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ThemaGülle als Gefahrstoff?45 Beträge
RubrikABC-Gefahren
 
AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg527319
Datum11.12.2008 20:4827246 x gelesen
Als Reaktion auf eine PN-Anfrage von heute habe ich mir einige Gedanken gemacht, wie Gülle rechtlich einzuordnen ist. Dies kann ja durchaus Auswirkungen auf die Einsatzvorbereitung (Feuerwehrpläne) bzw. die taktische Vorgehensweise (PSA) haben.

Hat sich schon mal jemand damit intensiver im Hinblick auf Feuerwehreinsätze auseinandergesetzt?

Meine bisherigen Beurteilungen hier mal zur Diskussion:

Gefährlicher Stoff / Gefährliche Zubereitung nach Chemikaliengesetz (ChemG) ja oder nein?
Entscheidend ist die Konzentration bestimmter Stoffe nach der Europäischen Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG. Werden diese Konzentrationen überschritten wird Gülle nach §3 ChemG in ihrer Gesamtheit zum Gefährlichen Stoff (Einschränkungen bei Lagerung, Transport, Inverkehrbringen). Nach überfliegen der RL und Erinnerung an meine lang zurückliegende Vorlesung gilt Gülle nicht als GS nach ChemG. Einverstanden?

Gefährlicher Stoff nach Gefahrstoffverordnung ja oder nein?
Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 der GefStoffV ist Gülle jedoch auch ohne nachweisbare gefährliche Inhaltsstoffe ein Gefahrstoff, da „(…) bei der Herstellung oder Verwendung Stoffe oder Zubereitungen nach Nummer 1 oder 2 entstehen oder freigesetzt werden können (…)“. Korrekt? Fällt Gülle damit auch i.S. des ChemG unter die Kategorie Gefahrstoff?

Richtlinie zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit
Nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 GefStoffV ist auch Art. 2 Nr. b Ziffer iii der EG-Richtlinie 98/24/EG - Richtlinie zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit zu beachten. Korrekt? Was steht da drin? In der Rechtsvorschriften-Datenbank auf cordis wurde ich nicht fündig...

Biostoffverordnung BioStoffV
Wegen der möglicherweise vorhandenen infektiösen, sensibilisierenden oder toxischen Mikroorganismen unterliegen Tätigkeiten mit Gülle und anderen landwirtschaftlichen tierischen Abfällen auch der Biostoffverordnung. Korrekt? Daraus würde folgen: Schutzmaßnahmen der Schutzstufe II nach TRBA 230 Landwirtschaftliche Nutztierhaltung bzw. Schutzstufe II nach BGI 583 (ziehen Berufsgenossenschaftliche Informationen der LBG hier für Feuerwehrs?). Für mich folgt daraus:

  1. Erstellen einer Gefährdungsanalyse nach §7 BioStoffV

  2. insbesondere für organisatorische und

  3. persönliche Schutzmaßnahmen hier vmtl. Augen UND Gesichtschutz sowie flüssigkeitsdichte Handschuhe und Schuhwerk - Rest dürfte durch unsere PSA (evtl. zus. PA) erschlagen werden. Im Zweifelsfall flüssigkeitsdichter Ganzkörperschutz (wir erinnern uns an die Einsatzfotos "Kuh in Güllegrube" aus dem Netz...)

  4. Nach 5.1.3 (9) o.g. TRBA fallen die meisten Tätigkeiten der Feuerwehren unter "stark staubend -> Atemschutz mit Partikelfilter. Bei Expositionszeit >15min "soll" auch bei leicht staubenden Tätigkeiten AS getragen werden

  5. Grundsätzliche Stiefel-Dekon nach verlassen der Gebäude

  6. im Zweifelsfall "richtige" Dekon


  7. Wir reden hier noch nicht! vom Seuchenfall, sondern von normaler Nutztierhaltung. Interpretiere ich das so korrekt, dass dies auch für Feuerwehrs vollumfänglich gilt?

    Feuerwehrdienstvorschrift 500 (FwDV 500)
    Gülle dürfte unter die Kategorie IIB als biologischer Gefahrstoff fallen. Korrekt? Daraus würde folgen, dass in jedem Fall für ein Güllelager ein Feuerwehreinsatzplan aufzustellen ist. Korrekt?

    Würde mich freuen, wenn einer der Arbeitsschützer hier mal drüberschauen könnte und meine Rückschlüsse überprüfen könnte. Insbesondere die Fragestellung inwieweit dies alles für Feuerwehrs gilt.

