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ThemaOrtsBM und BF in Nds. nicht vereinbar (?)57 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorHenr8ik 8S., Peine-Vöhrum / Niedersachsen498211
Datum26.07.2008 13:4914741 x gelesen
Moin,
im NBrandSchG steht unter §7 (2): „Angehörige einer Berufsfeuerwehr oder einer Werkfeuerwehr dürfen nicht Ortsbrandmeister, Gemeindebrandmeister, Abschnittsleiter Freiwilliger Feuerwehren, Kreisbrandmeister oder Regierungsbrandmeister sein.“

Kann mir jemand den ursprünglichen Hintergrund dieses Absatzes erläutern?

Meiner Meinung nach ist dieser jedenfalls heutzutage nicht mehr zeitgemäß.
Nehmen wir als Fallbeispiel mal eine ungünstige Konstellation: Ein BFler ist in der betreffenden Stadt auch Stadtbrandmeister. Salopp formuliert liegen die Regelungen doch so:
- Der EL der BF ist Gesamteinsatzleiter, d.h. der StadtBM hätte sowieso nur eine beratende Funktion.
- Der Job geht vor, d.h. der StadtBM muss trotz FF-Einsatz zur Arbeit (dabei ist aber egal, wo er arbeitet, wenn der Arbeitgeber ihn nicht freistellt).
- Wenn der StadtBM nicht da ist, greift die stellvertretende Rangfolge.
- Der Chef der BF ist in beiden Fällen sein Boss.

Wo gibt es da Schnittpunkte, die nicht miteinander vereinbar sind? Gibt es Punkte, die ich übersehe?

Die oben genannten Punkte kann man auch auf OrtsBm in der Stadt runterbrechen. Und überhaupt keine Konflikte dürfte es doch zwischen Führungsposition auf dem Lande und Arbeit bei der BF geben. Da ist es doch wie in jedem anderen Job auch: Wenn ich auswärts arbeite oder mein AG mich nicht freistellt, bin ich für die FF nicht da.

Ich spreche dieses Thema an, weil ich zukünftig Probleme in der Besetzung von Führungspositionen bei der Freiwilligen Feuerwehr sehe. Jedenfalls bei einigen Freiwilligen Feuerwehren in meinem (beschränkten :-) Blickfeld. Zusätzlich wird vielen guten Leuten der Weg zum Orts- Gemeinde- oder „Höher“-BM versperrt.

Gibt es in Nds. nicht schon (mindestens) einen Fall, wo die PD eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat, weil keine andere Lösung gefunden wurde?

Wie seht ihr anderen aus Niedersachsen diesen Fall? Wie ist die Meinung aus anderen Bundesländern? Aus Hessen weiß ich z.B., dass es dort kein solches Problem gibt.

Grüße
Henrik


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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen498234
Datum26.07.2008 14:3312235 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Henrik StellfeldtGibt es Punkte, die ich übersehe?
möglich wäre doch folgendes Beispiel:

Kollege X gehört der Berufsfeuerwehr B-Stadt an und ist gleichzeitig Gemeindebrandmeister im angrenzenden C-Hausen. X ist laut Dienstplan heute im Dienst bei der BF.
Nun kommt es auf der Bahnstrecke zwischen den beiden Orten zu einer größeren Schadenslage. Sein Stellvertreter ist - wir haben ja Sommerferien - derzeit im Urlaub.

Was nun?

Ich denke, dass solche und ähnliche Gedanken bei der Aufnahme des Absatzes in das Brandschutzgesetz eine Rolle gespielt haben. § 7 Abs. 1 NBrandSchG "untersagt" ja auch die Mitgliedschaft in anderen Organisationen.

Geschrieben von Henrik StellfeldtZusätzlich wird vielen guten Leuten der Weg zum Orts- Gemeinde- oder „Höher“-BM versperrt.

Na ja, für die guten Leute sind noch hinreichend Stellen als Zugführer, Gruppenführer etc. da. ;-)

Grüße

Micha

Micha


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AutorLars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen498247
Datum26.07.2008 15:1511984 x gelesen
Geschrieben von Michael WulfNa ja, für die guten Leute sind noch hinreichend Stellen als Zugführer, Gruppenführer etc. da. ;-)
Diese guten Leute müssen das dann aber auch erst einmal wollen und dann auch noch entsprechend gewählt werden...


Grüße aus Lüneburg,

Lars

Alles natürlich nur meine persönliche Meinung!

www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de

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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen498254
Datum26.07.2008 15:4611883 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Lars KonradDiese guten Leute müssen das dann aber auch erst einmal wollen und dann auch noch entsprechend gewählt werden...

nun, das Wollen mal vorausgesetzt (das ist der schwierigere Punkt), werden nach den wohl meisten der im Umlauf befindlichen Satzungen die Führungskräfte nach Anhörung der Mitglieder durch den Ortsbrandmeister bestellt. Von einer Wahl sind wir rein rechtlich gesehen also weit weg.


Grüße

Micha


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AutorHenr8ik 8S., Peine-Vöhrum / Niedersachsen498257
Datum26.07.2008 16:2611908 x gelesen
Geschrieben von Michael WulfKollege X gehört der Berufsfeuerwehr B-Stadt an und ist gleichzeitig Gemeindebrandmeister im angrenzenden C-Hausen. X ist laut Dienstplan heute im Dienst bei der BF.
Nun kommt es auf der Bahnstrecke zwischen den beiden Orten zu einer größeren Schadenslage. Sein Stellvertreter ist - wir haben ja Sommerferien - derzeit im Urlaub.


Kollege X arbeitet gerade in der Wurstfabrik in C-Hausen und wird vom Arbeitgeber nicht freigestellt. Sein Stellvertreter ist derzeit im Urlaub.
Wo ist jetzt der Unterschied zu deinem Beispiel? Für diesen Einsatz steht er der FF nicht zur Verfügung.


Geschrieben von Michael WulfNa ja, für die guten Leute sind noch hinreichend Stellen als Zugführer, Gruppenführer etc. da. ;-)

Diese Posten werden bei FFen zumindest im Einzugsgebiet der größeren Städte oft genug von BFlern wahrgenommen. Bei uns in der Ortswehr haben wir 5 BFler, die führende Positionen bis hin zum stellvertretenden OrtsBM wahrnehmen. Und bei uns stellt sich die Frage, wer als OrtsBM nachrücken soll, wenn dieser nicht mehr zur Verfügung steht? Die BFler aus den Führungspositionen wohl eher nicht...


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AutorAndr8eas8 D.8, Giesen OT Gr. Förste / Niedersachsen498260
Datum26.07.2008 16:3611794 x gelesen
Glückwunsch, aber erlich ist natürlich auch toll die Verantfortung auf die BFler zu verteilen und keinen Führungsnachwuchs aus dem nicht BFlern zu gewinnen.
Was macht ihr wen die BFler nicht meher da sind (Altersgrenze).
Ich wünsch euch immer genug BFler die die Führung übernehmen und einen OrtsBm der die Stelle auf 30 Jahre ausfüllen kann, ist ja rechtlich möglich leider.


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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen498261
Datum26.07.2008 16:3611736 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Henrik StellfeldtWo ist jetzt der Unterschied zu deinem Beispiel?

Der Unterschied zu meinem Beispiel ist, dass der Mitarbeiter der Wurstfabrik vom Gesetz her freizustellen ist. Wenn der AG das nicht tut, verstößt er zwar gegen geltendes Recht, hat aber nicht wirklich mit Konsequenzen für sein Handeln zu rechnen.


Grüße

Micha


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AutorHenr8ik 8S., Peine-Vöhrum / Niedersachsen498262
Datum26.07.2008 16:3911709 x gelesen
Geschrieben von Michael WulfDer Unterschied zu meinem Beispiel ist, dass der Mitarbeiter der Wurstfabrik vom Gesetz her freizustellen ist. Wenn der AG das nicht tut, verstößt er zwar gegen geltendes Recht, hat aber nicht wirklich mit Konsequenzen für sein Handeln zu rechnen.

