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Thema | Rente... | 39 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Rüdi8ger8 K.8, Mehlby / Schleswig Holstein | 515643 | |||
Datum | 20.10.2008 23:02 | 16100 x gelesen | |||
Mich würde einmal interessieren, ob jemand, der in einer Erwerbsminderungsrente, befristet auf zwei Jahre dennoch aktiv im freiwilligen Feuerwehrdienst tätig sein darf, die Erwerbsminderungsrente bezieht sich nicht auf eine körperliche Einschränkung. Darf eine Führungsposition eingenommen werden? Aktiv in SH. Mit kameradschaftlichem Gruß R. Kupke | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 515648 | |||
Datum | 20.10.2008 23:12 | 13341 x gelesen | |||
Geschrieben von Rüdiger KupkeMich würde einmal interessieren, ob jemand, der in einer Erwerbsminderungsrente, befristet auf zwei Jahre dennoch aktiv im freiwilligen Feuerwehrdienst tätig sein darf, die Erwerbsminderungsrente bezieht sich nicht auf eine körperliche Einschränkung. Dann eine geistige Einschränkung? Die Fw-Gesetze fordern i.d.R. körperliche und geistige Eignung für den Feuerwehrdienst. Wann immer jemand diese nicht erfüllt ist er nicht diensttauglich. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Adri8an 8H., Lippstadt / NRW | 515650 | |||
Datum | 20.10.2008 23:17 | 13223 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerDann eine geistige Einschränkung? Ich vermute mal phsychisch, hört sich doch treffender an als "geistig". Trotzdem muss die natürlich gegeben sein und wird wohl ausschließlich durch einen Arzt festgestellt. Bei entsprechender Untersuchung z.B. G26 sehe ich rechtlich nichts, was gegen den aktiven Einsatz sprechen sollte. Wenn du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer. (Antoine de Saint-Exupéry) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 515654 | |||
Datum | 20.10.2008 23:27 | 13076 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian HorbertBei entsprechender Untersuchung z.B. G26 sehe ich rechtlich nichts, was gegen den aktiven Einsatz sprechen sollte. Die Tauglichkeit nach G26.3 ist keine Untersuchung auf Feuerwehrtauglichkeit. Sie ist eine zivile Untersuchung auf die gesundheitliche Tauglichkeit Atemschutz zu tragen. Es gibt aber noch jede Menge Möglichkeiten, warum jemand trotzdem kein AGT oder kein FM wird (Platzangst, Höhenangst, PTSD, fehlende geistige Entwwicklung,...). Die G26.3 kann ein Bestandteil der Beurteilung zur Tauglichkeit für den Feuerwehrdienst sein (sozusagen Mindestanforderung), aber nicht das abschließende Kriterium. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Rüdi8ger8 K.8, Mehlby / Schleswig Holstein | 515658 | |||
Datum | 20.10.2008 23:35 | 12976 x gelesen | |||
Richtig es bezieht sich nicht auf eine körperlich noch auf eine geistige Behinderung, eine G26 Untersuchung ist vor kurzem wie sonst auch erfolgreich abgeschlossen wurden, Diensttauglichkeit ist vom Arzt bescheinigt demnach bestätigt wurden. Eine allgemeine Diensttauglichkeit ist ebenfalls vom Arzt bestättigt wurden, kann eine Wehrführung dennoch verlangen das man weder aktiv Dienst in der Einsatzabteilung noch in der Reserveabteilung ableistet sondern in die Ehrenabteilung überzutreten hat? Mit kamaradschaftlichem Gruß... Rüdiger | |||||
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Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Ba-Wü | 515659 | |||
Datum | 20.10.2008 23:36 | 12986 x gelesen | |||
