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ThemaRetter ausgebremst: Feuerwehr 'rammt' Falschparker73 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Zeitungsartikel: Feuerwehreinsatz: Falschparker muss zahlen
  •  
    AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen498651
    Datum28.07.2008 14:0620390 x gelesen
    Kommt öfter vor, hier mal mit Konsequenzen?

    Hildesheim

    Gruß,
    Dirk


    Alles meine persönliche Meinung usw..
    Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden!

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    AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW498700
    Datum28.07.2008 17:2715831 x gelesen
    Meiner Meinung nach sollte der Bußgeldkatalog hier erweitert werden um einen tatbestand, der nicht nur das "Falschparken" erfasst, sondern auch so etwas wie "Falschparken mit Behinderung von Rettungskräften" und das müsste dann Richtig massig Geld kosten...


    -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten-

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    AutorUwe 8S., Nordheim / Hessen498710
    Datum28.07.2008 17:5815521 x gelesen
    Hallo,

    geschrieben hier http://www.bussgeldkataloge.de/

    Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Parken 40,- EUR, 1 Punkt


    Gruß
    Uwe

    Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und enthält daher weder Kaffeeflecken noch Kuchenkrümel.

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    AutorKai 8P., Raum Braunschweig / Niedersachsen498713
    Datum28.07.2008 18:1815434 x gelesen
    Wahnsinn, 40 € und einen Punkt? Das bezahle ich aus der Portokasse. Parken auf einem Behindertenparkplatz kostet auch 40 €. Wo liegt da die Gewichtung? Den Leuten muss es richtig weh tun, wenn sie dort parken. Ich denke da an 250 € Geldstrafe und nicht an solch einen Kleckerbetrag von 40 €.

    Gruß
    Kai


    Wie immer alles meine private Meinung und nicht die meiner Ortsfeuerwehr.

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    AutorJens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg498721
    Datum28.07.2008 18:5615413 x gelesen
    Bei den Bußgeldern gehts schon lange nichtmehr um Gewichtung sondern um das möglichst praktische abkassieren. Oder wieso ist so eine sackdoofe Umweltplakette genauso viel Wert Bußgeldtechnisch und Punktemäßig wie ein gefärdetes Menschenleben durch falschparken?


    Gruß,

    Jens

    -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben-

    Feuerwehr Wernau

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio498732
    Datum28.07.2008 19:1015416 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Jens FischerBei den Bußgeldern gehts schon lange nichtmehr um Gewichtung sondern um das möglichst praktische abkassieren.

    Neulich von einer Berlinerin ("Ich hole mir nie einen Parkschein") gelernt:
    - Parkzeit MIT Parkschein um bis zu eine Stunde überschritten: 10 €
    - Parkzeit MIT Parkschein um bis zu zwei Stunden überschritten: 15 €
    - Parkzeit MIT Parkschein um bis zu drei Stunden überschritten: 20 €
    - Parkzeit MIT Parkschein um mehr als drei Stunden überschritten: 25 €

    - Parken ganz OHNE Parkschein: 5 €


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

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    AutorChri8sti8an 8T., Lörrach / BDW498734
    Datum28.07.2008 19:1315350 x gelesen
    Tach,

    Geschrieben von Christi@n Pannier- Parkzeit MIT Parkschein um bis zu eine Stunde überschritten: 10 €
    - Parkzeit MIT Parkschein um bis zu zwei Stunden überschritten: 15 €
    - Parkzeit MIT Parkschein um bis zu drei Stunden überschritten: 20 €
    - Parkzeit MIT Parkschein um mehr als drei Stunden überschritten: 25 €

    - Parken ganz OHNE Parkschein: 5 €


    Das gilt für andere Städte auch, hab dies daher genau aus dem Grund schon oft gehört..

    Gruss
    Christian


    -------------------------------------------------


    ... meine Meinung...

    Man sollte keinen Senf von sich geben, wenn man dazu nicht die passenden Würstchen liefern kann.
    (Deutsches Sprichwort)

    TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg498735
    Datum28.07.2008 19:1415303 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierNeulich von einer Berlinerin ("Ich hole mir nie einen Parkschein") gelernt:


    Neulich im Fernsehen eine prominente Moderatorin gesehen, die durfte genau deshalb zur MPU ;-)


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg498737
    Datum28.07.2008 19:1815305 x gelesen
    Geschrieben von Christian TonnerDas gilt für andere Städte auch, hab dies daher genau aus dem Grund schon oft gehört..


    Kann ich für Stuttgart bestätigen. Demletzt (ungewollt) ausprobiert ;-)


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW498777
    Datum28.07.2008 21:5815224 x gelesen
    40€ und 1 Punkt nennst Du richtig ins Geld?

    Ich halte hier Beträge ab 200€ aufwärts und richtig dick Punkte für angebracht...


    -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten-

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen498778
    Datum28.07.2008 22:0515265 x gelesen
    Geschrieben von Joachim ThieleIch halte hier Beträge ab 200€ aufwärts und richtig dick Punkte für angebracht...

    Wichtiger wäre eigentlich, VOR einer tatsächlichen Behinderung die Fahrzeuge zu entfernen. 1000-Euro-Knolle ans Auto, 8 Punkte und weitergehen, weil ja vielleicht die Drehleiter nicht durchkommt, brauchen wir so dringend wie ein Fisch ein Fahrrad.


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorMax 8G., London / UK498783
    Datum28.07.2008 22:1915342 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n Pannier
    - Parken ganz OHNE Parkschein: 5 €


    In Holland (Rotterdam) ist man da gleich mal mit 50+ Euro dabei. Ich moechte nicht wissen was in D los waere wenn man dort auch mal "richtige" Bussgelder einfuehren wuerde*. Wenn man sich anguckt wie niedrig Bussgelder in D generell sind...


    *hier zahlt man ja soar £8 um ueberhaupt in die Stadt fahren zu duerfen (ohne Parken) auch das ist D wohl undenkbar


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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg498794
    Datum28.07.2008 23:0715140 x gelesen
    Geschrieben von Max Gruening
    In Holland (Rotterdam) ist man da gleich mal mit 50+ Euro dabei.


    Genaugenommen €95 + Verwaltungsgebühren. Westzeedijk Ecke Mathenesserweg. ;-) In Rotterdam stellt der kundige Holländer sein Auto aber so oder so am Besten auf den bewachten (!!!) Hotelparkplatz und bedient sich des ÖPNV. Alles andere gibt nur Ärger.


    Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer
    (Antoine de Saint-Exupery)

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    AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW498802
    Datum28.07.2008 23:3415041 x gelesen
    Das Abgeschleppt wird, wenn ein mündiger Ordnungsamtmitarbeiter vorbei marschiert hatte ich mal vorausgesetzt... ;)


    -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten-

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio498812
    Datum29.07.2008 00:4315321 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Joachim Thiele40€ und 1 Punkt nennst Du richtig ins Geld?

    Ich halte hier Beträge ab 200€ aufwärts und richtig dick Punkte für angebracht...


