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Thema | Wikipedia Artikel Atemschutz | 11 Beträge | |||
Rubrik | Atemschutz | ||||
Infos: | |||||
Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 519670 | |||
Datum | 06.11.2008 15:12 | 8545 x gelesen | |||
Hoi, ich habe gerade mal spaßeshalber den Wikipedia Artikel Atemschutzgeräteträger überflogen. Inhaltlich wird hier bei den Anforderungen nur auf die Anforderungen nach Dv7 eingegangen. Mir stellen sich da ein paar Fragen: - wenn in anderen BOS Atemschutz getragen wird, richten die sich in Sachen Anforderungen nach der FwDv7, der BGR 120 oder wieder was ganz anderem? - Die Aussage "Röntgen nur alle 72 Monate" -> Das ist doch eine Festlegung, die jeder Arzt für sich trifft, oder? Bin noch nicht ganz schlüssig, was in dem Artikel noch alles faul ist. Vielleicht lässt das ja in Gemeinschaftsarbeit ein wenig entflechten. MfG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] www.atemschutzunfaelle.eu - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | |||||
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Autor | Andr8é S8., Wuppertal / NRW | 519673 | |||
Datum | 06.11.2008 15:31 | 5476 x gelesen | |||
Hallo Ingo, Geschrieben von Ingo Horn der BGR 120 oder wieder was ganz anderem? In der BGR 120 ist das sicher nicht geregelt. ;-) Die BGR 190 bzw die GUV-R 190 regelt diesen Bereich. Das THW hat für seinen Bereich meines Wissen nach die FwDV 7 eingeführt. Im Zweifelsfall den Unfallversicherungsträger kann darüber die Aussage treffen. Die werden aber immer auf die GUV-R 190 verweisen, wenn es in der Organisation nichts anderes gibt. Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.abcgefahren.de/ Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching, z. Zt. Amberg / Bayern | 519674 | |||
Datum | 06.11.2008 15:35 | 4856 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ingo Horn - Die Aussage "Röntgen nur alle 72 Monate" -> Das ist doch eine Festlegung, die jeder Arzt für sich trifft, oder? kann ich bestätigen. War erst beim Röntgen. Erst wenn der Arzt ein Neues will, muss man auch ein Neues machen Geschrieben von Ingo Horn - wenn in anderen BOS Atemschutz getragen wird, richten die sich in Sachen Anforderungen nach der FwDv7, der BGR 120 oder wieder was ganz anderem? Nachdem z.B. das THW ihre AGT auch bei Feuerwehren ausbilden lassen (ist zumindest hier so), geh ich mal davon aus, dass diese dort auch nach FwDV 7 angelehrt werden (weiß es allerdings nicht sicher). Gruß Dies alles ist meine Meinung! Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun! | |||||
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Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 519675 | |||
Datum | 06.11.2008 15:41 | 5033 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von André Schild In der BGR 120 ist das sicher nicht geregelt. ;-) Ups :-P. Ich hätte doch erst googeln sollen, als ich unsicher war ;) Geschrieben von André Schild Das THW hat für seinen Bereich meines Wissen nach die FwDV 7 eingeführt. Was ist mit HiOrgs, Polizei etc? Gibts da AGT und wenn ja: Welche Richtlinien gelten da? MfG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] www.atemschutzunfaelle.eu - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | |||||
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Autor | Mark8us 8S., Solingen / Nordrhein-Westfalen | 519676 | |||
Datum | 06.11.2008 15:42 | 4917 x gelesen | |||
Hallo Andre, das THW richtet sich im Bereich Atemschutz auch nach der FwDV 7. Es gibt dafür sogar eine separate DV für das THW mit einigen kleineren Abweichungen und Anpassungen für das THW. Gruß Markus | |||||
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Autor | Andr8é S8., Wuppertal / NRW | 519678 | |||
Datum | 06.11.2008 15:46 | 4883 x gelesen | |||
Hallo Ingo, Geschrieben von Ingo Horn Was ist mit HiOrgs, Polizei etc? Gibts da AGT und wenn ja: Welche Richtlinien gelten da? Wie von mir geschrieben: BGR bzw. GUV-R 190 Und ja das gibt es AGT. Und der Bund hat mit der Auslieferung dieser Persönlichen Schutzausrüstung auch dafür gesorgt. BTW: Selbst das Tragen einer FFP-Maske aus einem Infektionsschutzset macht mich zum Atemschutzgeräteträger. Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.abcgefahren.de/ Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | |||||
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Autor | Andr8é S8., Wuppertal / NRW | 519680 | |||
Datum | 06.11.2008 15:49 | 4968 x gelesen | |||
Hallo Markus, Geschrieben von Markus Schuchert das THW richtet sich im Bereich Atemschutz auch nach der FwDV 7. Danke für den Hinweis! Kann man auf die DV irgendwie zugreifen. Besonders die kleinen Abweichungen und Anpassungen würden mich interessieren. Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.abcgefahren.de/ Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | |||||
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Autor | Mark8us 8S., Solingen / Nordrhein-Westfalen | 519682 | |||
Datum | 06.11.2008 16:14 | 4742 x gelesen | |||
Hallo Andre, habe mir die dieses Jahr runtergeladen, da ich AGT für den OV unseres THW mit ausgebildet habe und mich das halt auch itneressierte welche eventuellen "Änderungen" es im Bezug zur FwDV 7 gibt. Ich schaue gleich mal direkt in den Unterlagen zu dem Lehrgang nach und kann sie Dir dann per Email schicken oder soll ich Dir ein Druckexemplar eben nach Wuppertal bringen ? *grins* Schick mir mal ne PM mit Deiner Email und dann machen wir das schon. Gruß Markus | |||||
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Autor | Manu8el 8W., Zell am Ebersberg / Bayern | 519707 | |||
Datum | 06.11.2008 20:23 | 4634 x gelesen | |||
Eine Röntgenaufnahme darf normalerweise nur gemacht werden wenn der Verdacht einer Verletzung oder Erkrankung naheliegt. Deswegen ist das Thema bei der G26.3 Untersuchung etwas zwiespältig. Also liegt es normal in der Entscheidung des Arztes ob er eine Röntgenaufnahme des Thorax macht oder nicht. Bei unserem Arzt wird es folgendermaßen gehandhabt: Röntgenaufnahme des Thorax bei der ersten G26.3 Untersuchung, falls keine Verletzung,Erkrankung oder Beschwerden auftreten Röntgenaufnahme alle 9 Jahre (also jeder 3. Regeluntersuchung). | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 519716 | |||
Datum | 06.11.2008 22:10 | 4610 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel WambachEine Röntgenaufnahme darf normalerweise nur gemacht werden wenn der Verdacht einer Verletzung oder Erkrankung naheliegt. Oder um eine solche auszuschließen. Vgl. Röntgen Thorax bei der Küchentauglichkeit zum Ausschluß TB. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 519773 | |||
Datum | 07.11.2008 13:56 | 4296 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerOder um eine solche auszuschließen. Vgl. Röntgen Thorax bei der Küchentauglichkeit zum Ausschluß TB. Wobei das auch nichts taugt. Früher musste man sie regelmäßig wiederholen, jetzt nur noch bei Neueinstellung. Wenn man 30 Jahre im gleichen Laden arbeitet, ist das letzte Bild auch sehr alt. Gruß Heinrich | |||||
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