Tach, Geschrieben von Adrian Horbert Bei entsprechender Untersuchung z.B. G26 sehe ich rechtlich nichts, was gegen den aktiven Einsatz sprechen sollte. Och, dann würd ich als Bezahler der Ewerbsminderungsrente diese auf null kürzen in der Zeit. Eine G26 mach ich schliesslich nicht wenn ich Einschränkungen habe. Geschrieben von Rüdiger Kupke die Erwerbsminderungsrente bezieht sich nicht auf eine körperliche Einschränkung. Auf was bezieht sie sich dann? Geschrieben von Adrian Horbert Trotzdem muss die natürlich gegeben sein und wird wohl ausschließlich durch einen Arzt festgestellt. So, der Arzt stellt fest, super .. Sie können täglich eine gewisse STd-Anzahl arbeiten, egal welchen Job, allerdings keine volle 8 Std...ergo Erwerbsgemindert. aber.. ganz toll, weil man natürlich ein Helfersyndrom hat und über den Gesetzen als Feuerwehrmann steht, darfst Du selbstverständlich gern die G26 mit aller Belastung durchführen, die Atemschutzstrecke und die Übungen jährlich kannst du auch... klasse ENTWEDER bin ich Erwerbsgemindert, dann muss ich in den sauren Apfel beissen und darf keine Feuerwehrtätigkeit machen ODER ich kann Feuerwehrtätigkeit inkl. G26 machen... dann kann ich auch arbeiten gehen. Peko Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Ba-Wü | 515661 | |||
Datum | 20.10.2008 23:38 | 12964 x gelesen | |||
Hm, Geschrieben von Rüdiger Kupke Richtig es bezieht sich nicht auf eine körperlich noch auf eine geistige Behinderung, Seelische?... Hat er n Burn-Out-Sydnrom? peko Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Adri8an 8H., Lippstadt / NRW | 515662 | |||
Datum | 20.10.2008 23:39 | 13020 x gelesen | |||
Sorry, du hast vollkommen recht. Ich wollte mit meiner Aussage zum Ausdruck bringen, dass meiner Meinung jemand, der eine Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht und dann eine Untersuchung nach G26.3 absolviert und besteht auch weiterhin in der Feuerwehr aktiven Dienst versehen kann. Die G26.3 enthält ja in der Anamnese auch die Frage nach Vorerkrankungen, bei korrekter Beantwortung der Frage sollten die Gründe für die Erwerbsunfähigkeit zu Tage kommen. Wenn der Arzt dann keine Bedenken äußert, ist für mich eine Tauglichkeit für den aktiven Feuerwehrdienst erstmal gegeben. Wenn du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer. (Antoine de Saint-Exupéry) | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 515663 | |||
Datum | 20.10.2008 23:50 | 12948 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Peter Koffler
Nein, kein burn out. Aber ich möchte hier nun nicht der ursprünglich ausführlicheren Fassung des Ursprungsposting vorgreifen. Sehe da aber erstmal keine sich zwingend ergebende Unvereinbarkeit mit der Fw-Tätigkeit. Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Rüdi8ger8 K.8, Mehlby / Schleswig Holstein | 515664 | |||
Datum | 20.10.2008 23:55 | 12906 x gelesen | |||
Das ist sehr nett Torben... | |||||
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Autor | Adri8an 8H., Lippstadt / NRW | 515666 | |||
Datum | 20.10.2008 23:56 | 12934 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter KofflerSo, der Arzt stellt fest, super .. Sie können täglich eine gewisse STd-Anzahl arbeiten, egal welchen Job, allerdings keine volle 8 Std...ergo Erwerbsgemindert. Woher kommt der scharfe Ton auf einmal? Bleiben wir bei den Fakten: Ein Großteil der Erwerbsminderungsrenten hat psychische Ursachen, diese Krankheiten sind allgemein anerkannt, sonst würden sie ja nicht zur Erwerbsunfähigkeit führen. Ich kann mir mehrer psychische Krankheiten vorstellen, die einer Feuerwehrtätigkeit nicht entgegenstehen und der Heilung und damit Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit eher zuträglich sind. Dieses Schwarz-Weiß-Denken Krank oder Gesaund ist heute sicher nicht mehr Stand der Wissenschaft, da gibt es sicherlich auch Phasen dazwischen. Wenn du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer. (Antoine de Saint-Exupéry) | |||||
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Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Ba-Wü | 515668 | |||
Datum | 21.10.2008 00:02 | 12988 x gelesen | |||
