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Thema | Amtshilfe ablehnen? | 34 Beträge | |||
Rubrik | ABC-Gefahren | ||||
Infos: | |||||
Autor | Mark8us 8H., Auerbach / Bayern | 511161 | |||
Datum | 24.09.2008 22:02 | 17265 x gelesen | |||
Hi, angenommene Lage: Gefahrgut-LKW ist verunglückt. Die Lage ist stabil (weitere Ausbreitung nicht mehr möglich). Das Umfüllen des noch im LKW befindlichen Gefahrguts ist eigentlich nicht Aufgabe der Feuerwehr. Die zuständige Behörde fordert die Feuerwehr im Rahmen der Amtshilfe auf, das nich im Fahrzeug befindliche Gefahrgut umzuladen. Bestünde die Möglichkeit, den Auftrag der Behörde abzulehnen? Gäbe es Unterschiede in Abhängigkeit der Lage (z.B. 1.Fall 20 Tonnen die von Hand umgeschaufelt werden müssten und 2.Fall 15000 Liter Mineralöl, die umgepumpt werden müssten und die Feuerwehr hätte eine Mineralölumfüllpumpe bereits vor Ort)? beste Grüße, Markus | |||||
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Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 511163 | |||
Datum | 24.09.2008 22:14 | 13292 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus HeldBestünde die Möglichkeit, den Auftrag der Behörde abzulehnen? Ja. Die ersuchte Behörde kann ablehnen, wenn sie gegen ein Gesetz verstoßen würde oder es für sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeuten würde. (Oder ein nicht kalkulierbares Risiko o.ä.) Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | |||||
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Autor | Stef8an 8L., Meerane / Sachsen | 511169 | |||
Datum | 25.09.2008 00:18 | 13183 x gelesen | |||
Ich hoffe du beziehst dich nicht darauf: LKW-Unfall in Thalheim. Prinzipiell kann der Einsatzleiter ablehnen, wenn die Feuerwehr mit dem Einsatz gegen Gesetze verstößt. Oder wenn die anfordernde Behörde auch in der Lage ist, die Aktion selbst auszuführen oder wenn du dazu nicht in der Lage bist/ die Mittel hast. Du kannst es auch verweigern, wenn keine Gefahr besteht. Allerdings möchte ich die Gefahreneinschätzung da nicht vornehmen, wenn was schief geht, bist du als EL der arsch ;). Und dann gibt es da auch die Verhältnismäßigkeit. Muss ich wirklich neun Leute 20 Tonnen umschaufeln lassen, wo doch von dem Sand am Straßenrand keine Gefahr aus geht? Und kann ich als Feuerwehr einfach mal 15t Mineralöl fachgerecht umpumpen? ich brauche also auch selbst spezialkräfte. Fragen über Fragen... Was würde ich tun: Wenn der LKW liegt und nix ausläuft sicher ich den LKW. und erkläre dem fuhrunternehmer, dass er für die Entsorgung selbst aufkommen muss, weil 1)FF nicht in der Lage und 2)keine Gefahr. falls das nicht hilft: Immer eine aktuelle Kostensatzung faxen. meistens haben die betroffenen dann ein einsehen, dass eine Fachfirma billiger ist :D rettungstrupp.de - Ein Blog mit, über und von der Feuerwehr | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 511172 | |||
Datum | 25.09.2008 08:15 | 12624 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan LampertImmer eine aktuelle Kostensatzung faxen. meistens haben die betroffenen dann ein einsehen, dass eine Fachfirma billiger ist :D Das würde ich jetzt mal anzweifeln. FA pro Stunde bei uns gibt es für 7,50 EUR. Eine normale Arbeitskraft eines Bergeunternehmens dürfte so zwischen 40 - 50 EUR/Stunde liegen. Für eine Stunde Bergung bekomme ich dann schon mal eine Staffel der Feuerwehr. Habe mich mal mit einem BMA-Kunden nach einem Fehlalarm über die Abrechnung unterhalten. Der Alarm läuft erst über ein Securityunternehmen. Neben denen und der Wartung der Anlage/der Melderlinie hatte Feuerwehrs einen kläglichen Prozentsatz an den Gesamtkosten. Mit anderen Worten, ich glaube nicht das die Kostensatzung eine abschreckende Wirkung hat. Ist ja auch nicht deren Zweck einen Gewinn zu erwirtschaften. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 511174 | |||
