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ThemaVerletzung der Pressefreiheit?278 Beträge
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  • Aufsatz von Berufsrichter Ralf Fischer
  •  
    AutorAndr8eas8 K.8, Kaarst / NRW499428
    Datum31.07.2008 14:57177488 x gelesen
    In Kaarst ist gestern morgen eine Frau, bei einem tragischen Unfall ums Leben gekommen, nachdem sie mit einem Linienbus zusammengestoßen war. Bei Eintreffen der Rettungskräfte stand der PKW bereits in Vollbrand. Die eingeklemmte Fahrzeugführerin konnte das Fahrzeug nicht verlassen und erlitt tödliche Verletzungen. Nach dem Einsatz bleib das LF 24 des Löschzuges Kaarst im Auftrag der Polizei für die Leichenbergung und Unfallaufnahme vor Ort.
    Bis zum Abschluß der Unfallaufnahmen blieb die Unfallstelle weiträumig abgesperrt. An der Absperrung befand sich auch ein Reporter, welcher sich auf auf die Pressefreiheit berief und unbedingt zur Einsatzstelle wollte um Aufnahmen zu tätigen. Jetzt schimpft er auf seiner Internetseite gegen Feuerwehr und Polizei. Auf seiner Seite bekommt er nun positive als auch negative Reaktionen auf seinen Artikel.
    Wie erwähnt, waren die Unfallaufnahme durch den Sachverständigen und Gutachter noch nicht abgeschlossen. Ausserdem war die verbrannte Leiche noch im Fahrzeug. Natürlich gibt es eine Pressefreiheit. Aber ich meine die Medien sollten sich selbst unter Beweis stellen, dass sie mit der ihnen zugesicherten Freiheit umgehen können. Die Presse hat Freiheiten, deren Grenzen sie selbst verantwortungsvoll setzen müssen und sollten.

    Auszug:

    ...UNFALLSTELLE WIRD ZUR ZEIT PRESSEGERECHT VERWANDELT !! WAS GIBT ES ZU VERBERGEN ?? WAS SOLL VERTUSCHT WERDEN ?? DIE ANGEHÖRIGEN DES OPFERS SOLLTEN SCHNELLSTENS EINEN RECHTSBEISTAND NEHMEN !! SEIT NUNMEHR DREI STUNDEN WIRD KEIN PRESSEVERTRETER AN DIE EINSATZSTELLE GELASSEN !! 30.7.08
    ...
    Einige Merkwürdigkeiten spielen sich zur Zeit an der Unfallstelle ab. Die freie Presse ist zur Zeit unerwünscht um die Unfallstelle in Augenschein zu nehmen. Solch ein Verhalten kennt man nur aus nicht freien Staaten. Vermutlich gibt es etwas zu verbergen, das nicht an die Öffentlichkeit soll. Eine Leiche kann jederzeit abgedeckt werden. Es ist zu befürchten, dass hier ein Unfall verfälscht wird. Zu wessen Ungunsten auch immer. Und wir regen uns über die Pressefreiheit in China auf.


    Jetzt würde mich Eure Meinung mal interessieren

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    AutorMart8in 8S., Lübau / Sachsen499430
    Datum31.07.2008 15:03170662 x gelesen
    was soll man dazu noch sagen, ich hätte ihn auch nicht durchgelassen, solange sich die Person noch im Fahrzeug befindet...


    http://www.feuerwehr-lübau.de/

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    AutorMax 8G., London / UK499432
    Datum31.07.2008 15:18169698 x gelesen
    Geschrieben von Andreas KallaJetzt würde mich Eure Meinung mal interessieren

    Ich besuche die entsprechende Seite schon lange nicht mehr. Mit serioesem Journalismus hat sie ungefaehr genausoviel am Hut wie die Auflagenstaerkste Tageszeitung Deutschlands.
    Besagter Journalist nutzt seine Seite aber gerne mal um seine eigene Meinung kundzutun, meist mit ebensovielen Ausrufezeichen wie im jetzigen Artikel.

    Das er unbedingt "geile" Bilder haben wollte die ihm -zu Recht- verweigert wurden und nun aus Rache(?) solche Texte verfasst diskredidiert ihn nur noch mehr...

    Max


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    AutorStep8han8 D.8, Trabelsdorf / Bayern499433
    Datum31.07.2008 15:25169467 x gelesen
    Hallo zusammen,

    ich glaube der gute Herr muss sich etwas wichtigt machen. Pressefreihheit ja, aber mit Würde. Will er dem Staatsanwalt erklären wie der Unfall geschah oder wer schuld ist. Solche Probleme gibt es bei unseren Einsatzstellen nicht. Die Leute der Presse melden sich bei der Polizei an und fragen. Sie wollen ja auch nicht im Weg stehen und als Gaffer bezeichnet werden. Und wenn Sie mal noch warten müssen dann warten Sie.

    Ich gebe hier nur meine Meinung wieder


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    AutorMitj8a S8., Pinneberg / SH499435
    Datum31.07.2008 15:33169757 x gelesen
    Moin,

    ich weiß ja nicht, aber mir kommt es so vor, als seien die "Leserbriefe" alle von Wieboldt selber verfasst. Da gibt es z.T. sehr unsachliche Kommentare, die gegen Wieboldt gerichtet sind (und daher für den Lesenden eher den gegenteiligen Effekt haben), da prügeln Rettungsdienstler auf Feuerwehrs ein, usw. Hat für mich doch ein ziemliches "Geschmäckle".

    Gruß
    Mitja


    Ich spreche grundsätzlich und immer nur für mich!

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz499436
    Datum31.07.2008 15:35169522 x gelesen
    Hallo!

    Lachhaft was so ein sensations- und geldgeiler Schmierfink, upps...Entschuldigung, ein ehrenwertes Mitglied des Pressestandes da zum besten gibt.

    Der gute Mann verwechselt Pressefreiheit und das Recht auf Information mit Sansationshascherei und Gaffertum!

    Evtl. fehlt ihm ja der natürliche Anstand und die Fähigkeit zur gebotenen Zurückhaltung. Ein solcher Mensch ist eigentlich zu bemitleiden!

    Wenn ich seine Aussage richtig verstehe, unterstellt er indirekt den an dem Einsatz beteiligten Kräften sogar eine Straftat?

    >>Kopfschüttel<<

    Gruß aus dem Dorf mit der Mühle

    Jakob


    Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

    Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format.

    "Dein Neid ist meine Anerkennung, Dein Hass ist mein Stolz! Wenn Du hinter meinem Rücken über mich redest, dann danke ich Dir, dass Du mich zum Mittelpunkt Deines Lebens machst!"


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    AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz499437
    Datum31.07.2008 15:36169374 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Mitja Suchorskiich weiß ja nicht, aber mir kommt es so vor, als seien die "Leserbriefe" alle von Wieboldt selber verfasst.

    ***Grins*** Du warst schneller ;-)

    Gruß

    Jakob


    Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

    Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format.

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    AutorLars8 H.8, Zehdenick / Brandenburg499438
    Datum31.07.2008 15:39169564 x gelesen
    Ganz ehrlich gesagt:

    Jemand der seinen Artikel als Verschwörungstheorie aufbaut, in einem Anschein von angeblicher Vertuschung, hat für mich keinen Anspruch auf neutrale Berichterstattung und Pressefreiheit zu Pochen.

    Die persönliche Freiheit eines Menschen endet da wo sie die freiheit eines anderen Menschen berührt oder stört.

    Die Einsatzstelle wird ja nicht abgesperrt um etwas zu vertuschen, sondern um Schaulustige (unnd nichts anderes ist dieser Reporter) von der Ereignisstelle fern zu halten und das hauptsächlich zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz der dort arbeitenden Personen und des Pietätschutzes der betroffenen Person gegenüber.
    Wenn die Arbeiten an der Unfallstelle abgeschlossen ist kann ja jeder wieder seiner individuellen Freiheit nachgehen.
    Die Pressefreiheit ist zwar ein hohes und wichtiges Gut der deutschen Gesellschaft allerdings sollte man bedenken wo diese auch ihre Grenzen hat.

    Liebe Kameraden (auch Innen ;-) ),
    lasst euch von soetwas nicht verunsichern denn ihr habt euren Job so erfüllt dass niemand weiter zu Schaden kommen konnte und auch die versporbene Frau nicht zum "Gafferobjekt" herruntergestuft wurde.

    Kameradschaftlicher Gruß


    www.feuerwehr-zehdenick.de

    http://www.sga-md.de/

    Einfach mal reinschauen!

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    AutorMath8ias8 W.8, Garlstorf / Nds499443
    Datum31.07.2008 16:11169316 x gelesen
    Moinsen,

    Geschrieben von Lars Herrmann[...] Schaulustige (unnd nichts anderes ist dieser Reporter) [...]

    Wenn er einen Presseausweis hat, wäre ich da etwas vorsichtiger.Wir haben gottseidank Pressefreiheit in Deutschland. Ganz unabhängig davon, was das in diesem Fall für ein 'spezieller' Mensch ist, habt ihr nicht das Recht, ihm den Zugang zu verwehren. Er kann filmen was und wo er möchte (natürlich ohne die Rettungsarbeiten zu behindern). Was er dann veröffentlicht, liegt ganz in seinem Ermessen bzw. muss er verantworten.

    Falls er gegen den Einsatzleiter klagen sollte, dürfte er meiner Meinung nach Recht bekommen..

    Gruß
    Mathias


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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen499444
    Datum31.07.2008 16:13169478 x gelesen
    Offensichtlich hat der Journalistenverband die Weltmeisterschaft im sich-selbst-ein-Bein-stellen ausgelobt und wir sind in den Kampf um die Spitzenplätze geraten...

    Der Text auf der Seite entspricht in Wortwahl, intellektuellem Anspruch und Tastaturdefekten (seit unmehr x Jahren klemmt die "!"-Taste) dem, an das man sich wohl nie gewöhnen kann/darf.

    Den Satz
    Es ist zu befürchten, dass hier ein Unfall verfälscht wird.
    würde ich als BM von Kaarst und Landrat (Kreispolizeibehörde) mal dem Rechtsamt zeigen. Bringt aber vmtl. nichts, weil er nebulös genug formuliert ist (flach heißt ja nicht blöd...).

    Bevor jetzt aber alle den Knüppel auspacken:

    Die Agentur ist ja NRW-weit mehr als aktiv und hat scheinbar dutzende Zuarbeiter landauf/landab. Was mir - neben der "Qualität der Texte" - immer auffiel ist, dass ich auf Bildern (sind ja Video-Prints) und in den Videos die ich gesehen habe noch nie direkte Bilder von Leichen oder anderen fragwürdigen und schamverletztenden Inhalten gesehen habe. Es wird eigentlich immer im richtigen Moment weggeschwenkt oder die Aufnahme gestoppt. Da gibt es durchaus andere Kandidaten, auch unter Feuerwehrleuten! Meine persönlichen Erfahrungen mit dieser Agentur als Einsatzleiter waren bisher durchweg korrekt. Man kam, stellte sich vor und fragte, von wo aus man Bilder machen könne und dürfe. Ein Fall wie in Kaarst war da allerdings nicht dabei.

    Auch Wünsche nach Bildern zur weiteren Verwendung wurden mir schnell und entgegenkommend beantwortet.

    Leider ist nun zu befürchten, dass sich die festen und freien Mitarbeiter dieser Agentur zukünftig besser mit "Firma Müller" vorstellen sollten, um beim Einsatzleiter nicht sofort Vorbehalte oder schlimmeres zu wecken. DAS kapiert Herr W. aber seit Jahren nicht, da können wir nen Haken dran machen. Schade.


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen499446
    Datum31.07.2008 16:25169284 x gelesen
    Geschrieben von Andreas Kalla(...) Wie erwähnt, waren die Unfallaufnahme durch den Sachverständigen und Gutachter noch nicht abgeschlossen. Ausserdem war die verbrannte Leiche noch im Fahrzeug.

    Solange weder Einsatzerfolg noch die Sicherheit der Anwesenden durch das Handeln des Journalisten gefährdet werden, gibt es keinen Grund diesem den Zugang zu verwehren.

    Geschrieben von Andreas KallaNatürlich gibt es eine Pressefreiheit. Aber ich meine die Medien sollten sich selbst unter Beweis stellen, dass sie mit der ihnen zugesicherten Freiheit umgehen können. Die Presse hat Freiheiten, deren Grenzen sie selbst verantwortungsvoll setzen müssen und sollten.

    Eine Selbstkontrolle der Medien kann jedoch nur dann erfolgen wenn sie sich selbst die Grenzen setzen und diese nicht durch staatliche Maßnahmen gesetzt werden.

    MkG
    Marc


    "Mehr als 130 Jahre Problemlösung haben nicht das Problem gelöst, sondern eine Institution geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist. Dieses Dilemma kann so wenig aus sich gelöst werden, wie sich ein Hammer hämmern kann." (Prof. Dr. W.R. Dombrowski)

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen499447
    Datum31.07.2008 16:26170363 x gelesen
    Geschrieben von Martin Schmieder was soll man dazu noch sagen, ich hätte ihn auch nicht durchgelassen, solange sich die Person noch im Fahrzeug befindet...

    Nur der Neugier halber: Auf welcher rechtlichen Grundlage?

    MkG
    Marc


    "Mehr als 130 Jahre Problemlösung haben nicht das Problem gelöst, sondern eine Institution geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist. Dieses Dilemma kann so wenig aus sich gelöst werden, wie sich ein Hammer hämmern kann." (Prof. Dr. W.R. Dombrowski)

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen499448
    Datum31.07.2008 16:26169168 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamDie Agentur ist ja NRW-weit mehr als aktiv und hat scheinbar dutzende Zuarbeiter landauf/landab. Was mir - neben der "Qualität der Texte" - immer auffiel ist, dass ich auf Bildern (sind ja Video-Prints) und in den Videos die ich gesehen habe noch nie direkte Bilder von Leichen oder anderen fragwürdigen und schamverletztenden Inhalten gesehen habe. Es wird eigentlich immer im richtigen Moment weggeschwenkt oder die Aufnahme gestoppt. Da gibt es durchaus andere Kandidaten, auch unter Feuerwehrleuten! Meine persönlichen Erfahrungen mit dieser Agentur als Einsatzleiter waren bisher durchweg korrekt. Man kam, stellte sich vor und fragte, von wo aus man Bilder machen könne und dürfe. Ein Fall wie in Kaarst war da allerdings nicht dabei.


    Das kann ich auch so bestätigen. Mir sind zwar aus Nachbarwehren Berichte bekannt, wo das angeblich anders gewesen sein soll, jedoch habe ich persönlich (und mir ist darüber hinaus auch noch nichts zugetragen worden) bei Einsätzen im Alpener Gebiet (es dürften jährlich locker 10 und mehr sein, wo Wiebold vor Ort ist) keine Probleme erlebt. Im Gegenteil. Dabei war es egal, ob W. selbst vor Ort war oder ob er freie Mitarbeiter geschickt hat.

    Geschrieben von Andreas BräutigamLeider ist nun zu befürchten, dass sich die festen und freien Mitarbeiter dieser Agentur zukünftig besser mit "Firma Müller" vorstellen sollten, um beim Einsatzleiter nicht sofort Vorbehalte oder schlimmeres zu wecken. DAS kapiert Herr W. aber seit Jahren nicht, da können wir nen Haken dran machen. Schade.


    Richtig. Seine "unmaßgebliche Meinung" in Ehren - die soll er gerne haben - führt nicht gerade zu einem seriösen Eindruck. Das liegt dabei sogar weniger am Inhalt als an der Form und Ausdrucksweise.
    Die Kommentare dazu, die teilweise veröffentlicht werden, sind teilweise natürlich mehr als unterirdisch.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorPhil8ipp8 L.8, Bocholt / NRW499449
    Datum31.07.2008 16:27169038 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamMeine persönlichen Erfahrungen mit dieser Agentur als Einsatzleiter waren bisher durchweg korrekt.

    Kann ich als RD'ler nur bestätigen.


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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen499454
    Datum31.07.2008 16:42169460 x gelesen
    Moin,

    nun, Pressefreiheit ist das eine und ich denke einen Pressevertreter pauschal am Betreten der Einsatzstelle zu hindern ist tatsächlich nicht so einfach wie man sich das manchmal vorstellt. Solange dadurch keine Eigengefährung oder eine Störung des Einsatzablaufes geschieht sollte man wohl eher einen Mann zur Seite stellen und eine Führung über die Einsatzstelle machen als die Betreffenden an einer Absperrung aufzuhalten. Genau dadurch schießen ja die Spekulationen ins Kraut - nur frühzeitige und Umfassende Information der Medien kann da wirklich helfen.

    Die Form der Spekulation die hier angestellt wird ist allerdings die andere Seite der Medaille. Alleine aus der Tatsache, nicht zur Einsatzstelle vorgelassen zu werden eine Verschwörung bzw. gar eine "Vertuschung" zu konstruieren scheint mir doch etwas weit hergeholt. Das wird wohl auch sicher nicht das erste mal gewesen dass ein erfahrener Reporter an eine Einsatzstelle kommt wo er nicht gleich bedient wird. Da müsste er doch mit etwas mehr Gleichmut an die Sache ran gehen. Was mir dann schlussendlich sauer aufstößt idt die aufforderung an die Angehörigene eines kürzlich Verstorbenen Menschen hier für ihn die "Drecksarbeit" zu machen und ihrerseits einen Rechtsbeistand aufzusuchen, um die vermeintliche Vertuschung aufzuklären. Das finde ich letztlich pietätlos und eben diese Satz sollte für meine Begriffe wiederum nicht ohne Folgen bleiben. Schließlich unterliegt auch der Journalismus einer Aufsicht durch entsprechende Gremien. Ganz zu schweigen davon dass man hier ggf. den Versuch heraus lesen könnte jemanden einer Straftat zu bezichtigen...

    Gruß, otti


    "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

    Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen499456
    Datum31.07.2008 16:43169208 x gelesen
    Geschrieben von Matthias OttSchließlich unterliegt auch der Journalismus einer Aufsicht durch entsprechende Gremien.

    Welcher Gremien?

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen499461
    Datum31.07.2008 16:47169161 x gelesen
    Ach ja, noch eine Sache - die Masse der Reaktionen auf der Seite von Herrn Wieboldt wundert mich dann doch etwas. Da ich nun nicht all zu oft mit dieser Page kontakt habe, hier die Frage: Ist die denn wirklich so gut besucht? Ich käme kaum auf die Idee hier schnell eine Mail zu verfassen, und immerhin sind gerade erst 24h vergangen.

    Gruß, otti


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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen499466
    Datum31.07.2008 16:56169125 x gelesen
    Mahlzeit,

    wie wäre es mit dem deutschen Presserat? Oder einem jeweils passenden der hier aufgeführten? Natürlich ist "Aufsicht" hier i.e.S. etwas zu viel gesagt, Beschwerde führen kann man aber trotzdem. Und bei eintsprechenden Verfehlungen unterliegt auch der Journalismus den regularien entsprechender Gesetze...

    Gruß, otti


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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds499467
    Datum31.07.2008 16:56169387 x gelesen
    Hallo,

    und schon haben wir wieder den Dauerbrenner "Presse".

    Leider geht es nicht draus hervor, ob der Mann wirklich ein Journalist war oder sich nur selber dazu ernannt hat (Die Berufsbezeichnung "Journalist" ist leider nicht geschützt, im Gegensatz zum "Redakteur", der in der Regel einen "Redakteurbrief" haben muss, praktisch der Gesellenbrief dieses Berufsstandes.
    (Allerdings kann eine Redaktion einen "Journalisten" auch selber zum Redakteur ernennen, in eigener Verantwortung)

    Auf Zuruf: "Ich bin ein Journalist und die Pressefreiheit...(blah blah blah).." zu erwarten, dass die Polizei und die Rettungskräfte ihre Arbeit unterbrechen ist ein ganz schlechter Witz (Wenn dieser Begriff in diesem Zusammenhang überhaupt angemessen ist)

    Richtig ist, dass die Polizei einem echten Journalisten Sonderrechte zubilligen muss, SOLANGE er nicht die Arbeit behindert oder stört. Und die "Echtheit" kann er in der Regel nur mit einer Pressekarte nachweisen.

    Der Knabe sollte mal hinten auf seinen Presseausweis (so er überhaupt einen hat) schauen, was da drauf steht:

    ************************************************
    "Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe.
    Die Behörden sind nach Maßgabe der Landespresserechte verpflichtet, den Vertretern der Presse die in der
    Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben dienenden Auskünfte zu erteilen.

    Der Presseausweis soll den/die Ausweisinhaber(in) in der Wahrnehmuing seines/ihres Auskunftrechtes zu unterstützen.

    SOFERN DIES NICHT AUS ZWINGENDEN GRÜNDEN VERWEIGERT WERDEN MUß

    legitimiert er den(die Ausweisinhaber(in), sich zur Erleichterung seinr/ihrer Berufsausübung innerhalb behördlicher Absperrung zur aktuellen Berufsausübung aufzuhalten.

    Der Presseausweis erleichtert den Behörden die Überpürüfung, wer als Vertreter(in) der Presse tätig ist.

    Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz
    ***********************************************

    Für die Puristen undter uns: Es ist mir bekannt, dass da wohl vom nächtsen Jahr an eine Änderung in das Haus steht, aber noch ist das geltendes Recht.

    Der groß geschreibene Teil (Nein, meine Tastatur hat nicht geklemmt, ich bakam es leider nachträglich nicht mehr fett geschreiben in das Lay Out hinein..) sagt also ganz eidneutig, wie sehr diese Knabe neben der Spur lief.


    Der Presserat hat einen Kodex für journalistsiche Arbeit entwickelt, der diese Dinge explizit untersagt.
    Wenn ich mir vorstelle, dass ich dem Rechtsbeistand meines Verbandes damit kommen würde, um mich gegen die Beamten und Rettungskräfte zu beschweren - ich fürchte, dass meine Pressekarte sofort eingezogen würde.

    Wenn mir ein Schutzmann sagt: Bitte bleiben Sie hinter der Absprerrung, dann bleibe ich da! Punkt!

    Ein ganz heißes Eisen nebenbei ist das Fotografieren von Geschädigten.

    Wenn da Persönlichkeitsrechte tangiert werden (und das wird es bei einem Verletzten, wenn ich den gegen seinen Willen ablichte), dann kann das so richtigen Ärger vor einem Strafrichter geben.
    Das aber lernt bereits der jüngste Volontär in den ersten Wochen in der Redaktion!

    Selbst die hier immer wieder als Negativbespiel genannte Zeitung mit den großen Buchstaben und der manchmal rustikalen Arbeitsweise würde dieses - jedenfalls die Journalisten, die ich hier in Hannover kenne - nicht wagen, so ein Ding abzuziehen.

    Im Gegensatz zur landläufigen Meinung wissen die Mädels und Jungs des "B undes I nformatkonsblatt f ür
    L eichtglübige D eutsche" sehr genau, was sie dürfen und was nicht und die würden eher Tinte trinken, als sich derart mit der Polizei und den Rettunskräften so anzulegen.

    Die sind nämlich auf eine gute Zusammenarbeit angewiesen.

    FAZIT: Das ist ein Wichtigtuer ohne fachliche Qualifikation!!

    Mein Rat an die einsatzleitenden Kollegen/Kameraden: Sich immer die Pressekarte zeigen lassen, sich den Verband notieren und bedarfsweise diesen zu informieren.
    Die seriösen Verbände sind da sehr drauf bedacht, schwarze Schafe auszumerzen, das geht schneller als ein Ei zu kochen!

    Klaus,
    der absolut KEIN Verständnis hat.


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen499471
    Datum31.07.2008 17:08169335 x gelesen
    Geschrieben von Matthias Ottwie wäre es mit dem deutschen Presserat? Oder einem jeweils passenden der hier aufgeführten? Natürlich ist "Aufsicht" hier i.e.S. etwas zu viel gesagt, Beschwerde führen kann man aber trotzdem.

    Sicher, beschweren kann man sich. Manchmal kommt dabei sogar eine Rüge raus. Aber letztendlich geht so etwas vielen Journalisten am A... vorbei.

    Geschrieben von Matthias OttUnd bei eintsprechenden Verfehlungen unterliegt auch der Journalismus den regularien entsprechender Gesetze...

    So wie jeder andere im Geltungsbereich der jeweiligen Gesetze.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds499472
    Datum31.07.2008 17:09168992 x gelesen
    Kurzer Nachtrag: Journalistich fragwürdige Berichterstattung!

    In einen Bericht, gleich, in welcher Form gehören keine persönliche Meinungen hinein.

    Die kann man in einem Kommentar anhängen, aber es muss immer klar sein, was nun Fakten sind und was persönliche Einschätzungen!


    Gruß
    Klaus


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen499473
    Datum31.07.2008 17:11169054 x gelesen
    Geschrieben von Klaus BethgeDer Presserat hat einen Kodex für journalistsiche Arbeit entwickelt, der diese Dinge explizit untersagt.

    Jedoch bezieht sich der Pressekodex nur auf das Veröffentlichen gewisser Dinge - nicht jedoch auf die Aufnahme/Dokumentation. Somit ist der grundsätzliche Wunsch dort Aufnahmen zu machen legitim.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds499474
    Datum31.07.2008 17:12168872 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyJedoch bezieht sich der Pressekodex nur auf das Veröffentlichen gewisser Dinge - nicht jedoch auf die Aufnahme/Dokumentation. Somit ist der grundsätzliche Wunsch dort Aufnahmen zu machen legitim.

    Marc,

    habe ich das bestritten??

    Weshalb habe ich den Passus über das Verletzten von Persönlichkeitsrechten angeführt?

    Gruß
    Klaus


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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds499475
    Datum31.07.2008 17:17169842 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyNur der Neugier halber: Auf welcher rechtlichen Grundlage?


    Auf Grund der Regeln, welche von der Innenministerkonferenz gesetzt wurden.

    (Siehe mein vorheriges Posting - Rückseite Presseausweis -)

    ebenfalls

    mfG

    Klaus


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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen499476
    Datum31.07.2008 17:18168768 x gelesen
    Geschrieben von Matthias OttText: Ach ja, noch eine Sache - die Masse der Reaktionen auf der Seite von Herrn Wieboldt wundert mich dann doch etwas. Da ich nun nicht all zu oft mit dieser Page kontakt habe, hier die Frage: Ist die denn wirklich so gut besucht? Ich käme kaum auf die Idee hier schnell eine Mail zu verfassen, und immerhin sind gerade erst 24h vergangen.


    Ja. Die Seite ist in NRW sehr bekannt und wird sicherlich auch entsprechend frequentiert.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen499477
    Datum31.07.2008 17:22169547 x gelesen
    Geschrieben von Klaus BethgeAuf Grund der Regeln, welche von der Innenministerkonferenz gesetzt wurden.

    Die IMK ist keine Rechtsgrundlage.

    MkG
    Marc


    "Mehr als 130 Jahre Problemlösung haben nicht das Problem gelöst, sondern eine Institution geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist. Dieses Dilemma kann so wenig aus sich gelöst werden, wie sich ein Hammer hämmern kann." (Prof. Dr. W.R. Dombrowski)

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    AutorThom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg499478
    Datum31.07.2008 17:36169013 x gelesen
    So, noch einer aus der fotografierenden/filmenden Zunft, der sich zu Wort meldet...

    Okay, ich mag das Auftreten des Kollegen Wilbold nicht wirklich,
    es wirkt für mich als Süddeutscher etwas arg proletenhaft.
    Auch seine Sympathie für das "!" macht den Satz davor nie inhaltsreicher.
    Er produziert die Filme, die jeder von uns mit Faszination in Nachrichtensendungen und Fernsehmagazinen ansieht.
    Blos nicht, wenn es die eigene Wehr betrifft?

    Es gibt einen ganz großen Unterschied, zwischen dem, was ich als Journalist sehe/höre/filme und dem, was ich über die Medien verbreite.

    Auch ich muss ab und zu ein Foto machen, auf dem irgendwo eine Leiche zu sehen ist.
    Wer von Euch weiss aber an der Einsatzstelle, dass ich das Bild genau neben der Leiche abschneide?
    Nur aus dieser Perspektive konnte ich den Unfallhergang in einem einzigen Foto und auf einen Blick erklären.

    Das Zauberwort heisst miteinander.
    Wenn Kollege Wilbold erklärt, warum er aus genau dieser Perspektive filmen muss und wenn der Einsatzleiter oder eine befugte Persone erklärt, warum das _jetzt_ nicht geht, dann muss es doch immer einen Mittelweg geben.

    Auch mir hat einmal ein Kamerad die Sicht versperrt, bis er von seinem Gruppenführer aufgeklärt wurde. Er hatte die Größe, sich bei mir per Handschlag zu entschuldigen. Vor so Kameraden ziehe ich den Hut!

    Sprecht miteinander, das hilft Missverständnisse zu vermeiden
    denkt
    Thomas


    Meine Einsatzfotos in Ulm, um Ulm und um Ulm herum
    http://www.einsatzfoto.net

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz499479
    Datum31.07.2008 17:37168887 x gelesen
    Geschrieben von Jakob Theobald

    sensations- und geldgeiler Schmierfink

    Hi,

    genau das war mein erster Gedanke, und ich bleibe dabei und ich entschuldige mich nicht dafür.

    Alles zu seiner Zeit, die Presse, wenn Verletzte versorgt und Leichen geborgen sind (ich habe schon Paparazzis erlebt, die Abdecktücher auf PKWs entfernen wollten um tote Unfallopfer zu fotografieren).

    Igitt, Pfuii

    MfG, Thomas Klee


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    AutorMaik8 W.8, Uecker - Randow / Mecklenburg-Vorpommern499480
    Datum31.07.2008 17:38169038 x gelesen
    Wenn ich richtig gelesen habe, war die DEKRA und Staatsanwaltschaft noch bei der Arbeit. Deshalb war die Unfallstelle auch abgesperrt.
    Da es bei dem Unfall ein Todesopfer gab, hat die Staatsanwaltschaft mit Sicherheit ein Ermittlungsverfahren bzgl. KV mit Todesfolge etc. eingeleitet.
    Damit wird der Unfallort zum Tatort und die Zutrittsberechtigung auf einen bestimmten Personenkreis eingeschränkt und die Presse gehört nunmal nicht dazu.

    Ich habe über diesen Pressevertreter zum ersten mal hier im Forum gelesen und muss sagen, wer Macht hat (dazu gehört für Mich die Presse) der mißbraucht sie. Nach allem, was ich über diesen Herrn gelesen habe gehört er zu der unbeliebten Gattung der Pressvertreter.

    Dies ist ausschließlich meine private Meinung.

    Gruß aus dem Norden!

    Maik


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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen499482
    Datum31.07.2008 17:43169014 x gelesen
    Hallo,

    völlig unabhängig vom Artikel von Herrn Wiebold auf seiner HP oder den tatsächlichen Ereignissen in Kaarst -

    geschrieben von Lars Herrmann:
    [...] Schaulustige (unnd nichts anderes ist dieser Reporter)
    Nein, ist er eben nicht, sondern er ist ein Vertreter der Presse und als solchem stehen ihm einige Privilegien zu. Darüber hinaus bzw. genau im Gegensatz dazu steht "uns" als Einsatzkräften eben nicht zu, zu bescheiden, was etwa gefilmt werden darf, was pietätvoll ist und was nicht oder was eventuell Persönlichkeitsrechte betreffen könnte, wann das ganze zu geschehen hat, oder kurzum, auch passend bezüglich dieser Aussage -

    Die Pressefreiheit ist zwar ein hohes und wichtiges Gut der deutschen Gesellschaft allerdings sollte man bedenken wo diese auch ihre Grenzen hat.
    - mehr oder weniger willkürlich festzulegen, wo eventuell diese Grenzen liegen. Im Klartext: "Einfach nicht durchlassen" wie an anderer Stelle geschrieben, ist nicht, sondern das Thema ist relativ kompliziert. Vergleiche dazu auch die diversen Diskussionen hier im Forum, z.B. zum Thema (Einsatz-) Fotos im Zusammenhang mit Persönlichkeitsrechten (Suche) usw. u.a. in der Rubrik "Öffentlichkeitsarbeit".


    Gruß

    Daniel


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    AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW499483
    Datum31.07.2008 17:49168962 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeySolange weder Einsatzerfolg noch die Sicherheit der Anwesenden durch das Handeln des Journalisten gefährdet werden, gibt es keinen Grund diesem den Zugang zu verwehren.

    Doch, sogar einen ganz entscheidenden:

    Art. 1 Abs. 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    Dazu ergänzend, die viel zitierte Pressefreiheit:

    Art. 5 GG [Meinungs- und Pressefreiheit] Abs. 2: Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

    Das GG liefert zur Pressefreiheit also gleich die passende Schranke mit.

    Ob eine verkohlte Unfallleiche von Foto- und Videoreportern geknipst werden sollte oder nicht, bzw ob diese Leiche oder deren Angehörige eine schützenswerte Menschenwürde haben, darf jeder EL für sich entscheiden.
    "Meine" Unfallopfer hatten bisher immer eine schützenswerte Menschenwürde und dabei wirds auch sicher in Zukunft bleiben. Hatte auch schon mehrfach Diskussionen bei tödlichen Unfällen mit den Kollegen von der Presse.


    Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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    AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW499484
    Datum31.07.2008 17:52168951 x gelesen
    Geschrieben von Daniel Ruhlandgenau im Gegensatz dazu steht "uns" als Einsatzkräften eben nicht zu, zu bescheiden, was etwa gefilmt werden darf, was pietätvoll ist und was nicht oder was eventuell Persönlichkeitsrechte betreffen könnte

    Nochmal Art. 1 Abs 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu SCHÜTZEN ist VERPFLICHTUNG ALLER STAATLICHEN GEWALT.


    Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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    AutorHart8mun8d F8., Emsland / Niedersachsen499485
    Datum31.07.2008 17:57168928 x gelesen
    Es gibt "Schmierfinken" die ihre journalistische Aufgabe auch nach Jahren noch nicht verstanden haben und sie vermutlich auch nicht mehr verstehen werden/wollen.

    Nicht ALLES lässt sich mit der "Pressefreiheit" rechtfertigen.

    Leider gibt es aber auch immer wieder Leser, Zuhörer und Zuschauer die sich in Augenhöhe mit solchen blutgierigen Leichenpflädderern und Papparazzis befinden.

    Es bringt auch leider nichts, sich als Feuerwehrs oder HiOrgs mit solchen Leuten anzulegen.

    Hartmund


    Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren.

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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen499486
    Datum31.07.2008 17:57168674 x gelesen
    Hallo,

    geschrieben von Thomas Heckmann:
    Das Zauberwort heisst miteinander.
    Eben, und das klappt in aller Regel auch völlig reibungslos, hier z.B. sowohl mit der filmenden Zunft als auch mit den Mitarbeitern der zwei örtlichen Zeitungen (sowieso, man kennt sich eben), und im Herkunftsgebiet von Herrn Wiebold, wie in einem anderen Posting zu lesen, in der Regel wohl auch mit ihm. Und in diesem Zusammenhang dann auch noch über die in der Provinz ja auch ach so oft vorkommenden, Leichentücher zu Seite schiebenden Paparazzis zu schwadronieren halte ich für sehr verfehlt.


    Gruß

    Daniel


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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz499487
    Datum31.07.2008 17:58168884 x gelesen
    Geschrieben von von mir selbst
    genau das war mein erster Gedanke, und ich bleibe dabei und ich entschuldige mich nicht dafür.

    Alles zu seiner Zeit, die Presse, wenn Verletzte versorgt und Leichen geborgen sind (ich habe schon Paparazzis erlebt, die Abdecktücher auf PKWs entfernen wollten um tote Unfallopfer zu fotografieren).

    Igitt, Pfuii

    Hallo,

    ich will zur Klarstellung folgendes hinzufügen:

    1. Die weitaus größte Zahl von Pressevertretern halten sich an Absprachen, die zum Einen übers Jahr über getroffen werden oder an Vorgaben, die bei der "Pressebetreuung" erfolgen.

    2. Leider sind aber immer wieder Einzelne dabei, die das schnelle Geld wollen und das bringen leider nur Bild, die großes Leid ausdrücken.

    MfG, Thomas Klee


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen499488
    Datum31.07.2008 17:59168864 x gelesen
    Geschrieben von Ralf Schmidt"Meine" Unfallopfer hatten bisher immer eine schützenswerte Menschenwürde und dabei wirds auch sicher in Zukunft bleiben. Hatte auch schon mehrfach Diskussionen bei tödlichen Unfällen mit den Kollegen von der Presse.

    Wenn du das als einzige Rechtsgrundlage kennst, dann sei froh, wenn es bisher nur bei Diskussionen geblieben ist.

    MkG
    Marc


    "Mehr als 130 Jahre Problemlösung haben nicht das Problem gelöst, sondern eine Institution geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist. Dieses Dilemma kann so wenig aus sich gelöst werden, wie sich ein Hammer hämmern kann." (Prof. Dr. W.R. Dombrowski)

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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen499491
    Datum31.07.2008 18:09168848 x gelesen
    Hallo,

    geschrieben von Ralf Schmidt:
    Nochmal Art. 1 Abs 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu SCHÜTZEN ist VERPFLICHTUNG ALLER STAATLICHEN GEWALT.
    genau, nochmal, und jetzt sogar mit klemmender Umschalttaste... Zu deinem anderen Posting wollte ich aber sowieso auch was schreiben:

    Gleich zwei (der ersten - 1 und 5) Paragraphen der Grundgesetzes, über deren Auslegung Du als FA, EL oder was sonst eigentlich - muß jedenfalls verdammt nah an den Status unserer höchsten Bundesrichter herangehen, die sich sonst mit solchen Auslegungsfragen beschäftigen - natürlich entscheidest - siehe in Deinem anderen Posting: "darf jeder EL für sich entscheiden. (ach ja, und noch weiter: bei "seinen" Opfern...)!? RESPEKT, jetzt bin ich wirklich schwerst beeindruckt!


    Gruß

    Daniel


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    AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW499492
    Datum31.07.2008 18:09169020 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyWenn du das als einzige Rechtsgrundlage kennst, dann sei froh, wenn es bisher nur bei Diskussionen geblieben ist.

    Och, keine Angst, ich kenne da schon ein paar mehr, insbesondere da das FSHG NW der Feuerwehr recht weitgreifende einschränkungen in Grundrechte ermöglicht.
    Aber ich behaupte einfach mal in meinem jugendlichen Leichtsinn, das Artikel 1 unseres Grundgesetzes eine nicht ganz unbedeutende Rolle innerhalb der Rechtsnormen in der Bundesrepublik Deutschland spielt. Da lerne ich aber gerne von Dir dazu.

    Zumindet in den mir bekannten juristischen Literaturquellen wird für den Fall "Pressefreiheit an der Einsatzstelle" der Art. 1 GG als Totschlagargument auf Rechte nach Art. 5 GG genannt.


    Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen499493
    Datum31.07.2008 18:15168879 x gelesen
    Hallo,

    geschrieben von Ralf Schmidt:
    Aber ich behaupte einfach mal in meinem jugendlichen Leichtsinn, das Artikel 1 unseres Grundgesetzes eine nicht ganz unbedeutende Rolle innerhalb der Rechtsnormen in der Bundesrepublik Deutschland spielt. Da lerne ich aber gerne von Dir dazu.
    Wie grade schon geschrieben: Und über die Auslegung des besagten Artikel 1 GG befindest ausgerechnet Du - Kraft Funktion? Ich komm aus dem Staunen nicht mehr raus.


    für den Fall "Pressefreiheit an der Einsatzstelle" der Art. 1 GG als Totschlagargument auf Rechte nach Art. 5 GG genannt.
    Diese Quellen würden mich allerdings mal interessieren.


    Gruß

    Daniel


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen499494
    Datum31.07.2008 18:18168845 x gelesen
    Geschrieben von Ralf SchmidtAber ich behaupte einfach mal in meinem jugendlichen Leichtsinn, das Artikel 1 unseres Grundgesetzes eine nicht ganz unbedeutende Rolle innerhalb der Rechtsnormen in der Bundesrepublik Deutschland spielt.

    Da werde ich dir nicht widersprechen. Aber wäre schon nett wenn du mir erklärst wie die reine Anwesenheit eines Journalisten (und um die geht es zunächst auch nur) ein entsprechender Angriff auf die Würde darstellen kann.

