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Thema | Blaulichter | 23 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Autor | Walt8er 8H., Stuls / Österreich | 524231 | |||
Datum | 26.11.2008 18:15 | 14541 x gelesen | |||
Hallo Forummitglieder! Gibt es eine EU- Richtlinie für die Blaulichtmontage? Heckblitzer Frontblitzer Heckblaulichter als LED Ausführung Danke für eure Hilfe!!! | |||||
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Autor | Kai 8S., Weyhe / Niedersachsen | 524235 | |||
Datum | 26.11.2008 18:59 | 11322 x gelesen | |||
Was willst Du den genau wissen? - Wer (Werkstatt) darf die Montieren? - Auf welche Fahrzeuge (HiOrgs, Priv, etc) dürfen die montiert werden? - Welche Leistung (Helligkeit, Lautstärke) dürfen die haben? - Wer darf den Einbau abnehmen? - Muss der Hersteller zertifiziert sein? usw... ich denke so pauschal kann das nicht beantwortet werden Kai | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 524236 | |||
Datum | 26.11.2008 19:03 | 11466 x gelesen | |||
Geschrieben von Walter HuberGibt es eine EU- Richtlinie für die Blaulichtmontage? nein, es gibt eine DIN dazu und je nach Bundesland unterschiedlich strenge TÜV-Abnahmen. Grobe Hinweise auf die DIN 14620, 14630 Eintragung usw.: http://www1.mi.sachsen-anhalt.de/bks-heyrothsberge/download/gesetze/bs_erlasse/akustische_warneinrichtungen_an_privat_pkw.pdf ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Walt8er 8H., Stuls / Österreich | 524237 | |||
Datum | 26.11.2008 19:05 | 11139 x gelesen | |||
darf man LED Blitzer im Heck montieren? | |||||
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Autor | Max 8K., Feldkirchen an der Donau / Oberösterreich | 524238 | |||
Datum | 26.11.2008 19:20 | 10962 x gelesen | |||
in österreich sind led- blitzer am heck wohl erlaubt wenn du das video des TLF der FF Laxenbürg (NÖ) ansiehtst wirst du led blitzer erkennen | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 524243 | |||
Datum | 26.11.2008 19:42 | 11109 x gelesen | |||
Geschrieben von Walter Huberdarf man LED Blitzer im Heck montieren? Warum sollte man das nicht dürfen? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Marc8us 8P., Rahden / NRW | 524302 | |||
Datum | 27.11.2008 08:06 | 10783 x gelesen | |||
Geschrieben von Walter Huberdarf man LED Blitzer im Heck montieren? Wird vielfach bei ELW, NEF, KdoW usw. gemacht, das man die LED-Blitzer in die Heckklappe einbaut, um auch bei geöffneter Klappe eine (bessere) Absicherung nach hinten zu haben. War auf meiner Wache (NRW) kein Problem, wurde so angeschafft und abgenommen. --- Marcus Pansing Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder! http://www.feuerwehr-rahden.de | |||||
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Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 524334 | |||
Datum | 27.11.2008 10:36 | 10638 x gelesen | |||
Hi, im Prinzip kann alles was die "passive" Sicherheit erhöht nur wohlwollend vom TÜV abgenickt werden. Voraussetzung ist allerdings eine Zulassung im Sinne des § 22a StVZO und/oder der ebenfalls geltenden ECE-R 65 Die DIN gibt auch was her, da sind verschiedene Bauformen genormt, das ist die DIN 14620.. Ein paar Einschränkungen gibts natürlich auch und das ist wieder unterschiedlich gehandhabt in den Bundesländern: Blaue Richtungsblitzleuchten hinter Frontscheiben brauchen eine Ausnahmegenehmigung. Blitzleuchten, die nur zur Seite oder nur nach hinten abstrahlen sind nur mit einer Ausnahmegenehmigung des § 49a StVZO zulässig (das wiederum gilt nur für den rollenden Verkehr und nicht zur Absicherung in der Heckklappe bei stehendem Fahrzeug) Frontblitzer sind mittlerweile (und gottseidank) auch in Deutschland zugelassen (nach jahrelanger Diskussion...) Für Anhänger ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO erforderlich. Dauerlichthupe als Sondersignal-Ergänzung ist eigentlich nicht zulässig, wird aber teilweise toleriert. Diskussion gibts auch immer wieder um zuätzliche Heckwarnanlagen in gelb. Mit Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO grundsätzlich möglich, hier gibts aber verschiedene Interpretationen ob diese auch eine Verkehrleitfunktion haben dürfen oder ob diese nur bei Fahrzeugstand betrieben werden dürfen.. Grüße Stefan | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Neuhaus / Bayern | 524335 | |||
