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Thema | Rauchende Colts im Noteinsatz | 167 Beträge | |||
Rubrik | pers. Ausrüstung | ||||
Autor | Patr8ik 8G., Heyersum / Niedersachsen | 502980 | |||
Datum | 15.08.2008 00:58 | 162705 x gelesen | |||
Hallo, ich hab grad diesen spannenden Artikel gelesen. Wie denkt Ihr darüber, völlig übertrieben oder doch gerechtfertigt? Ich halte es schon für eine krasse Variante, wenn ein Arzt mit einer Schusswaffe durch die Gegend läuft, auch wenn ich ihn irgendwo verstehe, da seine Argumente schon nicht von der Hand zu weisen sind. Aber wenn man es dem Arzt dann gestattet, läuft dann bald jeder RDler mit ´ner Waffe rum, weil auch die ständig in so "soziale Brennpunkte" gerufen werden und man schon bei der Alarmierung weiß, dass der Einsatz mit Ärger endet? Bin auf eure Meinungen gespannt. Gruß Patrik Alles ganz private Meinung! | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 502981 | |||
Datum | 15.08.2008 01:39 | 157861 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Patrik Grieger Wie denkt Ihr darüber, völlig übertrieben oder doch gerechtfertigt? Eine Schusswaffe bringt ihm IMHO nichts. Was will er damit? Sofort schießen wenn er sich von einem alkoholisierten oder unter Drogen stehenden bedroht fühlt? Für solche Situation wäre das Beste ein trainierter Hund. Arzt mit Wachhund klingt vielleicht auch etwas komisch, aber wenn sich Herr Doktor schützen muss wäre das IMHO die einzige sinnvolle Alternative. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 502986 | |||
Datum | 15.08.2008 07:38 | 157631 x gelesen | |||
Geschrieben von Patrik GriegerAber wenn man es dem Arzt dann gestattet, läuft dann bald jeder RDler mit ´ner Waffe rum, weil auch die ständig in so "soziale Brennpunkte" gerufen werden und man schon bei der Alarmierung weiß, dass der Einsatz mit Ärger endet? Wenn das Deutsche Waffengesetz etwas sinnvoller gestaltet wäre, dann wäre ein Taser, also eine nicht tödliche Elektroschockwaffe mit Distanzwirkung hier meiner Ansicht nach die optimale Lösung. Beschreibung Taser Wikipedia Ein paar Statistiken In den USA haben die Taser auch gerade deshalb so große Verbreitung, weil damit problemlos auch ein Drogensüchtiger im Blutrausch gestoppt und kontrolliert werden kann. Mit Feuerwaffen klappt das durchaus nicht immer rechtzeitig, und die >"gestoppte" Person ist im Regelfall tot. Den Ansatz mit der Pistole halte ich aus diversen Gründen für falsch. Ein Hauptgrund ist es, daß es noch keine biometriesch gesicherten Waffen gibt, wenn die Schußwaffe und ggf. Reservemagazine in einer Nahkampfsituation entwunden werden sind weitere Tote in der Anzahl der Magazinkapazität absehbar. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 502990 | |||
Datum | 15.08.2008 08:15 | 157401 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef Mäschle
Ganz unumstritten sind die Dinger aber auch nicht. Bericht heise.de Bericht The Inquirer Amnesty Report (englisches PDF) Interessant wird der Einsatz von nichtödlichen Waffen, wenn der gegenüber im Tilidin-Rausch ist. Gab´s auch einen Bericht diese Woche in "DER SPIEGEL". Polizeibeamter hat Pfefferspray eingesetzt. Ohne Wirkung. Zumindest war der Empfänger nicht nachhaltig kampfunfähig. Was aber auch aus meiner Sicht gegen Schußwaffen spricht, ist das schnelle Schaffen endgültiger Ergbenisse und eine Fernwirkung die für (neudeutsch) "kolleteral" Schäden sorgen könnte. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 502991 | |||
Datum | 15.08.2008 08:15 | 157352 x gelesen | |||
Eine Waffe zur Selbstverteidigung zu führen setzt intensives Training vorraus. Und da wage ich mal die Behauptung, das solche Trainings in Deutschland nicht angeboten werden, da es kaum Bedarf an z.b. zero-distance-shooting etc gibt. Da müsste man sich für einige Wochen in die USA begeben und dort einige Kurse z.b. bei Tactical Response oder Blackwater belegen. Ich bin nun wirklich pro-Waffen eingestellt, aber hier Zweifele ich den Sinn der Sache doch stark an. Der Taser wäre an der Stelle wirklich die bessere Lösung, obwohl auch hier eine Gefährdung der Zielperson nicht auszuschliessen ist. Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 502992 | |||
Datum | 15.08.2008 08:20 | 157180 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Bergmann"kolleteral" Mr.Fremdwort. Gemeint ist: kollateral Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 502996 | |||
Datum | 15.08.2008 08:36 | 157274 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef MäschleTaser ...weil damit problemlos auch ein Drogensüchtiger im Blutrausch gestoppt und kontrolliert werden kann. Schießt der Taser schneller und öfter oder wie kommt das? (das war nicht wirklich eine Frage) Ich halte das Urteil für ....schwierig. Auf Grundlage von diesem Urteil kann man eine UZI im Notfallkoffer und die Pump Gun am PA- Gurtzeug einfordern, denn seine Patienten sind unsere Kundschaft. Der Schutzhund wäre sehr gut wenn kein anderer Kläffer anwesend ist. Techniken vom Kampfsport sind nicht für jeden anwendbar. Bleibt noch der Personenschützer, nicht tödlich- mehrfach anwendbar- diskret und Koffer tragen kann der auch noch. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 502997 | |||
Datum | 15.08.2008 08:39 | 156957 x gelesen | |||
Geschrieben von Patrik GriegerWie denkt Ihr darüber, völlig übertrieben oder doch gerechtfertigt? Wie im RD-Alttag einer Großstadt auch, im Zweifelsfall zum Eigenschutz mit Polizei. Eine Bewaffnung im RD/ÄN ist der falsche Weg. Geschrieben von Patrik Grieger Ich halte es schon für eine krasse Variante, wenn ein Arzt mit einer Schusswaffe durch die Gegend läuft Mit durch die Gegend laufen wird sich wohl kaum etwas ändern, ohne die Bereitschaft und Fähigkeit die Waffe auch sachgerecht einsetzten zu können. Geschrieben von Patrik Grieger auch wenn ich ihn irgendwo verstehe, da seine Argumente schon nicht von der Hand zu weisen sind. Fehlte vorher die richtige Lagebeurteilung ? Geschrieben von Patrik Grieger läuft dann bald jeder RDler mit ´ner Waffe rum, weil auch die ständig in so "soziale Brennpunkte" gerufen werden Nein, dafür gibt es Polizei und Ordnungsämter, um sich mit diesen Problemen zu beschäftigen. Und aus Erfahrung, die Polizei kommt auch wenn wir sie rufen ;-) Schnell und mit manchmal beeindruckender Anzahl an Kräften. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 502998 | |||
Datum | 15.08.2008 08:41 | 156898 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael LinkenbachUnd da wage ich mal die Behauptung, das solche Trainings in Deutschland nicht angeboten werden, da es kaum Bedarf an z.b. zero-distance-shooting etc gibt. Zustimmung. Geschrieben von Michael Linkenbach Ich bin nun wirklich pro-Waffen eingestellt Ich eher nicht. Zumindest wenn es nicht um die Jagd oder um Sicherheitskräfte mit entsprechender Ausbildung geht. Geschrieben von Michael Linkenbach aber hier Zweifele ich den Sinn der Sache doch stark an. Zustimmung. Bevor ich meinen ersten Fuchs schießen darf muss ich eine Ausbildung inkl. Prüfung ablegen zu der u.a. eine praktische Schießausbildung, ein Theorieteil über Waffenrecht, Technik usw. und eine polizeiliche Überprüfung gehört und der Doc darf mal eben so auf Menschen ballern? Er kann das nicht, weil er es nicht gelernt hat - hier Belegen Studien aus den USA, dass Waffen in den Händen von Laien die Gefahr für den Träger erhöhen. Gruß, Markus Forumstreffen in Triesdorf vom 26. bis 28. September: Klick! ______________ Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 502999 | |||
Datum | 15.08.2008 08:45 | 157230 x gelesen | |||
Eine Schusswaffe wirkt vorrangig durch das sog. "shotplacement". Sprich wie treffe ich den Angreifer wo und vor allem auch mit was. Beim Taser ist es mehr oder weniger egal wo ich den Angreifer treffe, der macht nichts mehr. Außer in die Knie gehen. Geschrieben von Thomas Middeke leibt noch der Personenschützer, nicht tödlich- mehrfach anwendbar- diskret und Koffer tragen kann der auch noch. Der agiert aber auch nicht durch die Kraft seiner Gedanken, oder? Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Marc8 M.8, Heidenheim a. d. Brenz / Baden-Württemberg | 503002 | |||
Datum | 15.08.2008 08:56 | 157539 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von ---Christof Strobl--- Für solche Situation wäre das Beste ein trainierter Hund. Hunde halte ich für nicht praktikabel. Abgesehen davon, dass es einem Infarktpatienten mit Hundephobie beim Erscheinen des Arztes mit Bello nicht gerade besser geht: - So ein Schutzhund sollte eine gewisse Größe haben, ein Drahthaardackel, auch wenn er noch so fies ist, wird nicht die gewünschte abschreckende Wirkung haben :)) Da fangen schon die Platzprobleme im Auto an... ( muss schließlich verkehrssicher transportiert werden, der Wauwau ). - Ich könnte mir vorstellen, dass bei nicht wenigen Kunden der Arger, gerade wegen des Hundes so richtig los geht. Nicht jeder will einen Hund in seiner Wohnung haben. In einigen Kulturkreisen gelten Hunde als unreine Tiere, damit am Rest der Sippschaft zum Patienten durch zu kommen kann schwierig sein und sorgt nicht gerade für Deeskalation. Ein Taser als ultima Ratio ist im Prinzip nicht schlecht ( Stoppwirkung ist besser als bei Schusswaffen ), aber die Teile gelten nach dem neuen Waffengesetz als verbotene Gegenstände, sind recht klobig und man hat nur einen Schuss. Egal, für was man sich entscheidet, ohne Trainingsaufwand bleibt es nutzlos - ohne den Willen es einzusetzen und den Angreifer zu stoppen ( auch wenn das mit schwerer Verletzung oder Ableben des Gegenübers enden kann ) ebenfalls. So etwas gehört in ähnlicher Form schon jetzt zur Grundausstattung im RD. Kann sehr hilfreich sein, wenn man weiss wie. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 503003 | |||
Datum | 15.08.2008 08:59 | 157157 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Linkenbach
Nein, der Personenschützer entschärft die Lage durch ein Gespräch bei einer guten Tasse Tee. oder anders; Ich verstehe deine Frage nicht Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Flor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen | 503004 | |||
Datum | 15.08.2008 09:00 | 157073 x gelesen | |||
Geschrieben von Patrik GriegerWie denkt Ihr darüber, völlig übertrieben oder doch gerechtfertigt? Jetzt mal im Bezug auf legal zu erwerbende "Bewaffnung". Letztes Jahr im RettAss-Lehrgang hat unser Richter was davon erzählt, dass das von den Gerichten sehr kritisch gesehen wird - fast schon als Vorsatz - wenn man sowas wie Pfefferspray etc. im RD mitnimmt. Weil man ja dann davon ausgeht, es einzusetzen bzw. weil man es einsetzen will. Zur Not kriegt mein Gegenüber halt den Notfallkoffer vor die Zähne geknallt oder ich dreh mich ganz und gar rum und lass ihn halt machen. Irgendwann gehts meistens jedem Patienten so schlecht, dass er sich ohne Wiederwort behandeln lässt. Gruß Flo | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 503005 | |||
Datum | 15.08.2008 09:08 | 156994 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Schultheisoder ich dreh mich ganz und gar rum und lass ihn halt machen. Richtig, taktischer Rückzug ! Warum ist das für viele Ein Problem ? In ein brennendes Gebäude läuft doch hoffentlich auch keiner ohne PSA & Ausbildung ? Rückzug und die rufen, die sich damit auskennen. Dafür benötigen wir dann auch keine "Bewaffnung". mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Marc8 M.8, Heidenheim a. d. Brenz / Baden-Württemberg | 503006 | |||
Datum | 15.08.2008 09:10 | 157283 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von ---Florian Schultheis--- Letztes Jahr im RettAss-Lehrgang hat unser Richter was davon erzählt, dass das von den Gerichten sehr kritisch gesehen wird - fast schon als Vorsatz - wenn man sowas wie Pfefferspray etc. im RD mitnimmt. Weil man ja dann davon ausgeht, es einzusetzen bzw. weil man es einsetzen will. Wie wir alle wissen, gibt es solche und solche Richter. Der Mensch, der dir das erzählt hat schein einer von den "solchen" zu sein. Bei solchen Aussagen kommt mir offen gesagt das Kotzen. Muss ich nach dieser Logik einem Polizisten, der auf einen Angreifer schießt auch Vorsatz unterstellen, weil der eine 9mm bei sich trägt? Im übrigen wird in der geltenden Rechtsprechung in Deutschland Notwehr weitaus toleranter anerkannt als in vielen anderen Ländern - mir sind einige Fälle bekannt bei denen ich dachte, dass dies für den Verteidiger jetzt eng wird und bei denen das Gericht dann einwandfrei auf Notwehr entschieden hat. Wenn auch nicht immer in erster Instanz. | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 503007 | |||
Datum | 15.08.2008 09:12 | 157114 x gelesen | |||
Naja, auch ein Personenschützer bedient sich ja den Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt. Also ist er in dem Sinne keine Alternative sondern quasi Erfüllungsgehilfe. Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 503008 | |||
Datum | 15.08.2008 09:15 | 157015 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Linkenbachauch ein Personenschützer bedient sich ja den Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt. Als letzte Möglichkeit ! Vorrangiges Ziel ist es genau diese Situation zu vermeiden ,-) mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Gründau / Hessen | 503009 | |||
Datum | 15.08.2008 09:40 | 157115 x gelesen | |||
Guten Morgen liebe Kameradinnen und Kameraden! Ich stimme hier meinen Vorrednern zu, das der Waffengebrauch und das Führen von Waffen im RD aus meiner Sicht nicht sinnvoll ist Als Sohn eines Jägers und Schießobmann´s kann ich nur sagen, das für den Gebrauch von Schusswaffen ein intensives Training sowohl theoretisch (Waffenkunde, Rechtskunde) als auch praktisch erforderlich ist. Ein wichtiger Aspekt wurde hier noch nicht genannt: Bei einem Angriff könnte es durchaus auch passieren, das dem NA die Waffe durch den Angreifer entrissen werden kann. Und ich will mir nicht ausmalen, was jemand unter Drogen damit alles anstellen könnte. Und dann wäre nämlich der NA vor Gericht dran aus meiner Sicht. Nach dem Waffenrecht müssen Schusswaffen jederzeit vor fremder Entziehung und Missbrauch geschützt sein. Damit bräuchte der RD zum Aufbewahren der Waffe einen Panzertresor der Klasse A. Mit freundlichen Grüßen Michael Die hier verfassten Beiträge und Kommentare sind ausschließlich meine persönliche Meinung und spiegeln in keinsterweise die Meinungen oder Auffassungen meiner Wehr! | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 503010 | |||
Datum | 15.08.2008 09:43 | 156756 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Linkenbachauch ein Personenschützer bedient sich ... der körperlichen Gewalt ah jetzt Nicht zwingend. Der Personenschützer hat den Vorteil das er (zusätzlich) denken, wählen und entscheiden kann. Die körperliche Gewaltanwendung ist auch sein vorletztes Mittel, vorher gibt es noch ein breites Einsatzspektrum ausgehend von der Anwesenheit bis hin zur defensiven Abwehr. Erst wenn das alles ohne Wirkung bleibt kann er in die aktive Abwehr oder den Angriff über gehen. Ein guter Personenschützer hat mehr im Kopf als in Arm oder Holster, denn Arm oder Holster kommen nur zum Einsatz wenn der Kopf versagt hat. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Trossingen / Baden- | 503012 | |||
Datum | 15.08.2008 10:06 | 157245 x gelesen | |||
