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ThemaSpiegel Toter Winkel nachrüsten15 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorKlau8s R8., Ballrechten-Dottingen / Baden-Württemberg520024
Datum08.11.2008 20:476537 x gelesen
Hallo,

ich steh grad etwas aufm schlauch :

ich dachte, es geht hauptsächlich darum, den spiegel an der frontscheibe nachzurüsten. oder hab ich da was falsch verstanden ?

Link

und jetzt geht es um die an der seite, oder ?


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AutorKlau8s R8., Ballrechten-Dottingen / Baden-Württemberg520027
Datum08.11.2008 20:504700 x gelesen
also ich ging nur darum, diesen nachzurüsten


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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen520029
Datum08.11.2008 20:534688 x gelesen
Das mit dem Rampenspiegel und dem Weitwinkel an der Seite ist ja schon älter.

Den für den toten Winkel vorm Fahrzeug muss man zur Zeit noch nicht nachrüsten.

Muss der Weitwinkel eigentlich auch auf der Fahrerseite angebaut werden?


Grüße
Jens

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AutorDirk8 S.8, Spaichingen / BW520039
Datum08.11.2008 23:294468 x gelesen
Hier mal der link für den Spiegel, da steht drinn das bis spätestens April 2009 alle LKW nachgerüstet werden müßen.



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AutorDirk8 S.8, Spaichingen / BW520040
Datum08.11.2008 23:324573 x gelesen
http://www.bmvbs.de/Verkehr/Gueterverkehr-Logistik/Links-fuer-Berufskraftfahrer-,2924.1000041/Tiefensee-Lkw-muessen-verbesse.htm?global.back=/Verkehr/Gueterverkehr-Logistik-%2C2924/Links-fuer-Berufskraftfahrer.htm


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AutorJürg8en 8H., Herne / NW520041
Datum09.11.2008 00:354390 x gelesen
Die Nachrüstpflicht gilt für alle Lkw, die ab 1. Januar 2000 zugelassen worden sind.

Bitte den letzten Satz beachten! Da fallen dann viele LKW der HiOrgs raus.


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht!

Die neue HP des OV Herne unter www.thw-herne.de

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AutorDomi8nik8 G.8, Grünsfeld / Baden-Württemberg520042
Datum09.11.2008 01:474391 x gelesen
Die Nachrüstpflicht gilt für alle Lkw, die ab 1. Januar 2000 zugelassen worden sind.

Steht das dann für die Erstzulassung oder einfach allgemein eine Zulassung, da ein Fahrzeug ja Erstzulassung 1995 haben kann aber bei der jeweiligen Kommune oder Besitzer erst im Jahr 2002 angemeldet wurde.


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg520043
Datum09.11.2008 02:374284 x gelesen
Geschrieben von Dominik GötzingerSteht das dann für die Erstzulassung oder einfach allgemein eine Zulassung, da ein Fahrzeug ja Erstzulassung 1995 haben kann aber bei der jeweiligen Kommune oder Besitzer erst im Jahr 2002 angemeldet wurde.

Scherzkeks ;-)

Es geht um den Tag der Erstzulassung.

Gruß und N8!

Markus


Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer
(Antoine de Saint-Exupery)

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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen520046
Datum09.11.2008 04:174324 x gelesen
Das liesst sich für mich nicht so, als ob das schon in nationales Recht umgesetzt wurde.


Grüße
Jens

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AutorJürg8en 8H., Herne / NW520052
Datum09.11.2008 09:094206 x gelesen
Das gilt NATÜRLICH für die Erstzulassung. Sonst könnten solche Deadlines ja immer durch Abmelden und wieder Anmelden unterlaufen werden.


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht!

Die neue HP des OV Herne unter www.thw-herne.de

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AutorJose8f F8., Siebenaich / BW520061
Datum09.11.2008 10:224208 x gelesen
Für mich ist das der letzte Stand der für mich als Gerätewart gilt aussage der LFS Baden-Württemberg

Nachrüstpflicht LFS


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AutorJose8f F8., Siebenaich / BW520064
Datum09.11.2008 10:244187 x gelesen
Sry das mit dem link hat nicht funktioniert hier nochmal normal der link http://www.lfs-bw.de/servlet/PB/menu/1258041/index.html


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AutorOlaf8 L.8, Preetz / S-H520066
Datum09.11.2008 10:474171 x gelesen
In einer Info der LFS S-H zu diesem Thema

http://www.lfs-sh.de/LFS_2005/Ausbildung/Fahrzeugspiegel.php

ist zu lesen, dass "Seit dem 01. Juni 2008 ist die Richtlinie 2007/38/EG „Nachrüstung von schweren Lastkraftwagen mit Spiegeln oder anderen Einrichtungen für indirekte Sicht ( z.B. Videokamerasysteme)“ in deutsches Recht umgesetzt worden."

Olaf


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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen520087
Datum09.11.2008 12:044162 x gelesen
Dort ist zu lesen:

Geschrieben von lfs-sh.de Ein Nachrüstpflicht für Frontspiegel der Klasse VI besteht nicht.


Grüße
Jens

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AutorSeba8sti8an 8D., Sundern / NRW520104
Datum09.11.2008 12:444159 x gelesen
Hallo zusammen
Also es geht bei den Spiegeln um den Rampenspiegel (der an der Tür ist um den Bortstein zu sehen)und um den Weitwinkelspiegel (der kleine über dem Hauptspiegel).Der unterschied ist der wölbungsradius von den Spiegelgläsern (neu 300mm alt 400mm).Die Nachrüstpflicht ist ab April 2009 aber ab Oktober 2008 müssen die Spiegel bei der Hauptuntersuchung und oder bei der Sicherheitsprüfung (SP) vorhanden sein sonst gibt es KEINE neue Plakette.Da Feuerwehrfahrzeuge nur jedes Jahr zum HU bzw SP müssen kann es passieren das die Fahrzeuge bis März 2009 nicht alle bei einer untersuchung waren sodas man sich selber darum kümmern muss.Um zu erkennen welche spiegel verbaut sind haben alle LKW Werkstätten und Tüv Stationen schablonen zum anhalten an die Spiegelgläser.
Bei Mercedes und MAN gibt es eigentlich keine schwierigkeiten bei anderen Fabrikaten müssen teilweise ganze Spiegel getauscht werden was natürlich nicht grade billig ist.


schönen Sonntag noch.


Der Weg ist das Ziel

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 08.11.2008 20:47 Klau7s R7., Ballrechten-Dottingen
 08.11.2008 20:50 Klau7s R7., Ballrechten-Dottingen
 08.11.2008 20:53 ., Bremervörde
 08.11.2008 23:29 Dirk7 S.7, Spaichingen
 08.11.2008 23:32 Dirk7 S.7, Spaichingen
 09.11.2008 00:35 Jürg7en 7H., Herne
 09.11.2008 01:47 Domi7nik7 G.7, Grünsfeld
 09.11.2008 02:37 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 09.11.2008 09:09 Jürg7en 7H., Herne
 09.11.2008 04:17 ., Bremervörde
 09.11.2008 10:22 Jose7f F7., Siebenaich
 09.11.2008 10:24 Jose7f F7., Siebenaich
 09.11.2008 10:47 Olaf7 L.7, Preetz
 09.11.2008 12:04 ., Bremervörde
 09.11.2008 12:44 Seba7sti7an 7D., Sundern
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