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Thema | Einsatz v. Hubrettungsfahrzeug, Abstand von Stromleitungen | 20 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 525666 | |||
Datum | 03.12.2008 11:01 | 9668 x gelesen | |||
Hallo, in vielen Ausbildungsunterlagen findet sich hier bis 1000 V 1m. (Gilt das auch für Gleichspannung? - Straßenbahnoberleitung) In der BGV D 6 (Krane) findet sich unter § 39 dazu passend folgende Aufstellung: http://www.praevention.lsv.de/uvv/9/39.htm Die dort angegebene Verweisung auf "Fahrleitungen elektrischer Bahnen siehe DIN VDE 0105-3 "Betrieb von Starkstromanlagen; Zusatzfestlegungen für Bahnen"." liegt mir derzeit nicht vor. Gibts da Zusatzangaben dafür? Wenn ich mir allerdings die GUV-I8590 ansehe, stelle ich fest, dass bei 1 m Abstand noch jede Menge Sicherheit drin ist, weil da nur "keine Berührung" angegeben ist, eine Überschlagsgefahr also nicht zu besorgen wäre... (vgl. unten S. 33) http://www.fu-berlin.de/sites/baas/vorschriften/guv_i_8590.pdf Die Ausführungen sonst (z.B. Hersteller) sind i.d.R. "schwammig", z.B. "ausreichenden Abstand halten". Wer hat dazu ggf. nähere Unterlagen/Hinweise? (www.drehleiter.info hab ich schon durchforstet) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Stockach / Baden-Württemberg | 525671 | |||
Datum | 03.12.2008 11:26 | 6558 x gelesen | |||
Mal schauen ob ich es noch zusammnekrieg, Bei der BGV D6 dürfte es sich um nichtelektrische Arbeiten halten. Ah etzt hab ich es in der GUV steht es auf S.35 Tab4. Es werden hier unterschiede zwischen elktrotechnischen und nichtelektro Arbeiten gemacht und entsprechend sind die Abstände zu wählen :-) Vermutlich wollte man bei anderen Arbeiten die Sicherheit noch mehr erhöhen da die Wahrscheinlichkeit recht hoch sein dürfte das diese Arbeiten keine Elektrofachkraft durchführt. Die Abstände dürften auch für DC (Gleichspannung) gelten. Zur Bahn kann ich nicht viel sagen nur das die Bahn halt ihr eigenes Süppchen kocht, fahren ja auch mit 16 2/3Hz ;-) Hoffe geholfen zu haben, ansonsten ein Elektromeister sollte dies noch genauer Wissen ;-) ----------------------------------------------------------- Gruß Markus | |||||
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Autor | Rain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen | 525673 | |||
Datum | 03.12.2008 11:28 | 6424 x gelesen | |||
Hochspannung beginnt bei Wechselspannung bei 1000 V, bei Gleichspannung ist die Grenze bei 1500 V. Vielleicht ist das ein Ansatz für deine erste Frage. --Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge-- | |||||
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Autor | Patr8ick8 Ö.8, Bönnigheim / Baden-Württemberg | 525675 | |||
Datum | 03.12.2008 11:31 | 6354 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Ulrich Cimolino, Düsseldorf--- Also ich würde da sehr Vorsichtig sein. Es Kommt auch auf dei Wettersituation an. Bei Nieselregen, Nebel z.b. ist es gefährlicher weil ja eine übertragung da ist. Also ich meine mann sollte je nach Wetterlage lieber mehr abstand halten, bis die Leitungen Spannungsfrei sind, was in der Regel immer Schnell geschiet. Gruß Patrick Dies ist meine Persönliche hier im Forum geschriebene Meinung | |||||
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Autor | Stef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 525676 | |||
Datum | 03.12.2008 11:35 | 6456 x gelesen | |||
Hallo Ulrich, Die Gefahrenzonen sind in der DIN VDE 0105–100 in mm angegeben. Dann gibt es seitens der GUV Festlegungen wer wie nah wo dran darf (Schutzabstand). Hier wird zwischen laien und Elektrofachkräften unterschieden. Hinweise hierzu in der GUV-V A 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel und auch in der GUV-I 769 Sicherheitsmaßnahmen bei Arbeiten an Fahrleitungsanlagen Grüße Stefan | |||||
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Autor | Stef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 525678 | |||
Datum | 03.12.2008 11:50 | 6285 x gelesen | |||
Noch eine Ergänzung: in der aktuellen BahnPraxisElektro gibt es einen Artikel dazu Onlineausgabe Relativ neu ist auch ein Vortragsscript der BUV Elektrische Gefahren an der Einsatzstelle - Vortrag für Einsatzkräfte Ausgabedatum: 9.2008 | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Wolfenbüttel / Niedersachsen | 525680 | |||
Datum | 03.12.2008 12:03 | 6417 x gelesen | |||
