alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

Sortierung umschalten zurück

ThemaReflektionsband wie LKW´s38 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
Infos:
  • Signalbild bei FW-fahrzeugen BaWü
  • Google Konturmarkierung
  • Grundlage: ECE 104
  • Forschungsprojekt "Rückwärtige retroreflektierende Werbung auf Lkw"
  •  
    AutorChri8sto8ph 8M., Freudenberg / NRW526413
    Datum07.12.2008 22:0120444 x gelesen
    Hallo Forum.

    Wir wollen, ähnlich vielen LKW´s die Heckpartien unserer Fahrzeuge mir reflektierendem Band besser sichtbar machen. Da es bei LKW´s erlaubt ist, denke ich spricht nichts dagegen wenn man es auf Einsatzfahrzeugen anbringt.

    Weiß jemand wo man dieses selbstklebende Band her bekommt?


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorManu8el 8W., Zell am Ebersberg / Bayern526414
    Datum07.12.2008 22:0517189 x gelesen
    Bekommt man eigentlich bei jedem LKW-(PKW) Zubehör-Shop oder aber auch bei Feuerwehrhändlern.

    Aber wenn ich mich noch richtig an meinem Gerätewart-Lehrgang an der Feuerwehrschule erinnere muss die Reflektions-Beklebung mit dem TÜV/DEKRA abgeklärt oder eingetragen werden.
    Bin mir aber nicht mehr sicher.


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJörg8 K.8, Hungen / Hessen526415
    Datum07.12.2008 22:0816722 x gelesen
    Hallo

    Google mal nach Konturmarkierung.


    Gruß
    Jörg

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW526419
    Datum07.12.2008 22:2017072 x gelesen
    Mahlzeit!

    Geschrieben von Manuel WambachAber wenn ich mich noch richtig an meinem Gerätewart-Lehrgang an der Feuerwehrschule erinnere muss die Reflektions-Beklebung mit dem TÜV/DEKRA abgeklärt oder eingetragen werden.

    Wenn es sich um eine Beklebung nach der ECE-Regelung 104 handelt und die Bedingungen eingehalten werden, braucht nichts eingetragen oder abgenommen zu werden.

    Feuerwehrs neigt allerdings dazu, vom vorgeschriebenen Anwendungsbereich (siehe StVZO §53(10) Nr. 3) und der vorgeschriebenen Ausführung abzuweichen. Dazu braucht es dann eine Ausnahmegenehmigung (oder einen Prüfer, den das alles nicht interessiert...).

    Gruß,
    Henning


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHenn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein526435
    Datum07.12.2008 23:0116795 x gelesen
    Tach !
    Mal eine Frage: Wieviel Meter braucht man denn so für ein LF ungefähr, wenn man nur die groben Konturen nach"malt" ?

    Gruß Henning


    Ob Fahrzeuge, ob Alarmierung..es lebe das "Flensburger Modell" ;) xD
    Flensburg..gaaanz oben im Norden :D

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen526439
    Datum07.12.2008 23:1816673 x gelesen
    naja, ein LF mit etwa 8 m Länge braucht grob schon 4 x 8 m = 32 m für waagrechte Linien. 6 x 2m senkrecht = 12 m, dann ist die 50 m Rolle aufgebraucht.

    Allerdings ist weniger oft mehr - Z B gebogene A-Säulen taugen wenig für starres Reflexband.


    Grüße

    Lüder Pott

    Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW526463
    Datum08.12.2008 09:1316658 x gelesen
    Moin!

    Mal ne kleine Werbung für einen Feuerwehr-Kollegen, der uns die Fahrzeuge auch beklebt hat:

    Koch Werbetechnik, Industriegebiet Hünsborn. Ist ja um die Ecke...

    Wir haben uns seinerzeit aufgrund der Reflektionswerte für die Folie Typ 983 von 3M entschieden.
    Technische Daten der verschiedenen Folien kannst Du beispielsweise bei 3M downloaden.


    Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg526469
    Datum08.12.2008 10:3016454 x gelesen
    Wenn's um Thema Konturmarkierung geht, sind hier die wichtigsten Sachen schon gesagt worden.

