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Thema | Dreier Trupp verboten ? | 43 Beträge | |||
Rubrik | Taktik | ||||
Infos: | |||||
Autor | Andr8eas8 Z.8, Sankt Augustin / NRW | 515206 | |||
Datum | 18.10.2008 18:10 | 12381 x gelesen | |||
Hallo, ich weiß, über dieses Thema ist schon sehr viel diskutiert worden. Ich hab mich bemüht vorher alles Threads und FAQs zu überfliegen, bin aber nicht fündig geworden, was meine Frage hätte beantworten können. Ich habe heute eine Diskusion über den Dreier-Angriffstrupp mitbekommen. Dabei behauptete eine Führungskraft, dass der Dreier Trupp verboten sei, weil der Truppführer maximal einen Mann (sb) befehligen dürfe. Wenn also ein Dreier Trupp gebildet wird, müsste dieser von einem Gruppenführer geführt werden. Ein Dreier-Trupp, der von einem Truppführer geführt wird, würde sich also in einem rechtsfreien Raum bewegen und es würde kein Versicherungsschutz deswegen bestehen. Bei einem Unfall hätte man mit Konsequenzen zu rechnen. Da es aber bis jetzt zu keinem nennenswerten Unfall gekommen ist, würde dieses Taktik weiterhin geduldet. Weiterhin dürfte ein Selbsständiger Trupp nach FwDV 3 , z.B. eines Trupp Fahrzeuges, auch nur von einem GF gefürht werden Ich hab dazu in den FwDVen nachgesehen, aber nichts gefunden, wo explizit drinsteht, dass ein TF nur einen FA führen darf. ABER: in der FwDV 3 steht unter 2.3. Gliederung der Mannschaft eines Selbständigen Trupps: nicht, dass dieser nur von einem GF geführt werden darf. Hier wird sogar explizit ein TF erwähnt. unter 5.3. Einsatzgrunsätze: e) in besonderen Situationen kann ein Trupp personell verstärkt werden. in der FwDV 7 unter 7.2. Einsatzgrundsätze beim Tragen von Isoliergeräten: - Unter Atemschutzgeräten wird immer truppweise (ein Truppführer und mindestens ein Truppmann) vorgegangen. Stimmt nun die Aussage dieses FAs? Gruß | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 515207 | |||
Datum | 18.10.2008 18:14 | 8827 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Andreas Zinnhobler Stimmt nun die Aussage dieses FAs? Nein. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947) | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 515215 | |||
Datum | 18.10.2008 19:03 | 8573 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas Zinnhoblermindestens Das Wort ist doch dehnbar. Guck doch mal nach Köln rüber. Hier ist nach wie vor der 3-Mann AT gängig. Gruß Oliver Steinbeck | |||||
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Autor | Andr8eas8 Z.8, Sankt Augustin / NRW | 515216 | |||
Datum | 18.10.2008 19:06 | 8397 x gelesen | |||
Gibt es denn noch weitere Quellen die die Aussage widerlegen ? | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 515217 | |||
Datum | 18.10.2008 19:08 | 8698 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas ZinnhoblerGibt es denn noch weitere Quellen die die Aussage widerlegen ? Frag doch mal nach Quellen, die die Aussage untermauern! (Zum Sinn/Unsinn von Dreier-Trupps: http://www.feuerwehr.de/faq/3-mann-angriffstrupp.php, aber verboten ist der nicht..) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 515221 | |||
Datum | 18.10.2008 19:30 | 7938 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas ZinnhoblerEin Dreier-Trupp, der von einem Truppführer geführt wird, würde sich also in einem rechtsfreien Raum bewegen und es würde kein Versicherungsschutz deswegen bestehen. Das ist doch mal originell. Eine FwDV lesen und das was da schwarz auf weiß drinsteht dann einfach für ungültig erklären aus "versicherungsrechtlichen Gründen" hat eine gewisse Dreistigkeit. Vorschlag: 1) Fragen, wie diese Konsequnzen im Unfallfall aussehen (bitte schwarz auf weiß von einer FUK) 2) bereits genannten Text der DV vorlesen und fragen, wo da etwas von GF steht mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Joch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg | 515222 | |||
Datum | 18.10.2008 19:34 | 7955 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas Zinnhoblerunter 2.3. Gliederung der Mannschaft eines Selbständigen Trupps: Achtung: Der selbstständige Trupp ist eine eigenständige taktische Einheit und hat mit einem Angriffs-, Wasser- oder Schlauchtrupp nichts zu tun. Der selbständige Trupp besteht aus einem Truppführer (mit GF-Ausbildung!, weiß aber grad nicht wo das steht...), Truppmann und Maschinist. (siehe FwDV 3) A-/W-/S-Trupps sind Teil der taktischen Einheiten Gruppe oder Staffel. Ein Dreiertrupp ist aber nicht automatisch ein selbstständiger Trupp. Wie Du schreibst kann ein A-/W-/S-Trupp bei Bedarf personell verstärkt werden.