    MkG
    Marc


    "Mehr als 130 Jahre Problemlösung haben nicht das Problem gelöst, sondern eine Institution geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist. Dieses Dilemma kann so wenig aus sich gelöst werden, wie sich ein Hammer hämmern kann." (Prof. Dr. W.R. Dombrowski)

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    AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW499497
    Datum31.07.2008 18:24168700 x gelesen
    Geschrieben von Daniel RuhlandGleich zwei (der ersten - 1 und 5) Paragraphen der Grundgesetzes, über deren Auslegung Du als FA, EL oder was sonst eigentlich - muß jedenfalls verdammt nah an den Status unserer höchsten Bundesrichter herangehen, die sich sonst mit solchen Auslegungsfragen beschäftigen

    Auch ich kann mich, wie die meisten anderer hier auch, nur an das halten und orientieren, was die Literatur, Seminare, Ausbildungen oder sonstwas hergeben.

    Meine Sicht der Dinge wurden hierdurch geprägt:

    - Führungslehrgänge am IdF NW (Da wurde zumindest in meinem Fall explizit auf diese Problematik eingegangen)
    - Seminar "Rechtsgrundlagen im Rettungswesen" von Prof. Dr. Fehn, FH Köln (Da gehts schwerpunktmäßig um Einschränkung von Grundrechten im FW-Einsatz)
    - Seminar "Besondere Rechtsfragen im Rettungswesen" von Prof. Dr. Fehn
    - Diverse Literatur, der Schneider, Fehn/Selen, Steegmann, Palandt usw

    Natürlich maße ich mir nicht an, davon mehr Ahnung zu haben als unsere Forumsjuristen oder sogar der BGH.
    Jedoch habe ich unter zugrundelegung obiger Quellen eine Meinung zum Thema, die ich kundgetan habe.
    Wenn Du das anders siehst, ist das doch in Ordnung. Ich lasse mich auch gerne weitergehend "belehren". (Und das ist durchaus ernst gemeint) Zu dem Thema kann man nicht belesen genug sein.


    Geschrieben von Daniel Ruhlandbei "seinen" Opfern...)!?

    Deswegen stands in Anführungszeichen. Wenns Dir besser gefällt, nimm die Langversion:

    Bei den Opfern, bei deren Unfall ich die Einsatzleitung inne hatte, ....

    Hatte mich dazu verleiten lassen das abzukürzen.


    Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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    AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW499500
    Datum31.07.2008 18:35168641 x gelesen
    Geschrieben von Daniel RuhlandWie grade schon geschrieben: Und über die Auslegung des besagten Artikel 1 GG befindest ausgerechnet Du - Kraft Funktion?

    Als Einsatzleiter bin ich doch gezwungen, diese Entscheidungen zu treffen. Wer vor Ort sollte das denn sonst tun?
    Ich hab leider so selten einen Richter des BGH im ELW. Auch wenn das manchmal nützlich wäre...

    Nebenbei: Das FSHG NW ermächtigt die Feuerwehr ausdrücklich zur Einschränkung von Grundrechten! Und das gilt teilweise sogar für jede Einsatzkraft! (Und nicht nur für den Einsatzleiter) Falls Du nachlesen möchtest: §§ 27,28 ivm § 38 FSHG NW.
    Und wer es liest wird auch folgendes feststellen: § 5 wird dort nicht genannt, deswegen brauchts auch Art 1 GG...

    Geschrieben von Daniel RuhlandDiese Quellen würden mich allerdings mal interessieren.

    Hab ihn zwar leider gerade nicht zur Hand, aber im Fehn/Selen müßte was dazu stehen.


    Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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    AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW499509
    Datum31.07.2008 18:57168872 x gelesen
    Geschrieben von Marc Dickeyreine Anwesenheit eines Journalisten (und um die geht es zunächst auch nur) ein entsprechender Angriff auf die Würde darstellen kann.

    Die reine Anwesenheit würde mir keine Probleme machen (Solange er sich nicht im Gefahrenbereich aufhält) - sondern das er seine Kamera im Anschlag hat und davon Fotos in Umlauf kommen.
    Klar - alle Journalisten beteuern natürlich, das sie davon nie im Leben ein Foto machen würden oder es auch erst recht nie veröffentlichen würden. Aber kann ich das an der Einsatzstelle nachprüfen oder sicherstellen?
    Und vor allem: Alle müssen gleich behandelt werden! Ich kann nicht den Reporter von der Heimatzeitung reinlassen und die mir unbekannten draußen lassen, da ich deren Seriösität nicht einschätzen kann.

    Und seien wir doch mal ehrlich: Dem Kollegen W. geht es doch sicher in erster Linie nicht darum, die Bevölkerung zeitnah mit Informationen zu versorgen, sondern mit den Fotos/Videos Geld zu verdienen. Ihm geht es nicht um die menschlichen Tragödien die sich da abspielen - sondern um den schnöden Mammon. Und als ERSTER ein Bild von der Unfallstelle zu veröffentlichen bringt halt die meiste Kohle - und je länger er auf den Zugang zur Est warten mußte desto mehr Kohle ging flöten - denn mittlerweile trifft schon die Konkurrenz ein und die Bilder selbst werden auch nicht mehr so dramatisch.... aber hat da die Informationsversorgung für die Bevölkerung drunter gelitten? Ich glaube nicht. Also nach Äbwägung der Rechtsgüter befinde ich (persönlich) somit für die vorübergehende Zutrittsbeschränkung.

    Und mal ehrlich - muß ich für eine seriöse Berichterstattung Augenzeuge einer Leichenbergung sein? Oder dabei zusehen, wie Blutverschmierte Patienten im Auto um Ihr Leben kämpfen? Als Journalist sollte ich doch froh sein mir das nicht ansehen zu müssen.


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    AutorLars8 H.8, Zehdenick / Brandenburg499512
    Datum31.07.2008 19:01168592 x gelesen
    In diesem Zusammenhang (VU mit Todesfolge) ging ich davon aus, das die aufgestellen Absperreinrichtungen der Sicherheit dienen also, das die beauftragten Stellen ungestört ihrer Arbeit verrichten können und jegliche Gefahr für andere ausgeschlossen wird.
    Weiter muss ich feststellen, das ich den Pressevertreter bis dato noch nicht kannte und daher allgemeine Aussagen getroffen habe.
    Wenn die Polizei und Staatsanwaltschaft einen Tatort noch nicht freigegeben hat darf da auch Zwecks Spurensicherung niemand anderes als die Behördlichen Kräfte agieren und davon ging ich hier aus.
    Ich habe selbst festgestellt das die Pressefreiheit glücklicherweise in Deutschland so groß ist und habe auch kein problem damit, dass wenn die Einsatzstelle/Tatort freigegeben wurde die Presse Zugang bekommt, doch wenn die Arbeit von Spurensicherung und Staatsanwaltschaft andauert würde jeder stören.
    Also bitte nicht einzelne Zeilen zusammenhanglos darstellen. Danke.

    Kameradschaftlicher Gruß


    www.feuerwehr-zehdenick.de

    http://www.sga-md.de/

    Einfach mal reinschauen!

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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen499519
    Datum31.07.2008 19:17168861 x gelesen
    Hallo Klaus,

    grade von Dir, mit Deinen fundierten (?) Hintergrundkenntnissen, hätte ich einen solchen Beitrag ehrlich gesagt nicht erwartet.


    Geschrieben von Klaus Bethge:
    FAZIT: Das ist ein Wichtigtuer ohne fachliche Qualifikation!
    Worauf stütz sich eigentlich Deine / diese äußerst profunde Aussage? Unabhängig von der seltsamen, wohl auch nicht erstmaligen (Unmuts-) Äußerung auf seiner Homepage scheint Wiebold mit seiner Agentur seit einigen bzw. sogar etlichen Jahren von Essen aus diverse Sender mit Filmaufnahmen von Unglücksfällen aus dem gesamten Ruhrgebiet zu versorgen, soweit mir bekannt kann es ggf. sogar vorkommen, daß diese bewegten Bilder z.B. abends in der nicht grade für ihre unseriöse Berichterstattung bekannten Tagesschau zu sehen sind. Da er und seine Mitarbeiter das ganze hauptberuflich betreiben, wird man ihm / ihnen wohl kaum verwehren können, sich als Journalisten zu bezeichnen? Ebenfalls wird er aufgrund dessen wohl auch einen Presseausweis bekommen - womit wir gleich beim nächsten Thema wären:

    Aufgrund Deiner ausführlichen Ausführungen zum Presseausweis (bzw. von Dir auch "Pressekarte" genannt - solche hatte ich für eine Messe in Hannover allerdings auch schon, ohne mich je als Journalist betitelt zu haben...) habe ich mich eben erstmalig kurz damit beschäftigt und wirklich interessantes dazu erfahren - vor allem wenn man Deine Ausführungen zum Presseausweis dagegen hält.

    Geschrieben von Klaus Bethge:
    Und die "Echtheit" kann er in der Regel nur mit einer Pressekarte einem Presseausweis nachweisen. [...] Für die Puristen undter uns: Es ist mir bekannt, dass da wohl vom nächtsen Jahr an eine Änderung in das Haus steht, aber noch ist das geltendes Recht.
    "Geltedes Recht" ist da doch gleich ein hübsches Stichwort - der Presseausweis an sich ist gar kein "geltendes Recht", weil eine gesetzlich verbindliche Regelung über die Ausstellung von Presseausweisen mit der im § 5 GG garantierten Pressefreiheit kollidieren würde, der sog. "bundeseinheitliche Presseausweis" basiert lediglich auf einer Absprache von IMK und Verbänden / Gewerkschaften. Heißt im Umkehrschluß: An sich kann ich mir jetzt einen Zettel vom Schreibtisch nehmen und "Presseausweis" draufkritzeln, wäre zumindest rechtlich / theoretisch genau so viel wert, wie der "Budeseinheitliche" (daß das in der Realität nicht so ist und der Übereinkunft von IMK und den die "offizillen Presseausweise" ausstellenden Organisationen in der Praxis mehr Bedeutung zukommt, ist mir dabei klar). So weit also schon mal dazu.


    Der groß geschreibene Teil (Nein, meine Tastatur hat nicht geklemmt, ich bakam es leider nachträglich nicht mehr fett geschreiben in das Lay Out hinein..) sagt also ganz eidneutig, wie sehr diese Knabe neben der Spur lief.
    Schon wieder so ein Schnellschuß! Wo waren denn die zwingenden Gründe, wo ist er an der Einsatzstelle "neben der Spur glaufen"? Nach der Wiebold-Schilderung hat man ihn einfach außen vor gelassen. Auch bei uns, z.B. bei Einsätzen auf der Autobahn, dürfen (Presse-) Fotografen oder Kamaraleute selbstverständlich dort ihre Bilder aufnehmen, ihren Job erledigen, wo die im Stau wartenden Autofahrer noch lange nichts zu suchen haben, in der Regel / Praxis eben jenseits der Absperrungen.


    Wenn mir ein Schutzmann sagt: Bitte bleiben Sie hinter der Absprerrung, dann bleibe ich da! Punkt!
    Etwas überspitzt: Und weil man dem Spiegel damals gesagt hat "Ist Landesverrat", haben die das auch so hingenommen? Nee, ehrlich, die gesetzlichen, sich auf den § 5 GG stützenden Regelungen zur Arbeit der Presse sind eben grade dafür gedacht, daß nicht einfach irgendjemand (z.B. "der Schutzmann") entscheidet, über was wie wann berichtet wird - oder ggf. eben auch gar nicht.


    Gruß

    Daniel


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    AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen499525
    Datum31.07.2008 19:37168901 x gelesen
    Hallo,

    geht es dem Reporter hier wirklich um die Pressefreiheit oder eher um Geld? Geld für Bilder, die er als einziger oder erster hat?

    Meine Meinung ist da sicherlich nicht unbedingt maßgebend, aber ich würde den Artikel 1 Absatz 1 GG für höher bewerten als den Artikel 5 GG.

    Und wenn das ist

    Geschrieben von Andreas Kalladie Unfallaufnahme durch den Sachverständigen und Gutachter noch nicht abgeschlossen.

    dann werden u.U. gerade Spuren gesichert, die für die Rekonstruktion des Herganges nötig sind und dann muss da nicht unnötig drin rumgewirbelt werden.


    Somit kann ich verstehen, dass der Reporter nicht zur Einsatzstelle vorgelassen wurde.

    Grüße


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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen499527
    Datum31.07.2008 19:53168772 x gelesen
    Hallo,

    nochmal (ich habe Deine anderen Postings auch gelesen - so weit, so gut) -

    geschrieben von :
    sondern das er seine Kamera im Anschlag hat und davon Fotos in Umlauf kommen.
    Ja, mein Gott, als Foto- bzw. Filmjournalist lebt er davon!?


    Klar - alle Journalisten beteuern natürlich, das sie davon nie im Leben ein Foto machen würden oder es auch erst recht nie veröffentlichen würden. Aber kann ich das an der Einsatzstelle nachprüfen oder sicherstellen?
    Nein, und Du hast es vor allem auch nicht nachzuprüfen! Wie sowas aussieht ist, allen anderslautenden Beteuerungen im Vorfeld widersprechend, grade aus Peking zu sehen...


    Und seien wir doch mal ehrlich: Dem Kollegen W. geht es doch sicher in erster Linie nicht darum, die Bevölkerung zeitnah mit Informationen zu versorgen, sondern mit den Fotos/Videos Geld zu verdienen. Ihm geht es nicht um die menschlichen Tragödien die sich da abspielen - sondern um den schnöden Mammon. Und als ERSTER ein Bild von der Unfallstelle zu veröffentlichen bringt halt die meiste Kohle - und je länger er auf den Zugang zur Est warten mußte desto mehr Kohle ging flöten - denn mittlerweile trifft schon die Konkurrenz ein und die Bilder selbst werden auch nicht mehr so dramatisch... aber hat da die Informationsversorgung für die Bevölkerung drunter gelitten? Ich glaube nicht. Also nach Äbwägung der Rechtsgüter befinde ich (persönlich) somit für die vorübergehende Zutrittsbeschränkung.
    Ich bin nun wirklich kein Fan von Wiebold und finde seinen Kommentar, sagen wir mal, mindestens grenzwertig, aber das schlägt dem Faß jetzt wirklich den Boden aus! Klar verdient der "Kollege W." in erster Linie mit Unglücksbildern Geld und es geht ihm um den "Mammon" (wenn es ihm um die "Tragödien" gehen würde wäre er wohl Notfallseelsorger; am Rande bemerkt überigens auch gegen Monatslohn...), und ja, in diesem Geschäft bringen frühe Bilder oder auch eine exklusive Berichterstattung (übrigens nicht durch Wiebold selbst, sondern durch den Verkauf an und die Ausstrahlung durch ARD, ZDF, RTL, SAT1/Pro7 usw. usf.) den besten Ertrag. Aber DU hast entschieden, daß das sowieso keine ehrenwerte Art des Broterwerbs ist, daß der erste Reporter ruhig auf den Rest der schäbigen Journalistenmeute warten kann (dann verdient er wenigstens nicht so viel dran...) und was an Information und Bildern für die Bevölkerung wichtig ist, entscheidest ebenfalls immer noch DU, nach (persönlicher) Abwägung der Rechtsgüter natürlich. Ganz im Ernst, wenn Du im RL auf "Deinen" Einsatzstellen tatsächlich SO agierst wundert es mich, daß Dir bislang noch keiner der vermeintlichen "Geier mit Kamera" Deine Kompetenzen mal hat ganz ausführlich von einem Richter erklären lassen; aber wenn es SO ist, wird der Tag kommen.


    Gruß

    Daniel


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    AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW499531
    Datum31.07.2008 20:12168788 x gelesen
    Geschrieben von Daniel Ruhland"Geier mit Kamera"

    Ich möchte nur mal feststellen, das sämtliche "Beschimpfungen" und derartige Dinge wie oben zitiert von Dir kommen und ausdrücklich nicht von mir. Warum bist Du eigentlich so pikiert?

    Ich beziehe mich nochmal auf meine Kernaussage des zitierten Postings, nur ausführlicher:

    Nach abwägung der zu schützenden Rechtsgüter Art. 5 vs. Art. 1 - befinde ich vorrangig für den Schutz nach Art. 1.
    Warum?
    Erster Grund: Artikel 1 ist erstmal grundsätzlich als höchstes Rechtsgut zu priorisieren - nicht umsonst wird er im Grundgesetz als erstes genannt.

    Zweiter Grund: Die Berichterstattung über den Unfall wird ja nicht grundsätzlich untersagt oder zensiert - auch die Video- oder Bildberichterstattung wird nicht verboten, sondern nur zeitlich nach hinten gedehnt, um ein defintiv höheres Rechtsgut (tut mir leid, aber dafür muß ich kein Richter am BGH sein, um das festzustellen) zu schützen.
    Nach Bergung der Leiche oder sonstigen unschönen durchzuführenden Maßnahmen kann nach belieben gefilmt werden. Eigentlicher Schaden: Keine wirkliche Einschränkung der Pressefreiheit sondern nur ein schaden monetärer Natur - im Bereich weniger Hundert Euro. Wenn überhaupt.

    Ums zusammen zu fassen: Wir wägen die Menschenwürde gegen ein paar Hundert Euro ab - tut mir leid, wenn ich deswegen irgendwann mal einen Prozeß vor Gericht verliere, schmeiße ich alles hin und wandere aus.


    Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg499537
    Datum31.07.2008 20:23168868 x gelesen
    Geschrieben von Michael Wulfgeht es dem Reporter hier wirklich um die Pressefreiheit oder eher um Geld? Geld für Bilder, die er als einziger oder erster hat?

    Und?
    Das ist alles halb so wild. Oder wie viele Bilder von zerfetzen Leichen habt Ihr schon in der Zeitung oder im Fernsehen gesehen?
    Diese Bilder sind i.d.R. unverkäuflich, da das keine Zeitung bringt.

    Und so wenig wie wir uns von einem Fotografen sagen lassen werden wie wir ein Feuer zu löschen haben sollten wir ihm erklären wie er fotografieren soll. Weil das durchaus auch ein Handwerk ist, das gelernt sein will.

    Wer selbst zu den wenigen gehört, die privat über das Stadium des Knipsens hinaus sind und wirklich fotografiert der weiß, wie schwer es ist ein vernünftiges Foto unter den gegebenen Bedingungen hin zu bekommen. Man darf dabei nicht vergessen, daß der Fotograf ein Bild braucht, das die gesamte Aussage die das Ereignis in sich hat im Bruchteil einer Sekunde abbildet. Also die Aussage wie schwer der Unfall war (d.h. das deformierte Wrack und ja, ggf. auch mal die abgedeckte Leiche irgend wo auf dem Bild weil auch das ist eine Aussage) dabei am besten noch Einsatzkräfte der Feuerwehr und/ oder der Polizei bei der Arbeit (weil ein Bild nur von einem zerstörten Fahrzeug ist recht langweilig), ein Einsatzfahrzeug des RD oder der Feuerwehr im Hintergrund oder seitlich angeschnitten (weil die Feuerwehr war mit X Fahrzeugen und Y Mann vor Ort steht nachher im Artikel) ,... Und das ganze noch bei ggfs. widrigen Lichtverhältnissen,...
    Da bleiben nicht viele Möglichkeiten über ein sinnvolles Foto zu machen.

    Und er braucht das Foto u.U. schnell, da auch die Redaktionen einem gewissen Zeitlimit unterliegen wann der Satz fertig sein muß. Und ggf. muß ja wenn das Bild vorliegt auch noch das eine oder andere für den Artikel selbst recherchiert werden. Deshalb kann er nicht immer warten bis wir die Einsatzstelle besenrein dem Abschlepper übergeben wollen.

    Deshalb würde ich da als Fotograf auch kotzen, wenn irgend ein Absperrposten oder auch ein GrFü meint das GG an der Einsatzstelle nun mal eben selbst neu zu interpretieren ohne von meiner Arbeit und seiner Grundlage auch nur die geringste Ahnung zu haben. Und das, obwohl die Zusammenarbeit an anderen Einsatzstellen in den selben Situationen mit anderen Einsatzkräften vollkommen reibungsfrei läuft.
    i.d.R. hast Du das Problem eher mit Kräften, die selten bis nie mit dieser Frage zu tun haben als mit professionellen Kräften die sich zum einen darauf vorbereitet haben/ dafür ausgebildet worden sind und die einfach öfters "pressewürdige" Lagen haben. i.d.R. hat die Polizei das wesentlich besser im Griff und vor allem wenn da der Beamte vor Ort sagen wir mal nicht ganz sicher in seiner Arbeit ist ist das ein Anruf vom Journalisten bei der Pressestelle und der sagt an der Einsatzstelle bescheid wie das mit der Zusammenarbeit sauber zu funktionieren hat.


    Geschrieben von Michael Wulfdann werden u.U. gerade Spuren gesichert, die für die Rekonstruktion des Herganges nötig sind und dann muss da nicht unnötig drin rumgewirbelt werden.

    Darauf wird jeder Fotograf den man darauf hinweist zu 100% mehr Rücksicht nehmen als wir als Spurenvernichtungskommando der Feuerwehr. Und solange vorne wilde Horden von Einsatzkräften rumtrampeln/ rumgetrampelt sind kann ich nachher schlecht dieses Argument bringen. Zumal Kräfte bei der Unfallaufnahme (z.B. Polizeibeamter mit Meßrad in der Hand) auch wieder ein aussagekräftiges und interessantes Motiv sein können ("die Staatsanwaltschaft hat... Unfallaufnahme.... Sachverständiger...")
    Das ist genauso unsinnig wie was vom Gefahrenbereich zu erzählen und vorne rennen Einsatzkräfte (gerne Führungskräfte selbst) mit unvollständiger oder gar ohne PSA rum. Damit macht man sich unglaubwürdig.
    Ich kenne hingegen sogar einen Fall, da hat der Amtsleiter einer BF dem Fotografen seinen Feuerwehrhelm geliehen, damit er an näher die Einsatzstelle kann. Das ist dann professionelle Zusammenarbeit. Jeder Journalist (egal ob Foto, Text, Hörfunk, Fernsehen) wird sich auch auf diese nachvollziehbaren (und das ist nicht das Bauchgefühl des ELtr sondern was begründbares) Bitten einlassen und ggf. auch über eine "geführte Tour" um den Trümmerschatten herum und auch mal auf das Dach eines Einsatzfahrzeuges (für eine andere Perspektive) froh sein.

    Nur leider ist für die meiste FM aller Ebenen die Presse das unbekannte Wesen und aus nicht nachvollziehbaren Gründen auch das Feindbild. Aber komischerweise will jeder morgens eine Zeitung mit aktuellen Informationen auf dem Tisch haben, er will abends im Fernsehen aktuelle Nachrichten sehen,... Und das geht nur, wenn den Mitarbeitern der Redaktionen (egal ob Fest oder Frei, egal ob BILD oder FAZ) die Möglichkeit eingeräumt wird ihre Arbeit zu machen.

    Und auf "Presselagen" sollte man sich tunlichst vorbereiten. Das muß nicht jede Wehr für sich machen, das kann auch auf Landkreisebene geschenen. Aber wenn am Tag X eine entsprechende Lage eintritt und mal eben 4 Kamerateams ggf. mit einem SNG-Fahrzeug für die Sendung live vor Ort (und 4 Teams ist nichts, das ist 1 x ARD, 1 x ZDF, 1 x RTL, 1 x Pro7/Sat1 noch alles ohne Freie Teams, Agenturen, ausländische Teams,...), ein paar Damen und Herren vom Hörfunk, eine zweistellige Zahl an Fotografen (von der Lokalzeitung über die Regionalzeitung bis zur Agentur wie dpa) und Textredakteuren aufschlagen (und diese Dimensionen sind in jedem halbwegs dicht besiedelten Gebiet in spätestens 1h nach dem entsprechenden Ereignis möglich) sollte man auch als Feuerwehr wisen, wie man da arbeitet. Das fängt bei der Organisation einer Pressekonferenz zusammen mit den anderen Organisationen an und hört bei der Fähigkeit ein aussagekräftiges Livestatement (dazu gehört dann neben der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit auch Optik und Fachwissen) abzugeben (und auch der Frage wer darf wann was sagen).


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen499546
    Datum31.07.2008 20:41168587 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christian Fischeri.d.R. hat die Polizei das wesentlich besser im Griff

    Geschrieben von Christian Fischerwenn irgend ein Absperrposten oder auch ein GrFü meint das GG an der Einsatzstelle nun mal eben selbst neu zu interpretieren

    da ja das LF 24 offenbar im Auftrage der Polizei noch länger an der Einsatzstelle verblieben ist, wird diese sicherlich die ganze Zeit über vor Ort gewesen sein. Und so wie ich es auffasse, hat die Fraktion grün-weiß ebenfalls dem Berichterstatter den Zutritt verwehrt.

    Also wird da schon ein Grund dahinterstecken, den genauen kenne ich nicht, den kennst du sicher auch nicht und im ursprünglichen Beitrag wird dazu auch nichts konkretes genannt.



    Grüße

    Micha


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen499552
    Datum31.07.2008 21:00168725 x gelesen
    Geschrieben von Ralf SchmidtUms zusammen zu fassen: Wir wägen die Menschenwürde gegen ein paar Hundert Euro ab - tut mir leid, wenn ich deswegen irgendwann mal einen Prozeß vor Gericht verliere, schmeiße ich alles hin und wandere aus.

    Ich empfehle China!

    MkG
    Marc


    "Mehr als 130 Jahre Problemlösung haben nicht das Problem gelöst, sondern eine Institution geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist. Dieses Dilemma kann so wenig aus sich gelöst werden, wie sich ein Hammer hämmern kann." (Prof. Dr. W.R. Dombrowski)

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    AutorFabi8an 8F., Geislingen an der Steige / Baden-Württemberg499553
    Datum31.07.2008 21:03169284 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Marc Dickey
    Nur der Neugier halber: Auf welcher rechtlichen Grundlage?


    nunja man könnte auf die Idee kommen dass selbst der Verstorbene als solcher noch gewisse Grundrechte wie die Menschenwürde inne hat und durch die ausführliche "Dokumentation" des Geschehens und die anschliessende Veröffentlichung der Verstorbene, respektive der Schwerverletzte zum bloßen Objekt der Sensationsgier herabgewürdigt und somit in seinen Grundrechten verletzt wird...

    Wie gesagt, man könnte auf die Idee kommen und so argumentieren.

    MkG
    Fabian


    Das ist meine private Meinung. Ich vertrete hier nicht die Meinung der Feuerwehr Geislingen.

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen499555
    Datum31.07.2008 21:08168969 x gelesen
    Geschrieben von Fabian FunkWie gesagt, man könnte auf die Idee kommen und so argumentieren.

    Könnte man. Würde aber auch voraussetzen, daß das Opfer als solches auch in entsprechender Weise veröffentlicht würde. Dies bereits in dem Moment zu unterstellen, wenn ein Journalist die Einsatzstelle aus beruflichen Gründen betreten möchte, dürfte mehr als verfrüht sein.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg499556
    Datum31.07.2008 21:08168962 x gelesen
    Geschrieben von Fabian Funknunja man könnte auf die Idee kommen dass selbst der Verstorbene als solcher noch gewisse Grundrechte wie die Menschenwürde inne hat und durch die ausführliche "Dokumentation" des Geschehens und die anschliessende Veröffentlichung der Verstorbene, respektive der Schwerverletzte zum bloßen Objekt der Sensationsgier herabgewürdigt und somit in seinen Grundrechten verletzt wird...

    Ich empfehle dann mal bei Gelegenheit einen Gang in den Zeitschriftenlesesaal einer Univesität mit medizinischer Fakultät. z.B. Zeitschriften für die Gerichtsmedizin. Oder selbst die allseits bekannte und von vielen hier gelesene Zeitschrift Rettungsdienst zeigt wesentlich mehr an Blut und Elend (und schildert die Hintergründe und Ursachen wesentlich detailierter) als es eine Tageszeitung (auch die BILD) jemals tun würde. Und nur weil das Publikum da ein "Fachpublikum" ist, ist das nichts anderes.


    Geschrieben von Fabian FunkWie gesagt, man könnte auf die Idee kommen und so argumentieren.


    Das kann man danach sollte es jemals eine solche Veröffentlichung geben immer noch den Anwälten und Gerichten überlassen. Nur wird das sehr selten vorkommen, da zwischen Aufnahme und Veröffentlichung immer noch viele Schritte liegen.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio499560
    Datum31.07.2008 21:13168557 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Klaus BethgeSelbst die hier immer wieder als Negativbespiel genannte Zeitung mit den großen Buchstaben und der manchmal rustikalen Arbeitsweise würde dieses - jedenfalls die Journalisten, die ich hier in Hannover kenne - nicht wagen, so ein Ding abzuziehen.

    Im Gegensatz zur landläufigen Meinung wissen die Mädels und Jungs des "B undes I nformatkonsblatt f ür
    L eichtglübige D eutsche" sehr genau, was sie dürfen und was nicht und die würden eher Tinte trinken, als sich derart mit der Polizei und den Rettunskräften so anzulegen.


    LOL
    Die von dir so geschätzten Fotografen und Redakteure der BILD machen Unbeteiligte zu Messerstechern, filmt Menschen gegen ihrer Willen und veröffentlicht das Video ohne deren Einverständnis, ist beim Ausbuddeln von Kinderleichen dabei, Bild zeigt immer wieder die Leichen von Selbstmördern (und handelt sich dafür immer wieder öffentliche Rügen vom Presserat ein - z. B. BK2-202/05, B 9-11/02), beschafft sich auf mehr als fragwürdige Art und Weise Bilder von getöteten Kindern und handelt sich dafür immer wieder Strafbefehle ein.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

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    AutorMart8in 8S., Lübau / Sachsen499564
    Datum31.07.2008 21:15168674 x gelesen
    §1 Grundgesetz


    http://www.feuerwehr-lübau.de/

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen499568
    Datum31.07.2008 21:17168580 x gelesen
    Geschrieben von Martin Schmieder §1 Grundgesetz

    1. Das GG ist in Artikel gegliedert

    2. Das mag ein allgemeiner Rechtsgrundsatz sein, ist jedoch keine Rechtsgrundlage für entsprechendes Handeln.

    MkG
    Marc


    "Mehr als 130 Jahre Problemlösung haben nicht das Problem gelöst, sondern eine Institution geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist. Dieses Dilemma kann so wenig aus sich gelöst werden, wie sich ein Hammer hämmern kann." (Prof. Dr. W.R. Dombrowski)

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    AutorLudg8er 8F., Melle / Niedersachsen499578
    Datum31.07.2008 21:25168503 x gelesen
    Ohne an dieser Stelle den bereits umfangreich diskutierten Sachverhalt weiter vertiefen zu wollen kann ich zu diesem Thema nur den Bericht in der BRANDSchutz 10/2006, Seite 741 bis 745, Autor: Ralf Fischer (Amtsrichter und Vizepräsident des LFV NRW) empfehlen. Titel: "Spannungsfeld zwischen Opferschutz und Informations- und Pressefreiheit".
    M. E. eine gute Abhandlung insbesondere unter Würdigung des GG.

    Gruß
    LF


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    AutorMart8in 8S., Lübau / Sachsen499585
    Datum31.07.2008 21:30168674 x gelesen
    zu 1. natürlich hast du recht

    zu 2. Artikel 1-9 Umfasst die Grundrechte jedes Bürgers der Bundesrepublik Deutschland und gilt m.W. immer und Überall

    außerdem würde es mir mein gesunder Menschverstand verbieten, jemanden an eine Unfallstelle zu lassen, wenn er klar ersichtlich nur aus sensationsjournalistischen Gründen vom Opfer ein paar Fotos schießen will.
    Da müsste mir zu dem Zeitpunkt auch keine rechtliche Grundlage einfallen...


    http://www.feuerwehr-lübau.de/

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds499593
    Datum31.07.2008 21:35168575 x gelesen
    Geschrieben von Ralf SchmidtUnd vor allem: Alle müssen gleich behandelt werden! Ich kann nicht den Reporter von der Heimatzeitung reinlassen und die mir unbekannten draußen lassen, da ich deren Seriösität nicht einschätzen kann.


    Hallo Ralph,

    und genau das darfst Du nicht!

    Der Paragraph 4/4 des Nieders. Landespresserechtes (gilt kongruent zu allen Landespresserechten) sagt ausdrücklich, dass jedes Presseorgan gleich zu behandeln sei.

    Das kann ja auch gar nicht anders sein.
    Stell Dir mal vor (rein hypotetisch, kommt nicht vor), ein Bürgermeister hat sich über einen Pressebericht geärgert und beschließt, dass eine bestimmte Zeitung ab sofort keine Information mehr bekommt.

    Das würde in Nds dem Paragrafen 3 wiedersprechen, der die Aufgaben der Presse definiert.

    Bitte strapaziert nicht den Art. 5 GG, einer der Disputanten schrieb es so richtig, dass da nachfolgende Gesetze diese Dinge regeln.
    Der GG 5 regelt den Maulkorb staatlicher Stellen gegenüber dem Bürger, nicht mehr und nicht weniger!

    Irgend wo las ich hier, dass ein Kamerad als Einsatzleiter der Presse den Zugang untersagen will.

    Freunde, VORSICHT!
    Das genau kann er nicht!

    Er kann in ganz engen Grenzen sagen, dass die Presse die laufenden Aufgaben behindert, aber er kann sie nicht generell vom Einsatzgeschehen abschneiden.

    Pressearbeit ist ein Ritt auf einer Rasierklinge..
    Die Journaisten arbeiten ja nicht in einem rechtsfreien Raum.

    Sie unterliegen undter Anderem den Bestimmungen des Strafrechtes (üble Nachrede, Beleidigung, falsche Anschuldigungen) und müssen dafür gerade stehen.

    Oftmals wird dann versucht, über das Hilfsmittel "Wahrung berechtigter Interessen" eine Rechtfertigung zu finden - und das ist heikel.

    Was auch immer gerne gesagt wird: Dann verlange ich eben eine Gegendarstellung!

    Vielleicht kann mich hier einer der anderen Kollegen der "Schreibenden Zunft" mal bestätigen, falls man es mir nicht so ohne weiteres glaubt:
    Eine Gegendarstellung zuerreichen ist sehr sehr schwer und an ganz enge Vorgaben gebunden.
    Angedroht hat man es mir schon des öfteren, erreicht jedoch nie!

    Gruß
    Klaus


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen499594
    Datum31.07.2008 21:36168459 x gelesen
    Geschrieben von Martin Schmiederzu 2. Artikel 1-9 Umfasst die Grundrechte jedes Bürgers der Bundesrepublik Deutschland und gilt m.W. immer und Überall

    Zu dumm, daß du damit auch den Art. 5 einbeziehst. Könnte deine Argumentation schwächen.

    Geschrieben von Martin Schmiederaußerdem würde es mir mein gesunder Menschverstand verbieten, jemanden an eine Unfallstelle zu lassen, wenn er klar ersichtlich nur aus sensationsjournalistischen Gründen vom Opfer ein paar Fotos schießen will.

    Oder richtigerweise formuliert: Seiner Arbeit nachkommt.

    Geschrieben von Martin SchmiederDa müsste mir zu dem Zeitpunkt auch keine rechtliche Grundlage einfallen...

    Solltest du für dein Handeln keine Rechtliche Grundlage haben bzw. trotz vorhandener Grundlage das eventuell notwendige Prozedere nicht einhalten kann der Schuß bös nach hinten losgehen.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg499595
    Datum31.07.2008 21:36168434 x gelesen
    Geschrieben von Martin Schmiederaußerdem würde es mir mein gesunder Menschverstand verbieten, jemanden an eine Unfallstelle zu lassen, wenn er klar ersichtlich nur aus sensationsjournalistischen Gründen vom Opfer ein paar Fotos schießen will.

    Nochmal. Das ist weder Dein Job noch obligt es Dir zu beurteilen, wer wann warum wo mit welchem Motiv fotografiert. Wer gehört bei Dir zum "Sensationsjournalismus"? BILD? ddp? dpa? FAZ? Wer gibt Dir das Recht zur Einteilung/ Einstufung?


    Geschrieben von Martin SchmiederDa müsste mir zu dem Zeitpunkt auch keine rechtliche Grundlage einfallen...


    Sollten Dir aber. Wir sind Teil einer Behörde. Wir arbeiten auf der Basis des Gesetzes. Wenn ich keine Rechtsgrundlage habe dann sollte ich mich da zurückhalten. Oder ich lande ggf. irgend wann mal wegen Nötigung o.ä. vor dem Richter.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen499596
    Datum31.07.2008 21:38168539 x gelesen
    Hallo,

    geschrieben von Ralf Schmidt:
    Ich möchte nur mal feststellen, das sämtliche "Beschimpfungen" und derartige Dinge wie oben zitiert von Dir kommen und ausdrücklich nicht von mir.
    Ja, im Klartext von mir, durch die Blume von Dir, oder was bitte soll mir der gesamte zweite Absatz Deines vorherigen Postings sagen?


    Warum bist Du eigentlich so pikiert?
    Ja, das frag ich mich allerdings inzwischen auch ein bißchen, zumal ich weder Wiebold-Fan (bei dem Beitrag auf seiner HP, der hier Aufhänger ist, sogar ganz im Gegenteil) noch journalistisch tätig bin. Worüber ich mich wohl langsam ganz erheblich ärgere ist die Selbstverständlichkeit mit der sich hier manche Aufschwingen, einen - zumindest in diesem speziellen Zusammenhang - Allgemeinplatz wie § 1 GG *) gegen das nicht unkomplizierte Presserecht mal eben so - mit Verlaub - im Vorbeigehen und Kraft eignere Arroganz abzuwägen und darüber hinaus auch noch mal so eben zu entscheiden, was für die Bevölkerung "gut" ist und was an die Öffentlichkeit gelangen kann. Bei diesesn heeren Zielsetzungen wirkt der ebenfalls mal eben so getroffener Beschluß, daß die "paar hundert Euro" Verlust - dann was ist das schon!? - des frühzeitig eingetrofenen Journalisten durch die Behinderung seiner Arbeit durch diesen eben hinzunehmen seien, ja schon fast harmlos... L'État c'est moi!



    *) "Allgermeinplatz" in diesem Zusammenhang zeigt sich schon durch die umwerfend stichhaltige Ausführung "§ 1 steht (ja nicht umsonst) vor § 5 und ist damit höherwertig anzusehen ("schlägt" diesen)"... (ach ja, und dafür muß man kein Richter am BGH BVerfG sein).


    Gruß

    Daniel


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen499597
    Datum31.07.2008 21:39168544 x gelesen
    Geschrieben von Martin SchmiederDa müsste mir zu dem Zeitpunkt auch keine rechtliche Grundlage einfallen...

    Ach übrigens: Wie hältst du jemanden auf der auf deine Aufforderung nicht weiterzugehen nicht reagiert, da du ihm für dein Handeln keine Rechtsgrundlage nennen kannst?

    MkG
    Marc


    "Mehr als 130 Jahre Problemlösung haben nicht das Problem gelöst, sondern eine Institution geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist. Dieses Dilemma kann so wenig aus sich gelöst werden, wie sich ein Hammer hämmern kann." (Prof. Dr. W.R. Dombrowski)

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    AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW499599
    Datum31.07.2008 21:42168422 x gelesen
    Geschrieben von Ralf SchmidtUnd vor allem: Alle müssen gleich behandelt werden!

    Geschrieben von Klaus Bethgeund genau das darfst Du nicht!

    Der Paragraph 4/4 des Nieders. Landespresserechtes (gilt kongruent zu allen Landespresserechten) sagt ausdrücklich, dass jedes Presseorgan gleich zu behandeln sei.


    Öhm - ich glaube Du schmeißt da was durcheinander. Ich schreibe "Alle müssen gleich behandelt werden" und Du "Und genau das darfst Du nicht!" weil jedes Presseorgan gleich zu behandeln ist....

    Lies Dir mein Post einfach nochmal durch! ;-)


    Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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    AutorHans8i S8., Korntal / Baden-Württemberg499602
    Datum31.07.2008 21:44168443 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyGeschrieben von Ralf SchmidtUms zusammen zu fassen: Wir wägen die Menschenwürde gegen ein paar Hundert Euro ab - tut mir leid, wenn ich deswegen irgendwann mal einen Prozeß vor Gericht verliere, schmeiße ich alles hin und wandere aus.

    Ich empfehle China!


    HAllo,

    ich habs glaub ich schon mal in nem Post...wos um Kinderbetreuung im alarm/ausbildungsfall...ging geschrieben...... ich denke ich weiss, warum du derzeit nicht mehr in einer Feuerwehr bist.......

    Hansi


    zur Vermeidung von Missverständnissen bitte ich die stillen Mitleser, folgendes zu beachten:
    Bitte den Inhalt meiner Postings, welche übrigens meine persönliche Meinung darstellen, richtig wiedergeben.
    Sollte der Zeilenumbruch beim Ausdrucken nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich.