Eben


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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen498263
Datum26.07.2008 16:3911644 x gelesen
Hallo nochmals,

Geschrieben von Henrik StellfeldtUnd bei uns stellt sich die Frage, wer als OrtsBM nachrücken soll, wenn dieser nicht mehr zur Verfügung steht? Die BFler aus den Führungspositionen wohl eher nicht...

ich kenne die Situation vor Ort nicht, aber es wäre dann wohl angebracht, sich rechtzeitig nach einem Kandidaten umzuschauen und diesen auch in Führungsaufgaben einzubinden.


Grüße

Micha


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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen498265
Datum26.07.2008 16:4311683 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Henrik StellfeldtEben

und wenn man das weiterspinnt, ist der Kollege aus der Wurstfabrik damit genauso ungeeignet wie der Kollege der BF.


Grüße

Micha


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AutorHenr8ik 8S., Peine-Vöhrum / Niedersachsen498266
Datum26.07.2008 16:4411641 x gelesen
Geschrieben von Michael Wulfich kenne die Situation vor Ort nicht, aber es wäre dann wohl angebracht, sich rechtzeitig nach einem Kandidaten umzuschauen und diesen auch in Führungsaufgaben einzubinden.

Richtig, du kennst die Situation vor Ort nicht. Nichtsdestotrotz wird natürlich nach einem geeigneten Kandidaten geschaut.

Aber was spricht dagegen einen Menschen der BF zu nehmen? Richtig- Das Gesetz. Aber deswegen hab ich ja gerade diesen Thread eröffnet, mit der Frage ob dieser betreffende Absatz nicht völlig überholt ist.
Und ich meine, es gibt in diese Richtung schon Ausnahmegenehmigungen (?)


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AutorHenr8ik 8S., Peine-Vöhrum / Niedersachsen498267
Datum26.07.2008 16:4711683 x gelesen
Wenn man aus dem Vollen schöpfen kann - dann kann ich solche Aussagen treffen. Ist aber leider nicht überall so.
Btw, warum hältst du jemanden, der beruflich nicht für die FF abkömmlich ist für ungeeignet? Müssen der Orts- GemeindeBm etc. immer vor Ort sein?


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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen498268
Datum26.07.2008 16:4811746 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Henrik Stellfeldtr deswegen hab ich ja gerade diesen Thread eröffnet, mit der Frage ob dieser betreffende Absatz nicht völlig überholt ist.

Ich denke nicht, dass der Absatz des NBrandSchG überholt ist, es gibt schließlich den Unterschied zwischen "kann generell nicht freigestellt werden, da in anderer BOS (muss ja nicht nur F sein) gebunden" und "wird nicht freigestellt, weil kein Bock". Letzteres kann sich im Laufe der Zeit (anderer Arbeitgeber, andere Meinung des Arbeitgebers) ändern, ersteres nicht.

Grüße

Micha


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AutorHenr8ik 8S., Peine-Vöhrum / Niedersachsen498269
Datum26.07.2008 16:5411667 x gelesen
Geschrieben von Michael WulfIch denke nicht, dass der Absatz des NBrandSchG überholt ist, es gibt schließlich den Unterschied zwischen "kann generell nicht freigestellt werden, da in anderer BOS (muss ja nicht nur F sein) gebunden" und "wird nicht freigestellt, weil kein Bock". Letzteres kann sich im Laufe der Zeit (anderer Arbeitgeber, andere Meinung des Arbeitgebers) ändern, ersteres nicht.

Wenn ich jetzt danach gehe, dann können nur noch Angestellte der jeweiligen Gemeinde oder ortsansässige Arbeiter diese Posten übernehmen. Und auch letztere müssen erst mal abkömmlich sein.
Und jetzt noch mal die Frage: Müssen die Führungskräfte jederzeit vor Ort bzw. abkömmlich in der Nähe sein? Ich denke nicht. Und die Praxis ist das erst recht nicht.


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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen498271
Datum26.07.2008 16:5611694 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Henrik StellfeldtBtw, warum hältst du jemanden, der beruflich nicht für die FF abkömmlich ist für ungeeignet?

Ungeeignet für die Orts-/Gemeindebrandmeisterfunktion, denn es steckt mehr dahinter als beim Feuerwehrfest vorne stehen und nett lächeln. Eine Führungsperson -gerade der oberen und obersten Ebene- hat eine Vorbildrolle, diese beinhaltet auch die regelmäßige Teilnahme am Dienst/Einsatz und nicht nur mal zwischendurch, wenn es der Dienstplan zulässt.

Grüße

Micha


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AutorRolf8 U.8, Bad Vilbel / Hessen498272
Datum26.07.2008 16:5911637 x gelesen
Hallo,
denke einfach, das mann mitte der 80ziger,als mann das Gesetz so verabschiedet hat, einfach auf die Lobby der "Ortsbauernführer" in Nds. gehört hat, da sie befürchteten, das die Feuerwehren zu "profesionell" werden können. Soweit mir bekannt ist, gibt es auch nur in Nds. diesen Passus in einem Brandschutzgesetz.


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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen498273
Datum26.07.2008 17:0211635 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Henrik StellfeldtMüssen die Führungskräfte jederzeit vor Ort bzw. abkömmlich in der Nähe sein?

Schau dir mal nicht unbedingt den Stützpunkt oder Schwerpunkt mit X Gruppen- und Zugführern an, sondern die Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung. Wieviele Führungskräfte mit GF-Lehrgang oder mehr findest du da in der Regel? Reichen die Finger einer Hand zum Zählen?

Nur mal am Rande: die VO fordert für die Grundausstattung genau 2 (!) Gruppenführer/innen.

Da ist einfach nicht viel Luft ...

Grüße

Micha


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AutorLars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen498275
Datum26.07.2008 17:0711764 x gelesen
Geschrieben von Michael Wulfnun, das Wollen mal vorausgesetzt (das ist der schwierigere Punkt), werden nach den wohl meisten der im Umlauf befindlichen Satzungen die Führungskräfte nach Anhörung der Mitglieder durch den Ortsbrandmeister bestellt. Von einer Wahl sind wir rein rechtlich gesehen also weit weg.
Nach Satzung muss vielleicht nicht unbedingt gewählt werden, aber in welcher FF lässt sich denn eine Führungskraft bestellen, die keinen Rückhalt in der Mannschaft hat?


Grüße aus Lüneburg,

Lars

Alles natürlich nur meine persönliche Meinung!

www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de

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AutorMart8in 8H., Vechelde/Wahle / Niedersachsen498276
Datum26.07.2008 17:0811655 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael Wulf
Ungeeignet für die Orts-/Gemeindebrandmeisterfunktion, denn es steckt mehr dahinter als beim Feuerwehrfest vorne stehen und nett lächeln. Eine Führungsperson -gerade der oberen und obersten Ebene- hat eine Vorbildrolle, diese beinhaltet auch die regelmäßige Teilnahme am Dienst/Einsatz und nicht nur mal zwischendurch, wenn es der Dienstplan zulässt.


Bei uns sieht das nicht so aus.
Unserer stellv. Gemeindebrandmeister und mein stellv. Ortsbrandmeister sind BF'ler. Zu mindestens für meinen stellv. OBM kann ich sagen das er sogar öfter bei Einsätzen anwesend ist als andere Führungskräfte in der Ebene.

Auch bei Diensten sind sie sehr oft anwesend. Das es nicht immer geht ist klar, aber die Probleme hat jeder Aktive.

Gruß
Martin


Zwei Feuerwehrstützpunkte in einem Feuerwehrhaus:
http://www.feuerwehren-vechelde-wahle.de

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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt498277
Datum26.07.2008 17:1211697 x gelesen
Geschrieben von Michael WulfEine Führungsperson -gerade der oberen und obersten Ebene- hat eine Vorbildrolle, diese beinhaltet auch die regelmäßige Teilnahme am Dienst/Einsatz und nicht nur mal zwischendurch, wenn es der Dienstplan zulässt.
Ich denk hier scheiden sich die Geister. Unbestritten dürfte sein, dass ein OrtsBM mindestens genauso eine Verwaltungsaufgabe wie eine Führungsaufgabe ist. Je nach Größe der Wehr verschiebt sich das nochmehr Richtung Verwaltung. Schließlich habe ich für den Einsatz noch Gruppen-/ Zug-/ Verbandsführer, unabhängig vom Posten des Orts-/Gemeinde-/Kreisbrandmeister. Da alle i.d.R. ihren Job ehrenamtlich machen sind gerade die Verwaltungsleute auch auf die Dienstzeiten angewiesen (können also nciht mitüben, sondern füllen Berichte aus usw.), bzw. können zum Dienst nicht erscheinen, weil mal wieder eine Besprechung ansteht. Genauso haben sie Familie, die auch mal ein wenig Zeit haben möchte. Das hat alles nichts mit Vorbildfunktion zu tun.