    Eine ganz gute Übersicht findest du auf der Seite eines Herstellers: (Link).

    Im Prinzip gilt, wie hier auch schon gesagt, Abweichungen von den Richtlinien brauchen eine Ausnahmegenehmigung nach §70(2) StVZO. Hier sollte dir dein RP weiterhelfen können.

    Reflexwerbung am Heck von LKW (innerhalb einer Konturmarkierung) läuft noch als Forschungsprojekt. (Infos hier)


    Beste Grüße

    Udo Burkhard

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen526477
    Datum08.12.2008 11:4416540 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Ralf SchmidtWir haben uns seinerzeit aufgrund der Reflektionswerte für die Folie Typ 983 von 3M entschieden.
    Allerdings gilt es auch zu beachten, dass zwischen den Farben dieses Typs deutliche Unterschiedliche hinsichtlich der Reflektionswerte gibt, vgl.: Klick.


    MkG Sascha

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW526617
    Datum08.12.2008 22:2916343 x gelesen
    Geschrieben von Henning KochFeuerwehrs neigt allerdings dazu, vom vorgeschriebenen Anwendungsbereich (siehe StVZO §53(10) Nr. 3) und der vorgeschriebenen Ausführung abzuweichen. Dazu braucht es dann eine Ausnahmegenehmigung (oder einen Prüfer, den das alles nicht interessiert...).

    Es soll in NRW v.a. Prüfer geben, die meinen, dass So.KFZ Feuerwehr damit keine Probleme haben.
    Wieso meinst Du was anderes?

    Weder wir, noch die Feuerwehr Ratingen mit einer Beklebung mit Reflexmaterial nach dem Muster vieler EU-Feuerwehren, aber weit jenseits der ECE 104 hatten damit bisher irgendein Problem.
    Vgl. zig Diskussionen zu dem Thema hier.


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW526622
    Datum08.12.2008 22:4216170 x gelesen
    Mahlzeit!

    Geschrieben von Ulrich CimolinoEs soll in NRW v.a. Prüfer geben, die meinen, dass So.KFZ Feuerwehr damit keine Probleme haben.
    Wieso meinst Du was anderes?

    Weder wir, noch die Feuerwehr Ratingen mit einer Beklebung mit Reflexmaterial nach dem Muster vieler EU-Feuerwehren, aber weit jenseits der ECE 104 hatten damit bisher irgendein Problem.


    und, hast du eine Rechtsgrundlage dafür?

    Ich will ja garnicht ausschliessen, dass es (auch) in NRW eine landesweit geltende Ausnahmegenehmigung gibt. Falls jemand die griffbereit hat, ich wäre stark daran interessiert!

    Die Grundlagen dürften ja wohl unstrittig sein:
    Ohne Rechtsgrundlage ist Lichttechnik illegal. Reflexfolie ist Lichttechnik.

    Gruß,
    Henning


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW526624
    Datum08.12.2008 22:5016263 x gelesen
    Geschrieben von Henning KochIch will ja garnicht ausschliessen, dass es (auch) in NRW eine landesweit geltende Ausnahmegenehmigung gibt. Falls jemand die griffbereit hat, ich wäre stark daran interessiert

    Die zuständigen Abnahme-/Prüf-Ing. scheinen hier aber komischerweise der Auffassung zu sein, dass man keine Ausnahme brauche, weil der § 70 das schon hergebe....

    Wieso soll ich das jetzt nochmal mit Dir diskutieren?


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz526631
    Datum08.12.2008 23:1816260 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoDie zuständigen Abnahme-/Prüf-Ing. scheinen hier aber komischerweise der Auffassung zu sein, dass man keine Ausnahme brauche, weil der § 70 das schon hergebe....

