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Thema | Gefährdungsbeurteilung - Dachentnahme | 17 Beträge | |||
Rubrik | Unfallverhütung | ||||
Autor | Pete8r K8., Gladbeck / NRW | 497684 | |||
Datum | 24.07.2008 15:01 | 6580 x gelesen | |||
Hallo Forum, bei der Entnahme von Gerätschaften vom Dach eines Löschfahrzeugs sind ja Absturzgefahren für den FA nicht von der Hand zu weisen. Mit einem aufklappbaren Geländer (wie bei Tanklastzügen) könnte man schon mehr Sicherheit schaffen. Ist das schon mal irgendwo installiert worden, oder wie habt ihr das geregelt? Gruß P. Kö | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 497687 | |||
Datum | 24.07.2008 15:10 | 4834 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter Köhlerei der Entnahme von Gerätschaften vom Dach eines Löschfahrzeugs sind ja Absturzgefahren für den FA nicht von der Hand zu weisen. Mit einem aufklappbaren Geländer (wie bei Tanklastzügen) könnte man schon mehr Sicherheit schaffen. Wieviel sind bisher runter gefallen? Wer richtet die Geländer auf - und wie wird der dabei gesichert? Wieso reichen die bisherigen Regelungen zu den Laufflächen z.B. in der Mitte zwischen den Leitern, den Standplätzen am Werferarbeitsplatz usw. nicht. Geschrieben von Peter Köhler Ist das schon mal irgendwo installiert worden, oder wie habt ihr das geregelt? TLF von Brändle aus dem Thread: http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?n=497342 Von FLF kenne ich automatische Klappvarianten... Alles "automatische" kann und wird dann auch kaputt gehen - und erhöht nebenbei noch den Schwerpunkt vom Auto bzw. läßt ggf. die Laufwege innen schmäler werden... Muss das sein? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 497689 | |||
Datum | 24.07.2008 15:19 | 4435 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino Wieso reichen die bisherigen Regelungen zu den Laufflächen z.B. in der Mitte zwischen den Leitern, den Standplätzen am Werferarbeitsplatz usw. nicht. Vielleicht weil jemand was von Absturzsicherung und 2,5m aufgeschnappt hat? ;-) Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Lörrach / Baden-Württemberg | 497690 | |||
Datum | 24.07.2008 15:33 | 4384 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter KöhlerMit einem aufklappbaren Geländer (wie bei Tanklastzügen) könnte man schon mehr Sicherheit schaffen. Ist das schon mal irgendwo installiert worden, oder wie habt ihr das geregelt? Hallo, im ersten Beitrag des Threads "Stützräder für TLF" oder so ähnlich ist ein Link zum Fahrzeug der Fw. Baden. Ein Detail ist das elektrisch ausfahrbare Dachgeländer. Trägt vermutlich auch etwas zum Übergewicht bei... Freundliche Grüße, Michael Schuckart | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 497693 | |||
Datum | 24.07.2008 15:44 | 4444 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Peter Köhler ... oder wie habt ihr das geregelt? Bei unseren HLF gibt es gar keine Möglichkeit aufs Dach zu klettern. Die Leitern werden von unten entnommen und sonst ist auf dem Dach nichts verlastet. Gruß Markus | |||||
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Autor | Pete8r K8., Gladbeck / NRW | 497697 | |||
Datum | 24.07.2008 15:56 | 4536 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoWieviel sind bisher runter gefallen? Muss doch erst gar nicht passieren, oder? Geschrieben von Ulrich Cimolino Wer richtet die Geländer auf - und wie wird der dabei gesichert? Derjenige, der das Dach besteigt. Macht ein TKW Fahrer genauso. Geschrieben von Ulrich Cimolino Regelungen zu den Laufflächen z.B. in der Mitte zwischen den Leitern, den Standplätzen am Werferarbeitsplatz. Wo stehen die Regelungen? P. Kö | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 497705 | |||
Datum | 24.07.2008 16:41 | 4669 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter KöhlerMuss doch erst gar nicht passieren, oder? Nein, aber muss man ALLES regeln bzw. durch Technik versuchen aufzufangen? Habt Ihr schon mal über Geschwindigkeitsbegrenzer nachgedacht? - ca 6 km/h bei roten Ampeln nach vorherigem Stop - ca. 26 km/h in verkehrsberuhigten Zonen - ca. 50 km/h bei 30er Zone - ca. 70 innerorts Warum? Das sind ungefähr die Werte, die bei Unfällen noch toleriert werden, darüber hinaus kann ein Richter der Auffassung sein, dass das Verkehrsgefährdung ist, weil der andere Verkehrsteilnehmer damit nicht rechnen kann/muss. Da ist übrigens schon jede Menge passiert, also gibts echte Anlässe... Geschrieben von Peter Köhler Derjenige, der das Dach besteigt. Macht ein TKW Fahrer genauso. Ja, der hats aber nicht eilig und dann auch alle Zeit für Sorgfalt. Richtet der Ma das Geländer auf und "vergißt" die Sicherung hat er was erreicht? Nichts! Geschrieben von Peter Köhler Wo stehen die Regelungen? Grundforderungen stehen in den einschlägigen Fahrzeugnormen z.B. DIN EN 1846, 14502. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Thom8as 8H., Nettetal / NRW | 497711 | |||
Datum | 24.07.2008 16:47 | 4196 x gelesen | |||
Auch eine Art, die Gefahr zu verbannen! ;-) Viele Grüsse Thomas | |||||