Hallo Patrik, hallo Forum, als ehemaliger Kampfsportler und Trainer mit entsprechenden Schulungen auch zum Waffengesetz, Notwehr und Nothilfe kann ich folgendes zu diesem Thema sagen. Zunächst einmal sehe ich das wie meine Vorredner als äußerst kritische Sache an. Ich setze voraus, dass der Träge der Schusswaffe einen gültigen Waffenschein etc. hat. Dieser ist in Deutschland im übrigen nicht ohne weiteres zu erhalten. Die Justiz hat nach einem Schusswaffengebrauch viel Zeit die Situation zu analysieren und da möchte ich nicht der Schusswaffenbenutzer sein! Des weiter ist eine Schusswaffe bei Abständen kleiner 10m z.B. einem Messer deutlich unterlegen. Dies liegt daran, dass die Schusswaffe erst aus dem Hohlster genommen, entsichern und dann gezielt werden muss. Bis ich das alles (wohl gemerkt als geübter Benutzer) erledigt habe, hat mich mein Kontrahent mit dem Messer schon verletzt oder schlimmer... Was z.B. Pfefferspray und Konsorten anbelangt können die schnell nach Hinten losgehen. Wenn z.B. der Wind nicht richtig steht oder dreht bekomm ich das Zeug selbst ab. In geschlossenen Räumen ebenfalls würd ich das Zeug auch nicht einsetzen. Wenn mich nicht alles täuscht sind die in D auch nur als Tierabwehrspray zugelassen. Da bin ich mir im Moment aber nicht ganz sicher... Des weitern kann eine Waffe dem Träger auch abgenommen und dann gegen ihn verwendet werden. Darum stellen sich mir folgende Fragen: 1. Gibt mir eine Schusswaffe bzw. eine Waffe in diesem Arbeitsumfeld überhaut den Schutz den ich benötige bzw. mir erhoffe? 2. Wirken Waffen in dem Umfeld nicht eher provozieren? 3. Geht von den Waffen nicht eine größer Eigengefährdung als der erhoffte Schutz aus? 4. Wären Schulungen in Deeskalation nicht Sinnvoller? 5. Würden Schulungen in Selbstverteidigung (regelmäßig) nicht nützlicher? 6. Wäre der Verlust meiner Geldbörse bzw. meines Medikamentenkoffer nicht gesünder für mich? Die rechtliche Situation beim Einsatz von Waffen lass ich mal ganz außen vor... Ich hab meinen Schülern immer gesagt “Nur ein nicht geführter Kampf ist ein gewonnener Kampf“ In diesem Sinne, diese Dinger lieber weglassen.... Mit kameradschaftlichen Grüße Andreas | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 503016 | |||
Datum | 15.08.2008 10:20 | 156905 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Marc Maier dass es einem Infarktpatienten mit Hundephobie beim Erscheinen des Arztes mit Bello nicht gerade besser geht Ah ja, dem Patienten geht es natürlich besser, wenn er Onkel Doc mit einer Pumpgun kommen sieht:-/ MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Hart8mun8d F8., Emsland / Niedersachsen | 503017 | |||
Datum | 15.08.2008 10:22 | 157054 x gelesen | |||
...gebt dem Arzt/RD doch einfach ein IFEX mit, dann kann er doch gleich auch noch das Feuer ausmachen... Man muss nicht alle Themen zerreden ... und auch nicht auf alle antworten - ich weiß! Kopfschüttel Hartmund Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren. | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Trossingen / Baden- | 503019 | |||
Datum | 15.08.2008 10:26 | 156963 x gelesen | |||
Findest nicht, dass eine ordentlich gestellte Frage auch einer ordentlich formulierte Antwort verdient hat? | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 503023 | |||
Datum | 15.08.2008 10:33 | 157210 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas Reinbold
Einen durchgeknallten Drogenjunky zu stoppen ist extrem schwer, für die breite Masse der Hausärzte fällt diese Option wohl aus. Ich will es so sagen; Eine mir gut bekannte Person verdient als Personenschützer (Industrie/ Politik) weltweiten sein Geld. Das Urteil haben wir bereits hier im Wohnzimmer ziemlich lange durchgekaut. Da er das beruflich macht, ich aber nur einen Schein nach nach § 27 Abs. 7 Nr. 1 WaffG i. V. m. § 10 Abs. 3 WaffV. eine WBK (2 Einträge) habe glaube ich ihm einfach. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Gründau / Hessen | 503024 | |||
Datum | 15.08.2008 10:34 | 157039 x gelesen | |||
Zu dem Beitrag von Hartmut fällt mir das aktuelle Lied der Ärzte ein!;-) *duckundrenn* Sicherlich kann man alles zerreden, aber wie immer. Wen es nicht interessiert der brauch nicht mitlesen und wenn Antworten gegeben werden, dann bitte auf die Frage bezogen. Die hier verfassten Beiträge und Kommentare sind ausschließlich meine persönliche Meinung und spiegeln in keinsterweise die Meinungen oder Auffassungen meiner Wehr! | |||||
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Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 503025 | |||
Datum | 15.08.2008 10:34 | 157109 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef MäschleWenn das Deutsche Waffengesetz etwas sinnvoller gestaltet wäre, dann wäre ein Taser, also eine nicht tödliche Elektroschockwaffe mit Distanzwirkung hier meiner Ansicht nach die optimale Lösung. Ein Arzt mit Taser???? Ich glaub ich lese nicht richtig... -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten- | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Trossingen / Baden- | 503026 | |||
Datum | 15.08.2008 10:35 | 156843 x gelesen | |||
Da gebe ich Dir vollkommen recht!!! | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Gründau / Hessen | 503027 | |||
Datum | 15.08.2008 10:36 | 156881 x gelesen | |||
Sorry, meinte natürlich Hartmund!Muss ja seine Richtigkeit haben! Die hier verfassten Beiträge und Kommentare sind ausschließlich meine persönliche Meinung und spiegeln in keinsterweise die Meinungen oder Auffassungen meiner Wehr! | |||||
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Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 503028 | |||
Datum | 15.08.2008 10:39 | 157121 x gelesen | |||
Was für eine schwachsinnige Idee. Ein Art mit Schußwaffe. Meiner Meinung nach sollte man sich eher mal die Frage stellen, ob man diesen Arz nicht mal selber zum Arzt schicken sollte. Wenn er sich verteidigen will, empfehle ich ihm einen Kurs in Selbstverteidigung oder den Kauf von Pfefferspray (Höchstens Pfefferspray!). Meiner Meinung nach wollte hier schlicht ein Jäger (denn er ist auch Jäger) gern mit ner Knarre rumrennen dürfen. Soll sich demnächst auf die Feuerwehr mit Waffen ausrüsten, wenn sie ihre Einsätze hauptsächlich in "sozialen Brennpunkten" fährt? was für ein Schwachsinn... Da haben sich offensichtlich zwie gefunden gehabt: Arzt + Richter... Im RD stellt es kein Problem da, die Polizei anzufordern und die kommen dann auch. -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten- | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 503029 | |||
Datum | 15.08.2008 10:39 | 156862 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Middekeeinen Schein nach nach § 27 Abs. 7 Nr. 1 WaffG i. V. m. § 10 Abs. 3 WaffV. Sorry, auch wenn es OT ist, aber daraus werde ich nicht schlau. Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 503030 | |||
Datum | 15.08.2008 10:58 | 157302 x gelesen | |||
Geschrieben von Joachim ThieleWenn er sich verteidigen will, empfehle ich ihm einen Kurs in Selbstverteidigung oder den Kauf von Pfefferspray (Höchstens Pfefferspray!). Du hast das Urteil (und die Begründung) schon gelesen? (Bzw. einige entsprechende Kommentare auch hier.) Dir ist danach klar, dass Pfefferspray oder andere "harmlose" Varianten wie Tränengas bei bestimmten Drogen-Intox (so gut wie) KEINE Wirkung zeigen? Insbesondere offensichtlich nicht dazu geeignet sind, einen potenziellen Angriff zu stoppen? Wie kommst Du dann zu der Aussage? Es stellt sich für mich aber in dem Zusammenhang eine anderen Problematik: Wenn man nicht will, dass der Arzt oder der RD in diesen Bereichen zum Opfer wird, muss man dafür sorgen, dass anderer Schutz (z.B. die Polizei) in diesen Bereichen IMMER zur Verfügung steht, oder die Klientel in bestimmten Bereichen NICHT mehr "bedient" wird. (In dem Zusammenhang solltet Ihr mal überlegen, welche Privatpersonen warum noch so alle mit Waffen im Haus versehen sind - oder private bewaffnete SD beauftragt haben, weil sie anerkannt gefährdet sind. - Auch in Deutschland. Stellte sich daher offenbar auch dem Gericht z.B. die Frage, ob ein xxx mehr gefährdet ist, als ein Arzt, der offensichtlich ja bereits mehrfach überfallen/bedroht wurde. Eine Ungleichbehandlung ist m.W. in Deutschland eigentlich nicht vorgesehen.) Alles andere verlagert das Risiko m.E. relativ einseitig und vom grünen Tisch der PC des Gut-Menschen-Tums aus viel zu einfach und nur auf den, der Hilfe leisten will - oder muss... Ansonsten: Mal sehen wieviel Beiträge bis hin zum verbalen Angriff dieser Thread hier noch hervorbringt.... Traurig, dass viel wesentlichere Themen viel weniger interessieren.... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 503031 | |||
Datum | 15.08.2008 11:04 | 156928 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoEine Ungleichbehandlung ist m.W. in Deutschland eigentlich nicht vorgesehen. Das WaffG ist in mancher Hinsicht eh "merkwürdig" gestaltet um es mal vorsichtig auszudrücken. Geschrieben von Ulrich Cimolino Traurig, dass viel wesentlichere Themen viel weniger interessieren.... Dieses Thema ist sehr Meinungslastig und bedarf nicht unbedingt Fachwissen um diskutieren zu können. Was nicht heisst das Fachwissen hier weiterhilft. Die Deutschen habe eh ein sehr gespanntes Verhältnis zu Waffen, das kommt erschwerend dazu. Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 503033 | |||
Datum | 15.08.2008 11:08 | 156809 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael LinkenbachDie Deutschen habe eh ein sehr gespanntes Verhältnis zu Waffen, das kommt erschwerend dazu. stimmt, hat ja auch Gründe, allerdings schlägts schon mal in komische Richtungen aus... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 503034 | |||
Datum | 15.08.2008 11:10 | 156823 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoDir ist danach klar, dass Pfefferspray oder andere "harmlose" Varianten wie Tränengas bei bestimmten Drogen-Intox (so gut wie) KEINE Wirkung zeigen? Insbesondere offensichtlich nicht dazu geeignet sind, einen potenziellen Angriff zu stoppen? vgl. dazu http://www.feuerwehr.de/download/Traenengas_und_Pfefferspray.pdf ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 503035 | |||
Datum | 15.08.2008 11:12 | 156700 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoWenn man nicht will, dass der Arzt oder der RD in diesen Bereichen zum Opfer wird, muss man dafür sorgen, dass anderer Schutz (z.B. die Polizei) in diesen Bereichen IMMER zur Verfügung steht, Wer hindert den RD daran, bei einer Bedrohungslage auf das Eintreffend der Polizei zu warten ? Warum sollte es nicht möglich sein, bei bestimmten "Problemzonen" oder Stichwörtern direkt die POL mit zu alarmieren ? Geschrieben von Ulrich Cimolino (In dem Zusammenhang solltet Ihr mal überlegen, welche Privatpersonen warum noch so alle mit Waffen im Haus versehen sind - oder private bewaffnete SD beauftragt haben, weil sie anerkannt gefährdet sind. - Das ist richtig, aber deshalb würde ich weder dem RD noch dem ÄN Waffen zur Ausrüstung mitgeben. Geschrieben von Ulrich Cimolino Alles andere verlagert das Risiko m.E. relativ einseitig und vom grünen Tisch der PC des Gut-Menschen-Tums aus viel zu einfach und nur auf den, der Hilfe leisten will - oder muss... Wenn es gewaltbereite Menschen an der ES gibt, ist es Aufgabe der POL sich um diese zu kümmern. Wenn die Gefährdungslage einen Einsatz des RD nicht zulässt, bleibt der Rückzug und die ggfs. Nachforderung der POL, falls nicht eh mit alarmiert wurde. Geschrieben von Ulrich Cimolino Traurig, dass viel wesentlichere Themen viel weniger interessieren.... Das ist leider die Realität, auch wenn wir da einer Meinung sind ,-) mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 503054 | |||
Datum | 15.08.2008 12:03 | 156792 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Joachim Thiele Ein Arzt mit Taser???? Könnte man ´nicht einen Defi entsprechend umrüsten ;-))) Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 503056 | |||
Datum | 15.08.2008 12:13 | 157024 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc MaierEin Taser als ultima Ratio ist im Prinzip nicht schlecht ( Stoppwirkung ist besser als bei Schusswaffen ),... Das halte ich für ein Gerücht ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 503057 | |||
Datum | 15.08.2008 12:14 | 156894 x gelesen | |||
Mir stellt sich die Frage, was passiert, wenn der Arzt von 10 aggressiven Drogenabhängigen angegriffen wird und nur 8 Schuss im Magazin hat ;-) Ne mal ehrlich! Das Ganze ist doch Schwachsinn. Ich lese schon in der B... "Arzt schießt Patienten nieder und reanimiert ihn anschließend wieder" u.s.w. Ich kenne derartige Probleme in ausreichender Anzahl und dort haben sich die Ärzte immer der polizeilichen Hilfe bedient. Sollte dennoch eine derart hohe Gefahr für Leib und Leben des Arztes bestehen, dann ist Rückzuck die beste Verteidigung. Für mich gilt hier "Schuster bleib bei deinen Leisten". Ansonsten müssten wir Taxifahrer, Busfahrer, Handwerker, Stromableser, GEZ-Kontrolleure und viele Andere auch mit Waffen ausrüsten. Die kommen ja auch mit solchen Leuten in Kontakt. Für mich probiert hier ein Arzt einfach nur an einen Waffenschein zu kommen. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 503058 | |||
Datum | 15.08.2008 12:15 | 157087 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael LinkenbachUnd da wage ich mal die Behauptung, das solche Trainings in Deutschland nicht angeboten werden, da es kaum Bedarf an z.b. zero-distance-shooting etc gibt. Diese Art Trainigs dürfen i.d.R. in D nicht angeboten werden. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 503059 | |||
Datum | 15.08.2008 12:17 | 156709 x gelesen | |||
Jein, Waffenscheininhaber dürfen schon das Verteidigungsschiessen üben. Allerdings ist hier die Grenze zum verbotenen "Combat-Schiessen" relativ fließend. Daher auch mein Verweis in Richtung USA. Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 503062 | |||
Datum | 15.08.2008 12:19 | 156863 x gelesen | |||
Schonmal getasert worden? Selbst wenn man will, man kann nichts mehr. Bei der Schusswaffe kommt es z.b. auf die Munition an welche Wirkung ich damit erreiche. Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Hart8mun8d F8., Emsland / Niedersachsen | 503063 | |||
Datum | 15.08.2008 12:21 | 156721 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoAnsonsten: Mal sehen wieviel Beiträge bis hin zum verbalen Angriff dieser Thread hier noch hervorbringt.... Traurig, dass viel wesentlichere Themen viel weniger interessieren.... ...mein Reden/Schreiben - nur mit anderen Worten. Danke. ich werde doch verstanden Hartmund Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 503064 | |||
Datum | 15.08.2008 12:22 | 156826 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael LinkenbachBei der Schusswaffe kommt es z.b. auf die Munition an welche Wirkung ich damit erreiche. Eben. Richtiges Kaliber, richtige Munitionswahl und die Mannstopwirkung paßt. Klar. Mit der 7,65 mm und VM-Geschossen darf ich da nicht anfangen... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 503066 | |||
Datum | 15.08.2008 12:25 | 156497 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferIch lese schon in der B... "Arzt schießt Patienten nieder und reanimiert ihn anschließend wieder" u.s.w. Du hast soeben das Paradoxon des militärischen Sanitätsdienstes erkannt ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Marc8 M.8, Heidenheim a. d. Brenz / Baden-Württemberg | 503069 | |||
