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Thema | Gründung Betriebsfeuerwehr! | 33 Beträge | |||
Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | ||||
Autor | Mich8ael8 G.8, Münchhausen / Hessen | 506546 | |||
Datum | 30.08.2008 15:41 | 26421 x gelesen | |||
Hallo guten Tag, ich habe hier mal eine Frage und zwar besitze ich einen Handwerksberieb.Ich würde gerne eine Betriebsfeuerwehr gründen.Wer kann mir da weiter helfen.Wo muß ich das beantragen?Was für vorraussetzungen gibt es da und so weiter.Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte. Gruß Michael | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8R., Lahr / BW | 506548 | |||
Datum | 30.08.2008 15:54 | 21627 x gelesen | |||
Hallo Michael, am besten setzt du dich mal mit dem Landratsamt in Verbindung. Dort auf dem Amt für Brand- und/oder Katastrophenschutz (oder wie auch immer das bei euch heißt) sitzt dann nämlich auch der der dir nachher die Vorgaben zwecks Mitgliederzahl, Ausbildung und Ausrüstung macht. Die Frage die mir sich da stellt, rentiert sich das für deinen Betrieb überhaupt?? Gruß Christoph Alles geschriebene beruht ausschließlich auf meiner persönlichen Meinung!! Es handelt sich nicht um die Meinung der Organisationen denen ich angehöre oder vorstehe. Bin immer für Kritik offen. | |||||
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Autor | Lutz8 W.8, Düren / NRW | 506549 | |||
Datum | 30.08.2008 16:07 | 21136 x gelesen | |||
Gibts in Hessen die Betriebsfeuerwehr überhaupt noch? Wenn nicht, dann brauchstes eigentlich gar keinem Melden, denn dann wär die betriebsfeuerwehr quasi dein Privatvergnügen Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 506550 | |||
Datum | 30.08.2008 16:07 | 21070 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christoph Richter am besten setzt du dich mal mit dem Landratsamt in Verbindung. Dort auf dem Amt für Brand- und/oder Katastrophenschutz (oder wie auch immer das bei euch heißt) sitzt dann nämlich auch der der dir nachher die Vorgaben zwecks Mitgliederzahl, Ausbildung und Ausrüstung macht. Wenn ich das HBKG jetzt richtig interpretiert habe, ist eine Betriebsfeuerwehr in Hessen (wie z.B. auch in NRW) keine Feuerwehr im Sinne des Gesetzes. Dementsprechend wird die Brandschutzaufsicht IMO auch keinerlei Vorgaben machen können. Aber IANAL... Geschrieben von Christoph Richter Die Frage die mir sich da stellt, rentiert sich das für deinen Betrieb überhaupt?? Ich erweitere die Frage: Welche Ziele sollen denn mit der Gründung der BtF erreicht werden? Gruß, Henning | |||||
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Autor | Hann8es 8K., Sonthofen / Bayern | 506552 | |||
Datum | 30.08.2008 16:51 | 20824 x gelesen | |||
Hallo ! Wie groß ist den dein Betrieb ? | |||||
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Autor | Mart8in 8P., Niederscheld / Hessen | 506556 | |||
Datum | 30.08.2008 17:39 | 21458 x gelesen | |||
Hallo Also: wenn du eine Betriebsfeuerwehr öffnen möcht6est kannst du dies ohne weiteres tun... In Hessen gibt es 2 Arten von nicht öffentlichen Feuerwehren: Betriebsfeuerwehr und Werkfeuerwehr (ohne das "s" in der mitte) ;-) Der dierekte Unterscheid ist nur das die Werkfeuerwehr staatlich anerkannt oder angeordnet ist. D.h. Sie muss eine Gewisse Stärke, Ausbildung und Ausrüstung haben.... In Deutschland fehlt einer Betriebsfeuerwehr im Gegensatz zur Werkfeuerwehr die staatliche Anerkennung.Sie nehmen den Ersteinsatz vor und verfügen über wichtige Ortskenntnisse. Betriebsfeuerwehren entscheiden selbst über ihre Ausrüstung, Alarmierung und personelle Stärke, so dass sie flexibel auf die erforderlichen Notwendigkeiten reagieren können. Ein besonderer Vorteil der Betriebsfeuerwehr ist damit die Flexibilität und die Unabhängigkeit von staatlichen Eingriffen und Vorgaben. (Quelle: Wikipedia) Von daher brauchst du für eine Betriebsfeuerwehr nichts zu beantragen und zu beachten... Wenn du sonst noch Fragen hast einfach ne PN an mich schreiben... Gruß Maddin | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 506559 | |||
