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Thema | NEF trifft FuStrW... | 169 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Infos: | |||||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 497586 | |||
Datum | 24.07.2008 10:34 | 129790 x gelesen | |||
Hallo! Siehe Neue Westfälische. Gruß, Markus Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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Autor | Jan 8S., Wallenhorst / | 497587 | |||
Datum | 24.07.2008 10:39 | 124922 x gelesen | |||
So, und jetzt wird die Frage mit dem arztlosen NEF mit SoSi geklärt werden - vermutlich vom Richter.... Grüße, Jan | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 497589 | |||
Datum | 24.07.2008 10:47 | 124588 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan SüdmersenSo, und jetzt wird die Frage mit dem arztlosen NEF mit SoSi geklärt werden - vermutlich vom Richter.... Jopp, war auch mein erster Gedanke, oft hier diskutiert, jetzt wirds ernst. Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 497591 | |||
Datum | 24.07.2008 10:53 | 124185 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian SchorerJopp, war auch mein erster Gedanke, oft hier diskutiert, jetzt wirds ernst. Hallo, das muss nicht sein! Wir hatten diese Situation schon und es gab keine Probleme! Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 497592 | |||
Datum | 24.07.2008 10:56 | 124157 x gelesen | |||
Servus Gerhard, Geschrieben von Gerhard Pfeiffer das muss nicht sein! Wir hatten diese Situation schon und es gab keine Probleme! Ah, OK, ich dachte nur an die vergangenen, teilweise sehr "heißen" Diskussionen hier auf dieser Plattform. Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 497593 | |||
Datum | 24.07.2008 10:57 | 123487 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan SüdmersenSo, und jetzt wird die Frage mit dem arztlosen NEF mit SoSi geklärt werden - vermutlich vom Richter.... vielleicht. Möglicherweise klärt er dann auch gleich mit, warum bei einer BMA-Auslösung für die Polizei höchste Eile geboten war, um - Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, - eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, - flüchtige Personen zu verfolgen oder - bedeutende Sachwerte zu erhalten. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Jan 8S., Wallenhorst / | 497594 | |||
Datum | 24.07.2008 11:02 | 123096 x gelesen | |||
Stimmt ja, hast recht. (Tunnelblick ahoi) Das Ergebnis der Abwägung wird sicherlich interessant... Grüße, Jan | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 497596 | |||
Datum | 24.07.2008 11:09 | 123381 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Gerhard Pfeiffer: das muss nicht sein! Wir hatten diese Situation schon und es gab keine Probleme! Nehme ich auch mal an, und darüber hinaus könnte ich mir auch vorstellen, daß keine der beiden Seiten ein gesteigertes Interesse daran hat, jetzt hier ein ganz großes Faß aufzumachen. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8B., Hövelhof / NRW | 497597 | |||
Datum | 24.07.2008 11:09 | 123257 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas Bräutigamielleicht. Möglicherweise klärt er dann auch gleich mit, warum bei einer BMA-Auslösung für die Polizei höchste Eile wegen dem in diesem Fall vorliegenden Objekt...... Ich vertrette ausschließlich meine eigene Meinung. | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 497598 | |||
Datum | 24.07.2008 11:11 | 123191 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian Böttgerwegen dem in diesem Fall vorliegenden Objekt...... nämlich? JVA? Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8B., Hövelhof / NRW | 497599 | |||
Datum | 24.07.2008 11:11 | 123220 x gelesen | |||
altenheim Ich vertrette ausschließlich meine eigene Meinung. | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 497600 | |||
Datum | 24.07.2008 11:14 | 123303 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian Böttgeraltenheim Ja und? Hat ein Streifen wagen PA? Kennt sich seine MAnnschaft mit einer BMA aus? ...? Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8B., Hövelhof / NRW | 497601 | |||
Datum | 24.07.2008 11:20 | 122990 x gelesen | |||
Ich glaube nicht das ihr mit den Einsatzkonzepten bei uns vertraut seit. Und wenn nunmal ein FuStrW in der AAO hinterlegt ist dann steht das hier ja auch nicht zur debatte...... Aber um deine Frage zu beantworten. Nein ein Streifenwagen hat meines Wissens nach kein PA an Bord. Und mit einer BMA werden die sich wohl auch nicht auskennen. Aber es gibt auch immer Bereiche die nicht verraucht sind und da kann ein Polizist dann auch mal Leute rausführen. Man errinnere sich nur einmal an das Feuer in Ludwigshafen.... da waren das auch Polizisten (ohne PA) und RA ( ebenfalls ohne PA) die noch ein paar Menschen rausgeholt haben.... Ich vertrette ausschließlich meine eigene Meinung. | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 497602 | |||
Datum | 24.07.2008 11:26 | 123041 x gelesen | |||
Hallo, tut mir leid, aber das weitet sich schon wieder zu einer Scheindiskussion aus bzw. - andersherum wird ein Schuh draus. Warum kommt die Polizei dann überhaupt zu Feuerwehreinsätzen, die primär nichts mit dem Straßenverkehr / Verkehrsflächen und dgl. zu haben? Meines Erachtes kann man die angeführten Punkte - Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, auch durchaus bejahen, ob nun beim Schadenfeuer oder der BMA (die ja natürlich immer ein Feuer ist, bis das Gegenteil bewiesen ist... oder jetzt doch nicht?). Gruß Daniel | |||||
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Autor | Hart8mun8d F8., Emsland / Niedersachsen | 497603 | |||
Datum | 24.07.2008 11:29 | 125078 x gelesen | |||
...ob der Staatsanwalt wohl schon am Krankenbett war um all diese Vermutungen zu klären? Hartmund Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8B., Hövelhof / NRW | 497604 | |||
Datum | 24.07.2008 11:29 | 122998 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel Ruhlandaber das weitet sich schon wieder zu einer Scheindiskussion aus bzw. - andersherum wird ein Schuh draus. Hast du völlig recht mit... Aber das wird hier ja leider grundsätzlich mit "fast" jedem Thema gemacht Ich vertrette ausschließlich meine eigene Meinung. | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 497605 | |||
Datum | 24.07.2008 11:32 | 122910 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian BöttgerHast du völlig recht mit... Aber das wird hier ja leider grundsätzlich mit "fast" jedem Thema gemachtNaja, wird halt jede Frage von allen Seiten gerne mal betrachtet und bei der Gelegenheit holt man sich gleich mal neue Argumente. ;-) Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de) | |||||
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Autor | Jan 8S., Wallenhorst / | 497607 | |||
Datum | 24.07.2008 11:40 | 123115 x gelesen | |||
Bei Personenschaden kann das durchaus sein. Jan | |||||
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Autor | Jan 8S., Wallenhorst / | 497609 | |||
Datum | 24.07.2008 11:47 | 123187 x gelesen | |||
Hier wird aber irgendwann ein Richter erörtern, wessen Begründung für Sonderrechte "schwerer" wiegt: Das (N)EF, welches einem RTW Richtung KH hinterherfährt oder einem Streifenwagen, der zu einer Feuermeldung fährt. Das hat doch einige recht interessante Aspekte, oder? Insbsondere, was passiert, wenn dem einen oder dem anderen eine Hauptschuld gegeben wird? Übrigens: Das hier ist ein Diskussionsforum. Habe keine Lust, mir dumme Kommentare anzuhören, nur weil einige meinen, dass man dieses oder jenes nicht hier, nicht öffentlich oder nicht in einer bestimmten Art und Weise diskutieren sollte. So lange die Diskussion einigermaßen fundiert ist (und darauf achten die Moderatoren, nicht die Hilfspolizisten oder Anstandsdamen), wird hier eben diskutiert. Grüße, Jan | |||||
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Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 497611 | |||
Datum | 24.07.2008 11:49 | 122812 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas Bräutigameine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, Auch auf die Gefahr (Achtung Wortspiel!) , jetzt als Klugscheisser dazustehen: "Gefahr ist jeder Zustand dessen ungehinderte Weiterentwicklung zu einem Schadensereignis führen kann" -> gegeben, bei einer ausgelösten BMA zumindest im Bereich des Möglichen, auch wenn in der überwigenden Anzahl an Fällen kein Schadenfeuer gegeben ist. Das weiss man ja vorher nie. für die öffentliche Sicherheit und Ordnung: die Öffentliche Sicherheit und Ordnung definiert sich als "die Gesamtheit der Rechtsordnung, die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen sowie Kollektivrechte und subjektive Rechte Dritter." ->auch hier habe ich keine Probleme, eine Gefahr für die öf. Si. u. O. anzunehmen. Das ist so schon in Ordnung als Polizei zu einem Feuer-BMA mit Alarm zu fahren - wir kennen ja auch das Einsatzobjekt nicht. -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten- | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8B., Hövelhof / NRW | 497613 | |||
Datum | 24.07.2008 11:50 | 122759 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan SüdmersenÜbrigens: Das hier ist ein Diskussionsforum. Habe keine Lust, mir dumme Kommentare anzuhören, nur weil einige meinen, dass man dieses oder jenes nicht hier, nicht öffentlich oder nicht in einer bestimmten Art und Weise diskutieren sollte. So lange die Diskussion einigermaßen fundiert ist (und darauf achten die Moderatoren, nicht die Hilfspolizisten oder Anstandsdamen), wird hier eben diskutiert. Ist ja auch prinzipell nichts gegen einzuwenden. Nur man sollte wenn man irgendwelche Vermutungen in den Raum wirft, mal den Leute glauben schenken die mit dem Thema vertraut sind. Ich vertrette ausschließlich meine eigene Meinung. | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 497616 | |||
Datum | 24.07.2008 11:53 | 122838 x gelesen | |||
Hallo, wo lief denn die BMA auf ? Feuerwehr oder Polizei ? Ich habe in der Vergangenheit schon erlebt, dass die Pol erst vor Ort gefahren ist und nachsieht, ob es tatsächlich brennt (nicht nur bei BMA und nicht nur bei FEUER). Dann wäre natürlich tatsächlich "höchste Eile" geboten und abzuklären, ob Fehlalarm oder nicht. MfG, Thomas Klee Dies ist ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 497618 | |||
Datum | 24.07.2008 11:54 | 122919 x gelesen | |||
Schon mal überlegt, dass die Polizeie eigene Aufgabenbereiche an Einsatzstellen hat? Zum Beispiel Absperrmaßnahmen, Sicherungsmaßnahmen, Verkehrslenkende Maßnahmen (Alleine ein Einsatzbesingter Verkehrsstop ist schon eine Gefahr für die Öffentliche Sicherheit und Ordung und geeignet die Inanspruchnahme von Sonderwegerechten der POl zu rechtfertigen!) Oder zur Unterstüzuung der FW z.B. bei notwendigen Evakuierungsmaßnahmen? Zur schnellen Übermittlung von EMA-Daten an den Einsaltzleiter der FW, bei unklarer Situation die Anzahl an Bewohnern betreffend? Zum Schutz von Einsatzkräften der FW? et cetera et cetera.. .. -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten- | |||||
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Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 497620 | |||
Datum | 24.07.2008 11:57 | 122759 x gelesen | |||
Es gibt bei aufeinandertreffen von Sonderwegerechtsfahrzeugen keine Abwägung, welches Fzg. den "schwerer wiegenden" Auftrag hat! Die Überprüfung des jweilig anderen Auftrages steht den Beteiligten ohnehin schon nicht zu. Beide haben Sonderwegerechte- Punkt. Hier ist schilcht eine gegenseitige Verständigung erforderlich - was kein problem darstellt, wenn beide Fahrzeuge vorschirftsmäßig und angepasst an die Kreuzung heranfahren.. -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten- | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8B., Hövelhof / NRW | 497621 | |||
Datum | 24.07.2008 11:57 | 122646 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Kleewo lief denn die BMA auf ? Leistelle der Feuerwehr Ich vertrette ausschließlich meine eigene Meinung. | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 497622 | |||
Datum | 24.07.2008 11:58 | 122839 x gelesen | |||
Geschrieben von Joachim Thiele-> gegeben, bei einer ausgelösten BMA zumindest im Bereich des Möglichen, auch wenn in der überwigenden Anzahl an Fällen kein Schadenfeuer gegeben ist. Das weiss man ja vorher nie. Auch wir ziehen die Polizei bei BMA-Auslösungen hinzu. Auch das geschieht auf Grundlage des Polizei- bzw. Ordnungsrechts. Und trotzdem stelle ich mir die Diskussion um die Nutzung des § 38 in diesen Fällen spannend vor, wenn sie denn geführt wird. Das O-Amt ziehen wir übrigens nicht hinzu (nach der o.g. Definition wäre die ja zuerst zuständig ;-) ). Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 497623 | |||
Datum | 24.07.2008 12:01 | 122873 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamDas O-Amt ziehen wir übrigens nicht hinzu (nach der o.g. Definition wäre die ja zuerst zuständig Nein, da ja gerade "höchste Eile" geboten ist i.S.d. § 38 StVG, somit die Eilfalkompetenz der Polizei im wahrsten Sinne des Wortes gegeben ist ;) Das O-Amt braucht ja doch deutlich länger... -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten- | |||||
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Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 497624 | |||
Datum | 24.07.2008 12:02 | 122749 x gelesen | |||
Ich halte die Hinzuziehung der Polizei im Ürigen auch für wichtig, in Köln kommen die auch zu den meisten Brandeinsätzen (Kleinfeuer mal ausgenommen)... -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten- | |||||
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Autor | Hart8mun8d F8., Emsland / Niedersachsen | 497625 | |||
Datum | 24.07.2008 12:02 | 122947 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Kleewo lief denn die BMA auf ?Geschrieben von Thomas Klee oder Polizei ? ...wo gibt´s denn so etwas (noch)? Ist jetzt wirklich eine Informationsfrage, weil ich das nicht kenne. Hartmund Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren. | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 497626 | |||
Datum | 24.07.2008 12:04 | 122608 x gelesen | |||
Hallo, gechrieben von Thomas Klee: wo lief denn die BMA auf ? Das kann in anderen Ländern sein, in NRW unter Garantie nicht. Siehe parallele Diskusionen um Notrufnummern, Leitstellen usw. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 497627 | |||
Datum | 24.07.2008 12:06 | 122927 x gelesen | |||
Geschrieben von Hartmund Flender..wo gibt´s denn so etwas (noch)? m.W. z.B. immer noch in all den Bereichen in Bayern, wo es noch keine integrierten Lst gibt.. (Und ich vermute auch in anderen Ländern) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 497628 | |||
Datum | 24.07.2008 12:14 | 122419 x gelesen | |||
Hallo, hab ich da was übersehen? So wie die Fahrzeuge in die Kreuzung eingefahren sind, müsste doch einer bei grün und einer bei rot gefahren sein? MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 497629 | |||
Datum | 24.07.2008 12:16 | 122552 x gelesen | |||
Geschrieben von Hartmund Flender...wo gibt´s denn so etwas (noch)? Ist jetzt wirklich eine Informationsfrage, weil ich das nicht kenne. Ist es nicht bezeichnend, dass Du die Notwendigkeit siehst, sinnvolle Beiträge von Dir als solche zu kennzeichnen... Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 497630 | |||
