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ThemaBlaulichter23 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
 
AutorWalt8er 8H., Stuls / Österreich524231
Datum26.11.2008 18:1514541 x gelesen
Hallo Forummitglieder!

Gibt es eine EU- Richtlinie für die Blaulichtmontage?

Heckblitzer
Frontblitzer
Heckblaulichter als LED Ausführung

Danke für eure Hilfe!!!


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AutorKai 8S., Weyhe / Niedersachsen524235
Datum26.11.2008 18:5911322 x gelesen
Was willst Du den genau wissen?

- Wer (Werkstatt) darf die Montieren?
- Auf welche Fahrzeuge (HiOrgs, Priv, etc) dürfen die montiert werden?
- Welche Leistung (Helligkeit, Lautstärke) dürfen die haben?
- Wer darf den Einbau abnehmen?
- Muss der Hersteller zertifiziert sein?

usw... ich denke so pauschal kann das nicht beantwortet werden

Kai


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW524236
Datum26.11.2008 19:0311466 x gelesen
Geschrieben von Walter HuberGibt es eine EU- Richtlinie für die Blaulichtmontage?

Heckblitzer
Frontblitzer
Heckblaulichter als LED Ausführung

Danke für eure Hilfe!!!


nein, es gibt eine DIN dazu und je nach Bundesland unterschiedlich strenge TÜV-Abnahmen.

Grobe Hinweise auf die DIN 14620, 14630 Eintragung usw.:
http://www1.mi.sachsen-anhalt.de/bks-heyrothsberge/download/gesetze/bs_erlasse/akustische_warneinrichtungen_an_privat_pkw.pdf


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorWalt8er 8H., Stuls / Österreich524237
Datum26.11.2008 19:0511139 x gelesen
darf man LED Blitzer im Heck montieren?


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AutorMax 8K., Feldkirchen an der Donau / Oberösterreich524238
Datum26.11.2008 19:2010962 x gelesen
in österreich sind led- blitzer am heck wohl erlaubt
wenn du das video des TLF der FF Laxenbürg (NÖ) ansiehtst wirst du led blitzer erkennen


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW524243
Datum26.11.2008 19:4211109 x gelesen
Geschrieben von Walter Huberdarf man LED Blitzer im Heck montieren?

Warum sollte man das nicht dürfen?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMarc8us 8P., Rahden / NRW524302
Datum27.11.2008 08:0610783 x gelesen
Geschrieben von Walter Huberdarf man LED Blitzer im Heck montieren?
Wird vielfach bei ELW, NEF, KdoW usw. gemacht, das man die LED-Blitzer in die Heckklappe einbaut, um auch bei geöffneter Klappe eine (bessere) Absicherung nach hinten zu haben. War auf meiner Wache (NRW) kein Problem, wurde so angeschafft und abgenommen.


---
Marcus Pansing

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder!

http://www.feuerwehr-rahden.de

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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz524334
Datum27.11.2008 10:3610638 x gelesen
Hi,
im Prinzip kann alles was die "passive" Sicherheit erhöht nur wohlwollend vom TÜV abgenickt werden. Voraussetzung ist allerdings eine Zulassung im Sinne des § 22a StVZO und/oder der ebenfalls geltenden ECE-R 65
Die DIN gibt auch was her, da sind verschiedene Bauformen genormt, das ist die DIN 14620..

Ein paar Einschränkungen gibts natürlich auch und das ist wieder unterschiedlich gehandhabt in den Bundesländern:
Blaue Richtungsblitzleuchten hinter Frontscheiben brauchen eine Ausnahmegenehmigung.
Blitzleuchten, die nur zur Seite oder nur nach hinten abstrahlen sind nur mit einer Ausnahmegenehmigung des § 49a StVZO zulässig (das wiederum gilt nur für den rollenden Verkehr und nicht zur Absicherung in der Heckklappe bei stehendem Fahrzeug)
Frontblitzer sind mittlerweile (und gottseidank) auch in Deutschland zugelassen (nach jahrelanger Diskussion...)
Für Anhänger ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO erforderlich.
Dauerlichthupe als Sondersignal-Ergänzung ist eigentlich nicht zulässig, wird aber teilweise toleriert.
Diskussion gibts auch immer wieder um zuätzliche Heckwarnanlagen in gelb. Mit Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO grundsätzlich möglich, hier gibts aber verschiedene Interpretationen ob diese auch eine Verkehrleitfunktion haben dürfen oder ob diese nur bei Fahrzeugstand betrieben werden dürfen..