    Gruß, Markus


    Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer
    (Antoine de Saint-Exupery)

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AutorAndr8é S8., Wuppertal / NRW527349
Datum11.12.2008 23:0122034 x gelesen
Hallo Markus,

BioStoffV und Feuerwehr, du hast also Jehova gesagt... ;-)

Nach FwDV 500 fallen alle unsere Tätigkeiten nicht unter die BioStoffV, Arbeitsschutzexperten aus dem Bio-Bereich sehen die Tätigkeit anderes und stufen sie als ungezielt ein.
Also such dir raus, was dir gefällt.

Aber fangen wir doch als Feuerwehr anders an. Wir haben ein Einsatz in dem Einsatzkräfte mit B-Gefahren in Kontakt kommen. Haben wir eine Vorschrift die sich mit dem Einsatz beschäftigt? Ja, die FwDV 500 und zusätzlich noch die vfdb-RL 10/02.

Mit welchen Erregern haben ich zu rechnen? Risikogruppe 1 sicher, 2 würde ich nicht ausschließen. 3 und 4 ist unwahrscheinlich.

Also Gefahrengruppe IIB = mindest. Körperschutz Form I + Einsatzstellenhygiene ggf Dekon-Stufe II

Auf Grund der massiven Kontaminationsgefahr und der Verschmutzung/Verschleppung beurteile ich:
Körperschutz Form II + Dekon-Stufe II, dann bin ich sicher

Atemschutz P2 bzw P3 + Augenschutz (Schmierinfektion)

Und wie ist die Beurteilung?


Gruß
André


Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/

Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder!

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW527351
Datum11.12.2008 23:0522102 x gelesen
Geschrieben von André SchildUnd wie ist die Beurteilung?

wie überleben eigentlich Landwirte...?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen527353
Datum11.12.2008 23:0621834 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinowie überleben eigentlich Landwirte...?

im Zweifel einsam... ;-)


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg527355
Datum11.12.2008 23:0721583 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinowie überleben eigentlich Landwirte...?

Mit Subventionen oder Honoraren von RTL... ;-)


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW527359
Datum11.12.2008 23:1121811 x gelesen
Geschrieben von Andreas Bräutigamim Zweifel einsam... ;-)

da hilft nach Gülle vor Parfüm nicht pudern, sondern waschen... - womit wir wieder beim Thema wären... ;-)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAndr8é S8., Wuppertal / NRW527361
Datum11.12.2008 23:1521778 x gelesen
Hallo Uli,

Geschrieben von Ulrich Cimolinowie überleben eigentlich Landwirte...?

Die guten Antworten sind ja leider schon weg. ;-)

Markus wollte sicher nicht den normalen Umgang besprechen. Dann reicht mir auch ein Einsatzstellenhygiene, aber wenn ich mich einsauen von oben bis unten, sollte ich schon Maßnahmen ergreifen, oder?


Gruß
André


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AutorMatt8hia8s M8., Eislingen / BW527362
Datum11.12.2008 23:1621487 x gelesen
Zitat aus Wikipedia

Die Gülle wird überwiegend als wirtschaftseigener Dünger auf den Feldern ausgebracht.

Die Ausbringung von Gülle auf landwirtschaftlichen Nutzflächen unterliegt rechtlichen Beschränkungen. In Deutschland wird das Ausbringen von Gülle grundsätzlich durch die Düngeverordnung (DüngeV) geregelt. In Ergänzung dazu haben die Bundesländer ebenfalls Verordnungen erlassen. Dort ist genau definiert, was Gülle ist und zu welchen Jahreszeiten die Ausbringung zulässig ist. Die Ausbringverbote bei wassergesättigten, tiefgefrorenen sowie schneebedeckten Böden sollen die Ausschwemmung ins Grundwasser sowie die Abschwemmung in Oberflächengewässer verhindern.

Der Passende link dazu


wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten

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AutorPatr8ick8 Ö.8, Bönnigheim / Baden-Württemberg527363
Datum11.12.2008 23:1821606 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino:

wie überleben eigentlich Landwirte...?


Ganz einfach:
Gülle ist nicht Gefährlich wenn sie in der Freien Natur ist. Ist der einsatz in einer im Boden und mit einem Deckel versehen, dann nur mit Atemschutz reingehen. Zur Besseren Reinigung nach dem Einsatz würde ich evtl. einen CSA Anzug tragen.

