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Thema | Löschwasserversorgung wer kann belangt werden? | 17 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 512708 | |||
Datum | 05.10.2008 12:14 | 8609 x gelesen | |||
Hallo Kameraden, mich beschäftigt eine Frage bezüglich Löschwasserversorgung bei uns im Ort. Wir haben relativ alte und im Querschnitt kleine Leitungen.Weil die Leitungen alt sind wird hier mir weniger Druck gefahren. Ausreichend Hydranten stehen zur Verfügung die auch alle intakt sind aber aus denen zu wenig Löschwasser kommt weil zu wenig Querschnitt und somit wenig Wassermenge. Unserer Gemeinde hat von mir diesbezüglich schon Bericht bekommen,mal schauen was sich tut. Wen könnte man rechtlich belangen wenn eben durch o.a. Mängel beim Schadensfall, sprich Brandschaden zu verhindern gewesen wäre wenn man genügend Löschwasser gehabt hätte. Wieviel Wasser sollte ein Hydrant abgeben können/müssen? MkG Lars | |||||
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Autor | Math8ias8 B.8, Mühlberg / Brandenburg | 512712 | |||
Datum | 05.10.2008 12:47 | 6586 x gelesen | |||
Hallo, laut §3 Abs. 4 ThürBKG hat die Gemeinde die Löschwasserversorgung sicherzustellen. Richtwerte für den Löschwasserbedarf ergeben sich nach DVGW Arbeitsblatt W405 (Breitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung). Demzufolge sollte auch die Gemeinde für eventuelle Versäumnisse haftbar sein. Wichtig ist, dass ihr als Feuerwehr nachweislich auf bestehende Mängel hinweist. Für die Betrachtung des zur Verfügung stehenden Löschwassers, sind alle Entnahmestellen im Umkreis von 300m zum Brandobjekt zu betrachten (wobei das meiner Meinung nach oftmals sehr unrealistisch ist). Ihr müsstet also im Ernstfall auf mehrere Entnahmestellen zurückgreifen, wenn es das Versorgungsnetz zulässt. Jede Löschwasserentnahmestelle sollte mind. 24.000l pro Std. über die Dauer von 2h liefern. Gruß Mathias | |||||
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Autor | Pete8r S8., Karben / Hessen | 512716 | |||
Datum | 05.10.2008 13:19 | 6341 x gelesen | |||
Geschrieben von Mathias Bauer Jede Löschwasserentnahmestelle sollte mind. 24.000l pro Std. über die Dauer von 2h liefern. Also wie jetzt? Innerhalb von 2 Stunden 24.000 l oder 24.000 l pro Stunde?? Beides geht doch irgendwie nicht, oder steh ich gerade aufm Schlauch? MfG Peter | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 512717 | |||
Datum | 05.10.2008 13:23 | 6190 x gelesen | |||
24.000l pro Stunde über mindestens 2 Stunden, also 48.000l in 2 Stunden ;-) Homepage der OF BS-Innenstadt | |||||
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Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Ba-Wü | 512718 | |||
Datum | 05.10.2008 13:23 | 6122 x gelesen | |||
Tach, aufm Schlauch vermutlich. Das Netz sollte 24.000l in der Stunde bringen.. und das mindestens 2 Std lang. also .. ums einfach zu machen 48.000l in 2 Std... jetzt klar? Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Pete8r S8., Karben / Hessen | 512719 | |||
Datum | 05.10.2008 13:24 | 6108 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter Kofflerjetzt klar? Ok, jetzt hab ichs ;-) | |||||
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Autor | Jürg8en 8L., Kreiensen / Nds. | 512739 | |||
Datum | 05.10.2008 15:54 | 5901 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Peter Koffler: Das Netz sollte 24.000l in der Stunde bringen.. und das mindestens 2 Std lang. Oder ums noch verständlicher zu machen, 400 L/min. für mindestens 120 Minuten. Das ist dann aber nix für Industriebrände. Wohnbebauung gerade Ausreichend. Ein Wenderohreinsatz kommt damit nicht zustande. (Was sprach der Kollege aus OS über Intakte Dächer noch gleich? :-) ) Alles was ich hier zum besten gebe, ist meine persönliche meinung und ist nicht die meiner Feuerwehr. MKG Jürgen Linne | |||||
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Autor | Thom8as 8G., Steyerberg/Voigtei / Nds. / Niedersachsen | 512748 | |||
Datum | 05.10.2008 17:22 | 5857 x gelesen | |||
Geschrieben von Mathias BauerFür die Betrachtung des zur Verfügung stehenden Löschwassers, sind alle Entnahmestellen im Umkreis von 300m zum Brandobjekt zu betrachten (wobei das meiner Meinung nach oftmals sehr unrealistisch ist) Im Einzefall auch weiter weg. Mit TSF (160 m B- Länge) auch immer zu erreichen ? MkG Thomas | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 512752 | |||
Datum | 05.10.2008 17:47 | 5881 x gelesen | |||
Hallo Thomas, Geschrieben von Thomas Glauer Geschrieben von Mathias Bauer"Für die Betrachtung des zur Verfügung stehenden Löschwassers, sind alle Entnahmestellen im Umkreis von 300m zum Brandobjekt zu betrachten (wobei das meiner Meinung nach oftmals sehr unrealistisch ist)" Bei 300 m sollte man in einem 2. Netzabschnitt sein, damit die Wasserentnahmen sich nicht gegenseitig stören. Auch ein LF nach Norm kommt bei 300 m nicht in diesen Netzabschnitt, heist also immer Einsatz für einen Löschzug. Auf diese 300 m war schon der Klassische Löschzug mit LF 16 und TLF 16/25 ausgelegt. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 512758 | |||
