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ThemaErste g26.326 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorMich8ael8 G.8, Böttingen / Baden-Württemberg520484
Datum10.11.2008 22:0914118 x gelesen
Hi,
ich mache in den nächsten Wochen meine (ERSTE) g26.3 Untersuchung.
Dazu hätte ich einige Fragen:
- Ist es ein Problem, wenn man eine Zahnspange trägt?
- Gibt es eine Richtlinie für die Fitness? An was kann man sich da orientieren?
- Was muss ich da eigentlich genau machen? z.B. Wie lange muss ich Fahrrad fahren?
- Gibt es sonst noch irgendwelche Sahen, die man beachten sollte?
und zu guter letzt...
- kann man die Untersuchung wiederholen, falls man sie nicht schaffen sollte?

Für eine Antwort würde ich mich sehr freuen.


Mit Kameradschaftlichem Gruß

Michael


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AutorAdri8an 8H., Lippstadt / NRW520487
Datum10.11.2008 22:2611524 x gelesen
Geschrieben von Michael Grimm- Gibt es eine Richtlinie für die Fitness? An was kann man sich da orientieren?
- Was muss ich da eigentlich genau machen? z.B. Wie lange muss ich Fahrrad fahren?

Guckst du hier


Wenn du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer. (Antoine de Saint-Exupéry)

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AutorAndr8é P8., Wandlitz / Brandenburg520488
Datum10.11.2008 22:2711510 x gelesen
Hallo!


1. Zahnspange: ich wüsste nicht das, wenn es eine lose ist, dann kannst du die ja draußen lassen, solltest beim Einsatz und bei Übungen dann aber auch daran denken.

2. Ich weiß nicht, wie die G26.3 bei euch aussieht, aber das Thema Fitness war bei uns nur das Fahhradfahren. und das waren meines Erachtens nach so 5 Minuten bei zwei Schwierigkeitsstufen.

3. Man muss zu Beginn eine Urinprobe abgeben, also nicht vorher woanders gehen, weil sonst wird schwierig...

4. Ansonsten war bei uns noch pusten in einen Automaten (Atemvolumen) und ein Hörtest mit drin,m evtl. noch weitere Tests, aber das ist bei mir schon etwas her.


Wiederholen kann man den schon (oder man hat eben keine PA-Zulassung)

Spätestens alle drei Jahre muss man sowieso hin.



Gruß


Andre


Alles was ich von mir gebe, ist meine eigene Meinung!
Ich schreibe hier unabhängig von meiner Wehr!


www.feuerwehr-schoenwalde.de

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AutorAdri8an 8H., Lippstadt / NRW520491
Datum10.11.2008 22:3311137 x gelesen
Geschrieben von Michael Grimm- Gibt es sonst noch irgendwelche Sahen, die man beachten sollte?
und zu guter letzt...


Arzt und evtl. anwesende Helferinnen sind meist recht froh, wenn man auch vor der Untersuchung noch eine Dusche nimmt....


Wenn du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer. (Antoine de Saint-Exupéry)

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AutorTors8ten8 S.8, Bochum / Nordrhein-Westfalen520494
Datum10.11.2008 22:4711452 x gelesen
Geschrieben von André Podschun3. Man muss zu Beginn eine Urinprobe abgeben, also nicht vorher woanders gehen, weil sonst wird schwierig...

Wofür das? Ist bei uns nicht der Fall...

Gruß aus dem Pott

Torsten Schild


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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern520495
Datum10.11.2008 22:5011198 x gelesen
In Urinproben zeigen sich oft Krankheiten und ähnliches, die von außen nicht sofort erkennbar sind.
Bei uns ist außerdem eine Blutentnahme erforderlich.


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AutorAdri8an 8H., Lippstadt / NRW520497
Datum10.11.2008 22:5311299 x gelesen
Erkennen durch Urinprobe:
Erkrankungen der Niere (Nierensteine, Nierentumoren, Entzündungen, …)
Kohlenhydratstoffwechselstörungen (Diabetes mellitus)
Leber- und hämolytische Erkrankungen.

Die G26.3 stellt ja so eine Art Empfehlung dar, beim letzten Mal beim Werkarzt habe ich z.B. ohne Belastungs-EKG die Bescheinigung erhalten, nur Ruhe-EKG. Das fand ich schon eher bedenklich...


Wenn du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer. (Antoine de Saint-Exupéry)

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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt520499
Datum10.11.2008 22:5411223 x gelesen
Geschrieben von Torsten SchildWofür das? Ist bei uns nicht der Fall...
Durfte ich auch bei meinen bisher zwei Untersuchungen machen. Möglicherweise zum Medi- und Drogentest.
Das Fahrrad ist ein normales Belastungs-EKG. Wenn mich nicht alles täuscht ist die Belastung abhängig von Größe oder Gewicht (bin mir grad unsicher).


