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ThemaBenutzung des E-Werkzeugkasten nach DIN 14885 durch wen?18 Beträge
RubrikUnfallverhütung
 
AutorBern8har8d G8., München / Bayern507399
Datum03.09.2008 15:059836 x gelesen
Ich habe gerade die berufsgenossenschaftliche Information Nr: 8677 durchgelesen. Link zur BG und da steht auf Seite 111 (Zitat):

Der auf Einsatzfahrzeugen mitgeführte Elektrowerkzeugkasten
(DIN 14 885 „Feuerwehr-Elektrowerkzeugkasten“
mit bis 1000 V isolierten Werkzeugen) ist nur für Elektrofachkräfte
vorgesehen.
Er darf von Einsatzkräften ohne
elektrotechnische Ausbildung nicht verwendet werden!

Achtung bei Download: Größe über 6 MB!

Wie wird das bei Euch gehandhabt? In München wird jeder ausgebildet, beispielsweise die Spannungsfreiheit der Stromschiene der U-Bahn festzustellen. Natürlich mit Gerätschaften aus dem oben genannten Werkzeugkasten. Wie sieht es dann im Schadensfall mit dem Versicherungsschutz aus?

Bin für alle Hinweise dankbar,
Gruß aus dem Süden der Republik


Es handelt sich hier ausschließlich um meine private Meinung. Sie kann durchaus von der meines Arbeitgebers, und/oder Vorgesetzten abweichen. Dies ist weder beabsichtigt noch als beabsichtigt anzusehen.

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AutorMaxi8mil8ian8 K.8, Preetz / Schleswig-Holstein507405
Datum03.09.2008 15:236883 x gelesen
Hallo,

zu dem Thema gibt es schon einen Thread, vielleicht findest Du dort ja ein paar Infos:

http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?n=472148

Mfg.


Alled meine private Meinung!

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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen507406
Datum03.09.2008 15:246737 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Bernhard GlasWie sieht es dann im Schadensfall mit dem Versicherungsschutz aus?
Die Versicherung greift auch und gerade dann, wenn man gegen einschlägige Vorschriften verstößt.
Die meisten Unfälle passieren schließlich, weil man sich nicht an Vorschriften gehalten hat.

Rechtsgrundlage: §7 (2) VII Sozialgesetzbuch.

Und zum Thema:
Arbeiten im Zusammenhang mit Bahnerdung erfordern nur eine Unterweisung, dazu braucht man keine Fachkraft zu sein.


Gruß
Markus

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AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg507408
Datum03.09.2008 15:286776 x gelesen
Bei uns läuft es so das jeder über Inhalt und Zweck des Kastens ausgebildet wird. Letztendliche Benutzung (Spannungsfreiheit feststellen usw.) wird nur von Elektrofachkräften, Elektrofachkräften für festgelegte Tätigkeiten usw. durchgeführt. Schulung für alle deshalb, um zu gewährleisten das bekannt ist was für Material vorhanden ist und welche Möglichkeiten bestehen bzw. um die E.-Fachkraft unterstützen zu können. Extra deshalb wird aber niemand zur E.-Fachkraft ausgebildet.


Gruß Micha

Meine Erfahrung und persönliche Meinung!

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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen507418
Datum03.09.2008 16:196706 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Michael SchmidgallElektrofachkräften für festgelegte Tätigkeiten usw.

Öhm, Fachkraft mit der Tätigkeitsfestlegung "Feststellenn der Spannungsfreiheit in Niederspannungsanlagen im Feurwehreinsatz"?! Oder welche festgelegte Tätigkeit?

Gruß,
Thorben


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AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg507421
Datum03.09.2008 16:316619 x gelesen
Geschrieben von ---Thorben Gruhl--- Fachkraft mit der Tätigkeitsfestlegung "Feststellenn der Spannungsfreiheit in Niederspannungsanlagen im Feurwehreinsatz"?! Oder welche festgelegte Tätigkeit?

