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ThemaEinsatz v. Hubrettungsfahrzeug, Abstand von Stromleitungen20 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW525666
Datum03.12.2008 11:019668 x gelesen
Hallo,

in vielen Ausbildungsunterlagen findet sich hier bis 1000 V 1m. (Gilt das auch für Gleichspannung? - Straßenbahnoberleitung)

In der BGV D 6 (Krane) findet sich unter § 39 dazu passend folgende Aufstellung:

http://www.praevention.lsv.de/uvv/9/39.htm
Die dort angegebene Verweisung auf "Fahrleitungen elektrischer Bahnen siehe DIN VDE 0105-3 "Betrieb von Starkstromanlagen; Zusatzfestlegungen für Bahnen"." liegt mir derzeit nicht vor. Gibts da Zusatzangaben dafür?

Wenn ich mir allerdings die GUV-I8590 ansehe, stelle ich fest, dass bei 1 m Abstand noch jede Menge Sicherheit drin ist, weil da nur "keine Berührung" angegeben ist, eine Überschlagsgefahr also nicht zu besorgen wäre... (vgl. unten S. 33)
http://www.fu-berlin.de/sites/baas/vorschriften/guv_i_8590.pdf

Die Ausführungen sonst (z.B. Hersteller) sind i.d.R. "schwammig", z.B. "ausreichenden Abstand halten".

Wer hat dazu ggf. nähere Unterlagen/Hinweise? (www.drehleiter.info hab ich schon durchforstet)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMark8us 8R., Stockach / Baden-Württemberg525671
Datum03.12.2008 11:266558 x gelesen
Mal schauen ob ich es noch zusammnekrieg,

Bei der BGV D6 dürfte es sich um nichtelektrische Arbeiten halten.

Ah etzt hab ich es in der GUV steht es auf S.35 Tab4.
Es werden hier unterschiede zwischen elktrotechnischen und nichtelektro Arbeiten gemacht und entsprechend sind die Abstände zu wählen :-)
Vermutlich wollte man bei anderen Arbeiten die Sicherheit noch mehr erhöhen da die Wahrscheinlichkeit recht hoch sein dürfte das diese Arbeiten keine Elektrofachkraft durchführt.

Die Abstände dürften auch für DC (Gleichspannung) gelten.

Zur Bahn kann ich nicht viel sagen nur das die Bahn halt ihr eigenes Süppchen kocht, fahren ja auch mit 16 2/3Hz ;-)

Hoffe geholfen zu haben, ansonsten ein Elektromeister sollte dies noch genauer Wissen ;-)


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Gruß
Markus

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AutorRain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen525673
Datum03.12.2008 11:286424 x gelesen
Hochspannung beginnt bei Wechselspannung bei 1000 V, bei Gleichspannung ist die Grenze bei 1500 V. Vielleicht ist das ein Ansatz für deine erste Frage.


--Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge--

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AutorPatr8ick8 Ö.8, Bönnigheim / Baden-Württemberg525675
Datum03.12.2008 11:316354 x gelesen
Geschrieben von ---Ulrich Cimolino, Düsseldorf---

Also ich würde da sehr Vorsichtig sein. Es Kommt auch auf dei Wettersituation an. Bei Nieselregen, Nebel z.b. ist es gefährlicher weil ja eine übertragung da ist. Also ich meine mann sollte je nach Wetterlage lieber mehr abstand halten, bis die Leitungen Spannungsfrei sind, was in der Regel immer Schnell geschiet.


Gruß Patrick



Dies ist meine Persönliche hier im Forum geschriebene Meinung


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AutorStef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz525676
Datum03.12.2008 11:356456 x gelesen
Hallo Ulrich,
Die Gefahrenzonen sind in der DIN VDE 0105–100 in mm angegeben. Dann gibt es seitens der GUV Festlegungen wer wie nah wo dran darf (Schutzabstand). Hier wird zwischen laien und Elektrofachkräften unterschieden.
Hinweise hierzu in der GUV-V A 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
und auch in der
GUV-I 769 Sicherheitsmaßnahmen bei Arbeiten an Fahrleitungsanlagen

