alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

Sortierung umschalten zurück

ThemaKöln: Polizeifahrzeug in Fußgägnergruppe - 5 Verletzte43 Beträge
RubrikEinsatz
Infos:
  • 11.07.08 Pressemeldung der Pressestelle des Polizeipräsidiums Köln
  • § 357 StGB
  • Pressemeldung der Pressestelle des Polizeipräsidiums Köln
  •  
    AutorMark8us 8S., Lüdenscheid / NRW493937
    Datum09.07.2008 09:438697 x gelesen
    Hab ich eben hier gelesen.

    Weiß jemand näheres dazu?



    ....nein, ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!....

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorManf8red8 R.8, Rösrath / NRW493939
    Datum09.07.2008 09:506817 x gelesen
    Hier ein paar Bilder.


    Ich gebe ausschliesslich meine persönliche Meinung wider, nicht die der Feuerwehr Rösrath

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorKatj8a R8., Köln / NRW493940
    Datum09.07.2008 09:516807 x gelesen
    Hi!

    Etwas ausführlicher ist der Kölner Stadtanzeiger.

    Sieht auf den ersten Blick leider danach aus, als wäre die rote Ampel von dem Polizeifahrzeug nicht mit Schrittgeschwindigkeit überquert worden...

    Gruß
    Katja


    "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 B.8, Alzenau-Michelbach / Bayern493944
    Datum09.07.2008 10:006657 x gelesen
    Hi Katja,

    Geschrieben von Katja MidunskySieht auf den ersten Blick leider danach aus, als wäre die rote Ampel von dem Polizeifahrzeug nicht mit Schrittgeschwindigkeit überquert worden...

    Im Bericht bei Express.de heisst es der Lieferwagen wäre bei Rot über die Ampel gefahren und im Stadtanzeiger heisst es die Pol wäre bei Rot über die Ampel gefahren.

    Was stimmt denn nun?

    MkG MB


    Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine persönliche Meinung wieder.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMark8us 8S., Lüdenscheid / NRW493947
    Datum09.07.2008 10:136561 x gelesen
    Geschrieben von Michael BleckIm Bericht bei Express.de heisst es der Lieferwagen wäre bei Rot über die Ampel gefahren und im Stadtanzeiger heisst es die Pol wäre bei Rot über die Ampel gefahren.

    Was stimmt denn nun?



    ...das habe ich mich auch eben gefragt. Aber du warst schneller beim Tippen... :-)



    ....nein, ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!....

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUwe 8S., Biblis / Hessen493985
    Datum09.07.2008 11:586469 x gelesen
    Geschrieben von Michael Bleck
    Im Bericht bei Express.de heisst es der Lieferwagen wäre bei Rot über die Ampel gefahren und im Stadtanzeiger heisst es die Pol wäre bei Rot über die Ampel gefahren.
    Was stimmt denn nun?


    Hm, wie wäre es mit der Version, dass beide bei Rot gefahren sind? Dass beide Grün hatten glaube ich nicht (auch wenn nach manch einem VU manchmal beide Beteiligten behaupten Grün gehabt zu haben), aber dass beide Rot hatten halte ich nicht für unmöglich.

    MFG

    U.Stegemann


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW494052
    Datum09.07.2008 16:286446 x gelesen
    Böhse Sache der Unfall, habe heute im radio schon davon gehört gehabt.

    Falls der FuStKW bei "Rot" gefahren ist: Wenn ich mir die Schäden am FuStKw ansehe, dann ist das Fahrzeug mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit nicht mit Schrittgeschwindigkeit in die Kreuzung gefahren, eine genaue Schätzung werde ich mir aber verkneifen - bin schließlich kein Sachverständiger. Und die Regel, seine Geschwindigkeit zu wählen, dass man vor einem Hindernis rechtueitig anhalten könnne muss, gilt auch auf einer Alarmfahrt... von daher...


    -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten-

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW494129
    Datum09.07.2008 22:196273 x gelesen
    Hi!

    Nu ja, der Polizeibericht schreibt der Streifenwagen wäre bei rot gefahren ... das glaub ich denen, warum sollten die ohne Not die Situation ungünstig darstellen?

    Das der Transporterfahrer der "böse" ist, da hab ich schon so meine Zweifel ... nur das mit dem Wegfahren war eine dumme Idee.

