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Thema | Personalproblem in der Feuerwehr -> Verpflichtung!? | 22 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 494715 | |||
Datum | 12.07.2008 12:57 | 7626 x gelesen | |||
§12 LBKG RLP Alle Einwohner vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 60. Lebensjahr können zum ehrenamtlichen Dienst in der Gemeindefeuerwehr herangezogen werden.Ausgenommen sind Personen, deren Freistellung im öffentlichen Interesse liegt, und Angehörige der Organisationen und Einrichtungen im Sinne des § 10 Satz 2, soweit der Dienst in diesen Organisationen und Einrichtungen von dem für den Brand- und Katastrophenschutz zuständigen Ministerium als Ersatz für den Feuerwehrdienst anerkannt worden ist. Die Heranziehung ist nur bis zur Dauer von zehn Jahren möglich. Also könnte der Träger einfach Mitbürger verpflichten? Oder auch aus persönlichen Gründen ausgetretene, ausgebildete ehemalige Feuerwehrasngehörige oder wenn erin denkt er habe keine Lust mehr zu Feuerwhehr und möchte lieber Fussball spielen oder - oder - oder Die Möglichkeiten sind ja vielfältig. Gabs nicht bei der Feuerwehr Speyer mal so etwas? Ich bin mir nicht sicher und könnte jetzt was verwechseln daher ohne Gewähr... | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 494717 | |||
Datum | 12.07.2008 12:59 | 5675 x gelesen | |||
hallo, wenn du mal nach "pflichtfeuerwehr" hier in der Forensuche suchst findest du einige Infos und Beispiele. MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 494725 | |||
Datum | 12.07.2008 13:07 | 5628 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerwenn du mal nach "pflichtfeuerwehr" hier in der Forensuche suchst findest du einige Infos und Beispiele. Es geht ja nur um die Verpflichtung einzelner Bürger. Die Wehr als solches ist ja Einsatzfähig. Aber demographischer Wandel (welch schönes Wort) und Tagesalarmsicherheit fordern zum tätig werden. Gab es denn schon konkrete Fälle, in denen "ausgetretene" Kameraden wieder zum Dienst verpflichtet wurden? | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 494759 | |||
Datum | 12.07.2008 14:13 | 5450 x gelesen | |||
Geschrieben von Mike SchindlerAlso könnte der Träger einfach Mitbürger verpflichten? Oder auch aus persönlichen Gründen ausgetretene, ausgebildete ehemalige Feuerwehrasngehörige oder wenn erin denkt er habe keine Lust mehr zu Feuerwhehr und möchte lieber Fussball spielen oder - oder - oder Hallo Mike, was macht ein Jäger, wenn er seinen Hund zur Jagd tragen muss? Er erschießt ihn. Das kannst du jetzt nicht unbedingt mit nichtwilligen Feuerwehrlern machen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 494768 | |||
Datum | 12.07.2008 14:46 | 5425 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton Kastnerwas macht ein Jäger, wenn er seinen Hund zur Jagd tragen muss? Er erschießt ihn. Das kannst du jetzt nicht unbedingt mit nichtwilligen Feuerwehrlern machen. Warum nicht? (Also nicht das erschießen sondern das verpflichten! Jeder kann zum Schöffendienst verdonnert werden, als Wahlhelfer in der Kommune, die Varianten der Verpflichtung sind vielfältig. Ich frage ja nicht ob es Sinn machen würde, ist es machbar und wird es gemacht? Eine Pflichfeuerwehr rekrutiert sich ja schließlich ausschließlich aus soclhen leuten also warum sollten nicht auch vereinzelte bei ansonsten "freiwilligen" Dienst tun (müssen)? | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 494769 | |||
Datum | 12.07.2008 14:50 | 5384 x gelesen | |||
Geschrieben von Mike SchindlerEine Pflichfeuerwehr rekrutiert sich ja schließlich ausschließlich aus soclhen leuten also warum sollten nicht auch vereinzelte bei ansonsten "freiwilligen" Dienst tun (müssen)? Ganz ehrlich? Ich will ungern neben mir beim IA haben, der mit Waffengewalt dazu gezwungen wurde. Bei reinen Pflichtfeuerwehren mag das was Anderes sein, schließlich ist das dann eine "Leidensgemeinschaft". Aber in deinem Modellhalte ich da recht wenig von. Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de) | |||||