Grüße
Stefan


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AutorStef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz525678
Datum03.12.2008 11:506285 x gelesen
Noch eine Ergänzung:
in der aktuellen BahnPraxisElektro gibt es einen Artikel dazu Onlineausgabe
Relativ neu ist auch ein Vortragsscript der BUV Elektrische Gefahren an der Einsatzstelle - Vortrag für Einsatzkräfte
Ausgabedatum: 9.2008



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AutorStef8an 8H., Wolfenbüttel / Niedersachsen525680
Datum03.12.2008 12:036417 x gelesen
Hallo,

dein Verweis auf die VDE 0105-3 muss veraltet sein in den aktuellen Normen gibt es kein Teil 3 der VDE 0105 mehr...


Gruß
Stefan


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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg525681
Datum03.12.2008 12:106226 x gelesen
Es müsste die VDE 0105 Teil 103 sein.


Beste Grüße

Udo Burkhard

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AutorFeli8x K8., Bochum/Freudenstadt / NRW/BW525682
Datum03.12.2008 12:126282 x gelesen
Hallo,

aber die DIN VDE 0105-103 "Betrieb von elektrischen Anlagen - Zusatzfestlegungen für Bahnen", bei mir letzte Ausgabe 1999-06-01

Gruß
Felix


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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg525683
Datum03.12.2008 12:166213 x gelesen
Ich habe da in meinen Unterlagen zum Thema unter anderem die BGI 834 (Link) und eine sehr ausführliche Unterlage der Bundespolizei, herausgegeben vom BMI (Link)

Im Prinzip läuft es bei unbekannter Spannung auf 3m Abstand hinaus.


Beste Grüße

Udo Burkhard

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AutorStef8an 8H., Wolfenbüttel / Niedersachsen525684
Datum03.12.2008 12:186328 x gelesen
...habe noch mal genauer nachgeschaut...

Die VDE 0105-3:1988-04 ist 1999-06 zurückgezogen worden.

Zitat aus dieser:

Bei allen Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile der Fahrleitungsanlage sind, abweichend von DIN VDE 0105 Teil 1/07.83, Tabelle 4, von unter Spannung stehenden Teilen dieser Anlage ohne Schutz gegen direktes Berühren nach allen Richtungen nachstehende
Schutzabstände auch mit Geräten, Werkzeugen und Werkstücken einzuhalten:
1,0 m bei Nennspannungen bis AC 1000V / DC 1500 V
1,5 m bei Nennspannungen über AC 1kV / DC 1,5 kV bis 30 kV
2,0 m bei Nennspannungen über 30 kV bis 110kV

Es gibt noch weitere Unterscheidungen bei anderen Bedingungen, die aber für einen Fw-Einsatz nicht von Belang sein dürften.


Heutige gültige Norm ist die VDE 0105 Teil 103 : 1999-06, diese hat aber auf den ersten Blick die gleichen Festlegungen.

Ich kann aber noch genauere Angaben heraussuchen. Unter bestimmten Bedingungen kann der Abstand auf 0,3m (bis 15kV) bzw. 0,5m (bis 30kV) reduziert werden...


Gruß
Stefan


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AutorRain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen525686
Datum03.12.2008 12:326234 x gelesen
Und im Zweifelsfalle greift wieder der GMV....

Wer weiß, ob Spannung anliegt?
Wer weiß, welche Spannung anliegt?
Wer ist für die in den Normen, GUVen, usw. beschriebenen Tätigkeiten wirklich befähigt?
Wer bestimmt im Einsatzfall, dass der akute Fall eine Ausnahme im Sinne dieser Vorschriften ist und somit von diesen abgewichen werden darf?

....


--Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge--

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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg525687
Datum03.12.2008 12:336439 x gelesen
Moin,

ein Hinweis aus der DIN VDE 0132 - August 2001, Seite 8:

"Bei Rettungsarbeiten an Oberleitungen elektrischer Bahnen (von 1kV bis 25kV) ist eine Annäherung bis auf 1,5m möglich [siehe DIN VDE 0105-103...]"

