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ThemaSchaltung, war: Polizei hält Fahrzeug mit Sonder- & Wegerechten an25 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen521110
Datum12.11.2008 17:579552 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerJa. Da ist eine zwingende Abhängigkeit gegeben.

Horn lässt sich ohne eingeschaltetes Blaulicht nicht einschalten, das ist klar - aber gibt es da tatsächlich eine Fehlerüberwachung?


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg521113
Datum12.11.2008 18:007023 x gelesen
Geschrieben von Mathias ZimmerHorn lässt sich ohne eingeschaltetes Blaulicht nicht einschalten, das ist klar - aber gibt es da tatsächlich eine Fehlerüberwachung?

Als bei unserer RTK 6 eine der Leuchten im Balken ausgefallen war, funktionierten spontan weder Frontblitzer noch Tonfolgehorn.

Ich bin zwar kein Elektriker. Aber die Schaltung sollte in sofern nicht schwierig sein, da ja jeder RKL einzeln auf Funktionsfähigkeit urch Lichtanzeige überwacht wird. Da kann ich das dann doch dran hängen. Wenn Licht nicht tut tun auch Horn nicht.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorThom8as 8L., Gerolstein / RLP521115
Datum12.11.2008 18:066806 x gelesen
wenn die rundumleuchte vorne links nicht funktioniert dann darf das horn nicht funktionieren, die meisten blitzleuchten haben einen überwachungsausgang, ansonsten bei normalen rundumleuchten kann man das mit einem stromüberwachungsrelais schalten.


wer mit dem strom schwimmt wird die quelle nie erreichen...

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern521117
Datum12.11.2008 18:126920 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Mathias Zimmeraber gibt es da tatsächlich eine Fehlerüberwachung?
Hatten früher RTK6SL auf den RTW. Wenn auch nur die hintere (zusätzliche) RKL (Blitzer) ausgefallen ist, ging überhaupt nichts mehr. War extrem nervig, mir ist das mal auf der Einsatzfahrt im Stadtverkehr passiert. Da war mir die Vorgängerversion unserer RTW (3 RKL + WA3) wesentlich lieber.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW521336
Datum13.11.2008 15:596542 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von Thomas Luxenwenn die rundumleuchte vorne links nicht funktioniert dann darf das horn nicht funktionieren

Hast du dafür zufällig eine Rechtsgrundlage zur Hand?

Irgendwie scheint das nicht ganz eindeutig zu sein, da ja manchmal alle oder alle vorderen und manchmal nur die linke vordere RKL überwacht wird.

Gruß,
Henning


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AutorWern8er 8G., Wernigerode/Harz / Sachsen-Anhalt521526
Datum14.11.2008 11:326421 x gelesen
Geschrieben von Henning Kochzufällig eine Rechtsgrundlage zur Hand?

Mal in die DIN 14610 für akustische Warneinrichtungen, DIN 14620 für Kennleuchten und DIN 14630 für Einbau und Anschluss der Einrichtungen schauen; wären jetzt die ersten, die mir einfallen.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Werner Greif

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW521528
Datum14.11.2008 11:526317 x gelesen
Geschrieben von Henning KochGeschrieben von Thomas Luxenwenn die rundumleuchte vorne links nicht funktioniert dann darf das horn nicht funktionieren

Hast du dafür zufällig eine Rechtsgrundlage zur Hand?


das ist m.W. die "Polizeischaltung". Wir haben in unseren Ausschreibungen extra einen Passus der das so ausschließt.

In den einschlägigen Normen finde ich dazu auf die Schnelle nichts...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW521529
Datum14.11.2008 11:576395 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerAls bei unserer RTK 6 eine der Leuchten im Balken ausgefallen war, funktionierten spontan weder Frontblitzer noch Tonfolgehorn.

Da lob ich mir Druckluft...:-) Da funktioniert das Horn, auch wenn vorne beide Blaulichter ausgefallen sind... Selbst erlebt. Alarmfahrt mit nur einem Blaulicht (hinten). Die Verkehrsteilnehmer reagierten allerdings auf die Akustik wie gewohnt.
Ist wesentlich besser als umgekehrt. Nur Blaulicht und statt Horn nur ein müdes Keuchen wegen verstopfter Trompeten durch Schneetreiben...