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 515223 | |||
Datum | 18.10.2008 19:35 | 7930 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas ZinnhoblerStimmt nun die Aussage dieses FAs? Nein. Und wer sowas vom Stapel läßt Geschrieben von Andreas Zinnhobler Ein Dreier-Trupp, der von einem Truppführer geführt wird, würde sich also in einem rechtsfreien Raum bewegen und es würde kein Versicherungsschutz deswegen bestehen. beweist, daß er davon definitiv keine Ahnung hat. Wer solche Nägel rein haut muß beweisen, daß das was er sagt gilt. Nicht Du mußt beweisen, daß es nicht gilt ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 515225 | |||
Datum | 18.10.2008 19:38 | 7867 x gelesen | |||
Mahlzeit! Da im Grunde schon fast alles gesagt wurde, nur eine kurze Ergänzung: Geschrieben von Andreas Zinnhobler Ein Dreier-Trupp, der von einem Truppführer geführt wird, würde sich also in einem rechtsfreien Raum bewegen und es würde kein Versicherungsschutz deswegen bestehen. Bei einem Unfall hätte man mit Konsequenzen zu rechnen. Da es aber bis jetzt zu keinem nennenswerten Unfall gekommen ist, würde dieses Taktik weiterhin geduldet. Köln, 1996: Tödlicher Dienstunfall bei einem Dreier-Trupp. Dieser Unfall hat in Deutschland einiges bewegt für die Sicherheit von Atemschutztrupps. Der Einsatz von Dreier-Trupps wurde aber AFAIK deswegen nirgendwo abgeschafft. Auch ist mir weder von strafrechtlichen noch von "versicherungs-" Konsequenzen bekannt. (ggf. weiss da noch jemand mehr?). Die notwendige Ausbildung von Truppführern hängt nunmal nicht von der Stärke des Trupps, sondern von der Einordnung in die Führungshierarchie ab. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 515228 | |||
Datum | 18.10.2008 19:44 | 7868 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jochen Petzinger Der selbständige Trupp besteht aus einem Truppführer (mit GF-Ausbildung!, weiß aber grad nicht wo das steht...) Das ist einfach: in der FwDV2. Ziel der Truppführer-Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel. Ziel der Gruppenführer-Ausbildung ist die Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps als selbstständige taktische Einheit sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Gruppenstärke. (der FIII in NRW stellt IIRC zusätzlich noch den Anspruch, die Befähigung zur Leitung entsprechender Brandsicherheitswachen sowie für entsprechende Aufgaben in Innendienst und der Ausbildung zu vermitteln) Gruß, Henning | |||||
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Autor | Andr8eas8 Z.8, Sankt Augustin / NRW | 515229 | |||
Datum | 18.10.2008 19:44 | 8098 x gelesen | |||
Wieso untermauern? Ich find ihn den Dreier Trupp doch gut! Natürlich ist er kein Allheilmittel und wird bei uns auch nicht zwingend immer genutzt. Aber ich möchte hier aber auch nicht weiter darauf eingehen, es ist ja schon sehr viel zu dem Thema geschrieben worden. Nur so viel: Die von Ihnen genannten Punkten sind soweit auf uns anwendbar, bzw. vorhanden. Ich glaube aber, dass es hier kein richtig und kein falsch gibt. Jeder möge selbst entscheiden für welches System er sich entscheidet. Solange die Trupps mit dieser Taktik konstruktiv und sinnvoll arbeiten können sehe ich keinen Grund an dieser Taktik zu zweifeln. Mir ging es aber auch mehr darum, ob so ein Trupp verboten ist und nicht über Sinn und Unsinn. Für weiter Erläuterungen stehe ich gerne weiterhin zur Verfügung. Gruß | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 515230 | |||