    Das ganze erinnert mich an eine Reportage über zwei Polizeibeamte die vor 10 - 15 Jahren mit dem Streifenwagen auf einer Brücke in eine Fußgängergruppe gefahren sind und ich meine ein Kind verstorben ist. Der Bericht hat sehr eindrücklich die Gefühle der Hinterbliebenen bzw. Verletzten und auch der Polizisten dargestellt. Weiß leider nicht mehr wie der Film hieß. Der damalige Fahrer hat dann übrigens zur Wasserschutzpolizei gewechselt.

    Für alle Beteiligten sehr sehr unangenehm mit vielen Folgeproblemen, nicht zuletzt psychischer Art!

    Gruß
    Sven


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorManf8red8 R.8, Rösrath / NRW494575
    Datum11.07.2008 17:216164 x gelesen
    Der WDR berichtet heute (11.07.) in den Regionalnachrichten:

    Kölner Polizisten unter Verdacht
    Nach dem schweren Unfall eines Polizeiautos mit einer Fußgängergruppe in Köln ermittelt die Staatsanwaltschaft nun gegen die beiden Polizeibeamten. Es bestehe der Verdacht auf fahrlässige Körperverletzung, sagte eine Behördensprecherin. Die Polizisten seien nach neuesten Erkenntnissen unangemessen schnell in die betroffene Kreuzung eingefahren. Bei dem Unfall am Dienstagabend war ein Polizeiwagen während eines Einsatzes in der Kölner Innenstadt in eine Fußgängergruppe gerast. Dabei wurden zwei Menschen schwer verletzt. Eines der Opfer schwebt noch immer in Lebensgefahr.


    Ich gebe ausschliesslich meine persönliche Meinung wider, nicht die der Feuerwehr Rösrath

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorKatj8a R8., Köln / NRW495853
    Datum16.07.2008 15:366246 x gelesen
    Hi!

    Mittlerweile gibt es neuere Infos, wenn auch noch keine abschließenden dahingehend, dass das Überqueren der roten Ampel durch das Polizeifahrzeug mit einer Geschwindigkeit lt. Sachverständigem von ca. 70 km/h geschah und das Horn nicht eingeschaltet war.

    Pressemitteilung Polizei

    Gruß
    Katja


    "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW495855
    Datum16.07.2008 15:576157 x gelesen
    Geschrieben von Katja Midunskylt. Sachverständigem von ca. 70 km/h geschah und das Horn nicht eingeschaltet war.

    Uiuiuiuiui..... wie war das noch? Über 7 Km/h in die rote Kreuzung = Grob fährlässig !? Und dann noch ohne Horn....


    Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHart8mun8d F8., Emsland / Niedersachsen495857
    Datum16.07.2008 16:016107 x gelesen
    Geschrieben von Ralf SchmidtUiuiuiuiui..... wie war das noch? Über 7 Km/h in die rote Kreuzung = Grob fährlässig !? Und dann noch ohne Horn....

    ...lasst uns trotzdem keinen Stein werfen!

    früher oft im Glashaus
    Hartmund


    Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen495882
    Datum16.07.2008 17:156002 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Hartmund Flender
    ...lasst uns trotzdem keinen Stein werfen!

    Ist auch wirklich nicht nötig, denn die beiden Beamten haben jetzt auch so genug Probleme.

    MkG, Sven


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü495886
    Datum16.07.2008 17:285987 x gelesen
    Tach,

    Geschrieben von Katja MidunskyPressemitteilung Polizei

    Mal unabhängig von dem was wirklich geschehen ist, warum werden beide Beamte als Beschuldigte geführt ? Gefahren sein kann ja nur einer....

    Gruß Andi


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorKatj8a R8., Köln / NRW495895
    Datum16.07.2008 17:426010 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Andreas RometschMal unabhängig von dem was wirklich geschehen ist, warum werden beide Beamte als Beschuldigte geführt ? Gefahren sein kann ja nur einer....

    Ich weiß zwar nicht, ob es bei der Polizei auch wie bei der FW einen Fahrer und einen Fahrzeugführer gibt, der die Verantwortung hat, aber möglich wäre eine Prüfung, ob (psychische) Beihilfe/Anstiftung vorliegt, bzw. man dem Beifahrer eine Handlungspflicht unterstellen kann, weil er es unterlassen hat, seinen Fahrer im wahrsten Sinne des Wortes einzubremsen.