Tach, Geschrieben von Adrian Horbert Bleiben wir bei den Fakten: Ein Großteil der Erwerbsminderungsrenten hat psychische Ursachen, diese Krankheiten sind allgemein anerkannt, sonst würden sie ja nicht zur Erwerbsunfähigkeit führen. Komisch. Den einen Beruf können Sie nicht mehr ausüben, "unser" Freizeittätigkeit aber dann schon. Geschrieben von Adrian Horbert Ich kann mir mehrer psychische Krankheiten vorstellen, die einer Feuerwehrtätigkeit nicht entgegenstehen und der Heilung und damit Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit eher zuträglich sind. Ich mir im Moment nicht, würdest Du mir ein Beispiel geben? Geschrieben von Adrian Horbert Dieses Schwarz-Weiß-Denken Krank oder Gesaund ist heute sicher nicht mehr Stand der Wissenschaft, da gibt es sicherlich auch Phasen dazwischen. Möchte ich so mal stehen lassen. Geschrieben von Adrian Horbert Woher kommt der scharfe Ton auf einmal? Weil ich diesbezüglich schon einiges kennenlernen musste. Vom Gemeindearbeiter, der jammert weil er nur noch 5 Kg laut Arzt heben darf, aber Maschinist bei der FF der Gemeinde macht über den Burnout-Menschen, der bei einem Verkehrsunfall mit mehreren Verletzten und PKW´s ein Abschnittsleiter ist. Als Arbeitgeber bzw. Bezahler von Geldern egal wie sie genannt werden, hätte ich ein Problem damit. Peko Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 515669 | |||
Datum | 21.10.2008 00:02 | 12942 x gelesen | |||
Hallo, mal deinen Ursprungsbeitrag mitwertend. Wenn dir ein Arzt die Diensttauglichkeit bescheinigt und aufgrund der äußeren Umstände auch keine Zweifel an der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit deiner Person sieht ist doch alles ok. Heißt so einfach kann man dir dann sicher nicht zum Übertritt in die Ehrenabteilung helfen ;-). Es wäre aber trotz allem klug das auch mit dem befristeten Rententräger zu besprechen. Weil wie der andere Peter schon bemerkte kann das Probleme im privaten Bereich(Geld) geben. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 515670 | |||
Datum | 21.10.2008 00:08 | 12944 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter KofflerVom Gemeindearbeiter, der jammert weil er nur noch 5 Kg laut Arzt heben darf, aber Maschinist bei der FF der Gemeinde macht über den Burnout-Menschen, der bei einem Verkehrsunfall mit mehreren Verletzten und PKW´s ein Abschnittsleiter ist. Das sind auf jeden Fall Menschen, die bei keiner BF der Welt mehr im Einsatzdienst wären, wenn eine derartige Erwerbsminderung nachgewiesen und geltend gemacht wurde. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Adri8an 8H., Lippstadt / NRW | 515671 | |||
Datum | 21.10.2008 00:10 | 12934 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter KofflerKomisch. Den einen Beruf können Sie nicht mehr ausüben, "unser" Freizeittätigkeit aber dann schon. <°)))o>< Geschrieben von Peter Koffler Ich mir im Moment nicht, würdest Du mir ein Beispiel geben?z.B. F63.3 Keep Cool, gute Nacht! Wenn du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer. (Antoine de Saint-Exupéry) | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 515672 | |||
Datum | 21.10.2008 00:14 | 12889 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Adrian Horbert Geschrieben von Peter KofflerIch mir im Moment nicht, würdest Du mir ein Beispiel geben? z.B. F63.3 Wikipedia dazu Gutes Beispiel. Scheint es sehr häufig bei Feuerwehrs zu geben. Darum lassen auch alle immer die Murmel auf..... Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Ba-Wü | 515677 | |||
Datum | 21.10.2008 00:19 | 12852 x gelesen | |||
Tach, Geschrieben von Adrian Horbert Geschrieben von Peter Koffler Tach, was ich jetzt mit dem Fisch anfangen soll... erschliesst sich mir nicht. Geschrieben von Adrian Horbert z.B. F63.3 Bei leichte Fällen: Eine Verminderung des Stressniveaus kann durch die Anwendung von Entspannungstechniken wie Autogenes Training oder Progressive Muskelentspannung erreicht werden- Genau.. und das Erreichen wir im Einsatzdienst?.. Machst du einen anderen als den, den ich kenne? Schwere Fälle: Schwere Beeinträchtigungen der Lebensqualität erfordern regelmäßig kombinierte psychotherapeutische und medikamentöse Maßnahmen wie die Einnahme von SSRI (Selektiven Serotonin-Wiederaufnahme-Hemmern). In einzelnen Fällen konnten auch trizyklische Antidepressiva, Neuroleptika und Anxiolytika erfolgreich eingesetzt werden. Macht sich natürlich auch im Einsatzdienst gut... .aber ok ich will da nix weiter zu sagen. Ich habe eine andere Meinung als Ihr und bisher war da jetzt noch nix dabei was ich mich zu einer Änderung meiner Meinung führen könnte. Kann ja noch kommen Peko Ps: Ich habs bei Wiki rauskopiert, ich hoff das beschreibt trotzdem alles richtig. Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Ba-Wü | 515678 | |||