Datum | 24.07.2008 12:18 | 122534 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningIst es nicht bezeichnend, dass Du die Notwendigkeit siehst, sinnvolle Beiträge von Dir als solche zu kennzeichnen... Das dachte ich mir auch. Aber zumindest schreibt er mittlerweile sinnvolle Beiträge... Gruß, Markus Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 497631 | |||
Datum | 24.07.2008 12:18 | 122580 x gelesen | |||
Hallo, in RLP sind mittlerweile ILS eingeführt, klappt prima. Früher, zum Teil noch gar nicht so lange her, lief, vor allem auf dem Lande, der Notruf bei der Polizei auf. Hat funktioniert, mal gut, mal schlecht, auch schon mal überhaupt nicht, kam immer darauf an, wer gerade Dienst am Funk hatte. Notrufe laufen jetzt, wie gesagt, bei ILS auf, BMA teilweise immer noch bei Pol. MfG, Thomas Klee Dies ist ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Fran8k S8., München / Bayern | 497632 | |||
Datum | 24.07.2008 12:23 | 123085 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ich denke nicht das es so ernst werden wird. Was die Alleinfahrt ohne Arzt angeht, so ist diese doch nicht verboten - wenn er z.B. dem RTW folgt oder vorausfährt, in dem der Arzt am schaffen ist, oder um den Arzt zum nächsten Einsatz abzuholen... Wenn er alleridngs noch schnell zum Essen wollte - dann mit Recht gute Nacht. Das ist meine Meinung - schafft euch selbst eine an! | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 497633 | |||
Datum | 24.07.2008 12:24 | 122835 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Jan Südmersen: Hier wird aber irgendwann ein Richter erörtern, wessen Begründung für Sonderrechte "schwerer" wiegt: Wie bereits geschrieben, könnte m.E. durchaus sein, daß eben kein Richter damit beschäftigen wird (auch aus eigener Erfahrung. Leider schon zwei Unfälle mit Sonderrechten gehabt (RD), aber noch nie einen Richter zu Gesicht bekommen o.ä.). Tja, und das Abwägen - ich sehe da keinen so großen Rechtfertigungsnotstand auf Seiten der Polizei, und dies war ja die Ausgangsfragestellung in diesem Teil der Diskussion, und auf Fragestellungen wie "hat die Streife PA, kennen sich die Beamten mit der BMA aus" wird sich ein Richter wohl auch nicht einlassen. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 497634 | |||
Datum | 24.07.2008 12:29 | 122551 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel RuhlandWie bereits geschrieben, könnte m.E. durchaus sein, daß eben kein Richter damit beschäftigen wird (auch aus eigener Erfahrung. Leider schon zwei Unfälle mit Sonderrechten gehabt (RD), aber noch nie einen Richter zu Gesicht bekommen o.ä.). Ein Kollege von mir wurde bei einem (eigentlich unspektakulären) Unfall ohne Fremdbeteiligung mit einem RTW und ohne ernsthafte Verletzungen der Besatzung vom StA mit unglaublichen Anklagepunkten vor Gericht gezogen. Wäre das nicht gerichtlich abgewiesen worden, dann wäre neben dem Führerscheinentzug auch eine gewaltige Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe drin gewesen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Seba8sti8an 8S., Haltern am See / Nordrhein- Westfalen | 497636 | |||
Datum | 24.07.2008 12:36 | 122583 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamAuch wir ziehen die Polizei bei BMA-Auslösungen hinzu Fährt die Polizei bei euch denn bestätigte Brandeinsätze im Normalfall mit SoSi an? | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Hameln / Niedersachsen | 497637 | |||
Datum | 24.07.2008 12:39 | 122578 x gelesen | |||
Hi, Wenn beide Sonderrechte haben gilt dann nicht rechts vor links? Dann hat die Pol schuld. ;) Gruß, Sven | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 497638 | |||
Datum | 24.07.2008 12:42 | 122336 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Stefan Brüning: Ein Kollege von mir wurde bei einem (eigentlich unspektakulären) Unfall ohne Fremdbeteiligung mit einem RTW und ohne ernsthafte Verletzungen der Besatzung vom StA mit unglaublichen Anklagepunkten vor Gericht gezogen. Wie geschrieben, es muß nicht, kann aber sein, daß im Großen und Ganzen nichts bzw. nicht viel passiert. Ein bißchen Glück (und möglichst kein übermotivierter Staatsanwalt) gehören natürlich auch dazu. Hatte ich zweifellos (ist mir klar) und Dein Kollege anscheinend auch, siehe: Wäre das nicht gerichtlich abgewiesen worden, dann wäre neben dem Führerscheinentzug auch eine gewaltige Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe drin gewesen. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Mari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / Brandenburg | 497639 | |||
Datum | 24.07.2008 12:42 | 122381 x gelesen | |||
mal zurück zur thematik. Mindestens einer von beiden Fahrern hat "vermutlich" MIST gebaut. Dennoch sollten sich hier einige nicht in Vermutungen, Gerüchte, Spekulationen und sonst irgenwas versteigen. Ungeschriebenes Gesetz. Baust "du" nen Ding mit SOSI bist du erst mal der Blöde. Denn "Du" als Fahrer mit SOSI hättest aufpassen müssen, denn du hast versucht die STVO zu umgehen, ausser Kraft zu setzen oder wie auch immer. mfg mario besucht mich auch gern im Forum bei www.berliner-feuerwehr.de oder unter www.feuerwehr-kleinmachnow.de | |||||
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Autor | Mari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / Brandenburg | 497640 | |||
Datum | 24.07.2008 12:43 | 122538 x gelesen | |||
nein eben nicht, die sollten sich beide verständigen miteinander besucht mich auch gern im Forum bei www.berliner-feuerwehr.de oder unter www.feuerwehr-kleinmachnow.de | |||||
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Autor | Ralf8 F.8, Duisburg / NRW | 497641 | |||
Datum | 24.07.2008 12:44 | 122231 x gelesen | |||
Hallo Joachim, Geschrieben von Joachim Thiele Das O-Amt braucht ja doch deutlich länger... m.W. hat auch in Köln das O-amt Fahrzeuge mit Sondersignalanlagen ..... Gruß Ralf | |||||
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Autor | Mari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / Brandenburg | 497642 | |||
Datum | 24.07.2008 12:48 | 122378 x gelesen | |||
dann könnte man ja gleich pauschal sagen: der schnellere SOSI-Fahrer überquert die kreuzung zuerst. also mal im Ernst .... besucht mich auch gern im Forum bei www.berliner-feuerwehr.de oder unter www.feuerwehr-kleinmachnow.de | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 497644 | |||
Datum | 24.07.2008 12:48 | 122542 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Stefan Brüning Ein Kollege von mir wurde bei einem (eigentlich unspektakulären) Unfall ohne Fremdbeteiligung mit einem RTW und ohne ernsthafte Verletzungen der Besatzung vom StA mit unglaublichen Anklagepunkten vor Gericht gezogen. Wegen was? Fahrlässige Körperverletzung? Das Geschrieben von Stefan Brüning neben dem Führerscheinentzug auch eine gewaltige Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe drin gewesen. dürfte mit dem Geschrieben von Stefan Brüning Unfall ohne Fremdbeteiligung mit einem RTW und ohne ernsthafte Verletzungen der Besatzung aber nicht zusammenpassen. So schnell geht das alles nicht. Hier würden mich genauere Infos interessieren, gerne auch per PN. @Daniel Geschrieben von Daniel Ruhland Wie bereits geschrieben, könnte m.E. durchaus sein, daß eben kein Richter damit beschäftigen wird (auch aus eigener Erfahrung. Leider schon zwei Unfälle mit Sonderrechten gehabt (RD), aber noch nie einen Richter zu Gesicht bekommen o.ä.). Und was genau findest du daran so schlimm? Zivil-Richter schalten sich nur ein, wenn die Haftungsverteilung unklar ist. Und die dürfte eigentlich zu klären sein. Auch wenn es hier auf den Einzelfall ankommt und man sich dann abzustimmen hat, hatten entweder RTW oder Pol wird wohl "regulär" (also ohne Sosi) Vorfahrt bzw. "grün", so dass der andere, der Sonderrechte in Anspruch nehmen muss, hätte mehr aufpassen müssen, wenn er sich über die Straßenverkehrsordnung hinwegsetzt. Und dass du noch nicht vorm Straf- bzw. Owi-Richter gesessen hast, heißt nur, dass da die Staatsanwaltsschaft/Bußgeldstelle mit dem nötigen Fingerspitzengefühl gehandelt hat. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 497649 | |||
Datum | 24.07.2008 12:55 | 122536 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sven Blume Wenn beide Sonderrechte haben gilt dann nicht rechts vor links? Das war eigentlich meine Frage. Hatten beide rot? Wenn ja, verhalte ich mich so, wie wenn keine Ampel da wär, also rechts vor links, oder der auf der Vorfahrtsstraße hat eben Vorfahrt. Treffen uns öfter an einer Kreuzung mit dem NEF, der Pol oder der FW, dabei hat es noch nie Probleme gegeben. Hatte nur einer von beiden rot, dann erübrigt sich natürlich die Frage wer Schuld hat, unabhängig davon, wer zu welchem Einsatz unterwegs war. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 497651 | |||
Datum | 24.07.2008 13:09 | 122227 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Katja Midunsky Und was genau findest du daran so schlimm? Absolut gar nichts (handelt sich hier wohl um ein Mißverständnis). Und dass du noch nicht vorm Straf- bzw. Owi-Richter gesessen hast, heißt nur, dass da die Staatsanwaltsschaft/Bußgeldstelle mit dem nötigen Fingerspitzengefühl gehandelt hat. Das wird nicht bestritten - von mir, habe ich ja zwischenzeitlich auch noch mal geschrieben. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 497659 | |||
Datum | 24.07.2008 13:23 | 122501 x gelesen | |||
Klar, nichts desto trotz hat man hier fast den Eindruck, dass sich in der Pol-Lst immer erst eine Findungskomission bildet, um für den einzelnen Einsatz SoSi freizugeben (ja, das wird offensichtlich DORT entschieden und nicht im FuStKW). Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 497660 | |||
Datum | 24.07.2008 13:23 | 122191 x gelesen | |||
Geschrieben von Joachim ThieleDas O-Amt braucht ja doch deutlich länger... Nö, die fahren ggf. genauso mit SoSi wie die Pol, wozu hätten sie es sonst? Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 497661 | |||
Datum | 24.07.2008 13:24 | 122152 x gelesen | |||
Hier natürlich auch! Wegen der polizeieigenen Aufgaben, wie von Dir beschrieben. Das war aber auch nicht die Frage. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 497662 | |||
Datum | 24.07.2008 13:25 | 122405 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian StühleFährt die Polizei bei euch denn bestätigte Brandeinsätze im Normalfall mit SoSi an? Die zu denen ich ausrücke, meist schon ;-). Bei den anderen weiß ichs nicht. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Alex8and8er 8P., Braubach / Rheinland-Pfalz | 497730 | |||
Datum | 24.07.2008 17:15 | 122318 x gelesen | |||
Hallo. Geschrieben von Thomas Klee in RLP sind mittlerweile ILS eingeführt Jein. Soll heißen: In Teilen unseres schönen Bundeslandes sind sie das. In anderen Teilen warten die Feuerwehren immer noch auf Anschluss. Zum Teil "schlagen" sich da die Kreise noch mit der Finanzierung rum. Sodass Gegenden, bei denen Geschrieben von Thomas Klee der Notruf bei der Polizei auf(läuft) immer noch vorkommen. Und das natürlich auch mit genau den beschriebenen Problemen des Alarmierungsroulettes. Ich denke du verstehst, was ich damit meine. Die BMAs laufen bei uns momentan ebenfalls noch bei der Polizei auf. Die Aufschalltung an die Leitstelle Montabaur ist aber geplant und hängt - nach meinen Informationen - nur noch an der Finanzierung. MkG Alexander Alles mein Mist. | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 497747 | |||
Datum | 24.07.2008 17:40 | 122255 x gelesen | |||
Hallo, ja ich kenne das Problem und die Schwierigkeiten, etwas zu ändern. Seit wir bei uns von der ILS Trier "versorgt" werden, läuft es wirklich prima. Auch vorher bei der BF Trier hatten wir nie wirkliche Probleme. In "grauer Vorzeit" vor der Umstellung auf die BF allerdings schon. Nur will ich den Kollegen der Pol keine Vorwürfe machen, wir kennen uns ja auch nicht mit Tatortsermittlungen aus. Ich hoffe für Euch, dass sich im nördlichen Landesteil auch bald was ändert. PS: Kennt Ihr schon unser Feuerwehrmuseum in Hermeskeil (Link). Wir freuen uns auf einen Besuch, digital oder analog beim nächsten Ausflug. MfG, Thomas Klee Dies ist ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Alex8and8er 8P., Braubach / Rheinland-Pfalz | 497749 | |||
Datum | 24.07.2008 17:49 | 122154 x gelesen | |||
Hallo. Geschrieben von Thomas Klee Nur will ich den Kollegen der Pol keine Vorwürfe machen Ich auch nicht, so war das auch garnicht gemeint ;-). Geschrieben von Thomas Klee Ich hoffe für Euch, dass sich im nördlichen Landesteil auch bald was ändert. Die Hoffnung stirbt zuletzt. Aber ich gehen fest davon aus, dass sich da in den nächsten Monaten was tun wird. Geschrieben von Thomas Klee PS: Kennt Ihr schon unser Feuerwehrmuseum in Hermeskeil (Link). Bislang war mir das Museum noch nicht bekannt, der erste "digitale" Besuch macht aber schon mal einen sehr guten Eindruck ;-). Schöne Fahrzeuge und Geräte. MkG Alexander Alles mein Mist. | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 497750 | |||
Datum | 24.07.2008 17:59 | 121962 x gelesen | |||
Hallo Alexander, würde mich freuen, wenn Du für uns im NORDEN etwas Werbung für unser Museum machen würdest. Ist ja schließlich als Rheinland-Pfalzisches Feuerwehrmuseum UNSER aller Anliegen. MfG, Thomas Klee Dies ist ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Jago8 H.8, Hannover / z. Zt. Hameln / Niedersachsen | 497751 | |||
Datum | 24.07.2008 18:01 | 121830 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Andreas Bräutigam Klar, nichts desto trotz hat man hier fast den Eindruck, dass sich in der Pol-Lst immer erst eine Findungskomission bildet, um für den einzelnen Einsatz SoSi freizugeben (ja, das wird offensichtlich DORT entschieden und nicht im FuStKW). Das ist regional sehr unterschiedlich - in NRW z.B. gibt es Polizeibehörden, in denen es der Leitstelle vorbehalten ist, die Nutzung von Sonder- und Wegerechten "freizugeben", und andere Kreise, die es nicht so machen. Gruß Jago | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 497760 | |||
Datum | 24.07.2008 18:36 | 122208 x gelesen | |||
Geschrieben von Johannes KrauseJa und? Hat ein Streifen wagen PA? Kennt sich seine MAnnschaft mit einer BMA aus? ...? Er hat mindestens ein BOS-Funkgerät und die Besatzung kann eine Rückmeldung geben, die eine frühe ausreichend umfangreiche Alarmierung oder eine frühe Aufhebung und durchfahren für ein Fzg ohne zur Folge hat. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 497772 | |||
Datum | 24.07.2008 19:10 | 122608 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Frank Sewing Was die Alleinfahrt ohne Arzt angeht, so ist diese doch nicht verboten - wenn er z.B. dem RTW folgt oder vorausfährt, in dem der Arzt am schaffen ist, oder um den Arzt zum nächsten Einsatz abzuholen... Natürlich ist die Alleinfahrt nicht verboten, aber es ist höchst umstritten, ob in diesem Fall die Nutzung von Sonderrechten und blauem Blinklicht gerechtfertigt ist. Es gibt dazu unterschiedliche Auffassungen, sehr lesenswert ist diesbzgl. ein Artikel von Prof. Müller, hier, S. 16 ff. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947) | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 497775 | |||
Datum | 24.07.2008 19:15 | 122468 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n Panniersehr lesenswert ist diesbzgl. ein Artikel von Prof. Müller, hier, S. 16 ff. noch lesenswerter ist unsere gegenteilige Auffassung und Begründung... ;-) Vgl. einschlägige Fachzeitschriften (leider m.W. noch nirgends online, aber in Teilen hier auch schon diskutiert) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 497797 | |||
