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ThemaGehts noch ?143 Beträge
RubrikUnfallverhütung
Infos:
  • GUV-R 190 "Benutzung von Atemschutzgeräten"
  • FwDV 7
  •  
    AutorEric8 S.8, Erlensee / Hessen522154
    Datum17.11.2008 21:45128362 x gelesen
    Eben beim stöbern im netz gefunden ...

    http://www.feuerwehr-kirchberg.de/ffw/pics/tag_ffw08/DSC07807.jpg

    Und ich wette das ist KEINE Attrappe!


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    AutorThor8ste8n G8., Hassloch / Rheinland-Pfalz522156
    Datum17.11.2008 21:55123240 x gelesen
    Respekt, PA...angeschlossen und keine PSA.
    Hoffen wir mal das hier kein Unfall passiert.
    Aber hauptsache es macht Spaß :-/

    Gruß
    Thorsten


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    AutorFabi8an 8K., Ingolstadt / Rheinhausen / Bayern / BaWü522158
    Datum17.11.2008 22:01122816 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Thorsten GallRespekt, PA...angeschlossen und keine PSA.

    die im konkreten Fall gegen was schützen würde / soll? Sonnenbrand, Versumpfen, einstürzende Neubauten?

    Gruß Fabian


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    AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü522159
    Datum17.11.2008 22:02122589 x gelesen
    Geschrieben von Eric StriebUnd ich wette das ist KEINE Attrappe!

    Möglich ist vieles.


    mit freundlichen Grüßen

    Jo(sef) Mäschle



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    AutorSven8 K.8, Vogtland / Sachsen522161
    Datum17.11.2008 22:08122479 x gelesen
    er wird sicherlich bleibende seelische Schäden davongetragen haben


    MkG Sven

    -meine Meinung-

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    AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen522162
    Datum17.11.2008 22:17122427 x gelesen
    Geschrieben von Thorsten GallRespekt, PA...angeschlossen und keine PSA.

    Die PSA steht da wohl erstmal etwas im Hintergrund. Viel Schlimmer, wenn es keine Attrappe ist, das es überhaupt gestattet wurde das Gerät mit samt Atemanschluss aufzusetzen und anzuschließen!!!


    MkG
    Patricia

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern522163
    Datum17.11.2008 22:17122305 x gelesen
    Ohne den Zusammenhang zu kennen, in dem dieses Bild entstand ist schwer zu sagen um was es ging. Sicherlich keine Einsatzsituation. Showveransatltung um zu demonstrieren wie sich das Atmen durch PA anfühlt ???? Ich habe keine Ahnung?


    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorAdri8an 8H., Lippstadt / NRW522165
    Datum17.11.2008 22:18122420 x gelesen
    Geschrieben von Sven Kellerer wird sicherlich bleibende seelische Schäden davongetragen haben

    Und die Körperlichen erst. Seht nur, wie der schmächtige Bub aufgrund der Lasten auf seinen Schultern die Augenlieder zusammenzieht...


    Wenn du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer. (Antoine de Saint-Exupéry)

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    AutorEric8 S.8, Erlensee / Hessen522167
    Datum17.11.2008 22:20122229 x gelesen
    Wie auch immer ,als verantwortungsbewußte Einsatzkraft/Jugendwart setze ich keinem meiner Mitglieder der JF !!! ein PA auf und schließe es an. Was mache ich denn wenn mir das Kind da mit Herz/Kreislaufproblemen zusammenbricht ? "Ach er wollte doch nur mal wissen wie das so ist.."
    Absolutes No-Go


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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW522169
    Datum17.11.2008 22:24122187 x gelesen
    Moin,
    hmmm holst du dir vor jedem Leistungsnachweis, Bundeseimerspiele oder sonstiger körperlicher Belastung deiner JF`ler jeweils eine Ärztliche Bescheinigung der Leistungsfähigkeit????

    Ich habe in meiner JF-Zeit auch nen PA aufgehabt und bin net gestorben. Sicher muss ein JFW sich genau aussuchen, mit wem er was machen kann. Aber dieses ganze Stiefmütterliche wie heute mit der ganzen Jugend umgegangen, ist aus meiner privaten Sicht, der falsche Weg. Aber das ist kein reines FW-Problem.

    Gruß
    Martin


    :-) Alles auf meinen Mist gewachsen, was ich so von mir gebe.....

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern522172
    Datum17.11.2008 22:29121800 x gelesen
    ..wie alt der Probant ist kann nicht an Hand des Bildes gesagt werden..... Könnte u.U. sogar ein jung aussehender 19Jähriger FM mit AGT-Ausbidung sein, der als Angehöriger des Städt. bauhofes in die kanalisation einzusteigen gedenkt.... Wir können beliebig spekulieren - wir wissen Nichts...


    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen522176
    Datum17.11.2008 22:33122047 x gelesen
    Geschrieben von Martin DrechslerIch habe in meiner JF-Zeit auch nen PA aufgehabt und bin net gestorben. Sicher muss ein JFW sich genau aussuchen, mit wem er was machen kann.

    Dann frage ich mich doch, wieso _wir_ die G26.3 machen und die AGT 18 Jahre alt sein müssen!
    Wie Eric sagte. Es ist ein no-go. Wenn man was vorführen will, dann kann das ein entsprechender Kamerad machen, der den Lehrgang absolviert hat.


    MkG
    Patricia

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen522177
    Datum17.11.2008 22:34121748 x gelesen
    Geschrieben von Patricia Klott
    Dann frage ich mich doch, wieso _wir_ die G26.3 machen und die AGT 18 Jahre alt sein müssen!


    Das liegt alles an diesem neumodischen Bürokratieschnickschnack mit dem man das Ehrenamt behindern möchte. ;-)

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin522178
    Datum17.11.2008 22:37121717 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Patricia KlottDann frage ich mich doch, wieso _wir_ die G26.3 machen und die AGT 18 Jahre alt sein müssen!

    also bitte, da geht es doch v.a. darum, dass _wir_ die PA im Einsatz, der gefährlich sein kann - und nicht das PA-Tragen an sich - und auch unter erheblicher körperlicher Belastung tragen.

    Um zum Aus-dem-LA-atmen braucht man mitnichten einen AGT-Lehrgang, ABER ganz korrekt ist es natürlich dennoch nicht, aber eben auch kein Weltuntergang.


    Gruß

    Sebastian

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    AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen522180
    Datum17.11.2008 22:40121731 x gelesen
    Und? Wer sagt mir, das der Jugendliche, der wohl noch im Wachstum ist, gleich das Gewicht aushält?!
    Oder das er nicht in Panik fällt, weil es ein andere Art atmen ist? Langt doch schon, wenn er _nur_ die Maske auf hat und da schwerer atmen muss. Nicht jeder kann das ab. Wenn was passiert ist der/die Betreuer/JFW/WeFü dran


    MkG
    Patricia

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW522182
    Datum17.11.2008 22:42121384 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Patricia Klott
    Dann frage ich mich doch, wieso _wir_ die G26.3 machen und die AGT 18 Jahre alt sein müssen!
    Wie Eric sagte. Es ist ein no-go. Wenn man was vorführen will, dann kann das ein entsprechender Kamerad machen, der den Lehrgang absolviert hat.


    Weil die Belastung, die das Tragen eines PA`s unter Einsatzbedingungen eine ganz andere sind, wie die Vorführung und Vorstellung des Geräts während des Dienstes bei der JF.

    Sicher ist es, wenn wir die Vorschriften penibel und genau auslegen, nicht zugelassen. Aber wieviel Dinge werden in der JF getan, die genau so wenig zugelassen sind?

    Gruß
    Martin


    :-) Alles auf meinen Mist gewachsen, was ich so von mir gebe.....

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW522184
    Datum17.11.2008 22:44121652 x gelesen
    Hallo!

    Okay, wenn wir es so sehen: Welche Gerätschaften werden von Jugendlichen getragen, die vom Gewicht her wit schwerer sind, wie für das Alter zugelassen? Wieviel Jugendfeuerwehren betreiben Wettkämpfe jeglicher Art nicht aus sportlichem Ergeiz sondern mit Leistungswahn? Die Liste liesse sich unendlich erweitern....

    Gruß
    Martin


    :-) Alles auf meinen Mist gewachsen, was ich so von mir gebe.....

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    AutorAdri8an 8H., Lippstadt / NRW522185
    Datum17.11.2008 22:45121455 x gelesen
    Geschrieben von Patricia KlottUnd? Wer sagt mir, das der Jugendliche, der wohl noch im Wachstum ist, gleich das Gewicht aushält?!

    Der GMV des Betreuers und dasd Gesicht des Jugendlichen.

    Geschrieben von Patricia KlottOder das er nicht in Panik fällt, weil es ein andere Art atmen ist? Wenn er in Panik verfällt, reisst er sich die Maske vom Kopf. das Bild lässt von mit Sauerstoff wohlgenährter Umgebungsluft ausgehen.

    Geschrieben von Patricia KlottWenn was passiert ist der/die Betreuer/JFW/WeFü dran
    Genau. Und wenn der des GMV noch mächtig ist und nicht nur Paragrafen im Kopf hat, sondern eine spannenden Jugendarbeit mit dem nötigen Spaß befürwortet, dann weiss der schon ganz gut, wofür man den Kopf mal in die Schlinge legen kann, ohne dass diese sich gleich zuzieht.

    Die Aufregung zeigt mal wieder, dass das deutsche Feuerwehrwesen noch viel zu wenig Probleme hat...


    Wenn du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer. (Antoine de Saint-Exupéry)

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW522186
    Datum17.11.2008 22:47121339 x gelesen
    Hallo Adrian,

    Danke...

    Geschrieben von Adrian HorbertGenau. Und wenn der des GMV noch mächtig ist und nicht nur Paragrafen im Kopf hat, sondern eine spannenden Jugendarbeit mit dem nötigen Spaß befürwortet, dann weiss der schon ganz gut, wofür man den Kopf mal in die Schlinge legen kann, ohne dass diese sich gleich zuzieht.

    Die Aufregung zeigt mal wieder, dass das deutsche Feuerwehrwesen noch viel zu wenig Probleme hat...


    ... ich hätte es nicht besser schreiben können!

    Gruß
    Martin


    :-) Alles auf meinen Mist gewachsen, was ich so von mir gebe.....

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    AutorAdri8an 8H., Lippstadt / NRW522187
    Datum17.11.2008 22:51121067 x gelesen
    Geschrieben von Martin DrechslerSicher ist es, wenn wir die Vorschriften penibel und genau auslegen, nicht zugelassen. Aber wieviel Dinge werden in der JF getan, die genau so wenig zugelassen sind?

    Du meinst sowas wie Abseilen von einem 8m-Turm, den Bulli auf einer Wiese festfahren, obwohl man keinen Führerschein hat, jemand mit dem Rollglis unters Hallendach ziehen und ne Zeit lang hängen lassen oder sowas schlimmes?

    Welcher Gesetzes- und Vorschriftenergebene hat denn da schon den Linkcontainer gefüllt?

    1.1. ..findet Anwendung..für Arbeit und Rettung sowie Selbstrettung.

    Was genau davon macht der Bub auf dem Bild davon denn?


    Wenn du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer. (Antoine de Saint-Exupéry)

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    AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin522188
    Datum17.11.2008 22:52121367 x gelesen
    Geschrieben von Patricia KlottWer sagt mir, das der Jugendliche, der wohl noch im Wachstum ist, gleich das Gewicht aushält?!
    Wer sagt dir das bei einem 18-jährigen? Der Mensch gilt nämlich erst zwischen dem 20. und 21. Lebensjahr als ausgewachsen...

    Geschrieben von Patricia KlottOder das er nicht in Panik fällt, weil es ein andere Art atmen ist? Langt doch schon, wenn er _nur_ die Maske auf hat und da schwerer atmen muss. Nicht jeder kann das ab.
    Hmm, das hab ich auch schon beim ein oder anderen nach G26.3-Untersuchtem miterlebt...

    Geschrieben von Patricia KlottWenn was passiert ist der/die Betreuer/JFW/WeFü dran
    Klar, aber was soll denn passieren?


    Gruß

    Sebastian

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    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen522189
    Datum17.11.2008 22:55121537 x gelesen
    Geschrieben von Eric StriebAbsolutes No-Go
    Ich hab mit 16 Jahren (10 Jahre ists also her) mehrmals PA während der Ausbildung verwendet (einmal sogar im Brandhaus) - inkl. Zustimmung vom Doc.


    MkG Sascha

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    AutorSven8 K.8, Vogtland / Sachsen522191
    Datum17.11.2008 22:57121281 x gelesen
    Geschrieben von Patricia KlottWer sagt mir, das der Jugendliche, der wohl noch im Wachstum ist, gleich das Gewicht aushält?!

    Ab meinem 12 Lebensjahr war mein Schulrucksack mind. 2 mal in der Woche ähnlich schwer, wie heutzutage ein PA.
    Ein mit großem Wattepausch bewaffneter Lehrer ist mir trotzdem nicht begegnet.

    Geschrieben von Patricia KlottWenn was passiert ist der/die Betreuer/JFW/WeFü dran

    Dann müsste man jegliche Aktivität im JF-Dienst hinterfragen.
    ...und Taucherbrillen + Schnorchel beim Schwimmbadbesuch verbieten.

    Vielleicht ist ein ständiges (überzogenes) -nein das darfst du nicht, dass ist für einen heutigen 15 jährigen viel zu gefährlich- auch ein Grund des Mitgliederschwunds in mancher JF.
    Im Fußball- oder Karateverein darf man sich ja auch unter Aufsicht die Knochen brechen....

    Naja, zurück zum Thema - wenn man schon sowas (ausnahmsweise) mal macht -wieso auch immer- dann hat es nichts im Internet verloren.
    Im Moment mein einziger echter Vorwurf an die Verantwortlichen.Geschrieben von ---Hier Namen einfügen---


    MkG Sven

    -meine Meinung-

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    AutorRein8er 8H., Rosport / Entfällt522198
    Datum17.11.2008 23:07121573 x gelesen
    Es bringt absolut nichts die Jugendlichen in Watte zu packen. Schon mal in der Wirklichkeit beobachtet wie Jugendliche in elterlichen Betrieben in Handwerk und Landwirtschaft "eingebunden" sind ? Mit riesigen Schleppern, auf dem Bau, beim Holzmachen.....Genau da entsteht die Sicherheit im Umgang mit "gefährlichen" Geräten. Ich habe z.B. wesentlich mehr Vertrauen in die Kunst des Einparkens eines fünfzehnjährigen Landwirtschaftsschülers als in die eines FA der einmal im Monat höchst verantwortungsvoll versucht mit dem Unimog eine Wiese zwischen zwei Bäumen zu durchfahren und nicht weiss, dass er eine Differenzialsperre auch wieder ausschalten soll.......


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    AutorMarc8o D8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg522204
    Datum17.11.2008 23:31121374 x gelesen
    Geschrieben von Martin DrechslerAber wieviel Dinge werden in der JF getan, die genau so wenig zugelassen sind?

    Ich habe z.B. mal beobachtet, wie bei einem TdoT ca. 13 Jahre alte JF Fettexplosionen vorgeführt haben. Und dies bei haarsträubenden Sicherheitsvorkehrungen wie Auslösung mit ausgestrecktem Arm und Spritzflasche, mangelhafter Sicherheitsabsperrung während der Erhitzungsphase etc.


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    AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz522214
    Datum18.11.2008 00:52121330 x gelesen
    Geschrieben von Marco Dimitriadis, Korntal-Münchingen Ich habe z.B. mal beobachtet, wie bei einem TdoT ca. 13 Jahre alte JF Fettexplosionen vorgeführt haben. Und dies bei haarsträubenden Sicherheitsvorkehrungen wie Auslösung mit ausgestrecktem Arm und Spritzflasche, mangelhafter Sicherheitsabsperrung während der Erhitzungsphase etc.

    Und was hat das jetzt mit dem oben gezeigten Bild zu tun? Richtig, nichts.
    Obwohl auf dem Bild nicht erkennbar ist, ob es sich um einen Angehörigen der JF handelt oder nicht, wie alt er tatsächlich ist,... gehen wir mal vom "Worst-Case" aus. Er ist unter 18 und Mitglied der JF.
    Betrachten wir uns mal die Bedingungen.
    1.)Er trägt das PA-Gerät auf seinem Rücken, welches durchaus sehr schwer ist. Aber wem das nicht klar ist, so mancher Schulranzen in Deutschland ist genauso schwer. Und die sind nicht unbedingt mit Polstern und Beckengurt ausgestattet. Also hier kann ich nichts erkennen, was eine besondere Belastung bedeuten würde.
    2.)Er trägt die Maske. Dies behagt nicht jedem, man kann darunter durchaus Panik bekommen. Nur scheint der "Bub" auf dem Bild quietschfidel zu sein. Und selbst wenn er Panik bekommen hätte beim aufsetzen der Maske, so gehe ich davon aus, daß ein im Umgang mit PA geschulter Feuerwehrangehöriger beim anziehen danebenstand. Das schlimmste was also hätte passieren können wäre, daß er sich die Maske vom Kopf reißt und anschließend beruhigt werden muss. *sarkasmus* Oh, welch seelisches Trauma in jungen Jahren... das wird ihn ein Leben lang verfolgen und er wird bleibende Schäden davontragen...
    3.)Der Lungenautomat ist angeschloßen, er atmet aus den Flaschen. Hier gilt wieder das gleiche wie oben, schlimmstenfalls reißt er sich die Maske vom Kopf. Aber für genau einen solchen Fall steht wohl ein für ihn zuständiger Betreuer bei ihm.