Wie gesagt, Gülle ist nicht Ätzend für die Haut.


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AutorIngo8 R.8, Hameln / Niedersachsen527364
Datum11.12.2008 23:2021609 x gelesen
Geschrieben von Patrick ÖsterlenWie gesagt, Gülle ist nicht Ätzend für die Haut.

Aber sicher ziemlich ätzend für das private Umfeld nach dem Einsatz... ;-)


*** Dies stellt lediglich meine PRIVATE Meinung dar! ***

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AutorPatr8ick8 Ö.8, Bönnigheim / Baden-Württemberg527365
Datum11.12.2008 23:2321522 x gelesen
Geschrieben von Ingo Reddeck:
Aber sicher ziemlich ätzend für das private Umfeld nach dem Einsatz... ;-)



Ja das auf jedenfall.


Aber wie gesagt. Für die Haut und im Freien kein Problem.


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg527366
Datum11.12.2008 23:4021524 x gelesen
Geschrieben von André SchildBioStoffV und Feuerwehr, du hast also Jehova gesagt... ;-)

Öhmm, ja. "Jehova!". Kannst du mir da irgendwelche Literaturhinweise geben? Ich habe aber nach einem halben Abend Recherche schon irgendwie das Gefühl, dass ich über Gülle im Feuerwehreinsatz promovieren könnte...

Geschrieben von André SchildMit welchen Erregern haben ich zu rechnen? Risikogruppe 1 sicher, 2 würde ich nicht ausschließen. 3 und 4 ist unwahrscheinlich.

Laut meiner Meinung RG2 sicher, da nicht auszuschließen. Alles andere wäre was für den Seuchenfall.

Geschrieben von André SchildAlso Gefahrengruppe IIB = mindest. Körperschutz Form I + Einsatzstellenhygiene ggf Dekon-Stufe II

Körperschutz Form I schützt inwiefern gegen pathogene Keime? Ich lese hier flüssigkeitsdichte Schutzkleidung heraus...

Geschrieben von André SchildAuf Grund der massiven Kontaminationsgefahr und der Verschmutzung/Verschleppung beurteile ich:
Körperschutz Form II + Dekon-Stufe II, dann bin ich sicher


Ich auch, aber wer macht sowas, oder hat sich damit bisher auseinandergesetzt? (ehrlich gemeinte Frage)

Geschrieben von André SchildAtemschutz P2 bzw P3 + Augenschutz (Schmierinfektion)

Sehe ich auch so...

Geschrieben von André SchildUnd wie ist die Beurteilung?

Ich habe noch keine. Der Gedanke kam mir heute abend spontan, ich werde dazu auch noch entsprechende Leute an der Uni und bei LBG befragen, ich wollte hier nur ein erstes Meinungsbild ob und wie diese Rechtslage von Feuerwehrs beurteilt wird. Ich bin ja selbst erschrocken, aber wenn dem Forumshäuptling auch nur schlechte Witze zu stinkenden Bauern einfallen bin ich wieder beruhigt. ;-)

@Uli: nach einem richtigen Güllebad hilft Waschen auch nicht mehr...

Gudde,

Markus


Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer
(Antoine de Saint-Exupery)

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg527367
Datum11.12.2008 23:4621543 x gelesen
Geschrieben von Matthias Meyer-Pöllmitz(DüngeV)

Das hat aber nichts mit dem Sachverhalt zu tun, dass Gülle unter andere Verordnungen fällt / fallen könnte. Besonders interessant finde ich hier die FwDV 500. Wenn ich diese richtig auslege benötigt jedes Güllesilo einen Feuerwehreinsatzplan. Dazu kommen diverse arbeitsrechtliche Vorschriften in Bezug auf PSA und Taktik.

Bisher ist das alles nur Gedankenexperiment, aber wenn wir die Vorschriften so durchziehen wollen müssen wir die Einsatztaktik oder die Vorschriften ändern...

Gruß, Markus


Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer
(Antoine de Saint-Exupery)

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AutorMatt8hia8s M8., Eislingen / BW527368
Datum11.12.2008 23:5221441 x gelesen
hihi dann müßte ja jeder bauer der eine bestimmte kilozahl an gülle transportiert ja mit gefahtrstoff tafel gekennzeichnet sein ..