Datum | 30.08.2008 18:07 | 20690 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Martin Preis In Hessen gibt es 2 Arten von nicht öffentlichen Feuerwehren: Wesentlicher ist doch der Unterschied, dass eine WF Feuerwehr im Sinne des Gesetzes ist und die BtF nicht. Die BtF darf also nichts, was nur eine Feuerwehr darf (und hat auch nichts mehr zu sagen, wenn die öffentliche Feuerwehr da ist). An anderer Stelle wird deswegen inzwischen der Begriff "betriebliche Selbsthilfekräfte" genutzt. Da ist der Unterschied schon deutlicher. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 506560 | |||
Datum | 30.08.2008 18:12 | 20362 x gelesen | |||
Wenn du willst kaufst du dir einen Gertenschlauch und nennst diesen in Verbindung mit dem dazugehörigen Bedienpersonal Betriebsfeuerwehr. Betriebsfeuerwehren werden eigentlich in keinem Bundesland durch die Brandschutzgesetze erfaßt. Man kann also mehr oder weniger machen was man will. Dabei sind jedoch auch eventuelle Vorgaben der Unfallversicherer zu beachten falls man dort versicherte Mitarbeiter gedenkt einzusetzen. Möchte man die Versicherungen beglücken, ist es natürlich ratsam zu fragen welche Wünsche diese haben. Empfehlenswert ist die auch Lektüre der entsprechenden Technischen Regeln des VdS (2000, 2034, u.a.) MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 506561 | |||
Datum | 30.08.2008 18:14 | 20532 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Martin Preis Betriebsfeuerwehr und Werkfeuerwehr (ohne das "s" in der mitte) Muss man das verstehen - Betriebsfeuerwehr mit Fugen-s, Werkfeuerwehr ohne Fugen-s? Heißt es dann folglich auch Beruffeuerwehr oder doch lieber Berufsfeuerwehr? Ein typischer Fall für den Zwiebelfisch... MkG Sascha | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Isselburg / NRW | 506595 | |||
Datum | 31.08.2008 00:59 | 20143 x gelesen | |||
Hallo, falls die Diskussion ob mit oder "s"zu verletzten führt ... einfach den Verbandskasten aufsuchen. Gruß Michael Was den Inhalt meiner Beiträge betrifft, geben diese nur meinen eigenen aktuellen Kenntnisstand und damit resultierend meine eigene, persönliche Meinung wieder. Einige Beiträge sind veraltet, andere müssen im richtigen Kontext des gesamten Themas betrachtet werden. Für fehlerhafte oder verwirrende Darstellung oder Äußerungen, die Fehlinterpretationen zulassen, bitte ich bereits im Voraus um Entschuldigung und bitte ebenfalls mich zeitgemäß darüber zu unterrichten um einen gegebenenfalls erregten Irrtum augenblicklich abstellen zu können. | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 506599 | |||
Datum | 31.08.2008 10:00 | 19946 x gelesen | |||
Oder einfach mal den Zwiebelfisch lesen... Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Mich8ael8 G.8, Münchhausen / Hessen | 506631 | |||
Datum | 31.08.2008 13:48 | 20220 x gelesen | |||
