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ThemaAmtshilfe ablehnen?34 Beträge
RubrikABC-Gefahren
Infos:
  • Anlage 1 zur 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Heikendorf vom 18.12.1997
  • Marburger Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung
  •  
    AutorMark8us 8H., Auerbach / Bayern511161
    Datum24.09.2008 22:0217265 x gelesen
    Hi,

    angenommene Lage:

    Gefahrgut-LKW ist verunglückt. Die Lage ist stabil (weitere Ausbreitung nicht mehr möglich).

    Das Umfüllen des noch im LKW befindlichen Gefahrguts ist eigentlich nicht Aufgabe der Feuerwehr.


    Die zuständige Behörde fordert die Feuerwehr im Rahmen der Amtshilfe auf, das nich im Fahrzeug befindliche Gefahrgut umzuladen. Bestünde die Möglichkeit, den Auftrag der Behörde abzulehnen?

    Gäbe es Unterschiede in Abhängigkeit der Lage (z.B. 1.Fall 20 Tonnen die von Hand umgeschaufelt werden müssten und 2.Fall 15000 Liter Mineralöl, die umgepumpt werden müssten und die Feuerwehr hätte eine Mineralölumfüllpumpe bereits vor Ort)?


    beste Grüße,

    Markus


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    AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW511163
    Datum24.09.2008 22:1413292 x gelesen
    Geschrieben von Markus HeldBestünde die Möglichkeit, den Auftrag der Behörde abzulehnen?

    Ja. Die ersuchte Behörde kann ablehnen, wenn sie gegen ein Gesetz verstoßen würde oder es für sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeuten würde. (Oder ein nicht kalkulierbares Risiko o.ä.)


    Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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    AutorStef8an 8L., Meerane / Sachsen511169
    Datum25.09.2008 00:1813183 x gelesen
    Ich hoffe du beziehst dich nicht darauf: LKW-Unfall in Thalheim.

    Prinzipiell kann der Einsatzleiter ablehnen, wenn die Feuerwehr mit dem Einsatz gegen Gesetze verstößt. Oder wenn die anfordernde Behörde auch in der Lage ist, die Aktion selbst auszuführen oder wenn du dazu nicht in der Lage bist/ die Mittel hast. Du kannst es auch verweigern, wenn keine Gefahr besteht. Allerdings möchte ich die Gefahreneinschätzung da nicht vornehmen, wenn was schief geht, bist du als EL der arsch ;).

    Und dann gibt es da auch die Verhältnismäßigkeit. Muss ich wirklich neun Leute 20 Tonnen umschaufeln lassen, wo doch von dem Sand am Straßenrand keine Gefahr aus geht? Und kann ich als Feuerwehr einfach mal 15t Mineralöl fachgerecht umpumpen? ich brauche also auch selbst spezialkräfte. Fragen über Fragen...

    Was würde ich tun: Wenn der LKW liegt und nix ausläuft sicher ich den LKW. und erkläre dem fuhrunternehmer, dass er für die Entsorgung selbst aufkommen muss, weil 1)FF nicht in der Lage und 2)keine Gefahr. falls das nicht hilft: Immer eine aktuelle Kostensatzung faxen. meistens haben die betroffenen dann ein einsehen, dass eine Fachfirma billiger ist :D


    rettungstrupp.de - Ein Blog mit, über und von der Feuerwehr

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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.511172
    Datum25.09.2008 08:1512624 x gelesen
    Geschrieben von Stefan LampertImmer eine aktuelle Kostensatzung faxen. meistens haben die betroffenen dann ein einsehen, dass eine Fachfirma billiger ist :D
    Das würde ich jetzt mal anzweifeln. FA pro Stunde bei uns gibt es für 7,50 EUR. Eine normale Arbeitskraft eines Bergeunternehmens dürfte so zwischen 40 - 50 EUR/Stunde liegen. Für eine Stunde Bergung bekomme ich dann schon mal eine Staffel der Feuerwehr.