Hallo, dein Verweis auf die VDE 0105-3 muss veraltet sein in den aktuellen Normen gibt es kein Teil 3 der VDE 0105 mehr... Gruß Stefan | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 525681 | |||
Datum | 03.12.2008 12:10 | 6226 x gelesen | |||
Es müsste die VDE 0105 Teil 103 sein. Beste Grüße Udo Burkhard | |||||
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Autor | Feli8x K8., Bochum/Freudenstadt / NRW/BW | 525682 | |||
Datum | 03.12.2008 12:12 | 6282 x gelesen | |||
Hallo, aber die DIN VDE 0105-103 "Betrieb von elektrischen Anlagen - Zusatzfestlegungen für Bahnen", bei mir letzte Ausgabe 1999-06-01 Gruß Felix | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 525683 | |||
Datum | 03.12.2008 12:16 | 6213 x gelesen | |||
Ich habe da in meinen Unterlagen zum Thema unter anderem die BGI 834 (Link) und eine sehr ausführliche Unterlage der Bundespolizei, herausgegeben vom BMI (Link) Im Prinzip läuft es bei unbekannter Spannung auf 3m Abstand hinaus. Beste Grüße Udo Burkhard | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Wolfenbüttel / Niedersachsen | 525684 | |||
Datum | 03.12.2008 12:18 | 6328 x gelesen | |||
...habe noch mal genauer nachgeschaut... Die VDE 0105-3:1988-04 ist 1999-06 zurückgezogen worden. Zitat aus dieser: Bei allen Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile der Fahrleitungsanlage sind, abweichend von DIN VDE 0105 Teil 1/07.83, Tabelle 4, von unter Spannung stehenden Teilen dieser Anlage ohne Schutz gegen direktes Berühren nach allen Richtungen nachstehende Schutzabstände auch mit Geräten, Werkzeugen und Werkstücken einzuhalten: 1,0 m bei Nennspannungen bis AC 1000V / DC 1500 V 1,5 m bei Nennspannungen über AC 1kV / DC 1,5 kV bis 30 kV 2,0 m bei Nennspannungen über 30 kV bis 110kV Es gibt noch weitere Unterscheidungen bei anderen Bedingungen, die aber für einen Fw-Einsatz nicht von Belang sein dürften. Heutige gültige Norm ist die VDE 0105 Teil 103 : 1999-06, diese hat aber auf den ersten Blick die gleichen Festlegungen. Ich kann aber noch genauere Angaben heraussuchen. Unter bestimmten Bedingungen kann der Abstand auf 0,3m (bis 15kV) bzw. 0,5m (bis 30kV) reduziert werden... Gruß Stefan | |||||
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Autor | Rain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen | 525686 | |||
Datum | 03.12.2008 12:32 | 6234 x gelesen | |||
Und im Zweifelsfalle greift wieder der GMV.... Wer weiß, ob Spannung anliegt? Wer weiß, welche Spannung anliegt? Wer ist für die in den Normen, GUVen, usw. beschriebenen Tätigkeiten wirklich befähigt? Wer bestimmt im Einsatzfall, dass der akute Fall eine Ausnahme im Sinne dieser Vorschriften ist und somit von diesen abgewichen werden darf? .... --Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge-- | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 525687 | |||
Datum | 03.12.2008 12:33 | 6439 x gelesen | |||
Moin, ein Hinweis aus der DIN VDE 0132 - August 2001, Seite 8: "Bei Rettungsarbeiten an Oberleitungen elektrischer Bahnen (von 1kV bis 25kV) ist eine Annäherung bis auf 1,5m möglich [siehe DIN VDE 0105-103...]" Das dürfte dann der Wert sein, der entscheidend ist, denn alle anderen Arbeiten sollten eine Abschaltung, Erdung abwarten können. Die 1,5m gelten dann auch für "Mann im Korb und Arm ausgestreckt". Das ist somit eine Unterschreitung des eigentlich festgelegten Wertes für den Bereich ab 1kV von 3m. 3m haben wir in die HAUS-Regel übernommen. Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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Autor | Stef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 525693 | |||
Datum | 03.12.2008 13:08 | 6163 x gelesen | |||
Hast Recht... Sorry | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 525777 | |||
Datum | 03.12.2008 19:19 | 6155 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino in vielen Ausbildungsunterlagen findet sich hier bis 1000 V 1m. (Gilt das auch für Gleichspannung? - Straßenbahnoberleitung) Ohne Einschränkung -> Ja Wobei bei Gleichspannung (wie bei der Straßenbahn) sogar 1500V erlaubt sind (da AC mit Effektivwert angegeben). Unabhängig davon liegt die Spannung der Straßenbahnen "nur" zwischen 600 und 800V= liegt. DIN VDE 0105-3 "Betrieb von Starkstromanlagen; Zusatzfestlegungen für Bahnen"." liegt mir derzeit nicht vor. Gibts da Zusatzangaben dafür? sagt (etwas frei) aus: "Bei allen Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile der Fahrleitungsanlage sind abweichend von DIN VDE 0105-100 (VDE 0105 Teil 100) von unter Spannung stehenden Teilen dieser Anlage ohne Schutz gegen direktes Berühren nach allen Richtungen nachstehende Schutzabstände auch mit Geräten, Werkzeugen und Werkstücken einzuhalten: Hier muß man natürlich Gefahren- und Annäherungszone unterscheiden. eine Überschlagsgefahr also nicht zu besorgen wäre... Nein, diese besteht erst in der Gefahrenzone und zählt dann zu "Arbeiten unter Spannung" mkg hwk | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 525784 | |||
