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Thema | Einsatzhilfe in einem anderen Bundesland | 8 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Jürg8en 8R., Kölleda / Thüringen | 501089 | |||
Datum | 06.08.2008 17:17 | 4640 x gelesen | |||
Kann eine Freiwillige oder eine Berufsfeuerwehr so einfach, wenn sie angefordert wird Einsatzhilfe in einem anderen Bundesland leisten? Oder müssen da erst Anträge über verschiedene Dienststellen gestellt werden! Wie z. B. das Bundesinnenministerium. | |||||
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Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 501090 | |||
Datum | 06.08.2008 17:23 | 2710 x gelesen | |||
Wenn ich da ans Grenzgebiet zwischen zwei Bundesländern denke, sollte das wohl auch im Zuge einer "normalen" überörtlichen Hilfe möglich sein. Habe ich mich bisher allerdings noch keine detaillierten Gedanken zu gemacht, weil es uns nicht so direkt betrifft. Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 501092 | |||
Datum | 06.08.2008 17:27 | 2650 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen Reinhardt jr.Kann eine Freiwillige oder eine Berufsfeuerwehr so einfach, wenn sie angefordert wird Einsatzhilfe in einem anderen Bundesland leisten? Klar geht das, bei uns ist auf der anderen Strassenseite schon NRW, telefonmäßig läuft das bei uns auf und wir fahren dort (natürlich) auch hin. Zusätzlich wird auch die zuständige Feuerwehr alarmiert und wenn die dann vor Ort ist rücken wir, wenn es geht, wieder ab (ist ja schließlich deren Feuer). Gruß Heinrich | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 501093 | |||
Datum | 06.08.2008 17:33 | 2664 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen Reinhardt jr.Kann eine Freiwillige oder eine Berufsfeuerwehr so einfach, wenn sie angefordert wird Einsatzhilfe in einem anderen Bundesland leisten? Ja. Das läuft im Zweifel immer unter dem allgemeinen Begriff Amtshilfe. Geschrieben von Jürgen Reinhardt jr. Oder müssen da erst Anträge über verschiedene Dienststellen gestellt werden! Wie z. B. das Bundesinnenministerium. Gefahrenabwehrrecht ist i.d.R. Landesrecht. d.h. es gibt keine dafür zuständige Bundesbehörde... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Dani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz | 501102 | |||
Datum | 06.08.2008 18:30 | 2597 x gelesen | |||
hi, diese Frage kann auch nur in unserem Land gefragt werden... Geschrieben von Jürgen Reinhardt jr. Kann eine Freiwillige oder eine Berufsfeuerwehr so einfach wenn sie es nicht könnte/dürfte.... !? Ich würde das als "mein Feuer, dein Feuer" auf höchster Ebene empfinden. Was für ein Quatsch! Wo Hilfe gebraucht wird, kann auch Hilfe aus einem benachtbarten BL kommen, z.B. GWG oder andere Sonderfahrzeuge... wenn wir dafür noch "Anträge" bräuchten... armes Deutschland! Aber ich denke, daß dies ihregendwo in D ein RIESIGES Problem ist weil es dafür keine Verwaltungsvorschrift gibt *kopfschüttel*. Daniel Meine Meinung | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 501104 | |||
Datum | 06.08.2008 18:34 | 2559 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Jürgen Reinhardt jr. Kann eine Freiwillige oder eine Berufsfeuerwehr so einfach, wenn sie angefordert wird Einsatzhilfe in einem anderen Bundesland leisten? Die BF Mannheim (Baden-Württemberg) die die BF Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz) unterstützen sich schon Jahrzehntelang gegenseitig und unbürogratisch, ist ja kein Problem von der einen Rheinseite auf die andere Rheinseite über eine der Brücken zu fahren. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 501106 | |||
Datum | 06.08.2008 18:37 | 2590 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel S. Parker wenn sie es nicht könnte/dürfte.... !? Ich würde das als "mein Feuer, dein Feuer" auf höchster Ebene empfinden. Was für ein Quatsch! ... so einfach ist das auch nicht. Wenn es sich um "kleinen Grenzverkehr" also nachbarliche Hilfe handelt: kein Problem. Ein Problem war sowas aber bei Katastrophenfällen (Hochwasser) zwischen "verschwisterten Kommunen". Weil oben zwei Ebenen darüber planten KatS-Behörden der Länder in größerem Rahmern organisierte Hilfe - und da waren "vagabundierende Kräfte" ohne Info der KatS Behörde den Planungen nicht gerade hilfreich. Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Dani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz | 501111 | |||
Datum | 06.08.2008 18:52 | 2498 x gelesen | |||
hi, Geschrieben von Gerhard Bayer Wenn es sich um "kleinen Grenzverkehr" also nachbarliche Hilfe handelt: kein Problem. ich gehe hier von dem kleinen Grenzverkehr aus.... Katastrohenhilfe soll und muss übergeortnet organisiert werden! Daniel | |||||
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