Datum | 25.09.2008 08:33 | 12387 x gelesen | |||
Hallo zusamnmen, Geschrieben von Christian Bergmann FA pro Stunde bei uns gibt es für 7,50 EUR. 7,50 Euro ist meines Erachtens nach extrem wenig - schließlich muss die Stadt/Gemeinde ja davon "eigentlich" deinen Verdienstausfall zahlen. Mir schwirren derzeit die Satzungen einiger Städte und Gemeinden im Kopf herum, der (mangels Masse nicht repräsentative) Schnitt liegt da irgendwo zwischen 25 und 30 Euro pro Stunde und FA (SB). Grüße Micha | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 511175 | |||
Datum | 25.09.2008 08:42 | 12343 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Wulf
Stimmt. Sind 17,50 EUR. Bekomme ich statt Staffel nur einen selbständigen Trupp. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Domi8nik8 L.8, Marburg / Hessen | 511177 | |||
Datum | 25.09.2008 09:16 | 12198 x gelesen | |||
Dann arbeitet ihr aber billig ... ähh ... günstig :) Alles was ich schreibe ist MEINE Meinung und privater Natur! Was ich schreibe ist NICHT die Meinung meiner Wehr!!! | |||||
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Autor | Kars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein | 511178 | |||
Datum | 25.09.2008 09:18 | 12084 x gelesen | |||
Moin, ähnlich wollte ich das auch gerade schreiben.... 40,00€ pro angefangene Stunde pro FM(SB). MkG Karsten Wallath Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf oder des LZG Kr. Plön. Feuerwehr Heikendorf Brandschutzerziehung LZG Kreis Plön | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 511179 | |||
Datum | 25.09.2008 09:21 | 12108 x gelesen | |||
Geschrieben von Dominik LeyenerDann arbeitet ihr aber billig ... ähh ... günstig :) Der Dank des Bürgers ist uns Lohn genug ... ;-) BSW gibt es bei uns übrigens für 12,50 pro Stunde. Eine wahre Discount-Feuerwehr. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz | 511194 | |||
Datum | 25.09.2008 11:29 | 11941 x gelesen | |||
Hallo Christoph, Geschrieben von Christian Bergmann BSW gibt es bei uns übrigens für 12,50 pro Stunde. Eine wahre Discount-Feuerwehr. Vielleicht habe ich dich falsch verstanden, aber ich habe den Eindruck, du setzt deine "Entschädigung" mit den Kosten gleich die der Auftraggeber bezahlen muss. DA ist teilweise ein riesen Unterschied. Viele Grüße Christian | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 511195 | |||
Datum | 25.09.2008 11:38 | 11896 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian DüsingVielleicht habe ich dich falsch verstanden, aber ich habe den Eindruck, du setzt deine "Entschädigung" mit den Kosten gleich die der Auftraggeber bezahlen muss. DA ist teilweise ein riesen Unterschied. Vielleicht etwas zu plakativ ausgedrückt. Das Prinzip ist schon verstanden. Wenn ich Verdienstausfall anmelde, bekomme ich nicht die 17,50 EUR ausbezahlt. Sondern entsprechend meiner aktuellen Verdienstsituation. Zumal ja Verdienstausfall nur während der Arbeitszeit anfallen kann und die Kommune wiederum nur bei kostenpflichtigen Einsätzen abrechnen kann. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 511196 | |||
Datum | 25.09.2008 12:09 | 11947 x gelesen | |||
Ihr in Hessen dürft ja gar nicht mehr solch horrende Gebührensatzungen haben ... Ein solch hoher Satz ist gar nicht möglich ... denn die Abschreibung ist nicht zu messen an den Einsatzstunden, sondern durch das komplette Jahre. vgl. Verwaltungsgerichtshof Kassel, Urteil vom 22.08.2007, Az.: 5 UE 1743/06 Bei der BF Frankfurt kostet ein Feuerwehrmann "nur" 26 € und in Marburg 34€? Ne DLK der BF FFM kostet in der Std 16 € und in Marburg ... 214€ ... Sorry, aber mit der lächerlichen Gebührenordnung von Marburg kommen die vor keinem Gericht mehr durch. | |||||
