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ThemaEinsatzhilfe in einem anderen Bundesland8 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8R., Kölleda / Thüringen501089
Datum06.08.2008 17:174640 x gelesen
Kann eine Freiwillige oder eine Berufsfeuerwehr so einfach, wenn sie angefordert wird Einsatzhilfe in einem anderen Bundesland leisten?

Oder müssen da erst Anträge über verschiedene Dienststellen gestellt werden! Wie z. B. das Bundesinnenministerium.


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AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW501090
Datum06.08.2008 17:232710 x gelesen
Wenn ich da ans Grenzgebiet zwischen zwei Bundesländern denke, sollte das wohl auch im Zuge einer "normalen" überörtlichen Hilfe möglich sein.
Habe ich mich bisher allerdings noch keine detaillierten Gedanken zu gemacht, weil es uns nicht so direkt betrifft.


Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen501092
Datum06.08.2008 17:272650 x gelesen
Geschrieben von Jürgen Reinhardt jr.Kann eine Freiwillige oder eine Berufsfeuerwehr so einfach, wenn sie angefordert wird Einsatzhilfe in einem anderen Bundesland leisten?

Klar geht das, bei uns ist auf der anderen Strassenseite schon NRW, telefonmäßig läuft das bei uns auf und wir fahren dort (natürlich) auch hin. Zusätzlich wird auch die zuständige Feuerwehr alarmiert und wenn die dann vor Ort ist rücken wir, wenn es geht, wieder ab (ist ja schließlich deren Feuer).

Gruß
Heinrich


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg501093
Datum06.08.2008 17:332664 x gelesen
Geschrieben von Jürgen Reinhardt jr.Kann eine Freiwillige oder eine Berufsfeuerwehr so einfach, wenn sie angefordert wird Einsatzhilfe in einem anderen Bundesland leisten?

Ja. Das läuft im Zweifel immer unter dem allgemeinen Begriff Amtshilfe.

Geschrieben von Jürgen Reinhardt jr.Oder müssen da erst Anträge über verschiedene Dienststellen gestellt werden! Wie z. B. das Bundesinnenministerium.

Gefahrenabwehrrecht ist i.d.R. Landesrecht. d.h. es gibt keine dafür zuständige Bundesbehörde...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorDani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz501102
Datum06.08.2008 18:302597 x gelesen
hi,

diese Frage kann auch nur in unserem Land gefragt werden...

Geschrieben von Jürgen Reinhardt jr.Kann eine Freiwillige oder eine Berufsfeuerwehr so einfach

wenn sie es nicht könnte/dürfte.... !? Ich würde das als "mein Feuer, dein Feuer" auf höchster Ebene empfinden. Was für ein Quatsch!

Wo Hilfe gebraucht wird, kann auch Hilfe aus einem benachtbarten BL kommen, z.B. GWG oder andere Sonderfahrzeuge... wenn wir dafür noch "Anträge" bräuchten... armes Deutschland! Aber ich denke, daß dies ihregendwo in D ein RIESIGES Problem ist weil es dafür keine Verwaltungsvorschrift gibt *kopfschüttel*.


Daniel


Meine Meinung


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg501104
Datum06.08.2008 18:342559 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Jürgen Reinhardt jr.

Kann eine Freiwillige oder eine Berufsfeuerwehr so einfach, wenn sie angefordert wird Einsatzhilfe in einem anderen Bundesland leisten?

Die BF Mannheim (Baden-Württemberg) die die BF Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz) unterstützen sich schon Jahrzehntelang gegenseitig und unbürogratisch, ist ja kein Problem von der einen Rheinseite auf die andere Rheinseite über eine der Brücken zu fahren.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen501106
Datum06.08.2008 18:372590 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Daniel S. Parkerwenn sie es nicht könnte/dürfte.... !? Ich würde das als "mein Feuer, dein Feuer" auf höchster Ebene empfinden. Was für ein Quatsch!

... so einfach ist das auch nicht.

Wenn es sich um "kleinen Grenzverkehr" also nachbarliche Hilfe handelt: kein Problem.

Ein Problem war sowas aber bei Katastrophenfällen (Hochwasser) zwischen "verschwisterten Kommunen". Weil oben zwei Ebenen darüber planten KatS-Behörden der Länder in größerem Rahmern organisierte Hilfe - und da waren "vagabundierende Kräfte" ohne Info der KatS Behörde den Planungen nicht gerade hilfreich.

Gruss
Gerhard


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AutorDani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz501111
Datum06.08.2008 18:522498 x gelesen
hi,


Geschrieben von Gerhard BayerWenn es sich um "kleinen Grenzverkehr" also nachbarliche Hilfe handelt: kein Problem.


ich gehe hier von dem kleinen Grenzverkehr aus....

Katastrohenhilfe soll und muss übergeortnet organisiert werden!

Daniel


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 06.08.2008 17:17 Jürg7en 7R., Kölleda
 06.08.2008 17:23 Ralf7 S.7, Gerlingen
 06.08.2008 17:27 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 06.08.2008 17:33 Chri7sti7an 7F., Wernau
 06.08.2008 18:30 Dani7el 7S. 7P., Westhofen /Rheinland-Pfalz
 06.08.2008 18:37 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 06.08.2008 18:52 Dani7el 7S. 7P., Westhofen /Rheinland-Pfalz
 06.08.2008 18:34 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
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