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Thema | Wie würdet IHR entscheiden | 62 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Autor | Stef8fen8 B.8, Bad Urach / BW | 498540 | |||
Datum | 27.07.2008 22:20 | 14878 x gelesen | |||
Hallo zusammen, nehmt folgendes Szenario an: gelöschter Küchenbrand in einer Sozialwohnung in der eine einschlägig, der Pol bekannten, migranten Großfamilie lebt. Nach er Entrauchung der Wohnung betritt der zuständige Einsatzleiter die Wohnung und schaut sich um. In einem Zimmer werden diverse BTM und Wasserpfeifen etc. gefunden. Die Pol ist mit 4 Mann an der Einsatzstelle, der Einsatzleiter macht sie auf diesen Fund aufmerksam. Vor dem Haus befinden sich in der Zwischenzeit ca. 15 Fam. Mitglieder wovon einige wieder unbedingt in die Wohnung möchten. Zuerst ist die Lage noch unter Kontrolle, kurz darauf steht der ganze Haufen in der Wohnung, die Pol schirmt das besagte Zimmer ab. Die Lage wird immer aggressiver und angespannter, bis es zur Auseinandersetzung zwischen der Pol und einigen der Fam. kommt. Auf gut deutsch, es fliegen die Fäuste. Zu diesem Zeitpunkt ist die FFW außerhalb des Hauses beim aufräumen. Der EL schaut kurz ins Haus und lässt die Lage an die LST weitergeben. Verstärkung der Pol benötigt ca. 10-15 min. Nun meine Frage, wie würdet Ihr entscheiden wenn die Pol die FFW um Unterstützung bei der Eigensicherung beten würde. Hier wäre eine nicht einzuschätzende Gefahr für die FFW vorhanden, da es evntl. zu einer richtig derben Auseinandersetzung kommen könnte. Würdet ihr eure Mannschaft und euch selbst dieser Situation aussetzen? Bin mal gespannt was da für Antworten kommen. Grüße (wie immer meine EIGENE, private Meinung) Und Gott fragte die Steine: Wollt ihr Feuerwehrmänner werden! Und die Steine antworteten: NEIN dafür sind wir nicht hart genug. | |||||
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Autor | Kai 8P., Raum Braunschweig / Niedersachsen | 498541 | |||
Datum | 27.07.2008 22:26 | 11017 x gelesen | |||
Hallo Steffen, wir würden die Pol natürlich unterstützen und da die Feuerwehr meistens mit mehr als 15 Leuten vor Ort ist, dürfte es auch nur eine geringe Eigengefährdung für die eingesetzen Kameraden geben, da wir deutlich in der Überzahl zu den Angreifern sind. Wieso sollte man da nicht der Polizei helfen? Ich denke außerdem, daß die Situation etwas konstruiert ist, da die Pol in diesem Falle eindeutig anders handeln würde. Gruß Kai Wie immer alles meine private Meinung und nicht die meiner Ortsfeuerwehr. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 498542 | |||
Datum | 27.07.2008 22:29 | 10616 x gelesen | |||
Geschrieben von Steffen BuckWürdet ihr eure Mannschaft und euch selbst dieser Situation aussetzen? Nein. Das ist als Feuerwehr nicht mein Job. Dafür sind wir nicht ausgebildet, nicht ausgerüstet und sind u.U. für die Lge nicht gerade förderlich. Wir jagen ja auch keinen Polizeibeamten in ein brennendes Gebäude nur weil uns ein AGT fehlt... Und wie ich als gelernter Soldat die Lage sehr schnell und sehr effizient lösen würde ist vermutlich hinreichend bekannt, paßt aber nicht in die deutsche polizeiliche Vorgehesweise... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 498543 | |||
Datum | 27.07.2008 22:29 | 10904 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Kai Probst wir würden die Pol natürlich unterstützen und da die Feuerwehr meistens mit mehr als 15 Leuten vor Ort ist, dürfte es auch nur eine geringe Eigengefährdung für die eingesetzen Kameraden geben, da wir deutlich in der Überzahl zu den Angreifern sind. da wäre ich sehr vorsichtig - ich hatte mal das "Vergnügen" mit einer italienischen Mama die meinte Ihren Sohn helfen zu müssen ... :-( Da hilft keine "Überzahl" [hatte jetzt aber nichts mit der Feuerwehr zu tun] MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 498544 | |||
Datum | 27.07.2008 22:32 | 10603 x gelesen | |||
hallo, von außen - mit genügendem Abstand einige Pulverlöscher reinblasen - das wirkt recht schnell deeskalierend ;-) MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Stef8fen8 B.8, Bad Urach / BW | 498546 | |||
Datum | 27.07.2008 22:36 | 10711 x gelesen | |||
Hallo Kai, diese Situation ist inkl. der Auseinandersetzung mit der Pol nicht erfunden oder konstruiert!!! Der Ausgang war nur anderst. Stell dir vor, du siehst in diesem Haus eine Persone mit einer Schere in der Hand umherlaufen, würdest du dich echt dieser Situatuin aussetzen? Grüße Und Gott fragte die Steine: Wollt ihr Feuerwehrmänner werden! Und die Steine antworteten: NEIN dafür sind wir nicht hart genug. | |||||
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Autor | Fred8eri8c S8., Monnerich / Kanton Esch | 498549 | |||
Datum | 27.07.2008 22:41 | 10304 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yervon außen - mit genügendem Abstand einige Pulverlöscher reinblasen - das wirkt recht schnell deeskalierend ;-) Dann sagen dir die Polizisten welche sich noch im Raum befinden ebenfalls Danke... Ausserdem hast du dann beträtliche Spurenträger zerstört... Da ich in dem einem Metier beruflich tätig bin, und in dem anderen freiwillig, würde ich natürlich den Kollegen helfen... Jedoch kann dann aber jeder der Mannschaft frei entscheiden ob er helfen will... Vor ein paar Jahren wurde in Luxemburg ein Polizist welcher im hauptstädtischen Krankenhaus auf einen Gefangenen aufpasste von diesem angegriffen. Dieser versuchte ebenfalls an dessen Dienstwaffe zu gelangen und konnte nur von 2 Feuerwehrmännern welche zurück zu ihrem KTW wollten, gerettet werden. +++ Alles nur meine eigene Meinung +++ www.spm.lu | |||||
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Autor | Rein8er 8H., Rosport / Entfällt | 498550 | |||
Datum | 27.07.2008 22:49 | 10529 x gelesen | |||