    Habe mich mal mit einem BMA-Kunden nach einem Fehlalarm über die Abrechnung unterhalten. Der Alarm läuft erst über ein Securityunternehmen. Neben denen und der Wartung der Anlage/der Melderlinie hatte Feuerwehrs einen kläglichen Prozentsatz an den Gesamtkosten.

    Mit anderen Worten, ich glaube nicht das die Kostensatzung eine abschreckende Wirkung hat. Ist ja auch nicht deren Zweck einen Gewinn zu erwirtschaften.


    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen511174
    Datum25.09.2008 08:3312387 x gelesen
    Hallo zusamnmen,

    Geschrieben von Christian BergmannFA pro Stunde bei uns gibt es für 7,50 EUR.

    7,50 Euro ist meines Erachtens nach extrem wenig - schließlich muss die Stadt/Gemeinde ja davon "eigentlich" deinen Verdienstausfall zahlen.

    Mir schwirren derzeit die Satzungen einiger Städte und Gemeinden im Kopf herum, der (mangels Masse nicht repräsentative) Schnitt liegt da irgendwo zwischen 25 und 30 Euro pro Stunde und FA (SB).

    Grüße

    Micha


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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.511175
    Datum25.09.2008 08:4212343 x gelesen
    Geschrieben von Michael Wulf
    7,50 Euro ist meines Erachtens nach extrem wenig - schließlich muss die Stadt/Gemeinde ja davon "eigentlich" deinen Verdienstausfall zahlen.

    Stimmt. Sind 17,50 EUR. Bekomme ich statt Staffel nur einen selbständigen Trupp.


    Gruß
    Christian Bergmann
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    AutorDomi8nik8 L.8, Marburg / Hessen511177
    Datum25.09.2008 09:1612198 x gelesen
    Dann arbeitet ihr aber billig ... ähh ... günstig :)


    Alles was ich schreibe ist MEINE Meinung und privater Natur!
    Was ich schreibe ist NICHT die Meinung meiner Wehr!!!

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    AutorKars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein511178
    Datum25.09.2008 09:1812084 x gelesen
    Moin,
    ähnlich wollte ich das auch gerade schreiben.... 40,00€ pro angefangene Stunde pro FM(SB).


    MkG
    Karsten Wallath

    Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf oder des LZG Kr. Plön.

    Feuerwehr Heikendorf
    Brandschutzerziehung
    LZG Kreis Plön

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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.511179
    Datum25.09.2008 09:2112108 x gelesen
    Geschrieben von Dominik Leyener Dann arbeitet ihr aber billig ... ähh ... günstig :)
    Der Dank des Bürgers ist uns Lohn genug ... ;-)

    BSW gibt es bei uns übrigens für 12,50 pro Stunde. Eine wahre Discount-Feuerwehr.


    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz511194
    Datum25.09.2008 11:2911941 x gelesen
    Hallo Christoph,

    Geschrieben von Christian BergmannBSW gibt es bei uns übrigens für 12,50 pro Stunde. Eine wahre Discount-Feuerwehr.

    Vielleicht habe ich dich falsch verstanden, aber ich habe den Eindruck, du setzt deine "Entschädigung" mit den Kosten gleich die der Auftraggeber bezahlen muss. DA ist teilweise ein riesen Unterschied.

    Viele Grüße
    Christian


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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.511195
    Datum25.09.2008 11:3811896 x gelesen
    Geschrieben von Christian DüsingVielleicht habe ich dich falsch verstanden, aber ich habe den Eindruck, du setzt deine "Entschädigung" mit den Kosten gleich die der Auftraggeber bezahlen muss. DA ist teilweise ein riesen Unterschied.
    Vielleicht etwas zu plakativ ausgedrückt. Das Prinzip ist schon verstanden. Wenn ich Verdienstausfall anmelde, bekomme ich nicht die 17,50 EUR ausbezahlt. Sondern entsprechend meiner aktuellen Verdienstsituation.

    Zumal ja Verdienstausfall nur während der Arbeitszeit anfallen kann und die Kommune wiederum nur bei kostenpflichtigen Einsätzen abrechnen kann.


