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Thema | Ab wieviel Stunden Mahlzeit ausgeben? | 27 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Jose8f F8., Siebenaich / BW | 515002 | |||
Datum | 17.10.2008 15:35 | 10621 x gelesen | |||
Das auf den Löschfahrzeugen Getränke mitgeführt werden hat sich ja mitlerweile bewährt aber gibt es eine Gesetzesgrundlage ab welcher Einsatzzeit Einsatzkräfte ein recht auf eine Mahlzeit haben? Hintergund beim letzten Hochwassereinsatz bei uns 6 Stunden Einsatzzeit und alle Einsatzkräfte der Gemeinde alarmiert (28 Kammeraden) wurde nachdem der Einsatz zum größten Teil abgearbeitet war Pizza für alle bestellt. Der Kommandant meinte das würde die Gemeinde bezahlen aber er hatte keine Rechtsgrundlage hierfür. Die Gemeinde hat dies nun nach langem ringen bezahlt aber wollte für den nächsten Fall eine Gesetzesgrundlage dafür. Nun meine Frage ist die Versorgung von Einsatzkräften mit Trinken und Essen irgendwo festgelegt? Ab Stunde X Getränke ab Stunde Y Essen? | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 515008 | |||
Datum | 17.10.2008 15:37 | 8221 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef FischerHintergund beim letzten Hochwassereinsatz bei uns 6 Stunden Einsatzzeit und alle Einsatzkräfte der Gemeinde alarmiert (28 Kammeraden) wurde nachdem der Einsatz zum größten Teil abgearbeitet war Pizza für alle bestellt. Der Kommandant meinte das würde die Gemeinde bezahlen aber er hatte keine Rechtsgrundlage hierfür. Die Gemeinde hat dies nun nach langem ringen bezahlt aber wollte für den nächsten Fall eine Gesetzesgrundlage dafür. Diese Disskusion hat die Gemeinde nicht ernsthaft mit euch geführt? Ich hab jetzt keine Gesetzestexte aber: Die Gemeinde muss den Brandschutz sicherstellen. Und wenn das Xh dauert dann muss was zu essen her. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius | |||||
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Autor | Helm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern | 515013 | |||
Datum | 17.10.2008 15:44 | 7959 x gelesen | |||
hallo, im Ansatz hier §15 MkG Helmut | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 515014 | |||
Datum | 17.10.2008 15:44 | 7861 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Josef Fischer Nun meine Frage ist die Versorgung von Einsatzkräften mit Trinken und Essen irgendwo festgelegt? Ab Stunde X Getränke ab Stunde Y Essen? Für Bayern ist das im Fw-Gesetz geregelt: Kostenlose Verpflegung ab vier Stunden. Diese vier Stunden werden auch sonst als Richtgröße im Rahmen des GMV angewendet. Gruß Markus | |||||
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Autor | Jose8f F8., Siebenaich / BW | 515015 | |||
Datum | 17.10.2008 15:46 | 8041 x gelesen | |||
Was heißt Diskussion sie wollten hald wissen ob das wirklich nötig war das wir zwischen der 4. und 6. Einsatzstunde die Kräfte immer im wechsel aus dem Einsatz genommen haben und verpflegt haben. Wir hatten 3 Einheiten á 4-8 Personen(LF8, MTW/KEF und Transportfahrzeug des Bauhofs). Der Einsätze wurden weiter ohne Pause abgearbeitet also die Kräfte die im Gerätehaus waren besetzten dann das Fahrzeug. Wenn die dann mit Essen fertig waren haben die dann eben ein anderes Fahrzeug besetzt. Es ging nur darum ob es dafür einen Gesetzestext gibt unser Kommandant hat dann klar gestellt entweder die Gemeinde kommt für die Kosten in höhe von 200€ auf oder wir bestellen das nächste mal den Versorgungszug des DRKs die bekommen schonmal ohne die Gulaschkanone anzuheizen 500€ dann hat es funktiniert. | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 515016 | |||