Ob es diese gibt weiß ich nicht! Ich wollte damit nur verdeutlichen das für die generelle Nutzung bzw. Teilnutzung des "E-Werkzeugkastens" nicht nur die "allgemeine" Elektrofachkraft tätig werden darf.
Bsp.: Ich als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten darf Hybridfzg. bis 1000V freischalten. Da ich aber PRAKTISCH z.B. einen Schaltschrank einer Lackieranlage vom Netz zu nehmen, nicht unterwiesen bin, darf ich hier nur wie jeder Feuerwehrangehörige Schaltungen (Sicherung, Schalter) in Hausinstallationen betätigen obwohl die Theorieausbildung die gleiche ist.
Sprich, wer in Niederspannungsbereichen nicht unterwiesen ist, arbeitet mit dem Werzeug des E-Kastens bei uns nicht. Er kann nur unterstützend tätig werden.


Gruß Micha

Meine Erfahrung und persönliche Meinung!

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW507422
Datum03.09.2008 16:376621 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael SchmidgallSprich, wer in Niederspannungsbereichen nicht unterwiesen ist, arbeitet mit dem Werzeug des E-Kastens bei uns nicht. Er kann nur unterstützend tätig werden.

Und der elektromeister vom lokalen EVU mit Hochspannungsschaltberechtigung, darf auch nurunterstützend tätig werden weil er nicht eingewiesen ist?

Ich glaubs nicht, wozu mache ich eine Ausbildung wenn ich sie bei Feuerwehrs nicht benutzen darf.

Gruß

thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern507429
Datum03.09.2008 17:056632 x gelesen
Das Werkzeug darf von einer Elektrofachkraft benutzt werden.
Eine Unterweisung reicht im Gegensatz zu früher nicht mehr aus.


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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen507440
Datum03.09.2008 17:326477 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Thomas Edelmann

Und der elektromeister vom lokalen EVU mit Hochspannungsschaltberechtigung, darf auch nurunterstützend tätig werden weil er nicht eingewiesen ist?

Ich glaubs nicht, wozu mache ich eine Ausbildung wenn ich sie bei Feuerwehrs nicht benutzen darf.

Gruß


Es ging um Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten. Quasi Elektriker light, damit der GWS-Mensch den Badezimmer-Potentialausgelich errichten darf oder der Tischler den Herd der Einbauküche legal anklemmen kann. Also nur sehr begrenztes E-Wissen und auf eine kleine Anzahl sich immer recht ähnlicher Situationen zugeschnitten. Jemand, der sich mit dem anschließen von Herden an eine vorhandene Herdanschlussdose auskennt, wird in eine rIndustrieanlage von solch kleinen Gemeinheiten wie USV, Mehrfacheinspeisung, Fremdspannung führende Stromkreise, Rückspeisungen oder ungeerdeten Sternpunkten überrascht werden. Und mit dem ziehen von NH-Sicherungen wird's dann auch interessant, wenn der Trafo nur drei Meter weiter steht. Gibt wenns danebengeht etwas mehr Feuerwerk, als der kleine blaue Funke, wenn man in der Küche zwei Drähte aneinander hält...
Da halte ich es doch für etwas optimistisch, den E-Kasten pauschal für alle EFKffT freizugeben. Was einen ja nicht dran hindert, ggf. bestimmte Personen für bestimmte Situationen mit der Nutzung solcher Werkzeuge zu befähigen. Nur dann mit entsprechender GeBe, Aufgabenbeschreibung sowie Unterweisung und Kontrolle der Fertigkeiten duch die vEFK und ggf. auf bestimmte Situationen begrenzt. Der EFKffT-Küchenbauer sollte i.d.R. auch an der Wohnzimmersteckdose ohne Schwierigkeiten feststellen können, ob diese Spannungsfrei ist. Was ja nicht bedeutet, dass er deswegen zum isolierten Schraubenschlüssel greifen und Leitungen im Straßenverteiler unter Spannung abklemmen soll.


Gruß,
Thorben


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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz507443
Datum03.09.2008 17:366508 x gelesen
Geschrieben von Alexander HorcherDas Werkzeug darf von einer Elektrofachkraft benutzt werden.

Tja, aber wer ist Elektrofachkraft?
Elektrofachkraft ist prinzipiell jeder, der sich mit der Tätigkeit, die er ausführt, auskennt.

Genauer gesagt:
"Als Elektrofachkraft im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gilt, wer auf
Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis
der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und
mögliche Gefahren erkennen kann."