Grüße
Stefan


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AutorThom8as 8K., Neuhaus / Bayern524335
Datum27.11.2008 10:3810520 x gelesen
Guten Morgen,

Geschrieben von ---Marcus Pansing--- Wird vielfach bei ELW, NEF, KdoW usw. gemacht, das man die LED-Blitzer in die Heckklappe einbaut, um auch bei geöffneter Klappe eine (bessere) Absicherung nach hinten zu haben.

Nicht nur dort.
Habe es auch schon bei Löschfahrzeugen gesehen.
Mittlerweile werden die Blaulichtbalken bei der Pol auch auf LED umgerüstet.

Gruß Thomas


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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg524351
Datum27.11.2008 12:5310509 x gelesen
Geschrieben von Walter HuberGibt es eine EU- Richtlinie für die Blaulichtmontage?

Nein.

Es gibt in DE ein "Merkblatt über die Anbaubedingungen von Kennleuchten für blaues oder gelbes Blinklicht an Fahrzeugen nach § 52 StVZO" vom Mai 2001; es enthält die Beratungsergebnisse des FKT Sonderausschuss "Lichttechnische Einrichtungen".
(FKT = Fachausschuss KFZ-Technik, Beratungsorgan des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Städteentwicklung)

Wie das in Österreich aussieht, kann ich nicht sagen, ich denke, eine entsprechende Anfrage an das BMVIT dürfte Klarheit bringen.


Beste Grüße

Udo Burkhard

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AutorHara8ld 8H., Erfurt / Thüringen525453
Datum02.12.2008 08:0410294 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino
je nach Bundesland unterschiedlich strenge TÜV-Abnahmen.
Das sollte aber nicht so sein!

Es gibt dazu eine Übersicht der geltenden nationalen und internationalen Vorschriften für lichttechnische Einrichtungen und deren Anbau mit dem Titel "Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und deren Anhängern" (Stand Mai 2006). Klick

Im Vorwort steht dazu: "Die Aufsichtsbehörden der Länder haben per Weisung die Überwachungsinstitutionen aufgefordert, konsequent auf die Einhaltung der Vorschriften bei lichttechnischen Einrichtungen zu achten und unzulässige Leuchten im Rahmen der Hauptuntersuchungen als erheblichen Mangel einzustufen."

Dort gibt es auch Festlegungen zu Blaulichtern aller Art (Frontblitzer, Dach, Heck), Verbot von springenden Fernlicht, usw.

Die Realität auf der Straße sieht aber oft anders aus!


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Harald



Das ist meine private Meinung!
Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW525461
Datum02.12.2008 08:3910317 x gelesen
Geschrieben von Harald HilpertDas sollte aber nicht so sein!

das ist aber so... ;-)


Geschrieben von Harald HilpertDie Realität auf der Straße sieht aber oft anders aus!

auch die in den Hallen der TÜV-Prüfer ist maximal unterschiedlich!


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorFlor8ian8 E.8, Winnenden / Ba-Wü525463
Datum02.12.2008 08:4810066 x gelesen
Moin Walter,

ich kann dir aus Erfahrung sagen, das blaue LEDs als Warneinrichtung nach hinten problematisch sind (ich meine jetz die flaschen einbaudingern, nicht die ala RTK XX). So es es zum Beispiel bei uns so, das wir das nach längerem Hin und Her und diversen Anrufen beim zuständigen RP es genehmigt bekommen haben (ohne Sondergehnemigung) aber ich weiß vom einem Nachbar-RP, wo dies FW verweigt worden ist.