Zum Dienstplan, was unterschiedet den BF'ler vom Schichtarbeiter bei XY? Auch der kann nur zu Diensten erscheinen, wenn er nicht arbeiten muss. Ist er deswegen nciht vorbildlich?

Zum eigentlichen Thema. Ich könnte mir vorstellen, dass der PAssus eingebaut wurde, um zu verhindern, dass v.a. in Städten mit BF, dienstlich Untergebene in der FF auf einen Posten kommen, in dessen Wirken es zu Unstimmigkeiten zwischen Amtleitung und FF kommen kann.


Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

"Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)

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AutorHenr8ik 8S., Peine-Vöhrum / Niedersachsen498279
Datum26.07.2008 17:1511548 x gelesen
Geschrieben von Michael WulfUngeeignet für die Orts-/Gemeindebrandmeisterfunktion, denn es steckt mehr dahinter als beim Feuerwehrfest vorne stehen und nett lächeln. Eine Führungsperson -gerade der oberen und obersten Ebene- hat eine Vorbildrolle, diese beinhaltet auch die regelmäßige Teilnahme am Dienst/Einsatz und nicht nur mal zwischendurch, wenn es der Dienstplan zulässt.

Mal ehrlich - meinst du das wirklich Ernst? Erstmal unterstellst du mit deiner Aussage allen nicht abkömmlichen Orts- und GemeindeBM, dass sie ihre Aufgabe nicht erfüllen können und zweitens verlangst du, dass sich diese Personen zu "Sklaven" der Feuerwehr machen sollen. Oft genug ist es , dass diese wirklich ihre letzte Freizeit opfern, weil sie darin aufgehen. Dann aber zu jemandem sagen, er wäre ungeeignet, weil er nicht die richtige Arbeitsstelle hat - halte ich für vermessen.
...und auch nicht zeitgemäß. Ich denke, einen solchen Posten darf man nicht anhand der Arbeitsstelle vergeben müssen. Womit ich wieder bei meiner These bin, dass der §7 (2) überflüssig ist.


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AutorHenr8ik 8S., Peine-Vöhrum / Niedersachsen498285
Datum26.07.2008 17:2411559 x gelesen
Geschrieben von Rolf Urbandenke einfach, das mann mitte der 80ziger,als mann das Gesetz so verabschiedet hat, einfach auf die Lobby der "Ortsbauernführer" in Nds. gehört hat, da sie befürchteten, das die Feuerwehren zu "profesionell" werden können. Soweit mir bekannt ist, gibt es auch nur in Nds. diesen Passus in einem Brandschutzgesetz.

Da ist viel Wahres dran. Ich hab mich auf einem Lehrgang mal mit Jemandem vom LFV unterhalten. Auf die Frage, was dagegen spräche den KreisBM (wie in anderen Bundesländern auch) in Nds. zum Hauptamt zu machen, evtl. in Personalunion mit dem Brandschutzprüfer, antwortete dieser: "Ehrenamt kann nur von Ehrenamt regiert werden."
Nagut, das ist also der Standpunkt des LFV...

Aber das ist out of thread


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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen498295
Datum26.07.2008 17:4111558 x gelesen
Hallo,



Geschrieben von Henrik StellfeldtErstmal unterstellst du mit deiner Aussage allen nicht abkömmlichen Orts- und GemeindeBM, dass sie ihre Aufgabe nicht erfüllen können

wenn du auf der Arbeit bei einem Problem nicht weiterkommst, erwartest du doch auch, dass du deinen Chef um Rat fragen kannst, oder nicht?

Und um mal bei Feuerwehr's zu bleiben: Bei den BF steht der übergeordnete Führungsdienst auch zeitnah zur Verfügung, warum braucht die FF das nicht? Die Aufgaben und möglichen Ereignisse unterscheiden sich doch nicht ..

Geschrieben von Henrik Stellfeldtdass sich diese Personen zu "Sklaven" der Feuerwehr machen

Nee, keine Sklaven. Führen durch Vorbild- erwarte ich aber auch vom Gruppen- und Zugführer.

Grüße

Micha


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AutorOliv8er 8L., Lengede/Broistedt / 498298
Datum26.07.2008 17:4711633 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von ---Henrik Stellfeldt--- im NBrandSchG steht unter §7 (2): „Angehörige einer Berufsfeuerwehr oder einer Werkfeuerwehr dürfen nicht Ortsbrandmeister, Gemeindebrandmeister, Abschnittsleiter Freiwilliger Feuerwehren, Kreisbrandmeister oder Regierungsbrandmeister sein.“

Kann mir jemand den ursprünglichen Hintergrund dieses Absatzes erläutern?


"... die organisatorische und personelle Selbstständigkeit und damit die Einsatzbereitschaft der FF auch dadurch zu stärken, daß die FF nicht von Angehörigen der BF "dominiert" wird.
Zudem sollte im Einsatzfall eine Pflichtenkollision der Führungskräfte einer BF verhindert werden."
Quelle: Kommentar zum NBrandSchG

Man beachte die Reihenfolge (und damit die Wertigkeit) und die Formulierung...


Gruß
Olli


Abenteuer ist das Ergebnis schlechter Planung

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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen498301
Datum26.07.2008 17:5011546 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Johannes KrauseSchließlich habe ich für den Einsatz noch Gruppen-/ Zug-/ Verbandsführer,

wieviele in der Fläche bei einer Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung? Das sind nicht die Massen, die wir in den Städten und stadtnahen Gegenden antreffen.

Geschrieben von Johannes KrauseDas hat alles nichts mit Vorbildfunktion zu tun.

Doch, jemand der nur noch vom Schreibtisch aus führt, wird nie die Akzeptanz in der Truppe haben wie jemand, der ab und an in vorderster Front steht. Das erlebst du im übrigen nicht nur bei Feuerwehr's, sondern auch in der einen oder anderen Firma und bei der Bundeswehr.

Geschrieben von Johannes Krausewas unterschiedet den BF'ler vom Schichtarbeiter bei XY?

Der Schichtarbeiter ist (theoretisch) während seiner Arbeitszeiten für die Feuerwehr da, der BF-Mitarbeiter dagegen nicht.

Grüße

Micha


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AutorDenn8is 8E., Menden / NW498302
Datum26.07.2008 17:5111536 x gelesen
Geschrieben von Michael WulfSein Stellvertreter ist - wir haben ja Sommerferien - derzeit im Urlaub.

Was nun?


Kann dir aber immer passieren, wenn nur zwei Leute eine Funktion ausüben können. UM sicher zu gehen, dass immer einer da ist, müsste man 3 haben, also 2 Stellvertreter.


mit kameradschaftlichen Grüssen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen498304
Datum26.07.2008 17:5611627 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael Wulfwenn du auf der Arbeit bei einem Problem nicht weiterkommst, erwartest du doch auch, dass du deinen Chef um Rat fragen kannst, oder nicht?
Und um mal bei Feuerwehr's zu bleiben: Bei den BF steht der übergeordnete Führungsdienst auch zeitnah zur Verfügung, warum braucht die FF das nicht? Die Aufgaben und möglichen Ereignisse unterscheiden sich doch nicht ..


... nur dass OrtsBM oder wie hier bei uns GBI/SBI primär Verwaltungspositionen sind, die nebenbei (weils im Gesetz steht) noch eine Führungsfunktion wahrnehmen.

Oder steht bei BFs der Amtsleiter oder sein direkter Vertreter 24/365 zeitnah zur Verfügung ? Ist er deshalb unwichtig ?

Als EL tut es auch ein anderer diesbezüglicher ZF/VF (weil der hat auch keine andere diesbezügliche Ausbildung als der OrtsBM)

Zum Thema Chef fragen können:
was meinst Du wie unheimlich hilfreich bei konkreten fernmeldetechnischen Problemen der Rat eines Juristen (was viele Führungskräfte im allgem. öD sind) sein kann ...