Homepage der OF BS-Innenstadt

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AutorTors8ten8 S.8, Bochum / Nordrhein-Westfalen520501
Datum10.11.2008 22:5611078 x gelesen
Geschrieben von Adolf HuberBei uns ist außerdem eine Blutentnahme erforderlich.

Wird bei uns auch nicht gefordert. Lediglich zur ersten G 26.3 muss eine Röntgenaufnahme der Lunge mitgebracht werden.

Gruß aus dem Pott

Torsten Schild


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AutorTors8ten8 S.8, Bochum / Nordrhein-Westfalen520502
Datum10.11.2008 22:5711156 x gelesen
Geschrieben von Johannes KrauseWenn mich nicht alles täuscht ist die Belastung abhängig von Größe oder Gewicht (bin mir grad unsicher).

Und wenn mich nicht grad alles täuscht auch vom Alter.

Gruß aus dem Pott

Torsten Schild


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AutorAdri8an 8H., Lippstadt / NRW520503
Datum10.11.2008 22:5911136 x gelesen
Geschrieben von Johannes KrauseDurfte ich auch bei meinen bisher zwei Untersuchungen machen. Möglicherweise zum Medi- und Drogentest.

Wohl eher nicht, wird i.d.R. ein Standard-Urin-Schnelltest sein mit PH / Glukose / Keton / Leuko /Nitrit / Protein / Blut im Urin.


Wenn du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer. (Antoine de Saint-Exupéry)

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg520522
Datum11.11.2008 02:1711060 x gelesen
Geschrieben von Johannes KrauseDurfte ich auch bei meinen bisher zwei Untersuchungen machen. Möglicherweise zum Medi- und Drogentest.

Geschrieben von Adrian HorbertWohl eher nicht, wird i.d.R. ein Standard-Urin-Schnelltest sein mit PH / Glukose / Keton / Leuko /Nitrit / Protein / Blut im Urin.

Wohl eher auch nicht. Zumindest bei uns. Der Doc schmiss beim letzten mal einen pH-Teststreifen ins Becherchen, sagte "alles ok" und kippte das Zeug weg...

Gruß, Markus


Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer
(Antoine de Saint-Exupery)

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern520524
Datum11.11.2008 06:4411120 x gelesen
Da wird mir ja gleich fast wieder schlecht wenn ich sowas lese.
Thorax Röntgen Aufnahmen sind alle 6 Jahre vorgeschrieben.
Seit Ende letztes Anfang diesen Jahres ist die Blutentnahme vorgeschrieben.

Kein Belastungs EKG?
Gratuliere, dann hast du auch keine gültige G26.3 und dein Kommandant, sollte er davon erfahren darf dich auch unter Atemschutz nicht mehr einsetzen.

Im übrigen ist die G26.3 keine Empfehlung, sondern der Arzt muß eine Erklärung abgeben, daß er die Untersuchung so durchführt wie es geschrieben steht.


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen520525
Datum11.11.2008 06:4911047 x gelesen
Geschrieben von Alexander HorcherIm übrigen ist die G26.3 keine Empfehlung (...)

Das wäre neu.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern520527
Datum11.11.2008 07:0311034 x gelesen
3.3 Ermächtigter Arzt1
Grundsätzlich darf die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Atemschutzgeräteträger
nur durch einen dafür ermächtigten Arzt durchgeführt werden. Diese
Ermächtigung wird durch den Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
auf Antrag erteilt (vgl. Kapitel „Ermächtigungsverfahren“). Grundvoraussetzung
sind neben der ärztlichen Qualifikation und der apparativen Ausstattung auch die
vertragliche Verpflichtung des Arztes zur Einhaltung der Untersuchungsgrundsätze. Die
erteilte Ermächtigung ist immer personengebunden, d. h. auch in einer Gemeinschaftspraxis
gilt die Ermächtigung nur für den Arzt, der diese persönlich beantragt und
erhalten hat.
Die Verantwortung für die korrekte Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung,
die Interpretation des Ergebnisses und die darauf basierende Entscheidung
über die Einsatzfähigkeit als Atemschutzgeräteträger liegt grundsätzlich beim
Arzt.
Weicht der Arzt in wesentlichen Punkten vom Untersuchungsgrundsatz ab (z. B. Kniebeugen
anstelle Belastungs-EKG), so hat dies zur Folge, dass die darauf basierende
1 Vgl. Anmerkung zur aktuellen Gültigkeit der entsprechenden Rechtsgrundlage im Kapitel „Rechtsgrundlagen“
3
9
GUV – X 99950
ärztliche Bescheinigung über das Ergebnis der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung
(vgl. Anhang 3) ungültig ist. Dies kann insbesondere dann für den Arzt zu
erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen, wenn die Ursachen eines Unfalls in
Zusammenhang mit einer mangelhaft durchgeführten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung
stehen (z. B. G 26-3-Untersuchung für Träger von schwerem Atemschutz
der Gerätegruppe 3). In diesem Fall muss er sich nicht nur auf Grund der Verletzung der
beruflichen Sorgfaltspflicht verantworten.