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Autor | Gerr8it 8D., Magdeburg / Sachsen Anhalt | 494771 | |||
Datum | 12.07.2008 14:57 | 5416 x gelesen | |||
Geschrieben von Mike SchindlerAlso könnte der Träger einfach Mitbürger verpflichten? Oder auch aus persönlichen Gründen ausgetretene, ausgebildete ehemalige Feuerwehrasngehörige Generell ja, allerdings wie Jürgen schon schrieb realisiert im Sinne einer Pflichtfeuerwehr. Der Schritt muss erforderlich und angemessen sein, was er nicht ist, wenn z.B. durch Werbung o.ä. eine fluktuaionsbedingte Mitgliederflaute behoben werden kann. Es stünden dann ja noch genugen FM zur Verfügung, bzw. wenn dies nicht der Fall wäre, würde die FF aufgelößt und eine PF gegründet werden. Dass man in der PF vornehmlich bereits ausgebildete (Ex-)FM verpflichten sollte, liegt auf der Hand. Geschrieben von Mike Schindler wenn erin denkt er habe keine Lust mehr zu Feuerwhehr und möchte lieber Fussball spielen oder - oder - oder Nein! Wo kämen wir denn da hin, wenn man jetzt schon nach dem Eintritt in eine FF Angst haben müsste dort für immer eingesperrt zu werden?^^ Allerdings kann der Kamerad, wenn er nicht zum Dienst kommt, aber nicht aus der Wehr ausgetreten ist, mit entsprechenden rechtlichen Schritten rechnen, da der freiwillige Eintritt in eine FF zur Teilnahme an den Übungs- und Einsatzdiensten verpflichtet. Ferne meine ich mich entsinnen zu können, dass der Wehrführer ein Austrittsgesuch ablehnen kann, wenn berechtigte Gründe vorliegen(sollte schwierig werden welche zu finden, die der Richter teilt). | |||||
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Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 494773 | |||
Datum | 12.07.2008 15:04 | 5284 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerrit DarkowAllerdings kann der Kamerad, wenn er nicht zum Dienst kommt, aber nicht aus der Wehr ausgetreten ist, mit entsprechenden rechtlichen Schritten rechnen, da der freiwillige Eintritt in eine FF zur Teilnahme an den Übungs- und Einsatzdiensten verpflichtet. Da greift dann aber auch, dass so einer eh nicht mehr zu gebrauchen ist... Wenn er nicht will, wird er gehen (und gehen gelassen). Sonst hätte man ja das gleiche wie ich mit meiner Anfrage dachte... | |||||
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Autor | Gerr8it 8D., Magdeburg / Sachsen Anhalt | 494776 | |||
Datum | 12.07.2008 15:12 | 5286 x gelesen | |||
Geschrieben von Mike Schindlerso einer eh nicht mehr zu gebrauchen ist... Wenn er nicht will, wird er gehen (und gehen gelassen). Etwas drastisch ausgedrückt, aber da hast Du generell recht. Meist hilft ein klärendes Gespräch, aber wenn kein Interesse mehr besteht solle man loslassen können, niemand ist unersetzlich und es ist in dem Fall damit zu rechnen, dass die Qualität der Arbeit -so sie denn geleistet wird- ungenügend sein könnte. Geschrieben von Mike Schindler Sonst hätte man ja das gleiche wie ich mit meiner Anfrage dachte... Nein, eben gerade das nicht. Das hatte ich versucht zu erklären. Man verpflichtet die Person nicht (wie in Deiner Anfrage), sondern die Person hat sich selbst verpflichtet! | |||||
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Autor | Stef8an 8G., Wuppertal / NRW | 494780 | |||
Datum | 12.07.2008 15:27 | 5340 x gelesen | |||
Geschrieben von Mike SchindlerAlso könnte der Träger einfach Mitbürger verpflichten? Oder auch aus persönlichen Gründen ausgetretene, ausgebildete ehemalige Feuerwehrasngehörige oder wenn erin denkt er habe keine Lust mehr zu Feuerwhehr und möchte lieber Fussball spielen oder - oder - oder Erst einmal denke ich, dass so eine Verpflichtung gar nicht so einfach durchzuführen sein würde, es sei, die FF wird aufgelöst und generell eine Pflichtfeuerwehr ausgerufen. Das ist dann wieder was anderes. Meines Erachtens erreichst du mit Verpflichtungen die gegen den Willen der jeweiligen Menschen laufen sowieso nichts, egal ob nach deinem Szenario, oder bei einer Pflichtfeuerwehr. Wenn kein Wille hinter der Sache steckt, kommen die vielleicht zu den vorgeschriebenen Diensten und bei Einsätzen hat man entweder den Melder/Sirene nicht gehört, war außerhalb der Ortschaft, oder hatte bereits Alkohol intus. Mit kameradschaftlichem Gruß Stefan Ganzke | |||||