Datum | 18.10.2008 19:47 | 7911 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas ZinnhoblerStimmt nun die Aussage dieses FAs? Nein. Schnon deshalb nicht, weil in der FwDV 500 steht: "Der Angriffstrupp rettet und übernimmt den ABC-Ersteinsatz (Abdichten, Auffangen, Löschen, technische Hilfeleistung). Er trägt die persönliche Sonderausrüstung. Bei besonderen Lagen wird er auf Befehl des Gruppenführers durch den Melder verstärkt." Bzgl. Trupp als selbständige takt. Einheit gilt aber: Der TF hat GF-Ausbildung! Geregelt in der FwDV 2: 4.1 Lehrgang Gruppenführer [...] Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps als selbständige taktische Einheit[...]. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Joch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg | 515231 | |||
Datum | 18.10.2008 19:47 | 7869 x gelesen | |||
Geschrieben von Jochen PetzingerDer selbständige Trupp besteht aus einem Truppführer (mit GF-Ausbildung!, weiß aber grad nicht wo das steht...) Hab's gefunden: FwDV 2 Ausbilung zum Gruppenführer Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps als selbstständige takische Einheit... Zum Truppführer heißt es: Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb einer Gruppe oder Staffel Ein Trupp (als Teil einer Staffel/Gruppe) besteht aus mindestens 1TF und 1TM. Ein Trupp (als selbständige taktische Einheit = selbständiger Trupp) besteht aus min. 1 GF, 1 TM und 1 Ma.
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Autor | Joch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg | 515232 | |||
Datum | 18.10.2008 19:49 | 7687 x gelesen | |||
Danke! Hab's jetzt auch selbst gefunden :-) Erst hab ich verzweifelt die FwDV 3 durchgeschaut und mich dann auch auf die 2er besonnen.
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Autor | Andr8eas8 Z.8, Sankt Augustin / NRW | 515233 | |||
Datum | 18.10.2008 19:49 | 7825 x gelesen | |||
Bevor man sich bei mir noch beschwert: Das mit dem rechtsfreien Raum war von mir überspitzt ausgedrückt. Es wurde aber die Aussage gemacht, das man mit dieser Truppart gegen die FwDV verstößt und somit die Konsequenzen zu tragen hätte. | |||||
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Autor | Anto8n S8., Köln / NRW | 515234 | |||
Datum | 18.10.2008 19:51 | 7909 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver SteinbeckGuck doch mal nach Köln rüber. Soweit ich weiß wird sich dies auch nicht in Köln ändern. Wie ihr wisst gibt es aber auch Situationen (nicht nur hier in Köln) wo der Melder nicht dem GF zugewiesen wird aber stattdessen einen anderen taktischen Trupp (z.B. Wassertrupp/Schlauchtrupp) unterstützt. Sicherlich ist dies eine andere Anwendung als eines 3-Mann AT. Geschrieben von Henning Koch Köln, 1996: Tödlicher Dienstunfall bei einem Dreier-Trupp. Der Vorfall von 1996 wird hier klarer gedeutet: Kurzbericht 1996 Schlussbericht der Unfallkommission MkG FMA FF Köln Löschgruppe Lövenich http://www.feuerwehr-loevenich.de | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 515235 | |||
Datum | 18.10.2008 19:53 | 7806 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas ZinnhoblerDas mit dem rechtsfreien Raum war von mir überspitzt ausgedrückt. Es wurde aber die Aussage gemacht, das man mit dieser Truppart gegen die FwDV verstößt und somit die Konsequenzen zu tragen hätte. Den Verstoß gegen die FwDV sehe ich durchaus, weil die einschlägige FwDV über die Gliederung der Mannschaft für den normalen Lösch- und Hilfeleistungseinsatz keinen 3er Trupp kennt. Genauso wie sie keinen selbstständigen Trupp mit nur zwei Angehörigen kennt. Oder keinen Zugtrupp mit nur zwei Angehörigen. *schulterzuck* | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 515236 | |||