    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern511196
    Datum25.09.2008 12:0911947 x gelesen
    Ihr in Hessen dürft ja gar nicht mehr solch horrende Gebührensatzungen haben ...

    Ein solch hoher Satz ist gar nicht möglich ... denn die Abschreibung ist nicht zu messen an den Einsatzstunden, sondern durch das komplette Jahre.

    vgl. Verwaltungsgerichtshof Kassel, Urteil vom 22.08.2007, Az.: 5 UE 1743/06

    Bei der BF Frankfurt kostet ein Feuerwehrmann "nur" 26 € und in Marburg 34€?
    Ne DLK der BF FFM kostet in der Std 16 € und in Marburg ... 214€ ...
    Sorry, aber mit der lächerlichen Gebührenordnung von Marburg kommen die vor keinem Gericht mehr durch.


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    AutorStef8an 8L., Meerane / Sachsen511199
    Datum25.09.2008 12:2711896 x gelesen
    Geschrieben von Alexander Horcher

    Bei der BF Frankfurt kostet ein Feuerwehrmann "nur" 26 € und in Marburg 34€?
    Ne DLK der BF FFM kostet in der Std 16 € und in Marburg ... 214€ ...
    Sorry, aber mit der lächerlichen Gebührenordnung von Marburg kommen die vor keinem Gericht mehr durch.


    Wow, das ist ja richtig billig. Ich zitiere mal aus unserer Kostensatzung:

    Anlage zur Kostenersatzsatzung der Freiwilligen Feuerwehr Meerane

    1. Personalkosten

    - je Feuerwehrangehöriger und Stunde 26,95 €

    Der Verrechnungssatz gilt auch für Brandsicherheitswachen und Brandverhütungsschauen.

    2. Fahrzeugkosten pro Stunde

    2.1 Lösch- und Sonderfahrzeuge

    Löschfahrzeug LF 16/12 533,96 €
    Löschfahrzeug LF 20/16 533,96 €
    Drehleiter DLK 23/12 1.356,26 €
    Rüstwagen RW 1 453,87 €
    Tanklöschfahrzeug TLF 16 432,51 €
    Tragkraftspritzenfahrzeug TSF 272,32 €
    Gerätewagen Atemschutz GW-A 90,77 €
    Schlauchwagen SW 341,73 €

    2.2 Sonstige Fahrzeuge

    Einsatzleitwagen KdoW 80,09 €
    Einsatzleitwagen ELW 1 138,83 €
    LKW DAF 138,83 €


    Seit dem in Kraft treten der neuen Kostensatzung sind BMA-Alarme deutlich zurück gegangen. ;)


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    AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen511223
    Datum25.09.2008 15:4511801 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Alexander Horcher... denn die Abschreibung ist nicht zu messen an den Einsatzstunden, sondern durch das komplette Jahre.

    Das war der Tenor des Urteils, soweit richtig. Die Abschreibung bezieht sich jedoch nur auf den Wertverlust des Unternehmensvermögens (also hier insbesondere der Fahrzeuge und Geräte) und nicht auf die Personalkosten.


    Von daher ist das hier gar kein Problem:

    Geschrieben von Alexander HorcherBei der BF Frankfurt kostet ein Feuerwehrmann "nur" 26 € und in Marburg 34€?


    Grüße

    Micha


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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern511227
    Datum25.09.2008 16:1711713 x gelesen
    Das mit dem Personal war nur noch so das Sahnehäubchen...
    Finds halt lustig, das ein Berufsfeuermann 8 € billiger ist als einer von der FF.


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    AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen511235
    Datum25.09.2008 17:5011585 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Alexander HorcherFinds halt lustig, das ein Berufsfeuermann 8 € billiger ist als einer von der FF.

    Und? Deswegen ist der eine nicht zwingend besser/schlechter als der andere.
    Die "Preise" sind nunmal "politisch festgesetzt".


    Grüße

    Micha


    Nur mal so am Rande: Die Feuerwehr der Universitätsstadt Marburg unterteilt sich in ehrenamtliche und hauptamtliche Einheiten.