Gruss
Gerhard


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AutorHenn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein498305
Datum26.07.2008 17:5611520 x gelesen
Geschrieben von Michael WulfNun kommt es auf der Bahnstrecke zwischen den beiden Orten zu einer größeren Schadenslage. Sein Stellvertreter ist - wir haben ja Sommerferien - derzeit im Urlaub.

Was nun?

Hm..Also kann die Wehr dann nicht ausrücken weil die beiden Wehrführer nicht da sind ??
Kann ich mir kaum vorstellen..


Ob Fahrzeuge, ob Alarmierung..es lebe das "Flensburger Modell" ;) xD
Flensburg..gaaanz oben im Norden :D

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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen498310
Datum26.07.2008 18:0611550 x gelesen
Hallo,



Geschrieben von Gerhard Bayernur dass OrtsBM oder wie hier bei uns GBI/SBI

GBI/SBI wäre in Niedersachsen GBM/StBM, das ist aber eine Ebene über dem OrtsBM.

Geschrieben von Gerhard BayerOder steht bei BFs der Amtsleiter oder sein direkter Vertreter 24/365 zeitnah zur Verfügung ? Ist er deshalb unwichtig ?

Na ja, zwischen dem Gruppen-/Zugführer und dem Amtsleiter kommen bei der BF ja noch ein paar andere Leute. Ich würde den Amtsleiter mal dem KBM gleichsetzen, die stellen ja jeweils die oberste Stufe dar.

Geschrieben von Gerhard BayerAls EL tut es auch ein anderer diesbezüglicher ZF/VF (weil der hat auch keine andere diesbezügliche Ausbildung als der OrtsBM)

Ähmm, dir ist schon klar, dass es in Niedersachsen Ortsfeuerwehren geben kann, die nix höheres als Gruppenführer haben? Und die Verordnung sagt sogar 2 davon reichen bei einer Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung (Ausrüstung: mind. TSF).

Grüße

Micha


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen498314
Datum26.07.2008 18:1311525 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael WulfGBI/SBI wäre in Niedersachsen GBM/StBM, das ist aber eine Ebene über dem OrtsBM.

... verflixtes föderales Durcheinander ... als vergleichbar hess. Wehrführer (auch das ist aber primär eine Verwaltungsposition)

Geschrieben von Michael WulfÄhmm, dir ist schon klar, dass es in Niedersachsen Ortsfeuerwehren geben kann, die nix höheres als Gruppenführer haben? Und die Verordnung sagt sogar 2 davon reichen bei einer Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung (Ausrüstung: mind. TSF).

... wenn man die hess. Regelungen eng auslegt würde das auch in Hessen reichen (min. Doppelbesetzung von Funktionen). Ist aber m.E. inzwischen derart unrealistisch ... wir alarmieren tagsüber 60 Mann um ca. 13 Funktionen zu besetzen (= fast Faktor 5 !), darunter sind 14 Leute mit min. ZF !

Gruss
Gerhard


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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt498315
Datum26.07.2008 18:1411597 x gelesen
Geschrieben von Michael WulfDer Schichtarbeiter ist (theoretisch) während seiner Arbeitszeiten für die Feuerwehr da, der BF-Mitarbeiter dagegen nicht.
Mit der Begründung müssten alle "Garantensteller" (ich nenne sie der Einfachheit mal so) vom Gesetz ausgeschlossen werden.
Geschrieben von Michael WulfDoch, jemand der nur noch vom Schreibtisch aus führt, wird nie die Akzeptanz in der Truppe haben wie jemand, der ab und an in vorderster Front steht. Das erlebst du im übrigen nicht nur bei Feuerwehr's, sondern auch in der einen oder anderen Firma und bei der Bundeswehr.
Wer führt denn die Truppe? Der Ortsbrandmeister oder der Gruppenführer. Ja, in Grundwehren sind die in der Regel Personalunion, je größer die Wehren werden, aber umso seltener. Mir ist da ein ORtsBM lieber, der auf den gesmten Verwaltungskram acht gibt und so den Führern den Rücken frei hält, damit die sich, wie du richtig anmerkst nicht nur vom Schreibtisch aus führen müssen.


Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

"Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)

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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen498321
Datum26.07.2008 18:2411564 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Gerhard Bayer wir alarmieren tagsüber 60 Mann um ca. 13 Funktionen zu besetzen (= fast Faktor 5 !), darunter sind 14 Leute mit min. ZF !


Löbliche Quote, ich kenne hier in der Gegend auch Feuerwehren, die ähnliche Verhältnisse haben.

In der Fläche sieht das aber nicht unbedingt so aus. Da werden dann gerne mal auch nur die Lehrgänge für die Leute mit den Verwaltungspositionen gezahlt - kostet ja schließlich Geld. Der Rest "darf" dann trotzdem, wenn er seinen Urlaub opfert.


Grüße

Micha


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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen498323
Datum26.07.2008 18:2711530 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Johannes KrauseDer Ortsbrandmeister oder der Gruppenführer.

Letztendlich doch beide. Und es bringt doch auch nix, wenn du einen super-beliebten GF hast, der ständig mit im Dreck liegt, der weitere "Oberbau" aber keinen rechten Rückhalt hat.


Grüße

Micha


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen498327
Datum26.07.2008 18:3011469 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael WulfDa werden dann gerne mal auch nur die Lehrgänge für die Leute mit den Verwaltungspositionen gezahlt - kostet ja schließlich Geld. Der Rest "darf" dann trotzdem, wenn er seinen Urlaub opfert.

... da lobe ich mir mein Bundesland. Lehrgangskosten + Verdienstausfall trägt das Land. Jetzt muss man "nur" noch beim Arbeitgeber abkömmlich sein und freie Lehrgangsplätze an der LFS bekommen.

Gruss
Gerhard


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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt498332
Datum26.07.2008 18:4211614 x gelesen
Geschrieben von Michael WulfUnd es bringt doch auch nix, wenn du einen super-beliebten GF hast, der ständig mit im Dreck liegt, der weitere "Oberbau" aber keinen rechten Rückhalt hat.
Das glaube ich ncihtmal. In beiden Wehren, in denen ich derzeit aktiv bin fahren dei Ortsbrandmeister i.d.R. nicht mit raus und sind bei normalen Ausbildungsdienst auch eher nicht bei der Ausbildung selber anzutreffen. Trotzdem rüttelt niemand an deren Stühlen. Jeder weis, was für Aufgaben sie haben und wie sie diese auch ausführen. Dem gegenüber halten die biden sich aber auch zurück, wenn es darum geht neue Sachen zu forcieren oder zu blockieren, solange die Wehr dadurch nicht in Gefahr gerät. Jeder macht, was er am besten kann.
Ab einer bestimmten Größe verlangt doch auch keiner von einem Firmeninhaber, dass er täglich nebenbei noch mindestens 2 Stunden am Band steht, oder?


Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

"Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)

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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen498337
Datum26.07.2008 18:5711466 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Johannes KrauseDas glaube ich ncihtmal. In beiden Wehren, in denen ich derzeit aktiv bin fahren dei Ortsbrandmeister i.d.R. nicht mit raus und sind bei normalen Ausbildungsdienst auch eher nicht bei der Ausbildung selber anzutreffen. Trotzdem rüttelt niemand an deren Stühlen. Jeder weis, was für Aufgaben sie haben und wie sie diese auch ausführen. Dem gegenüber halten die biden sich aber auch zurück, wenn es darum geht neue Sachen zu forcieren oder zu blockieren, solange die Wehr dadurch nicht in Gefahr gerät. Jeder macht, was er am besten kann.

Da scheint der Rückhalt zu bestehen, für mich persönlich wäre die Präsenz der Kollegen vielleicht zu wenig.

Geschrieben von Johannes KrauseAb einer bestimmten Größe verlangt doch auch keiner von einem Firmeninhaber, dass er täglich nebenbei noch mindestens 2 Stunden am Band steht, oder?

Verlangen nicht, aber ich hab schon vom einen oder anderen gehört, der genau das macht. Nicht 2 Stunden am Tag, aber ein paar Stunden im Monat.