Die Durchführungsanweisung zur BGV A3 führt dazu näher aus:
zu § 2 Abs. 3:
Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den erfolgreichen
Abschluss einer Ausbildung, z.B. als Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister,
Elektrogeselle, nachgewiesen. Sie kann auch durch eine mehrjährige Tätigkeit
mit Ausbildung in Theorie und Praxis nach Überprüfung durch eine Elektrofachkraft
nachgewiesen werden. Der Nachweis ist zu dokumentieren.
Sollen Mitarbeiter, die die obigen Voraussetzungen nicht erfüllen, für festgelegte
Tätigkeiten, z.B. nach § 5 Handwerksordnung, bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung
von elektrischen Betriebsmitteln eingesetzt werden, können diese durch eine
entsprechende Ausbildung eine Qualifikation als „Elektrofachkraft für festgelegte
Tätigkeiten“ erreichen. Diese Qualifikation wird nicht als Nachweis der erforderlichen
Kenntnisse und Fertigkeiten zur Erteilung der Ausübungsberechtigung gemäß § 7a
Handwerksordnung angesehen.
Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wiederholende Arbeiten an Betriebsmitteln,
die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung beschrieben sind. In eigener
Fachverantwortung dürfen nur solche festgelegten Tätigkeiten ausgeführt werden, für
die die Ausbildung nachgewiesen ist.
Diese festgelegten Tätigkeiten dürfen nur in Anlagen mit Nennspannungen bis
1000 V AC bzw. 1500 V DC und grundsätzlich nur im freigeschalteten Zustand
durchgeführt werden. Unter Spannung sind Fehlersuche und Feststellen der Spannungsfreiheit
erlaubt.
Die Ausbildung muss Theorie und Praxis umfassen. Die theoretische Ausbildung kann
innerbetrieblich oder außerbetrieblich in Absprache mit dem Unternehmer erfolgen.
In der theoretischen Ausbildung müssen, zugeschnitten auf die festgelegten Tätigkeiten,
die Kenntnisse der Elektrotechnik, die für das sichere und fachgerechte Durchführen
dieser Tätigkeiten erforderlich sind, vermittelt werden.
Die praktische Ausbildung muss an den in Frage kommenden Betriebsmitteln durchgeführt
werden. Sie muss die Fertigkeiten vermitteln, mit denen die in der theoretischen
Ausbildung erworbenen Kenntnisse für die festgelegten Tätigkeiten sicher angewendet
werden können.
Die Ausbildungsdauer muss ausreichend bemessen sein. Je nach Umfang der festgelegten
Tätigkeiten kann eine Ausbildung über mehrere Monate erforderlich sein.
Die Ausbildung entbindet den Unternehmer nicht von seiner Führungsverantwortung.
In jedem Fall hat er zu prüfen, ob die in der vorstehend genannten Ausbildung erBGV
worbenen Kenntnisse und Fertigkeiten für die festgelegten Tätigkeiten ausreichend
sind.


Manuel


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen507447
Datum03.09.2008 17:416554 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Alexander HorcherDas Werkzeug darf von einer Elektrofachkraft benutzt werden.

... ist im Grunde Unsinn, weil ich den isolierten Gabelschlüssel ja auch (ohne eine Unterweisung oder Ausbildung zu haben) nutzen kann um eine 12V Anlage (Kfz-Batterie) spannungsfrei zu machen.

... und wenn man im Rahmen eines Feuerwehreinsatzes irgendwelche Bereiche einer Hmir unbekannten Hausinstallation spannungsfrei machen will bzw. muss (was man ja am Sicherungsautomaten wohl noch darf) ist es doch wohl ganz sinnvoll mit dem Spannungsprüfer, zweipolig zu prüfen ob ich auch die richtige Sicherung erwischt habe (weil ggf. der der sich an der Verteilung auskennt nicht da ist, und die Beschriftung - wie vielfach erlebt - widersprüchlich ist).

... und nein, Verteilung komplett spannungsfrei machen ist nicht immer sinnvoll ..

... es ist immer die Frage was ich mit dem Werkzeug tun will (nur beim NH-Griff erklärt sich das von selbst)

Manche Regelungen sind reichlich realitätsfremd ...

