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ThemaAlarmierung durch die ILS/RLS14 Beträge
RubrikFirst Responder
 
AutorFlor8ian8 F.8, Köfering / Bayern526669
Datum09.12.2008 10:5710255 x gelesen
Guten Morgen,
Hatte vor kurzem eine Diskussion über das Thema "Alamierung der First Responder Einheiten".
Ist die zuständige ILS/RLS verpflichtet den First Responder zu alarmieren, bzw. gibt es irgendwo eine rechtliche Grundlage?? Es geht um den Freistaat Bayern!!

Gruß
Flo


Das ist meine Meinung. Nicht die meiner Feuerwehr, meiner Organisation oder sonstigen Dritten.

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AutorMark8us 8W., Zolling / Bayern526670
Datum09.12.2008 11:016851 x gelesen
Hallo


schau doch einfach mal am besten unter lfv-bayern.de unter Fachthemen First Respnder nach

mkg Woisi


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AutorFlor8ian8 F.8, Köfering / Bayern526672
Datum09.12.2008 11:116716 x gelesen
Hab ich schon, bin leider nicht wirklich fündig geworden!

Gruß
Flo


Das ist meine Meinung. Nicht die meiner Feuerwehr, meiner Organisation oder sonstigen Dritten.

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AutorMark8us 8W., Zolling / Bayern526674
Datum09.12.2008 11:176683 x gelesen
Vieleicht dieser Link hilfreich

www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/sicherheit/rettungswesen2/publikationen/.../eckpunkte_ersthelfersysteme.pdf


mkg Woisi


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AutorFlor8ian8 F.8, Köfering / Bayern526676
Datum09.12.2008 11:196670 x gelesen
Werd mich da mal durchlesen. Danke schon mal


Das ist meine Meinung. Nicht die meiner Feuerwehr, meiner Organisation oder sonstigen Dritten.

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AutorMark8us 8W., Zolling / Bayern526678
Datum09.12.2008 11:236727 x gelesen
Hier auch nochmal sicherheitshalber das RD Gesetz Bayern zum schmökern

http://by.juris.de/by/gesamt/RettDG_BY_1998.htm

mkg Woisi


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AutorFlor8ian8 F.8, Köfering / Bayern526679
Datum09.12.2008 11:256547 x gelesen
Danke


Das ist meine Meinung. Nicht die meiner Feuerwehr, meiner Organisation oder sonstigen Dritten.

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern526692
Datum09.12.2008 12:146527 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Florian FrummetIst die zuständige ILS/RLS verpflichtet den First Responder zu alarmieren
Ohne das schriftlich belegen zu können, behaupte ich, dass die Lst. dazu verpflichtet ist. Das gilt natürlich nur, wenn die HvO oder FR Gruppe vorher vom Rettungszweckverband genehmigt wurde.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorChri8sto8ph 8R., München / Bayern526719
Datum09.12.2008 13:386370 x gelesen
Hallo!
Geschrieben von Markus WoisetschlägerHier auch nochmal sicherheitshalber das RD Gesetz Bayern zum schmökern

http://by.juris.de/by/gesamt/RettDG_BY_1998.htm

Und ich hänge mich da mit einem Link auf das neue Rettungsdienstgesetz Bayern (gültig ab 1.1.09) dran - für die Zukunft.
Viele Grüße


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AutorAlex8and8er 8 R.8, Hof / Bayern526898
Datum10.12.2008 11:026459 x gelesen
Ein Blick ins (richtige) Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung:
HvO und First Responder sind keine Einrichtungen des Rettungsdienstes und somit nicht BayRDG-relevant. Hier findet das BayILSG Anwendung:

Wortlaut BayILSG, Art. 2, Abs. 5:

"Soweit die Erledigung der Aufgaben nach den Abs. 1-3 (Anm. des Verfassers: Notrufannahme, Alarmeirungen etc ...) nicht beeinträchtigt wird, kann die integrierte Leitstelle mit Zustimmung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung auch die Alarmierung örtlicher Einrichtungen der organisierten Ersten Hilfe, die Benachrichtigung von Notfallseelsorgern sowie Kriseninterventionsteams und anderen Kräften der psychosozialen Betreuung übernehmen,"

Wir fassen zusammen: .... die Leistelle kann, sie muß nicht, die oroginären Aufgaben haben immer Vorrang ... d.h. dass bei hohem Einstzaufkommen, die Alarmierung von HvO/FR-Einheiten auch unterlassen oder zeitverzögert erfolgen kann, wenn ansonsten die Alarmierung des regulären Rettungsdienstes verzögert würde.

