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Thema | Fzg-Beschaffung - 'Ausschreibungsvorlagen' | 10 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 506966 | |||
Datum | 01.09.2008 22:27 | 4784 x gelesen | |||
Hallo, ich warne vor der Benutzung von Ausschreibungsvorlagen ohne ausreichende Hintergrundkenntnisse! 1. Vorlagen von Feuerwehren (dazu zählen im wesentlichen auch die vom DFV, die m.W. auf konkreten Fw-Fahrzeugen von Feuerwehren beruhen, natürlich auch unsere eigenen Unterlagen die wir seit Jahren auf www.duesseldorf.de/feuerwehr im Downloadbereich für kundige Anwender und zur allgemeinen Info auch der möglichen Bieter über unsere üblichen Anforderungen zur Verfügung stellen): - können ggf. Details enthalten, die nur örtlich sinnvoll/notwendig sind! - können ggf. Forderungen enthalten, die nicht möglich/baubar sind! 2. Vorlagen von Firmen: - können ggf. Details enthalten, die zufällig (nur) von einer Firma (welcher wohl?) erfüllt werden können! (=> Verstoß gegen VOL! Damit absolut angreifbar - sowohl von anderen Firmen, die dadurch benachteiligt werden, wie auch von Aufsichtsbehörden, die nicht nur den Zuschuß verweigern können, sondern offensichtlich je nach Bundesland auch den Auftrag an sich als Kommunalaufsicht anfechten.) - können ggf. Details enthalten die fachlich nicht sonderlich sinnvoll sind, dafür aber die Wertschöpfung der Fa. erhöhen. Warum begeben sich immer wieder Feuerwehren auf so dünnes Eis? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Bast8ian8 M.8, Andernach / Rheinland Pfalz | 506974 | |||
Datum | 01.09.2008 23:23 | 2904 x gelesen | |||
Hallo Uli, gibt es einen besondern Hintergrund warum du auf diese besondere Lage hinweist? Denke mal die Vorlagen sollen nur eine Hilfestellung sein um eine Leistungsbeschreibung erstellen zu können, diese können keine Leistungsbeschreibung nach VOL ersetzen... und die Wettbewerbsrichtlinien sind einzuhalten. Im Grunde genommen müsste doch mindestens mal der Verwaltungssachbearbeiter die Richtlinien für eine korrekte Ausschreibung beherrschen. MfG Basti | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 506990 | |||
Datum | 02.09.2008 07:48 | 2666 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Bastian Müller Im Grunde genommen müsste doch mindestens mal der Verwaltungssachbearbeiter die Richtlinien für eine korrekte Ausschreibung beherrschen. Theoretisch sollte der das können, in der Praxis sieht's dann schnell wieder anders aus z.B. weil der, der das immer gemacht hat, jetzt in Rente/länger krank ist. Dann macht's halt auch mal der gerade ausgelernte Ex-Azubi ... Hinzukommt, dass der Verwaltungsmensch wahrscheinlich seltenst Ahnung von den (technischen) Hintergründen hier Geschrieben von ---Ulrich Cimolino---
hat. Und bei dem hier Geschrieben von ---Ulrich Cimolino--- Vorlagen von Firmen musste ich herzlichst grinsen. Ich wußte gar nicht, dass es diesen "Service" gibt, kann mir aber auch vorstellen, dass es manchenorts "dankend angenommen" wird. Hinterher wird dann natürlich großzügig über die "bösen" gejammert. Grüße Micha | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 506991 | |||
Datum | 02.09.2008 07:52 | 2598 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Wulf
Wobei man trennen muss. Einmal die Ausschreibung als solches und da kann man doch von jedem Verwaltungsangestellten verlangen das er die nach Studium der entsprechenden Grundlage über die Bühne bekommt. Wenn nicht kennt er sicherlich jemanden den er anrufen kann. Was ausgeschrieben wird ist wieder was anderes. Hier verstehe ich nicht warum es nicht Seminare darüber gibt oder aber externe Berater hinzugezogen werden. Kein Bademeister plant das neue Schwimmbad selber. Geschrieben von Michael Wulf h wußte gar nicht, dass es diesen "Service" gibt, kann mir aber auch vorstellen, dass es manchenorts "dankend angenommen" wird. Hinterher wird dann natürlich großzügig über die "bösen" gejammert. Natürlich will man den Wehren vor Ort als kpmpetenter Ansprechpartner im Gedächtniss bleiben. Da gibt es dann Blankvorlagen wo man nur noch den Ortsnamen eintragen muss :-) Natürlich voller Alleinstellungsmerkmale.. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 506994 | |||