Gruss
Gerhard


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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen507467
Datum03.09.2008 18:266485 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Gerhard Bayer
... ist im Grunde Unsinn, weil ich den isolierten Gabelschlüssel ja auch (ohne eine Unterweisung oder Ausbildung zu haben) nutzen kann um eine 12V Anlage (Kfz-Batterie) spannungsfrei zu machen.
Genau.

... und wenn man im Rahmen eines Feuerwehreinsatzes irgendwelche Bereiche einer Hmir unbekannten Hausinstallation spannungsfrei machen will bzw. muss (was man ja am Sicherungsautomaten wohl noch darf) ist es doch wohl ganz sinnvoll mit dem Spannungsprüfer, zweipolig zu prüfen ob ich auch die richtige Sicherung erwischt habe (weil ggf. der der sich an der Verteilung auskennt nicht da ist, und die Beschriftung - wie vielfach erlebt - widersprüchlich ist).
weder dem...

... und nein, Verteilung komplett spannungsfrei machen ist nicht immer sinnvoll ..
die Entscheidung überlass ich mal dem EL...

... es ist immer die Frage was ich mit dem Werkzeug tun will (nur beim NH-Griff erklärt sich das von selbst)
...noch hier sehe ich eine "Regelungslücke"?
Ist es doch Alles:
DIN VDE 0105-100 sagt sinngemäß:
...NH-Sicherungen, wenn Gesichtsschutzschirm und NH-Sicherungsaufsteckgriff
mit Stulpe verwendet und durch besonders geschulte elektrotechnisch unterwiesene Personen oder Elektrofachkräfte benutzt werden...
...Sicherungseinsätze D0, D können auch vom Laien bis 63A (bis 400V) unter Strom! gewechselt werden...

Manche Regelungen sind reichlich realitätsfremd ...
Das sind aber dann diese, die sich wichtige Fachkräfte selbst gegeben haben?...


mkg hwk

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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen507473
Datum03.09.2008 18:416414 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Bayer.. und wenn man im Rahmen eines Feuerwehreinsatzes irgendwelche Bereiche einer Hmir unbekannten Hausinstallation spannungsfrei machen will bzw. muss (was man ja am Sicherungsautomaten wohl noch darf) ist es doch wohl ganz sinnvoll mit dem Spannungsprüfer, zweipolig zu prüfen ob ich auch die richtige Sicherung erwischt habe (weil ggf. der der sich an der Verteilung auskennt nicht da ist, und die Beschriftung - wie vielfach erlebt - widersprüchlich ist).

Wenn man mit dem Spannungsprüfer denn umgehen kann.
Nur weil man zu wissen glaubt, was man tut, muss das noch lange nicht der Fall sein.
Wenn man schonmal den ein oder anderen Hobby-Elektriker bei der "Arbeit" gesehen hat, erschliesst sich einem der Sinn dieser Regelung.


Grüße
Jens

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AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg507483
Datum03.09.2008 19:316649 x gelesen
Selbtverständlich darfst du die Ausbildung bei der Feuerwehr benutzen! Wer sagt was anderes? Elektromeister sind Elektrofachkräfte. Wieso sollte dieser somit in Niederspannungsbereichen und mit dem E-Werkzeugkasten nicht arbeiten dürfen?
Es geht darum das er die fachliche Eignung erworben hat und somit mit dem Material das in einem E-Werkzeugkasten gelagert ist auskennt. Er muss doch nicht extra in den E-Werkzeugkasten der örtlichen Wehr eingewiesen werden. So hab ich das nicht geschrieben und nicht gemeint.Wär ja wohl total daneben.
Es geht um die "Nichtelektriker" bei der Feuerwehr und bei der Ausbildung zeigt man dies eben am enfachsten am E-Werkzeugkasten der Wehr. Hier hat man eben alles an Material zusammen und kann seine Mannschaft eben etwas sensibilisieren.

Klar kann man auch iso-Gabelschlüssel für Kfz.-Batterien nehmen jedoch zeigt sich oft das diese dann mit beschädigter Isolierung oder Verschmutzungen wieder aufgeräumt werden. Mit fettigem, verschmutzten Schlüssel schraub ich nicht an ner Niederspannungsanlage rum. Auch nicht nach Freischaltung. Diese erhebliche Gefährdung kann eben ein Laie nicht erkennen. Ne Fachkraft sollte dies können!

