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Thema | Whistleblowing | 16 Beträge | |||
Rubrik | Unfallverhütung | ||||
Autor | = an8ony8m =8 a8., 3 / Hessen | 501583 | |||
Datum | 07.08.2008 23:22 | 7809 x gelesen | |||
Hallo, mich würde interessieren, wie ihr es mit dem " Fiktives Beispiel: Ein Löschfahrzeug/Anhänger wird von der BF/dem Werk an eine FF/Stadtteilwehr ausgeliefert - es stellt sich heraus, dass das Aussteigen/die Entnahme von Geräten nur mit Kraxelei und bestimmt nicht nachts, bei Regen möglich ist. Als privatwirtschaftliche Firma würde ich jetzt das ganze zurückschicken - bei der Feuerwehr muss ich mir Gedanken machen, ob die Stadt den Verwaltungsaufwand überhaupt auf sich nimmt, ob die Kameraden nicht vergrätzt sind, weil das neue Auto wieder vom Hof muss, ob man denn nicht selbst was hätte basteln können und dann ginge das schon... Mein GMV sagt mir: Melden an den Wehrführer/die Abteilung der BF, schriftlich (Mustertext?), bei Nichtbeachtung Weitergabe an die Unfallkasse (oder wen noch?), Untersagen der Entnahme/Benutzung der Geräte im Dienst. Was blüht mir, wenn ich als Mannschaftler/Gruppenführer/ZF pfeifend drüber hinwegsehe und hoffe, dass nichts passiert? Mit kameradschaftlichem Gruß | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 501593 | |||
Datum | 08.08.2008 07:48 | 5431 x gelesen | |||
Geschrieben von = anonym = Was blüht mir, wenn ich als Mannschaftler/Gruppenführer/ZF pfeifend drüber hinwegsehe und hoffe, dass nichts passiert? § 16 GUV V A 1 Besondere Unterstützungspflichten (1) Die Versicherten haben dem Unternehmer oder dem zuständigen Vor- gesetzten jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit sowie jeden an den Schutzvorrichtungen und Schutz- systemen festgestellten Defekt unverzüglich zu melden. Baugleich gibt es diese Anforderung im Arbeitsschutzgesetz, dieses belegt maximal mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder Geldstrafe. Inwieweit das STGB angewendet werden kann möge jemand erklären, der mehr Ahnung von der Materie hat. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 501600 | |||
Datum | 08.08.2008 08:43 | 4935 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef MäschleInwieweit das STGB angewendet werden kann möge jemand erklären, der mehr Ahnung von der Materie hat.Das StGB könnte je nach Art des Verstoßes durchaus in Betracht kommen, allerdings weniger für den Versicherten, eher für den "Unternehmer". Beste Grüße Udo Burkhard | |||||
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Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 501601 | |||
Datum | 08.08.2008 08:44 | 4801 x gelesen | |||
Wenn ich an einem mir zur verfügung gestellten Fahrzeug Sicherheitsmängel feststellen würde, sehe ich es auch im Rahmen meiner Fürsorgepflicht als notwendig, dieses sachlich formuliert schriftlich an die Verantwortliche Stelle zu melden. (Aus der Sichtweise einer zuständigen Führungskraft) Damit liegt zumindest erstmal der schwarze Peter bei der übergeordneten Stelle. Dann müsste man sehen, ob was unternommen wird oder nicht und ggfls weitere Maßnahmen ergreifen. Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 501603 | |||
Datum | 08.08.2008 09:03 | 4836 x gelesen | |||
Geschrieben von = anonym = Mein GMV sagt mir: Melden an den Wehrführer/die Abteilung der BF, schriftlich (Mustertext?), bei Nichtbeachtung Weitergabe an die Unfallkasse (oder wen noch?), Untersagen der Entnahme/Benutzung der Geräte im Dienst. Damit liegst du durchaus auf der richtigen Schiene. Wenn dir als Versichertem etwas auffällt, Meldung an den Vorgesetzten, klar. Als Muster für die Meldung könnte z.B. die "Meldung des Sicherheitsbeauftragten", GUV-I 8542 (Link) dienen. Zugführer bzw. Gruppenführer haben als Vorgesetzte der Mannschaft ebenfalls Unternehmerpflichten, sprich, diese sind in ihrem unmittelbaren Tätigkeitsbereich auch ohne ausdrückliche Beauftragung für den Arbeitsschutz zuständig. Bedeutet, diese müssen unmittelbar Maßnahmen ergreifen. Auch gilt natürlich die Meldepflicht nach oben an den Unternehmer, sprich die Kommune. Diese Meldung müsste dann von Seiten des Unternehmers, sprich Kommune, Folgen haben, sei es die "Stilllegung" der Arbeitsmittel, klare Benutzungshinweise (Betriebsanweisung), oder eine Nachbesserung. Passiert nichts, kannst du dich als Versicherter weigern, die Arbeitsmittel zu benutzen. Auch kann (sollte) durchaus eine Meldung an die Unfallkasse erfolgen. Derartige Meldungen von Versicherten werden bei den Unfallkassen grundsätzlich vertraulich behandelt, heisst, der Unternehmer erfährt nichts von einer Meldung. Beste Grüße Udo Burkhard | |||||
