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ThemaEU - Arbeitszeitrichtlinie17 Beträge
RubrikFeuerwehrverbände
 
AutorPete8r M8., Norderstedt / SH506169
Datum27.08.2008 20:018986 x gelesen
Der Berufsverband Feuerwehr e.V. hat unter seinen Mitgliedern und natürlich auch für alle anderen betroffenen Feuerwehrleute eine Briefaktion zum Thema Arbeitszeitrichtlinie und deren Änderungen gestartet. Infos darüber findet man unter http://www.bv-feuerwehr.de . Macht alle mit, dann können wir auch gemeinsam etwas für uns alle erreichen.

Übrigens ist dieser Verband seit mehr als einem Jahr bundesweit tätig, zählt Mitglieder deutlich im dreistelligen Bereich und bietet neben der Vertretung der Mitgliederinteressen auch wichtige Versicherungsleistungen für die Dienstausübung als Inklusivleistung.

mfg
Peter


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AutorKlau8s D8., Nürnberg / Franken506217
Datum27.08.2008 23:475560 x gelesen
Mal eben noch auf die Schnelle...

Der Forderung, dort mitzumachen, kann ich mich beim besten Willen nicht anschließen!

Bei mir steht immer die Frage im Vordergrund: Rechnet sich die Feuerwehr?

Jeder Unternehmer, der eine Werkfeuerwehr zu unterhalten verpflichtet ist und leider - trotzdem er Steuern zahlen darf - keine staatlichen Zuschüsse bekommt (ungerecht, nicht wahr?), wird bei einer Verringerung der Arbeitszeiten gegenrechnen, denn das Resultat wird nur erreichbar sein über teure Zutaten.

Die Feuerwehren, welche derzeit den 24/24-Dienst machen (hauptsächlich Gewerbe, also privat), müssen aufstocken. Jedem Mitarbeiter ist im Vorfeld klar, was der Unternehmer davon hält.

Nun ist nicht jeder Unternehmer in der Lage, mal eben wegen mehr Mitarbeitern in den beiden Wachabteilungen oder gar einer 3. Wachabteilung eine neue Wache zu bauen (die Leute wollen ja irgendwo ihre Schlaf... verzeihung: Ruheräume und Sozialräume haben!) und die Ausrüstungen zu erwerben; von weiteren Einstellungen incl. Lohnnebenkosten einmal ganz zu schweigen.

Genauso ist natürlich nicht jeder Unternehmer in der Lage, seinen Betrieb brandschutztechnisch so zu ertüchtigen, daß er auf eine Werkfeuerwehr möglicherweise verzichten kann. Dieser wird zähneknirschend aufstocken müssen. Ohne staatliche Hilfe, versteht sich (siehe oben).

Und wer zahlt die Zeche dafür? Der Kunde.

Die Feuerwehrenangehörigen, welche ohnehin den 24/48-Dienst machen, werden m. M. darüber müde lächeln (wieviele FM (SB) sind denn auf die 48-Wochenarbeitsstunden-Regelung angesprungen, wenn man der Presse Glauben schenken darf?).

Was also würde sich hier unter dem Strich großartig ändern?

Denkt bitte einmal über den Sinn dieses Tuns nach, und was damit angerichtet werden kann und wird.

Solltet ihr andere Meinungen haben: Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.

P.S.: Mehr Leute im öffentlichen Bereich arbeiten auch nicht für lau...dazu müssen Steuergelder vorhanden sein. Wer zahlt dann wohl...?


Liebe Grüße

Klaus
-------------------
Ein Computer hilft einem, viel Arbeit zu vermeiden, welche man ohne ihn gar nicht gehabt hätte...