Quelle: http://www.guvv-bayern.de/Internet_I-Frame/Files/PDF/Feuerwehr_Broschuere.pdf


Das liest sich nicht nach einer Empfehlung.


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AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg520538
Datum11.11.2008 08:3510967 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Adrian HorbertArzt und evtl. anwesende Helferinnen sind meist recht froh, wenn man auch vor der Untersuchung noch eine Dusche nimmt....

Und je nach dem, wie lange der doc dich auf dem Fahrrad strampeln läst, ist der Rest der Welt auch dankbar für ne dusche danach.

Gruß Patrick


Das war meine Meinung

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AutorHenn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein520654
Datum11.11.2008 17:1210874 x gelesen
Tach !

Geschrieben von Torsten SchildGeschrieben von Johannes Krause
Wenn mich nicht alles täuscht ist die Belastung abhängig von Größe oder Gewicht (bin mir grad unsicher).


Und wenn mich nicht grad alles täuscht auch vom Alter.

Nicht ganz richtig. Das ist nur abhängig von Alter und Gewicht. Die Größe ist nicht relevant.

Wobei die ganze Belastungsprüfung doch eigentlich der Sache nicht gerecht wird. Jedenfalls wenn man es mal aus Einsatzsicht sieht:

Ein AGT mit 40 muss doch an der Seite seines 20-Jährigen Truppkameraden dieselbe Leistung erzielen. Eine Person wird ja nicht leichter nur weil man selbst älter wird.

Gruß Henning


Ob Fahrzeuge, ob Alarmierung..es lebe das "Flensburger Modell" ;) xD
Flensburg..gaaanz oben im Norden :D

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AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg520657
Datum11.11.2008 17:2210671 x gelesen
Hallo Henning!

Geschrieben von Henning RolappWobei die ganze Belastungsprüfung doch eigentlich der Sache nicht gerecht wird

Die Belastungsprüfung soll ja nicht wirklich die Belastungen im Einsatz wiederspiegeln. Die Belastung reicht aber aus, dass evtl. vorhandene Herzprobleme (z. B. Rythmusstörungen) erkannt werden, die bei höherer Belastung massive Probleme verursachen könnten.

Gruß Patrick


Das war meine Meinung

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AutorMich8ael8 G.8, Böttingen / Baden-Württemberg520679
Datum11.11.2008 18:0310744 x gelesen
HI,

dank euch für eure vielen antworten.

mal sehen, was drauß wird.


gruß
Michael


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio520721
Datum11.11.2008 20:2310812 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Alexander HorcherIm übrigen ist die G26.3 keine Empfehlung

Doch, sie ist eine Empfehlung. Das hatte hier schonmal erläutert, inkl. Hinweis, dass das in der G26 selbst steht!

1 Anwendungsbereich
Dieser Grundsatz gibt Empfehlungen für gezielte arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zur Feststellung, ob bei Personen gesundheitliche Bedenken gegen das Tragen von Atemschutzgeräten besteht.
[...]



MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...."

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern521082
Datum12.11.2008 15:3610729 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierGeschrieben von Alexander Horcher"Im übrigen ist die G26.3 keine Empfehlung"

Doch, sie ist eine Empfehlung. Das hatte hier schonmal erläutert, inkl. Hinweis, dass das in der G26 selbst steht!


Dann sag ich eben ...
In Bayern ist die G26.3 keine Empfehlung sondern bindend. Besser?


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio521130
Datum12.11.2008 20:3510688 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Alexander HorcherDann sag ich eben ...
In Bayern ist die G26.3 keine Empfehlung sondern bindend. Besser?


Nein, nicht besser.
Du bist offensichtlich immer noch nicht bereit dir den Text (G26), über den du hier fabulierst, auch nur mal durchzulesen. Und ich habe lange genug in Bayern gearbeitet - Tür an Tür mit vier G26-ermächtigten Ärzten (und bei denen zwei G26.3 Wiederholungen absolviert) - um zu wissen wie die Rechtslage ist.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern521160
Datum12.11.2008 21:3910732 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierNein, nicht besser.
Du bist offensichtlich immer noch nicht bereit dir den Text (G26), über den du hier fabulierst, auch nur mal durchzulesen. Und ich habe lange genug in Bayern gearbeitet - Tür an Tür mit vier G26-ermächtigten Ärzten (und bei denen zwei G26.3 Wiederholungen absolviert) - um zu wissen wie die Rechtslage ist.