    Ach, es gibt Prüfingineure die durchaus der Auffassung sind:
    "Das ist an einem Blaulichtauto, dass wird schon ok sein"
    "man kann doch nicht einfach so einem Blaulichtauto die Plakette versagen? Außerdem hat es ja schonmal eine bekommen, also muss das ja ok sein. Sonst hätte es ja keine bekommen"

    War es nicht unstrittig, dass Springlicht nicht mehr erlaubt sei?
    Ich kenne da etwa einen neueren $Krankenkaftwagen mit Springlicht und HU-Plakette. Gleichzeitig bin ich mir sicher dass für dieses Fahrzeug keine explizite Ausnahmegenehmigung dafür gibt.


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW526633
    Datum08.12.2008 23:3516102 x gelesen
    Mahlzeit!

    Geschrieben von Manuel SchmidtWar es nicht unstrittig, dass Springlicht nicht mehr erlaubt sei?

    Es war nie erlaubt, wenn es keine Ausnahmegenehmigung dafür gab.

    Das Bundesverkehrsministerium hat sich eindeutig dahingehend geäußert, dass es dafür keine Ausnahmegenehmigungen mehr geben darf. Ebenfalls wurde klargestellt, dass auch der Verweis auf §70(4), also "Sonderrechte gem. StVZO" unzulässig ist.

    Aber: konkret bezogen hat man sich dabei auf Einsatzfahrzeuge der Polizei!

    Wie wir heute wieder lernen durften, gelten trotz identischer Rechtsgrundlage für die Feuerwehr andere Regeln, ggf. darf der Rettungsdienst das dann ja auch.

    Damit wäre wohl im Übrigen auch die Zulässigkeit von beleuchteten Dachaufsetzern nochmal gründlich zu überdenken ;-)

    Gruß,
    Henning


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg526648
    Datum09.12.2008 07:5416026 x gelesen
    Tja Ulrich,

    Prüfer sind wohl doch auch nur Menschen und somit fehlbar,
    denn irgendwie finde ich in §70(1) nix davon, das die höheren Verwaltungsbehörden Ausnahmen vom § 52 zulassen können oder dürfen ...
    Wenn du auf 70(4) anspielst, geht zwar einiges, dummerweise allerdings nicht alles.

    Und genau aus den Gründen hat doch das IM-NRW den Erlass zur Farbgestaltung von Rettungsdienstfahrzeugen herausgebracht,
    oder das IM-BaWü per Erlass die Farbgebung und Verwendung von Reflexfolien an Feuerwehrfahrzeugen geregelt.
    oder die einzelnen Bundesländer die Gestaltung der Polizeifahrzeuge ....

    Auch, wenn Prüfer hundertfach Beklebungen oder Lackierungen zulassen, die nicht richtlinienkonform sind, macht es die Sache trotzdem nicht legal.

    :)
    Ich weiss auch nicht, wo das Problem liegt, eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen.
    Ich bekomme den Satz "Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO von § 49a erteilt am 28.11.2003 vom UVM Ba-Wü mit Az. 37-3861.6-02/33: Signalbild mit Leuchtstoffen oder rückstrahlenden Mitteln nach ECE 104“ problemlos in die Papiere eines Dienst-KFZ eingetragen ...
    :)

    Wäre vielleicht eine Idee, so entsprechenden Erlass auch in anderen Bundesländern anzuregen - im Interesse der Sicherheit der Einsatzkräfte - oder?


    Beste Grüße

    Udo Burkhard

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW526651
    Datum09.12.2008 08:1316217 x gelesen
    Geschrieben von Manuel SchmidtAch, es gibt Prüfingineure die durchaus der Auffassung sind:
    "Das ist an einem Blaulichtauto, dass wird schon ok sein"
    "man kann doch nicht einfach so einem Blaulichtauto die Plakette versagen? Außerdem hat es ja schonmal eine bekommen, also muss das ja ok sein. Sonst hätte es ja keine bekommen"


    die mags vereinzelt geben, aber in der Masse eher nicht.
    Mir scheint es liegt hier eher ein Regionenproblem vor. Die im Süden überlegen, was man alles nicht erlauben darf, die im Westen/Norden prüfen, ob man das wirklich verbieten muss...

    Geschrieben von Manuel SchmidtWar es nicht unstrittig, dass Springlicht nicht mehr erlaubt sei?