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Autor | Stef8an 8L., Meerane / Sachsen | 511199 | |||
Datum | 25.09.2008 12:27 | 11896 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HorcherBei der BF Frankfurt kostet ein Feuerwehrmann "nur" 26 € und in Marburg 34€? Wow, das ist ja richtig billig. Ich zitiere mal aus unserer Kostensatzung: Anlage zur Kostenersatzsatzung der Freiwilligen Feuerwehr Meerane 1. Personalkosten - je Feuerwehrangehöriger und Stunde 26,95 € Der Verrechnungssatz gilt auch für Brandsicherheitswachen und Brandverhütungsschauen. 2. Fahrzeugkosten pro Stunde 2.1 Lösch- und Sonderfahrzeuge Löschfahrzeug LF 16/12 533,96 € Löschfahrzeug LF 20/16 533,96 € Drehleiter DLK 23/12 1.356,26 € Rüstwagen RW 1 453,87 € Tanklöschfahrzeug TLF 16 432,51 € Tragkraftspritzenfahrzeug TSF 272,32 € Gerätewagen Atemschutz GW-A 90,77 € Schlauchwagen SW 341,73 € 2.2 Sonstige Fahrzeuge Einsatzleitwagen KdoW 80,09 € Einsatzleitwagen ELW 1 138,83 € LKW DAF 138,83 € Seit dem in Kraft treten der neuen Kostensatzung sind BMA-Alarme deutlich zurück gegangen. ;) rettungstrupp.de - Ein Blog mit, über und von der Feuerwehr | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 511223 | |||
Datum | 25.09.2008 15:45 | 11801 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Alexander Horcher ... denn die Abschreibung ist nicht zu messen an den Einsatzstunden, sondern durch das komplette Jahre. Das war der Tenor des Urteils, soweit richtig. Die Abschreibung bezieht sich jedoch nur auf den Wertverlust des Unternehmensvermögens (also hier insbesondere der Fahrzeuge und Geräte) und nicht auf die Personalkosten. Von daher ist das hier gar kein Problem: Geschrieben von Alexander Horcher Bei der BF Frankfurt kostet ein Feuerwehrmann "nur" 26 € und in Marburg 34€? Grüße Micha | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 511227 | |||
Datum | 25.09.2008 16:17 | 11713 x gelesen | |||
Das mit dem Personal war nur noch so das Sahnehäubchen... Finds halt lustig, das ein Berufsfeuermann 8 € billiger ist als einer von der FF. | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 511235 | |||
Datum | 25.09.2008 17:50 | 11585 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Alexander Horcher Finds halt lustig, das ein Berufsfeuermann 8 € billiger ist als einer von der FF. Und? Deswegen ist der eine nicht zwingend besser/schlechter als der andere. Die "Preise" sind nunmal "politisch festgesetzt". Grüße Micha Nur mal so am Rande: Die Feuerwehr der Universitätsstadt Marburg unterteilt sich in ehrenamtliche und hauptamtliche Einheiten. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 511252 | |||
Datum | 25.09.2008 18:48 | 11585 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael WulfUnd? Deswegen ist der eine nicht zwingend besser/schlechter als der andere. Lassen wir das ... ich merke schon du verstehst nicht auf was ich hinaus wollte. | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 511257 | |||
Datum | 25.09.2008 19:03 | 11574 x gelesen | |||
Sicher hast du mit dem Urteil und seinen Folgen recht. Land auf und Land ab werden gerade durch ganz arme "Würstchen" in der Verwaltung neue Gebühren gestrickt. Es wird zwar weiter Unterschiede geben. Aber dann nicht mehr in den von dir genannten Größenordnungen. Bezüglich der Personalkostenkalkulation muss mich aber bitte mal jemand grundsätzlich aufklären(Nein nicht wegen Biene und Blume...). Ist für mich nicht vorstellbar das die ins Blaue vermutet festgelegt werden. Kenne es bisher nur so das da einfach von anderen Fw. Näherungswerte übernommen wurden. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Jan 8O., Trennewurth / Schleswig-Holstein | 511263 | |||
