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Thema | Feuerwehrskandal in Quirla - Rückt FF nicht aus? | 116 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 500602 | |||
Datum | 04.08.2008 15:49 | 94524 x gelesen | |||
Hallo! In dem MDR-Artikel bin ich auf folgenden Satz gestoßen: In Quirla bleibt die Feuerwehr zumindest bei kleineren Einsätzen am Stützpunkt. Bis zu einer Klärung. Heißt das, daß die Feuerwehr zur Zeit Kleineinsätze nicht bearbeitet? Wer weiß mehr? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 500605 | |||
Datum | 04.08.2008 15:56 | 89023 x gelesen | |||
kompletter Bericht mit Videobeitrag dazu Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de) | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 500606 | |||
Datum | 04.08.2008 15:59 | 88110 x gelesen | |||
Geschrieben von Johannes Krausekompletter Bericht mit Videobeitrag dazu Danke. Hatte ihn soeben auch gefunden. Die rücken also wirklich nicht mehr aus. Interessant fand ich die Aussage des Bürgermeisters über die Feuerwehrtauglichkeitsuntersuchung. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 500608 | |||
Datum | 04.08.2008 16:00 | 87900 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyHallo! Wesentlich beeindruckender finde ich die Aussage des Wehrführers, dass 95 % der Feuerwehrleute Vorschädigungen aufweisen sollen. Ist das jetzt bewährte Taktik, bei Problemen in der eigenen Wehr (die in diesem Fall sicherlich begründet sind) die gesamte deutsche Feuerwehrwelt negativ einzubeziehen? Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 500609 | |||
Datum | 04.08.2008 16:05 | 87617 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian BergmannWesentlich beeindruckender finde ich die Aussage des Wehrführers, dass 95 % der Feuerwehrleute Vorschädigungen aufweisen sollen. Ist das jetzt bewährte Taktik, bei Problemen in der eigenen Wehr (die in diesem Fall sicherlich begründet sind) die gesamte deutsche Feuerwehrwelt negativ einzubeziehen? Aufgrund des Textes ist jetzt nicht klar ob er alle FA oder nur diejenigen seiner Wehr meint.Aber so betrachtet dürfte die Zahl auch im Allgemeinen nicht gerade niedrig sein. Überleg mal wer schon alles in deiner Wehr mit beispielsweise Rücken, Knien oder Gelenken Probleme hatte. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 500614 | |||
Datum | 04.08.2008 16:08 | 87428 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Bergmann Wesentlich beeindruckender finde ich die Aussage des Wehrführers, dass 95 % der Feuerwehrleute Vorschädigungen aufweisen sollen. Ist das jetzt bewährte Taktik, bei Problemen in der eigenen Wehr (die in diesem Fall sicherlich begründet sind) die gesamte deutsche Feuerwehrwelt negativ einzubeziehen? Dieses Argument der FUK ist für mich eine Lachplatte, zumal die Vorschädigung im vorliegenden Fall 22 (!) Jahre zurückliegt. Der betreffende Feuerwehrkollege lag in den letzten 22 Jahren ja nicht in Watte... Ich denke hier wollte man in die Offensive gehen, ist aber m.E. nicht wirklich geglückt. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 500617 | |||
Datum | 04.08.2008 16:17 | 86992 x gelesen | |||
Hallo, Ich kenne mindestens einen Fall in unserer Wehr, in der ein FA mit der Unfallkasse Probleme hat, da sie aufgrund von Vorerkrankung des Knies nicht zahlen will. Konsequenterweise wurde aber ein FA mit Hüftgelenksoperation in die Ehrenabteilung versetzt. Man sollte also aufpassen, ob man nach einem kleineren Skiunfall noch diensttauglich ist. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 500618 | |||
Datum | 04.08.2008 16:18 | 87335 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyAufgrund des Textes ist jetzt nicht klar ob er alle FA oder nur diejenigen seiner Wehr meint. Ja, so ganz deuten kann ich das auch nicht. Gehe ich mal vom Schlimmsten aus. Geschrieben von Marc Dickey Aber so betrachtet dürfte die Zahl auch im Allgemeinen nicht gerade niedrig sein. Überleg mal wer schon alles in deiner Wehr mit beispielsweise Rücken, Knien oder Gelenken Probleme hatte. Realistisch hätte ich die auf zwischen 70 - 80 Prozent geschätzt. Ich finde es nur etwas unglücklich formuliert. Denn die Äußerung "95% der Feuerwehrleute haben Vorschädigungen" sorgt nicht gerade für Vertrauen in die Institution Freiwillige Feuerwehr. Hört sich eher nach einem Sammelbecken für körperlich Versehrte an. Dann doch lieber was in Richtung "viele Deutsche tragen Vorschädigungen mit sich rum. So natürlich auch bei der Feuerwehr Quirla/Deutschland." Auf jeden Fall gebe ich bei so etwas vermeintlich negativ belegten Wort wie "Vorschädigung" nicht eine Prozentzahl von 95 in Verbindung mit der Feuerwehr raus. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 500625 | |||
Datum | 04.08.2008 16:25 | 87132 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas EdelmannMan sollte also aufpassen, ob man nach einem kleineren Skiunfall noch diensttauglich ist. Ist wenn man es so betrachtet vermutlich auch für die Ärzte Interessant, die eine "Diensttauglichkeit" feststellen. Aufgrund des Fehlens entsprechender Bewertungsgrundlagen wird das (falls nicht die G26 beim Arbeitsmediziner herangezogen wird) teilweise beim Hausarzt mittels der Formel Pi x Daumen ermittelt. Stellt sich mir die Frage inwieweit sich daraus Haftbarkeiten ergeben könnten. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 500641 | |||
Datum | 04.08.2008 17:12 | 86792 x gelesen | |||
Um auf die 95% zu sprechen kommen: ch halte diese Zahl durchaus für realistisch, je nachdem, was man unter Vorschädigung versteht. Wenn man es auf die Musterung der BW bezieht, hat dch kaum jemand Tauglichkeitsstufe 1 ohne Einschränkungen. Und da kommen dann auch noch spätere Krankheiten dazu, Allergien usw. | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 500646 | |||
Datum | 04.08.2008 17:23 | 86678 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyStellt sich mir die Frage inwieweit sich daraus Haftbarkeiten ergeben könnten. Sehr interessante Frage, da der Vorschaden ja die "Ausrede" im Sinne von Momentanaufnahme außer Kraft setzt. Aber: Eine "Gewährleistung" wird generell abgelehnt werden, wenn nicht die kompletten Krankenakten und alle diagnostischen Mittel ausgeschöpft worden sind... mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Hart8mun8d F8., Emsland / Niedersachsen | 500648 | |||
Datum | 04.08.2008 17:37 | 86466 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian BergmannWesentlich beeindruckender finde ich die Aussage des Wehrführers, dass 95 % der Feuerwehrleute Vorschädigungen aufweisen sollen. Die %- Zahl ist nicht wirklich von Bedeutung - zeigt aber wie vorsichtig man mit Zahlen/Fakten in der Öffentlichkeit umgehen muss. Die Tatsache DASS Feuerwehr- Angehörige Vorschädigungen haben - die spätestens im Leistungsfall äusserst negative Folgen hat - ist das Problem. Wer wird denn bei Aufnahme in eine FF (und damit in eine FUK!) danach gefragt? Würde die gleiche Person eine private Versicherung abschliessen müsste er "Gesundheitsfragen" beantworten - tut er das nicht oder nicht wahrheitsgemäß - hat der Versicherer keine Leistungspflicht, bzw. handelt es sich um Versicherungsbetrug. Würde jeder Feuerwehr- Angehörige seine Vorschädigungen angeben, wären die Personalprobleme um Dimensionen größer. mit Vorschaden Hartmund Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 500649 | |||
Datum | 04.08.2008 17:39 | 86368 x gelesen | |||
Geschrieben von Hartmund FlenderWürde jeder Feuerwehr- Angehörige seine Vorschädigungen angeben, wären die Personalprobleme um Dimensionen größer. Womöglich so groß,daß man über eine Systemmodifikation zwingen nachdenken müßte. Wobei diese wiederum zur Folge haben könnte, daß die Quantität des qualitativ notwendigen Personals kaum bis gar keine Probleme macht. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 500650 | |||
Datum | 04.08.2008 17:41 | 86660 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel MetzgerDieses Argument der FUK ist für mich eine Lachplatte, zumal die Vorschädigung im vorliegenden Fall 22 (!) Jahre zurückliegt. Es passiert genau das, was bei Versicherungsfällen grundsätzlich zunächst mal passiert. Die Versicherung versucht, nicht zahlen zu müssen. Dazu hat sie i.d.R. eine Menge Klauseln in ihren versicherungsbedingungen stehen bzw. beruft sich auf eine Menge Urteile. Wer denkt, daß Versicherungen dazu da sind zu zahlen wenn DU denkst daß sie zahlen müßten ist das ein Irrtum. Und das Thema Vorschäden ist gerade bei Unfall- oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen immer ein beliebtes Thema. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 500717 | |||
Datum | 04.08.2008 22:14 | 86142 x gelesen | |||
Zum Verhalten der (vormaligen) FUK - zumindest in NRW - nach einem schweren Areitsunfall könnte ich jetzt aus eigener schmerzlicher Erfahurng auch was beisteueren. Wenn ich meine ehrliche Meinung zur FUK hier absondern würde, würde ich mich aber strafbar machen... Bleibt zu hoffen, dass das SG der zuständigen FUK ihren Bescheid ordentlich um die Ohren haut... -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten- | |||||
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Autor | Bene8dik8t J8., Heilbronn / Baden-Württemberg | 500724 | |||
Datum | 04.08.2008 23:06 | 86553 x gelesen | |||
Dann möcht ich nicht wissen wie das bei mir ist.... Habe vor ungefähr einem Jahr die Diagnose bekommen, dass ich Probleme mit meiner Wirbelsäule habe, irgendwas erbtechnisches das dort der Muskel net so ausgebildet ist. Wurde jetzt aber mit KG behoben und ist kein Problem mehr, mein Arzt wieß von der Feuerwehr und das man da auch viel und schweres heben muss. Kann man auch als Vorerkrankung sehen....oder wenn man durch Heuschnupfen schon vorgeschädigte Atemwege hat und deshalb bei ner Verletzung dieser nichts bekommt... Ich finde das Verhalten der FUK falsch und der Feuerwehr eigentlich richtig. Jeder FM egal ob mit Vorerkrankung, natürlich nur diensttaugliche, oder ohne sollte seine Auslagen bzw. die Kosten usw. bezahlt bekommen wenn er im Einsatz verletzt wird, den wir setzen unser Leben für andere ein und dann sollten wir auch entschädigt werden wenn wir verletzt werden. Und zu der Feuerwehr muss man sagen, dass gehört für mich zu Kameradschaft, die ja viele von euch in manchen Feuerwehren bemängeln. Einstehen für den anderen und dem anderen helfen gehört bei mir zur Kameradschaft. Und wenigstens halten sie den Grundschutz noch erhalten....sie rücken zu Menschenleben in Gefahr wenigstens noch aus und machen es nicht wie andere Feuerwehren. Bevor jemand übe rmeine Meinung meckert....und irgendwas idiotisches schreibt...es ist meine Meinung...antwortet bitte zivilisiert und freundlich. Habs hier im Forum auch schon anderst erlebt...auch wen es echt en gutes Forum zum informieren ist. Und klar man kann aus jedem Einsatz en Menschenleben in Gefahr machen, bitte nörgelt daran nicht herum. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 500731 | |||
Datum | 04.08.2008 23:57 | 86023 x gelesen | |||
Geschrieben von Benedikt JanßenIch finde das Verhalten der FUK falsch und der Feuerwehr eigentlich richtig. Auch wenn es mir für jeden leid tut, der deswegen in eine Notsituation kommt, so läßt sich dennoch sagen, daß die Unfallkassen aufgrund der geltenden Rechtslage handeln, welche sie im Übrigen bei all ihren Versicherten anwenden. Das Problem geht also letztendlich nicht von den Unfallkassen aus. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 500732 | |||