    Und selbst das ist für einige noch human.
    Vor vierzehn Tagen war hier in der LVZ ein Artikel über die Todesstrecke Warschauer Allee (A2 Berlin-Hannover): Ende Juni 2008 bereits doppelt soviele Verkehrstote wie in ganz 2007.
    Letzten Freitag bin ich dann einen Teil dieser Strecke selbst gefahren und mich wundert da nix mehr. Rechte Spur, offiziell 40 to. und bei Tempo 85 ungelogen 5-6 m Abstand zum Vordermann, das ist 1/10 dessen, was die StVO vorschreibt. Wenn du da in eine Ausfahrt musst suchst du besser mal so ca. 3-5 km vor der Abfahrt eine Lücke in die du reinpasst.... Und unsere Politik denkt über Abstandswarner für LKW nach... das interessiert irgendwo in der Ukraine oder Russland doch keinen.
    Sorry, aber die "Trucker" lachen doch nur müde über die Kontrollen und möglichen Strafen hier. Rausziehen auf den nächsten Parkplatz, Schlüssel abnehmen und nur 24 h nachdenken lassen was man falsch gemacht hat - das täte im Transportgewerbe richtig weh!
    Besoffen Auto gefahren? Führerschein für drei Monate weg und das Auto als Tatmittel für mindestens sechs Monate eingezogen. Da wird sich es mancher zweimal überlegen.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

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    AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen498818
    Datum29.07.2008 06:5115040 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christi@n PannierNeulich von einer Berlinerin ("Ich hole mir nie einen Parkschein") gelernt:
    - Parkzeit MIT Parkschein um bis zu eine Stunde überschritten: 10 €
    - Parkzeit MIT Parkschein um bis zu zwei Stunden überschritten: 15 €
    - Parkzeit MIT Parkschein um bis zu drei Stunden überschritten: 20 €
    - Parkzeit MIT Parkschein um mehr als drei Stunden überschritten: 25 €

    - Parken ganz OHNE Parkschein: 5 €


    Stimmt, wenn du jetzt noch dagegensetzt, was Parken mit Parkschein pro Stunde kostet, dann kannst du nachvollziehen, warum diese Dame und ich keine Parkscheine mehr kaufen ;-)


    Grüße

    Micha


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    AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen498819
    Datum29.07.2008 07:0314957 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christi@n PannierRechte Spur, offiziell 40 to. und bei Tempo 85 ungelogen 5-6 m Abstand

    Du hast die "Nebentätigkeiten" wie Kaffee kochen, Telefonieren, Frachtpapiere lesen etc. vergessen ;-)

    Grüße

    Micha


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    AutorKai 8P., Raum Braunschweig / Niedersachsen498824
    Datum29.07.2008 08:0914968 x gelesen
    Das ist in Wolfsburg und Braunschweig genauso. Klingt doof, ist aber so ;-)

    Gruß
    Kai


    Wie immer alles meine private Meinung und nicht die meiner Ortsfeuerwehr.

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    AutorOliv8er 8B., Peine / Niedersachsen498827
    Datum29.07.2008 08:3315086 x gelesen
    Moin Christian,

    von Christi@n PannierRechte Spur, offiziell 40 to. und bei Tempo 85 ungelogen 5-6 m Abstand zum Vordermann, das ist 1/10 dessen, was die StVO vorschreibt. Wenn du da in eine Ausfahrt musst suchst du besser mal so ca. 3-5 km vor der Abfahrt eine Lücke in die du reinpasst....

    ...das ist wochentags zu jeder Zeit so, du fühlst dich heutzutage schon glücklich, wenn du unfallfrei von der mittleren Spur kommend, über die rechte in die Ausfahrt kommst! Da musst du wirklich schon sehr früh rechts rüber, was auch immer häufiger auffällt, selbst die linke Spur wird immer öfter von 40 Tonnern befahren, Elefantenrennen auf 3 Spuren...und wenn es dann staut, geht nix mehr, vor einiger Zeit hatten wir den FwK aus BS nachgefordert, die Jungs haben über eine Stunde im Stau zugebracht...ein unhaltbarer Zustand...und der Verkehr wird weiter zunehmen in den kommenden Jahren.

    Damit es zum eigentlichen Thread auch passt, zur Ergänzung...wir haben bereits des öfteren kleinere Kollisionen auf der A2 beim Durchfahren suchen einer Durchfahrmöglichkeit gehabt und leider ist dies nicht immer ohne Konsequenzen für unsere Maschinisten ausgegangen, für mich eigentlich absolut unverständlich in Anbetracht des Verhalten der im Stau stehenden Autofahrer.

    Gruß

    Oliver


    Führen ist die Kunst, Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass die dabei entstehende Reibungshitze vom Betreffenden als Nestwärme empfunden wird...

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    AutorKai 8P., Raum Braunschweig / Niedersachsen498833
    Datum29.07.2008 09:0314920 x gelesen
    Hallo Oliver,

    mensch, ganz aus der Nähe! ;-)

    Ich befahre schon lange nicht mehr die A2 nach Wolfsburg, da (trotz LKW-Überholverbot) sich die beinahe Unfälle schon an der Tagesordnung sind und mir mein Leben wichtiger ist.

    Geschrieben von Oliver Bössel
    Damit es zum eigentlichen Thread auch passt, zur Ergänzung...wir haben bereits des öfteren kleinere Kollisionen auf der A2 beim Durchfahren suchen einer Durchfahrmöglichkeit gehabt und leider ist dies nicht immer ohne Konsequenzen für unsere Maschinisten ausgegangen, für mich eigentlich absolut unverständlich in Anbetracht des Verhalten der im Stau stehenden Autofahrer.


    Welche Konsequenzen gab es denn für die Maschinisten?

    Gruß
    Kai


    Wie immer alles meine private Meinung und nicht die meiner Ortsfeuerwehr.

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    AutorAlex8and8er 8S., Wedel / S-H498840
    Datum29.07.2008 09:4014930 x gelesen
    Geschrieben von Oliver BösselDamit es zum eigentlichen Thread auch passt, zur Ergänzung...wir haben bereits des öfteren kleinere Kollisionen auf der A2 beim Durchfahren suchen einer Durchfahrmöglichkeit gehabt und leider ist dies nicht immer ohne Konsequenzen für unsere Maschinisten ausgegangen, für mich eigentlich absolut unverständlich in Anbetracht des Verhalten der im Stau stehenden Autofahrer.


    Ein gutes Argument für kleine Kameras in Feuerwehrfahrzeugen die aufzeichnen was passiert.
    Kleine WebCam von Conrad, an den SoSi Schalter mit dran und Aufnahme auf SD-Card, kostet zusammen um die 100 EUR.

    Möchte dann den tobenden Autofahrer sehn wenn Du gleich sagen kannst "Kein Problem, habe alles auf Video, ist morgen in den Nachrichten zu sehn wie blöd sie sich angestellt haben."

    Habe mir sowas für Privat auch schon überlegt (ohne den SoSi Schalter *G*).


    Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
    Und das ist gut so.

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    AutorOliv8er 8B., Peine / Niedersachsen498849
    Datum29.07.2008 10:3114967 x gelesen
    Moin Kai,

    Geschrieben von Kai ProbstIch befahre schon lange nicht mehr die A2 nach Wolfsburg, da (trotz LKW-Überholverbot) sich die beinahe Unfälle schon an der Tagesordnung sind und mir mein Leben wichtiger ist.

    ...besser so...bin auch 8 Jahre täglich nach WOB gefahren, ist schlicht der Wahnsinn auf dieser Bahn!!!