Datum | 27.11.2008 10:38 | 10520 x gelesen | |||
Guten Morgen, Geschrieben von ---Marcus Pansing--- Wird vielfach bei ELW, NEF, KdoW usw. gemacht, das man die LED-Blitzer in die Heckklappe einbaut, um auch bei geöffneter Klappe eine (bessere) Absicherung nach hinten zu haben. Nicht nur dort. Habe es auch schon bei Löschfahrzeugen gesehen. Mittlerweile werden die Blaulichtbalken bei der Pol auch auf LED umgerüstet. Gruß Thomas | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 524351 | |||
Datum | 27.11.2008 12:53 | 10509 x gelesen | |||
Geschrieben von Walter HuberGibt es eine EU- Richtlinie für die Blaulichtmontage? Nein. Es gibt in DE ein "Merkblatt über die Anbaubedingungen von Kennleuchten für blaues oder gelbes Blinklicht an Fahrzeugen nach § 52 StVZO" vom Mai 2001; es enthält die Beratungsergebnisse des FKT Sonderausschuss "Lichttechnische Einrichtungen". (FKT = Fachausschuss KFZ-Technik, Beratungsorgan des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Städteentwicklung) Wie das in Österreich aussieht, kann ich nicht sagen, ich denke, eine entsprechende Anfrage an das BMVIT dürfte Klarheit bringen. Beste Grüße Udo Burkhard | |||||
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Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 525453 | |||
Datum | 02.12.2008 08:04 | 10294 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinoje nach Bundesland unterschiedlich strenge TÜV-Abnahmen. Das sollte aber nicht so sein! Es gibt dazu eine Übersicht der geltenden nationalen und internationalen Vorschriften für lichttechnische Einrichtungen und deren Anbau mit dem Titel "Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und deren Anhängern" (Stand Mai 2006). Klick Im Vorwort steht dazu: "Die Aufsichtsbehörden der Länder haben per Weisung die Überwachungsinstitutionen aufgefordert, konsequent auf die Einhaltung der Vorschriften bei lichttechnischen Einrichtungen zu achten und unzulässige Leuchten im Rahmen der Hauptuntersuchungen als erheblichen Mangel einzustufen." Dort gibt es auch Festlegungen zu Blaulichtern aller Art (Frontblitzer, Dach, Heck), Verbot von springenden Fernlicht, usw. Die Realität auf der Straße sieht aber oft anders aus! Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 525461 | |||
Datum | 02.12.2008 08:39 | 10317 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald HilpertDas sollte aber nicht so sein! das ist aber so... ;-) Geschrieben von Harald Hilpert Die Realität auf der Straße sieht aber oft anders aus! auch die in den Hallen der TÜV-Prüfer ist maximal unterschiedlich! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Flor8ian8 E.8, Winnenden / Ba-Wü | 525463 | |||
Datum | 02.12.2008 08:48 | 10066 x gelesen | |||
Moin Walter, ich kann dir aus Erfahrung sagen, das blaue LEDs als Warneinrichtung nach hinten problematisch sind (ich meine jetz die flaschen einbaudingern, nicht die ala RTK XX). So es es zum Beispiel bei uns so, das wir das nach längerem Hin und Her und diversen Anrufen beim zuständigen RP es genehmigt bekommen haben (ohne Sondergehnemigung) aber ich weiß vom einem Nachbar-RP, wo dies FW verweigt worden ist. Ich enpfehle, die eventuell Vor Einbau mit der entsprechenden TÜV oder Zulassungsbehörde abzuklären. GRuß Florian | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 525464 | |||
Datum | 02.12.2008 08:51 | 10184 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald HilpertGeschrieben von Ulrich Cimolino"je nach Bundesland unterschiedlich strenge TÜV-Abnahmen." Sollte nicht, ist aber so und ist auch noch je nach Prüforganisation unterschiedlich. Ich hab hier eine schriftliche Bestätigung einer in Deutschland ansässigen namhaften Prüforganisation, das ihre Mitarbeiter nicht in der Lage sind, an Fahrzeugen angebrachte unzulässige Beleuchtungseinrichtungen (es ging um Reflexfolien) zu erkennen. Insofern ... alles relativ. ;) Beste Grüße Udo Burkhard | |||||