Datum | 04.08.2008 23:57 | 85875 x gelesen | |||
Hallo, aber das: Geschrieben von Benedikt Janßen Ich finde das Verhalten der FUK falsch und der Feuerwehr eigentlich richtig. Jeder FM egal ob ist für mich ein Widerspruch in sich. Auch wird hier bisher im konkreten Fall nur im Nebel gestochert. Der Beitrag sagt nichts über eine evtl. dauerhafte Schädigung durch den Vorfall von vor 20 Jahren (ja kann durchaus sein) aus, noch wird konkret gesagt was bei dem jetzigen Unfall passiert ist. Es ist sicher auch hier tragisch, wenn die jeweilige UK nicht leisten will oder fairerweise nicht leisten kann. Und dem BM in dem Beitrag ist mal für Ihn positiv anzurechnen, das Er Zeug nacherzählt hat von denen er nicht wirklich viel Ahnung hat. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Lars8 O.8, Langwedel / Niedersachsen | 500749 | |||
Datum | 05.08.2008 06:15 | 85958 x gelesen | |||
Guten morgen. Ich weiß man soll hier niemanden beleidigen, anschwärzen o. ä. Aber Marc und Peter möchte ich mal fragen auf welcher Seite sie stehen. Gewiss, über die Vorerkrankung von vor 20 Jahren wird nicht viel gesagt (was da passiert ist, wie die Verheilung gelaufen ist, ob es Komplikationen gab o. a.). Aber ich denke das die FUK sich mit dem Geld aus einem einzigen Grunde bedeckt hält (es steht am Anfang des Artikels): selbstständiger Transportunternehmer. Und das die Kosten in dieser Branche in den letzten Jahren förmlich explodiert sind, darüber müssen wir uns nicht unterhalten. Die FUK sollte sich mal überlegen für wen sie da ist. So, genug Frust abgelassen. Dies ist meine freie Meinung. Allen Beteiligten wünsche ich noch, das schnell eine Entscheidung zu Tage kommt. Schöne Grüße aus Niedersachsen www.feuerwehr-daverden.de | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 500756 | |||
Datum | 05.08.2008 08:27 | 85725 x gelesen | |||
Hallo Lars, auf welcher Seite ich stehe? Ich dachte eigentlich-mi Ausnahme des BM- das meine Äußerung recht neutral war. Ansonsten hat zumindest der Beitrag des MDR in Wort und Bild/Ton nun außer sehr allgemeinen Aussagen nicht sehr viel erhellendes. Wieso zum Beispiel steht dort die BG und die FUK in einem Satz? Ich finde auch interessant, das mit keiner Silbe erwähnt wird, ob der ganze Vorfall als Dienstunfall anerkannt wurde. Und nicht mehr habe ich angemerkt. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Ba-Wü | 500760 | |||
Datum | 05.08.2008 08:34 | 85923 x gelesen | |||
Tach, es gibt immer 2 Seiten einer Medaille...einmal die formaljuristische, in dem Fall vermutlich die FUK und die Moralisch-Ethische...das Opfer. Wenn man sich versucht neutral zu verhalten, muss man auch die Sicht der FUK/BG anerkennen und akzeptieren. Ob das schlussendlich in den Augen der Betroffenen "Richtig" ist... lassen wir mal dahingestellt. Mehr haben die beiden nicht gemacht... Moralisch gebe ich Dir recht, Lars...es ist eine Frechheit das hier nicht bezahlt wird. Juristisch geht die FUK vermutlich einwandfrei vor. Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 500775 | |||
Datum | 05.08.2008 09:54 | 85746 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Peter Koffler Moralisch gebe ich Dir recht, Lars...es ist eine Frechheit das hier nicht bezahlt wird. und leider wird dadurch ein grosser "Flurschaden" angerichtet. So was bremst das Engagement von Ehrenamtlichen schon deutlich aus. Und das wirkt sich nicht lokal begrenzt sondern auch bundesweit aus ... MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 500777 | |||
Datum | 05.08.2008 10:02 | 85700 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerSo was bremst das Engagement von Ehrenamtlichen schon deutlich aus. Und das wirkt sich nicht lokal begrenzt sondern auch bundesweit aus ... Fragt sich wie man dem Begegnen kann. Letztlich würde dies eine drastische Änderung der Vorgaben für die UKs voraussetzen. Ich glaube jedoch nicht, daß eine solche Regelung dann ausschließlich für Ehrenamtliche greifen kann und zudem auch negative Folgen daraus erwachsen könnten. Sinnvolle wäre meines Erachtens das Abschließen einer Zusatzversicherung für FA durch die jeweilige Gemeinde. Diese könnte beispielsweise für jeden aus dem Feuerwehrdienst resultierenden AU-Tag eine Pauschale zahlen. Soll es bereits durchaus geben. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 500778 | |||
Datum | 05.08.2008 10:06 | 85717 x gelesen | |||
Ergänzung: Eine andere Option wäre eine gründliche Eingangsuntersuchung (+ Nachuntersuchungen) für den Feuerwehrdienst, bei der Vorschädigungen dokumentiert würden und dem FA von vornherein ein Haftungsausschluß für diesen Bereiche mitgeteilt würde (=offene Karten) bzw. bei "schlimmeren" Fällen eine Dienstunfähigkeit dir Folge wäre. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 500783 | |||
Datum | 05.08.2008 10:52 | 85604 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marc Dickey Eine andere Option wäre eine gründliche Eingangsuntersuchung (+ Nachuntersuchungen) für den Feuerwehrdienst, bei der Vorschädigungen dokumentiert würden und dem FA von vornherein ein Haftungsausschluß für diesen Bereiche mitgeteilt würde (=offene Karten) bzw. bei "schlimmeren" Fällen eine Dienstunfähigkeit dir Folge wäre. Da stelle ich mir die Eingangsuntersuchung kurz vor, wenn der sportliche junge Mann beim FW Arzt erscheint: Frage: Treiben sie Sport? A: ja, fußball Frage: Schon mal verletzt gewesen? A: Ja, Bänderdehnung Arzt: Ok Sie sind untauglich. Das wenden wir dann aus Gleichbehandlungsgrundsätzen auch bei der BF an, und schwups haben wir keine Feuerwehr mehr. Gruß thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 500805 | |||
Datum | 05.08.2008 12:04 | 85370 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas EdelmannArzt: Ok Sie sind untauglich. bzw.: "Ok, das wird dokumentiert. Bei Verletzungen in diesem Bereich sind seitens der UK keine Leistungen zu erwarten." Dann weiß derjenige zumindest woran er ist und kann selbst entscheiden wie es weitergeht. Geschrieben von Thomas Edelmann Das wenden wir dann aus Gleichbehandlungsgrundsätzen auch bei der BF an, und schwups haben wir keine Feuerwehr mehr. Die (Amts-)Ärzte, welche für die BF'en die Untersuchungen machen achten AFAIK bereits jetzt stark auf möglicher Vorschädigungen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 500816 | |||
Datum | 05.08.2008 12:16 | 85266 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marc Dickey bzw.: "Ok, das wird dokumentiert. Bei Verletzungen in diesem Bereich sind seitens der UK keine Leistungen zu erwarten." Genau das eben nicht. Dann hat der Vorgestzte den schwarzen Peter, d. h. dienstuntauglich und kein Mitgliede der Einsatzabteilung. Gruß thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 500828 | |||
Datum | 05.08.2008 12:30 | 85419 x gelesen | |||
Hallo, sehe ich nicht ganz so. Wenn Du ne LV bzw. PKV haben willst mußte auch angeben welche Vorerkrankungen vorliegen. Diese bezahlst du dann entsprechend. Ich habe Marc so verstanden, das er meint es wird mit absolut offenen Karten der evtl. nicht mehr zu erwartenden Leistungen gespielt. Bedingt dann aber mehrere gesetzl. Änderungen und damit sind das, wie ich meine, reine Gedankenspiele, die wenn überhaupt nicht von jetzt auf dann zu Stande kommen. Unter anderem auch die sicher von dir gemeinte "Körperliche und geistige Eignung". Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Kai 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 500831 | |||
Datum | 05.08.2008 12:33 | 85620 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerEs passiert genau das, was bei Versicherungsfällen grundsätzlich zunächst mal passiert. Die Versicherung versucht, nicht zahlen zu müssen. Dazu hat sie i.d.R. eine Menge Klauseln in ihren versicherungsbedingungen stehen bzw. beruft sich auf eine Menge Urteile. Richtig, alleine bei meiner Risikiolebensversicherung durfte ich 4 Seiten über eventuelle Vorerkrankungen/Schädigungen ausfüllen... Die G26/3 ist da wesentlich einfacher.... Gruß Kai Wie immer alles meine private Meinung und nicht die meiner Ortsfeuerwehr. | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 500833 | |||
Datum | 05.08.2008 12:35 | 85334 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeySinnvolle wäre meines Erachtens das Abschließen einer Zusatzversicherung für FA durch die jeweilige Gemeinde. Diese könnte beispielsweise für jeden aus dem Feuerwehrdienst resultierenden AU-Tag eine Pauschale zahlen. Soll es bereits durchaus geben. So ist es. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Lars8 O.8, Langwedel / Niedersachsen | 500835 | |||
Datum | 05.08.2008 12:36 | 85444 x gelesen | |||
Hallo Peter. Entschuldige bitte das ich etwas überreagiert habe. Ich sollte vielleicht nächstmal auch das klein gedruckte lesen. :-) Sorry nochmal. www.feuerwehr-daverden.de | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 500840 | |||
Datum | 05.08.2008 12:43 | 85643 x gelesen | |||
Hallo, kein Problem. Fühlte mich auch nicht angegriffen. Wollte nur verdeutlichen das ich versuchte es auf der reinen Sachebene zu sehen. Ich gehe ja auch stückweise mit eurer Meinung konform. Was Jürgen mit Flurschaden beschrieb mag und wird zwar stimmen, ändert aber nichts am derzeitigen Problem. Der Bearbeiter kann nur anhand seiner vorgeschriebenen Regeln agieren und entscheiden. Und derzeit ist es ja schon als Erfolg zu werten, das die Mehrleistungen geblieben sind. Wollte dem Vernehmen nach nämlich nicht mehr jeder so stehen lassen. @Marc und Stefan: Bitte erklärt das mit der Zusatzversicherung mal genauer. Zumindest für mich ist das was Neues. Danke Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Maik8 W.8, Penkun / kleinste Stadt in MV / Mecklenburg-Vorpommern | 500844 | |||
Datum | 05.08.2008 12:53 | 85392 x gelesen | |||
Mit dieser Eingangsuntersuchung hätte ich persönlich nicht mal ein Problem. Was mich bei solchen Sachen stört ist folgendes. Nehmen wir mal als Vorerkrankung ein Miniskusproblem. Dies wurde operativ korigiert und ist wieder i. O. Der betreffende FA ist 10 Jahre später AGT beim Innenangrif und stürzt unglücklich die Treppe hinunter. Dabei zertrümmert er sich die Kniescheibe des "vorgeschädigten" Beines. Jede Wette, die UK wird auf dem Miniskusschaden herumreiten, um die Zahlungen nicht leisten zu müssen. Das der "ehemals" defekte Miniskus nichts mit der zertrümmerten Kniescheibe zu tun hat wird völlig nebensächlich. Wahrscheinlich hätte sich auch jeder unbelastete FA die Kniescheibe zertrümmert, nur wäre die UK dann sicherlich ohne weiteres in Leistungszahlung gegangen. Leider geht aus dem Bericht nicht hervor, ob eine Kausalitätsprüfung erfolgt ist. Gruß aus dem Norden Maik Dies ist ausschließlich meine private Meinung. Sie hat nichts mit meiner beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit zu tun. | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 500845 | |||
