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ThemaBriefwahl12 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorThom8as 8B., Crailsheim / Baden-Württemberg522075
Datum17.11.2008 14:587022 x gelesen
Hallo zusammen.

Vielleicht kann mir ja einer von euch helfen. Habe ich bei der Wahl der Führungsebene das Recht auf eine Briefwahl wenn ich am Wahltag verhindert bin persönlich daran teilzunehmen?

Gruß Thomas


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AutorWern8er 8G., Wernigerode/Harz / Sachsen-Anhalt522078
Datum17.11.2008 15:135080 x gelesen
Steht in Eurer (kommunalen) Feuerwehrsatzung dazu etwas??

Vielleicht auch als Verweis auf die anzuwendenden Vorschriften/Regeln des Kommunalwahlrechtes?!


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Werner Greif

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AutorThom8as 8B., Crailsheim / Baden-Württemberg522079
Datum17.11.2008 15:194800 x gelesen
Das ist eine gute Frage. Müßte ich erst einmal rein schauen. Also gibt es grundsätzlich kein Recht auf eine Briefwahl?


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AutorThom8as 8B., Crailsheim / Baden-Württemberg522080
Datum17.11.2008 15:204878 x gelesen
Gute Frage. Müßte ich erst einmal reinschauen. Also grundsätzlich hab ich kein Recht darauf?


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AutorWern8er 8G., Wernigerode/Harz / Sachsen-Anhalt522081
Datum17.11.2008 15:264852 x gelesen
Ist aus der Ferne (sehr) schwer zu beantworten. Bei uns (LSA) sind (nach Brandschutzgesetz) z.B. nur die aktiven Mitglieder (also die der Einsatzabteilungen) vorschlagsberechtigt. Den Begriff "WAHL" vermeidet unser BrSchG, da die letztendliche Berufung (ABstimmung darüber) ja dem Gemeinde-/Stadtrat obliegt und deswegen die Feuerwehr diesen Kandidaten für den Vorschlag des örtlichen Rates nur "vorschlagen" kann.

Das GEsetz trifft aber keine Aussagen zu den Modalitäten dieser "Wahl"/dieses Vorschlagsverfahrens; im Kommentar wird dann darauf verwiesen, dass dies in der Satzung zu regeln sei.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Werner Greif

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AutorThom8as 8B., Crailsheim / Baden-Württemberg522083
Datum17.11.2008 15:494668 x gelesen
Ok. Hat mir jetzt zwar nicht wirklich weitergeholfen;-) Da muß ich echt mal schauen ob ich als aktives Mitglied die Möglichkeit habe meinen Wunschkandidaten zu unterstützen. Trotzdem danke.


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AutorWern8er 8G., Wernigerode/Harz / Sachsen-Anhalt522086
Datum17.11.2008 16:014607 x gelesen
Jup, so nen Blick in die (eigene) Satzung empfehle ich meinen Kam. auch regelmäßig ;-))

Und falls dies (noch) nicht in Eurer Satzung drin steht, dann unternimm doch mal über eure Wehrleitung oder einzelne Mitglieder eures Rates den Versuch, dies im Rahmen einer Satzungsänderung aufnehmen zu lassen?!

Nur wer sich einbringt kann auch hoffen, das sich etwas in seinem Sinne ändert.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Werner Greif

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AutorMich8ael8 A.8, Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg522088
Datum17.11.2008 16:214670 x gelesen
Hi Thomas,

nach dem aktuellen Feuerwehrgesetz BW ist das nicht geregelt.
Du musst Dich also in euer Satzung in CR schlau machen.

Gruß
Micha


Ausschließlich meine eigene Meinung!


Schaut mal bei der Freiwilligen Feuerwehr Michelbach/Bilz und der Jugendfeuerwehr Michelbach/Bilz vorbei...

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AutorThom8as 8B., Crailsheim / Baden-Württemberg522090
Datum17.11.2008 16:244568 x gelesen
Spitze. Danke dir. Genau das wollte ich wissen. Hast mir sehr geholfen.


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AutorChri8sti8an 8R., Kressberg / BW522099
Datum17.11.2008 16:454565 x gelesen
Hallo Thomas!

Frag einfach mal Tillman! Er kann dir sicher die weiterhelfen!!


Meine ganz Persönliche Meinung

MKG

Christian

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AutorThom8as 8B., Crailsheim / Baden-Württemberg522102
Datum17.11.2008 16:504452 x gelesen
Ja klar. Aber bevor ich jetzt ein Riesenfass aufmache wollte ich mich einfach mal informieren.


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg522124
Datum17.11.2008 18:315803 x gelesen
Geschrieben von Thomas BretzHabe ich bei der Wahl der Führungsebene das Recht auf eine Briefwahl wenn ich am Wahltag verhindert bin persönlich daran teilzunehmen?


Nein.

Grundlage: Schäfer/ Hildinger Kommentar zum Feuerwehrgesetzt Baden-Württemberg zu §8 Abs. 2 FwG Ba-Wü RN 6, 2. Auflage 1997.

Demnach sind nur bei der HV persönlich anwesende aktive Angehörige der Wehr stimmberechtigt. Dies beruht darauf, daß sich Kandidaten auch erst an diesem Abend zur Wahr stellen können, daß die Wahl gf. eine Stichwahl erfordert,...
Deshalb scheidet gem. der o.g. Quelle die Breifwahl aus.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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 17.11.2008 14:58 Thom7as 7B., Crailsheim
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