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Thema | Alarmierung durch die ILS/RLS | 14 Beträge | |||
Rubrik | First Responder | ||||
Autor | Flor8ian8 F.8, Köfering / Bayern | 526669 | |||
Datum | 09.12.2008 10:57 | 10255 x gelesen | |||
Guten Morgen, Hatte vor kurzem eine Diskussion über das Thema "Alamierung der First Responder Einheiten". Ist die zuständige ILS/RLS verpflichtet den First Responder zu alarmieren, bzw. gibt es irgendwo eine rechtliche Grundlage?? Es geht um den Freistaat Bayern!! Gruß Flo Das ist meine Meinung. Nicht die meiner Feuerwehr, meiner Organisation oder sonstigen Dritten. | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Zolling / Bayern | 526670 | |||
Datum | 09.12.2008 11:01 | 6851 x gelesen | |||
Hallo schau doch einfach mal am besten unter lfv-bayern.de unter Fachthemen First Respnder nach mkg Woisi | |||||
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Autor | Flor8ian8 F.8, Köfering / Bayern | 526672 | |||
Datum | 09.12.2008 11:11 | 6716 x gelesen | |||
Hab ich schon, bin leider nicht wirklich fündig geworden! Gruß Flo Das ist meine Meinung. Nicht die meiner Feuerwehr, meiner Organisation oder sonstigen Dritten. | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Zolling / Bayern | 526674 | |||
Datum | 09.12.2008 11:17 | 6683 x gelesen | |||
Vieleicht dieser Link hilfreich www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/sicherheit/rettungswesen2/publikationen/.../eckpunkte_ersthelfersysteme.pdf mkg Woisi | |||||
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Autor | Flor8ian8 F.8, Köfering / Bayern | 526676 | |||
Datum | 09.12.2008 11:19 | 6670 x gelesen | |||
Werd mich da mal durchlesen. Danke schon mal Das ist meine Meinung. Nicht die meiner Feuerwehr, meiner Organisation oder sonstigen Dritten. | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Zolling / Bayern | 526678 | |||
Datum | 09.12.2008 11:23 | 6727 x gelesen | |||
Hier auch nochmal sicherheitshalber das RD Gesetz Bayern zum schmökern http://by.juris.de/by/gesamt/RettDG_BY_1998.htm mkg Woisi | |||||
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Autor | Flor8ian8 F.8, Köfering / Bayern | 526679 | |||
Datum | 09.12.2008 11:25 | 6547 x gelesen | |||
Danke Das ist meine Meinung. Nicht die meiner Feuerwehr, meiner Organisation oder sonstigen Dritten. | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 526692 | |||
Datum | 09.12.2008 12:14 | 6527 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Florian Frummet Ist die zuständige ILS/RLS verpflichtet den First Responder zu alarmieren Ohne das schriftlich belegen zu können, behaupte ich, dass die Lst. dazu verpflichtet ist. Das gilt natürlich nur, wenn die HvO oder FR Gruppe vorher vom Rettungszweckverband genehmigt wurde. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8R., München / Bayern | 526719 | |||
Datum | 09.12.2008 13:38 | 6370 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Markus Woisetschläger Hier auch nochmal sicherheitshalber das RD Gesetz Bayern zum schmökern Und ich hänge mich da mit einem Link auf das neue Rettungsdienstgesetz Bayern (gültig ab 1.1.09) dran - für die Zukunft. Viele Grüße | |||||
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Autor | Alex8and8er 8 R.8, Hof / Bayern | 526898 | |||
Datum | 10.12.2008 11:02 | 6459 x gelesen | |||