Datum | 15.08.2008 12:37 | 156692 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerEben. Richtiges Kaliber, richtige Munitionswahl und die Mannstopwirkung paßt. Tut sie nicht. Da gibt es x-wissenschaftliche Studien und Berichte aus den USA drüber ( war gerade versucht hier den Link zu einer FBI Untersuchung rein zu stellen, inklusive Bilder aus der Gerichtsmedizin, aber das verkneif ich mir lieber ). "stopping power is an illusion" ( mal weit OT abgeschwenkt ). | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 503076 | |||
Datum | 15.08.2008 13:05 | 156546 x gelesen | |||
Servus! Geschrieben von Ulrich Cimolino Du hast das Urteil (und die Begründung) schon gelesen? Wo gibt es das eigentlich offen im Internet? Ich meine jetzt nicht die vielen Aufsätze und Pressemitteilungen. Habe es nur in einem kostenpflichtigen Angebot gefunden. Habe mir das Urteil mal angesehen. Die Argumentation überzeugt mich ehrlich gesagt nicht. 1. Der Kläger hat nachvollziehbar geschildert, die Waffe versteckt unter seiner Kleidung in einem Lederholster am Gürtel tragen zu können. Aus dieser Position heraus ließe sich die Waffe in einer Notwehrlage ähnlich schnell ziehen, wie es Polizeivollzugsbeamten im Einsatz möglich ist. Die Kammer verkennt nicht, dass es Überraschungsangriffe geben kann, die es dem Kläger unmöglich machen würden, die Waffe zu gebrauchen. Dabei berücksichtigt die Kammer jedoch nicht, die typische Situation in der die Verteidigungshandlung vorgenommen werden muss. Die Behandlungssituation findet oftmals in Wohnungen oder unter beengten Verhältnissen statt, bzw. ist der Arzt in wegen der Behandlung in räumlicher Nähe zum Täter. In dieser Situation ist jedoch selbst ein schneller Zugriff auf die Schußwaffe nicht ausreichend um den Angriff abzuwehren. Ein Täter kann ohne Probleme mehrere Meter überbrücken, bevor die Waffe überhaupt auf ihn gerichtet ist, von einem gezielten Schuß um den Angreifer kampfunfähig zu machen. In der darauf folgenden Situation ist die Distanz zum Täter zu gering um einen gezielten Schuß abzugeben und es besteht das Risiko der Entwendung der Waffe. 2. Das Gesetz sieht jedoch nur vor, dass der Kläger glaubhaft macht, das Führen der Waffe sei geeignet, die Gefährdung zu „mindern“. Eine solche Gefährdungsminderung läge vor. Soweit der Beklagte einwendet, dass ein Täter durch den Einsatz einer Schusswaffe provoziert würde, noch eher anzugreifen, bezweifelt die Kammer dies, weil der Überlebenstrieb des Täters in aller Regel stärker sein dürfte als seine Angriffslust. Das zu 1. gesagte, lässt Zweifel an der Gefährdungsminderung aufkommen. Der Einsatz einer Schußwaffe provoziert in den angegebenen Kreisen (Drogenmillieu) allerdings dazu, auch auf die mitgeführte Schußwaffe zurückzugreifen. Dies stellt natürlich kein echtes Argument gegen die Mitführung einer Schußwaffe durch den Arzt dar, denn gegen eine beim Täter mitgeführte Schußwaffe könnte er sich sonst nie wehren, zumal dieser Täter auch die Distanz zum Arzt braucht, die es auch dem Arzt erlauben würde die Schußwaffe einzusetzen. 3. Mit einer Schusswaffe wäre der Kläger in die Lage versetzt, den entschlossen handelnden Täter zu stoppen. Waffen sollen nicht dem Täter-, sondern dem Opferschutz dienen. Ein Täter, der angreift, obwohl das Opfer sich mit einer Schusswaffe verteidigt, handelt auf eigene Gefahr. Ich habe Zweifel, ob der Täter durch den Einsatz einer Schußwaffe tatsächlich gestoppt werden kann. Neben dem Argument der Distanz, ist noch das Problem der Kampfunfähigkeit durch eine Schußverletzung zu bedenken. Nur wenige werden überhaupt in der Lage sein, einen Schuß abzugeben, der sofort zur absoluten Kampfunfähigkeit (in der Regel = tot). Gerade die angesprochene Klientel, die ihr gesamtes Schmerzreizsystem durch Drogen ausgeschaltet haben, verspüren eben deutliche weniger Schmerzen und es ist naheliegend dass die sich durch einen Treffer in ein Bein oder die Schulter nicht beeindrucken lassen. Aber selbst bei einer Person mit "normalem" Schmerzverhalten führt eine Schußverletzung noch lange nicht dazu, dass er kampfunfähig ist. Daher hat die Polizei mit Stahlmantelgeschossen große Probleme Täter zu stoppen, weil es zu einem Durchschuss kommt und der andere nicht wirklich beeindruckt ist (zumindest nicht kurzfristig). Die Wahl der Munition kann da natürlich abhilfe schaffen. Meines Wissens gibt es andere nicht-tödliche Waffen, wie diese Elektroschocker, die wesentlich wirksamer sind was das stoppen von Angreifern angeht. Insofern wäre zu überlegen, ob der Arzt überhaupt allein dorthin fahren sollte und nicht vielleicht von jemandem begleitet wird, der die Situation beobachten kann, während der Arzt behandelt. Das würde m.E. den Arzt deutlich mehr schützen als ihn wie einen amerikanischen Sheriff alleine mit seinem Colt in die dunkelsten Ecken zu schicken. Gruß Sven | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 503091 | |||
Datum | 15.08.2008 14:29 | 156261 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael SattlerUnd dann wäre nämlich der NA vor Gericht dran aus meiner Sicht. Nach dem Waffenrecht müssen Schusswaffen jederzeit vor fremder Entziehung und Missbrauch geschützt sein. Damit bräuchte der RD zum Aufbewahren der Waffe einen Panzertresor der Klasse A. Jo. Auf der Wache. Das sollte jetzt nicht das Problem sein, hat jeder Jäger im Keller stehen. Im übrigen beötigt man meines Wissens nach auch für mehr als 10 Kurzwaffen ein Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 1, oder mehrere Behältnisse mit Widerstandsgrad 0 bzw. Sicherheitsstufe B. Der Na wäre überhaupt nicht "dran". Wenn ich auf die Jagd gehe baue ich auch nicht erst den Tresor im Keller aus und schleppe ihn ins Auto... Ansonsten halte ich das Thema für extrem albern. Ein Arzt hat weder die fundierte Ausbildung noch die regelmäßige Übung um eine Kurzwaffe im Nahkampf sicher zum Einsatz zu bringen. Des weiteren ist es nicht seine Aufgabe für Frischfleisch in der chirurgischen Notaufnahme / Pathologie zu sorgen. Wird es eng gibt es einen geordneten Rückzug und gut ist. Bei bestimmten Alarmbildern kann man gerne auch die POL direkt mitalarmieren. Alles andere ist Schwachsinn. Was kommt als nächstes? Das LF8 mit Dachluke und Lafette? Gruß, Markus Forumstreffen in Triesdorf vom 26. bis 28. September: Klick! ______________ Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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Autor | Rein8er 8H., Rosport / Entfällt | 503100 | |||
Datum | 15.08.2008 15:10 | 156442 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinoir ist danach klar, dass Pfefferspray oder andere "harmlose" Varianten wie Tränengas bei bestimmten Drogen-Intox (so gut wie) KEINE Wirkung zeigen? Insbesondere offensichtlich nicht dazu geeignet sind, einen potenziellen Angriff zu stoppen? Mit einem anderen Gas und einer leicht veränderten Art der Ausbringung scheint eine US-Firma speziell in diese Marktlücke hineinstossen zu wollen. Dem sicherlich auch in Grundbegriffen der Anatomie und Chirurgie ausgebildeten Arzt sollte die fachgerechte Handhabung dieser neuen technischen Problemlösung leicht fallen,...... http://www.youtube.com/watch?v=Sa_NC-_fvKs | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 503103 | |||
Datum | 15.08.2008 15:21 | 156415 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Linkenbach
in ganz einfach; Ich darf dich mit ner großen Knarre ballern lassen Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 503104 | |||
Datum | 15.08.2008 15:21 | 156788 x gelesen | |||
Geschrieben von Reiner HesseMit einem anderen Gas und einer leicht veränderten Art der Ausbringung scheint eine US-Firma speziell in diese Marktlücke hineinstossen zu wollen. Ich verstehe den Sinn des Videos nicht ganz. Ist das Ernst? Ich bin noch nie von Wassermelonen angegriffen worden, und ich möchte dieses WASP Injection Knife auch nicht gegen Menschen einsetzen. Wir sind Rettungskräfte. Wir helfen Menschen. Wir schießen nicht auf Menschen, wir schlitzen keine Menschen auf und wir brauchen schon gar kein "ich-stech-dich-dann-explodiert-dein-Kopf"-Dingens. Gruß, Markus Forumstreffen in Triesdorf vom 26. bis 28. September: Klick! ______________ Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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Autor | Rein8er 8H., Rosport / Entfällt | 503108 | |||
Datum | 15.08.2008 15:31 | 156609 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberIch bin noch nie von Wassermelonen angegriffen worden, Seit ich den Film "Die Rache der Raketenwürmer" gesehen habe, rechne ich mit allem..... Geschrieben von Markus Weber Ist das Ernst? Nö,....nicht wirklich meinerseits. Aber eine US-Firma hat das Ding auf den Markt gebracht ....zur Abwehr von "Bären und Wölfen",.....In Zukunft heisst es dann nicht mehr "Ich stech dich ab", sondern "Ich pump dich auf",....;-) | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 503113 | |||
Datum | 15.08.2008 15:38 | 156371 x gelesen | |||
Geschrieben von Reiner HesseSeit ich den Film "Die Rache der Raketenwürmer" gesehen habe, rechne ich mit allem..... Seit ich Gremlins gesehen habe hab ich den Teddybär meiner Freundin auch aus dem gemeinsamen Bettchen verbannt. ;-) Den Sinn für die Mitführung einer Kurzwaffe im RD erschließt sich mir trotzdem noch nicht ganz. Gruß, Markus Forumstreffen in Triesdorf vom 26. bis 28. September: Klick! ______________ Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 503128 | |||
Datum | 15.08.2008 16:26 | 156466 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferIch kenne derartige Probleme in ausreichender Anzahl und dort haben sich die Ärzte immer der polizeilichen Hilfe bedient. Sollte dennoch eine derart hohe Gefahr für Leib und Leben des Arztes bestehen, dann ist Rückzuck die beste Verteidigung. Hallo, da man heute bei Anwendung der früher üblichen Selbstverteidigungsmaßnahmen mit Strafanträgen, Verurteilung und disziplinarischen Maßnahmen rechnen muss, bleibt nur die Übergabe der Einsatzstelle an die Polizei, gegebenfalls ein Rückzug oder aggresives Zuwarten. Die Polizei verhält sich bei "rechtsfreien Zonen" (ich habe da zwei ehemalige Russen-Diskos in Erinnerung) nicht anders. Auch die warten Verstärung ab oder ziehen sich zurück und spielen nicht den dummen Helden oder den edlen Samariter. Dass dabei mal u.a. auch Unbeteiligte auf Hilfe oder medizinische Versorgung länger warten müssen ist mir auch klar, - aber solche Dinge gibt es eben im realen Leben und gesellschaftspolitische Probleme, bzw. politisches Versagen können wir vor Ort nicht lösen. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Flor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen | 503345 | |||
Datum | 16.08.2008 16:38 | 156382 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc MaierMuss ich nach dieser Logik einem Polizisten, der auf einen Angreifer schießt auch Vorsatz unterstellen, weil der eine 9mm bei sich trägt? Nee, weil das bei ihm zur Ausrüstung gehört! Kriegen wir sowas gestellt? Nein - also! Lasst einfach die Finger von dem Zeug, wenns zu blöd wird - rumdrehen und gehen... Gruß Flo | |||||
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Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 503814 | |||
Datum | 19.08.2008 08:51 | 156518 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoDir ist danach klar, dass Pfefferspray oder andere "harmlose" Varianten wie Tränengas bei bestimmten Drogen-Intox (so gut wie) KEINE Wirkung zeigen? Insbesondere offensichtlich nicht dazu geeignet sind, einen potenziellen Angriff zu stoppen? So - Du bist also der Ansicht, dass Täter unter bestimmten Drogen-Intox, bei denen Pfeffer-Spray keine Wirkung zeigt, dann vom Arzt (der zu ihrer Versorgung vor Ort ist) mit einer Schußwaffe gestoppt werden sollen? Da freut sich der Staatsanwalt jetzt schon... Geschrieben von Ulrich Cimolino Wenn man nicht will, dass der Arzt oder der RD in diesen Bereichen zum Opfer wird, muss man dafür sorgen, dass anderer Schutz (z.B. die Polizei) in diesen Bereichen IMMER zur Verfügung steht, oder die Klientel in bestimmten Bereichen NICHT mehr "bedient" wird. Noch eine tolle Idee - das "nicht bedienen" eines Klientels ist eine weitere Variante, auch hier freut sich dann der Staatsanwalt... Man könnte jedoch darüber nachdenken, ab einem gewissen Grad der Gefährdung, sprich wenn der Doc merkt, "jetzt wirds` mir hier zu gefährlich", die Behandlung aus Gründen des Eigenschutzes nicht mehr weiterzuführen. Z.B. bis Polizei da ist. DAS wäre vertretbar. Da brauch man keine Waffe. Ein Arzt mit Schußwaffe zum Schutz vor seinen Patienten ist in meinen Augen undenkbar. -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten- | |||||
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Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 503815 | |||
Datum | 19.08.2008 08:53 | 156158 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferFür mich gilt hier "Schuster bleib bei deinen Leisten". Ansonsten müssten wir Taxifahrer, Busfahrer, Handwerker, Stromableser, GEZ-Kontrolleure und viele Andere auch mit Waffen ausrüsten. Die kommen ja auch mit solchen Leuten in Kontakt. Richtig. Und ich muss kein Urteil lesen, um das zu merken... -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten- | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 503818 | |||
Datum | 19.08.2008 09:03 | 156344 x gelesen | |||
Geschrieben von Joachim Thielean könnte jedoch darüber nachdenken, ab einem gewissen Grad der Gefährdung, sprich wenn der Doc merkt, "jetzt wirds` mir hier zu gefährlich", die Behandlung aus Gründen des Eigenschutzes nicht mehr weiterzuführen. Ich glaube kaum, daß der Doc in einem solchen Moment das (ja vermutlich gefährliche) Umfeld davon Überzeugen kann. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 503821 | |||
Datum | 19.08.2008 09:18 | 156520 x gelesen | |||
Geschrieben von Joachim ThieleSo - Du bist also der Ansicht, dass Täter unter bestimmten Drogen-Intox, bei denen Pfeffer-Spray keine Wirkung zeigt, dann vom Arzt (der zu ihrer Versorgung vor Ort ist) mit einer Schußwaffe gestoppt werden sollen? Da freut sich der Staatsanwalt jetzt schon... Nicht eine einfache Frage mit einer Gegenfrage beantworten! Die Frage, warum manche meinen, für Gefahrenbereiche reiche Pfefferspray, ein Team (aus mind. 2), eine Nahkampfausbildung, während andere dafür Waffen vorsehen wird übrigens auch im Bereich der Ordnungsämter der Kommunen heiß diskutiert. Die Lösungen sehen entsprechend verschieden aus. In dem Fall ist der Doc übrigens alleine, aber vielleicht könnte man dem ja auch statt einer Waffe einen Polizisten an die Seite stellen. Wirkt bis zu einer gewissen Grenze sicherlich beeindruckend. Hilft ihm aber nicht, wenn er zu Hause überfallen wird. (War da nicht was....?) Geschrieben von Joachim Thiele Geschrieben von Ulrich Cimolino Wieviel Erfahrung hast Du mit Einsätzen in absoluten sozialen Brennpunkten? Bist Du selbst schon mal überfallen/beraubt worden? Ich bin nicht das Gericht, ich habe das Urteil nicht gefällt. Ich hab die Probleme weder gemacht, noch verursacht. Ich sehe nur, dass wir in einigen Tätigkeitsbereichen zunehmend Probleme in bestimmten Bereichen bekommen werden. Das muss ich nicht gut finden, das ist aber so! Und nein, wir planen natürlich nicht die Einführung von Schußwaffen, sollte das Deine nächste Frage sein... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 503822 | |||