Datum | 21.10.2008 00:24 | 12663 x gelesen | |||
Tach, Geschrieben von Daniel Hermann Das sind auf jeden Fall Menschen, die bei keiner BF der Welt mehr im Einsatzdienst wären, wenn eine derartige Erwerbsminderung nachgewiesen und geltend gemacht wurde. Nein, das waren Gemeindemitarbeiter und Ihre Tätigkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr. Was soll ich noch sagen? Peko Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 515680 | |||
Datum | 21.10.2008 00:26 | 12733 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter KofflerNein, das waren Gemeindemitarbeiter und Ihre Tätigkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr. Das war mir schon klar. Aber es heisst doch immer, dass die Arbeit der FF genausoviel von den FAs fordern würde wie die der BF, warum sollten dann Kollegen die bei uns nicht mehr dienstfähig sind noch Dienst bei einer FF machen können? "Die Arbeit ist doch schliesslich die selbe", heisst es doch immer. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Ba-Wü | 515681 | |||
Datum | 21.10.2008 00:30 | 12785 x gelesen | |||
Tach Geschrieben von Daniel Hermann Das war mir schon klar. Aber es heisst doch immer, dass die Arbeit der FF genausoviel von den FAs fordern würde wie die der BF, warum sollten dann Kollegen die bei uns nicht mehr dienstfähig sind noch Dienst bei einer FF machen können? Naja, bei mir rennst Du damit offene Türen ein. Geschrieben von Daniel Hermann "Die Arbeit ist doch schliesslich die selbe", heisst es doch immer. Du musst schon zugeben, eine gewisse Ähnlichkeit gibt es schon... Peko Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 515682 | |||
Datum | 21.10.2008 00:32 | 12758 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter KofflerDu musst schon zugeben, eine gewisse Ähnlichkeit gibt es schon... Nicht in allen Bereichen. Natürlich macht auch die FF Feuer aus und arbeitet TH Einsätze und andere Einsatzarten ab. Aber das ist nicht alles was die Arbeit bei einer BF ausmacht. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 515692 | |||
Datum | 21.10.2008 06:57 | 12777 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Daniel Hermann Aber es heisst doch immer, dass die Arbeit der FF genausoviel von den FAs fordern würde wie die der BF, warum sollten dann Kollegen die bei uns nicht mehr dienstfähig sind noch Dienst bei einer FF machen können? "Die Arbeit ist doch schliesslich die selbe", heisst es doch immer. Hmmm... interessante Aussage. Wenn wir das so sehen nehmen wir in Zukunft nur noch in die freiwilligen Wehren Personen auf die folgende Grundeigenschaften haben: - Hauptschulabschluss oder ein entsprechender Bildungsstand - Berufsausbildung im handwerklich-technischen Bereich - Höchstalter 30 Jahre - gesundheitliche Eignung für den Feuerwehrdienst - körperliche Fitness (Sportabzeichenleistungen) - mindestens das Schwimmabzeichen in Silber - Führerschein der Klasse B Und das auch erst nach einem Einstellungstest der mindestens folgende Kritierien abprüft: - Rechtschreibung - Mathematik - Ausdruck und technisches Verständnis - Logik - Technisch-physikalisches Verständnis - Höhentauglichkeit - Ausdauer - Kraftausdauer - Kraft - Schnelligkeit und Koordination - Bewegungskoordination Damit würde sich auf Grund mangelnder Zahl von geeigneten Personen das Problem von zu viel Feuerwehr ganz schnell lösen ;-) Nach meiner Meinung kann jeder seinen Dienst in einer freiwilligen Feuerwehr ableisten der von einem qualifizierten Arzt für Tauglich befunden wurde. Unabhängig davon ob er eine Rente aufgrund Erwerbsminderung bezieht. Ich versteh den teilweise scharfen Ton hier in der Diskussion nicht. Im Umkehrschluss müsste ich dann ja akzeptieren das, wenn ich nicht tauglich für dei freiwillige Feuerwehr bin, ich auch zumindest BU-Rente beantragen könnte wenn ich als folgenden Berufen käme: - Maurer - Dachdecker - Strassenbauer - Mechaniker - Schlosser - Schweißer - Chemikant - Kraftfahrer - usw. usw. Also alle Berufe, die auf Grund der körperlichen und geistigen Belastung mit dem Dienst in der freiwilligen Feuerwehr vergleichbar sind. Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format. "Dem Untergebenen geziemt es nicht, seinen eigenen, beschränkten Maßstab an die wohldurchdachten Anordnungen seines Vorgesetzten zu legen und sich in dünkelhaftem Übermut ein Urteil über dieselben anzumaßen." Geht die Sonne auf im Westen, musst du deinen Kompass testen. Die Zukunft war früher auch besser. | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 515694 | |||
Datum | 21.10.2008 07:09 | 12749 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Peter Koffler So, der Arzt stellt fest, super .. Sie können täglich eine gewisse STd-Anzahl arbeiten, egal welchen Job, allerdings keine volle 8 Std...ergo Erwerbsgemindert. Für die neue Erwerbsminderungsrente gilt: Je nach dem Grad der noch vorhandenen Leistungsfähigkeit wird entweder eine volle oder eine teilweise Erwerbsminderungsrente gewährt. Kann der Betroffene nur noch unter drei Stunden pro Tag arbeiten, erhält er eine volle Erwerbsminderungsrente. Ist er zwischen drei und sechs Stunden pro Tag leistungsfähig, kann er die halbe, teilweise Erwerbsminderungsrente beanspruchen. Wer noch mehr als sechs Stunden pro Tag arbeitsfähig ist, hat keinen Anspruch. Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format. "Dem Untergebenen geziemt es nicht, seinen eigenen, beschränkten Maßstab an die wohldurchdachten Anordnungen seines Vorgesetzten zu legen und sich in dünkelhaftem Übermut ein Urteil über dieselben anzumaßen." Geht die Sonne auf im Westen, musst du deinen Kompass testen. Die Zukunft war früher auch besser. | |||||
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Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Ba-Wü | 515705 | |||
Datum | 21.10.2008 10:03 | 12562 x gelesen | |||
Tach, Geschrieben von Jakob Theobald Für die neue Erwerbsminderungsrente gilt: Je nach dem Grad der noch vorhandenen Leistungsfähigkeit wird entweder eine volle oder eine teilweise Erwerbsminderungsrente gewährt. Meinte ich doch, ich kann nicht arbeiten bzw. nicht voll arbeiten aber bei einer FF kann ich dann den Einsatzdienst, auch noch als Führungskraft, machen? Das beisst sich in meinen Augen. Peko Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 515709 | |||
Datum | 21.10.2008 10:27 | 12670 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Jakob Theobald Wenn wir das so sehen nehmen wir in Zukunft nur noch in die freiwilligen Wehren Personen auf die folgende Grundeigenschaften haben: Dabei darf man eines nicht vergessen. Der jenige, der bei der BF anfängt muss die Einstellungskriterien erfüllen. Ich denke, so schwer ist das für einen jungen Menschen kurz nach der Lehrzeit nicht. Und zur körperlichen Leistungsfähigkeit. Die braucht der Mann bei der BF wenn er eingestellt wird, aber später? Ich kenne da Beispiele, da ist nicht mehr viel mit "besonders fit". MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Hansestadt Greifswald / Mecklenburg-Vorpommern | 515713 | |||
Datum | 21.10.2008 11:08 | 12569 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter KofflerENTWEDER bin ich Erwerbsgemindert, dann muss ich in den sauren Apfel beissen und darf keine Feuerwehrtätigkeit machen Das kann so nicht stimmen. Zum einen werden selbst bei Ausschreibungen zum mD BF schwerbehinderte mit gleicher Eignung gesucht und bevorzugt und zum anderen kenne ich einen anerkannt schwerbehinderten, herztransplantierten Atemschutzgeräteträger einer FF. __ Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung! PS: Artikel 5 GG gilt auch für FA (SB). Still mitzulesen und nicht offen zu diskutieren ist übrigens unfair und zeugt von fehlenden Argumenten. | |||||