Tzzzz.....immer dieses Misstrauen. Die Person war bestimmt Schneider oder Heimwerker,....gell? | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Gummersbach / NRW | 498553 | |||
Datum | 27.07.2008 22:53 | 10378 x gelesen | |||
Warum zitierst Du nicht den ganzen Absatz? Bzw. antwortest auf die Frage "wie würdet Ihr entscheiden wenn die Pol die FFW um Unterstützung bei der Eigensicherung beten würde." Wenn die Polizei (oder eine andere Person) mich in einer solchen Situation um Hilfe bittet, werde ich helfen ob als Feuerwehrangehöriger oder als Zivilist. OK, ich kann mir nicht vorstellen das so was passiert - das die Polizei andere um Hilfe bittet wenn es zu körperlichen Auseinandersetzungen kommt- war aber selber schon in der misslichen Lage im Einsatz von 2 Personen angegriffen zu werden und dann von 2 Kollegen und auch von 2 Pol.-Beamten Hilfe zu bekommen. Wie würdest Du denn als "gelernter Soldat" und Feuerwehrmann die Lage effizient lösen? (Fragt der gelernte Soldat, wenn auch nur W15?) Grüße aus dem schönen Bergischen Land Markus | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 498555 | |||
Datum | 27.07.2008 22:55 | 10308 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Markus Bosch als "gelernter Soldat" so wie ich Christian kenne/einschätze, fragt der seine Freunde Heckler & Koch ;-) Grüße Micha | |||||
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Autor | Maxi8mil8ian8 K.8, Preetz / Schleswig-Holstein | 498556 | |||
Datum | 27.07.2008 22:57 | 10165 x gelesen | |||
..welche er hoffentlich nicht im KDOW mitführt. ;-) Alled meine private Meinung! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 498557 | |||
Datum | 27.07.2008 22:59 | 10284 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Boschwar aber selber schon in der misslichen Lage im Einsatz von 2 Personen angegriffen zu werden und dann von 2 Kollegen und auch von 2 Pol.-Beamten Hilfe zu bekommen. Das ist auch der Job der Polizei. So wie ich das Feuer lösche wenn die Polizei mich anfordert weil das mein Job ist. Aber ich habe als Feuerwehrmann weder die Ausbildung noch die Ausrüstung noch die Erfahrung um mich in einer solchen Situation mit einer großen Gruppe an Gegnern richtig zu verhalten. Was, wenn der Gegenüber ein Messer zieht? Eine Schußwaffe? Wenn nach dem 15 noch mal 15 Freunde und Verwandte ums Eck kommen? Die Gefahr, daß durch das "ungelernte" Verhalten der Feuerwehr die Lage zusätzlich eskaliert ist mir da deutlich zu hoch. Und dann hängen wir da mitten drin. Geschrieben von Markus Bosch Wie würdest Du denn als "gelernter Soldat" und Feuerwehrmann die Lage effizient lösen? (Fragt der gelernte Soldat, wenn auch nur W15?) Sicherungshebel auf "F" wie "Frieden", Feuerverteilung von links... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 498558 | |||
Datum | 27.07.2008 22:59 | 10414 x gelesen | |||
Geschrieben von Kai ProbstIch denke außerdem, daß die Situation etwas konstruiert ist Ich habe schon mal viele, also sehr viele Elektroartikel im Kelller gesehen die auch schnell von "besorgten Mitbewohnern" vor Rauch geschützt werden sollten. Die Lage war ggf ident. zusammen sind wir stärker. Absicherung der Einsatzstelle war bei uns allerdings noch notwendig. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Rein8er 8H., Rosport / Entfällt | 498560 | |||
Datum | 27.07.2008 23:07 | 10136 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Bosch"wie würdet Ihr entscheiden wenn die Pol die FFW um Unterstützung bei der Eigensicherung beten würde." Körperliche Auseinandersetzung hin oder her. Die Eskalationsdominanz liegt aufgrund der Bewaffnung ja wohl bei der Polizei. Soll die Feuerwehr eingreifen um der Polizei die Anwendung der ultima ratio zu ersparen ? | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 498561 | |||
Datum | 27.07.2008 23:12 | 10164 x gelesen | |||
Geschrieben von Steffen BuckNun meine Frage, wie würdet Ihr entscheiden wenn die Pol die FFW um Unterstützung bei der Eigensicherung beten würde. Version 1: Die Störer lassen die Feuerwehreinsatzkräfte in Ruhe. --> Ich verweise die Polizeikräfte auf ihre mitgeführten Argumentverstärker Version 2: Die Störer lassen die Feuerwehreinsatzkräfte auch nicht in Ruhe. --> Geordneter Rückzug der eigenen Kräfte, welcher erforderlichenfalls unter Zuhilfenahme des mitgeführten Geräts erfolgt. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Jens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg | 498562 | |||
Datum | 27.07.2008 23:15 | 10210 x gelesen | |||
Geschrieben von Frederic StringaroVor ein paar Jahren wurde in Luxemburg ein Polizist welcher im hauptstädtischen Krankenhaus auf einen Gefangenen aufpasste von diesem angegriffen. Dieser versuchte ebenfalls an dessen Dienstwaffe zu gelangen und konnte nur von 2 Feuerwehrmännern welche zurück zu ihrem KTW wollten, gerettet werden. Ich denke mal, wenn es da elementar um die GEsundheit oder mehr von Beamten geht, muss man da als Mensch und Mitbürger so gut möglich helfend eingreifen. Das hat dann mit Feuerwehr oder nicht Feuerwehr garnichts zu tun. Ein Mensch braucht Hilfe, die sollte man ihm dann im vertretbaren Rahmen auch zukommen lassen. Gruß, Jens -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben- Feuerwehr Wernau | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 498564 | |||
Datum | 27.07.2008 23:23 | 10356 x gelesen | |||
Ich würde meine Leute selbst entscheiden lassen, wer eingreift, wobei ich davon ausgehe, dass fast alle der Pol helfen würden. Bei einem Zimmerbrand sollten außérdem genügend FA vor Ort sein, dass man eine Deutliche Überzahl zu den "Angreifern" hat. | |||||
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Autor | Jens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg | 498566 | |||
Datum | 27.07.2008 23:28 | 10274 x gelesen | |||
