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Thema | Lange Haare im Feuerwehrdienst | 34 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Eric8 M.8, Reinheim / Hessen | 496645 | |||
Datum | 19.07.2008 16:29 | 16405 x gelesen | |||
Guude, Auf der Suche über eine Vorschrift o.ä. über lange Haare im Feuerwehrdienst in Deutschland bin ich leider nur über ein Bewerbungsmerkblatt der Feuerwehr Klagenfurt gestolpert. Ist in D irgendwo festgelegt, das lange Haare im Feuerwehrdienst nicht sein dürfen? Falls ja, ab welcher Länge? Wie ist das bei euren Wehren (BF oder FF)? Gruss Eric Die Kameraden, die die Winkerkelle schwenken, sind in jeder Feuerwehr die Gleichen ;-) | |||||
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Autor | Patr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen | 496651 | |||
Datum | 19.07.2008 17:35 | 12732 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Eric Martini Ist in D irgendwo festgelegt, das lange Haare im Feuerwehrdienst nicht sein dürfen? Wieso sollte es verboten sein? Soweit ich informiert bin, müssen lange Haare nur soweit zusammen gebunden sein oder in einem Haarnetz verschwinden, so das sie nicht mehr lose in der Gegend rum hängen. So handhaben das unsere Frauen in der Wehr auch. MkG Patricia | |||||
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Autor | Eric8 M.8, Reinheim / Hessen | 496652 | |||
Datum | 19.07.2008 17:40 | 12386 x gelesen | |||
Ok, sorry war eigentlich eher auf männliche FAs bezogen. Die Kameraden, die die Winkerkelle schwenken, sind in jeder Feuerwehr die Gleichen ;-) | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 496653 | |||
Datum | 19.07.2008 17:41 | 12376 x gelesen | |||
Sollen jetzt alle Frauen ihre Haare abschneiden? Solange die Haare im IA nicht raushängen, gibts keine Probleme. Da muss man sie halt unter der Nomex-Haube "verstauen". | |||||
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Autor | Patr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen | 496654 | |||
Datum | 19.07.2008 17:43 | 12328 x gelesen | |||
Geschrieben von Eric MartiniOk, sorry war eigentlich eher auf männliche FAs bezogen. Wo ist da der Unterschied zwischen Männlein und Weiblein??? MkG Patricia | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 496655 | |||
Datum | 19.07.2008 17:48 | 12344 x gelesen | |||
Geschrieben von Patricia KlottWo ist da der Unterschied zwischen Männlein und Weiblein??? Objektiv? Keine! Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de) | |||||
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Autor | Eric8 M.8, Reinheim / Hessen | 496656 | |||
Datum | 19.07.2008 17:51 | 12387 x gelesen | |||
Hm, Meine Frage war eher auf das Erscheinungsbild gemünzt. Bei der Polizei in RLP gab es mal ein Erlass, das Polizisten keine lange Haare (über die Schulter hinaus) tragen dürfen. Begründung: Äusseres Erscheinungsbild! Näheres findet man hier Das man im Einsatz die Haare so gut es geht verstauen sollte versteht sich ja von selbst. Die Kameraden, die die Winkerkelle schwenken, sind in jeder Feuerwehr die Gleichen ;-) | |||||
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Autor | Patr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen | 496657 | |||
Datum | 19.07.2008 17:53 | 12345 x gelesen | |||
Geschrieben von Eric MartiniBei der Polizei in RLP gab es mal ein Erlass, das Polizisten keine lange Haare (über die Schulter hinaus) tragen dürfen. Dann sag das doch :-)) Klingt ja fast schon, wie beim Bund ... immer alles Kurz halten, ala 3mm oder so *g* MkG Patricia | |||||
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Autor | Eric8 M.8, Reinheim / Hessen | 496658 | |||
Datum | 19.07.2008 17:56 | 12407 x gelesen | |||
Geschrieben von Patricia KlottDann sag das doch :-)) Ja sorry mein Hirn ist meist schneller als meine Finger und mein Mundwerk. Geschrieben von Patricia Klott Klingt ja fast schon, wie beim Bund ... immer alles Kurz halten, ala 3mm oder so *g* Genauso was suche ich, ob es das auch bei der Feuerwehr gibt oder gab. (Als Erlass, Vorschrift o.ä.) Die Kameraden, die die Winkerkelle schwenken, sind in jeder Feuerwehr die Gleichen ;-) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8J., Freising / Bayern | 496667 | |||
Datum | 19.07.2008 19:00 | 12122 x gelesen | |||