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Autor | Pete8r K8., Gladbeck / NRW | 497744 | |||
Datum | 24.07.2008 17:35 | 4294 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoNein, aber muss man ALLES regeln bzw. durch Technik versuchen aufzufangen? Bei uns werden (ich denke woanders auch) auch schon s.g. Beinaheunfälle untersucht. Zwangsläufig kommt es dann zu solchen Überlegungen. Geschrieben von Ulrich Cimolino Ja, der hats aber nicht eilig und dann auch alle Zeit für Sorgfalt. Ich gebe dir recht. Wir habens eiliger. Trotdem muss ich mich mit dem Thema auseinandersetzen. Geschrieben von Ulrich Cimolino Richtet der Ma das Geländer auf und "vergißt" die Sicherung hat er was erreicht? Nichts! Ist für mich kein Argument. Gibt viele Sachen, die man vergißt, aber nicht vergessen sollte. Wenn ich so anfange, kann ich alles zerreden. Geschrieben von Ulrich Cimolino Grundforderungen stehen in den einschlägigen Fahrzeugnormen z.B. DIN EN 1846, 14502. Danke. Gruß P. Kö | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 497752 | |||
Datum | 24.07.2008 18:03 | 4283 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter KöhlerBei uns werden (ich denke woanders auch) auch schon s.g. Beinaheunfälle untersucht. Zwangsläufig kommt es dann zu solchen Überlegungen. Unbenommen und auch gut. Aber habt Ihr schon Geschwindigkeitsbegrenzer? - Oder wie geht Ihr da mit dem Problem um? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Pete8r K8., Gladbeck / NRW | 497754 | |||
Datum | 24.07.2008 18:19 | 4274 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoAber habt Ihr schon Geschwindigkeitsbegrenzer? - Oder wie geht Ihr da mit dem Problem um? Unser Werksgelände ist 800 x 400 m. Kurze Werkstraßen, Produktionsanlagen, Tankläger. Das Problem Geschwindigkeit, wie du es meinst, haben wir nicht. Gruß P. Kö | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 497756 | |||
Datum | 24.07.2008 18:25 | 4126 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter KöhlerUnser Werksgelände ist 800 x 400 m. Kurze Werkstraßen, Produktionsanlagen, Tankläger. Das Problem Geschwindigkeit, wie du es meinst, haben wir nicht. Schön, dann nehm ich was anderes... Wie verhindert Ihr - ggf. technisch? - dass der Maschinist Drücke fährt, die die Rohrführer (und/oder das Material) gefährden? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Pete8r K8., Gladbeck / NRW | 497762 | |||
Datum | 24.07.2008 18:39 | 4137 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoWie verhindert Ihr - ggf. technisch? - dass der Maschinist Drücke fährt, die die Rohrführer (und/oder das Material) gefährden? Mit einer konsequenten Ausbildung. Ich weiß, trotzdem kann der Unfall passieren. Haben wir auch schon gehabt, ca 15 bis 20 Jahre her. Sturz des Rohrfühers (Hochdruckstrahlrohr war eingestellt auf 460l) mit Schulterbruch. Ca. 4 Wochen Ausfallzeit. Die Reaktion damals, Hochdruckstrahlrohre sind grundsätzlich auf kleinste Größe einzustellen. Wird auch so eingehalten. Ist mir auch klar, worauf du hinaus willst. Ich bin auch nicht für "alles reglementieren bis nichts mehr geht". Gruß P. Kö | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 497764 | |||
Datum | 24.07.2008 18:41 | 4105 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter KöhlerIst mir auch klar, worauf du hinaus willst. Fein... ;-) Geschrieben von Peter Köhler Ich bin auch nicht für "alles reglementieren bis nichts mehr geht". es ist hier immer eine Abwägungssache - und bei etlichen der bisher gesehenen Geländerlösungen bin ich eher davon überzeugt, dass die Probleme damit mehr werden... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 497767 | |||
Datum | 24.07.2008 18:43 | 4153 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas Harmes Auch eine Art, die Gefahr zu verbannen! ;-) Nach den Regeln der Arbeitssicherheit sogar erste Wahl. Gruß Markus | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 497773 | |||
Datum | 24.07.2008 19:10 | 4052 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Peter Köhler Mit einem aufklappbaren Geländer (wie bei Tanklastzügen) könnte man schon mehr Sicherheit schaffen. Ist das schon mal irgendwo installiert worden, oder wie habt ihr das geregelt? Die WF DOW Chemical besaß zumindest Fahrzeuge die das hatten, laut FW-Magazin war das eine firmeninterne Vorschrift von DOW. Ein Beispiel ist hier zu sehen. Unterhalb des (vorderen) Pulverwerfers sieht man gut wie die abgeklappte "Reling" nach vorne übersteht. Gruß Andi | |||||
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Autor | Pete8r K8., Gladbeck / NRW | 497789 | |||
Datum | 24.07.2008 19:45 | 4088 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas RometschWF DOW Chemical Ich hab schon gerade telefoniert. Die haben inzwischen alle Fahrzeuge nachgerüstet. Ein Erfahrungsaustauscsh ist schon angeleiert. War ein guter Tip. Danke. Wenn Interesse besteht, berichte ich mal davon. Gruß P. Kö | |||||
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