    In der Theorie ja, es gab eindeutige Beschlüsse.
    Dummerweise haben sich offensichtlich ganze Länderbehörden nicht daran gehalten.

    Und m.W. hat sich nun HH und in der Folge auch Hessen nach rechtlich erneuter Prüfung entschieden, dass das gar nicht verboten werden könne... (Mir ist auch unklar, wieso (tagsüber!) eine Springlichtschaltung gefährlicher sein soll, als eine mit Frontblitzleuchten... - nachts ist das ggf. was anderes...)

    Und munter drehen wir uns weiter im Kreis.


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW526652
    Datum09.12.2008 08:1416137 x gelesen
    Geschrieben von Henning KochEs war nie erlaubt, wenn es keine Ausnahmegenehmigung dafür gab.

    Es ist nach rechtlicher Prüfung und danach angepasster Auffassung von jetzt mind. 2 Bundesländern nie zu verbieten gewesen!


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg526653
    Datum09.12.2008 08:1615946 x gelesen
    Es ist halt nicht einfach, 16 Bundesländer unter einen Hut zu bringen ...


    Beste Grüße

    Udo Burkhard

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHart8mun8d F8., Emsland / Niedersachsen526654
    Datum09.12.2008 08:2115989 x gelesen
    Geschrieben von Henning RolappWieviel Meter braucht man denn so für ein LF ungefähr

    Kommt drauf an:

    Für Spielzeugautos - und nur um die kann es ja in deinem Fall gehen - reicht vielleicht schon 1 m. Frag doch mal bei deiner örtlichen Feuerwehr nach, vielleicht haben die vom Bemalen ja noch was übrig.

    Die Antwort ist bitte genauso wenig ernst zu nehmen wie die Frage!

    Hartmund


    Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW526655
    Datum09.12.2008 08:3016089 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardWenn du auf 70(4) anspielst, geht zwar einiges, dummerweise allerdings nicht alles.

    ich "spiele" nicht darauf an, die Aussagen kommen von den Abnahme-/Prüf-Ing.!
    Frag doch mal die BF Ratingen, was die alles erlebt hat, um entsprechende "Ausnahmen" ("wovon denn") eingetragen zu bekommen.
    Wie hier z.B. am RW:
    http://www.feuerwehr-ratingen.de/index.php?id=fzaktrw


    Geschrieben von Udo BurkhardUnd genau aus den Gründen hat doch das IM-NRW den Erlass zur Farbgestaltung von Rettungsdienstfahrzeugen herausgebracht,

    äh, was hat das eine mit dem anderen zu tun?
    Und wieso machen wir das anders und bekommen die Autos trotzdem zugelassen? Und welche Möglichkeiten hat das Land uns daran zu hindern?
    Früher war die Farbgebung und der Zuschuß gekoppelt, heute ist das nicht mehr der Fall - und die Zulassung hat mit der Detailfarbgebung gar nichts zu tun!


    Geschrieben von Udo Burkhardoder das IM-BaWü per Erlass die Farbgebung und Verwendung von Reflexfolien an Feuerwehrfahrzeugen geregelt.
    oder die einzelnen Bundesländer die Gestaltung der Polizeifahrzeuge ....


    genau, die sich dann auch wieder nicht an Regeln halten...


    Geschrieben von Udo BurkhardIch bekomme den Satz "Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO von § 49a erteilt am 28.11.2003 vom UVM Ba-Wü mit Az. 37-3861.6-02/33: Signalbild mit Leuchtstoffen oder rückstrahlenden Mitteln nach ECE 104“ problemlos in die Papiere eines Dienst-KFZ eingetragen ...

    Wozu brauchst Du für eine Warnbeklebung eine Eintragung, die jeder normale LKW-Fahrer auch fahren darf?


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg526658
    Datum09.12.2008 09:4016049 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolino ... die Aussagen kommen von den Abnahme-/Prüf-Ing. ... die mittlerweile auch "wirtschaftlich " denken müssen.
    Wenn ein Kunde z.B. mit Reflexbeklebung die Abnahme bei einer Prüforganisation nicht mehr bekommt, geht er halt zur nächsten Prüforganisation, und wenn das eine große Feuerwehr, oder Spedition oder ... macht, ist das einiges an Umsatz, der verloren geht.