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Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 494799 | |||
Datum | 12.07.2008 16:40 | 5159 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan GanzkeWenn kein Wille hinter der Sache steckt, kommen die vielleicht zu den vorgeschriebenen Diensten und bei Einsätzen hat man entweder den Melder/Sirene nicht gehört, war außerhalb der Ortschaft, oder hatte bereits Alkohol intus. Ja das dürfte stimmen - und beweise dann mal das Gegenteil... | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 494807 | |||
Datum | 12.07.2008 16:54 | 5382 x gelesen | |||
Geschrieben von Mike SchindlerEs geht ja nur um die Verpflichtung einzelner Bürger. Die Wehr als solches ist ja Einsatzfähig. Aber demographischer Wandel (welch schönes Wort) und Tagesalarmsicherheit fordern zum tätig werden. Eine Feuer-Wehrpflicht!? Wenn das so weiter geht kann man ggf. bald wählen Stand 2008 Bundeswehr oder Zivildienst Stand 2030 Bundeswehr oder Feuerwehr Der Gedanke ist nicht von der Hand zu weisen. Klar mit heutigen Maßstäben und den FwDV´s nicht zu machen, aber vieles hinter dem IA könnte künftig von Feuer-Wehrpflichtigen gemacht werden. Zum "Schläuche rollen oder Pumpe bedienen" braucht man keine FM/ SB. Im WWII waren solche Mischmanschafften fast normal, wenn auch aus anderem Hintergrund, das Problem bleibt. Statusmeldung 2008 LF 16-12 mit 1(GF) - 6 (FM/SB) aus. Statusmeldung 2030 HLF 24-60 mit 1(GF) - 2 (FM/SB) - 6 (FM/WPf) aus. Wer weiß? Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Kai 8P., Raum Braunschweig / Niedersachsen | 494810 | |||
Datum | 12.07.2008 17:00 | 5247 x gelesen | |||
Da stimme ich Dir voll zu. Was soll ein Zwang zum Mitmachen bei der Feuerwehr bewirken? Im Endeffekt haben dann aufeinmal alle Einberufenen irgendwelche Beschwerden und lassen sich untauglich schreiben. Dadurch hat man auch nichts gewonnen. Ich halte den Imageaufbau und die Werbung neuer Mitglieder für wichtiger und sinnvoller. Gruß Kai Wie immer alles meine private Meinung und nicht die meiner Ortsfeuerwehr. | |||||
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Autor | Mike8 G.8, Schorfheide OT Lichterfelde / Brandenburg | 494889 | |||
Datum | 13.07.2008 07:30 | 5129 x gelesen | |||
Geschrieben von Mike SchindlerEine Pflichfeuerwehr rekrutiert sich ja schließlich ausschließlich aus soclhen leuten also warum sollten nicht auch vereinzelte bei ansonsten "freiwilligen" Dienst tun (müssen)? Wenn das so einfach wäre, dann hätten das so einige schlaue Politiker schon durchgesetzt. Mit dem schönen Wort „Verpflichtung“ erreicht man heut zutage gar nichts mehr. Wir haben ein Gesellschaftsproblem, dass müssen wir uns eingestehen, es gibt immer mehr ältere Menschen, die jungen Leute lassen sich nicht mehr gängeln. In erster Linie denken viele an ihre wirtschaftliche Lage, dann kommt erst einmal gar nichts mehr. Leider hört man das zu oft, wenn man die Werbetrommel startet. Wir brauchen eine leistungsfähige Feuerwehr, aber mit einer Pflichtfeuerwehr bzw. mit einzelnen Verpflichteten bestimmt nicht. MkG Mike Ganzke | |||||
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Autor | Hilm8ar 8K., Köln / NRW | 494908 | |||
Datum | 13.07.2008 11:55 | 5161 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas Middeke Stand 2030 es gibt Länder wo das wohl möglich ist, soweit ich weiß z.B. in Rumänien. In Schweden kann / konnte man (weiß nicht ob das noch aktuell so ist) anstatt Militärdienst ein Jahr zur Flughafenfeuerwehr gehen. mfG Hilmar | |||||
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Autor | Nikl8as 8W., Gütersloh / NRW | 494940 | |||
Datum | 13.07.2008 16:44 | 5065 x gelesen | |||