    Für alle die sich auch weiterhin das Maul zerreißen wollen, bitte auch dieses Foto betrachten:
    http://www.feuerwehr-kirchberg.de/ffw/pics/tag_ffw08/DSC07806.jpg

    Ich verstehe wirklich nicht, wie man sich über so etwas dermassen aufregen kann. Da gibt es wohl wesentlich wichtigere Probleme. Und wenn der Jugendfeuerwehrbetreuer bzw. Wehrführer vor Ort meint, dieses "Risiko" vertreten zu können, einem jungen Feuerwehrangehörigen es einmal zu ermöglichen, etwas "PA-Luft" zu schnuppern, dann wird er dafür entweder seine Gründe haben. Wer seine Leute auf PA-Lehrgang schickt, ohne ihnen das zuvor ermöglicht zu haben, handelt in meinen Augen wesentlich fahrlässiger als die Verantwortlichen in Kirchberg.


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    AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW522216
    Datum18.11.2008 06:43121716 x gelesen
    Naja, man brauch es nicht so ins lächerliche zu ziehen!
    Keiner kann und wird sagen ob der Junge dadurch irgendwelche Schäden zurück behält.
    Es ist z.B. auch beim THW so das die Jugendlichen nicht den neuen Helm tragen dürfen auf Grund seines Gewichtes. Dadurch können schäden am HW-Knochen und Muskelaufbau entstehen.
    Ich möchte nicht der Jugendbetreuer sein, wo das Kind am ende des Dienstabends zu seinen Eltern geht und über Nacken bzw. in dem Fall ehr über Rückenschmerzen klagt! Auch wenn der Junge jetzt so strahlt und sich toll fühlt, er ist ja der Held, er darf wie die großen.
    Lass die Eltern am nächsten Tag besorgt zum Arzt rennen und das kommt raus... ich wage zu behaupten bei den richtigen Eltern ist dann eine "Stelle" als Jugendbetreuer vakant.
    Gruß
    Sven


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    AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW522217
    Datum18.11.2008 06:46121080 x gelesen
    Nur weil andere das machen muss es nicht richtig sein oder?
    Aber das hat man ja immer so gemacht und so ist bei der Feuerwehr ja normal...
    Gruß
    Sven


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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg522219
    Datum18.11.2008 07:53121197 x gelesen
    Du warst 16,
    und da sieht das Ganze rechtlich schon etwas anders aus als bei einem 12, 13 oder 14-jährigen.


    Beste Grüße

    Udo Burkhard

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg522220
    Datum18.11.2008 07:56120870 x gelesen
    Geschrieben von Sven KellerAb meinem 12 Lebensjahr war mein Schulrucksack mind. 2 mal in der Woche ähnlich schwer, wie heutzutage ein PA.
    Ein mit großem Wattepausch bewaffneter Lehrer ist mir trotzdem nicht begegnet.
    1. selbst schuld
    2. Was du privat machst, interessiert die Unfallversicherungsträger der gesetzlichen Unfallversicherung herzlich wenig.


    Beste Grüße

    Udo Burkhard

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg522225
    Datum18.11.2008 08:09121083 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian RakGeschrieben von Patricia Klott"Wenn was passiert ist der/die Betreuer/JFW/WeFü dran"
    Klar, aber was soll denn passieren?

    Denkbar ist sicherlich vieles, der Junge braucht nur zu stolpern und blöd zu fallen - die Eltern und der Unfallversicherungsträger führen das auf den PA zurück - und schon hat der Verantwortliche ein Problem am Bein, das sich nicht mit den üblichen Wattebausch-Phrasen abtun lässt.

    Und eine Zivilklage kann gerade bei Verletzungsfolgen von Kindern und Jugendlichen heftig ins Geld gehen ....
    Lohnpfändung, Haus weg, Auto weg, Frau weg ...
    und alles nur, weil man eine "Show" bieten wollte ... naja, wer diesen Kick unbedingt braucht ...


    Ich hab es schon öfter geschrieben:

    Auch im Ehrenamt müssen (nicht können, müssen) Gefährdungsbeurteilungen gemacht werden (nachzulesen in der GUV-V A1 - autonomes Satzungsrecht, Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar)
    Bei diesen Gefährdungsbeurteilungen sind die staatlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz zu berücksichtigen, also auch - im Bereich JF - das JArbSchG - und das ist ziemlich eindeutig formuliert.


    Beste Grüße

    Udo Burkhard

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW522226
    Datum18.11.2008 08:15121516 x gelesen
    Geschrieben von Reiner HesseEs bringt absolut nichts die Jugendlichen in Watte zu packen. Schon mal in der Wirklichkeit beobachtet wie Jugendliche in elterlichen Betrieben in Handwerk und Landwirtschaft "eingebunden" sind ? Mit riesigen Schleppern, auf dem Bau, beim Holzmachen.....Genau da entsteht die Sicherheit im Umgang mit "gefährlichen" Geräten.

    "Junge wo ist denn Dein Vater?"
    "Vom Trecker überfahren"
    "oh das tut mir aber leid, wo ist denn dann Deine Mutter?"
    "Vom Trecker überfahren"
    "oh das tut mir aber noch mehr leid, wo ist denn dann Dein älterer Bruder?"
    "Vom Trecker überfahren"
    "äh - was machst Du die ganze Zeit?"
    "Trecker fahren"

    Du meinst das also hoffentlich nicht so wirklich ernst, schon gar nicht für die Übertragung auf die Feuerwehr und erst recht nicht in der Betreuung von Kindern (!) bzw. Jugendlichen!


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW522228
    Datum18.11.2008 08:22121075 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardIch hab es schon öfter geschrieben:

    Auch im Ehrenamt müssen (nicht können, müssen) Gefährdungsbeurteilungen gemacht werden (nachzulesen in der GUV-V A1 - autonomes Satzungsrecht, Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar)
    Bei diesen Gefährdungsbeurteilungen sind die staatlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz zu berücksichtigen, also auch - im Bereich JF - das JArbSchG - und das ist ziemlich eindeutig formuliert.


    Bleiben wir doch beim Atemschutz erst mal nur bei der FwDV 7

    1 Allgemeines
    Die Feuerwehr-Dienstvorschriften gelten für die Ausbildung, die Fortbildung und den Einsatz.
    Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 "Atemschutz" soll eine einheitliche, sorgfältige Ausbildung,
    Fortbildung und einen sicheren Einsatz mit Atemschutz sicherstellen sowie die Voraussetzungen
    für eine erfolgreiche und unfallsichere Verwendung von Atemschutzgeräten schaffen.
    Sie enthält die Anforderungen, die an Atemschutzgeräteträger sowie an deren Ausbildung
    im Atemschutz zu stellen und die bei der Handhabung, Pflege und Wartung der Geräte
    zu beachten sind.

    Anforderungen an Atemschutzgeräteträger
    Einsatzkräfte, die unter Atemschutz eingesetzt werden, müssen
    • das 18. Lebensjahr vollendet haben;
    • körperlich geeignet sein (die körperliche Eignung ist nach den berufsgenossenschaftlichen
    Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“,
    in regelmäßigen Abständen festzustellen);
    • erneut nach dem Grundsatz G 26 untersucht werden, wenn vermutet wird, dass sie den
    Anforderungen für das Tragen von Atemschutzgeräten nicht mehr genügen; dies gilt insbesondere
    nach schwerer Erkrankung oder wenn sie selbst vermuten, den Anforderungen
    nicht mehr gewachsen zu sein;
    • die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgreich absolviert haben;
    • regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen und an Wiederholungsübungen teilnehmen;
    • zum Zeitpunkt der Übung oder des Einsatzes gesund sein und sich einsatzfähig fühlen.
    Einsatzkräfte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht unter Atemschutz eingesetzt
    werden.

    Von Ausnahmen für die JF steht dort nichts!
    Die FwDV 7 ist in allen BL uneingeschränkt gültig.

    Warum glauben eigentlich einige bei der FW/JF Vorgaben gelten nicht für sie ?

    Im Schadensfall dürfte das "billigend in Kauf nehmen" erfüllt sein ?!
    Oder ggfs. als Vorsatz gewertet werden, schließlich hat man sich ja entschlossen,
    gegen Vorschriften zu verstoßen.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg522229
    Datum18.11.2008 08:23121163 x gelesen
    Geschrieben von Adrian HorbertGenau. Und wenn der des GMV noch mächtig ist und nicht nur Paragrafen im Kopf hat, sondern eine spannenden Jugendarbeit mit dem nötigen Spaß befürwortet, dann weiss der schon ganz gut, wofür man den Kopf mal in die Schlinge legen kann, ohne dass diese sich gleich zuzieht. Tatsächlich? Das kann auch ganz anders gehen, und vor Gericht zählt der GMV nicht unbedingt.

    2001.
    Ein mir sehr gut bekannter Jugendbetreuer geht mit seiner Gruppe (8 - 10 jährige) zu einer kleinen "Erste-Hilfe-Übung" in ein Waldstück.
    Ein Kind knickt auf einer Wurzel um, komplizierte Knöchelfraktur, bleibende Schäden nicht ausgeschlossen.
    Klar, kann passieren - nur die Eltern, der Unfallversicherungsträger und die Staatanwaltschaft sahen die Sache völlig anders.

    Der Kollege ist nur deshalb davongekommen, weil er anhand eines Gruppenstundenplakates, das die Kids angefertigt hatten, nachweisen konnte, das er die Kids in altersgerechter Art und Weise auf die Gefahren im Wald aufmerksam gemacht hatte und das die Kids - zu sehen an dem Plakat - diese Unterweisung auch verstanden hatten.

    GMV gut und schön - nur immer öfter reicht das halt nicht aus.


    Beste Grüße

    Udo Burkhard

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW522230
    Datum18.11.2008 08:25120948 x gelesen
    Geschrieben von Adrian HorbertGeschrieben von Patricia Klott"Und? Wer sagt mir, das der Jugendliche, der wohl noch im Wachstum ist, gleich das Gewicht aushält?!"

    Der GMV des Betreuers und dasd Gesicht des Jugendlichen.


    Bleiben wir doch beim Atemschutz erst mal nur bei der FwDV 7

    1 Allgemeines
    Die Feuerwehr-Dienstvorschriften gelten für die Ausbildung, die Fortbildung und den Einsatz.
    Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 "Atemschutz" soll eine einheitliche, sorgfältige Ausbildung,
    Fortbildung und einen sicheren Einsatz mit Atemschutz sicherstellen sowie die Voraussetzungen
    für eine erfolgreiche und unfallsichere Verwendung von Atemschutzgeräten schaffen.
    Sie enthält die Anforderungen, die an Atemschutzgeräteträger sowie an deren Ausbildung
    im Atemschutz zu stellen und die bei der Handhabung, Pflege und Wartung der Geräte
    zu beachten sind.

    Anforderungen an Atemschutzgeräteträger
    Einsatzkräfte, die unter Atemschutz eingesetzt werden, müssen
    • das 18. Lebensjahr vollendet haben;
    • körperlich geeignet sein (die körperliche Eignung ist nach den berufsgenossenschaftlichen
    Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“,
    in regelmäßigen Abständen festzustellen);
    • erneut nach dem Grundsatz G 26 untersucht werden, wenn vermutet wird, dass sie den
    Anforderungen für das Tragen von Atemschutzgeräten nicht mehr genügen; dies gilt insbesondere
    nach schwerer Erkrankung oder wenn sie selbst vermuten, den Anforderungen
    nicht mehr gewachsen zu sein;
    • die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgreich absolviert haben;
    • regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen und an Wiederholungsübungen teilnehmen;
    • zum Zeitpunkt der Übung oder des Einsatzes gesund sein und sich einsatzfähig fühlen.
    Einsatzkräfte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht unter Atemschutz eingesetzt
    werden.

    Von Ausnahmen für die JF steht dort nichts!
    Die FwDV 7 ist in allen BL uneingeschränkt gültig.

    Warum glauben eigentlich einige bei der FW/JF Vorgaben gelten nicht für sie ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW522234
    Datum18.11.2008 08:28120686 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian RakUm zum Aus-dem-LA-atmen braucht man mitnichten einen AGT-Lehrgang,

    Bleiben wir doch beim Atemschutz erst mal nur bei der FwDV 7

    1 Allgemeines
    Die Feuerwehr-Dienstvorschriften gelten für die Ausbildung, die Fortbildung und den Einsatz.
    Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 "Atemschutz" soll eine einheitliche, sorgfältige Ausbildung,
    Fortbildung und einen sicheren Einsatz mit Atemschutz sicherstellen sowie die Voraussetzungen
    für eine erfolgreiche und unfallsichere Verwendung von Atemschutzgeräten schaffen.
    Sie enthält die Anforderungen, die an Atemschutzgeräteträger sowie an deren Ausbildung
    im Atemschutz zu stellen und die bei der Handhabung, Pflege und Wartung der Geräte
    zu beachten sind.

    Anforderungen an Atemschutzgeräteträger
    Einsatzkräfte, die unter Atemschutz eingesetzt werden, müssen
    • das 18. Lebensjahr vollendet haben;
    • körperlich geeignet sein (die körperliche Eignung ist nach den berufsgenossenschaftlichen
    Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“,
    in regelmäßigen Abständen festzustellen);
    • erneut nach dem Grundsatz G 26 untersucht werden, wenn vermutet wird, dass sie den
    Anforderungen für das Tragen von Atemschutzgeräten nicht mehr genügen; dies gilt insbesondere
    nach schwerer Erkrankung oder wenn sie selbst vermuten, den Anforderungen
    nicht mehr gewachsen zu sein;
    • die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgreich absolviert haben;
    • regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen und an Wiederholungsübungen teilnehmen;
    • zum Zeitpunkt der Übung oder des Einsatzes gesund sein und sich einsatzfähig fühlen.
    Einsatzkräfte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht unter Atemschutz eingesetzt
    werden.

    Von Ausnahmen für die JF steht dort nichts!
    Die FwDV 7 ist in allen BL uneingeschränkt gültig.

    Warum glauben eigentlich einige bei der FW/JF Vorgaben gelten nicht für sie ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW522236
    Datum18.11.2008 08:29120857 x gelesen
    Geschrieben von Martin DrechslerMoin,
    hmmm holst du dir vor jedem Leistungsnachweis, Bundeseimerspiele oder sonstiger körperlicher Belastung deiner JF`ler jeweils eine Ärztliche Bescheinigung der Leistungsfähigkeit????


    Ist dies in irgend einer Vorgabe so gefordert ?

    Geschrieben von Martin DrechslerIch habe in meiner JF-Zeit auch nen PA aufgehabt und bin net gestorben. Sicher muss ein JFW sich genau aussuchen, mit wem er was machen kann.

    Bleiben wir doch beim Atemschutz erst mal nur bei der FwDV 7

    1 Allgemeines
    Die Feuerwehr-Dienstvorschriften gelten für die Ausbildung, die Fortbildung und den Einsatz.
    Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 "Atemschutz" soll eine einheitliche, sorgfältige Ausbildung,
    Fortbildung und einen sicheren Einsatz mit Atemschutz sicherstellen sowie die Voraussetzungen
    für eine erfolgreiche und unfallsichere Verwendung von Atemschutzgeräten schaffen.
    Sie enthält die Anforderungen, die an Atemschutzgeräteträger sowie an deren Ausbildung
    im Atemschutz zu stellen und die bei der Handhabung, Pflege und Wartung der Geräte
    zu beachten sind.

    Anforderungen an Atemschutzgeräteträger
    Einsatzkräfte, die unter Atemschutz eingesetzt werden, müssen
    • das 18. Lebensjahr vollendet haben;
    • körperlich geeignet sein (die körperliche Eignung ist nach den berufsgenossenschaftlichen
    Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“,
    in regelmäßigen Abständen festzustellen);
    • erneut nach dem Grundsatz G 26 untersucht werden, wenn vermutet wird, dass sie den
    Anforderungen für das Tragen von Atemschutzgeräten nicht mehr genügen; dies gilt insbesondere
    nach schwerer Erkrankung oder wenn sie selbst vermuten, den Anforderungen
    nicht mehr gewachsen zu sein;
    • die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgreich absolviert haben;
    • regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen und an Wiederholungsübungen teilnehmen;
    • zum Zeitpunkt der Übung oder des Einsatzes gesund sein und sich einsatzfähig fühlen.
    Einsatzkräfte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht unter Atemschutz eingesetzt
    werden.

    Von Ausnahmen für die JF steht dort nichts!
    Die FwDV 7 ist in allen BL uneingeschränkt gültig.

    Warum glauben eigentlich einige bei der FW/JF Vorgaben gelten nicht für sie ?

