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ThemaSchwangerschaft bei der BF, war: Einsatz von Schwangeren18 Beträge
RubrikÜbung
Infos:
  • UK RLP zu Schwangeren im Feuerwehrdienst
  • MuSchG
  •  
    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg508372
    Datum08.09.2008 09:5910860 x gelesen
    Geschrieben von Marcus PansingMan sollte aber nicht vergessen, das eine schwangere Frau nur schwanger und nicht krank ist und wenn sie sich diese Darstellung zutraut, dann sollte man das respektieren. Bedenkt doch mal, wie viele schwangere Frauen noch Sport treiben o.ä. und dabei (noch) garnicht wissen, das sie schwnager sind.

    Wenn es niemand wußte hätte niemand hier eine Frage stellen können. Interessant wäre in diesem Zusammenhang wie die BF dieses "Problem" lösen. Schwangere Frauen sind ja verpflichtet, ihre Schwangerschaft baldmöglichst dem AG anzuzeigen. Wie gehen die BF mit dieser Anzeige, vor allem im mD um? Beurlaubung? Innendienst? Einsatzdienst bis Schwangerschaftswoche X? Einsatzdienst bis Amtsarzt / Gyn im individuellen Fall "Stop" sagt?

    Würde mich mal interessieren, daraus kann jeder dann Rückschlüsse für seine FF ziehen. (Erspart die eigene Gefährdungsanalyse ;-)

    Wenn ich so darüber nachdenke: Muss eine FF-Frau ihre Schwangerschaft dem WL auch anzeigen, wie sie das beim Unternehmer tun muss? Ich meine: ja, habe aber keine juristisch ausformulierte Rechtsgrundlage. Wir hatten den Fall erst einmal, dort kam die Dame freiwillig auf den WL zu und es wurde in Absprache mit ihrem Gyn erörtert was sie während der Schwangerschaft machen kann.

    Meine persönliche Meinung: wäre die Dame aus dem Ausgangsthread meine Frau hätte ich massive Probleme damit, wenn sie während der Schwangerschaft an einer solchen Übung teilnimmt.


    Forumstreffen in Triesdorf vom 26. bis 28. September: Klick!
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    Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer
    (Antoine de Saint-Exupery)

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg508377
    Datum08.09.2008 10:147083 x gelesen
    Geschrieben von Markus WeberMuss eine FF-Frau ihre Schwangerschaft dem WL auch anzeigen, wie sie das beim Unternehmer tun muss? Ich meine: ja, habe aber keine juristisch ausformulierte Rechtsgrundlage. Wir hatten den Fall erst einmal, dort kam die Dame freiwillig auf den WL zu und es wurde in Absprache mit ihrem Gyn erörtert was sie während der Schwangerschaft machen kann.
    Es gibt eine Rechtsgrundlage, die GUV-V A1 und zwar speziell die Anlage 1, in der nicht abschließend das staatliche Arbeitsschutzrecht aufgeführt ist.
    Du hast im Ehrenamt das gleiche Problem wie jeder Arbeitgeber auch:
    Du erfährst von der Schwangerschaft einer Mitarbeiterin erst, wenn sie es dir mitteilt oder es so offensichtlich ist, das es nicht mehr zu verbergen ist.
    Die Frau zwingen kannst du nicht - weder im hauptamtlichen noch im ehrenamtlichen Bereich.

    Meine Empfehlung hierzu:
    Im Rahmen der verpflichtenden Arbeitsschutz-Erstunterweisung Frauen im gebärfähigen Alter (schei** Ausdruck, wird aber tatsächlich so genannt) auf die Problematik hinweisen und Überzeugungsarbeit leisten. Mehr kannst du als Verantwortlicher nicht machen.


    Beste Grüße

    Udo Burkhard

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    AutorMarc8 V.8, Speyer / Rheinland-Pfalz508378
    Datum08.09.2008 10:147050 x gelesen
    Hallo Markus,

    Geschrieben von Markus WeberWenn ich so darüber nachdenke: Muss eine FF-Frau ihre Schwangerschaft dem WL auch anzeigen, wie sie das beim Unternehmer tun muss? Ich meine: ja, habe aber keine juristisch ausformulierte Rechtsgrundlage. Wir hatten den Fall erst einmal, dort kam die Dame freiwillig auf den WL zu und es wurde in Absprache mit ihrem Gyn erörtert was sie während der Schwangerschaft machen kann.