Datum | 05.08.2008 12:56 | 85232 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Peter Lieffertz Ich habe Marc so verstanden, das er meint es wird mit absolut offenen Karten der evtl. nicht mehr zu erwartenden Leistungen gespielt. So habe ich ihn auch verstanden, aber dann greift die fürsorgepflicht des Vorgesetzten. Wie ich schon in einem anderen Beitrag geschrieben habe, wir haben ein tiefttrauriges Mitglied der Ehrenabteilung, das mit Anfang 40 dahin versetzt wurde, da es eine Hüftoperation hatte. Er hat alles probiert in der Einsatzabteilung zu bleiben, aber die Argumentation des WF war ganz einfach: "Willst du dir und deiner Familie zumuten mit Sozialhilfe zu leben, weil die FUK nicht zahlt?" Ich halte die derzeitige gesetzliche Lage für bedenklich, auch im Hinblick auf Erkrankungen, der sprichwörtlicher HI im Einsatz. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 500846 | |||
Datum | 05.08.2008 13:03 | 85183 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Maik Weber Leider geht aus dem Bericht nicht hervor, ob eine Kausalitätsprüfung erfolgt ist. und das war meine Ausgangsfrage... Dein Beispiel ist nun natürlich nicht so optimal. Zum Einen treffen hier alle Unfallmerkmale zu, zum Anderen ist eine Meniskusruptur(auch ausgeheilt) nicht dazu geeignet Instabilitäten zu erklären. Es sei denn es sitzt nen gelernter Bäcker als Sachbearbeiter bei der UK(Nicht lachen, gibts bei KV wirklich in abgewandelter Form, als Fleischereifachverkäuferin). Läßt sich dann aber mithilfe eines Gutachtens recht gut klären. Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 500853 | |||
Datum | 05.08.2008 13:20 | 85485 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerund leider wird dadurch ein grosser "Flurschaden" angerichtet. Hallo, ich glaube, dass im Ehrenamtsbereich sehr oft der Blick auf die täglichen Lebensrealitäten fehlt! Beispiele wie aus Ehrenamtlichen Sozialfälle wurden gibt es doch schon einige. Beispiele, dass es bei Strafverfahren keinen Ehrenamtsbonus gibt noch viel mehr. Für die Tätigkeit bei der FF fehlt eine private Risikoanalyse und eine emotionslose Betrachtung zur Realität des täglichen Lebens. Dies beginnt mit den finanziellen Aufwendungen für PSA, Führerscheine usw, geht weiter mit den Fahrgeschwindigkeiten bei Einsätzen, mangelhaften Sicherheitskonzepten beim Atemschutz und endet mit den fehlerhaften Einschätzungen zur Versorgungslage bei Schadensfällen. Lösungsmöglichkeiten? Eigentlich wie bei der Feuerwehrtätigkeit! Die (geforderte) Tätigkeit analysieren, die Risiken aufzeigen und dann nicht zum nächsten Diskussionsthema weitergehen, sondern ganz gezielt und hartnäckig die Problemfälle angehen. Dienstanweisungen zur Fahrgeschwindigkeit dürften einfach sein, weil diese nichts kosten. Für die kostenpflichtigen Sachen wie Zusatzversicherungen für den FF-Angehörigen muss man kämpfen und die Kommune dazu zwingen sich einfach mal Gedanken über hauptberufliche Kräfte (weil es nicht mehr genügend Dumme gibt) oder über korrekt ausgestattete und mit Zusatzversicherungen abgesicherte FF-Abteilungen zu machen. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 500858 | |||
Datum | 05.08.2008 13:30 | 85553 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzBitte erklärt das mit der Zusatzversicherung mal genauer. Zumindest für mich ist das was Neues. Ganz einfach. Man sucht sich eine Versicherung (gibt wohl welche, die das im Angebot haben) bei der man (=Träger der Feuerwehr) seine FA zusatzversichert. Dies könnten zum einen Leistungen sein, die über die Leistungen der UK hinausgehen (z.B. mehr Geld für Tod/Invalidität) oder aber Leistungen für jeden Tag den ein FA aufgrund seiner Diensttätigkeit arbeitsunfähig ist (z.B. pauschal 50 €/Tag oder so). Wobei dort Vorerkrankungen natürlich keine Berücksichtigung finden dürfen (sonst ist man wieder so weit wie vorher). MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 500864 | |||
Datum | 05.08.2008 13:44 | 85406 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyGanz einfach. Man sucht sich eine Versicherung (gibt wohl welche, die das im Angebot haben) bei der man (=Träger der Feuerwehr) seine FA zusatzversichert. Dies könnten zum einen Leistungen sein, die über die Leistungen der UK hinausgehen (z.B. mehr Geld für Tod/Invalidität) oder aber Leistungen für jeden Tag den ein FA aufgrund seiner Diensttätigkeit arbeitsunfähig ist (z.B. pauschal 50 €/Tag oder so). Wobei dort Vorerkrankungen natürlich keine Berücksichtigung finden dürfen (sonst ist man wieder so weit wie vorher). Hallo und Danke, wußte bisher nicht das es sowas gibt. Noch ne Zusatzfrage: Ist das dann eine Zusatzv. welche nur leistet wen die UK nicht bezahlt oder leisten die evtl. Auffüllbeträge auch mit? Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 500865 | |||
Datum | 05.08.2008 13:47 | 85185 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzNoch ne Zusatzfrage: Ist das dann eine Zusatzv. welche nur leistet wen die UK nicht bezahlt oder leisten die evtl. Auffüllbeträge auch mit? In den mir bekannten Fällen läuft das völlig unabhängig von der UK und deren Zahlungswillen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 500902 | |||
Datum | 05.08.2008 17:46 | 85285 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Peter Lieffertz wußte bisher nicht das es sowas gibt. ... da das hess. HBKG in seinem § 11 Abs. 5 fordert "Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind von dem Aufgabenträger über die gesetzliche Unfallversicherung hinaus zusätzlich in erforderlichem Umfang gegen Dienstunfälle zu versichern." ist eine entsprechende Zusatzversicherung hier häufig anzutreffen (hier im Lkr. flächig). Diese zahlt zusätzlich zur UK - nach den alten Regelungen aber auch nicht (bzw. nicht voll) wenn die UK "Vorschädigungen" gefunden hat. Seit letztem Jahr ist es nach längerem Bohren seitens der hierigen Feuerwehrverbände nun auch möglich die Einrede der Vorschädigung auszuschließen ... kostet dann halt mehr (und betrifft dann nur die Zusatzversicherung!). Läuft bei uns über den GVV in Köln (www.gvv.de) . Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 500905 | |||
Datum | 05.08.2008 17:55 | 85056 x gelesen | |||
Danke dir. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 500949 | |||
Datum | 06.08.2008 01:25 | 86031 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Benedikt Janßen Ich finde das Verhalten der FUK falsch und der Feuerwehr eigentlich richtig. Jeder FM egal ob mit Vorerkrankung, natürlich nur diensttaugliche, oder ohne sollte seine Auslagen bzw. die Kosten usw. bezahlt bekommen wenn er im Einsatz verletzt wird, den wir setzen unser Leben für andere ein und dann sollten wir auch entschädigt werden wenn wir verletzt werden. Das möchte ich versuchen. Worauf begründet sich deine Annahme, die FUK würde Auslagen bzw. die Kosten nicht bezahlen (das Gleiche gilt für die reisserische Überschrift in den Feuerwehr.de-News)? Ich habe nirgendwo einen derartigen Hinweise gefunden. Selbst in dem MDR-Video ist ledglich die Rede davon, dass die FUK keinen Verdienstausfall bezahlen will, was bei mir die Frage aufwirft "Wer hat denn eigentlich die Heilbehandlung des verletzten Kameraden bezahlt?". Zusatzfrage: Wie errechnet sich der Verdienstausfall eines selbständigen Unternehmers? Wie ich hier schon x-mal geschrieben habe: Es besteht im Regelfall ein gewaltiger Unterschied zwischen dem, was eine Unfallkasse bezahlt (wobei sie ohnehin so gut wie keinen Ermessensspielraum hat) und dem, was der normale Versicherte glaubt, was eine Unfallkasse denn bezahlen würde. Es steht jedem frei sich hier zu informieren, gerade seitens der Unfallkassen gibts da jede Menge Informationsmaterial. Ob man es glaubt oder nicht: Bei der FUK sitzt nicht eine Herde bornierter Sachbearbeiter, die jedesmal auswürfelt, ob man denn nun bezahlen möchte oder nicht. Im Regelfall gibt es hier ein ärztliches Gutachten als Entscheidungsgrundlage. Ob einem das passt oder nicht. Die FUK Mitte ist entstanden aus der Fusion der FUKen Sachsen-Anhalt und Thüringen. Zumindest die FUK Thüringen war eine recht kleine Unfallkasse mit gerademal einer handvoll Mitarbeiter, die sich eine Büroetage mit dem LFV Thüringen teilen (die FUK links vom Gang, der LFV rechts). Gerade bei der FUK Thüringen gab und gibt es aktive Freiwillige Feuerwehrangehörige, glaubt hier jemand ernsthaft, die würden Kameraden in die Pfanne hauen, wenn sie - rechtlich abgesichert - irgendeine andere Möglichkeit hätten? Wie gesagt, es besteht im Regelfall ein gewaltiger Unterschied zwischen dem, was eine Unfallkasse bezahlt und dem, was der normale Versicherte glaubt, was eine Unfallkasse denn bezahlen würde. Wenn es in unsere sozialen Absicherung als Feuerwehrangehörige eine Lücke gibt, dann ist es nicht die Frage der Vorschädigung, sondern die - scheinbar hier auftretende - Frage der Absicherung von Verdienstausfällen bei selbständig tätigen Feuerwehrangehörigen, also der Berufsgruppe, die - im Gegensatz zum Arbeiter / Angestellten - rechtlich nicht pflichtversichert ist und wo sich im Falle eines Unfalls die Frage stellt, wie denn der Verdienstausfall berechnet wird (beim Arbeiter / Angestellten kein Problem, da über Lohn- / Gehaltsabrechnung belegbar, beim Selbständigen entspricht der Verdienstausfall nicht selten dem Gewinn aus unternehmerischer Betätigung). Übrigens: Wie aus den Berichten hervorgeht scheint bzgl. des Vorfalls derzeit ein Rechtsstreit anhängig zu sein. Dass sich die FUK Mitte nicht während eines laufenden Verfahrens dazu äußert ist nicht nur ihr gutes Recht, sondern vermutlich das, was jeder gute Anwalt anraten wird. Heißt umgekehrt: Es ist derzeit lediglich die Meinung einer Partei bekannt, nicht die Argumente der anderen. Der Fairness halber sollte man - bevor man ein Urteil fällt - beide Seiten anhören, das kennzeichnet unser Rechtssystem und unterscheidet es von solchen, bei denen eine Einzelmeinung zur Urteilsbildung ausreicht. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947) | |||||
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Autor | Mark8us 8S., Lüdenscheid / NRW | 500986 | |||
Datum | 06.08.2008 11:31 | 85114 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzWenn Du ne LV bzw. PKV haben willst mußte auch angeben welche Vorerkrankungen vorliegen. ...aber nur auf einen bestimmten definierten Zeitraum, z.B. bei ambulante Ekrankungen/Verletzungen 5 Jahre, bei stationären 10 Jahre vorher. Alles was darüber hinausgeht interessiert keinen, solange du davon keine Beschwerden hast, die dein Arzt behandelt! Also Bsp. Knieverletzung vor 20 Jahren, ein Kreuzband fehlt/ ist nicht intakt. In deiner "normalen" Welt stört es dich nicht, auch bisher beim FW-Dienst/-einsatz nicht. Seit 20 Jahren keine Behandlung mehr, also ganz normale Annahme bei PKV, LV, BU,... Ich persönlich halte es für eine moralische Frechheit der FUK, hier nicht zu zahlen! Juristisch kann ich es nicht beurteilen, leider. ....nein, ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!.... | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 500987 | |||
Datum | 06.08.2008 11:35 | 84958 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus SteinhilberIch persönlich halte es für eine moralische Frechheit der FUK, hier nicht zu zahlen! Juristisch kann ich es nicht beurteilen, leider. Wenn die FUK aufgrund juristischer Gründe nicht zahlen darf, dürfte die "moralische Frachheit" anderen anzulasten sein. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mark8us 8S., Lüdenscheid / NRW | 500993 | |||