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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern511252
    Datum25.09.2008 18:4811585 x gelesen
    Geschrieben von Michael WulfUnd? Deswegen ist der eine nicht zwingend besser/schlechter als der andere.

    Lassen wir das ... ich merke schon du verstehst nicht auf was ich hinaus wollte.


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    AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen511257
    Datum25.09.2008 19:0311574 x gelesen
    Sicher hast du mit dem Urteil und seinen Folgen recht.

    Land auf und Land ab werden gerade durch ganz arme "Würstchen" in der Verwaltung neue Gebühren gestrickt.

    Es wird zwar weiter Unterschiede geben. Aber dann nicht mehr in den von dir genannten Größenordnungen.

    Bezüglich der Personalkostenkalkulation muss mich aber bitte mal jemand grundsätzlich aufklären(Nein nicht wegen Biene und Blume...). Ist für mich nicht vorstellbar das die ins Blaue vermutet festgelegt werden. Kenne es bisher nur so das da einfach von anderen Fw. Näherungswerte übernommen wurden.

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorJan 8O., Trennewurth / Schleswig-Holstein511263
    Datum25.09.2008 20:3311533 x gelesen
    Hallo aus Schleswig-Holstein,

    also die Preise einer Feuerwehr sind IMMER auf der Grundlage einer ordnungsgemäßen Kalkulation zu ermitteln. Eine politische Preisfestsetzung, das Abschreiben einer Gebührensatzung, die Ermittlung durch Würfel oder ähnliche Zufallspreisfindungen sind in den meisten Bundesländern normalerweise so nicht vorgesehen.

    Leider hat nur (fast) keine Kommune jemals gewissenhaft die Kosten der Feuerwehr je ermittelt. Ok, irgendeine Kommune wird es wohl doch haben.... Die jeweiligen Größenordnungen entsprechen somit keinem Mietspiel oder so, sondern immer (regulär) einer Kalkulation. In aller Regel sind die ermittelten Kosten durch die Jahresstunden (8760 Stunden) zu dividieren....



    Haltet immer ein Stück Schutzkleidung zwischen Euch und dem Feuer oder Gefahrstoff

    Gruß Jan Osnabrügge


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    AutorStef8an 8L., Meerane / Sachsen511273
    Datum25.09.2008 21:4711463 x gelesen
    Geschrieben von Jan OsnabrüggeLeider hat nur (fast) keine Kommune jemals gewissenhaft die Kosten der Feuerwehr je ermittelt.

    Bei uns wurde das letztes Jahr bis ins kleinste kalkuliert und somit die kostensatzung festgelegt. ich war anfangs auch erstaunt, dass unsere DLK 1.300€ die stunde kostet. aber enorme wartungsarbeiten der letzten jahre haben den preis so extrem getrieben.


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    AutorJörg8 R.8, Steppach / Bayern511274
    Datum25.09.2008 21:5311495 x gelesen
    Hallo Stefan

    Wenn ich bedenke, was für einen Streß ich teilweise schon mit unserer mickrigen Standard-Bayern-Satzung hatte, würde mich interessieren, ob du weiß, wie problemlos das da die Kostenerstattung an die Kommune passiert.
    Ich kann mir vorstellen, dass da schnell Summen da sind, bei denen Versicherungen nur noch den Rechtsweg einschlagen.
    Gibts da Erfahrungen? Was ist in Sachsen alles verrechnungsfähig? Wann kommt ein DLK-Einsatz zur Verrechung?

    Jörg


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    AutorStef8an 8L., Meerane / Sachsen511277
    Datum25.09.2008 22:5111578 x gelesen
    Geschrieben von Jörg RaberIch kann mir vorstellen, dass da schnell Summen da sind, bei denen Versicherungen nur noch den Rechtsweg einschlagen.
    Gibts da Erfahrungen?


    Ja. Es geht dabei um diesen Einsatz mit Senföl. Der Verursacher hatte eine Chemikalie unsachgemäß gelagert und illegal besessen. Das anschließende Schaulaufen der Feuerwehr inkl. der netten CS-Anzüge ergab am Ende eine Rechnung nach alter und günstigerer Kostensatzung von etwa 10.000€ (soweit ich weiß). Der Verursacher hat gegen den Bescheid Rechtsmittel ergriffen und das ganze ist noch in der Schwebe (soweit ich weiß).