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Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Ba-Wü | 515715 | |||
Datum | 21.10.2008 11:16 | 12503 x gelesen | |||
Tach, Geschrieben von Thomas Ruppel Zum einen werden selbst bei Ausschreibungen zum mD BF schwerbehinderte mit gleicher Eignung gesucht und bevorzugt Steht wo? Hab ich noch nciht gelesen. Damit widerspricht man ja dem Feuerwehrgesetz nach körperlicher und geistiger Eignung ohne auf die G26.3 weiter einzugehen. Kann ich mir nicht vorstellen Geschrieben von Thomas Ruppel zum anderen kenne ich einen anerkannt schwerbehinderten, herztransplantierten Atemschutzgeräteträger einer FF. Der dann vermutlich die Haftung ausgeschlossen hat. Nichtsdestotrotz.... ich würde mit ihm in meiner Gruppe nicht in den Einsatz gehen. Ich habe nämlich keine Lust nachher bei der Witwe vorbeizuschauen wenn da mal was passieren sollte. Das Risiko ist mir persönlich schlicht zu hoch. Peko Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Hansestadt Greifswald / Mecklenburg-Vorpommern | 515719 | |||
Datum | 21.10.2008 11:29 | 12463 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter KofflerSteht wo? Hab ich noch nciht gelesen. Damit widerspricht man ja dem Feuerwehrgesetz nach körperlicher und geistiger Eignung ohne auf die G26.3 weiter einzugehen. Zum Beispiel: http://www.stadt-koeln.de/arbeitgeber_stadt-koeln/stellenangebote/berufe/13024/index.html Oder bei mir in Greifswald, wenn auch gD und nicht Einsatzdienst mD (PDF): http://daten.greifswald.de/dokumente/Stellenangebot-Brandoberinspektor.pdf Geschrieben von Peter Koffler Der dann vermutlich die Haftung ausgeschlossen hat. Nichtsdestotrotz.... ich würde mit ihm in meiner Gruppe nicht in den Einsatz gehen. Er erste Teil ist Vermutung, der zweite schlicht unsinnig. __ Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung! PS: Artikel 5 GG gilt auch für FA (SB). Still mitzulesen und nicht offen zu diskutieren ist übrigens unfair und zeugt von fehlenden Argumenten. | |||||
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Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Ba-Wü | 515720 | |||
Datum | 21.10.2008 11:33 | 12569 x gelesen | |||
Tach, Geschrieben von Thomas Ruppel Er erste Teil ist Vermutung, der zweite schlicht unsinnig. Deswegen schrieb ich auch Vermutung und der zweite Teil ist nicht unsinnig sondern ich als GF entscheide für mich das mir die Verantwortung zu hoch ist mit diesem Mann in den Einsatz zu gehen. Wie du das als Unsinn abtun kannst.. ok bitte, aber ich seh das schon so. Wieviele Schwerbehinderte werden in den BF´n aufgenommen? Der Satz mag da stehen, ..... die Realität anderst sein. Peko Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Rüdi8ger8 K.8, Mehlby / Schleswig Holstein | 515729 | |||
Datum | 21.10.2008 12:13 | 12511 x gelesen | |||
Ich wollte nun auch keine Debatte auslösen zumal dies nicht dem Zweck meiner Fragestellung entsprach denn mir ging es erstmal um die rechtlich Seite. Aber hier nochmal der Grund weshalb Erwerbsminderungsrente, die soll dazu dienen damit eine effektive ambulante Behandlung durchgeführt werden kann, die bis jetzt sehr erfolgsversprechend aussieht und in kürze beendet sein wird. Nun erhielt ich eine Nachricht von der FUK, das eine Einschränkung und/oder Dienstuntauglichkeit von Seiten der FUK nicht gesehen wird und somit aus deren Sicht ein normaler Dienst verrichtet werden kann also der Versicherungsschutz bestehen bleibt. Eine FA-Ärztliche Bescheinigung auf meinen Wunsch hin, wird nochmals ausgestellt da eben auch aus FA-ärztlicher Sicht keine Bedenken besteht. Ich denke schon, das man zwischen beruflicher Ausübung und dem eines Feuerwehrdienstes differenzierter rangehen müsste denn ich habe über 40 Std. die Woche gearbeitet, tlw. von Morgens um 5:00 Uhr bis Abends 22:00 Uhr, wenn es hochkommt habe ich dazwischen zwei Pausen gehabt um mir ein Brot zu gönnen, dies habe ich jahrelang gemacht weil mir die