Datum | 17.10.2008 15:46 | 7957 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschDiese Disskusion hat die Gemeinde nicht ernsthaft mit euch geführt? Zumal eine feste Zeit auch recht kritisch ist. Beginnt der Einsatz 14.00h kann der Großteil der Kräfte locker bis in den Abend arbeiten, ohne das sich der Magen umkrämpelt. Beginnt der Einsatz zur Abendbrotzeit kann das schon wieder ganz anders aussehen. Klar isst nicht jeder zu Mittag oder manche Abendbrot schon um 5, aber solche Zeiten sollte man zumindest im Blick haben. Homepage der OF BS-Innenstadt | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 515019 | |||
Datum | 17.10.2008 15:52 | 7941 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef FischerNun meine Frage ist die Versorgung von Einsatzkräften mit Trinken und Essen irgendwo festgelegt? Ab Stunde X Getränke ab Stunde Y Essen? Wenn bei Euch die Musterentschädigungssatzung zur Anwendung kommt, dann ist da i.d.R. einn "Erfrischungszuschuß" drin geregelt, der in Geld oder Sachleistungen geregelt werden kann. Einfach mal da nachschauen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Wolf8gan8g V8., Marktl / Bayern | 515022 | |||
Datum | 17.10.2008 15:52 | 7857 x gelesen | |||
Hallo, hier ein Auszug aus dem Bayerischen Feuerwehrgesetz Art. 9: Lohnfortzahlungs- und Erstattungsansprüche von Feuerwehrdienstleistenden (4) Die Gemeinden sind verpflichtet, Feuerwehrdienstleistenden 1. notwendige Auslagen zu erstatten und sie bei Dienstleistungen von mehr als vier Stunden kostenlos zu verpflegen, Gruß Wolfgang | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 515056 | |||
Datum | 17.10.2008 17:55 | 7516 x gelesen | |||
Naja Erfrischungszuschuß ist ja leider ein sehr dehnbarer Begriff. | |||||
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Autor | Mike8 K.8, Pegau / Sachsen | 515058 | |||
Datum | 17.10.2008 17:58 | 7613 x gelesen | |||
Bei uns ist es so geregelt das ab einer Einsatzzeit von 4 Stunden, jeden Kameraden eine Mahlzeit zustehet. Das hat biseher immer unkompliziert geklappt | |||||
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Autor | Raim8on 8P., Stelle - Ashausen / Niedersachsen | 515068 | |||
Datum | 17.10.2008 18:13 | 7601 x gelesen | |||
Mahlzeit, mal abgesehen vom GMV, der dass eigentlich regeln sollte, sofern es keine gesetzlichen Grundlagen gibt: Ohne Mampf kein Kampf ! und wenn ich > 4 Std. Sandsäcke gekoilt habe (oder ein Strahlrohr gestemmt oder PA getragen etc.) und an der Est. nichts zu beissen bekomme, dann gehe ich halt nach Hause und verpflege mich dort. Allerdings wäre es bei mir eher unwahrscheinlich, dass ich mich danach wieder zur Est. begebe. Soll der BGM doch seine Sandsäcke alleine stapeln. Allerdings gibt es diese Problematik bei uns nicht ! Mit kameradschaftlichen Grüßen Raimon | |||||
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Autor | Phil8ipp8 E.8, Augsburg / Bayern | 515101 | |||
Datum | 17.10.2008 18:45 | 7567 x gelesen | |||
Auch nix gesetzliches, aber ich hab mal ne Entscheidungshilfe Einsatzverpflegung geschrieben: Grundsätzlich gilt: Für die ersten vier Stunden des Einsatzes ist das Modul selbst für seine Verpflegung verantwortlich. Sobald abzusehen ist, dass die Einsatzdauer diese Zeit überschreitet wird durch die Einsatzleitung der zuständige Fachdienst dazugeholt. Dies gilt sowohl für geplante, als auch für Alarmeinsätze. Als Getränk eignet sich besonders Instant-Tee, da er sowohl warm wie auch kalt getrunken werden kann und aufgrund seines Zuckergehalts den Energiehaushalt schnell wieder auffüllt. Ebenso ist er gut zu lagern und lange haltbar. Als Kaltverpflegung eignen sich besonders Müsliriegel, da sie aufgrund des Nährwertes den Energiehaushalt schnell wieder auffüllen, gut zu lagern und lange haltbar