Datum | 18.10.2008 19:57 | 7692 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Andreas Zinnhobler Es wurde aber die Aussage gemacht, das man mit dieser Truppart gegen die FwDV verstößt und somit die Konsequenzen zu tragen hätte. Mir wäre auch neu, dass der "Verstoß" gegen eine Feuerwehrdienstvorschrift mit Konsequenzen irgendwelcher Art verbunden ist... Generell: bei mir läuten, wenn jemand das Argument "versicherungstechnisch" bringt, die Alarmglocken. Häufig ist das was danach (oder auch kurz davor) gesagt wird/wurde auf einem (milde ausgedrückt) sehr wackeligen Fundament gebaut... Grüße Magnus | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 515237 | |||
Datum | 18.10.2008 19:58 | 7634 x gelesen | |||
Geschrieben von Magnus HammerlMir wäre auch neu, dass der "Verstoß" gegen eine Feuerwehrdienstvorschrift mit Konsequenzen irgendwelcher Art verbunden ist... was im Übrigen nicht heißen soll, dass man sich an FwDVs nicht halten soll! Grüße Magnus | |||||
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Autor | Andr8eas8 Z.8, Sankt Augustin / NRW | 515238 | |||
Datum | 18.10.2008 20:03 | 7756 x gelesen | |||
Die FwDV 3 besagt aber, dass man einen Trupp personell verstärken kann. Es wird aber somit keine Aussage über die Anzahl gemacht. Die Frage ist halt, ob man schon ab einem weiteren FA in einem Tupp einen GF als TF braucht. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 515241 | |||
Datum | 18.10.2008 20:13 | 7730 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas ZinnhoblerDie Frage ist halt, ob man schon ab einem weiteren FA in einem Tupp einen GF als TF braucht. Sorry, aber wem sich diese Frage nach dem bisherigen Diskussionsverlauf immer noch stellt... | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 515243 | |||
Datum | 18.10.2008 20:18 | 7772 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochSorry, aber wem sich diese Frage nach dem bisherigen Diskussionsverlauf immer noch stellt... Eben. Klares nein. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Andr8eas8 Z.8, Sankt Augustin / NRW | 515244 | |||
Datum | 18.10.2008 20:19 | 7689 x gelesen | |||
Oh da hab ich mich doch falsch ausgedrückt. Man füge ein "war" statt dem "ist" ein | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 515251 | |||
Datum | 18.10.2008 21:20 | 7851 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas ZinnhoblerMir ging es aber auch mehr darum, ob so ein Trupp verboten ist Nein, siehe auch 3er AT der BF Aachen, Bonn & Köln. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 515252 | |||
Datum | 18.10.2008 21:23 | 7737 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochKöln, 1996: Tödlicher Dienstunfall bei einem Dreier-Trupp. In Köln führt den AT ein geprüfter OBM/HBM = BIII/BmDF. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 515253 | |||
Datum | 18.10.2008 21:26 | 7584 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochHilfeleistungseinsatz keinen 3er Trupp Die DV 500 kennt den schon ;-)) mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 515267 | |||
Datum | 19.10.2008 02:19 | 7615 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas Zinnhoblerweil der Truppführer maximal einen Mann (sb) befehligen dürfe. Was mich gerade in diesem Zusammanhang interessier ist, ob die 2-5-Regel auch auf den Truppführer anwendbar ist, also das der 2 bis 5 Truppmänner befehligen darf, oder ob die erst ab GF gilt. mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Kai 8H., Köln / NRW | 515268 | |||
Datum | 19.10.2008 03:21 | 7576 x gelesen | |||
Hallo Michael, bist Du Dir sicher? Sicherlich ist der Angriffstruppführer bei der BF Köln ein Kollege mit A 8. Gruss Kai | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 515269 | |||
Datum | 19.10.2008 06:34 | 7585 x gelesen | |||