    Gruß
    Katja


    "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen495901
    Datum16.07.2008 17:536006 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Andreas Rometsch
    Mal unabhängig von dem was wirklich geschehen ist, warum werden beide Beamte als Beschuldigte geführt ? Gefahren sein kann ja nur einer....

    Ich kann mir nur vorstellen, weil der Beifahrer der verantwortliche Streifenführer war.

    Vielleicht kann unser Forumspolizist oder Sven oder Katja das so bestätigen oder uns grundsätzlich mal aufklären, wie das im Fall eines Verkehrsunfalles einer Funkstreife aus Sicht der Staatsanwaltschaft gehandhabt wird?

    Bei FW-Fahrzeugen ist übrigens der Fahrzeugführer mit Sicherheit auch mit im Ermittlungsverfahren dabei, wenn es jetzt z.B. ein LF in gleicher Situation gewesen wäre.

    Da würde durchaus zu hinterfragen sein, warum der FzFü nicht auf den Maschinisten zu einer verhalteneren Fahrweise eingewirkt hat.

    MkG, Sven


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen495902
    Datum16.07.2008 17:555931 x gelesen
    Katja's letztes Post hatte ich übrigens noch nicht gelesen. Geht ja aber auch in die Richtung.


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAnto8n S8., Köln / NRW495939
    Datum16.07.2008 19:265986 x gelesen
    Geschrieben von Katja Midunsky Hi!

    Mittlerweile gibt es neuere Infos, wenn auch noch keine abschließenden dahingehend, dass das Überqueren der roten Ampel durch das Polizeifahrzeug mit einer Geschwindigkeit lt. Sachverständigem von ca. 70 km/h geschah und das Horn nicht eingeschaltet war.

    Pressemitteilung Polizei

    Gruß
    Katja


    Weiterhin wurde der Fall aus Objektivitätsgründen an die Polizei Bonn abgegeben. Das Gutachten zum Unfallhergang wurde inzwischen fertiggestellt. Diese wird aber nach Anweisung der Staatsanwaltschaft Köln unter Verschluss gehalten bis die Ermittelungen abgeschlossen sind.

    Mehr Infos hier:
    Neue Erkenntnisse


    FMA FF Köln Löschgruppe Lövenich http://www.feuerwehr-loevenich.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJago8 H.8, Köln / NRW548458
    Datum15.03.2009 23:416253 x gelesen
    Geschrieben von Katja MidunskyMittlerweile gibt es neuere Infos, wenn auch noch keine abschließenden dahingehend, dass das Überqueren der roten Ampel durch das Polizeifahrzeug mit einer Geschwindigkeit lt. Sachverständigem von ca. 70 km/h geschah und das Horn nicht eingeschaltet war.

    Hallo,

    weiß jemand, wie es
    a) für den schwer Verletzten jungen Mann
    b) für die beiden Beamten

    ausgegangen ist?

    Habe keine weiteren Infos als die im Thread genannten finden können.

    Gruß Jago


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorKatj8a R8., Köln / NRW563215
    Datum10.06.2009 19:566187 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Jago Hexelweiß jemand, wie es
    a) für den schwer Verletzten jungen Mann
    b) für die beiden Beamten


    Zumindest b) lässt sich mittlerweile beantworten. Das Strafverfahren gegen beide Polizeibeamte ist abgeschlossen mit einem Strafbefehl über jeweils 1800,- EUR.
    Generalanzeiger

    Nun geht es zivilrechtlich gegen das Land NRW weiter:
    Kölner Stadtanzeiger

    Gruß
    Katja


    "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJago8 H.8, Köln / NRW563216
    Datum10.06.2009 21:135885 x gelesen
    Geschrieben von Katja MidunskyZumindest b) lässt sich mittlerweile beantworten. Das Strafverfahren gegen beide Polizeibeamte ist abgeschlossen mit einem Strafbefehl über jeweils 1800,- EUR.


    Hallo Katja,

    vielen Dank für die Antwort!

    Die Strafe ist IMO mehr als lachhaft, wenn man bedenkt, dass die Herren mit 70 km/h OHNE Horn
    über eine rote Ampel gefahren sind...