    Im Schadensfall dürfte das "billigend in Kauf nehmen" erfüllt sein ?!
    Oder ggfs. als Vorsatz gewertet werden, schließlich hat man sich ja entschlossen,
    gegen Vorschriften zu verstoßen.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW522238
    Datum18.11.2008 08:31121079 x gelesen
    Geschrieben von Martin DrechslerWelche Gerätschaften werden von Jugendlichen getragen, die vom Gewicht her wit schwerer sind, wie für das Alter zugelassen?

    keine !

    Warum sollte man das tun ?

    Geschrieben von Martin DrechslerWieviel Jugendfeuerwehren betreiben Wettkämpfe jeglicher Art nicht aus sportlichem Ergeiz sondern mit Leistungswahn?

    Wo kommt das her JFW ? LdF ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.522239
    Datum18.11.2008 08:32120765 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardDenkbar ist sicherlich vieles, der Junge braucht nur zu stolpern und blöd zu fallen - die Eltern und der Unfallversicherungsträger führen das auf den PA zurück - und schon hat der Verantwortliche ein Problem am Bein, das sich nicht mit den üblichen Wattebausch-Phrasen abtun lässt.

    Und eine Zivilklage kann gerade bei Verletzungsfolgen von Kindern und Jugendlichen heftig ins Geld gehen ....
    Lohnpfändung, Haus weg, Auto weg, Frau weg ...

    Ähhmm, kann sein das dies ein wenig übertrieben ist? Sicherlich muss man beim Umgang mit Jugendlichen gewisse Sorgfaltspflichten beachten. Aber wenn das oben so generell der Fall sein sollte, dürften die Immobilien von Trainern einer Jugendsportmannschaft, Gruppenleiter bei Jugendfreizeiten oder Betreuer bei Pfadfindern regelmäßig zur Zwangsversteigerung stehen.


    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorWern8er 8G., Wernigerode/Harz / Sachsen-Anhalt522242
    Datum18.11.2008 08:39120717 x gelesen
    Ironie an:

    Geschrieben von Michael RoleffBleiben wir doch beim Atemschutz erst mal nur bei der FwDV 7

    .....

    .....

    .....
    werden.

    Von Ausnahmen für die JF steht dort nichts!
    Die FwDV 7 ist in allen BL uneingeschränkt gültig.

    Warum glauben eigentlich einige bei der FW/JF Vorgaben gelten nicht für sie ?



    Man gut, dass es copy and paste gibt ... . Ironie aus


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Werner Greif

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg522243
    Datum18.11.2008 08:47121042 x gelesen
    Geschrieben von Christian BergmannÄhhmm, kann sein das dies ein wenig übertrieben ist?
    Absolut nicht. Leider.

    Zu "unseren" Zeiten - bin Jahrgang 62 - war das sicherlich weniger ein Problem.
    Wenn wir uns da geprügelt haben oder mal mit einem gebrochenen Arm oder einer Kopfplatzwunde nach Hause gekommen sind, gab es Ärger, aber das war es auch.

    Aber heute?
    Du hast heute als Verantwortlicher schneller eine Anzeige am Hals, als du gucken kannst; weil durchaus ansehnliche Summen an Schmerzensgeld drin sind.

    Siehe die Geschichte in meinem Beitrag hier: Link


    Beste Grüße

    Udo Burkhard

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    AutorDavi8d D8., Kerpen / NRW522246
    Datum18.11.2008 09:18120576 x gelesen
    Geschrieben von Martin Drechsler
    hmmm holst du dir vor jedem Leistungsnachweis, Bundeseimerspiele oder sonstiger körperlicher Belastung deiner JF`ler jeweils eine Ärztliche Bescheinigung der Leistungsfähigkeit????

    Nein, hier sollte ein gutes Auge und der GMV, bei evtl. Rücksprache mit den Eltern, ausreichen.

    ABER:
    Geschrieben von Martin Drechsler
    Ich habe in meiner JF-Zeit auch nen PA aufgehabt und bin net gestorben. Sicher muss ein JFW sich genau aussuchen, mit wem er was machen kann. Aber dieses ganze Stiefmütterliche wie heute mit der ganzen Jugend umgegangen, ist aus meiner privaten Sicht, der falsche Weg. Aber das ist kein reines FW-Problem.

    Sicherlich gibt es auch AGT mit G26 Untersuchung, denen man besser keinen PA auf den Rücken schnallt. Jedoch ist es ein absolutes DON´T jemanden einen PA aufzusetzen, der nicht über diese Untersuchung verfügt und dazu auch noch minderjährig ist. Auch wenn nicht davon auszugehen ist, dass ein halbwegs stabiler Jugendlicher bei 10 Minuten PA tragen unter der Last zusammenbricht, so bleiben immer noch die Risiken einer Lungenschädigung - und die kann man nicht mit bloßem hinsehen ausschließen.

    Arbeitsschutz ist manchmal lästig ("Och, ich säg´ doch nur gerade den Ast durch, da brauche ich keine Schnittschutzhose") aber, gerade deswegen darf es keine Ausnahmen geben! In 999 Fällen gehts gut, aber beim 1000. Mal passiert es dann...

    MkG
    David


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    AutorSven8 K.8, Vogtland / Sachsen522247
    Datum18.11.2008 09:21120897 x gelesen
    Geschrieben von Udo Burkhard
    GMV gut und schön - nur immer öfter reicht das halt nicht aus.
    Zu "unseren" Zeiten - bin Jahrgang 62 - war das sicherlich weniger ein Problem.
    Wenn wir uns da geprügelt haben oder mal mit einem gebrochenen Arm oder einer Kopfplatzwunde nach Hause gekommen sind, gab es Ärger, aber das war es auch.

    Aber heute?
    Du hast heute als Verantwortlicher schneller eine Anzeige am Hals, als du gucken kannst; weil durchaus ansehnliche Summen an Schmerzensgeld drin sind.


    Kann es einfach sein, dass dies letztendlich immer öfter das eigentliche Problem ist?
    Eltern, die ohne großes Interesse ihre Kinder abschieben, gleichzeitig aber bei jeder Schürfwunde ein Fass aufmachen.
    Deren Kinder im guten Restaurant Fangen spielen dürfen, die Lehrerin aber schuld ist wenn sie in der Grundschule nicht ruhig sitzen und sich konzentrieren können!?

    Wie an anderer Stelle schon geschrieben, sind es vielleicht auch genau solche Eltern an denen die einzelne JF zu Grunde gehen kann.
    Ich hatte damals die Wahl zwischen Fußball und Feuerwehr. Wenn ich jetzt lese, dass scheinbar verantwortliche schon mittelgroße Bauchschmerzen bekommen, weil man mal ein PA trägt - ich glaube ich würde heute zum Fußball gehen.
    Wobei ich klarstellen möchte, dass ihr -also die Gegner von PA tragenden Jugendlichen- von der Sache her vollkommen im Recht seid.

    Nur ist der schmale Grat zwischen einzelnen, besonderen "Highlights" im Leben eines JFlers, der tatsächlichen Vorschriftenlage und empfindlichen Eltern oft zu schmal.

    Wenn ich jedenfalls mit einem gebrochenen Knöchel heimgekommen wäre, hätten meine Eltern mit Sicherheit einen Teufel getan meinem Ausbilder einen Strick zu drehen. Und bei meinen Mitstreitern war es nicht anders.

    Vielleicht sind es auch diese Erfahrungen, welche erstmal meine -alles halb so wild- Haltung hier prägen.


    MkG Sven

    -meine Meinung-

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    AutorDavi8d D8., Kerpen / NRW522249
    Datum18.11.2008 09:24120554 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian Rak
    also bitte, da geht es doch v.a. darum, dass _wir_ die PA im Einsatz, der gefährlich sein kann - und nicht das PA-Tragen an sich - und auch unter erheblicher körperlicher Belastung tragen.

    *Möööp* Falsch! ;-) Die Gefährlichkeit des PA-Einsatzes lernt man im Brandhaus oder FO-Container. Die G26.3 prüft nur die Taglichkeit, ob jemand fähig ist, überhaupt Arbeiten unter PA auszuführen: Hören in lauter Umgebung, Sehen durch die Maske, Lungenkraft um gegen den Druck des PA zu Atmen usw. Und letzteres ist auch schon beim bloßen Anschließen des Atemanschlusses relevant.


    MkG
    David


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW522252
    Datum18.11.2008 09:28120601 x gelesen
    Geschrieben von Sven KellerWobei ich klarstellen möchte, dass ihr -also die Gegner von PA tragenden Jugendlichen- von der Sache her vollkommen im Recht seid.

    Geschrieben von Sven KellerNur ist der schmale Grat zwischen einzelnen, besonderen "Highlights" im Leben eines JFlers, der tatsächlichen Vorschriftenlage und empfindlichen Eltern oft zu schmal.

    Wo ist das Problem sich an Vorschriften zu halten ?

    Geschrieben von Sven KellerVielleicht sind es auch diese Erfahrungen, welche erstmal meine -alles halb so wild- Haltung hier prägen.

    MAg sein, richtiger wird es dadurch aber nicht.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorRalf8 J.8, Donaueschingen / Ba-Wü522254
    Datum18.11.2008 09:32120687 x gelesen
    Geschrieben von Michael Roleff
    Bleiben wir doch beim Atemschutz erst mal nur bei der FwDV 7

    da dies anscheinend so wichtig ist:

    Geschrieben von Michael Roleff
    Die Feuerwehr-Dienstvorschriften gelten für die Ausbildung, die Fortbildung und den Einsatz....
    Geschrieben von Michael Roleff
    ...Anforderungen an Atemschutzgeräteträger
    Einsatzkräfte, die unter Atemschutz eingesetzt werden, müssen...


    Also ich persönlich sehe hier eine kleine Vorstellung eines PA´s. Der Junge steht im T-Shirt herum. Es sieht für mich also nicht so aus, als ob er zu einer Übung eingesetzt würde. Hier handelt es sich vermutlich nur um eine kleine "Produktvorstellung" und ob hier die FwDV dann in diesem Umfang Gültigkeit hat.Hmmm, also oben steht Ausbildung, Fortbildung Einsatz. Handelt es sich hier nun um genau diese Tätigkeit?
    Ich würde die ganze Aufregung verstehen, wenn es sich hier um eine Übung handeln würde.

    Tauchen dürfen Kinder übrigens bereits, soweit ich weiss, ab 10 Jahren. Hier kann man den Junior Tauchschein machen. Die Flaschen dürften vom Gewicht her wohl auch nicht schwerer sein. (Ja, ja, ich weiss - im Wasser reduziert sich das Gewicht, jedoch werden die Geräte an Land oder auf dem Boot angelegt) und Mehrtageswanderungen mit einem Rucksack mit Proviant werden auch von Schulen durchgeführt. Also das Gewicht kann es dann ja wohl bei 5 min nicht sein und wie 10 Jahre sieht der Junge jetzt auch nicht aus.

    *Ironie ein * Und hey, darf eigentlich ein Kind bei einem Tag der offenen Tür mit einer Kübelspritze ohne die nötige Schutzausrüstung rumspritzen? Könnte ja was auf den Fuss fallen und das Kind hatte kein Sicherheitsschuhwerk an. In den UVV stehts doch auch... beim Arbeiten mit Feuerwehrgerät ist geeignetes Schuhwerk...*Ironie aus*

    Gruß

    Ralf


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    AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW522255
    Datum18.11.2008 09:33120599 x gelesen
    Geschrieben von Patricia KlottUnd? Wer sagt mir, das der Jugendliche, der wohl noch im Wachstum ist, gleich das Gewicht aushält?!
    Oder das er nicht in Panik fällt, weil es ein andere Art atmen ist? Langt doch schon, wenn er _nur_ die Maske auf hat und da schwerer atmen muss. Nicht jeder kann das ab. Wenn was passiert ist der/die Betreuer/JFW/WeFü dran


    Das so etwas im Einsatz oder bei richtigen Übungen ohne G26 nicht geht, keine Frage. Aber man kann es auch überdramatisieren. Nicht jeder unter 18jährige bricht sofort mit Herzinfarkt zusammen, weil er 18 kg Gepäck auf dem Rücken hat oder Luft aus Dosen atmet....
    Zumindest ist mir keine Signifikant hohe Mortalität bei Lehrlingen auf dem Bau oder bei jugendlichen Sporttauchern bekannt....


    Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW522256
    Datum18.11.2008 09:36120599 x gelesen
    Geschrieben von Ralf JesterTauchen dürfen Kinder übrigens bereits, soweit ich weiss, ab 10 Jahren. Hier kann man den Junior Tauchschein machen.

    Auch dort ist eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung vorher pflicht !

    Geschrieben von Ralf Jester*Ironie ein * Und hey, darf eigentlich ein Kind bei einem Tag der offenen Tür mit einer Kübelspritze ohne die nötige Schutzausrüstung rumspritzen? Könnte ja was auf den Fuss fallen und das Kind hatte kein Sicherheitsschuhwerk an. In den UVV stehts doch auch... beim Arbeiten mit Feuerwehrgerät ist geeignetes Schuhwerk...*Ironie aus*

    Schon mal einen Unfall bei solch einer Aktion gehabt ?
    Was meinst Du wie das dann "abgewickelt" wird ?

    Warum haben FA bei Vorschriften die der Sicherheit dienen immer wieder ein Problem damit sich daran zu halten ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW522258
    Datum18.11.2008 09:39120655 x gelesen
    Geschrieben von Ralf SchmidtZumindest ist mir keine Signifikant hohe Mortalität bei Lehrlingen auf dem Bau

    Dürfen die gemäß JschG erst nach einer Vorsorgeuntersuchung arbeiten ?

    Geschrieben von Ralf Schmidtjugendlichen Sporttauchern

    Werden nicht von allen Tauchsportverbänden auch hier Vorsorgeuntersuchungen gefordert ?

    Insofern hinkt der Vergleich.

    Geschrieben von Ralf SchmidtDas so etwas im Einsatz oder bei richtigen Übungen ohne G26 nicht geht, keine Frage.

    Woher nimmst du dir die Freiheit, diese Unterteilung zu machen ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorDavi8d D8., Kerpen / NRW522260
    Datum18.11.2008 09:42120626 x gelesen
    Geschrieben von Udo Burkhard
    Du warst 16,
    und da sieht das Ganze rechtlich schon etwas anders aus als bei einem 12, 13 oder 14-jährigen.


    Ich würde dies als Vorgesetzter trotzdem nicht machen - wir sprechen hier vom F/O-Container!
    *Schauder*


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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg522261
    Datum18.11.2008 09:43120667 x gelesen
    Geschrieben von Sven KellerEltern, die ohne großes Interesse ihre Kinder abschieben, gleichzeitig aber bei jeder Schürfwunde ein Fass aufmachen. Deren Kinder im guten Restaurant Fangen spielen dürfen, die Lehrerin aber schuld ist wenn sie in der Grundschule nicht ruhig sitzen und sich konzentrieren können!? Sicherlich spielt das auch eine Rolle, ist aber nicht maßgeblich.

    Geschrieben von Sven KellerNur ist der schmale Grat zwischen einzelnen, besonderen "Highlights" im Leben eines JFlers, der tatsächlichen Vorschriftenlage und empfindlichen Eltern oft zu schmal. Sicherlich ist der Grat schmal ...
    aber heisst Jugendarbeit nicht eigentlich, den Kids beizubringen
    - Verantwortung zu tragen - für sich und andere?
    - Soziale Kompetenz zu lernen?
    - Auf die zukünftige Tätigkeit verantwortungsbewusst vorbereitet zu werden?

    Wenn das Tragen eines PA das einzige Highlight im Leben eines JFlers ist, stimmt doch irgendetwas in der Konzeption nicht. Sorry.

    Wir lassen unsere Kids auch nicht frei Schnauze auf irgendwelche Verletzten los - seien sie jetzt geschminkt oder real. Es gehört eine sorgfältige, langfristige Vorbereitung dazu, um den Kids klar zu machen, welche Verantwortung sie haben und ihnen das notwendige geistige und handwerkliche Rüstzeug an die Hand zu geben, um die Aufgabe zu bewältigen.

    Weil sonst bringt man den Kids nur eins bei: Regeln und Vorschriften sind zum Ignorieren da.

    Und wo das hinführt, liest man hier oft genug. Leider.


    Beste Grüße

    Udo Burkhard

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg522264
    Datum18.11.2008 09:53120486 x gelesen
    Geschrieben von Ralf Jester*Ironie ein * Und hey, darf eigentlich ein Kind bei einem Tag der offenen Tür mit einer Kübelspritze ohne die nötige Schutzausrüstung rumspritzen? Könnte ja was auf den Fuss fallen und das Kind hatte kein Sicherheitsschuhwerk an. In den UVV stehts doch auch... beim Arbeiten mit Feuerwehrgerät ist geeignetes Schuhwerk...*Ironie aus*
    Sorry, aber die Ironie finde ich hier absolut nicht angebracht.

    Selbstverständlich hast du als Verantwortlicher dafür zu sorgen, das auch für die kleine Zuschauerin Lisa-Marie, die unbedingt mit der Kübelspritze den Lutscher gewinnen will, alles getan wird, um einen Unfall zu verhindern.

