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Thema | Altpapier / Tiefgarage | 13 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Sabi8na 8K., Aalen / Baden-Württemberg | 504753 | |||
Datum | 21.08.2008 17:47 | 10196 x gelesen | |||
Hallo Ich hab' mal ne "Feuerwehr-Frage" - besser gesagt ne Feuerwehr-Brandschutz-Vorschriftsfrage. Aaalllsooooo: Unsere Gegend ist vor kurzem in den Altpapier-Tonnen-Abholservice eingegliedert worden. Als wir das Schreiben bekamen waren wir heilfroh!! Doch: Wir bekamen von der Hausverwaltung keine Altpapiertonnen gestellt. Begründung: Diese Tonnen würden dann in der Tiefgarage gelagert werden und das sei nach Brandschutzvorschriften verboten. Darauf setzte ich mich natürlich hin, und versucht per Mail bei unserer Feuerwehr eine "Bestätigung" bzw. "Nicht-Bestätigung" dieser Aussage zu bekommen. Als ich dann geraume Zeit später ein Antwort-Mail erhielt, war da leider nur der Vorschriften-Paragraph enthalten. Und zwar folgender: § 14 Betriebsvorschriften (1) Maschinelle Abluftanlagen müssen so betrieben werden, daß der Halbstundenmittelwert des Volumengehalts an Kohlenmonoxyd in der Luft unter Berücksichtigung der regelmäßig zu erwartenden Verkehrsspitzen, gemessen in einer Höhe von 1,5 m über dem Fußboden, nicht mehr als 100 ppm beträgt. CO-Warnanlagen müssen ständig eingeschaltet sein. (2) In Kleingaragen dürfen bis zu 200 l Dieselkraftstoff und bis zu 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern außerhalb von Kraftfahrzeugen aufbewahrt werden. In Mittel- und Großgaragen ist die Aufbewahrung von Kraftstoffen außerhalb von Kraftfahrzeugen unzulässig; andere brennbare Stoffe dürfen in diesen Garagen nur aufbewahrt werden, wenn sie zum Fahrzeugzubehör zählen oder der Unterbringung von Fahrzeugzubehör dienen. (3) Damit der Volumengehalt an Kohlenmonoxyd in der Luft durch einen unnötig langen Aufenthalt an Abfahrtssperren nicht erhöht wird, muß sichergestellt sein, daß in geschlossenen Großgaragen, deren Benutzung entgeltlich ist, die Entgelte entrichtet werden, bevor die abgestellten Kraftfahrzeuge die Garagenstellplätze verlassen. 1. bis 100 m 2 Kleingaragen, 2. über 100 m 2 bis 1000 m 2 Mittelgaragen, 3. über 1000 m 2 Großgaragen. Dieser Paragraph ist wieder ein Rätsel für mich. Vorab: Unsere Tiefgarage zählt zur 2. Kategorie: über 100 m 2 bis 100 m 2 Mittelgaragen. Was mich an diesem Paragraphen so stutzig mach ist, dass es da u.a. heißt: "andere brennbare Stoffe dürfen in diesen Garagen nur aufbewahrt werden, wenn sie zum Fahrzeugzubehör zählen oder der Unterbringung von Fahrzeugzubehör dienen" - Hmmmm?? - Denn in unserer Tiefgarage wird auch unser Hausmüll aufbewahrt - na und der ist ja schließlich auch brennbar. Die Müllkontainer werden in unserer Tiefgarage übrigens in einem SEPARATEN Raum aufbewahrt. Das einzige "Manko" an diesem Raum ist, dass er nur mit einer Gittertüre von der Tiefgarage getrennt ist. Würde es dann denn nicht reichen, wenn man anstatt der Gittertüre eine Brandschutztüre einsetzen würde? UND Stimmt die Aussage der Hausverwaltung tatsächlich: Aufbewahren von GESCHLOSSENEN Altpapierkontainern ist verboten. ? . Noch was: Gibt es für so eine spezielle Sache wie, Aufbewahrung von Altpapiertonnen, eigentlichauch Ausnahmeregelungen. Wenn ja - dann wäre das geschickt. Denn wir sind so "versessen" auf diese Tonne, da wir beide aufgrund von körperlicher Schwerbehinderung, sehr auf die Tonnen angewiesen sind. Denn der Altpapier-Abholservice von Vereinen und so, wird nun nur noch sehr dürftig stattfinden. Wir sind ja schließlich in die Altpapier-Tonnen-Abholung eingegliedert worden. (jaja - Nur unser Haus nicht!) Vielen Dank für's Lesen und für's Antworten Grüße vom Altpapier | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 504765 | |||