    Geschrieben von Ulrich CimolinoWozu brauchst Du für eine Warnbeklebung eine Eintragung, die jeder normale LKW-Fahrer auch fahren darf? Zum Beispiel für Kontur- oder Streifenmarkierung an Fahrzeugen der Klasse M1 (MTW, MZF, RTW, KTW, ...) oder an Fahrzeugen der Klasse N1 oder N2 mit weniger als 6 m Länge oder für Reflexbeklebung aller Fahrzeugtypen im Frontbereich oder im Heckbereich (hier ohne ausdrückliche Teilnahme an der bekannten Studie) ...

    Geschrieben von Ulrich Cimolino ... die sich dann auch wieder nicht an Regeln halten... weil der Arsch in der Hose fehlt, gegen Missbrauch vorzugehen? Ist ja letztendlich ein Politikum ...


    Beste Grüße

    Udo Burkhard

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW526829
    Datum09.12.2008 18:5415874 x gelesen
    Mahlzeit!

    Geschrieben von Ulrich CimolinoEs ist nach rechtlicher Prüfung und danach angepasster Auffassung von jetzt mind. 2 Bundesländern nie zu verbieten gewesen!

    Hast du dazu etwas schriftliches?

    Vor allem wäre ja interessant, ob die gleich den kompletten 49a für ihr Bundesland aufgehoben haben, ob sie weiterhin mit 70(4) argumentieren und wie sie denn zur Verwendung von beleuchteten Dachaufsetzen stehen...

    Gruß,
    Henning


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW526866
    Datum09.12.2008 22:3215873 x gelesen
    Geschrieben von Henning KochHast du dazu etwas schriftliches?

    musst Du Dich an (m.W.) HH und Hessen wenden...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHara8ld 8H., Erfurt / Thüringen526880
    Datum10.12.2008 07:5416041 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolino
    (Mir ist auch unklar, wieso (tagsüber!) eine Springlichtschaltung gefährlicher sein soll, als eine mit Frontblitzleuchten... - nachts ist das ggf. was anderes...)

    Die Begründung ist:
    Wenn man tagsüber mit "Springlicht" fahren muss, damit man besser gesehen wird, braucht man keine Frontblitzer. Die fehlen dann aber wenn man nachts die Springlichtfunktion nicht nutzen kann. Und dann gibt es noch die Zeit zwischen Tag und Nacht (Dämmerung!), schlechte Sicht durch Nebel, Regen, Schnee usw., wenn man mit (Abblend)-Licht fahren soll, dann fehlt die gewünschte Warnwirkung!

    Im übrigen hängt das mit den unterschiedlichen Leistungen der Lampen (Fernlicht/Abblendlicht vs. Frontblitzer, den Leuchtsektoren usw.) zusammen.
    Ein Blick in die AKE-Licht ("Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und deren Anhängern - Übersicht der geltenden nationalen und inernationalen Vorschriftenfür lichttechnische Einrichtungen und deren Anbau"):
    Blinkende Scheinwerfer für Fern- und/oder Abblendlicht (automatisches Ein- bzw.Ausschalten bzw. Wechselblinken von Fern- und Abblendlicht) sind nicht zulässig. Diese Forderung gilt auch für Kfz, die gem. § 52 StVZO mit Sondersignalen ausgestattet sind.