Das dürfte dann der Wert sein, der entscheidend ist, denn alle anderen Arbeiten sollten eine Abschaltung, Erdung abwarten können.
Die 1,5m gelten dann auch für "Mann im Korb und Arm ausgestreckt".

Das ist somit eine Unterschreitung des eigentlich festgelegten Wertes für den Bereich ab 1kV von 3m.
3m haben wir in die HAUS-Regel übernommen.


Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
Jan Ole

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AutorStef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz525693
Datum03.12.2008 13:086163 x gelesen
Hast Recht... Sorry


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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen525777
Datum03.12.2008 19:196155 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Ulrich Cimolino
in vielen Ausbildungsunterlagen findet sich hier bis 1000 V 1m. (Gilt das auch für Gleichspannung? - Straßenbahnoberleitung)
Ohne Einschränkung -> Ja

Wobei bei Gleichspannung (wie bei der Straßenbahn) sogar 1500V erlaubt sind (da AC mit Effektivwert angegeben). Unabhängig davon liegt die Spannung der Straßenbahnen "nur" zwischen 600 und 800V= liegt.

DIN VDE 0105-3 "Betrieb von Starkstromanlagen; Zusatzfestlegungen für Bahnen"." liegt mir derzeit nicht vor. Gibts da Zusatzangaben dafür?
sagt (etwas frei) aus:
"Bei allen Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile der Fahrleitungsanlage sind abweichend von DIN VDE 0105-100 (VDE 0105 Teil 100) von unter Spannung stehenden Teilen dieser Anlage ohne Schutz gegen direktes Berühren nach allen Richtungen nachstehende Schutzabstände auch mit Geräten, Werkzeugen und Werkstücken einzuhalten:
– 1,0 m bei Nennspannungen bis AC 1000 V/DC 1500 V...

(Bei Isolatoren zählt dieser Abstand ab dem an Spannung liegenden leitenden Teil)

In den in diesem Abschnitt angegebenen Schutzabständen ist aufgrund der Erfahrungen berücksichtigt, daß die Gefahrenzone nach DIN VDE 0105-100 (VDE 0105 Teil 100) auch unter den von o.g. DIN VDE genannten Bedingungen nicht erreicht wird."


Hier muß man natürlich Gefahren- und Annäherungszone unterscheiden.

eine Überschlagsgefahr also nicht zu besorgen wäre...
Nein, diese besteht erst in der Gefahrenzone und zählt dann zu "Arbeiten unter Spannung"


mkg hwk

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen525784
Datum03.12.2008 19:476159 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoWenn ich mir allerdings die GUV-I8590 ansehe, stelle ich fest, dass bei 1 m Abstand noch jede Menge Sicherheit drin ist, weil da nur "keine Berührung" angegeben ist, eine Überschlagsgefahr also nicht zu besorgen wäre...

Dagegen soll der Meter ja schützen. Abgesehen von Gibbons, Basketballern und Weltklasseschwimmern reicht 1m üblicherweise aus, um Berührungen durch unachtsame Bewegung zu vermeiden.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorStef8an 8H., Wolfenbüttel / Niedersachsen525842
Datum04.12.2008 09:455984 x gelesen
Hi,

die aktuelle Norm ist von 2008-08, es steht aber immer noch das gleiche drin.

Uli müsste nochmal sagen, wozu er die Info benötigt, damit man das richtige aus
den Normen auswählen kann...


Gruß
Stefan


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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg525848
Datum04.12.2008 10:146036 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Hanswerner KöglerHier muß man natürlich Gefahren- und Annäherungszone unterscheiden.

Was ist da genau der Unterschied?

Wenn ich die VDE 0132 korrekt interpretiere (siehe meinen anderen Beitrag), dann kann ich zu Rettungsarbeiten eine Annäherung von 1,5m bei 25kV zulassen, ohne dass eine Gefährdung für das Rettungspersonal besteht. Da dürfte aber dann kein cm Sicherheitsreserve mehr drin sein, oder?


Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
Jan Ole

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen526374
Datum07.12.2008 19:185986 x gelesen
Hallo,
In der Gefahrenzone ist grundsätzlich mit Durchströmung zu rechnen. Also Berühren (bis 1kV AC) bzw. durch Lichbogenüberschlag.
Man spricht deshalb hier auch von "Arbeiten unter Spannung". Die wirkliche Durchströmung muß natürlich verhindert werden. Das kann man durch isolierende Abdeckungen/Werkzeuge, aber auch durch Begeben auf das gleiche Spannungsniveau erreichen. Bleibt natürlich den el-techn. Fachkräften vorbehalten.

Die Annäherungszone ist die max. Annäherung mit Werkzeugen oder Körperteilen, welche bei entspr. Spannungshöhe auch dem "Laien" noch ungefährlich möglich ist. Hier ist berücksichtigt, das durch unbedachte oder nicht verhinderbare Bewegung (Arme ausstrecken/Leiterschwingung) auf keinen Fall die G.-Zone erreicht wird.
Deshalb kommt es auch zu vielleicht unlogischen Schlüssen, wie sie die VDE 0132 manchen widerspiegelt. Aber wie soll man das denn anders formulieren um auf die Gefahr explizit hinzuweisen?
(jeder der einen Stecker in eine Dose steckt nähert sich der Niederspannung <1m, das hier bei funktionierender Schutzabdeckung eigentlich ungefährlich ist. Aber wie sieht die Steckdose bezüglich seiner schützenden isolierenden Abdeckungen im Brandfall aus? - da gibt es genug Spielräume einer Gefährdungsanalyse)

Geschrieben von Jan Ole Unger
Wenn ich die VDE 0132 korrekt interpretiere (siehe meinen anderen Beitrag), dann kann ich zu Rettungsarbeiten eine Annäherung von 1,5m bei 25kV zulassen, ohne dass eine Gefährdung für das Rettungspersonal besteht.
Ich weiß jetzt nicht, wie Du ausgerechnet auf 25kV kommst, aber die 1,5m sind der Schutzabstand bis 30kV welche auch unter "Aufsicht" erlaubt sind.
Die wirklich Gefahrenzone beginnt "erst" bei 0,32m, die "Normannäherungszone" ist 1,32m.

Da dürfte aber dann kein cm Sicherheitsreserve mehr drin sein, oder?
Doch siehe G.-Zone, A.-Zone...


mkg hwk

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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg526379
Datum07.12.2008 19:305938 x gelesen
Moin,

vielen Dank für die Erläuterungen.

Geschrieben von Hanswerner KöglerIch weiß jetzt nicht, wie Du ausgerechnet auf 25kV kommst, aber die 1,5m sind der Schutzabstand bis 30kV welche auch unter "Aufsicht" erlaubt sind.

Die stehen in der DIN VDE 0132 - 2001, S. 8

Geschrieben von Hanswerner KöglerDoch siehe G.-Zone, A.-Zone...

OK, begriffen :-)


Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
Jan Ole

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 03.12.2008 11:01 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 03.12.2008 11:26 Mark7us 7R., Stockach
 03.12.2008 11:28 Rain7er 7H., Schüttorf
 03.12.2008 11:31 Patr7ick7 Ö.7, Bönnigheim
 03.12.2008 11:35 Stef7an 7J., Birlenbach
 03.12.2008 11:50 Stef7an 7J., Birlenbach
 03.12.2008 12:03 Stef7an 7H., Wolfenbüttel
 03.12.2008 12:10 Udo 7B., Aichhalden
 03.12.2008 12:12 Feli7x K7., Bochum/Freudenstadt
 03.12.2008 12:18 Stef7an 7H., Wolfenbüttel
 03.12.2008 12:32 Rain7er 7H., Schüttorf
 03.12.2008 13:08 Stef7an 7J., Birlenbach
 03.12.2008 12:16 Udo 7B., Aichhalden
 03.12.2008 12:33 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
 04.12.2008 09:45 Stef7an 7H., Wolfenbüttel
 03.12.2008 19:19 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
 04.12.2008 10:14 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
 07.12.2008 19:18 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
 07.12.2008 19:30 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
 03.12.2008 19:47 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
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