Servus, schaut mal in der GUV-V A1 §15 rein. Wenn durch die Haarpracht keine Gefahr bzw. Gefährdung für den Träger oder andere Beteiligte entsteht ist dies jedem selbst überlassen. Ansonsten muss der/diejenige die Haare wegpacken oder unter einer entsprechenden Kopfbedeckung wegpacken. Sonst gibts bei einigen Feuerwehren dann noch entsprechende Dienstanweisungen. Schönen Gruss Christian Jockisch Dies ist ausschliesslich meine persönliche Meinung, auch wenns nicht jedem Gefällt ;-))) | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 496668 | |||
Datum | 19.07.2008 19:02 | 11955 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian JockischSonst gibts bei einigen Feuerwehren dann noch entsprechende Dienstanweisungen.HAst du konkrete Beispiele, event. auch m/w getrennt? Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8J., Freising / Bayern | 496675 | |||
Datum | 19.07.2008 19:21 | 11983 x gelesen | |||
Äh, Moment meines Wissens unterscheidet eine Berufsgenossenschaft zwischen Unternehmer (Träger der FW) und Versichertem (also Du). Hier gibt es keinerlei Unterschiede des Geschlechtes, da es wirklich Egal ist ob eine Frau oder ein Mann mit seinen Haaren hängen bleiben, oder ? ;-)) Schönen Gruss Christian Jockisch Dies ist meine persönliche meinung, obs gfoid oda a ned ;-))) | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 496676 | |||
Datum | 19.07.2008 19:24 | 11935 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian JockischHier gibt es keinerlei Unterschiede des Geschlechtes, da es wirklich Egal ist ob eine Frau oder ein Mann mit seinen Haaren hängen bleiben, oder ? ;-))Das bezog ich eher auf die Dienstanweisungen. Wäre die entsprechende Wehr schließlich nciht die erste Einrichtung, die da unterscheidet. Recht interessant ist bei dem Thema der Beitrag Haarerlassbei Wiki. Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8J., Freising / Bayern | 496677 | |||
Datum | 19.07.2008 19:31 | 11895 x gelesen | |||
Ah ja, jetzt hats auch bei mir gefunkt. Sorry, diesbezüglich mal bei Berufsfeuerwehren anfragen, die sind bei solchen Dingen eher als Fundus dienlich. Schönen Gruss Christian Jockisch Dies ist meine persönliche Meinung, obs gfoid oda a ned. ;-)) | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 496679 | |||
Datum | 19.07.2008 19:41 | 11874 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian JockischSorry, diesbezüglich mal bei Berufsfeuerwehren anfragen, die sind bei solchen Dingen eher als Fundus dienlich.Ich frag nur, weil du weiter oben Sonst gibts bei einigen Feuerwehren dann noch entsprechende Dienstanweisungen.geschrieben hast. hätte ja sein können, dass du nen Namen nennen kannst. Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 496684 | |||
Datum | 19.07.2008 20:01 | 12013 x gelesen | |||
Geschrieben von Patricia KlottKlingt ja fast schon, wie beim Bund ... immer alles Kurz halten, ala 3mm oder so *g* Nö. BW ist sehr kulant. Die Haare dürfen (auch im nassen Zustand) die Augenbrauen und Ohren sowie den Hemdkragen nicht berühren. Wobei im Einsatz, der AGA mit viel Geländedienst o.ä. eine kurze weil pflegeleichte Frisur immer von Vorteil ist. Nach dm Aufstehen einfach kurz ausbürsten, ab uns zu mit dem Rasierer nachziehen und gut ist es. Zu kurz gibt u.U. auch Ärger (weil dies Ausdruck einer politischen Gesinnung sein kann). Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 496685 | |||
Datum | 19.07.2008 20:12 | 12117 x gelesen | |||
Bundeswehr erlaubt lange Haare für Soldaten In der Bundeswehr dürfen künftig nicht nur Soldatinnen, sondern auch männliche Rekruten einen Pferdeschwanz tragen. Das Truppendienstgericht Süd in München verwarf den sogenannten Haar-und-Bart-Erlass der Bundeswehr, der für Männer und Frauen unterschiedliche Regeln enthält, als verfassungswidrig. Anlass war die Klage eines 18-jährigen Soldaten. Er hatte sich gesträubt, seinen 25 Zentimeter langen Zopf abzuschneiden. Wegen Befehlsverweigerung war er in eine Zelle gesperrt und vom Kompaniechef mit 150 Euro Geldbuße belegt worden. Nachdem Vorgesetzte ihm bis zu drei Wochen Arrest angedroht hatten, trennte sich der junge Mann zwar von seinem Kopfschmuck, legte aber Beschwerde ein. Laut Erlass muss das Haar männlicher Soldaten "am Kopf anliegen oder so kurz geschnitten sein, dass Ohren und Augen nicht bedeckt werden". Für die "Haartracht weiblicher Soldaten" gilt indes nur die Einschränkung, dass sie den "vorschriftsmäßigen Sitz der militärischen Kopfbedeckung" nicht behindern dürfe. Das Gericht hält diese Unterscheidung für "unverständlich" - und rügte den Befehl "Zopf ab" obendrein als unzulässigen Eingriff in das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Weitere erschöpfende Infos gibt es hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Haarerlass#Polizei Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 496686 | |||