    Dafür gibt es das Instrument der Gefährdungsbeurteilung und die Rangfolge der Schutzmaßnahmen.

    Und da Lisa-Marie nun mal nur Sandalen trägt und keine Sicherheitsschuhe, hast du durch geeignete technische und organisatorische Schutzmaßnahmen dafür zu sorgen, das ihr Kübelspritze und Mundstück nicht auf den Fuß fallen können. Punkt.

    Weil DAS steht auch in den UVV ...


    Beste Grüße

    Udo Burkhard

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    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen522269
    Datum18.11.2008 10:02120519 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardDu warst 16,
    und da sieht das Ganze rechtlich schon etwas anders aus als bei einem 12, 13 oder 14-jährigen.

    Wäre in Deutschland trotzdem nicht zulässig. Hat allerdings auch nicht in Deutschland stattgefunden... ;-)


    MkG Sascha

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    AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW522271
    Datum18.11.2008 10:04120762 x gelesen
    Geschrieben von Michael RoleffWoher nimmst du dir die Freiheit, diese Unterteilung zu machen ?

    Wer von Euch wurde denn von seinem Vater mit 16 vorher zum Arzt geschickt, wenn zu Hause am Samstagnachmittag mal "angepackt" werden sollte?
    Um zu demonstrieren, wie es sich anfühlt, ein Atemschutzgerät zu tragen, dürfte sich das bei mir ein 16 jähriger auch mal unter Aufsicht auf den Rücken schnallen.
    Oder holt sich jemand von Euch eine schriftliche Genehmigung der Eltern, wenn ein Jugendlicher mal einen Spreizer hochheben möchte, um zu sehen, wie schwer so ein Teil ist? Die wiegen auch mal gerne 20 kg...

    Und zum Thema Tauchen:

    Ich bin seit meinem 8 Lebensjahr Mitglied im DLRG. Von dem, was da von Jugendlichen "verlangt" wird, bekäme wahrscheinlich der ein oder andere JF-Wart Wahnzustände in Gedanken an die Unfallkasse...
    Ich habe mit 15 jedenfalls Wachdienst auf nem Rettungsboot gemacht, das durfte man mit DLRG-Silber.
    Meine "Tauchtauglichkeitsuntersuchung" seinerzeit (mit 15) bestand im wesentlichen aus nem Trommelfellcheck, Atemwege abhören und der Frage, ob ich Platzangst habe... Belstungs-EKG oder ähnliche auf die körperliche Belastungsfähigkeit hinweisende Untersuchungen Fehlanzeige.
    Wie macht man es denn heute bei den Sporttauchern?

    Ach ja, um zur Unterteilung zurück zu kommen:

    Für mich macht es einen Unterschied, ob jemand mal kurz ein Gerät aufschnallt, um unter Aufsicht mal zu "fühlen", wie das so ist, oder ob er mit diesem Equiqment einen Einsatz oder eine Übung absolviert.
    Denn dann kommt noch Streß dazu, körperliche Arbeit, fehlende Aufsicht und mögliche Unfälle.
    Im dem Fall auf dem Bild kann ich ihm sofort unter das Gerät greifen oder ihm die Maske abziehen wenn ihm das ganze nicht gefällt...


    Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg522274
    Datum18.11.2008 10:06120503 x gelesen
    Gut .... nicht ganz mein Metier ... ich bin bei Wohnungs- und Hausbränden in der Regel außerhalb des Trümmerschattens zu finden.
    (auch, wenn ich einen FO-Container mal gerne unter fachkundiger Aufsicht selbst erleben möchte) :)

    Ich hatte die Aussage weniger auf das Brandhaus bezogen, sondern eher allgemein gemeint.

    Weil ab 15 dürfen Jugendliche mit technischen Geräten arbeiten, wenn dies zur Ausbildung erforderlich ist und eine ständige Beaufsichtigung durch einen Fachkundigen stattfindet.


    Beste Grüße

    Udo Burkhard

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg522276
    Datum18.11.2008 10:11120728 x gelesen
    Geschrieben von Ralf SchmidtFür mich macht es einen Unterschied, ob jemand mal kurz ein Gerät aufschnallt, um unter Aufsicht mal zu "fühlen", wie das so ist, oder ob er mit diesem Equiqment einen Einsatz oder eine Übung absolviert.
    Klar gibt es da einen Unterschied. Wenn es denn auch bei dem "Test" bleibt ....


    Beste Grüße

    Udo Burkhard

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    AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen522278
    Datum18.11.2008 10:13120649 x gelesen
    Geschrieben von Ralf SchmidtNicht jeder unter 18jährige bricht sofort mit Herzinfarkt zusammen, weil er 18 kg Gepäck auf dem Rücken hat oder Luft aus Dosen atmet....

    Jeder nicht. Aber einmal ist immer das erste Mal. :-(
    Weißt du vorweg, ob das Kind irgendwelche gesundheitliche Probleme hat? Mal jetzt das Gewicht aussen vor gelassen. Aber eben gerade der ungewohnte Druck, mit einem PA zu atmen. Oder eben auch, wenn er nicht angeschlossen ist, nur durch die Maske. Ich persönliche hatte bei meinem Lehrgang ein sehr unangenehmes Gefühl dabei. Aber wir sind darauf vorbereitet worden. Was macht der Jugendliche, außer sich die Maske abzureißen? Wenn er, ggf. in Panik, selbst das nicht gescheit schaffen würde.

    Geschrieben von ---Ralf Jestner--- Tauchen dürfen Kinder übrigens bereits, soweit ich weiss, ab 10 Jahren. Hier kann man den Junior Tauchschein machen.

    Auch hier, wie schon erwähnt, müssen die Mitglieder eine Tauglichkeitsprüfung nach G31 machen


    MkG
    Patricia

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    AutorSven8 K.8, Vogtland / Sachsen522279
    Datum18.11.2008 10:13120715 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardWenn das Tragen eines PA das einzige Highlight im Leben eines JFlers ist, stimmt doch irgendetwas in der Konzeption nicht. Sorry.

    Mit "Highlights" meinte ich nicht den konkreten Fall, sondern es war allgemein formuliert.
    Man könnte auch Lagerfeuer, Nachtwanderung, Zeltlager und so neumodische Sachen wie BF-Tag, etc. darunter fassen.

    Da anscheinend (dein Beispiel) ja schon der Besuch der freien Natur (Wald) zu Problemen führen kann, war dies eigentlich auf alles gemünzt.

    Geschrieben von Udo BurkhardWeil sonst bringt man den Kids nur eins bei: Regeln und Vorschriften sind zum Ignorieren da.

    Eben drum :-)


    MkG Sven

    -meine Meinung-

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg522284
    Datum18.11.2008 10:16120753 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardWenn es denn auch bei dem "Test" bleibt ....

    Nachtrag ... hab mir grad mal die betreffende Homepage des Ausgangsthreads angesehen ...
    Bei einigen Bildern rollen sich mir als Arbeitsschützer glatt die Fußnägel hoch ... *kopfschüttel*


    Beste Grüße

    Udo Burkhard

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    AutorDavi8d D8., Kerpen / NRW522287
    Datum18.11.2008 10:31120674 x gelesen
    Mir gefällt das Bild "Passanten und Kinder spielen im Schaum"...

    Bild 1

    Bild 2


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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg522288
    Datum18.11.2008 10:32120473 x gelesen
    O.K. :)

    Ich denke, wir sind uns einig.

    GMV in Verbindung mit einer gesunden Portion Vorsicht und Respekt, gewürzt mit dem notwendigen Wissen um die rechtlichen Gegebenheiten sollte ausreichend vor Schadenersatzforderungen schützen, bzw. diese Abwenden.

    Was mir halt jedes Jahr neu Sorgen macht, sind die offiziellen Unfallzahlen in den Hilfsorganisationen.
    Seit Jahren liegt die bereinigte 1000-Mann-Quote deutlich über der 1000-Mann-Quote der gewerblichen Berufsgenossenschaften.
    Wie ich die übliche Einstellung im Ehrenamt kenne, möchte ich die realen Zahlen irgendwie auch gar nicht wissen ... Naja ...


    Beste Grüße

    Udo Burkhard

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg522289
    Datum18.11.2008 10:38120488 x gelesen
    Da werden Jugend-Erinnerungen an einen mit Löschschaum gefüllten Bunkerkeller wach ....
    und an den gewaltigen Ärger und den zweiwöchigen Hausarrest ... :D
    Aber psst .... nicht weitererzählen ....


    Beste Grüße

    Udo Burkhard

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    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen522292
    Datum18.11.2008 11:02120490 x gelesen
    Geschrieben von Steffen WenzWer seine Leute auf PA-Lehrgang schickt, ohne ihnen das zuvor ermöglicht zu haben, handelt in meinen Augen wesentlich fahrlässiger als die Verantwortlichen in Kirchberg.
    Wieso? Genau dort sollen sie den grundlegenden Umgang mit PA lernen und im Zweifelsfall auch, dass AGT nix für sie ist. Unter der Voraussetzung, dass der Lehrgang von kompetenten Ausbildern durchgeführt wird, werden sie nicht sofort ins kalte Wasser geschmissen (z. B. direkt beim ersten mal PA Tragen Kriechstrecke, die beheizt, vernebelt und dunkel ist), sondern langsam herangeführt.


    MkG Sascha

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    AutorRein8er 8H., Rosport / Entfällt522295
    Datum18.11.2008 11:20120669 x gelesen
    Es ist bewusst wohl etwas zugespitzt formuliert. Aber wer gesehen hat, dass Fünfzehnjährige routinemässig dreiachsige Anhänger rückwärts mit dem Schlepper um Ecken herum zur gewünschten Position bugsieren, der erkennt, dass dieses nicht in einer Fahrschule vermittelt wird sondern durch ausgedehnte Praxis. Mit 16 darf man, soweit mir bekannt ist, (auf öffentlicher Strasse) "Trecker fahrn" und zwar mit Güllefässern die das Fassungsvermögen manches GTLF bescheiden aussehen lassen, Fallschirmspringen, Segelfliegen, Tauchen, Klein-Kradfahren und was weiss ich noch alles. Verschiedentlich wird sogar die Absenkung des aktiven Wahlrechts diskutiert. Die Eignung zu solchen bzw. feuerwehrspezifischen Tätigkeiten ist nicht aus dem numerischen Alter, sondern aus der individuellen moralischen und physisch-motorischen Reife heraus gegeben oder eben nicht. Denn manch einer lernts halt nie. Wesentlicher Faktor ist selbstverständlich die Bewusstmachung von Gefahren beim Arbeiten durch Vorbild, Aufsicht und Einweisung. Ich habe mich gelegentlich schon mal über die Diskrepanz zwischen dem was mancher Sportverein (z.B. Free-Climber oder Moto-Cross) seinen jugendlichen Mitgliedern bietet und dem was Feuerwehrs machen (dürfen) geärgert.


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg522298
    Datum18.11.2008 11:30120423 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Ralf Schmidt

    Für mich macht es einen Unterschied, ob jemand mal kurz ein Gerät aufschnallt, um unter Aufsicht mal zu "fühlen", wie das so ist, oder ob er mit diesem Equiqment einen Einsatz oder eine Übung absolviert.

    So sehe ich das auch; wenn z.B. in einem "praktischen" JF-Unterricht das Thema "Atemschutz" behandelt wird und man den einen oder anderen JF-Angehörigen mal einen PA schultern und durch die Maske atem läßt bricht meine "JF-UVV-Welt" nicht zusammen.
    Was bei der JF nicht sein sollte sind "Einsatzübungen" mit "richtigen" PAs (auch davon gibts paar eindeutige und schlimmere Bilder im Net !). Darauf weisen auch zu Recht die FUKs (z.B. in
    diesem "Medienpaket UVV- JF") hin.
    Wenn man die Einsatztaktik von PAs in JF-Übungen einbauen will, dann sollte man sich mit PA-Atrappen behelfen, das reicht für JF-Zwecke vollkommen aus.
    Für die Ausbildung zum Atemschutzgeräterträger gibt es eindeutige Vorgaben in der FwDV 7 und diese sieht mal die Ausbildung erst mit 18 Jahren vor.

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorRein8er 8H., Rosport / Entfällt522299
    Datum18.11.2008 11:34120402 x gelesen
    Anforderungen an Atemschutzgeräteträger
    Einsatzkräfte, die unter Atemschutz eingesetzt werden, müssen
    • das 18. Lebensjahr vollendet haben;

    Es sind wie erwähnt, die Einsatzkräfte die das 18. Lebensjahr vollendet haben müssen. Aber ein Jugendlicher (auch mit PA) weist nach meinem Dafürhalten eben nicht die Eigenschaft einer Einsatzkraft auf. Insofern ist das Tragen eines PA in diesem Fall wohl eher mit dem Tragen eines Pfadfinder-Rucksacks oder Schulsacks zu vergleichen.


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    AutorAxel8 S.8, Remscheid / NRW522300
    Datum18.11.2008 11:36120768 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Michael Roleff (bzw. FwDV 7)
    Anforderungen an Atemschutzgeräteträger
    Einsatzkräfte, die unter Atemschutz eingesetzt werden, müssen...

    Eben. Auf dem Bild habe ich keine Einsatzkraft gesehen, die unter Atemschutz eingesetzt wurde.
    Da hat ein vermutlicher JF-Angehöriger ein PA auf und steht rum.

    Ich kann mich darüber nicht sonderlich aufregen.

    Aus dem Abschnitt in der FwDV 7 zitierst du
    Geschrieben von Michael Roleff
    die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgreich absolviert haben;
    Wenn ich das ganz hart auslege, kann ich auch niemanden zum AGT ausbilden, da er während des Lehrgangs Atemschutzgeräte tragen muss, ohne die Ausbildung erfolgreich absolviert zu haben. Und eine Ausnahme für den Lehrgangsteilnehmer
    Aber richtig, da wird ja dann, richtiger Weise, argumentiert, der Lehrgangsteilnehmer werde nicht unter Atemschutz eingesetzt, sondern für eine spätere Einsetzbarkeit ausgebildet.

    Die Diskussion erinnert mich an das auch äußerst beliebte Thema "Zubehör an PSA".
    GMV vs. Vorschriften.


    Tschökes,
    Axel Solanka.

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    AutorAlex8and8er 8M., Kelkheim / Hessen522301
    Datum18.11.2008 11:40120715 x gelesen
    Geschrieben von Axel SolankaWenn ich das ganz hart auslege, kann ich auch niemanden zum AGT ausbilden, da er während des Lehrgangs Atemschutzgeräte tragen muss, ohne die Ausbildung erfolgreich absolviert zu haben.

    Vergleichst Du nicht Äpfel mit Birnen?

    Bevor ich meinen Atemschutzlehrgang machen durfte musste ich die ärztliche Untersuchung nach G26.3 erfolgreich bestanden haben.


    ICH VERTRETE HIER MEINE EIGENE MEINUNG!!!

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    AutorAxel8 S.8, Remscheid / NRW522304
    Datum18.11.2008 11:45120689 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Alexander Markozic
    Vergleichst Du nicht Äpfel mit Birnen?

    Bevor ich meinen Atemschutzlehrgang machen durfte musste ich die ärztliche Untersuchung nach G26.3 erfolgreich bestanden haben.

    Klar. Und ich mag Äpfel lieber:-)

    Aber eigentlich auch nicht (was den Vergleich angeht).
    Auch die G26 wird gemacht, um abzuklären ob der AGT körperlich in der Lage ist unter PA zu arbeiten, und das macht der JF'ler auf dem Bild nicht.


    Tschökes,
    Axel Solanka.

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    AutorHans8 Ol8ive8r K8., Worms / Rheinland-Pfalz522306
    Datum18.11.2008 11:49120291 x gelesen
    Geschrieben von Steffen WenzIch verstehe wirklich nicht, wie man sich über so etwas dermassen aufregen kann.

    das steht auf einem anderen Blatt, ist aber so !

    Geschrieben von Steffen WenzUnd wenn der Jugendfeuerwehrbetreuer bzw. Wehrführer vor Ort meint, dieses "Risiko" vertreten zu können, einem jungen Feuerwehrangehörigen es einmal zu ermöglichen, etwas "PA-Luft" zu schnuppern, dann wird er dafür entweder seine Gründe haben. Wer seine Leute auf PA-Lehrgang schickt, ohne ihnen das zuvor ermöglicht zu haben, handelt in meinen Augen wesentlich fahrlässiger als die Verantwortlichen in Kirchberg.

    jetzt frag ich aber mal getreu dem Thread: "Geht`s noch ?????". Ich hoffe mal, dass Du keine Ausbilderfunktion hast ?


    Gruß aus der ältesten Stadt Deutschlands, na ja, wir streiten mit Trier darum ...???
    Olli

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    AutorAlex8and8er 8M., Kelkheim / Hessen522307
    Datum18.11.2008 11:50120668 x gelesen
    Richtig. Aber der jugendliche atmet mit angeschlossenem LA am Vollanschluss. Meine Frage: Darf er das.