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    AutorMart8in 8S., Lübau / Sachsen499604
    Datum31.07.2008 21:47168603 x gelesen
    Wirklich ne gute Frage, kübelspritze nehmen ;-)

    Aber letztenendes hat der doch jenseits der Absperrung nichts zu suchen, solange noch ermittlungen laufen, oder sehe ich das Falsch?


    http://www.feuerwehr-lübau.de/

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg499607
    Datum31.07.2008 21:49168589 x gelesen
    Geschrieben von Martin SchmiederAber letztenendes hat der doch jenseits der Absperrung nichts zu suchen, solange noch ermittlungen laufen, oder sehe ich das Falsch?

    Dann ist das allenfalls eine Absperrung de rPolizei und dann ist es deren Job zu entscheiden wer da durch darf und wer nicht.
    Wenn ich als Feuerwehr vor Ort bin ist das jedenfalls dann nicht meine Aufgabe.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorMath8ias8 W.8, Garlstorf / Niedersachsen499608
    Datum31.07.2008 21:49168308 x gelesen
    Geschrieben von Martin Schmiederoder sehe ich das Falsch?

    Jo, siehst Du...


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen499612
    Datum31.07.2008 21:53168341 x gelesen
    Geschrieben von Martin SchmiederWirklich ne gute Frage, kübelspritze nehmen ;-)

    Ähm... das wäre vermutlich eine von mehreren Lösungen, die ich nicht empfehlen würde.


    Geschrieben von Martin SchmiederAber letztenendes hat der doch jenseits der Absperrung nichts zu suchen, solange noch ermittlungen laufen, oder sehe ich das Falsch

    Ist immer auch eine Frage wessen Absperrung das ist und wie diese ausgeführt ist.

    MkG
    Marc


    "Mehr als 130 Jahre Problemlösung haben nicht das Problem gelöst, sondern eine Institution geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist. Dieses Dilemma kann so wenig aus sich gelöst werden, wie sich ein Hammer hämmern kann." (Prof. Dr. W.R. Dombrowski)

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    AutorMart8in 8S., Lübau / Sachsen499613
    Datum31.07.2008 21:53168550 x gelesen
    d.h. wenn ich als FW das Absperrband ziehe, darf der Pressetyp durch,
    und wenn die Polizei mein Absperrband nimmt und um die Einsatzstelle zieht darf er nicht...

    ...das gibts bestimmt nur in Deutschland (nicht ganz ernst gemeint)


    http://www.feuerwehr-lübau.de/

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen499614
    Datum31.07.2008 21:54168497 x gelesen
    Geschrieben von Martin Schmieder d.h. wenn ich als FW das Absperrband ziehe, darf der Pressetyp durch,
    und wenn die Polizei mein Absperrband nimmt und um die Einsatzstelle zieht darf er nicht...


    Die Frage ist doch auf welcher Grundlage und mit welchem Ziel du eine Absperrung gezogen hast.

    MkG
    Marc


    "Mehr als 130 Jahre Problemlösung haben nicht das Problem gelöst, sondern eine Institution geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist. Dieses Dilemma kann so wenig aus sich gelöst werden, wie sich ein Hammer hämmern kann." (Prof. Dr. W.R. Dombrowski)

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    AutorMart8in 8S., Lübau / Sachsen499618
    Datum31.07.2008 21:58168535 x gelesen
    Eine Absperrung wird gezogen, damit die Einsatzkräfte Platz zum Arbeiten haben und diese durch nichts behindert werden, außerdem wird damit vermieden, dass evtl.e Spuren die für die Unfallermittlungen wichtig sein könnten verwischt werden... oder sehe ich das schonwieder Falsch?


    http://www.feuerwehr-lübau.de/

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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen499620
    Datum31.07.2008 21:59168288 x gelesen
    Hallo,

    geschrieben von Martin Schmieder:
    Wirklich ne gute Frage, kübelspritze nehmen ;-) [...]
    Mann mann... Ich hoffe nur, wenn ich Dein Profil ansehe, daß du da nicht wirklich irgendwas entscheidest - könnte Dir nämlich im Zweifelsfall sonst jede Menge echten Ärger einbringen.

    BTW: Auffallend viele edle Menschen hier, die sich völlig selbstlos zwischen Presse und Opfer werfen. Frage mich langsam, wer die entsprechenden Filmbeiträge in den Fernsehmagazinen überhaupt ansieht und wo die täglich knapp 11,5 mio. Bild-Leser herkommen...


    Gruß

    Daniel


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen499625
    Datum31.07.2008 22:04168410 x gelesen
    Geschrieben von Martin SchmiederEine Absperrung wird gezogen, damit die Einsatzkräfte Platz zum Arbeiten haben und diese durch nichts behindert werden (...) oder sehe ich das schonwieder Falsch?

    Grundsätzlich hast du da recht. Jedoch ist es schon ein gewisser unterschied ob zig Menschen dort durch die Landschaft rennen und eventuell die Einsatzkräfte behindern und sich und andere ggf. gefährden oder ob dort nur einige wenige als Vertreter der Öffentlichkeit das tun (jedoch mit der Maßgabe nicht zu behindern, ...).

    Geschrieben von Martin Schmiederaußerdem wird damit vermieden, dass evtl.e Spuren die für die Unfallermittlungen wichtig sein könnten verwischt werden...

    Ähm... nicht falsch verstehen, aber da sind Horden von FA zumeist um Längen kontraproduktiver.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen499626
    Datum31.07.2008 22:05168224 x gelesen
    Hallo,

    geschrieben von Martin Schmieder:
    oder sehe ich das schon wieder Falsch?
    Ja, leider. Lies Dir doch noch mal diesen Beitrag zum Thema von Christian Fischer durch, zunächst mal den oberen Teil ganz generell und dann bzgl. Deines Postings die Anmerkungen zum "Spurenvernichtungskommando der Feuerwehr"...


    Gruß

    Daniel


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg499627
    Datum31.07.2008 22:06168869 x gelesen
    Geschrieben von Martin Schmiederd.h. wenn ich als FW das Absperrband ziehe, darf der Pressetyp durch,
    und wenn die Polizei mein Absperrband nimmt und um die Einsatzstelle zieht darf er nicht...


    Nein. So einfach ist das Leben nicht.
    Die Absperrung richtet sich zunächst mal gegen die Allgemeinheit. Sie soll dafür sorgen, daß wir unsere Arbeit in Ruhe machen können und daß sich irgend welche Zivilisten nicht in Gefahr begeben.
    Jetzt kommt aber ein Journalist, der ist jetzt nicht mit der Allgemeinheit nicht gleichzusetzen, da er einen besonderen auch gesetzlich anerkannten Auftrag hat.

    Ein beispiel für unsere Feuerwehrabsperrungen. Nimm den ABC-Einsatz. 50m innere Absperrung des Gefahrenbereichs. 100m äußere Absperrung des Bereitstellungs-/ Aufstellungsbereichs.
    In die 100m Absperrung lasse ich keinen Normalbürger rein, damit ich meine Arbeit in Ruhe machen kann. Dennoch ist dort menschliches Leben problemlos möglich, was wir durch unsere Anwesenheit (und auch die Anwesenheit anderer Personen z.B. Polizei, RettD, zivile Kräfte von Entsorgern, Fachberater,...) beweisen. Mit welcher Begründung soll ich jetzt da einem Journalisten den Zugang verwehren? Gefährlich? (Was machen wir dann alle da?) Er stört (Einzelne Personen die ggf. betreut werden?) Wird schwierig.
    Dann kommt die 50m Absperrung. Dahinter besteht ggf. Lebensgefahr. Einsatzkräfte halten sich dort nur mit spezieller Schutzausrüstung auf. Dort kannst Du also keinen zivilisten hinlassen. Und dort wird auch kein Journalist hinwollen.

    Und das selbe ist bei der Polizei. Wenn die Polizei einen Tatort absperrt, damit niemand die Spuren zerstört, dann ist das eine Sache. Dennoch heißt das nicht, daß dieser Tatort nicht aus einer anderen Perspektive fotografiert werden darf. Es sei denn aus ermittlungstaktischen Gründen (um z.B. Täterwissen bei einem Tötungsdelikt nicht an die Öffentlichkeit gelangen zu lassen) ist dies erforderlich. Die Unfallaufnahme bei einem VU fällt da aber mal definitiv nicht darunter. Da kann ich allenfalls sagen "der rechte Fahrstreifen wird nicht betreten, da dort noch Maßnahmen der Unfallaufnahme durchgeführt werden". Was spricht dann dagegen, daß er vom Gehweg, von einer Kreuzung, von der Gegenfahrspur,.. aus (also dort wo sich auch andere Personen in Form von Einsatzkräften bewegen) Fotos macht?


    Deshalb ist Absperrung nicht gleich Absperrung und ein Journalist ist nicht mit einem normalen Bürger gleichzusetzen. Und wenn wir uns als Feuerwehr einigrmaßen professionell verhalten, dann ist das eine sehr entspannte Zusammenarbeit.
    Problematisch wird es immer dann, wenn ichrgend welche FM (SB) meinen mit gesunden Nichtwissen nun da selbst regelnd eingreifen zu wollen. Und das geht i.d.R. schief.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds499629
    Datum31.07.2008 22:07168209 x gelesen
    oha Daniel,

    ich möchte jetzt den doch recht langen Beitrag hier nicht komplett herein kopieren:

    "Fachlich unqualifiziert" bezog sich auf den Artikel, den er unter Verletzung wesentlicher Grundregeln des Journalismus (Vermengung von Fakten und Kommentaren) abgeleifert hat.

    Das war wirklich suboptimal.

    Das Thema, ob ein Presseausweis ein amtliches Dokument sei oder nicht, das hatten wir bereits früher!

    Es ist eines, sonst würde die Innenministerkonferenz den nicht absegnen.

    Versuche Dir doch mal einen Presseausweis selber zu basteln und damit einem Schutzmann zu sagen, man möge Dich passieren lassen..
    Versuche es doch einfach mal!

    Bei der Messe, die ja eine Privatgesellschaft ist sieht es doch ganz anders aus:
    Wenn Du denen ein Schreiben irgend einer "Gesellschaft" (um das Wort Presse zu vermeiden) vor legst, dass Du in ihrem Namen Public Relation machst, dann geht das i. O. (Nebenbei: Ging! Als ich das letzte Mal um eine Akkreditierung bat wurde mir gesagt, dass es das nicht mehr gäbe. Ich möge mich vor Ort mit
    mit meinem Presseausweis melden und bekäme dann die Akkreditierung.

    Da ist offensichtlich viel Schindluder getrieben worden.

    "Neben der Spur gelaufen": In dem Beitrag wurde geschrieben, dass er da den Lauten gemacht habe und auf Grund des GG 5 verlangte, ihn an die Einsatzstelle zu lassen.

    Daniel, doch nicht im Ernst!!

    Der Sache mit der Autobahn ist nichts hinzuzufügen. In meinem ersten Posting schrieb ich, dass den Presseleuten sehr viel mehr Rechte zugestanden werden, als dem Nomalbürger.
    Also stimmig!

    Die Sache mit der Absperrung: DOCH, genau dieses Recht hat die Polizei.
    Wenn sie der Meinung ist, dass der Journalist den Einsatz stört, dann bleibt er da weg, bis das für die Üresse frei gegeben ist.

    Das genau habe ich in Eschede erlebt, wo ALLE Journalisten, einschließlich des Fernsehens
    ca 100 Meter, mit Blick auf den verunglückten Zug stehen bleiben mussten.

    Ich habe meine Bilder bekommen, aber nur mit einem guten Tele!

    Nein, natürlich entscheidet nicht der Schutzmann, was die Presse berichten und fotografieren darf.

    Aber primär ist die Einsatzaufgabe - und um die sicher zustellen können Eiunschränkungen ausgesprochen werden.

    Das ist in Hannvoer tägliches Geschäft, wenn da ein Großeinsatz läuft, dann ist immer ein Pressespercher dabei, der die Kollegen unterrichtet und auch dafür sorgt, dass das reibungslos von Statten geht.

    Und die sagen Dir auch, wo Du hingehen darfst oder auch nicht!
    Wie oft ich das erlebt habe, ohne dass ich mich gegängelt fühlte (die PRessesprecher wissen sehr wohl, was die Journalsiten wollen), das weiß ich schon gar nicht mehr!

    Natürlich sagt da keiner: DAS aber dürfen sie nicht fotografieren.

    Was letztendlich gebracht wird, das liegt in der Verantwortung der Redaktion!

    So, ich hoffe, dass ich nichts wesentliches vergessen habe, falls doch: Bitte mich zu erinnern.

    mfG Klaus


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    AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW499631
    Datum31.07.2008 22:08168358 x gelesen
    Geschrieben von Daniel RuhlandWorüber ich mich wohl langsam ganz erheblich ärgere ist die Selbstverständlichkeit mit der sich hier manche Aufschwingen, einen - zumindest in diesem speziellen Zusammenhang - Allgemeinplatz wie § 1 GG *) gegen das nicht unkomplizierte Presserecht mal eben so - mit Verlaub - im Vorbeigehen und Kraft eignere Arroganz abzuwägen und darüber hinaus auch noch mal so eben zu entscheiden, was für die Bevölkerung "gut" ist und was an die Öffentlichkeit gelangen kann.

    Die Diskussion ist mal wieder in Ebenen abgedriftet - wo sie ursprünglich gar nicht hin sollte. Nun denn, so ist es halt. Nur mal zur Zusammenfassung:

    - Ursprünglich ging es mir darum, lediglich festzustellen, das ich auf Grundlage des Art. 1 die Rechte nach Art. 5 einschränken KANN. Es wurde nämlich behauptet, Art. 5 könne man nicht einschränken.

    - Artikel 1 fordert die staatliche Gewalt ausdrücklich dazu auf, die Menschenwürde zu schützen. Wir können also nicht sagen: "Ist nicht meine Baustelle, sollen sich andere mit Beschäftigen"

    - Diese Rechtsauffassung habe nicht ich in Fachbüchern veröffentlicht, sondern Leute, die da hoffentlich mehr Ahnung von haben.

    - Ich habe meine Quellen genannt und versucht, zu begründen, warum ich das so sehe. Polemik und Anfeindungen ohne sachliche Begründung kamen da eher aus dem "anderen" Lager. Außerdem habe ich diskussionsbereischaft signalisiert und festgestellt, das man in dem Thema nie belesen genug sein kann.
    Ehrlich gesagt habe ich bis jetzt noch keine fachlich fundierte Argumentation lesen können, die mich einer anderen als der von mir geschilderten Rechtsausfassung folgen lassen könnte
    Freue mich aber nach wie vor über Fachmeinungen, z.B. von Sven oder Katja.

    - Nur mal so am Rande: Ich/Wir arbeiten sehr gut mit der Presse zusammen und es gab bisher keine beschwerden. Nichtsdestotrotz gab es Situationen, wo ich mich auf Art. 1 berufen habe. Das waren aber sicherlich Ausnahmesituationen. Beispiel gefällig? VU, Beifahrer tot mit schweren Schädelverletzungen auf dem Sitz, Fahrer schwer verletzt eingeklemmt, Dach und Frontscheibe entfernt, Journalist steht vor der Motorhaube und will Frontalaufnahmen der beiden Opfer machen. Ihr möchtet Gerichte entscheiden lassen, ich hab kurz diskutiert und ihn weggeschickt. Und ja, vorher und nachher durfte er Bilder machen. Und nein, ich wurde nicht wegen Mafiamehtoden verklagt.


    Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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    AutorFran8k R8., Eppelborn / Saarland499643
    Datum31.07.2008 22:22168328 x gelesen
    Geschrieben von Martin Schmiederaußerdem würde es mir mein gesunder Menschverstand verbieten, jemanden an eine Unfallstelle zu lassen, wenn er klar ersichtlich nur aus sensationsjournalistischen Gründen vom Opfer ein paar Fotos schießen will.

    Du bist nicht der Anwalt der Opfer. Die Pressegesetze erlauben es Journalisten nunmal, sich auch hinter einer Feuerwehrabsperrung aufzuhalten, solange sie niemanden behindern und keine Gefahrenbereich betreten.

    Geschrieben von Martin SchmiederDa müsste mir zu dem Zeitpunkt auch keine rechtliche Grundlage einfallen...

    Behinderst Du ihn bei seiner journalistischen Arbeit, kannst Du Dir damit ziemlich sicher einige Probleme einhandeln.

    BTW: Warum werden die Pressevertreter immer als Feinde gesehen? Stellt nach Möglichkeit einen Pressebetreuer ab, führt ihn dahin, wo er sicher seiner Arbeit nachgehen kann. Das ist ziemlich förderlich das Verhältnis zur Presse und ihr profitiert auch davon.


    Gruß
    Frank


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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds499644
    Datum31.07.2008 22:22168273 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerNur leider ist für die meiste FM aller Ebenen die Presse das unbekannte Wesen und aus nicht nachvollziehbaren Gründen auch das Feindbild. Aber komischerweise will jeder morgens eine Zeitung mit aktuellen Informationen auf dem Tisch haben, er will abends im Fernsehen aktuelle Nachrichten sehen,... Und das geht nur, wenn den Mitarbeitern der Redaktionen (egal ob Fest oder Frei, egal ob BILD oder FAZ) die Möglichkeit eingeräumt wird ihre Arbeit zu machen.

    Hallo Christian,

    hier hast Du ein leider wahres Wort gelassen nieder geschrieben.

    Nicht bei uns, nicht in Hannover, aber es passiert immer und immer wieder, dass sich die Feuerwehr über die "Journaille" aufregt..

    So etwas an falsch, so etwas an dumm!

    Die Presse berichtet, nicht mehr und nicht weniger - und wenn es Grund gibt, negative Dinge aufzuzeigen, dann ist das ihre Aufgabe.

    Das erinnert mich so an die Diskussion um die Vorgänge in OER, wo auch Einige der Presse vorwarfen, sie hätten unsachlich berichtet.

    Mag sein, nur bitte denkt dran: Ein Journalist kann nur das berichten, was er auch recherchieren kann.

    Wenn mir die "Offiziellen" mit evt. dummen Sprüchen die Informatienn vor enthalten, dann versuche ich diese, auf anderem Weg zu bekommen.

    Ob die in jedem Fall das Gesamtbild wiederspiegeln, die Wahrheit sind, das kann ich nicht wissen.
    Ich arbeite eben mit diesen Informationen.

    Selbst wenn es unglückliche Umstände gibt, über die die Presse berichten

    muss, ein Journalist wird, wenn er seine Aufgabe ernst nimmt immer versuchen, eine Stellugnsnahme zu bekommen.

    Bekommt er sie, um so besser ür die Wehr, bekommt er sie nicht, dann steht auch mal etwas Negatives und nur aus einer Sicht betrachtetes in der Zeitung.

    Es mag vorkommen, dass Journalisten nach dem Motto "The Bad News is the Good News" handeln, aber die haben Probleme, an Hintergrundinformationen zu gelangen!

    Beste Grüße
    Klaus


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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW499649
    Datum31.07.2008 22:26168501 x gelesen
    Servus!

    Geschrieben von Marc DickeySicher, beschweren kann man sich. Manchmal kommt dabei sogar eine Rüge raus. Aber letztendlich geht so etwas vielen Journalisten am A... vorbei.

    Vielleicht ist ja genau das der Grund, warum der eine oder andere hier auch Vorbehalte gegen den einen oder anderen Pressevertreter hat.

    @CiFi und Marc: Es will dem Fotografen niemand erklären wie er fotografieren soll. Es geht um rechtliches dürfen, das hat nichts mit geschicktem Umgang mit der Kamera zu tun.
    Es gibt aber Juristen, die wollen erklären wie es geht: Aufsatz von Richter am Amtsgericht Ralf Fischer.

    Gruß
    Sven


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio499651
    Datum31.07.2008 22:31168968 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Fabian Funknunja man könnte auf die Idee kommen dass selbst der Verstorbene als solcher noch gewisse Grundrechte wie die Menschenwürde inne

    Kann ein Toter noch Grundrechte haben?
    Interessanter Gedanke...


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds499654
    Datum31.07.2008 22:35168438 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierKann ein Toter noch Grundrechte haben?
    Interessanter Gedanke...


    Aber hallo, selbstverständlich!

    Übrigens brachte von einiger Zeit mal die "Feuerwehr-Bravo" enen recht interessanten Dreiteiler zu dem Tehma "Presse und Feuerwehr"

    Habe die leider nicht mehr vorliegen.

    Gruß
    Klaus


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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg499655
    Datum31.07.2008 22:37168556 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierKann ein Toter noch Grundrechte haben?
    Interessanter Gedanke...


    Ein Toter ist meines Wissens erst dann tot, wenn der Totenschein ausgestellt ist. Wenn keine "mit dem Leben unvereinbaren Verletzungen" aufgetreten sind also dann, wenn der NA sein Null-EKG hat und den Zettel unterschreibt. Das kann bei einem VU mit 1+x Verletzten auch gerne mal ein bißchen warten. So hab ich das zumindest bisher erlebt.

    Gruß, Markus


    Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer
    (Antoine de Saint-Exupery)

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    AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW499656
    Datum31.07.2008 22:40168300 x gelesen
    Geschrieben von Ralf SchmidtNach Bergung der Leiche oder sonstigen unschönen durchzuführenden Maßnahmen kann nach belieben gefilmt werden. Eigentlicher Schaden: Keine wirkliche Einschränkung der Pressefreiheit sondern nur ein schaden monetärer Natur - im Bereich weniger Hundert Euro. Wenn überhaupt.

    Wo er Recht hat, hat er Recht.

    Im Übrigen wird auch niemand benachteiligt, wenn man bis zu einem gewissen Zeitpunkt KEINEN Pressevertreter in die Einsatzstelle lässt, benachteiligt und bevorzugt man auch niemanden. Darüber hinaus kann man als Einsatzleiter/Pressesprecher dem Informationsbedarf auch vorher schon abhelfen, indem man eine vernünftige Pressemeldung abgibt. Und wenn jemadn unbedingt vor der Freigabe Fotos machen möchte empfehle ich ihm ein Teleobjektiv.


    -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten-

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    AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW499658
    Datum31.07.2008 22:41168593 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierKann ein Toter noch Grundrechte haben?
    Interessanter Gedanke...


    Nicht meh so richitg interesant weil höchstrichterlich entscheiden. ;) Grundsätzlich ja.


    -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten-

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    AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW499661
    Datum31.07.2008 22:45168159 x gelesen
    Und so sollte es eigentlich sein mit dem Zitieren..... :)

    Geschrieben von Ralf SchmidtNach Bergung der Leiche oder sonstigen unschönen durchzuführenden Maßnahmen kann nach belieben gefilmt werden. Eigentlicher Schaden: Keine wirkliche Einschränkung der Pressefreiheit sondern nur ein schaden monetärer Natur - im Bereich weniger Hundert Euro. Wenn überhaupt.

    Wo er Recht hat, hat er Recht.

    Im Übrigen wird auch niemand benachteiligt, wenn man bis zu einem gewissen Zeitpunkt KEINEN Pressevertreter in die Einsatzstelle lässt, benachteiligt und bevorzugt man auch niemanden. Darüber hinaus kann man als Einsatzleiter/Pressesprecher dem Informationsbedarf auch vorher schon abhelfen, indem man eine vernünftige Pressemeldung abgibt. Und wenn jemadn unbedingt vor der Freigabe Fotos machen möchte empfehle ich ihm ein Teleobjektiv.


    -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten-

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg499664
    Datum31.07.2008 22:49168334 x gelesen
    Geschrieben von Sven TönnemannEs geht um rechtliches dürfen, das hat nichts mit geschicktem Umgang mit der Kamera zu tun.
    Es gibt aber Juristen, die wollen erklären wie es geht: Aufsatz von Richter am Amtsgericht Ralf Fischer.


    Das ist nix neues und es zeigt deutlich, daß es sich vor allem um die Frage dreht "was wird wie veröffentlicht" und nicht um die Frage "was wird fotografiert". Die Aussagen zu diesem Bereich sind m.E. deutlich grenzwertig, da zwischen der Aufnahme des Bildes und der Veröfentlichung heute viele Arbeitsschritte liegen. Es ist heute durchaus nicht unüblich, daß eine bei einem VU-Bild das während der Arbeit mit hydraulischem Rettungsgerät aufgenommen wird die eingeklemmte Person selbst auf dem veröffentlichten Bild gar nicht mehr als solche zu sehen ist (ich rede hier nicht vom Augenbalken). Das Bild verliert dadurch nicht an Aussagekraft. Es zeigt weiterhin die Schwere des Unfalls, die Anstrengung der Rettung,... Und es findet keine Kollission mit den genannten Rechtsvorschriften statt. Aber ohne daß das Bild irgend wann mal mit der Person daruf aufgenommen wurde hätte es nicht in der die Patienten schützenden Version veröffentlich werden können.

    m.E. sollten wir nicht versuchen in die Arbeit der Presse Dinge hinein zu interpretieren, die gar nicht deren Intention ist.
    Und wie gesagt. jede Fachzeitschrift für Notfallmedizin, Gerichtsmedizin,... zeigt genau die Bilder, die Du nicht mal in der BILD finden würdest.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds499666
    Datum31.07.2008 22:50168056 x gelesen
    Geschrieben von Ralf SchmidtÖhm - ich glaube Du schmeißt da was durcheinander. Ich schreibe "Alle müssen gleich behandelt werden" und Du "Und genau das darfst Du nicht!" weil jedes Presseorgan gleich zu behandeln ist....

    Lies Dir mein Post einfach nochmal durch! ;-)


    tiefes sorry, da habe ich gepennt!!

    Gruß
    Klaus


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio499667
    Datum31.07.2008 22:52168661 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Joachim ThieleNicht meh so richitg interesant weil höchstrichterlich entscheiden. ;) Grundsätzlich ja.

    Da ich mich mit dieser (m.E. sehr ethischen) Frage noch nicht beschäftigt habe folgende Frage:
    Angenommen das Unfallofer wäre nicht verbrannt, sondern intubiert und beatmet unter Reanimationsbedingungen ins Krankenhaus gebracht worden. Dort stellt der behandelnde Arzt nach allem medizinischen Ermessen (EEG etc.) den Hirntod fest. Wenn der Arzt jetzt das Beantmungsgerät abschaltet, verstößt er dann nicht gegen das Grundrecht auf Leben des Patienten?
    Oder andersrum: Warum sind unsere Krankenhäuser nicht voll von hirntoten Menschen, denen seit Jahren eine Maschine Luft in die Lungen pumpt?
    Irgendwo scheint es ja wohl eine Grenze zu geben, ab wann die Grundrechte nicht mehr anwendbar sind (anderes Beispiel: Wie kommen die Gemeinden dazu, nach x Jahren Gräber einzueben, wäre nicht das dann auch ein Verstoß gegen die Menschenwürde?).


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio499673
    Datum31.07.2008 22:57168352 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Frank RecktenwaldBTW: Warum werden die Pressevertreter immer als Feinde gesehen?

    Werden sie doch gar nicht.
    Nur die raffsüchtigen Möchtegern-Journalisten, die sich erdreisten gegen Geld das zu berichten, was jeder abends in der Tagesschau glotzt. Aber der Rolf vom örtlichen Tagblatt, der vor zwei Wochen diesen schönen Artikel übers Leistungsabzeichen gebracht hat, das ist eigentlich ein echt dufter Typ.

    Merke: Die Arbeit von Journalisten und das ZEIGEN von Toten ist nur dann verwerflich, wenn es sich um einen eigenen Einsatz handelt. Wenn um 19:30 Uhr im Auslandsjournal von Todesschwadronen erschossene Kinder aus Rio oder um 20:00 Uhr in der Tagesschau die Toten eines Massakers in Schwarzafrika gezeigt werden ist das schon okay. Is erstens weit weg und zweitens eh nur Dritte Welt.

    Moral war schon immer Auslegungssache.

    Wer die Ironie findet darf sie behalten...


    MkG,
    Christi@n

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    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

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    AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW499675
    Datum31.07.2008 22:58168594 x gelesen
    Uiui jetzt kommen wir ja in die Tiefen der Ethik und der Juristerei - und das zu so später Stunde...;)


    Geschrieben von Christi@n PannierOder andersrum: Warum sind unsere Krankenhäuser nicht voll von hirntoten Menschen, denen seit Jahren eine Maschine Luft in die Lungen pumpt?

    Weil es Patientenverfügungen gibt z.B...


    Geschrieben von Christi@n PannierIrgendwo scheint es ja wohl eine Grenze zu geben, ab wann die Grundrechte nicht mehr anwendbar sind (anderes Beispiel: Wie kommen die Gemeinden dazu, nach x Jahren Gräber einzueben, wäre nicht das dann auch ein Verstoß gegen die Menschenwürde?).

    Völlig richtig. Die Gerichte stellen so weit ich es noch weiss i.d.Tat darauf ab, wie lange jemand tot ist. So ist eine gerade verstorbene Person wohl grundsätzlich noch noch als "toter Mensch" (Ich formulier das jetzt einfach mal so) zu behandeln. Ab einem gewissen Zeitpunkt (Frag mich bitte nicht ab wann), wird die Leiche dann mehr zur Sache. Ich erinnere mich da an entsprechende Entscheidungen im Bereich des Strafrechts.


    -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten-

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    AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW499678
    Datum31.07.2008 23:00168197 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierDa ich mich mit dieser (m.E. sehr ethischen) Frage noch nicht beschäftigt habe

    Ich im Übrigen auch nicht... ;)


    -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten-

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio499680
    Datum31.07.2008 23:03168359 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Joachim ThieleAb einem gewissen Zeitpunkt (Frag mich bitte nicht ab wann), wird die Leiche dann mehr zur Sache.

    Eben. Aber wäre es für den Verlauf der Diskussion nicht hilfreich zu wissen wo diese Grenze liegt? Wenn in der Zeitung ein Mordopfer gezeigt wird (z.B. nur der Unterkörper, damit eine Identifizierung nicht möglich ist), regt sich dann jemand drüber auf?
    Muss man nicht ggf. unterscheiden zwischen dem Verletzten, dessen Grundrecht auf Menschenwürde gewahrt werden muss und dem Toten, der irgendwann keine Grundrechte mehr hat?


    MkG,
    Christi@n

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    Fumus ignem

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    "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg499682
    Datum31.07.2008 23:04168421 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierDa ich mich mit dieser (m.E. sehr ethischen) Frage noch nicht beschäftigt habe

    Ich auch noch nicht. Tod ist für mich wenn der Doc sagt, dass ist so und den Schein ausstellt. Mittlerweile wird mit diesem (wirklich sensiblen Thema) aber deutlich professioneller umgegangen (subjektiv). Ohne Monitor wird hier kein Pat. für Tod erklärt solange keine mit dem Leben unvereinbaren Verletzungen vorliegen.

    Was der Doc da auf dem Monitor sieht/nicht mehr sieht kann dir medizinisch bewandertes Fachpersonal sicher besser erklären.

    Gruß, Markus


    Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer
    (Antoine de Saint-Exupery)

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen499686
    Datum31.07.2008 23:15168300 x gelesen
    Geschrieben von Markus Weber
    Was der Doc da auf dem Monitor sieht/nicht mehr sieht kann dir medizinisch bewandertes Fachpersonal sicher besser erklären.


    IdR elektrische Aktivität des Herzens - oder eben keine.

    Geschrieben von Markus WeberOhne Monitor wird hier kein Pat. für Tod erklärt solange keine mit dem Leben unvereinbaren Verletzungen vorliegen.

    Oder sichere Todeszeichen vorliegen.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW499687
    Datum31.07.2008 23:16168172 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierMuss man nicht ggf. unterscheiden zwischen dem Verletzten, dessen Grundrecht auf Menschenwürde gewahrt werden muss und dem Toten, der irgendwann keine Grundrechte mehr hat?

    Absolut richtig. Nichts anderes habe ich behauptet. Ich sagte:"grundsätzlich ja" (Auf die Grundrechte bezogen).

    Bei einem VU - und Bezug meines Postings ist ja der konkrete Vorfall - dürfte diese Frage sich aber meiner Meinung nach nicht stellen, da dort i.d.R. wenn der Betroffene verstorben ist nicht viel Zeit vergangen ist.


    -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten-

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg499688
    Datum31.07.2008 23:16168296 x gelesen
    Geschrieben von Stefan BrüningOder sichere Todeszeichen vorliegen.


    z.B. die Wasserleiche im Sommer mit Schlittschuhen an ;-)


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW499690
    Datum31.07.2008 23:29168280 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n Pannier Dort stellt der behandelnde Arzt nach allem medizinischen Ermessen (EEG etc.) den Hirntod fest. Wenn der Arzt jetzt das Beantmungsgerät abschaltet, verstößt er dann nicht gegen das Grundrecht auf Leben des Patienten?
    Nein, weil der Arzt ja feststellt, dass der Patient tot ist. In dem Moment gibt es denklogisch kein Grundrecht auf Leben und auch kein Grundrecht mehr auf körperliche Unversehrtheit. Auch die Meinungsfreiheit und die Freizügigkeit treten völlig zurück.
    In erster Linie reicht nur die Menschenwürde über den Tod hinaus. Unter Tod ist das irreversible Erlöschen der Hirntätigkeit unter Juristen zu verstehen.

    Geschrieben von Christi@n PannierWie kommen die Gemeinden dazu, nach x Jahren Gräber einzueben, wäre nicht das dann auch ein Verstoß gegen die Menschenwürde?
    Der Anspruch auf Wahrung der Würde des (toten) Menschen nimmt mit der Zeit ab. Es lässt sich kein konkreter Zeitraum festlegen, dies ist immer im Einzelfall zu bestimmen.

    Gruß
    Sven


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen499691
    Datum31.07.2008 23:30168046 x gelesen
    Geschrieben von Sven TönnemannVielleicht ist ja genau das der Grund, warum der eine oder andere hier auch Vorbehalte gegen den einen oder anderen Pressevertreter hat.

    Das die Ansichten von Irgendjemandem, der nicht über einem in der Nahrungskette steht, zumeist als irrelevant betrachtet werden ist jedoch nicht nur auf den Medienbereich beschränkt, sondern dürften eher ein allgmeines gesellschaftliches Phänomen sein.

    Geschrieben von Sven TönnemannEs will dem Fotografen niemand erklären wie er fotografieren soll.

    Es gibt aber genug FA die meinen ihm erklären zu wollen was er fotografieren soll.

    Geschrieben von Sven TönnemannEs gibt aber Juristen, die wollen erklären wie es geht: Aufsatz von Richter am Amtsgericht Ralf Fischer.

    Von wann ist denn der Text. Finde Interessant, daß dort die Dekenblende empfohlen wird. Hatte da nicht mal die BF HH vor 2-3 Jahren ein wenig Ärger deswegen?

    MkG
    Marc


    "Mehr als 130 Jahre Problemlösung haben nicht das Problem gelöst, sondern eine Institution geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist. Dieses Dilemma kann so wenig aus sich gelöst werden, wie sich ein Hammer hämmern kann." (Prof. Dr. W.R. Dombrowski)

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen499692
    Datum31.07.2008 23:31168064 x gelesen
    Geschrieben von Sven TönnemannEs lässt sich kein konkreter Zeitraum festlegen, dies ist immer im Einzelfall zu bestimmen.

    Im persönlichen oder im sachlichen Einzelfall?

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW499693
    Datum31.07.2008 23:31168021 x gelesen
    Schauen wir doch einmal was das BVerfG zum Thema gRundrechte und Tod sagt:

    "Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang mit Recht zur Beurteilung der Schutzwirkungen aus dem Persönlichkeitsbereich des (...) Art. 1 Abs. 1 GG wertend herangezogen. Es würde mit dem verfassungsverbürgten Gebot der Unverletzlichkeit der Menschenwürde, das allen Grundrechten zugrunde liegt, unvereinbar sein, wenn der Mensch, dem Würde kraft seines Personseins zukommt, in diesem allgemeinen Achtungsanspruch auch nach seinem Tode herabgewürdigt oder erniedrigt werden dürfte. Dementsprechend endet die in Art. 1 Abs. 1 GG aller staatlichen Gewalt auferlegte Verpflichtung, dem Einzelnen Schutz gegen Angriffe auf seine Menschenwürde zu gewähren, nicht mit dem Tode. (BVerfGE 30, 173, 194)


    Das BVErfG hat es weiterhin einmal so formuliert (allerdings bezogen auf die Befugnis der Angehörigen, beleidigende Karikaturierungen zu verhindern oder zu ahnden)

    "(...) da das Rechtsschutzbedürfnis in dem Maß schwinde, in dem die Erinnerung an den Verstorbenen verblasse und im Laufe der Zeit auch das Interesse an der Nichtverfälschung des Lebensbildes abnehme." (BVerfGE 30, 173, 180)


    -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten-

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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen499694
    Datum31.07.2008 23:31168060 x gelesen
    Hallo,

    geschrieben von Christian Fischer:
    z.B. die Wasserleiche im Sommer mit Schlittschuhen an ;-)
    Jein, Schlittschuhe an sich gelten - jedenfalls m.W. - nicht als sicheres Todeszeichen, auch nicht im Sommer. ;-)


    Gruß

    Daniel


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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW499695
    Datum31.07.2008 23:33168002 x gelesen
    Geschrieben von Markus WeberOhne Monitor wird hier kein Pat. für Tod erklärt solange keine mit dem Leben unvereinbaren Verletzungen vorliegen.

    Wenn Du mit Monitor das EKG meinst, ist das nicht der einzige Anhaltspunkt. Da muss noch ein zeitlicher Faktor hinzukommen, so dass davon ausgegangen werden kann, dass keine Hirnaktivität mehr möglich ist. Der Herztod reicht nicht aus, entscheidend ist das Erlöschen der Hirntätigkeit.

    Gruß
    Sven


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    AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz499697
    Datum31.07.2008 23:38168204 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christian FischerUnd wie gesagt. jede Fachzeitschrift für Notfallmedizin, Gerichtsmedizin,... zeigt genau die Bilder, die Du nicht mal in der BILD finden würdest.

    Da braucht man garnicht mal irgendwelche pathologische Fachliteratur zu wälzen. Man gebe entsprechend "ekelerregende" Begriffe bei unserem Freund google ein und man findet auch allerhand Abstoßendes.


    MfG
    Daniel

    Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
    Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio499698
    Datum31.07.2008 23:40168230 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Sven TönnemannNein, weil der Arzt ja feststellt, dass der Patient tot ist. In dem Moment gibt es denklogisch kein Grundrecht auf Leben und auch kein Grundrecht mehr auf körperliche Unversehrtheit. Auch die Meinungsfreiheit und die Freizügigkeit treten völlig zurück.
    In erster Linie reicht nur die Menschenwürde über den Tod hinaus.


    Ist das nicht unlogisch?
    Wenn in einer großen Boulevardzeitung nach einem Suizid am nächsten Tag ein Bild (z.B. Passbild oder ältere Aufnahme) des Opfers auftaucht, das Opfer sogar identifizierbar ist, warum gibt es dann nur eine Rüge vom Presserat? Müsste die Exekutive in diesem Fall nicht sofort strafrechtliche Ermittlungen aufnehmen?
    Aber wenn die Leiche selbst gezeigt würde wäre es ein Verstoß gegen die Grundrechte?


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg499699
    Datum31.07.2008 23:41167979 x gelesen
    Geschrieben von Daniel MetzgerMan gebe entsprechend "ekelerregende" Begriffe bei unserem Freund google ein und man findet auch allerhand Abstoßendes.


    Das ist wieder ein anderes Thema.

    Ich wollte mit dem Vergleich der Fachzeitschriften aufzeigen, daß es offensichtlich "gute" Bereiche des Journalismus gibt, in denen es absolut in Ordnung ist verletzte oder tote Personen abzubilden bzw. überhaupt erst dafür zu fotografieren.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorMich8a K8., Erfurt / Thüringen499701
    Datum31.07.2008 23:51167960 x gelesen
    Ja kann er!

    "Es würde mit dem verfassungverbürgten Verbot der Unverletzlichkeit der Menschenwürde, das allen Grundrechten zugrunde liegt, unvereinbar sein, wenn der Mensch, dem Würde kraft seines Personseins zukommt, in diesem allgemeinen Achtungsanspruch nach seinem Tode herabgewürdigt oder erniedrigt werden dürfte. Dementsprechend endet die im Art. 1 Abs. 1 GG aller staatlichen Gewalt auferlegten Verpflichtung, dem Einzelnen Schutz gegen Angriffe auf seine Menschenwürde zu gewähren nicht mit dem Tode"
    (Bundesverfassungsgerichtsentscheidung 30, 173 (194), sogenanntes "Mephistourteil"
    zitiert nach "Polizeirelevante Grundrechte" Herrmann/Lang/Schneider 2. Auflage, S. 22, Stuttgart, München, Hannover u.a., Boorbergverlag, 2004

    Gruß Micha!