Datum | 19.08.2008 09:19 | 156499 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoUnd nein, wir planen natürlich nicht die Einführung von Schußwaffen, sollte das Deine nächste Frage sein... Schade, die Ausschreibung hätte ich nun gerne mal gesehen... ;-) MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 503829 | |||
Datum | 19.08.2008 09:55 | 156342 x gelesen | |||
Bist Du denn der Ansicht, dass Täter unter bestimmten Drogen-Intox, bei denen Pfeffer-Spray keine Wirkung zeigt, dann vom Arzt (der zu ihrer Versorgung vor Ort ist) mit einer Schußwaffe gestoppt werden sollen? niht einfach eine Frage unbeantwortet lassen... ;) Geschrieben von Ulrich Cimolino Wieviel Erfahrung hast Du mit Einsätzen in absoluten sozialen Brennpunkten? Ausreichende. Und nicht nur aus Sicht der "nichtpolizeilichen" Gefahrenabwehr! Geschrieben von Ulrich Cimolino Bist Du selbst schon mal überfallen/beraubt worden? Ja. Und ich laufe auch nicht mit Schusswaffe, Taser, etc. herum. Geschrieben von Ulrich Cimolino Und nein, wir planen natürlich nicht die Einführung von Schußwaffen, (...) Das habe ich auch nicht angenommen. -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten- | |||||
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Autor | Rein8er 8H., Rosport / Entfällt | 503830 | |||
Datum | 19.08.2008 09:55 | 156488 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeySchade, die Ausschreibung hätte ich nun gerne mal gesehen... ;-) Hier kommt die feuerwehrspezifische Problemlösung aus dem Reich der Mitte, die fire-extinguishing anti-riot-gun: http://www.alibaba.com/product-gs/51152952/anti_riot_fire_extinguish_gun_single/showimage.html? Je nach Bedarf wird Feuerlösch- oder Mannstop-Mun. geladen.......man muss halt flexibel sein. Vermutlich besteht die Weiterentwicklung in Feuerlösch-Artillerie....;-) Schon toll was sich in China neben Olympia so alles tut. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 503831 | |||
Datum | 19.08.2008 10:01 | 156105 x gelesen | |||
Geschrieben von Joachim ThieleBist Du denn der Ansicht, dass Täter unter bestimmten Drogen-Intox, bei denen Pfeffer-Spray keine Wirkung zeigt, dann vom Arzt (der zu ihrer Versorgung vor Ort ist) mit einer Schußwaffe gestoppt werden sollen? Das ist schon eine andere Aussage als: "Person mit Drogen-Intox (o.ä.) greift Arzt an und dieser verteidigt sich." MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 503832 | |||
Datum | 19.08.2008 10:03 | 156233 x gelesen | |||
Geschrieben von Reiner HesseHier kommt die feuerwehrspezifische Problemlösung aus dem Reich der Mitte, (...) Ich liebe dieses Land. Die rechnen (wie in anderen Fällen ja bekanntlicherweise geschehen) danach verursacherabhängig jeden Schuß ab - ggf. bei den Angehörigen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 503835 | |||
Datum | 19.08.2008 10:12 | 156502 x gelesen | |||
Geschrieben von Joachim ThieleBist Du denn der Ansicht, dass Täter unter bestimmten Drogen-Intox, bei denen Pfeffer-Spray keine Wirkung zeigt, dann vom Arzt (der zu ihrer Versorgung vor Ort ist) mit einer Schußwaffe gestoppt werden sollen? Wie kommst Du eigentlich zu der Auffassung, die Du selbst hier geschrieben hast? Geschrieben von Joachim Thiele
Wenn Du nun akzeptieren musst, dass das in diversen Fällen (und zwar in genau denen, die der Arzt auch vor Gericht vorgebracht hat) NICHT wirkt, was wäre dann die Lösung? Bist Du der Ansicht, da dann keinen mehr hinzuschicken? (hast Du vorhin schon im Ansatz als "tolle Idee" kritisiert!) Bist Du der Ansicht zu bestimmten Einsätzen nur vorzugehen, wenn IMMER die Polizei dabei ist? Was ist, wenn die dafür nicht kommt, zur Verfügung steht? Wie reagiert der Doc bei einem akuten Angriff? Ich halte Schußwaffen für absolut keine tolle Idee, aber ich meine auch, dass Ihr/Du es sich ab und an "etwas" einfach macht, denn political correctness ist herrlich einfach, nur oft meilenweit von der Realität weg! Geschrieben von Joachim Thiele Ausreichende. Und nicht nur aus Sicht der "nichtpolizeilichen" Gefahrenabwehr! Fein, dann stell Dich doch dem Gericht als Sachverständiger zur Verfügung (ggf. auch der nächsten Instanz). ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 503838 | |||
Datum | 19.08.2008 10:27 | 156436 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoWie kommst Du eigentlich zu der Auffassung, die Du selbst hier geschrieben hast? Das war keine Auffassung, sondern eine Frage an Dich, mit dieser Frage hatte ich auf Deine Frage geantwortet. Ich war der Auffassung, das Pfefferspray (höchstens) angemessen wäre. Dass eine Schusswaffe und Pfefferspray unterscheidlich gefährlich für den Patienten sind ist wohl unstreitig. Geschrieben von Ulrich Cimolino Wenn Du nun akzeptieren musst, dass das in diversen Fällen (und zwar in genau denen, die der Arzt auch vor Gericht vorgebracht hat) NICHT wirkt, was wäre dann die Lösung? Den Einsatz so lange zu unterbrechen, bis Polizei da ist. Es ist schließlich immer noch ein Unterscheid zwischen "gar nicht mehr bedienen" (DEIN Vorschlag) und situationsgerechtem "nicht bedienen" - nicht wahr? Geschrieben von Ulrich Cimolino Bist Du der Ansicht zu bestimmten Einsätzen nur vorzugehen, wenn IMMER die Polizei dabei ist? Bin ich. Geht der RD/NA bei Euch vor, wenn z.B. die Schießerei/Messerstecherei/Schlägerie noch derart in Gang ist, dass das RD-Personal verletzt werden kann? Ich hoffe doch nicht. Dann muss eben auf die Polizei gewartet werden, oder zumindest solange, bis die Gefährdung als akzeptabel eingeschätzt wird. Geschrieben von Ulrich Cimolino Was ist, wenn die dafür nicht kommt, zur Verfügung steht? s.o. Geschrieben von Ulrich Cimolino Wie reagiert der Doc bei einem akuten Angriff? Habe ich bereist ausgeführt. Wie reagiert denn ein FM (SB) im ATr bei einem akuten Angriff? Pistole raus? Geschrieben von Ulrich Cimolino Ich halte Schußwaffen für absolut keine tolle Idee, aber ich meine auch, dass Ihr/Du es sich ab und an "etwas" einfach macht, denn political correctness ist herrlich einfach, nur oft meilenweit von der Realität weg! Ich halte Schußwaffen auch für keine tole Idee. Un ich meine, dass Du es Dir herrlich einfach machst, wenn Du die Nachteile einer Schußwaffe beim Doc und die m.E. Unvereinbarkeit seines Berufes mit dem Führen derselben im Einsatz einfach beseite wischst. Geschrieben von Ulrich Cimolino Fein, dann stell Dich doch dem Gericht als Sachverständiger zur Verfügung (ggf. auch der nächsten Instanz). Soviel zum Thema: sachliche Argumentation... -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten- | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 503840 | |||
Datum | 19.08.2008 10:29 | 156010 x gelesen | |||
Ich sehe nur, dass wir in einigen Tätigkeitsbereichen zunehmend Probleme in bestimmten Bereichen bekommen werden. Also hier sind die Probleme schon lange bekannt. Einzig was sich ändert ist die Häufigkeit und der Mangel an Respekt. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 503843 | |||
Datum | 19.08.2008 10:37 | 156528 x gelesen | |||
Geschrieben von Joachim ThieleDas war keine Auffassung, sondern eine Frage an Dich, mit dieser Frage hatte ich auf Deine Frage geantwortet. Ich war der Auffassung, das Pfefferspray (höchstens) angemessen wäre. Der Tip ist leider maximal sinnlos, weil wirkungslos... Geschrieben von Joachim Thiele Dass eine Schusswaffe und Pfefferspray unterscheidlich gefährlich für den Patienten sind ist wohl unstreitig. Was ist eigentlich wie gefährlich für den Arzt? Geschrieben von Joachim Thiele Den Einsatz so lange zu unterbrechen, bis Polizei da ist. Es ist schließlich immer noch ein Unterscheid zwischen "gar nicht mehr bedienen" (DEIN Vorschlag) und situationsgerechtem "nicht bedienen" - nicht wahr? Schöne Idee, nur ebenfalls in vielen Fällen nutzlos. Was machts Du hier? Ein Patient greift plötzlich eine RTW-Besatzung tätlich mit einer zerbrochenen Glasflasche an? Die können dann nicht "warten" bis die Polizei kommt, die müssen handeln! (Immerhin sind die schon mal zu zweit - hoffentlich. Allerdings gibts auch hier "Kräftevarianzen" der Besatzungen von Schicht zu Schicht bzw. Organisation usw.) Geschrieben von Joachim Thiele Habe ich bereist ausgeführt. Wie reagiert denn ein FM (SB) im ATr bei einem akuten Angriff? Pistole raus? Nein hast Du nicht! Der FA ist im ATr zu zweit und weit besser geschützt! Und er ist "bewaffnet". (Sprich er hat Material mit dem er sich garantiert wehren würde, wenn er angegriffen würde...) Geschrieben von Joachim Thiele Un ich meine, dass Du es Dir herrlich einfach machst, wenn Du die Nachteile einer Schußwaffe beim Doc und die m.E. Unvereinbarkeit seines Berufes mit dem Führen derselben im Einsatz einfach beseite wischst. Hmm, und Du "wischt" mal eben nicht eine Gerichtsbeschluß zur Seite? Du gibst als Begründung nicht Empfehlungen ("maximal Pfefferspray") die wirkungslos sind? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 503845 | |||
Datum | 19.08.2008 10:48 | 156043 x gelesen | |||
Geschrieben von Joachim ThieleWie reagiert denn ein FM (SB) im ATr bei einem akuten Angriff? Reichsleuchtkörper™ frei zum Gefecht. ;-) MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 503846 | |||
Datum | 19.08.2008 10:49 | 155947 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoDer FA ist im ATr zu zweit und weit besser geschützt! Und er ist "bewaffnet". Gibt es B- Tragekörbe? ;) (nein ich erwarte keine Antwort) Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 503848 | |||
Datum | 19.08.2008 10:52 | 156158 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoWas machts Du hier? Ein Patient greift plötzlich eine RTW-Besatzung tätlich mit einer zerbrochenen Glasflasche an? Die können dann nicht "warten" bis die Polizei kommt, die müssen handeln! (Immerhin sind die schon mal zu zweit - hoffentlich. Allerdings gibts auch hier "Kräftevarianzen" der Besatzungen von Schicht zu Schicht bzw. Organisation usw.) Anderer Fall. Wie Du treffend geschrieben hast: Die sind zu zweit. Und wenn sie sich zurückziehen - auch das ist ein "handeln" - und dann das Eintreffen der Pol abwarten. Geschrieben von Ulrich Cimolino Hmm, und Du "wischt" mal eben nicht eine Gerichtsbeschluß zur Seite? | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 503849 | |||
Datum | 19.08.2008 10:59 | 156289 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinopolitical correctness ist herrlich einfach, nur oft meilenweit von der Realität weg! Zur political correctness gehört das Gewaltmonopol des Staates durch explizit hierfür vorgesehene Mitarbeiter (Polizei, Justiz, Militär) und einem besonderen der Aufgabe angemmessenen Beschäftigungsverhältnis (Beamter, Soldat). Gruß Ingo | |||||
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Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 503850 | |||
Datum | 19.08.2008 11:10 | 155868 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo zum FeldeZur political correctness gehört das Gewaltmonopol des Staates durch explizit hierfür vorgesehene Mitarbeiter (Polizei, Justiz, Militär) und einem besonderen der Aufgabe angemmessenen Beschäftigungsverhältnis (Beamter, Soldat). DEm ist wohl nichts hinzuzufügen... -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten- | |||||
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Autor | Rein8er 8H., Rosport / Entfällt | 503851 | |||
Datum | 19.08.2008 11:35 | 156226 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo zum FeldeGewaltmonopol des Staates durch explizit hierfür vorgesehene Mitarbeiter Aha,....jetzt fängts an mich zu interessieren. Auch wenn es viele nicht hören wollen. Wir d.h. Nord-West-Europa hat sich in jeder Hinsicht gesellschaftlich an die USA angenähert was die letzten 40 Jahre gezeigt haben. Und innerhalb der USA ist Kalifornien der Vorreiter im Guten wie im Schlechten. Man könnte also einen Blick in die USA werfen um sich zumindest perspektivisch über das zu informieren was da noch kommen soll. Nicht unbedingt 1:1 aber doch zumindest asymptotisch. Das Gewaltmonopol des Staates wird zunehmend relativiert. Dies ist auf die generelle Liberalisierung unserer Lebenswelt zurück zu führen. In Staatssystemen mit starker Repression ist das Gewaltmonopol absolut ausgeprägt sofern es sich um Staaten der Moderne handelt. Der Staat hat das Monopol der Gewaltanwendung. Der Gesellschaftsvertrag sieht als Gegenstück zum Gewaltverzicht des Individuums den Schutz dieses Individuums vor fremder (krimineller oder militärischer) Gewalt durch den Staat vor. Wenn der Staat allerdings seiner Verpflichtung aus dem Gesellschaftsvertrag nicht ausreichend nachkommt so wird es unweigerlich zu einer Wiederbewaffnung der Individuen kommen. In den USA war vom Staat nie absoluter Schutz erwartet worden. Es ist, neben anderen Faktoren, eine Frage der Idee von Staat, die hier entscheidend ist. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 503852 | |||
Datum | 19.08.2008 11:45 | 155806 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo zum FeldeZur political correctness gehört das Gewaltmonopol des Staates durch explizit hierfür vorgesehene Mitarbeiter (Polizei, Justiz, Militär) und einem besonderen der Aufgabe angemmessenen Beschäftigungsverhältnis (Beamter, Soldat). Ob das direkt zur PC gehört mag ich bezweifeln, im Grundsatz hast du aber mit deiner Aussage recht. Dumm nur, daß genau diejenigen, die sehr auf PC pochen nicht selten selbst das Gewaltmonopol des Staates anzweifeln. Andere sind so realitätsfern zu glauben, daß sie davon ausgehen, das der Staat sie schnellstmöglich aus jeder Situation erretten kann und vor allem - auch wird. Ach übrigens: Link MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 503853 | |||
Datum | 19.08.2008 11:45 | 155982 x gelesen | |||
Zunächst haben wir uns sicherlich in einigen Bereichen an amerkanische Verhältnisse angenährt, in den verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen. Jedoch unterscheiden sich die Staatsgebilde in garvierender Art und Weise -ich gehe nicht davon aus, dass ein Blick auf Californien hier hilft. Jedoch gebe ich Dir völlig recht, wenn der Staat seiner ihm obligenden Schutzpflicht (die er mit Abgabe des Gewaltmonopols durch den Souverain hat) nicht mehr so nachkommt, dass der Souverain - also wir - uns genügend geschützt fühlen, dann muss ein Volk seinen Schutz wieder selbst in die Hand nehmen. DAS ist aber - so sehe ich das - kein Argument für die Bewaffnung von Ärzten, RDlewrn oder Feuerwehrleuten oder gar Privatpersonen, sondern ein Argument für mehr Personal und Ausstattung bei der Polizei. damit der Staat seiner Schutzverpflichtung wieder nachkommen kann. -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten- | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 503854 | |||
Datum | 19.08.2008 11:48 | 155798 x gelesen | |||
Geschrieben von Joachim Thiele(...), sondern ein Argument für mehr Personal und Ausstattung bei der Polizei. damit der Staat seiner Schutzverpflichtung wieder nachkommen kann. Was aber wiederum mit dem Verweis auf das Wort "Polizeistaat" gerne von der selben Klientel abgelehnt wird, die auch eine Bewaffnung anderer Personengruppen ablehnen. Also eine Zwickmühle. Langsam wird es aber sehr OT. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 503857 | |||
Datum | 19.08.2008 11:54 | 155715 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyWas aber wiederum mit dem Verweis auf das Wort "Polizeistaat" gerne von der selben Klientel abgelehnt wird, die auch eine Bewaffnung anderer Personengruppen ablehnen. Also eine Zwickmühle. Nicht unbedingt. Der (von manchen so bezeichnete) Polizeistaat entwickelt sich weniger in Form seiner (bewaffneten) Beamten sondern vielmehr in den unauffälligeren und indirekten Bereichen wie Datenschutz, Selbstverständnis und politischer Zielrichtung. Der "Schutzmann" ist dabei kaum das Problem. Geschrieben von Marc Dickey