    Ohne Horn über rote Ampeln fährt die Kölner Polizei aber scheinbar ganz gerne (und gelegentlich auch erheblich zu schnell) -
    zumindest habe ich das mittlerweile mehr als einmal mit eigenen Augen sehen dürfen.

    Gruß Jago


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAnto8n S8., Köln / NRW563231
    Datum10.06.2009 22:505880 x gelesen
    Hallo Jago,

    das kommt warscheinlich auch sehr auf den Stadtteil an wo man dies hautnah erlebt. Hier im Kölner Westen gibt es eine bestimmte Kreuzung an der Aachener Str. die nah an der PI Weiden liegt und wo man früher links über die Bahnschienen der Linie 1 (Ri. stadtauswärts) abbiegen durfte. Inzwischen ist diese Möglichkeit seit einigen Jahren gestrichen worden und es gab häufig schon Verkehrsunfälle zwischen der Linie 1 und abbiegenden PKWs die trotz des Linksverbots abgebogen sind.

    Die Streifenwagen die der PI Weiden zugeordnet sind fahren sehr oft vorsichtig und mit Sonderrechten/Alarm (Horn und Blaulicht) an dieser Kreuzung entweder links oder wenden um wieder stadteinwärts die Aachener Str. zu befahren. Es gibt Ausnahmen wo diese auch nur mit Blaulicht wenden aber die Male die wo ich dies gesehen habe gingen immer umsichtig und gefahrlos vonstatten.

    Grüße,


    FMA/FF Köln FMD (Fernmeldedienst)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJago8 H.8, Köln / NRW563235
    Datum10.06.2009 23:345803 x gelesen
    Geschrieben von Anton Secklerdas kommt warscheinlich auch sehr auf den Stadtteil an wo man dies hautnah erlebt.

    Zum einen das, zum anderen fahren mit Sicherheit nicht alle Beamten so, wie ich es beschrieben habe.

    Das dennoch einige aus Fehlern und Unfällen der Vergangenheit nichts gelernt haben, bleibt trotzdem ein Problem.

    Gruß Jago


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg563237
    Datum10.06.2009 23:505814 x gelesen
    Geschrieben von Jago HexelDas dennoch einige aus Fehlern und Unfällen der Vergangenheit nichts gelernt haben, bleibt trotzdem ein Problem.

    Hallo,

    das gilt für die gesamte Blaulichtbranche und daher natürlich auch für die Feuerwehr.

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAnto8n S8., Köln / NRW563238
    Datum11.06.2009 00:045734 x gelesen
    Geschrieben von Jago Hexel Geschrieben von Anton Seckler"das kommt warscheinlich auch sehr auf den Stadtteil an wo man dies hautnah erlebt."

    Zum einen das, zum anderen fahren mit Sicherheit nicht alle Beamten so, wie ich es beschrieben habe.

    Das dennoch einige aus Fehlern und Unfällen der Vergangenheit nichts gelernt haben, bleibt trotzdem ein Problem.

    Gruß Jago


    Anders hatte ich es auch nicht verstanden bzw. gemeint ;-).

    Gruß,


    FMA/FF Köln FMD (Fernmeldedienst)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg563240
    Datum11.06.2009 00:165839 x gelesen
    Hallo Katja,

    interessant ist in dem Zeitungsartikel die Begründung zur Verurteilung des Beifahrers.

    """""Der 26 Jahre alte Beifahrer hätte als Vorgesetzter darauf achten müssen, dass sein Kollege die Vorschriften einhält."""""

    Mir ist kein Urteil von Unfällen mit Feuerwehr- oder Rettungsdienstfahrzeugen bekannt, wo dies ebenso zur Anwendung kam und der Beifahrer (in der Regel der Vorgesetzte) mit verurteilt wurde.

    Kann dieses Urteil im Grundsatz 1:1 auf die Feuerwehr/Rettungsdienst übertragen werden?

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJago8 H.8, Köln / NRW563241
    Datum11.06.2009 00:245741 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard Pfeifferdas gilt für die gesamte Blaulichtbranche und daher natürlich auch für die Feuerwehr.

    Habe ja nichts gegenteiliges behauptet ;-) - stimme dir natürlich zu.

    Allerdings liegt im hier besprochenen Fall IMHO ein besonders krasses Fehlverhalten vor.