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AutorPete8r M8., Norderstedt / SH506241
Datum28.08.2008 11:365288 x gelesen
Na, ich glaube, die Antwort kam wirklich auf die Schnelle denn nachvollziehen kann ich den Inhalt nicht. Ich will mal versuchen, die Sache noch einmal genauer zu erläutern. Der Antwort entnehme ich, dass hier jemand Angst hat, dass es zu einer Verringerung von Wochenarbeitszeiten kommt. Nein, das haben wir nicht verlangt. Wir denken aber, dass Wochenarbeitszeiten von 48 - 56 Stunden nun wirklich genug sind. Insbesondere da, wo man keinen 24-Stunden-Dienst mehr zulässt. Diese "Mehrarbeit" über die woanders üblichen rund 40 Stunden sind akzeptabel, da die Dienst Bereitschaftszeiten enthalten. Die geplanten Änderungen der Arbeitszeitrichtlinie sehen aber mögliche Wochenarbeitszeiten von bis zu 65 Stunden, in Ausnahmefällen sogar deutlich mehr als 70 Stunden vor. Und gegen diese Ausweitung unter dem Vorwand sogenannter inaktiver Bereitschaftszeiten wollen wir uns wehren. Mal ehrlich, auch Feuerwehrleute haben doch Anspruch auf Freizeit, haben Familien, Kinder und Freunde? Auch wenn es tatsächlich ruhige Abschnitte innerhalb der Dienste gibt, so halten sich die Kollegen an der Feuerwache auf, sind in ihrem freien Tun drastisch eingeschränkt und es wird erwartet, im Falle einer Alarmierung innerhalb einer Minute "auf der Straße" zu sein. Kann es wirklich sein, dass solche Zeitabschnitte so überhaupt nicht mehr als Arbeitszeit gelten? Das kann doch nun wirklich auch keiner wollen, der Feuerwehren bezahlen muss. Wollen wir motivierte Menschen, die im wahrsten Sinne des Wortes für andere durchs Feuer gehen oder moderne Sklaverei? Wird ein Traumberuf künftig zum Berufstrauma?


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen506267
Datum28.08.2008 16:105440 x gelesen
Geschrieben von Peter MummertWird ein Traumberuf künftig zum Berufstrauma?

Wenn die Interessenvertreter es den Kollegen nur lange genug einreden, wird das wohl so kommen, ja.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorSven8 B.8, Herford / NRW506277
Datum28.08.2008 18:115149 x gelesen
Hallo,

wenn ich diesen Brief lese, weiß ich nicht wirklich was ich davon halten soll. Ich glaube besser wäre es, den Abgeordneten Briefe mit Fakten zu schreiben, als einen Brief im Stile einer Gute-Nacht-Geschichte. Er ist ja vielleicht sehr rührend geschrieben aber ich glaube wenig hilfreich.
Aber die Rede von einem Vertreter der IGFw im Landtag zu Düsseldorf war ja auch in einem ähnlichen Stil.
Ich glaube nicht, dass man bei Politikern die Geld sparen wollen mit der Tränennummer weiterkommt.

Gruß Sven


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AutorSven8 B.8, Herford / NRW506278
Datum28.08.2008 18:155214 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Klaus DüdderDer Forderung, dort mitzumachen, kann ich mich beim besten Willen nicht anschließen!

Mitmachen ist ja generell nie verkehrt wenn es sich lohnt.;-)


Geschrieben von Klaus DüdderJeder Unternehmer, der eine Werkfeuerwehr zu unterhalten verpflichtet ist und leider - trotzdem er Steuern zahlen darf - keine staatlichen Zuschüsse bekommt (ungerecht, nicht wahr?),

Dafür spart er in der Regel aber an Versicherungsbeiträgen bzw. bekommt darüber Vergünstigungen. So war es zumindest bei der WF wo ich war. Und viele Untenehmer investieren auch nicht gerade schlecht in ihre Feuerwehr, da wären die meisten öffentlichen Feuerwehren wahrscheinlich froh drüber.


Gruß Sven


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AutorKlau8s D8., Nürnberg / Franken506279
Datum28.08.2008 18:335199 x gelesen
Hallo Sven,

mitmachen mache ich nur dann, wenn sich mir der Sinn erschließt. Ich werde nicht mitmachen, wenn ich mir den Ast, auf dem ich sitze, selber absägen würde. ;o)

Aber zu Deinem Argument bzgl. "gesparter Versicherungsbeiträge".

Grundsätzlich hast Du recht.

Dennoch wiegen die gesparten Versicherungsbeiträge niemals die Kosten einer Werkfeuerwehr auf. Ferner werden durch Einstellungen steigende Kosten nicht durch niedrigere Versicherungsbeiträge belohnt, ebenso die mögliche Neuschaffung weiterer Sozialräume. Schlicht gesagt: Es kostet einfach Geld.

Gleiches gilt letztlich für öffentliche Hilfsorgas.

Ferner gebe ich Dir recht, daß Werkfeuerwehren mitunter tolle Autos haben. Ich staune manchmal nicht schlecht.
Allerdings ist nicht jede Werkfeuerwehr in der chemischen Industrie oder bei der metallverarbeitenden Industrie oder gar in einem Flughafen angesiedelt.
Diese Werkfeuerwehren sind jedoch die, welche gerne dargestellt werden. Ob der Fahrzeugpark effektiv eingesetzt werden kann oder ob es reine Prestigeobjekte sind, sei nun mal dahingestellt.