Ja. Leider ist es bei solch grundsätzlichen Diskussionen schwierig, auf der Feuerwehr-Ebene zu bleiben, weil die Problematik viel tiefer geht. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 503864 | |||
Datum | 19.08.2008 12:15 | 155888 x gelesen | |||
Geschrieben von Joachim ThieleAnderer Fall. Wie Du treffend geschrieben hast: Die sind zu zweit. stimmt, kommen wir zurück zum Arzt: der ist allein... Geschrieben von Joachim Thiele Ich wische keinen Beschluß zur Seite - ich halte lediglich ein Urteil für falsch. ich halte nur einige Deiner Argumente für ein bißchen "zu einfach" (oder schlicht falsch, weils eben nicht wirkt) Geschrieben von Joachim Thiele ich rede nicht nur von Tätern, in denen Pfefferspray wirkungslos ist. Nicht alle Patienten des Doc stehen unter entsprechender "Drogen-Intox". Komisch übrigens, dass bei SEK ein Pfefferspray ein Mittel der Wahl ist, wo es doch so völlig wirkungslos ist... Ich weiss "anderer Fall" - trotzdem... gaaanz anderer Fall.... (und mit Eskalationsstufen haben die noch ganz andere Mittel und sind im Nahkampf/SV ausgebildet und sind zu mehreren und und und) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Rein8er 8H., Rosport / Entfällt | 503865 | |||
Datum | 19.08.2008 12:15 | 155651 x gelesen | |||
Die Problemlösung die du vorschlägst besteht also in einem Mehr an Staat. Die Realität sieht allerdings anders aus. Staat wird zunehmend abgebaut und zwar in allen möglichen Bereichen. auch in den sog. hoheitlichen Bereichen die bislang als sakro sankt galten. Westliche Staaten vertrauen zunehmend auf Privatfirmen bei der Kriegführung (wenn auch in D vorerst nur im Logistikbereich). Auch private Sicherheitsdienste sind eine Wachstumsbranche. Wir hatten hier auch schon eine Diskussion über Privatisierungen,d.h. Entstaatlichung der Rettungsdienste. Es ist IMO illusorisch anzunehmen, dass mittelfristig das Gewaltmonopol zur Kriminalitätsabwehr beim Staat bleiben wird. Der Staat der Moderne wie wir ihn kennen ,und wie er hier tw. so vehement verteidigt wird, ist nur eine Entwicklungsstufe. Die westlichen Nationalstaaten geben zunehmend Kompetenzen an nichtstaatliche Strukturen ab (Privatfirmen, NATO, EU, UNO), da diese Staaten die erwarteten Leistungen nicht oder nicht zu vertretbaren Kosten erbringen können. Allgemein ist zu sagen, dass die Bindekraft der Nationalstaaten in allen Hinsichten fühlbar nachlässt, d.h. auch beim Gewaltmonopol. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 503866 | |||
Datum | 19.08.2008 12:20 | 156039 x gelesen | |||
Geschrieben von Reiner HesseMan könnte also einen Blick in die USA werfen um sich zumindest perspektivisch über das zu informieren was da noch kommen soll. war da nicht letztens ein Fw-Fahrzeug verlinkt, das gepanzert war, um aus den Erfahrungen der Rassenunruhen ggf. doch (auch Unbeteiligten!) helfen zu können, OHNE selbst Opfer zu werden? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Mitj8a S8., Pinneberg / SH | 503869 | |||
Datum | 19.08.2008 12:28 | 155642 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Ulrich Cimolino war da nicht letztens ein Fw-Fahrzeug verlinkt, das gepanzert war, um aus den Erfahrungen der Rassenunruhen ggf. doch (auch Unbeteiligten!) helfen zu können, OHNE selbst Opfer zu werden? Das war der hier. Gruß Mitja Ich spreche grundsätzlich und immer nur für mich! | |||||
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Autor | Rein8er 8H., Rosport / Entfällt | 503871 | |||
Datum | 19.08.2008 12:35 | 155677 x gelesen | |||
Beim Ansteigen der Gewaltintensität wird wohl mit einer gewissen Zwangsläufigkeit auch das Schutzniveau steigen (müssen). Wenn Staat nicht in der Lage ist dies organisatorisch,d.h. durch Bereitstellung von geeignetem Personal und Gesetzen befriedigend zu lösen, wird es wohl zu einer "technischen" Problemlösung kommen. Es gibt seit langer Zeit Sanitätspanzer die wohl eingeführt wurden weil es zu Beschuss ungeschützter San.-Kräfte trotz Verbots kam. In UN-Einsätzen (z.B.Balkan) waren und sind speziell diese Ambulanzpanzer ein Kernelement wirksamer Hilfe für verletzte Zivilisten. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 503875 | |||
Datum | 19.08.2008 12:55 | 155812 x gelesen | |||
Geschrieben von Joachim ThieleDass eine Schusswaffe und Pfefferspray unterscheidlich gefährlich für den Patienten sind ist wohl unstreitig. Und? Für mich zählt nur ein Ergebnis: Der angegriffene ist unverlett. Was mit dem Angreifer passiert ist mir - um es mal ganz deutlich zu sagen - scheißegal. Das ist unser Deutsches Grundproblem. Wir bedauern immer den Täter. Dann wird eben ein Junkie der den Doc angreift und ihn um seine BTM berauben will von diesem mit der Schußwaffe niedergestreckt. 5 Minuten Prüfung des Sachverhalts, Stempel drunter "Notwehr", Endablage. Fertig. Das wäre mir in der Zeitung nicht mal 5 Zeilen wert. Geschrieben von Joachim Thiele Den Einsatz so lange zu unterbrechen, bis Polizei da ist. Es ist schließlich immer noch ein Unterscheid zwischen "gar nicht mehr bedienen" (DEIN Vorschlag) und situationsgerechtem "nicht bedienen" - nicht wahr? Es geht doch nicht um die Fälle wo der NA zu einem laufende häuslichen Streit kommt wo schon die Bratpfennen oder mehr fliegen. Sondern um die Fälle die ganz harmlos aussehen und während Du im Raum bist eskalieren. Und die Zahl der Fälle nimmt m.E. eher zu als ab. Da ist dann mit spontanem Rückzug nichtr mehr viel (das sind übrigens auch die Fälle bei denen Polizeibeamte eher was abbekommen weil die genau so in die "ist ja harmlos" Falle tappen. Geschrieben von Joachim Thiele Bin ich. Geht der RD/NA bei Euch vor, wenn z.B. die Schießerei/Messerstecherei/Schlägerie noch derart in Gang ist, dass das RD-Personal verletzt werden kann? Ich hoffe doch nicht. Dann muss eben auf die Polizei gewartet werden, oder zumindest solange, bis die Gefährdung als akzeptabel eingeschätzt wird. Nochmal. Um diese Fälle geht es nicht. Geschrieben von Joachim Thiele Ich halte Schußwaffen auch für keine tole Idee. Ich halte wie man sicherlich schon gemerkt hat eine Schußwaffe zur Selbstverteidigung in der Hand eines ausreichend ausgebildeten und ausrechend entschlossenen Berechtigten füpr eine durchaus brauchbare Sache. Wir müssen nur mal anfangen das ganze aus Opfersicht und nicht aus Tätersicht zu betrachten. Nebenbei. Die Stadt in den USA mit der höchsten Mordrate (und auch Spitzenreiter bei anderen Verbrechen) ist die Stadt mit den (bisher, weil der Suprteme Court hat das Verbotsgesetz jetzt gekippt) schärfsten Waffengesetzen (Washington D.C.) der USA. Weil der Täter dort im Gegensatz zu weiten Teilen der USA davon ausgehen kann, daß sein Opfer wie gesetzlich gefordert unbewaffnet ist. Geschrieben von Joachim Thiele Un ich meine, dass Du es Dir herrlich einfach machst, wenn Du die Nachteile einer Schußwaffe beim Doc und die m.E. Unvereinbarkeit seines Berufes mit dem Führen derselben im Einsatz einfach beseite wischst. Jeder Militärarzt ist im (Auslands)Einsatz bewaffnet. Und jeder Militäararzt würde wie auch jeder Angehörige des militärischen Sanitätstruppe (die ebenfalls bewaffnet sind) seine Waffe bestimmungsgemäß gem. den Genfer Abkommen dazu einsetzen, sich und seine Patienten gegen Angriffe zu verteidigen ohna dabei eine Unvereinbarkeit mit seinem ärztlichen Beruf zu erkennen. Und um mehr geht es nicht. Es geht nicht darum eine laufende Schießerei oder einen Banküberfall durch einen NA beenden zu lassen. Sondern es geht darum jemanden der ein erhöhtes Risiko hat in bestimmte (unvorhersehbare) Situationen zu geraten die Möglichkeit zu geben von seinem gesetzlichen Recht auf Notwehr auch Gebrauch machen zu können. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 503879 | |||
Datum | 19.08.2008 13:06 | 155905 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerDas wäre mir in der Zeitung nicht mal 5 Zeilen wert. Traurig, traurig... Geschrieben von Christian Fischer Es geht doch nicht um die Fälle wo der NA zu einem laufende häuslichen Streit kommt wo schon die Bratpfennen oder mehr fliegen. Sondern um die Fälle die ganz harmlos aussehen und während Du im Raum bist eskalieren. Und genau DA kann ein Notarzt, der vieleicht Jäger ist, mit einer Handfeuerwaffe nicht adäqut reagieren. Das fällt selbst einem gut ausgebildeten Polizeibeamten schwer. Also erzählt mir nichts davon, dass eine Pistole den Doc adäquat schützt... Das ist nämlich eine Wunschvorstellung. Geschrieben von Christian Fischer Jeder Militärarzt ist im (Auslands)Einsatz bewaffnet. Und jeder Militäararzt würde wie auch jeder Angehörige des militärischen Sanitätstruppe (die ebenfalls bewaffnet sind) seine Waffe bestimmungsgemäß gem. den Genfer Abkommen dazu einsetzen, sich und seine Patienten gegen Angriffe zu verteidigen ohna dabei eine Unvereinbarkeit mit seinem ärztlichen Beruf zu erkennen. Und um mehr geht es nicht. Wir sind hier nicht im Krieg. Und ein NA ist kein Militärarzt! -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten- | |||||
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Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 503880 | |||
Datum | 19.08.2008 13:10 | 155583 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinoich halte nur einige Deiner Argumente für ein bißchen "zu einfach" (...) Dito. Geschrieben von Ulrich Cimolino gaaanz anderer Fall.... (und mit Eskalationsstufen haben die noch ganz andere Mittel und sind im Nahkampf/SV ausgebildet und sind zu mehreren und und und) Richtig, das ist übrigens einer der GRünde warum die auch ne Waffe tragen dürfen.. die sind nämlich daran ausgebildet und sind vor allem darin geschult, wann sie schießen müssen, wann eine andere Möglichkeit noch in Betracht kommt und wann nicht. Und alles DAS weiss und kann der Doc nicht. Ich kenne Notärzte, die rufen nicht nach einer Waffe - und kommen trotzdem klar auch mit Angriffen. Komisch - oder? -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten- | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 503882 | |||
Datum | 19.08.2008 13:15 | 155906 x gelesen | |||
Geschrieben von Joachim ThieleDas fällt selbst einem gut ausgebildeten Polizeibeamten schwer. Ganz ehrliche Meinung warum (wie auch sonst wenn dt. Polizeibeamten verletzt oder getötet werden)? Der dt. Polizeibeamte entscheidet sich wegen potentieller nachteiliger rechtlicher Folgen und mangelnder Rückendeckung durch Politik, StA und "Polit-Polizeibeamte" zu spät für den Einsatz der Schußwaffe. Geschrieben von Joachim Thiele Wir sind hier nicht im Krieg. Und ein NA ist kein Militärarzt! Arzt ist Arzt. Der hippokratischen Eid haben beide geschworen. Und beide leben gerne. Also werden sich beide verteidigen. Nur den einen läßt man... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Rein8er 8H., Rosport / Entfällt | 503884 | |||
Datum | 19.08.2008 13:20 | 155599 x gelesen | |||
Geschrieben von Joachim ThieleWir sind hier nicht im Krieg. Und ein NA ist kein Militärarzt! Ausschlaggebend ist das Gewaltniveau und nicht spezifisch bundesdeutsche Befindlichkeiten. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 503889 | |||
Datum | 19.08.2008 13:39 | 155838 x gelesen | |||
Geschrieben von Joachim ThieleAlso erzählt mir nichts davon, dass eine Pistole den Doc adäquat schützt... Das ist nämlich eine Wunschvorstellung. Dann muß man sich halt was anderes Einfallen lassen. Weglaufen wird jedoch dabei in den meisten Fällen flach fallen. Geschrieben von Joachim Thiele Wir sind hier nicht im Krieg. Und ein NA ist kein Militärarzt! *klugscheiß* Und der ärztliche Notdienst ist nicht der Notarzt. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Torb8en 8B., Kastorf/ Kiel / Schleswig Holstein | 503892 | |||
Datum | 19.08.2008 13:40 | 155725 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Christian Fischer Arzt ist Arzt. Der hippokratischen Eid haben beide geschworen. Und beide leben gerne. Also werden sich beide verteidigen. Nur den einen läßt man... Weil er auch in einem ganz anderen Umfeld aktiv ist. oder willst du Kunduz und Prizren oder gar ein Kriegsgebiet mit den sozialen Brennpunkten in Dt. vergleichen? Zudem übt dieser Arzt den Waffeneinsatz. Ich hab in meiner BW Zeit massiv geschossen und den Einsatz verschiedener (Schuß-)waffen geübt. Heute würde ich mich nicht als sicher im Umgang mit Waffen bezeichnen. Bafür Bedarf es ständigem üben in der Situation. Und die Jagd mit Langwaffen ist was vollig Anderes als der Einsatz einer Kurzwaffe in Räumen. MkG Torben Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 503894 | |||
Datum | 19.08.2008 13:43 | 155579 x gelesen | |||
Geschrieben von Torben BenthienZudem übt dieser Arzt den Waffeneinsatz. Ich hab in meiner BW Zeit massiv geschossen und den Einsatz verschiedener (Schuß-)waffen geübt. Heute würde ich mich nicht als sicher im Umgang mit Waffen bezeichnen. Bafür Bedarf es ständigem üben in der Situation. Und die Jagd mit Langwaffen ist was vollig Anderes als der Einsatz einer Kurzwaffe in Räumen. Da muß ich dir zustimmen. Ändert jedoch nichts daran, daß beide ein ähnlich hohes Schutzbedürfnis haben, welches zumindest in einem Fall nicht adäquat erfüllt werden kann. Jetzt gilt es meines Erachtens Mittel und Wege zu finden um dies -zumindest teilweise- zu erreichen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 503908 | |||
Datum | 19.08.2008 14:08 | 155755 x gelesen | |||
Geschrieben von Torben BenthienWeil er auch in einem ganz anderen Umfeld aktiv ist. oder willst du Kunduz und Prizren oder gar ein Kriegsgebiet mit den sozialen Brennpunkten in Dt. vergleichen? Also Prizren ist nicht weit davon entfernt. Lediglich die Versorgung mit Waffen dürfte (noch) besser sein. Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Torb8en 8B., Kastorf/ Kiel / Schleswig Holstein | 503913 | |||
Datum | 19.08.2008 14:17 | 155495 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Michael Linkenbach Lediglich die Versorgung mit Waffen dürfte (noch) besser sein. Das ist für mich der zentrale Punkt in dieser Diskussion. MkG Torben Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel. | |||||
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Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 503915 | |||
Datum | 19.08.2008 14:21 | 155516 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyJetzt gilt es meines Erachtens Mittel und Wege zu finden um dies -zumindest teilweise- zu erreichen. DAS ist der richtige Ansatz! Und da gibt es sicherlich andere Modelle zu diskutieren, als das, eine Pistole am Gürtel zu tragen. -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten- | |||||
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Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 503917 | |||
Datum | 19.08.2008 14:22 | 155752 x gelesen | |||
Und Du willst damit ausdrücken, das das Gewaltniveu hier wie im Krieg ist? Also jetzt bin ich verblüfft... -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten- | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 503919 | |||
Datum | 19.08.2008 14:22 | 155308 x gelesen | |||
Wir haben in Deutschland (geschätzte) 30 Millionen Schusswaffen. Davon sind ca. 15- 20 Millionen illegal. Man beachte daher das "(noch)". Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 503922 | |||