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer


*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg521567
Datum14.11.2008 14:036238 x gelesen
Geschrieben von Dietmar ReimerNur Blaulicht und statt Horn nur ein müdes Keuchen wegen verstopfter Trompeten durch Schneetreiben...

Noch besser: Ausfall eines Trötenpaars bei den alten "Bosch-Aufschlaghörnern". Da machte es dann stann Ta-Tü, Ta-Tü nur noch Ta- , Ta- ,.
Kommt genau so uncool...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg521581
Datum14.11.2008 14:536255 x gelesen
Hallo zusammen,

"Polizeischaltung" ist meines Wissens nach diese das wenn bei eingeschaltetem Blaulicht das Fahrzeughorn (Hupe) betätigt wird, keine Tonfolge abläuft. Hierfür haben z.B. die Alarmzugdrehschalter eine extra Stellung die bei Hio's und Feuerwehr nicht vorhanden ist. Grund: Strafverfolgung, Transportbegleitung usw.
Bei Hio's und Fw ist dies nicht zulässig! Hier immer Tonfolgeablauf (zwei Durchläufe) wenn Zündung an, Blaulicht an und Hupe betätigt. Da ich ab und an an solchen Anlagen arbeiten "darf" habe ich hier schon öfters Verschaltungsfehler entdecken können.
Die vordere linke RKL ist (bei blauer Ausführung) mit Kennleuchtenüberwachung auszuführen. Daher ist die Tonfolge von dieser Kennleuchte abhängig. Alle anderen müssen nicht zwingend Funktionsüberwacht werden wobei dies natürlich Sinn macht aber ja schon immer bei den herkömmlichen Drehspiegel RKL ne "Mogelpackung" war.
Hab's jetzt grad nirgens nachlesen können aber das gibt mein Erfahrungsschatz beim Verbau dieser Anlagen her....


Gruß Micha

Meine Erfahrung und persönliche Meinung!

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW521601
Datum14.11.2008 16:276242 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von Michael SchmidgallHab's jetzt grad nirgens nachlesen können aber das gibt mein Erfahrungsschatz beim Verbau dieser Anlagen her....

Dass es überwiegend so gemacht wird (und zwar auch bei Druckluft!!) ist mir schon bekannt.

Trotzdem würde mich interessieren, ob es da wirklich eine Vorschrift gibt oder ob es einfach nur das "haben wir schon immer so gemacht, könnte ja jeder kommen, und wenn nicht sind wir nicht versichtert" ist.

Ich meine nämlich, vor Jahren mal in der entsprechenden Verkabelungs-DIN nachgelesen und nichts entsprechendes gefunden zu haben.

(und die TA zum Einsatzhorn hab ich nicht auf dem Rechner, aber ich meine da auch nichts entsprechendes gefunden zu haben)

Gruß,
Henning


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW521608
Datum14.11.2008 17:126195 x gelesen
Geschrieben von Michael SchmidgallPolizeischaltung" ist meines Wissens nach diese das wenn bei eingeschaltetem Blaulicht das Fahrzeughorn (Hupe) betätigt wird, keine Tonfolge abläuft. Hierfür haben z.B. die Alarmzugdrehschalter eine extra Stellung die bei Hio's und Feuerwehr nicht vorhanden ist. Grund: Strafverfolgung, Transportbegleitung usw.
Bei Hio's und Fw ist dies nicht zulässig! Hier immer Tonfolgeablauf (zwei Durchläufe) wenn Zündung an, Blaulicht an und Hupe betätigt.


stimmt m.E. für die Behauptung "unzulässig für Hio und Fw" nicht.
Das steht zwar so in der DIN 14630, aber es ist m.W. nirgendwo Pflicht die auch anzuwenden...


Geschrieben von Michael SchmidgallDie vordere linke RKL ist (bei blauer Ausführung) mit Kennleuchtenüberwachung auszuführen.

es sind die Kennleuchten zu überwachen und anzuzeigen, die für die geforderte Sichtbarkeit mindestens notwendig sind!