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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen499703
    Datum31.07.2008 23:54168015 x gelesen
    Geschrieben von Sven TönnemannUnter Tod ist das irreversible Erlöschen der Hirntätigkeit unter Juristen zu verstehen.

    DAS glaube ich manchmal auch. ;-) SCNR



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen499707
    Datum01.08.2008 00:36168031 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyGrundsätzlich hast du da recht. Jedoch ist es schon ein gewisser unterschied ob zig Menschen dort durch die Landschaft rennen und eventuell die Einsatzkräfte behindern und sich und andere ggf. gefährden oder ob dort nur einige wenige als Vertreter der Öffentlichkeit das tun (jedoch mit der Maßgabe nicht zu behindern, ...).

    Ich wenn ich Dir inhaltlich gerne vollumfänglich folgen würde, sollten wir doch auch die Eigengefährdung des einzelnen Journalisten einbeziehen, ja?


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen499708
    Datum01.08.2008 00:42167936 x gelesen
    Geschrieben von Maik WeberNach allem, was ich über diesen Herrn gelesen habe gehört er zu der unbeliebten Gattung der Pressvertreter.

    Nachvollziehbar, aber wie an anderer Stelle geschrieben nicht mit Erfahrungen anderer übereinstimmend.


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorFabi8an 8F., Geislingen an der Steige / Baden-Württemberg499721
    Datum01.08.2008 07:10167882 x gelesen
    Morgähn,

    ja ein Toter kann noch Grundrechte für sich in Anspruch nehmen (lassen). Es geht konkret um die Würde des Menschen als solche. Das ganze wurde duch das BVerfG m.W. erstmalig im sog. "Mephisto-Fall" entschieden.

    Vereinfacht gilt der Grundsatz, je länger besagte Person Tot ist und je nach Bekanntheitsgrad wird im Einzelfall abgewogen ob der Tote respektive die Angehörigen sich noch auf die Würde des Menschen berufen können.

    MkG
    Fabian


    Das ist meine private Meinung. Ich vertrete hier nicht die Meinung der Feuerwehr Geislingen.

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds499722
    Datum01.08.2008 07:53168111 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierMerke: Die Arbeit von Journalisten und das ZEIGEN von Toten ist nur dann verwerflich, wenn es sich um einen eigenen Einsatz handelt. Wenn um 19:30 Uhr im Auslandsjournal von Todesschwadronen erschossene Kinder aus Rio oder um 20:00 Uhr in der Tagesschau die Toten eines Massakers in Schwarzafrika gezeigt werden ist das schon okay. Is erstens weit weg und zweitens eh nur Dritte Welt.

    Das ist eine in der journalistsichen Welt uralte und bekannte Tatsache..

    Es ist die Frage der örtlichen Nähe.

    Wenn hier im Ort ein Dachdecker - man muss ihn gar nicht einmal persönlich kennen - vom Dach fällt und dabei verstirbt, so wird der hiesige Bürger diese Meldung als Erstes lesen.

    Das ist in der Nähe, da kennt er das Umfeld und identifiziert sich damit.

    Die Kriege in Afrika und Asien, sie sind weit weg und man ist inzwischen auch in gewisser Weise "abgestumpft", weil man das immer und immer wieder liest oder sieht.

    Das ist nicht einmal negativ, das ist eine Art Schutzreflex.
    Wollte man das (mache ich leider viel zu viel, weil ich es vom persönlichen Erleben her kenne. Und das ist nicht gut!) in gleicher Form an sich heran lassen, dann würde man irgend wann einmal verzweifeln.

    Die Frage ob "Dritte Welt" oder nicht ist nur zufällig, weil es sich da häuft.
    Beweis: WEN haben die Massaker in den Schulen der USA übermäßig getroffen? WIr haben es gesehen, wir haben es zur Kenntnis genommen und sicherlich aus ehrlichem Herzen gesagt: "Das ist ja entsetzlich!" - und sind zur Tegesordnung über gegangen.

    Eine Wertung: "Och, das sind ja nur Neger!" (Ein Wort, für das ich mich ausdrücklich entschuldige, ich muss es hier wählen, um das Problem deutlich zu machen!!) habe ich sehr selten gehört.

    Gruß
    Klaus


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    AutorSeba8sti8an 8M., Lützelbach / Hessen499723
    Datum01.08.2008 07:56167870 x gelesen
    Geschrieben von Matthias OttSolange dadurch keine Eigengefährung oder eine Störung des Einsatzablaufes geschieht sollte man wohl eher einen Mann zur Seite stellen und eine Führung über die Einsatzstelle machen als die Betreffenden an einer Absperrung aufzuhalten.

    Naja eine Absperrung sollte in erster Linie ja nicht da sein um Neugierige oder die Presse fern zu halten sondern um den Gefahrenbereich abzutrennen und den Einsatzkräften ein problemloses Arbeiten zu ermöglich.
    Auf Straßen und anderen öffentlichen Plätzen mag es ja noch gehn der Presse entsprechenden Zugang zu gewähren, auf Privatgeländen ist es Sache des Eigentümers der Presse Zutritt zu gewähren und nicht der Feuerwehr, schon garnicht würde ich da Führungen für die Presse machen.


    Gruß
    Sebastian


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen499724
    Datum01.08.2008 08:04167727 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian MüllerNaja eine Absperrung sollte in erster Linie ja nicht da sein um Neugierige oder die Presse fern zu halten sondern um den Gefahrenbereich abzutrennen und den Einsatzkräften ein problemloses Arbeiten zu ermöglich.

    Wenn eine solche Absperrung grundsätzlich die Grenze des Gefahrenbereich darstellen sollte, dann dürfte wohl zu hoffen sein, daß sich innerhalb dieser Grenzen auch kein Fererwehranwärter bewegt.


    Geschrieben von Sebastian MüllerAuf Straßen und anderen öffentlichen Plätzen mag es ja noch gehn der Presse entsprechenden Zugang zu gewähren, auf Privatgeländen ist es Sache des Eigentümers der Presse Zutritt zu gewähren und nicht der Feuerwehr, schon garnicht würde ich da Führungen für die Presse machen.

    Das stimmt wohl.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen499755
    Datum01.08.2008 09:36168052 x gelesen
    Hallo Klaus,

    hast Du den Schlußsatz nicht gelesen - geschrieben von Christi@n Pannier:
    Wer die Ironie findet darf sie behalten...
    Ich bin mir sicher, daß Christian die Unterschiede zwischen nur lokal interessanten und überregionalen Meldungen sowie die Mechanismen des Journalismus allgemein klar sind. War nur eine gewohnt sarkastische und treffende Zusammenfassung weiter Strecken der Diskussion - ich habe mich jedenfalls köstlich amüsiert - wie gewohnt auf den Punkt, den Nagel auf den Kopf getroffen.


    Gruß

    Daniel


    PS: Vergleiche übrigens dazu den Thread über den Brand in der FW 1 Duisburg...


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    AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW499756
    Datum01.08.2008 09:41167957 x gelesen
    Geschrieben von Sven TönnemannEs gibt aber Juristen, die wollen erklären wie es geht: Aufsatz von Richter am Amtsgericht Ralf Fischer.

    Und nichts anderes habe ich behauptet.
    Aber nach der schlüssigen und gehaltvollen Argumentation von so manchem Forumsteilnehmer hier werd ich nochmal darüber nachdenken.
    Denn auch Ralf Fischer ist ja nur ein popliger Richter am Amtsgericht und kein Richter des Bundesverfassungsgerichts, woher soll er dann wissen, wovon er da überhaupt redet!?

    Schönen Tag
    Ralf


    Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds499757
    Datum01.08.2008 09:45167701 x gelesen
    Geschrieben von Andreas KallaEinige Merkwürdigkeiten spielen sich zur Zeit an der Unfallstelle ab. Die freie Presse ist zur Zeit unerwünscht um die Unfallstelle in Augenschein zu nehmen. Solch ein Verhalten kennt man nur aus nicht freien Staaten. Vermutlich gibt es etwas zu verbergen, das nicht an die Öffentlichkeit soll. Eine Leiche kann jederzeit abgedeckt werden. Es ist zu befürchten, dass hier ein Unfall verfälscht wird. Zu wessen Ungunsten auch immer. Und wir regen uns über die Pressefreiheit in China auf.

    Tut mir leid, dass ich das Thema noch einmal aufgreifen muss, aber dieser grottenschlechte Artikel hat mich regelrecht wütend gemacht. Etwas, was nicht passieren darf, denn da verliert man den Abstand und die notwendige Distanz.

    Wenn dieser "Journalist" die deutsche Presse und die detuschen Behörden in die Nähe so totalitäter Staaten wie China (Stichwort: Internet-Verbot für akkreditierte Journalisten und Haft für chinesische Kollegen, wenn sie unbotmäßig sind) rückt, dann kann man ihn günstigstenfalls nicht mehr ernst nehmen.

    Wie viele Journalisten ihr Engagement mit dem Leben haben bezahlen müssen, das weiß vermutlich nur "Reporter ohne Grenzen"..

    Bitte denkt nur mal an den arabischen Kameramann des deutschen Fernsehens, der in dem Gefängnis der HAMAS gefoltgert wurde und erst auf erheblichen Druck der Medien wieder frei kam.

    Denkt an die Journalistin, die in Moskau unter nie geklärten Umständen im Fahrstuhl erschossen wurde..

    Und und und und..
    Ich rede hier nich nicht einmal von den Kollegen, die als Kriegsberichterstatter ihr Leben riskieren und verlieren, das ist eine andere Geschichte.

    Aber hier etwas von "China" zu fabulieren, damit hat er sich aus den Reihen der Ernstzunehmenden heraus katapultiert.

    Gruß
    Klaus


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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds499758
    Datum01.08.2008 09:47167770 x gelesen
    Geschrieben von Daniel Ruhlandhast Du den Schlußsatz nicht gelesen - geschrieben von Christi@n Pannier:
    "Wer die Ironie findet darf sie behalten..."


    Doch Daniel,

    gelesen schon, abere nicht als Ironie empfunden..

    Woh eine Frage der persönlichen Befindlichkeit..

    Gruß
    Klaus


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    AutorHart8mun8d F8., Emsland / Niedersachsen499760
    Datum01.08.2008 10:10167860 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerUnd auf "Presselagen" sollte man sich tunlichst vorbereiten. (...)

    Insbesondere diesem Abschnitt (den ich hier nur anfänglich zitiere) stimme ich in vollem Umfang zu, auch in dem Bewusstsein dass es nicht leicht ist diesen Sachverhalt der Mannschaft so begreiflich zu machen und dafür Zustimmung zu bekommen.

    mit medialen Grüßen
    Hartmund


    Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren.

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen499764
    Datum01.08.2008 10:25167902 x gelesen
    Geschrieben von Ralf SchmidtDenn auch Ralf Fischer ist ja nur ein popliger Richter am Amtsgericht und kein Richter des Bundesverfassungsgerichts, woher soll er dann wissen, wovon er da überhaupt redet!?

    Natürlich ist er ein profunder Kenner der Feuerwehrmaterie UND zugleich Jurist. Dennoch erlaube ich mir den Hinweis, dass dieser Eindruck stark vom Grundgedanken "ich will bestimmte Dinge einfach nicht haben" getragen ist, der dann juristisch korrekt und nachvollziehbar unterfüttert wird.

    Andereseits hat ein Gericht im Falle einer großen deutschen BF dasselbe mal andersherum gemacht (habe leider kein AZ).


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen499767
    Datum01.08.2008 10:34167870 x gelesen
    Geschrieben von Michael Wulfgeht es dem Reporter hier wirklich um die Pressefreiheit oder eher um Geld? Geld für Bilder, die er als einziger oder erster hat?

    Meine Meinung ist da sicherlich nicht unbedingt maßgebend, aber ich würde den Artikel 1 Absatz 1 GG für höher bewerten als den Artikel 5 GG.


    Eigentlich geht es hier nur um eine scheinbar äußerst ungeschickte Aussage eines Polizei-Pressesprechers und eine völlig unangemessene "Uuuääääh, du hast meine Förmchen geklaut"-Reaktion eines Bilderhändlers.

    Geschrieben von Michael Wulfdann werden u.U. gerade Spuren gesichert, die für die Rekonstruktion des Herganges nötig sind und dann muss da nicht unnötig drin rumgewirbelt werden.


    DAS hätte der geschändete "Verteter der Öffentlichkeit" (das ist so doof, das hab ich mir gemerkt) vermutlich als Erklärung auch sofort kapiert und respektiert, denn genau so kenne ich diese Firma.


    Gruß

    A.

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    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds499770
    Datum01.08.2008 10:41167738 x gelesen
    Geschrieben von Ralf SchmidtDenn auch Ralf Fischer ist ja nur ein popliger Richter am Amtsgericht und kein Richter des Bundesverfassungsgerichts, woher soll er dann wissen, wovon er da überhaupt redet!?

    Schönen Tag
    Ralf


    Hallo Ralph, würdest Du das dem Mann auch persönlich sagen??

    Du traust Dich was!

    Ich würde es aus meiner Schöffen- und Presseerfahrung ganz anders formulieren:

    Die Richter am Amtsgericht sind sehr viel näher an der Lebensweisheit als Richter, die sich nur noch mit dem "Großen Ganzen" beschäftigen..

    Einem Amtsrichter zu unterstellen, er hätte nur rudimentäre Rechtskenntnisse, das allerdings ist hart.

    Die überwiegende Zahl der Urteile eines Amtsgerichtes wird in der Berufungsverhandlung im Wesentlichen bestätigt, höchstens mal die Frage "Bewährung - ja oder nein" etwas freundlicher beurteilt.

    Die Urteilstenöre der Amtsgerichte sind schon OK.

    Gruß
    Klaus


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    AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW499771
    Datum01.08.2008 10:42167915 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamAndereseits hat ein Gericht im Falle einer großen deutschen BF dasselbe mal andersherum gemacht (habe leider kein AZ).

    Keine Frage - vieles ist in der Juristerei Auslegungssache.
    Standard-Einleitung von Prof. Fehn auf die Beantwortung von Fallbeispielen war daher auch immer "Das kommt darauf an...."

    Trotzdem bin ich der Auffassung, man tut gut daran, sich in Ausübung seiner Amtstätigkeit an Fachmeinungen solcher profunden Kenner der Materie zu orientieren.


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    AutorLudg8er 8F., Melle / Niedersachsen499772
    Datum01.08.2008 10:43167870 x gelesen
    Hierzu eine m. E. ganz nützliche Erläuterung (siehe http://www.ralf-fischer-fredeburg.de/aufsatz.htm)

    nullMenschenwürde besteht nach der Rechtsprechung der BVerfG entgegen der von einem Teilnehmer geäußerten Auffassung auch über den Tod hinaus (Jarass/Pieroth GG Art. 1 Rdnr. 5). Die Menschenwürde endet noch nicht mit dem Tod einer Person. Vielmehr sind die Würde und der allgemeine Achtungsanspruch auch eines Verstorbenen vom Staat noch für eine gewisse Zeit über den Tod hinaus zu achten und zu schützen (vgl BVerfGE 30, 173, 194 = NJW 1971, 1645, 1647). Dies betrifft zum einen den Schutz der Ehre des Verstorbenen (vgl BVerfGE 30, 173, 194 = NJW 1971, 1645, 1647; Dreier/Dreier GG, Art 1 Abs 1 Rn 74), zum anderen den Schutz seines Leichnams (etwa im Rahmen von Sektionen oder Organtransplantationen; vgl AK-GG/Podlech GG Art 1 Rn 49 f, 59; Dreier/Dreier GG Art 1 Abs 1 Rn 73).


    Nebenbei gesagt finde ich auch die folgende Anmerkung von Herrn Fischer ganz treffend:

    Wichtiger Hinweis: Bei rechtlichen Fragen gibt es viele, die dazu etwas zu sagen haben. Manche kommen -häufig ohne nähere Begründung- zu anderen Ergebnissen. Die Ergebnisse in den nachfolgenden Aufsätzen sind anhand von Rechtssprechung (also gerichtlichen Entscheidungen) und Literatur belegt. Beachten Sie deshalb unbedingt die Fußnoten. Sicher mag es andere auch richtige Auffassungen geben. Manche argumentieren aber mit juristischen Halbwissen und ohne Belege! Solchen Aussagen zu vertrauen, bedeutet ein Risiko.

    Gruß
    LF


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    AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW499773
    Datum01.08.2008 10:43167618 x gelesen
    Geschrieben von Klaus BethgeHallo Ralph, würdest Du das dem Mann auch persönlich sagen??

    *Möhp* - Achtung Ironie!! :-)


    Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen499777
    Datum01.08.2008 10:52167734 x gelesen
    Geschrieben von Klaus Bethge
    Hallo Ralph, würdest Du das dem Mann auch persönlich sagen??


    Du solltest deinen Ironiedetektor neu kalibrieren.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen499781
    Datum01.08.2008 11:05167771 x gelesen
    Geschrieben von Ralf SchmidtStandard-Einleitung von Prof. Fehn auf die Beantwortung von Fallbeispielen war daher auch immer "Das kommt darauf an...."

    Er war auch der, der mir bei der ersten Konsultation folgenden (sicherlich nicht neuen) Satz sagte: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand."

    Geschrieben von Ralf SchmidtTrotzdem bin ich der Auffassung, man tut gut daran, sich in Ausübung seiner Amtstätigkeit an Fachmeinungen solcher profunden Kenner der Materie zu orientieren.

    Dann müßte man vermutlich noch jemanden hinzuziehen, der im Medienrecht ähnlich bewandert ist wie im Ö-Recht und zudem noch spezielles Fachwissen im Bereich der Feuerwehrtätigkeit hat. Diese Spezies dürfte jedoch selten sein.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen499782
    Datum01.08.2008 11:09167683 x gelesen
    Geschrieben von Hartmund FlenderInsbesondere diesem Abschnitt (den ich hier nur anfänglich zitiere) stimme ich in vollem Umfang zu, auch in dem Bewusstsein dass es nicht leicht ist diesen Sachverhalt der Mannschaft so begreiflich zu machen und dafür Zustimmung zu bekommen.

    Der Mannschaft wird man dieses letztendlich nur begreiflich machen können, wenn die Führung dieses umfassend verstanden hat. Dies ist jedoch leider selten so.

    Sowohl Führung (Fü/UFü) als auch die Mannschaft muß auf ihrer Ebene mit den Medien umgehen können. Real betrachtet wird man da jedoch (abhängig von der Ebene) rund 2-8 U-Std. alle zwei Jahre aufwenden müssen. Aber wie wir wissen gibt es da noch viele andere beachtungswürdige Themen, die vermutlich den meisten FA näher liegen würden und aufgrund objektiven oder subjektiven Zeitmangels nicht bearbeitet werden können.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW499802
    Datum01.08.2008 12:00167917 x gelesen
    Lieber Daniel,
    ich hab ein bisschen überlegt, ob ich mit Dir nochmal in den Dialog treten soll oder nicht, finde aber, nachdem Du gestern Abend mir gegenüber mit Unterstellungen und Anfeindungen so auf dicke Hose gemacht hast, bist Du mir mindestens ein paar Antworten schuldig.

    Frage 1:
    Nach deiner Rechtsauffassung bedarf es zur einschränkung von Grundrechten einer Instanz, die nahe einer höchstrichterlichen Entscheidung liegt. Jedenfalls betonst Du zwei mal, wie ich es mir als einfacher FM/EL rausnehmen kann, sowas zu entscheiden.
    Hast Du in dem Zusammenhang meinen Hinweis auf die §§ 27, 28 ivm § 38 FSHG NW gelesen?

    Um es Dir nicht unnötig schwer zu machen, hier der Link: FSHG NW

    Wie konnte es deiner Meinung nach dazu kommen, das in NRW teilweise JEDER Einsatzkraft ermöglicht wird, Grundrechte einzuschränken? Schon mal in diesem Zusammenhang über eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht nachgedacht?

    Frage 2:
    Du hinterfragst meine Qualifikation sowie meine Quellen. Beides habe ich Dir genannt.
    Wie sehen denn deine Qualifikation bzw deine juristischen Quellen zur Untermauerung deiner Rechtsauffassung aus? (Kommentarliteratur, Fachliteratur, Gerichtliche Entscheidungen, Juristische Ausbildung, etc) Hast Du dich überhaupt schon mal mit rechtswissenschaftlicher Literatur auseinandergesetzt?
    Sind Dir juristische Standardvorgehensweisen wie die Abwägung von Rechtsgütern überhaupt geläufig?

    Frage 3:
    Wie ist denn deine fachliche Einschätzung zum Aufsatz von Ralf Fischer? Welche Quintessenz ziehst Du für Dich und den Einsatz mit deiner Feuerwehr daraus?

    Frage 4:
    Ich habe hier Art.5 Abs. 2 zitiert, für Dich nochmal der Wortlaut:
    Art. 5 GG [Meinungs- und Pressefreiheit] Abs. 2: Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

    Deiner Rechtsauffassung nach gehört die Pressefreiheit zu den unumstößlichsten Dingen der deutschen Rechtsnormen, deren Einschränkung höchstrichterlicher Entscheidungen bedarf.
    Wie erklärst Du Dir, das der Artikel selbst schon die nötigen Schranken mitliefert?

    Frage 5:
    Art. 1 Abs. 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    Fühlst Du Dich als staatliche Einrichtung der öffentlichen Gefahrenabwehr vom zweiten Satz angesprochen?

    Frage 6:
    Wie definierst Du Pressefreiheit? Reduzierst Du die Pressefreiheit auf einen "Access all Areas" Ausweis, der zu jeder Zeit überall in der BRD gültigkeit hat?
    Für mich bedeutet das hauptsächlich, das jeder Journalist, zu jeder Zeit, zu jedem Thema seine freie Meinung äußern darf, ohne Zensur und ohne Angst vor staatlichen Repressalien.
    In einer vorübergehenden, begründeten Zutrittsbeschränkung sehe ich obige Dinge keinesfalls außer Kraft gesetzt, was jeden Vergleich mit Staaten wie China, gelinde ausgedrückt, lächerlich aussehen läßt.

    Ich hoffe, ich konnte der von Dir bereits gestern unterstellten Arroganz, mit diesem Posting angemessen gerecht werden. Ich dachte jedenfalls, ich hätte versucht, sachlich zu argumentieren.


    Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz499803
    Datum01.08.2008 12:01167832 x gelesen
    Hallo zusammen,
    hallo Ludger,

    ich antworte jetzt zwar auf deinen Beitrag, meine Antwort sollte aber auf die gesamte Diskussion verstanden werden.

    Wir sollten als Feuerwehrs nicht so weit gehen, über hoch-juristische Fragen streiten zu wollen wie Menschenwürde nach dem Tode etc.

    Fakt ist doch, dies wurde ja auch schon mehrfach diskutiert, dass wir die Presse oft völlig falsch einschätzen und ab und an auch falsch mit Pressevertretern umgehen.

    Die Presse braucht möglichst schnell Fakten aus erster Hand. Diese kann sie von den Einsatzkräften am Einsatzort bekommen, POL, RD, FEU.

    Bekommt sie diese Infos nicht, werden die Pressevertreter unruhig, scharren mit den Füßen und versuchen, sich die Infos und Bilder irgendwo zu holen oder fangen an zu spekulieren.

    Warum stellen wir bei pressewirksamen Einsätzen nicht einen Kameraden ab, der idealerweiße einen ÖA-Lehrgang gemacht hat, der die Presse betreut, der Infos gibt und der die Pressevertreter durch die Einsatzstelle führt, nachdem diese "menschenwürdig" hergerichtet worden ist (ihr wisst was ich damit meine).

    Zum Einen wird das Verhältnis zur Presse spürbar besser, die Berichterstattung über den Einsatz wird "feuerwehrfreundlich", alles Dinge, die uns letztlich nützen. Nicht nur beim Einsatz, sondern das ganze Jahr hindurch, sei es das FW-Fest oder was auch immer.

    Natürlich wird man auch mal auf einen Pressevertreter treffen (nenne ihn mal Paparazzi) der sich an die Grenzen, die ich vorgebe, nicht halten will. Die klare Ansage, ihn künftig vom Informationsfluss abzuschneiden, wirkt Wunder.

    Die Presse bekommt ihre Story, wir kommen gut weg und die Arbeiten an der ESt werden nicht über Gebühr gestört.

    MfG, Thomas Klee


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds499808
    Datum01.08.2008 12:11167763 x gelesen
    Geschrieben von Thomas KleeNatürlich wird man auch mal auf einen Pressevertreter treffen (nenne ihn mal Paparazzi) der sich an die Grenzen, die ich vorgebe, nicht halten will. Die klare Ansage, ihn künftig vom Informationsfluss abzuschneiden, wirkt Wunder.


    Hallo Thomas,

    insgesamt ein guter Beitrag mit einem dicken Fehler: Du kannst - aber auch das habe ich bereits unter zitieren des entsprechendene Paragraphen - dargestellt - keine Journalisten von der Information abschneiden.

    Egal, wie er Dir persönlich auf die Nerven geht, egal, was Du von ihm hältst.

    Gibst Du Informationen an die Presse oder aber fragt er bei dem zuständigen Amt - und dazu gehört auch die Feuerwehr, so sie von der Gemeinde zur eigenständigen Pressearbeit ermächtigt ist - an, dann hat er einen Rechtsanspruch auf Information.

    Den kann er sogar einklagen und evtl. Schadenersatz verlangen, wenn er nachweisen kann, dass er auf Grund verweigerter Informationen einen finanziellen Nachteil erlitten hat.

    mit frohem Gruß
    aus dem etwas kühleren Isernhagen
    (herrlich!)
    Klaus


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen499811
    Datum01.08.2008 12:14167537 x gelesen
    Geschrieben von Ralf SchmidtHast Du in dem Zusammenhang meinen Hinweis auf die §§ 27, 28 ivm § 38 FSHG NW gelesen?

    Davon ausgehend, daß du insbesondere auf den §27 II FSHG anspielst, möchte ich darauf hinweisen, daß entweder eine Störung des Einsatzes oder eine Gefährdung vorliegen muß um jemanden der Einsatzstelle zu verweisen. Diese sollte auch objektiv und nicht nur subjektiv vorliegen.

    Geschrieben von Ralf SchmidtWie ist denn deine fachliche Einschätzung zum Aufsatz von Ralf Fischer?

    Unabhängig von meiner Bewertung des Gesamttextes, kann ich nur sagen, daß mW die Deckenblende der BF HH juristische Probleme mit einem größeren Verlagshaus eingebracht hat.

    Geschrieben von Ralf SchmidtFühlst Du Dich als staatliche Einrichtung der öffentlichen Gefahrenabwehr vom zweiten Satz angesprochen?

    Eine staatliche Einrichtung sollte sich davon angesprochen werden. Wie sie dies jedoch umsetzt ist u.U. abhängig von den gesetzlichen Grundlagen auf der die jeweilige staatliche Einrichtung (SB) beruht. Auch sollte dabei aktuelle Definitionen des Sachverhaltes (Urteile & Co.) zu rate gezogen werden und nicht das subjektive Empfinden von Mitarbeitern dieser Einrichtungen.

    Geschrieben von Ralf SchmidtArt. 5 GG [Meinungs- und Pressefreiheit] Abs. 2: Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

    Sicher, auch die Pressefreiheit unterliegt einigen Schranken. Jedoch erwähnen diese nicht explizit die hier besprochene Problemstellung.

    MkG
    Marc


    "Mehr als 130 Jahre Problemlösung haben nicht das Problem gelöst, sondern eine Institution geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist. Dieses Dilemma kann so wenig aus sich gelöst werden, wie sich ein Hammer hämmern kann." (Prof. Dr. W.R. Dombrowski)

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds499813
    Datum01.08.2008 12:15167527 x gelesen
    Geschrieben von Stefan BrüningDu solltest deinen Ironiedetektor neu kalibrier

    Und
    Du solltest mal überlegen, ob Du den Begriff "Ironie" überhaupt verstanden hast..

    Klaus


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    AutorThom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg499815
    Datum01.08.2008 12:23167654 x gelesen
    Geschrieben von Thomas KleeZum Einen wird das Verhältnis zur Presse spürbar besser, die Berichterstattung über den Einsatz wird "feuerwehrfreundlich", alles Dinge, die uns letztlich nützen. Nicht nur beim Einsatz, sondern das ganze Jahr hindurch, sei es das FW-Fest oder was auch immer.


    ...oder zum Beispiel, wenn es um die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges geht, wenn man dem Gemeinderat noch über entsprechende Zeitungsberichte eine kleine "Entscheidungshilfe" geben will.
    Dafür ist "die Presse" dann wieder gut genug?

    Noch ´was anderes zu Einsatzfotos in der Zeitung:
    Es nutzt mit Sicherheit jeder Einsatzkraft, die vom Arbeitsplatz wegrennt, wenn der Chef am nächsten Tag in der Zeitung sehen kann, dass _sein_ Mitarbeiter unbedingt zum Helfen gehen musste.
    oder
    Eine besenreine Einsatzstelle mit einem Bereitstellungsraum im Hintergrund, wo ich _meinen_ Mitarbeiter erkenne, wie er Taschen-Billiard spielt?


    Sonnige Grüße
    Thomas


    Meine Einsatzfotos in Ulm, um Ulm und um Ulm herum
    http://www.einsatzfoto.net

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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen499839
    Datum01.08.2008 13:38167714 x gelesen
    Hallo

    oh, eine "parlamentarische / kleine Anfrage". Hatte ich auch noch nicht, aber bitte:

    Zu Frage 1:
    Nach deiner Rechtsauffassung bedarf es zur einschränkung von Grundrechten einer Instanz, die nahe einer höchstrichterlichen Entscheidung liegt. Jedenfalls betonst Du zwei mal, wie ich es mir als einfacher FM/EL rausnehmen kann, sowas zu entscheiden.
    Jein bzw. bzw. letzlich ganz klar ja, das zeigt m.E. allein die Tatsache, daß Fragen um die Einschränkungen der Grundrechte oder um die Grundrechte an sich nicht selten höchstrichterlich entschieden wurden / werden. Was mich gestern in diesem Zusammenhang jedoch auf die Palme gebracht hat, war das "wie das (Art. 1 vs. Art. 5 GG) im Einzelfall abzuwägen ist, entscheide dann eben ich" und damit wäre ich ggf. eben etwas vorsichtiger. Übrigens hat sich dann ja im Verlauf der Diskussion noch herausgestellt, daß Du das anscheinend in der Praxis nicht ganz so straight handhabst, oder?

    Hast Du in dem Zusammenhang meinen Hinweis auf die §§ 27, 28 ivm § 38 FSHG NW gelesen?
    Hab ich als Niedersachse jetzt mal gemacht, steht aber hier auch sinngemäß so im Gesetz. Die §§ 27 und 28 - müssen dies machen, jenes zur Verfügung stellen usw. - sind nun wirklich nichts ausnehmend Tolles, das was sich evtl. auf Art. 13 GG - Unverletzbarkeit der Wohnung - erstreckt, wird bzgl der. Einschränkungen sogar schon selbst im Abs. 3 des besagten Art. 13 genannt. Bzgl. § 38: Da werden nun ausgerechnet nur Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und 2 sowie Art. 13 (s.o.) angeführt, nicht Art. 5 GG. Das muß aber natürlich nichts zu bedeuten haben.

    Wie konnte es deiner Meinung nach dazu kommen, das in NRW teilweise JEDER Einsatzkraft ermöglicht wird, Grundrechte einzuschränken? Schon mal in diesem Zusammenhang über eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht nachgedacht?
    Ach komm, was soll das denn? Aber davon ab: Ein Persilschein, Grundrechte nach Gutdünken einzuschränken ist das doch wohl grade nicht, und diese gravierenden Eingriffe ebenso jeder belieben Einsatzkraft zu übertragen, dürfte doch i.d.R. geringfügig mit den (internen) Führungsstrukturen der Einsatzkräfte kollidieren?


    Zu Frage 2:
    Du hinterfragst meine Qualifikation sowie meine Quellen. Beides habe ich Dir genannt.
    Wie sehen denn deine Qualifikation bzw deine juristischen Quellen zur Untermauerung deiner Rechtsauffassung aus? (Kommentarliteratur, Fachliteratur, Gerichtliche Entscheidungen, Juristische Ausbildung, etc) Hast Du dich überhaupt schon mal mit rechtswissenschaftlicher Literatur auseinandergesetzt?
    Sind Dir juristische Standardvorgehensweisen wie die Abwägung von Rechtsgütern überhaupt geläufig?

    Hinterfragen Qualifikation: An sich nicht. - Quellen: Ohne Ironie / Hintergedanken, besten Dank für die Nennung. Eigene Qualifikation: FW nur bis zum GF; Juristische Ausbildung nicht vorhanden. Quellen - greifbar: Dünn... Auseinandergesetzt / überhaupt geläufig. Denke mal, daß ja, aber natürlich nicht vergeleichbar mit diversen Unterrichtungen dazu in der Laufbahn bis zum BOI (vielleicht aber deshalb andere, etwas vorsichtigere Einschätzung der Kompetenzen).


    Zu Frage 3:
    Wie ist denn deine fachliche Einschätzung zum Aufsatz von Ralf Fischer? Welche Quintessenz ziehst Du für Dich und den Einsatz mit deiner Feuerwehr daraus?
    Fachliche Einschätzung rein juristisch - würde ich mir mangels eigener juristischer Ausbildung nicht anmaßen; Fachlich Feuerwehr, sofern von meiner bescheidenen Warte überhaupt möglich: Interessant! Viele, viele Fußnoten mit Urteilen den BVerfG... Wie die weitere Diskussion gezeigt hat in manchen Punkten offensichtlich, wie fast alles in diesem Sektor, fachlich nicht unstrittig und z.T. wohl auch anders entschieden.


    Zu Frage 4:
    Ich habe hier Art.5 Abs. 2 zitiert, für Dich nochmal der Wortlaut:
    Art. 5 GG [Meinungs- und Pressefreiheit] Abs. 2: Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

    Deiner Rechtsauffassung nach gehört die Pressefreiheit zu den unumstößlichsten Dingen der deutschen Rechtsnormen, deren Einschränkung höchstrichterlicher Entscheidungen bedarf.
    Wie erklärst Du Dir, das der Artikel selbst schon die nötigen Schranken mitliefert?

    Deiner Auffassung nach nicht? Die Einschränkung bedarf im Streitfall defakto nicht selten höchstrichterlicher Entscheidungen, siehe auch die diversen Referenzurteile. Die Einschränkungen waren notwendig von den Urhebern der Verfassung beabsichtigt und erstrecken sich im übrigen auf einen klar abgegrenzten, relativ / sehr kleinen Bereich!


    Zu Frage 5:
    Art. 1 Abs. 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    Fühlst Du Dich als staatliche Einrichtung der öffentlichen Gefahrenabwehr vom zweiten Satz angesprochen?

    Ja, nur nicht so ganz und mit völliger Selbstverständlichkeit befugt, dieses im Zusammenhang mit Art. 5 und dem Presserecht in Einzelfallentscheidungen jeweils festzulegen. Kann aber ja auch wirklich mein Problem sein.


    Zu Frage 6:
    Wie definierst Du Pressefreiheit? Reduzierst Du die Pressefreiheit auf einen "Access all Areas" Ausweis, der zu jeder Zeit überall in der BRD gültigkeit hat?
    Sehr lustig, die interessanten Details zum Presseausweis und seiner "Amtlichkeit" waren mir bis gestern auch nicht bekannt. Ansonsten: Nein.

    Für mich bedeutet das hauptsächlich, das jeder Journalist, zu jeder Zeit, zu jedem Thema seine freie Meinung äußern darf, ohne Zensur und ohne Angst vor staatlichen Repressalien.
    Das ist sehr schön, der Gesetzgeber / die Verfassungsgeber kennen interessanterweise unter anderem noch den Passus "und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten", was in der Folge im Presserecht und im Bezug auf dieselbe auch noch präzisiert wurde.

    In einer vorübergehenden, begründeten Zutrittsbeschränkung sehe ich obige Dinge keinesfalls außer Kraft gesetzt,
    In einer tatsächlich Begründeten nicht, ansonsten darf / kann die Begründung m.E. durchaus ggf. auch hinterfragt werden.



    Ich hoffe, ich konnte der von Dir bereits gestern unterstellten Arroganz, mit diesem Posting angemessen gerecht werden. Ich dachte jedenfalls, ich hätte versucht, sachlich zu argumentieren.
    Ja, ersteres hast Du ganz gut hinbekommen, der zweite Punkt ist jetzt leider etwas hinten runter gefallen. Kann ich aber gut mit leben und bin ohne Groll, war ja auch streckenweise nicht so ganz nett.


    Gruß

    Daniel


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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz499840
    Datum01.08.2008 13:44167384 x gelesen
    Geschrieben von ---Klaus Bethge--- Du kannst - aber auch das habe ich bereits unter zitieren des entsprechendene Paragraphen - dargestellt - keine Journalisten von der Information abschneiden.

    Hallo Klaus,

    das ist mir schon klar, ich kenne auch den rechtlichen Rahmen, bin nicht nur bei der FW, sondern auch beruflich im Rathaus pressemäßig aktiv.

    Natürlich würde ich keinem direkt sagen, dass ich ihn ausschließe, natürlich würde ich dies auch nicht tun, aber wenn er absolut nicht begreifen will, dass in dem Spannungsfeld "Pressearbeit an Einsatzstellen" gewisse Spielregeln herrschen, dann kann man diese "Kollegen" schon mal "drücken, warten lassen, Infos verspätet rausgeben etc. Es gibt da ein breites Instrumentarium.

    Dir als Journalist sind die Grenzen sicher genau bekannt, wie weit Du da gehen kannst. Und jede Schwierigkeit kostet Zeit und damit Geld, denn nur neue Nachrichten / Bilder werden gut bezahlt.

    MfG, Thomas Klee

    Der ein offenes Verhältnis zur Presse pflegt und diese gezielt einsetzt


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    AutorAndr8eas8 K.8, Kaarst / NRW499846
    Datum01.08.2008 14:11167642 x gelesen
    Ich hätte nicht gedacht, dass ich mit diesem Thema solch eine fachliche Diskussion hervorrufe. Ich hatte noch nicht die Zeit, mich durch alle Antworten zu lesen. Vielen Dank schon mal für die guten und sehr konstruktiven Beiträge. Für mich steht auf jeden Fall fest, dass ich mich da mal tiefer mit befassen werden um mich und meine Kollegen/Kameraden besser auf solche Situationen vorzubereiten. Ich denke dieser unnötige Ärger lässt sich durch gezielte Schulungen und Trainings sicherlich vermeiden. Geplant ist auf jeden Fall mal ein Gespräch zwischen Polizei, Feuerwehr und der Presse.


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    AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW499848
    Datum01.08.2008 14:21167372 x gelesen
    Geht doch! Mit so einer Argumentation kann ich durchaus leben und was anfangen.

    Peace, Brother ;-)


    Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds499849
    Datum01.08.2008 14:25167548 x gelesen
    Geschrieben von Andreas KallaGeplant ist auf jeden Fall mal ein Gespräch zwischen Polizei, Feuerwehr und der Presse.

    Und genau das
    ist der richtige Ansatz!!

    Setze Dich mal mit den Leuten zusammen, speziell die Journalisten der Tageszeitung sind da sehr interessiert,
    der Feuerwehr ihre Wünsche darzulegen und sie sind interessiert, so die untersten "Basic" der Arbeit zu erklären, damit der Feuerwehrsprecher (den Ihr hoffentlich habt?) weiß, was von ihm erwartet wird.
    Und wenn das Ganze noch von einer Tasse Gerstensaft begleitet wird, dann kommt man sich auch menschlich näher und merkt, dass da kein "Gegner" gegenüber sitzt.

    Gruß
    Klaus


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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern499857
    Datum01.08.2008 14:53167257 x gelesen
    Ich kann nur bestätigen dass wir bei der FF immer eins ehr offenes Ohr für die fachlichen bedürfnisse der Presse hatten. Die kannten uns, wir kannten Sie und es wurde an Einsatzstellen immer gut zusammengearbeitet. Er macht seinen Job, wir machen unseren Job - und wenn möglich helfen wir uns gegenseitig. Das es klare Grenzen der Berichterstattung gab, brauchte nicht erwähnt zu werden - ein Profi kennt sie...


    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW499862
    Datum01.08.2008 15:10167620 x gelesen
    Geschrieben von Andreas KallaIch hätte nicht gedacht, dass ich mit diesem Thema solch eine fachliche Diskussion hervorrufe.

    Erstaunlich... - ggf. öfter mal reingucken und mitlesen.