Grüße

Micha


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AutorVolk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen498339
Datum26.07.2008 19:0211520 x gelesen
Geschrieben von Johannes Krause
In beiden Wehren, in denen ich derzeit aktiv bin fahren dei Ortsbrandmeister i.d.R. nicht mit raus und sind bei normalen Ausbildungsdienst auch eher nicht bei der Ausbildung selber anzutreffen.

Halte ich aber für bedenklich, wenn man nicht zum Einsatz (jedenfalls im eigenen Zuständigkeitsbereich) mitfährt, wenn man kraft Amtes die Verantwortung trägt. Zumindest der Stellvertreter des OBm müsste m. M. dabei sein.
Übungsdienste und Einsatze, wo es der Gruppenführer auch kann, natürlich kein Problem.


Gruß,
Volker

Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten!

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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt498344
Datum26.07.2008 19:1511548 x gelesen
Geschrieben von Volker EhrhardtHalte ich aber für bedenklich, wenn man nicht zum Einsatz (jedenfalls im eigenen Zuständigkeitsbereich) mitfährt, wenn man kraft Amtes die Verantwortung trägt. Vielleicht liegt es daran, dass beide Wehren in Städten mit BF sind, bei denen bei größeren Sachen sowieso noch Führungspersonal der BF aufschlägt. In der einen Wehr fährt der stellv. OrtsBM aber regelmäßig mit raus, das muss ich eingestehen. Er ist übrigens bei der BF ;-)


Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

"Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)

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AutorHenr8ik 8S., Peine-Vöhrum / Niedersachsen498371
Datum26.07.2008 20:4111529 x gelesen
Geschrieben von Johannes KrauseIn der einen Wehr fährt der stellv. OrtsBM aber regelmäßig mit raus, das muss ich eingestehen. Er ist übrigens bei der BF ;-)

Es ist eben gar nicht so selten, dass BFler führende Positionen in der FF einnehmen. Und die die ich kenne, machen ihren Job hervorragend.
Btw wenn ich mir mal die FF-Einsätze in der Woche in der Mittagszeit anschaue, wer ist da meist immer vertreten: Die dienstfreien Kräfte der BF. Und das dürfte nicht nur bei uns der Fall sein...


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AutorHenr8ik 8S., Peine-Vöhrum / Niedersachsen498373
Datum26.07.2008 20:5311647 x gelesen
Geschrieben von Oliver Lentzer"... die organisatorische und personelle Selbstständigkeit und damit die Einsatzbereitschaft der FF auch dadurch zu stärken, daß die FF nicht von Angehörigen der BF "dominiert" wird.
Zudem sollte im Einsatzfall eine Pflichtenkollision der Führungskräfte einer BF verhindert werden."
Quelle: Kommentar zum NBrandSchG


Mal Hand aufs Herz, was anders als Worthülsen beinhaltet der o.g. Teil des Kommentares doch wirklich nicht. Oder kann mir jemand erklären, wie die organisatorische u personelle Selbständigkeit der FF durch Angehörige der BF gefährdet werden kann? Und eine wirkliche Pflichtenkollision konnte hier im Thread auch noch nicht genannt werden...


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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt498374
Datum26.07.2008 20:5811538 x gelesen
Ich habs mal zumindest versucht. Das gilt natürlich, wenn überhaupt nur, wenn die FF und die BF in der gleiche Stadt sind.

Geschrieben von mirZum eigentlichen Thema. Ich könnte mir vorstellen, dass der Passus eingebaut wurde, um zu verhindern, dass v.a. in Städten mit BF, dienstlich Untergebene in der FF auf einen Posten kommen, in dessen Wirken es zu Unstimmigkeiten zwischen Amtleitung und FF kommen kann. Jeder Andere kann sich beim Zwist mir der BF-Führung mit dem Hintern drauf setzen, für BF-FF'ler könnte es zum Spießrutenlauf werden, je nach Thema und Charakter der einzelnen Personen.


Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

"Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg498376
Datum26.07.2008 20:5811605 x gelesen
Geschrieben von Henrik StellfeldtOder kann mir jemand erklären, wie die organisatorische u personelle Selbständigkeit der FF durch Angehörige der BF gefährdet werden kann?

Ich denke dieses bezieht sich eher auf FFen in einer Stadt mit BF, als auf die "Landgemeinden".

Bei all der Diskussion sollte man dann nicht vergessen, daß ein mD der BF eben dort auch nur GrFü ist und bei der BF alles was darüber hinaus geht i.d.R. von gD und hD wahrgenommen wird, so daß der Fm der BF nicht automatisch weil er das beruflich macht auch für diene FüPosition in der FF ausgebildet und geeignet ist.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorOliv8er 8L., Lengede/Broistedt / 498404
Datum27.07.2008 09:5811533 x gelesen
Guten Morgen Henrik,

Geschrieben von Henrik StellfeldtMal Hand aufs Herz, was anders als Worthülsen beinhaltet der o.g. Teil des Kommentares doch wirklich nicht

als "Worthülsen" würde ich das nicht bezeichnen. Ein Kommentar entsteht nicht dadurch, daß zwei gelangweilte Feuerwehrbeamte einfach drauflosschreiben und der Text ohne Prüfung unters Volk kommt. Und wenn Du/ Ihr wirklich eine Ausnahmegenehmigung wollt ,sofern diese überhaupt möglich ist ("...dürfen nicht..."), würde ich versuchen, diese "Worthülsen" zu widerlegen.

Geschrieben von Henrik StellfeldtOder kann mir jemand erklären, wie die organisatorische u personelle Selbständigkeit der FF durch Angehörige der BF gefährdet werden kann?

Nicht gefährdet, dominiert bedeutet beherrscht oder geprägt. Wer hat hier wovor Angst gehabt? Die "Ortsbauernführer", die Kommunen weil Professionalität auch Geld kostet oder der Dienstherr des BF Angehörigen (..."mit voller Hingabe"...)?

Geschrieben von Henrik StellfeldtUnd eine wirkliche Pflichtenkollision konnte hier im Thread auch noch nicht genannt werden...

Eine mögliche Pflichtenkollision wird erst als zweites genannt, ist also noch nicht einmal das Hauptargument. Das Wort "...sollte im Einsatzfall..." weicht das Ganze ein wenig auf, das läßt sich organisieren.

Gruß
Olli


Abenteuer ist das Ergebnis schlechter Planung

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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen498534
Datum27.07.2008 21:4911573 x gelesen
Geschrieben von Henrik StellfeldtGibt es in Nds. nicht schon (mindestens) einen Fall, wo die PD eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat, weil keine andere Lösung gefunden wurde?

In Buchholz in der Nordheide (http://www.ffbuchholz.de/) ist IMHO der StadtBM bei der BF Hamburg. Gab in der Presse div. Artikel da das Innenministerium nicht wollte.

Gruß
Ingo


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AutorHenr8ik 8S., Peine-Vöhrum / Niedersachsen498585
Datum28.07.2008 08:4611555 x gelesen
Geschrieben von Ingo zum FeldeIn Buchholz in der Nordheide (http://www.ffbuchholz.de/) ist IMHO der StadtBM bei der BF Hamburg. Gab in der Presse div. Artikel da das Innenministerium nicht wollte.

Danke, das hatte ich gesucht.
Das sind die Presseartikel, die ich dazu gefunden habe:

Hamburger Abendblatt1

Hamburger Abendblatt2

Hm, hat schon eine gewisse Bisanz. MI wollte nicht, Stadt hats trotzdem gemacht. Interessant auch die Auslegung der Gesetzgebungs- und Beratungsdiensttruppe des Landtages. Aber die Tatsache, dass der StadtBM jetzt fast 4 1/2 Jahre im Amt ist zeigt zumindest, dass es vom MI geduldet wird. Könnte man auch als Eingeständnis an die Sinnfreiheit dieses Paragraphen auslegen...


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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen498614
Datum28.07.2008 11:4711455 x gelesen
Hallo,
kann mir denn mal einer einen triftigen Grund nennen, warum er zwar kein Stadtbrandmeister, wohl aber stellv. StBM werden dürfte, denn das wäre nach dem Gesetz zulässig. Man könnte jetzt irgeneinen als StBM ernennen und sein stellv. macht die Arbeit, die er als BF-Mann nicht machen darf. Irgendwie .......