Datum | 24.07.2008 20:24 | 121889 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef MäschleEr hat mindestens ein BOS-Funkgerät und die Besatzung kann eine Rückmeldung geben, die eine frühe ausreichend umfangreiche Alarmierung oder eine frühe Aufhebung und durchfahren für ein Fzg ohne zur Folge hat. Mal eine provokante Frage: Werden Lagen mit Schusswaffen bei euch durch die Feuerwehr abgearbeitet? Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 497800 | |||
Datum | 24.07.2008 20:32 | 121903 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef MäschleEr hat mindestens ein BOS-Funkgerät und die Besatzung kann eine Rückmeldung geben, die eine frühe ausreichend umfangreiche Alarmierung oder eine frühe Aufhebung und durchfahren für ein Fzg ohne zur Folge hat. Ja nee, die Rückmeldungen kennen wir ... "Feuerwehr? Nee Feuerwehr brauchen wir nicht mehr ..." etwas später "...oh Gott, oh Gott ... schick mal schnell die Feuerwehr" Gruß Jörg Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 497804 | |||
Datum | 24.07.2008 20:50 | 122243 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Christi@n Pannier Es gibt dazu unterschiedliche Auffassungen, sehr lesenswert ist diesbzgl. ein Artikel von Prof. Müller, hier, S. 16 ff. Sei mir nicht böse, aber auch wenn der Mann vom Fach ist, halte ich den Artikel für alles andere als lesenswert, denn m.E. -das wurde hier aber u.a. eben auch schon von Uli und anderen vertreten- geht der Mann völlig falsch mit dem Begriff der "Rückfahrt" um. Denn mit Rückfahrt bezeichnet er auch den Transport eines Patienten und der Patiententransport ist wohl für alle ab Sanitätsausbildung aufwärts ganz klar Teil der Einsatzfahrt. Eine "Rückfahrt" ist m.E. eine Fahrt zum Standort, damit kann aber nicht eine Einsatzfahrt eines RTWs mit NEF in ein Zielkrankenhaus sein, dass "zufällig" Standort des NEFs ist. Klares Gegenbeispiel gegen die Argumentationskette von Prof. Müller ist beispielsweise die Variante, dass das NEF seinen Standort auf der Rettungswache und nicht im Krankenhaus hat, damit kann man ja keinesfalls von Rückfahrt sprechen. Ehrlicherweise halte ich den Artikel für anmaßend, da dem Rettungsdienst mehr oder weniger unterstellt wird, dass er regelmäßig unberechtigt unter der Nutzung von Sonder- und Wegerechten zur Wache zurückfährt, so liest es sich zumindest aus der Handlungsempfehlung, die Prof. Müller den Polizeibeamten gibt. Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 497814 | |||
Datum | 24.07.2008 21:19 | 122133 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Sebastian Rak Denn mit Rückfahrt bezeichnet er auch den Transport eines Patienten und der Patiententransport ist wohl für alle ab Sanitätsausbildung aufwärts ganz klar Teil der Einsatzfahrt. Das NEF transportiert aber keinen Patienten. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947) | |||||
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Autor | Sven8 W.8, Hemer / NRW | 497817 | |||
Datum | 24.07.2008 21:24 | 122195 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierDas NEF transportiert aber keinen Patienten. ...ist aber eine Einheit mit dem NA und die gehören zusammen.....zumindest sehe ich das so ;-)) oh sorry....Nabend zusammen Grüße, Sven Meine Wache | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 497827 | |||
Datum | 24.07.2008 21:43 | 121517 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jörg Anders Ja nee, die Rückmeldungen kennen wir ... "Feuerwehr? Nee Feuerwehr brauchen wir nicht mehr ..." etwas später "...oh Gott, oh Gott ... schick mal schnell die Feuerwehr" Jau, VU, Alarm Rüstzug ...... Pol. vor Ort, Rückmeldung: FW abbrechen, niemand eingeklemmt, keine auslaufenden Stoffe ..... also, wir wollten gerade rausfahren, nun gut, Autos wieder abgestellt, auf den Heimweg. Bin ich gerade einen Km von der Wache weg .... Alarm für FF Peine, PKW-Brand nach VU! Soviel dazu .... MkG, Sven | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 497828 | |||
Datum | 24.07.2008 21:43 | 122419 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierDas NEF transportiert aber keinen Patienten. Nein, aber ggf. und nur z.B. - Medikamente - besondere Medizintechnik - den Fahrer für den Doc, wenn der schnell zum nächsten Einsatz soll (weil sonst gehen 50% der Vorteile des NEF-Systems flöten) - einen weiteren Helfer, wenns drum geht erneut zu reanimieren - den Beifahrer vom RTW, wenn der Doc Selbstfahrer ist (alternativ fährt die Fw, wenn sie da ist oder bleibt das NEF stehen, das wäre mir aber neu) usw. Welcome back to reality... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 497830 | |||
Datum | 24.07.2008 21:45 | 121860 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Sven Walbrecht ...ist aber eine Einheit mit dem NA und die gehören zusammen.....zumindest sehe ich das so ;-)) Was ich oben bereits schrieb: Das sehen einige Leute ganz anders, deshalb gibt es ja die Diskussion. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947) | |||||
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Autor | Andr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W | 497833 | |||
Datum | 24.07.2008 21:51 | 122067 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolino- Medikamente Werden bei Abfahrt mittels Ampularium dem RTW übergeben. Geschrieben von Ulrich Cimolino - besondere Medizintechnik dito Geschrieben von Ulrich Cimolino - den Fahrer für den Doc, wenn der schnell zum nächsten Einsatz soll (weil sonst gehen 50% der Vorteile des NEF-Systems flöten) Der Doc ist gebunden bis Klinikankunft. Dann kann er im Berarfsfall auch mit dem RTW als NAW ausrücken. Bei heutiger Fahrzeugtechnik vom RTW kein echter Zeitverlust. Geschrieben von Ulrich Cimolino - einen weiteren Helfer, wenns drum geht erneut zu reanimieren 3 Fachleute sind im Notfall zu wenig? Geschrieben von Ulrich Cimolino - den Beifahrer vom RTW, wenn der Doc Selbstfahrer ist (alternativ fährt die Fw, wenn sie da ist oder bleibt das NEF stehen, das wäre mir aber neu) Das gibts bei uns nicht. Grüße aus der Daimlerstadt. Andreas Leutwein | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 497834 | |||
Datum | 24.07.2008 21:51 | 122131 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Ulrich Cimolino Nein, aber ggf. und nur z.B. Dann argumentiert die Gegenseite: Wenn diese Dinge so wichtig sind, dass sie mit Sonderrechten hinterherkutschiert werden, warum sind sie dann nicht gleich im RTW? Geschrieben von Ulrich Cimolino den Fahrer für den Doc, wenn der schnell zum nächsten Einsatz soll (weil sonst gehen 50% der Vorteile des NEF-Systems flöten) Das bedeutet, dass der ELR ein Fahrzeug alarmiert, welches bereits in einem Einsatz gebunden ist. Das mag im Ausnahmefall durchaus vorkommen, dürfte aber keineswegs die Realität darstellen. Allein die hypothetische Annahme, es könne ja vielleicht zu einem Folgeeinsatz kommen, würde konsequenterweise auch die Fahrt mit Sonderrechten zur nächsten Dönerbude rechtfertigen. Geschrieben von Ulrich Cimolino einen weiteren Helfer, wenns drum geht erneut zu reanimieren S.o. Wenn der so dringend erforderlich ist, warum ist der dann nicht im RTW? MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947) | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 497837 | |||
Datum | 24.07.2008 21:56 | 122148 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas LeutweinWerden bei Abfahrt mittels Ampularium dem RTW übergeben. klar, jeden Tag, von jeder Besatzung/NA und immer... kannst Du jedem anderen versuchen zu erzählen... Geschrieben von Andreas Leutwein Der Doc ist gebunden bis Klinikankunft. wo steht das? Geschrieben von Andreas Leutwein Dann kann er im Berarfsfall auch mit dem RTW als NAW ausrücken.# Klar sattelt die 180 PS und ab durch die Mitte... Da trifft er sich dann wieder mit dem allein anrasenden NEF (hoffentlich nicht auf der Kreuzung), um ggf. auf dessen Ausstattung zurückgreifen zu können... Geschrieben von Andreas Leutwein 3 Fachleute sind im Notfall zu wenig? wie ist die Besetzung in Deutschland z.T. heute so? IMMER 3 RettAss? Wohl kaum... Geschrieben von Andreas Leutwein Das gibts bei uns nicht. klar, deshalb gibts das ja auch sonst nirgends.. :-( Ich werd nicht mehr! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 497839 | |||
Datum | 24.07.2008 22:01 | 121992 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas LeutweinWerden bei Abfahrt mittels Ampularium dem RTW übergeben. Hallo, dann fährt bei Euch das NEF ohne. Bei uns ist das Material anders untergebracht und diese Lösung geht nicht, deshalb fahren wir u.U. mit Signal. Geschrieben von Andreas Leutwein besondere Medizintechnik Bei uns müsste man dann alles crashsicher unterbringen, geht bei uns nicht. Geschrieben von Andreas Leutwein Der Doc ist gebunden bis Klinikankunft. Dann kann er im Berarfsfall auch mit dem RTW als NAW ausrücken. Ich glaube, dass dies überall unterschiedlich ist. Bei uns wird regelmäßig abgefragt ob der Notarzt abkömmlich ist und umsteigen kann Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 497841 | |||
Datum | 24.07.2008 22:03 | 122125 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierDann argumentiert die Gegenseite: Wenn diese Dinge so wichtig sind, dass sie mit Sonderrechten hinterherkutschiert werden, warum sind sie dann nicht gleich im RTW? weil das - der ÄLRD jeweils ggf. anders sieht (und DER das entscheidet und nicht ein Polizei-Prof!) - das auch eine Kostenfrage ist! Geschrieben von Christi@n Pannier Das bedeutet, dass der ELR ein Fahrzeug alarmiert, welches bereits in einem Einsatz gebunden ist. Das mag im Ausnahmefall durchaus vorkommen, dürfte aber keineswegs die Realität darstellen. Nein, das bedeutet, dass der verantwortliche RettAss das bei der Abfahrtsmeldung zum KH bereits mitteilt bzw. der ELR-Disponent mal die gebundenen NEF/RTW-Kombis nachfragt, bevor er auf dem Land z.B. das übernächste NEF aus 50 km Entfernung anrasen lässt, weil leider grad das nächste auch gebunden ist und der ggf. teilweise freiwillig Zusatz-Dienst leistende Fw-Doc einsieht, dass er nach dem Fw-Fest doch nicht mehr selbst fahren sollte Geschrieben von Christi@n Pannier S.o. Wenn der so dringend erforderlich ist, warum ist der dann nicht im RTW? Weil der Patient stabil war und ins KH gefahren werden sollte, damit man ihm dort BESSER helfen kann... Hab mich heute wieder von einem NA belehren lassen, dass "Stay and play" heute besser "treat and run" heißt (oder so). Aber nochmal: Ich hab das mit einem Juristen der auch Einsatzerfahrung hat ausführlich beschrieben - da stehen auch noch ganz viele §§ und eine juristische Begründung. Ulrich Cimolino / Roman Dickmann: Die Sonder- und Wegerechte von Notarzteinsatzfahrzeugen im Straßenverkehr, Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV) 2008, 118 ff. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 497843 | |||
Datum | 24.07.2008 22:05 | 121842 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierDann argumentiert die Gegenseite: Wenn diese Dinge so wichtig sind, dass sie mit Sonderrechten hinterherkutschiert werden, warum sind sie dann nicht gleich im RTW? Hallo, weil sie z.B. von den Kostenträgern nicht bezahlt werden. Ist eben so und natürlich auch durch den Abrechnungsmodus ein Ba-Wü-Problem. Geschrieben von Christi@n Pannier Das bedeutet, dass der ELR ein Fahrzeug alarmiert, welches bereits in einem Einsatz gebunden ist. Das mag im Ausnahmefall durchaus vorkommen, dürfte aber keineswegs die Realität darstellen. Bei uns wird regelmäßig abgefragt ob der Notarzt abkömmlich ist und umsteigen kann. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Andr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W | 497846 | |||
Datum | 24.07.2008 22:09 | 122023 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinoklar, jeden Tag, von jeder Besatzung/NA und immer... kannst Du jedem anderen versuchen zu erzählen... Exat! Jeden Tag, bei jedem Einsatz bei dem der NA in den RTW steigt. Grundsätzlich. Immer! Geschrieben von Ulrich Cimolino wo steht das? Nirgends, aber er sagt es beim losfahren. Geschrieben von Ulrich Cimolino Klar sattelt die 180 PS und ab durch die Mitte... Bei allem Respekt vor Deinem Fachwissen. Von welcher Ausstatung sprichst Du denn die ein NEF hat der RTW aber nicht? Geschrieben von Ulrich Cimolino wie ist die Besetzung in Deutschland z.T. heute so? Bei einem NEF und einem RTW komm ich mindestens auf : 1 NA, 2 RA, 1 RS. Wo ist das Problem das ,wenn ich einen kritischen Patienten in die Klinik fahre, in diesem Falle das NEF vom Fahrer des RTW(RS) zurückgefahren wird und der Fahrer des NEF(RA) in den RTW steigt? Geschrieben von Ulrich Cimolino Ich werd nicht mehr! Ich wills nicht hoffen. Grüße aus der Daimlerstadt. Andreas Leutwein | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 497848 | |||
Datum | 24.07.2008 22:12 | 122051 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Gerhard Pfeiffer weil sie z.B. von den Kostenträgern nicht bezahlt werden. Umladen? Von was sprechen wir eigentlich? Einem Ampullarium? Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Bei uns wird regelmäßig abgefragt ob der Notarzt abkömmlich ist und umsteigen kann. "Bei euch" war die Stadt, in der man erkannt hat, dass es mit der Zahl der Notärzte nicht ganz ausreichend ist? MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947) | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 497849 | |||
Datum | 24.07.2008 22:15 | 121936 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas LeutweinExat! Jeden Tag, bei jedem Einsatz bei dem der NA in den RTW steigt. Grundsätzlich. Immer! und der Rest? Wir machen das garantiert nicht - und ich hab das so auch noch nie vorher gehört... (und ehrlich fehlt mir da auch der Glaube zu, oder habt Ihr im RTW keine Notfallmedikamente...) Geschrieben von Andreas Leutwein Von welcher Ausstatung sprichst Du denn die ein NEF hat der RTW aber nicht? Andere Medikamente andere Ausstattung (z.B. im Bereich für Sonderbehandlungen vgl. z.B. Lyse) anderes Beatmungsgerät (werden wir auf Forderung des ÄLRD bei der nächsten NEF-Generation bekommen) Geschrieben von Andreas Leutwein Bei einem NEF und einem RTW komm ich mindestens auf : 1 NA, 2 RA, 1 RS. DU - und die anderen? Geschrieben von Andreas Leutwein Wo ist das Problem das ,wenn ich einen kritischen Patienten in die Klinik fahre, in diesem Falle das NEF vom Fahrer des RTW(RS) zurückgefahren wird und der Fahrer des NEF(RA) in den RTW steigt? Tauschen wir auch noch das Personal auf den Autos... Warum führen wir denn dann nicht gleich RH als Fahrer vom NEF ein? Ist viel billiger... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 497850 | |||
Datum | 24.07.2008 22:16 | 122001 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Ulrich Cimolino Aber nochmal: Ich hab das mit einem Juristen der auch Einsatzerfahrung hat ausführlich beschrieben - da stehen auch noch ganz viele §§ und eine juristische Begründung. D.h. weil Cimolino und ein Jurist mit Einsatzerfahrung mal was geschrieben haben, sind alle anderen (auch promovierte) Juristen (ggf. auch mit Einsatzerfahrung) ahnunglose Idioten? Wie war das nochmal mit zwei Juristen und drei Meinungen? MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947) | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 497852 | |||