Datum | 06.08.2008 12:01 | 84838 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyWenn die FUK aufgrund juristischer Gründe nicht zahlen darf ...das ist eben die Frage. Wenn das wirklich so sein sollte, dann hast du recht. Ich würde mir dann schwer überlegen, ob ich den FW-Dienst ehrenamtlich noch machen möchte. Denn ich als Sportler (Handball) habe bestimmt genug Vorschäden, um es der FUK bei Unfällen leicht zu machen... :-/ ....nein, ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!.... | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 501012 | |||
Datum | 06.08.2008 12:45 | 84882 x gelesen | |||
Hallo, Sorry aber bei ner Kreuzbandruptur darf ich dir versichern das die PKV dich niemals ohne Aufschlag nimmt. Bitte nicht auf den Fragebogen der KV beziehen, gleichzeitig entbindest du auch die Ärzte von der Schweigepflicht. Spätestens im Leistungsfall fallen auch hier Fragen nach früheren Verletzungen an. Und übrigens aus rein beruflicher Sicht: Auch wenns immer wieder behauptet wird, ohne Kreuzband(Vorderes oder Hinteres) stört das Fehlen des Selbigen doch zumindest dein Knie. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Mark8us 8S., Lüdenscheid / NRW | 501066 | |||
Datum | 06.08.2008 14:57 | 84875 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzSorry aber bei ner Kreuzbandruptur darf ich dir versichern das die PKV dich niemals ohne Aufschlag nimmt. Bitte nicht auf den Fragebogen der KV beziehen, gleichzeitig entbindest du auch die Ärzte von der Schweigepflicht. Das ist richtig. Wenn ich aber in den Zeiträumen keine Behandlung deswegen hatte, brauche ich es auch nicht anzugeben und ich habe keine falschen Angaben deswegen gemacht (zum Thema vorvertragliche Anzeigepflicht)! ...aber ich glaube, es wird ein wenig OT. Antwort gerne per PM. ....nein, ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!.... | |||||
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Autor | Fran8k E8., Diepersdorf / Bayern | 501163 | |||
Datum | 06.08.2008 22:41 | 85003 x gelesen | |||
nee nee nee auch Risiko Patienten müssen in der Feuerwehr ohne Ausschluss versichert sein. Sonst kann bald jede 100 Seelen Gemeinede ihre eigene BF aufmachen, weil die Feuerwehren keine Leute mehr finden. Es ist nun mal so, dass JEDER krank ist, man muss nur lange genug suchen. Seit Jahren suche ich den gesunden Menschen, aber ich finde ihn nicht. D.h. als Arzt in einer Unfallkasse kann ich aus jeder Gelenkverletzung eine Spätflolge von irgendwas machen. Ich schäme mich für solche Ärzte und halte sie für Hyänen, aber geben tut es sie! Leider auch in der Unfallkasse. Die Entscheidung über eine Kostenzusage im genannten Fall liegt in der Entscheidungsgewalt eines Mitarbeiters - woanders hätte der Kamerad evtl längst sein Geld und die Gemeinde keine Probleme! | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 501169 | |||
Datum | 06.08.2008 22:57 | 84762 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Frank Eisenblaetter auch Risiko Patienten müssen in der Feuerwehr ohne Ausschluss versichert sein. ... sag das mal dem Gesetzgeber, die gesetzlich Unfallversicherung schwebt ja schließlich nicht im rechtsfreien Raum sondern ist an die gesetzlichen Regelungen gebunden (-> SGB VII). Wobei die im Bereich Vorschäden eigentlich m.W. seit Jahrzehnten unverändert sind ... Geschrieben von Frank Eisenblaetter D.h. als Arzt in einer Unfallkasse kann ich aus jeder Gelenkverletzung eine Spätflolge von irgendwas machen. ... ich glaube kaum, dass sich die Unfallkasse Ärzte hält. Die holen externe Gutachten ein (in meinem Borellien-Fall war es das einer Uniklinik). Geschrieben von Frank Eisenblaetter Die Entscheidung über eine Kostenzusage im genannten Fall liegt in der Entscheidungsgewalt eines Mitarbeiters - woanders hätte der Kamerad evtl längst sein Geld und die Gemeinde keine Probleme! ... zumindest in der UKH liegt sowas (Ablehnung) m.W. nicht in der Entscheidungsgewalt eines Mitarbeiters, sondern geht über einen Ausschuss in dem u.a. auch der LFV vertreten ist ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 501170 | |||
Datum | 06.08.2008 22:58 | 84755 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyWomöglich so groß,daß man über eine Systemmodifikation zwingen nachdenken müßte. Wobei diese wiederum zur Folge haben könnte, daß die Quantität des qualitativ notwendigen Personals kaum bis gar keine Probleme macht. Soll dann jeder Feuerwehrmann, egal ob FF oder BF nach der ersten Verletzung im Einsatz in Rente geschickt werden? mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 501171 | |||
Datum | 06.08.2008 23:00 | 84880 x gelesen | |||
Geschrieben von Joachim ThieleZum Verhalten der (vormaligen) FUK - zumindest in NRW - nach einem schweren Areitsunfall könnte ich jetzt aus eigener schmerzlicher Erfahurng auch was beisteueren. Zumal die FUKs doch gegründet worden sind, um Feuerwehrleute bei Einsätzen abzusichern, weil sich andere Versicherungen immer quergestellt haben, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 501175 | |||
Datum | 06.08.2008 23:09 | 84991 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Dennis Edner Zumal die FUKs doch gegründet worden sind, um Feuerwehrleute bei Einsätzen abzusichern, weil sich andere Versicherungen immer quergestellt haben, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Du hast es nicht richtig in Erinnerung. Die FUKen (die es im übrigen in Süddeutschland gar nicht gibt) sind der gesetzliche Unfallversicherungsträger der freiwilligen Feuerwehren in ihrem Wirkungsbereich, d.h. sie sind die gesetzliche Unfallversicherung nach SGB VII und leisten daher nicht mehr oder weniger wie jede gewerbliche BG. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947) | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 501178 | |||
Datum | 06.08.2008 23:19 | 84928 x gelesen | |||
Ich hoffe, dass sie bei uns die GUV nicht so quer stellt wie die FUK. Sofern mir oder ienm Kamerden mal etwas passieren sollte, was ich natürlich nicht hoffe. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 501179 | |||
Datum | 06.08.2008 23:21 | 84847 x gelesen | |||
Geschrieben von Adolf HuberIch hoffe, dass sie bei uns die GUV nicht so quer stellt wie die FUK. Beide arbeiten aufgrund der selben gesetzlichen Ausgangslage. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 501307 | |||
Datum | 07.08.2008 12:08 | 84931 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank Eisenblaetterauch Risiko Patienten müssen in der Feuerwehr ohne Ausschluss versichert sein. Das ist rechtlich derzeit nicht möglich, m.E. auch nicht sinnvoll und nicht finanzierbar. Geschrieben von Frank Eisenblaetter Es ist nun mal so, dass JEDER krank ist, man muss nur lange genug suchen. Seit Jahren suche ich den gesunden Menschen, aber ich finde ihn nicht. D.h. als Arzt in einer Unfallkasse kann ich aus jeder Gelenkverletzung eine Spätflolge von irgendwas machen. Aber auch nur dann, wnen ich nachher eine Verletzung auf Grund eines Unfalls im Feuerwehrdienst an genau dem selben Körperteil habe. Es ist ja nicht so, daß die Unfallkasse die Zahlung wegen eines Kreuzbandvorschadens verweigert wenn Dir ein Dachbalken auf den Kopf gefallen ist. Und bei diversen "Allerwelts-Vorschäden" muß man sich einfach auch ehrlich die Frage stellen, ob die selbe Verletzung auch bei einer privaten Tätigkeit im häuslichen Umfeld hätte passieren können und jetzt nicht unmittelbar was mit den BEsonderheiten des Feuerwehrdienstes zu tun hatte. Darüber hinaus steht es jedem frei, sich selbst über eine private Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abzusichern. Geschrieben von Frank Eisenblaetter Die Entscheidung über eine Kostenzusage im genannten Fall liegt in der Entscheidungsgewalt eines Mitarbeiters - woanders hätte der Kamerad evtl längst sein Geld und die Gemeinde keine Probleme! Du hast schon Mal mit privaten Versicherungen um eine Erstattung gekämpft? Die sind i.d.R. da wesentlich hartnäckiger... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 501314 | |||
Datum | 07.08.2008 12:25 | 84713 x gelesen | |||
Hallo, nehme deinen Post nur weils der letzte unten war. Die Forderung des ausschlußlosen Übernehmens jeglicher Risikopatienten ist ja nun wirklich nicht sehr realistisch. Würde im schlimmsten Fall bedeuten auch nen Herztransplantierten zu versichern. Deckt sich allerdings auch nicht mit der Forderung:"geistig und körperlich...". Wsa natürlich das hier angesprochene Problem der Tauglichkeitsuntersuchung aufwirft. Mi allem Für und Wider. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Fran8k E8., Diepersdorf / Bayern | 501517 | |||
Datum | 07.08.2008 18:33 | 84744 x gelesen | |||
ich kämpfe wöchentlich für die Rechte meiner Patienten und muss die Anträge an die Unfallversicherungen ausfüllen. Daher weiß ich, dass viele Ablehnungen sehr wohl Entscheidungen einzelner Personen sind. Ein Beispiel: Ein 50 jährige Feuerwehrmann stürzt im Einsatz und zieht sich eine pertrochantäre Fraktur zu - die z.B. Unfallkasse muss nicht zahlen, da eine solche Fraktur ein Bruch des höheren Alters ist und eine Osteoporose vorgelegen haben muss. Mit einer solchen Vorerkrankung zählt man zur Risikogruppe und hätte nicht in der Feuerwehr tätig sein dürfen. Das ist Alltag bei deutschen Versicherungen - wenn die Versicherungsnehmer dennoch ihr Geld haben möchten, bleibt ihnen ja noch der Klageweg über alle Instanzen. | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 501521 | |||
Datum | 07.08.2008 18:48 | 84681 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Frank Eisenblaetter ich kämpfe wöchentlich für die Rechte meiner Patienten kann ich ab sofort Doc sagen :-). Geschrieben von Frank Eisenblaetter Daher weiß ich, dass viele Ablehnungen sehr wohl Entscheidungen einzelner Personen sind. Dann seit ihr euch doch in der Sache eigentlich einig, oder? Was ist eigentlich bei dem von dir gewählten Beispiel der wahrscheinlichste Ausgang des Klagewegs? Ist jetzt nich provozierend gemeint. Ich glaube nur wir Beide wissen es. Man soll und muß nicht gut finden was teilweise passiert und läuft, nur ist hier Dafür keine Lobby vorhanden. Oder hat jemand positive Erfahrungen? Ist jetzt übrigens für die geneigten Leser auch kein Zurückrudern- der Sachbearbeiter kann nur anhand der ihm auferlegten Regeln entscheiden-. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 501526 | |||
Datum | 07.08.2008 18:52 | 84649 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Fischer(...) m.E. auch nicht sinnvoll und nicht finanzierbar. Würde mich mal interessieren wie sich das auf die Beiträge aber auch andere Regelungen der Unfallversicherer auswirken würde, wenn Vorerkrankungen im Schadensfall nicht mehr zählen würden. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 501538 | |||
Datum | 07.08.2008 19:28 | 84942 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank EisenblaetterEin 50 jährige Feuerwehrmann stürzt im Einsatz und zieht sich eine pertrochantäre Fraktur zu - die z.B. Unfallkasse muss nicht zahlen, da eine solche Fraktur ein Bruch des höheren Alters ist und eine Osteoporose vorgelegen haben muss. Mit einer solchen Vorerkrankung zählt man zur Risikogruppe und hätte nicht in der Feuerwehr tätig sein dürfen. Heißt für mich im Umkehrschluss, dass ein fünfzigjähriger gesunder Mann keinen FF-Dienst leisten darf. So richtig? Wenn dem so ist sollte man dem DFV schleunigst Druck machen. Gruß, Markus Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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Autor | Fran8k E8., Diepersdorf / Bayern | 501543 | |||
Datum | 07.08.2008 19:47 | 84710 x gelesen | |||
das war ja nur ein Beispiel der unzähligen Begründungen, mit denen die Versicherungsträger Leistungen bei Unfällen ablehnen. Das Traurige im obigen Fall ist doch nur, dass ein Knie Binnenschaden (welcher bis zur Knie Prothese führen kann) nicht anerkannt wird, weil Vorschäden bestanden. Dabei können viele mit Vorschäden uralt werden - aber im Falle eines Unfalls kann es für das Knie schlimm werden. Dies ist das erhöhte Risiko eines Versicherers, aber im Falle einer Unfallkasse nun mal zu tragen. Es gibt ja nun mal kaum noch junge und eigentlich keine gesunden Feuerwehr'ler. Aber dies ist auch nur meine Meinung. Wenn ein FA sich die Hand abtrennt, wird ja auch nicht geschaut, ob da eventuell eine Nagelbett Entzündung bestanden hat! Aber Knie sind nun mal sehr in Mode. | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 501544 | |||
Datum | 07.08.2008 20:07 | 84613 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank Eisenblaetterdas war ja nur ein Beispiel der unzähligen Begründungen, mit denen die Versicherungsträger Leistungen bei Unfällen ablehnen. Aber dieses Beispiel sagt für mich aus, dass ein 50jähriger Mann explizit nicht mehr versichert ist (Standpunkt der UK). Wenn das eine UK so irgendwo behauptet hat ist das Grund genug den DFV mal zu bitten da für Klärung zu sorgen. Gruß, Markus Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 501772 | |||
Datum | 09.08.2008 00:32 | 85233 x gelesen | |||
Ich hab mir gerade nochmal das thüringische Brandschutzgesetz durchgelesen. Also wenn ich mich nicht gänzlich täusche könnte Frank S. als Selbständiger seinen, durch den Unfall bedingten, Verdienstausfall (und um den scheint es ja primär zu gehen) eigentlich auch direkt bei der Gemeinde einfordern. Täusch ich mich da? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Dani8el 8W., Quirla / Thüringen | 512252 | |||
Datum | 02.10.2008 10:17 | 84487 x gelesen | |||
Hallo Marc, natürlich hast du recht, dass Herr S. die Gemeinde verklagen kann, jedoch ist der Größte Auftraggeber die eigene Gemeinde! Sollte er jetzt die Gemeinde auf einen Beitrag x (Gewinn des Vorjahres) verklagen, verliert er gleichzeitig große Aufträge für die Zukunft - somit ein Kreislauf. | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 512254 | |||
Datum | 02.10.2008 10:22 | 84679 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel Wittignatürlich hast du recht, dass Herr S. die Gemeinde verklagen kann, jedoch ist der Größte Auftraggeber die eigene Gemeinde! Ja? Könnte interessant werden, wenn die Gemeinde aufgrund von persönlichen Befindlichkeiten Aufträge vergibt. Der Schuß kann natürlich auch gewaltig nach hinten los gehen... Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Dani8el 8W., Quirla / Thüringen | 512257 | |||
Datum | 02.10.2008 10:31 | 84613 x gelesen | |||
Es geht hier um viel mehr! Wenn einer Tag und Nacht, an feiertagen, Geburtstagen, usw. ausrückt, dann muss er abgesichert sein! Nachbarn des Herrn S. lachen Ihn aus! Sie sagen: "Steck doch deine Zeit in die Firma und nicht in die FFW". Aber das kann es doch nicht sein!? Wir sind alle mit Herzblut bei der Feuerwehr und einer muss es ja auch machen. Eine weitere Erklärung feht mir bis heute: Warum machen wir Tauglichkeitsuntersuchungen, wenn sie eh nicht anerkannt werden? Ich bin froh, dass unser Kamerad wieder arbeiten kann, denn bis heute wäre er nicht in der Lage gewesen, seine Ausgaben (LKW, Steuer, Versicherung, Lebensmittel, Kinder, ...) zu finanzieren, wenn die einzige Einnahmequelle weg fällt. | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 512258 | |||
Datum | 02.10.2008 10:40 | 84157 x gelesen | |||
Hallo, schlimme Sache. Ist leider typisch Versicherung, suchen sich jede Möglichkeit, nicht zahlen zu müssen, egal, ob privat oder öffentlich. Und da diskutieren wir um eine Ehrenamtskarte und darum, wie wir den Feuerwehrdienst für junge Leute attraktiver machen können. Wer soll denn da noch mitarbeiten, wenn Dienstunfälle nicht in jedem Falle abgedeckt sind. Dann ist es tatsächlich besser, die Zeit in Familie und Freizeit zu investieren. MfG, Thomas Klee Dies ist ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 512259 | |||
Datum | 02.10.2008 10:43 | 84632 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel WittigWarum machen wir Tauglichkeitsuntersuchungen, wenn sie eh nicht anerkannt werden? Was für Tauglichkeitsuntersuchungen macht ihr denn? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Kai 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 512306 | |||
Datum | 02.10.2008 15:59 | 84411 x gelesen | |||
Wie hoch ist denn der Verdienstausfall bei einem Selbstständigen? Beispiel (auch wenn es ein bißchen hakt): Ein Autoverkäufer (angestellt auf 500 € Fixum, der Rest ist Provision) kriegt um 14 Uhr während der Arbeitszeit einen Einsatz und er fährt natürlich zum Einsatz, weil er im Ort arbeitet. Nach dem gut 6 stündigen Einsatz kehrt er gleich nach Hause zurück. Was zahlt die Gemeinde an Verdienstausfall? Ich denke mal, daß die Gemeinde nur die 500 Fixum anteilig bezahlt und nicht mehr. Klar hätte er während der Arbeitszeit ein Auto verkaufen und Provision im Werte von mehreren einhundert Euro bekommen können, aber soll das die Gemeinde übernehmen? Ananlog ist das doch zur FUK. Wie soll die FUK hier den Verdienstausfall errechnen, bezahlen? Die wird gewisse Sätze haben, die sie bezahlt. Wer mehr als den Standardsatz will, muß sich extra versichern.... Gruß Kai | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 512308 | |||
Datum | 02.10.2008 17:17 | 83974 x gelesen | |||
Geschrieben von Kai ProbstWie hoch ist denn der Verdienstausfall bei einem Selbstständigen? Gute Frage. Wird sich teilweise recht schwer ermitteln lassen. In der Praxis wird zumeist der letzte Steuerbescheid als Grundlage genommen. Ist zwar ein denkabrer Ansatz aber mE recht problematisch. Geschrieben von Kai Probst Klar hätte er während der Arbeitszeit ein Auto verkaufen und Provision im Werte von mehreren einhundert Euro bekommen können, aber soll das die Gemeinde übernehmen? Was hältst du bei einem abhängig Beschäftigten mit diesen Vertragsmodalitäten von dem durchschnittlichen Stundenlohn der letzten drei Monate (einschl. Provisionen) als Grundlage? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 512310 | |||
Datum | 02.10.2008 17:24 | 83900 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyWas für Tauglichkeitsuntersuchungen macht ihr denn? Ich gehe mal davon aus, dass er die G 26 meint und dabei speziell die Sache, dass Kameraden, die irgendwann mal durchfallen dann durch irgendeine Kumelei dann doch noch Atemschutz machen. mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 512313 | |||
Datum | 02.10.2008 17:33 | 84020 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Dennis Edner Ich gehe mal davon aus, dass er die G 26 meint und dabei speziell die Sache, dass Kameraden, die irgendwann mal durchfallen dann durch irgendeine Kumelei dann doch noch Atemschutz machen. ... ja, ja, die Feuerwehren sind ja ausschließlich böse und nicht gesetzeskonform ... Leute hört doch auf, dauernd krampfhaft irgendwas per se schlechtes im Feuerwehrwesen suchen zu wollen ! Geschrieben von Dennis Edner Was für Tauglichkeitsuntersuchungen macht ihr denn? ... ich gehe mal in dem Zusammenhang davon aus, dass der Kamerad meinte warum man z.B. G.26/3 untersucht wird und dann bei Unfällen trotzdem Leistungen wegen Vorschäden nicht gewährt werden. Hat aber halt nur sehr bedingt was miteinander zu tun ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 512320 | |||
Datum | 02.10.2008 18:30 | 84029 x gelesen | |||
Geschrieben von Dennis EdnerIch gehe mal davon aus, dass er die G 26 meint und dabei speziell die Sache, dass Kameraden, die irgendwann mal durchfallen dann durch irgendeine Kumelei dann doch noch Atemschutz machen. Die G26 prüft nur die Atemschutztauglichkeit und nicht mehr. Somit ist sie zwar als Tauglichkeitsuntersuchung sicher besser als nichts, jedoch bei weitem nicht nahe dem Optimum. Aber wie bereits anderenorts erwähnt, gäbees bei einer anders gearteten intensiveren Tauglichkeitsuntersuchung nur zwei mögliche Folgen einer solchen Vorschädigung: 1. Die Person wird dienstuntauglich. oder 2. Eine Haftung für vorgeschädigte Bereiche wird gänzlich ausgeschlossen werden. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Dani8el 8W., Quirla / Thüringen | 513023 | |||
Datum | 06.10.2008 20:11 | 83978 x gelesen | |||
G 25, G26, G41 - alle wurde aller 2 Jahre bei der Amtsärztin absolviert und haben die Gemeinde richtig Geld gekostet! | |||||
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Autor | Dani8el 8W., Quirla / Thüringen | 513024 | |||
Datum | 06.10.2008 20:15 | 83603 x gelesen | |||
Also ich will nix schlechtes an der Feuerwehr suchen, aber wir müssen einen Schutz unserer Kameraden herstellen und informieren, wie es im ernstfall mit uns aussieht! Da sagt keiner: "Ja aber du warst ein Guter Feuerwehrmann - DANKE" | |||||
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Autor | Dani8el 8W., Quirla / Thüringen | 513025 | |||
Datum | 06.10.2008 20:17 | 83867 x gelesen | |||
Und was ist jetzt besser? Kameraden im dunkeln zu lassen und immer wieder sagen: "Es wird schon gut gehen" oder eben mit offenen Karten spielen und sagen: "Leider bist du nicht tauglich, aber schön das du dich gemeldet hast. Ich kann es nur nicht verantworten, wenn dir mal was passiert." Meine Meinung ist eindeutig! Daniel Wittig | |||||
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Autor | Dani8el 8W., Quirla / Thüringen | 513027 | |||
Datum | 06.10.2008 20:21 | 83847 x gelesen | |||
Hier war der Fall etwas klarer, da es ja schon abgeschlossene Verträge gab! So musste unser Kamerad einen Kunden bedienen und hätte die Summe x bekommen. Aber es ist noch schlimmer gekommen - die FUK will ja gar nix zahlen und nicht nur die hälfte oder Stuer vom Vorjahr! Und jetzt? Wenn der Kamerad jetzt noch krank wäre, wäre die Firma jetzt zu, da ja Versicherung, Kfz-Steuer, Mieten ... weiter laufen! | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 513044 | |||
Datum | 06.10.2008 20:57 | 83561 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel WittigMeine Meinung ist eindeutig! Das glaube ich dir. Doch befürchte ich fast, daß die Mehrheit der Feuerwehrangehörigen da anderer Ansicht sein wird - selbst wenn es letztendlich nur 15-20% treffen würde. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 513045 | |||
Datum | 06.10.2008 21:00 | 83829 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel WittigG 25, G26, G41 - alle wurde aller 2 Jahre bei der Amtsärztin absolviert und haben die Gemeinde richtig Geld gekostet! Ist aber in keinem Fall eine allgemeine Feuerwehrtauglichkeitsuntersuchung (gibt es leider auch nicht). MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 513047 | |||
Datum | 06.10.2008 21:02 | 84089 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Daniel Wittig aber wir müssen einen Schutz unserer Kameraden herstellen und informieren, wie es im ernstfall mit uns aussieht! Eben, nur macht das keiner. Dabei gibts jede Menge Infomaterial im Netz, aber offenbar ist das zu langweilig oder wird als unnoetig erachtet. In der Folge wissen die meisten nicht, wann sie wie abgesichert sind, in der Folge entstehen falsche Erwartungen und irgendwann kommt dann die grosse Enttaeuschung, weil Erwartung und Realitaet nicht selten weit auseinander liegen. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947) | |||||