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen521620
Datum14.11.2008 17:526139 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Henning Koch
Trotzdem würde mich interessieren, ob es da wirklich eine Vorschrift gibt oder ob es einfach nur das "haben wir schon immer so gemacht, könnte ja jeder kommen, und wenn nicht sind wir nicht versichtert" ist.

Ich meine nämlich, vor Jahren mal in der entsprechenden Verkabelungs-DIN nachgelesen und nichts entsprechendes gefunden zu haben.

Es gibt dahingehend eine Vorschrift, nämlich die DIN 14630 welche fordert das zumindest die Kennleuchten, die die "Mindestsichtbarkeit nach STVZO" o.s.ä. gewährleisten "überwacht" sein müssen. Also Funktion ist kenntlich zu machen, von Blockieren irgendeines anderen Spielzeuges ist nicht die Rede.

In der Norm ist von einer "Polizeischaltung" keine Rede, aber bei eingeschalteter Kennleuchte(n) darf bei Feuerwehrs mit dem Horndruckknopf (nur) die Autohupe nicht ausgelöst werden (bei den anderen wohl).

Ach so: Zusätzliche Kenneluchten dürfen nur geschaltet werden können, wenn die Mindest... leuchten.


mkg hwk

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AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg521637
Datum14.11.2008 19:046107 x gelesen
Da muss ich leider passen! Hab jetzt auch nochmals nachgeschaut aber nichts brauchbares gefunden. Bei Hella stand das so auch immer in der Einbauanleitung für die Klangfolgesteuergeräte dabei.....
Ich kenne es so eben auch vom TÜV. Der hat mir schon Fahrzeuge abgenommen (nach Umbau) die genau so verschaltet waren wie bereits beschrieben und hatte ausdrücklich (mündlich) angemerkt das alles genau nach "Vorschrift" verkabelt sei. Insbesondere das die Hupeneintastung funktioniert und für alle RKL eine Kontrolleuchte vorhanden sei...., Klangfolge nur bei Zündung und RKL ein usw......
Mehr hab ich leider nicht!


Gruß Micha

Meine Erfahrung und persönliche Meinung!

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AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg521639
Datum14.11.2008 19:176311 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinostimmt m.E. für die Behauptung "unzulässig für Hio und Fw" nicht.
Das steht zwar so in der DIN 14630, aber es ist m.W. nirgendwo Pflicht die auch anzuwenden...

Da magst du Recht haben, allerdings hat genau dies der TÜV bei Fahrzeugabnahmen bei uns bereits kontrolliert! (Umgebautes Gebrauchtfahrzeug) Ebenso die ganzen Dinge wie Horneintastung, Zündung an/aus usw. Auch wurden bei uns bereits vorhandene Schaltungen (Heck-RKL nur mit Front-RKL) in älteren Fahrzeugen nochmals geprüft, was mich da selbst verwundert hatte da die Fzg. schon einige Jahre liefen...

Geschrieben von Ulrich Cimolinoes sind die Kennleuchten zu überwachen und anzuzeigen, die für die geforderte Sichtbarkeit mindestens notwendig sind!
...geb ich dir auch Recht, warum ist dies dann aber bei einem Dachbalken nur die linke RKL? Da hängen alle Funktionen dran und auch nur diese Kontrolleuchte fordert der TÜV bei der Zulassung. Ich brauche hier dann doch auch noch mindestens eine weitere um bei blauem Blinklicht 360° um die Fahrzeugumrisskante zu erhalten und diese müsste dann auch zwingend überwacht sein?!
Ich seh das so das hier auch viel von verschiedenen Prüfern abhängig ist da ich einige Fahrzeuge bei FW`s kenne die noch nie eine funktionsfähige Horneintastung besessen haben bzw. man blaues Blinklicht mit Hauptabstrahlrichtungen bzw. Heck-RKL ohne die vordere linke schalten kann....abgesehen davon plädiere ich eh dazu alle Kennleuchten grundsätzlich zu überwachen....
....ich hoffe einer der Mitleser findet da mal noch ne "lesbare" Vorschrift....