Datum | 24.07.2008 22:16 | 122052 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierUmladen? Wie groß ist eigentlich Dein Erfahrungsschatz in dieser Diskussion? Wieviele NEFs hast Du schon im Vergleich zu den dort jeweils eingesetzten RTW von innen gesehen und die Beladung verglichen? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Andr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W | 497854 | |||
Datum | 24.07.2008 22:17 | 121676 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard PfeifferBei uns ist das Material anders untergebracht und diese Lösung geht nicht, deshalb fahren wir u.U. mit Signal. Wiel es nicht geht wird hinterhergehupt? Kann das war sein? Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Bei uns müsste man dann alles crashsicher unterbringen, geht bei uns nicht. Auch bei Dir die Frage: was habt Ihr den im NEF was unbedingt in den RTW muß? Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Ich glaube, dass dies überall unterschiedlich ist. Bei uns wird regelmäßig abgefragt ob der Notarzt abkömmlich ist und umsteigen kann Das Problem des nicht Zusammenfahrens gibt es doch nur wenn der RTW mit SS in die Klinik fährt. Das aber macht er doch nur wenn es indiziert ist, also der NA auch nicht abkömmlich? Grüße aus der Daimlerstadt. Andreas Leutwein | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 497855 | |||
Datum | 24.07.2008 22:18 | 122013 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas LeutweinBei allem Respekt vor Deinem Fachwissen. Von welcher Ausstatung sprichst Du denn die ein NEF hat der RTW aber nicht? Hallo, da gibt es in Düsseldorf erhebliche Unterschiede. Dort wurde der Verbrauch bei den RTW-Einsätzen ausgewertet und dann die Beladung den Notwendigkeiten angepasst. Ganz interessante Sache, aber bei denen gehen normalerweise auch nicht die NEF aus (so der Vergleich aus Stuttgarter Sicht:-))). Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 497856 | |||
Datum | 24.07.2008 22:19 | 121703 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Ulrich Cimolino Wie groß ist eigentlich Dein Erfahrungsschatz in dieser Diskussion? Och, nur mal ehrenamtlich Rettungsdienst gefahren. Also im Vergleich zu dir quasi keiner. Geschrieben von Ulrich Cimolino Wieviele NEFs hast Du schon im Vergleich zu den dort jeweils eingesetzten RTW von innen gesehen und die Beladung verglichen? Auch nur eines. Aber bei uns waren damals die RTW schon überdurchschnittlich gut ausgestattet. Der Doc hat oft nur seine Medis mit in den RTW genommen. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947) | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 497857 | |||
Datum | 24.07.2008 22:19 | 121583 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierUmladen? Medikamente und Gerät das eben nur auf einem NEF vorgehalten wird und nicht auf jedem RTW. Zum Beispiel Tox-Box, BTM und Sonographiegerät. Wie soll ich das denn während der Fahrt im RTW sichern? Den Koffer irgendwo festschnallen? Also bei uns im RTW gibt es noch keine Verzurrösen... Geschrieben von Christi@n Pannier "Bei euch" war die Stadt, in der man erkannt hat, dass es mit der Zahl der Notärzte nicht ganz ausreichend ist? Das passiert nicht nur in Stuttgart sondern auch in DA, FFM, etc.. Und deine Erfahrungen im RD bestehen aus ...? Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 497859 | |||
Datum | 24.07.2008 22:23 | 121608 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierOch, nur mal ehrenamtlich Rettungsdienst gefahren. Mit welcher Qualifikation, welcher Funktion und wie lange? Wo wäre vielleicht auch noch interessant. Geschrieben von Christi@n Pannier Auch nur eines. Aber bei uns waren damals die RTW schon überdurchschnittlich gut ausgestattet. Der Doc hat oft nur seine Medis mit in den RTW genommen. Und wann war das? Wie ist der Unterschied von damals zu heute betreffend dem Stand der Technik? Hat damals schon jemand an ein Sonogerät gedacht? Gab es damals auf jedem RTW eine Tox-Box? Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 497860 | |||
Datum | 24.07.2008 22:23 | 121986 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierD.h. weil Cimolino und ein Jurist mit Einsatzerfahrung mal was geschrieben haben, sind alle anderen (auch promovierte) Juristen (ggf. auch mit Einsatzerfahrung) ahnunglose Idioten? Mit Verlaub, der andere Jurist (Prof.) lehrt an einer Hochschule der Polizei, die Fw oder der RD hat ja sowas selbst leider nicht. Wir müssen uns dann ggf. mit solchen Kommentaren vor Gericht herumschlagen. DESHALB stell ich mich VOR unsere (und auch andere!) Mitarbeiter im RD und nicht daneben oder dahinter! Er verwechselt z.B. die Rückfahrt von der Einsatzstelle zur Wache mit der Rückfahrt von dort zum KH. Er hat offensichtlich nicht wirklich den Einblick, wie der RD tatsächlich auf dem flachen Land funktioniert. Und ja, ich hab auch mit ihm selbst (und auch hier) schon darüber diskutiert ... Unsere "Vereinbarung" danach war, dass ich das nochmal rechtlich beleuchte. Habe ich versprochen, mit einem Juristen getan - und v.a. in der einschlägigen Zeitschrift veröffentlicht. Es steht ihm frei, das dort zu kommentieren. Wir werden dann nach Prüfung seiner Argumente in "Revision" gehen und ggf. wieder darauf reagieren. So what? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 497862 | |||
Datum | 24.07.2008 22:25 | 121709 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierUmladen? Hallo, nö, z.B. ein 12-Kanal-Ekg, Perfusoren ..... Geschrieben von Christi@n Pannier "Bei euch" war die Stadt, in der man erkannt hat, dass es mit der Zahl der Notärzte nicht ganz ausreichend ist? Genau, meine heißgeliebte Rettungsprovinz ... Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 497863 | |||
Datum | 24.07.2008 22:26 | 121982 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard PfeifferGanz interessante Sache, aber bei denen gehen normalerweise auch nicht die NEF aus (so der Vergleich aus Stuttgarter Sicht:-))). Aus Eurer Sicht... andere Städte in NRW haben deutlich mehr arztbesetzte RM verfügbar... und auch wir greifen immer wieder aufs Umland zurück - und lassen natürlich (!) NEFs vom Doktor aus dem RTW besetzen, wenns kneift - und wir damit Leben retten. Das ist unser Job! Nicht irgendwo sitzen und überlegen, wie das möglichst schwierig oder so gar nicht mehr geht... Die Sonderrechtsprobleme liegen GANZ woanders! (Überschreitung der sinnvollen bzw. tolerierbaren Vmax, Überfahren von roten Ampeln usw.) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Andr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W | 497864 | |||
Datum | 24.07.2008 22:27 | 121717 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Pfeiffernö, z.B. ein 12-Kanal-Ekg, Perfusoren ..... Ist bei uns Standard auf jedem RTW. Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Genau, meine heißgeliebte Rettungsprovinz Du weist ja- jederzeit zur Nachbarschaftshilfe berreit. Grüße aus der Daimlerstadt. Andreas Leutwein | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 497866 | |||
Datum | 24.07.2008 22:33 | 121481 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas LeutweinWiel es nicht geht wird hinterhergehupt? Kann das war sein? Hallo, ja, eigentlich sind wir ja zufrieden :-)) Geschrieben von Andreas Leutwein Auch bei Dir die Frage: was habt Ihr den im NEF was unbedingt in den RTW muß? Z. B. 12-Kanal-EKG, Perfusoren, Sondermedis, Eventuell Beatmungsgerät ... Geschrieben von Andreas Leutwein Das Problem des nicht Zusammenfahrens gibt es doch nur wenn der RTW mit SS in die Klinik fährt. Bei uns fahren öfters mal 2 Notärzte mit NA-Zulassung mit. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 497867 | |||
Datum | 24.07.2008 22:35 | 121549 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierOch, nur mal ehrenamtlich Rettungsdienst gefahren. nein, Du (und einige andere) hast offensichtlich genau EINE andere Erfahrung (ich bin nie ehrenamtlich RD gefahren), aber ich diskutier fast jeden Tag mit irgendjemand irgendwas zum Thema RD-Ausstattung und greife dazu natürlich auch auf die Erfahrungen/Vorhaltungen anderer Träger zurück. Außerdem hab ich RD live in mehreren Städten erlebt (bzw. schichtenweise mitgefahren) und kenn aus vielen Bereichen die Realität, was dann da kommt - und wie lang das teilweise dauert. Daher leiste ich mir die Meinung, diverse Konzepte im RD oder MANV-Gefahrenabwehr schlicht als weltfremd zu bezeichnen... Ja Christian usw., es gibt tatsächlich in Deutschlnad - verschiedene Ausstattungen NEF und RTW - und das nicht nur in Düdo (und S), sondern vermutlich eher als Regel! - alleinfahrende NEFs als Regel-NEF - und das sicher nicht nur in einem Landkreis in Bayern! - nicht nachvollziehbare Besetzungskonzepte zur Qualifikation der Besatzungen! - Landkreise mit 3 NEF wo dann das jeweils übernächste über 50 km Anfahrt haben kann. - Städte mit völliger NA-Unterversorgung (ich darf erinnern, dass auch Düdo lange geglaubt hat, mit 3 NAW (!) auskommen zu können, die Folgen konnte man dann mehrfach in der Presse lesen - und nach dem 2. Fall in relativ kurzer Zeit haben wir auch aufs NEF-System und ein 4. Fzg umgestellt!) usw. Wie ich schon schrieb: and now (bitte!) back to reality! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 497869 | |||
Datum | 24.07.2008 22:38 | 121568 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas LeutweinIst bei uns Standard auf jedem RTW. Hallo, ist bei Euch auch eine Insel des Friedens:-) Geschrieben von Andreas Leutwein Du weist ja- jederzeit zur Nachbarschaftshilfe berreit. Dann verbinde das mal mit einem Besuch auf der FRW 5:-) Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 497872 | |||
Datum | 24.07.2008 22:44 | 121877 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoDie Sonderrechtsprobleme liegen GANZ woanders! (Überschreitung der sinnvollen bzw. tolerierbaren Vmax, Überfahren von roten Ampeln usw.) Hallo, das sehe ich auch so. Aber zu diesem Gefahrenschwerpunkt der FW-Tätigkeit (natürlich auch RD) gibt es offensichtlich keine greifbaren Ansätze zur konsequenten Gefahrenminimierung. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 497873 | |||
Datum | 24.07.2008 23:00 | 121669 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard PfeifferAber zu diesem Gefahrenschwerpunkt der FW-Tätigkeit (natürlich auch RD) gibt es offensichtlich keine greifbaren Ansätze zur konsequenten Gefahrenminimierung. klar gibts die, würde mir z.B. wünschen, dass das Geschwindigkeitsthema (zu dem es mehrere Urteile gibt!) klarer herausgestellt würde... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Sven8 W.8, Hemer / NRW | 497875 | |||
Datum | 24.07.2008 23:03 | 121835 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas LeutweinBei einem NEF und einem RTW komm ich mindestens auf : 1 NA, 2 RA, 1 RS. jau, jetzt muß ich nochmal meinen senf dazu geben!!! wat is dat denn für ne kiste, dass einer das NEF zurück fährt, was ich gesheckt habe und dafür unterschrieben habe? ich übernehme morgens zb. die ganzen BTM's, das komplette fahrzeug. habe dafür morgens unterschrieben. du glaubst doch wohl nicht im ernst, dass ich irgendjemanden den schlüssel geb und dann auf dem RTW zum KH düse und der andere fährt mit dem NEF durch die stadt...tuckeltuckel....... wat is, wenn z.b. ne kinderrea gemeldet wird und die LST braucht dringenst nen NA? der NA wäre zb. abkömmlich.....geht ja nicht, weil das NEF mit nem RS 10 min. vom KH vor ner roten ampel steht.....so ein schwachsinn. das NEF bleibt so besetzt und düst hinter oder vor dem RTW her. BASTA!!! grrrrrrrr trotzdem grüße, sven hier fahre ich mit dem NEF mit Alarm hinter dem RTW her | |||||
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Autor | Marc8o D8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 497878 | |||
Datum | 24.07.2008 23:07 | 121725 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas LeutweinDer Doc ist gebunden bis Klinikankunft. Dann kann er im Berarfsfall auch mit dem RTW als NAW ausrücken. ...in dem der vorherige Patient evtl. eine entsprechende Sauerei hinterlassen hat. Geschrieben von Andreas Leutwein - einen weiteren Helfer, wenns drum geht erneut zu reanimieren Im Regelfall reicht das, aber es gibt trotzdem Fälle, in denen der Patient während des Transports so instabil werden kann, dass eine zusätzliche Kraft erforderlich ist, um das wieder unter Kontrolle zu bringen. Vor längerer Zeit kam mal in der RTL-Serie Notruf ein Beitrag aus Essen, da war ein Patient so schwer verletzt, dass der Transport im NAW zusätzlich von einem RA des ebenfalls alarmierten RTW begleitet werden musste. | |||||
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Autor | Marc8o D8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 497882 | |||
Datum | 24.07.2008 23:13 | 121441 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoHab mich heute wieder von einem NA belehren lassen, dass "Stay and play" heute besser "treat and run" heißt (oder so). Play and run! Wird lt. einer Reportage in der FEUERWEHR-BRAVO in Krefeld praktiziert. Dort ist es das Ziel, einen Traumapatienten binnen 9 Minuten im RTW für den raschen Transport zu stabilisieren. | |||||
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Autor | Jago8 H.8, Hannover / z. Zt. Hameln / Niedersachsen | 497886 | |||
Datum | 24.07.2008 23:25 | 121764 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Sven Walbrecht wat is dat denn für ne kiste, dass einer das NEF zurück fährt, was ich gesheckt habe und dafür unterschrieben habe? ich übernehme morgens zb. die ganzen BTM's, das komplette fahrzeug. habe dafür morgens unterschrieben. du glaubst doch wohl nicht im ernst, dass ich irgendjemanden den schlüssel geb und dann auf dem RTW zum KH düse und der andere fährt mit dem NEF durch die stadt Es ist aber z.B. bei der BF Hamburg gängige Praxis, dass der RTW-Führer das NEF für die Fahrt zum KH übernimmt, damit der (zu diesem Zweck aus- und fortgebildete) NEF-Fahrer beim Notarzt bleiben kann. Mag sein, dass dieses Vorgehen noch aus NAW-Zeiten stammt (NA und "sein" RA als untrennbare Einheit), allerdings sind diese RA auch wesentlich routinierter was z.B. das Aufziehen von Medikamenten etc. angeht. Obwohl DAS ja eigentlich jeder RA beherrschen sollte... Gruß Jago | |||||
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Autor | Andr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W | 497888 | |||
Datum | 24.07.2008 23:34 | 121609 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven Walbrechtwat is dat denn für ne kiste, dass einer das NEF zurück fährt, was ich gesheckt habe und dafür unterschrieben habe? Ach so Entschuldigung! Schon klar "Dein Auto". Geschrieben von Sven Walbrecht du glaubst doch wohl nicht im ernst, dass ich irgendjemanden den schlüssel geb und dann auf dem RTW zum KH düse und der andere fährt mit dem NEF durch die stadt...tuckeltuckel....... Glaub ich schon wen Du ein verantwortungsbewuster RA bist dem es um fachgerechte Patientbetreuung geht. Wenns Dir natürlich nur ums Nef fahren geht ..... Geschrieben von Sven Walbrecht wat is, wenn z.b. ne kinderrea gemeldet wird und die LST braucht dringenst nen NA? der NA wäre zb. abkömmlich..... Dann bin ich als NEF hinter dem RTW und der NA kann bequem umsteigen.Bei Dir geht das warum auch immer halt nicht. Geschrieben von Sven Walbrecht das NEF bleibt so besetzt und düst hinter oder vor dem RTW her. BASTA!!! Yep dann mach das mal so wenn Du denkst das das richtig ist. Grüße aus der Daimlerstadt. Andreas Leutwein | |||||
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Autor | Sven8 W.8, Hemer / NRW | 497889 | |||
Datum | 24.07.2008 23:44 | 121692 x gelesen | |||