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Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 513076 | |||
Datum | 06.10.2008 23:04 | 83820 x gelesen | |||
Hallo Freunde, als ich dieses Tehma las, da kam mir ein von mir geschriebener Artikel für die englichse Zeitschrift "On The Bell" in den Sinn, den ich leider nicht einkopieren kann. (.PDF) Geschreiben 1989, hat aber nichts von seiner Aktualität verloren.. Als ich ihn mir noch eimal durchlas, da war ich erschrocken ob der Aktualität- Man vergebe es mir, wenn ich ihn zu so später Stunde nicht re-übersetze: Firefighting - a life-threatening hobby **************************** Volunteers are idealist working selflessly for the benefit 9of their community. In Germany most fire protection is provided by such individuals, individuals, who are willig to offer their time and experise for the greater good. Communities of 100.000 or less run normally such Vol Fire Brigades alongside professional firefighters in the greater cities. In fact historically, Geman cities have preferred this system to that of "Retained Fire Fighter" and the volunteers are probably Germany's oldest citizen-led movement. However, as with every thing else, change is upon us, and many voluteers are no longer recieving the assistance they need from the rest of the community. Significant numbers of them have even had to reliquish their calling because bosses are refusing to be flexible about absence due to a fire incident or other emergencies. This is actualliy illegal but what can you do if the boss simply tells you the the firm cannot afford any missing employees? Or tells you off the record, I 'am thinking of a reorganisation of the firm and I'm afraid I'll have to let someone got? All volunteer firefighter are insured by the Fire Brigade Association but this insurance pays out only on current basic income, not on future earning potential. The drawback to this system are made manifest in the following case On September 24th 1989 in Bavaria a warehouse collapsed as firefighter were attempting to contain a blaze. A 31 year old firefighter was trapped in the burning rubble. Although he was freed by collegues he later lost a leg because of the injuries he sustained. He also suffered irreversible paralysis in one of his hands. Just month ealier this man had launched his own carpentry business having untertaken significant loans. His income was also very low as the business was not fully established. He lost everything Of course the insurance paid for his treatment but his retirement packeage was based on his self-employed earnings. He received 1400.-DM (1989, wohlgemerkt!) approximatelly 560 Britisch Pounds/month, plus a lump of 2800.-DM. This joint figure did not even cover his mortgate nor the debts incurrend in the purchase or workshop utilities. In this case such an approach was out of the question as the blaze was not caused by arson. Yet, if a similar accident had taken place in America the injured would have received 180.000.-DM- a significant difference. Some administrators do not realise what a resource these volunteers are. In fact, many volunteers even have to pay the 800.-DM for their turnout kits out of their own pockets. They are under pressure from all sides. Whether this pressure comes from demanding bosses or from family commitments is immaterial. It really is no surprise that the recruitment is becoming harder. It's a sign of the times that everyone is willing to accept the assistance of the volunteer firefighter but few are prepared to pay the necesary price. If such an attitude pesist society will be the loser because one day the alarm will sound and no-one will come- *************************************************** Aktuell, oder?? Gruß Klaus | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 513106 | |||
Datum | 07.10.2008 08:29 | 83693 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierDabei gibts jede Menge Infomaterial im Netz, aber offenbar ist das zu langweilig oder wird als unnoetig erachtet. Sicherlich! Arbeitssicherheit / gesetzl Unfallversicherung (und nix anderes ist das ganze Thema) ist auch eigentlich ganz einfach. Wenn man sich damit auseiander setzt. Und wenn es langgediente Führungskräfte nicht schaffen sich mit der Materie zu befassen dann haben die wenigsten der Jungen Ahnung. Das ganze entwickelt sich dann ganz langsam aus dem Bereich des Wissens in die Niederungen von Sagen und Legenden. Neulich erlebte ich wie eine langjährige, im Feuerwehrverband sehr engagierte Löschmeisterin einen Kameraden rügte das er mit Augenbrauenpiercing ja absolut nicht versichert sei egal was passiert. Da wird mir schlecht! Geschrieben von Christi@n Pannier in der Folge entstehen falsche Erwartungen Die meistens aus dem Satz bestehen "Egal was passiert, die UKS zahlt immer"... aber schreib es auf die Liste mit den anderen 17.5 Mio Problemen Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius | |||||
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Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 513290 | |||
Datum | 07.10.2008 22:14 | 83509 x gelesen | |||
Hallo Kameraden und Kollegen, gestern habe ich einen Artikel in englischer Sprache eingespielt, der das Thema Quirla in der Rückblende beleuchtete. Nun spricht nicht jeder Kamerad/Kollege die Sprache, deshalb sei mir vergeben, dass ich das noch einmal in Deutsch zu Gunsten aller einstelle.. Kurze Vorgeschichte: dieser Artikel erschien im Jahre 89 in der englischen Zeitschrift "On the Bell" anlässlich eines schlimmen Unfalles, der einen Kameraden in den finanziellen Ruin trieb und böse Parallelen zeigte. Alles schon mal dar gewesen, LEIDER! Wer meint, ich würde Selbstdarstellung betreiben:Einfach überlesen.. Gruß Klaus ********************************************** Feuerwehr -ein lebensgefährliches Hobby von Klaus Bethge ======================================= Freiwillige sind Idealisten, die selbstlos für ihre Gemeinden arbeiten. In Deutschland ist der größte Teil des Brandschutzes von solchen "Individuen" getragen. Menschen, die willens sind, ihre Freizeit und ihre Kenntnisse einzubringen für eine große Sache. Gemeinden (bitte beachten: geschrieben 1989!) von 100.000 oder weniger Einwohnern haben diese Freeiwilligen FW, neben den Berufsfeuerwehren (der größeren Gemeinden) Tatsache: Historisch bedingt haben sie dieses System, anders als das der "Teilzeitfeuerwehr" (in England) gewählt und die Freiwilligen Feuerwehren sind Deutschlands größte und älteste Bürgerbewegung. Wie auch immer, ein bemerkenswerter Wechsel in diesem Dienst zeigt sich jetzt. Viele FFw-Leute erhalten nicht die Hilfe, die sie von dem Rest der Bürger erwarten können. Viele von ihnen sind gezwungen, den Alarmruf zu ignorieren, weil ihre Arbeitgeber ihre Abwesenheit nicht mehr tolerieren, wenn eine Aufgabe, Feuer oder andere Alarme sie rufen. Dieses ist illegal, aber was kann man machen, wenn der Chef einfach sagt, seine Firma kann die Abwesenheit von Angestellten nicht ertragen? Oder er sagt dem Feuerwehrmann, so ganz nebenbei, das er seine Firma organisatorisch umstellen muss und einige freistellen muss? Alle Feuerwehrleute sind durch den Feuerwehrverband (ich weiß, FUK, aber ein Artikel für das Ausland) versichert, nur diese zahlen ihre Entschädigungen auf der Basis des derzeitigen Einkommens. Was das heißt zeigt der folgende Fall: Am 24. September 89 brannte ein Großmarkt in Bayern und ein 34jähriger Feuerwehrmann wurde unter dem brennenden Gut begraben. Obwohl er von seinen Kameraden befreit werden konnte verlor er später auf Grund der Verletzungen ein Bein und eine seiner Hände blieb gelähmt. Gerade weinige Monate zuvor hatte er sich eine Zimmerei aufgebaut, mit entsprechenden Krediten. Zu der Zeit des Unfalles war sein persönliches Einkommen sehr niedrig, weil die Firma sich erst einmal etabilieren musste. Er hat alles verloren! Natürlich zahlte die Versicherung für seine Heilbehandlungen aber seine Unfallrente wurde nach seinem derzeitigen Einkommen berechnet. Er bekam 1400.-DM/Monat plus eine Einmalzahlung von 2800.-DM Dieses alles deckte weder seine Kreditkosten noch seine (noch abzuzahlenden ) Maschinenkosten. Das Gesetz sagte, er hätte alle seine Umkosten von dem Verursacher einfordern können, aber aber dieser Fall konnte nicht greifen, da es hier keinen Schuldigen (keine Brandstiftung!) gab. Wenn dieser Fall in den USA eingetreten wäre, dann hätte er etwa 180.000.-DM erhalten. Ein bemerkenswerter Unterschied. Viele Verantwortliche in den Behörden (und entsprechende Institutionen) wissen nicht, welche Ressource diese Freiwilligen sind. Viele Freiwilligen zahlen für ihre Ausrüstung selber mal eben 800.-DM aus ihren eigenen Taschen. Der Druck kommt von allen Seiten! Egal, ob es die "Bosse" sind oder der Druck aus den Familien, das ist völlig unwichtig. Da darf es keinen wundern, wenn es schwierig wird, neue Mitglieder zu werben. Es ist ein Zeichen der Zeit, dass jedermann die Hilfe der Freiwilligen in Anspruch nimmt, aber wenige bereits sind, den Preis dafür zu zahlen. Wenn diese Einstellung um sich greift, die Gesellschaft wird der Verlieren sein, weil eines Tages der Alarm geht - und keiner kommt.. ========================================== Wie geschrieben, ich hatte diesen Artikel schon fast vergessen, aber die Geschichte "Quirla" hat mir vor Augen geführt, dass sich nichts, aber auch gar nichts geändert hat.. Viele Sonntagsreden wohlfeil, und nicht mehr! sorry for any incovinience Klaus Voice of reason | |||||
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Autor | Kai 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 513293 | |||
Datum | 07.10.2008 22:19 | 83458 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyGute Frage. Wird sich teilweise recht schwer ermitteln lassen. In der Praxis wird zumeist der letzte Steuerbescheid als Grundlage genommen. Ist zwar ein denkabrer Ansatz aber mE recht problematisch. Wäre eine Möglichkeit, wobei hier wieder die Frage ist, ob der Selbstständige dieses Jahr den gleichen Verdienst wie im letzten Jahr hat. Geschrieben von Marc Dickey Was hältst du bei einem abhängig Beschäftigten mit diesen Vertragsmodalitäten von dem durchschnittlichen Stundenlohn der letzten drei Monate (einschl. Provisionen) als Grundlage? Das wäre eine Lösung, wobei z.B. bei einem Selbstständigen, Automobil-Verkäufern etc. der Stundensatz dann nicht berauschend sein wird. Der Aufwand, um sein Gehalt zu verdienen, ist richtig hoch. Meinst Du, daß noch Selbstständige an Einsätzen teilnehmen, wenn man ihnen 10 € pro Stunde als Verdienstausfall gibt? Gruß Kai | |||||
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Autor | Kai 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 513294 | |||
Datum | 07.10.2008 22:23 | 83755 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel WittigHier war der Fall etwas klarer, da es ja schon abgeschlossene Verträge gab! Die Versicherung zahlt immer nur den Satz, der im Vertrag steht. Was machst Du z.B., wenn ein Architekt zum Feuerwehreinsatz fährt, verunglückt und im Koma 3 Monate zubringt? Drei Tage vor dem Einsatz hat er einen Millionenauftrag angenommen....Provision mehrere 100.000 €. Was zahlt da die Versicherung als Verdienstausfall? Wie gesagt, es ist immer schwierig zu beurteilen, ob das nun gerechtfertigt war oder nicht. Ein Vertrag, der abgeschlossen wurde, zählt im Prinzip gar nichts. Was wollte denn die Versicherung dem Selbstständigen erstatten? Gruß Kai | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 513296 | |||