Datum | 21.08.2008 18:11 | 7602 x gelesen | |||
Geschrieben von Sabina KüchlerWas mich an diesem Paragraphen so stutzig mach ist, dass es da u.a. heißt: "andere brennbare Stoffe dürfen in diesen Garagen nur aufbewahrt werden, wenn sie zum Fahrzeugzubehör zählen oder der Unterbringung von Fahrzeugzubehör dienen" - Hmmmm?? - Denn in unserer Tiefgarage wird auch unser Hausmüll aufbewahrt - na und der ist ja schließlich auch brennbar. Und der gehört dann da genau so wenig hin... Geschrieben von Sabina Küchler Würde es dann denn nicht reichen, wenn man anstatt der Gittertüre eine Brandschutztüre einsetzen würde? Tür ist nicht alles. Da kommt dann noch die Frage der Wandungen dazu (entsprechend widerstandsfähige Tür in einer nicht widerstandsfähigen Trockebauwand bringt auch nichts). Geschrieben von Sabina Küchler Stimmt die Aussage der Hausverwaltung tatsächlich: Aufbewahren von GESCHLOSSENEN Altpapierkontainern ist verboten. ? . Nach der von Dir zitierten Vorschrift - ja. Aber auch die Aufbewahrung von Restmüllbehältern. Geschrieben von Sabina Küchler Noch was: Gibt es für so eine spezielle Sache wie, Aufbewahrung von Altpapiertonnen, eigentlichauch Ausnahmeregelungen. das ist so lange "geschickt" bis es zur Brandursache wird. Restmülltonnen finde ich da alleine schon deshalb heikel, weil da ja alles mögliche reinfliegt. Ggf. auch mal noch warme Asche o.ä. Altpapiertonnen werden das problem zwar nicht haben, dafür aber sehr viel Energiefreisetzung wenn sie mal brennen (weils z.B. jemandem langweilig war). Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Sabi8na 8K., Aalen / Baden-Württemberg | 504769 | |||
Datum | 21.08.2008 18:25 | 7442 x gelesen | |||
Hallo Christian Gleich mal ein "Danke" für Deine flotte Antwort! Nur - jetzt bin ich ehrlich gesagt, genauso schlau wie vorher. Du liest also aus dem Brandschutzparagraphen auch raus, dass es eigentlich verboten ist HAUSMÜLL dort zu lagern. ? . Und das mit den Wänden: Da das ja ne Tiefgarage ist, dürften die Wände doch höchstwahrscheinlich "brandschutztauglich" sein, oder? Und irgendeine Ausnahmeregelung, gerade für Schwerbehinderte, kennst Du nicht zufällig? Es ist ein Kreuz!! Wir haben jetzt schon wieder Altpapier bis zum Halskragen rauf! Und GEHOLT - das dauert ja nun noch ne ganz geraume Weile. Denn wir "haben" ja nun Tonnen. Danke für's Antworten vom bis zum Hals reichenden Altpapier | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 504772 | |||
Datum | 21.08.2008 18:37 | 7442 x gelesen | |||