    Hierzu meint die UK RLP
    das hier.

    Gruß, Marc

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg508379
    Datum08.09.2008 10:176924 x gelesen
    Geschrieben von Marc VidmayerHierzu meint die UK RLP
    das hier.


    Solche klaren Ansagen würde ich mir von unseren UKs öfters wünschen. Das kapiert auch der letzte. Danke.

    Gruß, MaWe


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    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.508383
    Datum08.09.2008 11:006890 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Markus WeberWie gehen die BF mit dieser Anzeige, vor allem im mD um? Beurlaubung? Innendienst? Einsatzdienst bis Schwangerschaftswoche X? Einsatzdienst bis Amtsarzt / Gyn im individuellen Fall "Stop" sagt?
    Bei uns im RD wird eine schwangere Frau nicht mehr auf RTW / KTW / NEF eingesetzt. Sobald bekannt wird dass sie schwanger ist, wird sie "nur" noch zum "Innendienst" (Bürotätigkeiten) eingesetzt.


    MkG.
    Christof

    http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
    http://hvo-vilseck.de/index1.html
    http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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    AutorMarc8us 8P., Rahden / NRW508389
    Datum08.09.2008 11:257080 x gelesen
    Geschrieben von Markus WeberWir hatten den Fall erst einmal, dort kam die Dame freiwillig auf den WL zu und es wurde in Absprache mit ihrem Gyn erörtert was sie während der Schwangerschaft machen kann.
    Geil, so ist es in Deutschland!! In wahrscheinlich allen anderen Ländern würden die Frauen nach Gefühl und Gesundem Menschenverstand handeln und bei der FF nur noch das machen, wofür sie sich fit fühlen. Das eine Frau, sobald sie von Ihrer Schwangerschaft weiß, nicht mehr in den Innenangriff unter PA oder den ABC-Einsatz unter CSA abarbeitet, behaupte ich jetzt einfach mal. Soviel Verantowrtungsbewusstsein ist da.
    Aber wenn eine schwangere Kameradin in der JF unterstützt oder beim Übungsdienst die Sachen mitmacht, die SIE für SICH und IHR Kind vertreten kann, dann ist es doch ok. Da braucht es mMn keinen WeFü der das mit irgend ´nem Gynäkologiker erörtert. In D sind Frauen mündig und dürfen selbst entscheiden!! Wenn sie freiwillig zum WeFü geht und sagt, ich bin schwanger und trete die nächste Zeit etwas kürzer, dann sollte es ok sein.

    Bei uns auf der RW hingegen ist es so, das eine Kollegin mit dem Tag der Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft gegenüber dem AG aus dem Einsatzdienst genommen wird. Dies gebietet schon die Fürsorgepflicht des AG.


    ---
    Marcus Pansing

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder!

    http://www.feuerwehr-rahden.de

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg508390
    Datum08.09.2008 11:306904 x gelesen
    Geschrieben von Marcus PansingGeil, so ist es in Deutschland!! In wahrscheinlich allen anderen Ländern würden die Frauen nach Gefühl und Gesundem Menschenverstand handeln und bei der FF nur noch das machen, wofür sie sich fit fühlen.

    und

    Geschrieben von Marcus PansingBei uns auf der RW hingegen ist es so, das eine Kollegin mit dem Tag der Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft gegenüber dem AG aus dem Einsatzdienst genommen wird. Dies gebietet schon die Fürsorgepflicht des AG.

    unterscheiden sich leicht in der Kernaussage, oder? Bei Feuerwehrs wissen die Mädels was sie tun dürfen, ziehen sie eine weiße Hose an gilt auf einmal die Fürsorgepflicht? Erstaunlich.

    Mir ging es um den rechtlichen Hintergrund, wie weit die Führsorgepflicht der Führungskraft gehen muss. Ob du das lustig findest ist mir Wurst. Eine verantwortungsbewußte Führungskraft sollte sich auch über solche Dinge informieren und entsprechend handeln. Das ist Führsorgepflicht und die gilt auch bei FF.