    Unabhängig von dem Thread: Auch heute bzw. in den letzten Tagen wieder ein Problem der Dienststelle hiermit hoffentlich schnell gelöst... ;-)


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg499863
    Datum01.08.2008 15:10167579 x gelesen
    Geschrieben von Ralf SchmidtFrage 3:
    Wie ist denn deine fachliche Einschätzung zum Aufsatz von Ralf Fischer?


    Ich bin mir ziemlich sicher, daß ein Artikel zum selben Thema geschrieben von einem Juristen des Deutschen Journalistenverbandes einen anderen Tenor haben würde. Du weißt ja. Zwei Juristen, drei Meinungen... ;-)

    Ein Journalistenverband würde im Zweifel in solchen Fällen (m.E. zu recht) immer auf die Veröffentlichung abstellen, nicht auf das Anfertigen der Bilder selbst.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorMari8o D8., Nettetal / NRW499880
    Datum01.08.2008 16:15167414 x gelesen
    Hallo,

    das hier Geplant ist auf jeden Fall mal ein Gespräch zwischen Polizei, Feuerwehr und der Presse.ist doch genau der richtige Ansatz.

    Wenn man miteinander arbeitet kommen Bilder dabei raus wie hier bei anc-news vom Feuer in der Hauptfeuerwache in Duisburg. Die "Luftaufnahmen" des ausgebrannten Daches sind jedenfalls nicht aus dem Hubschrauber entstanden.
    Auch Wiebold Tv kommt zu seinen Aufnahmen und einem Interview.

    Grüße vom Niederrhein

    Mario


    Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden.

    "So langsam aber sicher geht mir die hier von einigen öffentlich gelebte Einstellung "Ganz Feuerwehrdeutschland ist hirnlos, außer dem Forum hier" ein wenig auf den Keks. Zumal dieses Auftreten nicht wirklich dazu führt, dass hier getroffene Aussagen und Informationen außerhalb des Forums noch ernst genommen werden. Und es gibt mehr als genug stille Mitleser..." (Ingo Horn)

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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW499948
    Datum01.08.2008 20:07167478 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerIch bin mir ziemlich sicher, daß ein Artikel zum selben Thema geschrieben von einem Juristen des Deutschen Journalistenverbandes einen anderen Tenor haben würde.

    Wenn die Feuerwehr einem Journalisten nix über's Fotografieren erzählen soll, dann sollten BWL'er bei Jura schweigen. ;-)

    Geschrieben von Christian FischerEin Journalistenverband würde im Zweifel in solchen Fällen (m.E. zu recht) immer auf die Veröffentlichung abstellen, nicht auf das Anfertigen der Bilder selbst.

    Es gibt da übrigens noch eine Dritte beteiligte Partei: Schon mal in deren Lage versetzt?
    Eingeklemmt, Blut verschmiert, blass, ggf. Todesangst ... und dann läuft da ein Typ mit einer Kamera rum und macht Bilder von einem und man selbst kann sich nicht mal bewegen. Tolle Situation ... da ist die Veröffentlichung schon zweitrangig ...

    Übrigens: Was machst Du wenn dann veröffentlicht wurde? Schadensersatz? Toll. Kann mich noch gut an die Videosequenz erinnern, als Mutter und kleine Tochter in Unterwäsche auf dem Balkon um ihr Leben gekämpft und die Kamera schön drauf gehalten wurde. Wurde "ganz pietätvoll" in kompletter Länge in Nachrichtensendungen gezeigt. Da hat die Selbstkontrolle versagt. Gab eine Rüge. Was hat die Frau mit ihrem Kind davon? Nix. Das lässt sich auch mit Geld nicht rückgängig machen oder kompensieren.

    Wenn mich einer mit dem Messer stechen will und mein Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt, verweist mich auch keiner auf Schmerzensgeldansprüche. Dann darf ich das mit Gewalt verhindern.

    Nur wenn einer meine Menschenwürde verletzt, dann dulde und liquidiere? Ist das Deine Wunschvorstellung?

    Bitte nicht falsch verstehen: Presse an der Einsatzstelle ist wichtig und soll auch nach Kräften unterstützt werden ... aber unsere wehrlosen Patienten sind mir wichtiger.

    Gruß
    Sven


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio499950
    Datum01.08.2008 20:17167571 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Sven TönnemannEingeklemmt, Blut verschmiert, blass, ggf. Todesangst ... und dann läuft da ein Typ mit einer Kamera rum und macht Bilder von einem und man selbst kann sich nicht mal bewegen. Tolle Situation

    Du meinst den Typen mit dem Helm, der das für "die interne Dokumentation und Ausbildung" macht?


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW499952
    Datum01.08.2008 20:29167314 x gelesen
    Servus!

    Geschrieben von Christi@n PannierDu meinst den Typen mit dem Helm, der das für "die interne Dokumentation und Ausbildung" macht?

    Wenn das bei Euch so gemacht wird, dann mein ich auch den.

    Ansonsten klingt Dein Argument nach der Strategie:
    Wer dreckig ist, sollte mit Dreck um sich werfen, um hinterher sagen zu können: die anderen sind ja auch nicht sauber. ;-)

    Die finde ich weder aus Sicht der Feuerwehr noch aus Sicht der Presse besonders wertvoll und geschweige denn zielführend.

    Gruß
    Sven


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    AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen499959
    Datum01.08.2008 21:09167163 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Andreas BräutigamEigentlich geht es hier nur um eine scheinbar äußerst ungeschickte Aussage eines Polizei-Pressesprechers und eine völlig unangemessene "Uuuääääh, du hast meine Förmchen geklaut"-Reaktion eines Bilderhändlers.


    Ach so, dachte schon, es wäre was wichtiges ;-)

    Grüße

    Micha


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    AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW499985
    Datum01.08.2008 22:40167361 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyDann müßte man vermutlich noch jemanden hinzuziehen, der im Medienrecht ähnlich bewandert ist wie im Ö-Recht und zudem noch spezielles Fachwissen im Bereich der Feuerwehrtätigkeit hat. Diese Spezies dürfte jedoch selten sein.

    Ich würde einfach einen Amtsrichter fragen...!


    -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten-

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen499992
    Datum02.08.2008 01:21167395 x gelesen
    Geschrieben von Joachim Thiele
    Ich würde einfach einen Amtsrichter fragen...!


    Bringt aber dann auch nur was wenn dieser im Ö-Recht ausreichend bewandert ist.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds500001
    Datum02.08.2008 07:48167273 x gelesen
    Geschrieben von Marc Dickey Geschrieben von Joachim Thiele"
    Ich würde einfach einen Amtsrichter fragen...!"


    Dummerweise darf ein Richter keine Rechtsberatung machen..

    Gruß
    Klaus


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    AutorPete8r K8., Bruchsal / Ba-Wü500002
    Datum02.08.2008 07:51167384 x gelesen
    Tach,

    wäre schön wenn du das ganze jetzt noch mit deinem Realnamen angibst, so isses nämlich Pflicht hier.

    Danke..


    Gruß Peter


    Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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    AutorEins8atz8-Do8ku 8a., Berlin/Brandenburg / Berlin/Brandenburg500003
    Datum02.08.2008 08:05167344 x gelesen
    Wir sind ein Team, also Einzelnamen wären da nicht ganz korrekt. ;-)


    Der, der nur zusieht, trägt auch Verantwortung

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    AutorPete8r K8., Bruchsal / Ba-Wü500004
    Datum02.08.2008 08:33167230 x gelesen
    Tach,

    sorry... aber wir halten uns hier an gewisse Spielregeln....und die gelten auch für euch....

    Realnamen sind beim Anmelden Pflicht. So stehts auch ganz deutlich da.

    Das Feuerwehr-Forum ist ein feuerwehrbezogenes Fachforum. Die folgenden Regeln sind für den reibungslosen Ablauf des Forumsbetriebs notwendig:

    # Anmeldung (Registrierung):

    - nur mit gültiger eMail-Adresse
    - mit vollständigem Namen und Angabe des Wohnortes
    - keine Grafiken in der Fusszeile
    - keine Werbung in der Fusszeile

    Ergo.. bitte ändern.


    Peter


    Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern500031
    Datum02.08.2008 10:44167123 x gelesen
    Hallo!
    Geschrieben von Einsatz-Doku aireyeWir sind ein Team, also Einzelnamen wären da nicht ganz korrekt. ;-)

    Es spricht nichts dagegen, dass sich jedes eurer Mitglieder hier einzeln reigistriert.
    Eure Zusammengehörigkeit könnt ihr dann gerne im Profil zum Ausdruck bringen...


    Grüße
    Magnus

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    AutorAndr8eas8 K.8, Kaarst / NRW500032
    Datum02.08.2008 10:57167150 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoErstaunlich... - ggf. öfter mal reingucken und mitlesen.

    Ja, habe das Forum bisher noch nicht wirklich genutzt und nur ab und zu mal mitgelesen, sehe jetzt aber, was man hierüber doch alles erfahren und LERNEN (!!) kann. Ich gelobe Besserung und werde vielleicht auch mal die Suchfunktion benutzen :-)


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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW500037
    Datum02.08.2008 11:14167192 x gelesen
    Geschrieben von Andreas KallaJetzt würde mich Eure Meinung mal interessieren

    Macht die Presse jetzt die Einsatzdokumentation oder Unfallaufnahme?
    Ich glaube nicht!

    Fällt es in die Zuständigkeit der Feuerwehr die Menschenwürde ihrer "Kundschaft" sicher zu stellen?
    Ich glaube jeder trägt diese Verantwortung, wir vom BOS aber ganz besonders!



    Fazit;
    Wer Foto´s will
    soll Blumen Pflanzen!


    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds500044
    Datum02.08.2008 11:40167261 x gelesen
    Geschrieben von Thomas MiddekeMacht die Presse jetzt die Einsatzdokumentation oder Unfallaufnahme?
    Ich glaube nicht!

    Fällt es in die Zuständigkeit der Feuerwehr die Menschenwürde ihrer "Kundschaft" sicher zu stellen?
    Ich glaube jeder trägt diese Verantwortung, wir vom BOS aber ganz besonders!


    Hallo,

    noch jemand, der die Aufgaben der Presse nicht verstanden hat!

    Nds Landespresserecht § 3 = Öffentliche Aufgabe der Presse

    "Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe, wenn sie in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder auf anderer Weise an der Meinungsbildung mitwirkt."

    § 4 Informationsrecht der Presse

    "Die Behörden sind verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer Aufgaben dienenden Auskünfte zu erteilen"

    Jeder Einsatzleiter, der glaubt, er müsse da Zensur üben reitet auf einem wilden Stier und kann ganz schnell hinten runter fallen.

    Gruß
    Klaus


    PS: Ach ja, die Sache mit den Blumen: Ich gehe davon aus, dass Du in der Zeitung bei den Bildern ganz schnell weiter blätterst?? Nachrichtensendungen im Fernsehen vermeidest??


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    AutorPete8r K8., Bruchsal / Ba-Wü500046
    Datum02.08.2008 11:56167197 x gelesen
    Tach,

    Geschrieben von Klaus BethgeNds Landespresserecht § 3 = Öffentliche Aufgabe der Presse

    "Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe, wenn sie in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder auf anderer Weise an der Meinungsbildung mitwirkt."

    § 4 Informationsrecht der Presse

    "Die Behörden sind verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer Aufgaben dienenden Auskünfte zu erteilen"


    Das hab ich verstanden.. aber wo steht das ich einem Pressevertreter sofort Zugang geben muss? DAS ich das muss, klar, aber ich hab noch nirgends was gelesen WANN ich das tun muss.

    Das Zeit ein Faktor des Journalisten ist, kann ich nachvollziehen, aber es ist definitiv nicht mein Problem.
    Oder versteh ich da was falsch?


    Peter


    Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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    AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW500049
    Datum02.08.2008 12:01167411 x gelesen
    Geschrieben von Klaus BethgeJeder Einsatzleiter, der glaubt, er müsse da Zensur üben reitet auf einem wilden Stier und kann ganz schnell hinten runter fallen.

    Schon mal erlebt, das ein Feuerwehrmann/Einsatzleiter einem Journalisten verbindlich vorschreibt, was dieser wie zu schreiben hat?
    Oder das ein Presseartikel über einen Unfall vor Veröffentlichung vom EL gelesen und korrigiert werden muss (!) und evtl. Textpassagen gestrichen werden oder hinzugefügt?

    Das ist für mich Zensur - und nicht das schützen von Persönlichkeitsrechten von Unfallopfern durch verhinderung von Fotos verletzter oder getöteter Menschen.

    Hier die Definition von Wikipedia:

    Bei der Vorzensur müssen Medien (Filme, Bücher, Zeitschriften usw.) vor Veröffentlichung entsprechenden Institutionen zur Prüfung vorgelegt werden, die dann gegebenenfalls Abänderungen fordern oder das Werk indizieren.

    Geschrieben von Klaus Bethgenoch jemand, der die Aufgaben der Presse nicht verstanden hat!

    Und noch jemand, der die Aufgaben der Feuerwehr nicht verstanden hat. Die ist nämlich gesetzlich dazu verpflichtet (!) die Menschenwürde zu schützen.


    Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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    AutorHart8mun8d F8., Emsland / Niedersachsen500054
    Datum02.08.2008 12:14167226 x gelesen
    Lieber Klaus,

    deine Verbundenheit zum Journalismus in Ehren. Geschrieben von Klaus Bethgenoch jemand, der die Aufgaben der Presse nicht verstanden hat!

    ...der Auslöser dieses Threads hat nach meiner - journalistenfreundlichen Meinung - seine Aufgabe wohl missverstanden.

    und ER kann nicht das Geschrieben von Klaus BethgeNds Landespresserecht selbst definieren und auslegen wie er es gerne hätte

    und auch das Geschrieben von Klaus Bethge§ 4 Informationsrecht der Presse unterliegt Regeln die einzuhalten sind.

    ansonsten bin ich den meisten Medienvertretern eher geneigt und habe eigentlich auch (deshalb) oft gut mit ihnen zusammengearbeitet.

    mit medialen Grüßen
    Hartmund


    Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren.

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen500057
    Datum02.08.2008 12:19167003 x gelesen
    Mahlzeit.

    Geschrieben von Hartmund Flender
    ...der Auslöser dieses Threads hat nach meiner - journalistenfreundlichen Meinung - seine Aufgabe wohl missverstanden.


    Da stimme ich Dir voll und ganz zu. Zumindest hat er in meinen Augen überreagiert und Aussagen getroffen, die mit seriösen Journalismus nicht zu vereinbaren sind. Das ist sehr schade - zumal das auch anders geht.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds500058
    Datum02.08.2008 12:20167149 x gelesen
    Geschrieben von Peter KofflerDas hab ich verstanden.. aber wo steht das ich einem Pressevertreter sofort Zugang geben muss? DAS ich das muss, klar, aber ich hab noch nirgends was gelesen WANN ich das tun muss.

    Das Zeit ein Faktor des Journalisten ist, kann ich nachvollziehen, aber es ist definitiv nicht mein Problem.
    Oder versteh ich da was falsch?


    Hallo Peter,

    in der Tat verstehst Du da was falsch.

    Gleich in einem meiner ersten posting schrieb ich sinngemäß, dass einem Journalisten der Zugang zur Einsatzstelle verwehrt werden kann. wenn es die Einsatzlage erfordert.

    Bitte: Kein Mensch wird nachvollziehen, dass ein Journalist zwischen Fahrzeugen und Mannschaften herum turnen muss, wenn die Leute voll im Gange sind und er damit den Einsatz stören würde.

    Das ist ja auch der Grund, weshalb eine Feuerwehr gut beraten ist, einen Pressebetreuer zu haben, der
    a.) kompetent Aussagen über das "WAS" abgeben kann und
    b.) Die Pressevertreter betreut.

    Glaube mir: (hier konstruiere ich mal etwas) EIn Einsatzleiter hat sich über einen Journalsiten geärgert und sagt dem: "Neee, heute nicht, rufen Sie mich mal morgen um 16.ooh an!"
    Au wire!

    Der bekommt garantiert eine Beschwerde mit nachfolgendem Elfmeter!!
    Und einen entsprechenden Pressebericht.

    Der Bürgermeister wird begeistert sein.

    Ich verstehe hier einfach nicht, welche Probleme kontruiert werden.

    Gruß
    Klaus


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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds500059
    Datum02.08.2008 12:23167024 x gelesen
    Geschrieben von Hartmund Flenderdeine Verbundenheit zum Journalismus in Ehren. Geschrieben von Klaus Bethge"noch jemand, der die Aufgaben der Presse nicht verstanden hat!"

    ...der Auslöser dieses Threads hat nach meiner - journalistenfreundlichen Meinung - seine Aufgabe wohl missverstanden.

    und ER kann nicht das Geschrieben von Klaus Bethge"Nds Landespresserecht" selbst definieren und auslegen wie er es gerne hätte

    und auch das Geschrieben von Klaus Bethge"§ 4 Informationsrecht der Presse" unterliegt Regeln die einzuhalten sind.

    ansonsten bin ich den meisten Medienvertretern eher geneigt und habe eigentlich auch (deshalb) oft gut mit ihnen zusammengearbeitet.

    mit medialen Grüßen
    Hartmund


    Hallo Hartmut,

    so wie ich Deine Antwort jetzt interpretiere sind wir einer Meinung, oder?

    Über diesen Vertreter der Presse (so er einer ist) habe ich mich ja schon in meinem ersten Posting sehr deutlich geäußert.

    Gruß
    Klaus


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    AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW500060
    Datum02.08.2008 12:24167213 x gelesen
    Richtig. Ich kann ihn trotzdem fragen. Und meistens erhalte ich auch Antwort. ;)

    Im Übigen kann man auch als Stadt durchaus mal fragen:

    Es finden beispielsweise auch "Rechtsgespräche" zwischen speziellen Abteilungen des AG und der Stadt statt, wenn es um grundsätzliche Fragen und deren Umsetzung auf Ebene der Stadt geht. Da ist es für die Stadt sehr hilfreich zu erfahren, wie ein Gericht grundsätzölich zu ebstimmten Fragestellunge n steht und welche Maßnahmen sie von der Stadt als förderlich erachten. Somit kann man durchaus "einen Amtsrichter fragen". ;)

    Im Übrigen hatte ich das auch mehr im Übertragenden Sinne gemeint. Wollte damit zum Ausdruck bringen, dass die Rechtsansichtes des Amtsrichters i.d.R. sehr zutreffend sind und nicht selten ein ausgezeichneter Jurist gerade beim Amtsgericht sitzt. Zudem ist der Amtsrichter der Richter, der das breiteste Spektrum an Fällen bearbeitet udn somit mit Rechtgebieten in Kontakt tritt, die bei den Obergerichten teils gar nicht auflaufen. So ähnlich hattest Du das auch schon formuliert meine ich...

    Gruß
    Joachim


    -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten-

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    AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW500061
    Datum02.08.2008 12:25167052 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyBringt aber dann auch nur was wenn dieser im Ö-Recht ausreichend bewandert ist.

    Der ist in allen Rechtsgebieten bewandert. Deshalb ist er Richter. Nicht selten muss ein Amtsrichter Ö-Recht (z.B Verfassungsrecht) oder gar EG-Recht prüfen...


    -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten-

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    AutorPete8r K8., Bruchsal / Ba-Wü500062
    Datum02.08.2008 12:27167172 x gelesen
    Klaus,

    lies dir meinen Post nochmal durch und sag mir WO ich Dir widersprochen habe.

    Ich weiß das ich den Journalist an die Einsatzstelle lassen muss....das ist kein Problem
    Ich fragte jetzt lediglich ob es einen Zeitpunkt gibt WANN ich ihn da hinlassen muss.

    Und .. Geschrieben von Klaus BethgeIch verstehe hier einfach nicht, welche Probleme kontruiert werden

    DU konstruierst hier laufend Fälle oder erzählst aus der Vergangenheit.

    Z.B. hier ... Geschrieben von Klaus BethgeGlaube mir: (hier konstruiere ich mal etwas)

    Ich habe nichts konstruiert. Ich wollte nur wissen ob es Zeitfenster gibt.
    Mehr nicht.

    Vielleicht solltest du versuchen die Scheuklappen zumindest soweit offen zu halten, das man normale Fragen als solche erkennt und es nicht als Angriff jedweder Art mißversteht.

    Nochmal.... ich hab verstanden das ich den hinlassen muss... ich will jetzt lediglich noch wissen ob es ein Zeitfenster gibt das man beachten kann/muss/sollte


    Peter


    Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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    AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW500063
    Datum02.08.2008 12:31167138 x gelesen
    Der Moment, an dem der Einsatz nicht durch den Pressevertreter behindert würde und dieser sich gefahrlos an der Einsatzstelle bewegen kann erscheint mir ein guter Moment, ab dem man dem Pressevertreter den Zugang schwerlichst noch verwehren kann.


    -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten-

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds500067
    Datum02.08.2008 12:38167274 x gelesen
    Oha,

    so langsam tut es weh!

    Geschrieben von Ralf SchmidtSchon mal erlebt, das ein Feuerwehrmann/Einsatzleiter einem Journalisten verbindlich vorschreibt, was dieser wie zu schreiben hat?
    Oder das ein Presseartikel über einen Unfall vor Veröffentlichung vom EL gelesen und korrigiert werden muss (!) und evtl. Textpassagen gestrichen werden oder hinzugefügt?

    Das ist für mich Zensur - und nicht das schützen von Persönlichkeitsrechten von Unfallopfern durch verhinderung von Fotos verletzter oder getöteter Menschen.


    Das zu verhindern ist nicht Deine Aufgabe, sondern in der Verantwortung der Redaktion.

    Solltest DU es besser wissen, dann nenne doch bitte die Rechtsvorschrift, die sich auf die Aufgaben eines Einsatzleiters (also nicht lapidar GG Art 1) bezieht..

    Warum hat die Presse (ein Bundespräs. ((ich glaube, dass es Herr Rau war)) die PResse mal als "VIerte Macht im Staate" bezeichnet) eine so herausragend starke Stellung, an die Du nicht einmal klingeln kannst?
    Nein, sie agiert nicht im rechtsfreien Raum, aber auch das habe ich bereits geschrieben.

    Danke für die Belehrung via WIKIPEDIA, eine Quelle, der ich mehr als kritisch gegenüber stehe.

    Geschrieben von Ralf SchmidtUnd noch jemand, der die Aufgaben der Feuerwehr nicht verstanden hat. Die ist nämlich gesetzlich dazu verpflichtet (!) die Menschenwürde zu schützen.

    Das allerdings ist schon am Rande der Frechheit!
    Wie gehabt: Wo steht es, dass Du als Feuerwehrmann die Würde des Menschen über das für den normalen Bürger geltend Hinausgehende schützen musst??

    Die Sache mit dem "unverständigen "Feuerwehrmann" Schaue mal in meine Visitenkarte und dann melde Dich mal wieder.

    Klaus


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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds500069
    Datum02.08.2008 12:41167090 x gelesen
    Geschrieben von Ralf SchmidtHier die Definition von Wikipedia:

    Bei der Vorzensur müssen Medien (Filme, Bücher, Zeitschriften usw.) vor Veröffentlichung entsprechenden Institutionen zur Prüfung vorgelegt werden, die dann gegebenenfalls Abänderungen fordern oder das Werk indizieren.


    Was ist das denn??

    WEM muss ich einen Beitrag vorlegen, damit der genehmigt werden kann?

    Das genau ist der Sinn des Art 5 GG, der verhindert, dass staatliche (und nur um diese geht es!) Zensur üben.

    Wie heisst es so schön? "Zensur findet nicht statt!" Es steht nicht: Darf/soll nicht sein, sondern "findet nicht statt"

    Aus die Maus!

    Klaus


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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen500071
    Datum02.08.2008 12:48167185 x gelesen
    Geschrieben von Klaus BethgeWie heisst es so schön? "Zensur findet nicht statt!" Es steht nicht: Darf/soll nicht sein, sondern "findet nicht statt"


    Leider ist das nicht der Fall - wenn auch unter einem Deckmäntelchen und nicht in dem Ausmaße, wie es andererorts der Fall ist.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds500076
    Datum02.08.2008 13:14166886 x gelesen
    Geschrieben von Stefan Brüning Geschrieben von Klaus Bethge"Wie heisst es so schön? "Zensur findet nicht statt!" Es steht nicht: Darf/soll nicht sein, sondern "findet nicht statt"
    "

    Leider ist das nicht der Fall - wenn auch unter einem Deckmäntelchen und nicht in dem Ausmaße, wie es andererorts der Fall ist.


    Hallo Stephan,

    das ist mir nur zu gut bekannt.

    Ich selber habe mal als Schöffe an einem Prozess mitgewirkt, bei dem es um indizierte Videos ging.

    Interessanterweise lagen die in zwei Versionen vor: Die deutsche Version stand auf dem Index, die englische nicht.

    Die Sache mit den "verfassungsfeindlichen Schriften/Symbolen" habe ich als aktives Mitglied einer der beiden größten Parteien NIE verstanden.

    So schafft man Märtyrer!
    Es muss doch möglich sein, die Demokratie zu schützen, ohne dass man einen Idioten, der aus Gründen der Provokation den Arm in die Höhe reißt gleich vor den Kadi zu zerren.

    Einen Vogel zeigen wäre da sehr viel angebrachter..

    Aber gut, das ist weit weg von unserem Thema:
    Hier geht es da drum, dass ich keinen Artikel jemand anders als meinen Redakteur - und der ist verantwortlich - überlasse.

    Und es geht da drum, dass nicht irgend ein Einsatzleiter, egal, wer mir sagen kann, was ich fotografieren darf und was nicht!

    Die Verantwortung trägt nicht er, egal, für wie wichtig und edeldenkend er sich halten mag.

    Habe ich übrigens auch noch nie erlebt - und übrigens auch niemals das Verlangen gehabt, eine Leiche zu filmen.

    Es KANN vorkommen, dass ich einen PKW mit insitzenden Verunfallten auf die Platte bekomme.
    Dann aber ist es - zumindest bei den Redaktionen, die ich kenne - obligatorisch, diese Person und auch die Fahrzeugkennung zu verfälschen.

    Wir sollten froh sein, dass wir hier in Deutschland sind.

    In den USA habe ich es mit Staunen erlebt, dass da im lokalen Rundfunk entsprechende Meldungen mit voller Nennung des Namens und der Adressen durch gehen.

    Ob das unbedingt sein muss, das wage ich zu bezweifeln!

    Nun denn,
    jetzt kämpfe ich mit einem ganz anderen Problem:
    Mein Firefox gibtg mir keine Rechtschreibprüfung (das ist neu!) aus, un dat deit mi argern!

    Gruß
    Klaus


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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds500077
    Datum02.08.2008 13:16166905 x gelesen
    Geschrieben von Joachim ThieleZudem ist der Amtsrichter der Richter, der das breiteste Spektrum an Fällen bearbeitet udn somit mit Rechtgebieten in Kontakt tritt, die bei den Obergerichten teils gar nicht auflaufen. So ähnlich hattest Du das auch schon formuliert meine ich...

    Gruß
    Joachim


    Stimmt!

    Gruß
    Klaus


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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds500079
    Datum02.08.2008 13:26166888 x gelesen
    >Geschrieben von Peter KofflerIch habe nichts konstruiert. Ich wollte nur wissen ob es Zeitfenster gibt.
    Mehr nicht.


    Hallo Peter, gut, klare Frage, klare Antwort: NEIN

    Ungeschreibene Regel ist es, wenn der Journalist die Einsatzabläufe nicht stört.
    OK? Wieder Frieden?

    Aber einen Satz muss ich doch zurück geben:Geschrieben von Peter KofflerZ.B. hier ... Geschrieben von Klaus Bethge"Glaube mir: (hier konstruiere ich mal etwas)"

    Ich schreib, dass ICH etwas konstruiere, nicht "Du" Auch einverstanden?
    Das diente der bildlichen Vorstellung.

    Auf gleicher Ebene liegen meine Erlebnisse, die ich hier als "erlebt" anführe.
    Sie zeigen doch nur, dass ich nicht in das Blaue hinein fabuliere.

    Gruß
    Klaus


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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds500080
    Datum02.08.2008 13:27166968 x gelesen
    Geschrieben von Joachim ThieleDer Moment, an dem der Einsatz nicht durch den Pressevertreter behindert würde und dieser sich gefahrlos an der Einsatzstelle bewegen kann erscheint mir ein guter Moment, ab dem man dem Pressevertreter den Zugang schwerlichst noch verwehren kann.

    So ist es!

    Gruß
    Klaus


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen500081
    Datum02.08.2008 13:47166800 x gelesen
    Geschrieben von Joachim Thiele Der Moment, an dem der Einsatz nicht durch den Pressevertreter behindert würde und dieser sich gefahrlos an der Einsatzstelle bewegen kann erscheint mir ein guter Moment, ab dem man dem Pressevertreter den Zugang schwerlichst noch verwehren kann.

    Dem stimme ich im Grundsatz 100%ig zu.

    Dazu ein Tipp: Trägt man als Einsatzleiter Ausgehuniform mit Schirmmütze und Halbschuhen, sollte man einem Journalisten nicht zwingend was von "Gefahrenbereich" erzählen. Auch die Anwesenheit von FA die offenkundig Feuerwehranwährter sind kann den EL (und nachgeordnete Personen) etwas in Erklärungsnot bringen.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW500088
    Datum02.08.2008 14:33167186 x gelesen
    Geschrieben von Klaus BethgeDas allerdings ist schon am Rande der Frechheit!
    Wie gehabt: Wo steht es, dass Du als Feuerwehrmann die Würde des Menschen über das für den normalen Bürger geltend Hinausgehende schützen musst??


    Stimmt, ist schon ne ziemlich Frechheit von mir, sowas zu behaupten.

    Art (1) GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    Geschrieben von Klaus BethgeDas zu verhindern ist nicht Deine Aufgabe, sondern in der Verantwortung der Redaktion.

    S.o. und Aufsatz von Ralf Fischer. Aber wahrscheinlich hast Du davon mehr Ahnung als er.


    Geschrieben von Klaus BethgeSolltest DU es besser wissen, dann nenne doch bitte die Rechtsvorschrift,

    S.o.

    Geschrieben von Klaus Bethge(also nicht lapidar GG Art 1)

    Entschuldigung, aber eine wichtigere Rechtsnorm als Art. 1 GG fällt mir gerade nicht ein.

    Geschrieben von Klaus BethgeDie Sache mit dem "unverständigen "Feuerwehrmann" Schaue mal in meine Visitenkarte und dann melde Dich mal wieder.

    Das habe ich auch vorher schon gemacht - und da Du es nun konkret ansprichst, interpretiere ich in diese Aufforderung, das ich nach lesen deines Steckbriefes eine besondere fachliche Kompetenz deinerseits in juristischen Fragen des deutschen Rechts erkenne. Hilf mir weiter - wo?

    Und nur zur Erklärung für allen weiteren Mitleser:

    Nein - ich bin keine Presserambo - der alles unternimmt, um in Deutschland die Presse- und Meinungsfreiheit mit Gewalt und unter ständiger Berufung auf Art. 1 GG zu unterbinden. Im Gegenteil - auch ich halte ein konstruktives Miteinander für wichtig. Und so praktiziere ich das auch.
    Ich persönlich stelle aber folgendes fest:

    - Ich halte es für eine Pflichtaufgabe der Feuerwehr, die Menschenwürde nach Kräften zu schützen. Insbesondere gilt das für Patienten, die nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu vor einer Herabwürdigung zu bewahren.

    - Die Pressefreiheit ist zwar ein hohes Gut in einer Demokratie. Aber eine vorübergehende, begründete Zutrittsbeschränkung ist m.E. keine Zensur! Siehe dazu meine obigen Ausführungen.

    - Die Pressefreiheit findet bereits im Artikel des GG selbst die nötigen Schranken! Sie ist kein pauschaler "Access all Areas at any time" Ausweis! Die Presse muss in Grenzfällen auch mal akzeptieren, das sie vielleicht die "vierte Macht im Staate" ist - aber eben selbst auch nicht über den Gesetzen und den Menschenrechten steht. Und es gibt einfach Dinge auf dieser Erde/in diesem Land, die sind wichtiger als das Foto vom blutenden/verkohlten Patienten.
    Und die Tatsache - das es immer wieder zu veröffentlichungen solcher Bilder kommt, macht die Sache auch nicht besser/legaler.


    Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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    AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW500091
    Datum02.08.2008 14:47166860 x gelesen
    Geschrieben von Klaus BethgeWas ist das denn??

    WEM muss ich einen Beitrag vorlegen, damit der genehmigt werden kann?

    Das genau ist der Sinn des Art 5 GG, der verhindert, dass staatliche (und nur um diese geht es!) Zensur üben.

    Wie heisst es so schön? "Zensur findet nicht statt!" Es steht nicht: Darf/soll nicht sein, sondern "findet nicht statt"


    Das sollte dazu dienen, DIR den Unterschied zwischen einer Zensur und einer vorübergehen, begründeten Zutrittsbeschränkung zu erklären.
    Ich werde beim nächsten mal versuchen, es für dich einfacher und deutlicher auszuformulieren und darzustellen.


    Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds500094
    Datum02.08.2008 14:51167197 x gelesen
    Geschrieben von Ralf Schmidt- Ich halte es für eine Pflichtaufgabe der Feuerwehr, die Menschenwürde nach Kräften zu schützen. Insbesondere gilt das für Patienten, die nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu vor einer Herabwürdigung zu bewahren.

    Offen gestanden halte ich es für kontraproduktiv, hier auf Deine Ansichten dezidiert einzugehen.

    Du hälst es für die Pflichtaufgabe, als FW-Mann (Sammelbegriff) die Menschenwürde zu schützen, nur: Den Beweis, dass das so ist, den bleibst DU nach wie vor schuldig.

    Deine Aufgabe ist es, einen Einsatz sauber abzuarbeiten, nicht mehr und nicht weniger.

    Alles Andere sind selbst gewählte Aufgaben ohne Rechtshintergrund.

    Schade, dass wir uns nie treffen werden, das würde ich gerne erleben, dass Du mir sagst, was ich zu fotografieren und was nicht habe.

    (Wobei ich ja schon an anderer Stelle schreib, dass ich mir da selber Fesseln anlege, aber das hat nichts mit Dir zu tun..)

    Lass doch einfach mal das GG außen vor, denn da steht, dass alles Weitere (Der Stephan brachte da gute Beispiele) nachfolgende Gesetze regeln.

    Es geht doch gar nicht um eine begründete temporäre Zutrittsverweigerung, wie oft habe ich dazu was geschrieben?

    So langsam komme ich mir vor wie eine Schallplatte mit einem Sprung!

    Nein, ich bin nicht gehässig, aber ich wünsche Dir wirklich, dass Du da mal an den richtigen Reporter (BILD ist da gut, grins) kommst und dem sagst, er dürfe dieses und jenes nicht photographieren.

    Wäre die Lebenserfahrung pur.

    Es hat für mich einfach keinen Zweck, diese Diskussion auf dieser Ebene weiter zu führen, zumal ich glaube, alles gesagt zu haben.

    Nur komme bitte nie wieder auf den Einfall, mir das Gefühl für die Würde des Menschen abzusprechen.
    Meine Intentionen habe ich in über 30 Dienstjahren und langer Entwicklungshilfe bewiesen.
    Unter Umständen und Opfern, von denen DU mit Sicherheit nicht die mindeste Ahnung hast!

    Da werde ich dann sehr sauer!

    Klaus


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen500095
    Datum02.08.2008 14:52167160 x gelesen
    Geschrieben von Klaus BethgeNein, ich bin nicht gehässig, aber ich wünsche Dir wirklich, dass Du da mal an den richtigen Reporter (BILD ist da gut, grins) kommst und dem sagst, er dürfe dieses und jenes nicht photographieren.

    Jo, bei einem solchen Wortwechsel wäre ich auch gerne Mäuschen.

    MkG
    Marc


    "Mehr als 130 Jahre Problemlösung haben nicht das Problem gelöst, sondern eine Institution geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist. Dieses Dilemma kann so wenig aus sich gelöst werden, wie sich ein Hammer hämmern kann." (Prof. Dr. W.R. Dombrowski)

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    AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW500096
    Datum02.08.2008 14:54167081 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyJo, bei einem solchen Wortwechsel wäre ich auch gerne Mäuschen.

    Und ich gerne Einsatzleiter :-)


    Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen500097
    Datum02.08.2008 14:57166898 x gelesen
    Geschrieben von Ralf SchmidtUnd ich gerne Einsatzleiter :-)

    Mal schaun, vielleicht kommt es ja mal so weit. Dann wünsche ich dir bereits viel Spaß.
    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW500108
    Datum02.08.2008 16:27166773 x gelesen
    Geschrieben von Klaus Bethge
    Geschrieben von Ralf Schmidt"Und noch jemand, der die Aufgaben der Feuerwehr nicht verstanden hat. Die ist nämlich gesetzlich dazu verpflichtet (!) die Menschenwürde zu schützen."

    Das allerdings ist schon am Rande der Frechheit!
    Wie gehabt: Wo steht es, dass Du als Feuerwehrmann die Würde des Menschen über das für den normalen Bürger geltend Hinausgehende schützen musst??


    Nirgends.

    Zum Glück nimmt diese Verantwortung jeder besonders wichtig, freiwillig!
    Der Bürger bedankt sich im Gegenzug mit einem sehr großen Vertrauensvorschuss.
    Er weiß das er sich darauf verlasen kann das wir vom BOS ihn nicht dem medialen Voyeurismus freigeben.
    Aus genau diesem Grund halten wir Bettlaken vor die Trage und stellen Zelte über den Fundort.



    Eine Pressefreiheit ala *vvv.rotten-feuerwehr.kom ist für mich gegen die Menschenwürde, erst recht wenn ich in Uniform bin.
    Sollte mich die Pressefreiheit dazu zwingen solche Bilder zu ermöglichen würde ich mich dem Zwang entziehen.

    *wer das nicht versteht;
    1. Glückwunsch
    2. bitte via Mail


    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW500116
    Datum02.08.2008 17:03167062 x gelesen
    Geschrieben von Klaus BethgeOffen gestanden halte ich es für kontraproduktiv, hier auf Deine Ansichten dezidiert einzugehen.

    Das ist ja einfach. Mich würde jetzt schon mal interessieren warum wir Art 1 GG einfach nicht betrachten sollen.

    Artikel 1(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    Würde des Menschen -> Objektsformel des BVErfG entsprechend angewandt darf ein Mensch nicht zum bloßen Objekt des Handelns werden

    staatliche Gewalt -> Feuerwehr als unselbständiger Teil einer Gemeinde = staatliche Gewalt

    Dann war da noch der Aufsatz eines Berufsrichters der diese Auffassung teilt.

    Ich denke, es wäre mal an der Zeit, dass alle die, die bestreiten dass die Feuerwehr an der Einsatzstelle Decken als optische Barriere hochhalten darf, nun mal aus dem Schützengraben kommen und fundierte Argumente liefern außer Die Presse darf alles und die Feuerwehr ihr gegenüber nix. Vielleicht mal ein Urteil ... oder einen netten juristischen Aufsatz ... halt irgendwas fernab von "ich bin der Meinung das".

    Also ich bin mal gespannt!

    Beste Grüße
    Sven


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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds500126
    Datum02.08.2008 17:59167063 x gelesen
    Geschrieben von Sven TönnemannIch denke, es wäre mal an der Zeit, dass alle die, die bestreiten dass die Feuerwehr an der Einsatzstelle Decken als optische Barriere hochhalten darf, nun mal aus dem Schützengraben kommen und fundierte Argumente liefern außer Die Presse darf alles und die Feuerwehr ihr gegenüber nix. Vielleicht mal ein Urteil ... oder einen netten juristischen Aufsatz ... halt irgendwas fernab von "ich bin der Meinung das".

    Also ich bin mal gespannt!


    Ach Sven,

    warum konstruiert Ihr Dinge, die es gar nicht gibt??

    Du vergisst hoffentlich nicht, dass ich nicht nur Journalist sondern auch ein Feuerwehrmann (Sammelbegriff) mit 30 Dienstjahren bin und und die Praxis aus dem "ff" kenne.

    Genau das haben wir auch gemacht - und es hat deshalb NIE Protest gegeben..

    Habe ich an irgend einer Stelle geschrieben, dass das nicht erlaubt sei?

    Habe ich nicht geschrieben, dass ich mir selber und persönlich immer Fesseln angelegt habe?

    Habe ich nicht geschrieben, dass die Presse die Persönlichkeitsrechte (Ablichten von Toten und Schwerverletzten) zu achten habe?

    Diese Persönlichkeitsrechte können von den

    Betroffenen - und dazu gehören selbstverständlich auch die Hinterbliebenen eingefordert werden.