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Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 525515 | |||
Datum | 02.12.2008 12:07 | 10248 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardIch hab hier eine schriftliche Bestätigung einer in Deutschland ansässigen namhaften Prüforganisation, das ihre Mitarbeiter nicht in der Lage sind, an Fahrzeugen angebrachte unzulässige Beleuchtungseinrichtungen (es ging um Reflexfolien) zu erkennen. Ja wer lesen kann, ist manchmal im Vorteil. Zu den solchen Folien gibt es auch Festlegungen, die in dem Schreiben aufgeführt sind. Nur damit es richtig gestellt ist: Das Schreiben selbst ist nicht verbindlich, sondern nur informativ. Es wird jedoch immer auf die geltenden Bestimmungen verwiesen (StVZO, EU, usw.) Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 525530 | |||
Datum | 02.12.2008 13:09 | 10199 x gelesen | |||
Deine Antwort setzt voraus, das du das an mich gerichtete Schreiben kennst ... was ich allerdings für Unwahrscheinlich halte. :) Selbstverständlich sind bei der Anbringung von zusätzlichen Beleuchtungseinrichtungen die geltenden Regelungen und Bestimmungen zu beachten und bei Abweichungen von diesen Regelungen ist eine Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO erforderlich. Nur warum fahren dann so viele Firmen, Organisationen und Privatpersonen mit Reflexbeklebung oder mit einer Beklebung in Tageslichtleuchtfarbe (gilt als Beleuchtungseinrichtung) herum? Müsste ja eigentlich bei der HU auffallen und beanstandet werden .... Ich hoffe ja, das für die im Raum Erfurt eingesetzten Fahrzeuge mit Beklebung in Tageslichtleuchtfarbe eine Ausnahmegenehmigung vorliegt. ;) Wenn es sich dabei um eine generelle Ausnahmegenehmigung bzw. einen Erlass des Landes Thüringen handelt, hätte ich daran Interesse, bitte PM. Das zuständige Ministerium hat auf meine Anfrage im vergangenen Jahr die Existenz von Ausnahmegenehmigungen ausdrücklich verneint. Diese Bitte geht auch in die anderen Bundesländer: Wenn euch entsprechende Erlasse oder Ausnahmegenehmigungen bekannt sind, bitte PM. BTW: Für BaWü gibt es einen entsprechenden Erlass. Beste Grüße Udo Burkhard | |||||
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Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 525615 | |||
Datum | 02.12.2008 21:29 | 9982 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardDeine Antwort setzt voraus, Das hast du falch verstanden! Ich meinte die Kollegen, die nicht lesen konnten, nicht dich! Geschrieben von Udo Burkhard Nur warum fahren dann so viele Firmen, Organisationen und Privatpersonen mit Reflexbeklebung oder mit einer Beklebung in Tageslichtleuchtfarbe (gilt als Beleuchtungseinrichtung) herum? Weil die Auffassung vorherrscht, dass viele Regeln nur für andere gelten! (Beispiele (nicht nur aus der Feueurwehr) -Gschwindigkeitüberschreitungen, -Parken im Halteverbot, -Anbau von nicht zugelassenen Teilen an Fahrzeuge, -Normfahrzeuge mit Ausnahmegenehmigungen) Geschrieben von Udo Burkhard Wenn es sich dabei um eine generelle Ausnahmegenehmigung bzw. einen Erlass des Landes Thüringen handelt, hätte ich daran Interesse, bitte PM. Die gibt es nach meinem derzeitigen Wissen nicht. Ich prüfe das noch mal und dann PM! Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 526635 | |||
Datum | 09.12.2008 00:03 | 9965 x gelesen | |||
Geschrieben von Walter HuberGibt es eine EU- Richtlinie für die Blaulichtmontage? ...da wurde ja schon einiges geschrieben..... Geschrieben von Walter Huber Heckblaulichter als LED Ausführung ...hierzu hab ich ne ganz aktuelle Info was Baden-Württemberg betrifft! Die is von heut! Ausschließlich blaue Heckblitzer hinten sind im Prinzip nur anbaubar wenn auch schräg von der Seite einsehbar (z.B. Heckwarnmodule von Hella). Gelb auch so möglich. Sollte dies, oder eine herkömmliche RKL absolut nicht anbaubar seinda diese ständig oder zeitweiße von Aufbauten oder Anbauteilen verdeckt wäre, sind RKL nach §52 Asatz3 Satz2 mit ner Hauptabstrahlrichtung nach hinten zur ersatzweisen/ vorübergehenden Absicherung des Einsatzfahrzeuges nach hinten möglich. Die Zulassung für hinten usw. muß zwingend vorhanden sein. Bloß keine sogenanntenFrontblitzer hinten anbauen!!! Du mußt nen dicken Berg Papiereim Fzg. mitführen wo das alles nochmal genau drin steht und im Prinzip ist das die Ausnahme von der Ausnahme. Der Tüv-Süd hilft da aber gerne weiter. Nette Leute.....(kein Scherz). Bei Neufahrzeugen ist das ja alles gut planbar, bei Altfahrzeugen eben kurz vorher die Möglichkeiten mit dem zuständigen Tüv-Prüfer klären. Also wenn irgendwie machbar hinten nur gelb als Richtungsgebunden und blau als rundum, auch wenn man die Teile vielleicht noch nicht mal 135° sieht. Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Olaf8 S.8, Hirschberg / Baden-Württemberg | 526636 | |||
Datum | 09.12.2008 00:09 | 9840 x gelesen | |||
Hallo Michael! Geschrieben von Michael Schmidgall ...hierzu hab ich ne ganz aktuelle Info was Baden-Württemberg betrifft! Die is von heut! Hast du das in schriftlicher Form? Wenn ja, könntest du mir das dann zukommen lassen? Wir haben nämlich an unserem Gerätewagen eine solche Situation. Das Heckblaulicht ist am Lichtmast montiert. Wenn nun aber der Lichtmast ausgefahren ist und die Scheinwerfer nach vorne ausgerichtet sind, ist die RKL nicht mehr zu sehen. Gruß Olaf | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 526637 | |||
Datum | 09.12.2008 00:19 | 9852 x gelesen | |||
Geschrieben von Olaf SebastianWir haben nämlich an unserem Gerätewagen eine solche Situation. Wenn ich das alles richtig verstanden habe, dürftet ihr dann in diesem Falle zusätzlich zu eurer RKL am Lichtmast noch RKL mit Hauptabstrahlrichtung nach hinten (unbedingt für diesen Zweck zugelassen) montieren, jedoch eure RKL nicht ersetzen! Die muß auf jeden Fall dran bleiben da dies ja technisch möglich ist. Das Schriftliche steht in einer extra Prüfbescheinigung vom Kraftfahrtbundesamt drin, die für genau die Lampen die eingebaut werden sollen vorhanden sein muß. Die dürfen dann übrigens nur paarweiße und synchron blinkend verbaut werden. Wird mit nem Hecklichtmast also schon wieder schwierig zwecks der paarweißen Anbringung. In gelb (Heckwarnanlage) einfacher. Auf jeden Fall mit dem Tüv vorher abklären. Ganz wichtig! Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Olaf8 S.8, Hirschberg / Baden-Württemberg | 526638 | |||
Datum | 09.12.2008 00:31 | 9789 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael SchmidgallWenn ich das alles richtig verstanden habe, dürftet ihr dann in diesem Falle zusätzlich zu eurer RKL am Lichtmast noch RKL mit Hauptabstrahlrichtung nach hinten (unbedingt für diesen Zweck zugelassen) montieren, jedoch eure RKL nicht ersetzen! Die muß auf jeden Fall dran bleiben da dies ja technisch möglich ist. Richtig, und so weit sind wir auch schon. Aber mir fehlt, wie gesagt, das ganze in Schriftform. Gruß Olaf | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 526640 | |||
Datum | 09.12.2008 01:01 | 9828 x gelesen | |||
Geschrieben von Olaf SebastianAber mir fehlt, wie gesagt, das ganze in Schriftform. FUK optische Signalanlagen ...gilt übrigens für alle Bundesländer...so hab ich das auf der Seite der FUK nachgelesen. Ich schick dir mal noch was per PN, wie gesagt der ganze "Rest" steht immer für die speziell geprüften Leuchteinheiten in einem Schreiben des KBA. Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 526650 | |||
Datum | 09.12.2008 08:06 | 9782 x gelesen | |||
Da hat die FUK nichts Neues geschrieben, nur das seit Jahren bestehende zusammengefasst. ;) Wenn jemand Interesse an den entsprechenden Erlassen für Baden-Württemberg hat: (Link1), (Link2) Beste Grüße Udo Burkhard | |||||
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