    Geschrieben von Kai ProbstWelche Konsequenzen gab es denn für die Maschinisten?

    Verwarnungsgeld, trotz Einspruch und Verhandlung, Ursache war einmal ein PKW, der nach dem ersten Großfahrzeug von links in die Gasse zog und das zweite Großfahrzeug schlicht übersah, Karre mit dem Trittbrett aufgeschlitzt...für mich bis heute ein Rätsel, wie unsere Judikative so drauf ist!

    Gruß

    Oliver


    Führen ist die Kunst, Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass die dabei entstehende Reibungshitze vom Betreffenden als Nestwärme empfunden wird...

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    AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen498850
    Datum29.07.2008 10:3514884 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Kai Probst
    Das ist in Wolfsburg und Braunschweig genauso. Klingt doof, ist aber so ;-)

    Nun, was heißt, das klingt doof ...... das liegt doch daran, dass der Verwarngeldkatalog genau wie der Bußgeldkatalog bundesweit gilt.

    MkG, Sven


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    AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt498851
    Datum29.07.2008 10:3914912 x gelesen
    Geschrieben von Oliver Bösselerwarnungsgeld, trotz Einspruch und Verhandlung, Ursache war einmal ein PKW, der nach dem ersten Großfahrzeug von links in die Gasse zog und das zweite Großfahrzeug schlicht übersah, Karre mit dem Trittbrett aufgeschlitzt Wäre vielleicht eine Frage, wie man die Fahrzeuge weiter kenntlich macht. Springlicht darf ja nicht (tagsüber m.M. nach immernoch am effektivsten), als mehr Blaulicht, oder lieber mehr Ton (Rumbler, Bullhorn zusätzlich)? Oder eine Gesetzesinitiative, die eine Behinderung von Einsatzfahrzeugen explizit unter Strafe stellt?


    Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

    "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)

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    AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen498852
    Datum29.07.2008 10:4314801 x gelesen
    Tach,

    Geschrieben von Oliver Bössel
    mit dem Trittbrett aufgeschlitzt

    Ja, ca. 12 Jahre her ... es war der Einstieg vorn links vom TLF 16. Am TLF Schaden 0,00 DM, am PKW 6.000,00 DM (es war nur eine Schramme hinten rechts .... in einer S-Klasse *g*

    Ich saß hinten im TLF, vom Anprall war schlicht überhaupt nichts zu merken.

    Gruß, Sven


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    AutorKai 8P., Raum Braunschweig / Niedersachsen498853
    Datum29.07.2008 10:4514824 x gelesen
    Nee...sorry, ging um die Gefahr auf der A2...habe mich da verklickt!

    Gruß
    Kai


    Wie immer alles meine private Meinung und nicht die meiner Ortsfeuerwehr.

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    AutorKai 8P., Raum Braunschweig / Niedersachsen498854
    Datum29.07.2008 10:4915103 x gelesen
    Geschrieben von Johannes KrauseWäre vielleicht eine Frage, wie man die Fahrzeuge weiter kenntlich macht. Springlicht darf ja nicht (tagsüber m.M. nach immernoch am effektivsten), als mehr Blaulicht, oder lieber mehr Ton (Rumbler, Bullhorn zusätzlich)? Oder eine Gesetzesinitiative, die eine Behinderung von Einsatzfahrzeugen explizit unter Strafe stellt?

    Lt. meines Wissens hat die Pol in Nds immer noch Springlicht, selbst bei den neuesten Polizeifahrzeugen. Haben die vielleicht eine Ausnahmegenehmigung?

    Technisch ist es schon lange möglich, dass der PKW den Fahrer vor einem Einsatzfahrzeug warnt und ihm dann eine Ausweichmöglichkeit empfiehlt. Da das verkaufstechnisch nicht umzusetzen ist, wäre ein Fahrtraining in der Fahrschule, wie ich mich bei Fahrten unter Berücksichtigung von Einsatzfahrzeugen zu verhalten habe, sinnvoll.

    Gruß
    Kai


    Wie immer alles meine private Meinung und nicht die meiner Ortsfeuerwehr.

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    AutorKai 8P., Raum Braunschweig / Niedersachsen498855
    Datum29.07.2008 10:5014755 x gelesen
    Und der PKW wurde nicht belangt? Wie geht denn das? Hat die Stadt wenigstens das Geld vom Maschi übernommen?

    Gruß
    Kai


    Wie immer alles meine private Meinung und nicht die meiner Ortsfeuerwehr.

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    AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen498856
    Datum29.07.2008 10:5014798 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Johannes Krause
    Wäre vielleicht eine Frage, wie man die Fahrzeuge weiter kenntlich macht. Springlicht darf ja nicht (tagsüber m.M. nach immernoch am effektivsten), als mehr Blaulicht, oder lieber mehr Ton (Rumbler, Bullhorn zusätzlich)?

    Das Fahrzeug damals (ist noch immer im Dienst) ist in RAL 3024 lackiert, hatte damels Blaulicht, ältere Räumer (blaue Hella-Blinker im Kühlergrill, seit Jahren ersetzt durch Doppelblitzräumer), Springlicht und vier Kompressorhörner. Das alles nützt aber nichts, wenn Herr Dr. (war einer) in seiner Sänfte sitzt und an was weiß ich was denkt.

    Wenn man sieht, wie viel Platz manche noch nach links hätten, mag man es nicht glauben.

    Dann noch die Leute, die ihr Fahrzeug, kaum wenn es staut, abstellen und verlassen und irgendwo rumstehen und sich mit Gleichgesinnten auf der Piste unterhalten, zum Teil unmittelbar in dem Bereich, der die Gasse darstellen soll ...... man glaubt es eigentlich nicht, zum Teil unfaßbar.

    MkG, Sven


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    AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen498857
    Datum29.07.2008 10:5414825 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Kai Probst
    Nee...sorry, ging um die Gefahr auf der A2...habe mich da verklickt!

    ... darum nutze ich die Zitat-Funktion, das schließt solches Vertun nämlich praktisch aus und macht die Beiträge besser lesbar, als wenn man immer erst unten im Threadbaum gucken muss, auf was sich eigentlich eine Antwort bezieht.

    MkG, Sven


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    AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt498858
    Datum29.07.2008 10:5414879 x gelesen
    Geschrieben von Kai Probstwäre ein Fahrtraining in der Fahrschule, wie ich mich bei Fahrten unter Berücksichtigung von Einsatzfahrzeugen zu verhalten habe, Glaub ich kaum. Zum Einen kann man das kaum lernen, dass sie auf der Autobahn eine Rettungsgase bilden sollen lernen sie ja jetzt schon, was soll man mehr machen? Praktisch?? Da musste schon ne Fahrlehrer haben, der dich ständig durch die Tunicastraße lotst. Aaußerdem ist das eh wieder schnell vergessen. Bleibt eigentlich nur die Möglichkeit, dass wir auf uns aufmerksam machen, dass auch der Letzte uns mitbekommt.


    Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

    "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)

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    AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt498860
    Datum29.07.2008 10:5714723 x gelesen
    Also eher Gesetzestext.
    Behinderung eine Einsatzfahrzeuges unter Sondersignal Bußgeld 250€+1Punkt. Bei nachweislicher Schädigung einer Person dadurch 500€+3 Punkte (wenn ich mich nicht täusche =1 Monat Fahrverbot)


    Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

    "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)

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    AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen498861
    Datum29.07.2008 10:5814785 x gelesen
    Geschrieben von Kai Probst
    Und der PKW wurde nicht belangt? Wie geht denn das?