Aus der Praxis als ILS-Disponent; HvO-/FR-Alarmieurng macht nur Sinn, wenn
1. der Zeitvorteil des HvO am Einsatzort zeitlich relevant ist ...
2. Die Alarmiierung schnell und problemlos erfolgen kann. Dies ist der fall, wenn ...
2.1 Die Alarmierung über FME erfolgt, handy o.ä. dauert zu lange und bindet Perosnal bei der Alarmierung
2.2 Der HvO/FR in die Einstazmittelkette des ELS integriert ist und weitgehend automatisiert vorgeschlagen wird.


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern526909
Datum10.12.2008 12:216404 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Alexander Rosenthal1. der Zeitvorteil des HvO am Einsatzort zeitlich relevant ist ...
2. Die Alarmiierung schnell und problemlos erfolgen kann. Dies ist der fall, wenn ...
2.1 Die Alarmierung über FME erfolgt, handy o.ä. dauert zu lange und bindet Perosnal bei der Alarmierung
2.2 Der HvO/FR in die Einstazmittelkette des ELS integriert ist und weitgehend automatisiert vorgeschlagen wird.

Diese Punkte halte ich für selbstverständlich wenn ein HvO Sinn machen soll. Ist dies alles gegeben, wird es IMHO für eine ILS schwer, ein nicht alarmieren zu begründen, das meinte ich mit, er muss alarmieren.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorAlex8and8er 8 R.8, Hof / Bayern526972
Datum10.12.2008 16:366447 x gelesen
Öha ... es gibt genug HvO/FR die regelhaft unter günstigen Umständen nur zwei oder drei Minuten vor dem RTW eintreffen ... oder gar erst danach ...und es gibt leider noch Standorte die über Handy oder drei oder vier Festnetznummern alarmiert werden wollen (bzw. wollten) ...

Idealerweise macht die HvO-Alarmierung mit FME keinen Mehraufwand und dürfte somit problemlos möglich sein.


Schichtführer ILS
stv. KBL BRK, Fachberater SAN/Betreuung

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AutorMaxi8mil8ian8 R.8, Wasserburg / Bayern526986
Datum10.12.2008 18:006183 x gelesen
Geschrieben von Alexander Rosenthal2.2 Der HvO/FR in die Einstazmittelkette des ELS integriert ist und weitgehend automatisiert vorgeschlagen wird.Ich glaub das ist das Wichtigste, oder soll der Disponent erstmal im guten Leitz-Ordner nachschauen obs in dem Bereich vl noch nen FR gibt?


Gruss vom See

Maxi


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern527009
Datum10.12.2008 19:456383 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Alexander Rosenthal... es gibt genug HvO/FR die regelhaft unter günstigen Umständen nur zwei oder drei Minuten vor dem RTW eintreffen ... oder gar erst danach ...
Und das soll Sinn machen?

Geschrieben von Alexander Rosenthal...und es gibt leider noch Standorte die über Handy oder drei oder vier Festnetznummern alarmiert werden wollen (bzw. wollten) ...
Macht natürlich keinen Sinn!

Geschrieben von Alexander RosenthalIdealerweise macht die HvO-Alarmierung mit FME keinen Mehraufwand und dürfte somit problemlos möglich sein.
Richtig. Dann muss ich aber auch davon ausgehen, dass der zuständige HvO immer mitalarmiert und nicht vergessen wird.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://hvo-vilseck.de/index1.html
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 09.12.2008 10:57 Flor7ian7 F.7, Köfering
 09.12.2008 11:01 Mark7us 7W., Zolling
 09.12.2008 11:11 Flor7ian7 F.7, Köfering
 09.12.2008 11:17 Mark7us 7W., Zolling
 09.12.2008 11:19 Flor7ian7 F.7, Köfering
 09.12.2008 11:23 Mark7us 7W., Zolling
 09.12.2008 11:25 Flor7ian7 F.7, Köfering
 09.12.2008 13:38 Chri7sto7ph 7R., München
 09.12.2008 12:14 Chri7sto7f S7., Vilseck
 10.12.2008 11:02 Alex7and7er 7 R.7, Hof
 10.12.2008 12:21 Chri7sto7f S7., Vilseck
 10.12.2008 16:36 Alex7and7er 7 R.7, Hof
 10.12.2008 19:45 Chri7sto7f S7., Vilseck
 10.12.2008 18:00 Maxi7mil7ian7 R.7, Wasserburg
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