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Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 501647 | |||
Datum | 08.08.2008 14:21 | 4492 x gelesen | |||
Sehenden Auges eine Gefahr tolerieren und untätig bleiben führt, wenn was passiert, dazu, dass man an Dich herrantreten kann und wird. Es gibt mehrere Möglichkeiten: Meldung an den Vorgesetzten oder den Sicherheitsbeauftragten; Meldung an DESSEN Vorgesetzten, wenn er offensictlich untätig bleibt; Meldung an die FUK (GUV). -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten- | |||||
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Autor | Denn8is 8B., Gerlingen / Württemberg | 501657 | |||
Datum | 08.08.2008 15:29 | 4424 x gelesen | |||
Wenn ich an diesem FZG etwas umbaue, muss ich auch aufpaassen das dadurch meine Gewährleistung des Herstellers erlischt. Wer nichts sagt und nichts bemängelt, bekommt auch keine auf den Kopf... MkG Dennis Dies ist ausschließlich meine eigene Meinung! Immer ein Besuch wert: www.feuerwehr-aermelabzeichen.de Noch 6 Tage bis zum Relaunch von: www.feuerwehrgerlingen.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 501672 | |||
Datum | 08.08.2008 16:53 | 4394 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von = anonym = Fiktives Beispiel: Ein Löschfahrzeug/Anhänger wird von der BF/dem Werk an eine FF/Stadtteilwehr ausgeliefert - es stellt sich heraus, dass das Aussteigen/die Entnahme von Geräten nur mit Kraxelei und bestimmt nicht nachts, bei Regen möglich ist. .. und genau das würde ich als Feuerwehr auch tun, bzw. die Karre gleich im Werk zur Nachbesserung stehen lassen. Geschrieben von = anonym = ob die Kameraden nicht vergrätzt sind, weil das neue Auto wieder vom Hof muss, Wenn man bei der Baubegleitung bzw. Endabnahme sich auf die Sache und nicht auf Brötchen mit Feuerwehrmarmelade und Bier konzentriert, kommt es gar nicht erst soweit, dass das passiert. Wenn man das versäumt hat, hiift meiner Meinung nach nur noch das hier: Geschrieben von = anonym = Mein GMV sagt mir: Melden an den Wehrführer/die Abteilung der BF, schriftlich Genau, Mustertext halte ich für übertrieben, einen Dreizeiler, dass man dieses und jenes für gefährlich hält, weil so und so, sollte jede Führungskraft hinbekommen. Geschrieben von = anonym = bei Nichtbeachtung Weitergabe an die Unfallkasse (oder wen noch?) Aufsichtsbehörde. Geschrieben von = anonym = Was blüht mir, wenn ich als Mannschaftler/Gruppenführer/ZF pfeifend drüber hinwegsehe und hoffe, dass nichts passiert? solange nichts passiert nichts, ansonsten u.U. kritische Fragen. Grüße Micha | |||||
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Autor | Olaf8 G.8, Haiger / Hessen | 501767 | |||
Datum | 08.08.2008 23:55 | 4552 x gelesen | |||
Geschrieben von = anonym = Mein GMV sagt mir: Melden an den Wehrführer/die Abteilung der BF, schriftlich (Mustertext?), bei Nichtbeachtung Weitergabe an die Unfallkasse (oder wen noch?), Untersagen der Entnahme/Benutzung der Geräte im Dienst. Mein gesunder Menschenverstand (GMV) sagt mir, das ich keinen Menschen kenne der =anonym= heißt ! Sorry, aber für soetwas habe ich ja grade überhaupt kein Verständnis, wenn ich mich für eine Sache einsetzte, dann kann ich das auch mit meinem Name und stehe dazu!!! Wie immer, meine eigene Meinung, die nicht immer jedem passen muss! mfg Olaf Gyrnich | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 501769 | |||
Datum | 09.08.2008 00:08 | 4346 x gelesen | |||
Geschrieben von Olaf GyrnichSorry, aber für soetwas habe ich ja grade überhaupt kein Verständnis, wenn ich mich für eine Sache einsetzte, dann kann ich das auch mit meinem Name und stehe dazu!!! 1) die Möglichkeit anonym zu schrieben gibt es hier nur nach Prüfung durch Jürgen, und der prüft recht genau ob die Sache kritisch ist oder nicht 2)Schön daß Du stets so mutig bist - aber je nach örtlichen Gepflogenheiten gab es schon erhebliche Repressalien gegen "unbequeme" Forumsschreiber. Unabhängig von dem Streß, den man kriegen kann: Wenn jemand nach wie vor etwas verbessern will dann geht das nun mal besser von innen als von außen. Geschrieben von Olaf Gyrnich Mein gesunder Menschenverstand (GMV) sagt mir, das ich keinen Menschen kenne der =anonym= heißt ! 3) Bewahre Dir dieses messerscharfe Werkzeug nur weiter. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 501771 | |||
Datum | 09.08.2008 00:13 | 4453 x gelesen | |||