Hallo Maddin, danke das du dich gemeldet hast.Eine Frage habe ich jetzt noch zur Gründung einer Betriebsfeuerwehr.Wie und wo muß ich mich als Bfw eintagen lassen?Ich möchte auch einen Elw und LF zulassen im öffentlichen Straßenverkehr.Vielleicht hast du noch ein paar tipps für mich.Danke schon mal im vorraus. Gruß Micha | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 506632 | |||
Datum | 31.08.2008 13:53 | 20011 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael GreeseWie und wo muß ich mich als Bfw eintagen lassen? Nirgendwo. Geschrieben von Michael Greese Ich möchte auch einen Elw und LF zulassen im öffentlichen Straßenverkehr. Die Zulassung der Fahrzeug an sich ist kein Problem. Schwieriger könnte es da mit der SoSi-Anlage werden - sofern man diese überhaupt braucht. In diesem Fall Rücksprache mit der Zulassungsbehörde halten. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Ba-Wü | 506635 | |||
Datum | 31.08.2008 13:58 | 20183 x gelesen | |||
Tach, liest Du eigentlich was Dir geschrieben wird? Geschrieben von Michael Greese und wo muß ich mich als Bfw eintagen lassen? Antwort: Geschrieben von Martin"Maddin" Preis [...]wenn du eine Betriebsfeuerwehr öffnen möcht6est kannst du dies ohne weiteres tun...[...]Von daher brauchst du für eine Betriebsfeuerwehr nichts zu beantragen und zu beachten... Beantworte doch einfach mal die Fragen die man Dir gestellt hat. Größe des Betriebes, Warum eine BetF usw. Du willst ein ELW und ein LF für den Strassenverkehr zulassen? Bist du scharf drauf mit einem ELW durch die Gegend zu fahren? Kommt mir fast so vor. Du darfst die Fahrzeuge ohne Probleme zulassen, musst aber die SoSi-Anlage unbrauchbar machen und der Zulassung beweisen (vorfahren) Hast du einen Autodienst? Reparaturen Blecharbeiten usw? Ich hab da was bei ´Google gefunden .. solltest Du das sein, erschliesst sich mir nicht warum Du eine Feuerwehr brauchst. Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Mich8ael8 G.8, Münchhausen / Hessen | 506638 | |||
Datum | 31.08.2008 14:16 | 20185 x gelesen | |||
Hallo Peter, was mir nicht gefällt ist deine Art hier.Ich habe eine einfache gefrage hier gestellt die von anderen vernüftig beantwortet wurde.Unter anderem habe ich diese Werkstatt auch noch aber wenn man Leute ausspioniert dann sollte man das schon richtig machen.Was du nicht weist ist das ich noch mit jemanden eine größere Firma habe wo wir eine Feuerwehr einrichten wollen.Und das nicht nur aus lange weile wie du das hier darstellst.Zu den anderen zwei Fahrzeugen kommen noch eine DLK und TLF da zu.Ich glaube hier mit habe ich dir deine Frage beantwortet und lege auch keinen Wert darauf wieder etwas von dir zu hören. Micha | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 506641 | |||
Datum | 31.08.2008 14:19 | 19799 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael GreeseWas du nicht weist ist das ich noch mit jemanden eine größere Firma habe wo wir eine Feuerwehr einrichten wollen.Und das nicht nur aus lange weile wie du das hier darstellst.Zu den anderen zwei Fahrzeugen kommen noch eine DLK und TLF da zu. Kleiner Tip: Deine Fragen zeigen mir, daß du bei dieser Thematik erst am Anfang stehst. Es wäre ratsam sich für die Ersteinrichtung einer solchen Wehr eine externe Fachkraft hinzuzuziehen, welche sich entsprechend mit der Materie auskennt. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Ba-Wü | 506642 | |||
Datum | 31.08.2008 14:22 | 20366 x gelesen | |||