    Kann mich nicht erinnern beim AGT-Lehrgang direkt mit dem PA durch die Strecke gegangen zu sein.

    Vorher gab es einen theoretischen Unterricht. Und es waren ständig ausgebildete Atemschutzausbilder vor Ort.


    ICH VERTRETE HIER MEINE EIGENE MEINUNG!!!

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    AutorAxel8 S.8, Remscheid / NRW522310
    Datum18.11.2008 12:03120257 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Alexander Markozic
    Richtig. Aber der jugendliche atmet mit angeschlossenem LA am Vollanschluss. Meine Frage: Darf er das.
    Ich hoffe, denn sonst hätte er nach kürzester Zeit ein physiologisches Problem:-)

    Im Ernst: Nach meiner Lesart der bisher zitierten Vorschriften ist das nicht verboten, da sie m.E. für den hier vorliegenden Fall nicht greifen. Daher muss der Verantwortliche die Gefährdung für den Einzelfall abschätzen. Hier dann wohl, ob der JF'ler es körperlich verträgt ein PA über einen begrenzten Zeitraum zu tragen, ohne dabei irgendwelche Arbeiten durchzuführen.
    Was anderes wäre es, wenn er damit eine Übung oder einen Gang durch die Atemschutzstrecke durchführen lassen würde. Das geht eindeutig nicht.


    Tschökes,
    Axel Solanka.

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    AutorSven8 K.8, Baddeckenstedt / Niedersachsen522322
    Datum18.11.2008 12:32120347 x gelesen
    Mahlzeit,

    einfach mal den ganzen Link angeben, damit hier nicht so Wild spekuliert wird.

    ffw_tag2.

    Dort sind noch viele andere Dinge, wo Zuschauer einfach Jacke und Helm anlegen,
    " Interessierte " die möglickeit haben FFw's eben einfach mal erleben können...
    Anfassen / Spüren / Neugierde wecken...

    So Long


    Profi sein heißt auch FEHLER zu zugeben ! Dieses ist meine eigene Meinung ! Guck mal hier : http://www.feuerwehr-baddeckenstedt.de/

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    AutorAnto8n S8., Boppard / RLP522329
    Datum18.11.2008 12:43120422 x gelesen
    Dazu eine Geschichte:

    Wir sind Helden!

    Wenn du NACH 1980 geboren wurdest, hat das hier nichts
    mit dir zu tun!
    Aber du solltest trotzdem weiterlesen.
    Schon allein, um zu verstehen, warum die
    PAMPERS-Generation (zu der du vielleicht auch gehörst)
    keine Helden hervorbringen wird.

    Als Kinder saßen wir in Autos ohne Sicherheitsgurte und
    ohne Airbags. Unsere Bettchen waren angemalt mit Farben
    voller Blei und Cadmium.
    Das Fläschchen aus der Apotheke konnten wir ohne
    Schwierigkeiten öffnen, genauso wie die Flasche mit
    Bleichmittel.
    Türen und Schränke waren eine ständige Bedrohung für
    unsere Finger,
    und auf dem Fahrrad trugen wir nie einen Helm.
    Wir tranken Wasser aus Wasserhähnen und nicht aus
    Flaschen.
    Wir bauten Wagen aus Seifenkisten und entdeckten
    während der ersten Fahrt den Hang hinunter, dass wir
    die Bremsen vergessen hatten. Damit kamen wir nach
    einigen Unfällen klar.
    Wir verließen morgens das Haus zum Spielen. Wir blieben
    den ganzen Tag weg und mussten erst zu Hause sein, wenn
    die Straßenlaternen angingen.
    Niemand wusste, wo wir waren und wir hatten nicht
    einmal ein HANDY dabei!

    Wir haben uns geschnitten, brachen uns Knochen und
    Zähne und niemand wurde deswegen verklagt. Es waren
    eben Unfälle. NIEMAND HATTE SCHULD AUSSER UNS SELBER!

    Keiner fragte nach „Aufsichtspflicht“. Kannst Du Dich
    noch an „Unfälle“ erinnern?

    Wir kämpften und schlugen einander manchmal grün und
    blau. Damit mussten wir leben, denn es interessierte
    die Erwachsenen nicht besonders.

    Wir aßen ungesundes Zeug (Schmalzbrote, Schweinsbraten
    usw.), keiner scherte sich um die Kalorien und trotzdem
    war keiner fett. Wir tranken Alkohol und trotzdem wurde
    keiner alkoholsüchtig. Wir tranken mit unseren Freunden
    aus einer Flasche und niemand starb an den Folgen.

    Wir hatten nicht: Playstation, Nintendo64, X-Box,
    Video-Spiele, 64 Fernsehkanäle, Filme auf Video und
    DVD, Surround-Sound, eigene Fernseher, Computer,
    Internet-Chat-Rooms, Jahreskarten im Fitness-Club,
    Handys etc.

    WIR HATTEN FREUNDE!

    Wir gingen einfach raus und trafen sie auf der Straße.
    Oder wir marschierten einfach zu denen nach Hause und
    klingelten. Manchmal gingen wir auch ganz einfach so
    hinein. Ohne Termin und Wissen unserer gegenseitigen
    Eltern. Keiner brachte uns und keiner holte uns …

    Wie war das nur möglich?
    Wir dachten uns Spiele selber aus. Wir aßen Würmer und
    es traf nicht ein, dass die Würmer in uns weiterleben.
    Beim Straßenfußball durfte nur mitmachen, wer gut war.
    Wer nicht gut war, musste lernen, mit Enttäuschungen
    klarzukommen.

    Fahrräder (nicht Mountain-Bikes) wurden von uns selber
    repariert. Manche Schüler waren nicht so schlau wie
    andere. Sie rasselten durch Prüfungen und wiederholten
    Klassen. Das führte damals nicht zu emotionalen
    Elternabenden oder gar zur Änderung der
    Leistungsbewertung.

    Wir sumsten quer durch den Gemüsegarten, hatten jede
    Menge S... Wir wussten zwar nicht immer, wer gerade mit
    wem, aber das war egal. Wir mussten uns nicht Por...
    aus dem Internet laden, wir machten sie selber.

    Unsere Taten hatten manchmal Konsequenzen. Das war klar
    und keiner konnte sich verstecken.

    Wenn einer von uns gegen das Gesetz verstoßen hat war
    klar, dass die Eltern ihn nicht automatisch aus dem
    Schlamassel herausholen. Im Gegenteil: Sie waren oft
    der gleichen Meinung wie die Polizei.

    Na so was !
    Unsere Generation hat eine Fülle von innovativen
    Problemlösern und Erfindern mit Risikobereitschaft
    hervorgebracht.

    Wir hatten Freiheit, Misserfolg, Erfolg und
    Verantwortung. Mit allem mussten wir umgehen, wussten
    wir umzugehen!
    Und du gehörst auch dazu?!

    Herzlichen Glückwunsch!
    Geboren nach 1980 … SO, JETZT WISST IHR WARMDUSCHER DAS
    AUCH!

    Geboren vor 1980: Wir sind HELDEN!

    Aber mal ganz im Ernst:
    Ja, der Junge hat einen PA angehabt. Ja, der Junge hat Flaschenluft geatmet. UND? Er lebt noch und wird mit Sicherheit keine bleibenden Schäden davontragen.
    Und wer weiß vielleicht standen die Eltern auch nebendran und haben selber noch ein Foto gemacht.


    Alles meine Meinung wem sie nicht gefällt darf sie sich an die Wand nageln

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz522336
    Datum18.11.2008 12:48120280 x gelesen
    Hallo Anton,

    s u p e r , dem ist nichts hinzuzufügen.

    MfG, Thomas Klee (Held)


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    AutorMitj8a S8., Pinneberg / SH522338
    Datum18.11.2008 12:49120252 x gelesen
    Juhu, ich bin ein Held!

    Gruß,
    Mitja


    Ich spreche grundsätzlich und immer nur für mich!

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    AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen522343
    Datum18.11.2008 13:02120521 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Udo Burkhard2001.
    Ein mir sehr gut bekannter Jugendbetreuer geht mit seiner Gruppe (8 - 10 jährige) zu einer kleinen "Erste-Hilfe-Übung" in ein Waldstück.
    Ein Kind knickt auf einer Wurzel um, komplizierte Knöchelfraktur, bleibende Schäden nicht ausgeschlossen.
    Klar, kann passieren - nur die Eltern, der Unfallversicherungsträger und die Staatanwaltschaft sahen die Sache völlig anders.

    Der Kollege ist nur deshalb davongekommen, weil er anhand eines Gruppenstundenplakates, das die Kids angefertigt hatten, nachweisen konnte, das er die Kids in altersgerechter Art und Weise auf die Gefahren im Wald aufmerksam gemacht hatte und das die Kids - zu sehen an dem Plakat - diese Unterweisung auch verstanden hatten.

    GMV gut und schön - nur immer öfter reicht das halt nicht aus.


    Fragt sich genau an der Stelle, ob der GMV nicht bei ganz anderen Stellen mittlerweile aussetzt...

    Erstaunte Grüße

    Ingo


    --

    "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

    www.atemschutzunfaelle.eu

    -
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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    AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen522346
    Datum18.11.2008 13:04120469 x gelesen
    Hoi,

    Geschrieben von Michael Roleffkeine !

    Sicher? Schulranzen? Die sind oft genug schwerer, als gut für den Körper ist.. nicht immer, aber oft genug. Und im Falle von Composieflaschen ist imo so ein PA sogar leichter ;)

    Warum sollte man das tun ?


    Um seine Sachen in die Schule zu bekommen.

    MfG

    Ingo


    --

    "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

    www.atemschutzunfaelle.eu

    -
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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    AutorMich8a K8., Erfurt / Thüringen522350
    Datum18.11.2008 13:17120350 x gelesen
    Ist zwar jetzt etwas OT, aber:

    Nachdem ich gestern die Eröffnung dieses Themas bereits zu Gemüte führte, schwante mir, was sich daraus entwickelt.

    Nun aber meine Frage: Hast Du, bevor Du diesen Beitrag erstellt hast, mal beim zuständigen WebMaster angefragt und ihn auf den erkannten Mangel hingewiesen, oder läuft das Thema mal wieder unter dem Motto:

    "Herr Lehrer, Herr Lehrer ich weiß was, im Keller brennt Licht und ich habe es brennen lassen, aber kann ihnen sagen, wer es angemacht hat?"

    Ich glaube es wäre sicher mit mehr Stil und Kameradschaft verbunden, zuerst die betroffenen FFw anzuschreiben und erst bei ausbleibender oder ablehnender Reaktion das ganze ins Forum zu setzen.

    Nimm das jetzt bitte nicht persönlich, aber manchmal beschleicht einen bei dem ein oder anderen Poster (und damit meine ich jetzt nicht Dich persönlich) das Gefühl, dass man nur zu Hause sitzt und auf Fehler von anderen wartet um diese dann öffentlich zu machen vielleicht auch aus dem Grund weil man sich in der eigenen Wehr i. d. R. nicht traut offen zu kommunizieren bzw. erkannte Fehler anzusprechen und in der Folge dann auch abzustellen.

    Glaube, wenn wir eher so handeln würden, würde uns dies in der Sache der Feuerwehr eher weiterbringen als diese Art von Diskussionen.

    In der Sache an sich bin ich der Meinung, dass die gezeigte Handlung sicher grenzwertig ist und sich mit bestehenden Vorschriften nicht oder nur sehr schwer in Einklang bringen lässt. Jedoch aber auch bei der Verantwortlichen sicher bekannt war und im Vorfeld bedacht wurde.
    Ich für meinen Teil hätte bei so etwas Bauchschmerzen.

    In diesem Sinne und in der Hoffnung auf kameradschaftlicheren Umgang miteinander

    MkG

    Micha!

    PS: Übrigens hat der Webmaster der FFw ne Nachricht von mir und kann sich auch anhand der hiesigen Diskussion ein eigenes Bild machen und dann entscheiden, ob er die Bilder entfernt.


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    AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg522356
    Datum18.11.2008 13:35120400 x gelesen
    Hallo!

    Ich bin zwar erst 1980 geboren, ab ich bin trotzdem der Meinung, dass die ewige Warmduscherei ein Ende haben muss.

    Es gibt sicherlich Grenzen, die nicht überschritten werden sollten, aber wenn wir jeden scheiß hier auf diese warmduscherische Art hier durchkauen und am ende doch wieder irgendeiner der hier nicht mal mit liest der Idiot ist, brauchen wir uns nicht wundern, warum in den deutschen Feruwerhren echte Probleme (z. B. zu wenig Geld für zu teure Fahrzeuge) nicht bewältigt werden können.

    Ich muss sagen, das Thema passt viel bessser zu diesem Thread als zu dem Bild.
    Ich kann mich hier echt nur Fragen: Muss man aus so ner kleinigkeit gleich wieder ein Mammut machen? Gehts noch?

    Gruß Patrick


    Das war meine Meinung

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    AutorMarc8o D8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg522358
    Datum18.11.2008 13:37120359 x gelesen
    Geschrieben von Anton SchneiderHerzlichen Glückwunsch!
    Geboren nach 1980 … SO, JETZT WISST IHR WARMDUSCHER DAS
    AUCH!

    Geboren vor 1980: Wir sind HELDEN!


    Stimmt nicht in allen Fällen!

    Ross Anthony ist deutlich vor 1980 geboren. ;-)

    ...und Bruce Darnell erst recht!


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    AutorAnto8n S8., Boppard / RLP522359
    Datum18.11.2008 13:40120081 x gelesen
    Ausnahmen bestätigen die Regel ;-)

    MKG Anton


    Alles meine Meinung wem sie nicht gefällt darf sie sich an die Wand nageln

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    AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg522360
    Datum18.11.2008 13:42120231 x gelesen
    Ich würde mich in dieser Frage auch Ingo anschließen.

    Ich habe die letzte Vollzeitschule nur ein paar Wochen vor meinem AGT-Lehrgang abgeschlosssen und würde sagen, dass das Gewicht der PAs (Stahlflaschen mit relativ alten Geräten) doch niedirger war, als das meines Rucksacks, in dem ich mehrere Bücher und Ordner durch die Gegend getragen habe, welcher aber auch noch leichter war, als in meinen letzten Realschuljahren.

    Gruß Patrick


    Das war meine Meinung

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    AutorKim 8S., Hambergen / Niedersachsen522362
    Datum18.11.2008 13:46120196 x gelesen
    Hallo zusammen,

    auch wenn unsere JF-PA`s von "scharfen" kaum zu unterscheiden sind, gehe ich bei dem hier gezeigten JF`ler davon aus, dass er einen "scharfen" PA trägt und diesen auch beatmet.

    Dieses ist definitiv nicht erlaubt!!!!!!


    Gruß Kim

    Alle meine Beiträge im Forum sind meine persönliche Meinung und haben aber auch sowas von nichts mit der vorherschenden Meinung in meiner Feuerwehr zu tun.
    Aber Anschauen könnt ihr sie euch ja mal: www.feuerwehr-hambergen.de

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg522363
    Datum18.11.2008 13:46120076 x gelesen
    Aber Bruce Darnell war Fallschirmjäger bei der U.S. Army. ...hab ich gehört...


    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorKim 8S., Hambergen / Niedersachsen522365
    Datum18.11.2008 13:48120190 x gelesen
    Das ist glaube ich der bis jetzt beste Beitrag den ich hier im Forum gelesen habe!


    Gruß Kim

    Alle meine Beiträge im Forum sind meine persönliche Meinung und haben aber auch sowas von nichts mit der vorherschenden Meinung in meiner Feuerwehr zu tun.
    Aber Anschauen könnt ihr sie euch ja mal: www.feuerwehr-hambergen.de

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    AutorHans8 Ol8ive8r K8., Worms / Rheinland-Pfalz522373
    Datum18.11.2008 14:18120230 x gelesen
    Geschrieben von Patrick WeegenEs gibt sicherlich Grenzen, die nicht überschritten werden sollten,

    genau, weil speziell in diesem Fall durch immer noch geltende Regelwerke ganz einfach nicht erlaubt !

    Geschrieben von Patrick Weegenaber wenn wir jeden scheiß hier auf diese warmduscherische Art hier durchkauen

    wow, kernige nichtssagende Aussage, Du bist ja aber mit Sicherheit einer der Oberhelden in Deiner Feuerwehr ?

    Geschrieben von Patrick Weegenbrauchen wir uns nicht wundern, warum in den deutschen Feruwerhren echte Probleme (z. B. zu wenig Geld für zu teure Fahrzeuge) nicht bewältigt werden können.

    Mann, wenn das Dein einziges Problem ist,....Glückwunsch !


    Gruß aus der ältesten Stadt Deutschlands, na ja, wir streiten mit Trier darum ...???
    Olli

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    AutorKim 8S., Hambergen / Niedersachsen522374
    Datum18.11.2008 14:20120039 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Meiner Einer ist genau 1980 geboren, also ja quasi nach 1980, zumindest nicht davor.

    So, und nun kann ich alle ab 1980 aufwärts ich glaube wir sind die echten Helden.

