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Themamanche lernen es nie ....15 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorKlau8s P8., Jülich / NRW497041
Datum21.07.2008 19:137079 x gelesen
guten Abend......

das hab ich eben in der AZ-online gefunden .....
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Herzogenrath. Zwei Mal innerhalb weniger Tage ist es einem Amateurelektriker in Herzogenrath gelungen, mithilfe einer unsachgemäßen Elektroinstallation in seinem Haus das Kinderzimmer in Brand zu setzen.



Am Sonntag wurde die Feuerwehr gegen 2.20 Uhr zur Dunantstraße in Herzogenrath gerufen, nachdem im Kinderzimmer eines dortigen Hauses ein Brand ausgebrochen war. Ursache waren nach derzeitigem Ermittlungsstand der Polizei unsachgemäße Elektroinstallationen in der Verteilerdose. Die Einsatzkräfte erstickten den Brand umgehend, so dass Schlimmeres verhindert werden konnte.

Bereits am Spätabend des 17. Juli musste die Herzogenrather Feuerwehr einen ähnlichen Brandausbruch nach Kurzschluss in der gleichen Verteilerdose bekämpfen. Auch dieser Brand war nach derzeitigem Ermittlungsstand ebenfalls auf unsachgemäße Installationsarbeiten zurückzuführen

Der ausdrücklichen Aufforderung nach dem ersten Einsatz, wonach der Hauseigentümer eine Fachfirma mit den notwendigen Arbeiten zu beauftragen hätte, war dieser offensichtlich nicht nach gekommen. Aus diesem Grunde leitete die Kriminalpolizei Herzogenrath ein Ermittlungsverfahren wegen «Fahrlässiger Herbeiführung einer Brandgefahr» ein.

In diesem Zusammenhang warnen Feuerwehr und Kriminalpolizei wegen der möglichen höchst gefährlichen Folgen für Leib und Leben nachdrücklich davor, in «Eigenarbeit» Elektroinstallationsarbeiten in Haus und Wohnung durchzuführen.

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kann man solchen Leuten nicht einfach von Amts wegen solche Gebühren draufsetzen, dass es auch der "letzte" merkt?


kopfschüttelnderweise....

mkg Klaus


ein Stück VA- Stahl ..... 30,00 €
Schraubstock, Flex, Kleinteile 200,00 €
ins Feuerwehr-Forum schreiben ..." ..icke feil mir nen Hühdrantenschlüssel und mach mir selbstständich.." ..... unbezahlbar ....
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AutorLars8 W.8, Ehrenkirchen / Baden-Württemberg497042
Datum21.07.2008 19:174299 x gelesen
Hallo,

manchmal is es echt schlimm was man in Wohnungen findet *selber elektriker bin* von total vermurksten Verdrahtungen über blanke Drähte und überbrückte Sicherungen ist alles dabei!
Er kann froh sein das nich mehr passiert ist, es wäre ne möglichkeit dem Netzbetreiber ne info zukommen zu lassen der den Anschluss sperrt (in letzter not) und erst wieder freigibt wenn die Ordnungsgemäße Installation von einer Fachfirma bestätigt wurde...

MkG


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AutorGerr8it 8D., Magdeburg / Sachsen Anhalt497045
Datum21.07.2008 19:274119 x gelesen
Geschrieben von Klaus Pilgerkann man solchen Leuten nicht einfach von Amts wegen solche Gebühren draufsetzen, dass es auch der "letzte" merkt?
Generell nicht, aber wenn er wegen
Geschrieben von Klaus Pilger
«Fahrlässiger Herbeiführung einer Brandgefahr»
verurteilt wird, dürfte auch der Feuerwehreinsatz kostenpflichtig sein.
Das ist für gewöhnlich schon teuer genug... ;-)
Man kann keine 100%ige Sicherheit erreichen und
Gesungen von Avril Lavigne to walk within the lines would make my life so boring
ist nicht unbedingt unwahr...
Man sagt ja immer so schön: "Solange man nicht erwischt wird, ist alles erlaubt."
Manche Leute sehen ihre Fehler halt früher ein und manche (siehe Dein Beispiel) brauchen halt etwas länger.
Solange niemand zu Schaden kommt und die Feuerwehr auch wieder ein Argument für ihre Daseinsberechtigung bekommst, ist doch alles im grünen Bereich... ;-)

*seinen nicht ganz so ernst gemeinen Beitrag beende*


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW497124
Datum22.07.2008 09:353795 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von Gerrit DarkowGeschrieben von Klaus Pilgerk
ann man solchen Leuten nicht einfach von Amts wegen solche Gebühren draufsetzen, dass es auch der "letzte" merkt?