Tach, Geschrieben von Michael Greese was mir nicht gefällt ist deine Art hier Endlich antwortest Du auf Fragen... Meine Art ist mir und die passt zu mir. Geschrieben von Michael Greese Ich habe eine einfache gefrage hier gestellt Die Frage mag einfach sein, die antwort mit Sicherheit nicht. Geschrieben von Michael Greese gestellt die von anderen vernüftig beantwortet wurde Also, hier wurdest Du bestimmt 5 mal gefragt für was du eine Bfw haben willst, weil man dir sonst keine richtige Antwort geben kann. Geschrieben von Michael Greese Was du nicht weist ist das ich noch mit jemanden eine größere Firma habe wo wir eine Feuerwehr einrichten wollen Genau nach solchen Infos haben wir hier alle gefragt. Geschrieben von Michael Greese Zu den anderen zwei Fahrzeugen kommen noch eine DLK und TLF da zu Wow, Ihr müsst einen grossen Betrieb und einges an Gefahrenpotential haben. Geschrieben von Michael Greese Ich glaube hier mit habe ich dir deine Frage beantwortet und lege auch keinen Wert darauf wieder etwas von dir zu hören. Wie heisst es so schön, das Leben ist kein Wunschkonzert. Und wenn du was mit der Materie zutun hättest, wärst du schon lange mal bei dem zuständigen Regierungspräsidium aufgeschlagen und hättest Dir dort alle Antworten geben können. Freundliche Grüsse Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 506643 | |||
Datum | 31.08.2008 14:25 | 19835 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter KofflerWow, Ihr müsst einen grossen Betrieb und einges an Gefahrenpotential haben. Jap. So viel bekommt manch angeordnete Werkfeuerwehr nicht verordnet. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 506645 | |||
Datum | 31.08.2008 14:45 | 19912 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Peter Koffler Geschrieben von Michael Greese Hm, die mir bekannten freiwilligen Werkfeuerwehren relativ großer mittelständischer Unternehmen hier in der Gegend haben meistens zwei Fahrzeuge (i.d.R. TLF und irgendeinen GW). Die mir bekannte Quasi-Werkfeuerwehr der hiesigen großen Bundeswehr-Liegenschaft hat einen KdoW, einen Kombi, hü, flecktarn und ein TroTLF. Die Werkfeuerwehr eines bekannten Feuerwehrfahrzeugherstellers hat ein LF 8/6 (in etwa) und ein TSF. Entweder verdient die hier behandelte Firma sehr gut und hat einen Faible für Feuerwehr oder ich weiss nicht ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 506657 | |||
Datum | 31.08.2008 16:14 | 19768 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard BayerEntweder verdient die hier behandelte Firma sehr gut und hat einen Faible für Feuerwehr oder ich weiss nicht ... Hallo, oder man bietet als Betriebsfeuerwehr ohne Vorhaltepflicht gleich Dienstleistungen mit diesen Fahrzeugen an. Nit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Mike8 G.8, Schorfheide OT Lichterfelde / Brandenburg | 506665 | |||
Datum | 31.08.2008 16:35 | 20114 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter Koffler
Man, was gibst du denn hier ab, die Frage war doch eindeutig, nun wird doch jeden überlassen sein, warum er eine Betriebsfeuerwehr einrichten möchte. Geschrieben von Peter Koffler Bist du scharf drauf mit einem ELW durch die Gegend zu fahren? Das ist mal wieder so eine typische Diskussion, du verfehlst eigentlich die Diskussionsgrundlage. Antworte doch nur, was du zu Gründung einer Betriebsfeuerwehr mit geben kannst. Der jenige wird schon wissen, warum er eine Feuerwehr in seinen Betrieb haben möchte. Das dürfte für einen ausstehenden doch kein Problem sein! MkG Mike Ganzke | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 506668 | |||
Datum | 31.08.2008 16:45 | 19834 x gelesen | |||