Geschrieben von Adolf Huberdass man eine Deutliche Überzahl zu den "Angreifern" hat. Diese Annahme kann bei Mitbürgern mit südländischem Migrationshintergrund in den entsprechenden Städten und Stadtteilen schnell nach Hinten losgehen. Gruß, Jens -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben- Feuerwehr Wernau | |||||
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Autor | Thom8as 8S., Bensheim-Gronau / Hessen | 498568 | |||
Datum | 27.07.2008 23:38 | 10237 x gelesen | |||
Geschrieben von Adolf HuberIch würde meine Leute selbst entscheiden lassen, wer eingreift, wobei ich davon ausgehe, dass fast alle der Pol helfen würden. Das halte ich für gefährlich, da nicht alle einen kühlen Kopf bewahren und in einer solchen Situation sicher stark gereizt reagieren würden. Das is einfach keine Lage in der die Feuerwehr helfen kann. Feuerwehrleute mit Äxten o.ä. zu bewaffnen halte ich auch für den falschen Weg, das provoziert nur. Am besten wäre es wohl krempel einpacken und zurückziehen, notfalls würde ich auch Geräte zurücklassen. Fahrzeuge nach Möglichkeit mitnehmen. Gruß Das ist meine persönliche Meinung, und nicht die einer Feuerwehr. Wer Teile meines Beitrages ausserhalb dieses Forum nutzen möchte, muss per Mail anfragen. | |||||
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Autor | Fred8eri8c S8., Monnerich / Kanton Esch | 498571 | |||
Datum | 27.07.2008 23:45 | 10265 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas StephanFahrzeuge nach Möglichkeit mitnehmen. Wo willst du dann hin ohne Fahrzeuge?? Geschrieben von Thomas Stephan Feuerwehrleute mit Äxten o.ä. zu bewaffnen halte ich auch für den falschen Weg, das provoziert nur. Vor allem wären dies illegale Waffen per Gebrauch wenn diese eingesetzt würden um Personen zu schaden, auch wenn es sich um Notwehr oder Nothilfe handeln würde!!!!!! Da würde man als "Waffennutzer" beim Richter immer den kürzeren ziehen! Ich kann mir auch kaum vorstellen dass irgendjemand ob dies nun Feuerwehrleute oder Zivilisten sind, eingreift wenn Polizisten sich in einer Schlägerei befinden, ohne dass diese um Hilfe gebeten haben! Ich glaube auch nicht dass dies eine Hilfe für die Polizei darstellt, sondern nur ein weiteres Problem! So seh ich das mal! +++ Alles nur meine eigene Meinung +++ www.spm.lu | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 498572 | |||
Datum | 27.07.2008 23:50 | 10221 x gelesen | |||
Geschrieben von Frederic StringaroVor allem wären dies illegale Waffen per Gebrauch wenn diese eingesetzt würden um Personen zu schaden, auch wenn es sich um Notwehr oder Nothilfe handeln würde!!!!!! Du kannst die Ausrufezeichen weglassen. Im Falle der Notwehr/ Nothilfe kann ich alles einsetze, was ich (legal) finde (d.h. die bisher von mir illegal besessene Schußwaffe wird dadurch nicht legal, wenn ich aber jemanden in Notwehr/ Nothilfe mit einem Spaten niederstrecke ist das kein Problem da der Besitz und der Gebrauch eines Spatens gemeinhin als legal angesehen wird). Wenn ich daheim den Einbrecher der mich bedroht mit dem Küchenmesser oder dem Baseballschläger ausschalte ist das wenn die grundsätzliche Notwehrsituation zurecht bestanden hat kein Problem. Geschrieben von Frederic Stringaro Da würde man als "Waffennutzer" beim Richter immer den kürzeren ziehen! Das ist ein grundsätzliches Problem der Beurteilung des Notwehrrechts in Deutschland und hat nichts damit zu tun mit was die Notwehrhandlung ausgeführt wird... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Thom8as 8S., Bensheim-Gronau / Hessen | 498573 | |||
Datum | 27.07.2008 23:54 | 10178 x gelesen | |||
Geschrieben von Frederic Stringaro
Gute Frage. Aber es kann ja durchaus sein, das die Fahrzeuge nicht bewegt werden können. Enge Gasse, LF wird durch DLK die blockiert oder so. Grundsätzlich sollte man sie natürlich mitnehmen. Geschrieben von Frederic Stringaro Ich kann mir auch kaum vorstellen dass irgendjemand ob dies nun Feuerwehrleute oder Zivilisten sind, eingreift wenn Polizisten sich in einer Schlägerei befinden, ohne dass diese um Hilfe gebeten haben! Ich glaube auch nicht dass dies eine Hilfe für die Polizei darstellt, sondern nur ein weiteres Problem! So seh ich das mal! So sehe ich das auch. Das ist meine persönliche Meinung, und nicht die einer Feuerwehr. Wer Teile meines Beitrages ausserhalb dieses Forum nutzen möchte, muss per Mail anfragen. | |||||
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Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 498580 | |||
Datum | 28.07.2008 08:07 | 9889 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens FischerEin Mensch braucht Hilfe, die sollte man ihm dann im vertretbaren Rahmen auch zukommen lassen. So seh ich das auch; solange keine Waffen im Spiel sind würde ich auch versuchen den Beamten zu Helfen, aber natürlich hat alles seine Grenzen. Und der Vergleich "die schicke ich auch nicht in den Atemschutzeinsatz" hinkt - es geht hier ja nicht darum, die MP aus der Funkstreife zu holen und für die Polizei den Weg frei zu schießen. Wenn Du einen Polizisten bittest, vorübergehend den Verteiler zu besetzen (Wegen Personalmangel) oder eine Infusion zu halten, wird er das idR sicherlich auch tun und nicht darauf verweisen, das er nur zur Verkehrssicherung angefordert wurde. Denkt mal an Ludwigshafen: Wer hat da in den ersten Minuten ohne Berücksichtigung der Eigengefährdung bei der Rettung von Menschenleben mitgewirkt!? Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | |||||
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Autor | Fran8k S8., München / Bayern | 498582 | |||