    Gruß Jago


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen563242
    Datum11.06.2009 06:495852 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard PfeifferKann dieses Urteil im Grundsatz 1:1 auf die Feuerwehr/Rettungsdienst übertragen werden?

    Sofern der FahrzeugFÜHRER daneben sitzt: Selbstverständlich! Ich hoffe, das ist Teil so ziemlich jeder StVO-Belehrung...


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg563303
    Datum11.06.2009 13:175642 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamSofern der FahrzeugFÜHRER daneben sitzt: Selbstverständlich! Ich hoffe, das ist Teil so ziemlich jeder StVO-Belehrung...

    Hallo,

    liest man die Beiträge zu den Themen "Unfälle" und "Maschinisten" glaube ich eher nicht, dass dies so gelehrt wird. Regelmäßig wurde von vielen Beitragsschreibern darauf hingewiesen, das der Fahrzeugführer entscheidet ob mit oder ohne Sonderrechte gefahren wird und sich der ansonsten aus den Angelegenheiten des Fahrzeugfahrers herauszuhalten hat.

    Was die praktischen Auswirkungen nach einem EigenVU betrifft ist mir auch kein Urteil bei Feuerwehr und Rettungsdienst bekannt, wo der Fahrzeugführer ebenfalls verurteilt wurde.

    Wäre vielleicht ein neuer Ansatz um die Gefahren bei Einsatzfahrten besser aufzuarbeiten. Mal sehen, vielleicht meldet sich noch einer der Juristen zu Wort.

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen563380
    Datum11.06.2009 16:375707 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard Pfeiffer
    Regelmäßig wurde von vielen Beitragsschreibern darauf hingewiesen, das der Fahrzeugführer entscheidet ob mit oder ohne Sonderrechte gefahren wird und sich der ansonsten aus den Angelegenheiten des Fahrzeugfahrers herauszuhalten hat.

    Nun ja, ich kenne einen Fahrzeugfüher, der (vor etlichen Jahren) einem Maschinisten auf Alarmfahrt befohlen hat, anzuhalten und er hat diesen mit einem anderen MA (aus dem Mannschaftsraum) abgelöst.

    Im Übrigen kenne ich es von hier aus der (MA-)Ausbildung auch so, wie es A. Bräutigam beschrieben hat (Mitverantwortung Fzg-führer), z.B. MUSS dieser sogar eingreifen, wenn ein MA in unverantwortlicher Weise ein Fw-KFZ führt.

    MkG, Sven


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen563399
    Datum11.06.2009 18:065557 x gelesen
    Geschrieben von Jago HexelDie Strafe ist IMO mehr als lachhaft, wenn man bedenkt, dass die Herren mit 70 km/h OHNE Horn über eine rote Ampel gefahren sind...

    Ich halte den Strafbefehl, wenn er denn rechtskräftig wird, für eine vollkommen normale Ahndung eines Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung; zumindest, wenn man die näheren Umstände und das Unfallgeschehen nicht außer Acht lässt.

    Ich behaupte sogar, dass jeder normale Bürger, der mit seinem Privat-Pkw das rote Lichtzeichen der Lichtsignalanlage nicht beachtet, dadurch einen ähnlichen Unfall verursacht und auch seine Geschwindigkeit oberhalb des zulässigen Bereiches gewählt hätte, weniger zu zahlen hätte, als in diesem Falle die Kollegen. Hier spielt meiner Meinung nach eindeutig die berufliche Tätigkeit eine nicht von der Hand zu weisende Rolle.

    MfG Sven R.


    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg563403
    Datum11.06.2009 18:145521 x gelesen
    Hallo Sven,

    sind Dir weitere Beispiele aus dem Bereich der Polizei bekannt, wo nach einem EigenVU der Beifahrer (wenn Vorgesetzter) ebenfalls verurteilt wurde?

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen563405
    Datum11.06.2009 18:175588 x gelesen
    Geschrieben von Sven BösselIm Übrigen kenne ich es von hier aus der (MA-)Ausbildung auch so, wie es A. Bräutigam beschrieben hat (Mitverantwortung Fzg-führer), z.B. MUSS dieser sogar eingreifen, wenn ein MA in unverantwortlicher Weise ein Fw-KFZ führt.