Ein Blick ins (richtige) Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung: HvO und First Responder sind keine Einrichtungen des Rettungsdienstes und somit nicht BayRDG-relevant. Hier findet das BayILSG Anwendung: Wortlaut BayILSG, Art. 2, Abs. 5: "Soweit die Erledigung der Aufgaben nach den Abs. 1-3 (Anm. des Verfassers: Notrufannahme, Alarmeirungen etc ...) nicht beeinträchtigt wird, kann die integrierte Leitstelle mit Zustimmung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung auch die Alarmierung örtlicher Einrichtungen der organisierten Ersten Hilfe, die Benachrichtigung von Notfallseelsorgern sowie Kriseninterventionsteams und anderen Kräften der psychosozialen Betreuung übernehmen," Wir fassen zusammen: .... die Leistelle kann, sie muß nicht, die oroginären Aufgaben haben immer Vorrang ... d.h. dass bei hohem Einstzaufkommen, die Alarmierung von HvO/FR-Einheiten auch unterlassen oder zeitverzögert erfolgen kann, wenn ansonsten die Alarmierung des regulären Rettungsdienstes verzögert würde. Aus der Praxis als ILS-Disponent; HvO-/FR-Alarmieurng macht nur Sinn, wenn 1. der Zeitvorteil des HvO am Einsatzort zeitlich relevant ist ... 2. Die Alarmiierung schnell und problemlos erfolgen kann. Dies ist der fall, wenn ... 2.1 Die Alarmierung über FME erfolgt, handy o.ä. dauert zu lange und bindet Perosnal bei der Alarmierung 2.2 Der HvO/FR in die Einstazmittelkette des ELS integriert ist und weitgehend automatisiert vorgeschlagen wird. | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 526909 | |||
Datum | 10.12.2008 12:21 | 6404 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Alexander Rosenthal 1. der Zeitvorteil des HvO am Einsatzort zeitlich relevant ist ... Diese Punkte halte ich für selbstverständlich wenn ein HvO Sinn machen soll. Ist dies alles gegeben, wird es IMHO für eine ILS schwer, ein nicht alarmieren zu begründen, das meinte ich mit, er muss alarmieren. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Alex8and8er 8 R.8, Hof / Bayern | 526972 | |||
Datum | 10.12.2008 16:36 | 6447 x gelesen | |||
Öha ... es gibt genug HvO/FR die regelhaft unter günstigen Umständen nur zwei oder drei Minuten vor dem RTW eintreffen ... oder gar erst danach ...und es gibt leider noch Standorte die über Handy oder drei oder vier Festnetznummern alarmiert werden wollen (bzw. wollten) ... Idealerweise macht die HvO-Alarmierung mit FME keinen Mehraufwand und dürfte somit problemlos möglich sein. Schichtführer ILS stv. KBL BRK, Fachberater SAN/Betreuung | |||||
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Autor | Maxi8mil8ian8 R.8, Wasserburg / Bayern | 526986 | |||
Datum | 10.12.2008 18:00 | 6183 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander Rosenthal2.2 Der HvO/FR in die Einstazmittelkette des ELS integriert ist und weitgehend automatisiert vorgeschlagen wird.Ich glaub das ist das Wichtigste, oder soll der Disponent erstmal im guten Leitz-Ordner nachschauen obs in dem Bereich vl noch nen FR gibt? Gruss vom See Maxi | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 527009 | |||
Datum | 10.12.2008 19:45 | 6383 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Alexander Rosenthal ... es gibt genug HvO/FR die regelhaft unter günstigen Umständen nur zwei oder drei Minuten vor dem RTW eintreffen ... oder gar erst danach ... Und das soll Sinn machen? Geschrieben von Alexander Rosenthal ...und es gibt leider noch Standorte die über Handy oder drei oder vier Festnetznummern alarmiert werden wollen (bzw. wollten) ... Macht natürlich keinen Sinn! Geschrieben von Alexander Rosenthal Idealerweise macht die HvO-Alarmierung mit FME keinen Mehraufwand und dürfte somit problemlos möglich sein. Richtig. Dann muss ich aber auch davon ausgehen, dass der zuständige HvO immer mitalarmiert und nicht vergessen wird. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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