    Daher finde ich es besser, wenn richtige Frontblitzer verwendet werden, wenn man sie denn braucht. (Es muss ja nicht der amerikanische "Blitz-Propeller" sein! *gr*


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Harald



    Das ist meine private Meinung!
    Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
    Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW526902
    Datum10.12.2008 11:2215871 x gelesen
    Geschrieben von Harald HilpertEin Blick in die AKE-Licht ("Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und deren Anhängern - Übersicht der geltenden nationalen und inernationalen Vorschriftenfür lichttechnische Einrichtungen und deren Anbau"):
    Blinkende Scheinwerfer für Fern- und/oder Abblendlicht (automatisches Ein- bzw.Ausschalten bzw. Wechselblinken von Fern- und Abblendlicht) sind nicht zulässig. Diese Forderung gilt auch für Kfz, die gem. § 52 StVZO mit Sondersignalen ausgestattet sind.


    und selbiges lehnen m.W. HH und Hessen als Rechtsgrundlage schlicht ab.
    Frontblitzleuchten lassen die natürlich trotzdem zu...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen526905
    Datum10.12.2008 11:4815772 x gelesen
    Geschrieben von Harald HilpertDaher finde ich es besser, wenn richtige Frontblitzer verwendet werden, wenn man sie denn braucht.

    Dir ist die Leuchtstärke von blau im Gegensatz zu weiß bekannt?
    Dir ist auf einer Landstraße schon einmal ein Einsatzfahrzeug mit Dauerlichhupe entgegen gekommen oder weit hinter dir gewesen?

    Ich zumindest erkenne einen RTW oder Streifenwagen mit Dauerlichhupe schon aus deutlich größerer Entfernung und kann mich darauf einstellen. Scheinbar geht das anderen Verkehrsteilnehmern auch so, mit unseren alten RTW wurden wir auf Entfernung besser wargenommen.

    Eine Alternative sind die zusätzlichen gerichteten Blitzer die z.B. die Delfis RTW von Ambulanzmobile haben.

    Gruß
    Ingo


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW526912
    Datum10.12.2008 12:5115854 x gelesen
    Geschrieben von Ingo zum FeldeEine Alternative sind die zusätzlichen gerichteten Blitzer die z.B. die Delfis RTW von Ambulanzmobile haben.


    und wo ist da der Unterschied zu Frontblitzleuchten, abgesehen davon, dass die Version im "Design-Rausch" das n-fache kostet und auch noch für den Rückspiegel viel zu hoch ist?

    Bei Anfahrt aus der Sonne siehst Du immer noch die Frontblitzleuchten...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen526917
    Datum10.12.2008 13:1315688 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolinound wo ist da der Unterschied zu Frontblitzleuchten, abgesehen davon, dass die Version im "Design-Rausch" das n-fache kostet und auch noch für den Rückspiegel viel zu hoch ist?

    Wie ich schon geschrieben habe erkenne ich diese Zusatzleuchten von weitem. Die scheinen eher gerichtet zu sein als die seitlichen Blaulichter.
    Beispiel:
    http://www.pintschbamag.de/Hochleistungsfrontblitz.234.0.html

    Frontblitzleuchten die im Nahbereich zusehen sind kann so etwas nicht ersetzen.

    Über den (Un)-Sinn von den Delfis- Dachaufbauten brauchen wir uns nicht zu unterhalten.

    Gruß
    Ingo


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHara8ld 8H., Erfurt / Thüringen526919
    Datum10.12.2008 13:2515777 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolino
    und selbiges lehnen m.W. HH und Hessen als Rechtsgrundlage schlicht ab.
    was formell richtig ist, weil die AKE selbst keine Rechtskraft hat, sondern "nur eine Informationsschrift" ist, die beschreibt, welche Rechtsvorschriften gelten.

    Da wird beim Punkt:Scheinwerfer für Abblendlicht
    auf die EU-Richtlinie 76/756/EWG und auf § 50 StVZO verwiesen.

    Und weil keiner die Vorschriften (insbesondere sich -ständig ändernde- EU-Richtlinien) immer gleich griffbereit hat, wird im anschließenden Text aufgeführt, was in den Vorschriften steht.

    Wer selbst nachlesen möchte:
    Richtlinie 97/28/EG vom 11. Juni 1997 zur Anpassung der Richtlinie 76/756/EWG

    Punkt 5.9:
    Bestehen keine besonderen Vorschriften, so darf keine Leuchte Blinklicht ausstrahlen, ausgenommen die Fahrtrichtungsanzeiger und das Warnblinklicht.