Was hat das damit zu tun wie lange du in Bayern warst, wieviele G26 ermächtigte Ärzte du kennst oder wieviele Untersuchungen du in Bayern gemacht hast, mit dem Schreiben vom Bayrischen GUV, was ja auch unanfechtbar in meinem Link geschrieben steht, daß er Untersuchungen die nicht nach der "Empfehlung" gemacht hat für null und nichtig erklärt?
Bzw er seine Ärzte verpflichtend unterschreiben läßt, daß sie sich an die Untersuchung halten MÜSSEN und nicht davon abweichen dürfen?

Mag ja sein, daß es in anderen Bundesländern nicht so ist, nichts desto trotz denke ich mal, da wir in einem föderalistischen Staat leben, daß jedes Bundesland seine Anforderungen durch aus verschärfen.


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio521168
Datum12.11.2008 21:5910692 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Alexander HorcherWas hat das damit zu tun wie lange du in Bayern warst, wieviele G26 ermächtigte Ärzte du kennst oder wieviele Untersuchungen du in Bayern gemacht hast, mit dem Schreiben vom Bayrischen GUV, was ja auch unanfechtbar in meinem Link geschrieben steht, daß er Untersuchungen die nicht nach der "Empfehlung" gemacht hat für null und nichtig erklärt?

Och, das ist ganz einfach. Zum einen steht nirgendwo, dass der Bayerische GUV Untersuchungen für null und nichtig erklärt. Da den Bayerischen GUV diese Untersuchungen überhaupt nichts angehen hat er da recht wenig zu melden.
Es ist aber (leider) festzustellen, dass dir offenbar im Bereich Arbeitsschutzrecht jegliches Basiswissen fehlt.

Sollten alle ermächtigten Ärzte in Bayern alle Vorgaben 100%-ig einhalten, dann habt ihr in Bayern ganz schnell ein Problem. Ich behaupte mal derzeit machen das keine 5%.


MkG,
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AutorAdri8an 8H., Lippstadt / NRW521172
Datum12.11.2008 22:1710509 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberDer Doc schmiss beim letzten mal einen pH-Teststreifen ins Becherchen, sagte "alles ok" und kippte das Zeug weg...

Sowas muss man positiv sehen. Der Doc ist schon so fortschrittlich, ein Testpapier zu nehmen anstatt seine Zungenspitze zu nutzen...


Wenn du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer. (Antoine de Saint-Exupéry)

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Autorjürg8en 8s., Trier / RLP534400
Datum09.01.2009 20:0710412 x gelesen
Ich erweitere mal diesen Tread und mache keinen neuen auf:

Wie ist das nun mit der Blutentnahme... Ich habe die Auusage von einem Arbeitsmediziner erhalten, dass diese in RLP noch nicht gesetzlich vorgeschrieben sei...

Ist dem so oder kann es überhaupt eine "Vorschrift " darüber geben, da die Dinge doch nur "Empfehlungen " für den Arzt sein sollen...
Wer klärt mal auf?


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 10.11.2008 22:09 Mich7ael7 G.7, Böttingen
 10.11.2008 22:26 Adri7an 7H., Lippstadt
 10.11.2008 22:27 Andr7é P7., Wandlitz
 10.11.2008 22:47 Tors7ten7 S.7, Bochum
 10.11.2008 22:50 Adol7f H7., Rosenheim
 10.11.2008 22:53 Adri7an 7H., Lippstadt
 10.11.2008 22:56 Tors7ten7 S.7, Bochum
 10.11.2008 22:54 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
 10.11.2008 22:57 Tors7ten7 S.7, Bochum
 11.11.2008 17:12 Henn7ing7 R.7, Flensburg
 11.11.2008 17:22 Patr7ick7 W.7, Albstadt
 10.11.2008 22:59 Adri7an 7H., Lippstadt
 11.11.2008 02:17 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 12.11.2008 22:17 Adri7an 7H., Lippstadt
 10.11.2008 22:33 Adri7an 7H., Lippstadt
 11.11.2008 06:44 ., Neuburg
 11.11.2008 06:49 ., Bad Hersfeld
 11.11.2008 07:03 ., Neuburg
 11.11.2008 20:23 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 12.11.2008 15:36 ., Neuburg
 12.11.2008 20:35 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 12.11.2008 21:39 ., Neuburg
 12.11.2008 21:59 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 11.11.2008 08:35 Patr7ick7 W.7, Albstadt
 11.11.2008 18:03 Mich7ael7 G.7, Böttingen
 09.01.2009 20:07 jürg7en 7s., Trier
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