Geschrieben von Kai HoffmeyerSicherlich ist der Angriffstruppführer bei der BF Köln ein Kollege mit A 8. Die Funktionsstelle ist mit dem GF-Lehrgang verknüpft, die laufende Einstellung eines 2. BOI / WA führt dazu das die A9Z nicht mehr als ZF eingesetzt werden. => Der A9Z geht nur noch als Fahrzeugführer und der geprüfte A8/9 führt den AT .-)) mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 515273 | |||
Datum | 19.10.2008 09:01 | 7630 x gelesen | |||
Geschrieben von Dennis EdnerWas mich gerade in diesem Zusammanhang interessier ist, ob die 2-5-Regel auch auf den Truppführer anwendbar ist, also das der 2 bis 5 Truppmänner befehligen darf, oder ob die erst ab GF gilt. 1/5 ist doch auch als Staffelbesatzung bekannt. Diese wiederum ist normalerweise dem GF unterstellt. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 515324 | |||
Datum | 19.10.2008 14:41 | 7420 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef Mäschle1/5 ist doch auch als Staffelbesatzung bekannt. Ja, aber wie sieht es bei einem Trupp mit mehr als einem Truppmann aus? Ab wann müsste es zwingend ein GF sein? mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 515327 | |||
Datum | 19.10.2008 14:50 | 7363 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von Dennis Edner Ja, aber wie sieht es bei einem Trupp mit mehr als einem Truppmann aus? Ab wann müsste es zwingend ein GF sein? Irgendwie drehen wir uns scheinbar im Kreis :-( Man muss zwei Dinge unterscheiden: Die Einordnung in die Hierarchie bestimmt die notwendige Qualifikation. Arbeit nach Auftrag innerhalb von Gruppe oder Staffel -> Truppführer selbstständige Arbeit, entweder unter dem ZF oder als EL -> Gruppenführer Wenn es zu viele "Untergebene" sind, nützt die nächsthöhere Qualifikation nichts, dann muss unterteilt werden! Rein praktisch: dem TF kann ein weiterer Trupp zur Unterstützung gegeben werden (z.B. Aufstellen tragbarer Leitern, aber auch Einsatz als SiTr). Wenn es mehr wird, brauch man einen GF. Der darf dann aber nicht als TF einzelne FA führen, sondern muss in der nächsthöheren Ebene (GF-Ebene) die Trupps führen! Analog ist es auch nicht sinnvoll zu fragen, ab wievielen FM(SB) nun ein ZF vorhanden sein muss. Den ZF braucht man, wenn man zwei GF einsetzt. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Yves8 K.8, Pohlheim / Hessen | 515328 | |||
Datum | 19.10.2008 14:51 | 7425 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Dennis Edner Ja, aber wie sieht es bei einem Trupp mit mehr als einem Truppmann aus? Ab wann müsste es zwingend ein GF sein? Ein Trupp bestehend aus 2 oder 3 FA wird normal von einem Truppführer geführt, 4 FA= 2 einzelne Trupps, also 2xTF und 2x TM. Stoßtrupp(5 FA) wird aus 2 Trupps und einem GF gebildet. Somit wird der GF ab % FA eingesetzt. Gruß Yves Man muss wissen, wie weit man zu weit gehen kann. (Jean Cocteau) | |||||
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Autor | Step8han8 B.8, Wesseling / NRW | 515384 | |||
Datum | 19.10.2008 20:18 | 7352 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Michael Roleff
Wie sieht es denn in der FF aus. Ist der A-Truppführer da auch ein Gruppenführer? Soweit ich weiß, arbeiten die auch mit 3er Trupps und das Feuer kennt keinen Unterschied zwischen haupt- und ehrenamtlichen FA. Gruß Stephan | |||||
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Autor | Thom8as 8H., Neukirch / Sachsen | 594371 | |||
Datum | 30.11.2009 16:58 | 7223 x gelesen | |||
