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Thema | Fehlzeiten bei Lehrgang auf Kreisebene | 12 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Tors8ten8 E.8, Bad Frankenhausen / Thüringen | 514852 | |||
Datum | 16.10.2008 21:03 | 5033 x gelesen | |||
Hallo Wieviel Stunden darf ein Teilnehmer an einem Lehrgang THL fehlen,um am Leistungtest teilnehmen zu dürfen.Lehrgang hat 35 stunden verteilt auf 3 Wochenenden. Danke im vorraus für eure Antworten. | |||||
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Autor | Ralf8 F.8, Duisburg / NRW | 514856 | |||
Datum | 16.10.2008 21:12 | 3329 x gelesen | |||
Hallo Torsten, der Lehrgangsleiter wird dir am besten Auskunft geben können. Gruß Ralf | |||||
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Autor | Tors8ten8 E.8, Bad Frankenhausen / Thüringen | 514860 | |||
Datum | 16.10.2008 21:22 | 3234 x gelesen | |||
Der weis es selber nicht so genau, war so von 25 Prozent die Rede. Es wäre schon gut wenn ich genauere Antworten bekommen würde. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 514862 | |||
Datum | 16.10.2008 21:25 | 3207 x gelesen | |||
Geschrieben von Torsten ErnstDer weis es selber nicht so genau, war so von 25 Prozent die Rede. Aua! Das ist schon ein sehr großer Anteil. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Henn8ing8 H.8, Wankendorf / Schleswig-Holstein | 514863 | |||
Datum | 16.10.2008 21:26 | 3143 x gelesen | |||
Hallo Torsten, wieviel der Zeit hast du denn vor zu fehlen? Gruß Henning | |||||
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Autor | Tors8ten8 E.8, Bad Frankenhausen / Thüringen | 514869 | |||
Datum | 16.10.2008 21:36 | 3164 x gelesen | |||
Ich werde gar nicht fehlen, den ich bin der Lehrgangsleiter. Habe aber bei meiner Ausbildung als Ausbilder THL irgendwie nicht mitbekommen wieviel einer fehlen darf. Ich weis ich soltte es eigentlich wissen aber naja sorry. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 514870 | |||
Datum | 16.10.2008 21:37 | 3071 x gelesen | |||
Geschrieben von Torsten ErnstIch werde gar nicht fehlen, den ich bin der Lehrgangsleiter. Habe aber bei meiner Ausbildung als Ausbilder THL irgendwie nicht mitbekommen wieviel einer fehlen darf. Mal ganz ehrlich: Bei welcher Größenordung einer Fehlzeit kannst du als Ausbilder noch davon ausgehen, daß der Teilnehmer das Lehrgangsziel erreicht? MkG marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Andr8eas8 M.8, Bad Ems / RLP | 514871 | |||
Datum | 16.10.2008 21:39 | 3260 x gelesen | |||
Hallihallo, bei uns sind die entscprechenden Kreislehrgänge von 36h Dauer auf 4 Samstage verteilt. Dabei darf der Teilnehmer mit entsprechender Entschuldigung oder Begründung max. einen halben Samstag fehlen. Dazu hat er vorher die Genehmigung des Lehrgangsleiters einzuholen. Bei einer Fehlzeit eines Samstags ist dieser Tag beim nächsten Lehrgang nachzuholen; die Prüfung kann zwar ggf. bei dem ersten Lehrgang gemacht werden, der Lehrgang wird jedoch erst nach dem Nachholtag anerkannt und bescheinigt. Fehlzeiten von mehr als einem Samstag führen zum Ausschluss vom Lehrgang und der Lehrgang ist im Gesamten neu zu machen. Dies ist allerdings in den letzten Jahren immer mehr problematisch, da bei bei vielen FA der Samstag Regelarbeitstag ist :-( Nicht auf das Hindernis schauen - sondern darüber ! Grüße Andreas ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Wir sind keine Rheinländer, keine Westerwälder und auch keine Hessen - Wir sind Eeemser Wer mit meiner, ausschließlich privaten Meinung nicht zurecht kommt, den lade ich gern zum ebenfalls privaten "Schlagabtausch" ein - Bitte die Gewichtsklassen beachten :-) | |||||
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Autor | Tors8ten8 E.8, Bad Frankenhausen / Thüringen | 514872 | |||
Datum | 16.10.2008 21:43 | 3140 x gelesen | |||
Hallo Andreas Danke für deine Antwort hat mir sehr viel weiter geholfen. Es ist eine gute Lösung werde sie auch so nutzen. Gruss Torsten | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 514877 | |||
Datum | 16.10.2008 22:02 | 3183 x gelesen | |||
Geschrieben von Torsten ErnstHallo Regelung Ba-Wü für alle Lehrgänge: Fehlzeiten von 5% zulässig, wenn die fehlenden Unterrichtseinheiten in einem anderen Lehrgang der selben Art nachholt. Sprich unterm Strich mußt Du alles gelernt haben, erst dann ist der Lehrgang abgeschlossen. 5% kannst Du aber auch in einem anderen Lehrgang der selben Art nachholen. Und genau so handhabe ich das als Lehrgangsleiter im TrM1, SprFu und TrFü. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Geisenfeld / Bayern | 514880 | |||
Datum | 16.10.2008 22:15 | 3141 x gelesen | |||
Dies ist allerdings in den letzten Jahren immer mehr problematisch, da bei bei vielen FA der Samstag Regelarbeitstag ist :-( Daran werden wir uns aber gewöhnen müssen und entsprechend flexible Konzepte brauchen. Aus gegebenem Anlass: Dies ist nur meine persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 514918 | |||
Datum | 17.10.2008 05:49 | 3028 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Andreas Mosel bei uns sind die entscprechenden Kreislehrgänge von 36h Dauer auf 4 Samstage verteilt. kenne ich so bzw. stark ähnlich auch, allerdings kann man z.T. die Prüfung dann auch erst im folgenden Lehrgang machen. Ich würde mich als Lehrgangsleiter einfach mal mit den Kollegen der anderen Lehrgänge absprechen und nach Möglichkeit eine gemeinsame Lösung festlegen. Grüße Micha | |||||
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