Datum | 28.07.2008 08:28 | 9986 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ich würde auf keinem Fall einem FA ein Eingreifen befehlen! Das ist nicht die originäre Aufgabe der Feuerwehr. Ich selbst würde versuchen, zur Beruhigung der Situation beizutragen. Zum einen ist der FA an sich nicht so mit einem Feindbild versehen wie die Kollegen in grün/dunkelblau/schwarz. Man kann also im Anfangsstadium noch mit Worten viel ausrichten. Sollte diese Situation so weit fortgeschritten sein, dass reden nichts mehr hilft, und die Kollegen in bedrohliche Bedrängnis geraten (gerade in geschlossenen Räumen) würde ich eingreifen. Eine Möglichkeit wäre es zum Beispiel, mit den vorhandenen Mitteln ein Ablenkungsmanöver zu starten. Dies habe ich in früheren Job bereits einmal efolgreich so gehandhabt. Damals waren auch einige Kollegen in einem Raum in Bedrängnis geraten und hatten keine Möglichkeit zu Rückzug. Ich habe dann mittels eines CO2 Löschers und dem lauten Ruf "Pfefferspay" den Raum ganz fix leer bekommen. Denn auf das was da austritt, achtet in dieser Situation niemand... Aber man soll immer selbst entscheiden, wie und ob man eingreift. Gruß Frank Das ist meine Meinung - schafft euch selbst eine an! | |||||
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Autor | Hart8mun8d F8., Emsland / Niedersachsen | 498584 | |||
Datum | 28.07.2008 08:40 | 9852 x gelesen | |||
Da ist ja wirklich ALLES dabei. Aber Einige scheinen doch zuviel böse Filme zu gucken. Natürlich hatte ich zunächst auch an eine konstruierte Lage gedacht - aber ich habe auch erfahren; "...nichts ist unmöglich". Aber es ist ja so einfach sich HINTERHER seine richtige Taktik "zu Recht" zu legen. Eine der besonderen Eigenschaften von Führungskräften (nicht nur bei Feuerwehrs) besteht darin, die RICHTIGE Entscheidung zur RECHTEN Zeit zu treffen. Für den geschilderten und für alle anderen Einsatzsituationen bedeutet das, SPONTAN entscheiden was zu TUN und zu LASSEN ist. Um die Eingangsfrage (im NACHHINEIN) zu beantworten: Wenn ich Menschen (in dem Falle Polizisten) in einer Notsituation sehe, muss ich mit den mir zur Verfügung stehenden angemessenen Mitteln helfen. Die hier bisher vorgeschlagenen Mittel erscheinen mir allerdings überwiegend unangemessen. Feuerwehr- Fahrzeuge sind doch ohnehin schon häufig überladen - wo sollen da die Waffen und die dafür erforderliche Munition verlastet werden? mit freundlichen Grüßen Hartmund Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren. | |||||
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Autor | Kai 8P., Raum Braunschweig / Niedersachsen | 498589 | |||
Datum | 28.07.2008 09:09 | 10071 x gelesen | |||
Hallo, was soll ich denn als Feuerwehr machen? Draußen warten und zugucken, wie zwei oder mehr Polizeibeamte "vermöbelt" werden? Falls es ein Zimmerbrand war, lege ich die Schlauchleitung hoch und die Angreifer kriegen ersteinmal eine richtige Dusche...das sollte helfen... Gruß Kai Wie immer alles meine private Meinung und nicht die meiner Ortsfeuerwehr. | |||||
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Autor | Rein8er 8H., Rosport / Entfällt | 498591 | |||
Datum | 28.07.2008 09:28 | 9742 x gelesen | |||
Geschrieben von Frederic StringaroVor allem wären dies illegale Waffen per Gebrauch wenn diese eingesetzt würden um Personen zu schaden, auch wenn es sich um Notwehr oder Nothilfe handeln würde Kann ich so nicht nachvollziehen. Bei einem widerrechtlichen, u.U. mit "illegalen Waffen" ausgeführten Angriff auf mich bzw. eine andere Person bin ich im Rahmen der Verhältnismässigkeit der Mittel befugt alles was mir zu Gebote steht zur Verteidigung einzusetzen. Bei der Beurteilung der Verhältnismässigkeit der Mittel werden selbstverständlich an gelernte Polizeibeamte strengere Maßstäbe angelegt als an Zivilisten (Feuerwehrangehörige). | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 498592 | |||
Datum | 28.07.2008 09:33 | 9988 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Kai Probst Draußen warten und zugucken, wie zwei oder mehr Polizeibeamte "vermöbelt" werden? Vor Jahren war der Löschzug einer benachbarte Großstadt von einem Einsatz zurückkommend auf den Weg zur FW-Wache. Unterwegs sahen sie wie die Besatzung eines Streifenwagens der Polizei von mehren Personen tätlich angegriffen wurde. Der ZF lies kurzerhand die LZ-Besatzung absitzen und die Lage unter Einsatz unmittelbaren Zwanges zu Gunsten des staatlichen Gewaltmonopols wieder herstellen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 498593 | |||
Datum | 28.07.2008 09:34 | 9828 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank SewingIch selbst würde versuchen, zur Beruhigung der Situation beizutragen. Zum einen ist der FA an sich nicht so mit einem Feindbild versehen wie die Kollegen in grün/dunkelblau/schwarz. Man kann also im Anfangsstadium noch mit Worten viel ausrichten. Wäre auch erst einmal mein Ansatzpunkt. Hört sich vielleicht naiv an, aber reden hilft vielleicht. Aus meiner Erfahrung gibt es in einer Gruppe von zehn aufgebrachten Personen immer noch ein oder zwei die halbwegs mit sich reden lassen. Und ich denke die kann ich ohne große Eigengefährdung schon mal abziehen. Okay, wenn die mitten im Pulk von den anderen stehen, wird etwa schwieriger. Sind dann vielleicht immer noch acht andere, aber nun ... auch Polizisten haben Mittel zum Eigenschutz. Ist aber eine haarige Sache. Geschrieben von Frank Sewing Sollte diese Situation so weit fortgeschritten sein, dass reden nichts mehr hilft, und die Kollegen in bedrohliche Bedrängnis geraten (gerade in geschlossenen Räumen) würde ich eingreifen. Ich schätze mal, dann haben die Kollegen in blau/silber einen entscheidenden Fehler begangen. Wenn vier Beamte bedrängt in einem Zimmer stehen, setze ich ein gewisses Eigenverschulden voraus. Lässt sich natürlich aus der Ferne mal wieder gut sagen. Geschrieben von Frank Sewing
Naja, hier auf dem "Land" kennt man die Polizisten eigentlich von diversen Einsätzen. Von daher ist es natürlich immer etwas schwierig die in Bedrängnis zu sehen. Für zweifelhaft bis ungeeignet halte ich auf jeden Fall die "Selbstbewaffnung" von FA mit irgendwelchen Gegenständen. Dann eher was kontaktloses wie der vorgeschlagene CO2 oder ein Pulverlöscher. Bei massiver Eigengefährdung auch nochmal ein Strahlrohr. Ansonsten raushalten oder deeskalieren. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 498625 | |||