sind. Dauer ab Einsatzbeginn ca. 2 Stunden Bei warmer Witterung Mineralwasser (0,5 Liter PET-Flasche; kann in der Oberschenkeltasche getragen werden) oder kalter Tee. Bei kalter Witterung warmer Tee. Je nach zu erledigenden Aufgaben eventuell Müsliriegel. Dauer ab Einsatzbeginn ca. 4 Stunden Zusätzlich bei jeder Witterung Kaltverpflegung. Wenn die Einsatzdauer von Anfang an abzusehen ist, eventuell als Lunchpaket (Helfermotivation). Dauer ab Einsatzbeginn ca. 8 Stunden zusätzlich ein einfaches Gericht, je nach Tageszeit und Witterung Kalt- oder Warmverpflegung. Dauer ab Einsatzbeginn >12 Stunden Zusätzlich ein warmes Hauptgericht mit Beilage. Is zwar aus dem San/KatS - Bereich, hilft aer vielleicht weiter. Grüße aus Augsburg ESCHE | |||||
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Autor | Axel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW | 515116 | |||
Datum | 17.10.2008 19:14 | 7536 x gelesen | |||
Geschrieben von Johannes KrauseZumal eine feste Zeit auch recht kritisch ist. Beginnt der Einsatz 14.00h kann der Großteil der Kräfte locker bis in den Abend arbeiten, ohne das sich der Magen umkrämpelt.Das sehe ich vollkommen anders. Mir ist es selber schon passiert, dass ich erst gegen halb drei zum Essen gekommen bin. Mit dem piepen der Mikrowelle ging der Melder (dies ist kein Scherz!). Der Einsatz dauerte auch länger. Da ich nicht der einzige in der Situation war, haben wir uns um Essen gekümmert. MkG Axel ____________________________________________ Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!! ICQ: 84523418 ____________________________________________ Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!! | |||||
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Autor | Axel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW | 515118 | |||
Datum | 17.10.2008 19:26 | 7637 x gelesen | |||
Hallo Geschrieben von Josef Fischer Das auf den Löschfahrzeugen Getränke mitgeführt werden hat sich ja mitlerweile bewährt aber gibt es eine Gesetzesgrundlage ab welcher Einsatzzeit Einsatzkräfte ein recht auf eine Mahlzeit haben?Leider muss man in Deutschland immer irgendwelche Gesetztesgrundlagen haben. Kann man denn nicht unter dem Faktor GMV arbeiten? OK. Bei uns heißt es, dass nach es heißt nach 4 Stunden steht einem was zu Essen zu. Ob warm oder kalt weiß ich nicht. Es kommt auch auf die Jahreszeit an. Im Winter erwarte ich, wenn ich über 4 Stunden draußen bin, einfach was warmes zu essen. Sollte ich bei länger andauernden Einsätzen nichts zu Essen bekommen, so lasse ich mich nach Hause bringen und die Stadt kann sich alleine darum kümmern wie der Einsatz abgearbeitet wird. Im großen und ganzen ist das bei uns auch kein Problem. Zum Glück. Die Städte sollen einfach mal überlegen, dass wir das alles freiwillig machen und vielleicht schon 10 Stunden gearbeitet haben. Wenn es dann ein paar Euro für Verpflegung scheitert, sollte man sich überlegen ob man das richtige macht... MkG Axel ____________________________________________ Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!! ICQ: 84523418 ____________________________________________ Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!! | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 515119 | |||