Datum | 25.09.2008 20:33 | 11533 x gelesen | |||
Hallo aus Schleswig-Holstein, also die Preise einer Feuerwehr sind IMMER auf der Grundlage einer ordnungsgemäßen Kalkulation zu ermitteln. Eine politische Preisfestsetzung, das Abschreiben einer Gebührensatzung, die Ermittlung durch Würfel oder ähnliche Zufallspreisfindungen sind in den meisten Bundesländern normalerweise so nicht vorgesehen. Leider hat nur (fast) keine Kommune jemals gewissenhaft die Kosten der Feuerwehr je ermittelt. Ok, irgendeine Kommune wird es wohl doch haben.... Die jeweiligen Größenordnungen entsprechen somit keinem Mietspiel oder so, sondern immer (regulär) einer Kalkulation. In aller Regel sind die ermittelten Kosten durch die Jahresstunden (8760 Stunden) zu dividieren.... Haltet immer ein Stück Schutzkleidung zwischen Euch und dem Feuer oder Gefahrstoff Gruß Jan Osnabrügge | |||||
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Autor | Stef8an 8L., Meerane / Sachsen | 511273 | |||
Datum | 25.09.2008 21:47 | 11463 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan OsnabrüggeLeider hat nur (fast) keine Kommune jemals gewissenhaft die Kosten der Feuerwehr je ermittelt. Bei uns wurde das letztes Jahr bis ins kleinste kalkuliert und somit die kostensatzung festgelegt. ich war anfangs auch erstaunt, dass unsere DLK 1.300€ die stunde kostet. aber enorme wartungsarbeiten der letzten jahre haben den preis so extrem getrieben. rettungstrupp.de - Ein Blog mit, über und von der Feuerwehr | |||||
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Autor | Jörg8 R.8, Steppach / Bayern | 511274 | |||
Datum | 25.09.2008 21:53 | 11495 x gelesen | |||
Hallo Stefan Wenn ich bedenke, was für einen Streß ich teilweise schon mit unserer mickrigen Standard-Bayern-Satzung hatte, würde mich interessieren, ob du weiß, wie problemlos das da die Kostenerstattung an die Kommune passiert. Ich kann mir vorstellen, dass da schnell Summen da sind, bei denen Versicherungen nur noch den Rechtsweg einschlagen. Gibts da Erfahrungen? Was ist in Sachsen alles verrechnungsfähig? Wann kommt ein DLK-Einsatz zur Verrechung? Jörg | |||||
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Autor | Stef8an 8L., Meerane / Sachsen | 511277 | |||
Datum | 25.09.2008 22:51 | 11578 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörg RaberIch kann mir vorstellen, dass da schnell Summen da sind, bei denen Versicherungen nur noch den Rechtsweg einschlagen. Ja. Es geht dabei um diesen Einsatz mit Senföl. Der Verursacher hatte eine Chemikalie unsachgemäß gelagert und illegal besessen. Das anschließende Schaulaufen der Feuerwehr inkl. der netten CS-Anzüge ergab am Ende eine Rechnung nach alter und günstigerer Kostensatzung von etwa 10.000€ (soweit ich weiß). Der Verursacher hat gegen den Bescheid Rechtsmittel ergriffen und das ganze ist noch in der Schwebe (soweit ich weiß). Geschrieben von Jörg Raber Was ist in Sachsen alles verrechnungsfähig? Wann kommt ein DLK-Einsatz zur Verrechung? Ich zitiere mal aus dem SächsBRKG §69: § 69 Kostenersatz bei Einsatz der Feuerwehr Ich denke das erklärt ziemlich genau, was kostenpflichtig in Sachsen bedeutet :) Bei oben geschildertem Einsatz mit dem Senföl kommt Absatz 2.1 und 3.1 zur Anwendung. Geschrieben von Jörg Raber Wann kommt ein DLK-Einsatz zur Verrechung? s.o. den Gesetzestext. Beispiel aus der Realität: Ein Brandstifter zündet Gebäude an. Der Brandstifter wird geschnappt: Also darf er die Leistung der Feuerwehr und damit auch den Einsatz einer DLK (wenn sie denn zum Einsatz kam) zahlen. SächsBRKG gibts hier [PDF]. rettungstrupp.de - Ein Blog mit, über und von der Feuerwehr | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 511279 | |||