Da sieht man jedoch, wo noch Geld ist. ;o)

Die Realität sieht für manch kleinere Werkfeuerwehr oftmals anders aus.

Allgemein finde ich:

Wer sich bei einer Hilfsorga bewirbt, egal welcher Couleur, weiß um den Dienst, den er machen wird.

Nachträglich Forderungen nach anderen Diensten zu stellen mag zwar derzeit populär sein (ich lese kaum Gegenstimmen), ist aber für mich in etwa genauso wie neben ein altes, ortsansässiges Stahlwerk zu ziehen und sich dann über Lärm und Gestank zu beklagen. ;o)

Nichts für ungut...ich gebe zu, manchesmal auch Querdenker zu sein. *lächel*


Liebe Grüße

Klaus
-------------------
Ein Computer hilft einem, viel Arbeit zu vermeiden, welche man ohne ihn gar nicht gehabt hätte...

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg506306
Datum28.08.2008 22:455110 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamWenn die Interessenvertreter es den Kollegen nur lange genug einreden, wird das wohl so kommen, ja.

plus

die Gutenachtgeschichten der Arbeitgeber

geteilt durch zwei

ergibt meist etwas brauchbares, wovon bislang (meistens!) beide Seiten profitiert haben.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg506310
Datum28.08.2008 23:105083 x gelesen
Geschrieben von Klaus DüdderNachträglich Forderungen nach anderen Diensten zu stellen mag zwar derzeit populär sein (ich lese kaum Gegenstimmen), ist aber für mich in etwa genauso wie neben ein altes, ortsansässiges Stahlwerk zu ziehen und sich dann über Lärm und Gestank zu beklagen. ;o)

Hallo,

so einfach sollte man Tarifpolitik (ist auch ein Teil unserer Gesellschaftspolitik) nicht machen.

Ich bin froh in einen demokratischen Rechtsstaat zu leben, wo freie Meinungsäußerung und freie Gestaltung der Tarifpolitik zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich ist! Vergleicht man mit anderen Ländern, hat dies, - zum Wohle uneseres Landes, auch recht gut funktioniert.

Klappern (Tarifauseinandersetzungen) gehört auf beiden Seiten zum Handwerk.

Geschrieben von Klaus DüdderIch werde nicht mitmachen, wenn ich mir den Ast, auf dem ich sitze, selber absägen würde. ;o)

An dem wird auch so gesägt, da es für jeden Arbeitgeber legitim ist nach Möglichkeiten kostengünstigerer Produktion zu suchen. Ein Arbeitgeber nimmt dabei auch keine Rücksichten auf die Belange der Arbeitnehmer. Wozu auch? Für einvernehmliche Lösungen ist nachher auch der Betriebsrat und die Gewerkschaft mit ins Boot zu holen.

Geschrieben von Klaus DüdderSchlicht gesagt: Es kostet einfach Geld.

Und deshalb wird auch nicht nach der Qualität oder Vorhandensein einer WF WF/RD gefragt. Dies ist ein Privatproblem der Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Firma.

Geschrieben von Klaus DüdderGleiches gilt letztlich für öffentliche Hilfsorgas.

Nein! Der Bürger hat ein Anrecht auf die Umsetzung (und Überprüfung) der in Gesetzen festgelegten Qualitätsmerkmale, z.B. der Hilfsfrist, Norm-RTW, Brandschutzbedarfsplan usw.

Geschrieben von Klaus DüdderWer sich bei einer Hilfsorga bewirbt, egal welcher Couleur, weiß um den Dienst, den er machen wird.

Warum soll ein Mitarbeiter nicht um Verbesserungen kämpfen? Vom Arbeitgeber kommen doch auch Veränderungen? Wer sagt denn, wenn ich bei einer Hilfsorganisation anfange, dass alles so bleiben muss wie es ist? Die Gesellschaft verändert sich doch auch!

Geschrieben von Klaus DüdderNichts für ungut...ich gebe zu, manchesmal auch Querdenker zu sein. *lächel*

Querdenken und andere Meinungen schaden nicht, so lange die Bereitschaft zur Diskussion und Reflektion besteht.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.fiorehelmets.info


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW506313
Datum28.08.2008 23:435135 x gelesen
Geschrieben von Sven BüttnerDafür spart er in der Regel aber an Versicherungsbeiträgen bzw. bekommt darüber Vergünstigungen.