Datum | 17.10.2008 19:28 | 7642 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Raimon Peters Ohne Mampf kein Kampf ! und wenn ich > 4 Std. Sandsäcke gekoilt habe (oder ein Strahlrohr gestemmt oder PA getragen etc.) und an der Est. nichts zu beissen bekomme, dann gehe ich halt nach Hause und verpflege mich dort. Allerdings wäre es bei mir eher unwahrscheinlich, dass ich mich danach wieder zur Est. begebe. Hm? mal abgesehen vom GMV, der dass eigentlich regeln sollte, sofern es keine gesetzlichen Grundlagen gibt: Gesetzlich gibt es keinen GMV ;-), aber ein Arbeitszeitgesetz, welches dem Waldarbeiter, Steinbrecher, Stahlarbeiter und natürlich auch allen Anderen erst nach 6h eine Pause von 30min zugesteht! (nach 8h von 45min, wobei die Pausenzeit über die Zeit verteilt werden kann). Nun weiß ich nicht, ob man "unseren" Gesetzgebern den GMV... tststs Es beweist aber Sozialkompetenz wenn Landesfeuerwehrgesetze bessere Lösungen bieten. Genau wie Gewerkschaften in manchen Bereichen Besseres durchsetzen konnten (Steinkühlerpause...). Soll der BGM doch seine Sandsäcke alleine stapeln. Solche starken Worte kann man locker schwätzen, wenn kein existenzerhaltendes, abhängiges (Arbeits-)Verhältnis vorliegt... Allerdings gibt es diese Problematik bei uns nicht ! Glücklicherweise gibt es das in den seltesten Fällen, da die Fw schon allg. soziale Denkweisen leben müssen! (sonst ja kaum ihrer Verantwortung in allen denkbaren Bereichen gerecht werden könnten) mkg hwk | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 515121 | |||
Datum | 17.10.2008 19:34 | 7495 x gelesen | |||
Geschrieben von Hanswerner KöglerEs beweist aber Sozialkompetenz wenn Landesfeuerwehrgesetze bessere Lösungen bieten Wenn da sowas drin steht.. Traurig ist es das man das überhaupt gesetzlich regeln muss. Aber bei den letzten Änderungen der Brandschutzgesetze hat man mehr Wert auf den Erhalt der letzten kleinen Dorffeuerwehr mitten in der Pampa gelegt als das man sich um so was kümmert.. @ THW habt ihr da eine einheitliche Reglung Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 515125 | |||
Datum | 17.10.2008 19:56 | 7595 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Hanswerner Kögler Gesetzlich gibt es keinen GMV ;-), aber ein Arbeitszeitgesetz, welches dem Waldarbeiter, Steinbrecher, Stahlarbeiter und natürlich auch allen Anderen erst nach 6h eine Pause von 30min zugesteht! (nach 8h von 45min, wobei die Pausenzeit über die Zeit verteilt werden kann). Das ArbZG besagt, dass bei Arbeitszeiten von 6-9 h die Ruhepause mindestens 30 min., bei Arbeitszeiten über 9 h die Ruhepause mind. 45 min. betragen muss. Es gesteht nicht "erst nach 6h eine Pause von 30min" zu, sondern besagt, dass nach SPÄTESTENS sechs Stunden Arbeitszeit die Ruhepause erfolgen muss. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947) | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 515132 | |||
Datum | 17.10.2008 20:11 | 7522 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christi@n Pannier Das ArbZG besagt, dass bei Arbeitszeiten von 6-9 h die Ruhepause mindestens 30 min., bei Arbeitszeiten über 9 h die Ruhepause mind. 45 min. betragen muss. Es gesteht nicht "erst nach 6h eine Pause von 30min" zu, sondern besagt, dass nach SPÄTESTENS sechs Stunden Arbeitszeit die Ruhepause erfolgen muss. Was willst Du damit eigentlich "verbessernt" sagen, wenn dir dein AG bei TZA von 6h keine Pause (zum Essen) zugesteht? mkg hwk | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 515133 | |||
Datum | 17.10.2008 20:13 | 7459 x gelesen | |||
Geschrieben von Hanswerner KöglerWas willst Du damit eigentlich "verbessernt" sagen, wenn dir dein AG bei TZA von 6h keine Pause (zum Essen) zugesteht? Was sagt denn dein BR? Oder die Gewerbeaufsicht ? Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 515139 | |||