    Geschrieben von Jörg RaberWas ist in Sachsen alles verrechnungsfähig? Wann kommt ein DLK-Einsatz zur Verrechung?

    Ich zitiere mal aus dem SächsBRKG §69:
    § 69 Kostenersatz bei Einsatz der Feuerwehr

    (1) Die Einsätze der Gemeindefeuerwehr zur Brandbekämpfung und zur technischen Hilfe sind
    unentgeltlich, soweit die Absätze 2 und 3 nichts anderes bestimmen.

    (2) Zum Ersatz der Kosten, die der Gemeinde durch einen Einsatz der Feuerwehr entstehen, ist
    verpflichtet
    1. der Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig
    herbeigeführt hat,
    2. der Fahrzeughalter, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Betrieb eines Kraftfahrzeuges,
    Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuges entstanden ist,
    3. der Eigentümer, Besitzer oder Betreiber, wenn der Einsatz auf einem Grundstück oder durch
    eine Anlage mit besonderem Gefahrenpotenzial erforderlich geworden ist,
    4. der Betreiber einer automatischen Brandmeldeanlage, wenn durch die Anlage ein Fehlalarm
    ausgelöst wird,
    5. derjenige, der wider besseres Wissen oder infolge grob fahrlässiger Unkenntnis der
    Tatsachen die Feuerwehr alarmiert,
    6. derjenige, in dessen Interesse eine Brandsicherheitswache gestellt wird,
    7. die Gemeinde, der im Rahmen eines gemeindeübergreifenden Einsatzes nach § 14 Abs. 1
    Hilfe geleistet worden ist, sofern keine anderen Vereinbarungen bestehen oder getroffen
    werden.

    (3) Für alle anderen Leistungen der Gemeindefeuerwehr kann die Gemeinde durch Satzung
    Ersatz der Kosten verlangen
    1. von demjenigen, dessen Verhalten den Einsatz erforderlich gemacht hat,
    2. von den in § 4 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen
    (SächsPolG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. August 1999 (SächsGVBl.
    S. 466), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 147) und
    Artikel 45 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 148, 171) geändert worden ist, in
    der jeweils geltenden Fassung, genannten Personen,
    3. vom Eigentümer der Sache, deren Zustand den Einsatz erforderlich gemacht hat, oder von
    demjenigen, der die tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt,
    4. von demjenigen, in dessen Interesse der Einsatz erfolgt ist.

    (4) Mehrere zum Kostenersatz Verpflichtete haften als Gesamtschuldner. §§ 16, 17, 19 und 22
    SächsVwKG gelten entsprechend.

    (5) Ersatz der Kosten soll nicht verlangt werden, wenn dies eine unbillige Härte wäre.


    Ich denke das erklärt ziemlich genau, was kostenpflichtig in Sachsen bedeutet :)

    Bei oben geschildertem Einsatz mit dem Senföl kommt Absatz 2.1 und 3.1 zur Anwendung.


    Geschrieben von Jörg RaberWann kommt ein DLK-Einsatz zur Verrechung?
    s.o. den Gesetzestext. Beispiel aus der Realität: Ein Brandstifter zündet Gebäude an. Der Brandstifter wird geschnappt: Also darf er die Leistung der Feuerwehr und damit auch den Einsatz einer DLK (wenn sie denn zum Einsatz kam) zahlen.


    SächsBRKG gibts hier [PDF].


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    AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen511279
    Datum25.09.2008 23:2511360 x gelesen
    Hallo Stafan,

    genau das:

    Geschrieben von Stefan LampertIch zitiere mal aus dem SächsBRKG §69:..... und dasGeschrieben von Stefan LampertIch denke das erklärt ziemlich genau, was kostenpflichtig in Sachsen bedeutet :)

    ist leider nicht ganz richtig.

    Es gibt da so ein kleines rotes A5-Büchlein mit den Kommentaren zu erwähntem SächsBRKG. Da stehen ganz interessante Details drin.