hi jago, Geschrieben von Jago Hexel Es ist aber z.B. bei der BF Hamburg gängige Praxis, dass der RTW-Führer das NEF für die Fahrt zum KH übernimmt, damit der (zu diesem Zweck aus- und fortgebildete) NEF-Fahrer beim Notarzt bleiben kann. ja, das ist sogar mir bekannt, obwohl ich aus NRW komme ;-))) ...wenn das die NEF-fahrer mit sich machen lassen...bitte schön. Geschrieben von Jago Hexel Mag sein, dass dieses Vorgehen noch aus NAW-Zeiten stammt ...das glaube ich auch. Geschrieben von Jago Hexel allerdings sind diese RA auch wesentlich routinierter was z.B. das Aufziehen von Medikamenten etc. angeht. wenn das alles ist, was nen RA "hinten drin" können muß........ ...dann wird ja der transportführer vom RTW ja anscheinend nie routiniert......komisches system. ...und hoffentlich hat der transportführer den RTW richtig gecheckt und aufgefüllt, damit der NEF-fahrer auch alles findet und nicht rummotzt, wenn auf der O2 flasche nur noch 20 bar sind, oder wer weiß was noch....... ach ja, und der transportführer macht den RTW sauber und füllt auf....hm, nicht schlecht...... fährt denn das NEF mit alarm hinter/vor dem RTW her? grüße, sven Meine Wache, wo ich mit dem NEF hinter dem RTW mit Alarm her düse | |||||
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Autor | Sven8 W.8, Hemer / NRW | 497891 | |||
Datum | 24.07.2008 23:58 | 121618 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas LeutweinAch so Entschuldigung! Schon klar "Dein Auto". wenn ich morgens für die BTM's unterschrieben habe und wenn ich das fahrzeug gecheckt habe und wenn ich das fahrzeug auf schäden kontrolliert habe.....und dafür unterschrieben habe...ja, das ist dann mein auto in den 24 stunden.......sonst mache ich bei jedem einsatz ne übergabe und lasse mir das unterschreiben.....tztztztz......dein auto....lachhaft. Geschrieben von Andreas Leutwein Glaub ich schon wen Du ein verantwortungsbewuster RA bist dem es um fachgerechte Patientbetreuung geht. hääää? wat is denn jetzt los? bei uns ist der RTW immer mit 2 Rettungsassistenten besetzt. standart...... jetzt frage ich mich, was deine äusserung bezüglich meiner verantwortung zu tun hat.......unfaßbar. och jung, ich sitze lieber auf der drehleiter und laß mir lieber ne palme wachsen....da kannste von ausgehen. Geschrieben von Andreas Leutwein Dann bin ich als NEF hinter dem RTW und der NA kann bequem umsteigen.Bei Dir geht das warum auch immer halt nicht. ne, dat geht aber auch nur, wenn das NEF mit tüta hinter/vor dem RTW düst. ansonsten tuckelt das NEF nämlich schön durch die stadt und braucht mehrere minuten...rote ampeln, viel verkehr usw. Geschrieben von Andreas Leutwein Yep dann mach das mal so wenn Du denkst das das richtig ist. mach ich ja auch und da kann mich auch so ein geplärre nicht beeinflussen. | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 497892 | |||
Datum | 25.07.2008 00:04 | 121570 x gelesen | |||
Geschrieben von Jago Hexelwesentlich routinierter was z.B. das Aufziehen von Medikamenten etc. angeht. OH. Das ist ja schliesslich die große Kunst der Notfallmedizin. :-/ Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Fred8 H.8, Rastede / | 497893 | |||
Datum | 25.07.2008 00:09 | 121440 x gelesen | |||
Ich denke nicht das ein Fahrer Mist gebaut hat , sondern sicher beide !!! Weil sie bei der Einfahrt in die Kreuzung nur ihr Ziel gesehen haben und das kann es unter Alarm nicht sein , da muss ich damit rechnen das es Probleme gibt und kann nicht auf mein recht bestehen , egal ob mit Arzt oder ohne !! | |||||
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Autor | Jago8 H.8, Hannover / z. Zt. Hameln / Niedersachsen | 497894 | |||
Datum | 25.07.2008 00:18 | 121748 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Sven Walbrecht wenn das alles ist, was nen RA "hinten drin" können muß........ Das mit dem Aufziehen war ja nur ein Beispiel (IMO auch ein gutes - denn das klappt mit Sicherheit nicht ordentlich wenn man es nie macht und einem dann unter Stress auch noch die Hände zittern...). Geschrieben von Sven Walbrecht ...dann wird ja der transportführer vom RTW ja anscheinend nie routiniert......komisches system. Hab ja keine Wertung dazu abgegeben. Fest steht, dass diese NEF-Fahrer ihren Job gut machen. Und natürlich kann es auch anders funktionieren. Aber dazu müssten dann die "Nicht-NEF-Fahrer" umdenken - und Tätigkeiten übernehmen, um die sie sich bisher nicht kümmern mussten. Und das wird dann gerade bei denen, die ohnehin keine Lust auf RD haben (und davon gibt es ja leider nicht so wenige), mit Sicherheit ein Problem... Geschrieben von Sven Walbrecht fährt denn das NEF mit alarm hinter/vor dem RTW her? Ja, das NEF fährt mit Alarm hinterher. Gruß Jago | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 497895 | |||
Datum | 25.07.2008 00:21 | 121435 x gelesen | |||
Hallo, meiner persönlichen Meinung nach muss das NEF mit dem RTW fahren = mit SoSi. Bei uns kommt es täglich (oft mehrmals) vor, dass das NEF während der Fahrt zum KH zu einem anderen Einsatz beordert wird (vorher fragt der Disponent ob der NA abkömmlich ist). Würde das NEF dem RTW nicht direkt folgen, so würde dies einen u. U. enormen Zeitverlust bedeuten. Oft wüsste der NEF Fahrer nicht mal, welchen Weg der RTW zum KH fährt, müsste sich also auch erst wieder über Funk absprechen. Bei uns werden auch im NEF Medikamente mitgeführt, die der RTW nicht hat. War bis vor einiger Zeit nicht so, die Kosten zwingen uns aber dazu. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 497896 | |||
Datum | 25.07.2008 00:24 | 121755 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jago Hexel diese RA auch wesentlich routinierter was z.B. das Aufziehen von Medikamenten etc. angeht. Dazu brauche ich kein med. Fachpersonal! Medikamente aufziehen lerne ich jedem der es können will, ohne dass er dazu eine Fachausbildung braucht. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Jago8 H.8, Hannover / z. Zt. Hameln / Niedersachsen | 497897 | |||
Datum | 25.07.2008 00:26 | 121543 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Stefan Brüning OH. Das ist ja schliesslich die große Kunst der Notfallmedizin. :-/ 1.) war das ein Beispiel (siehe meine Antwort auf Sven) 2.) habe ich schon neben RA gestanden, die zu dämlich waren, dem Notarzt etwas aus dem Koffer anzureichen...die gibt es nämlich auch. Details (wann und WO) gerne per PN. Und für diese Genossen wäre schon die Standard-Tätigkeit des Medikamente-Aufziehens, eine absolute Überforderung. Vom Wissen über das, was man dem NA da eigentlich anreicht, mal ganz zu schweigen... Gruß Jago | |||||
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Autor | Jago8 H.8, Hannover / z. Zt. Hameln / Niedersachsen | 497898 | |||
Datum | 25.07.2008 00:29 | 121367 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Christof Strobl Dazu brauche ich kein med. Fachpersonal! Medikamente aufziehen lerne ich jedem der es können will, ohne dass er dazu eine Fachausbildung braucht. Hab ich ja auch an keiner Stelle behauptet, sondern lediglich die Arbeitsweise in HH dargestellt. Mehr als Übung und vielleicht ein bisschen Geschick braucht´s nämlich wirklich nicht. Gruß Jago | |||||
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Autor | Sven8 W.8, Hemer / NRW | 497899 | |||
Datum | 25.07.2008 00:34 | 121758 x gelesen | |||
Geschrieben von Jago HexelDas mit dem Aufziehen war ja nur ein Beispiel (IMO auch ein gutes - denn das klappt mit Sicherheit nicht ordentlich wenn man es nie macht und einem dann unter Stress auch noch die Hände zittern...). hm, ok, kann ich aber leider nicht nachvollziehen. man (n), auch frau , machen ein jahr ausbildung u.a. auch im krankenhaus (intensiv/OP usw.). da lernen sie ja das aufziehen von medis. das andere jahr sind sie als auszubildene (auch praktikanten genannt)auf der feuer und rettungswache....bzw. nur auf der rettungswache. da sollten sie eigentlich unter anleitung weiter gebildet (ausgebildet) werden. da zählt u.a. auch das aufziehen von medis zu. wenn sie dann ihren RA in der tasche haben und als transportführer auf dem RTW sitzen, dann muß man eigentlich verlangen können, dass sie medis sicher aufziehen usw. .....und, dann laß doch die hände zittern. kein thema. auch mit zitternen hände kannst du medis aufziehen....und irgendwann hört auch das zittern auf (wenns nicht gerade minus temeraturen draussen sind) Geschrieben von Jago Hexel Fest steht, dass diese NEF-Fahrer ihren Job gut machen. das ist auch gut so, wie jeder andere RA auch. Geschrieben von Jago Hexel Aber dazu müssten dann die "Nicht-NEF-Fahrer" umdenken - und Tätigkeiten übernehmen, um die sie sich bisher nicht kümmern mussten. hm, es muß eigentlich keiner umdenken. NEF-fahrer sind auch nur ganz "normale" RA's. nix besseres als ander RA's auch!!! Geschrieben von Jago Hexel Und das wird dann gerade bei denen, die ohnehin keine Lust auf RD haben (und davon gibt es ja leider nicht so wenige), mit Sicherheit ein Problem... ok, das ist ein argument. das erste gute, was ich heute abend überhaupt gelesen habe. ja, leider gibt es diese leute.....und es sind wirklich nicht gerade wenige...... leider ....... Geschrieben von Jago Hexel Ja, das NEF fährt mit Alarm hinterher. gott sei dank, das eine große stadt das auch so macht. macht ja auch sinn. grüße, sven Meine Wache | |||||
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Autor | Sven8 W.8, Hemer / NRW | 497901 | |||
Datum | 25.07.2008 00:39 | 121333 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof Stroblmeiner persönlichen Meinung nach muss das NEF mit dem RTW fahren = mit SoSi. Bei uns kommt es täglich (oft mehrmals) vor, dass das NEF während der Fahrt zum KH zu einem anderen Einsatz beordert wird (vorher fragt der Disponent ob der NA abkömmlich ist). hi christof, wir werden dicke kumpels :-))) ....so ist es nämlich, was draussen auf der strasse abläuft. genau richtig beschrieben. danke. grüße, sven Meine Wache | |||||
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Autor | Jago8 H.8, Hannover / z. Zt. Hameln / Niedersachsen | 497902 | |||
Datum | 25.07.2008 00:43 | 121646 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven Walbrecht
Die RTW-Führer, die auf einmal die Tätigkeiten des NEF-Fahrers übernehmen sollen, müssen eben doch umdenken. Geschrieben von Sven Walbrecht .....und, dann laß doch die hände zittern. kein thema. auch mit zitternen hände kannst du medis aufziehen....und irgendwann hört auch das zittern auf Weiß ich doch selbst, als Auszubildender im KH hat man schließlich zumindest am Anfang die gleichen Probleme ;-) Gruß Jago | |||||
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Autor | Sven8 W.8, Hemer / NRW | 497903 | |||
Datum | 25.07.2008 00:43 | 121217 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblDazu brauche ich kein med. Fachpersonal! Medikamente aufziehen lerne ich jedem der es können will, ohne dass er dazu eine Fachausbildung braucht. hm, hallo....wir wollten doch kumpels werden :-)))) aufziehen kann jeder, aber schließlich gibt es medis wo man schon wissen sollte, wie man sie aufzieht (zb. cordarex).....mit ner nadel in die ampulle reinstecken ist es ja nicht getan. weißt ja bestimmt was ich meine......... grüße, sven Meine Wache | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 497904 | |||
Datum | 25.07.2008 00:45 | 121718 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven WalbrechtGeschrieben von Jago Hexel und warum nicht VORAUS? Und kommt mir nicht mit "Nötigung".... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Sven8 W.8, Hemer / NRW | 497905 | |||
Datum | 25.07.2008 00:47 | 121601 x gelesen | |||
Geschrieben von Jago HexelDie RTW-Führer, die auf einmal die Tätigkeiten des NEF-Fahrers übernehmen sollen, müssen eben doch umdenken. ups, dann habe ich dich eben falsch verstanden, sorry. ja, da gebe ich dir recht. bei uns z.b. ist es die "interne" ausbildung zum orgelRD als NEF-fahrer, neben den anderen voraussetzungen wie z.b. ortskunde (für 4 städte) usw. gruß, sven | |||||
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Autor | Jago8 H.8, Hannover / z. Zt. Hameln / Niedersachsen | 497906 | |||
Datum | 25.07.2008 00:50 | 121453 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinound warum nicht VORAUS? Zur Info: In Hannover fährt das NEF in der Regel voraus. Manche machen es also auch so. Gruß Jago | |||||
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Autor | Sven8 W.8, Hemer / NRW | 497907 | |||
Datum | 25.07.2008 00:53 | 121494 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinound warum nicht VORAUS? .....mache ich teils auch. es gibt eigentlich keinen plausiblen grund dafür, warum ich i.d.r. meist hinter dem RTW fahre. Geschrieben von Ulrich Cimolino Und kommt mir nicht mit "Nötigung".... der einzige der mich nötigt wäre der RTW mit seinen frontblitzern :-)) war nen späßle. grüße, sven Meine Wache | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 497944 | |||
Datum | 25.07.2008 09:06 | 121486 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierDann argumentiert die Gegenseite: Wenn diese Dinge so wichtig sind, dass sie mit Sonderrechten hinterherkutschiert werden, warum sind sie dann nicht gleich im RTW? Und der Vertreter der Krankenkassen schlägt sich bei der Frage auf die Schenkel. Geschrieben von Christi@n Pannier S.o. Wenn der so dringend erforderlich ist, warum ist der dann nicht im RTW? Weil er da unbezahlbar ist. Auch hier gab es mal NAWs mit 4 Mann Besatzung. Dies begab sich zu Zeit, als der Löschzug in München noch 22 Funktionen hatte. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 498020 | |||
Datum | 25.07.2008 14:12 | 121597 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas Bräutigamchts desto trotz hat man hier fast den Eindruck, dass sich in der Pol-Lst immer erst eine Findungskomission bildet, um für den einzelnen Einsatz SoSi freizugeben Ja diesen Eindruck habe ich auch. Er hat sich auch in eigener persönlicher Erfahrug bei einer Streifenfahrt verstärkt ;) -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten- | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 498032 | |||
Datum | 25.07.2008 15:01 | 121197 x gelesen | |||
Hallo Christian, Geschrieben von Christi@n Pannier Das NEF transportiert aber keinen Patienten. das stimmt eben nicht 100% ;-) Der Patient befindet sich zwar nicht im NEF, aber dennoch transportieren RTW und NEF den Patienten gemeinsam. Beide Fahrzeuge bilden eine (taktische) Einheit. Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 498036 | |||
Datum | 25.07.2008 15:04 | 121298 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christi@n Pannier Das sehen einige Leute ganz anders, deshalb gibt es ja die Diskussion. auch wenn ich keine juristische Zeitschriften lese und daher nicht ausschließen kann, dass es anders ist, so habe ich diese "Fach"meinung bisher nur von Prof. Müller gehört. Gibt es dazu noch weitere Artikel anerkannter Juristen? Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 498039 | |||
Datum | 25.07.2008 15:15 | 121399 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven Walbrechtwat is, wenn z.b. ne kinderrea gemeldet wird und die LST braucht dringenst nen NA? der NA wäre zb. abkömmlich.....geht ja nicht, weil das NEF mit nem RS 10 min. vom KH vor ner roten ampel steht.....so ein schwachsinn. Kann das NEF nicht ab dem Zeitpunkt, wo es den Einsatzbefehl für den NA zu der Kinderreanimation bekommen hat, die Sosis einschalten und damit zum KH fahren? Weil ab diesem Zeitpunkt ist das ja dann gerechtfertigt, da ja ein Notfall vorliegt. mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 498053 | |||