    Das ist geltendes Recht in Europa, auch wenn teilweise (leider nicht nur in einigen Feuerwehren!) nach dem Grundsatz gehandelt wird: Was ich nicht kenne, gilt für mich nicht.
    Jeder Jurist lernt aber im ersten Semester: Unkenntnis schützt vor Strafe nicht!

    Also: Adè Springlicht!

    Um es vorwegzunehmen:
    Den Spruch "du mit deinen Vorschriften" hab ich oft genug gehört.
    Es sind nicht meine Vorschriften (ich hab sie nicht gemacht, muss aber mit ihnen leben).
    Ob man sie be- oder missachtet, dass ist eine Entscheidung, die jeder für sich selbst treffen muss. Aber dann muss auch die Bereitschaft da sein, mögliche Konsequenzen zu tragen.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Harald



    Das ist meine private Meinung!
    Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
    Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen526921
    Datum10.12.2008 13:3715694 x gelesen
    Geschrieben von Harald HilpertPunkt 5.9:
    Bestehen keine besonderen Vorschriften, so darf keine Leuchte Blinklicht ausstrahlen, ausgenommen die Fahrtrichtungsanzeiger und das Warnblinklicht.


    hast du in der Richtlinie irgendetwas von Blaulich gelesen? Wenn nicht ist das also auch verboten?

    Gruß
    Ingo


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW526924
    Datum10.12.2008 14:0415734 x gelesen
    Geschrieben von Ingo zum FeldeWie ich schon geschrieben habe erkenne ich diese Zusatzleuchten von weitem. Die scheinen eher gerichtet zu sein als die seitlichen Blaulichter.

    Ja und? Du hast bei Drehspiegelleuchten immer direkte Effekt, dito bei gerichteten Blitz-/LED-Leuchten.
    Ansonsten hängt das stark davon ab, wie Du jeweils zum Fahrzeug stehst.
    Insofern gilt der "gerichtete" Effekt NUR, wenn Du in gerader Linie davor stehst. Also idealst auf absolut gerader Landstraße. Brauchst Du das gerade da dann wirklich?


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW526925
    Datum10.12.2008 14:0615732 x gelesen
    Geschrieben von Harald HilpertWer selbst nachlesen möchte:
    Richtlinie 97/28/EG vom 11. Juni 1997 zur Anpassung der Richtlinie 76/756/EWG

    Punkt 5.9:
    Bestehen keine besonderen Vorschriften, so darf keine Leuchte Blinklicht ausstrahlen, ausgenommen die Fahrtrichtungsanzeiger und das Warnblinklicht.

    Das ist geltendes Recht in Europa,


    Die andere Arugmentation ist aber, dass das Springlicht nur eine "automatische Lichthupe" ist. Und die Lichthupe ist zulässig...

    Mir ist das wurscht, wir habens eh nicht und werdens auch nicht einführen. Ich erleb die Diskussion nur immer im NA...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen526930
    Datum10.12.2008 14:2915576 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoAlso idealst auf absolut gerader Landstraße. Brauchst Du das gerade da dann wirklich?

    1) so gerade muss die Landstraße nicht sein
    2) ich kann auch ohne Leben
    3) Die Fahrzeuge sind definitiv besser zu sehen und die Besatzungen haben auch den Eindruck besser wahrgenommen zu werden.

    Gruß
    Ingo


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHara8ld 8H., Erfurt / Thüringen526931
    Datum10.12.2008 14:3015554 x gelesen
    Geschrieben von Ingo zum Feldehast du in der Richtlinie irgendetwas von Blaulich gelesen? Wenn nicht ist das also auch verboten?

    Nein, in der Richtlinie steht zu Blaulicht nichts. Braucht es auch nicht weil der Satz im Punkt 5.9 mit den Worten beginnt: "Bestehen keine besonderen Vorschriften...".

    In D ist der § 52 StVZO eine solche Vorschrift, in der das "Blaulicht" geregelt wird.