    Das was Anton da so schreib kenne wir doch auch alle, NUR mit der Ausnahme das wir noch junge Erbsen und Möhren aus dem Garten und Spinat mit dem Blub auch noch nach Tschernobyl gegessen haben! ;-)

    Ich denke wir können das ruhig auf alle vor 1990 Geborenen ausdehnen.


    Gruß Kim

    Alle meine Beiträge im Forum sind meine persönliche Meinung und haben aber auch sowas von nichts mit der vorherschenden Meinung in meiner Feuerwehr zu tun.
    Aber Anschauen könnt ihr sie euch ja mal: www.feuerwehr-hambergen.de

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    AutorSeve8rin8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg522379
    Datum18.11.2008 14:31120034 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von ---Patrick Weegen--- brauchen wir uns nicht wundern, warum in den deutschen Feruwerhren echte Probleme (z. B. zu wenig Geld für zu teure Fahrzeuge)

    ist das wirklich ein Problem? oder glauben viele nur das eine Feuerwehr nur eine "richtige" Feuerwehr sein kann, wenn der Fuhrpark neu und groß ist?
    Ich persönlich kenne Feuerwehren, da sind die Fzg. Älter wie wir beide, aber dafür passt die Ausbildung und die PSA... und die löschen, retten genau so gut wie eine Feuerwehr mit einem neuen, großen Fuhrpark ;)


    Meine Meinung zu diesem Thema.

    Severin Frank

    Fumus ignem
    Rauch (deutet auf) Feuer

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    AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg522382
    Datum18.11.2008 14:36120066 x gelesen
    Geschrieben von Hans Oliver KehrMann, wenn das Dein einziges Problem ist,....Glückwunsch !

    Nein, das ist nicht mein einziges Problem.
    Aber muss hier jedes Bild, das irgendwas zeigt, das nicht 100% nach Vorschrift ist so durch den Dreck gezogen werden?`
    Wir sind alle auch nur Menschen und jeder Mensch macht mal einen Fehler und das ist auch gut so, denn nur aus Fehlern lernt man. Wenn dann ein solcher Fehler passiert ist reicht es eigntlich denjenigen kurz darauf hinzuweisen und ggf. mit ihm darüber zu reden und ihm zu sagen wie es richtig laufen sollte.

    Hier gab es aber schon zur Genüge threads, in denen die Leute, die den fehler begangen haben fast geächtet wurden obwohl es sich nur um Kleinigkeiten handelte. Und genau das ist das, was mich so stört.

    Hätte es hier nicht auch gereicht dem JFW eine Mail zu schicken und ihn darauf hinzuweisen, dass das eigentlich nicht drin ist? Er hätte dann vorallem auch die Chance, sich irgendwie zu rechtfertigen.

    Gruß Patrick


    Das war meine Meinung

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    AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg522383
    Datum18.11.2008 14:41119982 x gelesen
    Geschrieben von Severin Frankist das wirklich ein Problem?

    Das ist ansichtssache. Wenn aber ein altes Fahrzeug kaputt ist und es einfach nicht mehr repariert werden kann, für eine Ersatzbeschaffung aber kein Geld da ist, ist das schon ein Problem. Es geht mir nicht drum, dass der Fuhrpark einer Feuerwehr groß und neu sein muss.

    Geschrieben von Severin FrankIch persönlich kenne Feuerwehren, da sind die Fzg. Älter wie wir beide, aber dafür passt die Ausbildung und die PSA... und die löschen, retten genau so gut wie eine Feuerwehr mit einem neuen, großen Fuhrpark ;)

    Dann formuliere ich das mal um: Zu wenig Geld für die hohen Kosten

    Gruß Patrick


    Das war meine Meinung

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    AutorSeve8rin8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg522385
    Datum18.11.2008 14:49119941 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von ---Patrick Weegen--- Das ist ansichtssache. Wenn aber ein altes Fahrzeug kaputt ist und es einfach nicht mehr repariert werden kann, für eine Ersatzbeschaffung aber kein Geld da ist, ist das schon ein Problem.

    mal provokant gesagt, manchmal ist weniger mehr ;) Brauchen ein Großteil der Feuerwehren noch die Fzg. die sie früher besetzen konnten? heute aber gar nicht mehr besetzen können oder völlig sinnbefreit (Tagsüber) damit ausrücken?

    Grüße


    Meine Meinung zu diesem Thema.

    Severin Frank

    Fumus ignem
    Rauch (deutet auf) Feuer

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    AutorHans8 Ol8ive8r K8., Worms / Rheinland-Pfalz522386
    Datum18.11.2008 14:52119995 x gelesen
    Geschrieben von Patrick WeegenAber muss hier jedes Bild, das irgendwas zeigt, das nicht 100% nach Vorschrift ist so durch den Dreck gezogen werden?`
    Wir sind alle auch nur Menschen und jeder Mensch macht mal einen Fehler


    Richtig, aber wenn`s denn schon mal angezeigt wurde, muss man auch mit Reaktionen rechnen, wobei hier viele Meinungen aufeinanderprallen !
    Mit Sicherheit finde ich, wenn ich will bei jeder Feuerwehr im Netz Bilder, die man anprangern kann, beim Thema Atemschutz aber, hört der Spass auf !

    Geschrieben von Patrick WeegenHier gab es aber schon zur Genüge threads, in denen die Leute, die den fehler begangen haben fast geächtet wurden

    das steht außer Frage, solange es aber Kollegen gibt, die Fehler suchen wird sich das nicht ändern. Trägt aber ab und an mal wieder dazu bei, dass man sich gültige Rechtsvorschriften mal wieder durch den Kopf gehen lässt , was für mich persönlich eine durchweg positive Erscheinung ist !


    Gruß aus der ältesten Stadt Deutschlands, na ja, wir streiten mit Trier darum ...???
    Olli

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY522387
    Datum18.11.2008 14:57120030 x gelesen
    Geschrieben von Patrick WeegenAber muss hier jedes Bild, das irgendwas zeigt, das nicht 100% nach Vorschrift ist so durch den Dreck gezogen werden?`

    Hallo Patrick,

    da ist der Webmaster gefragt.
    Der stellt ja die Bilder ins Netz und der sollte auch prüfen, ob das Bild geeignet ist oder nicht. Wenn Fragen dazu auftauchen, sollte er vielleicht mal mit dem Kommandanten sprechen, ob das so veröffentlicht werden kann.

    Ich mach das auf jeden Fall so und spreche z.T. mit mir oder unserem 1. Kdt.
    Aber wie gesagt, nicht alles gehört in Internet. Da hat man als Webmaster auch eine gewisse Verpflichtung.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner


    Aus gegebenem Anlass:
    Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

    Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

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    AutorTino8 M.8, Oberlichtenau / Sachsen522393
    Datum18.11.2008 15:24120193 x gelesen
    Ich glaube kaum, dass er daraus atmet...
    Wer genau hinschaut wird sehen, dass der
    Zeiger des Manometers auf Null steht...

    Gruß, Tino


    __________________________________________

    ...und nein, ich werbe nicht für meine Bücher... =)

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    AutorAndr8e C8., Korbach / Hessen522398
    Datum18.11.2008 15:43120004 x gelesen
    Das glaube ich eher nicht.

    Wenn mich meine Augen nicht täuschen, werden noch knapp 50 bar angezeigt.

    Und sollte die Flasche leer sein, also Null anzeigen, dürfte der Junge Kamerad bestimmt nicht mehr so schön lächeln.

    Gruß

    Andre


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    AutorTino8 M.8, Oberlichtenau / Sachsen522410
    Datum18.11.2008 16:14120111 x gelesen
    Ich glaub, wenn es eine Atrappe
    wäre, würde der Zeiger auch auf
    Null stehen und der nette Kollege
    würde trotzdem so lächeln...
    Vielleicht sollte man mal bei
    jemandem aus der betreffenden
    (beschuldigten) Feuerwehr fragen.

    Gruß, Tino


    __________________________________________

    ...und nein, ich werbe nicht für meine Bücher... =)

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    AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin522414
    Datum18.11.2008 16:53119637 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Michael Roleff1 Allgemeines
    Die Feuerwehr-Dienstvorschriften gelten für die Ausbildung, die Fortbildung und den Einsatz.
    Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 "Atemschutz" soll eine einheitliche, sorgfältige Ausbildung,
    Fortbildung und einen sicheren Einsatz mit Atemschutz sicherstellen sowie die Voraussetzungen
    für eine erfolgreiche und unfallsichere Verwendung von Atemschutzgeräten schaffen.
    Sie enthält die Anforderungen, die an Atemschutzgeräteträger sowie an deren Ausbildung
    im Atemschutz zu stellen und die bei der Handhabung, Pflege und Wartung der Geräte
    zu beachten sind.


    ok, die FwDV7 regelt also nicht die Verwendung von Atemschutzgeräten zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit, denn weder Aus-, noch Fortbildung, noch Einsatz lassen sich hier erkennen.

    Geschrieben von Michael RoleffAnforderungen an Atemschutzgeräteträger
    Einsatzkräfte, die unter Atemschutz eingesetzt werden, müssen

    Wenn man so pfennifuchserisch ist, dann bitte richtig und der JFler ist hier wohl nicht als Einsatzkraft anzusehen, die unter Atemschutz eingesetzt werden soll.

    Auch das JArbSchG gilt meines Erachtens im Bereich der JF nicht, ebenso findet sich auch nicht im JuSchG ein entsprechender Abschnitt, der das Tragen von PA verbietet.


    Gruß

    Sebastian

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    AutorChri8sti8an 8R., Geisenfeld / Bayern522416
    Datum18.11.2008 16:58120003 x gelesen
    Kommt aus Schaummittel drauf an, muss ja nicht ungesundes MBS oder AFFF gewesen sein.


    Aus gegebenem Anlass: Dies ist nur meine persönliche Meinung.

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW522435
    Datum18.11.2008 18:25119887 x gelesen
    Geschrieben von Tino Meinert

    Vielleicht sollte man mal bei jemandem aus der betreffenden (beschuldigten) Feuerwehr fragen.


    Neee, das ist vool Uncool.... weil vieleicht ist die Erklärung ja so, dass die ganze Meckerei und Böse-Finger-Zeigerei total Banal ist und der Kollege 18 ist und gerade mitten in der AGT-Ausbildung steckt oder was weiß ich.....

    Sicher gibt es im Feuerwehrwesen Dinge, die nicht in Ordnung sind und über die man sprechen soll, teilweise auch muss. Aber wenn man das Forum hier mal queer liest, gewinnt man das Gefühl, dass einige Feuerwehren das Feuerwehrwesen gerade neu erfunden hat und alle anderen doof, dumm oder grundsätzlich alles falsch machen. Sei es die Diskussion über Fahrzeuge, PSA oder Einsatztaktik. Es läuft immer auf das selbe hinaus.....

    So genug Off Topic.

    Gruß
    Martin


    :-) Alles auf meinen Mist gewachsen, was ich so von mir gebe.....

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen522458
    Datum18.11.2008 19:58119988 x gelesen
    Geschrieben von Axel SolankaAuch die G26 wird gemacht, um abzuklären ob der AGT körperlich in der Lage ist unter PA zu arbeiten, und das macht der JF'ler auf dem Bild nicht.

    Fragt sich nun was Arbeiten i.S.d. relevanten Vorschriften ist (insb. GUV-R 190).

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorMart8in 8K., Welle / Niedersachsen522461
    Datum18.11.2008 20:12120135 x gelesen
    Moin.

    Geschrieben von Eric StriebUnd ich wette das ist KEINE Attrappe!

    Und wenn das so ist, wer soll sich daran weiter stören als der Zuständige?


    Dieser Threat zeigt einmal mehr, das bei Feuerwehrs nicht immer allse nach DIN 0815 und Feuerwehrdienstvorschrift geht und gehen muss.

    Kommt mal wieder runter...


    Mit besten Grüßen aus der Nordheide

    Martin
    (wie immer meine Meinung)

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen522464
    Datum18.11.2008 20:16120057 x gelesen
    Geschrieben von Martin KandlerDieser Threat zeigt einmal mehr, das bei Feuerwehrs nicht immer allse nach DIN 0815 und Feuerwehrdienstvorschrift geht und gehen muss.

    In diesem Zusammenhang sollte man sich mal eine Frage stellen: Wie dürfte wohl der Normalbürger reagieren wenn er mitbekäme, daß z.B. die Polizei oder das Finanzamt sich regelmäßig über die für sie greifenden Vorschriften hinwegsetzen?

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen522480
    Datum18.11.2008 21:42119971 x gelesen
    Geschrieben von Ingo Horn
    Fragt sich genau an der Stelle, ob der GMV nicht bei ganz anderen Stellen mittlerweile aussetzt...

    Erstaunte Grüße

    Ingo


    Ich hab da noch diesen Thread/Beitrag gefunden:
    'Rechtliche Schritte gegen den Jugendwart'
    (es gibt da sicher auch noch mehr...)

    Aufsichtspflicht usw hin und her. Wir wissen ja gar nicht so alles, was die Kids so in ihrer freien Zeit treiben (und auch wir früher getrieben haben), aber in der JF (und vielen anderen Organisationen) sind sie selbst (und der Aufsichtsführende) selbst in Watte gepackt nicht geschützt genug....


    Gruß
    Lars

    "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
    J. Dalhoff

    ****************************************************************************
    Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
    Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen522485
    Datum18.11.2008 22:17119634 x gelesen
    Geschrieben von Patricia Klott
    Weißt du vorweg, ob das Kind irgendwelche gesundheitliche Probleme hat?
    Weißt Du, ob der Aufsichtsführende das nicht vielleicht weiß?!? Ich gehe mal davon aus, daß ein JF-Wart eine entsprechende Info hat, sobald die Kids irgendwelche Gebrechen wie z.B. Astma oder Ähnliches (ADS, etc...) haben....
    Von daher wird vorher auch eine Selektion stattgefunden haben...


    Gruß
    Lars

    "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
    J. Dalhoff

    ****************************************************************************
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    AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW522497
    Datum18.11.2008 22:46119978 x gelesen
    Geschrieben von Lars Tiedemannaber in der JF (und vielen anderen Organisationen) sind sie selbst (und der Aufsichtsführende) selbst in Watte gepackt nicht geschützt genug....

    Oh ja und um Gottes willen,

    wenn man dies so sieht dann dürfte es eigentlich keinerlei "Außerhausangebote" mehr für Kinder und Jugendliche geben. Dies führt heutzutage sogar schon zu ganz skurrilen Situationen zum Beispiel auch in der Kita. Neulich Diskussion meiner Frau mit den Erzieherinnen bezüglich Nasenspray: "Da müssen wir ein Ärztliches Attest für haben sonst dürfen wir dies nicht verabreichen. Aber sie können das Medikament ja bei ihrem Sohn (4 Jahre) in die pers. Schublade legen und er kann es sich selber verabreichen".

    LOL nun frag ich mich was riskanter ist:

    a) Erzieherin verabreicht ein ab und zu Medikament nach Bedarf, oder

    b) Die Kinder verteilen ihren Medicocktails lustig munter untereinander (gib mir mal ein paar grüne und Du bekommst die roten)

    Also immer schön schwarzer Peter spielen und schauen das man nicht der letzte dumme in der Reihe ist! Schließlich sind die Gefängnisse schon mit lauter Erzieher, Jugendwarte und Betreuer überfüllt.

    Gruß

    Dirk


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW522500
    Datum18.11.2008 22:56119891 x gelesen
    Geschrieben von Dirk BrokatzkyAlso immer schön schwarzer Peter spielen und schauen das man nicht der letzte dumme in der Reihe ist! Schließlich sind die Gefängnisse schon mit lauter Erzieher, Jugendwarte und Betreuer überfüllt.

    hatten wir letztens nicht so eine ähnliche Diskussion um die "bewährten" Wasserspiele, wo es mittlerweile m.W. sogar von (fast) allen Unfallkassen entsprechend eindeutige Verbote oder Untersagungen gibt?

    Spannend wird das immer dann, wenns schief, geht.

    Wer meint, Abweichungen verantworten zu können, kann das gern tun, soll und muss dann aber ggf. auch die Folgen in Kauf nehmen.

    "Spaß" für Kinder ist solange (gerade in der heutigen Sozio-Eltern-Bespaßungs-Kultur" toll, solange die lieben Kleinen
    - beschäftigt sind
    - Spaß haben
    - die Eltern nicht nerven.
    Kein Spaß wirds für die Veranstalter, wenn klein-Erna oder der Hansi leider
    - sich weh getan haben, weil
    - der böse Ausbilder/Veranstalter nicht kindgerecht umgegangen ist
    - die Lasten viel zu hoch waren
    - der/die Kleine sich überfordert fühlte (weil er/sie etwas weniger leisten konnte/wollte als der/die Stärkere der Gruppe)

    Und nach meinen Infos "vom Land" ist das mitnichten nur in echten Großstädten ein Problem...

    (Von den wahren und echten Haftungsfragen mal ganz abgesehen.)


