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ThemaSeilwinde- Einweisung- Doku11 Beträge
RubrikUnfallverhütung
Infos:
  • GUV-V A1 Grundsätze der Prävention
  • GUV-V D 8 Winden, Hub- und Zuggeräte
  • GUV-R A 1 Grundsätze der Prävention
  • GUV-I 8541 Unterweisungsbuch
  •  
    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen528126
    Datum15.12.2008 22:276305 x gelesen
    Guten Morgen,

    aus gegebenem Anlaß sind wir darauf hingewiesen worden, daß Einweisungen/Schulungen etc. an der Seilwinde personenbezogen dokumentiert werden müssen.

    Leider wie immer ohne genaue Quelle....
    Wer weiß mehr?


    Grüße

    Lüder Pott

    Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio528129
    Datum15.12.2008 22:394250 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Lüder Pottaus gegebenem Anlaß sind wir darauf hingewiesen worden, daß Einweisungen/Schulungen etc. an der Seilwinde personenbezogen dokumentiert werden müssen.

    Leider wie immer ohne genaue Quelle....
    Wer weiß mehr?


    UVV "Winden, Hub- und Zuggeräte" (GUV-V D8), § 24.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...."

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    AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg528130
    Datum15.12.2008 22:404040 x gelesen
    Moin,

    vielleicht könnte dir das hier weiterhelfen: www.maschinenrichtlinie.de


    Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
    Jan Ole

    DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

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    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen528131
    Datum15.12.2008 22:424099 x gelesen
    Geschrieben von Lüder Pott, 22.47 UhrGuten Morgen,
    Mahlzeit!


    aus gegebenem Anlaß sind wir darauf hingewiesen worden, daß Einweisungen/Schulungen etc. an der Seilwinde personenbezogen dokumentiert werden müssen.

    Leider wie immer ohne genaue Quelle....
    Wer weiß mehr?

    Unterweisungen sind zu dokumentieren, vgl. GUV-V A1, § 4. Das ist aber nix Neues und gilt für prinzipiell für alle Tätigkeiten, bei denen Gefährdungen auftreten und vor denen es sich zu schützen gilt. So eben auch für Seilwinden...

    Die Art und Weise der Dokumentation ist nicht festgelegt. Da im Zweifelsfall der Unternehmer (d. h. die Gemeinde bzw. deren eingesetzte Führungskräfte) nachweisen muss, dass der Versicherte (=FA) unterwiesen wurde, ist es am sinnvollsten, von solchen Veranstaltungen Teilnehmerlisten zu erstellen, die unterwiesenen Tätigkeiten bzw. Inhalte aufzuschreiben und die Teilnehmer unterschreiben zu lassen.


    MkG Sascha

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg528155
    Datum16.12.2008 07:243838 x gelesen
    Als Muster für diese Dokumentation ist vielleicht das "Unterweisungsbuch" GUV-I 8541 interessant (Link).


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein: www.helferportal.org

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW528180
    Datum16.12.2008 11:403844 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierGeschrieben von Lüder Pottaus gegebenem Anlaß sind wir darauf hingewiesen worden, daß Einweisungen/Schulungen etc. an der Seilwinde personenbezogen dokumentiert werden müssen.

    Leider wie immer ohne genaue Quelle....
    Wer weiß mehr?

    UVV "Winden, Hub- und Zuggeräte" (GUV-V D8), § 24.


    wo steht das da?


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen528197
    Datum16.12.2008 12:193679 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierUVV "Winden, Hub- und Zuggeräte" (GUV-V D8), § 24.


    jaaa, eher nein ;-)

    Beauftragung - ok,
    geeignet - ok
    vertraut - ok
    Bedienungsanleitung - ok

    In der DA steht auch schönes, aber nichts direkt passendes...

    Dokumentieren hilft immer, ist nur die Frage gegen was...


    Grüße

    Lüder Pott

    Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen528199
    Datum16.12.2008 12:283525 x gelesen
    hm, das scheint nach Querlesen eher etwas für den Hersteller, Vertreiber und den Benutzer als Käufer.


    Grüße

    Lüder Pott

    Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen528200
    Datum16.12.2008 12:313614 x gelesen
    Geschrieben von Lüder PottDokumentieren hilft immer, ist nur die Frage gegen was...
    Fragen hinsichtlich der Unterweisung treten spätestens dann auf, wenn ein schwerer Unfall passiert ist. "Wann und wie wurde Herr/Frau XXX das letzte mal unterwiesen?"

    Wenn man dann als Vorgesetzter ohne Probleme den Ordner mit den Unterweisungsdokumentationen holen und das entsprechende Blatt (zum Inhalt hatten Udo, Christian und ich schon etwas geschrieben) mit Unterschrift des Betroffenen vorzeigen kann, kann man schon mal die erste Schlinge von seinem Hals entfernen, die man bei solchen Vorfällen umhängen hat.

    Weitere Schlingen kann man ablegen, wenn Inhalt und Form der Unterweisung stimmten, Fristen eingehalten wurden, Geräteprüfungen ok sind usw.


    MkG Sascha

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen528207
    Datum16.12.2008 12:473674 x gelesen
    Geschrieben von Sascha TrögerUnterweisungen sind zu dokumentieren

    Ok.

    "vertraut sein" = Bedienungsanleitung kennen + evtl. Unterweisung.

    Unterweisungen sind zu dokumentieren V A1 , §4.

    Genaue Dokuausführung ist nicht geregelt, das Unterweisungsbuch stellt eine gute Hilfe dar...


    Grüße

    Lüder Pott

    Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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    AutorRain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen528209
    Datum16.12.2008 13:143495 x gelesen
    Moin

    Dokumentation der Unterweisung
    Die schriftliche und von allen Unterwiesenen und den Unterweisenden unterschriebene
    Dokumentation ist für den Unternehmer der Nachweis, dass er seiner
    Unterweisungsverpflichtung nachgekommen ist. Sie kann z.B. in Form des
    nachstehenden Musters oder durch ein Betriebstagebuch erfolgen.


    Quelle GUV R A1

    Gruß, Rainer


    --Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge--

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     15.12.2008 22:27 Lüde7r P7., Kelkheim
     15.12.2008 22:39 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     16.12.2008 11:40 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     16.12.2008 12:19 Lüde7r P7., Kelkheim
     16.12.2008 12:31 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
     15.12.2008 22:40 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
     16.12.2008 12:28 Lüde7r P7., Kelkheim
     15.12.2008 22:42 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
     16.12.2008 07:24 Udo 7B., Aichhalden
     16.12.2008 12:47 Lüde7r P7., Kelkheim
     16.12.2008 13:14 Rain7er 7H., Schüttorf
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