Datum | 25.07.2008 17:03 | 121368 x gelesen | |||
Geschrieben von Joachim ThieleJa diesen Eindruck habe ich auch. Er hat sich auch in eigener persönlicher Erfahrug bei einer Streifenfahrt verstärkt ;) Wobei man nicht vergessen darf, daß bei der Polizei die Führung aus der rückwärtigen FüStelle heraus gescheiht, während bei uns der "Chef" schon im ersten Fahrzeug (und sei es nur der GrFü des ersten LF) sitzt. as bedingt dann eben etwas andere Abläufe. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 498074 | |||
Datum | 25.07.2008 18:21 | 121206 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerWobei man nicht vergessen darf, daß bei der Polizei die Führung aus der rückwärtigen FüStelle heraus gescheiht, während bei uns der "Chef" schon im ersten Fahrzeug (und sei es nur der GrFü des ersten LF) sitzt. as bedingt dann eben etwas andere Abläufe. Korrekt. Das vergisst mancher schonmal wenn er über die "führungslose" Polizei an Einsatzstellen lästert... ;) -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten- | |||||
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Autor | Sven8 W.8, Hemer / NRW | 498126 | |||
Datum | 25.07.2008 21:53 | 121352 x gelesen | |||
hallo dennis, hallo nachbar :-)) hallo @all Geschrieben von Dennis Edner Kann das NEF nicht ab dem Zeitpunkt, wo es den Einsatzbefehl für den NA zu der Kinderreanimation bekommen hat, die Sosis einschalten und damit zum KH fahren? Weil ab diesem Zeitpunkt ist das ja dann gerechtfertigt, da ja ein Notfall vorliegt. das ist doch, was hier doch die ganze zeit diskutiert wird. natürlich kann das NEF dann mit alarm zum KH düsen, aber es geht doch hier ganz einfach um die tatsache, dass es eine zeitliche verzögerung ist. grüße, sven Meine Wache | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 498133 | |||
Datum | 25.07.2008 23:31 | 121280 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven Walbrechtalarm zum KH düsen ...oder er ist noch nicht am Krkhs und jetzt beginnt die Diskussion über Funk wo wer ist und wie man sich wo am besten trifft... Fährt man zusammen , muß man nur rechts ranfahren... Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Sven8 W.8, Hemer / NRW | 498401 | |||
Datum | 27.07.2008 09:10 | 121104 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder Pott...oder er ist noch nicht am Krkhs und jetzt beginnt die Diskussion über Funk wo wer ist und wie man sich wo am besten trifft... guten morgen lüder, gumo @all, genau, da gebe ich dir recht. dies ist nämlich die beste lösung. habe es gestern wieder live miterlebt. NA im RTW auf dem weg zum KH. ich bin hinterher gefahren mit alarm. unsere nachbarstadt brauchte dringend einen NA. da absolutes funkchaos war (wasser-/sturmeinsätze) hat die leitstelle mich über das NEF-handy angerufen und gefragt ob der NA abkömmlich ist. habe den RTW dann "zeichen" zum anhalten gegeben und abklärt ob der NA nen neuen einsatz übernehmen kann. wäre ich jetzt nicht mit alarm hinter dem RTW hergefahren, wäre es bestimmt ne zeitliche verzögerung von mind. 8-10 min. gewesen. der pat. von der nachbarstadt war bestimmt dankbar, dass er keine weiteren 8-10 min. mit masiven schmerzen im keller liegen mußte.......... grüße, sven Meine Wache | |||||
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Autor | Sieg8fri8ed 8F., Frankfurt/Main / Hessen | 498415 | |||
Datum | 27.07.2008 11:02 | 121203 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Medikamente oder weitere Medizintechnik können nicht als Argument herangezogen werden. Der Patient kann es erst transportiert werden, wenn er entsprechend transportfähig ist. Das geschieht an der Einsatzstelle bzw. im Fahrzeug und nicht während der Fahrt. Sämtliche Ausstattung aus dem NEF, die nicht auf dem RTW vorgehalten wird, müßte also schon vor dem Transportbeginn in den RTW beschafft worden sein. Typ C RTW Fahrzeuge nach der neuen Norm sind inzwischen so ausgestattet, das es fast nichts mehr gibt was nur noch das NEF transportiert. Wenn überhaupt, dann handelt es sich in 99% der Fälle nur noch um spezielle Antidote und BTM, die nur auf dem NEF vorgehalten werden. Im übrigen ist es Einsatztatisch unsinnig, spezielle Medizintechnik die auf einem Transport gebraucht werden könnte, nur ein einem NEF vorzuhalten aus diversen Gründen. Für vollkommen abwegig halte ich die Begründung, das der Notarzt abkömlich sein könnte für einen weiteren Notfall. Ein Notarzt kann und darf einen Transport nur dann begleiten, wenn dieses medizinisch notwendig ist. Hat der Notarzt die medizinische Notwendigkeit für seine Begleitung festgestellt, dann ist er ab diesem Moment immer unabkömlich. Anders wäre eine Abrechnung beim Kostenträger auch gar nicht möglich. Oder andersherum: Begleitet ein Notarzt einen Transport, steigt dann irgendwann während der Fahrt aus weil er sich für abkömlich hält und wird diese Fahrt dann als NA-Einsatz abgerechnet, dann halte ich das für einen eindeutigen Betrug des Kostenträgers., denn Abkömlichkeit heißt im gleichen Moment auch Nicht-Notwendigkeit. Zusammengefasst können die Argumente Medikamente, Medizintechnik und Abkömlichkeit nicht als Argument dafür herhalten dass ein NEF einen RTW mit Sonderrechten begleiten darf. Es mag im Einzelfall Situationen geben wo dieses Vorgehen gerechtfertigt ist, aber generell einen Freibrief dafür zu geben halte ich für nicht legitim. In Düsseldorf gibt es meines Wissens nach vier NEF. Wenn von diesen NEF drei Einsatzbereit auf der Wache stehen und nur ein NEF ein Transport begleiten soll, wobei alle Ausstattung die für diesen Patienten notwendig ist im RTW vorhanden ist, warum soll dieses NEF dann den RTW mit Sonderrechten begleiten dürfen, lieber Herr Cimolino? Gerade in den Großstädten sind die Transportwege zu den Krankenhäusern sehr überschaubar. Das Fahren mit Sonderrechten bringt hier meist auch nur einen kurzen Zeitvorteil von wenigen Minuten. Für den Patienten mögen diese Minuten lebensrettend sein, für das verzögerte Eintreffen des NEF spielt es keine Rolle. Ich möchte was wetten dass in einer Stadt wie Düsseldorf, würde das NEF immer ohne Sonderrechte zum Krankenhaus fahren, der Fahrer meist noch im Krankenhaus eintreffen würde ehe der Notarzt seinen Bericht zu Ende geschrieben hätte. Das Problem ist doch, das immer alles über einen Kamm geschert wird, es nur schwarz oder weiß gibt, manche Träger erlauben das generell, andere untersagen es für alle Fälle. Weder das eine noch das andere ist möglich, richtig wäre einzig und allein die Einzelfallentscheidung für die spezielle Einsatzsituation. Den Kollegen, die Ihr NEF mit Sonderrechten fahren bei der Begleitung des RTW ins Krankenhaus kann man nur eines sagen: Wenn was passiert seid ihr Verantwortlichen, ihr alleine habt die Entscheidung getroffen mit Sonderrechten zu fahren. Der Verweis auf einen Trägerentscheid wird euch nicht helfen, denn vor Gericht wird immer der Einzelfall geprüft werden, ob in dieser Situation bei diesem Patienten unter der Berücksichtigung der allgemeinen Einsatzlage die Benutzung von Sonderrechten möglich war oder nicht. Es hilft im übrigen auch nicht sich auf andere Gerichte zu berufen, es ist und bleibt eine Einzelfallentscheidung, sowas wird mit Sicherheit nie höchstrichterlich geklärt werden, einfach weil es keine Notwendigkeit dafür gibt. Oder andersherum: Würde es mir als Bürger passieren, das mir ein Unfall mit einem begleitendem NEF passieren würde, dann würde ich mit Sicherheit den Fahrer anzeigen wegen des Mißbrauchs von Sonderrechten. Hier müßte dann der Fahrer beweisen, dass die Gefahr für Leib und Leben des Patienten u.a. nur dadurch die beseitigen bzw. zu mindern war, weil das NEF mit Sonderrechten begleitet hat. Welcher Fahrer unter Euch glaubt hier, sowas beweisen zu können? Wie immer: Dies ist meine private Meinung und spiegelt nicht die Meinung andere Institutionen dar. | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 498419 | |||
Datum | 27.07.2008 11:23 | 121094 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Siegfried Femers Der Patient kann es erst transportiert werden, wenn er entsprechend transportfähig ist. Der Zustand könnte sich u.U ändern. Und dann...? Geschrieben von Siegfried Femers Typ C RTW Fahrzeuge nach der neuen Norm sind inzwischen so ausgestattet, das es fast nichts mehr gibt was nur noch das NEF transportiert. Wenn überhaupt, dann handelt es sich in 99% der Fälle nur noch um spezielle Antidote und BTM, die nur auf dem NEF vorgehalten werden. Im übrigen ist es Einsatztatisch unsinnig, spezielle Medizintechnik die auf einem Transport gebraucht werden könnte, nur ein einem NEF vorzuhalten aus diversen Gründen. Du hast Dir schon alle Beiträge durchgelesen ? Es gibt durchaus gravierende Ausstattungsunterschiede, stellenweise sogar innerhalb einer Stadt, je nach HiOrg. Geschrieben von Siegfried Femers Für vollkommen abwegig halte ich die Begründung, das der Notarzt abkömlich sein könnte für einen weiteren Notfall. Ein Notarzt kann und darf einen Transport nur dann begleiten, wenn dieses medizinisch notwendig ist. Hat der Notarzt die medizinische Notwendigkeit für seine Begleitung festgestellt, dann ist er ab diesem Moment immer unabkömlich. Also so ein Schmarrn hab ich schon lang nicht mehr gehört. Ich denke der Herr Doktor kann schon selber entscheiden ob er den einen Patienten jetzt allein lassen kann (...weil er nur noch 500m vorm KH ist..) oder nicht. Und wenn ja steigt er in das dahinter stehende NEF um. Geschrieben von Siegfried Femers Gerade in den Großstädten sind die Transportwege zu den Krankenhäusern sehr überschaubar. Mhh...klar, vorallem weil ja jedes KH ständig jeden Patienten aufnimmt. Das Stichwort Patiententourismus sagt Dir schon was oder ? Geschrieben von Siegfried Femers Das Fahren mit Sonderrechten bringt hier meist auch nur einen kurzen Zeitvorteil von wenigen Minuten. Ich weiß ja nicht wo Du wohnst, Du kannst aber gerne mal nach Stuttgart kommen und dann an einem beliebigen Nachmittag von den Fildern in den Stuttgarter Norden fahren. Ich bin gespannt wie Du das unter 35-45 Minuten schaffst. Geschrieben von Siegfried Femers Den Kollegen, die Ihr NEF mit Sonderrechten fahren bei der Begleitung des RTW ins Krankenhaus kann man nur eines sagen: Wenn was passiert seid ihr Verantwortlichen, ihr alleine habt die Entscheidung getroffen mit Sonderrechten zu fahren. Der Verweis auf einen Trägerentscheid wird euch nicht helfen, denn vor Gericht wird immer der Einzelfall geprüft werden, ob in dieser Situation bei diesem Patienten unter der Berücksichtigung der allgemeinen Einsatzlage die Benutzung von Sonderrechten möglich war oder nicht Kann es sein das Du dir gerade selber widersprichst ? Was soll das Gericht den prüfen wenn es laut Deiner Meinung (s.o.) eh keine Gründe dafür gibt ? Gruß Andi | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 498423 | |||
Datum | 27.07.2008 11:35 | 120987 x gelesen | |||
Hallo, ich hab ausführlich begründet, warum wir das anders sehen - den kompletten Beitrag kannst Du in der NVZ nachlesen, die gekürzten in der Brandschutz, im GrFwHb (demnächst) und ggf. noch ein paar mehr. Geschrieben von Siegfried Femers Im übrigen ist es Einsatztatisch unsinnig, spezielle Medizintechnik die auf einem Transport gebraucht werden könnte, nur ein einem NEF vorzuhalten aus diversen Gründen. Du kannst Dir jederzeit einen Termin bei unserm ÄLRD geben lassen, und ihm erklären wie unrecht er mit seinen Vorgaben hat. Mal sehen wie der Meinungsaustausch endet... Geschrieben von Siegfried Femers In Düsseldorf gibt es meines Wissens nach vier NEF. Wenn von diesen NEF drei Einsatzbereit auf der Wache stehen und nur ein NEF ein Transport begleiten soll, wobei alle Ausstattung die für diesen Patienten notwendig ist im RTW vorhanden ist, warum soll dieses NEF dann den RTW mit Sonderrechten begleiten dürfen, lieber Herr Cimolino? Gerade in den Großstädten sind die Transportwege zu den Krankenhäusern sehr überschaubar. schon mal darüber nachgedacht, dass - die NEFs übers Stadtgebiet verteilt sind? - die Krankenhäuser auch - nicht alle KH immer jeden aufnehmen - es Unsinn ist, für einen neuen aktuten Notfall 1 - 2 km "neben" einem begleitenden NEF mit einem nun relativ stabilen Patienten ein anderes NEF 15 km mit Alarm anfahren zu lassen? (Wie wäre es hier mal mit einer Güter- bzw. Gefährdungs- bzw. erst recht Nutzenabwägung?) Geschrieben von Siegfried Femers Den Kollegen, die Ihr NEF mit Sonderrechten fahren bei der Begleitung des RTW ins Krankenhaus kann man nur eines sagen: Wenn was passiert seid ihr Verantwortlichen, ihr alleine habt die Entscheidung getroffen mit Sonderrechten zu fahren. Das machen die jeden Tag. Geschrieben von Siegfried Femers Würde es mir als Bürger passieren, das mir ein Unfall mit einem begleitendem NEF passieren würde, dann würde ich mit Sicherheit den Fahrer anzeigen wegen des Mißbrauchs von Sonderrechten. Ich möchte wetten dass bei der Einstellung der Herr Femers den bayerischen Notarzt, die Assistenten, das BRK, den Landrat usw. auch verklagen würde, wenn leider für seinen Unfall im Urlaub auf dem Lande, das nächste NEF erst nach 30 min eintrifft, weil das andere leider in der Pampa parkt und der NA das erst holen gebracht werden muss. Hast Du unseren Fachbeitrag eigentlich gelesen? Wie kommts, dass die Anmeldung genau heute erfolgt ist? Sieht sich da jemand in gewissen merkwürdigen Lehraussagen getroffen? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Sven8 W.8, Hemer / NRW | 498434 | |||
Datum | 27.07.2008 12:50 | 121033 x gelesen | |||