äh nicht bauer sondern güllefass..

und darf dann noch, für den waldbrand der bauer sein güllefass ungereinigt zur verfügung stellen ?


wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY527369
Datum11.12.2008 23:5421308 x gelesen
Hallo Markus,

wie würdest du dann diesen Einsatz bewerten?


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner


Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

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AutorMart8in 8M., Rommerskirchen / NRW527370
Datum11.12.2008 23:5521571 x gelesen
Geschrieben von Andreas Bräutigamim Zweifel einsam... ;-)

Dagegen wird doch im TV kräftig angegangen ;)


Das ist alles MEINE Meinung, nicht die meiner Kameraden und des Löschzuges und der Wehr und und und...

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg527371
Datum12.12.2008 00:0021625 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinowie überleben eigentlich Landwirte...?

Im Prinzip indem sie sich nicht an diese Vorschriften halten. Mein Kinderzimmer war damals der Futtertisch im Milchviehstall. Vater und Mutter waren dort beschäftigt, und ich wurde durch einen "Käfig" daran gehindert den Kühen zu nahe zu kommen (und ich habe keinen PA getragen).

Als ich laufen konnte habe ich LKW beim rückwärts fahren eingewiesen ohne die entsprechenden Weisungszeichen zu kennen, habe Großvieh alleine getrieben und aus Kuhsch... im Sandförmchen "Kuchen" gebacken.

Aber wenn du (Uli) diese Frage stellst komm ich doch ins Grübeln. Entscheiden wir als Feuerwehr jetzt selbst darüber welche Vorschriften ernst zunehmend sind? Die Vorschriften sind so vorhanden - und insbesondere die FwDV 500 bietet hier imo einiges an Sprengpotential (Jede Güllegrube = Feuerwehrplan).

Was die Landwirte aus diesen Vorschriften machen überlass ich mal ihnen, aber wie gehe ich als FA mit diesen Vorschriften um?

Gruß, MaWe


Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer
(Antoine de Saint-Exupery)

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg527372
Datum12.12.2008 00:0521362 x gelesen
Geschrieben von Matthias Meyer-Pöllmitzhihi dann müßte ja jeder bauer der eine bestimmte kilozahl an gülle transportiert ja mit gefahtrstoff tafel gekennzeichnet sein ..

Das ist eines der Fragezeichen, auch wenn es da imo eine Ausnahmeregelung gibt. Darum erstmal hier die Frage ob es unter das ChemG fällt oder nicht.

Geschrieben von Matthias Meyer-Pöllmitzund darf dann noch, für den waldbrand der bauer sein güllefass ungereinigt zur verfügung stellen ?

Da greifen noch weitaus spannendere Regeln die wiederum vom Bundesland abhängig sind. Wasserentnahme aus offenen Gewässern mit Güllefässern würde ich mir auf jeden Fall zweimal überlegen...

Gruß, MaWe


Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer
(Antoine de Saint-Exupery)

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg527373
Datum12.12.2008 00:1621429 x gelesen
Geschrieben von Anton Kastnerwie würdest du dann diesen Einsatz bewerten?

Vorgehen nach Gefährdungsbeurteilung?




Im Ernst: Wahrscheinlich hätte ich den Stier bei den sprichwörtlichen Hörnern gepackt und ihn rausgehievt. Die wahrscheinlich vorhandenen Rota-Viren hätten mich voraussichtlich nicht befallen, wahrscheinlich wäre keine toxische H2S-Konzentration vorhanden gewesen und mit Rindern kenn ich mich ja irgendwie aus. So wirds doch gemacht, oder?

Mir geht es in diesem Thread eher um die rechtliche Auslegung, was ich mache kann ich aufgrund meiner Ausbildung selbst entscheiden.

Gruß, Markus


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW527388
Datum12.12.2008 06:3121308 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinowie überleben eigentlich Landwirte...?


Das kommt drauf an, ob:

1. als Landwirt

2. als FA


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW527389
Datum12.12.2008 06:3421490 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberAber wenn du (Uli) diese Frage stellst komm ich doch ins Grübeln. Entscheiden wir als Feuerwehr jetzt selbst darüber welche Vorschriften ernst zunehmend sind? Die Vorschriften sind so vorhanden - und insbesondere die FwDV 500 bietet hier imo einiges an Sprengpotential (Jede Güllegrube = Feuerwehrplan).