Ich enpfehle, die eventuell Vor Einbau mit der entsprechenden TÜV oder Zulassungsbehörde abzuklären.
GRuß

Florian


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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg525464
Datum02.12.2008 08:5110184 x gelesen
Geschrieben von Harald HilpertGeschrieben von Ulrich Cimolino"je nach Bundesland unterschiedlich strenge TÜV-Abnahmen."

Das sollte aber nicht so sein!


Sollte nicht, ist aber so und ist auch noch je nach Prüforganisation unterschiedlich.

Ich hab hier eine schriftliche Bestätigung einer in Deutschland ansässigen namhaften Prüforganisation, das ihre Mitarbeiter nicht in der Lage sind, an Fahrzeugen angebrachte unzulässige Beleuchtungseinrichtungen (es ging um Reflexfolien) zu erkennen.

Insofern ... alles relativ. ;)


Beste Grüße

Udo Burkhard

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AutorHara8ld 8H., Erfurt / Thüringen525515
Datum02.12.2008 12:0710248 x gelesen
Geschrieben von Udo Burkhard
Ich hab hier eine schriftliche Bestätigung einer in Deutschland ansässigen namhaften Prüforganisation, das ihre Mitarbeiter nicht in der Lage sind, an Fahrzeugen angebrachte unzulässige Beleuchtungseinrichtungen (es ging um Reflexfolien) zu erkennen.

Ja wer lesen kann, ist manchmal im Vorteil.
Zu den solchen Folien gibt es auch Festlegungen, die in dem Schreiben aufgeführt sind.
Nur damit es richtig gestellt ist: Das Schreiben selbst ist nicht verbindlich, sondern nur informativ. Es wird jedoch immer auf die geltenden Bestimmungen verwiesen (StVZO, EU, usw.)


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Harald



Das ist meine private Meinung!
Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg525530
Datum02.12.2008 13:0910199 x gelesen
Deine Antwort setzt voraus,
das du das an mich gerichtete Schreiben kennst ... was ich allerdings für Unwahrscheinlich halte. :)

Selbstverständlich sind bei der Anbringung von zusätzlichen Beleuchtungseinrichtungen die geltenden Regelungen und Bestimmungen zu beachten und bei Abweichungen von diesen Regelungen ist eine Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO erforderlich.
Nur warum fahren dann so viele Firmen, Organisationen und Privatpersonen mit Reflexbeklebung oder mit einer Beklebung in Tageslichtleuchtfarbe (gilt als Beleuchtungseinrichtung) herum?
Müsste ja eigentlich bei der HU auffallen und beanstandet werden ....

Ich hoffe ja, das für die im Raum Erfurt eingesetzten Fahrzeuge mit Beklebung in Tageslichtleuchtfarbe eine Ausnahmegenehmigung vorliegt. ;)

Wenn es sich dabei um eine generelle Ausnahmegenehmigung bzw. einen Erlass des Landes Thüringen handelt, hätte ich daran Interesse, bitte PM.
Das zuständige Ministerium hat auf meine Anfrage im vergangenen Jahr die Existenz von Ausnahmegenehmigungen ausdrücklich verneint.
Diese Bitte geht auch in die anderen Bundesländer: Wenn euch entsprechende Erlasse oder Ausnahmegenehmigungen bekannt sind, bitte PM.

BTW: Für BaWü gibt es einen entsprechenden Erlass.


Beste Grüße

Udo Burkhard

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AutorHara8ld 8H., Erfurt / Thüringen525615
Datum02.12.2008 21:299982 x gelesen
Geschrieben von Udo BurkhardDeine Antwort setzt voraus,
das du das an mich gerichtete Schreiben kennst ... was ich allerdings für Unwahrscheinlich halte. :)


Das hast du falch verstanden! Ich meinte die Kollegen, die nicht lesen konnten, nicht dich!