Geschrieben von Siegfried FemersMedikamente oder weitere Medizintechnik können nicht als Argument herangezogen werden warum dat denn nicht? Geschrieben von Siegfried Femers Der Patient kann es erst transportiert werden, wenn er entsprechend transportfähig ist. Das geschieht an der Einsatzstelle bzw. im Fahrzeug und nicht während der Fahrt. jau, kommt es nicht immer auf die jeweillige situation drauf an? willste z.b. ne milzrubtur stundenlang im RTW behandeln.....dann müßte das NEF aber mehrmals infusionen von der wache/krankenhaus holen bzw. blutkonserven und am besten bringt er dann noch das OP-team mit, damit der pat. nicht nach stundenlanger herstellen der transportfähigkeit im RTW verstirbt........ok, da wäre der NA ja mal nicht abkömmlich......... Geschrieben von Siegfried Femers Im übrigen ist es Einsatztatisch unsinnig, spezielle Medizintechnik die auf einem Transport gebraucht werden könnte, nur ein einem NEF vorzuhalten aus diversen Gründen. auch mal wieder ein jau, boah, liegst du zu hause, oder biste auch auf der strasse? junge, bekommst du überhaupt mit, dass immer weniger kohle zur verfügung steht für den RD? anscheinend ja nicht, sonst würdest du solche aussagen nicht treffen. du kannst ja mal ne spende für uns starten, dann können wir gerne weiter drüber diskutieren, das es aus diversen gründen schwachsinn ist, sachen nur auf dem NEF vorzuhalten. Geschrieben von Siegfried Femers Für vollkommen abwegig halte ich die Begründung, das der Notarzt abkömlich sein könnte für einen weiteren Notfall. Ein Notarzt kann und darf einen Transport nur dann begleiten, wenn dieses medizinisch notwendig ist. Hat der Notarzt die medizinische Notwendigkeit für seine Begleitung festgestellt, dann ist er ab diesem Moment immer unabkömlich. Anders wäre eine Abrechnung beim Kostenträger auch gar nicht möglich. Oder andersherum: Begleitet ein Notarzt einen Transport, steigt dann irgendwann während der Fahrt aus weil er sich für abkömlich hält und wird diese Fahrt dann als NA-Einsatz abgerechnet, dann halte ich das für einen eindeutigen Betrug des Kostenträgers., denn Abkömlichkeit heißt im gleichen Moment auch Nicht-Notwendigkeit. kohle kohle kohle....immer die selbe laier. ok, fürn eingewachsenen fußnagel halte ich deine begründung für ok....es ist aber immer situationsabhängig. hast du nen hypotonen pat. im RTW der unter laufener infusion wieder nen normalen RR während des transportes entwickelt und es kommt zu einer kinderrea........jau, wenn der NA sagt, dass er diesen einsatz übernehmen kann, dann halte ich das für vollkommen korrekt und so sollte es auch sein. Geschrieben von Siegfried Femers Zusammengefasst können die Argumente Medikamente, Medizintechnik und Abkömlichkeit nicht als Argument dafür herhalten dass ein NEF einen RTW mit Sonderrechten begleiten darf. ...dein zusammenfassen heißt für mich......sesselpuper. Geschrieben von Siegfried Femers Es mag im Einzelfall Situationen geben wo dieses Vorgehen gerechtfertigt ist, aber generell einen Freibrief dafür zu geben halte ich für nicht legitim. grrrrrrrrr, wie willste denn den einzelfall begründen bzw. ausführen? es geht hier um die begleitung des RTW durch das NEF. soll ich als NEF-fahrer sagen....hm, es könnte gleich nen polytrauma kommen....ich begleite jetzt den transport mit alarm, oder ich entscheide mich den transport nicht zu begleiten...nach dem motto.....pah, et küt so oder so nix dramatisches...... Geschrieben von Siegfried Femers warum soll dieses NEF dann den RTW mit Sonderrechten begleiten dürfen, lieber Herr Cimolino? ja, lieb ist er und vorallem hat er fachlich ahnung und weiß was draussen ab geht, was du anscheinend ja nicht weißt. Geschrieben von Siegfried Femers Oder andersherum: Würde es mir als Bürger passieren, das mir ein Unfall mit einem begleitendem NEF passieren würde, dann würde ich mit Sicherheit den Fahrer anzeigen wegen des Mißbrauchs von Sonderrechten. ...dann mach es doch...... bist bestimmt auch so'nen kollegenanscheisser. puh, wat bin ich froh, dass du nicht bei uns auf der wache bist. sorry @all, aber ich kann solche leute nicht leiden, die direkt mit nem rechtsstreit drohen und vorallem nicht, wenn sie aus den eigenen kreisen kommen.......muß jetzt erst mal wieder runter kommen....sonst....oh, ich muß ja aufpassen was ich schreibe, sonst bekomme ich noch ne klage von dem lieben hr. femers.....dat kann ich ja mal gar nicht verkraften...lach mich wech trotzdem liebe grüße hr. femers sven Hier die Wache, wo ich mit dem NEF hinter dem RTW her fahre | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 498443 | |||
Datum | 27.07.2008 13:31 | 121143 x gelesen | |||
Mit diesem Beitrag hast du dich mehr als nur ins Aus geschossen. Ich will nur hfen, dass ich in Hemer nicht verunglücke! Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de) | |||||
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Autor | Sven8 W.8, Hemer / NRW | 498445 | |||
Datum | 27.07.2008 13:49 | 121095 x gelesen | |||
Geschrieben von Johannes KrauseMit diesem Beitrag hast du dich mehr als nur ins Aus geschossen das glaube ich nicht wirklich. nur weil wir mit dem NEF hinter/vor dem RTW herfahren, um ggf. ein anderes Leben retten können? | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 498447 | |||
Datum | 27.07.2008 13:54 | 121051 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven Walbrechtnur weil wir mit dem NEF hinter/vor dem RTW herfahren, um ggf. ein anderes Leben retten können? Nein, weil du auf eine Art persönlich geworden bist, die absolut unter aller Sau ist! Völlig unabhängig von dem, was du sachlich zu dem Thema geschrieben hat. Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de) | |||||
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Autor | Sven8 W.8, Hemer / NRW | 498448 | |||
Datum | 27.07.2008 14:09 | 120823 x gelesen | |||
Geschrieben von Johannes KrauseNein, weil du auf eine Art persönlich geworden bist, die absolut unter aller Sau ist! richtig, ich hätte es auch mit anderen worten schreiben können....so mit honig um den mund schmieren........sorry, ist nicht mein ding. bin nen jung us dem leven und sage es so (hier halt schreiben) wie ich denke......und wenn ich lese, dass ein (vermutlich) kollege direkt mit nem rechtsstreit droht...hallo? dat is natürlich supi, soetwas hier zu lesen........dadrauf kann ich mal gar nicht. | |||||
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Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 498451 | |||
Datum | 27.07.2008 14:51 | 121018 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas Rometschdenn vor Gericht wird immer der Einzelfall geprüft werden, ob in dieser Situation bei diesem Patienten unter der Berücksichtigung der allgemeinen Einsatzlage die Benutzung von Sonderrechten möglich war oder nicht Falsch! Genau DAS wird das Gericht nämlich nicht prüfen. Das Gericht prüft vorrangig nicht die Frage, ob der Fahrer Sonderwegerechte in Anspruch nehmen durfte, sondern ob er mit Sonderwegerechten UNTERWEGS war und ihm insofern Vorrang inzuräumen war. Sprich, ob Blaulicht und Horn ausreichend vor der Kreutzung (i.d.R. drei durchlaufende Tonfolgen "vorher") an war und ob er angemessen gefahren ist. Die Frage, ob er die Sonderwegerechte überhaupt benutzen durfte ist zunächst völlig sekundär, weil selbet bei unzulässig benutzten Sonderwegerechten habe die anderen Verkehrsteilnehmer trotzdem erstmal freie Bahn zu schaffen. Es könnte lediglich am Ende bei einer Quotelung die Frage der Zulässigkeit eine Rolle spielen. Insofern ist die gesamte Diskussion - für den vorliegenden Fall - für die Katze. -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten- | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 498456 | |||
Datum | 27.07.2008 16:00 | 120843 x gelesen | |||
Tach, Geschrieben von Joachim Thiele Geschrieben von Andreas Rometsch Ähhh,ich hab das nicht geschrieben, eher das Gegenteil.... Gruß Andi | |||||
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Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 498511 | |||
Datum | 27.07.2008 20:01 | 120602 x gelesen | |||
Hey Andi! Sorry - falscher Bezug in meinem Posting! Ich wollte mich damit eigentlich auf Deinen Vorposter beziehen. :) Gruß Joachim -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten- | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8K., Iserlohn / NRW | 498514 | |||
Datum | 27.07.2008 20:11 | 121223 x gelesen | |||
Hallo, ich möchte mal zu diesem (immer wieder) heiß diskutierten Thema mal meine Erfahrungen und Meinungen schildern. In dem Rettungsdienst in dem ich tätig bin begleitet das NEF seit einiger Zeit nicht mit Sonderrechten den Transport des RTWs. Aus der Erfahrung kann ich sagen, dass die Verzögerung des Eintreffens des NEF nach dem RTW am Krankenhaus sich um wenige Minuten handelt. Selbst wenn ein Krankenhaus in den benachbarten Großstädten angefahren wird. Material welches speziell nur im NEF mitgeführt wird, ist in einem Zusatzrucksack untergebracht, der IMMER mitgeführt wird und quasi beim Notartzt verbleibt. Ich habe es noch nie als Nachteil empfunden dieses System zu fahren. Ganz im Gegenteil, ich sehe jede Sonderrechtsfahrt immer mit einem gewissen nicht beeinflußbaren Risko behaftet, auch für mich persönlich. Fahre ich mit dem NEF ohne Sonderrechte hinterher, habe ich kein zusätzliches Risiko und dem Patienten ensteht auch kein Nachteil, da kein Medikamtent oder Medizintechnik fehlt, noch das Personal unerfahren ist, da jeder RA bei uns NEF fährt. Sicherlich sind in Großstädten in der Rush-Hour andere Fahrtzeiten des NEF zu erwarten, so dass hier eine Sonderrechtsfahrt notwendig erscheint. Natürlich kann man auch die Bestückung der NEFs und RTWs so wählen, so dass das NEF immer in 'greifbarer Nähe' sein muss. Aber ganz ehrlich, wenn man doch eine Sonderrechtsfahrt vermeiden kann, warum soll man es denn nicht tun. Man sollte doch eher Lösungen finden bei denen Sonderrechtsfahrten vermieden werden. Ganz bestimmt gibt es Rettungsdienstbereiche die anderen Vorraussetzungen und Strukturen haben. Aber ich glaube für eine ganze Menge Bereiche ist es einfach nicht unbedingt notwendig das NEF mit Sonderrechten hinter dem RTW hinterher (oder vorher) zu schicken. Mit kameradschaftlichen Grüssen Christoph -- Natürlich gebe ich hier nur meine persönlich Meinung ab. | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 498517 | |||
Datum | 27.07.2008 20:25 | 121126 x gelesen | |||
Geschrieben von Joachim Thiele"Gefahr ist jeder Zustand dessen ungehinderte Weiterentwicklung zu einem Schadensereignis führen kann" Die Gefahr sehe ich ja durchaus auch als gegeben an, aber es heißt "Gefahr ... abzuwenden", und dazu hat die Pol weder das Gerät noch die Ausbildung. Somit sehe ich hier keine Grundlage den §38 rechtskonform anzuwenden. ...und nun noch meine ganz private Meinung: Je später sie kommen, desto besser, dann können sie wenigstens nicht über Hydranten parken oder in anderer Weise den Einsatz behindern. Habe in diese Richtung leider schon genug erleben müssen. Gruß Peter | |||||
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Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 498518 | |||
Datum | 27.07.2008 20:36 | 121042 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter Schmidaber es heißt "Gefahr ... abzuwenden", und dazu hat die Pol weder das Gerät noch die Ausbildung. Somit sehe ich hier keine Grundlage den §38 rechtskonform anzuwenden. Das ist nur die halbe Warheit. Ein durch ein Feuer oer durch einen FW-Einsatz erzegt noch weitere "Gefahren i.S.d. § 38 StVO. So ist z.B. ein durch den Einsatz bedingter Verkehrsstau ist schon eine "Gefahr" i.S.d. § 38 StVO. Das Feuer sollen die natürlich nicht ausmachen, aber wir müssen aufpassen, dass wir nicht nur immer durch die "Feuerwehr-Brille" gucken... ;) Je früher die Polizei kommt - desto besser. So kann sie sich um Absperrungen kümmern, Verkehrslenkende Maßnahmen durchführen, renitente Passanten entfernen, EMA-Auskünte erteilen, etc.. Wenn bei Euch die Polizei die Hydranten zupakt, solltet Ihr als Feuerwehr Euch mal überlegen, ob man die zuständigen Polizeiämter bei Euch nicht mal entsprechend informiert und um entsprechende Weitergabe von Informationen an die Bediensteten bittet. Damit das nicht mehr vorkommt. ;) -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten- | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 498567 | |||
Datum | 27.07.2008 23:36 | 121197 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph KosianAber ich glaube für eine ganze Menge Bereiche ist es einfach nicht unbedingt notwendig das NEF mit Sonderrechten hinter dem RTW hinterher (oder vorher) zu schicken. und ich glaube das eher nicht... Und wir habens begründet - hast Du den Fachbeitrag dazu überhaupt gelesen? Geschrieben von Christoph Kosian Aber ganz ehrlich, wenn man doch eine Sonderrechtsfahrt vermeiden kann, warum soll man es denn nicht tun. Wenn man das so diskutierten würde, dann möchte ich etliche SoRe-Fahrten der Feuerwehren erst recht nicht näher beleuchten, aber da spricht ja keiner von, geht ja hier "nur" um die "Privaten/HiOrgs"... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 498575 | |||
Datum | 28.07.2008 00:41 | 120632 x gelesen | |||
Hallo Joachim, Geschrieben von Joachim Thiele Schon mal überlegt, dass die Polizeie eigene Aufgabenbereiche an Einsatzstellen hat? sorry, aber das stimmt so ja auch nicht. Oder kommt die Pol bei euch zum VU mit Blechschaden, Verkehrshindernis oder einer Ölspur auch unter Nutzung von Sonder- und Wegerechten zur ESt? Übrigens, bei den meisten Feuern, die ich miterlebt habe, haben die Kollegen in grün (z.T. auch blau) sich meist mehr dafür interessiert was denn brennt als verkehrsregelnde Massnahmen zu ergreifen. Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Sven8 W.8, Hemer / NRW | 498576 | |||
Datum | 28.07.2008 01:11 | 121082 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph KosianAus der Erfahrung kann ich sagen, dass die Verzögerung des Eintreffens des NEF nach dem RTW am Krankenhaus sich um wenige Minuten handelt. Selbst wenn ein Krankenhaus in den benachbarten Großstädten angefahren wird. hallo christoph, hm, das kann ich aber nicht wirklich so glauben. klaro, wenn ihr in lethmate nen einsatz habt und düst ins lethmater krankenhaus...ok, aber wenn ihr in der stadt seit und müßt einen pat. ins AKH oder nach Boehle fahren, dann kommt es aber nicht hin, mit nur einpaar minuten, oder düst ihr mit 200 über die BAB? ganz zu schweigen, wenn eure krankenhäuser nicht aufnehmen könnt und ihr müßt nach hemer ins krankenhaus. wenn ich auf dem NEF bin (wir stehen tagsüber am KH) dann sind es aber mehr als nur einpaar minuten bis das NEF da ist. Geschrieben von Christoph Kosian Zusatzrucksack untergebracht, der IMMER mitgeführt wird und quasi beim Notartzt verbleibt. quasi ist gut ;-) :-) wenn wir einen NA von euch bekommen, dann habe ich bei uns im RTW noch nie einen "zusatzrucksack" gesehen, den der NA mit in den RTW genommen hat. Geschrieben von Christoph Kosian Sicherlich sind in Großstädten in der Rush-Hour andere Fahrtzeiten des NEF zu erwarten, so dass hier eine Sonderrechtsfahrt notwendig erscheint. ....aber nicht nur in großstädten :-))))) grüße nach iserlohn und vielleicht sehen wir uns ja gleich ;-))) sven ups, habe ich schon erwähnt, dass das hier alles meine ganz persönliche meinung ist und nix mit meinem dienstherren zu tun hat? nein? ok, habe ich jetzt somit gemacht :-) Meine Wache | |||||
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Autor | Patr8ik 8G., Heyersum / Niedersachsen | 498577 | |||
Datum | 28.07.2008 02:19 | 120720 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas Leutweindu glaubst doch wohl nicht im ernst, dass ich irgendjemanden den schlüssel geb und dann auf dem RTW zum KH düse und der andere fährt mit dem NEF durch die stadt...tuckeltuckel....... Ich könnte mir dieses System noch halbwegs vorstellen, wenn RTW und NEF von einer Organisation kommen. In meinem RD-Bereich fahren die 4 großen Hi-Orgs plus BF den RD, jedoch nur eine Hi-Org stellt die NEFs. Meint ihr wirklich, dass die NEF-RA "ihr" Auto an einen Mitarbeiter einer fremden Hi-Org abgeben, der noch nie das NEF von innen gesehen hat, keine Fahreinweisung hat oder ähnliches? Hier ist ganz klar: Jeder fährt das Auto zurück/ins KH, mit dem er auch zur Einsatzstelle gekommen ist. Gruß Patrik Alles ganz private Meinung! | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8K., Iserlohn / NRW | 498578 | |||
Datum | 28.07.2008 06:35 | 121090 x gelesen | |||
Hallo Sven, zuersteinmal bin ich allenfalls ein ehemaliger Mitarbeiter des Iserlohner Rettungsdienstes. Aber ich auch, oder gerade die Iserlohner Strukturen erlauben ein NEF ohne Sonderrechte auf der Rückfahrt. Die Verkehrssituation lässt dies auf jeden Fall zu. Meines Wissens gibt es auch in Iserlohn eine Dienstanweisung die eine Rückfahrt ohne Sonderrechte regelt. Vielleicht kannst du ja mal ein paar Iserlohner Kollegen zu deren Erfahrungen befragen. Mit kameradschaftlichen Grüssen Christoph -- Natürlich gebe ich hier nur meine persönlich Meinung ab. | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 498611 | |||
Datum | 28.07.2008 11:37 | 120847 x gelesen | |||