Datum | 19.08.2008 14:23 | 155734 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc Dickey*klugscheiß* Und der ärztliche Notdienst ist nicht der Notarzt. Wieso nicht? Ich kann doch das Wort Notarzt so verwenden wie ich mag. Semantisch ist das eine verwandte Bezeichnung... -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten- | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 503925 | |||
Datum | 19.08.2008 14:27 | 155560 x gelesen | |||
Geschrieben von Joachim ThieleWieso nicht? Ich kann doch das Wort Notarzt so verwenden wie ich mag. Semantisch ist das eine verwandte Bezeichnung... Der Notarzt rückt i.d.R. nicht alleine an, sondern hat mindestens eine Person im Schlepptau. Auch ist er nicht immer der erste vor Ort, da dort nicht selten schon ein RS und ein RA warten. Wenn nicht rücken diese zumeist kurz danach an. Auch ist in der Fahrzeugen des NA aber auch in dem der anderen Beiden eine Kommunikationsmöglichkeit verbaut. Der ärztliche Notdienst kommt i.d.R. allein und hat allenfalls ein Handy dabei. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 503926 | |||
Datum | 19.08.2008 14:28 | 155609 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Joachim Thiele DAS ist der richtige Ansatz! Und da gibt es sicherlich andere Modelle zu diskutieren, als das, eine Pistole am Gürtel zu tragen. Das wird die ganze Zeit getan, wobei du, außer Pfefferspray, keine geeigneten Vorschläge machst und die Vorschläge von anderen als unsachlich und nicht zumutbar disqualifizierst. Wobei dein Pfefferspray anscheinend auch nicht der Weisheit letzter Schluß zu sein scheint, da es entweder nicht funktioniert oder schon als Waffe angesehen wird. Gruß Thomas PS Deine Schwarz/Weiß Wahrnehmung erschwert die Diskussion ungemein Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 503942 | |||
Datum | 19.08.2008 15:04 | 155636 x gelesen | |||
Ok - das war mir SO nicht bekannt. Aber danke für die Info :) -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten- | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 503944 | |||
Datum | 19.08.2008 15:09 | 155512 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Patrik Grieger Wie denkt Ihr darüber, völlig übertrieben oder doch gerechtfertigt? Ich halte es schon für eine krasse Variante, wenn ein Arzt mit einer Schusswaffe durch die Gegend läuft, auch wenn ich ihn irgendwo verstehe, da seine Argumente schon nicht von der Hand zu weisen sind. Aber wenn man es dem Arzt dann gestattet, läuft dann bald jeder RDler mit ´ner Waffe rum, weil auch die ständig in so "soziale Brennpunkte" gerufen werden und man schon bei der Alarmierung weiß, dass der Einsatz mit Ärger endet? Absolut gefährliche Spinnerei! Was soll der Unfug? Wer will denn als nächstes eine Waffe? Der Feuerwehrmann, der Briefträger, der Müllmann, der Straßenkehrer oder auch der Handwerker? Und das nur weil er in einem "sozialen" Brennpunkt seinen Dienst versieht?? Dann kann man gleich den Erwerb von Handfeuerwaffen ab 18 Jahren freigeben! Es kann ja schließlich jedem passieren mal in einem "sozialen" Brennpunkt in eine gefährliche Situation zu kommen. Stelle mir gerade die Schlagzeile vor: "Notarzt erschießt in Notwehr einen mit einer Schreckschusspistole bewaffneten 16 Jährigen" Waffen gehören so wenig wie möglich ins Volk! Es passiert schon genug damit! Jetzt auch noch jeden Möchtegern-Rambo-Arzt mit ner Knarre auszurüsten...Kopfschüttel... >>Zitat aus dem Artikel<< Ein Arzt der einen gewaltbereiten, aggressiven Patientenstamm betreut z.B. bei sozialen Randgruppen, Drogenabhängigen etc. und nachweislich Gefährdungen für Leben oder Gesundheit ausgesetzt ist (Bedrohungen) kann einen Waffenschein zum Führen einer Schusswaffe zum Selbstschutz erhalten, wenn mildere Mittel zur Gefahrenabwehr nicht Erfolg versprechend sind. >>Zitat Ende<<< Und gleichzeitig versorgt dann der betreffende Arzt seinen "Kundenstamm" nicht nur mit Medikamenten sondern im Extremfall auch gleich mit einer tollen Schusswaffe! Mildere Mittel wäre hier in jedem Fall ein Taser! Aber das Teil sieht ja nicht so wichtig aus und bringt nichts fürs Selbstwertgefühl. So, das musste jetzt mal raus. Ich glaiubs ja wohl nicht! Schusswaffen für Ärzte, Kugel- und Stichfeste Westen für Feuerwehr und REttungsdienst...was kommt als nächstes? Gepanzerte Löschfahrzeuge mit Raketen- statt Wasserwerfern? Gruß aus dem Dorf wo man noch unbewaffnet auf die Straße kann Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format. "Dein Neid ist meine Anerkennung, Dein Hass ist mein Stolz! Wenn Du hinter meinem Rücken über mich redest, dann danke ich Dir, dass Du mich zum Mittelpunkt Deines Lebens machst!" | |||||
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Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 503945 | |||
Datum | 19.08.2008 15:10 | 155293 x gelesen | |||
Hallo 1. Ich habe keine schwarz/weiss-Warnehmung. Ich lehne Schußwaffen bei einem Arzt oder im RD kathegorisch ab. das hat nichts mit schwarz/weiss zu tun, wenn man lediglich einer Meinung treu bleibt. belege bitte mal wo ich scharz/weiss malen soll? 2. Ich habe sehr wohl Vorschläge unterbreitet: - Pfefferspray (wie ich jetzt zum 100. mal schrebe: "Höchstens", also als evtl gerade noch erträgliches Mittel. - Polizei hinzu alarmieren - Einsatztaktik: Rückzug, Warten auf Polizei Dass Pfefferspray nichts nützt hat hier noch niemand nachgewiesen. Komisch, dass Polizeikräfte erfolgreich mit Pfefferspray arbeiten. Dass es nicht für JEDEN Agressor geeigtnet ist (Drogen-Intox) da stimme ich ja zu, aber eine Schußwaffe ist für den Agressor, der dem Doc seinerseits eine Knarre an den Kopf hält auch nciht wirkklich geeignet oder? -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten- | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 503948 | |||
Datum | 19.08.2008 15:16 | 155592 x gelesen | |||
Hallo, wie verträgt sich das Geschrieben von Joachim Thiele Ok - das war mir SO nicht bekannt. Aber danke für die Info :) den Unterschied zwischen ärztlichem Notdienst und NA/RD mit Ausreichende. Und nicht nur aus Sicht der "nichtpolizeilichen" Gefahrenabwehr Kann es sein, dass du nicht so wirklich die Ahnung von dem hast worüber hier diskutiert wird? Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 503970 | |||
Datum | 19.08.2008 16:07 | 155635 x gelesen | |||
Kann es sein dass Du irgendwo vorbeigelesen hast? Gruß Joachim -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten- | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 503975 | |||
Datum | 19.08.2008 16:10 | 155571 x gelesen | |||
Hallo, Nein hab ich nicht. Warum? Weil du angibst Erfahrung in dem Bereich zu haben, anderen diese absprichst und dann den Unterschied zwischen Notarzt und ärztlichem Notdienst nicht kennst? Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 503980 | |||
Datum | 19.08.2008 16:21 | 155792 x gelesen | |||
Hallo, Du hast mich schienbar nicht verstanden... Marc hatte erklärt, dass der ärtzliche Notdienst im gegensatz zum NA/RD i.d.R. allein kommt und allenfalls ein Handy dabei hat. DAS wusste ich so nicht. Im Übrigen sei angemerkt, dass das auch nicht flächendeckend gilt. Gruß Joachim -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten- | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 503987 | |||
Datum | 19.08.2008 16:34 | 155662 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Joachim Thiele Marc hatte erklärt, dass der ärtzliche Notdienst im gegensatz zum NA/RD i.d.R. allein kommt und allenfalls ein Handy dabei hat. DAS wusste ich so nicht. Im Übrigen sei angemerkt, dass das auch nicht flächendeckend gilt. Kenn ich zumindest von 2 Bundesländern so. allerdings kommt der ärztliche Notdienst heutzutage nur noch äußerst ungern. Aber das ist ein anderes problem. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 504004 | |||
Datum | 19.08.2008 17:12 | 155274 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas Edelmann allerdings kommt der ärztliche Notdienst heutzutage nur noch äußerst ungern. DAS wiederrum war mir schon bekannt... ;) Gruß Joachim -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten- | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 504005 | |||
Datum | 19.08.2008 17:14 | 155566 x gelesen | |||
Geschrieben von Joachim ThieleIm Übrigen sei angemerkt, dass das auch nicht flächendeckend gilt. Es ist allerdings die Regel. Alles andere sind Ausnahmen. z.B. Arzt nimmt Arzthelferin mit. Nur in ganz wenigen Gegenden gibt es NA und KV-Arzt in Personalunion. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 504011 | |||
Datum | 19.08.2008 17:27 | 155331 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningNur in ganz wenigen Gegenden gibt es NA und KV-Arzt in Personalunion. Und das sind nicht selten ländliche (Flächen-)Regionen in denen sich oftmals der jeweilige Leistungserbringer auch hinsichtlich Ausstattung & Co. eher als ärztlicher Notdienst als als Notarzt darstellt. Auch sind dort die "Kriesenherde" deutlich dünner gesäht und entsprechende Situationen pro 1000 Einsätze vermutlich weitaus seltener. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 504013 | |||
Datum | 19.08.2008 17:41 | 155432 x gelesen | |||
Geschrieben von Joachim ThieleMarc hatte erklärt, dass der ärtzliche Notdienst im gegensatz zum NA/RD i.d.R. allein kommt und allenfalls ein Handy dabei hat. DAS wusste ich so nicht. Im Übrigen sei angemerkt, dass das auch nicht flächendeckend gilt. Sorry, aber dann wusstest Du auch nicht, um was es in der Ausgangsdiskussion ging - ich hatte vorher schon mal nach Deiner Erfahrung gefragt... Nochmal zusammengefasst: 1. der Arzt ist allein 2. der Arzt trifft in seiner Eigenschaft auf Problempatienten (oder diese "suchen" ihn zu Hause/Praxis auf) 3. der Arzt hatte offensichtlich schon so oft akute Probleme mit diesen, dass das Gericht (selbst in Deutschland mit wirklich ja restriktiven Waffenregelungen) ihm ein Schutzbedürfnis zusprach. 4. Wenn 3. akut auftritt und Pfefferspray (gilt übrigens auch für Tränengas!) o.ä. aufgrund Drogenintox o.ä. nicht wirkt, dann hilft ggf. nur was anderes. Das Gericht hat wie bekannt geurteilt. Und ich möchte Deinen Kommentar hören, wenn der Arzt sich statt dessen einen entsprechend abgerichteten Hund hält. Und nochmal (auch hierauf hast Du m.W. noch nicht geantwortet): Geschrieben von Ulrich Cimolino Was machts Du hier? Ein Patient greift plötzlich eine RTW-Besatzung tätlich mit einer zerbrochenen Glasflasche an? Die können dann nicht "warten" bis die Polizei kommt, die müssen handeln! (Immerhin sind die schon mal zu zweit - hoffentlich. Allerdings gibts auch hier "Kräftevarianzen" der Besatzungen von Schicht zu Schicht bzw. Organisation usw.) - In diesem Fall hat die körperlich überlegene Besatzung den Angreifer "überzeugt", den Angriff abzubrechen. Was macht dann der Arzt? (Was macht er, wenn er dem Patienten insbesondere körperlich nicht gewachsen ist? - Seinen Job niederlegen? - Nur noch mit Polizei vorgehen? => dann hast Du die nächste Diskussion in und um dieses Klientel, weil die dann diese Hilfe nicht mehr akzeptieren werden....) Aber wir drehen uns im Kreis... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Rein8er 8H., Rosport / Entfällt | 504025 | |||
Datum | 19.08.2008 18:13 | 155333 x gelesen | |||
Geschrieben von Joachim ThieleUnd Du willst damit ausdrücken, das das Gewaltniveu hier wie im Krieg ist? Wenn Personen anderen Personen qualifiziert nach dem Leben trachten bzw. diesen mittels qualifizierter Gewalt und unter Inkaufnahme erheblicher persönlicher Nachteile (Verletzung, Strafe ggf. Tod) körperlichen Schaden zufügen möchten, dann ist ein einem Krieg vergleichbares Gewaltniveau erreicht. Der einzige Unterschied besteht in der abstrakten legalen Situation und in dem Grad der Organisation in der sich die Akteure befinden. Der Staat verbietet seinen Bürgern die Gewaltanwendung bzw. er befiehlt sie. In jedem Falle möchte er sie monopolisieren. Neue Kriege sind asymmetrische Kriege. In diesen kriegen wird nicht mehr zwischen Front und Hinterland, zwischen Kombattanten und Nichtkombattanten unterschieden. Der Verlust der Dualität von Krieg und Frieden ist das Kennzeichen der neuen Konflikte. Das hat sich aber in Deutschland noch nicht ausreichend im Bewusstsein festgesetzt. Daher men Satz, dass das Gewaltniveau vergleichbar ist. | |||||
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Autor | Rein8er 8H., Rosport / Entfällt | 504040 | |||
Datum | 19.08.2008 18:52 | 155542 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob TheobaldWaffen gehören so wenig wie möglich ins Volk! Genauso politisch korrekt wie empirisch widerlegt. Kurzwaffen wurden vor einer Reihe von Jahren in GB radikal verboten.(Nach einem Schulmassaker) Sogar Sammlerwaffen wurden aus dem Verkehr gezogen und in Kontinentaleuropa bei Auktionen versteigert. Was kann nach 5 Jahren festgestellt werden. Die Zahl der Schusswaffendelikte ist um 6 % angestiegen. Die Tötungsdelikte in London mittels Messern ist in allen Medien dauerpräsent. Übrigens ist in den USA die Zahl der Schusswaffendelikte in den Gegenden mit der höchsten Schusswaffendichte (Mittlerer Westen) mit Abstand am niedrigsten. Die höchste legale Schusswaffendichte in Europa gibt es in der Schweiz und in Finland. Und diese Länder liegen was die Gesamt- und die Schusswaffenkriminalität angeht gaaanz weit hinten im Europa-Ranking...... Das britische Beispiel zeigt, dass diejenigen die keine Waffen haben sollten sich einen Dreck drum scheren ob Waffen verboten sind oder nicht. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 504043 | |||
Datum | 19.08.2008 19:11 | 155490 x gelesen | |||
Geschrieben von Joachim ThieleUnd da gibt es sicherlich andere Modelle zu diskutieren, als das, eine Pistole am Gürtel zu tragen. Leider fallen mir da nur sehr sehr wenige alternativen ein - und auch die haben einen Haken. 1. Doc fährt nur in Begleitung (Kosten, reale Schutzfunktion der Begleitung, ...) 2. In sozialen Brennpunkten wird grundsätzlich die Pol mitalarmiert (Kosten, Akzeptanz, kein Schutz außerhalb der Brennpunkte) 3. Weiterbildung des Docs in SV (sehr hoher Zeitaufwand, sehr an körperliche Voraussetzungen gebunden, nicht jede Technik für solche Lagen sinnvoll) 4. Reizgase (bremsen nicht jeden, Eigengefährdung) Vielleicht hat ja jemand andere Ansätze, die weitestgehend kostenneutral, wirkungsvoll, durch nahezu jeden Doc ausführbar und mit mittlerem bis geringem Aufwand beherrschbar sind. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Marc8 M.8, Heidenheim a. d. Brenz / Baden-Württemberg | 504044 | |||
Datum | 19.08.2008 19:14 | 155475 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Reiner Hesse--- Genauso politisch korrekt wie empirisch widerlegt Es gibt sogar Studien, die das Gegenteil aussagen. Hier mal etwas interessantes zum Thema ccw in manchen US Staaten. In den hiesigen Medien wird man ähnliche Berichte allerdings vergeblich suchen, da dadurch über Jahrzehnte zementierte ideologische Grundfesten ziemlich wackeln könnten. Es gibt zu diesem Thema eine ganze Reihe von Studien, die man im Internet finden kann, die allerdings gute Englischkenntnisse voraussetzen. Eine sehr umfangreiche und bekannte ist die Studie von Lott und Mustard Sowie die der US-Kriminologen Kleck und Gerz, von der ich hier mal kurz eine deutsche Zusammenfassung reinsetze. CCW = concealed carry of weapons. Das Recht auf das Führen einer Schusswaffe zum Selbstschutz, was in den CCW-Staaten ein einwandfreies Führungszeugnis und eine teilweise sehr strenge und schwierige Prüfung ( Theorie und Praxis ) voraussetzt.