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen522502
    Datum18.11.2008 23:04119673 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoKein Spaß wirds für die Veranstalter, wenn klein-Erna oder der Hansi leider
    - sich weh getan haben, weil
    - der böse Ausbilder/Veranstalter nicht kindgerecht umgegangen ist
    - die Lasten viel zu hoch waren
    - der/die Kleine sich überfordert fühlte (weil er/sie etwas weniger leisten konnte/wollte als der/die Stärkere der Gruppe)


    Jap, kann ich so unterschreiben. Letztendlich sind viele (damit ist jedoch nicht der PA gemeint) der heutigen -mitunter skurilen- Regelungen (ob vom Gesetzgeber oder intern) eine Folge überfürsorglicher Eltern, die eine Rechtsschutzversicherung haben.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
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    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW522503
    Datum18.11.2008 23:10119695 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolinohatten wir letztens nicht so eine ähnliche Diskussion um die "bewährten" Wasserspiele, wo es mittlerweile m.W. sogar von (fast) allen Unfallkassen entsprechend eindeutige Verbote oder Untersagungen gibt?

    Natürlich ist die Diskussion immer die Gleiche und sorry aber dieses "Verbot" gibt es meiner Kenntnis nach schon ewig. Zumindest habe ich dies in meiner Jugendfeuerwehrzeit schon immer gehört und wir haben danach gehandelt!


    Geschrieben von Ulrich CimolinoSpannend wird das immer dann, wenns schief, geht.

    Dies ist immer wieder spannend und dann halt die Frage wie man dazu steht. Ich kann gar nicht mehr zählen wie oft ich mich bei diversen "Veranstalter" unbeliebt gemacht habe wenn ich bei Fußballturnieren auf ein Stollenverbot rumgehackt habe und darauf bestand diverse Spieler vom Platz zu nehmen. Aber darum geht es nicht, es geht wie immer hier, um die Verurteilung und Einschätzung von Verantwortungsbewusstsein von Betreuern auf Grund eines Bildes!

    Geschrieben von Ulrich CimolinoUnd nach meinen Infos "vom Land" ist das mitnichten nur in echten Großstädten ein Problem...

    Na ja vielleicht eine Folge der "Stadtflucht" ;-)


    Gruß

    Dirk


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    AutorBenj8ami8n 8P., Neu Darchau / Niedersachsen522507
    Datum18.11.2008 23:32119854 x gelesen
    Naja
    Ich denke man sollte sich den zuständigen mal zur Seite nehmen und mit ihn mal ein ernstes Wort reden. Man lernt es doch das keine Jugendfeuerwehrmitglieder und PA dürfen, und ich möchte ihn mal sehen wenn der Junge umkippt


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen522508
    Datum18.11.2008 23:36119800 x gelesen
    Geschrieben von Benjamin PersielIch denke man sollte sich den zuständigen mal zur Seite nehmen und mit ihn mal ein ernstes Wort reden.

    Ich befürchte fast der Einsichtswille dürfte sich statistisch gesehen in Grenzen halten.

    MkG
    Marc


    "Mehr als 130 Jahre Problemlösung haben nicht das Problem gelöst, sondern eine Institution geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist. Dieses Dilemma kann so wenig aus sich gelöst werden, wie sich ein Hammer hämmern kann." (Prof. Dr. W.R. Dombrowski)

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    AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz522512
    Datum19.11.2008 00:21119533 x gelesen
    Geschrieben von Dirk BrokatzkyNeulich Diskussion meiner Frau mit den Erzieherinnen bezüglich Nasenspray: "Da müssen wir ein Ärztliches Attest für haben sonst dürfen wir dies nicht verabreichen. Aber sie können das Medikament ja bei ihrem Sohn (4 Jahre) in die pers. Schublade legen und er kann es sich selber verabreichen".

    Man könnte durchaus auch mal behaupten, dass Erzieher keine Pflaster oder sonstige Verbände mehr anlegen und auch nicht mehr kühlen (z.B. Knöchel verstaucht) dürfen, da sie sich sonst eines Vergehens (verstoß gegen den im Heilpraktikergesetz verankerten Arztvorbehalt) strafbar machen würden.

    Ich bin jedoch der festen Überzeugung, dass dies nicht zielführend ist.



    Manuel


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    AutorDavi8d D8., Kerpen / NRW522525
    Datum19.11.2008 08:28119615 x gelesen
    Geschrieben von Christian Röttinger
    Kommt aus Schaummittel drauf an, muss ja nicht ungesundes MBS oder AFFF gewesen sein

    *Ironie an* Ach, das war doch bestimmt ein gesundes Shampoo auf pflanzlicher Basis! *Ironie aus*

    Hier wurde jetzt schon viel auf gesundheitliche Gefährdungen eingegangen. Ich warte auf die ersten Beiträge von Kameraden, die sich Gedanken um den Umweltschutz machen... ;-)


    MkG
    David


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    AutorAxel8 S.8, Remscheid / NRW522547
    Datum19.11.2008 11:06119807 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Marc Dickey
    Fragt sich nun was Arbeiten i.S.d. relevanten Vorschriften ist (insb. GUV-R 190).
    Das dürfte der zentrale Punkt sein.
    Wobei die GUV-R 190 nicht für die Feuerwehren gilt, da hier andere Regelwerke (FwDV 7) greifen. So steht das in der GUV-R 190.
    Und auch da ist zu klären, ob das bloße Aufsetzen eines PA ohne dabei irgendwelche Tätigkeiten durchzuführen, die als Ausbildung oder Einsatz zu verstehen sind, von der FwDV erfasst wird,


    Tschökes,
    Axel Solanka.

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    AutorDenn8is 8E., Menden / NW522560
    Datum19.11.2008 13:19119463 x gelesen
    Geschrieben von Patricia KlottDann frage ich mich doch, wieso _wir_ die G26.3 machen und die AGT 18 Jahre alt sein müssen!

    Interessant ist dazu, wie in anderen Ländern ist. In der Schweiz zB dürfen die JF-Mitglieder schon ab 14 Jahren Atemschutz zu Ausbildungszwecken machen. Laut Aussage eines schweizer Kommandanten wird das im Rahmen des Feuerwehrgrundlehrgangs gemacht, der komplett noch in der JF-Zeit stattfindet. Heissausbildung wird ab 16 gemacht. Einsätze dürfen aber nicht mitgemacht werden, bevor sie nicht volljährig sind.
    Vorteil des System ist, dass die FA beim Übertritt in die Einsatzabteilung komplett ausgebildet sind und auch schon zB als erster Angriffstrupp eingesetzt werden können.
    Es geht also auch anders, wenn man will. Ob das sinnvoll ist will ich jetzt nicht beurteilen.


    mit kameradschaftlichen Grüssen

    Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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    AutorMori8tz 8A., Heidenheim / Ba-Wü522562
    Datum19.11.2008 13:31119371 x gelesen
    Ich denke das ein JFW genug zeit hat über die jahre die Mitglieder seiner JF im bezug auf ihre Leistungsfähigkeit und persönlichkeit einzuschätzen. Klar gibt es viele Regeln und Bestimmungen im bezug auf PA, die auf jeden Fall ihre Daseinsberechtigung haben. Scheinbar ist aber nicht eindeutig geregelt ob das bloße Aufsetzen zu Demonstrationszwecken verboten o. zulässig ist.
    Während meiner JF-Zeit durfte ich auch einen PA schultern und durch die Maske schnaufen (allerdings ohne Maske aufzuziehen). War schon ein cooles Erlebnis. Vorangegangen war aber auch eine Einweisung und Vorbereitung. Ich persönlich sehe darin wirklich kein Problem solange nicht fahrlässig gehandelt wird.
    Und mal ernsthaft, in einer JF-Laufbahn kriegt man schon mal schwerere Sachen zu heben als einen PA, ich erinner mich dunkel an eine Kiste voller Zeltheringe bei einem Zeltlager die verteufelt schwer war und die hatte keine ergonomischen Trageriemen etc ;-) oder die alte Stahlhaspel ist für einen 13-jährigen auch kein Zuckerschlecken. Und da macht man vorher auch keine Untersuchungen ob man das jetzt gefahrlos tragen darf oder nicht. Und wenn einer beim Sportabend schon nach 5 min vom Feld keucht und erstmal ein Sauerstoffzelt bräuchte muss doch jedem klar sein, das man demjenigen eher keinen PA aufschultern sollte.

    Was mir allerdings beim Lesen dieses und anderer Threats tierisch auf den Senkel geht ist das in Bild-Manier ein vermutliches Fehlverhalten einer FW angeprangert wird und dann wird munter drauflos schwadroniert, Fakten mit Vermutungen vermischt, anstatt erstmal die Hintergründe zu erfragen. Falls diese sich nicht (mehr) feststellen lassen kann man die Sache auch einfach allgemeiner formulieren (z.B. Darf JF PA aufsetzen? Wenn ja wann und warum etc).
    Probleme ansprechen und diskutieren ist notwenig sonst tritt man auf der Stelle aber bitte in einer objektiven, kameradschaftlichen Art. Mit dem Finger auf andere zeigen und schreien "kuck mal was dieee machen geht ja gaaar nicht!!!" ergibt keine produktive Diskussionsgrundlage.
    Und mal ehrlich, ein offensichtlich älterer JFler der einen PA aufhat und munter in der Gegend rumsteht, neben ihm ein aktiver, reißt mich nicht wirklich vom Hocker. Da gibts wirklich schlimmere Missachtungen von UVV, GMV etc. Mehr ist auch objektiv nicht aus dem Bild rauszuholen, (gut, ein paar Details hab ich bestimmt übersehen) alles andere ist spekulativ. Wir wissen nicht ob und welche Maßnahmen vorangegangen sind und in welchem Zusammenhang (Übung, Ausbildung, sonstiges?) das Bild steht.

    Naja, so long
    Moritz


    da dieser Hinweis scheinbar sehr wichtig ist:
    alles meine private, eigene Meinung!

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    AutorJoac8him8 E.8, Reilingen / Baden Württenberg522583
    Datum19.11.2008 15:25119535 x gelesen
    Also Ich hoffe ich trete damit keinem zu Nahe, aber ist denn der RIESEN Wirbel um so eine Lapalie denn nicht ein wenig überzogen ? Ich glaube in dem Fall handelte es sich um eine einmalige Aktion. Deswegen aber gleich mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen ist meines Erachtens überzogen und unzweckmässig.

    An den Thread Ersteller: Wäre es nicht weitaus sinnvoller gewesen die betroffene Wehr zu kontaktieren und den "Missstand" aufzuzeigen, als damit im Feuerwehrforum die Wehr und die Beteiligten, vieleicht zu unrecht, an den Pranger zu stellen?

    MfG

    Joachim Erbrecht

    Es handelt sich hierbei um meine eigene persönliche Meinung.


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    AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz522741
    Datum20.11.2008 13:09119190 x gelesen
    Geschrieben von Sascha Tröger, Limbach-Oberfrohna Wieso? Genau dort sollen sie den grundlegenden Umgang mit PA lernen und im Zweifelsfall auch, dass AGT nix für sie ist. Unter der Voraussetzung, dass der Lehrgang von kompetenten Ausbildern durchgeführt wird, werden sie nicht sofort ins kalte Wasser geschmissen (z. B. direkt beim ersten mal PA Tragen Kriechstrecke, die beheizt, vernebelt und dunkel ist), sondern langsam herangeführt.

    Da möchte ich dir nicht grundlegend widersprechen. Denn du schreibst vom "grundlegenden Umgang" und "langsam heranführen". Wenn das so druchgeführt wird, wunderbar.
    ABER, zumindest bei uns sind die Plätze begrenzt und der Lehrgang recht kurz (doch, er erfüllt die Anforderungen aber eben nicht mehr). Ich habe durchaus schon Leute erlebt, die beim Aufsetzen der Maske und dem anschließenden Aufschrauben des Lungenautomaten regelrecht Panik bekommen haben. Alleine dadurch, daß ihr Sichtfeld stark eingeschränkt ist, sie sich durch die Maske eingeengt und "erdrückt" fühlten und die Atmung plötzlich anders war. Und das hat man der Person nicht unbedingt vorher angesehen, daß sie so reagiert.
    Soll man so jemanden auf Lehrgang schicken und damit einen Platz verschwenden? Dann besser vorher mal die Chance geben, ganz gemütlich unter Aufsicht nach einer Übung mit einer frischen Maske mal "probieren lassen". Meistens hat man ja noch so 50-100bar auf den Flaschen, das reicht um mal ein Gefühl dafür zu bekommen. Und hier kann schon jemand sagen: "Nein, das ist nichts für mich." Auf diese Weise erspart man ihm eine Enttäuschung auf dem Lehrgang und hat gleichzeitig die Möglichkeit, einen Ersatz zu schicken.
    Nicht jeder ist zum AGT geboren, dafür ist er vielleicht ein sehr guter Maschinist oder sehr engagiert beim Thema THL. Wo liegt jetzt das Problem für euch?

    ===

    Um Mißverständnissen vorzubeugen, ich bin KEIN Ausbilder in meiner Feuerwehr. Dies steht aber auch nicht in meinem Profil. Meine Kenntnisse in bezug auf Feuerwehr beziehe ich also "nur" aus eigener Ausbildung, eigenen Lehrgängen und Gesprächen mit Ausbildern. Was aber "Ausbildung" an sich angeht, Bundeswehr läßt grüßen. Das ist vielleicht für einige wieder ein rotes Tuch aber Methodik und Didaktik sowie Menschenführung folgen sowohl in der Feuerwehr als auch in der Bundeswehr den gleichen "Grundregeln".


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    AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz522743
    Datum20.11.2008 13:11119514 x gelesen
    Geschrieben von Anton Schneider, Boppard Herzlichen Glückwunsch!
    Geboren nach 1980 … SO, JETZT WISST IHR WARMDUSCHER DAS
    AUCH!

    Geboren vor 1980: Wir sind HELDEN!


    Da ich nach 1980 geboren bin, fühle ich mich jetzt "etwas" diskriminiert. Aber prinzipiel stimme ich dir vollkommen zu, nur daß ich es nicht am Geburtsdatum festmachen würde. Es gibt auch heute noch die "alte Art". Nur weil ich als Kind mit Freunden N64 gespielt habe, heißt das nicht, daß ich nie mit verrissener Hose und Schrammen am Knie vom Bolzplatz heimgekommen bin. ;-)


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    AutorAnto8n S8., Boppard / RLP522765
    Datum20.11.2008 14:47119504 x gelesen
    Ich will ja auch niemanden diskriminieren anhand seines Geburtsdatums.
    Das es die "alte Art" noch gibt möchte ich auch nicht anzweifeln. Nur viele Kinder, ob JF oder Fußball,
    werden heute in Watte eingepackt durch irgendwelche Verordnungen,Gesetze oder ähnlichem.
    Ich hab mit 14 1/2 mein erstes PA auf dem Rücken gehabt und die Luft durgeschnaubt, hab sogar noch ein Bild davon, aufgeregt war deshalb keiner. Meine Mutter sagte nur ich solle, wenn ich Rückenschmerzen habe, mich nicht beschweren kommen. Thema beendet.
    UND HEUTE:
    Wird ein riesen Faß aufgemacht weil auf einem Foto ein JFler ein PA trägt wo man nicht mal im Ansatz weiß wieso, weshalb, warum.
    Klar gibt es Grenzen aber den Kids von heute muß man auch was bieten, einen 15 jährigen der seit seinen 10 Lebensjahr in der Feuerwehr ist lock ich mit Wasserspielen nicht mehr hinter dem Ofen vor.
    Und wenn der JW meint der Junge ist fit genug mal ein PA aufzuziehen dann find ich das in Ordnung.
    Das Ganze Gerede von; was ist wenn was passiert ist für die Katze.
    Weil wen es danach geht müsen wir die Kinder daheim anbinden, sie könten sich ja wehtun


    MK Anton


    Alles meine Meinung wem sie nicht gefällt darf sie sich an die Wand nageln

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    AutorPaul8 H.8, Bremen / Bremen522767
    Datum20.11.2008 14:52119402 x gelesen
    Hallo Anton

    Danke Du sprichst mir aus der Seele.

    Gruß Paul


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    AutorEler8s B8., Hamburg / Hamburg522801
    Datum20.11.2008 16:29119333 x gelesen
    Naja wenn sich diene eltern nicht um so etwas kümmer da kann ja keiner etwas dafür aber heute ist die eit anders. Ich will nur hoffen das du kein Jugendwart bist ansonsten naja brauchen wir nicht weiter drüber reden


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    AutorMori8tz 8A., Heidenheim / Ba-Wü522813
    Datum20.11.2008 16:47119262 x gelesen
    @ Anton: Volle Zustimmung! Hoffe du bist Jugendwart ;-)

    Wenn jemand wirklich grob fahrlässig mit meinem Kind umgehen würde, gnade dem Gott, aber leider scheint sich bei einigen Eltern in D die Grenze des "grob fahrlässigen" Verhaltens zu weit nach unten geschraubt zu haben. Lasst Kinder Kinder sein! Man muss auch selber eigene Grenzen erfahren und nicht immer von außen gezeigt kriegen, sonst werden die gezeigten Grenzen im entscheidenden Moment, wenns wirklich Sinn machen würde, überschritten.
    Ich hab in meiner Jugend einiges miterleben dürfen wo andere bestimmt schon mal das Jugendamt gerufen hätten bei der hier gezeigten Sensibilität, aber ich bin meinen Eltern dankbar das ich so eine Jugend haben durfte!


    da dieser Hinweis scheinbar sehr wichtig ist:
    alles meine private, eigene Meinung!