Geschrieben von Joachim ThieleWenn bei Euch die Polizei die Hydranten zupakt, solltet Ihr als Feuerwehr Euch mal überlegen, ob man die zuständigen Polizeiämter bei Euch nicht mal entsprechend informiert und um entsprechende Weitergabe von Informationen an die Bediensteten bittet. Damit das nicht mehr vorkommt. ;) Fangen wir in DUS gerade wieder mit an. Ist abr eine Riesenaufgabe, schon wegen der Zahl der Beamten im PP DUS und der Fluktuation. Übrigens ist das anders herum genauso wichtig! Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 498618 | |||
Datum | 28.07.2008 11:54 | 120966 x gelesen | |||
Hi, also ich halte globales Hinterherfahren mit Sonderrecht für überflüssig. - Wenn der NA im RTW was braucht, dann gibt es zwei Möglichkeiten a) er braucht es sofort. Dann muss es schon im RTW sein, da eine Übergabe durchaus Zeit braucht (Auto anhalten, Verständigung etc.) auch wenn das NEF direkt davor / dahinter fährt. b) es wird gebraucht, aber nicht zeitkritisch. Dann kann das NEF ab dem Moment der Anforderung ja mit SoSi fahren, denn dann hat es einen konkreten Auftrag. - NA wird für anderen Einsatz benötigt und ist im RTW abkömmlich Auch hier muss der RTW anhalten, der NA den RA sagen, was er zu beachten hat. Das Nef kann ab der Alamierung mit SoSi nachrücken. - Was noch nicht gefallen ist (und wo ich mir nicht sicher bin, ob es überhaut legal ist), ist der Einsatz des NEF mit SoSi als 'Vorblocker' um kritische Kreuzungen o.ä zu sichern, speziell wenn der RTW einen 'beschleunigungssensiblen' Patienten transportiert. Tomy | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 498621 | |||
Datum | 28.07.2008 12:02 | 120910 x gelesen | |||
Geschrieben von Neumann Thomasalso ich halte globales Hinterherfahren mit Sonderrecht für überflüssig. und wir haben rechtlich begründet, warum es das nicht ist.... (Auch an Dich, hast Du den Artikel überhaupt gelesen? Geschrieben von Neumann Thomas uch hier muss der RTW anhalten, der NA den RA sagen, was er zu beachten hat. Das Nef kann ab der Alamierung mit SoSi nachrücken. das meinst Du jetzt nicht ernst, oder? Geschrieben von Neumann Thomas - Was noch nicht gefallen ist (und wo ich mir nicht sicher bin, ob es überhaut legal ist), ist der Einsatz des NEF mit SoSi als 'Vorblocker' um kritische Kreuzungen o.ä zu sichern, Es ist völlig wurscht, ob das NEF voraus oder hinterher fährt (ohne Arzt). Es gibt nur noch tollere Gedankenkonstrukte, die beim Vorausfahren sogar noch Nötigung o.ä. unterstellen - und daher (mit Alarm) hinterherfahren lassen... Geschrieben von Neumann Thomas speziell wenn der RTW einen 'beschleunigungssensiblen' Patienten transportiert. Es soll solche Fälle geben... Und auch hier die Frage an die "Ablehner": Wieso gestattet Ihr dem ZF beim Vorausfahren mit KdoW oder ELW selbiges? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 498628 | |||
Datum | 28.07.2008 12:37 | 120669 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino Und auch hier die Frage an die "Ablehner": Wieso gestattet Ihr dem ZF beim Vorausfahren mit KdoW oder ELW selbiges? Denke ich mir bei diesen Diskussionen auch immer. Es gibt sehr viele Einsatzfahrten mit SoSi, deren Sinn fragwürdiger ist, als das zusammenbleiben einer Einheit (NA/NEF), die jederzeit zum nächsten Einsatz gerufen werden kann. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 498630 | |||
Datum | 28.07.2008 12:39 | 120669 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Neumann Thomas ist der Einsatz des NEF mit SoSi als 'Vorblocker' um kritische Kreuzungen o.ä zu sichern Ist bei uns per Dienstanweisung verboten. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 498643 | |||
Datum | 28.07.2008 13:39 | 120612 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinoanderes Beatmungsgerät (werden wir auf Forderung des ÄLRD bei der nächsten NEF-Generation bekommen) So aus Neugier: Welches? Medumat Transport? Wenn du das verständlicherweise nicht weißt (kannst und musst dich ja nicht um alles kümmern) unter welcher E-Mail-Adresse würd ich den ansprechpartner erreichen? Es gibt Bereiche, die haben gar auf dem NEF kein Beatmungsgerät, sondern nur Inhalation oder andersrum (auf den RTWs nur Inhalation, dafür Beatmungsgerät auf den NEFs) Grüße Manuel | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 498645 | |||
Datum | 28.07.2008 13:43 | 120764 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtSo aus Neugier: Welches? Medumat Transport? m.W. ja. Details ggf. über den ÄLRD, Dr. Sensen, der arbeitet für Amt 53 (Gesundheitsamt) und sitzt bei uns in der RettAssSchule. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 498656 | |||
Datum | 28.07.2008 14:24 | 120551 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven Walbrechthm, das kann ich aber nicht wirklich so glauben Das kann ich selbst aus zwei RD-Bereichen bestätigen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 498703 | |||
Datum | 28.07.2008 17:35 | 120367 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamIst abr eine Riesenaufgabe, schon wegen der Zahl der Beamten im PP DUS und der Fluktuation. Abslut richtig. Wobei der Kollege, auf den sich mein Posting bezog, kam glaube ich vom Land. In einer Stadt wie D`dorf ist das sicher viel schwieriger. In einer Großsstadt wie Köln sogar noch schwieriger... *fg* Geschrieben von Andreas Bräutigam Übrigens ist das anders herum genauso wichtig! Absolut. Z.B. Stichwort "Beweissicherung"... -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten- | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 498722 | |||
Datum | 28.07.2008 18:57 | 120618 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven Walbrechtaber es geht doch hier ganz einfach um die tatsache, dass es eine zeitliche verzögerung ist. Die aber anders nicht zu rechrfertigen wäre. Wenn das NEF vorher schon mit Sosi fährt, würde es ja sozusagen vorsichtshalber fahren, nach dem Motte "es könnte ja noch was kommen..." mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8T., Lörrach / BDW | 498728 | |||
Datum | 28.07.2008 19:06 | 120718 x gelesen | |||
Tach, Geschrieben von Frank Sewing in dem der Arzt am schaffen ist, oder um den Arzt zum nächsten Einsatz abzuholen... Entweder das ist wird ein NAW Transport => dann ist der NA dort auch im RTW nötig, also nicht abkömmlich. Oder es ist ein RTW Transport, dann sollte der NA direkt wieder im NEF sitzen. Gruss Christian ------------------------------------------------- ... meine Meinung... Man sollte keinen Senf von sich geben, wenn man dazu nicht die passenden Würstchen liefern kann. (Deutsches Sprichwort) TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8D., Büren / NRW | 498731 | |||
Datum | 28.07.2008 19:09 | 120571 x gelesen | |||
Geschrieben von Dennis EdnerDie aber anders nicht zu rechrfertigen wäre. Wenn das NEF vorher schon mit Sosi fährt, würde es ja sozusagen vorsichtshalber fahren, nach dem Motte "es könnte ja noch was kommen..." Ich glaube man könnte ehr sagen, dass der Notarzt nach der Übergabe am Krankenhaus sich schnellstmöglich wieder mit dem NEF in sein Einsatzgebiet begeben kann. Ich glaube nicht, dass im Feierabendberufsverkehr von größeren Städen dies sonst möglich wäre. So würde der NA unnötig Zeit im Krankenhaus verbringen um wieder vom NEF aufgenommen zu werden. Außerdem könnte im Falle der Abkömmlichkeit des NAs, das NEF schnellstmöglich den NA aufnehmen und den Einsatz übernehmen. MFG | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 498736 | |||
Datum | 28.07.2008 19:15 | 120327 x gelesen | |||
Geschrieben von Dennis EdnerWenn das NEF vorher schon mit Sosi fährt, würde es ja sozusagen vorsichtshalber fahren, nach dem Motte "es könnte ja noch was kommen..." Hallo, warum fährt dann die DLK beim Wohnungsbrand im LZ mit Sondersignal, obwohl deren Einsatznotwendigkeit nicht gesichert ist? Warum das TLF, warum das MTF ......... Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 498740 | |||
Datum | 28.07.2008 19:22 | 120310 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Tonner Entweder das ist wird ein NAW Transport => dann ist der NA dort auch im RTW nötig, also nicht abkömmlich. Oder es ist ein RTW Transport, dann sollte der NA direkt wieder im NEF sitzen. Sorry aber das ist Blödsinn. Der NA begleitet einen Patienten, wenn dann ein weiterer NA Einsatz kommt, kann man abwägen. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 498742 | |||
Datum | 28.07.2008 19:25 | 120322 x gelesen | |||
Also ich habe damals noch gelernt, der Auftrag des NEF ist es, den Arzt zum Patienten zu bringen. Ist der Arzt beim Patienten eingetroffen ist meiner Meinung nach der Auftrag des NEF beendet. Bei dem Transport des Patienten hat das NEF einfach keinen Auftrag mehr, es befindet sich auf einer Fahrt um sich wieder einsatzbereit zu machen (den NA aufzunehmen). Bei dem zusätzlichen Material auf dem NEF sollte der NA eigentlich schon vor der Abfahrt wissen was er braucht, gerade für den überschaubaren Zeitraum einer Sondersignalfahrt zum Krankenhaus. Da wird nicht spontan noch mal eine Lyse eingeleitet oder ein 12-Kanal EKG geklebt und abgeleitet, das widerspricht dem Sinn einer Sondersignalfahrt. Denn beides geht nur sehr eingeschränkt während der Fahrt und hätte entweder vorher passieren müssen oder kann auch bis ins Krankenhaus warten. Der Auftrag des NA endet nach der Übergabe des Patienten im Krankenhaus, bis dahin sollte das NEF auch eingetroffen sein und ist durch die Aufnahme des NA auch wieder einsatzbereit. Nur wegen der abstrakten Möglichkeit, es könnte ja noch ein anderer Notfall kommen halte ich die Verwendung von Sondersignal für nicht verhältnismäßig. Zum Zeitpunkt der Entscheidung liegt eben noch keine Gefahr für Leben oder Gesundheit eines weiteren Patienten vor. Bei Beginn der Fahrt zum Krankenhaus hat der NA sich entschieden mitzufahren, diese Entscheidung basiert wohl auf Überlegungen zum Gesundheitszustand des Patienten. Warum ändert sich was am Gesundheitszustand des Patienten, wenn woanders nach einem NA gefragt wird? Fall wirklich so oft der NA abgerufen werden soll, sollte ehr die Entscheidung des NA hinterfragt werden den Transport zu begleiten, wenn er denn dann doch entbehrlich ist. Dann ist des NEF sofort wieder einsatzbereit und verfügbar und das ohne erhöhte Unfallgefahr. Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. | |||||
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Autor | Jago8 H.8, Hannover / z. Zt. Hameln / Niedersachsen | 498747 | |||
Datum | 28.07.2008 19:30 | 120358 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian TonnerEntweder das ist wird ein NAW Transport => dann ist der NA dort auch im RTW nötig, also nicht abkömmlich. Oder es ist ein RTW Transport, dann sollte der NA direkt wieder im NEF sitzen. Wenn du alle Beiträge gelesen hättest, müsstest du zu dem Schluss kommen, dass DAS so pauschal nicht richtig ist. Gruß Jago | |||||
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Autor | Sven8 W.8, Hemer / NRW | 498829 | |||
Datum | 29.07.2008 08:35 | 120724 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph KosianAber ich auch, oder gerade die Iserlohner Strukturen erlauben ein NEF ohne Sonderrechte auf der Rückfahrt. Die Verkehrssituation lässt dies auf jeden Fall zu. gumo christoph, gumo @all, ja, das ist aber erst so, seit dem mit dem NEF ein unfall passiert ist. grüße, svenGeschrieben von ---Hier Namen einfügen--- | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8K., Iserlohn / NRW | 499526 | |||
Datum | 31.07.2008 19:40 | 120244 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven Walbrechtja, das ist aber erst so, seit dem mit dem NEF ein unfall passiert ist. Na genau das würde mich ja nachdenklich machen. Die Amtsleitung wird sich ja nicht ohne Grunde zu diesem Schritt entschieden haben. Nochmal: Ich sehe für Städte wie z.B. Iserlohn (100.000 E.) überhaupt kein Problem so zu verfahren. Das NEF wird im Großteil der Fälle zeitnah eintreffen und das notwendig Material befindet sich in Iserlohn auch auf den RTWs bzw. kann dem Notarzt schnell übergeben werden (Btms). Mit kameradschaftlichen Grüssen Christoph -- Natürlich gebe ich hier nur meine persönlich Meinung ab. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 499730 | |||
Datum | 01.08.2008 08:48 | 120478 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph KosianMeines Wissens gibt es auch in Iserlohn eine Dienstanweisung die eine Rückfahrt ohne Sonderrechte regelt. vgl. unseren Fachaufsatz und die Diskussion der "Rückfahrt"... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 499738 | |||
Datum | 01.08.2008 09:06 | 120295 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinovgl. unseren Fachaufsatz und die Diskussion der "Rückfahrt"... Nun, ich denke sobald wird es da keine einheitliche Meinung geben. Die eine Meinung ist ja, dass für die Nutzung von SoSi und WeRe eine konkrete Gefährdung vorliegen muss bzw. diese nach den zur Verfügung stehenden Informationen dringend vermutet werden muss. Eure Meinung, sofern ich den Artikel in der NZV richtig verstehe ist, dass bereits eine abstrakte Gefährdung wie z.B. die Möglichkeit des Eintrittes einer konkreten Gefährdung (Fahrzeug "leergebombt" auf Rückfahrt, es steht noch kein Folgeeinsatz an) ausreichend ist. IMO entbehren beide Argumentationen nicht einer gewissen Logik. Die entgültige Klärung wird nur ein höheres Gericht stattfinden. Mal schauen, wann es soweit ist. Vermutlich nicht allzu bald. Grüße Manuel | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 499745 | |||
Datum | 01.08.2008 09:15 | 120280 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtEure Meinung, sofern ich den Artikel in der NZV richtig verstehe ist, dass bereits eine abstrakte Gefährdung wie z.B. die Möglichkeit des Eintrittes einer konkreten Gefährdung (Fahrzeug "leergebombt" auf Rückfahrt, es steht noch kein Folgeeinsatz an) ausreichend ist. der Fall der Alarmrückfahrt zur Wache wäre der seltenste wo das (nur auf Weisung nach Lageeinschätzung der Leitstelle!) notwendig und gerechtfertigt wäre, aber auch da ist das denkbar - und macht die Fw bei größeren Lagen sogar häufiger - und keinen regts auf. So what? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 499754 | |||
Datum | 01.08.2008 09:36 | 120207 x gelesen | |||
:-) Vielleicht, weil dann das/der Nef evtl. erstmal weiter fährt, wenn der RTW spontan anhalten muss, und der Fahrer sich auf's Halten konzentriert und das Funken vergisst. Imho läuft ja beim Wandern auch der langsamere vorne, wenn es denn schon so wichtig ist, das man als taktische Einheit zusammen bleibt. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8N., Siegen / NRW | 502922 | |||
Datum | 14.08.2008 18:21 | 119906 x gelesen | |||
Hallo zusammen, zunächst eine allgemeine Frage: Gibt es an euren Dienststellen Dienstanweisungen zu diesem Problem? Bei uns nämlich nicht. Frage an Sven Walbrecht: Das ist ja eine klasse Sache mit dem Orgl. Muss jeder diese Ausbildung machen um NEF zu fahren? Ist ja immerhin nen 3 Wochen Lehrgang. Nicht übel. Schönen Gruß aus Siegen Christian | |||||
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Autor | Clau8dia8 C.8, Mönchengladbach / NRW | 687285 | |||
Datum | 04.07.2011 11:45 | 120170 x gelesen | |||
Und was ist denn mit dem Juristen der regelmäßig auf dem Bundesleitstellenkongress referiert? dessen Aussagen dazu sind ähnlich wie des Prof. der Polizeihoch/fachschule aus Sachsen. Im Übrigen gibt der Jurist aus Frankfurt, welcher Fachanwalt in diesem Bereich ist, sehr interessante Tagesseminare mit beispielhaften Rechtssprechungen, bei denen er den Rettungsdienst vertrat, auch zu diesem Thema. mfg | |||||
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