Geschrieben von Udo BurkhardNur warum fahren dann so viele Firmen, Organisationen und Privatpersonen mit Reflexbeklebung oder mit einer Beklebung in Tageslichtleuchtfarbe (gilt als Beleuchtungseinrichtung) herum?

Weil die Auffassung vorherrscht, dass viele Regeln nur für andere gelten!
(Beispiele (nicht nur aus der Feueurwehr)
-Gschwindigkeitüberschreitungen,
-Parken im Halteverbot,
-Anbau von nicht zugelassenen Teilen an Fahrzeuge,
-Normfahrzeuge mit Ausnahmegenehmigungen)

Geschrieben von Udo BurkhardWenn es sich dabei um eine generelle Ausnahmegenehmigung bzw. einen Erlass des Landes Thüringen handelt, hätte ich daran Interesse, bitte PM.
Die gibt es nach meinem derzeitigen Wissen nicht. Ich prüfe das noch mal und dann PM!


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Harald



Das ist meine private Meinung!
Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.

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AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg526635
Datum09.12.2008 00:039965 x gelesen
Geschrieben von Walter HuberGibt es eine EU- Richtlinie für die Blaulichtmontage?
...da wurde ja schon einiges geschrieben.....

Geschrieben von Walter HuberHeckblaulichter als LED Ausführung
...hierzu hab ich ne ganz aktuelle Info was Baden-Württemberg betrifft! Die is von heut! Ausschließlich blaue Heckblitzer hinten sind im Prinzip nur anbaubar wenn auch schräg von der Seite einsehbar (z.B. Heckwarnmodule von Hella). Gelb auch so möglich.
Sollte dies, oder eine herkömmliche RKL absolut nicht anbaubar seinda diese ständig oder zeitweiße von Aufbauten oder Anbauteilen verdeckt wäre, sind RKL nach §52 Asatz3 Satz2 mit ner Hauptabstrahlrichtung nach hinten zur ersatzweisen/ vorübergehenden Absicherung des Einsatzfahrzeuges nach hinten möglich.
Die Zulassung für hinten usw. muß zwingend vorhanden sein. Bloß keine sogenanntenFrontblitzer hinten anbauen!!!
Du mußt nen dicken Berg Papiereim Fzg. mitführen wo das alles nochmal genau drin steht und im Prinzip ist das die Ausnahme von der Ausnahme.
Der Tüv-Süd hilft da aber gerne weiter. Nette Leute.....(kein Scherz).
Bei Neufahrzeugen ist das ja alles gut planbar, bei Altfahrzeugen eben kurz vorher die Möglichkeiten mit dem zuständigen Tüv-Prüfer klären.

Also wenn irgendwie machbar hinten nur gelb als Richtungsgebunden und blau als rundum, auch wenn man die Teile vielleicht noch nicht mal 135° sieht.


Gruß Micha

Meine Erfahrung und persönliche Meinung!

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AutorOlaf8 S.8, Hirschberg / Baden-Württemberg526636
Datum09.12.2008 00:099840 x gelesen
Hallo Michael!

Geschrieben von Michael Schmidgall...hierzu hab ich ne ganz aktuelle Info was Baden-Württemberg betrifft! Die is von heut!

Hast du das in schriftlicher Form? Wenn ja, könntest du mir das dann zukommen lassen?

Wir haben nämlich an unserem Gerätewagen eine solche Situation.
Das Heckblaulicht ist am Lichtmast montiert. Wenn nun aber der Lichtmast ausgefahren ist und die Scheinwerfer nach vorne ausgerichtet sind, ist die RKL nicht mehr zu sehen.


Gruß
Olaf

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AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg526637
Datum09.12.2008 00:199852 x gelesen
Geschrieben von Olaf SebastianWir haben nämlich an unserem Gerätewagen eine solche Situation.
Das Heckblaulicht ist am Lichtmast montiert. Wenn nun aber der Lichtmast ausgefahren ist und die Scheinwerfer nach vorne ausgerichtet sind, ist die RKL nicht mehr zu sehen.