Moin, moin, ich glaube es gibt eine wesentlich einfachere Möglichkeit neues Personal zu bekommen als die Dienstverpflichtung, nennt sich Bezahlung. Ich habe mich mal mit einigen Leuten aus meiner Stufe unterhalten, die meinten dass sie bei vernünftiger (also für Schülerverhältnisse ;)) Bezahlung sofort in die Feuerwehr eintreten würden. Ist ja auch irgendwie klar, eigentlich jeder findet es wesentlich spannender Autos zu zerschneiden, als an der Supermarktkasse zu sitzen. So in die FF eintreten würden sie aber nicht, weil ihnen das mit Schule, (Sport)verein, Freunden und Arbeit zu viel wird. Wenn die FF aber an die Stelle der Arbeit rückt, warum nicht? Geschrieben von Thomas Middeke Klar mit heutigen Maßstäben und den FwDV´s nicht zu machen, aber vieles hinter dem IA könnte künftig von Feuer-Wehrpflichtigen gemacht werden. Zum "Schläuche rollen oder Pumpe bedienen" braucht man keine FM/ SB. Super, dann kommen zu den "freiwilligen Untauglichen" noch die "verpflichteten Untauglichen". Ich glaube die Feuerwehren haben weniger ein generelles Personalproblem, als einen "Fachkräftemangel". Eben AGT, Führungskräfte etc. Ach ja, die "freiwilligen Untauglichen" werden in Zukunft sicher nicht weniger, da der Durchschnittsdeutsche älter, dicker und unsportlicher wird. MkG Niklas | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 496020 | |||
Datum | 16.07.2008 23:07 | 5073 x gelesen | |||
Hallo Forum, Hallo Stefan, Geschrieben von Stefan Ganzke Erst einmal denke ich, dass so eine Verpflichtung gar nicht so einfach durchzuführen sein würde, es sei, die FF wird aufgelöst und generell eine Pflichtfeuerwehr ausgerufen. Das ist dann wieder was anderes. Wie immer "Länderrecht". Bei uns in Ba- Wü wäre das möglich! Freiwillige Feuerwehr mit dienstverpflichteten Personen. Geschrieben von Stefan Ganzke Meines Erachtens erreichst du mit Verpflichtungen die gegen den Willen der jeweiligen Menschen laufen sowieso nichts, egal ob nach deinem Szenario, oder bei einer Pflichtfeuerwehr. Schlechter, wie eine nicht funktionierende Feuerwehr, kann es auch nicht werden. Geschrieben von Stefan Ganzke Wenn kein Wille hinter der Sache steckt, kommen die vielleicht zu den vorgeschriebenen Diensten und bei Einsätzen hat man entweder den Melder/Sirene nicht gehört, war außerhalb der Ortschaft, oder hatte bereits Alkohol intus. CFi wir brauchen mal Deinen Abreisblock. Will sagen: Der Kdt bzw. der BGM dürfen bei Verstößen gegen die Dienstpflicht entsprechende Bußgelder verhängen. Dies haben aber nicht mehr die gleiche abschreckende Wirkung wie, 1956 als unser FWG erlassen wurde (die Sätze wurden m. E. nie angehoben). Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 496028 | |||
Datum | 17.07.2008 01:55 | 5038 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael BayerDer Kdt bzw. der BGM dürfen bei Verstößen gegen die Dienstpflicht entsprechende Bußgelder verhängen. Das wird aber kaum funktionieren. Wer ein Bußgeld verhängen will ist in der Beweispflicht und es dürfte verdammt schwer werden jemandem zu beweisen, dass er gerade keinen Alkohol intus hatte, dass er gerade nicht unter der Dusche stand usw., als der Piepser anschlug. Zur Not hilft eben ein kleiner Flachmann in der Tasche. Wenn ich nicht will, dann will ich nicht und das könnte keine Bußgeldandrohung ändern. Gruß Peter | |||||
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Autor | Stef8an 8G., Wuppertal / NRW | 496488 | |||
Datum | 18.07.2008 18:02 | 4965 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael BayerSchlechter, wie eine nicht funktionierende Feuerwehr, kann es auch nicht werden. Was willst du eigentlich erreichen? Was wir in den Feuerwehren brauchen sind Mitglieder, die für Qualität stehen. Feuerwehren die über statitisch "genügend" Personal verfügen, welche jedoch im Einsatzfall entweder nicht da sind, oder fachlich inkompetent sind, gibt es leider bereits schon genügend. Geschrieben von Michael Bayer CFi wir brauchen mal Deinen Abreisblock. Will sagen: Der Kdt bzw. der BGM dürfen bei Verstößen gegen die Dienstpflicht entsprechende Bußgelder verhängen. Dies haben aber nicht mehr die gleiche abschreckende Wirkung wie, 1956 als unser FWG erlassen wurde (die Sätze wurden m. E. nie angehoben). Die erste Frage die ich mir Stelle, ab wann kann man mit juristischer Sicherheit sagen, dass jemand gegen die Pflichten verstoßen hat? Bei der Dienstzeit mag das gehen, aber bei Einsätzen halte ich dieses für nicht möglich. Es ist niemand verpflichtet 24 h am Tag einsatzbereit zu sein, oder kann DU das von dir behaupten? Ich kann das nicht. Mit kameradschaftlichem Gruß Stefan Ganzke | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 498767 | |||