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    AutorAnto8n S8., Boppard / RLP522840
    Datum20.11.2008 18:14119203 x gelesen
    Meine Eltern haben sich um mich gekümmert sie haben mich aber auch eigene Erfahrungen sammeln lassen und darauf kommt es an.
    Das Problem ist doch das viele Eltern sagen lass das, du tust dir weh , das ist gefährlich usw... und die Kids dadurch nicht wissen wo ihre Grenze ist und was sie sich zutrauen können.

    Geschrieben von Elers BenjaminIch will nur hoffen das du kein Jugendwart bist ansonsten naja brauchen wir nicht weiter drüber reden

    Ich habe 2 Kids, 3 und 9 Jahre alt, sie wachsen und gedeihen und sie dürfen ihre eigenen Erfahrungen sammeln und vor allem sie lernen damit umzugehen.

    MKG Anton


    Alles meine Meinung wem sie nicht gefällt darf sie sich an die Wand nageln

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    AutorDani8el 8S., FRiedberg / Hessen522847
    Datum20.11.2008 18:27119316 x gelesen
    @ Anton

    gut das du den Mut hast eine gegenteilige Meinung zuäußern. Übrigens mein Vater kam mit 14 in die Lehre so hieß das damals noch in Deutschland.
    Achja, er erlernte das Handwerk eines Zimmermannes,und ist nach über 40 Berufsjahren immer im Beruf tätig. Gesundheitlichen Schaden durch die körperliche Anstrengung hat er nicht genohmen
    Das als Vergleich zur körperlichen Belastung


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    AutorDavi8d D8., Kerpen / NRW523003
    Datum21.11.2008 08:32119100 x gelesen
    Geschrieben von Daniel Schreiber
    mein Vater kam mit 14 in die Lehre
    ...
    Achja, er erlernte das Handwerk eines Zimmermannes,und ist nach über 40 Berufsjahren immer im Beruf tätig. Gesundheitlichen Schaden durch die körperliche Anstrengung hat er nicht genohmen

    dein Vater ist ja auch VOR 1980 geboren... ;-)


    Ich gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder

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    AutorOlaf8 T.8, Dortmund / NRW523011
    Datum21.11.2008 09:12119414 x gelesen
    Geschrieben von Joachim ErbrechtAn den Thread Ersteller: Wäre es nicht weitaus sinnvoller gewesen die betroffene Wehr zu kontaktieren und den "Missstand" aufzuzeigen, als damit im Feuerwehrforum die Wehr und die Beteiligten, vieleicht zu unrecht, an den Pranger zu stellen?

    Das wäre doch viel zu einfach & langweilig... ;-)


    www.OT112.de

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 523059
    Datum21.11.2008 17:09119045 x gelesen
    Geschrieben von Michael RoleffVon Ausnahmen für die JF steht dort nichts!

    Doch..

    in genau diesem Satz:

    Geschrieben von Michael RoleffEinsatzkräfte, die unter Atemschutz eingesetzt werden

    Ich gehe davon aus das der Junge den PA nicht anhatte um die, ausserhalb des Bildes befindliche, in Vollbrandstehende Halle zu löschen.

    Ob der jetzt mal zum Spass den "Restdruck" eines Aktiven Kameraden verblasen hatte, was etwas ecklig wäre, oder aber nur mal so 200 bar verstoffwechselt hat:

    Solange er in dieser Situation (entspannt im Freien von aktiven Kameraden umzingelt rumstehend) ist sehe ich nicht das große Problem...


    Mit kameradschaftlichem Gruß
    Florian Besch

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

    Marko Ramius

    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 523060
    Datum21.11.2008 17:15119214 x gelesen
    Geschrieben von Udo Burkhardie Eltern und der Unfallversicherungsträger führen das auf den PA zurück

    Und was wenn es sich um eine PA Attrappe aus echter Rückenplatte und echter - aber entkernter- Maske handelt? Ist dann der GW als Hersteller mit dran?

    Langsam wird es abstrakt.

    Und zu Not, auch wenn der ein oder andere jetzt Zeter und Mordio schreit, wird halt im Unfallbericht nix von PA angegeben.


    Mit kameradschaftlichem Gruß
    Florian Besch

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    Marko Ramius

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 523061
    Datum21.11.2008 17:16119184 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardWenn wir uns da geprügelt haben oder mal mit einem gebrochenen Arm oder einer Kopfplatzwunde nach Hause gekommen sind, gab es Ärger, aber das war es auch.

    Mittlerweile gibt es wohl Krankenkassen, die die Behandlungskosten nach Schlägereien bei den Prügelkids in Rechnung stellen.

    Quelle: Diffuse Aussage meiner Mutter


    Mit kameradschaftlichem Gruß
    Florian Besch

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

    Marko Ramius

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 523099
    Datum21.11.2008 19:38119256 x gelesen
    Geschrieben von Anton SchneiderNur viele Kinder, ob JF oder Fußball,
    werden heute in Watte eingepackt durch irgendwelche Verordnungen,Gesetze oder ähnlichem.


    Witzigerweise kenne ich einige die der Auffassung sind das die Feuerwehr dem THWler gegenüber in der Jugendarbeit deutlich verweichlichter wäre.

    Wenn ich sehe mit welchem Teufelszeug die THW Jugend Wettkämpfe bestreitet, da bekämme man Feuerwehr Jugendwart Heulkrämpfe wie Ross Anthony beim Winterschlussverkauf

    Auf die Schnelle:

    Beweis A
    Beweis B


    Mit kameradschaftlichem Gruß
    Florian Besch

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

    Marko Ramius

    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg523165
    Datum21.11.2008 23:11119030 x gelesen
    Guten Abend

    Geschrieben von Florian Besch


    Witzigerweise kenne ich einige die der Auffassung sind das die Feuerwehr dem THWler gegenüber in der Jugendarbeit deutlich verweichlichter wäre.

    Siehe hierzu z.B.:

    -> " Leitfaden für die Ausbildung der JunghelferInnen ".

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorMarc8o D8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg523170
    Datum22.11.2008 00:21119042 x gelesen
    Geschrieben von Anton SchneiderNur viele Kinder, ob JF oder Fußball,
    werden heute in Watte eingepackt durch irgendwelche Verordnungen,Gesetze oder ähnlichem.


    Für eines gibt es jedoch offenbar keine Gesetze oder Verordnung, und da sind auch manche Eltern schnell dabei:

    Sein evtl. nur bedingt talentiertes oder belastbares Kind dazu ermutigen, sich bei gewissen TV-Sendern seine 15 Min. Berühmtheit abzuholen, evtl. mit der Folge, dass sich das betreffende Kind hinterher nicht mehr aus dem Haus trauen kann. :(((


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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg523822
    Datum25.11.2008 11:11119149 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschLangsam wird es abstrakt.<7q> Nö. Wieso? Arbeitsschutz ist nicht abstrakt, sondern fassbar.

    Geschrieben von Florian BeschUnd zu Not, auch wenn der ein oder andere jetzt Zeter und Mordio schreit, wird halt im Unfallbericht nix von PA angegeben. Das fasse ich jetzt mal ironisch auf.
    Die Sachbearbeiter bei den Unfallversicherungsträgern sind ja nicht doof und verfügen in der Regel über sehr gute Kenntnisse im Bereich der Unfallmechanik.
    Passen Aussagen und Verletzungen nicht zusammen, werden Nachfragen kommen, und bei Zweifeln wird eine Leistung auch abgelehnt - somit ein Fall für die "normale" Krankenkasse mit den ganzen Unzulänglichkeiten.
    Ob das dann allerdings im Sinne des Betroffenen ist, lasse ich mal dahingestellt.


    Beste Grüße

    Udo Burkhard

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    AutorRein8er 8H., Rosport / Entfällt523831
    Datum25.11.2008 12:20118853 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschUnd zu Not, auch wenn der ein oder andere jetzt Zeter und Mordio schreit, wird halt im Unfallbericht nix von PA angegeben.

    Musst ja nicht mal lügen. Denn es handelt sich ja nicht um einen PA. Schreib halt Rucksack als stilisiertem PA......
    Um die Verbindung zu einem anderen aktuellen Thread herzustellen:
    Wie siehts aus, wenn an der PA.-Attrappe nicht zugelassene Ausrüstung wie z.B. ein Totmannwarner angebracht war...? (Duckundrenn)


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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg523836
    Datum25.11.2008 12:48118952 x gelesen
    Geschrieben von Dennis EdnerIn der Schweiz zB dürfen die JF-Mitglieder schon ab 14 Jahren Atemschutz zu Ausbildungszwecken machen.
    ....
    Es geht also auch anders, wenn man will. Ob das sinnvoll ist will ich jetzt nicht beurteilen.

    Da interessante dabei ist, das die SUVA deutlich mehr auf Einhaltung der geltenden Arbeitsschutzbestimmungen achtet, als das dies hier in Deutschland seitens der deutschen Unfallversicherungsträger der Fall ist.
    (Nur mal so ein paar Stichworte: medizinische Untersuchung und Kontrolle ....)

    Es läuft immer auf das Gleiche hinaus:
    Gefährdungsbeurteilung machen, Gefahren minimieren unter Berücksichtigung des "Standes der Technik" und der für die Mitarbeiter geltenden rechtlichen Bestimmungen ... uns schon ist einiges möglich.
    Haken ist nur .... man braucht Leute, die sich damit auskennen.

    Ich persönlich kenne kaum Verantwortliche aus ehrenamtlichen Tätigkeitsfeldern, die sich in die (kostenlosen) Seminare bei den Unfallversicherungsträgern reinsetzen ...


    Beste Grüße

    Udo Burkhard

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg523837
    Datum25.11.2008 12:52118925 x gelesen
    Aber so kommt man wenigstens zu einer ansehnlichen Sammlung von " ... so wird es nicht gemacht!".
    Kennen die Unfallversicherungsträger übrigens auch, nennt sich bei denen zum Beispiel: "Aus Unfällen lernen!".


    Beste Grüße

    Udo Burkhard

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg523842
    Datum25.11.2008 13:09119006 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschWitzigerweise kenne ich einige die der Auffassung sind das die Feuerwehr dem THWler gegenüber in der Jugendarbeit deutlich verweichlichter wäre.
    Mag sein, das EINIGE dies so sehen.
    Nur haben DIESE eine winzige Kleinigkeit ÜBERsehen:

    Das THW hat als Bundesanstalt ein einheitliches Arbeitsschutzsystem, in dem auch die Jugendarbeit entsprechend berücksichtigt wird.

    DAS gibt es in dieser Form bei der Jugendfeuerwehr nicht.

    Mal Hand aufs Herz, Florian:

    Hab IHR für alle Tätigkeitsbereiche eine nachvollziehbare Gefährdungsbeurteilung erstellt,
    sind Maßnahmen zur Gefahrenminimierung festgelegt,
    werden diese umgesetzt
    wird die Umsetzung kontrolliert und
    wird die Gefährdungsbeurteilung entsprechend der Ergebnisse angepasst?
    :)


    Beste Grüße

    Udo Burkhard

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 524049
    Datum26.11.2008 05:58118848 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardIch persönlich kenne kaum Verantwortliche aus ehrenamtlichen Tätigkeitsfeldern, die sich in die (kostenlosen) Seminare bei den Unfallversicherungsträgern reinsetzen ...

    Liegt aber eher an der Führung die sowas nicht für notwendig erachtet!
    Da wird sich einfach blind auf die Unfallversicherer verlassen und gut.

    Denn so manch einer würde sich gerne in so ein Seminar setzen.

    BTW

    hast du Angebote für solche Seminare? Gerne auch per PN


    Mit kameradschaftlichem Gruß
    Florian Besch

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

    Marko Ramius

    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg524061
    Datum26.11.2008 07:43118753 x gelesen
    Das altbekannte Problem ...

    Mancher Führungskraft würde ein entsprechendes Fachseminar im Arbeits- und Gesundheitsschutz gut tun.
    Genauso wie es sinnvoll wäre, auch in ehrenamtlichen Tätigkeitsfeldern Sicherheitsbeauftragte zu haben und bei der zuständigen Unfallkasse ausbilden zu lassen.

    Gibt es alles - es muss halt nur genutzt werden.

    Fragen Sie Ihren Unfallversicherungsträger .... ;)


    Beste Grüße

    Udo Burkhard

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg524110
    Datum26.11.2008 10:59118901 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Florian Besch

    Denn so manch einer würde sich gerne in so ein Seminar setzen.

    BTW

    hast du Angebote für solche Seminare?


    Für BaWü z.B.:

    -> „Feuerwehrdienst mit Sicherheit" "

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg524128
    Datum26.11.2008 12:05118783 x gelesen
    Nunja,
    die Seminar-Angebote der Unfallkassen sind je nach Zuständigkeit und Bundesland sehr unterschiedlich, und leider es ist kaum möglich, als "Nichtmitglied" ein Seminar einer anderen Unfallkasse zu besuchen.


    Beste Grüße

    Udo Burkhard

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     17.11.2008 21:45 ., Erlensee
     17.11.2008 21:55 Thor7ste7n G7., Hassloch
     17.11.2008 22:01 Fabi7an 7K., Ingolstadt / Rheinhausen
     17.11.2008 22:17 Patr7ici7a K7., Kelkheim
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     17.11.2008 22:08 Sven7 K.7, Vogtland
     17.11.2008 22:18 Adri7an 7H., Lippstadt
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     17.11.2008 22:17 Volk7er 7L., Erlangen
     17.11.2008 22:20 ., Erlensee
     17.11.2008 22:24 ., Dinslaken
     17.11.2008 22:29 Volk7er 7L., Erlangen
     17.11.2008 22:33 Patr7ici7a K7., Kelkheim
     17.11.2008 22:34 ., Bad Hersfeld
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     18.11.2008 11:20 Rein7er 7H., Rosport
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     17.11.2008 22:40 Patr7ici7a K7., Kelkheim
     17.11.2008 22:44 ., Dinslaken
     18.11.2008 06:46 Sven7 H.7, Ibbenbüren
     18.11.2008 08:31 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     18.11.2008 13:04 Ingo7 H.7, Vockenhausen
     18.11.2008 13:42 Patr7ick7 W.7, Albstadt
     17.11.2008 22:45 Adri7an 7H., Lippstadt
     17.11.2008 22:47 ., Dinslaken
     18.11.2008 08:23 Udo 7B., Aichhalden
     18.11.2008 13:02 Ingo7 H.7, Vockenhausen
     18.11.2008 21:42 Lars7 T.7, Oerel
     18.11.2008 22:46 Dirk7 B.7, Düsseldorf
     18.11.2008 22:56 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     18.11.2008 23:04 ., Bad Hersfeld
     18.11.2008 23:10 Dirk7 B.7, Düsseldorf
     19.11.2008 00:21 ., Westerwald
     18.11.2008 08:25 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
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     18.11.2008 11:36 Axel7 S.7, Remscheid
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     18.11.2008 11:45 Axel7 S.7, Remscheid
     18.11.2008 11:50 Alex7and7er 7M., Kelkheim
     18.11.2008 12:03 Axel7 S.7, Remscheid
     18.11.2008 19:58 ., Bad Hersfeld
     19.11.2008 11:06 Axel7 S.7, Remscheid
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     18.11.2008 08:09 Udo 7B., Aichhalden
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     18.11.2008 09:28 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
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     18.11.2008 10:32 Udo 7B., Aichhalden
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     18.11.2008 14:36 Patr7ick7 W.7, Albstadt
     18.11.2008 14:52 ., Worms
     18.11.2008 14:57 Anto7n K7., Mühlhausen
     18.11.2008 14:31 ., Wernau
     18.11.2008 14:41 Patr7ick7 W.7, Albstadt
     18.11.2008 14:49 ., Wernau
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     20.11.2008 18:14 Anto7n S7., Boppard
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     21.11.2008 23:11 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
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     22.11.2008 00:21 Marc7o D7., Korntal-Münchingen
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     17.11.2008 23:31 Marc7o D7., Korntal-Münchingen
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     26.11.2008 12:05 Udo 7B., Aichhalden
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     18.11.2008 10:02 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
     18.11.2008 12:32 Sven7 K.7, Baddeckenstedt
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     18.11.2008 13:48 Kim 7S., Hambergen
     18.11.2008 13:46 Kim 7S., Hambergen
     18.11.2008 15:24 Tino7 M.7, Oberlichtenau
     18.11.2008 15:43 Andr7e C7., Korbach
     18.11.2008 16:14 Tino7 M.7, Oberlichtenau
     18.11.2008 18:25 ., Dinslaken
     18.11.2008 20:12 Mart7in 7K., Welle
     18.11.2008 20:16 ., Bad Hersfeld
     18.11.2008 23:32 Benj7ami7n 7P., Neu Darchau
     18.11.2008 23:36 ., Bad Hersfeld
     19.11.2008 15:25 Joac7him7 E.7, Reilingen
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