Gruß

Heinrich


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AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen498771
Datum28.07.2008 21:3811670 x gelesen
N'abend,

Geschrieben von Henrik Stellfeldt
Und bei uns stellt sich die Frage, wer als OrtsBM nachrücken soll, wenn dieser nicht mehr zur Verfügung steht?

Henrik, was ist das denn? *ggg* Zumindest interessante Lektüre .... ich halte diese Regelung der angeblichen Unvereinbarkeit übrigens auch für völlig antiquiert .... zumal der jetzige OrtsBM ja auch hauptamtlich (als HA-Gerätewart, und auch da gibt's so derzeit in seiner Funktion als einzig verfügbarer Tages-BvD (der andere Kollege hat Urlaub) Interessenkollisionen, oder?) tätig ist, sein Schreibtisch steht schließlich ungefähr 5 Meter neben der Tastatur, die ich gerade quäle ....

Gruß vom Führungsdienst ;-)

Anmerkung für alle Leser, wie man heute solche Probleme lösen kann (nicht muss, ich schweife jetzt mal etwas aus, um die Praxis darzustellen, was man machen kann, um die Führbarkeit der FF im Einsatz rund um die Uhr sicherzustellen, ohne Paragraphenreiterei):

Die FF Stadt Peine hat, weil der StBM außerhalb arbeitet und der Stv. StBM selbständig ist und ebenfalls temporär abwesend ist, einen Führungsdienst für die Gesamtfeuerwehr (besteht aus 14 OrtsFW.) eingerichtet, dieser besteht aus dem StBM und dem Stv. sowie zwei weiteren FüKr mit Zug- u. Verbandsführerausbildung (einer davon bin ich). Diese werden mit einer (Führungs-) Alarmschleife bei bestimmten Lagen, die das erfordern (alles mit Menschen in Gefahr und Sonderlagen wie z.B. Gefahrgut, Massenanfall Unwetterereignisse, Bombenräumung u. Gefahrgut) mitalarmiert.

Diese vier Kräfte haben im Einsatzfall das Recht und ggfs. sogar die Pflicht, die Einsatzleitung bei Bedarf von den bis dahin zuständigen OrtsBM zu übernehmen. Für die HA-Kollegen, diese Funktion ist vergleichbar (operativ-taktisch) der Aufgaben eines Direktionsdienstes (A-Dienstes) bei BF.

Die Schwerpunktwehr in der Kernstadt hat seit 1981 die Funktion des Brandmeister vom Dienst - BvD. Dieser leitet den Einsatz der Ortsfeuerwehr (also nicht der OrtsBM, es sei denn, der OrtsBM ist zufällig gerade selbst BvD (ist er derzeit und schreibt diesen Beitrag)). Diese Funktion nehmen sechs BvD (mindestens ZF-Ausbildung) abwechselnd wahr (jeweils wöchentlich von Dienstag bis Dienstag), Mo. bis Fr. tagsüber einer der beiden HA-Gerätewarte.

Das bedeutet auch, dass ich als OrtsBM in den fünf folgenden Wochen, die ich BvD-dienstfrei bin, bei LZ- / RZ-Alarmierungen als FzFü fahre oder auch mal im Mannschaftsraum eines Fahrzeuges Platz nehme und den Schlauchroller mache oder mit dem Spreizer Fahrzeuge öffne ...)

Somit haben wir sowohl in der Schwerpunktwehr (immer 24/7) als auch in der Gesamt-FF eine Sicherheit bzw. bei letzterer eine zumindest Beinahe-Sicherheit, dass eine entsprechend ausgebildete FüKr zur Verfügung steht, ohne dass OrtsBM oder StBM inklusive deren Stv. unbedingt greifbar sein müssen.

Dass das jetzt das konkrete Problem von Henrik nicht löst, ist auch klar ..... und bitte nicht versuchen, obige Lösungen auf "kleine" FF anzuwenden, hier reden wir von 14 OrtsFW mit 520 Aktiven und 400 bis 500 Einsätzen im Jahr, davon ca. 270 Kernstadt und 50 in Vöhrum und der Rest den Rest ...

Übrigens hattet ihr in Vöhrum ja mal einen Polizeibeamten als OrtsBM, wo ist da in der Praxis der Unterschied zu einem BF'ler gewesen? Da ging auch der Hauptberuf knallhart vor. Gab es da eine Sonderregelung, weißt Du das noch? Und jener Polizist hat ja einen Sohn, auch Polizist und schon GF und des öfteren EL, bei meinem letzten Besuch als BvD bei euch neulich auch?

Antwort ggfs. auch als PN.

Gruß, Sven


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AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen498772
Datum28.07.2008 21:4311396 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Martin Hanne
Zu mindestens für meinen stellv. OBM kann ich sagen das er sogar öfter bei Einsätzen anwesend ist als andere Führungskräfte in der Ebene

Könnte es daran liegen, dass er als hDFeu überwiegend Tagesdienst hat ... anders als die Masse der BF'ler im mD. Bei uns sind mittlerweile sechs mDFeu in der Ortswehr, die gehen alle auf 24 h-Dienst (jedenfalls derzeit noch).

Gruß, Sven


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AutorMart8in 8H., Vechelde/Wahle / Niedersachsen498784
Datum28.07.2008 22:1911353 x gelesen
Nabend,

Geschrieben von Sven Bössel
Könnte es daran liegen, dass er als hDFeu überwiegend Tagesdienst hat ... anders als die Masse der BF'ler im mD. Bei uns sind mittlerweile sechs mDFeu in der Ortswehr, die gehen alle auf 24 h-Dienst (jedenfalls derzeit noch).

Ja, könnte daran liegen ;-)
In der Regel hat er alle sechs Tage 24h-Dienst.

Aber. solche Kameraden kommen ja auch für Führungspositionen bei der FF in Frage.
Da zu sagen solche Kameraden sind nicht geeignet finde ich schon ziemlich hart und kann das überhaupt nicht nachvollziehen.

Wie gesagt er ist öfter vor Ort als andere Führungskräfte und das Führen ist auch ein Unterschied (sollte nicht so sein, ist aber leider so). Man merkt halt das er so etwas öfter macht.
Er packt jedoch auch noch, wie Du, selbst mit an. Da muss ich gerade an ein Feuer in Liedingen denken wo kein Peiner im Korb der DL stand ;-)

Schönen Abend noch.

Gruß
Martin


Zwei Feuerwehrstützpunkte in einem Feuerwehrhaus:
http://www.feuerwehren-vechelde-wahle.de

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AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen498798
Datum28.07.2008 23:1911340 x gelesen
N'abend nochmal,

Geschrieben von Martin Hanne
Aber. solche Kameraden kommen ja auch für Führungspositionen bei der FF in Frage.

Ja, ist auch häufig so.

Geschrieben von Martin Hanne
Da zu sagen solche Kameraden sind nicht geeignet finde ich schon ziemlich hart und kann das überhaupt nicht nachvollziehen.

Hatte ich im anderen Beitrag ja auch schon geschrieben, ich halte die Regelung des NBrandSchG zur Unvereinbarkeit für überholt. Vor allem die Begründungen aus dem Kommentar dazu, die ein anderer Poster oben zitierte, sind für mich nicht nachvollziehbar.

Geschrieben von Martin Hanne
Wie gesagt er ist öfter vor Ort als andere Führungskräfte und das Führen ist auch ein Unterschied (sollte nicht so sein, ist aber leider so). Man merkt halt das er so etwas öfter macht.

Das stimmt!

Gute Nacht nach Wahle, grüß ihn mal!

Gruß, Sven


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AutorKlau8s K8., Twistringen / Niedersachsen498877
Datum29.07.2008 11:1811722 x gelesen
Moin,
dazu habe ich mal dieses aus dem Archiv gekramt.