Hallo! Also so weit ich weiß ist es möglich, dass man zu dritt vorgeht es muss dazu auch nicht unbedingt ein Gruppenführer mit dabei sein. Zur Anwendung kommt das meistens, wenn der erste Angriffstrupp unter PA vorgeht und (ja ich weiß das jetzt gleich der GF erwähnt wird) der GF zur Lageerkundung mit unter PA vorgeht. Oder es erwartet wird, dass das Einsatzziel nicht mit zwei Mann erreicht werden kann. Der Truppführer hat viel mehr Rechte wie viele vermuten. Ein Beispiel: Ein Truppfahrzeug (z.B. der sächsiche Waldbrandtanker TLF 16/45 - W) ist das erste Einsatzfahrzeug an einer Einsatzstelle, dann hat der Truppführer dieses FZ's die Aufgabe der Einsatzleitung! Wenn jetzt, sagen wir der ELW, mit einem Zugführer oder dem WL nachrückt oder auch nur der GF vom LF anrückt, so hat dieser auch nicht einmal das recht den TF vom Truppfahrzeug die Einsatzleitung weg zu nehmen! Ja nicht einmal der KBM darf dies. Es sei denn der TF übergiebt freiwillig oder begeht grobe Fehler. Aber seien wir doch mal ehrlich, welcher "poblige" TF übernimmt freiwillig die EL? | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 594375 | |||
Datum | 30.11.2009 17:11 | 6970 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas HöntschelDer Truppführer hat viel mehr Rechte wie viele vermuten. Ein Beispiel: Ein Truppfahrzeug (z.B. der sächsiche Waldbrandtanker TLF 16/45 - W) ist das erste Einsatzfahrzeug an einer Einsatzstelle, dann hat der Truppführer dieses FZ's die Aufgabe der Einsatzleitung! Was ja nicht weiter tragisch ist, da der TF in dem Fall GF sein muss, da es sich hier um einen selbständigen taktischen Trupp handelt... MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 594377 | |||
Datum | 30.11.2009 17:20 | 6970 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas Höntschel dann hat der Truppführer dieses FZ's die Aufgabe der Einsatzleitung! Wenn jetzt, sagen wir der ELW, mit einem Zugführer oder dem WL nachrückt oder auch nur der GF vom LF anrückt, so hat dieser auch nicht einmal das recht den TF vom Truppfahrzeug die Einsatzleitung weg zu nehmen! Ja nicht einmal der KBM darf dies. ... sehr verwegene Ansicht ! Wie korrespondiert das hinsichtlich des KBM mit § 8 (4) Satz 2 SächsBrRettKatG. ? Hinsichtlich des WL stellt sich die Frage schon aufgrund § 17 (1) und der sich daraus ergebender allgemeiner Weisungsbefugnis. Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Joch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg | 594378 | |||
Datum | 30.11.2009 17:22 | 6865 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas HöntschelAlso so weit ich weiß ist es möglich, dass man zu dritt vorgeht es muss dazu auch nicht unbedingt ein Gruppenführer mit dabei sein. Zur Anwendung kommt das meistens, wenn der erste Angriffstrupp unter PA vorgeht und (ja ich weiß das jetzt gleich der GF erwähnt wird) der GF zur Lageerkundung mit unter PA vorgeht. Oder es erwartet wird, dass das Einsatzziel nicht mit zwei Mann erreicht werden kann. Hier wird der Tupp als Teil der taktischen Einheit Gruppe oder Staffel eingesetzt. Der Truppführer muss (min.) die Ausbildung Truppführer besitzen. Der Truppführer hat viel mehr Rechte wie viele vermuten. Ein Beispiel: Ein Truppfahrzeug (z.B. der sächsiche Waldbrandtanker TLF 16/45 - W) ist das erste Einsatzfahrzeug an einer Einsatzstelle, dann hat der Truppführer dieses FZ's die Aufgabe der Einsatzleitung! Wenn jetzt, sagen wir der ELW, mit einem Zugführer oder dem WL nachrückt oder auch nur der GF vom LF anrückt, so hat dieser auch nicht einmal das recht den TF vom Truppfahrzeug die Einsatzleitung weg zu nehmen! Ja nicht einmal der KBM darf dies. Es sei denn der TF übergiebt freiwillig oder begeht grobe Fehler. Aber seien wir doch mal ehrlich, welcher "poblige" TF übernimmt freiwillig die EL? Hier wird der Trupp als selbstständige taktische Einheit eingesetzt. Der Truppführer muss (min.) die Ausbildung Gruppenführer besitzen. Jochen Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung. | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 594403 | |||