    Leute, das ist doch 1. Stunde, 5. Minute, des Gruppenführerlehrgangs. der GF ist für alles (mit)verantwortlich, was die Gruppe tut oder lässt. Warum sollte es da nun gerade beim Führen des Fahrzeugs (im Sinne von Fahren) eine Besonderheit geben?


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg563409
    Datum11.06.2009 18:275524 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamLeute, das ist doch 1. Stunde, 5. Minute, des Gruppenführerlehrgangs. der GF ist für alles (mit)verantwortlich, was die Gruppe tut oder lässt. Warum sollte es da nun gerade beim Führen des Fahrzeugs (im Sinne von Fahren) eine Besonderheit geben?

    Hallo,

    ich sehe das ja auch so, aber

    - nach den Beiträgen zu den Themen wird dies in der Fläche regelmäßig angezweifelt und ist so offensichtlich nicht die verbreitete Lehrbuchmeinung.

    - Zumindest mir ist bislang kein Urteil aus VU im FW/RD-Bereich bekannt, wo der Fahrzeugführer ebenfalls verurteilt wurde.

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen563423
    Datum11.06.2009 20:065543 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard Pfeiffersind Dir weitere Beispiele aus dem Bereich der Polizei bekannt, wo nach einem EigenVU der Beifahrer (wenn Vorgesetzter) ebenfalls verurteilt wurde?

    Nein! Und ich muss ehrlich dagen, dass mich dieser Umstand, bzw. diese Art des Mitverschuldens mit der Begründung, es handele sich um eine Person mit Vorgestztenfunktion, etwas überrascht.

    Letzendlich ist aber schwierig, bzw. unmöglich, dazu Stellung zu nehmen. Dazu müsste man den Strafbefehl mit samt seiner Erläuterungen kennen, bzw. Einblick in die kompletten Ermittlungsakten haben.

    MfG Sven R.


    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW563425
    Datum11.06.2009 21:145505 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamLeute, das ist doch 1. Stunde, 5. Minute, des Gruppenführerlehrgangs. der GF ist für alles (mit)verantwortlich,

    Das kannte ich vorher auch schon.:-)
    Der Kollege auf dem Beifahrersitz hat auf den meist jüngeren Fahrer so einzuwirken, dass beide möglich heile wieder nach Hause kommen und der Patient unter Vermeidung weiterer Schäden ins KH... Gehört zum kollegialen Miteinander.

    Neu ist mir allerdings, dass das nicht Einwirken auch eine strafrechtliche Relevanz haben könnte.


    Mit freundlichen Grüßen

    Dietmar Reimer


    *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJago8 H.8, Köln / NRW563426
    Datum11.06.2009 21:305420 x gelesen
    Geschrieben von Sven ReimerIch halte den Strafbefehl, wenn er denn rechtskräftig wird, für eine vollkommen normale Ahndung eines Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung; zumindest, wenn man die näheren Umstände und das Unfallgeschehen nicht außer Acht lässt.

    Das das Urteil rechtens und "normal" ist, heißt ja nicht, dass es meinem Rechtsempfinden entsprechen muss - und das tut es nicht, weil die Beamten hier IMO in unterträglicher Weise völlig verantwortungslos gehandelt haben.

    Gruß Jago


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen563427
    Datum11.06.2009 21:325463 x gelesen
    Geschrieben von Dietmar ReimerNeu ist mir allerdings, dass das nicht Einwirken auch eine strafrechtliche Relevanz haben könnte.

    der § im Threadcontainer sagt eigentlich alles dazu.


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW563428
    Datum11.06.2009 22:005478 x gelesen
    (1) Ein Vorgesetzter, welcher seine Untergebenen zu einer rechtswidrigen Tat im Amt verleitet oder zu verleiten unternimmt oder eine solche rechtswidrige Tat seiner Untergebenen geschehen läßt, hat die für diese rechtswidrige Tat angedrohte Strafe verwirkt.


    Muß man Jurist sein, um den Satz zu verstehen? Für mich hört sich das Verwirken nach dem Gegenteil des Gemeinten an....


    Mit freundlichen Grüßen

    Dietmar Reimer


    *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen563430
    Datum11.06.2009 22:085459 x gelesen
    Geschrieben von Dietmar ReimerMuß man Jurist sein, um den Satz zu verstehen?

    ja

    Aus einem jura-Forum:

    Das "verwirken" im Sinne von "sich eine Strafe zuziehen", also mit reflexiver (?) Bedeutung, läßt sich kaum mit einer anderen Konstruktion ersetzen, auch wenn es etwas altmodisch klingen mag.