Geschrieben von Mike GanzkeDer jenige wird schon wissen, warum er eine Feuerwehr in seinen Betrieb haben möchte. Ähm... naja. Ohne dies jetzt auf den vorliegenden Fall projezieren zu wollen, muß ich sagen, daß mich die letzten Jahre Gegenteiliges gelehrt haben. Mal wollte einer nur seine Feuerwehrfahrzeugsammlung legal mit SoSi ausstatten und durch die Landschaft fahren, ein anderer wollte sich so zum Hauptbrandmeister befördern lassen, ... MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mike8 G.8, Schorfheide OT Lichterfelde / Brandenburg | 506669 | |||
Datum | 31.08.2008 16:50 | 19703 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyMal wollte einer nur seine Feuerwehrfahrzeugsammlung legal mit SoSi ausstatten und durch die Landschaft fahren, ein anderer wollte sich so zum Hauptbrandmeister befördern lassen, ... Na gut, die Erfahrung habe ich nicht, höre ich auch zum ersten mal. MkG Mike Ganzke | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 506670 | |||
Datum | 31.08.2008 16:53 | 19649 x gelesen | |||
Geschrieben von Mike GanzkeNa gut, die Erfahrung habe ich nicht, höre ich auch zum ersten mal. Ich gehe fest davon aus, daß auch Peter solche Fälle (mehr als zu genüge) kennt. Übrigens: Ich könnte die Liste auch noch fortsetzen... Mkg marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Ba-Wü | 506671 | |||
Datum | 31.08.2008 16:54 | 19682 x gelesen | |||
Tach, Geschrieben von Mike Ganzke Man, was gibst du denn hier ab, die Frage war doch eindeutig, nun wird doch jeden überlassen sein, warum er eine Betriebsfeuerwehr einrichten möchte. Ach Mike, was soll ich Dir antworten. Um eine Frage zu beantworten die keine vollständigen Informationen beinhaltet, frägt man nach. Diese Fragen wurden gestellt und augenscheinlich NICHT beantwortet. Für die Beantwortung ist schon wichtig um was es für einen Betrieb geht. Hätte der gute Mann sich allerdings vorher mal mit dem Gesetz zusammengebracht, hätte er für sich fast alle Fragen beantworten können. Dort wäre nämlich auch gestanden wer dafür zuständig ist. Und dort, also bei dem Reg.-präsidium hätten Sie ihm gesagt das er keine Genehmigung braucht. Und auch das die Fahrzeuge keine funktionierende Sosi-Anlage haben dürfen. Geschrieben von Mike Ganzke Antworte doch nur, was du zu Gründung einer Betriebsfeuerwehr mit geben kannst. Wurde ihm gegeben und er stellt in einem weiteren Posting nochmals eine absolut sinnbefreite Frage. Geschrieben von Mike Ganzke Der jenige wird schon wissen, warum er eine Feuerwehr in seinen Betrieb haben möchte. Und genau das stelle ich in Frage. Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 506672 | |||
Datum | 31.08.2008 16:54 | 19932 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von Marc Dickey Die Zulassung der Fahrzeug an sich ist kein Problem. Das würde ich so pauschal nicht, sagen, es gibt ja noch §19(2a) StVZO: Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt sind, bleibt nur so lange wirksam, wie die Fahrzeuge für die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Polizei, die Feuerwehr oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt werden. Für Fahrzeuge nach Satz 1 darf eine Betriebserlaubnis nach § 21 nur der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei, der Feuerwehr oder dem Katastrophenschutz erteilt werden; dies gilt auch, wenn die für die militärischen oder die polizeilichen Zwecke sowie die Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes vorhandene Ausstattung oder Ausrüstung entfernt, verändert oder unwirksam gemacht worden ist. Da aber eine BtF keine Feuerwehr im Sinne des Gesetzes ist, könnte es nicht erst bei der SoSi-Anlage, sondern schon gleich bei der Betriebserlaubnis Probleme geben. Gruß, Henning P.S.: Schon das Ausrufezeichen im Thema liess mich vermuten, dass es um die Zulassung von Fw-Fahrzeugen für den Straßenverkehr ging... | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 506674 | |||