Quelle: Waffen-Online.de Natürlich ist diese Quelle nicht als neutral zu bezeichnen, aber das Nachprüfen der genannten Studien steht jedem frei und ist im Internetzeitalter durchaus möglich. | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 504049 | |||
Datum | 19.08.2008 19:29 | 155413 x gelesen | |||
Hallo! Trotzdem bleibe ich bei meiner Meinung. Alle verschärfungen des Waffengesetzes müssen ja ins Leere laufen, da diese Gesetzte von Leuten mit extrem wenig Hirn und dafür mehr populistischer Neigung verbrochen werden. (Mein gutes Fallschirmjägermesser gilt als verbotener Gegenstand, deshalb hat es Asyl in Österreich). Und auch nur die legalen Schusswaffenbesitzer treffen (ich oute mich jetzt als Sportschütze). Wenn man nun Hinz und Kunz eine Erlaubnis zum Führen einer Schusswaffe zugesteht, wird die Folge eine weitere Verschärfung des Waffengesetzes für Sportschützen und Sammler sein (Gruß an die Panikmacher der Grünen und der Linken). Ein weiterer Punkt wäre die Eigengefährdung der bewaffneten Personen, man ist ja bewaffnet und braucht in bestimmten Situationen nicht mehr den "Rückzug" anzutreten! Wie sieht es mit deren Ausbildung aus?? Sollte also ein Arzt oder sonst wer eine Schusswaffe zur Beruhigung seiner Nerven brauchen, sollten bitte genau die gleichen Maßstäbe angelegt werden wie bei einem Sportschützen! Also: Führungszeugnis, Bedürfnissprüfung, Sachkundeprüfung sowie Nachweis von Schießleistungen! Zumindest dürfte es dann beim regelmäßigen Nachweis von Schießleistungen schon eng werden. Nur weil er in einem "sozialen Brennpunkt" tätigt wird reicht nach meiner Meinung nicht aus, warum dann nicht auch der Sanitäter, der Postbote, die Zeitungsfrau, der Milchmann, der Pizzabringdienst, der Taxifahrer, der Feuerwehrmann, der Klempner, der Straßenkehrer...usw. die in der "gleichen" Gegend arbeiten? Wo ziehen wir nun die Grenze? Freigabe von Schusswaffen kann nicht die Antwort sein. Gibt in einem solchen Fall der Staat nicht offen zu das die Polizei nicht mehr Herr der Lage ist, das es Gebiete in den Städten Deutschland gibt die man nur noch bewaffnet betreten kann? Glaubt mir, wenn bei den Erwerb eines Kraftfahrzeuges an den Käufer die gleichen Anforderungen gestellt würden wie an den legalen Käufer einer Schusswaffe, die Kraftfahrzeugdichte in Deutschland wäre vergleichbar mit der Kraftfahrzeugdichte im Brasilianischen Regenwald! Geschrieben von Reiner Hesse Die höchste legale Schusswaffendichte in Europa gibt es in der Schweiz und in Finland. Und diese Länder liegen was die Gesamt- und die Schusswaffenkriminalität angeht gaaanz weit hinten im Europa-Ranking...... Die Schweiz kann man nicht mit Deutschland vergleichen. In der Schweiz erhalten selbst unbescholtene Personen nicht die Erlaubnis zum Erwerb einer Schusswaffe wenn sie aus bestimmten Herkunftsländer stammen. Ein solches Gesetz ist in Deutschland nicht mit dem GG vereinbar. Finnland lassen wir auch aussen vor, da wachsen die Kinder schon mit Schusswaffen auf. Geschrieben von Reiner Hesse Übrigens ist in den USA die Zahl der Schusswaffendelikte in den Gegenden mit der höchsten Schusswaffendichte (Mittlerer Westen) mit Abstand am niedrigsten. Die Zahl der mit legalen Schusswaffen in Deutschland begangenen Delikten liegt auch im Bereich weniger Promille (!!!) Wo also Schusswaffen legal besessen und geführt werden dürfen, fallen schon mal die Aspekte des illegalen Besitzes sowie des illegalen Führens weg. Ausserdem wird dann im Falle eine Feuergefechts die eine oder andere Seite aufgrund von Notwehr nicht bestraft. Gruß aus dem Dorf ohne PA Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format. "Dein Neid ist meine Anerkennung, Dein Hass ist mein Stolz! Wenn Du hinter meinem Rücken über mich redest, dann danke ich Dir, dass Du mich zum Mittelpunkt Deines Lebens machst!" | |||||
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Autor | Rein8er 8H., Rosport / Entfällt | 504058 | |||
Datum | 19.08.2008 19:47 | 155527 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob TheobaldFreigabe von Schusswaffen kann nicht die Antwort sein.Geschrieben von Jakob Theobald Finnland lassen wir auch aussen vor, da wachsen die Kinder schon mit Schusswaffen auf. Tja, wenn ich nun deine beiden Sätze dialektisch verknüpfe, dann wirds interessant. Also da wo Kinder schon mit Schusswaffen aufwachsen gibt es extrem niedrige Schusswaffenkriminalität. Warum würde in Deutschland dann die so stark beklagte Schusswaffenkriminalität steigen wenn es ähnlich schusswaffenliberal zuginge wie in Finland...?? Aber um zur Initialdiskussion zurückzukehren: In der Schweiz ist auf irgendeinem Flughafen die Flughafenfeuerwehr bewaffnet da sie Teil der Polizei ist. In Brasilien ist die Feuerwehr bewaffnet da sie Teil der Militärpolizei ist. (Meine Frau und mein Sohn waren einen Monat dort und haben auch einige Photos auf einer Wache machen können). Sollte es nicht möglich sein in den vielgeschmähten "sozialen Brennpunkten" Polizeisanitäter und Polizeiärzte zum Einsatz zu bringen ? Arzt ist Arzt.......denk ich mal,....ganz unschuldig. | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 504063 | |||
Datum | 19.08.2008 19:56 | 155469 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Reiner Hesse Warum würde in Deutschland dann die so stark beklagte Schusswaffenkriminalität steigen wenn es ähnlich schusswaffenliberal zuginge wie in Finland...?? Weil in Deutschland kein Mensch an den Umgang mit Schusswaffen gewöhnt ist. Man sieht doch schon wie der mündige Bürger in Deutschland sich auf der STraße verhält. Aber es wäre wirklich interessant zu erfahren was wäre wenn... Gruß aus dem Dorf ohne PA Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format. "Dein Neid ist meine Anerkennung, Dein Hass ist mein Stolz! Wenn Du hinter meinem Rücken über mich redest, dann danke ich Dir, dass Du mich zum Mittelpunkt Deines Lebens machst!" | |||||
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Autor | Rein8er 8H., Rosport / Entfällt | 504068 | |||
Datum | 19.08.2008 20:09 | 155346 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob TheobaldWeil in Deutschland kein Mensch an den Umgang mit Schusswaffen gewöhnt ist Logisch und konsequent wäre dann ja wohl die Einführung einer Schusswaffenpflicht. Denn empirisch wurde nachgewiesen je mehr legale Schusswaffen in einem Kollektiv vorhanden sind desto niedriger die Schusswaffenkriminalität. Klingt in deutschen Ohren wohl paradox, ist aber die Konsequenz aus der nachgewiesenen Korrelation. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 504082 | |||
Datum | 19.08.2008 20:48 | 155239 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyLeider fallen mir da nur sehr sehr wenige alternativen ein - und auch die haben einen Haken. wir hatten vorhin noch - entsprechend ausgebildete Hunde (die man in einigen Städten nur an der Leine führen darf - wie der Doc dann ggf. noch seine Ausrüstung transportiert ist einer der Haken) - die Patienten kommen grundsätzlich nur noch zum Arzt - nicht mehr dieser zum Patienten. Der Arzt hält sich nur in einer Praxis auf, wo er nie allein ist - und ein Panikknopf o.ä. Hilfe und die Pol. alarmiert. alles mit Haken - und nicht unbedingt das, was die Klientel braucht - und wovon ja 99% auch ungefährlich sind... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 504120 | |||
Datum | 19.08.2008 22:17 | 155595 x gelesen | |||
Hallo, Studien belegen, dass die Einführung eines Tempolimits Tausende Arbeitsplätze in der deutschen Automobilindustrie gefährden. Führt jetzt Tempo 300 auf allen deutschen Autobahnen zwangsweise zur Vollbeschäftigung der Bundesbürger in der Automobilindustrie? Ich denke nicht... ;) -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten- | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 504124 | |||
Datum | 19.08.2008 22:28 | 155193 x gelesen | |||
Geschrieben von Joachim ThieleFührt jetzt Tempo 300 auf allen deutschen Autobahnen zwangsweise zur Vollbeschäftigung der Bundesbürger in der Automobilindustrie? Ich denke nicht... ;) Na ja. Dafür vielleicht in anderen Geschäftszweigen die davon profitieren. Bestatter, Gärtner, Notar, Ärzte, Pflegepersonal,... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 504139 | |||
Datum | 19.08.2008 23:05 | 155483 x gelesen | |||
Geschrieben von Joachim ThieleStudien belegen, dass die Einführung eines Tempolimits Tausende Arbeitsplätze in der deutschen Automobilindustrie gefährden Es gibt Vertreter von Tempolimits die kämpfen mit geradezu religiöser Begeisterung dafür, es gibt komischerweise Länder, die schaffen diese zur Unfallverhütung wieder ab bzw. weichen sie auf... Komisch nicht....? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Rein8er 8H., Rosport / Entfällt | 504143 | |||
Datum | 19.08.2008 23:20 | 155192 x gelesen | |||
Es geht noch sinnloser: Bei 30% aller tödlichen Unfälle ist Alkohol im Spiel. Daraus folgt, dass 70% aller tödlichen Unfälle von nüchternen Fahrern verursacht werden. Es ist also statistisch gesehen sehr viel gefährlicher nüchtern zu fahren.......Oder was....? | |||||
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Autor | Klau8s P8., Jülich / NRW | 504205 | |||
Datum | 20.08.2008 09:10 | 155359 x gelesen | |||
einen schönen guten Tag .... Geschrieben von Christian Fischer Eben. Richtiges Kaliber, richtige Munitionswahl und die Mannstopwirkung paßt. Klar. Mit der 7,65 mm und VM-Geschossen darf ich da nicht anfangen... *Nostalgie on* ... es geht halt nichts über die gute alte Goverment Cal 45 ACP Modell 1911 ..... :-))) *scnr* mkg Klaus ein Stück VA- Stahl ..... 30,00 € Schraubstock, Flex, Kleinteile 200,00 € ins Feuerwehr-Forum schreiben ..." ..icke feil mir nen Hühdrantenschlüssel und mach mir selbstständich.." ..... unbezahlbar .... Für alles Andere gibt es Desaster-Card !!! | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 504232 | |||
Datum | 20.08.2008 10:15 | 155321 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Klaus Pilger *Nostalgie on* ... es geht halt nichts über die gute alte Goverment Cal 45 ACP Modell 1911 ..... :-))) Dafür wurde sie ja auch eingeführt. Man wollte nach Kämpfen mit "Eingeborenen" eine Nahkampfwaffe haben die den Gegner auf kurze Distanz nachhaltig stopt. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 504276 | |||
Datum | 20.08.2008 11:27 | 155510 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolino
Rein interessehalber: Wo? Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 504282 | |||
Datum | 20.08.2008 11:33 | 155187 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Stefan Brüning Rein interessehalber: Wo? Im Land der unbegrenzten Möglichkeiten wurde die generelle bundesrechtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf den High Ways abgeschafft. Die Regelungskompetenz liegt nun bei den Bundesstaaten. Das bedeutet nun, es gibt Regelungen wie vorher, gar keine, neue und es gibt (gab) zumindest einen Bundesstaat bei dem liegt das Limit im Ermessen des Sheriffs. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Rene8 G.8, Boppard / RLP | 505249 | |||
Datum | 24.08.2008 12:03 | 155428 x gelesen | |||
Ich halte nix davon einen RDLer mit eine Waffe auszustatten. Wenn ein Einsatz dieser Art in sozialen Brennpunkten ansteht ist die Polizei mit zu alarmieren um denn Schutz des Rettungsdienstes zu sichern.Was ist denn zum Beispiel wenn sich ein Schuß unbeabsichtigt lößt und eine Patienten tötet der,wär interresant da die Rechtslage zu wissen. Und außerdem ab wann dürfte ein Arzt von der Schußwaffe Gebrauch machen das ist meine eigene meinung und wer will darf sich meine Rechtschreibfehler an die wand tackern | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 505253 | |||
Datum | 24.08.2008 12:27 | 155427 x gelesen | |||
Geschrieben von Rene GötzingerIch halte nix davon einen RDLer mit eine Waffe auszustatten. Darum ging es ja in dem Fall auch nicht. Geschrieben von Rene Götzinger Wenn ein Einsatz dieser Art in sozialen Brennpunkten ansteht ist die Polizei mit zu alarmieren um denn Schutz des Rettungsdienstes zu sichern. Grundsätzlich die Pol? Nur auf Verdacht? Lustige Idee. Geschrieben von Rene Götzinger Was ist denn zum Beispiel wenn sich ein Schuß unbeabsichtigt lößt und eine Patienten tötet der,wär interresant da die Rechtslage zu wissen. Fragt sich wie sich ein Schuß einer gesicherten Waffe in einem Holster lösen kann. Geschrieben von Rene Götzinger Und außerdem ab wann dürfte ein Arzt von der Schußwaffe Gebrauch machen Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit der Mittel um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 505254 | |||
Datum | 24.08.2008 12:29 | 155352 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc Dickey
Was sagen denn die Gerichte zum Thema: "Notwehr gegen Personen in einem Zustand der Schuldunfähigkeit" (z.B. Drogen-Intox)? Volles Notwehrrecht? Ich denke nicht... -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten- | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 505255 | |||
Datum | 24.08.2008 12:35 | 155169 x gelesen | |||
Geschrieben von Joachim ThieleWas sagen denn die Gerichte zum Thema: "Notwehr gegen Personen in einem Zustand der Schuldunfähigkeit" (z.B. Drogen-Intox)? Volles Notwehrrecht? Ich denke nicht... Soll nicht mein Problem sein. Das muß derjenige verantworten, der die Waffe nutzt. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Rene8 G.8, Boppard / RLP | 505257 | |||
Datum | 24.08.2008 12:59 | 155334 x gelesen | |||
zu :Grundsätzlich die Pol? Nur auf Verdacht? Lustige Idee. Wie oft wird denn die Feuerwehr zu Fehlalarmen alamiert oder einfach mal auf Verdacht gerufen? zu :Fragt sich wie sich ein Schuß einer gesicherten Waffe in einem Holster lösen kann. Dazu sag ich einfach nur mal der Teufel ist ein Eichörnchen MkG Rene | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 505259 | |||
Datum | 24.08.2008 13:11 | 155262 x gelesen | |||
Geschrieben von Rene GötzingerWie oft wird denn die Feuerwehr zu Fehlalarmen alamiert oder einfach mal auf Verdacht gerufen? Mal sehen wie du reagierst wenn dir einer mitteilt, daß er den Kamin anzünden wollte und aus sicherheitsgründen mal die Feuerwehr alarmiert hat. Man weiß ja nie... Geschrieben von Rene Götzinger zu :Fragt sich wie sich ein Schuß einer gesicherten Waffe in einem Holster lösen kann. Man kann auch von einer tieffliegenden Klobrille erschlagen werden... MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 505260 | |||
Datum | 24.08.2008 13:27 | 155374 x gelesen | |||
Geschrieben von Rene GötzingerFragt sich wie sich ein Schuß einer gesicherten Waffe in einem Holster lösen kann. Darüber hat sich die Pol deshalb auch einige Gedanken gemacht: DAO-Abzug mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Rene8 G.8, Boppard / RLP | 505262 | |||
Datum | 24.08.2008 13:30 | 155455 x gelesen | |||
Genau das ist es ja was ich meine jeder Beruf hat sein Risiko Der Feuerwehrmann kann im Backdraft sterben oder von herabfallenden Teilen erschlagen werden. Der RDLer von einem z.B. HIV infizierten angesteckt werden oder wie hier bedroht werden. Der Soldat im Auslandseinsatz durch eine Kugel oder Mine getötet werden. USW.... Wenn ich nicht bereit sein will dieses Risiken einzugehn oder sich darüber nicht im klaren ist was ihn erwartet sollte diesen Beruf/Hobby nicht ausüben.Ich geb zu das ist eine krasse Meinung aber eine 100% Sicherheit gibt es nicht und wird es auch nicht geben. Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. MkG Rene | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 505265 | |||
Datum | 24.08.2008 13:34 | 155231 x gelesen | |||
Geschrieben von Rene GötzingerDer RDLer von einem z.B. HIV infizierten angesteckt werden oder wie hier bedroht werden. Nochmal, es geht hier nicht um RDler! Es geht um einen Arzt im kassenärztlichen Notdienst. (Eine Tätigkeit die die meisten Mediziner übrigens nur machen, weil sie müssen.) MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Rene8 G.8, Boppard / RLP | 505269 | |||
Datum | 24.08.2008 13:41 | 155288 x gelesen | |||
Geb zu darauf bin ich hängengeblieben aber an der Rechnung ändert sich ja nix. Trotzdem wünsch ich jedem der zum Einsatz fährt das er gesund wieder zurückkommt MkG Rene | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 505270 | |||
Datum | 24.08.2008 13:42 | 155205 x gelesen | |||