    Deine Behauptung: "Die Presse darf alles.." ist so falsch wie auch unfair, denn in einem Beitrag bin ich gerade auf dieses Thema eingegangen, habe geschrieben, dass sie den normalen Gesetzen unterliegt und eben NICHT in einem rechtsfreien Raum agiert.
    Erinnere Dich bitte: Ich schrieb, dass viele Kollegen mit dem gefährlichen Argument des "berechtigten Interesses" agieren.
    Das ist gefährlich! Zwar ist dieses in der Tat weiter gefasst als bei dem Normalbürger, aber nicht grenzenlos.


    Es geht einzig und alleine um eine einzige Frage: Kann ein Einsatzleiter mir verbieten, zu fotografieren, nur weil es seinem persönlichen Ethikempfinden widerspricht?

    Und das kann er nicht!
    Bei mir würde er sich sofort eine Dienstaufsichtsbeschwerde - Feuerwehrkamerad oder nicht - einfangen.
    Alles Weitere würde sich dann finden!

    Wenn Ralph das glaubt, machen zu können, dann muss er nur an den Richtigen kommen!

    Wir drehen uns hier im Kreis!

    Ich komme Dir (und allen Lesern sogar mal entgegen, indem ich einen der Ikonen der Presse, Walter von LaRoche (Dozent an diversen Universitäten und Journalistenschulen, vormals Leiter der Nachrichtenredaktion des Bayrischen Rundfunks) zitiere:
    Erster Teil behandelt den ersten Teil GG Art 5, den ich als bekannt voraussetze.

    Dann aber der Absatz 2:
    "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften (also das, was ich bereits weiter oben schrieb)
    der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre"

    Zitatende..

    Dann zu der von mir schon angeführten "Wahrnehmung berechtigter Interessen" (und hier wird es interessant),
    die eine eigentlich rechtswidrige (sic) Berichterstattung rechtfertigt (§ 193 des StGB)

    Das ist sogar durch das Bundesverfassungsgericht so bestätigt worden.

    Allerdings hat das BVG da auch hohe Hürden gesetzt, der Journalist muss isch fragen lassen, ob er die wirklich erforderlichen und angemessenen Mittel angewandt hat.

    Da ich hier mit diesem Thema offensichtlich nicht zur Ruhe komme (Und das ist gut so, denn das Interesse an diesem Thema zeigt ja, wie viel Informationsbedarf da ist) noch den Pressekodex: Ebenfalls
    LaRoche)
    "Die im Grundgesetz der Bundesrepublik verbürgte Presserfreiheit schließt die Unabhängigkeit und Freiheit der Information.

    (Huhu Ralph!)

    der Meinungsäußerung und der Kritik ein.
    Verleger, Herausgeber und Journalisten müssen sich bei ihrer Arbeit der Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und ihrer Verpflichtung für das Ansehen der Presse (sic) bewusst sein. Sie nehmen ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen, unbeeinflusst von persönlichen Interessen und sachfremden Beweggründen wahr"

    Ende des Zitates.

    So, und jetzt bitte mal, WO ich jemals etwas Anderes behauptet habe?

    Habeas
    Klaus



    Ich persönlich nehme meine Tätigkeit genau so ernst, wie ich meinen FW-Beruf ernst genommen habe - und deshalb hat mich der Vorwurf, ich würde die Menschenwürde gering achten so maßlos wütend gemacht.

    Das war in der Tat das Heftigste, was man mir hier bis dato geboten hat!

    Gruß
    Klaus


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    AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW500128
    Datum02.08.2008 18:02166936 x gelesen
    Geschrieben von Sven TönnemannAlso ich bin mal gespannt!


    Ich auch!


    -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten-

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds500130
    Datum02.08.2008 18:05166962 x gelesen
    Geschrieben von Joachim ThieleGeschrieben von Sven Tönnemann"Also ich bin mal gespannt!
    "

    Ich auch


    Warum so ungeduldig, gebt mir doch bitte wenigstens die Zeit, das zu schreiben!

    Ich hoffe, dass ich Euch erfreuen konnte!

    Gruß
    Klaus


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    AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW500131
    Datum02.08.2008 18:06166864 x gelesen
    Geschrieben von Klaus BethgeIch hoffe, dass ich Euch erfreuen konnte!

    Ich hatte Dich schon vorher richtig verstanden... ;)


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW500134
    Datum02.08.2008 18:22167127 x gelesen
    Geschrieben von Sven TönnemannDas ist ja einfach. Mich würde jetzt schon mal interessieren warum wir Art 1 GG einfach nicht betrachten sollen.

    Artikel 1(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    Würde des Menschen -> Objektsformel des BVErfG entsprechend angewandt darf ein Mensch nicht zum bloßen Objekt des Handelns werden

    staatliche Gewalt -> Feuerwehr als unselbständiger Teil einer Gemeinde = staatliche Gewalt

    Dann war da noch der Aufsatz eines Berufsrichters der diese Auffassung teilt.

    Ich denke, es wäre mal an der Zeit, dass alle die, die bestreiten dass die Feuerwehr an der Einsatzstelle Decken als optische Barriere hochhalten darf, nun mal aus dem Schützengraben kommen und fundierte Argumente liefern außer Die Presse darf alles und die Feuerwehr ihr gegenüber nix. Vielleicht mal ein Urteil ... oder einen netten juristischen Aufsatz ... halt irgendwas fernab von "ich bin der Meinung das".


    100% Zustimmung!

    Insbesondere, da sich das Allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 1(1) i. V. m. Art. 2 (1) GG ableitet.

    Hier hat die die Polizei und auch die Feuerwehr eine Abwägung zwischen den Interessen der Allgemeinheit (vermittelt durch die Presse) und dem APR des Einzelnen zu treffen. Es ist meines Erachtens nach nur legitim, wenn die Polizei/Feuerwehr hier annehmen kann, dass sie im Interesse des Einzelnen handelt, wenn es um Bilder geht, welche detaillierte Aufnahmen von einzelnen Personen geht.

    Ich will damit sicherlich nicht die allgemeine Pressearbeit verhindern. Ich denke aber, dass Aufnahmen ohne den Personenbezug, welche sich um die Sache drehen, klar gehen. Das wird auch von einem großen Teil der Presse respektiert und man arbeitet eigentlich recht gut zusammen.

    Klar ist aber auch, dass die Presse im Gefahrenbereich nichts verloren hat. Da überwiegt das Gefahrenabwehrrecht klar vor dem Presserecht. Ansonsten komme ich meiner gesetzlichen Verpflichtung der Gefahrenabwehr nicht nach.

    Klar ist auch, dass das Grundgesetz für uns alle Gültigkeit besitzt. Es zu achten und zu schützen ist Aufgabe aller staatlicher Gewalt (auch der Feuerwehr).

    Negativbeispiele meiner Feuerwehrlaufbahn:

    Reporter will, dass Leichentücher aufgedeckt werden, um Bilder der Toten machen zu können.

    Reporter filmt direkt hinter (fast auf der Schulter) einer weinenden Mutter bei einem tödlichen VU, bei welchem das Kind verstoben ist.

    Reporter bittet darum den Spreizer nochmals anzusetzen, da er derartige Bilder besser verkaufen kann.

    Ach ja! Bei verstobenen Personen geht das APR auf die Angehörigen über und auch hier haben wir die Verpflichtung zur Einhaltung des APR.

    Schalten und Walten wie sie will, kann die Presse ja auch nicht. Meines Wissens gibt es innerhalb der Presse auch einen "Ehrenkodex", welcher derartige Bilder betrifft. Nachdem sich aber heute jeder einen Presseausweis ausstellen lassen kann, (siehe http://www.dvpj.org ) ist dieser Kodex mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tot und besitzt kein APR mehr.


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW500135
    Datum02.08.2008 18:27166811 x gelesen
    Ach ja! Bei Google mit dem Suchbegriff "Allgemeines Persönlichkeitsrecht" suchen und man erhält noch weitere nette Details zu dieser Thematik.


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW500140
    Datum02.08.2008 18:55167010 x gelesen
    Hallo Klaus,

    Du denkst immer ich will Dir was, das ist aber gar nicht der Fall.
    Freilich lese ich Deine Beiträge und da habe ich auch gerade mal ein paar Zeilen zusammengestellt:

    Geschrieben von Klaus Bethge Du hälst es für die Pflichtaufgabe, als FW-Mann (Sammelbegriff) die Menschenwürde zu schützen, nur: Den Beweis, dass das so ist, den bleibst DU nach wie vor schuldig.

    Argument: Art 1 GG

    und Du:Wie gehabt: Wo steht es, dass Du als Feuerwehrmann die Würde des Menschen über das für den normalen Bürger geltend Hinausgehende schützen musst??

    Argument: Art 1 GG

    und Du Lass doch einfach mal das GG außen vor, denn da steht, dass alles Weitere (Der Stephan brachte da gute Beispiele) nachfolgende Gesetze regeln.

    Wenn ein überzeugendes Argument im GG steht, warum sollte ich das außen vor lassen?
    Und das Argument Art. 1 GG hat mir hier noch keiner argumentativ wiederlegt!
    Ich vermisse auch noch Urteile, die das Hochhalten von Decken verbieten. Wer so eins hat: her damit!

    Geschrieben von Klaus BethgeEs geht einzig und alleine um eine einzige Frage: Kann ein Einsatzleiter mir verbieten, zu fotografieren, nur weil es seinem persönlichen Ethikempfinden widerspricht?
    Da gebe ich Dir ja recht, dass kann er nicht. Er kann ggf. eine Platzverweisung aussprechen oder Decken hochhalten lassen. Aber dieses wird bereits bestritten (ich weiß nicht ob Du das auch tust).

    Geschrieben von Klaus BethgeBei mir würde er sich sofort eine Dienstaufsichtsbeschwerde - Feuerwehrkamerad oder nicht - einfangen.
    Nur leider ist das Disziplinarverfahren viel härter für den Betroffenen als eine Rüge des Presserates für den Journalisten, denn (man korrigiere mich) der muss fünf Minuten betroffen gucken und alles ist wieder gut.

    Geschrieben von Klaus Bethgeund deshalb hat mich der Vorwurf, ich würde die Menschenwürde gering achten so maßlos wütend gemacht.
    *irritiert schauend* Habe ich das irgendwo behauptet? Ich denke nicht, wenn doch, war das jedenfalls nicht beabsichtigt.

    Gruß
    Sven


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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds500178
    Datum02.08.2008 22:42166969 x gelesen
    Geschrieben von Sven Tönnemann*irritiert schauend* Habe ich das irgendwo behauptet? Ich denke nicht, wenn doch, war das jedenfalls nicht beabsichtigt.

    Gruß
    Sven


    Hallo Sven,

    nachdem ich wirklich und ernsthaft versuchte, die Thematik auch durch kompetente Kommentare des Herrn LaRoche dar zu legen wollte ich an sich nicht mehr, aber..

    Nein, das hast nicht Du gesagt (Ehrenrettung!), das kam vom Ralph.

    Und glaube mir, da war ich bitter enttäuscht, denn das muss ich mir mit meiner Arbeit aller meiner Jahre nicht anziehen.
    OK?

    Geschrieben von Sven TönnemannDa gebe ich Dir ja recht, dass kann er nicht. Er kann ggf. eine Platzverweisung aussprechen oder Decken hochhalten lassen. Aber dieses wird bereits bestritten (ich weiß nicht ob Du das auch tust).


    Nein, einen Platzverweis kann er nicht aussprechen, Decken hoch halten ja..

    Gebe ich zu, ist bei manchen "Wilden" auch das richtige Mittel, denn auch ich habe es immer wieder gesagt: Das Persönlichkeitsrecht kann und darf ein Journalist nicht verletzten.
    (Steht auch so im GG Art 5/2, Ehre und im Pressekodex)

    Es gibt leider - wer das bestreitet, der ist unehrlich - die hier mal genannten "Papparazzi"

    Journalisten, die meine volle Verachtung haben.

    Bitte lese in diesem Zusammenhang meine Einspielung "Ehrenkodex"

    Geschrieben von Sven TönnemannNur leider ist das Disziplinarverfahren viel härter für den Betroffenen als eine Rüge des Presserates für den Journalisten, denn (man korrigiere mich) der muss fünf Minuten betroffen gucken und alles ist wieder gut.


    Richtig, und das ist das Ultima Ratio..

    Nur, wenn ein Einsatzleiter eine derartige Rechtsbeugung begeht und sich nicht davon abhalten lässt, dann habe ich keine andere Wahl.

    Ich verstehe diese Diskussion wirklich nicht, denn sie ist irreal.

    Dass es da Leute gibt, die sich einfach nicht an die normalen Regeln halten, dass weißt Du und das weiß auch ich, aber die Regel ist doch, dass erfahrene Journalisten und Feuerwehrleute genau wissen, dass
    sie auf einander angewiesen sind.

    Der Journalist möchte seine gute Berichterstattung und die Feuerwehr eine gute Presse.

    Ich kann für mich in Anspruch nehmen, dass ich mich immer um Fairness bemüht habe.

    Geschrieben von Sven TönnemannIch vermisse auch noch Urteile, die das Hochhalten von Decken verbieten. Wer so eins hat: her damit!

    Die gibt es nicht!

    Ich schrieb es doch: Auch wir haben das in meiner Dienstzeit so gehalten - und ich schrieb auch, dass >ich

    da nie Ärger erlebt habe.

    Das ist tägliche Praxis, um eben diese Leute, die da nur auf "Blut" aus sind abzuwehren.

    Völlig OK-
    Das muss ich doch nicht haben!

    Der zertrümmerte PKW OHNE Verletzten oder Tote reicht da völlig!

    Irgend wie habe ich das Gefühl, wir reden hier aneinander vorbei!

    Glaube mir bitte: Ich mache Dir eine spannende Reportage (nebenbei die Königsdisziplin des Journalismus) OHNE dem Leser das Entsetzen um die Ohren zu hauen.
    Fakten, journalistsich gut aufbereitet!

    Was man - manche Kollegen sind da anderer Meinung - das in Worte kleiden kann, dann brauche ich keine reißerischen Fotos.

    Eine Reportage ohne Foto ist schlecht, ein bestialisches Foto ohne begleitenden Text ist Mist.

    Das Problem ist doch, dass wir mit dem Entsetzen aus aller Welt (das schrieb auch jemand in diesem Thema) überfüttert werden - und viele Journalisten meinen, das noch toppen zu müssen.

    Ein gutes Foto, welches die Situation dar stellt und eine klare Geschichte - das ist es, was ich immer angestrebt habe.

    Leider oftmals auch eine Frage des Platzangebotes und der Eile.

    Gruß
    Klaus


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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW500183
    Datum02.08.2008 23:41166799 x gelesen
    Hallo!

    Dann müssen wir jetzt nur noch das hier klären:
    Geschrieben von Klaus BethgeNein, einen Platzverweis kann er nicht aussprechen, Decken hoch halten ja..

    Warum sollte ich gegenüber einem Journalisten keine Platzverweisung aussprechen dürfen, wenn die Voraussetzungen (z.B. § 27 FSHG NW) vorliegen? Die Begründung ist dann nicht, dass der Journalist Bilder macht, sondern dass er den Einsatz stört (das muss dann auch tatsächlich so sein, Fotos machen allein reicht nicht!).

    Sehe da jetzt gar keinen Grund, warum das nicht möglich sein sollte oder vom Journalisten nicht zu befolgen sei.

    Das wir hier nicht von der Standardsituation an deutschen Einsatzstellen reden und das eine extreme Ausnahme ist, ist mir auch klar.

    Beste Grüße
    Sven


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW500204
    Datum03.08.2008 02:32166777 x gelesen
    Geschrieben von Klaus BethgeDer Journalist möchte seine gute Berichterstattung und die Feuerwehr eine gute Presse.

    Mit dem einen Unterschied, dass es für die Presse das primäre und für die Feuerwehr das sekundäre Ziel ist. Mir persönlich ist es echt gesagt wurscht, was die Klatschpresse am anderen Tag schreibt, wenn ich weiß, dass es anders war.

    Beispiel aus der Praxis:

    Eine große Zeitung deren Namen ich nicht nenne, wir sind über diesen aber alle im Bilde hat mal Bilder gezeigt, bei welchem ein Polizeibeamte auf einem einbeinigen Mann sitzt und diesem Handschließen anlegt. Überschrift dazu war "Polizei schlägt behinderten"

    Fakt war:

    Der Behinderte war stark betrunken (über 3Promille) und schlug mit der Krücke auf unbeteiligte Dritte (auch Frauen und Kinder) ein. Auf Ansprache durch die hinzugerufene Polizei erfolgte keine Reaktion. Angriffe auf Polizei und Dritte gingen weiter. Polizei legte den wild fuchtelnden Mann ab, fixierte das noch verbliebene Bein und legte dem wild mit den Armen um sich schlagendem Mann Handschließen an. Geschlagen wurde nie und verletzt waren zwei Passanten und ein Polizeibeamter.

    Wenn ich oftmals die Berichte in derartigen Zeitungen lese, dann ist mir klar, dass hier nur Absatzzahlen und nicht eine gute Pressearbeit zählen.

    Zur Ehrenrettung der Presse muss ich aber sagen, dass es mit 99,318% der Pressevertreter sehr gut läuft und eine gute Zusammenarbeit vorhanden ist. Hier ziehen m. E. einfach ein paar schwarze Schafe einen ganzen Stand in den Dreck. Ist eben ähnlich wie das Vorurteil, dass Feuerwehrleute alle trinken und Brandstifter sind. Da reicht ein Vorfall und.....


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds500207
    Datum03.08.2008 07:29166943 x gelesen
    Geschrieben von Sven TönnemannDann müssen wir jetzt nur noch das hier klären:
    Geschrieben von Klaus Bethge"Nein, einen Platzverweis kann er nicht aussprechen, Decken hoch halten ja.."


    Sven,

    hast Du wirklich alle meine Postings nur überflogen?

    Jetzt verzweifele ich langsam!
    Wie oft habe ich geschrieben, dass er den Einsatz nicht stören darf, habe ich nicht geschrieben, dass jede Feuerwehr gut beraten sei, einen Pressebetreuer habe?

    Gut, wenn da keiner ist, dann muss es auch so gehen.

    Das sagt doch schon der gesunde Menschenverstand, dass ein Journalist nicht einfach in ein brennendes Haus rennen kann, in dem die Kollegen/Kameraden womöglich noch unter PA den Brand löschen.

    Aber das habe ich wirklich - das kannst Du aber nachlesen - wiederholt angemerkt.

    Und das musst doch gar nicht mal Du machen, da ist doch in der Regel die Polizei vor Ort.

    Warum bloß habe ich diese Probleme nie gehabt?? Und bin trotzdem zu meinen Bilder gekommen, zu meinen Informationen??

    Kann man auch -aber nicht nur -in diversen FW-Zeitschriften nachlesen!

    Gruß
    Klaus


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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen500214
    Datum03.08.2008 10:08166761 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyJo, bei einem solchen Wortwechsel wäre ich auch gerne Mäuschen.

    Etwas ähnliches war doch bei Wiebold schon zu sehen. Beim tödlichen Flugzaugabsturz nahe Iserlohn/Altena gab es einen Disput zwischen Polizei und Reporter zum Thema "Kann ich von da drüben filmen?" - "Nein." - "Aber von hier sieht man gar nichts vom Flugzeug!" - "Stimmt." - "Aber von da drüben könnte man viel mehr sehen." - "Kann sein, sie bleiben aber hier."

    Mit der Besonderheit, dass ein Platzwechsel (den Bildern nach kam es später dazu), DURCH die Einsatzstelle (nicht aber durch den Gef.-Bereich, soweit das zu erkennen war) erfolgen musste.


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorJan 8S., Wallenhorst / 500217
    Datum03.08.2008 10:38166914 x gelesen
    Hallo!

    Kurz meinen Senf:

    Geschrieben von Klaus BethgeDu hälst es für die Pflichtaufgabe, als FW-Mann (Sammelbegriff) die Menschenwürde zu schützen, nur: Den Beweis, dass das so ist, den bleibst DU nach wie vor schuldig.

    Eidesformel aller Beamten.

    Geschrieben von Klaus BethgeNein, ich bin nicht gehässig, aber ich wünsche Dir wirklich, dass Du da mal an den richtigen Reporter (BILD ist da gut, grins) kommst und dem sagst, er dürfe dieses und jenes nicht photographieren.

    Ich gehe ja mit deiner rechtlichen Bewertung mit und wenn ihr euch jetzt nicht Eitelkeiten um die Ohren hauen würdet, würdet ihr auch merken, dass ihr nicht so weit auseinander liegt. Aber: Was mach ich, wenn ein Fotoreporter (Freelancer, ohne Redaktion) Fotos macht, die er offentsichtlich nicht gebrauchen kann, wenn er seinem Ethos folgen würde. Wenn das jetzt gleich wäre, würde ich mich eben auch auf Art. 1 und die Garantenstellung berufen und ihm die Sicht versperren. Davon ab, dass während einer laufenden Unfalltrettung nicht näher als ein-zwei Fahrzeuglängen an das Objekt herankäme, alles andere wäre Behinderung oder Eigengefährdung, die ich wunderbar begründen kann.

    Generell kann ich aber die Bauchgefühle vieler hier verstehen. Persönlich glaube ich nicht, dass die Väter der Pressefreiheit daran gedacht haben, rasende Reporter auf der Suche nach dem möglichst geilen Schuß (vergleiche HP Wiebold., Unfall A3 und den Einsatz des Teleobjektives, um noch irgendwas vom Opfer aufs Bild zu bekommen) zu schützen. Das kann aber z.B. bei Polizeieinsätzen sich schnell wieder ändern.

    Grüße, Jan


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen500218
    Datum03.08.2008 10:46166785 x gelesen
    Geschrieben von Jan SüdmersenWas mach ich, wenn ein Fotoreporter (Freelancer, ohne Redaktion) Fotos macht, die er offentsichtlich nicht gebrauchen kann, wenn er seinem Ethos folgen würde.

    An welche Art von Fotos denkst du denn dabei?

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorJan 8S., Wallenhorst / 500221
    Datum03.08.2008 10:53166763 x gelesen
    Hallo!

    Da er ja eigentlich keine Fotos von den Verletzten machen darf, würde ich doch sehr mißtrauisch werden, wenn er genau solche Fotos macht. Spätetens dann würde ich die Sicht auf den Arbeitsbereich verdecken.

    Oder z.B. die beliebten Fotos durch das Fenster Fahrerhaus/Aufbau des RTW...

    Ich habe bei uns eine freundlichere Variante des Blaulichtreporters, mit dem ich auch schon ein oder zwei Mal Diskussionen hatte, die zwar nicht ohne waren, aber letztendlich im Einvernehmen geklärt wurden. Dabei ging es aber nicht um das Thema Menschenwürde, sondern um "Tipps" und "Wertungen" an der Einsatzstelle. Es wird natürlich ganz brisant, wenn ein Journalist dem Einsatzleiter Ratschläge geben will oder nicht nur Meldung, sondern auch Meinung verbreitet. Ist aber ein anderes Thema.

    Grüße, Jan


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen500225
    Datum03.08.2008 11:01166717 x gelesen
    Geschrieben von Jan SüdmersenDa er ja eigentlich keine Fotos von den Verletzten machen darf, würde ich doch sehr mißtrauisch werden, wenn er genau solche Fotos macht.

    Ich weiß von Kollegen, die im Rahmen der (Unfall-)Dokumentation auch Bilder der Verletzungen und weniger des Verletzten (teilw. ohne Aufnahme des Kopfes und so) machen um sie dann im Nachgang an medizinische Publikationen (zumeist ohne Nennung des Unfalls) zu verkaufen. Ich persönlich sehe da grundsätzlich ersteinmal kein Problem.

    Geschrieben von Jan SüdmersenOder z.B. die beliebten Fotos durch das Fenster Fahrerhaus/Aufbau des RTW...

    Ja, wenn er das ohne Erlaubnis macht, dann ist das schon dumm...

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorJan 8S., Wallenhorst / 500226
    Datum03.08.2008 11:05166639 x gelesen
    Hi!

    Ja, das mache ich ja auch - teilweise. Aber entweder bekommen wir vor der Veröffentlichung eine Genehmigung des Betroffenen oder es wird anonymisiert bzw. es ist nicht ansatzweise erkennbar, wer, wo und wann das ist.

    Habe aber auch schon mal beim Schneiden verdächtige Serienklicks direkt neben meinen Ohr gehört. Kurzfrisitg.

    Grüße, Jan


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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW500237
    Datum03.08.2008 11:34166793 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Klaus BethgeWie oft habe ich geschrieben, dass er den Einsatz nicht stören darf, habe ich nicht geschrieben, dass jede Feuerwehr gut beraten sei, einen Pressebetreuer habe?

    und anschließend hast Du geschrieben das man keine Platzverweisung aussprechen dürfe.

    Das ist so pauschal nicht zutreffend. Aus dem Gebot Du sollst nicht stehlen ergibt sich auch noch nicht das mich jemand einsperren darf, wenn ich es doch tue.
    Das wollte ich klar stellen.

    Geschrieben von Klaus BethgeWarum bloß habe ich diese Probleme nie gehabt?? Und bin trotzdem zu meinen Bilder gekommen, zu meinen Informationen??

    Das weiß ich nicht ... wir hatten auch noch keine Probleme. Trotzdem muss man für den Fall der Fälle doch klar haben, was geht und was nicht.
    Noch mal: Es geht mir nicht um Deine Tätigkeit als Journalist, sondern um die Beantwortung einer abstrakten Frage.

    Gruß
    Sven


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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds500250
    Datum03.08.2008 11:48166596 x gelesen
    Geschrieben von Jan SüdmersenIch gehe ja mit deiner rechtlichen Bewertung mit und wenn ihr euch jetzt nicht Eitelkeiten um die Ohren hauen würdet, würdet ihr auch merken, dass ihr nicht so weit auseinander liegt.

    Hallo Jan,

    es gibt, zumindest auf meiner Seite keine Eitelkeiten.

    Dann hätte ich mir nicht die Mühe gemacht und mich echt und ehrlich bemüht, unter Zitieren der Rechtsgrundlagen und der Kommentare eines Dozenten für Presserecht die Dinge zu Gunsten der betroffenen Kollegen darzustellen.

    Aber ich habe leider auch das Gefühl, dass einige Kollegen in ihrem Abendgebet einfügen: "Herr, erhalte mir lange meine Vorurteile!"

    Rein sachlich wüsste ich im Moment nicht einmal, was ich noch zu dem Thema sagen kann.

    Was mich auch ein wenig traurig gemacht hat, das war der Umstand, dass sogar eine solche Fachdiskussion mit persönlicher Beleidigung garniert werden kann.

    Das allerdings hatte ich nicht erwartet.

    Gut, ich werde mich wieder melden, wenn es eine ernsthafte Frage oder Meinung gibt..
    (Zwecks Vermeidung von Eitelkeiten, grins)

    Frohen Sonntag

    Klaus


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    AutorMaik8 W.8, Penkun / kleinste Stadt in MV / Mecklenburg-Vorpommern500276
    Datum03.08.2008 13:26166653 x gelesen
    Schönen guten Tag!

    Ich hatte mir deinen Beitrag durchgelesen und auch schon kommentiert.

    Jetzt habe ich mir auch die Meinungsäußerungen des Herrn Wieboldt zu Gemüte geführt, ebenso wie einige der, z. T. unqualifizierten, Leserreaktionen.

    Was mir auffiel? Der Herr Wiebold kennt seine Rechte sehr genau! Ob er seine moralischen, menschlichen und ethischen "Pflichten" kennt möchte ich bezweifeln.
    Er schimpft wie ein Rohrspatz auf die Uniformträger. Dies aber nicht auf eine bestimmte Person bezogen. Im Laufe des Artikels holt er zum Rundumschlag gegen alle "Staatsbediensteten" aus. Da wird mal gegen die Polizei, mal gegen den RD geschossen.
    Er hält sich offensichtlich, mit dem Pressegesetz im Rücken, für unangreifbar. Dies geht eine ganze Weile gut, da die Pressefreiheit ein recht hoch angesehenes Rechtsgut ist, was ich auch für richtig und sinnvoll halte, aber gerade solche Reporter wie er sind es doch, die die ganze Branche in den Verruf bringen.

    Irgendwann gerät auch er mal an den Falschen oder überschreitet eine Grenze, wo ihn dann auch die Pressefreiheit nichts mehr nützt.

    Gruß aus dem Norden


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds500289
    Datum03.08.2008 13:45166652 x gelesen
    Geschrieben von Sven Tönnemannund anschließend hast Du geschrieben das man keine Platzverweisung aussprechen dürfe.


    Sven, Sven,

    ich weiß, ich bin inkonsequent, aber da das eine Sachaussage ist folgendes:

    Jetzt müssen wir uns unterhalten, was Du unter Platzverweis verstehst..

    Wenn Du meinst, dass Du mich aus dem brennenden Haus heraus komplementieren kannst, dann hast Du selbstverständlich recht!

    Das ist das, was ich immer und immer wieder mit der "Störung des Einsatzgeschehens" meinte.

    Da drüber aber brauchen wir uns doch gar nicht erst unterhalten.

    Nicht aber kannst Du mir sagen: "Sie verlassen den Einsatzort", um zu verhindern, dass ich da drüber berichte oder Bilder fertige.

    Diese Aussage kam meiner Erinnerung nach (ich lese jetzt nicht den ganzen Summs durch, um die richtige Stelle zu finden) auf die Aussage, dass ein Einsatzleiter zwecks "Wahrung der Menschenrechte" einen Journalisten am fotografieren hindern kann und ihn deshalb zum Teufel schickt.

    Und hier sind wir uns hoffentlich einig, dass das nun gar nicht läuft.

    Das zu beurteilen steht keinen Einsatzleiter, egal, ob Feuerwehr oder Polizei zu.

    Da genau würde er sich gewaltig verheben, aber die Konsequenzen habe ich auch angeführt.


    Ich habe das Beispiel "Eschede" gebracht, aber für den Fall, dass Du das überlesen hast:

    Da standen wir alle etwa 100 Meter mit Blick auf die Unglücksstelle, alle, einschließlich des Fernsehens (und das sind ja keine kleinen unbekannten Reporter) entfernt.

    Gut, wer da mit einer kleinen Billigkamera ohne Tele auftauchte, der hatte eben Pech.

    So ein bisschen "Equipment" soll man schon haben, wenn man ernsthaft arbeiten will.

    mfG
    Klaus


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    AutorAlex8and8er 8S., Wedel / S-H500301
    Datum03.08.2008 14:28166603 x gelesen
    Das gilt aber wohl auch nur noch bis zum 1.1.09, danach greift eventuell EU-Recht das über dem GG steht soll.
    Und EU steht gerade zu für Einschränkung der Grundrechte.


    Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
    Und das ist gut so.

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    AutorMark8us 8K., Badner in Dortmund / NRW500434
    Datum03.08.2008 21:55167003 x gelesen
    "lol"

    Seit wann bedeutet Pressefreiheit, dass man überall hinlaufen darf wo man möchte?

    Grundgesetz Art. 5 Abs. 1
    Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    Das hat überhaupt nichts damit zu tun, welche Bereiche ein Reporter/Fotograf betreten darf bzw. welche Absperrungen er überschreiten darf. Abgesperrt heißt abgesperrt. Auch für einen Mr. Wichtig Bild-Reporter.

    Was ne' Lachnummer.


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg500435
    Datum03.08.2008 21:56166800 x gelesen
    Geschrieben von Markus KühnSeit wann bedeutet Pressefreiheit, dass man überall hinlaufen darf wo man möchte?

    Da würde ich an Deiner Stelle nochmal die jeweiligen Landespressegesetze zu Rate ziehen...

    Zwar nicht überall, aber es sind auf ihn nicht die Grundlagen anzuwenden, die gegen einen normalen Zivilisten anzuwenden sind.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorMark8us 8K., Badner / DE500436
    Datum03.08.2008 21:58166706 x gelesen
    Das heißt irgendwo steht, dass ein Reporter sich einfach so über gesperrte Gebiete hinwegsetzen kann? Das glaube ich nicht.


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen500440
    Datum03.08.2008 22:13166752 x gelesen
    Geschrieben von Markus KühnDas heißt irgendwo steht, dass ein Reporter sich einfach so über gesperrte Gebiete hinwegsetzen kann? Das glaube ich nicht.

    Drehen wir es doch mal um. Nenne mir die Rechtsgrundlage für eine Absperrung der Einsatzstelle.

    MkG
    Marc


    "Mehr als 130 Jahre Problemlösung haben nicht das Problem gelöst, sondern eine Institution geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist. Dieses Dilemma kann so wenig aus sich gelöst werden, wie sich ein Hammer hämmern kann." (Prof. Dr. W.R. Dombrowski)

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds500441
    Datum03.08.2008 22:16166599 x gelesen
    Geschrieben von Markus KühnDas heißt irgendwo steht, dass ein Reporter sich einfach so über gesperrte Gebiete hinwegsetzen kann? Das glaube ich nicht.

    Hallo Markus,

    der Glaube ist Sache der Kirche, hier geht es um Wissen! Und nicht um irgend welche Vermutungen!

    Schon in meinem ersten Posting (steht, glaub ich, gleich an dritter Stelle) habe ich dazu Stellung bezogen.

    Nein, auch ein Journalist kann nicht unkontroliert und nach Belieben auf einer Einsatzstelle
    herum tapern, aber er kommt wenigstens an die Einsatzstelle heran, was Dir als normaler Bürger wohl weniger gelingt.

    Wie es dann weiter geht, wann die Einsatzstelle den Journalisten ganz zugänglich gemacht wird, das iust eine andere Sache.
    Und er bekommt mit Sicherheit schon vor dem Flatterband Informationen, die Dir nicht zugänglich sind.

    Der Rat, Du mögest doch bitte mal das Presserecht lesen war ausgesprochen gut.

    Kleine Hilfe für Dich: Steht bereits in meinem ersten Posting.

    Auch wenn das das nieders. Landespresserecht ist, die ähneln sich alle sehr.

    Nur lesen musst Du selber, besser, als falsch zu raten.

    Hohen Wirkungsgrad für die Woche

    Klaus


    (Nebenbei amüsiere ich mich immer köstlich über die Bemerkungen in Richtung BILD:

    Keiner liest sie, aber jeder weiß, was drin steht! Hmmm)


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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds500443
    Datum03.08.2008 22:23166702 x gelesen
    Nanü???

    in dem Thread-Baum fehlt der von mir erwähnte Beitrag plötzlich.

    Gesperrt wurde ich nicht, er ist schlicht und ergreifend verschwunden.

    Das allerdings nimmt mich Wunder, zumal ich ihn heute mittag noch gesehen hatte.

    Grübel grübel..

    Klaus


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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds500444
    Datum03.08.2008 22:26166535 x gelesen
    Kommando zurück, der ist ganz nach unten gerutscht:

    31.07.08 17.09h

    Da kannst Du das Nds Pressegesetz nachlesen.

    Gruß
    Klaus


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    AutorMark8us 8K., Badner / DE500447
    Datum03.08.2008 22:31166745 x gelesen
    http://www.idf.nrw.de/download/normen/fshg.pdf (Vorfall kam in Düsseldorf vor, ergo NRW)

    § 27
    Inanspruchnahme und Handlungspflichten von Personen

    (2) Personen, die den Einsatz stören oder sich oder andere gefährden, haben auf Weisung von
    Einsatzkräften den Einsatzort umgehend zu verlassen.
    (3) Eigentümer und Besitzer von Gegenständen, durch die der Einsatz behindert wird, sind
    verpflichtet, diese auf Weisung von Einsatzkräften wegzuräumen oder die Entfernung zu dulden.

    Hier die Rechtsgrundlage für eine Absperrung. Gefährdung kann z.B. bei einem Gefahrgutunfall bestehen.

    Hier wurde das ganze näher erörtert, auch mit Paragraphen:
    http://www.feuerwehr-weblog.de/archives/2006/03/gaffen_alltagli_1.htmlnull


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    AutorMark8us 8K., Badner / DE500449
    Datum03.08.2008 22:32166416 x gelesen
    Habe eben (paar zeilen drüber) einen Auszug mit Rechtslage gepostet.


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen500450
    Datum03.08.2008 22:33166720 x gelesen
    Geschrieben von Markus Kühnstören oder sich oder andere gefährden

    Dann definiere mal "stören" sowie "gefährden".

    MkG
    Marc


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    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorMark8us 8K., Badner / DE500451
    Datum03.08.2008 22:34166783 x gelesen
    Gefahren an der Einsatzstelle?

    Spreche ich hier mit Zivilisten oder mit Feuerwehrmännern?!


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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds500453
    Datum03.08.2008 22:36166714 x gelesen
    Marc, sinnlos!!

    Gruß

    Klaus


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    AutorMark8us 8K., Badner / DE500455
    Datum03.08.2008 22:39166998 x gelesen
    Sollte man eigentlich schon erwähnen, dass man in einem FEUERWEHR-Forum postet aber keinerlei Hintergrundwissen verfügt!

    http://de.wikipedia.org/wiki/Gefahren_der_Einsatzstelle
    http://de.wikipedia.org/wiki/GAMS-Regel
    http://de.wikipedia.org/wiki/3A-Regel

    Hier werden auch klar Absperrende Maßnahmen ergriffen.


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen500457
    Datum03.08.2008 22:40166742 x gelesen
    Geschrieben von Markus Kühn Gefahren an der Einsatzstelle?

    Gut, diese betreffen im Grundsatz sowohl FA als auch den lieben Journalisten. Sind alle an dieser Einsatzstelle theoretisch möglichen Gefahren denn auch in 100% der abgesperrten Fläche vorhanden?

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg500460
    Datum03.08.2008 22:43166672 x gelesen
    Geschrieben von Markus KühnSollte man eigentlich schon erwähnen, dass man in einem FEUERWEHR-Forum postet aber keinerlei Hintergrundwissen verfügt!


    Erste Bitte in meiner Eigenschaft als Moderator: Mäßige Dich in Deiner Ausdrucksweise.

    Zweitens ein Link der es mir oder anderen erspart auf Deine nicht vorhandenen Argumente zu antworten (weil C&P aus Wikipedia ist keine schlüssige Argumentation).


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorMark8us 8K., Badner / DE500465
    Datum03.08.2008 22:46166417 x gelesen
    Nein natürlich nicht.

    "Sicherheitsabstand" ist hier das Stichwort. Außerdem ist es überhaupt nicht durchzuführen nur den Gefahrenbereich ansich abzusprerren. Dann müsste man die Absperrung auch immer mitlaufen lassen.

    a. Wie soll man so eine Absperrung denn mit einfachen mitteln cm-genau errichten? Meistens wird sie grob an Gegenständen veranschlagt.
    b. Brauchen die Einsatzkräfte Raum zum arbeiten. Z.B. könnte ein Fahrzeug seine Position wechseln.
    c. Gefahrenausbreitung
    d. Sicherheitsabstand für unbefugte Personen


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    AutorMark8us 8K., Badner / DE500467
    Datum03.08.2008 22:50166611 x gelesen
    Sorry Christian,

    aber wenn ich als Antwort "Marc, sinnlos!!" erhalte - dann fällt meine Antwort eben auch dementsprechend aus.

    PS:
    An meinen gezeigten Punkten und Paragraphen ist nichts auszusetzen und belegen nur das, was du niedergeschrieben hast. Man muss das Rad nicht immer neu erfinden. Gesetze und Ausbildungsstandards sind klar geregelt und für jeden Einsehbar. Warum also nicht einfach einen Link posten der eigentlich alles (besonders für laien) beinhaltet?


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg500471
    Datum03.08.2008 22:56166532 x gelesen
    Geschrieben von Markus Kühnaber wenn ich als Antwort "Marc, sinnlos!!" erhalte - dann fällt meine Antwort eben auch dementsprechend aus.

    Damit sagt Klaus auf seine ihm eigene Art aus, daß wenn Du Dir die Mühe gemacht hättest alle Beiträge des Beitrags durchzulesen Deine Aussagen erst gar nicht hätten kommen dürfen.


    Geschrieben von Markus KühnAn meinen gezeigten Punkten und Paragraphen ist nichts auszusetzen und belegen nur das, was du niedergeschrieben hast.

    Sie sind nur so wie si da stehen keine Argumente.



    Geschrieben von Markus KühnGesetze und Ausbildungsstandards sind klar geregelt und für jeden Einsehbar.

    So einach ist es eben auch nicht.


    Geschrieben von Markus KühnWarum also nicht einfach einen Link posten der eigentlich alles (besonders für laien) beinhaltet?

    Weil eben die Thematik schon lange die Ebene für Laien verlassen hat und sich schon auf einem sehr fachlichen Niveau bewegt.