Datum | 05.10.2008 20:01 | 5840 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jürgen Linne Das ist dann aber nix für Industriebrände. Das kommt auf die "Industrie" an? Wohnbebauung gerade Ausreichend. Na ja, 24m^3 pro Stunde in der guten Stube würden mir mehr als "Ausreichend" erscheinen... Ein Wenderohreinsatz kommt damit nicht zustande Also örtlich bedingte Taktikverhinderung? - besser kann es doch nicht kommen -> außer es kommen die berüchtigten HLF 20/40 aus dem Stützpunkt zum "Einsatz"? mkg hwk | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 512790 | |||
Datum | 06.10.2008 05:54 | 5610 x gelesen | |||
Geschrieben von Hanswerner Kögleraußer es kommen die berüchtigten HLF 20/40 aus dem Stützpunkt zum "Einsatz"? Und was machen die nach 3 Minuten? Richtig nicht mehr viel... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius | |||||
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Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 513139 | |||
Datum | 07.10.2008 10:44 | 5528 x gelesen | |||
Hallo, danke schon mal für die Antworten. Mit jede Löschwasserentnahmestelle ist also auch jeder Hydrant gemeint,sprich wenn ich es richtig verstehe und den am höchsten gelegenen Hydranten aufdrehe müssten 24.000l / h kommen und aus einem Hydranten der dann ca. 15 - 20 Höhenmeter tiefer und ca. 200 m entfernt ist sollten auch noch mal 24.000l/h entnommen werden können? Gruß Lars | |||||
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Autor | Math8ias8 B.8, Mühlberg / Brandenburg | 513167 | |||
Datum | 07.10.2008 12:29 | 5511 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Lars Ballhause Mit jede Löschwasserentnahmestelle ist also auch jeder Hydrant gemeint Prinzipiell ist das so. Wobei es von der Netzinfrastruktur abhängt, welche Wassermenge denn tatsächlich noch zur Verfügung steht, wenn man zwei Hydranten anzapft. Die 24m^3 /h sind die Mindestwassermenge, die zur Verfügung stehen sollte, wenn Hydranten denn tatsächlich als Löschwasserentnahmestellen vorgesehen sind. Wenn du schreibst, dass bei euch ohnehin nur recht kleine Leitungsquerschnitte verlegt sind, ist es ohnehin fraglich, ob dieses Netz als ausreichende Löschwasserversorgung geeignet ist und planerisch überhaupt dafür vorgesehen war. Welche Entnahmestellen stehen denn sonst noch zur Verfügung? Bei so großen Höhenunterschieden scheiden ja Löschwasserbrunnen evtl. als Möglichkeit aus. Gruß | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 513246 | |||
Datum | 07.10.2008 19:31 | 5469 x gelesen | |||
Falls noch irgendwie von Interesse: Löschwasserversorgung: DVGW-Arbeitsblatt W405 . Hydrantennetz bzw. Löschwasservorrat (mind. zwei Stunden) 800 l/min 48 m³/h => kleine Ortschaften bis ca. 50 Einwohner 1.600 l/min 96 m³/h => Ortschaften bis ca. 250 Einwohner 3.200 l/min 192 m³/h => Ortschaften über 250 Einwohner; zusätzlich der größte Stundenverbrauch an Tagen mit durchschnittlichem Verbrauch hinzuaddieren ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 513348 | |||
Datum | 08.10.2008 10:51 | 5328 x gelesen | |||
Hallo, soweit ich in Erfahrung bringen konnte wurde die Wasserleitung Ende der 30 er Jahre gebaut, also für damalige Zwecke wohl noch ausreichend. Wir haben 2 Bäche, der Höhenunterschied zwischen Bach und am höchsten gelegenen Haus sind ca. 40-50 m die Wegstrecke knapp 400m. Wir hätten als Planung ja noch den ehemaligen Hochbehälter bei uns im Ort an das Wasserleitungsnetz mal gekoppelt war ,der müßte nur neu vergossen werden weil der aufgebrochen wurde und es würden ca. 150m³ Wasser zur Verfügung stehen,sind wir zwar schon seit 2 Jahren am sprechen, jedoch bekommen wir bzw. die Gemeinde ,welche ja schon Geld für Sanierung in Haushalt eingeplant hatte, noch kein Ok vom WVU. Gruß Lars | |||||
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Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 515758 | |||
Datum | 21.10.2008 15:29 | 5218 x gelesen | |||
Vielen Dank für eure Antworten. Wir haben letzten Dienst einmal bei ein paar Hydranten den Durchfluss gemessen. Hier kamen Werte zwischen 250 l/Min bis 530 l/Min heraus. Meinen Bericht zu der misslichen Lage habe ich bereits verfasst und bei uns an die Gemeinde bzw. WVU weitergeleitet. MkG Lars | |||||
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Autor | Heik8o H8., Gr0ß Plasten / Mecklenburg Vorpommern | 586009 | |||
Datum | 08.10.2009 21:10 | 4909 x gelesen | |||
Geschrieben von Mathias Bauer alle Entnahmestellen im Umkreis von 300m zum Brandobjekt Gibt es dafür auch eine Richtlinie oder Vorschrift wie die DVGW-Arbeitsblatt W405, in der man das nachlesen kann? Soweit ich weiß steht da nur was über die Mengen, die an Löschwasser zur Verfügung stehen müssen. | |||||
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