Gruß Micha


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AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg507485
Datum03.09.2008 19:446326 x gelesen
Hi,

im Grunde geb ich dir Recht. Allerdings wird gerade bei der Benutzung der Gabelschlüssel, derselbe oft verschmutzt und mit defekter Isolierung in den Werkzeugkasten zurückgelegt. Eine Fachkraft sollte dies erkennen können und entsprechend handeln! Deshalb ist der "normale" Feuerwehrler nur unterstützend tätig.
Ebenso beim Messen mit nem Duspol oder anderem Messgerät. Nicht jeder weiß was allpolig heißt und somit wird bei Drehstrom und selbst bei ner dreiadrigen Leitung manchmal ganz schön Mist gemessen.
Wir bilden bei uns auch in den Hilfeleistungslehrgängen aus was geht und was nicht und vorallem für wehn. Dazu gehört eben auch das "Gegen Wiedereinschalten Sichern" um um dies mit dem Inhalt des E-Werkzeugkastens durchzuführen braucht man keine Fachkraft zu sein.

Vielleicht sind manche Regelungen wirklich realitätsfremd, resultieren aber daraus das ohne diese Regelungen eben Fehler gemacht worden sind. Auch wenn man es manchmal nicht glauben mag..

Gruß Micha


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AutorJose8f F8., Siebenaich / BW507487
Datum03.09.2008 19:546433 x gelesen
Bei uns wird bei der jährlichen Gerätekunde kurz darauf hingewiesen und gezeigt was außen drauf steht. Aufgemacht wird der Koffer am ende der Lehreinheit kurz von den Elektrikern um das wissen aufzufrischen und die Funktion zu Prüfen. Die anderen schauen nicht mal rein. Wir haben einen gut ausgestattete normale Werkzeugkiste daher sind wir nicht auf den Gabelschlüssel angewiesen.


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AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg507493
Datum03.09.2008 20:066392 x gelesen
Geschrieben von Josef FischerWir haben einen gut ausgestattete normale Werkzeugkiste daher sind wir nicht auf den Gabelschlüssel angewiesen.

Wir auch nicht! Allerdings zeigt sich bei vielen Fahrzeugherstellern und auch vielen Kameraden, dass die Polarität an der Batterie oft verwechselt wird und das kann bös ins "Auge" gehen! Daher ist die Idee mit dem isolierten Gabelschlüssel ja nicht schlecht - allerdings muß er eben gereinigt und ohne Beschädigung der Isolation wieder in den E-Werkzeugkasten zurück. Ob das praktisch immer alles so funktioniert.... ;-)

Da wir nur noch ne Handvoll "Elektriker" oder eben unterwiesenes Personal (beruflich) haben gehen wir nun diesen Weg und in den Hilfeleistungslehrgängen im Landkreis kommt dieser kleine Part auch recht gut an.

Gruß Micha


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AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg507498
Datum03.09.2008 20:496430 x gelesen
Argnh.... :-/ meinte natürlich nicht das die Hersteller die Polarität an den Batterien verwechseln sondern dies immer schwerer zu erkennen ist.... Sorry.


Gruß Micha

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 03.09.2008 15:05 Bern7har7d G7., München
 03.09.2008 15:23 ., Preetz
 03.09.2008 15:24 ., Bockenheim
 03.09.2008 15:28 Mich7ael7 S.7, Markgröningen
 03.09.2008 16:19 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 03.09.2008 16:31 Mich7ael7 S.7, Markgröningen
 03.09.2008 16:37 Thom7as 7E., Nettetal
 03.09.2008 17:05 ., Neuburg
 03.09.2008 17:36 ., Westerwald
 03.09.2008 17:41 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 03.09.2008 18:26 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
 03.09.2008 18:41 ., Bremervörde
 03.09.2008 19:44 Mich7ael7 S.7, Markgröningen
 03.09.2008 17:32 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 03.09.2008 19:31 Mich7ael7 S.7, Markgröningen
 03.09.2008 19:54 Jose7f F7., Siebenaich
 03.09.2008 20:06 Mich7ael7 S.7, Markgröningen
 03.09.2008 20:49 Mich7ael7 S.7, Markgröningen
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