Geschrieben von Olaf GyrnichSorry, aber für soetwas habe ich ja grade überhaupt kein Verständnis, wenn ich mich für eine Sache einsetzte, dann kann ich das auch mit meinem Name und stehe dazu!!! Stellen wir uns mal vor du wärest derjenige und würdest deswegen auch offen dazu stehen. Was glaubst du würden deine Vorgesetzten in der Feuerwehr davon halten? Wie würden sie reagieren? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Olaf8 G.8, Haiger / Hessen | 501776 | |||
Datum | 09.08.2008 00:55 | 5061 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyWas glaubst du würden deine Vorgesetzten in der Feuerwehr davon halten? Wie würden sie reagieren? Ich persönlich, als stellv. Vorgesetzter "meiner/unserer" Feuerwehr, komme klar damit wenn ich/wir auf einen Missstand hingewiesen werden. Und das geht offen und Ehrlich nunmal am besten. Im konkreten Fall geht es ja wohl um ein Fahrzeug/Anhänger (!) einer Wehr das wohl Mängel hat, da würde ich mir wünschen das jemand soetwas meldet und als Vorgesetzter dann auch die Frage stellen ob nicht schon vorher (Beschaffung) was schief gelaufen ist! Wie bereits erwähnt, ist halt meine Meinung zum Thema =anonym=, ist auch denkbar das ich in dem konkreten Fall verkehrt liege, dann müsste ich mich für meine Sichtweise evtl entschuldigen. Wie Josef ja bereits erwähnt hat, wird anonym von Jürgen ja ausführlich geprüft, daher ist das für mich dann auch O.K wenn er so hier Posten darf. Mkg Olaf Gyrnich P.S: Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten...;-) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 501836 | |||
Datum | 09.08.2008 10:56 | 4366 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyStellen wir uns mal vor du wärest derjenige und würdest deswegen auch offen dazu stehen. Was glaubst du würden deine Vorgesetzten in der Feuerwehr davon halten? Wie würden sie reagieren? Vor allem dann wenn man Nicht-Anonyme Poster völlig absichtlich und provozierend ins MEsser laufen läßt, was ja hier auch immer wieder mal passiert. Insofern würde ich manchem wünschen das er anonym gepostet hat, was in der Vergangenheit nicht immer der Fall war und deshalb ein gefundenes Fressen für bestimmte Leute ...... gell Marc. Gruß CS TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 501847 | |||
Datum | 09.08.2008 11:27 | 4302 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian SchorerVor allem dann wenn man Nicht-Anonyme Poster völlig absichtlich und provozierend ins MEsser laufen läßt, was ja hier auch immer wieder mal passiert. Insofern würde ich manchem wünschen das er anonym gepostet hat, was in der Vergangenheit nicht immer der Fall war und deshalb ein gefundenes Fressen für bestimmte Leute a) Meines Wissens seit geraumer Zeit nicht mehr erfolgt b) In den letzten Fällen waren das eigentlich nur GF aufwärts, die offensichtlich nicht wissen was sie da tun. Sollten die dann wirklich Führungsverantwortung haben, alos über Menschenleben entscheiden wenn sie schon im Tagesbetrieb nicht wissen was sie tun? c) Wenn Dich das Problem so belastet, dann mach doch mal konstruktive Verbesserungsvorschläge, nachdem das von Dir beanstandete Verhalten schon lange eingestellt wurde...Marc macht das, er arbeitet inzwischen schon lange an FAQs zu den kritischen Themen. Vielleicht solltest Du Deine negativen Energien auch mal in diese Richtung lenken? mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 501865 | |||
Datum | 09.08.2008 13:02 | 4180 x gelesen | |||
Geschrieben von Dennis Bloser nichts sagt und nichts bemängelt, bekommt auch keine auf den Kopf... Kannst Du das mal erklären...? -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten- | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 502095 | |||
Datum | 10.08.2008 23:08 | 4695 x gelesen | |||
Geschrieben von = anonym = mich würde interessieren, wie ihr es mit dem " haltet. Gibt es die Möglichkeit, z.B. die Unfallkassen auf Missstände hinzuweisen, ohne dass es auf einen zurückfällt? Kann dann auch was dagegen getan werden, oder haben die Unfallkassen gar keine Befugnis, eine Änderung zu fordern? 1. kommt da bei mir mehrfach der gleiche Link: Nämlich: http://de.wikipedia.org/wiki/Whistleblowing 2. hab ich genug von fiktiven Beispielen eines einzelnen Teilnehmers hier... 3. haftet jede Führungskraft natürlich für jeden Unfug, den sie erkennt, aber mit deckt/duldet. Das wird immer dann interessant, wenns schieft geht - und keiner schuld sein will... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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