Wie sieht es eigentlich mit Vorsorgeuntersuchungen aus ? Gibt es dafür welche ?
Insbesondere bei beruflich regelmäßig exponierten ? ,-)


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen527391
Datum12.12.2008 06:4421466 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberDie Vorschriften sind so vorhanden - und insbesondere die FwDV 500 bietet hier imo einiges an Sprengpotentia

Ja, das nervt uns hier gerade an einer ganz anderen Baustelle. Nämlich bei "B-Einsätzen" in L3-Bereichen oder noch schlimmer in entsprechenden Behandlungsbereichen. Halten wir uns an die FwDV 500, ist das nach nachvollziehbarer Auffassung aller anderen Beteiligten ein völliger Overkill. Außerdem ist keinem, der FA und RA in Personalunion ist, zu vermitteln, dass im selben Raum montags (beim Rettungsdiensteinsatz) und mittwochs (beim Feuerwehreinsatz) völlig andere Schutzgrundsätze gelten sollen. Aber das Problem dürften ja eigentlich nicht nur wir haben...


Gruß

A.

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW527394
Datum12.12.2008 06:5821341 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamNämlich bei "B-Einsätzen" in L3-Bereichen oder noch schlimmer in entsprechenden Behandlungsbereichen.

Wie weit ist das Kompetenzzentrum DDorf ?


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW527401
Datum12.12.2008 08:0621701 x gelesen
Geschrieben von André SchildMarkus wollte sicher nicht den normalen Umgang besprechen.

Wo ist die Grenze für normal? Allein aus meinem eigenen "Erfahrungsschatz" mit diversen Landwirten weiß ich, dass das was die z.T. für normal halten, bei mir merkwürdige Gefühle auslöst...
Gibts da für die Landwirte eigentlich eine UVV o.ä. dazu?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW527402
Datum12.12.2008 08:1121471 x gelesen
Geschrieben von Patrick ÖsterlenGülle ist nicht Gefährlich wenn sie in der Freien Natur ist.

das hängt davon ab was Du da als gefährlich für wen ansiehst, auch hier gilt: Die Menge machts.... (Überdüngung ist für Böden schon ein Problem, erst recht für Gewässer.)


Geschrieben von Patrick ÖsterlenIst der einsatz in einer im Boden und mit einem Deckel versehen, dann nur mit Atemschutz reingehen.

Gärgase o.ä. ist wieder ein eigenes Thema! Man kann darin ersticken - und je nachdem was man vorfindet m.W. sogar in die Luft fliegen...


Geschrieben von Patrick ÖsterlenGülle ist nicht Ätzend für die Haut.

Es geht hier weniger um das Ätz-, als das "B"-Problem. Das ist unbestritten, die Frage ist jedoch, ab WANN man sich hier umfangreicher schützen muss, wenn der Landwirt jeden Tag im Stall auch (etwas übertrieben) ohne Atemschutz und CSA und Dekon-P) überlebt...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorTorb8en 8B., Kastorf/ Kiel / Schleswig Holstein527415
Datum12.12.2008 09:3921381 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Ulrich CimolinoGibts da für die Landwirte eigentlich eine UVV o.ä. dazu?

Mir ist nur diese bekannt. Da liegt das Hauptaugenmerk aber eher auf den Gefahren die durch den Lagerort bzw. die Faulgase entstehen.

MkG Torben


Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel.

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg527419
Datum12.12.2008 10:1021286 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffWie sieht es eigentlich mit Vorsorgeuntersuchungen aus ? Gibt es dafür welche ?
Insbesondere bei beruflich regelmäßig exponierten ? ,-)


Keine verpflichtenden. Allerdings gibt es beispielsweise Studien, dass 60% (?) der Schweinehalter MRSA in sich tragen. Ebenso gibt es Probleme mit Rota/Corona-Viren, Para-Tuberkolose, Stäuben ("Farmer-Lunge") uvm.

Gruß, Markus


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(Antoine de Saint-Exupery)

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg527421
Datum12.12.2008 10:2221334 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoGibts da für die Landwirte eigentlich eine UVV o.ä. dazu?

Erstmal gelten o.g. Regeln auch für Bauers. ;-) In der UVV stehen eher grundsätzliche Dinge (Gülle nicht Essen, Grubengase, EX-Gefahr). Wie der Bauer damit umgeht ist eigentlich auch unerheblich, die Frage ist wie wir damit umgehen bzw. was ich empfehlen soll, wie wir damit umgehen sollten.