    Definitiv nicht, nein, er sei angeblich links gewesen und hätte somit freie Bahn geschaffen und die FW sei aufgefahren, so etwa die Begründung.

    Geschrieben von Kai Probst
    Hat die Stadt wenigstens das Geld vom Maschi übernommen?

    Ich meine, nach einigem Zirkus (erst wollten sie nicht) ja. Nagel mich aber bitte nicht fest, das war ca. 1996.

    MkG, Sven


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    AutorKai 8P., Raum Braunschweig / Niedersachsen498862
    Datum29.07.2008 10:5814794 x gelesen
    Geschrieben von Johannes KrauseGlaub ich kaum. Zum Einen kann man das kaum lernen, dass sie auf der Autobahn eine Rettungsgase bilden sollen lernen sie ja jetzt schon, was soll man mehr machen? Praktisch?? Da musste schon ne Fahrlehrer haben, der dich ständig durch die Tunicastraße lotst. Aaußerdem ist das eh wieder schnell vergessen. Bleibt eigentlich nur die Möglichkeit, dass wir auf uns aufmerksam machen, dass auch der Letzte uns mitbekommt.

    Ich dachte da an andere Übungen, bzw. Unterweisungen. Z.B. kann man den Fahrschülern auch ruhig mal sagen, dass sie für Einsatzfahrzeuge Platz machen sollen/müssen und dafür sogar über rote Ampeln rollen können (um nach dem Ameplmasten gleich rechts rüber zu fahren).

    Viele Fahrschüler kriegen doch noch nicht einmal mehr das Rechtsfahrgebot beigebracht, oder irre ich mich da....

    Gruß
    Kai


    Wie immer alles meine private Meinung und nicht die meiner Ortsfeuerwehr.

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    AutorKai 8P., Raum Braunschweig / Niedersachsen498863
    Datum29.07.2008 11:0014742 x gelesen
    Geschrieben von Johannes KrauseAlso eher Gesetzestext.
    Behinderung eine Einsatzfahrzeuges unter Sondersignal Bußgeld 250€+1Punkt. Bei nachweislicher Schädigung einer Person dadurch 500€+3 Punkte (wenn ich mich nicht täusche =1 Monat Fahrverbot)


    Was ist Behinderung? Schon wenn ich 40 Sekunden durch einen Fahrer an einer Ampel verliere, weil der mir nicht Platz gemacht hat?

    Gruß
    Kai


    Wie immer alles meine private Meinung und nicht die meiner Ortsfeuerwehr.

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    AutorOliv8er 8B., Peine / Niedersachsen498864
    Datum29.07.2008 11:0014766 x gelesen
    Geschrieben von Kai ProbstLt. meines Wissens hat die Pol in Nds immer noch Springlicht, selbst bei den neuesten Polizeifahrzeugen. Haben die vielleicht eine Ausnahmegenehmigung?

    Bei einem Teil unserer Großfahrzeuge ist auch noch Springlicht vorhanden und zwar in Kombination mit dem Einsatzhorn, Blaulicht ohne Horn, kein Springlicht...Blaulicht mit Horn, Springlicht.

    Ansonsten hilft nur noch der Kuhfänger, so wie ihn die Dampfloks früher in den Western hatten...;o)


    Führen ist die Kunst, Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass die dabei entstehende Reibungshitze vom Betreffenden als Nestwärme empfunden wird...

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    AutorKlau8s P8., Jülich / NRW498865
    Datum29.07.2008 11:0114739 x gelesen
    einen schönen guten Tag ....

    Geschrieben von Kai Probst
    wäre ein Fahrtraining in der Fahrschule, wie ich mich bei Fahrten unter Berücksichtigung von Einsatzfahrzeugen zu verhalten habe, sinnvoll.

    Ich habe eine Fahrschule in der Nachbarschaft, ich habe den Inhaber anlässlich eines Beinahecrashes eines seiner Fahrschulautos mit unserem RW2 (Einsatzfahrt) angesprochen - bei ihm weiss ich definitiv, dass er das Thema explizit in seinem Unterricht anspricht und auch darstellt.

    mkg Klaus


    ein Stück VA- Stahl ..... 30,00 €
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    ins Feuerwehr-Forum schreiben ..." ..icke feil mir nen Hühdrantenschlüssel und mach mir selbstständich.." ..... unbezahlbar ....
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    AutorKai 8P., Raum Braunschweig / Niedersachsen498866
    Datum29.07.2008 11:0114790 x gelesen
    Geschrieben von Sven BösselDefinitiv nicht, nein, er sei angeblich links gewesen und hätte somit freie Bahn geschaffen und die FW sei aufgefahren, so etwa die Begründung.

    Und es gab keine Zeugen seitens anderer Autofahrer, richtig?

    Geschrieben von Sven BösselIch meine, nach einigem Zirkus (erst wollten sie nicht) ja. Nagel mich aber bitte nicht fest, das war ca. 1996.

    MkG, Sven


    Falls die das Geld nicht übernommen hätten, dann hätte ich da aber eine Austrittswelle erzeugt...

    Gruß
    Kai


    Wie immer alles meine private Meinung und nicht die meiner Ortsfeuerwehr.

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    AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt498867
    Datum29.07.2008 11:0214729 x gelesen
    Also ich hatte das noch,und ich hab meine Pappe erst 4 Jahre (so lange schon? Ich werd alt!). Allerdings fuhr mein Fahrlehrer auch mit mir durch die Tunicastraße.

    Geschrieben von Kai ProbstÜbungen...Wie stellst du dir das vor? Alten Streifenwagen nehmen und auf Übungsplatz dann das Verhalten üben? Lässt sich praktisch kaum machen. Und grau ist alle Theorie.


    Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

    "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)

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    AutorOliv8er 8B., Peine / Niedersachsen498868
    Datum29.07.2008 11:0214727 x gelesen
    Soweit mir bekannt, 2x Nein!!!


    Führen ist die Kunst, Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass die dabei entstehende Reibungshitze vom Betreffenden als Nestwärme empfunden wird...

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    AutorKai 8P., Raum Braunschweig / Niedersachsen498869
    Datum29.07.2008 11:0314718 x gelesen
    Geschrieben von Oliver BösselBei einem Teil unserer Großfahrzeuge ist auch noch Springlicht vorhanden und zwar in Kombination mit dem Einsatzhorn, Blaulicht ohne Horn, kein Springlicht...Blaulicht mit Horn, Springlicht.

    Ansonsten hilft nur noch der Kuhfänger, so wie ihn die Dampfloks früher in den Western hatten...;o)


    Kuhfänger wäre auch eine Möglichkeit*g*...

    Aber selbst die neuesten Polizeifahrzeuge haben Springlicht und eigentlich dürfte das ja dann nicht mehr eingebaut werden. Haben die eine Ausnahmegenehmigung?