Arbeit Spaß bringt/gebracht hat. Ich denke auch nicht, das ich von mir behaupten kann, das ich ein Mensch bin der keine Lust zur Arbeit hat, mir kribbelst jetzt schon in den Händen, der von Natur aus faul ist, aber egal, ich lasse mal die Aussage bzw. die Meinung so stehen. Zur Ferndiagnostik, ich würde wohl an einem Helfersyndrom leiden: Und wenn es so wäre? Solange keine Gefahr für Andere und/oder für mich ausgeht an einer E-Stelle spielt dies denke ich keine große Rolle... Zur Beruhigung, ich leide nicht an einem Helfersyndrom... Zur Äußerung: Für die Zeit sollte man meine Erwerbsminderungsrente auf null stellen... Warum? Ich denke, ich habe genug zur Rentenversorgung beigetragen und warum soll ich dann nicht die Hilfe in Anspruch nehmen, die mir hilft und wenn es die Erwerbsminderungsrente ist, die mir nur einen Bruchteil des Unterhaltes finanziert... und abzusehen ist, das ich in zwei Jahren meinem Beruf wieder voll nachgehen kann/werde... So, das mal ein kleines Statement zu den aufkommenden Fragen und Unklarheiten, kann sein das ich mit meiner Sichtweise falsch liege kann aber auch sein, das ich damit doch richtig liege, das muss jeder für sich selbst entscheiden. Danke für Eure Beiträge... Mfg. Rüdiger | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 515730 | |||
Datum | 21.10.2008 12:13 | 12415 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter KofflerDer Satz mag da stehen, ..... ... weil er da stehen muß... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 515731 | |||
Datum | 21.10.2008 12:15 | 12418 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter KofflerMeinte ich doch, ich kann nicht arbeiten bzw. nicht voll arbeiten aber bei einer FF kann ich dann den Einsatzdienst, auch noch als Führungskraft, machen? Ich erinnere mich da dunkel an den Fall eine staatlich alimentierten Briefzustellers (ugs. Postbote) der zwar nicht mehr für seinen Beruf tauglich war/ ist, aber durchaus als Feuerwehrkommandant einer süddeutschen Stadt tätig war/ ist... Bei mir würde es sowas auch nicht geben... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 515732 | |||
Datum | 21.10.2008 12:16 | 12539 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas RuppelDas kann so nicht stimmen. Hä???? Hallo, das würde mich mal interessieren, WELCHE BF das macht.. Da muss aber etwas an mir vorbei gelaufen sein.. Gruß Klaus | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 515733 | |||
Datum | 21.10.2008 12:22 | 12565 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus Bethgedas würde mich mal interessieren, WELCHE BF das macht.. Das steht bei so ziemlich allen Ausschreibungen des öD drin. Lustigerweise auch bei der Feuerwehr. Ebenso wie das mit dem Frauenanteil der gesteigert werden soll... Weil das eben drin stehen muß, damit es gesetzlich/ politisch korrekt ist. Was dann in der Praxis draus wird und wie die einstellende Stelle im Rahmen der Bewerberauswahl (Sporttest, schriftlicher Test, Gespräch) damit umgeht steht auf einem ganz anderen Blatt... Theoretisch hat z.B. jemand dem eine Niere entfernt wurde einen Behinderungsgrad. Der könnte dann wenn der Amtsarzt das auch so sieht unter die Regelung fallen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 515756 | |||
Datum | 21.10.2008 15:01 | 12504 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Thomas Ruppel Zum einen werden selbst bei Ausschreibungen zum mD BF schwerbehinderte mit gleicher Eignung gesucht und bevorzugt... Nach § 2 SchwbG sind Schwerbehinderten gleichgestellt solche Personen, die einen Grad der Behinderung zwischen 30 und 50 von Hundert aufweisen und die infolge ihrer Behinderung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können. Also ab einem GdB von 30% sind die betroffenen Personen "gleichgestellt". Einen GdB von 30% kann man bekommen wenn: Nierenfunktionseinschränkung leichten Grades (Serumkreatininwerte unter 2 mg/dl [Kreatininclearance ca. 35 – 50 ml/min], Allgemeinbefinden nicht oder nicht wesentlich reduziert, keine Einschränkung der Leistungsfähigkeit).....20 - 30 Kontaktekzeme (z. B. irritatives und allergisches Kontaktekzem) geringe Ausdehnung und bis zu zweimal im Jahr für wenige Wochen auftretend . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 – 10 sonst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 – 30 Acne vulgaris leichteren bis mittleren Grades . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 – 10 schweren Grades mit vereinzelter Abszeß- und Knotenbildung und entsprechender erheblicher kosmetischer Beeinträchtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 – 30 Einfache Gesichtsentstellung nur wenig störend . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 sonst. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 – 30 Nur mal als Beispiel. Man muss den gesamtzusammenhang sehen. Die oben angeführten Kriterien reichen zwar für einen GdB von 30%, stellen aber nicht unbedingt, bei bestehen der Einstellungstest und Untersuchungen, einen Ausschlußgrund für den Dienst in der BF dar. Also hat der Satz "Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt" nicht nur die Funktion eines "Platzhalters" ;-) Gruß vom Dorf ohne PA Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format. "Dem Untergebenen geziemt es nicht, seinen eigenen, beschränkten Maßstab an die wohldurchdachten Anordnungen seines Vorgesetzten zu legen und sich in dünkelhaftem Übermut ein Urteil über dieselben anzumaßen." Geht die Sonne auf im Westen, musst du deinen Kompass testen. Die Zukunft war früher auch besser. | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 515757 | |||
Datum | 21.10.2008 15:14 | 12405 x gelesen | |||
Upps... Ich hatte vergessen zu erwähnen, ich habe einen GdB von 20% (verheilte Instabile BWK 12 Fraktur mit Spinalkanalstenose) Laut Werkarzt voll Arbeitsfähig. Untersuchungen nach den Grundsätzen G 20, G 25, G 26, G 31 und G 41 ohne ärztliche Bedenken. Laut behandeltem Arzt voll Arbeitsfähig. Attest mit folgendem Satz: "Es stehen keinerlei ärztlichen Bedenken dem Dienst in der freiwilligen Feuerwehr entgegen". Nur mal so als Info für meine heimlichen Freunden ;-) Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format. "Dem Untergebenen geziemt es nicht, seinen eigenen, beschränkten Maßstab an die wohldurchdachten Anordnungen seines Vorgesetzten zu legen und sich in dünkelhaftem Übermut ein Urteil über dieselben anzumaßen." Geht die Sonne auf im Westen, musst du deinen Kompass testen. Die Zukunft war früher auch besser. | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 515761 | |||
Datum | 21.10.2008 16:17 | 12353 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblUnd zur körperlichen Leistungsfähigkeit. Die braucht der Mann bei der BF wenn er eingestellt wird, aber später? Ich kenne da Beispiele, da ist nicht mehr viel mit "besonders fit". War ja klar. Das Totschlagsargument schlechthin. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 515787 | |||
Datum | 21.10.2008 19:53 | 12406 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob TheobaldAlso hat der Satz "Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt" nicht nur die Funktion eines "Platzhalters" ;-) Na ja. Sind wir mal ehrlich. Da werden im Hinblick auf die möglichst lange gesunde Verwendbarkeit (und niedrige Kosten insbesonere bei Heilfürsorge) Bewerber schon aus anderen Gründen ohne einen GdB auszuweisen) ausgemustert... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Hansestadt Greifswald / Mecklenburg-Vorpommern | 515840 | |||
Datum | 22.10.2008 08:07 | 12275 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus Bethgedas würde mich mal interessieren, WELCHE BF das macht.. Siehe z.B. meine Links aus Köln (mD) und Greifswald (gD) ein paar Postings zuvor. __ Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung! PS: Artikel 5 GG gilt auch für FA (SB). Still mitzulesen und nicht offen zu diskutieren ist übrigens unfair und zeugt von fehlenden Argumenten. | |||||
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