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ThemaRechtliche Unterschiede zwischen Feuerwehren?4 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorManf8red8 K.8, Papenburg / Niedersachsen516024
Datum23.10.2008 10:095666 x gelesen
Ich bin bei einer anerkannten Werkfeuerwehr mit hauptberuflicher Verstärkung beschäftigt.

- welche UVV gilt für unsere Werkfeuerwehr? UVV Feuerwehr oder die UVV der Berufsgenossenschaft
- gelten für uns die Grundsätze der DV7 beim Atemschutzeinsatz oder doch eher die Regeln der BG?
- brauchen wir uns nicht an das 2-m Funkkonzept beim Atemschutzeinsatz zu halten?

Wo kann man nachlesen nach welchen Vorschriften und Richtlinien wir zu handeln haben?


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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen516051
Datum23.10.2008 11:233657 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Manfred Kamplingwelche UVV gilt für unsere Werkfeuerwehr? UVV Feuerwehr oder die UVV der Berufsgenossenschaft
Es gilt das Regelwerk eures Unfallversicherers. Wer das ist, sollte eigentlich jedem Mitarbeiter bekannt sein (Erstunterweisung, jährliche Unterweisung...) Chef, Sicherheitsbeauftragten, Sicherheitsfachkraft oder ? fragen... ;-) Ich vermute, es wird eine BG sein. Allerdings gibt es keine BGV C XX "Feuerwehren" (Klick), ob die GUV C 53 "Feuerwehren" hilfsweise herangezogen werden kann und muss, siehe ganz unten.

gelten für uns die Grundsätze der DV7 beim Atemschutzeinsatz oder doch eher die Regeln der BG?
Aus BGR 190 "Benutzung von Atemschutzgeräten"
"1.2 Diese BG-Regel findet keine Anwendung auf den Einsatz von Atemschutzgeräten öffentlicher Feuerwehren und in Betrieben im Geltungsbereich des Bundesberggesetzes, soweit dort eigene Vorschriften bestehen. Werkfeuerwehren im Feuerwehreinsatz sind den öffentlichen Feuerwehren gleichgestellt." würde ich ableiten, dass die FwDV 7 anzuwenden ist.

Wo kann man nachlesen nach welchen Vorschriften und Richtlinien wir zu handeln haben?
Das sollte im Detail zwischem dem Leiter der Werkfeuerwehr, der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Versicherungsträger sowie der Behörde, die euch als WF anerkennt, geklärt werden.


MkG Sascha

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AutorHara8ld 8H., Erfurt / Thüringen516053
Datum23.10.2008 11:243511 x gelesen
Hallo,

wenn ihr eine anerkannte Werkfeuerwehr seit, gilt für euch natürlich die UVV Feuerwehren.
Lies mal § 1 "Geltungsbereich" und §2 "Begriffsbestimmungen.

Die FwDV 7 gilt dann für euch ebenso. Sie Regelt den Atemschutzeinsatz einer speziellen Gruppe(Feuerwehr).
Dagegen richtet sich die GUV-R190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" an alle Nutzer (Industrie, Handwerk, usw.)
Also nicht: "Entweder - Oder" sondern "Speziell - Allgemein".

Leider kann ich zur Frage 2m-Funkkonzept nichts sagen, da ich nicht weiß, wie das aussieht.
Aber ein Atemschutztrupp muss ein Handfunkgerät dabei haben, sonst ist keine Atemschutzüberwachung möglich und auch kein Notruf "mayday".

Gruß
Harald


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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern516065
Datum23.10.2008 12:223358 x gelesen
Eine Aussage aus der WF Siemens in Erlangen:

Die Siemens AG ist bei der Berufsgenossenschaft Elektro-Textil-Feinmechanik Mitglied. Entsprechend sind alle Siemens-Angehörigen der WF (egal ob hauptberuflich, nebenberuflich oder freiwillig) über die BG ETF versichert.

Es werden die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften angewendet, dort wo diese nicht den Feuerwehrdienst abdecken kommen zusätzlich die Regelungen der Feuerwehren in Anwendungen.

Hinweis: die althergebrachten UVVen sind/werden formell zurückgezogen worden, wegen der Umstellung auf EU Recht. Sie werden ersetzt durch BGV (Berufsgenossenschaftliche Vorschriften). da aber die BGVen noch nicht vollständig eingeführt sind, bezieht man sich oftmals noch auf die UVVen


..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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 23.10.2008 10:09 Manf7red7 K.7, Papenburg
 23.10.2008 11:23 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
 23.10.2008 11:24 Hara7ld 7H., Erfurt
 23.10.2008 12:22 Volk7er 7L., Erlangen
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