    Gruß
    Kai


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    AutorKai 8P., Raum Braunschweig / Niedersachsen498870
    Datum29.07.2008 11:0414741 x gelesen
    Geschrieben von Klaus PilgerIch habe eine Fahrschule in der Nachbarschaft, ich habe den Inhaber anlässlich eines Beinahecrashes eines seiner Fahrschulautos mit unserem RW2 (Einsatzfahrt) angesprochen - bei ihm weiss ich definitiv, dass er das Thema explizit in seinem Unterricht anspricht und auch darstellt.

    mkg Klaus


    Das hat mein Fahrlehrer auch und so konnte man sich sehr gut darauf vorbereiten. Bei manchen Verkehrsteilnehmern hakt es ja schon bei anderen Basisfähigkeiten...

    Gruß
    Kai


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    AutorKai 8P., Raum Braunschweig / Niedersachsen498871
    Datum29.07.2008 11:0614710 x gelesen
    Geschrieben von Johannes Krause...Wie stellst du dir das vor? Alten Streifenwagen nehmen und auf Übungsplatz dann das Verhalten üben? Lässt sich praktisch kaum machen. Und grau ist alle Theorie.

    So nicht, aber Filme (wie z.B. bei Youtube zu finden) könnten das Dilemma verdeutlichen und darauf aufmerksman machen. An Ampeln etc. könnte der Fahrlehrer Fragen stellen, wie der Fahrschüler im Falle X reagieren würde. Geht doch alles, wenn man will.

    Gruß
    Kai


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    AutorKai 8P., Raum Braunschweig / Niedersachsen498872
    Datum29.07.2008 11:0714723 x gelesen
    Na wunderbar...dann hätten die von mir am nächsten Tag das Austrittsschreiben auf dem Schreibtisch und das von X Kameraden gleich dazu.

    Gruß
    Kai


    Wie immer alles meine private Meinung und nicht die meiner Ortsfeuerwehr.

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    AutorOliv8er 8B., Peine / Niedersachsen498874
    Datum29.07.2008 11:1414739 x gelesen
    Unser Kamerad war zumindest sehr beeindruckt (!), aber hat zum Glück noch viele Jahre bis zum altersbedingten Ausscheiden weitergemacht...wäre auch ein herber Verlust gewesen!!!


    Führen ist die Kunst, Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass die dabei entstehende Reibungshitze vom Betreffenden als Nestwärme empfunden wird...

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    AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen498875
    Datum29.07.2008 11:1514760 x gelesen
    Geschrieben von Kai Probst
    Und es gab keine Zeugen seitens anderer Autofahrer, richtig?

    Nein, obwohl (theoretisch) mehr als genug da waren ..... aber das ganze ging etwas unter, da wir unmöglich die komplette Bahn wegen eines Blechschadens blockiert lassen konnten (damals war es nur zweispurig und mindestens so schlimm wie jetzt auf drei Spuren), sind wir damals nach Austauschen einiger Freundlichkeiten Daten *räusper* und unter Hinweis an den Unfallgegner, dass die Unfallaufnahme später am Ort unseres Fahrtziels geschehen werde) weitergefahren, da es um Menschenleben ging (schwerer VU PKlemm).

    Geschrieben von Kai Probst
    Falls die das Geld nicht übernommen hätten, dann hätte ich da aber eine Austrittswelle erzeugt...

    Also, mein Bruder schrieb inzwischen ja, dass es nicht übernommen wurde, ich meine doch, aber wie gesagt, ich kann mich nur erinnern, dass der betroffene MA und wir alle mächtig stinkig waren und es diversen Streß mit der Verwaltung deswegen gab, aber wie gesagt, das ist so lange her, genau weiß ich es echt nicht mehr.

    Würde es heute wegen sowas mit der Stadt Probleme geben, nunja, ich gehe davon aus, dass sich das regeln lässt.

    Nur eins muss man auch sehen, der MA steht bei Fehlverhalten voll in der Verantwortung, von dem immer wieder gern angestimmten Ehrenamtsgewinsel halte ich nichts.

    MkG, Sven


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    AutorKatj8a R8., Köln / NRW498876
    Datum29.07.2008 11:1514843 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Christi@n Pannier- Parkzeit MIT Parkschein um bis zu eine Stunde überschritten: 10 €
    - Parkzeit MIT Parkschein um bis zu zwei Stunden überschritten: 15 €
    - Parkzeit MIT Parkschein um bis zu drei Stunden überschritten: 20 €
    - Parkzeit MIT Parkschein um mehr als drei Stunden überschritten: 25 €

    - Parken ganz OHNE Parkschein: 5 €


    Das hat nichts mit Berlin o.ä. zu tun, sondern gilt Deutschlandweit, da in Nr. 63 BKatV hinterlegt.

    Im übrigen hat das auch nichts mit dem Parkschein zu tun, sondern schlicht damit, dass man ohne gültigen Parkschein (d.h. entweder zeitlich überschritten oder gar keinen) zu lang parkt. Aber es stimmt, wenn man einen Parkschein drin liegen hat, kann die Politesse genau berechnen, seit wann man dort zu lang steht. Liegt kein Parkschein drin, nimmt man zugunsten des Parkers an, er sei gerade erst gekommen und kostet es zunächst nur 5 EUR. Leider wird es dann aber entsprechend dem o.g. teurer, wenn die Politesse 2x die Straße entlang läuft, was in Köln gerne gemacht wird. Heißt - man ist einmal mit 5 EUR um Uhrzeit x eingetippt worden. Kommt die Politesse 3 Std. später nochmal vorbei und man steht immer noch da, kostet es auch die 25 EUR.

    Aber selbst ab und an 25 EUR im Monat sind immer noch günstiger, als pro 10-12 Std. Arbeitstag und 4 EUR pro Stunde die Parkuhr zu füttern...

    Gruß
    Katja


    "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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    AutorKai 8P., Raum Braunschweig / Niedersachsen498878
    Datum29.07.2008 11:2514920 x gelesen
    Geschrieben von Sven Bössel
    Nein, obwohl (theoretisch) mehr als genug da waren ..... aber das ganze ging etwas unter, da wir unmöglich die komplette Bahn wegen eines Blechschadens blockiert lassen konnten (damals war es nur zweispurig und mindestens so schlimm wie jetzt auf drei Spuren), sind wir damals nach Austauschen einiger Freundlichkeiten Daten *räusper* und unter Hinweis an den Unfallgegner, dass die Unfallaufnahme später am Ort unseres Fahrtziels geschehen werde) weitergefahren, da es um Menschenleben ging (schwerer VU PKlemm).


    Das ist klar, jedoch hätten doch auch Autofahrer später sagen können, dass sie Zeugen waren. Leider macht das meistens niemand.

    Geschrieben von Sven BösselAlso, mein Bruder schrieb inzwischen ja, dass es nicht übernommen wurde, ich meine doch, aber wie gesagt, ich kann mich nur erinnern, dass der betroffene MA und wir alle mächtig stinkig waren und es diversen Streß mit der Verwaltung deswegen gab, aber wie gesagt, das ist so lange her, genau weiß ich es echt nicht mehr.

    Würde es heute wegen sowas mit der Stadt Probleme geben, nunja, ich gehe davon aus, dass sich das regeln lässt.

    Nur eins muss man auch sehen, der MA steht bei Fehlverhalten voll in der Verantwortung, von dem immer wieder gern angestimmten Ehrenamtsgewinsel halte ich nichts.