Generell nicht, aber wenn er wegen

Geschrieben von Klaus Pilger
«Fahrlässiger Herbeiführung einer Brandgefahr»

verurteilt wird, dürfte auch der Feuerwehreinsatz kostenpflichtig sein.


da Herzogenrath in NRW liegt:

Nein, kostenpflichtig würde der Einsatz nur bei Vorsatz.

Gruß,
Henning


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AutorPete8r K8., Bruchsal / Ba-Wü497131
Datum22.07.2008 10:103776 x gelesen
Tach

Geschrieben von Henning KochNein, kostenpflichtig würde der Einsatz nur bei Vorsatz.

Der 2. Einsatz war doch aber aufgrund vorsätzlicher Handlung oder nicht?


Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorMarc8o B8., Viersen/Erkelenz / NRW497135
Datum22.07.2008 10:223836 x gelesen
Geschrieben von Lars WagnerEr kann froh sein das nich mehr passiert ist, es wäre ne möglichkeit dem Netzbetreiber ne info zukommen zu lassen der den Anschluss sperrt (in letzter not) und erst wieder freigibt wenn die Ordnungsgemäße Installation von einer Fachfirma bestätigt wurde...

Habe ich schon mal gemacht, war im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Dssd,

so konnte ich ruhig schlafen,

die Stadtwerke haben zwar dumm geschaut,

aber egal.

Als "Elektrofachkraft" bzw. "Konzessionsträger" ist man haftbar, sobalt man von einem "Tatbestand" weiß!


Es soll so sein, das meine Beiträge zum Inhalt des jeweiligen Themas beitragen, sollte mal der Eindruck entstehen ich wende mich persönlich an einen Einzelnen oder eine Gruppe, war dies nicht beabsichtigt, und wenn mich dann auch entschuldigen. Sollte ich jemanden persönlich meinen werde ich das konkret so schreiben.

Ich freue mich über jede Art der negativen wie positiven Kritik, aber bitte nicht PERSÖNLICH WERDEN. Wenn doch, wundert euch nicht das ich hier im Forum dazu Stellung nehme! DANKE FÜR DIE AUFMERKSAMKEIT! ;-)

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AutorKlau8s P8., Jülich / NRW497146
Datum22.07.2008 11:203551 x gelesen
einen schönen guten Morgen ....

Geschrieben von Henning Koch
da Herzogenrath in NRW liegt:
Nein, kostenpflichtig würde der Einsatz nur bei Vorsatz.


Beim ersten Einsatz kann ich das mit etwas grimmigem Humor noch nachvollziehen, aber wenn das kein Vorsatz ist, das so ein *Intelligenzbolzen trotz Hinweis seitens des EL nen Sicherungsautomaten wieder reindrückt und wohl genau die gleiche Murkserei zum erneuten Einsatz führt...

Da krieg ich so von meinem Rechtsempfinden her die starken Zweifel....

mkg Klaus


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AutorGerr8it 8D., Magdeburg / Sachsen Anhalt497150
Datum22.07.2008 11:293622 x gelesen
Ist denn das kein Vorsatz, wenn ich die Anlage wieder in Betrieb nehme, obwohl von Feuerwehr (und Polizei?) untersagt und ich damit einen Fw-Einsatz auslöse?


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AutorKlau8s P8., Jülich / NRW497151
Datum22.07.2008 11:313699 x gelesen
einen schönen guten Tag ....

Geschrieben von Peter Koffler
Der 2. Einsatz war doch aber aufgrund vorsätzlicher Handlung oder nicht?

Wobei ich absolut nicht verstehe, wieviel Mist eigentlich gebaut werden muss, damit in so einem Fall der Vorsatz bescheinigt wird....

mkg Klaus


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AutorJens8 M.8, z.Zt. Köln / NRW497159
Datum22.07.2008 12:223564 x gelesen
Hallo,

da er wohl nicht in der Absicht handelte einen (erneuten) Brand auszulösen ist das wohl kein Vorsatz! Würde eher vermuten das es so aussieht:
Der erste Einsatz ist fahrlässig verursacht, der zweite Einsatz war schon grob fahrlässig.

Aber vielleicht äußert sich ja hier noch ein Jurist dazu?
Ich bin ja keiner.

M.f.G.
Jens


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW497162
Datum22.07.2008 12:373483 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Jens Muellerda er wohl nicht in der Absicht handelte einen (erneuten) Brand auszulösen ist das wohl kein Vorsatz! Würde eher vermuten das es so aussieht:
Der erste Einsatz ist fahrlässig verursacht, der zweite Einsatz war schon grob fahrlässig.


So würde ich das auch sehen.