Wenn ich das alles richtig verstanden habe, dürftet ihr dann in diesem Falle zusätzlich zu eurer RKL am Lichtmast noch RKL mit Hauptabstrahlrichtung nach hinten (unbedingt für diesen Zweck zugelassen) montieren, jedoch eure RKL nicht ersetzen! Die muß auf jeden Fall dran bleiben da dies ja technisch möglich ist.
Das Schriftliche steht in einer extra Prüfbescheinigung vom Kraftfahrtbundesamt drin, die für genau die Lampen die eingebaut werden sollen vorhanden sein muß. Die dürfen dann übrigens nur paarweiße und synchron blinkend verbaut werden. Wird mit nem Hecklichtmast also schon wieder schwierig zwecks der paarweißen Anbringung. In gelb (Heckwarnanlage) einfacher. Auf jeden Fall mit dem Tüv vorher abklären. Ganz wichtig!


Gruß Micha

Meine Erfahrung und persönliche Meinung!

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AutorOlaf8 S.8, Hirschberg / Baden-Württemberg526638
Datum09.12.2008 00:319789 x gelesen
Geschrieben von Michael SchmidgallWenn ich das alles richtig verstanden habe, dürftet ihr dann in diesem Falle zusätzlich zu eurer RKL am Lichtmast noch RKL mit Hauptabstrahlrichtung nach hinten (unbedingt für diesen Zweck zugelassen) montieren, jedoch eure RKL nicht ersetzen! Die muß auf jeden Fall dran bleiben da dies ja technisch möglich ist.
Richtig, und so weit sind wir auch schon.

Aber mir fehlt, wie gesagt, das ganze in Schriftform.


Gruß
Olaf

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AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg526640
Datum09.12.2008 01:019828 x gelesen
Geschrieben von Olaf SebastianAber mir fehlt, wie gesagt, das ganze in Schriftform.

FUK optische Signalanlagen ...gilt übrigens für alle Bundesländer...so hab ich das auf der Seite der FUK nachgelesen.

Ich schick dir mal noch was per PN, wie gesagt der ganze "Rest" steht immer für die speziell geprüften Leuchteinheiten in einem Schreiben des KBA.


Gruß Micha

Meine Erfahrung und persönliche Meinung!

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg526650
Datum09.12.2008 08:069782 x gelesen
Da hat die FUK nichts Neues geschrieben, nur das seit Jahren bestehende zusammengefasst. ;)

Wenn jemand Interesse an den entsprechenden Erlassen für Baden-Württemberg hat:
(Link1), (Link2)


Beste Grüße

Udo Burkhard

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 26.11.2008 18:15 Walt7er 7H., Stuls
 26.11.2008 18:59 Kai 7S., Weyhe
 26.11.2008 19:03 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 26.11.2008 19:05 Walt7er 7H., Stuls
 26.11.2008 19:20 Max 7K., Feldkirchen an der Donau
 26.11.2008 19:42 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 27.11.2008 08:06 Marc7us 7P., Rahden
 27.11.2008 10:36 Stef7an 7J., Birlenbach
 27.11.2008 10:38 Thom7as 7K., Neuhaus
 02.12.2008 08:48 Flor7ian7 E.7, Winnenden
 02.12.2008 08:04 Hara7ld 7H., Erfurt
 02.12.2008 08:39 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 02.12.2008 08:51 Udo 7B., Aichhalden
 02.12.2008 12:07 Hara7ld 7H., Erfurt
 02.12.2008 13:09 Udo 7B., Aichhalden
 02.12.2008 21:29 Hara7ld 7H., Erfurt
 27.11.2008 12:53 Udo 7B., Aichhalden
 09.12.2008 00:03 Mich7ael7 S.7, Markgröningen
 09.12.2008 00:09 Olaf7 S.7, Hirschberg
 09.12.2008 00:19 Mich7ael7 S.7, Markgröningen
 09.12.2008 00:31 Olaf7 S.7, Hirschberg
 09.12.2008 01:01 Mich7ael7 S.7, Markgröningen
 09.12.2008 08:06 Udo 7B., Aichhalden
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