Wenn meine Beurteilung der Rechtslage (siehe Ursprungspost) passt, dann muss ich eigentlich als fachkundige Person danach beraten. Was ich für mich mache ist mein Privatvergnügen, ich komme aber auch nicht auf die Idee meinen AG zu verklagen, wenn ich an Para-TB oder MRSA erkranke...

Gruß, Markus


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AutorAndr8é S8., Wuppertal / NRW527473
Datum12.12.2008 12:3321141 x gelesen
Hallo Uli,

Geschrieben von Ulrich CimolinoWo ist die Grenze für normal? Allein aus meinem eigenen "Erfahrungsschatz" mit diversen Landwirten weiß ich, dass das was die z.T. für normal halten, bei mir merkwürdige Gefühle auslöst...

Ja und das ist die Frage, wie gehen wir als Feuerwehr damit um und welche PSA tragen wir. Oder wie gehen wir mit einem kontaminierten Bergeräumgerät des THW um?

Interessante Frage, die Markus aufgeworfen hat. Ob die FwDV 500 zur Problemlösung geeignet ist, bezweifele ich immer mehr.


Gruß
André


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AutorAndr8é S8., Wuppertal / NRW527480
Datum12.12.2008 12:4221143 x gelesen
Hallo Markus,

Geschrieben von Markus WeberÖhmm, ja. "Jehova!". Kannst du mir da irgendwelche Literaturhinweise geben? Ich habe aber nach einem halben Abend Recherche schon irgendwie das Gefühl, dass ich über Gülle im Feuerwehreinsatz promovieren könnte...

Biologische Gefahren I Handbuch zum Bevölkerungsschutz Kapitel 6 Infektionsschutz: Schutzausrüstung und Maßnahmen.

Geschrieben von Markus WeberLaut meiner Meinung RG2 sicher, da nicht auszuschließen. Alles andere wäre was für den Seuchenfall.

Und jetzt sperr mal Gesundheits. und Veterinäramt in eine Raum und die sollen dir sagen, wie sie das zusammen einordnen... ;-)

Geschrieben von Markus WeberKörperschutz Form I schützt inwiefern gegen pathogene Keime? Ich lese hier flüssigkeitsdichte Schutzkleidung heraus...

Wenn ich mit Amtstierärzten über die Notwendigkeit eines Atem- und Augenschutzes bei Schweinepestfälen diskutieren muss, was muss ich da dann machen?


Gruß
André

Nichts was als PSA normativ für B-Gefahren fassbar ist. Das ist Feuerwehreinsatzbekleidung + Kontaminationsschutzhaube + AtemschutzGeschrieben von Markus WeberIch auch, aber wer macht sowas, oder hat sich damit bisher auseinandergesetzt? (ehrlich gemeinte Frage)


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AutorAndr8é S8., Wuppertal / NRW527482
Datum12.12.2008 12:4521256 x gelesen
Hallo,

womit wir wieder bei der FwDV 500 und B-Einsätzen sind. Und die Probleme die sich aus der Vereinfachung der PSA dort ergeben.


Gruß
André


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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen527497
Datum12.12.2008 13:1821254 x gelesen
Geschrieben von André Schildwomit wir wieder bei der FwDV 500 und B-Einsätzen sind

ggf. helfen dir die Unterlagen der JUH zum Thema

http://cms.johanniter.de/org/juh/leistungen/schutz/gefahr/bio/deindex.htm

Gruß
Ingo


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg527499
Datum12.12.2008 13:2621219 x gelesen
Geschrieben von Ingo zum Feldeggf. helfen dir die Unterlagen der JUH zum Thema

Bedankt! Mir geht es aber um die rechtliche Anwendbarkeit der im Ursprungspost genannten Verordnungen / Gesetze (ChemG, usw.). Je tiefer ich bohre, desto interessanter wird es. Eigentlich hatte ich auf eine Antwort wie "gilt nicht, weil (...)" gehofft... Ansonsten müssen wir demnächst bei jedem Feuer Kuhstall mit dem Gefahrgutzug aufschlagen. Wir reden hier ja nur über die Gülle, andere lustige Sachen wie aveolengängige pathogene Stäube hab ich nur am Rande gestreift, von Pflanzenschutzmitteln, Kraftstoff, Formaldehyd, konzentrierter PES und was sonst noch so auf Betrieben gelagert wird hab ich noch gar nicht angefangen. ;-)

Gruß, Markus


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AutorAndr8é S8., Wuppertal / NRW527507
Datum12.12.2008 13:4921120 x gelesen
Hallo Ingo

Geschrieben von Ingo zum Feldeggf. helfen dir die Unterlagen der JUH zum Thema

Danke Aber sie helfen nicht, weil da Fehler drin sind.