Gruß,
Henning


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW497163
Datum22.07.2008 12:403547 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Peter Koffler
Geschrieben von Henning KochNein, kostenpflichtig würde der Einsatz nur bei Vorsatz.

Der 2. Einsatz war doch aber aufgrund vorsätzlicher Handlung oder nicht?


Leider hast du arg kurz zitiert:
Wenn er wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Brandgefahr verurteilt wird, hätte man wohl eine sehr schlechte Argumentationsgrundlage für einen Kostenbescheid wegen vorsätzlicher Herbeiführung der dem Feuerwehreinsatz zu Grunde liegenden Gefahrenlage.

Dass es theoretisch auch denkbare Fallkonstellationen mit zumindestens bedingtem Vorsatz gibt will ich damit ja nicht ausschliessen, allerdings wird die Nachweisbarkeit des Vorsatzes da immer ein besonders großes Problem sein. Aber dafür gibts dann ja die Juristen ;-)

Gruß,
Henning


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AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen497192
Datum22.07.2008 15:013478 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Gerrit DarkowIst denn das kein Vorsatz, wenn ich die Anlage wieder in Betrieb nehme, obwohl von Feuerwehr (und Polizei?) untersagt und ich damit einen Fw-Einsatz auslöse?

was hat er denn vorsätzlich (also in etwa "mit Wissen und Wollen") getan? Die Anlage in Betrieb genommen bzw. verändert oder den Feuerwehreinsatz ausgelöst / die Gefahr verursacht?

Ersteres sicher, letzteres eher "nur" fahrlässig bzw. grob fahrlässig...


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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AutorKlau8s P8., Jülich / NRW497224
Datum22.07.2008 17:543461 x gelesen
einen schönen guten Tag ...

Geschrieben von Mathias Zimmer
was hat er denn vorsätzlich (also in etwa "mit Wissen und Wollen") getan?

Wenn jemand zum Beispiel eine Sicherung "einschaltet", setzt das soch zumindestends ein Wollen vorraus .... zumindestends bei einer erwachsenen Person, der im weitläufigsten Sinne unterstellt werden kann, dass sie im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist.

Geschrieben von Mathias Zimmer
Die Anlage in Betrieb genommen bzw. verändert

Beides ....

der Vorsatz ist in meinen Augen zumindestends was den 2.ten Einsatz betrifft, erfüllt.
Wer trotz eindringlicher Ermahnung seitends der Einsatzkräfte - um Geld zu sparen - auf die Arbeit einer Fachkraft verzichtet und wie in diesem Beispiel einen Teil einer elektrischen Anlage entgegen aller Vernunft in Betrieb nimmt tut dieses doch mit einem gewissen Vorsatz.

Die Kosten, die der Gemeinheit dadurch entstehen, werden doch dabei billigend in Kauf genommen nach dem Motto "...hauptsache ich hab jetzt meinen Strom..."

Oder kann sojemand seit Neuestem geltend machen ..." Unzurechnungsfähigkeit zurTatzeit..." ...


mkg Klaus


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg497240
Datum22.07.2008 19:193445 x gelesen
Geschrieben von Klaus Pilgerder Vorsatz ist in meinen Augen zumindestends was den 2.ten Einsatz betrifft, erfüllt.

Vorsatz = Wissen und Wollen im Bezug auf den Taterfolg. Und der wäre ja, die Bude an-/ abzufackeln. d.h. Ziel des Einschaltens der Sicherung müßte gewesen sein ein Schadensfeuer zu verursachen.
Und das wirst Du in diesem Fall nicht haben.
"Mir doch egal, wenn das passiert" wäre dann noch bedingter Vorsatz. Aber auch da im Bezug auf den Taterfolg.

Hier handelt es sich um einen Fall von "na ja, wird schon gutgehen" und "wie kann man nur so doof sein" und damit im Zweifel um grobe Fahrlässigkeit.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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 21.07.2008 19:13 ., Jülich
 21.07.2008 19:17 Lars7 W.7, Ehrenkirchen
 22.07.2008 10:22 Marc7o B7., Viersen/Erkelenz
 21.07.2008 19:27 Gerr7it 7D., Magdeburg
 22.07.2008 09:35 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 22.07.2008 10:10 Pete7r K7., Bruchsal
 22.07.2008 11:31 ., Jülich
 22.07.2008 12:22 Jens7 M.7, z.Zt. Köln
 22.07.2008 12:37 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 22.07.2008 12:40 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 22.07.2008 11:20 ., Jülich
 22.07.2008 11:29 Gerr7it 7D., Magdeburg
 22.07.2008 15:01 Math7ias7 Z.7, Offenbach
 22.07.2008 17:54 ., Jülich
 22.07.2008 19:19 Chri7sti7an 7F., Wernau
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