Datum | 02.09.2008 08:10 | 2912 x gelesen | |||
Geschrieben von Bastian Müllergibt es einen besondern Hintergrund warum du auf diese besondere Lage hinweist? den gibts immer - zur Zeit häufen sich aber gerade mal wieder Anfragen nach Unterlagen zu Sonderfahrzeugen (teilweise von Leuten, die noch nicht mal im Stande sind aus dem Downloadarchiv die richtigen auszusuchen, geschweige denn entsprechend zu verstehen oder gar für sich umzusetzen!), ausserdem sind mal wieder Firmenvertreter (vermutlich v.a. im Bereich der FF) hyperaktiv, was zu höchst hyperfluidem Stress führen kann... Geschrieben von Bastian Müller Im Grunde genommen müsste doch mindestens mal der Verwaltungssachbearbeiter die Richtlinien für eine korrekte Ausschreibung beherrschen. Der schreibt in kleineren Städten ggf. heute ein HLF 20/16 aus, morgen einen Bagger, gestern 1 km Straßenbau, nächste Woche einen Steg.... Du glaubst doch nicht wirklich, dass der merkt, wenn er mittels der Leistungsbeschreibung über den Tisch gezogen wird? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 506998 | |||
Datum | 02.09.2008 09:28 | 2538 x gelesen | |||
Lösung wären auch hier die Feuerwehrzweckverbände gewesen. Hier hätte man "Ausschreibungkompetzenz" aufbauen und bündeln können. Das wäre in D mustergültig geworden. Wieder einmal: Danke liebe Bayrischer Feuerwehrverband, ihr bringt das Brandschutzwesen wirklich weiter. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius | |||||
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Autor | Marc8us 8 W.8, Leinfelden Echterdingen / BW | 507000 | |||
Datum | 02.09.2008 09:44 | 2600 x gelesen | |||
Hallo, in BW gibt es solche Lehrgänge http://www.lfs-bw.de/servlet/PB/menu/1249996/index.html?ROOT=1226555 zum 2. gebe ich UC absolut recht. Eine Auschreibung lesen, umsetzen und verteilen sind mehr als 2 Paar Stiefel. Viele Grüße MaW | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 507079 | |||
Datum | 02.09.2008 16:59 | 2456 x gelesen | |||
Hallo Forum, Hallo Marcus, Geschrieben von Marcus Weinmann in BW gibt es solche Lehrgänge Und Du bist Dir sicher das solche Tagesveranstaltungen mit 100 - 150 Personen ausreichen? Sie sind Sinnvoll um einen Überblick zu erhalten. Ich kann mir aber nicht vorstellen das die Teilnehmer dann FW- Fahrzeuge sinnvoll ausschreiben können. Gruß MIchael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Marc8us 8 W.8, Leinfelden Echterdingen / BW | 507081 | |||
Datum | 02.09.2008 17:13 | 2365 x gelesen | |||
sinnvoll ausschreiben- nein, dies sicher nicht. Ich möchte auch nicht in dieses bereits tausendmal beschriebene Thema weiter eingehen. Nur soviel- das Seminar, siehe hierzu auch die Präsentation gibt einen Überblick über das formelle. Eine Hilfe von extern ist m.E. äusserst hilfreich und zwar nicht nur bis zur Auftragsvergabe sondern auch bis zur Fahrzeugabnahme. Diese Person sollte somit von Anfang der Überlegungen bis zum bitteren Ende was meist mit einem Festakt verbunden ist dabei sein. Hierbei sind soweit ich informiert bin im bereich von bis zu ca. 5000€ bei Auftragssumme 300000€ zu kalkulieren. Weitere Aufwendungen entsprechend Vertrag... zum Teil ca. 500€ für Teilabnahme etc. Naja, muss aber jeder selbst entscheiden und hoffentlich in der Nachbearbeitung solch einer Fahrzeuggeschichte daraus lernen. ok? Viele Grüße aus LE Marcus | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 507091 | |||
Datum | 02.09.2008 17:54 | 2384 x gelesen | |||
Geschrieben von Marcus WeinmannHallo, sehr lobenswert! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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