Datum | 07.10.2008 22:28 | 83683 x gelesen | |||
Geschrieben von Kai ProbstDas wäre eine Lösung, wobei z.B. bei einem Selbstständigen, Automobil-Verkäufern etc. der Stundensatz dann nicht berauschend sein wird. Der Aufwand, um sein Gehalt zu verdienen, ist richtig hoch. Meinst Du, daß noch Selbstständige an Einsätzen teilnehmen, wenn man ihnen 10 € pro Stunde als Verdienstausfall gibt? 1. Es ging in deinem Beispiel nicht um einenSelbständigen sondern um einen abhängig Beschäftigten. 2. Och, ich kenne eine Stadt, die Selbständigen pro Einsatz pauschal 10 € zahlen möchte. Bei einer (ermittelten) durchschnittlichen Einsatzdauer von 2 Stunden. Ach so: Natürlich nurin der Zeit von Mo-Fr 7.00-17.00 Uhr. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Kai 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 513322 | |||
Datum | 08.10.2008 09:34 | 83545 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc Dickey1. Es ging in deinem Beispiel nicht um einenSelbständigen sondern um einen abhängig Beschäftigten. Du weißt, wieviel Automobilverkäufer als Fixum bekommen? Manchmal nur 500 €...Der Rest ist Provision. Wenn man dann seine Zeit beim Einsatz "vertrödelt", kann man eben keine Provision bekommen und das ähnelt den Selbstständigen... Gruß Kai | |||||
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Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 517169 | |||
Datum | 28.10.2008 19:06 | 84076 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Kai Probst, Braunschweig--- Die Versicherung zahlt immer nur den Satz, der im Vertrag steht. Was machst Du z.B., wenn ein Architekt zum Feuerwehreinsatz fährt, verunglückt und im Koma 3 Monate zubringt? Drei Tage vor dem Einsatz hat er einen Millionenauftrag angenommen....Provision mehrere 100.000 €. Was zahlt da die Versicherung als Verdienstausfall? Hallo Forum, leider stelle ich fest, dass einige Meinungsäußerungen auf unzureichende Sachkenntnis schließen lassen. Die Feuerwehr-Unfallkassen (bzw. die GUVen) als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zahlen nicht, was im Vertrag steht, sondern das, was dem Feuerwehrangehörigen rechtlich (SGB VII und Satzung, insbesondere Mehrleistungsrichtlinien) zusteht. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. In Thüringen liest sich das so: § 3 Verletztengeld, Übergangsgeld, Nettolohnausgleich, Tagegeld (1) Das gesetzliche Verletztengeld nach § 47 SGB VII bzw. Übergangsgeld nach §§ 49 ff. SGB VII wird bis zur Höhe des tatsächlichen Verdienstausfalles ergänzt. (2) Dem selbständig Tätigen wird als Mehrleistung der Unterschiedsbetrag zwischen dem gesetzlichen Verletztengeld und dem 360. Teil des im Kalenderjahr vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der Maßnahmen der Heilbehandlung um Steuern geminderten Arbeitseinkommens (§ 15 SGB IV) gezahlt. Außerdem werden die nachgewiesenen Rentenversicherungsbeiträge erstattet. Hierbei beträgt das zugrunde zu legende Arbeitseinkommen für die Berechnung des Verletztengeldes mindestens 60 v. H. und für die Mehrleistung mindestens 100 v. H. der zum Zeitpunkt des Arbeitsunfalls maßgebenden Bezugsgröße (§ 18 SGB IV). (3) Für alle Versicherten gilt als Höchstbetrag der auf den Kalendertag entfallende Teil des durch Gesetz oder Satzung bestimmten Höchstjahresarbeitsverdienstes. (4) Barleistungen, die der Arbeitgeber gesetzlich oder tariflich zu gewähren hat, gehen dem Anspruch auf Mehrleistungen vor. (5) Für die Dauer der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit wird unbeschadet der Ansprüche nach Abs. 1 und 2 eine Mehrleistung in Höhe von 1/15 des Mindestbetrages des Pflegegeldes nach § 44 Abs. 2 Satz 1 SGB VII je Kalendertag gewährt (Tagegeld). Schüler erhalten diese Leistung für die Dauer der unfallbedingten tatsächlichen Schulunfähigkeit, sofern diese ärztlich bestätigt wurde. (6) Für Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder selbständig sind, gilt Abs. 5 analog. Ich gebe gern zu, dass der Text nicht unbedingt als Trivialliteratur zu lesen ist. Aber das ist nun mal so bei den Texten, die Rechte und Leistungen haargenau beschreiben müssen, weil sie gegebenenfalls als Grundlage für eine Klage beim Sozialgericht dienen sollen. Bei auftretenden Fragen sollte man sich nicht scheuen, seinen Sicherheitsbeauftragten, den Kreisbrandmeister für Sicherheit oder die Mitarbeiter der FUK zu fragen. Mit kameradschftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | |||||
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Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 517232 | |||
Datum | 28.10.2008 22:12 | 83586 x gelesen | |||
Ich meine, dass ich hier mal einen Fall eingespielt habe, der sich vor Jahren im schönen Bayernlande zugetragen hat. Ein FW-Kamerad hatte gerade eine Zimmerei gegründet, Hypotheken aufgenommen, Maschinen gekauft etc Er stand am Anfang und sein Einkommen war (damals) nominell wenig mehr über 1500.-DM (oder so) Bei einem Gebäudebrand wurde er so schwer verletzt, dass er erwerbsunfähig wurde.. Neben einer einmaligen Abfindung wurde seine Rente nach dem derzeitigen Einkommen berechnet, er war schlicht "fertig" Die Rente richtet sich nach seinem Einkommen - und nicht, nach dem, was er bei glattem Lebensweg zu erwarten hätte. Das ist bitter, aber das ist leider so. In diesem Fall gab es keinen Schuldigen (Brandstiftung), an den er sich hätte im Zuge des Schadensersatzes wenden können. Gruß Klaus | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 517234 | |||
Datum | 28.10.2008 22:20 | 83536 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus BethgeIn diesem Fall gab es keinen Schuldigen (Brandstiftung), an den er sich hätte im Zuge des Schadensersatzes wenden können. Dafür gibt es die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 517236 | |||
Datum | 28.10.2008 22:24 | 83446 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerDafür gibt es die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Stimmt natürlich. Nur, wenn man als junger Handwerker, der gerade beginnt, diese im Gottvertrauen und mangels Geld nicht abschließt, dann ist man arm dran. Gruß Klaus | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 517239 | |||
Datum | 28.10.2008 22:32 | 83555 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus BethgeNur, wenn man als junger Handwerker, der gerade beginnt, diese im Gottvertrauen und mangels Geld nicht abschließt, dann ist man arm dran. Interessant ist, wenn man erst gar keine Versicherung dieser Art erhält. Liegt ja nicht selten an irgendwelchen Vorschädigungen. In einem solchen Fall sollte man sich auch Gedanken über die weitere Tätigkeit in der Feuerwehr machen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 517241 | |||
Datum | 28.10.2008 22:39 | 83259 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyInteressant ist, wenn man erst gar keine Versicherung dieser Art erhält. Liegt ja nicht selten an irgendwelchen Vorschädigungen. In einem solchen Fall sollte man sich auch Gedanken über die weitere Tätigkeit in der Feuerwehr machen. Soweit ich weiß (muss nicht stimmen) orientiert sich die Versicherung auch an dem gegenwärtigen Einkommen und nicht dem, was man mal an Geld erreichen kann. Oder liege ich hier verkehrt? Auf jeden Fall sind die nicht billig und für einen jungen Existenzgründer ein Kostenfaktor der gerne vor sich her geschoben wird. Ob das klug ist oder nicht , das ist nicht das Thema Gruß Klaus | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 517478 | |||
Datum | 29.10.2008 19:09 | 83249 x gelesen | |||
Mahlzeit Geschrieben von Harald Hilpert seinen Sicherheitsbeauftragten, Ob das der richtige Ansprechpartner ist ? Aufgaben Sicherheitsbeauftragter Wie viele Feuerwehr haben überhaupt einen? Geschrieben von Harald Hilpert den Kreisbrandmeister für Sicherheit Wer ist denn das schon wieder ? Schade das das Saarland keine Kreisbrandkasper kennt.. Geschrieben von Harald Hilpert die Mitarbeiter der FUK zu fragen. Das klingt doch deutlich besser .. alternativ auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Anwalt der sich damit auskennt... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 517481 | |||
Datum | 29.10.2008 19:21 | 83086 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald HilpertBei auftretenden Fragen sollte man sich nicht scheuen, seinen Sicherheitsbeauftragten, den Kreisbrandmeister für Sicherheit oder die Mitarbeiter der FUK zu fragen. Auch ein Gespräch mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit des Trägers der Feuerwehr (i.d.R. also Stadt/Gemeinde) dürfte nicht verkehrt sein. Nur wundert euch nicht wenn dieser möglicherweise verwundert ist, daß die Fw was mit der Stadt/Gemeinde zu tun hat. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 517539 | |||
Datum | 29.10.2008 20:42 | 83116 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus Bethge
Jap. Sie orientiert sich an der Summe, die man Versichert hat. Ging aber jetzt um Diejenigen, die eine solche Versicherung aufgrund von Vorschädigungen gar nicht erst abschließen können. So was soll es geben... MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 517560 | |||
Datum | 29.10.2008 21:08 | 83260 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschWer ist denn das schon wieder ? Schade das das Saarland keine Kreisbrandkasper kennt.. Du hast recht! Schade dass Ihr im Saarland so was nicht habt! Der "Kreisbrandmeister für Sicherheit" (Bezeichnung in TH) leitetdie Sicherheitsbeauftragten an und stehen in allen Fragen auf diesem Gebiet zur Verfügung. Dazu sind sie besonders geschult. In den Ländern mit Feuerwehr-Unfallkassen (SH,HH,MV,NDS,SA,BB und TH) hat sich das bewährt. (andere Länder haben das teilweise auch!) Geschrieben von Florian Besch Wie viele Feuerwehr haben überhaupt einen? Also nach §22 SGB VII jedes Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten! Feuerwehren sind im Sinne des SGB VII "Hilfeleistungsunternehmen". Bei der Anzahl nicht nur die Einsatzabteilung sondern auch die JF berücksichtigen. Danach müßte nahezu jede FF einen haben. Wenn nicht müßten gute Gründe vorliegen, warum geltendes Bundesrecht (SGB) nicht eingehalten wird. Die Aufgaben des "Sicherheitsbeauftragten in der Feuerwehr" können auf der Seite der FUK NDS (www.fuk.de) angesehen werden. Fachkraft für Arbeitssicherheit ist auch richtig, hab ich in der Aufzählung nur vergessen :-( Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 517563 | |||
Datum | 29.10.2008 21:14 | 83146 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald Hilpert
Aha.,, wieder was dazu gelernt.. Geschrieben von Harald Hilpert Dazu sind sie besonders geschult. In wiefern? Und wo stehen sie in der "Hirachie"? Oder sind sie absolut nur beratend tätig? Geschrieben von Harald Hilpert Also nach §22 SGB VII jedes Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten! Mh.. ich weiß das .. oftmals sehen sich Feuerwehr aber nicht als Teil der Gemeinde.. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 517564 | |||
Datum | 29.10.2008 21:15 | 83067 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald HilpertAlso nach §22 SGB VII jedes Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten! Das Unternehmen als solches ist der Träger der Feuerwehr und nicht die Feuerwehr selbst. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 517568 | |||