    In der Verantwortung für das Führen des Fahrzeuges steht der Maschinist, keine Frage, jedoch kann man doch wohl bei dieser eindeutigen Situation davon ausgehen, dass die Gemeinde das Strafgeld übernimmt. Es kann doch nicht angehen, dass ein ehrenamtlicher Feuerwehrmann, selbst wenn er sich richtig verhält, zur Kasse gebeten wird, oder etwas doch?

    Gruß
    Kai


    Wie immer alles meine private Meinung und nicht die meiner Ortsfeuerwehr.

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    AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt498879
    Datum29.07.2008 11:2614676 x gelesen
    Ohne jetzt die Gesetzestexte selber zu bemühen, sondern nur auf den entsprechenden Wiki-Beitrag Bezug nehmend denke ich, dass man je nach Lage zwischen BEhinderung, Gefährdung und Schädigung unterscheiden kann.
    Behinderung: Fahrzeug reagiert an Ampel nicht auf Sondersignal und bleibt stehen
    Gefährdung: Fahrzeug zwingt Einsatzfahrzeug zu Ausweich-/ Bremsmanövern
    Schädigung: Unfall
    Der §1 STVO muss natürlich weiterhin auch für Alarmfahrer gelten!

    Gerade die Behinderung und Gefährdung ist im Ermessensspielraum des Einsatzfahrers oder Fahrzeugführers. Aber zumindest sollten sie die Möglichkeit haben, etwas zu ahnden zu lassen.


    Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

    "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)

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    AutorKai 8P., Raum Braunschweig / Niedersachsen498880
    Datum29.07.2008 11:2814650 x gelesen
    Geschrieben von Johannes KrauseOhne jetzt die Gesetzestexte selber zu bemühen, sondern nur auf den entsprechenden Wiki-Beitrag Bezug nehmend denke ich, dass man je nach Lage zwischen BEhinderung, Gefährdung und Schädigung unterscheiden kann.
    Behinderung: Fahrzeug reagiert an Ampel nicht auf Sondersignal und bleibt stehen
    Gefährdung: Fahrzeug zwingt Einsatzfahrzeug zu Ausweich-/ Bremsmanövern
    Schädigung: Unfall
    Der §1 STVO muss natürlich weiterhin auch für Alarmfahrer gelten!

    Gerade die Behinderung und Gefährdung ist im Ermessensspielraum des Einsatzfahrers oder Fahrzeugführers. Aber zumindest sollten sie die Möglichkeit haben, etwas zu ahnden zu lassen.


    Ich möchte jetzt nicht pauschalisieren, aber passiert eine Behinderung/Gefährdung nicht bei jeder Einsatzfahrt? Wollte man diese Sachen ahnden, so hätte man doch ganz schön viel zu tun.

    Gruß
    Kai


    Wie immer alles meine private Meinung und nicht die meiner Ortsfeuerwehr.

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    AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt498881
    Datum29.07.2008 11:3314721 x gelesen
    Geschrieben von Kai ProbstIch möchte jetzt nicht pauschalisieren, aber passiert eine Behinderung/Gefährdung nicht bei jeder Einsatzfahrt? Wollte man diese Sachen ahnden, so hätte man doch ganz schön viel zu tun. Deswegen ja auch Ermessensfrage. Schließlich müsste ja erst einer dei Anzeige aufgeben, was ja auch mit Aufwand verbunden ist. Aber ich kann mir durchaus Fälle vorstellen, wo ich gerne mal den Stift zücken würde (Sehr schön sind auch die E-Klassen, die bei einer Alarmfahrt auf der BAB mich mittels Lichthupe freundlich bitten, doch auf die mittlere Spur zu wechseln ;-), trotz T4-TDI ).


    Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

    "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)

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    AutorKai 8P., Raum Braunschweig / Niedersachsen498882
    Datum29.07.2008 11:4014647 x gelesen
    Geschrieben von Johannes Krause Deswegen ja auch Ermessensfrage. Schließlich müsste ja erst einer dei Anzeige aufgeben, was ja auch mit Aufwand verbunden ist. Aber ich kann mir durchaus Fälle vorstellen, wo ich gerne mal den Stift zücken würde (Sehr schön sind auch die E-Klassen, die bei einer Alarmfahrt auf der BAB mich mittels Lichthupe freundlich bitten, doch auf die mittlere Spur zu wechseln ;-), trotz T4-TDI ).

    Da gab es doch neulich ein Gerichtsurrteil, wo ein Verkehrsteilnehmer zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil er der vor ihm mit Alarm fahrenden Polizei Lichthupe gab und dann zu dicht auffuhr....Also, es gibt noch Hoffnung!

    Gruß
    Kai


    Wie immer alles meine private Meinung und nicht die meiner Ortsfeuerwehr.

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    AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen498887
    Datum29.07.2008 11:5914673 x gelesen
    Geschrieben von Kai Probst
    keine Frage, jedoch kann man doch wohl bei dieser eindeutigen Situation davon ausgehen, dass die Gemeinde das Strafgeld übernimmt. Es kann doch nicht angehen, dass ein ehrenamtlicher Feuerwehrmann, selbst wenn er sich richtig verhält, zur Kasse gebeten wird, oder etwas doch?

    Das mag für Dich und mich eindeutig erscheinen, der Richter und vorher die Bußgeldstelle sahen das anders, wie auch immer. Warum sollte z.B. ein BF-Angehöriger in der gleichen Situation da was (selbst) zahlen sollen, entweder die Stadt springt ein oder nicht, egal ob EA oder HA.

    MkG, Sven


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    AutorJona8s R8., Siedelsbrunn / Hessen498890
    Datum29.07.2008 12:1014730 x gelesen
    Geschrieben von Kai Probst:
    Das hat mein Fahrlehrer auch und so konnte man sich sehr gut darauf vorbereiten.

    Als ich vor zwei Jahren meinen Führerschein gemacht habe wurde das Thema überhaupt nicht angesprochen...
    Nix über Verhalten bei nahenden Einsatzfahrzeugen (also Platz machen, langsam fahrn, trotz grüner Ampel stehen bleiben usw.) oder den Hinweis wo und wie auf der Autobahn eine Rettungsgasse gebildet werden soll.
    M.E. sollte dieses Thema angesprochen werden müssen, also zwingend zumindest einige Grzndlagen behandelt werden und auch die ein oder andere Frage dazu in den Fragebögen enthalten sein.


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    AutorKai 8P., Raum Braunschweig / Niedersachsen498898
    Datum29.07.2008 12:5014640 x gelesen
    Absolute Zustimmung!!!!

    Aber wenn man noch nicht einmal das Rechtsfahrgebot vermittelt, kann man solche Sachen natürlich auch nicht vermitteln...

    Gruß
    Kai


    Wie immer alles meine private Meinung und nicht die meiner Ortsfeuerwehr.

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    AutorKai 8P., Raum Braunschweig / Niedersachsen498901
    Datum29.07.2008 12:5414571 x gelesen
    Können denn HA direkt zur Kasse gebeten werden? Bei Beamten wird das doch schwierig...

    Gruß
    Kai


    Wie immer alles meine private Meinung und nicht die meiner Ortsfeuerwehr.

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    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg498924
    Datum29.07.2008 13:5414714 x gelesen
    Geschrieben von Kai ProbstAber wenn man noch nicht einmal das Rechtsfahrgebot vermittelt, kann man solche Sachen natürlich auch nicht vermitteln...