    Wir hatten hier im Forum vor längerer Zeit z.B. die eingeklemmte Person in Frzg. nach VU. Diese Rettung ist abzurechnen(zumindest in Sachsen).

    Noch interessanter wirds übrigens hier, wenn noch die Meinung der Rechtsaufsicht aufgrund Widerspruch dazukommt :-(.

    Und der Vergleich mit der Brandstiftung kann übrigens auch hinken.

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorStef8an 8L., Meerane / Sachsen511281
    Datum25.09.2008 23:4811487 x gelesen
    Geschrieben von Peter LieffertzEs gibt da so ein kleines rotes A5-Büchlein mit den Kommentaren zu erwähntem SächsBRKG. Da stehen ganz interessante Details drin.
    Hast Du eine ISBN dazu?

    Geschrieben von Peter LieffertzWir hatten hier im Forum vor längerer Zeit z.B. die eingeklemmte Person in Frzg. nach VU. Diese Rettung ist abzurechnen(zumindest in Sachsen).

    Das ist mir neu. Aber ich lese auch nicht alles im Forum ;) Ob der Einsatz letztendlich kostenpflichtig ist, entscheidet bei uns die abrechnende Stelle und nicht wir. Wir können zwar auf dem Einsatzbericht das Häkchen bei kostenpflichtig setzen, ich habe aber auch schon erlebt, dass es dann nicht kostenpflichtig war. Wie die Beurteilung bei uns zu Stande kommt, kann ich Dir leider auch nicht genau erklären, ich mach die Abrechnung nicht. Zum Glück :D

    Geschrieben von Peter LieffertzUnd der Vergleich mit der Brandstiftung kann übrigens auch hinken.
    Sonst wär es ja auch kein Vergleich, wenn er nicht hinken würde.
    Was mir stark auffällt bei dieser Abrechnerei: Es gibt wirklich viel Spielraum.


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    AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen511285
    Datum26.09.2008 01:0211255 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Stefan LampertHast Du eine ISBN dazu?

    Bemühe mich es heute vormittag nicht zu vergessen ;-).

    Geschrieben von Stefan LampertDas ist mir neu. Aber ich lese auch nicht alles im Forum ;) Ob der Einsatz letztendlich kostenpflichtig ist, entscheidet bei uns die abrechnende Stelle und nicht wir. Wir können zwar auf dem Einsatzbericht das Häkchen bei kostenpflichtig setzen, ich habe aber auch schon erlebt, dass es dann nicht kostenpflichtig war. Wie die Beurteilung bei uns zu Stande kommt, kann ich Dir leider auch nicht genau erklären, ich mach die Abrechnung nicht. Zum Glück :D

    Gibt es hier am Beispiel seit Mitte 2006? keinerlei Spielraum mehr.
    Ansonsten sicher ne Entscheidung des SB ob er sich in die Nesseln setzen möchte. Ist wie die Frage: "Was ist ein Straßenbaum und ab wann gehört er dem Waldeigentümer?". Theoretischgibt es dafür eine Erklärung. Praktisch ist es wie soll ich sagen "schwierig".

    Geschrieben von Stefan LampertSonst wär es ja auch kein Vergleich, wenn er nicht hinken würde.
    Was mir stark auffällt bei dieser Abrechnerei: Es gibt wirklich viel Spielraum.


    Leider, sonst hätte ja Fw. oder Verwaltung auch zu wenig zu tun. Und man kann leider mit dem Beispiel Baum Völkerstämme beschäftigen und gleichzeitig auch frustrieren.

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern511293
    Datum26.09.2008 06:3011469 x gelesen
    Geschrieben von Stefan Lampertdass unsere DLK 1.300€ die stunde kostet.

    Du weißt schon wie das berechnet wird?
    Naja vielleicht weiß es deine Gemeinde nicht.
    Bei 1.300 € die Stunde, würde die DLK bei einem Wert von 600.000 € in 461 Std abbezahlt ...