Datum | 25.09.2008 23:25 | 11360 x gelesen | |||
Hallo Stafan, genau das: Geschrieben von Stefan Lampert Ich zitiere mal aus dem SächsBRKG §69:..... und dasGeschrieben von Stefan Lampert Ich denke das erklärt ziemlich genau, was kostenpflichtig in Sachsen bedeutet :) ist leider nicht ganz richtig. Es gibt da so ein kleines rotes A5-Büchlein mit den Kommentaren zu erwähntem SächsBRKG. Da stehen ganz interessante Details drin. Wir hatten hier im Forum vor längerer Zeit z.B. die eingeklemmte Person in Frzg. nach VU. Diese Rettung ist abzurechnen(zumindest in Sachsen). Noch interessanter wirds übrigens hier, wenn noch die Meinung der Rechtsaufsicht aufgrund Widerspruch dazukommt :-(. Und der Vergleich mit der Brandstiftung kann übrigens auch hinken. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Stef8an 8L., Meerane / Sachsen | 511281 | |||
Datum | 25.09.2008 23:48 | 11487 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzEs gibt da so ein kleines rotes A5-Büchlein mit den Kommentaren zu erwähntem SächsBRKG. Da stehen ganz interessante Details drin. Hast Du eine ISBN dazu? Geschrieben von Peter Lieffertz Wir hatten hier im Forum vor längerer Zeit z.B. die eingeklemmte Person in Frzg. nach VU. Diese Rettung ist abzurechnen(zumindest in Sachsen). Das ist mir neu. Aber ich lese auch nicht alles im Forum ;) Ob der Einsatz letztendlich kostenpflichtig ist, entscheidet bei uns die abrechnende Stelle und nicht wir. Wir können zwar auf dem Einsatzbericht das Häkchen bei kostenpflichtig setzen, ich habe aber auch schon erlebt, dass es dann nicht kostenpflichtig war. Wie die Beurteilung bei uns zu Stande kommt, kann ich Dir leider auch nicht genau erklären, ich mach die Abrechnung nicht. Zum Glück :D Geschrieben von Peter Lieffertz Und der Vergleich mit der Brandstiftung kann übrigens auch hinken. Sonst wär es ja auch kein Vergleich, wenn er nicht hinken würde. Was mir stark auffällt bei dieser Abrechnerei: Es gibt wirklich viel Spielraum. rettungstrupp.de - Ein Blog mit, über und von der Feuerwehr | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 511285 | |||
Datum | 26.09.2008 01:02 | 11255 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Stefan Lampert Hast Du eine ISBN dazu? Bemühe mich es heute vormittag nicht zu vergessen ;-). Geschrieben von Stefan Lampert Das ist mir neu. Aber ich lese auch nicht alles im Forum ;) Ob der Einsatz letztendlich kostenpflichtig ist, entscheidet bei uns die abrechnende Stelle und nicht wir. Wir können zwar auf dem Einsatzbericht das Häkchen bei kostenpflichtig setzen, ich habe aber auch schon erlebt, dass es dann nicht kostenpflichtig war. Wie die Beurteilung bei uns zu Stande kommt, kann ich Dir leider auch nicht genau erklären, ich mach die Abrechnung nicht. Zum Glück :D Gibt es hier am Beispiel seit Mitte 2006? keinerlei Spielraum mehr. Ansonsten sicher ne Entscheidung des SB ob er sich in die Nesseln setzen möchte. Ist wie die Frage: "Was ist ein Straßenbaum und ab wann gehört er dem Waldeigentümer?". Theoretischgibt es dafür eine Erklärung. Praktisch ist es wie soll ich sagen "schwierig". Geschrieben von Stefan Lampert Sonst wär es ja auch kein Vergleich, wenn er nicht hinken würde. Leider, sonst hätte ja Fw. oder Verwaltung auch zu wenig zu tun. Und man kann leider mit dem Beispiel Baum Völkerstämme beschäftigen und gleichzeitig auch frustrieren. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 511293 | |||