Datum | 30.11.2009 19:22 | 6853 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas Höntschel Ein Truppfahrzeug (z.B. der sächsiche Waldbrandtanker TLF 16/45 - W) ist das erste Einsatzfahrzeug an einer Einsatzstelle, dann hat der Truppführer dieses FZ's die Aufgabe der Einsatzleitung! Wenn jetzt, sagen wir der ELW, mit einem Zugführer oder dem WL nachrückt oder auch nur der GF vom LF anrückt, so hat dieser auch nicht einmal das recht den TF vom Truppfahrzeug die Einsatzleitung weg zu nehmen! Das ist zwar ein schön theoretisch installiertes Beispiel, aber wenn "planmäßig" ein TLF (Tr) die Einsatzstelle als erstes erreicht, ist in der Taktik etwas am "Klemmen", oder es handelt sich um die hier parallel beschriebene Papiertonne, die einen EL nun aber wirklich nicht brauchen sollte? mkg hwk | |||||
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Autor | Mich8ael8 C.8, Köln / NRW | 594418 | |||
Datum | 30.11.2009 20:46 | 6681 x gelesen | |||
Also definitiv besetzt in 90% der Fälle ein Kollege ohne BIII diesen Posten. Die GF-Stellen im Löschzug der BF Köln sind Fahrzeugführer LF und DL. Wenn ein zusätzlicher GF vorhanden dann TLF/TRO Führer bzw ATRFÜ. Und der 2. g.D. kommt nur auf den großen Wachen. | |||||
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Autor | Stef8fen8 H8., Bad Vilbel / Hessen | 594420 | |||
Datum | 30.11.2009 21:10 | 6728 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Höntschel: Ein Truppfahrzeug (z.B. der sächsiche Waldbrandtanker TLF 16/45 - W) ist das erste Einsatzfahrzeug an einer Einsatzstelle, Dann ist was falsch gelaufen, und zwar schon bei der strategischen Planung. Geschrieben von Thomas Höntschel , dann hat der Truppführer dieses FZ's die Aufgabe der Einsatzleitung! Auch der Fahrzeugführer eines Truppfahrzeuges soll ein Gruppenführer sein. Geschrieben von Thomas Höntschel Wenn jetzt, sagen wir der ELW, mit einem Zugführer oder dem WL nachrückt oder auch nur der GF vom LF anrückt, so hat dieser auch nicht einmal das recht den TF vom Truppfahrzeug die Einsatzleitung weg zu nehmen! Ja nicht einmal der KBM darf dies. Es sei denn der TF übergiebt freiwillig oder begeht grobe Fehler. Hmm, habe gerade mal euer Brandschutzgesetz überflogen und kann dort keine Regelung diesbezüglich finden. Vielleicht teilst du uns mit, woher du diese Ansicht nimmst? Geschrieben von Thomas Höntschel . Aber seien wir doch mal ehrlich, welcher "poblige" TF übernimmt freiwillig die EL? Hoffentlich keiner! Grüße, der Steffen! Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausgebrochen ist, beweist nicht, dass insofern keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen lediglich einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss. (OVG NRW) | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 594421 | |||
Datum | 30.11.2009 21:24 | 6629 x gelesen | |||
Hallo, auch wenn ich grundsätzlich bei dir bin.... Erklär mir mal bitte diese Auslegung genauer. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 594448 | |||
Datum | 30.11.2009 23:39 | 6609 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Peter Lieffertz auch wenn ich grundsätzlich bei dir bin.... ... da muss mir irgendwo eine falsche Fassung (Entwurf ?) des SächsBRKG untergekommen sein. ... zur unteren Brandschutzaufsicht fehlt in der mir nun vorliegenden Fassung (http://www.sicherheit.sachsen.de/download/Sicherheit/SaechsBRKG.pdf) tatsächlich unterhalb der KatS-Schwelle ein konkreter Ermächtigungstatbestand der Übernahme der EL (§ 49 (2) schweigt sich darüber aus wer dem KBM die EL übertragen kann). ... § 17 (1) legt aber den Wehrleiters als Leitungsfunktion über die Wehr fest - diese ist allgemein formuliert, umfasst somit m.E. auch den Einsatzdienst (weil auch da leitet er die Gemeindewehr bzw. die Ortswehr) - zumal in § 49 nichts Gegenlautendes formuliert ist... Gruss Gerhard | |||||
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