(Quelle: Feuerwehr-Journal 12/04)
Führungskräfte bei der Freiwilligen Feuerwehr

In der Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 29.10.2004 stellte der Abgeordnete Brockmann, Lestin, Möhrmann und Seeler (SPD) folgende Frage:

Hintergrund:
Nach Pressemeldungen hält die Landesregierung die Übernahme von Funktionen in der freiwilligen Feuerwehr durch Mitarbeiter von Berufsfeuerwehren für unzulässig. Man befürchtet Loyalitätskontlikte zwischen der dienstlichen Verpflichtung und freiwilligen Aufgabe als Ehrenbeamter, dabei hat die bisherige Praxis gezeigt, dass diese Konflikte tatsächlich gar nicht aufgetreten sind. Es hat immer für alle Beteiligten verträgliche Lösungen gegeben, mindestens waren Vertreter der Berufsfeuerwehrleute in der Lage, den entsprechenden Einsatz zu leiten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass natürlich jedes Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr bei jedem Einsatz mit Loyalitätskonflikten mit seinem jeweiligen Arbeitgeber oder Dienstherrn bei Einsätzen rechnen muss. Es kommt hinzu, dass Berufsfeuerwehrleute, die in ihrer Freizeit im Ehrenamt tätig werden, wichtige berufliche Erfahrungen und Kenntnisse an die freiwilligen Feuerwehrleute weitergeben können.

Fragen:
1. Wie begründet sie ihre Rechtsauffassung hinsichtlich der Übernahme von Funktionen in der freiwilligen Feuerwehr durch Berufsfeuerwehrleute?

2. Warum wird der Loyalitätskonflikt zum eigenen Beruf und zum Dienstherrn oder Arbeitgeber nur bei Berufsfeuerwehrleuten gesehen, und welche rechtlichen Regelungen gibt es dazu in anderen Bundesländern?

3. Stehen die Vorgaben des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes nach Auffassung der Landesregierung einer Übernahme von Funktionen in der freiwilligen Feuerwehr durch Berufsfeuerwehrleute auch dann entgegen, wenn die Berufsfeuerwehrleute in der Feuerwehr einer anderen Kommune beschäftigt sind, und wie könnte dem abgeholfen werden?


Innenminister Uwe Schünemann beantwortete die Kleine Anfrage wie folgt:

Die angesprochene Unvereinbarkeitsregelung des § 7 Abs. 2 NBrandSchG wurde durch die Neufassung des Gesetzes im Jahre 1978 eingeführt. Grund dafür waren die während der Waldbrandkatastrophen 1975 und 1976 festgestellten Defizite in der Führungsstruktur der Feuerwehren. Durch Mehrfachbesetzungen von Führungsfunktionen in den Freiwilligen Feuerwehren durch eine Person ist es damals zu einem Mangel an Führungskräften gekommen. Nach zwischenzeitlicher positiver Entwicklung zur Übernahme von Führungsfunktionen durch Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren sinkt inzwischen

wieder die Bereitschaft zur längerfristigen Übernahme von Führungsverantwortung. Erschwerend kommt hinzu, dass auch in vielen hauptberuflichen Feuerwehren durch Personalreduzierung ein Rückgang der Einsatzstärken von 10 bis 20 % zu verzeichnen ist, der nur durch verstärkte Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehren ausgeglichen werden kann. Insoweit kann auf eine strikte Unvereinbarkeitsregelung in Niedersachsen nicht verzichtet werden.

Die Regelungen im NBrandSchGr § 7 Abs. 1: Angehörige der Feuerwehren, die aktiven Dienst leisten, sollen nicht gleichzeitig aktive Mitglieder anderer Organisationen oder Einrichtungen sein, die neben der Feuerwehr eingesetzt werden können. Im Falle der Doppelmitgliedschaft hat im Einsatzfall die Dienstpflicht in der Feuerwehr Vorrang vor anderweitigen Verpflichtungen

§ 7 Abs. 2: Angehörige der Berufsfeuerwehr oder einer Werkfeuerwehr dürfen nicht Ortsbrandmeister, Gemeindebrandmeister, Abschnittsleiter Freiwilliger Feuerwehren, Kreisbrandmeister oder Bezirksbrandmeister sein haben sich insoweit bewährt.

Aus der Einschränkung des § 7 Abs. 2 wird das besondere Gewicht dieses Personenkreises für die Aufgabenerledigung der jeweiligen Berufs- oder Werkfeuerwehr ersichtlich, der deshalb nicht durch die Besetzung von Führungsfunktionen in Freiwilligen Feuerwehren geschwächt werden darf. Entsprechendes gilt natürlich auch für die Aufgabenerledigung der Freiwilligen Feuerwehren.

Der in der Anfrage aufgeworfene Loyalitätskonflikt zwischen dem Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr und der hauptberuflichen Tätigkeit des ehrenamtlichen Mitglieds kann generell nicht ausgeschlossen werden. Die Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr kann aber nur sichergestellt werden, wenn im Regelfall eine uneingeschränkte Freistellung des Mitglieds der Freiwilligen Feuerwehr - unabhängig vom persönlichen Status der Beschäftigung bei öffentlichen oder privaten Arbeitgebern gewährleistet wird. Eine Güterabwägung im Einzelfall muss gleichwohl erfolgen. Ein Loyalitätskonflikt vergleichbar dem zwischen der hauptberuflichen Tätigkeit und der Tätigkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr besteht auch bei anderen sicherheitsrelevanten Tätigkeiten (z.B. Messwarte eines Kraftwerkes, Stellwerk der Bahn, usw.). So dürfte es auch kaum vorstellbar sein, dass ein Chirurg den Patienten während einer Operation liegen lässt und zum Feuerwehreinsatz eilt, wenn er alarmiert wird.

Regelungen wie die niedersächsischen sind in Brandschutzgesetzen und Verordnungen anderer Länder mit unterschiedlichem Regelungsinhalt - vom Verbot bis zur Ausnahmeregelung mit der Ausnahmegenehmigung durch den Träger der Feuerwehr bis zum jeweiligen Fachministerium durchaus üblich. Beispielsweise räumt die Stadt Hamburg dem Dienst in der eigenen Berufsfeuerwehr uneingeschränkte Priorität ein. Im Hamburgischen Brandschutzgesetz ist ausdrücklich geregelt, dass nur in die (Hamburger) Freiwillige Feuerwehr aufgenommen werden darf, wer „.. nicht einer Berufsfeuerwehr angehört".

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1.
Die Rechtsauffassung ergibt sich, wie die vorstehenden Ausführungen zeigen, aus dem Nds. Brandschutzgesetz.

Zu 2.
Ich verweise dazu auf die einleitenden Ausführungen

Zu 3.
Die Bestimmungen des Niedersächsische Brandschutzgesetzes erfassen alle Mitglieder von Berufsfeuerwehren oder Werkfeuerwehren. Änderungen können insoweit nur durch den Gesetzgeber erfolgen.

Nds. Ministerium für inneres und Sport


Ich persönlich glaube aber, dass manche Führungskräfte die über der Ebene OrtsBM stehen, damit ein Problem haben (Nur um das klar zustellen, damit meine ich nicht die jetzigen Amtsinhaber meiner Stadtfeuerwehr oder der Kreisfeuerwehr), ich hatte zumindest vor meiner Wahl zum stellv. OrtsBM dieses seltsame Gefühl ;-(


MkG
Klaus


Wer alles verschiebt ist noch lange nicht zukunftsorientiert und Abwasser ist ein Thema, das unbedingt geklärt werden muß.

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen599738
Datum29.12.2009 11:2111089 x gelesen
Ich finde, es wird grad richtig interessant...

Geschrieben von Innenminister Uwe Schünemann, Niedersachsen
Die Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr kann aber nur sichergestellt werden, wenn im Regelfall eine uneingeschränkte Freistellung des Mitglieds der Freiwilligen Feuerwehr - unabhängig vom persönlichen Status der Beschäftigung bei öffentlichen oder privaten Arbeitgebern gewährleistet wird.
Na klasse. Wie das in der Realität (dienstag morgen um 11:37Uhr) ausschaut weiß unser Herr Innenminister bestimmt auch, oder?!
Einerseits wird eine "uneingeschränkte Freistellung" gefordert, damit die Freiwilligen Feuerwehren funktionieren, gleichzeitig werden aber Synergieeffekte durch BF-/WF-Angehörige in entsprechenden Funktionen per Verbot ausgeschlossen.
Man könnte ja auch andersrum fragen, was das IM aktiv macht um die "Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr" zu erhalten und zu fördern (vgl. "Doppelmitgliedschaft" uvm.)