Datum | 17.10.2008 20:27 | 7457 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Hanswerner Kögler Was willst Du damit eigentlich "verbessernt" sagen, wenn dir dein AG bei TZA von 6h keine Pause (zum Essen) zugesteht? Das Geschrieben von Hanswerner Kögler Gesetzlich gibt es keinen GMV ;-), aber ein Arbeitszeitgesetz, welches dem Waldarbeiter, Steinbrecher, Stahlarbeiter und natürlich auch allen Anderen erst nach 6h eine Pause von 30min zugesteht! korrektweise Gesetzlich gibt es keinen GMV ;-), aber ein Arbeitszeitgesetz, welches dem Waldarbeiter, Steinbrecher, Stahlarbeiter und natürlich auch allen Anderen spätestens nach 6h eine Pause von 30min zugesteht! heißen müsste. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947) | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 515150 | |||
Datum | 17.10.2008 20:55 | 7407 x gelesen | |||
..auch ich kenne die 4-Stunden-Regel, ohne Dir im Moment die Quelle dafür nennen zu können. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 515156 | |||
Datum | 17.10.2008 21:13 | 7447 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef FischerNun meine Frage ist die Versorgung von Einsatzkräften mit Trinken und Essen irgendwo festgelegt? Ab Stunde X Getränke ab Stunde Y Essen? Für BaWü ist das in der Verpflegungspauschale geregelt, die ja schon gepostet wurde. Darüber hinaus ist es für mich ein Zeichen der Wertschätzung, dass meine Gemeinde für mich sorgt, wenn ich umsonst & draußen für sie tätig werde. Wenn ich solche Fälle höre, dass sich hier eine Gemeinde um ein paar Euro zankt kommt mir schlichtweg das kotzen. Um mal zu zeigen wie man es auch machen kann: Unser Bürgermeister kam nach einem Wohnungsbrand (1. Mai, nachmittag, knapp 30°, ein Löschzug, Einsatzzeit ca. 1,5h) ins GH, sagte "Guat habt ers gmacht Buaba!". Gefolgt von der Aufforderung sich umzuziehen und dann auf dem örtlichen Gartenfest auf seine Kosten (privat finanziert) zu speisen und zu trinken. Der Bürgermeister stand nicht mehr zur Wiederwahl, das war einfach ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber "seiner" Feuerwehr. Dieser Bürgermeister war auch bei jedem Einsatz den er mitbekommen hat vor Ort oder später im GH, da konnten auch viele Probleme auf dem kleinen Dienstweg besprochen oder vor Ort gelöst werden (und das war kein Kaff, wir reden hier über knapp 10.000 Einwohner mit großem Industriegebiet). Ich denke die meisten Freiwilligen hier machen den Job aus Spaß an der Freude, trotzdem motiviert es ungemein wenn die Wertschätzung der Gemeinde aus mehr besteht als der jährlichen Sonntagsrede des BGM zur Hauptversammlung. Einige FF sollten dies ihren Chefs vielleicht mal deutlicher erklären... Zustände wie du sie hier schilderst sind absolut indiskutabel, als Wehrführung würde ich das gegenüber der Kommune auch in meiner beliebten freundlichen Art ausführlich erklären. Gruß, MaWe Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 515157 | |||
Datum | 17.10.2008 21:43 | 7417 x gelesen | |||
moin all to Hauf, is schon interessant, zu lesen, welche Probleme es gibt, speziell, wenn man die mit ein wenig "common sence" lösen kann.. In Hannover ist es eine der Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr, die Verpflegung sicher zu stellen. Das macht eine der Wehren, und bevor ich hier Unsinn erzähle; Welche der Ortwehren das ist weiß ich im Moment nicht. (Aus gegebenen Anlass: Bitte mich nicht mehr heute Abend anrufen, um mich aufzuklären, welche Wehr das ist..Muss ich nicht haben, bin müde..) Ist aber auch egal, auf jedem Fall sind die so leistungsfähig, dass die zur Übung "Kopfball" schon morgens 10.000 Brötchen gestrichen haben. Gut, war vorher geplant. In der Regel ist es einfach so, dass der LvD anordnet: "Klingelt die Jungs (und Mädels) raus und seht zu, dass die den Einsatzkräften was zum essen machen.." Das bedarf keiner "gesetzlichen Regelung", das wird gemacht.. In meiner Anfangszeit gab es bei Großeinsätzen immer eine halbe Dose Choca Cola und eine kleine Flasche Rum als "Erstmaßnahme". Aber wie das so ist mit den guten Sitten: Irgend jemand schreit: "Au weia" und der Rum fiel weg.. Übrigens ist nichts so erhebend wie eine Gulaschkanone, morgens um 03.00h mit dicker Erbsensuppe und einem oder zwei Würstchen, grrrrrrr. Aber der heiße Tee, (leider ohne Rum, siehe oben), der ist wirklich gut! Aber auch das haben wir überstanden, grins Gruß Klaus | |||||