Wer Mund-Nasen-Schutz als Atemschutz bezeichnet, hat das Thema nicht verstanden.


Gruß
André


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW527510
Datum12.12.2008 13:5421131 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberKeine verpflichtenden. Allerdings gibt es beispielsweise Studien, dass 60% (?) der Schweinehalter MRSA in sich tragen. Ebenso gibt es Probleme mit Rota/Corona-Viren, Para-Tuberkolose, Stäuben ("Farmer-Lunge") uvm.

Erstaunlich, werden nicht MA z.B. der Klärwerke auch untersucht ?


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorPaul8 H.8, Bremen / Bremen527514
Datum12.12.2008 13:5821079 x gelesen
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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg527515
Datum12.12.2008 14:0121210 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffErstaunlich, werden nicht MA z.B. der Klärwerke auch untersucht ?

Bis auf die arbeitsmedizinische Untersuchung bei Ausbildungsbeginn zum Landwirt ist mir keine Untersuchung bekannt. Was vielleicht auch darin begründet liegt, dass oft der Bauer Unternehmer, Sicherheitsbeauftragter und Arbeiter in Personalunion ist.

In meinem Praxissemester auf einem größeren Betrieb (ca. 40 MA) wurde allerdings auch keine Untersuchung gefordert und weder aus meinem Studium noch aus der Fachpresse wäre mir eine verpflichtende bekannt.

Gruß, Markus


Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer
(Antoine de Saint-Exupery)

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AutorAndr8é S8., Wuppertal / NRW527519
Datum12.12.2008 14:0821074 x gelesen
Hallo

Geschrieben von André SchildWer Mund-Nasen-Schutz als Atemschutz bezeichnet, hat das Thema nicht verstanden.
Hintergrund


Gruß
André


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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg527523
Datum12.12.2008 14:1421146 x gelesen
Sicher werden die untersucht - weil es sind "Beschäftigte".

Das staatliche Arbeitsschutzrecht und teilweise auch das Unfallverhütungsrecht gilt eben nur für Beschäftigte, nicht für den Unternehmer selbst.


Beste Grüße

Udo Burkhard

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW527540
Datum12.12.2008 14:4521026 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberIn meinem Praxissemester auf einem größeren Betrieb (ca. 40 MA) wurde allerdings auch keine Untersuchung gefordert

'Gülle als Gefahrstoff?' von Udo Burkhard

Geschrieben von Markus WeberWas vielleicht auch darin begründet liegt, dass oft der Bauer Unternehmer, Sicherheitsbeauftragter und Arbeiter in Personalunion ist.

Wie kriegt ihr das unter Einklang ?
Betrieb mit 40 MA und keine Untersuchung ?


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW527541
Datum12.12.2008 14:4721095 x gelesen
Geschrieben von André SchildGeschrieben von André Schild"Wer Mund-Nasen-Schutz als Atemschutz bezeichnet, hat das Thema nicht verstanden."
Hintergrund


Daher werden auch nur FFP2 (und höher) eingesetzt.


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorAndr8é S8., Wuppertal / NRW527544
Datum12.12.2008 15:1521153 x gelesen
Hallo Michael,

Geschrieben von Michael RoleffDaher werden auch nur FFP2 (und höher) eingesetzt.

Generell sollte man das auch tun.

Nur die JUH schreibt: "Mund-Nasen-Schutz(Atemschutz)"
und dieser Satz ist falsch und gefährlich. Weil viel zu viele noch glauben Mund-Nasen-Schutz ist Atemschutz.


Gruß
André


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW527548
Datum12.12.2008 15:2221068 x gelesen
Geschrieben von André SchildWeil viel zu viele noch glauben Mund-Nasen-Schutz ist Atemschutz.

Leider.

Aber hier hat sich FFP2 oder ABEK2P3 durchgesetzt.


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW527560
Datum12.12.2008 16:2921186 x gelesen
Geschrieben von André SchildUnd die Probleme die sich aus der Vereinfachung der PSA dort ergeben.