Datum | 28.07.2008 12:19 | 9797 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerUnd wie ich als gelernter Soldat die Lage sehr schnell und sehr effizient lösen würde ist vermutlich hinreichend bekannt, paßt aber nicht in die deutsche polizeiliche Vorgehesweise... Nebenbei bemerkt auch nicht ins mitteleuropäische Ethikverständnis, an dem sich die Polizei vmtl. orientiert... Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 498701 | |||
Datum | 28.07.2008 17:30 | 9551 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerUnd wie ich als gelernter Soldat die Lage sehr schnell und sehr effizient lösen würde ist vermutlich hinreichend bekannt, paßt aber nicht in die deutsche polizeiliche Vorgehesweise... Auch nicht in die Vorgehensweise, die die Bundeswehr für solche (polizeilichen) Situationen vorsieht.. -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten- | |||||
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Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 498702 | |||
Datum | 28.07.2008 17:31 | 9500 x gelesen | |||
Ich empfehle ein B-Rohr... -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten- | |||||
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Autor | Stef8fen8 H8., Bad Vilbel / Hessen | 498704 | |||
Datum | 28.07.2008 17:38 | 9511 x gelesen | |||
Geschrieben von Joachim ThieleIch empfehle ein B-Rohr... Ich empfehle genau das nicht, habe das mal in jungen Jahren im Rahmen einer Veranstaltung (ich war nicht dienstlich vor Ort und es war nur ein C-Rohr) mit ein paar renitenten Gästen ausprobiert, das Ergebnis war, dass die noch schlechter draufwaren als vorher und es dem sehr professionellen Sicherheitsdienst zu verdanken war, dass die mich nicht zu Hackfleisch verarbeitet haben;). Ernsthaft, bei solchen Situationen sollte man m.M. auf die Anwendung irgendwelcher Wasserwerfer verzichten, das gesprochene Wort wirkt manchmal Wunder und ist einer Entschärfung der Lage sicherlich dienlicher. Veel Groetjes. Grüße, der Steffen! Alles natürlich meine Meinung! | |||||
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Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 498705 | |||
Datum | 28.07.2008 17:43 | 9514 x gelesen | |||
B-Rohr = größere Wurfweite größere Wurfweite = mehr Abstand zum mündigen Steuerzahler mehr Abstand zum mündigen Steuerzahler = mehr Sicherheit ;) -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten- | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 498729 | |||
Datum | 28.07.2008 19:07 | 9450 x gelesen | |||
Geschrieben von Joachim ThieleAuch nicht in die Vorgehensweise, die die Bundeswehr für solche (polizeilichen) Situationen vorsieht.. Ich habe noch Soldat mit Feindbild gelernt, kein bewaffnetes THW mit Anleihen an den Polizeidienst... ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 498730 | |||
Datum | 28.07.2008 19:08 | 9676 x gelesen | |||
Geschrieben von Joachim ThieleB-Rohr = größere Wurfweite Und mehr Wassermasse. Und bei höherem Druck gilt = steht so schnell nicht mehr auf und damit ist das anzustrebende Ziel aller Notwehr erreicht ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 498765 | |||
Datum | 28.07.2008 21:17 | 9422 x gelesen | |||
Hallo Steffen, Geschrieben von Steffen Buck Nun meine Frage, wie würdet Ihr entscheiden wenn die Pol die FFW um Unterstützung bei der Eigensicherung beten würde. Hier wäre eine nicht einzuschätzende Gefahr für die FFW vorhanden, da es evntl. zu einer richtig derben Auseinandersetzung kommen könnte. Würdet ihr eure Mannschaft und euch selbst dieser Situation aussetzen? Schwierige Entscheidung, die ich, Gott sei Dank, nie treffen musste. Vermutlich hätte ich den Kollegen, noch in Grün, den Rückzugsweg gesichert, und diese zum schnellst möglichen Rückzug aufgefordert. Falls ihnen ihr Tatort wichtiger wie ihre Sicherheit war, hätte ich den Abmarsch befohlen. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 498769 | |||
Datum | 28.07.2008 21:29 | 9498 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Fischer
Mann bin ich froh, dass Dir keiner mehr ein Gewehr in die Hand gibt, ausser beim Soldat spielen (Reservisten-Games)! ;-) Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 498808 | |||
Datum | 29.07.2008 00:18 | 9413 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerUnd bei höherem Druck gilt = steht so schnell nicht mehr auf und damit ist das anzustrebende Ziel aller Notwehr erreicht ;-) Ziel ist es ja nur den Gegner Kampfunfähig zu machen - ein Ziel was mit einem oder zwei) 9mm-Löchern definitiv erreicht sein sollte. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Dirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen | 499263 | |||
Datum | 31.07.2008 02:58 | 9456 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Daniel Hermann Mann bin ich froh, dass Dir keiner mehr ein Gewehr in die Hand gibt, ausser beim Soldat spielen (Reservisten-Games)! ;-) Zustimm, weis nur nicht was das Geschrieben von Daniel Hermann ;-)soll? Die Aussagen in diesem Kontext: Geschrieben von Christian Fischer
sind doch klar genug, oder? @ the Mods: Gehören solche und ähnliche Äußerungen unkommentiert überhaupt in ein Forum mit der Überschrift "Feuerwehr"? Wie z.B. "Ohne Arme keine Kekse" aus einem anderen Thread. Dieses Forum ist auch ein Stück Öffendlichkeitsarbeit für die FW. Ob gewollt oder nicht. Mit irritierten Grüßen, Dirk Alles meine persönliche Meinung usw.. Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden! | |||||
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Autor | Phil8ip 8G., Leipzig / Sachsen | 499264 | |||
Datum | 31.07.2008 05:20 | 9244 x gelesen | |||