    Hallo,

    das ist wie bei der Feuerwehr. Man kann der Feuerwehr (natürlich auch RD und Polizei) meist auch nicht vermitteln, dass man eine rote Kreuzung erst nach einem Stopp und dann nicht mit mehr als 6 Km/h überquert, man in 30iger Zonen nicht mehr als 50 Km/h und und sonst innerhalb der bebauten Stadt nicht mehr als 80 Km/h fährt.

    Wegweisende Urteile gibts genug. Warum hält sich die Feuerwehr nicht an die Vorgaben?

    Es wäre vielleicht besser, wenn gerade wir bei Fahrten mit Sondersignal durch umsichtiges Verhalten auffallen, denn nur dann können wir dieses auch vom Allgemeinbürger verlangen.

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer

    www.firehelmets.info


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    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg498929
    Datum29.07.2008 14:0314576 x gelesen
    Geschrieben von Kai ProbstKönnen denn HA direkt zur Kasse gebeten werden? Bei Beamten wird das doch schwierig...

    Hallo,

    wenn der Richter meint, dass bei einem Einsatzfahrer eine Geldstrafe oder Führerscheinentzug notwendig ist, kann der Arbeitgeber/Dienstherr nicht helfen.

    Der Einsatzfahrer trägt all diese Konsequenzen selbst und dazu noch das Risiko, dass er bei fahrlässigem Verhalten von seinem Arbeitgeber/Dienstherr in Regress für den verursachten Schaden genommen wird.

    Ich habe übrigens auch keine Lust mich bei der nächsten Teilnahme am Straßenverkehr von einem HLF, RTW oder sonst was in "Cobra 11-Manier" abschießen zu lassen.

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer

    www.firehelmets.info


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    AutorKai 8P., Raum Braunschweig / Niedersachsen498930
    Datum29.07.2008 14:0514559 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard PfeifferIch habe übrigens auch keine Lust mich bei der nächsten Teilnahme am Straßenverkehr von einem HLF, RTW oder sonst was in "Cobra 11-Manier" abschießen zu lassen.

    Darum ging es doch gar nicht. Erst lesen, dann schreiben! Es ging hier um einen Fall von einem Autobahneinsatz, wo ein Fahrer die Rettungsgasse nicht freihielt und so einen Unfall mit dem Einsatzfahrzeug verursachte.

    Gruß
    Kai


    Wie immer alles meine private Meinung und nicht die meiner Ortsfeuerwehr.

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    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg498932
    Datum29.07.2008 14:0914616 x gelesen
    Geschrieben von Kai ProbstDarum ging es doch gar nicht. Erst lesen, dann schreiben! Es ging hier um einen Fall von einem Autobahneinsatz, wo ein Fahrer die Rettungsgasse nicht freihielt und so einen Unfall mit dem Einsatzfahrzeug verursachte.

    Hallo,

    ich habe das schon gelesen - und zwar alle Beiträge! Nebenbei, hat der PKW die Feuerwehr gerammt oder umgekehrt?

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer

    www.firehelmets.info


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    AutorKai 8P., Raum Braunschweig / Niedersachsen498933
    Datum29.07.2008 14:1014487 x gelesen
    Das mußt du die Beteiligten fragen...

    Gruß
    Kai


    Wie immer alles meine private Meinung und nicht die meiner Ortsfeuerwehr.

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    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg498934
    Datum29.07.2008 14:1314555 x gelesen
    Geschrieben von Kai ProbstDas mußt du die Beteiligten fragen...

    Hallo,

    deshalb lesen:-) Wenn der Einsatzfahrer ein Bußgeld bezahlen muss hat zumindest die ausstellende Behörde eine Einschätzung vorgenommen.

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer

    www.firehelmets.info


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    AutorKai 8P., Raum Braunschweig / Niedersachsen498935
    Datum29.07.2008 14:1514570 x gelesen
    Wie gesagt, laut Aussagen der beiden Kameraden aus Peine war eindeutig der PKW-Fahrer Schuld am Unfall...

    Gruß
    Kai


    Wie immer alles meine private Meinung und nicht die meiner Ortsfeuerwehr.

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    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg498937
    Datum29.07.2008 14:1714476 x gelesen
    Geschrieben von Kai ProbstWie gesagt, laut Aussagen der beiden Kameraden aus Peine war eindeutig der PKW-Fahrer Schuld am Unfall...

    Hallo,

    laut Auffassung der austellenden Behörde aber nicht. Wenn der PKW-Fahrer schuld wäre hätte doch dieser den Strafzettel erhalten.

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer

    www.firehelmets.info


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    AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW498940
    Datum29.07.2008 14:2214594 x gelesen
    Hallo!

    Wärst Du so nett, mir das etwas detailierter zu beschreiben? Das ist nänmlich ne richtig gute Idee finde ich. Welche Bauteile müsste man konkret verwendem? Wie zeichnet man auf SD-Karte auf?

    Für Infos wäre ich dankbar.

    Gruß
    Joachim


    -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten-

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    AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen498941
    Datum29.07.2008 14:2414584 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Gerhard Pfeiffer
    Nebenbei, hat der PKW die Feuerwehr gerammt oder umgekehrt?

    Wir den PKW von hinten, er befand sich auf der Überholspur, also linke Seite der "Gasse", hinten rechts leicht erwischt mit Einstieg TLF vorn links. Ganz leicht, aber teuer, siehe oben (6.000 Deutschmarks Schaden am Daimler S-Klasse, eine Schramme von ca. 15 cm ... was da ausgewechselt werden muss und was das kostet *auha*).

    Von daher war der Richter der Meinung, bei unserem MA habe die nötige Sorgfalt (oder wie auch immer das formuliert wird) gefehlt und hat die Entscheidung der Bußgeldstelle (Verwarngeld 30,00 DM) bestätigt.

    MkG, Sven


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    AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen498942
    Datum29.07.2008 14:2814531 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Kai Probst
    Wie gesagt, laut Aussagen der beiden Kameraden aus Peine war eindeutig der PKW-Fahrer Schuld am Unfall...

    Aus unserer subjektiven Sicht ja, nur objektiv sind wir aufgefahren.

    Der Umstand, dass er eigentlich Platz zu schaffen hatte und auch links mindestens 1,5 Meter Platz zur Mittelleitplanke war, wurde unseres Erachtens überhaupt nicht gewürdigt. Aber so ist das nunmal gewesen, was soll's.

    MkG, Sven


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    AutorKai 8P., Raum Braunschweig / Niedersachsen498944
    Datum29.07.2008 14:3714527 x gelesen
    Geschrieben von Sven BösselDer Umstand, dass er eigentlich Platz zu schaffen hatte und auch links mindestens 1,5 Meter Platz zur Mittelleitplanke war, wurde unseres Erachtens überhaupt nicht gewürdigt. Aber so ist das nunmal gewesen, was soll's.

    Da fragt man sich, auf was der Fahrer des Eisnatzfahrzeuges noch alles Rücksicht nehmen soll. Wenn jemand so eindeutig falsch steht, muss das doch vor Gericht auch berücksichtigt werden. Aber, wie lautet der schöne Satz: Vor Gericht und auf hoher See, ist man in der Hand Gottes.

    Gruß
    Kai


    Wie immer alles meine private Meinung und nicht die meiner Ortsfeuerwehr.