Datum | 28.07.2008 21:23 | 4867 x gelesen | |||
Hallo Peter, Geschrieben von Peter Schmid as wird aber kaum funktionieren. Wer ein Bußgeld verhängen will ist in der Beweispflicht und es dürfte verdammt schwer werden jemandem zu beweisen, dass er gerade keinen Alkohol intus hatte, dass er gerade nicht unter der Dusche stand usw., als der Piepser anschlug. Zur Not hilft eben ein kleiner Flachmann in der Tasche. Wenn ich nicht will, dann will ich nicht und das könnte keine Bußgeldandrohung ändern. Ich gebe Dir ja Recht, aber wenn jemand, bei jedem Einsatz Alk etc intus hat, ist dies doch sehr verdächtig. Entweder er lügt, oder er hat nicht den erforderlichen guten Leumund. Aber das Bußgeld ist wie die Verpflichtung, in meinen Augen die letzte und schlechteste der möglichen Lösungen. Aber oft wird ja, von FW- Seite so lange gewartet, bis das Kind im Brunnen liegt. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 498770 | |||
Datum | 28.07.2008 21:36 | 4974 x gelesen | |||
Hallo Stefan, entschuldige das ich erst heute Antworte, ich hing ein bisschen nach. :-) Geschrieben von Stefan Ganzke Was willst du eigentlich erreichen? Man sollte erst einmal sehen warum es soweit gekommen ist das der Brandschutz nur noch durch verpflichtete Personen Sichergestellt werden kann! Und da sind wir Feuerwehren, sehr oft selbst daran Schuld. Wenn wir uns nicht so aufstellen wollen, das eine Moderne, Effiziente Gefahrenabwehr möglich ist, bleibt den Kommunen oft nichts anderes mehr übrig. Leider beharren viele Freiwillige Feuerwehren auf den Strukturen die vor 50 - 100 Jahren richtig waren, aber nicht mehr heute. Geschrieben von Stefan Ganzke Die erste Frage die ich mir Stelle, ab wann kann man mit juristischer Sicherheit sagen, dass jemand gegen die Pflichten verstoßen hat? Bei der Dienstzeit mag das gehen, aber bei Einsätzen halte ich dieses für nicht möglich. Es ist niemand verpflichtet 24 h am Tag einsatzbereit zu sein, Richtig siehe aber meine Antwort auf Peter. Geschrieben von Stefan Ganzke Es ist niemand verpflichtet 24 h am Tag einsatzbereit zu sein, oder kann DU das von dir behaupten? Ich kann das nicht. Ich brauche es nicht mehr. War aber in meiner Aktiven Zeit deutlich über 300 Tage im Jahr Einsatzbereit. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Stef8an 8G., Wuppertal / NRW | 498774 | |||
Datum | 28.07.2008 21:52 | 4890 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael BayerMan sollte erst einmal sehen warum es soweit gekommen ist das der Brandschutz nur noch durch verpflichtete Personen Sichergestellt werden kann! Und da sind wir Feuerwehren, sehr oft selbst daran Schuld. Wenn wir uns nicht so aufstellen wollen, das eine Moderne, Effiziente Gefahrenabwehr möglich ist, bleibt den Kommunen oft nichts anderes mehr übrig. Leider beharren viele Freiwillige Feuerwehren auf den Strukturen die vor 50 - 100 Jahren richtig waren, aber nicht mehr heute. Ich gebe dir Recht, die Feuerwehr trägt auf Grund ihrer langsamen Weiterentwicklung in vielen Städten/Dörfern eine gewisse Mitschuld am heutigen Personalmangel. Das wird sich aber erst ändern können, wenn eine neue Generation an entsprechenden Positionen sitzt, die fachlich auch dazu geeignet ist bzw. die Führungskräfte jeglichen Alters beginnen umzudenken. Geschrieben von Michael Bayer Ich brauche es nicht mehr. War aber in meiner Aktiven Zeit deutlich über 300 Tage im Jahr Einsatzbereit. Hoffentlich kommt dann nichts in den anderen 65 Tagen. ;) Ist auch egal, wollte damit nur darlegen, dass man immer einen Weg findet zu sagen, "ich war nicht einsatzbereit". Mit kameradschaftlichem Gruß Stefan Ganzke | |||||
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