    Gruß, Markus


    Forumstreffen in Triesdorf vom 26. bis 28. September: Klick!
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    Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer
    (Antoine de Saint-Exupery)

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    AutorMarc8us 8P., Rahden / NRW508392
    Datum08.09.2008 12:066818 x gelesen
    Geschrieben von Markus WeberBei Feuerwehrs wissen die Mädels was sie tun dürfen, ziehen sie eine weiße Hose an gilt auf einmal die Fürsorgepflicht?
    Wenn ich bei der FF bin, dann kann ich entscheiden, ob ich in den Einsatz fahre, ob ich mich fit genug fühle. Wenn ich irgendwo hauptamtlich arbeite (egal ob FW oder RD) dann muß ich in den Einsatz, wenn´s gongt. Das macht den Unterschied!


    ---
    Marcus Pansing

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    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen508394
    Datum08.09.2008 12:176771 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Marcus PansingBei uns auf der RW hingegen ist es so, das eine Kollegin mit dem Tag der Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft gegenüber dem AG aus dem Einsatzdienst genommen wird. Dies gebietet schon die Fürsorgepflicht des AG.
    Warum sollte das bei der FF anders sein? Der Umfang der Fürsorgepflicht bei einer FF und bei einem Unternehmen unterscheidet sich nicht!


    MkG Sascha

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg508395
    Datum08.09.2008 12:226739 x gelesen
    Nein.

    In beiden Fällen gehört es zu deinen Pflichten als Versicherter, deinem Vorgesetzten mitzuteilen, wenn du dich gesundheitlich nicht einsatzfähig fühlst.

    Und in beiden Fällen muss dein Vorgesetzter eine Entscheidung treffen, die er auch verantworten muss.

    Im hauptamtlichen Bereich wird dies dann ggf. der Gang zum Betriebsarzt sein ...


    Beste Grüße

    Udo Burkhard

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    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen508396
    Datum08.09.2008 12:376756 x gelesen
    Geschrieben von Marcus PansingWenn ich bei der FF bin, dann kann ich entscheiden, ob ich in den Einsatz fahre, ob ich mich fit genug fühle.
    Es geht nicht um das "fit fühlen", sondern darum, dass vorher nicht weiß, ob während des Einsatzes eine Situation auftritt, die Mutter und Kind schadet. Hast du dir schon mal das MuSchG durchgelesen? Für BF und HA-Kräfte gilt es definitiv, für FF mit hoher Wahrscheinlichkeit. Für mich leitet sich daraus eindeutig ab, dass Einsätze für schwangere Frauen nicht zulässig sind.

    Für die restlichen Tätigkeiten sollten sich sich Vorgesetzte und die Kameradin zusammensetzen (evtl. auch unter Hinzuziehung eines Arztes) und absprechen, welche Tätigkeiten bis zu welchem Zeitpunkt möglich sind und welche nicht.


    MkG Sascha

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    AutorBach8 R.8, Frankfurt / Hessen508449
    Datum08.09.2008 19:046773 x gelesen
    Da bist Du aber gewaltig auf dem Holzweg.

    Die Kommune, in diesem Fall die Freiwillige Feuerwehr, fungiert im Sinne des Mutterschutzgesetz und der Unfallkassen als als Unternehmer.

    Hier ein Auszug aus der Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen in Hessen

    Während ihrer Schwangerschaft darf eine Beamtin nicht mit
    schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt
    werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsge-
    fährdenden Stoffen oder Strahlen, von Staub, Gasen oder Dämpfen,
    von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausge-
    setzt ist.

    Dies gilt besonders
    1.für Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf kg
    Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als zehn kg Gewicht
    ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder
    befördert werden. Sollen größere Lasten mit mechanischen
    Hilfsmitteln von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden,
    so darf die körperliche Beanspruchung der werdenden Mutter
    nicht größer sein als bei Arbeiten nach Satz 1;
    2. für Arbeiten, bei denen sie ständig stehen muß, soweit diese
    Beschäftigung nach Ablauf des fünften Monats des Schwanger-
    schaft täglich vier Stunden überschreitet;
    3. für Arbeiten, bei denen sie sich häufig erheblich strecken oder
    beugen oder bei denen sie dauernd hocken oder sich gebückt
    halten muß;

    Während ihrer Schwangerschaft und solange sie stillt, darf eine
    Beamtin nicht zur Mehrarbeit und nicht in der Nacht zwischen zwan-
    zig und sechs Uhr sowie nicht an Sonn- und Feiertagen zur Dienstlei-
    stung herangezogen werden.