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    AutorFabi8an 8R., Bad Kissingen / Bayern498953
    Datum29.07.2008 15:1314588 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Jonas RöthM.E. sollte dieses Thema angesprochen werden müssen, also zwingend zumindest einige Grzndlagen behandelt werden und auch die ein oder andere Frage dazu in den Fragebögen enthalten sein.

    Zitat aus einem meiner Bögen (aktuell):

    Sie hören ein Einsatzhorn. Welche Fragen müssen Sie sich in diesem Moment stellen?

    o Woher kommt das Einsatzfahrzeug?
    o Könnte das Einsatzfahrzeug durch mich behindert werden?
    o Darf das Fahrzeug das Einsatzhorn überhaupt benutzen?

    Auch andere Fragen zu dem Themengebiet sind vereinzelt schon vorhanden.

    Grüße,
    Fabian


    Also dann, eben so: Ich schreibe hier nur, ausschließlich und uneingeschränkt als PRIVATMANN. Meine Aussagen haben nichts, sowas von gar nichts und auch rein überhaupt nix mit der Meinung oder sonstwas der Feuerwehr Bad Kissingen zu tun. NICHTS.
    Was ich hier schreibe, ist einzig und allein meine Meinung.
    Ich schreibe hier auf Basis von Artikel 5 des Grundgesetzes und verstoße gegen keine der in Absatz 2 genannten Punkte.

    Sollte trotzdem irgendjemand einen Angriff auf irgendeine Wehr oder irgendeine Person hinter einem meiner Beiträge vermuten, so darf er dies gerne weiterleiten. Das direkte Gespräch suchen wäre auch eine Alternative, wird aber offensichtlich nur ungern in Anspurch genommen. So long...

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    AutorMarc8el 8N., Windhagen / NRW498959
    Datum29.07.2008 16:3314519 x gelesen
    http://shop.intern.de/video-kamera-set/videokamera-auto.html

    Ich hätte aber meine Bedenken, was die Bildqualität in der Dunklheit angeht.


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    AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen498961
    Datum29.07.2008 17:1114499 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Kai Probst
    Lt. meines Wissens hat die Pol in Nds immer noch Springlicht, selbst bei den neuesten Polizeifahrzeugen. Haben die vielleicht eine Ausnahmegenehmigung?


    Die Polizei Niedersachsen hat genau wie die entsprechenden anderen Polizeibehörden, die Springlicht einsetzen, eine Ausnahmegenehmigung.

    Grüße

    Micha


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    AutorAlbr8ech8t K8., Ostfildern / BW499008
    Datum29.07.2008 21:0114451 x gelesen
    Hallo,
    mit einer Anzeige gegen den Unfalgegner mit der Tatbestandsnr. 138-112:
    " Sie unterließen es, einem Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem Blaulicht u. Einsatzhorn sofort freie Bahn zu schaffen"; § 38 Abs.1 u. $48 StVO,$24 STVG;
    wäre der Gegner laut Bußgeldkatalog mit 20 € und 1Pkt. auch dabei.
    mfg A.Kaiser


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    AutorAlex8and8er 8S., Wedel / S-H499013
    Datum29.07.2008 21:2214435 x gelesen
    In Taxen habe ich schon sowas gesehen:

    http://www.pearl.de/a-PX7316-1122.shtml

    Sollte also keine hohen technischen Anforderungen an den Einbau stellen.


    Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
    Und das ist gut so.

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     28.07.2008 14:06 Dirk7 W.7, Algermissen
     28.07.2008 17:27 ., Köln
     28.07.2008 17:58 ., Nordheim
     28.07.2008 18:18 ., Raum Braunschweig
     28.07.2008 18:56 Jens7 F.7, Wernau
     28.07.2008 19:10 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     28.07.2008 19:13 Chri7sti7an 7T., Lörrach
     28.07.2008 19:18 Chri7sti7an 7F., Wernau
     28.07.2008 19:14 Chri7sti7an 7F., Wernau
     28.07.2008 22:19 Max 7G., London
     28.07.2008 23:07 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     29.07.2008 06:51 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
     29.07.2008 08:09 ., Raum Braunschweig
     29.07.2008 10:35 Sven7 B.7, Peine
     29.07.2008 10:45 ., Raum Braunschweig
     29.07.2008 10:54 Sven7 B.7, Peine
     29.07.2008 11:15 Katj7a R7., Köln
     28.07.2008 21:58 ., Köln
     28.07.2008 22:05 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     28.07.2008 23:34 ., Köln
     29.07.2008 00:43 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     29.07.2008 07:03 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
     29.07.2008 08:33 Oliv7er 7B., Peine
     29.07.2008 09:03 ., Raum Braunschweig
     29.07.2008 10:31 Oliv7er 7B., Peine
     29.07.2008 10:39 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
     29.07.2008 10:49 ., Raum Braunschweig
     29.07.2008 10:54 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
     29.07.2008 10:58 ., Raum Braunschweig
     29.07.2008 11:02 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
     29.07.2008 11:06 ., Raum Braunschweig
     29.07.2008 11:00 Oliv7er 7B., Peine
     29.07.2008 11:03 ., Raum Braunschweig
     29.07.2008 11:01 ., Jülich
     29.07.2008 11:04 ., Raum Braunschweig
     29.07.2008 12:10 Jona7s R7., Siedelsbrunn
     29.07.2008 12:50 ., Raum Braunschweig
     29.07.2008 13:54 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
     29.07.2008 15:13 Fabi7an 7R., Bad Kissingen
     29.07.2008 17:11 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
     29.07.2008 10:50 Sven7 B.7, Peine
     29.07.2008 10:57 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
     29.07.2008 11:00 ., Raum Braunschweig
     29.07.2008 11:26 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
     29.07.2008 11:28 ., Raum Braunschweig
     29.07.2008 11:33 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
     29.07.2008 11:40 ., Raum Braunschweig
     29.07.2008 10:43 Sven7 B.7, Peine
     29.07.2008 10:50 ., Raum Braunschweig
     29.07.2008 10:58 Sven7 B.7, Peine
     29.07.2008 11:01 ., Raum Braunschweig
     29.07.2008 11:15 Sven7 B.7, Peine
     29.07.2008 11:25 ., Raum Braunschweig
     29.07.2008 11:59 Sven7 B.7, Peine
     29.07.2008 12:54 ., Raum Braunschweig
     29.07.2008 14:03 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
     29.07.2008 14:05 ., Raum Braunschweig
     29.07.2008 14:09 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
     29.07.2008 14:10 ., Raum Braunschweig
     29.07.2008 14:13 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
     29.07.2008 14:15 ., Raum Braunschweig
     29.07.2008 14:17 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
     29.07.2008 14:28 Sven7 B.7, Peine
     29.07.2008 14:37 ., Raum Braunschweig
     29.07.2008 14:24 Sven7 B.7, Peine
     29.07.2008 21:01 Albr7ech7t K7., Ostfildern
     29.07.2008 11:02 Oliv7er 7B., Peine
     29.07.2008 11:07 ., Raum Braunschweig
     29.07.2008 11:14 Oliv7er 7B., Peine
     29.07.2008 09:40 Alex7and7er 7S., Wedel
     29.07.2008 14:22 ., Köln
     29.07.2008 16:33 Marc7el 7N., Windhagen
     29.07.2008 21:22 Alex7and7er 7S., Wedel
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