Die Frage die das "Controlling" da nur stellen wird ist, was ist größer ?
Kosten für die WF oder Einsparung Versicherungsbeträge ?
Auch werden für andere VB-Maßnahmen durchaus beachtliche Nachlässe gewährt.


Geschrieben von Sven BüttnerUnd viele Untenehmer investieren auch nicht gerade schlecht in ihre Feuerwehr,

Auch da gibt es solche und solche ;-)
Wenn wir uns die Personalstärken der WFen anschaune, ist die Mehrheit wohl auch nicht unbedingt mit üppingem Personal ausgestattet.
Den Personal kostet 12 Monate im Jahr Geld, je nach Tarif sogar richtig Geld.
Mir sind WFen bekannt, die ihre "neuen" Fahrzeuge nur mit Gebrauchtfahrzeugen
(> 20 Jahre) ersetzen konnten. Dabei sogar eine angeordnete WFen der chem. Industrie!


Geschrieben von Sven Büttnerda wären die meisten öffentlichen Feuerwehren wahrscheinlich froh drüber.

Nur das eine BF/HA wohl kaum aufgelöst werden kann,
Betriebe finden erstaunlicher Weise immer wieder Möglichkeiten ihre WF/BtF abzuschaffen ,-((
Allein in Köln verschwunden:

Allianz, F&G, Glaswerke, RP ex. Natterman, Wacker


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW506314
Datum28.08.2008 23:505139 x gelesen
Geschrieben von Gerhard PfeifferUnd deshalb wird auch nicht nach der Qualität oder Vorhandensein einer WF WF/RD gefragt. Dies ist ein Privatproblem der Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Firma.

Die Aufsicht führt hier (NRW) die Bezirksregierung,
die auch bei WF Alarmübungen durchführt.
Sollte es da zur mangelhaften Leistung kommen
ist die Anerkennung als WF ggfs. auch mal weg.
Das dann die öffentliche FW ins Rennen geht ist auch nicht im Interesse der öFW oder ?

Geschrieben von Gerhard PfeifferDer Bürger hat ein Anrecht auf die Umsetzung (und Überprüfung) der in Gesetzen festgelegten Qualitätsmerkmale

Und dieses Anrecht verliert er hinterm Werkszaun ?
Nicht wirklich.

Geschrieben von Gerhard PfeifferWer sagt denn, wenn ich bei einer Hilfsorganisation anfange, dass alles so bleiben muss wie es ist? Die Gesellschaft verändert sich doch auch!

Gilt das nicht für jedes Tätigkeitsbereich ?
Egal ob BF/HAW/HIO/WF/FF ?


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg506318
Datum29.08.2008 00:005165 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffDie Aufsicht führt hier (NRW) die Bezirksregierung,
die auch bei WF Alarmübungen durchführt.
Sollte es da zur mangelhaften Leistung kommen
ist die Anerkennung als WF ggfs. auch mal weg.


Hallo,

oberflächlich funktioniert das immer, aber wenn ich nur mal die Ortskenntnisse alter WFler in einem mir bekannten Werk zu den angestrebten Qualifikationen der Zeitarbeiter betrachte .... oder der Ersatz werksärztlicher Leistungen durch RA (dazu noch beschissen bezahlt) von Zeitarbeitsfirmen ....

Geschrieben von Michael RoleffDas dann die öffentliche FW ins Rennen geht ist auch nicht im Interesse der öFW oder ?

Aus meiner Sicht auf keinen Fall!!

Geschrieben von Michael RoleffUnd dieses Anrecht verliert er hinterm Werkszaun ?
Nicht wirklich.


Das Anrecht auf per Gesetz festgelegte öffentliche Leistungen mit Sicherheit nicht. Dies ist jedoch ein großer Unterschied zu u.U. freiwilligen, sozialen Betriebsleistungen.

Geschrieben von Michael RoleffGilt das nicht für jedes Tätigkeitsbereich ?
Egal ob BF/HAW/HIO/WF/FF ?


Natürlich, ist ja meine Meinung aber nicht die Meinung des Kollegen wo ich antwortete.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW506320
Datum29.08.2008 00:105131 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Pfeifferaber wenn ich nur mal die Ortskenntnisse alter WFler in einem mir bekannten Werk zu den angestrebten Qualifikationen der Zeitarbeiter betrachte ....

Auch da habe ich schon das Gegenteil erlebt..........