Datum | 31.08.2008 16:59 | 19842 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochDa aber eine BtF keine Feuerwehr im Sinne des Gesetzes ist, könnte es nicht erst bei der SoSi-Anlage, sondern schon gleich bei der Betriebserlaubnis Probleme geben. Kann man sicher nicht ausschließen. Wobei mit der wortwörtlichen Umsetzung des Gesetzes sehe ich in der Summe schon ein Problem. Für Fahrzeuge nach Satz 1 darf eine Betriebserlaubnis nach § 21 nur der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei, der Feuerwehr oder dem Katastrophenschutz erteilt werden; MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 506676 | |||
Datum | 31.08.2008 17:11 | 19684 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marc Dickey Kann man sicher nicht ausschließen. Wobei mit der wortwörtlichen Umsetzung des Gesetzes sehe ich in der Summe schon ein Problem. Probleme bei der Zulassung von Fahrzeugen der Fw-/Helfervereine? Gruß, Henning | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 506677 | |||
Datum | 31.08.2008 17:14 | 19630 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochProbleme bei der Zulassung von Fahrzeugen der Fw-/Helfervereine? Nö. Dachte eher an die Zulassung von Fahrzeugen durch die Kommune (ist ja nunmal der Halter der Fahrzeuge der öffentlichen Feuerwehr) bzw. durch die Betriebe mit Werkfeuerwehr (auch hier ist nicht die Feuerwehr sondern der Betrieb Halter des Fahrzeuges). Zudem die Zulassung von Fahrzeugen der HiOrgs. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mart8in 8P., Niederscheld / Hessen | 506685 | |||
Datum | 31.08.2008 17:58 | 19755 x gelesen | |||
Ohwei Ohwei..... Leute bleibt doch mal alle etwas ruhig... Er hat gefragt was er beantragen muss usw.. da er eine Betriebvsfeuerwehr einrichten möchte..... Die Antworten hat er bekommen --> nämlich NIX!!!! Die Größe oder andere Faktoren vom Betrieb (ausnahme Störfallbetrieb ect.) hat damit doch garnix zu tun... und wenn er alleine im Betrieb ist und will das machen..... dann kann er das ganz genauso.... Zum Thema BtF mit SoSi: Ich selbst bin in einer kleinen BtF mit einem TSF und ratet mal was das TSF auf dem Dach hat. Richtig: ein blaues Licht.... zahlreiche Firmen in unserer Umgebung haben ebenfalls Fahrzeuge mit SoSi obwohl sie keine Werkfeuerwehr haben sondern nur eine BtF... Was für Fahrzeuge er sich dahin stellen möchte kann uns allen doch ganz egal sein!!! Das ist sein Ding und wenn der sich ein Sonder-LF anschafft und nen TM.,... was juckt uns das????? Das ist seine Sache... Also für die Gründung braucht man nix beantragen.... Für Fahrzeuge muss man die Fahrzeuge zulassen.,.. SoSi muss dann eingetragen werden wenn sie genemigt wird (Dazu am Besten auf der Zulassungstelle mal anfragen wer genau Ansprechpartner ist...) Gruß Maddin | |||||
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Autor | Ralf8 L.8, Pfungstadt / Hessen | 506721 | |||
Datum | 31.08.2008 21:36 | 19759 x gelesen | |||
Hallo, einfach an die wenden, die zuständig sind: die Regierungspräsidien Darmstadt oder Gießen oder Kassel. Dort wir dman sagen, dass wir in Hessen nur noch Werkfeuerwehr anerkennen oder anordnen. Betriebsfeuerwehren werden nach GEsetz nicht mehr vorgesehen. Gruß Ralf Leistner Brandschutzdezernent RP Darmstadt | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 506757 | |||