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    AutorStef8an 8L., Meerane / Sachsen511365
    Datum27.09.2008 00:0111363 x gelesen
    Geschrieben von Alexander HorcherDu weißt schon wie das berechnet wird?
    Naja vielleicht weiß es deine Gemeinde nicht.
    Bei 1.300 € die Stunde, würde die DLK bei einem Wert von 600.000 € in 461 Std abbezahlt ...


    Die Wartungs- und Reparaturkosten der letzten Jahre sind glaube ich auch in dem Preis auch mit drin.


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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern511368
    Datum27.09.2008 08:1211276 x gelesen
    Geschrieben von Stefan LampertDie Wartungs- und Reparaturkosten der letzten Jahre sind glaube ich auch in dem Preis auch mit drin.

    Sorry, der Preis ist trotzdem utopisch.


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    AutorStef8an 8L., Meerane / Sachsen511427
    Datum27.09.2008 23:2511223 x gelesen
    Geschrieben von Alexander HorcherSorry, der Preis ist trotzdem utopisch.

    Ich habe den Preis nicht festgelegt. :) Bisher hat das zu weniger BMA-Alarmen geführt. Und lieber einen hohen Preis, der die Betreiber zu mehr Wartungsarbeiten an ihren Anlagen zwingt, als unnütze Einsätze.


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio511428
    Datum27.09.2008 23:3611297 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Stefan LampertHast Du eine ISBN dazu?

    Das kleine Rote kenne ich nicht, aber Meier/Pfeiffer/Loos hat die ISBN 3-415-01690-0.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio511429
    Datum27.09.2008 23:4111203 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Stefan LampertBei uns wurde das letztes Jahr bis ins kleinste kalkuliert und somit die kostensatzung festgelegt. ich war anfangs auch erstaunt, dass unsere DLK 1.300€ die stunde kostet. aber enorme wartungsarbeiten der letzten jahre haben den preis so extrem getrieben.

    Vermutlich die Vorhaltekosten mit eingerechnet, das ist so nicht zulässig. Vgl. VG Göttingen 1 A 301, 369, 370/06, 1 A 140/07 und VGH Hessen 5 UE 1734/06.
    Hat schon seinen Grund, warum z.B. in Frankfurt/Main eine DLK samt Besatzung für 68 €/h zu haben ist.


    MkG,
    Christi@n

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    Fumus ignem

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    "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

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    AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen511430
    Datum28.09.2008 00:0511186 x gelesen
    Danke CP und endschuldige Stefan.

    Kollege wos liegt hatte am Freitag Urlaub. Komme aber mit korrektem Titel und ISBN am Montag rüber.

    @CP
    Bei uns hier hats wirklich A5 und ist damit m.M.n, "klein". :-)

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen511497
    Datum28.09.2008 18:2111015 x gelesen
    Geschrieben von Stefan LampertUnd lieber einen hohen Preis, der die Betreiber zu mehr Wartungsarbeiten an ihren Anlagen zwingt, als unnütze Einsätze.
    ...oder es führt zu Einsprüchen, Rechtstreit und vermutlich der Niederlage der Gemeinde...


    Grüße

    Lüder Pott

    Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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    AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen513552
    Datum09.10.2008 16:3010938 x gelesen
    Hallo

    Geschrieben von Stefan LampertHast Du eine ISBN dazu?

    Hat zwar länger gedauert. Aber hier ist Sie

    3-555-54035-1

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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     24.09.2008 22:02 Mark7us 7H., Auerbach
     24.09.2008 22:14 Ralf7 S.7, Gerlingen
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     25.09.2008 08:15 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
     25.09.2008 08:33 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
     25.09.2008 08:42 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
     25.09.2008 09:16 ., Marburg
     25.09.2008 09:18 Kars7ten7 W.7, Heikendorf
     25.09.2008 09:21 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
     25.09.2008 11:29 Chri7sti7an 7D., Budenheim
     25.09.2008 11:38 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
     25.09.2008 12:09 ., Neuburg
     25.09.2008 12:27 Stef7an 7L., Meerane
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     28.09.2008 00:05 Pete7r L7., Flöha
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