Datum | 29.10.2008 21:16 | 83191 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyDas Unternehmen als solches ist der Träger der Feuerwehr und nicht die Feuerwehr selbst. Dann ist in den meisten Fällen damit zu rechnen das das ein Sachbearbeiter für Kindergarten, Feuerwehr und wasweißich in Personalunion macht .. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 517572 | |||
Datum | 29.10.2008 21:26 | 83033 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald Hilpert
Mit einer sehr netten Broschüre übrigens.. aber über Beratungen über Leistungen nach SGB hab ich dort nichts gefunden :-) Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius | |||||
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Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 517575 | |||
Datum | 29.10.2008 21:27 | 83027 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschIn wiefern? Die KBMS werden durch die Feuerwehr-Unfallkasse in Zwei-Tages-Seminaren zu aktuellen Problemen geschult. (sowohl technische Fragen, als auch Recht usw.) Das bringen sie dann in die Feuerwehren im Landkreis. Die KBMS haben keine anderen Rechte oder Pflichten wie die Sicherheitsbeauftragten auch. Sie "beraten" nur und wirken als Multiplikatoren. Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | |||||
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Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 517577 | |||
Datum | 29.10.2008 21:30 | 83063 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyDas Unternehmen als solches ist der Träger der Feuerwehr und nicht die Feuerwehr selbst. Ja, so kann man das (bei Euch) sehen. Die Unfallversicherungsträger (hier FUK) hat aber die Möglichkeit, im Rahmen der Satzung Recht zu setzen. Und bei uns ist das Hilfeleistungsunternehmen die FF. Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 517591 | |||
Datum | 29.10.2008 21:59 | 83237 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald HilpertDie Unfallversicherungsträger (hier FUK) hat aber die Möglichkeit, im Rahmen der Satzung Recht zu setzen. Und bei uns ist das Hilfeleistungsunternehmen die FF. Man betrachtet also die Feuerwehr getrennt? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 517770 | |||
Datum | 30.10.2008 15:44 | 83074 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyMan betrachtet also die Feuerwehr getrennt? Ja! Genau so ist es. Dazu gibt es in der Satzung einen Paragraphen: § 26 Sicherheitsbeauftragte (1) Feuerwehren mit mehr als 20 Beschäftigten haben einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Als Beschäftigte gelten auch die nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII genannten Personen. In den Unfallverhütungsvorschriften wird die Zahl der Sicherheitsbeauftragten unter Berücksichtigung der in den Unternehmen für Leben und Gesundheit der Versicherten bestehenden arbeitsbedingten Gefahren und der Zahl der Beschäftigten bestimmt (§ 15 Abs. 1 Nr. 7 SGB VII). (2) Die Sicherheitsbeauftragten haben die Träger des Brandschutzes bei den Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen. (3) Sie haben sich insbesondere fortlaufend von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen und den Träger des Brandschutzes auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam zu machen (§ 22 Abs. 2 SGB VII). (4) Die Sicherheitsbeauftragten dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden (§ 22 Abs. 3 SGB VII). Damit wird sichergestellt, dass der Sicherheitsbeauftragte der Feuerwehr sich "nur" um feuerwehrrelevante Fragen kümmern muss. Das ist fachlich besser als wenn der Sicherheitsbeauftragte der Gemeinde dass mitmachen muss. Der braucht Breitbandwissen vom Kindergarten über die Verwaltung zum Bauhof, Friedhofswesen usw. In größeren Firmen gibt es doch auch für verschiedene Bereiche einzelne Sicherheitsbeauftragte. Warum sollte das in der "Firma" Gemeinde nicht so sein? Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | |||||
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Autor | Kai 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 517802 | |||
Datum | 30.10.2008 17:53 | 83155 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald HilpertIch gebe gern zu, dass der Text nicht unbedingt als Trivialliteratur zu lesen ist. Aber das ist nun mal so bei den Texten, die Rechte und Leistungen haargenau beschreiben müssen, weil sie gegebenenfalls als Grundlage für eine Klage beim Sozialgericht dienen sollen. Schön, und was ist bei meinem Fall mit dem Architekten? Was ist mit dem Autoverkäufer? Da glaubt doch wohl niemand, dass man die versäumten Provisionen auch nur ansatzweise erstattet bekommt...Und darum ging es mir! Gruß Kai | |||||
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Autor | Kai 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 517803 | |||
Datum | 30.10.2008 17:58 | 83201 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald HilpertGeschrieben von ---Kai Probst, Braunschweig--- Wieso? Du hast doch selbst geschrieben, dass die Versicherung nur aufgrund des Vertrages eine Summe erstattet, deren Konditionen im Vertrag selbst geregelt sind. Wie wird das "Höchstjahresarbeitsverdienst" definiert? Sind da Provisionen enthalten? Ist es das gemittelte Entgelt bei abhän. Beschäftigten,/Gehalt/Umsatz bei Selbstständigen? Gruß Kai | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 517805 | |||
Datum | 30.10.2008 18:05 | 83187 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Kai Probst Schön, und was ist bei meinem Fall mit dem Architekten? Was ist mit dem Autoverkäufer? Da glaubt doch wohl niemand, dass man die versäumten Provisionen auch nur ansatzweise erstattet bekommt...Und darum ging es mir! Die gesetzliche Sozialversicherung soll im Falle der Arbeitsunfähigkeit als Folge eines Arbeitsunfalls verhindern, dass der Versicherte völlig ohne Geld dasteht. Es ist nicht Sinn und Zweck der Sozialversicherung entgangene Gewinne zu ersetzen (das tut auch die Krankenversicherung nicht). Beim (selbständigen) Architekten berechnet sich das Verletztengeld aus dem Arbeitseinkommen, das im Kalenderjahr zuvor erzielt wurde. Nachweis ist der Einkommensteuerbescheid. Bei Versicherten mit unregelmäßigem Einkommen (da brauchts keinen Autoverkäufer, das trifft schon jeden Akkordarbeiter) ist die Bemessungsgrundlage des Bruttoeinkommen der letzten drei Monate vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947) | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 517848 | |||
Datum | 30.10.2008 19:43 | 83001 x gelesen | |||
Geschrieben von Kai ProbstWieso? Du hast doch selbst geschrieben, dass die Versicherung nur aufgrund des Vertrages eine Summe erstattet, deren Konditionen im Vertrag selbst geregelt sind. Wie wird das "Höchstjahresarbeitsverdienst" definiert? Sind da Provisionen enthalten? Ist es das gemittelte Entgelt bei abhän. Beschäftigten,/Gehalt/Umsatz bei Selbstständigen? Hallo, das ist in den meisten Fällen über Höchstgrenzen in den Satzungen der FUK geregelt. So etwas gibt es nicht nur im Krankheitsfall, sondern auch für Lohnfortzahlungen im Einsatzfall oder bei Besuch der Feuerwehrschule. Das ist aber nichts neues, das wurde bei uns schon vor 15 Jahren im Zugführerlehrgang in den Rechtsgrundlagen gelehrt. Gruß Heinrich | |||||
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Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 517874 | |||
Datum | 30.10.2008 20:27 | 83079 x gelesen | |||
Hallo Kai, hier ist was durcheinander gekommen! Mein Beitrag begann mit "Hallo Forum", das vorhergehende war das Zitat. also: Eine private Versicherung zahlt nur das, was vertraglich vereinbart ist. In der gesetzlichen Unfallversicherung funktioniert das anders: Dort geht es nach dem tatsächlichen Verdienst, wobei es die Regelungen zum "Mindestjahresarbeitsverdienst" und "Höchstjahresarbeitsverdienst" (HJAV) nach §85 SGB VII gibt. Bei uns in TH ist der HJAV "das dreifache der Bezugsgröße". Die Bezugsgröße wird durch den Bund in der Mitte eines jeden Jahres neu errechnet und gilt für die gesamte Sozialversicherung. Der Mindest-JAV wird z. B. dann gebraucht, wenn ein 1-EURO-Jobber einen Unfall hatte. Seine Leistungen werden dann so brechnet, als ob er den Midest-JAV hätte. Leider kann man im Forum nicht alle Fassetten der Berechnung darstellen. Schau mal bei eurer FUK auf www.fuk.de nach (Satzung, Mehrleistungsrichtlinien usw.) oder frag dort mal an. Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | |||||
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Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 517883 | |||
Datum | 30.10.2008 21:05 | 83031 x gelesen | |||
Hier stehts: http://www.fuk.de/pdf-dl.php?id=277&type=1 Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | |||||
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Autor | Kai 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 517971 | |||
Datum | 31.10.2008 09:33 | 82990 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierDie gesetzliche Sozialversicherung soll im Falle der Arbeitsunfähigkeit als Folge eines Arbeitsunfalls verhindern, dass der Versicherte völlig ohne Geld dasteht. Es ist nicht Sinn und Zweck der Sozialversicherung entgangene Gewinne zu ersetzen (das tut auch die Krankenversicherung nicht). Und da gibt es keine Höchstgrenzen, was gezahlt werden kann? Gruß Kai | |||||
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Autor | Kai 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 517973 | |||
Datum | 31.10.2008 09:38 | 83022 x gelesen | |||
Geschrieben von Heinrich BrinkmannHallo, Als gut verdienender Selbstständiger (wie mein ehemaliger Nachbar, Architekt) wären die Grenzen dann bestimmt schnell erreicht...Wie hoch ist denn die Grenze? Bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall war mir die Grenze schon bekannt. Gruß Kai | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 518070 | |||
Datum | 31.10.2008 14:08 | 83104 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Kai Probst Und da gibt es keine Höchstgrenzen, was gezahlt werden kann? Doch, gibt es. Wobei teilweise - gerade im Feuerwehrbereich - Zusatzversicherungen bestehen, die höhere Beträge ermöglichen. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947) | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 518198 | |||
Datum | 01.11.2008 13:41 | 82872 x gelesen | |||
Geschrieben von Kai ProbstWie hoch ist denn die Grenze? Bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall war mir die Grenze schon bekannt. Für den Bereich, den die FUK abdeckt, müsstest du dort mal nachfragen, ob es das dort auch Online gibt, weiß ich nicht. Für den Bereich Lohnausfall wegen Einsatz / Fortbildung an LFS wird das die Gemeinde wissen, es wird dort in einer Satzung stehen. Gruß Heinrich | |||||
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Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 518552 | |||
Datum | 02.11.2008 21:44 | 82877 x gelesen | |||
Geschrieben von Kai ProbstWie hoch ist denn die Grenze? Schau doch noch mal unter dem Link nach, mit dem ich dir neulich geantwortet habe. Dort ist für die FUK Niedersachsen alles erläutert. Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | |||||
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