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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorMark8us 8K., Badner / DE500478
    Datum03.08.2008 23:06166566 x gelesen
    Den Eindruck von nicht-laienhaften Gesprächen hatte ich eben hier leider nicht.

    Zu den Argumenten:
    Im NRW FSHG ist sogar ausdrücklich erwähnt wann man eine Person des Einsatzgebietes verweißen kann. Darum sehe ich eigentlich keine Basis für eine Argumentation.

    Die einzigsten Punkte die hier auslegbar sind, sind die Begriffe "stören" und "Gefährdung".

    - Eine Störung findet nur statt, wenn sie den Einsatzablauf behindert !
    - Eine Gefährdung für Personen liegt natürlich im Ermessen des Einsatzleiters

    Und wie oben schon von anderen Kameraden gepostet:
    Wenn die Polizei sagt hier hat sich niemand mehr aufzuhalten, dann gilt das so oder so ^^


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg500481
    Datum03.08.2008 23:10166492 x gelesen
    Geschrieben von Markus KühnEine Störung findet nur statt, wenn sie den Einsatzablauf behindert !

    Und da ist eben der Unterschied zwischen eine Pressevertreter der nur eine bessere Perspektive sucht und einer Horde Zivilisten.


    Geschrieben von Markus KühnEine Gefährdung für Personen liegt natürlich im Ermessen des Einsatzleiters

    Der das Ermessen hoffentlich fehlerfreiausübt. Und da sellen sich viele das Thema zu einfach vor. "Du kommst hier nicht rein" klappt Samstag Abends in der Disco...

    Geschrieben von Markus KühnUnd wie oben schon von anderen Kameraden gepostet:
    Wenn die Polizei sagt hier hat sich niemand mehr aufzuhalten, dann gilt das so oder so ^^


    Auch die Polizei ist an die selben Vorschriften gebunden wie wir. Und auch hinter Polizeiabsperrrungen werden Pressevertreter vollkommen problemlos tätig. Weil aich bei der Polizei gibt es solche und solche Absperrungen...


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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen500484
    Datum03.08.2008 23:19166689 x gelesen
    Geschrieben von Markus Kühn- Eine Gefährdung für Personen liegt natürlich im Ermessen des Einsatzleiters

    Wobei ihm zu raten ist, daß dabei kein Ermessensfehler vorliegt. Zudem sollte der Platzverweis auch noch Formfehlerfrei erfolgen.

    Das zusammen gibt viele Ansatzpunkte dem EL u.U. einpaar Probleme zu bereiten.

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorMark8us 8K., Badner / DE500485
    Datum03.08.2008 23:23166580 x gelesen
    Solange kein Schaden (wirtschaftlich oder Personenschaden) dabei entsteht wird das vermutlich wegen Nichtigkeit fallen gelassen.


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen500488
    Datum03.08.2008 23:34166667 x gelesen
    Geschrieben von Markus Kühn Solange kein Schaden (wirtschaftlich oder Personenschaden) dabei entsteht wird das vermutlich wegen Nichtigkeit fallen gelassen.

    Geh davon aus, daß jeder Journalist, der deswegen den Rechtsweg bestreitet auch einen wirtschaftlichen Schaden geltend machen wird.

    Außerdem ist die Option, daß ein nicht ordnungsgemäßes Handeln u.U. nicht verfolgt wird kein Freibrief so zu handeln - insbesondere nicht für eine öffentliche Einrichtung.

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorMark8us 8K., Badner / DE500489
    Datum03.08.2008 23:45166768 x gelesen
    Die Frage ist hier was wichtiger ist.

    Der reibungslose Einsatzablauf oder die Wirtschaftlichkeit eines Fotografs wegen ein paar Bildern!
    Sonst könnte man auch argumentieren, dass die Presse mit in den Innenangriff muss um dort die besten Fotos zu schießen - ansonsten kauft sie niemand ab (Sensationsjournalismus?!)!

    Es geht hier legendlich um absperren bzw. Weisungen die EST zu verlassen um den bestmöglichsten Einsatzablauf zu gewährleisten. Des Weiteren ist die Einsatzlage ein Unfall oder gar eine Katastrophe. Kein Rockstarkonzert oder Interview. Also alles andere als vorausgeplant und durchorganisiert.

    Allgemein habe ich immer mehr das Gefühl, dass es Herrn Wiebold und Kollegen um reinen Sensationsjournalismus geht anstatt um seriöses und professionelles Auftreten als Presse.

    Alleine die Aufmachung dieses Themas (oton): ^^

    AUTOFAHRERIN VERBRANNTE VOR DEN AUGEN DER FAHRGÄSTE NACH KOLLISION MIT EINEM LINIENBUS IN KAARST !! UNFALLSTELLE WIRD ZUR ZEIT PRESSEGERECHT VERWANDELT !! WAS GIBT ES ZU VERBERGEN ?? WAS SOLL VERTUSCHT WERDEN ?? DIE ANGEHÖRIGEN DES OPFERS SOLLTEN SCHNELLSTENS EINEN RECHTSBEISTAND NEHMEN !! SEIT NUNMEHR DREI STUNDEN WIRD KEIN PRESSEVERTRETER AN DIE EINSATZSTELLE GELASSEN !


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen500491
    Datum03.08.2008 23:57166760 x gelesen
    Geschrieben von Markus KühnDer reibungslose Einsatzablauf oder die Wirtschaftlichkeit eines Fotografs wegen ein paar Bildern!

    Jetzt drehst du dich aber im Kreis. Solange der Journalist den Einsatz nicht behindert bzw. anderweitig stört müßte der Einsatz doch reibungslos ablaufen.

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg500493
    Datum04.08.2008 00:00166750 x gelesen
    Geschrieben von Markus KühnDer reibungslose Einsatzablauf oder die Wirtschaftlichkeit eines Fotografs wegen ein paar Bildern!

    Der Einsatzablauf wird i.d.R. bei objektiver Betrachtung durch Journlisten überhaupt nicht gestört. Diese Störung geschieth i.d.R. nur in der Vorstellung von unprofessionellen Einsatzkräften die sich vorher mit dem Thema Presse überhaupt nicht auseinander gesetzt haben und nun plötzlich vollkommen unvorbereitet vor einer solchen Situation stehen und deshalb vollkommen falsch reagieren.


    Geschrieben von Markus KühnSonst könnte man auch argumentieren, dass die Presse mit in den Innenangriff muss um dort die besten Fotos zu schießen - ansonsten kauft sie niemand ab (Sensationsjournalismus?!)!

    Da will kein Pressevertreter hin. Glaube mir das. Die wissen wesentlich besser als wir was ohne Gefährdung geht und was nicht. Und die sind für jeden ernstgemeinten Tip/ Ratschlag/ Vorsichtshinweis dankbar und befolgen den i.d.R. auch. Ansonsten kann hie rjederzeit ein Eingreifen objektiv und ohne Spätfolgen begründet werden.
    Ferner besteht ein Unterschied zwischen der Absperrung eines objektiven Gefahrenbereichs (da hält sich dann auch kein andere auf bzw. nur in spezieller PSA) und der "normalen" Absperrung. Und um diese Unterscheidung geht es zunächst.


    Geschrieben von Markus KühnEs geht hier legendlich um absperren bzw. Weisungen die EST zu verlassen um den bestmöglichsten Einsatzablauf zu gewährleisten.

    Nochmal. Die Presse ist nicht jedermann und die Presse hat ein Recht bestimmte Informationen (dazu gehören auch Bilder/ Filmaufnahmen) zu bekommen. Und jeder mir bekannte Pressevertreter nimmt auf den Einsatzablauf Rücksicht. Da wird keiner im Weg stehen wenn die WV aufgebaut wird, ein Einsatzfahrzeug positioniert werden muß oder wenn eine Leiter in Stellung gebracht wird. Und ich denke, die dt. Feuerwehren haben in der Fläche ganz andere Baustellen, um in diesem zusammenhang vom bestmöglichen Einsatzablauf auch nur reden zu dürfen.


    Geschrieben von Markus KühnDes Weiteren ist die Einsatzlage ein Unfall oder gar eine Katastrophe. Kein Rockstarkonzert oder Interview. Also alles andere als vorausgeplant und durchorganisiert.

    Wo ist das Problem? Wir sollten professionell genug sein, mit der Presse in diesen Lagen umzugehen. Das kann man lernen, darauf kann man sich vorbereiten. Die Presse kommt an Informationen oder an Aussagen. Immer. Das können Aussagen in unserem Interesse sein oder sie fragen einfach irgend jemand. Und wenn es der letzte Schaulustige an der Absperrung ist. Und mir persönlich ist es lieber, wenn ich da agieren kann.


    Zitiert von Markus KühnAUTOFAHRERIN VERBRANNTE VOR DEN AUGEN DER FAHRGÄSTE NACH KOLLISION MIT EINEM LINIENBUS IN KAARST !! UNFALLSTELLE WIRD ZUR ZEIT PRESSEGERECHT VERWANDELT !! WAS GIBT ES ZU VERBERGEN ?? WAS SOLL VERTUSCHT WERDEN ??

    Wie gesagt. Die Presse bekommt irgend welche Informationen. Und die Aussagen könne am Ende viel subtiler und damit beim Leser/ Hörer/ Zuschauer viel wirkungsvoller sein, als das von Dir zitierte. Und da ist es dann wesentlich schwerer wieder raus zu kommen. Es ist deshalb alle mal einfacher das Thema selbst zu steuern. Wer natürlich zu blöd ist sich diese Möglichkeit offen zu halten, dem kann man dann nachher auch nicht helfen. Das Problem ist eben, daß das nachher immer auf "die Feuerwehr" zurückfällt und nicht auf den einzelnen FM oder die einzelne Wehr.


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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorMark8us 8K., Baden-Baden / Bawü500495
    Datum04.08.2008 00:04166562 x gelesen
    Naja :)

    Das Prinzip kennen wir doch alle. 5 Leute verhalten sich i.O. und einer daneben. Bestraft werden alle.
    Der ESTL hat mit großer Wahrscheinlichkeit wichtigeres zu tun als einen Aufpasser hinzustellen oder selbst auszusortieren wer stört und wer nicht. Also lässt man die (zu diesem Zeitpunkt!) unwichtige Presse genauso wie die Gaffer außen weg.


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen500497
    Datum04.08.2008 00:14166475 x gelesen
    Geschrieben von Markus KühnDer ESTL hat mit großer Wahrscheinlichkeit wichtigeres zu tun als einen Aufpasser hinzustellen oder selbst auszusortieren wer stört und wer nicht.

    Schlechte Nachricht. Ein Platzverweis auf genannter Grundlage ist eindeutig eine Einzelfallentscheidung.

    Geschrieben von Markus KühnAlso lässt man die (zu diesem Zeitpunkt!) unwichtige Presse genauso wie die Gaffer außen weg.

    Dumm nur, wenn sie nicht geht und die anwesenden Pol-Kräfte aufgrund der womöglich offenkundigen gesetzlichen Fehlinterpretation des EL den Platzverweis nicht durchsetzen wollen. Hab ich schon erlebt...

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg500498
    Datum04.08.2008 00:15166760 x gelesen
    Geschrieben von Markus KühnDer ESTL hat mit großer Wahrscheinlichkeit wichtigeres zu tun als einen Aufpasser hinzustellen oder selbst auszusortieren wer stört und wer nicht.

    Das nennt man dann einfach Pressesprecher o.ä. und der kümmert sich professinell darum. Muß man nur auch planen. Und vieles andere kann die Presse ganz gut ohne uns. Wenn wir denen sagen "bitte auf der Straßenseite da drüben bleiben, weil auf der anderen Seite besteht die Gefahr das brocken vom dach runter fallen", dann macht der das auch. Denn der will seine Bilder ja nachher noch lebendig verkaufen können ;-)


    Geschrieben von Markus KühnAlso lässt man die (zu diesem Zeitpunkt!) unwichtige Presse genauso wie die Gaffer außen weg.

    Und genau das führt zu den genannten Problemen. Die Presse ist zu keiner Zeit undwichtig. Denn dann befragt der Journalist eben irgend welche Zeugen. "...die Feuerwehr hat eine Ewigkeit gebraucht bis sie da war...", "...die Fahrzeuge kamen viel zu spät, dann kam erst ein Fahrzeug, dann lange überhaupt nichts...". Das hört der Jornalsit von mehreren Zeugen (ugs. Schaulustige). Und das geht dann irgend wann auf Sendung/ in den Druck. Du erinnerst Dich wie schnell solche Aussagen im Fall Ludwigshafen im Raum standen? Und wie schwer es war das nachher trotz harter Fakten zu wiederlegen Da bleibt immer irgend was hängen. Das können wir vermeiden, wenn wir offensiv und zeitnah mit der Presse zusammen arbeiten.


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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorMark8us 8K., Baden-Baden / Bawü500499
    Datum04.08.2008 00:22166683 x gelesen
    Die Presse ist nicht jedermann und die Presse hat ein Recht bestimmte Informationen (dazu gehören auch Bilder/ Filmaufnahmen) zu bekommen.

    Die Presse ist im Einsatzfalle/Katastrophenfalle Berichterstatter und erhält ihre Informationen von Pressesprechern bzw. einer Pressestelle. Ein RECHT, dass man sich in das Einsatzgeschehen einmischen darf ("Lasst mich durch ich bin Arzt") besteht nicht. Genauso sehe ich auch nirgends ein Recht auf Fotos/Bilder eines Unfalles (sprich niemand schreibt nieder, dass die Presse zu anschau hinzugebeten werden muss)!

    Pressefreiheit
    "Jeder hat das Recht (...) sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten."

    Allgemein zugänglich ist ein Unfallort z.B. nicht.

    Die Pressefreiheit beschreibt vor allem das unzensierte Veröffentlichen von Informationen und Meinungen. Das eine Zensur durch das Absperren eines Unfallortes/Tatortes stattfindet ist quatsch, sondern dient anderen Zwecks. Ich denke gerade die Presse sollte wissen warum dies so ist.

    Das natürlich Sentationsreporter wie Wiebold sofort einen Strick daraus drehen müssen, wenn die EST für 3 Stunden gesperrt ist wundert mich nicht. Wenn man keine Bilder erhält, muss man eben anders sein Material verkaufen und auf sich (und seine Webseite/Material) aufmerksam machen.

    Möglicherweiße ist die Kripo noch vor Ort und bis Ermittlungsende ist die EST als Tatort gesperrt? - so einfach kann es sein. Aber Wiebold vermutet eine Verschwörung! Vermutlich war ein UFO im Bus versteckt. ^^

    Man muss sich nur einmal die Kommentare auf der Seite von anderen Reportern/Fotografen durchlesen. Sentationsgeilheit ist der richtige Ausdruck.


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    AutorMark8us 8K., Baden-Baden / Bawü500500
    Datum04.08.2008 00:28166658 x gelesen
    Die Presse ist zu keiner Zeit undwichtig.

    Doch! Wenn gerade der Piepser runtergeht und das LF ausrückt weil eine Person in ihrem Auto am verbrennen ist, Sorry - dann ist die Presse unwichtig! Geht es hier um Bilder wie jemand stirbt oder um die Rettung einer Person?!

    Vorallem wenn die Presse (illegalerweiße) den BOS-Funk mithört und anfährt ohne gerufen worden zu sein.
    Wenn die Presse nämlich erwünscht und bestellt ist, ist auch ein Pressesprecher der Feuerwehr vor Ort der für so etwas auch Zeit hat. Das ist dann gute Pressearbeit (dpd z.b.). Aber nicht das sammeln von RTL-Explosiv Bildern.


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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW500501
    Datum04.08.2008 00:38166694 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerDer Einsatzablauf wird i.d.R. bei objektiver Betrachtung durch Journlisten überhaupt nicht gestört. Diese Störung geschieth i.d.R. nur in der Vorstellung von unprofessionellen Einsatzkräften die sich vorher mit dem Thema Presse überhaupt nicht auseinander gesetzt haben und nun plötzlich vollkommen unvorbereitet vor einer solchen Situation stehen und deshalb vollkommen falsch reagieren.

    Warum muss immer so unsachlich und emotional das Thema behandelt werden?
    Der Text impliziert: alle die eine andere Meinung haben sind doof.
    Muss doch nicht sein.

    Geschrieben von Christian FischerUnd jeder mir bekannte Pressevertreter nimmt auf den Einsatzablauf Rücksicht.
    Dann sei froh. Es gibt auch andere, ganz sicher!

    Geschrieben von Christian FischerWer natürlich zu blöd ist sich diese Möglichkeit offen zu halten, dem kann man dann nachher auch nicht helfen.
    Was soll das? Es hat nix mit "blöd" sein zu tun, möglicherweise wissen es manche nicht besser, jeder kann aber nur das Lernen, was man ihm an Ausbildung gibt.

    In Ludwigshafen waren die ganz sicher nicht zu blöd und haben versucht zu steuern es hat trotzdem nix gebracht.

    Gruß
    Sven


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    AutorJoac8him8 G.8, Streitberg/Franken / Bayern500502
    Datum04.08.2008 00:43166540 x gelesen
    Geschrieben von Markus KühnSeit wann bedeutet Pressefreiheit, dass man überall hinlaufen darf wo man möchte?

    Wenn du so sicher im Zitieren von Gesetzestexten bist solltest du aber auch registrieren, dass es zu jedem Gesetz Auslegungen diverser Gerichte gibt. Und da solltest du dich mal in eine juristische Bibliothek in deiner Nähe setzen und in den BVerfGE ein wenig nach Definitonen der Pressefreiheit und deren Rahmen informieren. Dann kannst du dich wieder an den PC setzen und hier weiter diskutieren...


    Alles meine private und persönliche Meinung!

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg500503
    Datum04.08.2008 00:46166439 x gelesen
    Geschrieben von Markus KühnDie Presse ist im Einsatzfalle/Katastrophenfalle Berichterstatter und erhält ihre Informationen von Pressesprechern bzw. einer Pressestelle.

    Oder von jedem anderen, der etwas zu sagen hat oder eint etwa zu sagen zu haben. d.h. wir müssen schneller sein und die Informationshoheit zu erhalten.


    Geschrieben von Markus KühnEin RECHT, dass man sich in das Einsatzgeschehen einmischen darf ("Lasst mich durch ich bin Arzt") besteht nicht.

    Das will auch keiner.



    Geschrieben von Markus KühnPressefreiheit
    "Jeder hat das Recht (...) sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten."

    Allgemein zugänglich ist ein Unfallort z.B. nicht.



    Warum? Der Unfall findet auf öffentlichem Verkehrsraum statt. d.h. die Quelle ist zunächst mal allgemein zugänglich. Alles andere ist sage ich mal reine Willkür von Einsatzkräften.


    Geschrieben von Markus KühnGenauso sehe ich auch nirgends ein Recht auf Fotos/Bilder eines Unfalles (sprich niemand schreibt nieder, dass die Presse zu anschau hinzugebeten werden muss)!

    Wenn sie aber da ist, hat sie ein Recht auf Informationen. Und dazu gehören in drei Teufels namen eben auch Bilder oder Filaufnahmen. Wo ist denn da das Problem?



    Geschrieben von Markus KühnDie Pressefreiheit beschreibt vor allem das unzensierte Veröffentlichen von Informationen und Meinungen. Das eine Zensur durch das Absperren eines Unfallortes/Tatortes stattfindet ist quatsch, sondern dient anderen Zwecks. Ich denke gerade die Presse sollte wissen warum dies so ist.

    Und welchen? Jetzt komm mir nicht mit Gefahrenbereich und nicht mit ungestörtem Einsbatzablauf. Daß die Presse das icht stört haben wir ausführlich genug abgekaspert.

    Und wenn ich als Behörde einem Pressevertreter jemandem bestimmte Informatonen nicht zukommen lassen obwohl dies möglich oder gar erforderlich wäre um deren VEröffentlichung zu verhindern, dann ist das Zensur.


    Geschrieben von Markus KühnDas natürlich Sentationsreporter wie Wiebold sofort einen Strick daraus drehen müssen, wenn die EST für 3 Stunden gesperrt ist wundert mich nicht. Wenn man keine Bilder erhält, muss man eben anders sein Material verkaufen und auf sich (und seine Webseite/Material) aufmerksam machen.

    Ob das Sensationsjournalismus ist haben wir nicht zu entscheiden. Es gibt keine guten und keine schlechten Pressevertreter.


    Geschrieben von Markus KühnMöglicherweiße ist die Kripo noch vor Ort und bis Ermittlungsende ist die EST als Tatort gesperrt?

    Dann kann sie das dem Journalisten auch so mitteilen. Und dann kann er das auch so weitergeben.


    Geschrieben von Markus KühnMan muss sich nur einmal die Kommentare auf der Seite von anderen Reportern/Fotografen durchlesen. Sentationsgeilheit ist der richtige Ausdruck.


    Wie gesagt. Wir wollen alle morgens aktuelle Informationen in der Zeitung lesen und abends in den Nachrichten sehen. Und der Neid unter Kollegen gegenüber dem Kollegen der erfolgreich ist und Bilder/ Filme verkauft spielt auch sicherlich da mit.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorMark8us 8K., Baden-Baden / Bawü500504
    Datum04.08.2008 00:50166622 x gelesen
    Habe leider nichts zum o.g. Paragraphen vom FSHG als Kommentar im Internet gefunden.

    Aber wenn ich jetzt schon die Uni-Bibl besuchen muss um hier schreiben zu dürfen, dann melde ich mich besser ab. Oder wir benennen die URL in Juristen-Feuerwehr-Forum um ^^


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg500505
    Datum04.08.2008 00:51166328 x gelesen
    Geschrieben von Sven TönnemannWarum muss immer so unsachlich und emotional das Thema behandelt werden?
    Der Text impliziert: alle die eine andere Meinung haben sind doof.


    Wieso? Das war doch absulut sachlich und ohne Emotion? Unterhalte Dich mit Journalisten Deines Vertrauens. Und du wirst genau diese Info bekommen. Die haben keine Probleme bei großen BFen, keine Probleme mit der (Großstadt)Polizei. Denn die haben dieses Thema einfach oft genug um damit umgehen zu können. Probeme hast Du immer dann, wenn jemand aus der (erstaligen?)Begegenung mit der Presse eine Begegnung mit der dritten Art macht.


    Geschrieben von Sven TönnemannWas soll das? Es hat nix mit "blöd" sein zu tun, möglicherweise wissen es manche nicht besser, jeder kann aber nur das Lernen, was man ihm an Ausbildung gibt.

    In Ludwigshafen waren die ganz sicher nicht zu blöd und haben versucht zu steuern es hat trotzdem nix gebracht.


    Ich hatte eher sowas wie OER im Hinterkopf. Und das war noch nicht mal einsatzbezogen, sondern im weitesten Sinne planbar.
    Wenn ich aber etwas nicht besser weiß, dann sollte ich nicht versuchen das ausgerechnet im Einsatz auszuprobieren.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen500506
    Datum04.08.2008 00:53166446 x gelesen
    Geschrieben von Markus KühnDoch! Wenn gerade der Piepser runtergeht und das LF ausrückt weil eine Person in ihrem Auto am verbrennen ist, Sorry - dann ist die Presse unwichtig!

    Dannlaß sie doch einfach in Ruhe ihre Arbeit machen und mach du in der Zeit die Deinige.

    Geschrieben von Markus KühnVorallem wenn die Presse (illegalerweiße) den BOS-Funk mithört und anfährt ohne gerufen worden zu sein.

    Jetzt kommen wieder Unterstellungen. Ich will zwar nicht behaupten, daß so etwas nicht vorkommt - die Regel ist es dennoch nicht.

    Geschrieben von Markus KühnWenn die Presse nämlich erwünscht und bestellt ist, ist auch ein Pressesprecher der Feuerwehr vor Ort der für so etwas auch Zeit hat.

    Mal ganz ehrlich: Einem guten Journalisten ist es scheißegal ob er erwünscht ist oder nicht.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg500507
    Datum04.08.2008 00:55166317 x gelesen
    Geschrieben von Markus KühnHabe leider nichts zum o.g. Paragraphen vom FSHG als Kommentar im Internet gefunden.

    Weil es eben kein feuerwehrspezifisches Thema ist, sondern ein Thema das auf Grund anderer Vorschriften (GG, Pressegesetz, Kunsturheberrecht,...) ist. Deshalb bringt es nichts, das nur aus der Warte der Feuerwehr zu betrachten.


    Geschrieben von Markus KühnAber wenn ich jetzt schon die Uni-Bibl besuchen muss um hier schreiben zu dürfen, dann melde ich mich besser ab. Oder wir benennen die URL in Juristen-Feuerwehr-Forum um ^^

    Na ja. Wenns um die Berechnung von Förderstrecken bei der WV geht, dann braucht man auch die entsprechenden physikalischen Grundlagen.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds500519
    Datum04.08.2008 10:46166358 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerDamit sagt Klaus auf seine ihm eigene Art aus, daß wenn Du Dir die Mühe gemacht hättest alle Beiträge des Beitrags durchzulesen Deine Aussagen erst gar nicht hätten kommen dürfen.


    Hallo Christian,

    wie wahr, wie zutreffend..

    Wenn ich mir hier die Latte der wechselnden Beiträge ansehe, Beiträge, in denen die Kameraden/Kollegen versucht haben, dieses Problem von allen möglichen Seiten zu beleuchten,
    wenn ich mir überlegen, dass ich mindest zwei Mal versucht habe, mit dem Zitieren von Gesetzestexten und Kommentaren das Problem aufzulösen, deshalb mit Anderen, die ja auch da drüber nachgedacht und ihre Erfahrung eingebracht haben die Klingen geschlagen habe (sinnbildlich bitte, wir sind hier nicht auf dem Paukboden), dann habe ich einfach kein Verständnis, dass jemand die ganze Diskussion, alles Gesagte von vorn beginnen will.

    Mit Meinungen und nicht mit Fakten (WIKIPEDIA ist für mich die Schlechteste aller Informationsquellen, ein Hilfsmittel sicherlich, aber nicht mehr. Dazu enthält es einfach zu viele Fehler)

    Wenn selbiger Disputant dann sich nicht einmal die Mühe macht, herauszufinden, ob sein Gegenüber nicht vielleicht auf Grund beruflicher Erfahrung - dieses auf beiden Feldern: Journalist seit 1972, FW-Mann (Sammelbegriff seit 1967 (gut, Dez 1967, da habe ich nur Büros gefegt, bis die Ausbildungsgruppe 1968 im Januar zusammen war, grins) da nicht wirklich weiß, was er da erzählt, dann fällt mir spontan der Spruch von dem Ei ein, welches klüger sein will als die Henne.

    Ich bin doch gerne bereit, auch nett, höflich, uneitel und so gut, als ich es kann (Nein, ich bin kein Dozent für Journalistik, ich bin ein erfahrener Mann der Praxis aus dem In- und Ausland, der sich hier nicht solche Dinge anhören muss.

    "Klaus eigene Art" nebenbei hat mir - und das meine ich ehrlich - gefallen, denn es heißt doch, dass ich ein Mann mit Ecken und Kanten bin, der seine Sicht der Dinge immer offen und vor Allem ehrlich vertritt.

    Wenn man mir das zugesteht, dann bin ich richtig "häppi"

    Zurück zu Markus, gewissermaßen mein letzter Rat an ihn: Setz Dich in Ruhe hin, lese die Beiträge von Alpha bis Omega durch, sortiere, was Du gebrauchen kannst (nicht jeder Beitrag war wirklich hilfreich) - und dann schmeiße Deine Vorurteile über Bord und ersetze die durch das garantiert neu gewonnene Wissen.

    Nicht die schlechteste Methode.

    Nebenbei - und ich scheue mich nicht, das ganz offen zu sagen:
    Auch ich habe über so manche Sichtweise - zu meinen Gunsten - "nach"-gedacht.

    Und denke dran:

    Immer fröhlich beleiben,
    damit kommst Du hier am Weitesten (na ja , meistens, :-) )

    Klaus


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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds500521
    Datum04.08.2008 10:59166311 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyGeschrieben von Markus Kühn"Vorallem wenn die Presse (illegalerweiße) den BOS-Funk mithört und anfährt ohne gerufen worden zu sein."

    So,

    langsam tut es weh, aber da ich ja Kumpel bin...

    Erst einmal guten Morgen, soviel Zeit sollte sein...

    Markus,

    ich kann Dich beruhigen, dass ich eine große Feuerwehr kenne, welche via Handy an die bei ihr akkreditierten Journalisten eine Information raus gibt, was da gerade abgeht. (Kein Müllcontainer, schon klar, aber bei einer höhereren Alarmstufe..)

    Und damit hier keine Unterstellungen kommen: Akkreditieren kann sich jeder Journalist unter belegen seiner Presseorganisation, oder, wie in meinem Falle als "Freelance" unter Vorlage des Presseausweises.

    Ferner bekomme ich, leider nicht immer zeitnah, die Pressemeldungen der Polizei per E-Mail.

    Markus,

    da Dich das Thema ja wohl umtreibt kann ich Dir nur raten, Dich damit zu beschäftigen.

    Ich fürchte, dass Du irgend wann mal einen Journalisten an der Einsatzstelle anmachen wirst - und der sich (auch schon was zu geschrieben) ganz biestig zu wehren weiß..

    Three cheers to the ladies and the Whiskey

    Klaus
    rasender Reporter


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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds500526
    Datum04.08.2008 11:17166513 x gelesen
    Geschrieben von Markus KühnAber wenn ich jetzt schon die Uni-Bibl besuchen muss um hier schreiben zu dürfen, dann melde ich mich besser ab. Oder wir benennen die URL in Juristen-Feuerwehr-Forum um ^^


    Markus,

    was mir bei Dir aufgefallen ist, das sind die spärlichen Angaben auf Deiner Visitenkarte.

    Wohl gemerkt: Das entspricht den Regeln des Forums und ist regel konform, aber ich persönlich versuche mir immer, ein Bild zu machen.

    Speziell in Deinem Fall würde ich gerne mal wissen, aus welchem Hintergrund heraus Du diskutierst.

    Gut, kannst natürlich sagen: Das geht Dich einen feuchten Staub an, nur macht es das nicht leichter.

    Ob einer "Löschknecht" ist oder Branddirektor ist erst einmal egal, er wird nicht anders behandelt, als jeder Andere auch.

    Gruß
    Klaus


    Nur, siehe oben: Wenn ich den Hintergrund kenne, dann weiß ich doch viel besser, wo ich ansetzen kann oder muss.


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    AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz500527
    Datum04.08.2008 11:20166423 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Klaus BethgeSpeziell in Deinem Fall würde ich gerne mal wissen, aus welchem Hintergrund heraus Du diskutierst.
    Das würde mich auch mal interessieren. Schließlich wirft er andernorts Diskussionsteilnehmern mangelnde Fachkenntnis vor, nur weil sie wenig Brandeinsätze fahren...


    MfG
    Daniel

    Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
    Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen500528
    Datum04.08.2008 11:24166283 x gelesen
    Geschrieben von Daniel MetzgerSchließlich wirft er andernorts Diskussionsteilnehmern mangelnde Fachkenntnis vor, nur weil sie wenig Brandeinsätze fahren...

    Solche Vorwürfe scheint er gerne zu machen: Klick

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorJoac8him8 G.8, Streitberg/Franken / Bayern500529
    Datum04.08.2008 11:35166307 x gelesen
    Mir ging es auch eher um die Aussagen bezüglich Pressefreiheit.
    Du sagst zur Pressefreiheit:
    Geschrieben von ---Markus Kühn--- Das hat überhaupt nichts damit zu tun, welche Bereiche ein Reporter/Fotograf betreten darf bzw. welche Absperrungen er überschreiten darf. Abgesperrt heißt abgesperrt. Auch für einen Mr. Wichtig Bild-Reporter.


    Aber das BVerfG sagt z.B., dass alle wesentlich mit der Pressearbeit zusammenhängende Tätigkeiten wie Informationsbeschaffung o.Ä. auch durch die "Pressefreiheit" geschützt sind. Und jede Beeinflussung in der Informationsbeschaffung ist damit schon ein Eingriff in die Pressefreiheit. Und damit hat der Pressemitarbeiter auch in vielen Fällen das Recht Bereiche zu betreten, die ein Gaffer z.B. nicht betreten darf. Natürlich findet diese Pressefreiheit auch ihre Einschränkungen (Gesetze, GG usw.), aber dazu haben sich ja hier schon zahlreiche Mitglieder ausgelassen.

    Geschrieben von ---Markus Kühn--- Genauso sehe ich auch nirgends ein Recht auf Fotos/Bilder eines Unfalles (sprich niemand schreibt nieder, dass die Presse zu anschau hinzugebeten werden muss)!

    Nein sicherlich schreibt niemand nieder, dass die Presse hinzugebeten werden MUSS. Aber wenn sie da ist kannst du ihr auf Grund der Pressefreiheit nicht verbieten solche Bilder zu machen.


    Geschrieben von Markus KühnAber wenn ich jetzt schon die Uni-Bibl besuchen muss um hier schreiben zu dürfen, dann melde ich mich besser ab. Oder wir benennen die URL in Juristen-Feuerwehr-Forum um ^^

    Niemand muss hier erst eine Bib aufsuchen um mitdiskutieren zu können, aber gerade wenn man mit Art. und §§ um sich wirft sollte man auch etwas Background mitbringen oder bereit sein sich diesen anzueignen. Ist zumindest meine Meinung. Ich kann meinem Professor/Korrektor in der Klausur auch nicht hinschreiben: "A hat sich nicht nach § 223 I StGB strafbar gemacht, weil er die Verletzung des B nur verschlimmert hat. B war also schon an der Gesundheit geschädigt, A hat diese Schädigung nicht hervorgerufen." (Ok ich kanns sowieso nicht so schreiben wegen Gutachtenstil. ;)) Der lacht sich dann nen Ast und schreibt an den Rand "Lerne Def. Gesundheitsschädigung!" - denn nur dann weiß ich, dass eine Gesundheitsschädigung nach herrschender Meinung auch die Steigerung eines pathologischen Zustandes ist. Ich kann mich natürlich auch auf Stur stellen, Pipi aus den Augen drücken und sagen: "Das steht aber nicht im Gesetz! Ich lach mich tot, das steht da doch gar nicht!" - der Erfolg ist fraglich.... (Ok sicherlich gibt es eine Mindermeinung, welche die Verschlechterung nicht hinzuzählt, aber wenn man solche Meinungen vertreten will braucht man schon sehr, sehr gute Argumente. ;))
    Du wirfst manchen Leuten hier fehlendes Fachwissen im Bezug auf Feuerwehr vor und sagst, sie sollten erst Wiki lesen bevor sie hier posten. Dann musst du auch damit Leben, dass ich sag du solltest dich erstmal im Bereich Recht einlesen bevor du darüber diskutierst. Aber bitte nicht im Wikipedia!


    Alles meine private und persönliche Meinung!

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    AutorSeba8sti8an 8M., Lützelbach / Hessen500531
    Datum04.08.2008 11:38166243 x gelesen
    Geschrieben von Markus KühnDoch! Wenn gerade der Piepser runtergeht und das LF ausrückt weil eine Person in ihrem Auto am verbrennen ist, Sorry - dann ist die Presse unwichtig! Geht es hier um Bilder wie jemand stirbt oder um die Rettung einer Person?!

    Wenn am brennenden Fahrzeug steht, euch behindert oder sich gefährdet kannst Du ihn ja wegschicken. Wenn er aber 10m wegsteht und euch beim Löschen knipst dann darf er das! Ob es Dir gefällt oder nicht.

    Geschrieben von Markus KühnVorallem wenn die Presse (illegalerweiße) den BOS-Funk mithört und anfährt ohne gerufen worden zu sein.

    Naja ohne das es die Sache besser macht, gibt es ja auch zahlreiche Angehörige von HiOrgs die da kräftig mithören. Illegal!

    Geschrieben von Markus KühnWenn die Presse nämlich erwünscht und bestellt ist, ist auch ein Pressesprecher der Feuerwehr vor Ort der für so etwas auch Zeit hat.

    Mit erwünscht und bestellt hat das garnix zu tun, man sollte sich immer vernünftig um die Presse kümmern dann läuft das alles auch viel harmonischer ab.

    Geschrieben von Markus KühnDas ist dann gute Pressearbeit (dpd z.b.).

    Deutscher Paket Dienst? Schon klar meinst dpa, aber Dir ist klar das die auch vom Handel mit Bildern und dergleichen Leben? Und dabei sind auch Bilder von Unfällen, Bränden...

    Geschrieben von Markus KühnAber nicht das sammeln von RTL-Explosiv Bildern.

    Wie oft haben die als Quelle auch dpa, ap...

    Gruß
    Sebastian


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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen500546
    Datum04.08.2008 12:51166238 x gelesen
    Geschrieben von Markus KühnAber wenn ich jetzt schon die Uni-Bibl besuchen muss um hier schreiben zu dürfen, dann melde ich mich besser ab. Oder wir benennen die URL in Juristen-Feuerwehr-Forum um ^^

    Du mußt keine Unibib besuchen, um hier schreiben zu können. Wenn Du allerdings große Reden schwingst - in diesem Fall über juristische Themen - dann sollte schon etwas mehr kommen als "ist meine Meinung" oder "steht in wp". Zumindest dann, wenn Du ernst genommen werden möchtest.

    Hinzu kommt, dass es sinnvoll und notwendig ist, erstmal die bisherigen Beiträge zu lesen, um der laufenden Diskussion überhaupt folgen zu können. Das ist ab einer bestimmten Größe der Diskussion zugegebenermaßen nicht mehr so einfach.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorThom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg500754
    Datum05.08.2008 08:11166451 x gelesen
    Geschrieben von Markus Kühnniemand schreibt nieder, dass die Presse zu anschau hinzugebeten werden muss

    Lieber Markus,

    auch hier liegst Du falsch, denn es ergibt sich aus der Informationspflicht der Behörden gegenüber der Presse, dass bei größeren Ereignissen _aktuell_ informiert werden muss.

    Geschrieben im Landespressegesetz Baden-Württemberg § 4 Informationsrecht der Presse.
    (1) Die Behörden sind verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen.

    "Öffentliche Aufgabe" ist u.a. die Information der Bevölkerung.
    Daher verständigen alle mir Polizeidienststellen in meinem Arbeitsgebiet entweder per Telefon, SMS oder eMail.

    ...und ich mag die unzähligen Polizisten, Rettungsdienstler und Feuerwehrler, mit denen man an den Einsatzstellen in gegenseitigem Respekt zusammenarbeitet

    Thomas


    Meine Einsatzfotos in Ulm, um Ulm und um Ulm herum
    http://www.einsatzfoto.net

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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW500755
    Datum05.08.2008 08:23166328 x gelesen
    Hi!

    Markus meint aber, dass keiner die Presse zum Fotografieren gebeten hat.
    Es gibt eine Informationspflicht der Behörde ggü der Presse, daraus ergibt sich aber noch nicht das Recht zu fotografieren was der Reporter möchte.
    Die Informationspflicht sagt nur das ich informieren muss, aber weder was noch wie. Ich darf zum Beispiel keine Dinge erzählen die als persönliche Daten geschützt sind (Name). Wird der Name also besser geschützt als das Bildnis einer Person?

    Geschrieben von Thomas Heckmann...und ich mag die unzähligen Polizisten, Rettungsdienstler und Feuerwehrler, mit denen man an den Einsatzstellen in gegenseitigem Respekt zusammenarbeitet

    Warum wird hier immer unterschwellig behauptet, dass diejenigen die versuchen die Rechtsgrundlagen zu verstehen unkooperativ und respektlos sind?

    Gruß
    Sven


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    AutorThom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg500766
    Datum05.08.2008 09:23166450 x gelesen
    Hallo Sven,

    eigentlich wurde ja, vor allem von Klaus, schon fast alles beleuchtet, trotzdem versuche ich, es mit meinen Worten passend zu Deinen Einwänden zu verdeutlichen:

    Geschrieben von Sven TönnemannEs gibt eine Informationspflicht der Behörde ggü der Presse
    Da sind wir einig, es steht aber auch nicht dort, dass die Informationspflicht sich auf Worte beschränkt, die per eMail verschickt werden. Dazu gehören auch, je nach Medium, Radio- und Fernsehinterviews und -berichte oder eben auch Zeitungsfotos.

    Geschrieben von Sven Tönnemann[...] daraus ergibt sich aber noch nicht das Recht zu fotografieren was der Reporter möchte.
    nö, aber auch kein Gesetz, das es ihm verbietet. Und bevor jetzt der Aufschrei kommt:
    Geschrieben im §22 KUhrG Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
    Hier geht es _ausschliesslich_ um die Veröffentlichung.
    Es gibt kein Verbot, eine Unfallstelle zu fotografieren und dann einen Ausschnitt mit den Unfallfahrzeugen unter Weglassung von Feuerwehrleuten ohne vollständige PSA Unfallbeteiligten zu machen.