Datum | 03.12.2008 19:47 | 6159 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoWenn ich mir allerdings die GUV-I8590 ansehe, stelle ich fest, dass bei 1 m Abstand noch jede Menge Sicherheit drin ist, weil da nur "keine Berührung" angegeben ist, eine Überschlagsgefahr also nicht zu besorgen wäre... Dagegen soll der Meter ja schützen. Abgesehen von Gibbons, Basketballern und Weltklasseschwimmern reicht 1m üblicherweise aus, um Berührungen durch unachtsame Bewegung zu vermeiden. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Wolfenbüttel / Niedersachsen | 525842 | |||
Datum | 04.12.2008 09:45 | 5984 x gelesen | |||
Hi, die aktuelle Norm ist von 2008-08, es steht aber immer noch das gleiche drin. Uli müsste nochmal sagen, wozu er die Info benötigt, damit man das richtige aus den Normen auswählen kann... Gruß Stefan | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 525848 | |||
Datum | 04.12.2008 10:14 | 6036 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Hanswerner Kögler Hier muß man natürlich Gefahren- und Annäherungszone unterscheiden. Was ist da genau der Unterschied? Wenn ich die VDE 0132 korrekt interpretiere (siehe meinen anderen Beitrag), dann kann ich zu Rettungsarbeiten eine Annäherung von 1,5m bei 25kV zulassen, ohne dass eine Gefährdung für das Rettungspersonal besteht. Da dürfte aber dann kein cm Sicherheitsreserve mehr drin sein, oder? Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 526374 | |||
Datum | 07.12.2008 19:18 | 5986 x gelesen | |||
Hallo, In der Gefahrenzone ist grundsätzlich mit Durchströmung zu rechnen. Also Berühren (bis 1kV AC) bzw. durch Lichbogenüberschlag. Man spricht deshalb hier auch von "Arbeiten unter Spannung". Die wirkliche Durchströmung muß natürlich verhindert werden. Das kann man durch isolierende Abdeckungen/Werkzeuge, aber auch durch Begeben auf das gleiche Spannungsniveau erreichen. Bleibt natürlich den el-techn. Fachkräften vorbehalten. Die Annäherungszone ist die max. Annäherung mit Werkzeugen oder Körperteilen, welche bei entspr. Spannungshöhe auch dem "Laien" noch ungefährlich möglich ist. Hier ist berücksichtigt, das durch unbedachte oder nicht verhinderbare Bewegung (Arme ausstrecken/Leiterschwingung) auf keinen Fall die G.-Zone erreicht wird. Deshalb kommt es auch zu vielleicht unlogischen Schlüssen, wie sie die VDE 0132 manchen widerspiegelt. Aber wie soll man das denn anders formulieren um auf die Gefahr explizit hinzuweisen? (jeder der einen Stecker in eine Dose steckt nähert sich der Niederspannung <1m, das hier bei funktionierender Schutzabdeckung eigentlich ungefährlich ist. Aber wie sieht die Steckdose bezüglich seiner schützenden isolierenden Abdeckungen im Brandfall aus? - da gibt es genug Spielräume einer Gefährdungsanalyse) Geschrieben von Jan Ole Unger Wenn ich die VDE 0132 korrekt interpretiere (siehe meinen anderen Beitrag), dann kann ich zu Rettungsarbeiten eine Annäherung von 1,5m bei 25kV zulassen, ohne dass eine Gefährdung für das Rettungspersonal besteht. Ich weiß jetzt nicht, wie Du ausgerechnet auf 25kV kommst, aber die 1,5m sind der Schutzabstand bis 30kV welche auch unter "Aufsicht" erlaubt sind. Die wirklich Gefahrenzone beginnt "erst" bei 0,32m, die "Normannäherungszone" ist 1,32m. Da dürfte aber dann kein cm Sicherheitsreserve mehr drin sein, oder? Doch siehe G.-Zone, A.-Zone... mkg hwk | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 526379 | |||
Datum | 07.12.2008 19:30 | 5938 x gelesen | |||
Moin, vielen Dank für die Erläuterungen. Geschrieben von Hanswerner Kögler Ich weiß jetzt nicht, wie Du ausgerechnet auf 25kV kommst, aber die 1,5m sind der Schutzabstand bis 30kV welche auch unter "Aufsicht" erlaubt sind. Die stehen in der DIN VDE 0132 - 2001, S. 8 Geschrieben von Hanswerner Kögler Doch siehe G.-Zone, A.-Zone... OK, begriffen :-) Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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