Geschrieben von Innenminister Uwe Schünemann, Niedersachsen
Eine Güterabwägung im Einzelfall muss gleichwohl erfolgen. Ein Loyalitätskonflikt vergleichbar dem zwischen der hauptberuflichen Tätigkeit und der Tätigkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr besteht auch bei anderen sicherheitsrelevanten Tätigkeiten (z.B. Messwarte eines Kraftwerkes, Stellwerk der Bahn, usw.). So dürfte es auch kaum vorstellbar sein, dass ein Chirurg den Patienten während einer Operation liegen lässt und zum Feuerwehreinsatz eilt, wenn er alarmiert wird.
Ja wie denn nun? Einerseits per se ein Verbot für BF-/WF-Angehörige, andererseits eine "uneingeschränkte Freistellung" für alle übrigen Personengruppen, die im Einzelfall dann doch abwägen sollen?!
Traut man dem Angehörigen einer BF-/WF so eine "Güterabwägung" nicht zu?

Geschrieben von Innenminister Uwe Schünemann, Niedersachsen
Regelungen wie die niedersächsischen sind in Brandschutzgesetzen und Verordnungen anderer Länder mit unterschiedlichem Regelungsinhalt - vom Verbot bis zur Ausnahmeregelung mit der Ausnahmegenehmigung durch den Träger der Feuerwehr bis zum jeweiligen Fachministerium durchaus üblich. Beispielsweise räumt die Stadt Hamburg dem Dienst in der eigenen Berufsfeuerwehr uneingeschränkte Priorität ein. Im Hamburgischen Brandschutzgesetz ist ausdrücklich geregelt, dass nur in die (Hamburger) Freiwillige Feuerwehr aufgenommen werden darf, wer „.. nicht einer Berufsfeuerwehr angehört".
Seit interessiert was in anderen Bundesländern passiert?! Bei Verboten scheint man ja über den Tellerrand zu schauen, doch was ist mit (einheitlicher) guter Ausbildung und vielen anderen förderlichen Dingen...?!


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen599740
Datum29.12.2009 11:2710961 x gelesen
Geschrieben von Lars TiedemannJa wie denn nun? Einerseits per se ein Verbot für BF-/WF-Angehörige, andererseits eine "uneingeschränkte Freistellung" für alle übrigen Personengruppen, die im Einzelfall dann doch abwägen sollen?!

Vermutlich ist da keine Einzelfallentscheidung der anderen Berufgruppen gedacht, sondern eine generelle Feststellung der Unvereinbarkeit von Beruf und ehrenamtlicher Tätigkeit, die bei Mitarbeitern der BF (in deren Augen) als festgestellt gilt.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen599983
Datum29.12.2009 19:3310965 x gelesen
Geschrieben von Lars KonradNach Satzung muss vielleicht nicht unbedingt gewählt werden, aber in welcher FF lässt sich denn eine Führungskraft bestellen, die keinen Rückhalt in der Mannschaft hat?

Was soll ih als OrtBM mit einem Gruppen/Zugführer, den die Mannschaft toll findet, zu der ich aber kein Vertrauen habe?

Gruß
Heinrich


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AutorLars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen599995
Datum29.12.2009 20:0510898 x gelesen
Geschrieben von Heinrich BrinkmannWas soll ih als OrtBM mit einem Gruppen/Zugführer, den die Mannschaft toll findet, zu der ich aber kein Vertrauen habe?
Es sollte natürlich möglichst von beiden Seiten passen!


Grüße aus Lüneburg,

Lars

Alles natürlich nur meine persönliche Meinung!

www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de

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AutorKlau8s K8., Twistringen / Niedersachsen600033
Datum29.12.2009 22:1110981 x gelesen
Hallo Sven,
Geschrieben von Sven BösselDiese vier Kräfte haben im Einsatzfall das Recht und ggfs. sogar die Pflicht, die Einsatzleitung bei Bedarf von den bis dahin zuständigen OrtsBM zu übernehmen.

Interessant, wie ihr das macht. Ist natürlich für die jeweiligen Führungskräfte (StBM, OrtsBm und deren Vertreter) eine Erleichterung.

Was mich dabei interessiert, habt ihr das Verfahren in der Orts.- bzw. Gemeindebrandmeister Dienstanweisung so explizit niedergeschrieben? Deckt sich ja nicht mit der allgemein angewandten Musterdienstanweisung. Wäre eigentlich ein neuer Thread, aber ich frag mal hier.

Gruß
Klaus


Wer alles verschiebt ist noch lange nicht zukunftsorientiert und Abwasser ist ein Thema, das unbedingt geklärt werden muß.

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AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen600195
Datum30.12.2009 15:0411061 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Klaus Krebs
Was mich dabei interessiert, habt ihr das Verfahren in der Orts.- bzw. Gemeindebrandmeister Dienstanweisung so explizit niedergeschrieben? Deckt sich ja nicht mit der allgemein angewandten Musterdienstanweisung

Nein, das ist gesondert vom Stadtkommando beschlossen, von der Verwaltung abgesegnet und dann so vom StBM verfügt worden.

MkG, Sven


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 26.07.2008 13:49 Henr7ik 7S., Peine-Vöhrum
 26.07.2008 14:33 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 26.07.2008 15:15 ., Lüneburg
 26.07.2008 15:46 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 26.07.2008 17:07 ., Lüneburg
 29.12.2009 19:33 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 29.12.2009 20:05 ., Lüneburg
 26.07.2008 16:26 Henr7ik 7S., Peine-Vöhrum
 26.07.2008 16:36 Andr7eas7 D.7, Giesen OT Gr. Förste
 26.07.2008 16:36 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 26.07.2008 16:39 Henr7ik 7S., Peine-Vöhrum
 26.07.2008 16:43 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 26.07.2008 16:47 Henr7ik 7S., Peine-Vöhrum
 26.07.2008 16:56 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 26.07.2008 17:08 Mart7in 7H., Vechelde/Wahle
 28.07.2008 21:43 Sven7 B.7, Peine
 28.07.2008 22:19 Mart7in 7H., Vechelde/Wahle
 28.07.2008 23:19 Sven7 B.7, Peine
 26.07.2008 17:12 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
 26.07.2008 17:50 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 26.07.2008 18:14 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
 26.07.2008 18:27 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 26.07.2008 18:42 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
 26.07.2008 18:57 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 26.07.2008 19:02 Volk7er 7E., Eydelstedt
 26.07.2008 19:15 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
 26.07.2008 20:41 Henr7ik 7S., Peine-Vöhrum
 26.07.2008 17:15 Henr7ik 7S., Peine-Vöhrum
 26.07.2008 17:41 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 26.07.2008 17:56 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 26.07.2008 18:06 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 26.07.2008 18:13 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 26.07.2008 18:24 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 26.07.2008 18:30 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 26.07.2008 16:39 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 26.07.2008 16:44 Henr7ik 7S., Peine-Vöhrum
 26.07.2008 16:48 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 26.07.2008 16:54 Henr7ik 7S., Peine-Vöhrum
 26.07.2008 17:02 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 26.07.2008 16:59 Rolf7 U.7, Bad Vilbel
 26.07.2008 17:24 Henr7ik 7S., Peine-Vöhrum
 28.07.2008 21:38 Sven7 B.7, Peine
 29.12.2009 22:11 Klau7s K7., Twistringen
 30.12.2009 15:04 Sven7 B.7, Peine
 26.07.2008 17:51 Denn7is 7E., Menden
 26.07.2008 17:56 Henn7ing7 R.7, Flensburg
 26.07.2008 17:47 ., Lengede/Broistedt
 26.07.2008 20:53 Henr7ik 7S., Peine-Vöhrum
 26.07.2008 20:58 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
 26.07.2008 20:58 Chri7sti7an 7F., Wernau
 27.07.2008 09:58 ., Lengede/Broistedt
 27.07.2008 21:49 Ingo7 z.7, LK Harburg
 28.07.2008 08:46 Henr7ik 7S., Peine-Vöhrum
 28.07.2008 11:47 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 29.07.2008 11:18 Klau7s K7., Twistringen
 29.12.2009 11:21 Lars7 T.7, Oerel
 29.12.2009 11:27 ., Bad Hersfeld
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