Du weißt aber, dass das nichts anderes ist als seit 15 Jahren in der Feuerwehr damals mit der 10/02 umgesetzt - und vielen Feuerwehren, deren Führungskräften sowieso viel zu umfangreich, obwohl die neue FwDV 500 weniger Inhalt/Umfang hat als früher die FwDV 9 (1 und 2) sowie 14 inkl. vfdb RL 10/02 und 10/04?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAndr8é S8., Wuppertal / NRW527570
Datum12.12.2008 16:4921090 x gelesen
Hallo Uli,

Geschrieben von Ulrich CimolinoDu weißt aber, dass das nichts anderes ist als seit 15 Jahren in der Feuerwehr damals mit der 10/02 umgesetzt - und vielen Feuerwehren, deren Führungskräften sowieso viel zu umfangreich, obwohl die neue FwDV 500 weniger Inhalt/Umfang hat als früher die FwDV 9 (1 und 2) sowie 14 inkl. vfdb RL 10/02 und 10/04?

Ja, ich weiß. Ich finde die Standards für den ersten Ansatz auch sehr gut. Nur finden sie bei näher Betrachtung seine Grenzen. Sei es nun, wie Andreas beschreibt, weil wir uns mit PSA-Konzepten aus anderen Regelungsbereich vergleichen. Und dabei dann merken das wird deutlich zu viel machen. Und weil wir unflexibel werden an der Einsatzstelle werden, weil wir versuchen uns sklavisch an die Bilder in der Dienstvorschrift zu halten.

Interessante Problem die immer wieder auftauchen, nur mal so als Beispiel:
- CSA (Form III) zu Probennahme in B-Lagen
- Dekon-Stelle, Personal immer mit PA
- Dekon-Stelle, Personal immer mit Helm
- falsche Einmalschutzanzüge z.B. Kat. III, Typ 5, 6 (weil die für die wenigsten Lagen, auch Dekon, geeignet sind)
- falsche Einmalschutzanzüge, Gefährdungen wie Mechanische Belastung bei der Auswahl nicht beachtet

Ich weiß, dass kann man alles durch eine Gefährdungsbeurteilung lösen. Aber wer hat die schon für den Bereich? Und die GUV-I 8675 hat für mich auch genug Fehler an der Stelle. Konkretisiert aber auch die FwDV 500 an ein paar Stellen, um die von mir genannten Problem zu lösen.


Gruß
André


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xxx

 11.12.2008 20:48 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 11.12.2008 23:01 Andr7é S7., Wuppertal
 11.12.2008 23:05 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 11.12.2008 23:06 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 11.12.2008 23:11 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 11.12.2008 23:55 Mart7in 7M., Rommerskirchen
 11.12.2008 23:07 Chri7sti7an 7F., Wernau
 11.12.2008 23:15 Andr7é S7., Wuppertal
 12.12.2008 08:06 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 12.12.2008 09:39 ., Kastorf/ Kiel
 12.12.2008 10:22 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 12.12.2008 12:33 Andr7é S7., Wuppertal
 11.12.2008 23:18 Patr7ick7 Ö.7, Bönnigheim
 11.12.2008 23:20 Ingo7 R.7, Hameln
 11.12.2008 23:23 Patr7ick7 Ö.7, Bönnigheim
 12.12.2008 08:11 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 12.12.2008 00:00 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 12.12.2008 06:34 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 12.12.2008 10:10 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 12.12.2008 13:54 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 12.12.2008 14:01 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 12.12.2008 14:45 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 12.12.2008 14:14 Udo 7B., Aichhalden
 12.12.2008 06:44 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 12.12.2008 06:58 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 12.12.2008 12:45 Andr7é S7., Wuppertal
 12.12.2008 13:18 Ingo7 z.7, LK Harburg
 12.12.2008 13:26 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 12.12.2008 13:49 Andr7é S7., Wuppertal
 12.12.2008 14:08 Andr7é S7., Wuppertal
 12.12.2008 14:47 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 12.12.2008 15:15 Andr7é S7., Wuppertal
 12.12.2008 15:22 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 12.12.2008 16:29 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 12.12.2008 16:49 Andr7é S7., Wuppertal
 12.12.2008 06:31 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 11.12.2008 23:40 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 12.12.2008 12:42 Andr7é S7., Wuppertal
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 11.12.2008 23:46 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 11.12.2008 23:52 Matt7hia7s M7., Eislingen
 12.12.2008 00:05 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
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