Lieber Bernhard, der einsatz des uzwag ist aber den amts- und würdenträgern reserviert. da haben wir nicht viel mit zu tun. wenn dann bitte stpo und "jedermannsrechte". | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 499265 | |||
Datum | 31.07.2008 05:57 | 9357 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk WulfesZustimm, weis nur nicht was das Das Bezog sich auf die Reservisten-Games. Erstens ist mir das Wort "Manöver" nicht eingefallen (eigentlich peinlich, oder?), und zweitens gibt es bestimmt auch Reservisten die mittlerweile mitbekommen haben dass der kalte Krieg vorbei ist. Für mich disqualifiziert sich eine Person durch solche Äusserungen wie sie CF hier getätigt hat für jeden Führungs-Posten in einer Feuerwehr. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Dirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen | 499717 | |||
Datum | 01.08.2008 02:05 | 9207 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel Hermann Für mich disqualifiziert sich eine Person durch solche Äusserungen wie sie CF hier getätigt hat für jeden Führungs-Posten in einer Feuerwehr. Jepp, hat er laut seinem Profil aber auch nicht. Und das bei der Fachkompetenz hier im Forum! Vielleicht mangelhafte "Soft Skills"? Gruß, Dirk der nu 2 Wochen im Urlaub schwenzt (-: Alles meine persönliche Meinung usw.. Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 499850 | |||
Datum | 01.08.2008 14:25 | 9127 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk WulfesJepp, hat er laut seinem Profil aber auch nicht. Und das bei der Fachkompetenz hier im Forum! Ach, es gibt auch nicht ganz aktuelle Profile im Forum. :-) Grüßle CS TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Kai 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 499852 | |||
Datum | 01.08.2008 14:45 | 9036 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannFür mich disqualifiziert sich eine Person durch solche Äusserungen wie sie CF hier getätigt hat für jeden Führungs-Posten in einer Feuerwehr. Denkst Du nicht, daß Du hier ein bißchen übertreibst? Gruß Kai Wie immer alles meine private Meinung und nicht die meiner Ortsfeuerwehr. | |||||
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Autor | Sven8 K.8, Hamburg / Hamburg | 499853 | |||
Datum | 01.08.2008 14:47 | 9070 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Daniel Hermann Für mich disqualifiziert sich eine Person durch solche Äusserungen wie sie CF hier getätigt hat für jeden Führungs-Posten in einer Feuerwehr. Einfach mal den Ball flach halten. Übertreibung ist ein rhetorisches Mittel und wird von CFi eben gerne eingesetzt. Außerdem trägt er seine Waffen ja nur zur Selbstverteidigung als Schmalspursoldat mit blauer Mütze. ;-) Beste Grüße Sven | |||||
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Autor | Jens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg | 499854 | |||
Datum | 01.08.2008 14:49 | 9073 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannÄusserungen wie sie CF hier getätigt hat für jeden Führungs-Posten in einer Feuerwehr. Gottchen, dann fang mal bei ganz anderen und wesentlich elementareren Dingen an zu Disqualifizieren. Da gibts deutlich dringlicheres. Gruß, Jens -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben- Feuerwehr Wernau | |||||
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Autor | Chri8s M8., Velbert / NRW | 499859 | |||
Datum | 01.08.2008 14:58 | 9130 x gelesen | |||
Interessantes Thema, habe ich mit teilweise mit Staunen aber auch mit Entesetzen gelesen. Mal von meiner unbedeutenden Seite folgender Denkanstoß. ich hab mich persönlich mal erkundigt, was man in welcher Situation machen darf, wenn man selbst in so eine Situation kommt, wie auch wenn Feuerwehrkollegen oder die Ordnungshüter oder einfach Mitmenschen (nicht, dass diese uns völlig wurscht wären, nicht wahr?!) in so eine Lage geraten. Ein kriminalpolizeibeamter sagte mir dazu Folgendes: Abgerechnet wird am Schluß. Sie können erzählen, dass ein ganzes heer auf Sie eingeschlagen hat, wenn Sie das kleinere blaue Auge haben, dann sind Sie dran. Wenn Sie dann auch noch "Werkzeug" zur Hilfe nehmen, dann steigt die Wahrscheinlichkeit, dass jeder Richter Sie in der Rolle des Aggressors sieht. Die Zu-Hilfe-Nahme eines B- oder C-Rohrs dient meiner Meinung nach zwar der Abkühlung aber genau wie das Brötchen mit der Marmeladenseite nach unten fällt, fallen die Zielpersonen immer auf den Hinterkopf, das Steißbein oder verknacksen sich die Bandscheibe und können mindestens für 6 Monate ihrem hochbezalten Job nicht nachgehen. Das oben bereits erwähnte quantitative Auftreten ist ebenfalls nicht zu unterschätzen. Ein fester Handgriff ein klares:" Weg da! Wir müssen da durch!" die beiden "Grünen" (die bei uns jetzt blau sind) gepackt und raus gebracht. <--- wenn, dann wäre das mein Ansatz. Keine Debatte zulassen, Tatsachen schaffen! Ok ist die rosarote Theorie aber mit der Axt wedeln oder auf irgendwelche Rangeleien einlassen? Auf keinen Fall. Lieben Gruß Euer Chris | |||||
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Autor | Rein8er 8H., Rosport / Entfällt | 499877 | |||
Datum | 01.08.2008 16:00 | 9035 x gelesen | |||
Geschrieben von Chris McPartlinDie Zu-Hilfe-Nahme eines B- oder C-Rohrs dient meiner Meinung nach zwar der Abkühlung aber genau wie das Brötchen mit der Marmeladenseite nach unten fällt, fallen die Zielpersonen immer auf den Hinterkopf, das Steißbein oder verknacksen sich die Bandscheibe und können mindestens für 6 Monate ihrem hochbezalten Job nicht nachgehen. ...aha,....und was ist mit den Polizeiwasserwerfern. Haben die für so einen Fall eine Spezialversicherung...? Es handelt sich hier ja nicht um eine Wirtshauskeilerei unter Besoffskis sondern um erbetene Hilfe für Polizisten im Dienst (Mal abgesehen von der Frage ob die sich durch eigene Dusseligkeit in die Sch....geritten haben). Wäre Nixtun nicht ein Fall von unterlassener Hilfeleistung da ja das notwendige Instrumentarium wie z.B. Strahlrohr zur Verfügung gestanden hätte? Besteht nicht eine Verpflichtung dieses einzusetzen um den Einsatz potenziell tödlicher polizeilicher Schusswaffen zu vermeiden ? Na los jetzt,....Volljuristen an die Front ! | |||||