    Diese Verordnung ist natürlich nur für Beamtinnen in Hessen gültig.

    Das Mutterschutzgesetz des Bundes gibt dies aber Inhaltsgleich weiter.

    Eine plausible Erklärung warum diese Schutzstandarts gerade bei Freiwilligen Feuerwehren nicht gültig sein sollen konnte mir noch niemand nennen.


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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen508455
    Datum08.09.2008 19:566690 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Bach Rüdiger
    Da bist Du aber gewaltig auf dem Holzweg.
    Warum so hastig?
    Grundsätzlich greift das MuSchG erst ab 6 Wochen vor der Entbindung.
    Alles was davor betrifft muß die werdende Mutter und ggf. ein Arzt festlegen. Wenn die Frau also ihre Schwangerschft bekannt macht (und ggf. ärtzliche Ateste einbringt (sollte kein Problem sein) greift das Szenario. Sonst nicht!!!
    (Bei einer BF sicher das kleinste Problem für die Frauen...)


    mkg hwk

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    AutorJens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg508458
    Datum08.09.2008 20:056616 x gelesen
    Geschrieben von Hanswerner Kögler
    Alles was davor betrifft muß die werdende Mutter und ggf. ein Arzt festlegen.

    Ich meine das auch der Arbeitgeber ein BEschäftigungsverbot aussprechen kann bzw. sogar muss wenn die Gesundheit oder das Leben von Mutter oder ungeborenem Gefährdet ist durch die Fortführung der arbeit und keine andere Tätigkeit zugewiesen werden kann, egal ob Frau Mutter will oder nicht und dieses ist unabhängig von der Schwangerschaftswoche und gilt bis zum Beginn der Schutzfrst natürlich unter voller Lohnfortzahlung.


    Gruß,

    Jens

    -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben-

    Feuerwehr Wernau

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio508460
    Datum08.09.2008 20:236675 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Hanswerner KöglerGrundsätzlich greift das MuSchG erst ab 6 Wochen vor der Entbindung.

    ???
    Wie kommst du denn auf die Idee?


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen508464
    Datum08.09.2008 20:556551 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Jens Fischer
    Ich meine das auch der Arbeitgeber ein BEschäftigungsverbot aussprechen kann ... natürlich unter voller Lohnfortzahlung.
    Natürlich! die werdende Mutter wirds freuen...
    ...nur gesetzlich einklagen kanns sie's nicht :-( (Krankengeld wie lange, wie hoch usw... Sozialreform u.a.) aber du bist ja ein MANN.


    mkg hwk

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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen508465
    Datum08.09.2008 20:566513 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Christi@n Pannier
    Wie kommst du denn auf die Idee?
    Ich nehme §3 ?


    mkg hwk

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio508476
    Datum08.09.2008 21:546537 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Hanswerner KöglerIch nehme §3 ?

    § 3 regelt das Beschäftigungsverbot werdender Mütter. Das MuSchG jedoch regelt noch einiges andere und greift ab Bekanntwerden der Schwangerschaft.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

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     08.09.2008 09:23 Marc7us 7P., Rahden Einsatz von Schwangeren als Verletztendarsteller
     08.09.2008 09:59 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     08.09.2008 10:14 Udo 7B., Aichhalden
     08.09.2008 10:14 ., Speyer
     08.09.2008 10:17 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     08.09.2008 11:00 Chri7sto7f S7., Vilseck
     08.09.2008 11:25 Marc7us 7P., Rahden
     08.09.2008 11:30 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     08.09.2008 12:06 Marc7us 7P., Rahden
     08.09.2008 12:22 Udo 7B., Aichhalden
     08.09.2008 12:37 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
     08.09.2008 19:04 Bach7 R.7, Frankfurt
     08.09.2008 19:56 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
     08.09.2008 20:05 Jens7 F.7, Wernau
     08.09.2008 20:55 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
     08.09.2008 20:23 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     08.09.2008 20:56 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
     08.09.2008 21:54 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     08.09.2008 12:17 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
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