    Geschrieben von Sven TönnemannWarum wird hier immer unterschwellig behauptet, dass diejenigen die versuchen die Rechtsgrundlagen zu verstehen unkooperativ und respektlos sind?
    Sorry, Sven, das war überhaupt nicht meine Absicht, hier etwas in dieser Richtung zu unterstellen.
    Ich habe, ganz im Gegenteil, die Erfahrung, dass ich nicht alle fünf Finger brauche, um die Fälle aufzuzählen, in denen ich in 15 Jahren Journalismus an Einsatzstellen kurz diskutieren musste, bis klar war, dass ich fotografieren darf.

    Noch ein sonniger Gruß
    Thomas


    Meine Einsatzfotos in Ulm, um Ulm und um Ulm herum
    http://www.einsatzfoto.net

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz500782
    Datum05.08.2008 10:40166304 x gelesen
    Hallo zusammen,
    hallo Thomas

    ich antworte zwar auf deinen Beitrag, möchte mein Posting aber allgemein verstanden wissen, obwohl ich mich in dieser, z.T. aufgeheizten Diskussion gar nicht mehr äußern wollte..

    Es ist ja schön und löblich, dass sich so viele Kameraden für die Verletzten einsetzen, irgendwie fühlt man sich für sie verantwortlich, weil sie so schutzlos sind.

    Dies geht mir auch so.

    Aber, statt nur NEIN zu sagen und zu überlegen, wie wir die Presse von der ESt fern- und vom fotografieren abhalten können, sollten wir mal gemeinsam überlegen, dass wir die Presse sehr gut für unsere Darstellung nach außen nutzen können ohne die Unfallopfer zu vergessen.

    Pressevertreter, ob schreibende, fotografierende oder filmende Zunft sind immer unter Zeitzwang, denn nur die Ersten, die eine neue Info haben, bekommen von den Agenturen Geld.

    Nutzen wir dies doch für uns.

    Die Presse wird ohnehin nur zu den wenigsten Einsätzen direkt von Ort kommen, dann muss schon was Richtiges passiert sein.

    Aber auch die anderen kleinen Einsätze, unser täglich Brot also, wir machen davon kleine Berichte, evtl. mit Bildern und stellen sie der örtlichen Presse zur Verfügung. Dankbar werden diese regelmäßig veröffentlich, und wir als Feuerwehr stehen gut da. Dank dieser Öffentlichkeitsarbeit werden wir als Feuerwehr als unverzichtbar wahrgenommen, Dank und Anerkennung der Einwohnerschaft eingeschlossen.

    Bei Pressevertretern an der ESt, auch kein Problem, einen FW-Mann aus unseren Reihen zur Pressebetreuung abstellen, der die notwendigen Informationen gibt (die müssen natürlich aktuell sein) und der die Pressevertreter nach einer genauen Lagebesprechung "durch die Einsatzstelle" führt. Dann bestimmt unser Pressebetreuer, was gezeigt wird und was nicht.

    Dies funktioniert EINWANDFREI.

    Erinnert Euch an die letzten Großeinsätze.

    Die Feuerwehr hat geackert, stellte die weitaus größte Einsatzmannschaft, und wer war im Fernsehen: THW und BW.

    Und warum ?????

    Die haben es verstanden und gehen auf die Presse zu, bieten ihre Informationen an und geben Lagebeurteilungen vor der Kamera. Die haben ausgebildete Pressebetreuer.

    Das kommt an, Kameraden.

    Wir Feuerwehrs haben da ganz viel Nachholbedarf, deshalb sollte zumindest jede Stützpunktfeuerwehr einen Pressevertreter haben, der an der LFS einen entsprechenden Lehrgang absolviert hat und der in der Lage ist, die Presse zu betreuen und mit Informationen zu versorgen.

    Ansonsten ackern wir weiter und die ANDEREN stehen vor der Kamera.

    Tue GUTES und REDE darüber.

    MfG, Thomas Klee


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW500785
    Datum05.08.2008 10:59166359 x gelesen
    Geschrieben von Thomas KleeAber, statt nur NEIN zu sagen und zu überlegen, wie wir die Presse von der ESt fern- und vom fotografieren abhalten können, sollten wir mal gemeinsam überlegen, dass wir die Presse sehr gut für unsere Darstellung nach außen nutzen können ohne die Unfallopfer zu vergessen.

    Ich glaube nicht, das hier auch nur einer obiges in Abrede stellen will oder selbiges in seinen Postings getan hat.

    Leute, differenziert bitte folgendes:

    Diskussionen über RECHTSGRUNDLAGEN, was Personen, Presse, Feuerwehr im Einsatz und an Einsatzstellen grundsätzlich DÜRFEN oder grundsätzlich NICHT DÜRFEN.

    Es tut jeder gut daran, sich mit diesen Rechtsgrundlagen zu beschäftigen und möglichst im Hinterkopf zu behalten.

    Ein völlig anderes Thema ist:

    Öffentlichkeitsarbeit und das viel zitierte Miteinander! Natürlich ist das wichtig, genauso wie einrichtung von Pressesprechern usw usw - jetzt kann auch gerne jeder noch hier reinschreiben, wie toll die zusammenarbeit mit der Presse am eigenen Standort läuft und was schon alles an super Berichten gelaufen ist.
    Es ändert jedoch nichts an den RECHTEN und PFLICHTEN der beteiligten Organisationen, über die, -wie bereits oben geschrieben- jeder möglichst auf dem laufenden sein sollte...

    Gruß
    Ralf

    P.S.: Entschuldigt bitte die klemmende Umschalttaste, deren Verwendung geht aber schneller als das einfügen der Fettschrift


    Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen500803
    Datum05.08.2008 12:01166067 x gelesen
    Geschrieben von Thomas KleeBei Pressevertretern an der ESt, auch kein Problem, einen FW-Mann aus unseren Reihen zur Pressebetreuung abstellen, der die notwendigen Informationen gibt (die müssen natürlich aktuell sein) und der die Pressevertreter nach einer genauen Lagebesprechung "durch die Einsatzstelle" führt.

    Ein löblicher Ansatz. Mal der Neugier: Wie ist das innerhalb eurer Kommune mit dem Treffen von Aussagen für die Gemeinde geregelt? Ist zumeist bei Fw-Pressesprechern das "Problem".

    Geschrieben von Thomas KleeDann bestimmt unser Pressebetreuer, was gezeigt wird und was nicht.

    Zumindest kann er lenkend einwirken.

    Geschrieben von Thomas KleeWir Feuerwehrs haben da ganz viel Nachholbedarf, deshalb sollte zumindest jede Stützpunktfeuerwehr einen Pressevertreter haben, der an der LFS einen entsprechenden Lehrgang absolviert hat und der in der Lage ist, die Presse zu betreuen und mit Informationen zu versorgen.

    Das ist zwar ein gute Ansatz. Dazu gehört meines Erachtens jedoch mehr als nur das. Hab ich aber bereits in unzähligen Threads zum Thema ausgeführt.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen500830
    Datum05.08.2008 12:32166321 x gelesen
    Geschrieben von Thomas KleeErinnert Euch an die letzten Großeinsätze.

    Die Feuerwehr hat geackert, stellte die weitaus größte Einsatzmannschaft, und wer war im Fernsehen: THW und BW.

    Das klingt so, als hätten die anderen nicht geackert, sondern sich nur in den Vordergrund gedrängt.
    Bei deiner Darstellung handelt es sich ja wohl eher um eine zweckgebundene Verängung der Realität.

    Welche Großeinsätze meinst Du denn? Den einen "Elbe 2002" Einsatz? Oder zehrst Du noch vom Oderhochwasser im Jahre 1997?
    Im täglichen Alltag ist es doch sonst fast immer die Feuerwehr, die trotz THW-Beteiligung namentlich allein in den Medien vertreten ist.
    So erinnere ich mich noch recht gut an einen Bericht auf RTL, als es um die Suche mit anschließender Bergung einer ertrunkenen Person ging. Hier war im Hintergrund alles blau und auf dem Wasser ebenfalls nur THW-Boote zu sehen. Der Rest wurde durch einen FW-Kameraden verdeckt, welcher gerade ein Statement zum "Feuerwehreinsatz" gab, ohne jedoch das THW zu erwähnen.
    So aber und nicht anders stellt sich die Mehrheit der Berichterstattung im Alltag dar.

    Naja - gut; ich gebe zu, dass wir 1961 bei der Sturmflut in Hamburg auch eine gute Presse hatten, aber sonst?


    Gruss
    Jürgen Wenzel


    3. Auflage - 06/08 / TETRA-Digitalfunk im THW // Das THW in Google Earth
    Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de

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    AutorFran8k S8., München / Bayern500834
    Datum05.08.2008 12:35166308 x gelesen
    Zum Schutz der getöteten Person und der Angehörigen.
    Ich möchte meine Tochter oder Ehefrau nicht unbedingt verbrannt in ihrem Fahrzeug sehen müssen in der Bild oder sonstwo!
    Gibt es nicht auch Persönlichkeitsrechte (Recht am eigenen Bild) die auch von dritten geschützt werden sollten/müssen?


    Das ist meine Meinung - schafft euch selbst eine an!

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz500848
    Datum05.08.2008 13:05166053 x gelesen
    Geschrieben von ---Ralf Schmidt--- Diskussionen über RECHTSGRUNDLAGEN, was Personen, Presse, Feuerwehr im Einsatz und an Einsatzstellen grundsätzlich DÜRFEN oder grundsätzlich NICHT DÜRFEN.
    Es tut jeder gut daran, sich mit diesen Rechtsgrundlagen zu beschäftigen und möglichst im Hinterkopf zu behalten.

    Hallo Klaus,

    Natürlich muss jeder wissen, was er an der ESt darf und war nicht, auch in Pressefragen.

    Mir geht es aber vielmehr darum, dass wir mit der Presse offensiv umgehen und diese als Mittel nutzen, unsere Arbeit in der Öffentlichkeitsarbeit positiv darzustellen.

    Unsere Bürger sollen in der Zeitung lesen, warum wir mit Blauhorn durch die Stadt fahren.

    MfG, Thomas Klee


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz500851
    Datum05.08.2008 13:16166155 x gelesen
    Geschrieben von ---Jürgen Wenzel--- Das klingt so, als hätten die anderen nicht geackert, sondern sich nur in den Vordergrund gedrängt.
    Bei deiner Darstellung handelt es sich ja wohl eher um eine zweckgebundene Verängung der Realität.

    Hallo Jürgen,

    Ich habe weder geschrieben, dass die ANDEREN nicht geackert oder sich in den Vordergrund gedrängt hätten. Wir alle müssen zum Wohl des Bürgers zusammenarbeiten, und zwar Hand in Hand, von der Alarmierung (Nachforderung) angefangen bis zum abschließenden (Presse-)Bericht.

    Bei den beiden von Dir angesprochenen Hochwasser-Einsätzen hatte die Feuerwehr das weitaus stärkste Einsatzkontingent, trotzdem haben in den Medien (Fernsehen) die Berichte von BW und THW überwogen. So kam dies zumindest bei meinem Presseseminar an der LFKS Ko rüber.

    Und warum ??

    Weil Ihr frühzeitig kapiert habt, dass man sich in den Medien positiv verkaufen muss.
    Hier kann (muss) die Feuerwehr noch viel vom THW lernen.

    MfG, Thomas Klee


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz500854
    Datum05.08.2008 13:20166099 x gelesen
    Geschrieben von ---Frank Sewing--- Zum Schutz der getöteten Person und der Angehörigen.
    Ich möchte meine Tochter oder Ehefrau nicht unbedingt verbrannt in ihrem Fahrzeug sehen müssen in der Bild oder sonstwo!
    Gibt es nicht auch Persönlichkeitsrechte (Recht am eigenen Bild) die auch von dritten geschützt werden sollten/müssen?

    Hallo Frank,

    kein Mensch will dies, ich auch nicht.

    Die weitaus größte Zahl der Pressevertreter würden dieses Bild auch nicht machen.

    MfG, Thomas Klee


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen500857
    Datum05.08.2008 13:29166040 x gelesen
    Geschrieben von Thomas KleeIch habe weder geschrieben, dass die ANDEREN nicht geackert oder sich in den Vordergrund gedrängt hätten
    Was ich auch nicht so darstellte. Ich schrieb dazu: "Das klingt so.......". Man muß da schon unterscheiden.

    Hallo Thomas,

    wie ich ja schon schrieb; es sind eben nur diese beiden Einsätze, bei denen das THW mal etwas mehr Presse hatte.

    Es gibt auch eine eher passive Medienarbeit, die sich langfristig vorteilhaft auswirken kann.
    So fragen sich die Bürger bei der täglichen Berichterstattung mehr und mehr, wer den da immer im Hintergrund zu sehen ist, über die aber nicht berichtet wird. Das macht uns den bei dem aufmerksamen Beobachter schnell mal interessanter, als die ständig im Vordergrund stehende Institution, die man ja eh täglich in den Medien sieht. Vielleicht ist es eben auch dieser Effekt, der das Bild der THW-Pressearbeit hier bei einigen Kameraden so in den Vordergrund rückt.

    Wenn man das Maß der Sättigung nicht erkennt, ist der Zeitpunkt, noch gehört zu werden, schnell verpasst und man erreicht nur noch das Gegenteil. So gilt bei uns denn auch die Philosophie der eher zurückhaltenden und effektiven Medienarbeit. Nicht jeder aufgestellte Maibaum oder jede gerettete Katze gehört in die Medien. Das ermüdet, stumpft nur ab und schadet mehr als es nützt.
    Versuche einmal, das mit etwas Abstand zu betrachten. Vielleicht dämmert es dann, wann Medienarbeit angebracht ist und wann man es lieber lassen sollte.


    Gruss
    Jürgen Wenzel


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen500859
    Datum05.08.2008 13:33166125 x gelesen
    Geschrieben von Frank SewingGibt es nicht auch Persönlichkeitsrechte (Recht am eigenen Bild) die auch von dritten geschützt werden sollten/müssen?

    Lies dir einfach den gesamten Thread durch.

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio500948
    Datum06.08.2008 00:06166252 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Martin Schmiederwas soll man dazu noch sagen, ich hätte ihn auch nicht durchgelassen, solange sich die Person noch im Fahrzeug befindet...

    Man schaue sich diesen Thread an, folge allen Links und Threadcontainer und stelle sich die Fragen:
    - Ist auf den gezeigten Bildern eine Behinderung der Rettungskräfte erkennbar?
    - Wäre es - bei einem veränderten Standpunkt - und ggf. unter Verwendung höherer Brennweite möglich gewesen, auch das Opfer abzulichten?
    - Wer hat als einziger Bilder aus der Zeitdauer während der Rettungsphase veröffentlicht?


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen501574
    Datum07.08.2008 22:04166125 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyIch will zwar nicht behaupten, daß so etwas nicht vorkommt - die Regel ist es dennoch nicht.

    Welche Statistiken liegen Dir dazu vor?


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen501582
    Datum07.08.2008 23:13166008 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamWelche Statistiken liegen Dir dazu vor?

    Vermutlich genau die selben wie demjenigen, der das Gegenteil behauptet. ;-)

    MkG
    Marc


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    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen501632
    Datum08.08.2008 12:49165951 x gelesen
    Hallo,

    um in die ganze Diskusssion (zum Abschluss?) noch ein wenig Praxisbezug zu bringen:

    Gestern hatten wir diesen Einsatz gemeinsam mit der BF Ratingen. 4 Kamerateams vor Ort, darunter auch die "threadauslösende" Agentur. Nach -R- mit dem Einsatzleiter kooperatives und vernünftiges Verhalten von allen, auch wenn mal ein kurzes "bitte hier jetzt nicht, da drüben aber gerne" fällig war. Dank an die ggf. mitlesenden Beteiligten...

    Auch ohne Decken o.ä. konnte ich auf den ersten Klick(!) im o.g. Link nichts erkennen, was rechtlich problematisch sein könnte. Und die Einsatzstelle bot - ohne ins Detail zu gehen - einiges an Tragik und belastenden Begleitumständen.

    So lange das die Praxis ist, können wir uns hier ruhig weiter schwindelig diskutieren...

    Der Text auf der Seite ist inhaltlich übrigens deutlich fehlerhaft. Ist halt eher ne Bildagentur...


    Gruß

    A.

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    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorJens8 W.8, Heidelberg / Baden-Württemberg501633
    Datum08.08.2008 12:54166240 x gelesen
    Geschrieben von Mathias WilleGeschrieben von Lars Herrmann
    [...] Schaulustige (unnd nichts anderes ist dieser Reporter) [...]


    Wenn er einen Presseausweis hat, wäre ich da etwas vorsichtiger.Wir haben gottseidank Pressefreiheit in Deutschland. Ganz unabhängig davon, was das in diesem Fall für ein 'spezieller' Mensch ist, habt ihr nicht das Recht, ihm den Zugang zu verwehren. Er kann filmen was und wo er möchte (natürlich ohne die Rettungsarbeiten zu behindern). Was er dann veröffentlicht, liegt ganz in seinem Ermessen bzw. muss er verantworten.


    Sehe ich genauso, man kann Pressevertreter nicht mit irgendwelchen Gaffern in einen Topf werfen und pauschal den Zutritt verweigern - im Gegensatz zu den zahlreichen Gaffern mit Handycam gab es bei uns mit offiziellen Pressevertretern übrigens auch noch nie Probleme ( Behinderung etc.)
    Die weitreichende Pressefreiheit soll ja auch als Kontrolle dienen und grade dafür sorgen, dass solche Gerüchte a la "hier wird manipuliert" gar nicht erst entstehen können. Es gibt mit Sicherheit sensible Bereiche ( z.B. Tatort in einer Wohnung ) wo noch Spuren wie DNA etc. gesichert werden müssen, da ist es nicht möglich sofort Pressevertreter hereinzulassen. In vorliegendem Fall kann ich aber nicht erkennen welche Spuren verwischt werden könnten, wenn man ( evt. auch nacheinander und in Begleitung ) einige Pressevertreter in Fotografiernähe zum Fahrzeug läßt - der Feuerwehreinsatz hat mit Sicherheit mehr Spuren verwischt als es 50 Fotografen könnten ;-)
    Den vorliegenden Informationen zufolge lag hier kein Grund vor, der es gerechtfertigt hätte die Presse über einen längeren Zeitraum auf solcher Distanz zu halten ( falls doch, wäre die Notwendigkeit dieses Eingriffes in die Pressefreiheit nachzuweisen von entsprechender Stelle ) - rechtlich dürfte die Aussperrung also durchaus problematisch gewesen sein ...

    Gruß


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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen501643
    Datum08.08.2008 13:57166163 x gelesen
    Geschrieben von Jens WennemannEs gibt mit Sicherheit sensible Bereiche ( z.B. Tatort in einer Wohnung ) wo noch Spuren wie DNA etc. gesichert werden müssen, da ist es nicht möglich sofort Pressevertreter hereinzulassen.

    Auch später ist es da nicht möglich, den Pressevertreter reinzulassen, weil es sich dabei um eine private Wohnung handelt, wo auch die Presse ohne Zustimmung des Inhabers nix verloren hat.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorJens8 W.8, Heidelberg / Baden-Württemberg501654
    Datum08.08.2008 15:21165850 x gelesen
    Geschrieben von Stefan BrüningGeschrieben von Jens Wennemann
    Es gibt mit Sicherheit sensible Bereiche ( z.B. Tatort in einer Wohnung ) wo noch Spuren wie DNA etc. gesichert werden müssen, da ist es nicht möglich sofort Pressevertreter hereinzulassen.


    Auch später ist es da nicht möglich, den Pressevertreter reinzulassen, weil es sich dabei um eine private Wohnung handelt, wo auch die Presse ohne Zustimmung des Inhabers nix verloren hat.


    ... ging bei dem Beispiel in der Wohnung ja auch nur darum, dass hier hochsensible Spurenlagen vorhanden sind die allein durch die Anwesenheit von Personen beeinträchtigt bzw. zerstört werden können was bei dem VU ja wohl kaum der Fall sein dürfte !
    Da es sich bei ner Bundesstraße außerdem um keinen privaten Bereich handelt, gibt es also auch keinen Grund, die Presse komplett auszuschließen.


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    AutorLars8 J.8, Kranenburg / NRW501680
    Datum08.08.2008 17:20166165 x gelesen
    Mal abgesehen von der ellenlangen Diskussion über Pressefreiheit, finde ich generell das Vorgehen von Herrn Wiebold unmöglich. Mit seiner Dreistigkeit bewegt er sich sicherlich nicht immer im rechtlich einwandfreien Rahmen

    - in Warnweste mit Aufschrift "Feuerwehr" auf der Autobahn rumrennen
    - in diversen Dokumentationen über ihn aufgezeichnete massive Geschwindigkeitsübertretungen
    um schnell zu "seinem Einsatz" zu kommen, den er über Abhören des BOS-Funkes erlangt hat
    - kommentare ala "Hast du die Leichte? Hauptsache wir haben die Leichte" zu seinem Mitarbeiter,
    der vor ihm vor Ort war

    etc. sind für mich keine professionelle Pressearbeit. Zudem die populistische Meinungsmache noch unter Bild-Niveau auf seiner HP - er ist mit Abstand der schlimmste seiner Gattung, da hab ich schon andere kennen gelernt, mit denen es sich viel besser arbeiten ließ.

    Belustigend fand ich da noch die Erklärung der Festnahme gegenüber einem Polizeibeamten, der ihm an einer Unfallstelle (14j. Mädchen tödlich verunglückt) das Filmen untersagt hatte, da die Angehörigen des Mädchens vor Ort waren...das hat er dann als Video unter dem Titel "Methodenw ie im dritten Reich" auf seine HP gesetzt - hab ich mir damals direkt mal gespeichert*g*


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    AutorAndr8é P8., Wandlitz / Brandenburg503252
    Datum15.08.2008 22:17165744 x gelesen
    Hallo!

    Wir hatten heute früh einen ähnlichen Einsatz (siehe auch unter der Einsatzdatenbank von Feuerwehr.de). Dabei ist ein Ferrari abgebrannt. Der Fahrer war bereits beim Eintreffen verstorben.


    Wir als Einsatzkäfte hatten vor Ort keine Probleme mit den Pressevertretern (insgesamt waren vier Leute da). Die sind gekommen, haben sich angemeldet und an alle Vorgaben (Standpunkte für Videos, Fotos) gehalten. Auch Aufnahmen vom bergen der Leiche wurden unterlassen. Erst nachdem der Sarg geschlossen war und es ein O.K gab, haben die weiter geknibst bzw. gefilmt.



    Ich finde ein sehr vorbildliches Verhalten! Großes Lob an dieses Leute!



    Andre


    Alles was ich von mir gebe, ist meine eigene Meinung!
    Ich schreibe hier unabhängig von meiner Wehr!


    www.feuerwehr-schoenwalde.de

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen503303
    Datum16.08.2008 10:13165813 x gelesen
    Geschrieben von Lars JansenBelustigend fand ich da noch die Erklärung der Festnahme gegenüber einem Polizeibeamten, der ihm an einer Unfallstelle (14j. Mädchen tödlich verunglückt) das Filmen untersagt hatte, da die Angehörigen des Mädchens vor Ort waren...

    An diesen Fall kann ich mich erinnern. Da hat ein Polizeibeamter leider eine sehr schlechte Firgut gemacht als er versucht, mit haarsträubenden Begründungen, das Filmen des Leichenwagens (nicht der Leiche!) zu verhindern.

    Geschrieben von Lars Jansendas hat er dann als Video unter dem Titel "Methodenw ie im dritten Reich" auf seine HP gesetzt - hab ich mir damals direkt mal gespeichert*g*

    Dass die Wortwahl bei diesen Dinge daneben ist, haben wir doch ausreichend festgestellt. Speziell diese Aktion war seitens des Polizeibeamten allerdings ziemlich ungeschickt.

    Sowas wie:
    Geschrieben von Lars Jansen- in Warnweste mit Aufschrift "Feuerwehr" auf der Autobahn rumrennen

    habe ich allerdings bei ihm noch nicht erlebt. Die Wiebold_leute haben in der Regel gelbe Warnwesten/Jacken mit "Presse" o.Ä. an.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
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     31.07.2008 14:57 Andr7eas7 K.7, Kaarst
     31.07.2008 15:03 Mart7in 7S., Lübau
     31.07.2008 16:26 ., Bad Hersfeld
     31.07.2008 17:17 Klau7s B7., Isernhagen
     31.07.2008 17:22 ., Bad Hersfeld
     31.07.2008 21:03 Fabi7an 7F., Geislingen an der Steige
     31.07.2008 21:08 ., Bad Hersfeld
     31.07.2008 21:08 Chri7sti7an 7F., Wernau
     31.07.2008 22:31 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     31.07.2008 22:35 Klau7s B7., Isernhagen
     31.07.2008 22:37 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     31.07.2008 22:41 ., Köln
     31.07.2008 22:52 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     31.07.2008 22:58 ., Köln
     31.07.2008 23:03 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     31.07.2008 23:16 ., Köln
     31.07.2008 23:31 ., Köln
     31.07.2008 23:00 ., Köln
     31.07.2008 23:04 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     31.07.2008 23:15 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
     31.07.2008 23:16 Chri7sti7an 7F., Wernau
     31.07.2008 23:31 Dani7el 7R., Peine
     31.07.2008 23:33 Sven7 T.7, Monheim
     31.07.2008 23:29 Sven7 T.7, Monheim
     31.07.2008 23:31 ., Bad Hersfeld
     31.07.2008 23:40 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     01.08.2008 10:43 Ludg7er 7F., Melle
     01.08.2008 12:01 Thom7as 7K., Hermeskeil
     01.08.2008 12:11 Klau7s B7., Isernhagen
     01.08.2008 13:44 Thom7as 7K., Hermeskeil
     01.08.2008 12:23 Thom7as 7H., Dornstadt
     31.07.2008 23:54 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
     31.07.2008 23:51 Mich7a K7., Erfurt
     01.08.2008 07:10 Fabi7an 7F., Geislingen an der Steige
     31.07.2008 21:15 Mart7in 7S., Lübau
     31.07.2008 21:17 ., Bad Hersfeld
     31.07.2008 21:30 Mart7in 7S., Lübau
     31.07.2008 21:36 ., Bad Hersfeld
     31.07.2008 21:36 Chri7sti7an 7F., Wernau
     31.07.2008 21:39 ., Bad Hersfeld
     31.07.2008 21:47 Mart7in 7S., Lübau
     31.07.2008 21:49 Chri7sti7an 7F., Wernau
     31.07.2008 21:53 Mart7in 7S., Lübau
     31.07.2008 21:54 ., Bad Hersfeld
     31.07.2008 21:58 Mart7in 7S., Lübau
     31.07.2008 22:04 ., Bad Hersfeld
     01.08.2008 00:36 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     31.07.2008 22:05 Dani7el 7R., Peine
     31.07.2008 22:06 Chri7sti7an 7F., Wernau
     31.07.2008 21:49 ., Garlstorf
     31.07.2008 21:53 ., Bad Hersfeld
     31.07.2008 21:59 Dani7el 7R., Peine
     31.07.2008 22:22 Fran7k R7., Eppelborn
     31.07.2008 22:57 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     01.08.2008 07:53 Klau7s B7., Isernhagen
     01.08.2008 09:36 Dani7el 7R., Peine
     01.08.2008 09:47 Klau7s B7., Isernhagen
     01.08.2008 12:00 Ralf7 S.7, Gerlingen
     01.08.2008 12:14 ., Bad Hersfeld
     01.08.2008 13:38 Dani7el 7R., Peine
     01.08.2008 14:21 Ralf7 S.7, Gerlingen
     01.08.2008 15:10 Chri7sti7an 7F., Wernau
     01.08.2008 20:07 Sven7 T.7, Monheim
     01.08.2008 20:17 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     01.08.2008 20:29 Sven7 T.7, Monheim
     05.08.2008 12:35 ., München
     05.08.2008 13:20 Thom7as 7K., Hermeskeil
     05.08.2008 13:33 ., Bad Hersfeld
     06.08.2008 00:06 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     31.07.2008 15:18 Max 7G., London
     31.07.2008 17:57 Hart7mun7d F7., Emsland
     31.07.2008 15:25 Step7han7 D.7, Trabelsdorf
     31.07.2008 15:33 Mitj7a S7., Pinneberg
     31.07.2008 15:36 Jako7b T7., Bischheim
     31.07.2008 15:35 Jako7b T7., Bischheim
     31.07.2008 17:37 Thom7as 7K., Hermeskeil
     31.07.2008 17:58 Thom7as 7K., Hermeskeil
     31.07.2008 15:39 Lars7 H.7, Zehdenick
     31.07.2008 16:11 Math7ias7 W.7, Garlstorf
     31.07.2008 17:38 Maik7 W.7, Uecker - Randow
     01.08.2008 00:42 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     31.07.2008 19:01 Lars7 H.7, Zehdenick
     08.08.2008 12:54 Jens7 W.7, Heidelberg
     08.08.2008 13:57 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
     08.08.2008 15:21 Jens7 W.7, Heidelberg
     31.07.2008 16:56 Klau7s B7., Isernhagen
     31.07.2008 17:09 Klau7s B7., Isernhagen
     31.07.2008 17:11 ., Bad Hersfeld
     31.07.2008 17:12 Klau7s B7., Isernhagen
     31.07.2008 19:17 Dani7el 7R., Peine
     31.07.2008 22:07 Klau7s B7., Isernhagen
     31.07.2008 21:13 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     01.08.2008 14:53 Volk7er 7L., Erlangen
     31.07.2008 17:43 Dani7el 7R., Peine
     31.07.2008 17:52 Ralf7 S.7, Gerlingen
     31.07.2008 18:09 Dani7el 7R., Peine
     31.07.2008 18:24 Ralf7 S.7, Gerlingen
     31.07.2008 16:13 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     31.07.2008 16:26 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
     31.07.2008 16:27 Phil7ipp7 L.7, Bocholt
     08.08.2008 12:49 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     31.07.2008 16:25 ., Bad Hersfeld
     31.07.2008 17:49 Ralf7 S.7, Gerlingen
     31.07.2008 17:59 ., Bad Hersfeld
     31.07.2008 18:09 Ralf7 S.7, Gerlingen
     31.07.2008 18:15 Dani7el 7R., Peine
     31.07.2008 18:35 Ralf7 S.7, Gerlingen
     31.07.2008 18:18 ., Bad Hersfeld
     31.07.2008 18:57 Ralf7 S.7, Gerlingen
     31.07.2008 19:53 Dani7el 7R., Peine
     31.07.2008 20:12 Ralf7 S.7, Gerlingen
     31.07.2008 21:00 ., Bad Hersfeld
     31.07.2008 21:44 Hans7i S7., Korntal
     31.07.2008 21:47 gesperrt
     31.07.2008 21:38 Dani7el 7R., Peine
     31.07.2008 22:08 Ralf7 S.7, Gerlingen
     31.07.2008 22:40 ., Köln
     31.07.2008 22:45 ., Köln
     31.07.2008 21:35 Klau7s B7., Isernhagen
     31.07.2008 21:42 Ralf7 S.7, Gerlingen
     31.07.2008 22:50 Klau7s B7., Isernhagen
     31.07.2008 16:42 Matt7hia7s O7., Waldems
     31.07.2008 16:43 ., Bad Hersfeld
     31.07.2008 16:56 Matt7hia7s O7., Waldems
     31.07.2008 17:08 ., Bad Hersfeld
     31.07.2008 22:26 Sven7 T.7, Monheim
     31.07.2008 22:49 Chri7sti7an 7F., Wernau
     31.07.2008 23:38 Dani7el 7M., Jockgrim
     31.07.2008 23:41 Chri7sti7an 7F., Wernau
     31.07.2008 23:30 ., Bad Hersfeld
     01.08.2008 09:41 Ralf7 S.7, Gerlingen
     01.08.2008 10:25 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     01.08.2008 10:42 Ralf7 S.7, Gerlingen
     01.08.2008 11:05 ., Bad Hersfeld
     01.08.2008 22:40 ., Köln
     02.08.2008 01:21 ., Bad Hersfeld
     02.08.2008 06:22 gesperrt
     02.08.2008 07:51 Pete7r K7., Bruchsal
     02.08.2008 08:05 ., Berlin/Brandenburg
     02.08.2008 08:33 Pete7r K7., Bruchsal
     02.08.2008 10:44 Magn7us 7H., Pöttmes
     02.08.2008 07:48 Klau7s B7., Isernhagen
     02.08.2008 12:24 ., Köln
     02.08.2008 13:16 Klau7s B7., Isernhagen
     02.08.2008 12:25 ., Köln
     01.08.2008 10:41 Klau7s B7., Isernhagen
     01.08.2008 10:43 Ralf7 S.7, Gerlingen
     01.08.2008 10:52 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
     01.08.2008 12:15 Klau7s B7., Isernhagen
     31.07.2008 16:47 Matt7hia7s O7., Waldems
     31.07.2008 17:18 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
     01.08.2008 07:56 Seba7sti7an 7M., Lützelbach
     01.08.2008 08:04 ., Bad Hersfeld
     31.07.2008 17:36 Thom7as 7H., Dornstadt
     31.07.2008 17:57 Dani7el 7R., Peine
     31.07.2008 19:37 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
     31.07.2008 20:23 Chri7sti7an 7F., Wernau
     31.07.2008 20:41 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
     31.07.2008 22:22 Klau7s B7., Isernhagen
     01.08.2008 10:10 Hart7mun7d F7., Emsland
     01.08.2008 11:09 ., Bad Hersfeld
     01.08.2008 10:34 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     01.08.2008 21:09 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
     31.07.2008 21:25 Ludg7er 7F., Melle
     01.08.2008 09:45 Klau7s B7., Isernhagen
     01.08.2008 14:11 Andr7eas7 K.7, Kaarst
     01.08.2008 14:25 Klau7s B7., Isernhagen
     01.08.2008 15:10 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     02.08.2008 10:57 Andr7eas7 K.7, Kaarst
     01.08.2008 16:15 Mari7o D7., Nettetal
     02.08.2008 11:14 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     02.08.2008 11:40 Klau7s B7., Isernhagen
     02.08.2008 11:56 Pete7r K7., Bruchsal
     02.08.2008 12:20 Klau7s B7., Isernhagen
     02.08.2008 12:27 Pete7r K7., Bruchsal
     02.08.2008 12:31 ., Köln
     02.08.2008 13:27 Klau7s B7., Isernhagen
     02.08.2008 13:47 ., Bad Hersfeld
     02.08.2008 13:26 Klau7s B7., Isernhagen
     02.08.2008 12:01 Ralf7 S.7, Gerlingen
     02.08.2008 12:38 Klau7s B7., Isernhagen
     02.08.2008 14:33 Ralf7 S.7, Gerlingen
     02.08.2008 14:51 Klau7s B7., Isernhagen
     02.08.2008 14:52 ., Bad Hersfeld
     02.08.2008 14:54 Ralf7 S.7, Gerlingen
     02.08.2008 14:57 ., Bad Hersfeld
     03.08.2008 10:08 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     02.08.2008 17:03 Sven7 T.7, Monheim
     02.08.2008 17:59 Klau7s B7., Isernhagen
     02.08.2008 18:55 Sven7 T.7, Monheim
     02.08.2008 22:42 Klau7s B7., Isernhagen
     02.08.2008 23:41 Sven7 T.7, Monheim
     03.08.2008 07:29 Klau7s B7., Isernhagen
     03.08.2008 11:34 Sven7 T.7, Monheim
     03.08.2008 13:45 Klau7s B7., Isernhagen
     03.08.2008 02:32 ., Kirchheim unter Teck
     02.08.2008 18:02 ., Köln
     02.08.2008 18:05 Klau7s B7., Isernhagen
     02.08.2008 18:06 ., Köln
     02.08.2008 18:22 ., Kirchheim unter Teck
     02.08.2008 18:27 ., Kirchheim unter Teck
     03.08.2008 10:38 Jan 7S., Wallenhorst
     03.08.2008 10:46 ., Bad Hersfeld
     03.08.2008 10:53 Jan 7S., Wallenhorst
     03.08.2008 11:01 ., Bad Hersfeld
     03.08.2008 11:05 Jan 7S., Wallenhorst
     03.08.2008 11:48 Klau7s B7., Isernhagen
     02.08.2008 16:27 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     02.08.2008 12:41 Klau7s B7., Isernhagen
     02.08.2008 12:48 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
     02.08.2008 13:14 Klau7s B7., Isernhagen
     02.08.2008 14:47 Ralf7 S.7, Gerlingen
     03.08.2008 14:28 Alex7and7er 7S., Wedel
     02.08.2008 12:14 Hart7mun7d F7., Emsland
     02.08.2008 12:19 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
     02.08.2008 12:23 Klau7s B7., Isernhagen
     03.08.2008 13:26 Maik7 W.7, Penkun / kleinste Stadt in MV
     03.08.2008 21:55 Mark7us 7K., Badner in Dortmund
     03.08.2008 21:56 Chri7sti7an 7F., Wernau
     03.08.2008 21:58 Mark7us 7K., Badner
     03.08.2008 22:13 ., Bad Hersfeld
     03.08.2008 22:31 Mark7us 7K., Badner
     03.08.2008 22:33 ., Bad Hersfeld
     03.08.2008 22:34 Mark7us 7K., Badner
     03.08.2008 22:36 Klau7s B7., Isernhagen
     03.08.2008 22:39 Mark7us 7K., Badner
     03.08.2008 22:43 Chri7sti7an 7F., Wernau
     03.08.2008 22:50 Mark7us 7K., Badner
     03.08.2008 22:56 Chri7sti7an 7F., Wernau
     03.08.2008 23:06 Mark7us 7K., Badner
     03.08.2008 23:10 Chri7sti7an 7F., Wernau
     03.08.2008 23:19 ., Bad Hersfeld
     03.08.2008 23:23 Mark7us 7K., Badner
     03.08.2008 23:34 ., Bad Hersfeld
     03.08.2008 23:45 Mark7us 7K., Badner
     03.08.2008 23:57 ., Bad Hersfeld
     04.08.2008 00:04 Mark7us 7K., Baden-Baden
     04.08.2008 00:14 ., Bad Hersfeld
     04.08.2008 00:15 Chri7sti7an 7F., Wernau
     04.08.2008 00:28 Mark7us 7K., Baden-Baden
     04.08.2008 00:53 ., Bad Hersfeld
     04.08.2008 10:59 Klau7s B7., Isernhagen
     07.08.2008 22:04 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     07.08.2008 23:13 ., Bad Hersfeld
     04.08.2008 11:38 Seba7sti7an 7M., Lützelbach
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     04.08.2008 00:22 Mark7us 7K., Baden-Baden
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     05.08.2008 08:23 Sven7 T.7, Monheim
     05.08.2008 09:23 Thom7as 7H., Dornstadt
     05.08.2008 10:40 Thom7as 7K., Hermeskeil
     05.08.2008 10:59 Ralf7 S.7, Gerlingen
     05.08.2008 13:05 Thom7as 7K., Hermeskeil
     05.08.2008 12:01 ., Bad Hersfeld
     05.08.2008 12:32 Jürg7en 7W., Gifhorn
     05.08.2008 13:16 Thom7as 7K., Hermeskeil
     05.08.2008 13:29 Jürg7en 7W., Gifhorn
     04.08.2008 00:38 Sven7 T.7, Monheim
     04.08.2008 00:51 Chri7sti7an 7F., Wernau
     04.08.2008 10:46 Klau7s B7., Isernhagen
     03.08.2008 22:40 ., Bad Hersfeld
     03.08.2008 22:46 Mark7us 7K., Badner
     03.08.2008 22:16 Klau7s B7., Isernhagen
     03.08.2008 22:23 Klau7s B7., Isernhagen
     03.08.2008 22:26 Klau7s B7., Isernhagen
     03.08.2008 22:32 Mark7us 7K., Badner
     04.08.2008 00:43 Joac7him7 G.7, Streitberg/Franken
     04.08.2008 00:50 Mark7us 7K., Baden-Baden
     04.08.2008 00:55 Chri7sti7an 7F., Wernau
     04.08.2008 11:17 Klau7s B7., Isernhagen
     04.08.2008 11:20 Dani7el 7M., Jockgrim
     04.08.2008 11:24 ., Bad Hersfeld
     04.08.2008 11:35 Joac7him7 G.7, Streitberg/Franken
     04.08.2008 12:51 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
     08.08.2008 17:20 ., Kranenburg
     16.08.2008 10:13 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
     15.08.2008 22:17 Andr7é P7., Wandlitz
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