Geschrieben von Gerhard Pfeifferder Ersatz werksärztlicher Leistungen durch RA

Kann u.U. im Einzelfall aber auch besser sein.

Geschrieben von Gerhard Pfeifferdazu noch beschissen bezahlt) von Zeitarbeitsfirmen

Ein Grundproblem unser Zeit,
woher kommt das bloß ?
Ach ja, USA lässt grüßen.

Geschrieben von Gerhard PfeifferDies ist jedoch ein großer Unterschied zu u.U. freiwilligen, sozialen Betriebsleistungen.

Sicher, wenn ein Betrieb einen RD für seinen Bereich vorhält, muss der in NRW ebenso dem RettG NW entsprechen. Wo ist da der Unterschied, erklär mir das bitte mal.


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg506323
Datum29.08.2008 00:455173 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffSicher, wenn ein Betrieb einen RD für seinen Bereich vorhält, muss der in NRW ebenso dem RettG NW entsprechen. Wo ist da der Unterschied, erklär mir das bitte mal.

Ganz einfach:-)) In Baden-Württemberg ist das nicht so! Anders kannte ich das bislang nicht.

Geschrieben von Gerhard Pfeiffer
der Ersatz werksärztlicher Leistungen durch RA

Geschrieben von Michael RoleffKann u.U. im Einzelfall aber auch besser sein.

Normalerweise nicht. Ich vertrete immer noch die Auffassung, dass für die Medizin grundsätzlich zuerst ein Arzt der zuständige und fachlich richtige Ansprechpartner ist. Das soll aber keine Abqualifizierung ärztlicher Assistenzberufe sein!

Geschrieben von Gerhard Pfeiffer
aber wenn ich nur mal die Ortskenntnisse alter WFler in einem mir bekannten Werk zu den angestrebten Qualifikationen der Zeitarbeiter betrachte ....

Geschrieben von Michael RoleffAuch da habe ich schon das Gegenteil erlebt..........

Überall gibt es Ausnahmen. Wenn ich jedoch den Durchschnitt der WF einer großen Stuttgarter Firma betrachte liegen da wirklich Welten!

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW506325
Datum29.08.2008 05:025061 x gelesen
Geschrieben von Gerhard PfeifferIch vertrete immer noch die Auffassung, dass für die Medizin grundsätzlich zuerst ein Arzt der zuständige und fachlich richtige Ansprechpartner ist. Das soll aber keine Abqualifizierung ärztlicher Assistenzberufe sein!

Wen ich die BG Vorgaben mir so ansehe,
ist ein Werksarzt, außer für Vorsorgeuntersuchungen wie oft notwendig?

Stattdessen werden aber Betriebssanitäter gefordert....
IMHO kann man diese sehr wohl durch RA/RS ersetzen.

Ich denke wir haben da recht erfolgreich aneinander vorbei diskutiert ,-)

Geschrieben von Gerhard PfeifferÜberall gibt es Ausnahmen.

Eben ,-)


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen506327
Datum29.08.2008 07:055169 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffStattdessen werden aber Betriebssanitäter gefordert....
IMHO kann man diese sehr wohl durch RA/RS ersetzen.


Ja, aber nur wenn sie eine entsprechende Fortbildung haben. Ansonsten ist nämlich die BG etwas unglücklich.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW506334
Datum29.08.2008 08:295045 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyStattdessen werden aber Betriebssanitäter gefordert....
IMHO kann man diese sehr wohl durch RA/RS ersetzen.

Ja, aber nur wenn sie eine entsprechende Fortbildung haben.


So steht es auch in der Vorgaben ;-))


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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 25.08.2008 20:19 Lars7 G.7, Marl Westpol-Beitrag
 27.08.2008 20:01 Pete7r M7., Norderstedt
 27.08.2008 23:47 ., Nürnberg
 28.08.2008 11:36 Pete7r M7., Norderstedt
 28.08.2008 16:10 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 28.08.2008 22:45 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 28.08.2008 18:15 Sven7 B.7, Herford
 28.08.2008 18:33 ., Nürnberg
 28.08.2008 23:10 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 28.08.2008 23:50 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 29.08.2008 00:00 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 29.08.2008 00:10 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 29.08.2008 00:45 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 29.08.2008 05:02 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 29.08.2008 07:05 ., Bad Hersfeld
 29.08.2008 08:29 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 28.08.2008 23:43 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 28.08.2008 18:11 Sven7 B.7, Herford
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