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Autor | Raim8on 8P., Stelle - Ashausen / Niedersachsen | 515158 | |||
Datum | 17.10.2008 21:57 | 7391 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus Bethge, Isernhagen Übrigens ist nichts so erhebend wie eine Gulaschkanone, morgens um 03.00h mit dicker Erbsensuppe und einem oder zwei Würstchen, grrrrrrr. Wenn dann der AB Dixi-Klo mitalarmiert ist ;-) Aber man kann natürlich auch morgens um 0400 bei den netten Nachbarn klingeln. ;-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Raimon | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 515159 | |||
Datum | 17.10.2008 22:08 | 7390 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Klaus Bethge Das macht eine der Wehren, und bevor ich hier Unsinn erzähle; Welche der Ortwehren das ist weiß ich im Moment nicht. Stimmt nicht ganz, sind zwei: Wülfel und Kirchrode weitere Details dazu hier und hier Grüße rüber ans andere Ende der Landeshauptstadt Micha | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 515160 | |||
Datum | 17.10.2008 23:35 | 7402 x gelesen | |||
Geschrieben von Hanswerner KöglerEs beweist aber Sozialkompetenz wenn Landesfeuerwehrgesetze bessere Lösungen bieten. Genau wie Gewerkschaften in manchen Bereichen Besseres durchsetzen konnten (Steinkühlerpause...). Hallo, gerade deshalb sollte man dem Bürgermeister klar machen, dass man zusätzlich zu den Pflichten als Arbeitnehmer ehrenamtliche Leistungen vollbringt. Da dürfte es, GMV beim BM vorausgesetzt, auch kein Problem sein die FA zu versorgen. Sollte es damit Probleme geben, liegt man mit der Erbringung ehrenamtlicher Leistungen bei dieser Organisation falsch! Geschrieben von Hanswerner Kögler Glücklicherweise gibt es das in den seltesten Fällen, da die Fw schon allg. soziale Denkweisen leben müssen! (sonst ja kaum ihrer Verantwortung in allen denkbaren Bereichen gerecht werden könnten) Das funktioniert normalerweise auch recht gut. Sollte jedoch die "neudeutsche" Denkweise durchschlagen, sollte man sich nicht genieren und die Uniform auf den Bürgermeistertisch legen. ESSEN und TRINKEN sind angemessene Forderungen für ehrenamtliche Leistungen und da sollte man sich auch nicht verbiegen lassen! Geschrieben von Hanswerner Kögler Solche starken Worte kann man locker schwätzen, wenn kein existenzerhaltendes, abhängiges (Arbeits-)Verhältnis vorliegt... Gerade da erwarte ich von den Kollegen die nicht in der Abhängigkeit stehen, dass diese die Verhältnisse auch für die anderen Kollegen abklären! """EIner für alle, alle für einen""" ........ es schadet nicht über diesen historischen Spruch in den heutigen Zeiten zu philosophieren und dann als """PRAKTIKER""" auch real tätig zu werden. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Volk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen | 515170 | |||
Datum | 18.10.2008 09:39 | 7229 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Raimon Peters Aber man kann natürlich auch morgens um 0400 bei den netten Nachbarn klingeln. Sollte ja kein Problem sein, da die ohnehin wach sind und zusehen. Dabei praktischerweise uns direkt im Weg stehen oder halt bequemer am offenen Fenster :-) Gruß, Volker Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten! | |||||
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