Gruß Micha

Meine Erfahrung und persönliche Meinung!

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen521689
Datum15.11.2008 09:286028 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino
es sind die Kennleuchten zu überwachen und anzuzeigen, die für die geforderte Sichtbarkeit mindestens notwendig sind!
Geschrieben von Michael Schmidgall:
...geb ich dir auch Recht, warum ist dies dann aber bei einem Dachbalken nur die linke RKL? Da hängen alle Funktionen dran und auch nur diese Kontrolleuchte fordert der TÜV bei der Zulassung. Ich brauche hier dann doch auch noch mindestens eine weitere um bei blauem Blinklicht 360° um die Fahrzeugumrisskante zu erhalten und diese müsste dann auch zwingend überwacht sein?!


Hallo,
bei blauem Blinklicht wird nur eine Sichtbarkeit von je 135 Grad von der Fahrzeuglängsachse gefordert.

Gruß
Heinrich


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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen521690
Datum15.11.2008 09:395994 x gelesen
Geschrieben von Dietmar ReimerDa lob ich mir Druckluft...:-) Da funktioniert das Horn, auch wenn vorne beide Blaulichter ausgefallen sind... Selbst erlebt. Alarmfahrt mit nur einem Blaulicht (hinten).

Na, auch selbst den Bedienschalter für den Beifahrer nachgerüstet? anschließend funktionierte das Horn sogar ohne Blaulicht. :-(

Gruß
Heinrich


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AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg521691
Datum15.11.2008 09:595887 x gelesen
Ok,

versteh ich das dann richtig das wenn die vordere linke RKL im Prinzip etwas nach vorne und links (Gesamtwinkel 135°) abstrahlt dies ausreichend ist? Also keine Abstrahlung zur rechten Seite notwendig wäre (Dachbalken)....was ja dann in den meisten Fällen gleich bedeutend mit "geforderter Sichtbarkeit" ist... ;-)
Ansonsten versteh ich nicht warum viele Dachbalkensysteme ihre Funktionen auf die linke RKL beziehen....
360° bei gelber RKL ist aber schon noch die Grundsatzforderung, oder?


Gruß Micha

Meine Erfahrung und persönliche Meinung!

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AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW521693
Datum15.11.2008 10:255900 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Heinrich BrinkmannNa, auch selbst den Bedienschalter für den Beifahrer nachgerüstet?

Bedienschalter für den Beifahrer? Was haben die Finger des Beifahrers an den Knöpfen fürs Horn verloren?

Mfg,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.


"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
Albert Einstein

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AutorJörg8 W.8, Osnabrück / Niedersachsen521725
Datum15.11.2008 12:275940 x gelesen
Geschrieben von Heinrich BrinkmannNa, auch selbst den Bedienschalter für den Beifahrer nachgerüstet? anschließend funktionierte das Horn sogar ohne Blaulicht. :-(


Hihi, das Fahrzeug kenne ich :-))


mkG
Jörg Wißmann

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AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW521767
Datum15.11.2008 16:345966 x gelesen
Geschrieben von Heinrich BrinkmannNa, auch selbst den Bedienschalter für den Beifahrer nachgerüstet? anschließend funktionierte das Horn sogar ohne Blaulicht. :-(

Selbst nachgerüstet? Die Fahrzeuge werden durch die Abteilung Fahrzeugtechnik ausgebaut. Der Einsatzdienst schraubt da nicht dran rum...
Schalter bzw. Fußtaster zur Bedienung des Horns für den Beifahrer sind standardmäßig in jedem unserer RTW bzw. Löschfahrzeuge eingebaut und funktionieren nur bei eingeschaltetem Blaulicht.

In dem von mir genannten Fall waren beide vorderen Leuchten durch Kollision mit einem zu tief stehenden Rolltor einer Krankenhausanfahrt defekt. Trotzdem funktionierte das Horn. Was für den betreffenden Einsatz sehr von Vorteil war...