Datum | 26.09.2008 06:30 | 11469 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan Lampertdass unsere DLK 1.300€ die stunde kostet. Du weißt schon wie das berechnet wird? Naja vielleicht weiß es deine Gemeinde nicht. Bei 1.300 € die Stunde, würde die DLK bei einem Wert von 600.000 € in 461 Std abbezahlt ... | |||||
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Autor | Stef8an 8L., Meerane / Sachsen | 511365 | |||
Datum | 27.09.2008 00:01 | 11363 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HorcherDu weißt schon wie das berechnet wird? Die Wartungs- und Reparaturkosten der letzten Jahre sind glaube ich auch in dem Preis auch mit drin. rettungstrupp.de - Ein Blog mit, über und von der Feuerwehr | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 511368 | |||
Datum | 27.09.2008 08:12 | 11276 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan LampertDie Wartungs- und Reparaturkosten der letzten Jahre sind glaube ich auch in dem Preis auch mit drin. Sorry, der Preis ist trotzdem utopisch. | |||||
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Autor | Stef8an 8L., Meerane / Sachsen | 511427 | |||
Datum | 27.09.2008 23:25 | 11223 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HorcherSorry, der Preis ist trotzdem utopisch. Ich habe den Preis nicht festgelegt. :) Bisher hat das zu weniger BMA-Alarmen geführt. Und lieber einen hohen Preis, der die Betreiber zu mehr Wartungsarbeiten an ihren Anlagen zwingt, als unnütze Einsätze. rettungstrupp.de - Ein Blog mit, über und von der Feuerwehr | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 511428 | |||
Datum | 27.09.2008 23:36 | 11297 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Stefan Lampert Hast Du eine ISBN dazu? Das kleine Rote kenne ich nicht, aber Meier/Pfeiffer/Loos hat die ISBN 3-415-01690-0. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947) | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 511429 | |||
Datum | 27.09.2008 23:41 | 11203 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Stefan Lampert Bei uns wurde das letztes Jahr bis ins kleinste kalkuliert und somit die kostensatzung festgelegt. ich war anfangs auch erstaunt, dass unsere DLK 1.300€ die stunde kostet. aber enorme wartungsarbeiten der letzten jahre haben den preis so extrem getrieben. Vermutlich die Vorhaltekosten mit eingerechnet, das ist so nicht zulässig. Vgl. VG Göttingen 1 A 301, 369, 370/06, 1 A 140/07 und VGH Hessen 5 UE 1734/06. Hat schon seinen Grund, warum z.B. in Frankfurt/Main eine DLK samt Besatzung für 68 €/h zu haben ist. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947) | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 511430 | |||
Datum | 28.09.2008 00:05 | 11186 x gelesen | |||
Danke CP und endschuldige Stefan. Kollege wos liegt hatte am Freitag Urlaub. Komme aber mit korrektem Titel und ISBN am Montag rüber. @CP Bei uns hier hats wirklich A5 und ist damit m.M.n, "klein". :-) Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 511497 | |||
Datum | 28.09.2008 18:21 | 11015 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan LampertUnd lieber einen hohen Preis, der die Betreiber zu mehr Wartungsarbeiten an ihren Anlagen zwingt, als unnütze Einsätze. ...oder es führt zu Einsprüchen, Rechtstreit und vermutlich der Niederlage der Gemeinde... Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 513552 | |||
Datum | 09.10.2008 16:30 | 10938 x gelesen | |||
Hallo Geschrieben von Stefan Lampert Hast Du eine ISBN dazu? Hat zwar länger gedauert. Aber hier ist Sie 3-555-54035-1 Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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