    Also keine Sorge, das Blaulicht ist nicht verboten.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Harald



    Das ist meine private Meinung!
    Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
    Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen526965
    Datum10.12.2008 16:2315928 x gelesen
    Geschrieben von Ingo zum FeldeDir ist auf einer Landstraße schon einmal ein Einsatzfahrzeug mit Dauerlichhupe entgegen gekommen oder weit hinter dir gewesen

    Auch schon bei Nacht und Regen- das ist absolute Blendung und Verkehrsgefährdung...

    D.h. Springlicht ist nür für tagbetrieb, braucht man nachts doch noch was blaue Lampen...


    Grüße

    Lüder Pott

    Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen526994
    Datum10.12.2008 18:2815558 x gelesen
    Geschrieben von Lüder PottD.h. Springlicht ist nür für tagbetrieb, braucht man nachts doch noch was blaue Lampen...

    Wir reden aneinander vorbei.
    ich gehe davon aus das Springlicht zusätzlich zu Straßenräumern genutzt wird. Hatte ich nicht etwas von Fernwirkung gschrieben?

    Gruß
    Ingo


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen526996
    Datum10.12.2008 18:2915538 x gelesen
    d.h. man installiert beides... naja Ge,ld ist vorhanden in unserem Land...


    Grüße

    Lüder Pott

    Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMarc8us 8N., Habighorst / Niedersachsen527075
    Datum10.12.2008 21:0015595 x gelesen
    Geschrieben von Lüder Pottd.h. man installiert beides... naja Ge,ld ist vorhanden in unserem Land...

    Das glaube ich auch.
    Bei uns im Landkreis fahren auch die verschiedenes Ausführungen rum. Die Pol fährt grün/silber mit Springlicht, das DRK hat neue RTW mit Frontblitzern im Balken und im Grill, man sieht sie zwar auch von weitem recht gut, aber im Nahbereich blenden diese extrem.
    Die fahren aber grundsätzlich mit allem was blau ist.
    Und unsere Wehrführungen auf Gemeindeebene haben meist Springlicht-Schaltungen + Magnetblaulicht.


    Alles meine Meinung, nur zu diesem Thema.
    Meine Wehr: www.feuerwehr-habighorst.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    banner

     07.12.2008 22:01 ., Freudenberg
     07.12.2008 22:05 ., Zell am Ebersberg
     07.12.2008 22:20 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     08.12.2008 22:29 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     08.12.2008 22:42 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     08.12.2008 22:50 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     08.12.2008 23:18 ., Westerwald
     08.12.2008 23:35 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     09.12.2008 08:14 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     09.12.2008 18:54 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     09.12.2008 22:32 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     09.12.2008 08:13 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     09.12.2008 08:16 Udo 7B., Aichhalden
     10.12.2008 07:54 Hara7ld 7H., Erfurt
     10.12.2008 11:22 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     10.12.2008 13:25 Hara7ld 7H., Erfurt
     10.12.2008 13:37 Ingo7 z.7, LK Harburg
     10.12.2008 14:30 Hara7ld 7H., Erfurt
     10.12.2008 14:06 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     10.12.2008 11:48 Ingo7 z.7, LK Harburg
     10.12.2008 12:51 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     10.12.2008 13:13 Ingo7 z.7, LK Harburg
     10.12.2008 14:04 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     10.12.2008 14:29 Ingo7 z.7, LK Harburg
     10.12.2008 16:23 Lüde7r P7., Kelkheim
     10.12.2008 18:28 Ingo7 z.7, LK Harburg
     10.12.2008 18:29 Lüde7r P7., Kelkheim
     10.12.2008 21:00 Marc7us 7N., Habighorst
     09.12.2008 07:54 Udo 7B., Aichhalden
     09.12.2008 08:30 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     09.12.2008 09:40 Udo 7B., Aichhalden
     07.12.2008 22:08 Jörg7 K.7, Hungen
     07.12.2008 23:01 Henn7ing7 R.7, Flensburg
     07.12.2008 23:18 Lüde7r P7., Kelkheim
     09.12.2008 08:21 Hart7mun7d F7., Emsland
     08.12.2008 09:13 Ralf7 S.7, Gerlingen
     08.12.2008 11:44 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
     08.12.2008 10:30 Udo 7B., Aichhalden
    zurück


    Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt