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ThemaLeitfaden Anbieterkennzeichnung Bundesministerium der Justiz1 Betrag
RubrikFeuerwehr + Internet
Infos:
  • Leitfaden zur Impressumspflicht
  • Leitfaden zur Impressumspflicht: PDF-Datei
  • Telemediengesetz
  •  
    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen525345
    Datum01.12.2008 17:174223 x gelesen
    Hallo,

    soeben gefunden: viele Feuerwehren sind mittlerweile mit einer Homepage im Netz vertreten. Ein dabei Aspekt ist die Anbieterkennzeichnung ("Impressum"). Welche Angaben darin gemacht werden müssen (sofern man vorher zum Ergebnis kam, dass eine Kennzeichnung erforderlich ist), lässt sich in folgendem Leitfaden des BMJ nachlesen:

    Leitfaden zur Impressumspflicht

    Leitfaden zur Impressumspflicht PDF-Datei

    Viele Internetauftritte haben demnach Korrekturbedarf...

    Häufig wird auch nicht beachtet, dass eine Feuerwehr keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt und daher nie! Dienstanbieter sein kann.


    MkG Sascha

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     01.12.2008 17:17 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
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