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Autor | Marc8el 8L., Burgdorf / Niedersachsen | 499878 | |||
Datum | 01.08.2008 16:09 | 9055 x gelesen | |||
Geschrieben von Chris McPartlinwenn Sie das kleinere blaue Auge haben, dann sind Sie dran. Hm? Muss eine Person, um kampfunfähig gemacht zu werden, nicht eh das "größere blaue Augen" haben? Sonst würde doch der FA am Boden liegen. 47% aller deutschen Frauen würden gern mit Feuerwehrleuten schlafen. (Quelle: Stern NEON Ausgabe April/07) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 499879 | |||
Datum | 01.08.2008 16:12 | 9012 x gelesen | |||
Geschrieben von Reiner Hesse...aha,....und was ist mit den Polizeiwasserwerfern. Haben die für so einen Fall eine Spezialversicherung...? Die Jungs im WaWe sind dafür ausgebildet mit Wasser gegen Personen vorzugehen. Wir nicht. Die haben den Auftrag dazu, wir nicht. Geschrieben von Reiner Hesse Wäre Nixtun nicht ein Fall von unterlassener Hilfeleistung da ja das notwendige Instrumentarium wie z.B. Strahlrohr zur Verfügung gestanden hätte? m.E. nein, da die Polizeibeamten immer noch nicht ausgeschöpfte Möglichkeiten haben, sich selbst zu verteidigen. Wenn sie dies aus welchen Gründen auch immer nicht tun, dann ist das deren (bewußte und ggf. fachliche und von uns nicht nachzuvollziehende) Entscheidung. Geschrieben von Reiner Hesse Besteht nicht eine Verpflichtung dieses einzusetzen um den Einsatz potenziell tödlicher polizeilicher Schusswaffen zu vermeiden ? Wozu? Zum einen muß ein Schußwaffeneinsatz nicht zwingend immer tödlich sein, zum anderen habe ich ggf. ein Problem wenn es dann doch zum Schußwaffeneinsatz kommen sollte und ich da mitten drin bin (entweder weil ich gefährdet werde oder weil die Polizeibeamten mit Rücksicht auf mich sich gegen den Einsatz der Schußwaffe zur Selbstverteidigung entscheiden und dadurch selbst unnötig gefährdet werden). Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 499882 | |||
Datum | 01.08.2008 16:16 | 9011 x gelesen | |||
Geschrieben von Reiner Hesse...aha,....und was ist mit den Polizeiwasserwerfern Das Stichwort müßte hier lauten: Zugelassene Hilfsmittel zur durchsetzung des unmittelbaren Zwangs. Ist bei der Polizei und der Feuerwehr jeweils unterschiedlich geregelt. Die Pol darf eben beispielsweise Schusswaffen und Wasserwerfer einsetzen. Die FW nicht. Was in dem zusammenhang auch von Interesse sein könnte: § 227 BGB Notwehr(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich. (2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. § 32 StGB Notwehr(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. § 34 StGB Rechtfertigender Notstand - Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden. Da ich aber eben KEIN Volljurist bin, will ich da jetzt auch nichts reininterpretieren oder beurteilen. Die erwähnten Dinge nur mal als erstes "Häppchen" ;-) Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | |||||
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Autor | Chri8s M8., Velbert / NRW | 499899 | |||
Datum | 01.08.2008 17:14 | 9006 x gelesen | |||
Genau! Daher war der Wink mit dem Zaunpfahl des Herrn von der Kripo auch recht eindringlich. Wenn der andere am Boden liegt hat man immer nur in der ersten Instanz gewonnen. was den Rest des Themas angeht: Zitat eines mir nicht ganz unbekannten Zugführers: "Wenns gut geht, bist Du der Held, wenns aber schief geht, dann kommst Du in den Fleischwolf!" Deshalb Helm, Haltegurt und Hupf beeindrucken nur 7 Sekunden, also würde ich versuchen diese zeit für ein Rein, schnappen und wieder Raus zu nutzen. Aufschluss darüber,ob der Ansatz anwendbar ist, blieb mir bisher Gott sei Dank verwehrt. | |||||
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Autor | Rein8er 8H., Rosport / Entfällt | 499924 | |||
Datum | 01.08.2008 18:25 | 8939 x gelesen | |||
Frage des ebenfalls Nicht-Volljuristen: Die Polizei darf (so nehme ich an) Material der Feuerwehr wie z.B. ein TLF als improvisierten Wawe requirieren um z.B. im Zuge öffentlichen Aufruhrs die Ordnung wieder herzustellen. Dürfte sie hierzu auch das Bedienpersonal "requirieren" d.h. dienstverpflichten ? | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 499930 | |||
Datum | 01.08.2008 18:58 | 8946 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Reiner Hesse Dürfte sie hierzu auch das Bedienpersonal "requirieren" d.h. dienstverpflichten ? ... für Hessen definitiv: Nein ... siehe: §52 HBKG "Feuerwehren sowie Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes dürfen militärischen Dienststellen oder Polizeidienststellen nicht zugeteilt oder unterstellt werden. Die Heranziehung zur Bekämpfung von politischen Unruhen und Arbeitskämpfen, zur Bekämpfung von Straftaten oder zu sonstigen Aufgaben, die von den Polizeibehörden oder den Gefahrenabwehrbehörden zu erfüllen sind, ist nicht zulässig. Die Amtshilfe nach Maßgabe anderer Rechtsvorschriften bleibt unberührt." Insoweit ist m.E. auch die "Requirierung" von Gerät ausgeschlossen, hier gelten die Amtshilferegelungen (wobei sich schon dann die Frage stellt ob die hier fragliche Maßnahme mit den Sicherstellungsverpflichtungen nach HBKG vereinbar ist). Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Rein8er 8H., Rosport / Entfällt | 499955 | |||
Datum | 01.08.2008 20:41 | 8872 x gelesen | |||
Gilt das entsprechend auch fürs THW und die Bundespolizei..., die ja beide nicht Lädersache sind....? | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 499958 | |||