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer


*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*

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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen521770
Datum15.11.2008 16:415992 x gelesen
Nicht blöd gemeint...

Kennst du den Grund dafür? Also eher die offizielle Begründung.
Geschrieben von Dietmar ReimerSchalter bzw. Fußtaster zur Bedienung des Horns für den Beifahrer sind standardmäßig in jedem unserer RTW bzw. Löschfahrzeuge eingebaut

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW521772
Datum15.11.2008 16:465929 x gelesen
Geschrieben von Julian HolsingBedienschalter für den Beifahrer? Was haben die Finger des Beifahrers an den Knöpfen fürs Horn verloren?

Bitte nicht wieder so eine leidige Diskussion, wer auf der Anfahrt Herr über die Knöpfe ist... Ich kenne es nur so, dass vorne ein Team sitzt, dass zusammen heil ankommen will. Und wer da wann welche Hebel zieht ist keine Frage von Kompetenzen.
Gerade bei jungen Fahrern ist es eine Entlastung, wenn der (erfahrenere) Beifahrer das Horn übernimmt, oder ergänzend einschalten kann. Deshalb gibt es diese Knöppe...
Der Beifahrer wirkt ja auch im Bedarfsfall bremsend auf den Fahrer ein, wenn der zu hastig unterwegs ist. Habe noch keinen Kollegen erlebt, der sich über solch eine Zusammenarbeit beschwert.


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer


*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*

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AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW521780
Datum15.11.2008 17:245959 x gelesen
Geschrieben von Peter LieffertzNicht blöd gemeint... Davon geh ich immer erst mal aus...:-)

Geschrieben von Peter LieffertzKennst du den Grund dafür? Also eher die offizielle Begründung.

Die Ausstattung der Fahrzeuge beeinhaltet eine Reihe von nicht zwingend vorgeschriebenen Einrichtungen, die die Sicherheit erhöhen sollen, dazu gehören z.B. Automatikgetriebe, Räumblitzer und auch die genannten Schalter.
Ehrlich gesagt bin ich noch nie auf die Idee gekommen, danach zu fragen. Man freut sich einfach, dass man sie hat...:-)
Fragen würde ich nach Dingen, die nicht vorhanden sind, aber sinnvoll wären...


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer


*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*

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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen521788
Datum15.11.2008 17:595895 x gelesen
Geschrieben von Dietmar ReimerFragen würde ich nach Dingen, die nicht vorhanden sind, aber sinnvoll wären...
Auch wieder wahr....

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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 12.11.2008 17:49 Chri7sti7an 7F., Wernau Polizei hält Fahrzeug mit Sonder- & Wegerechten an
 12.11.2008 17:57 Math7ias7 Z.7, Offenbach
 12.11.2008 18:00 Chri7sti7an 7F., Wernau
 14.11.2008 11:57 Diet7mar7 R.7, Essen
 14.11.2008 14:03 Chri7sti7an 7F., Wernau
 15.11.2008 09:39 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 15.11.2008 10:25 Juli7an 7H., Stemwede
 15.11.2008 16:46 Diet7mar7 R.7, Essen
 15.11.2008 12:27 ., Osnabrück
 15.11.2008 16:34 Diet7mar7 R.7, Essen
 15.11.2008 16:41 Pete7r L7., Flöha
 15.11.2008 17:24 Diet7mar7 R.7, Essen
 15.11.2008 17:59 Pete7r L7., Flöha
 12.11.2008 18:06 ., Gerolstein
 13.11.2008 15:59 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 14.11.2008 11:32 Wern7er 7G., Wernigerode/Harz
 14.11.2008 11:52 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 14.11.2008 14:53 Mich7ael7 S.7, Markgröningen
 14.11.2008 16:27 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 14.11.2008 17:52 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
 14.11.2008 19:04 Mich7ael7 S.7, Markgröningen
 14.11.2008 17:12 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 14.11.2008 19:17 Mich7ael7 S.7, Markgröningen
 15.11.2008 09:28 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 15.11.2008 09:59 Mich7ael7 S.7, Markgröningen
 12.11.2008 18:12 Chri7sto7f S7., Vilseck
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