Geschrieben von Sabina KüchlerDu liest also aus dem Brandschutzparagraphen auch raus, dass es eigentlich verboten ist HAUSMÜLL dort zu lagern. ? . Ich lese daraus, daß da nichts gelagert werden darf was nicht Fhrzeugteile/ Fahrzeugzubehör/ Fahrzeugbetreibsmittel sind. z.B. Reifen (Winter/ Sommer). Geschrieben von Sabina Küchler Und das mit den Wänden: Da das ja ne Tiefgarage ist, dürften die Wände doch höchstwahrscheinlich "brandschutztauglich" sein, oder? das kann Dir nur ein Brandschutzgutachter nach Blick in die Pläne sagen. Ferndiegnose ist da wenig hilfreich. Geschrieben von Sabina Küchler Und irgendeine Ausnahmeregelung, gerade für Schwerbehinderte, kennst Du nicht zufällig? Nein. Würde aus Sicht des Brandschutzes ja auch keinen Sinn machen, weil die Gefahr ist ja genau die selbe. Aber bei meiner Oma im Hochhaus wurde einfach eine Art Carport (rundum ebenfalls geschlossen und mit Tor) vor das Gebäude gesetzt. Dort stehen jetzt alle Tonnen (Restmüll, gelber Sack, Biomüll und Papiermüll) friedlich vereint und selbst wenn da mal was fackeln sollte ist das lockere 30m vom Gebäude weg. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Sabi8na 8K., Aalen / Baden-Württemberg | 504775 | |||
Datum | 21.08.2008 18:48 | 7377 x gelesen | |||
Also gut! Jetzt weiß ich das, was ich eh' schon vermutet hatte mal bestimmt! "Es ist eigentlich auch verboten Hausmüll in Tiefgaragen zu lagern!" Das bedeutet aber mal auf jeden Fall auch, dass die Hausverwaltung diese Vorschrift nur als Ausrede hernimmt, damit sie sich nicht auch noch um die Altpapiertonnen kümmern müssen! Und so ein Carport liest sich eigentlich gar nicht schlecht. "Platz" wär da. Doch das einzurichten ist ja leider freiwillig. Und diesen "Freiwillig", hat die Hausverwaltung mal ganz bestimmt nicht. Danke für's Antworten vom Altpapier | |||||
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Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 504858 | |||
Datum | 22.08.2008 08:45 | 7271 x gelesen | |||
Hallo Sabina! Geschrieben von Sabina Küchler Und irgendeine Ausnahmeregelung, gerade für Schwerbehinderte, kennst Du nicht zufällig? Ich weiß jetzt zwar nicht, in welcher Form du Schwerbehindert bist, aber gerade da macht IMHO eine solche Ausnahmeregelung keinen Sinn. Wenn du z. B. von einem Behinderten ausgest, der zum größten Teil gelähmt ist, wird das schwer im Falle eines Falles, dass er sich in selber Sicherheit bringt. Gruß Patrick Das war meine Meinung | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8R., Lahr / Baden - Württemberg | 504859 | |||
Datum | 22.08.2008 08:47 | 7222 x gelesen | |||
Hallo Frau Küchler, da Sie ja im schönen Baden Württemberg wohnen könnte Ihnen bei der Carportidee vielleicht die Landesbauordnung von Baden-Württemberg behilflich sein. In der Landesbauordnung BW finden Sie unter dem §33 Abs. 2 etwas zum Thema "Anlagen für Abfall- und Reststoffe". Da diese Gesetzestexte leider immer etwas holprig sind gibt es hier zum Glück eine Ausführungsverordnung zur LBO BW hier finden Sie unter dem §16 eine einfacher verständliche Ausführung. Ich hoffe das Ihnen das weiterhilft. Gut Wehr Christoph Richter Alles geschriebene beruht auf meiner persönlichen Meinung und spiegelt weder die Meinung der Organisationen bzw. des Unternehmens dem ich angehöre! | |||||
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Autor | Sabi8na 8K., Aalen / Baden-Württemberg | 504891 | |||
Datum | 22.08.2008 11:59 | 7140 x gelesen | |||