Datum | 19.07.2008 20:33 | 11820 x gelesen | |||
Zu meiner aktiven Zeit gab es ab ca. 10mm den Wink vom Spieß, das es mal wieder Zeit sei. Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 496688 | |||
Datum | 19.07.2008 20:40 | 11948 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander SuckerZu meiner aktiven Zeit gab es ab ca. 10mm den Wink vom Spieß, das es mal wieder Zeit sei. Jo. Das war im Gegensatz zu heute auch noch eine Armee. Langhaarige Soldaten. Der Laden geht ganz schön vor die Hunde... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 496690 | |||
Datum | 19.07.2008 20:48 | 11806 x gelesen | |||
Schau dir doch das Gezeter wegen dem Gelöbnis morgen an. Erst wollte nichtmal der Hosenanzug erscheinen, erst als BILD darüber schrieb hat sie schnell zugesagt. Traurig. Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 496692 | |||
Datum | 19.07.2008 20:55 | 11817 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander SuckerErst wollte nichtmal der Hosenanzug erscheinen, erst als BILD darüber schrieb hat sie schnell zugesagt. Jo. Ich weiß schon, warum ich damals den 16-Jahresvertrag nicht unterschrieben habe... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 496703 | |||
Datum | 19.07.2008 21:44 | 11714 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerDer Laden geht ganz schön vor die Hunde... Wobei das nicht an den Haaren liegen dürfte. Für mich mehr ein Problem der sich wandelnden Gesellschaft, der demografischen Entwicklung und der Finanzlage des Bundes. Die heutige Spaßgesellschaft stellt doch alles in Frage, was mit Pflichten und Bringleistungen verbunden ist. Gruß, Jürgen Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 496706 | |||
Datum | 19.07.2008 21:51 | 11766 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferWobei das nicht an den Haaren liegen dürfte. Das is aber mit ein Ausdruck von dem was Du im weiteren Text beschreibst. "Früher" war es gar keine Frage, ein Soldat hatte kurze Haare zu haben. Fertig. Da wäre keiner auf die Ideee gekommen, daß kurze Haare bei Soldaten "obendrein als unzulässigen Eingriff in das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit." gelten... Wir reden hier immerhin von Menschen die ich dazu ausbilde andere Menschen auf einen schlichten Befehl oder ein Kommando hin zu töten und die bereit sein müssen selbst auf diverse äußerst unangenehme Arten verkrüppelt oder getötet zu werden. Und dann faselt da ein Richter was von freier Entfaltung der Persönlichkeit... Leute. Diese Gesellschaft geht vor lauter Dekadenz vor die Hunde. Geschrieben von Jürgen Ringhofer Die heutige Spaßgesellschaft stellt doch alles in Frage, was mit Pflichten und Bringleistungen verbunden ist. Eben. Soldat = Haare ab. Egal ob Mann oder Frau. Wer das nicht will wird oder bleibt nicht (Zeit oder Berufs)Soldat bzw. geht als W9er eben einige Zeit ins "Café Viereck". Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 496713 | |||
Datum | 19.07.2008 22:22 | 11745 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Fischergeht als W9er eben einige Zeit ins "Café Viereck". Das ist aber mit erheblichen Problemen verbunden. So einer hat mich fast die ganze Nacht wachgehalten als ich OvWa hatte. Da kamen nacheinander Disziplinarvorgesetzter, Truppenarzt, Vertrauensperson, nächsthöherer Vorgesetzer usw und mussten alle ihr ok geben. War wahrscheinlich mehr Papierkram als bei einem Schusswaffengebrauch, nur weil der meinte über den Zaun (raus) klettern zu müssen. Dabei wusste von der Wache keiner das der Ausgangssperre hatte, der hätte einfach durch das Tor gehen können. In der AGA lernen die erstmal alle ihre Rechte bevor die auch nur einmal stramm stehen müssen. Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 496725 | |||
Datum | 20.07.2008 00:43 | 11655 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander SuckerZu meiner aktiven Zeit gab es ab ca. 10mm den Wink vom Spieß, das es mal wieder Zeit sei. Da haben wir "guten Tag" gesagt und sind weiter gegangen... Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 496726 | |||