Datum | 01.08.2008 20:59 | 8939 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Reiner Hesse Gilt das entsprechend auch fürs THW und die Bundespolizei..., die ja beide nicht Lädersache sind....? ... da ich jetzt keine Lust habe in anderen Gesetzen zu suchen, schauen wir doch mal was das HBKG noch so hergibt: In Sachen Bundespolizei: für mich als hessische Feuerwehr gilt (in Hessen) das hessische HBKG (Landeszuständigkeit für Brand- und KatS) - und da reicht der § 52 HBKG, schließlich gibt es auch keine landesseitigen Militärdienststellen ... In Sachen THW: in Hessen könnte es sich auf den §27 (2) HBKG berufen und unter den "Schutz" des Landesgesetzes stellen ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Mark8us 8K., Baden-Baden / Bawü | 500509 | |||
Datum | 04.08.2008 01:23 | 8898 x gelesen | |||
hahaha! Ich stelle mir das gerade viel zu Lustig vor: Eine Gruppe Feuerwehrleute ausgerüstet mit Uniform und Helmen stürmt auf die Täter zu. Angriffstrupp mit laufender Kettensäge und Trennschleifer Wassertrupp mit Feuerwehräxten Schlauchtrupp mit verlegter B-Leitung auf 10Bar Melder mit dem taschenbeil vom gurt ;) Gruppenführer mit der Maglite :D | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 500866 | |||
Datum | 05.08.2008 13:52 | 8859 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens FischerGottchen, dann fang mal bei ganz anderen und wesentlich elementareren Dingen an zu Disqualifizieren. Ich finde Christians Sprüche durchaus elementar. Aber anscheinend ist er hier ja eine heilige Kuh. Andere wären für solche Kommentare schon längst verbal gesteinigt worden. Geschrieben von Jens Fischer Da gibts deutlich dringlicheres. Das ist mir klar, zum Beispiel das xte Jehova-Mobil das hier wortgewandt auseinandergenommen wird. Oder lustige "Findet den Fehler!"-Bilder mit denen man sich so richtig schön über andere auslassen kann und seine eigene Überlegenheit (?) unterstreichen. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 500872 | |||
Datum | 05.08.2008 15:02 | 8797 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannIch finde Christians Sprüche durchaus elementar. Aber anscheinend ist er hier ja eine heilige Kuh. Andere wären für solche Kommentare schon längst verbal gesteinigt worden. Könnte daran liegen, das man sich bei Christian sicher sein kann sich damit nur im Bereich der Fiktion zu bewegen Geschrieben von Daniel Hermann Das ist mir klar, zum Beispiel das xte Jehova-Mobil das hier wortgewandt auseinandergenommen wird. Oder lustige "Findet den Fehler!"-Bilder mit denen man sich so richtig schön über andere auslassen kann und seine eigene Überlegenheit (?) unterstreichen. .. während es hierbei um traurige Realitäten ging. Sollte Christian sein Kommentar irgendwann zu Realität werden, würde das wohl auch hier nicht allzu wohlwollend aufgenommen werden. Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. | |||||
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Autor | Max 8G., London / UK | 500875 | |||
Datum | 05.08.2008 15:43 | 8694 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven KoopmannEinfach mal den Ball flach halten. Übertreibung ist ein rhetorisches Mittel und wird von CFi eben gerne eingesetzt. Das weisst du und vielleicht auch noch ein Grossteil der hier lesenden. Aber das Problem bei solchen niedergeschriebenen Texten Ironie, Sarkasmus, uebertreibungen etc. nicht durch Mimik und/oder Gestik hinterlegt werden koennen und dann steht so ein Text ganz schnell in einem anderen Kontext. Ich finde diese Kommentare auch unpassend und kann Daniels Kommentar nachvollziehen und unterstuetzen. Manchmal muss sich eben auch eine "heilige Forumskuh"* mal an die eigene Nase fassen... Max *das bezieht sich auf einen beitrag weiter unten | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 500918 | |||
Datum | 05.08.2008 18:51 | 9150 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamNebenbei bemerkt auch nicht ins mitteleuropäische Ethikverständnis, an dem sich die Polizei vmtl. orientiert... Das ist IMO sehr unterschiedlich. Solange nicht involviert pflegen Gutmenschen üblicherweise die Idee, die Polizei möge einen bewaffneten Angriff doch möglichst ohne Waffenanwendung abarbeiten, da die Angreifer sicher eine schwere Kindheit hatten und nichts dafür können. Findet sich ein Muster selbigen Gutmenschs dann selbst in der Bedrohungssituation oder wird gar verletzt - oh Wunder, Selbstverteidigung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln erscheint legitim, und auch die Polizei soll dann zum Schutze auch bitte alles verfügbare einsetzen. Meines Wissens - man berichtige mich wenn ich falsch liege - gibt es in Mitteleuropa durchaus auch das Konzept, daß ein Mensch, der einen anderen mit der Waffe angreift und dessen Verletzung oder Tod billigend in Kauf nimmt oder herbeizuführen versucht, sein eigenes Recht auf körperliche Unversehrtheit außer Kraft außer Kraft setzt. Und jetzt die Kurve zur und das Problem der Feuerwehr: 1) Türöffnung nach Wasserrohrbruch / Wasser in darunterliegender Wohnung, in der Wohnung befindlicher nur chinesisch sprechender Chinese hält dies für Einbruchsversuch und versucht sich mit großkalibrigen Küchenmesser zu verteidigen (Real vorgekommen) 2) Szenario in der Art von: Feuerwehr versucht zu Person vorzudringen / zu löschen, die sich im Rahmen einer Demonstration selbst anzünden will, wird dabei von Randalieren bedroht / angegriffen. Entflammte Person gibt zwischenzeitlich durch akustische Äußerungen klar zum Ausdruck, daß sie mit ihrer Gesamtsituation akut unzufrieden ist und sofortige Abstellung wünscht (Auch real vorgekommen) Fall 1: Klarer Notwehrversuch (wenn auch u. U. überdimensioniert), Gewalt als Antwort nicht angemessen Fall 2: Welche Leben sind denn nun schützenswert? mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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