Geschrieben von Rene GötzingerGeb zu darauf bin ich hängengeblieben aber an der Rechnung ändert sich ja nix. Welcher Rechnung? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Rene8 G.8, Boppard / RLP | 505274 | |||
Datum | 24.08.2008 13:51 | 155276 x gelesen | |||
Das jeder Beruf sei Risiko hat ob jetzt Arzt oder wieder einmal der R MkG Rene | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 505276 | |||
Datum | 24.08.2008 13:53 | 155071 x gelesen | |||
Geschrieben von Rene GötzingerDas jeder Beruf sei Risiko hat ob jetzt Arzt oder wieder einmal der R Und es gilt immer das Ziel dieses Risiko zu vermindern. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Rein8er 8H., Rosport / Entfällt | 505277 | |||
Datum | 24.08.2008 14:04 | 155125 x gelesen | |||
Geschrieben von Joachim ThieleNotwehr gegen Personen in einem Zustand der Schuldunfähigkeit" (z.B. Drogen-Intox)? Genau da wirds spannend. Intox z.B. mit Amphetaminen macht das potenzielle ärztliche Gegenüber stark aggressiv, schmerzunempfindlich und rücksichtslos (d.h. auf voller Kampf- oder Notleistung). Mit Wattebällchen werfen .....? Nicht die Schuldfähigkeit ist Entscheidungskriterium bei der Abwehr eines rechtswidrigen Angriffs, sondern die vom Gegenüber ausgehende Gefahr. Die Frage der Schuld bzw.Schuldfähigkeit kommt bei einer Strafbemessung durch die zuständigen Institutionen zum Zuge und nicht bei der praktischen Selbstverteidigung da diese ja nicht Strafe ist. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 505314 | |||
Datum | 24.08.2008 17:11 | 154909 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyGrundsätzlich die Pol? Nur auf Verdacht? Lustige Idee. Zumal ich mich an das lautatrke Datenschutzgejammere im Zusammenhang mit der Möglichkeit von "Bunten Leitstellen" unter Einbeziehung der Polizei erinnere... Wenn ich dann (wie z.B. in unserem FwG) die Pol bei jedem RD-Einsatz informieren muß und vor allem wenn die dann da auch noch auch Verdacht kommen muß (woher soll die das Personal nehmen) - viel Spaß. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 505315 | |||
Datum | 24.08.2008 17:14 | 155104 x gelesen | |||
Geschrieben von Joachim ThieleWas sagen denn die Gerichte zum Thema: "Notwehr gegen Personen in einem Zustand der Schuldunfähigkeit" (z.B. Drogen-Intox)? Volles Notwehrrecht? Ich denke nicht... Wieso zum Teufel versuchen wir in Deutschland immer irend welche entlastenden Gründe für die Täter zu finden? Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um. Und wer einen (legal) bewaffneten angreift und das nicht überlebt - selber schuld. Stempel drunter. Notwehr. Fertig. Im Zweifel immer für den, der sich verteidigen wollte. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 505322 | |||
Datum | 24.08.2008 17:23 | 155004 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef MäschleDarüber hat sich die Pol deshalb auch einige Gedanken gemacht: DAO-Abzug Mag ich irgend wie gar nicht... Fürs reine Verteidigungsschießen zwar ganz gut, aber für "den einen gezielten Schuß" nicht so prickelnd wie ein gut auf 1.360g eingestellter SA-Abzug ;-) Zum Thema "versehentliche Schußlösung". Das Problem hast Du i.d.R. nicht, wenn Du ziehst um zu schießen. Nix ziehen, rumfuchteln, "wenn Sie nicht..., dann schieße ich..." (das macht es erst gefährlich). Wenn die Waffe zum Verteidigungsschießen gezogen wird, dann folgt unmittelbar nach dem Ziehen der Schuß. Ganz bewußt. d.h. in dem Augenblick wo ich mich entscheide zu ziehen treffe ich auch die Entscheidung zum Schuß. Das einzige was dann noch passieren könnte, daß sich jemand beim Ziehen selbst anschießt. Aber das ist eine Frage des Trainings ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Mike8 G.8, Schorfheide OT Lichterfelde / Brandenburg | 505331 | |||
Datum | 24.08.2008 17:45 | 154998 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerWieso zum Teufel versuchen wir in Deutschland immer irend welche entlastenden Gründe für die Täter zu finden? Kennst du die gelben Seiten? Es gibt Menschen, die können dir bestimmt helfen. MkG Mike Ganzke | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 505333 | |||
Datum | 24.08.2008 17:47 | 154943 x gelesen | |||
Geschrieben von Mike Ganzke
Falsch! Christian hat Recht. Wer eine Notwehrhandlung provoziert ist schuld. Nicht derjenige der sich seinen Arsch retten wollte und nicht mitbekommen hat was der Künstler uns sagen wollte! Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 505334 | |||
Datum | 24.08.2008 17:49 | 155072 x gelesen | |||
Geschrieben von Mike GanzkeKennst du die gelben Seiten? Wieso sollte er Hilfe brauchen? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 505335 | |||
Datum | 24.08.2008 17:53 | 154995 x gelesen | |||
Tach, Geschrieben von Marc Dickey Wieso sollte er Hilfe brauchen? Na weil das völlig "political incorrect" war was der "böse" Christian da geschrieben hat...:-( Ansonsten schließ ich mich den Ausführungen von Florian an.... Gruß Andi | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 505336 | |||
Datum | 24.08.2008 17:55 | 155161 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas Rometsch
Vielleicht war es nicht PC - es war aber wahr. ;-) MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 505338 | |||
Datum | 24.08.2008 17:56 | 154890 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Marc Dickey Vielleicht war es nicht PC - es war aber wahr. ;-) Das wollt ich damit andeuten, soweit es PC ging....*fg* Gruß Andi | |||||
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Autor | Mike8 G.8, Schorfheide OT Lichterfelde / Brandenburg | 505340 | |||
Datum | 24.08.2008 17:57 | 154971 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschFalsch! Zum Glück haben wir in Deutschland in dieser Frage keine amerikanische Verhältnisse. So eine einfache Betrachtungsweise darf man auch nicht zulassen! MkG Mike Ganzke | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 505341 | |||
Datum | 24.08.2008 17:59 | 154854 x gelesen | |||
Geschrieben von Mike GanzkeSo eine einfache Betrachtungsweise darf man auch nicht zulassen! Dann versuch Dich doch mal daran... mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 505342 | |||
Datum | 24.08.2008 17:59 | 155137 x gelesen | |||
Geschrieben von Mike GanzkeZum Glück haben wir in Deutschland in dieser Frage keine amerikanische Verhältnisse. Doch, haben wir. Letztendlich sagen unsere gesetzlichen Grundlagen nichts anderes als deren. "Greift dich einer an darfst du dich wehren." MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mike8 G.8, Schorfheide OT Lichterfelde / Brandenburg | 505344 | |||
Datum | 24.08.2008 18:07 | 155145 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyDoch, haben wir. Letztendlich sagen unsere gesetzlichen Grundlagen nichts anderes als deren. "Greift dich einer an darfst du dich wehren." Das ist richtig und trotzdem muss man die Verhältnismäßigkeit immer im Auge behalten. So einfach niederstrecken, aus Notwehr, so einfach ist das auch nicht. MkG Mike Ganzke | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 505347 | |||
Datum | 24.08.2008 18:18 | 155078 x gelesen | |||
Geschrieben von Mike GanzkeZum Glück haben wir in Deutschland in dieser Frage keine amerikanische Verhältnisse. Das sagst Du genau so lange, bis Du selbst mal gerne Notwehr in Anspruch genommen hättest, aber es mangels technischen Möglichkeiten nicht geschafft hast oder danach nur Ärger am Hals hast. Oder bis Du als (Neben)Kläger vor Gericht dabei bis und plötzlich die Welt nicht mehr verstehst, wenn aus dem "Intensivtätet" (ich nenne sowas schlicht asozialen Gewohnheitsverbrecher) ein ganz armer Mensch mit schlimmer Kindheit und ohne Chancen in unserer ach so schlimmen Gesellschaft wird dem man nun noch die 27. Chance auf Besserung bieten muß. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 505351 | |||
Datum | 24.08.2008 18:24 | 154907 x gelesen | |||
Geschrieben von Mike GanzkeDas ist richtig und trotzdem muss man die Verhältnismäßigkeit immer im Auge behalten. Gilt übrigens auch in den USA. Aber, das ist letztendlich ein Problem Desjenigen, der die Waffe abfeuert. Aber ganz ehrlich. Es gibt Situationen, da will ich vorher nicht im Einzelnen klären was der Kerl, der mich angreift für Probleme hat. Mein Ziel dürfte es dann nur noch sein diese Person Kampfunfähig zu machen - und wenn notwendig mit einer Doublette. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mike8 G.8, Schorfheide OT Lichterfelde / Brandenburg | 505358 | |||
Datum | 24.08.2008 18:40 | 155138 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Fischer
Christian, wir haben einige Einsatzlagen gehabt, ich war zufrieden dass die Polizei vor Ort war. Ja, leider haben wir immer größere Probleme, aber die können wir als Feuerwehr nicht mit Schusswaffen lösen. Ich verstehe auch dein anliegen, aber andersrum lesen viele Dienstanfänger mit, ohne größere Lebenserfahrung! Für mich beginnt da schon die Verhältnismäßigkeit! Frag mal die Polizisten, die in solch eine Situation gewesen sind und geschossen haben. MkG Mike Ganzke | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 505360 | |||
Datum | 24.08.2008 18:44 | 154792 x gelesen | |||
Geschrieben von Mike GanzkeFrag mal die Polizisten, die in solch eine Situation gewesen sind und geschossen haben. Die wenigen die ich kenne: Fast nur Ärger am Hals... Und das ist der Fehler. Ich kann mein Personal auch bewußt verheizen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 505392 | |||
Datum | 24.08.2008 20:16 | 154763 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Fischerwenn aus dem "Intensivtätet" (ich nenne sowas schlicht asozialen Gewohnheitsverbrecher) ein ganz armer Mensch mit schlimmer Kindheit und ohne Chancen in unserer ach so schlimmen Gesellschaft wird dem man nun noch die 27. Chance auf Besserung bieten muß. Der bekommt dann einen Segelturn als Gruppentherapie und danach einen Karatekurs als Agressionstraining. Du darfst danach umziehen weil Du deines Lebens nicht mehr sicher bist (deine Name und Adresse steht ja in der Prozessakte) und jeder Arme Täter hat bestimmt 4 Verteidiger die gleich das Opfer als Täter eigentlichen hinstellen, so liesst man das dann auch in der Presse. Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. | |||||
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Autor | Marc8 M.8, Heidenheim a. d. Brenz / Baden-Württemberg | 505399 | |||
Datum | 24.08.2008 20:44 | 154846 x gelesen | |||
Geschrieben von Mike GanzkeKennst du die gelben Seiten? Christian braucht keine Hilfe. Hilfe braucht jemand der ein Problem hat. Das Problem unserer Gesellschaft kann ich dir in einem Satz benennen: Political Correctness bis zur totalen Selbstaufgabe. Kürzlich musste eine Polizeigewerkschaft einräumen, das bestimmte Stadtteile in einigen westdeutschen Großstädten "verloren seien" ( soll heissen, die staatliche Exekutive hat hier die Kontrolle verloren, bzw. abgegeben ). Ich würde jetzt mal haarscharf überlegen, woran das liegt. An Leuten wie Christian mit Sicherheit nicht. Daran, dass man sozialen Randgruppen bei uns zu wenig Chancen gibt mit Sicherheit auch nicht... | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 505402 | |||
Datum | 24.08.2008 20:50 | 155064 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc MaierKürzlich musste eine Polizeigewerkschaft einräumen, das bestimmte Stadtteile in einigen westdeutschen Großstädten "verloren seien" ( soll heissen, die staatliche Exekutive hat hier die Kontrolle verloren, bzw. abgegeben ). Ziel der Gewerkschaften ist es die Bedingungen für die Beamten zu verbessern. Dazu wird dann schon mal eine übertriebene Darstellung gewählt. Man sollte Aussagen der Gewerkschaften (ebenso wie die der Politik in Wahlkampfzeiten) auch mal hinterfragen und nicht ungeprüft übernehmen. Ganz so schlimm sieht es nämlich noch nicht aus. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Marc8 M.8, Heidenheim a. d. Brenz / Baden-Württemberg | 505407 | |||
Datum | 24.08.2008 21:04 | 155074 x gelesen | |||
Man unterhalte sich einfach mal mit ganz normalen Streifenbeamten, die müssen noch nicht einmal in besagten Städten ihren Dienst versehen. Doch, es sieht so schlimm aus und vom Kopf in den Sand stecken und schönreden wird es auch nicht wieder besser. Das solche "Neuigkeiten" von der Polizeigewerkschaft komme liegt einfach daran, dass die es sagen kann ohne a ihre Karriere zu riskieren ( wie ein Beamter ) oder b eigenes totales Versagen einzuräumen ( wie die verantwortlichen Politiker ). | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 505469 | |||
Datum | 25.08.2008 08:26 | 154876 x gelesen | |||
Lieber Marc, ich bin Polizeibeamter und es ist eben nicht so! Sicherlich gibt es bei jedem Beamten Erlebnisse, welche solche Eindrücke entstehen lassen können. In der Masse ist es jedoch nicht der Fall und man sollte doch zwischen Leidklagen des Beamten und der Realität unterscheiden. Sicherlich ist nicht alles rosa. Dennoch gibt es keine rechtsfreien Räume oder ähnliches. Vor allem wir hier in BW leben kriminalitätsbezogen mal wirklich nochauf der Insel der Glückseeligkeit. Gerade in der ländlich strukturierten Region Heidenheim kann von derartigen Dingen nicht geredet werden. Die Reviere Heidenheim und Giengen sind sind in den letzten Jahren sogar noch verstärkt worden und die Fallzahlen sind nicht gestiegen. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 505487 | |||
Datum | 25.08.2008 10:15 | 154965 x gelesen | |||
Geschrieben von Reiner Hesseicht die Schuldfähigkeit ist Entscheidungskriterium bei der Abwehr eines rechtswidrigen Angriffs, sondern die vom Gegenüber ausgehende Gefahr. Falsch! Du verwechselst da gerade die Schuldebene und die Frage, welche Notwehrrechte dem Angegriffenen zustehen. Das ist auch vom Zustand des Angreifers abhängig. Gegen Angreifer in schuldunfähigem Zustand stehen dem Angegriffenen nicht die vollen Notwehrrechte zu. Er hat die "Flucht" vorzuziehen - natürlich soweit möglich. Im Übrigen sind an einen Arzt besonders hohe Anforderungen zu stellen, ob er den Zustand der schuldunfähigkeit erkennenn konnte uns musste! -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten- | |||||
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Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 505488 | |||
Datum | 25.08.2008 10:16 | 154693 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerWer sich in Gefahr begibt, kommt darin um. Wir alle hier im Forum begeben usn täglich in (eine geweisse) Gefahr... Geschrieben von Christian Fischer nd wer einen (legal) bewaffneten angreift und das nicht überlebt - selber schuld. Stempel drunter. Notwehr. Fertig. Im Zweifel immer für den, der sich verteidigen wollte. Schön, wenn man ein einfaches Weltbild hat... -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten- | |||||
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Autor | Rein8er 8H., Rosport / Entfällt | 505506 | |||
Datum | 25.08.2008 12:22 | 155036 x gelesen | |||
Geschrieben von Joachim Thielewelche Notwehrrechte dem Angegriffenen zustehen. Das ist auch vom Zustand des Angreifers abhängig Eben. Wie ich schon schrieb: Bei Intox mit Amphetaminen ist die Ratio soweit ausgeschaltet, dass von einem auch nur annähernd "normalen" Aggressionsverhalten und einer normalen Scmerzempfindlichkeit eben nicht auszugehen ist. Diese Personen sind die reinsten Zombies vor allem in Kombination mit Crack. Es geht nicht um den angesäuselten Suffkopf der sich kaum noch auf den Beinen halten kann ! Davon abgesehen ist deine Aussage natürlich richtig, dass aus vielen Gründen die günstigste Alternative der rechtzeitige Rückzug ist. Falls eine solche zur Verfügung stehende Alternative bewusst nicht genutzt wird ist es selbstverständlich keine Notwehr mehr es sei denn der Akteur greift in Nothilfe zugunsten einer anderen in Not befindlichen Prson ein. | |||||
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Autor | Rein8er 8H., Rosport / Entfällt | 505510 | |||
Datum | 25.08.2008 12:53 | 154688 x gelesen | |||
Bin noch nicht ganz durchgestiegen. Aber scheint ja mal ne Sache zu sein die auf seriösen Untersuchungen beruht und von der britischen Feuerwehrgewerkschaft durchgeführt wurde: http://www.fbu.org.uk/campaigns/attacks/pdf/feb_08_fbu_attacks_low_res.pdf Easy Targets ? Tackling Attacks on Fire-Crews in the UK A Report by the Labour Research Department for the Fire Brigades Union. Feb. 2008 | |||||
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