Datum | 20.07.2008 00:50 | 11701 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerLanghaarige Soldaten Das ist eine Wellenbewegung, kommt und geht... zu meiner Zeit war das Tema "lange Haare" gerade keins, allerdings wußten alle Vorgestzten noch zu berichten, was erlaubt wäre, und zu tun wäre, wenn... Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Axel8 S.8, Remscheid / NRW | 496806 | |||
Datum | 20.07.2008 18:41 | 11594 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Christian Fischer
Dafür muss diese Armee jetzt auch bei dieser Kleinigkeit die Grundrechte ihrer Soldaten respektieren. Das ermutigt mich (ungedient und langhaarig). Tschökes, Axel Solanka. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 497331 | |||
Datum | 23.07.2008 06:20 | 11380 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerDer Laden geht ganz schön vor die Hunde... Das ist nicht mehr mein Marine Corps, Gunny :-) In Munster gab es auch viele Wehrübende, gerade aus der Wirtschaft, die man noch mit Haarnetz sah. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 497332 | |||
Datum | 23.07.2008 06:22 | 11331 x gelesen | |||
Geschrieben von Axel Solanka
ROFL, Es gibt Firmen die schreiben das Aussehen Ihrer Mitarbeiter in solchen Maßen vor da ist die Bundeswehr noch das Glücksbärchiland dagegen... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 497333 | |||
Datum | 23.07.2008 06:24 | 11479 x gelesen | |||
Mahlzeit Geschrieben von Eric Martini BF oder FF Das ist schon der erste entscheidende Punkt. Bei Beamten, wenn auch der Polizei, gab es da in der Vergangenheit immer wieder mal Urteile. Maßgeblich sind da UVV und FWDV 7... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius | |||||
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Autor | Andr8é S8., Wuppertal / NRW | 497399 | |||
Datum | 23.07.2008 13:05 | 11578 x gelesen | |||
Hallo Jürgen, aber es gibt auch wieder gegenteilige Entscheidungen vom Truppendienstgericht Nord und auch wieder vom Süd. Da ich das Thema auch letzte Woche diskutieren durfte mit einem Rechtslehrer: Haar- und Barterlass ist in der Bundeswehr gültig und muss durchgesetzt werden. Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.abcgefahren.de/ Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 497403 | |||
Datum | 23.07.2008 13:15 | 11529 x gelesen | |||
Geschrieben von André Schildaber es gibt auch wieder gegenteilige Entscheidungen vom Truppendienstgericht Nord und auch wieder vom Süd. Den Erlass der Bundeswehr kannst du dir seit der Entscheidung des BGH an die Wand nageln. Auch hier gilt das Über- und Unterordnungsprinzip und die Bundeswehr hat die Rechtsprechung zu akzeptieren! Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Andr8é S8., Wuppertal / NRW | 497407 | |||
Datum | 23.07.2008 13:53 | 11310 x gelesen | |||
Hallo Jürgen, Geschrieben von Jürgen Ringhofer Den Erlass der Bundeswehr kannst du dir seit der Entscheidung des BGH an die Wand nageln. Auch hier gilt das Über- und Unterordnungsprinzip und die Bundeswehr hat die Rechtsprechung zu akzeptieren! Ich gehe dann mal meinen Hammer holen... ;-) Aber im Ernst, komisch ist nur das nach dem Urteil ein Truppendienstgericht anderes geurteilt hat. Und komisch auch, dass dies die offizielle Rechtsauffassung ist, die auf Bundeswehrlehrgängen verbreitet wird. Ich weiß wie ich handeln würde, wenn mir so ein Fall auf einer Wehrübung unterkommen würde. Etwas Hintergrund zum Thema im Bereich Bundeswehr: wehrrecht: Haar- und Barterlass Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.abcgefahren.de/ Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 497451 | |||
Datum | 23.07.2008 17:45 | 11220 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferDen Erlass der Bundeswehr kannst du dir seit der Entscheidung des BGH an die Wand nageln. Auch hier gilt das Über- und Unterordnungsprinzip und die Bundeswehr hat die Rechtsprechung zu akzeptieren nüjo, ob das wirklich alles so heiß gegessen wird? Ein ähnliches Problem stellt sich doch auch für Arbeitnehmer, die seitens ihrers Arbeitgebers/ BG betimmte PSA tragen, z B Helm oder Schutzbrille. Entweder sie tragen sie oder sie arbeiten dort nicht... Es gibt dann also offensichtlich sehr wohl gut begründete Einschränkungen einer universellen Entscheidung... Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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