Hallo Patrick Wir sind beide leicht gehbehindert. D.h. Treppensteigen und eventuell-Flüchten *grins*, würde schon noch gehen. Doch Autofahren dürfen wir nicht. Und daran hakts ja nun eben. Wir haben keine Möglichkeit, unser Altpapier selbst wegzubringen. Und Bekannte mit Auto in relativ unmittelbarer Nähre haben wir auch nicht! Wegen dieser eventuellen Sonderregelung dacht' ich mir auch, dass es doch bestimmt ne "Vorschrift" geben müsste, die Behinderten ein Hintertürchen offen lässt. Grüße Sabina | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 504892 | |||
Datum | 22.08.2008 12:06 | 7021 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Sabina Küchler Wegen dieser eventuellen Sonderregelung dacht' ich mir auch, dass es doch bestimmt ne "Vorschrift" geben müsste, die Behinderten ein Hintertürchen offen lässt. Vielleicht lässt euch euer Vermieter aufgrund der besonderen Situation die Tonne an einer Stelle im Freien aufstellen? Grüße Magnus | |||||
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Autor | Sabi8na 8K., Aalen / Baden-Württemberg | 504895 | |||
Datum | 22.08.2008 12:09 | 7081 x gelesen | |||
Halle Herr Richter Vielen Dank für die beiden Paragraphen. Ich hab' die mir gleich rauskopiert. Bei dem Teil des Paragraphen 16 habe ich noch eine Frage: Geschrieben von ---Stand: 1.4.2005 / 25.04.2007 MB 61 AKBW – LBO--- Zur vorübergehenden Aufbewahrung fester Abfall- und Reststoffe sind auf dem Grund-stück geeignete Plätze für bewegliche Behälter vorzusehen oder geeignete Einrichtungen herzustellen. Ist das ein "KANN"-, oder ein "MUSS"-Paragraph? Ich mein - MÜSSEN Plätze geschaffen sein, oder KÖNNEN? Danke nochmals Sabina | |||||
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Autor | Sabi8na 8K., Aalen / Baden-Württemberg | 504897 | |||
Datum | 22.08.2008 12:17 | 6988 x gelesen | |||
Hallo Magnus Ja so was sollte man sich eigentlich denken können. Dass unsere Hausverwaltung es UNS gewährt, da wir ja beide behindert sind. Doch da gibt's dann noch so ca. 29 andere Mietparteien, denen das dann bestimmt nicht gefallen würde: DIE bekommen das - wir nicht! Und da mit so ein Ungleich gar nicht erst aufkommt, gilt das Altpapiertonnen-Verbot für alle. Grüße Sabina | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8R., Lahr / Baden - Württemberg | 504898 | |||
Datum | 22.08.2008 12:19 | 7026 x gelesen | |||
Hallo Frau Küchler, mE müssen diese Plätze geschaffen sein, da die LBO generell gilt. Leider ist hier jedoch das Aussehen eines solchen Platzes nicht genauer definiert. Im Grunde kann es auch eine gepflasterte Fläche in einem genügend großen Abstand zum Haus sein. Gut Wehr Christoph Richter Alles geschriebene beruht auf meiner persönlichen Meinung und spiegelt weder die Meinung der Organisationen bzw. des Unternehmens dem ich angehöre! | |||||
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Autor | Sabi8na 8K., Aalen / Baden-Württemberg | 504902 | |||
Datum | 22.08.2008 12:32 | 7026 x gelesen | |||
Hallo Herr Richter Danke für's Erklären! Aha! Die MÜSSEN also bei Mehrfamilienhäusern geschaffen sein. Na und MEHR Familien, sind es bei uns mal auf jeden Fall! So ca. 30 Wohneinheiten. Der "Müllplatz" der bei uns geschaffen wurde ist - raten Sie mal! IN DER TIEFGARAGE!! Deswegen war ich ja so "verwirrt", dass wir dort den Hausmüll lagern, aber das Aufbewahren der Altpapiertonnen untersagt wurde. Doch diese Altpapiertonnen-Geschichte, dreht sich für uns echt im Kreis! Dies Feuerwehr-Forum ist quasie meine letzte "Rettungs"-Anlaufstelle. Danke Sabina | |||||
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