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Thema | Spiegel Toter Winkel nachrüsten | 15 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Autor | Klau8s R8., Ballrechten-Dottingen / Baden-Württemberg | 520024 | |||
Datum | 08.11.2008 20:47 | 6574 x gelesen | |||
Hallo, ich steh grad etwas aufm schlauch : ich dachte, es geht hauptsächlich darum, den spiegel an der frontscheibe nachzurüsten. oder hab ich da was falsch verstanden ? Link und jetzt geht es um die an der seite, oder ? | |||||
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Autor | Klau8s R8., Ballrechten-Dottingen / Baden-Württemberg | 520027 | |||
Datum | 08.11.2008 20:50 | 4736 x gelesen | |||
also ich ging nur darum, diesen nachzurüsten | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 520029 | |||
Datum | 08.11.2008 20:53 | 4725 x gelesen | |||
Das mit dem Rampenspiegel und dem Weitwinkel an der Seite ist ja schon älter. Den für den toten Winkel vorm Fahrzeug muss man zur Zeit noch nicht nachrüsten. Muss der Weitwinkel eigentlich auch auf der Fahrerseite angebaut werden? Grüße Jens | |||||
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Autor | Dirk8 S.8, Spaichingen / BW | 520039 | |||
Datum | 08.11.2008 23:29 | 4508 x gelesen | |||
Hier mal der link für den Spiegel, da steht drinn das bis spätestens April 2009 alle LKW nachgerüstet werden müßen. | |||||
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Autor | Dirk8 S.8, Spaichingen / BW | 520040 | |||
Datum | 08.11.2008 23:32 | 4613 x gelesen | |||
http://www.bmvbs.de/Verkehr/Gueterverkehr-Logistik/Links-fuer-Berufskraftfahrer-,2924.1000041/Tiefensee-Lkw-muessen-verbesse.htm?global.back=/Verkehr/Gueterverkehr-Logistik-%2C2924/Links-fuer-Berufskraftfahrer.htm | |||||
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Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 520041 | |||
Datum | 09.11.2008 00:35 | 4425 x gelesen | |||
Die Nachrüstpflicht gilt für alle Lkw, die ab 1. Januar 2000 zugelassen worden sind. Bitte den letzten Satz beachten! Da fallen dann viele LKW der HiOrgs raus. Schönen Gruß ins Forum, Jürgen Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! Die neue HP des OV Herne unter www.thw-herne.de | |||||
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Autor | Domi8nik8 G.8, Grünsfeld / Baden-Württemberg | 520042 | |||
Datum | 09.11.2008 01:47 | 4442 x gelesen | |||
Die Nachrüstpflicht gilt für alle Lkw, die ab 1. Januar 2000 zugelassen worden sind. Steht das dann für die Erstzulassung oder einfach allgemein eine Zulassung, da ein Fahrzeug ja Erstzulassung 1995 haben kann aber bei der jeweiligen Kommune oder Besitzer erst im Jahr 2002 angemeldet wurde. | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 520043 | |||
Datum | 09.11.2008 02:37 | 4328 x gelesen | |||
Geschrieben von Dominik GötzingerSteht das dann für die Erstzulassung oder einfach allgemein eine Zulassung, da ein Fahrzeug ja Erstzulassung 1995 haben kann aber bei der jeweiligen Kommune oder Besitzer erst im Jahr 2002 angemeldet wurde. Scherzkeks ;-) Es geht um den Tag der Erstzulassung. Gruß und N8! Markus Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 520046 | |||
Datum | 09.11.2008 04:17 | 4368 x gelesen | |||
Das liesst sich für mich nicht so, als ob das schon in nationales Recht umgesetzt wurde. Grüße Jens | |||||
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Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 520052 | |||
Datum | 09.11.2008 09:09 | 4242 x gelesen | |||
Das gilt NATÜRLICH für die Erstzulassung. Sonst könnten solche Deadlines ja immer durch Abmelden und wieder Anmelden unterlaufen werden. Schönen Gruß ins Forum, Jürgen Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! Die neue HP des OV Herne unter www.thw-herne.de | |||||
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Autor | Jose8f F8., Siebenaich / BW | 520061 | |||
Datum | 09.11.2008 10:22 | 4251 x gelesen | |||
Für mich ist das der letzte Stand der für mich als Gerätewart gilt aussage der LFS Baden-Württemberg Nachrüstpflicht LFS | |||||
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Autor | Jose8f F8., Siebenaich / BW | 520064 | |||
Datum | 09.11.2008 10:24 | 4221 x gelesen | |||
Sry das mit dem link hat nicht funktioniert hier nochmal normal der link http://www.lfs-bw.de/servlet/PB/menu/1258041/index.html | |||||
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Autor | Olaf8 L.8, Preetz / S-H | 520066 | |||
Datum | 09.11.2008 10:47 | 4210 x gelesen | |||
In einer Info der LFS S-H zu diesem Thema http://www.lfs-sh.de/LFS_2005/Ausbildung/Fahrzeugspiegel.php ist zu lesen, dass "Seit dem 01. Juni 2008 ist die Richtlinie 2007/38/EG „Nachrüstung von schweren Lastkraftwagen mit Spiegeln oder anderen Einrichtungen für indirekte Sicht ( z.B. Videokamerasysteme)“ in deutsches Recht umgesetzt worden." Olaf | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 520087 | |||
Datum | 09.11.2008 12:04 | 4200 x gelesen | |||
Dort ist zu lesen: Geschrieben von lfs-sh.de Ein Nachrüstpflicht für Frontspiegel der Klasse VI besteht nicht. Grüße Jens | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8D., Sundern / NRW | 520104 | |||
Datum | 09.11.2008 12:44 | 4197 x gelesen | |||
Hallo zusammen Also es geht bei den Spiegeln um den Rampenspiegel (der an der Tür ist um den Bortstein zu sehen)und um den Weitwinkelspiegel (der kleine über dem Hauptspiegel).Der unterschied ist der wölbungsradius von den Spiegelgläsern (neu 300mm alt 400mm).Die Nachrüstpflicht ist ab April 2009 aber ab Oktober 2008 müssen die Spiegel bei der Hauptuntersuchung und oder bei der Sicherheitsprüfung (SP) vorhanden sein sonst gibt es KEINE neue Plakette.Da Feuerwehrfahrzeuge nur jedes Jahr zum HU bzw SP müssen kann es passieren das die Fahrzeuge bis März 2009 nicht alle bei einer untersuchung waren sodas man sich selber darum kümmern muss.Um zu erkennen welche spiegel verbaut sind haben alle LKW Werkstätten und Tüv Stationen schablonen zum anhalten an die Spiegelgläser. Bei Mercedes und MAN gibt es eigentlich keine schwierigkeiten bei anderen Fabrikaten müssen teilweise ganze Spiegel getauscht werden was natürlich nicht grade billig ist. schönen Sonntag noch. Der Weg ist das Ziel | |||||
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