Datum | 01.09.2008 07:10 | 19720 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf Leistnerdass wir in Hessen nur noch Werkfeuerwehr anerkennen oder anordnen. Betriebsfeuerwehren werden nach Gesetz nicht mehr vorgesehen. Und damit taucht der § 53 StVZO als Problem auf, da eine "nicht Feuerwehr" im sinne des Gesetztes i.d.R keine RKL zugelassen bekommt. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 506942 | |||
Datum | 01.09.2008 21:03 | 26049 x gelesen | |||
Jetzt antworte ich mal aus dem Werkfeuerwehrverband Bayern e.V., wobei ich einige richtige Antworten der Vollständigkeit halber wiederhole. 1) Eine Betriebsfeuerwehr ist eine betriebliche Feuerwehr, die im Gegensatz zur staatlich anerkannten Feuerwehr keinen zwingenden gesetzlichen Regelungen unterliegt. Für best. Zwecke verwenden wir auch mal den Begriff "betriebliche Selbsthilfekräfte" falls die Verwendung des Teilwortes "Feuerwehr" bei einzelnen Geschäftsleitungen den "Autoimunmechanismus" auslösen sollte. 2) Es gibt formell für Betriebsfeuerwehren keine rechtlich bindenden Ausrüstungs- und Ausbildungsvorgaben. Eine Betriebsfeuerwehr kann also durchaus mit einem Löschkarren a la altem BVS ausgerüstet sein. 3) Die sinnvolle (!) Ausrüstung hängt nach dem Gefahrenpotential des Betriebes ab. Sie kann die Spannweite vom Löschkarren bis hin zum LF16/12 umfassen. Auch größere Werke - z.B. im Siemens-Konzern - haben teilweise ihre betriebliche Wehren in der Rechtsform der Betriebsfeuerwehr. Siehe auch den Beitrag zum "modernen Löschkarren", der hier auf die Zwecke einer ganz kleinen Betriebsfeuerwehr ausgerichtet ist. 4) Eine Geschäftsleitung "darf" durchaus mehr investieren als eine Minimalsausrüstung. 5) Im Einsatzfalle hat die örtlich zuständige öffentliche Feuerwehr die Einsatzleitung, sobald sie am Einsatzort tätig wird. i.d.R. wird mit den Betriebsfeuerwehren partnerschaftlich zusamengearbeitet, weil dort die bessere Orts- und Produktkenntnis vorhanden ist. 6) Die Mehrzahl der Betriebsfeuerwehren bilden ihr Personal entsprechend den öffentlichen feuerwehren aus, sind oftmals Mitglied im jeweiligen Stadtfeuerwehrverband und auch häufig Mitglieder in den Landesverbänden des Werkfeuerwehrverbandes. Somit kennt man sich und auch wechselseitig die Fähigkeiten und Ausrüstung. Auch nehmen sehr viele Betriebsfeuerwehren an den Leistungsprüfungen teil. All' dies stärkt die Vertrauensbildung zu den öffentlichen Wehren. 7) Der VdS hat eine Matrixliste zur Bewertung betrieblicher Feuerwehren herausgegeben. Hier werden Risikoprofile unterschiedlichster Betriebe mit für best. "Sicherheitsstufen" verforderlicher Ausrüstung /Ausbildung gegenüber gestellt. Entsprechend ergeben sich auch Reduzierungen der Versicherungsprämien. 8) Formell ist nur die (staatlich anerkannte) Werkfeuerwehr der öffentlichen Wehr rechtlich gleichgestellt. Das betrifft auch die Inanspruchnahme von Sonderrechten. ABER: auch best. Dienste der verkehrsbetriebe, Stadtwerke dürfen Fahrzeuge mit SoSi betreiben. Bei "Neulingen" unter den Betriebsfeuerwehren wird man hier sicherlich genauer hinschauen, ob dies sinnvoll und erforderlich ist. Je mehr Faktoren nachgewiesen sind, die die fachliche Qualität der Betriebsfeuerwehr darlegen (siehe Punkt 6) desso einfacher ist es die Genehmigung für eine SoSi-Anlage zu bekommen. Ein Rechtsanspruch hierfür bei Fahrten auf öffentlichem Grund besteht aber formell nicht. (In unserem Konzern hat es da nie Probleme gegeben) Noch Fragen? Volker Leiste ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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