    Das Problem ist leider, daß, auch und gerade, im juristischen Sprachgebrauch "verwirken" im Kontext mit Rechten fast die gegenteilige Bedeutung hat, nämlich "ein Recht verlieren" (vergl. hierzu den Wiki-Link von puffin).

    Etwaige Einträge sind deshalb nur mit Kontext und Erläuterung für Natives verständlich.
    eine Strafe verwirken (sich eine Strafe zuziehen)
    ein Recht verwirken (ein Recht verlieren)



    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW563435
    Datum11.06.2009 22:405486 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamAus einem jura-Forum:

    Da bin ich ja beruhigt, bin ich wenigstens nicht der Erste, aber als Native wurde ich noch nie bezeichnet...:-)


    Mit freundlichen Grüßen

    Dietmar Reimer


    *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen563450
    Datum12.06.2009 06:505416 x gelesen
    Geschrieben von Dietmar Reimeraber als Native wurde ich noch nie bezeichnet...:-)

    ja, fand ich auch drollig. Fage ist (Katja? Sven?), wie heißen dann "die anderen"?


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen563524
    Datum12.06.2009 11:115358 x gelesen
    Geschrieben von Andreas Bräutigam
    Leute, das ist doch 1. Stunde, 5. Minute, des Gruppenführerlehrgangs. der GF ist für alles (mit)verantwortlich, was die Gruppe tut oder lässt. Warum sollte es da nun gerade beim Führen des Fahrzeugs (im Sinne von Fahren) eine Besonderheit geben?

    Eben, Andreas, wie gesagt, mir ist das seit Urzeiten auch nicht anders geläufig.

    MkG, Sven


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    banner

     09.07.2008 09:43 Mark7us 7S., Lüdenscheid
     09.07.2008 09:50 Manf7red7 R.7, Rösrath
     09.07.2008 09:51 Katj7a R7., Köln
     09.07.2008 10:00 Mich7ael7 B.7, Alzenau-Michelbach
     09.07.2008 10:13 Mark7us 7S., Lüdenscheid
     09.07.2008 11:58 Uwe 7S., Biblis
     09.07.2008 22:19 Sven7 T.7, Monheim
     16.07.2008 15:36 Katj7a R7., Köln
     16.07.2008 15:57 Ralf7 S.7, Gerlingen
     16.07.2008 16:01 Hart7mun7d F7., Emsland
     16.07.2008 17:15 Sven7 B.7, Peine
     16.07.2008 17:28 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
     16.07.2008 17:42 Katj7a R7., Köln
     16.07.2008 17:53 Sven7 B.7, Peine
     16.07.2008 17:55 Sven7 B.7, Peine
     16.07.2008 19:26 Anto7n S7., Köln
     15.03.2009 23:41 Jago7 H.7, Köln
     10.06.2009 19:56 Katj7a R7., Köln
     10.06.2009 21:13 Jago7 H.7, Köln
     10.06.2009 22:50 Anto7n S7., Köln
     10.06.2009 23:34 Jago7 H.7, Köln
     10.06.2009 23:50 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
     11.06.2009 00:24 Jago7 H.7, Köln
     11.06.2009 00:04 Anto7n S7., Köln
     11.06.2009 18:06 Sven7 R.7, Cuxhaven
     11.06.2009 18:14 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
     11.06.2009 20:06 Sven7 R.7, Cuxhaven
     11.06.2009 21:30 Jago7 H.7, Köln
     11.06.2009 00:16 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
     11.06.2009 06:49 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     11.06.2009 13:17 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
     11.06.2009 16:37 Sven7 B.7, Peine
     11.06.2009 18:17 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     11.06.2009 18:27 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
     11.06.2009 21:14 Diet7mar7 R.7, Essen
     11.06.2009 21:32 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     11.06.2009 22:00 Diet7mar7 R.7, Essen
     11.06.2009 22:08 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     11.06.2009 22:40 Diet7mar7 R.7, Essen
     12.06.2009 06:50 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     12.06.2009 11:11 Sven7 B.7, Peine
     09.07.2008 16:28 ., Köln
     11.07.2008 17:21 Manf7red7 R.7, Rösrath
    zurück


    Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt