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Thema | Seilwinde- Einweisung- Doku | 11 Beträge | |||
Rubrik | Unfallverhütung | ||||
Infos: | |||||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 528126 | |||
Datum | 15.12.2008 22:27 | 6384 x gelesen | |||
Guten Morgen, aus gegebenem Anlaß sind wir darauf hingewiesen worden, daß Einweisungen/Schulungen etc. an der Seilwinde personenbezogen dokumentiert werden müssen. Leider wie immer ohne genaue Quelle.... Wer weiß mehr? Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 528129 | |||
Datum | 15.12.2008 22:39 | 4295 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Lüder Pott aus gegebenem Anlaß sind wir darauf hingewiesen worden, daß Einweisungen/Schulungen etc. an der Seilwinde personenbezogen dokumentiert werden müssen. UVV "Winden, Hub- und Zuggeräte" (GUV-V D8), § 24. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...." | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 528130 | |||
Datum | 15.12.2008 22:40 | 4086 x gelesen | |||
Moin, vielleicht könnte dir das hier weiterhelfen: www.maschinenrichtlinie.de Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 528131 | |||
Datum | 15.12.2008 22:42 | 4145 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder Pott, 22.47 UhrGuten Morgen, Mahlzeit! aus gegebenem Anlaß sind wir darauf hingewiesen worden, daß Einweisungen/Schulungen etc. an der Seilwinde personenbezogen dokumentiert werden müssen. Unterweisungen sind zu dokumentieren, vgl. GUV-V A1, § 4. Das ist aber nix Neues und gilt für prinzipiell für alle Tätigkeiten, bei denen Gefährdungen auftreten und vor denen es sich zu schützen gilt. So eben auch für Seilwinden... Die Art und Weise der Dokumentation ist nicht festgelegt. Da im Zweifelsfall der Unternehmer (d. h. die Gemeinde bzw. deren eingesetzte Führungskräfte) nachweisen muss, dass der Versicherte (=FA) unterwiesen wurde, ist es am sinnvollsten, von solchen Veranstaltungen Teilnehmerlisten zu erstellen, die unterwiesenen Tätigkeiten bzw. Inhalte aufzuschreiben und die Teilnehmer unterschreiben zu lassen. MkG Sascha | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 528155 | |||
Datum | 16.12.2008 07:24 | 3880 x gelesen | |||
Als Muster für diese Dokumentation ist vielleicht das "Unterweisungsbuch" GUV-I 8541 interessant (Link). Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 528180 | |||
Datum | 16.12.2008 11:40 | 3892 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierGeschrieben von Lüder Pottaus gegebenem Anlaß sind wir darauf hingewiesen worden, daß Einweisungen/Schulungen etc. an der Seilwinde personenbezogen dokumentiert werden müssen. wo steht das da? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 528197 | |||
Datum | 16.12.2008 12:19 | 3723 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierUVV "Winden, Hub- und Zuggeräte" (GUV-V D8), § 24. jaaa, eher nein ;-) Beauftragung - ok, geeignet - ok vertraut - ok Bedienungsanleitung - ok In der DA steht auch schönes, aber nichts direkt passendes... Dokumentieren hilft immer, ist nur die Frage gegen was... Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 528199 | |||
Datum | 16.12.2008 12:28 | 3569 x gelesen | |||
hm, das scheint nach Querlesen eher etwas für den Hersteller, Vertreiber und den Benutzer als Käufer. Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 528200 | |||
Datum | 16.12.2008 12:31 | 3651 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder PottDokumentieren hilft immer, ist nur die Frage gegen was... Fragen hinsichtlich der Unterweisung treten spätestens dann auf, wenn ein schwerer Unfall passiert ist. "Wann und wie wurde Herr/Frau XXX das letzte mal unterwiesen?" Wenn man dann als Vorgesetzter ohne Probleme den Ordner mit den Unterweisungsdokumentationen holen und das entsprechende Blatt (zum Inhalt hatten Udo, Christian und ich schon etwas geschrieben) mit Unterschrift des Betroffenen vorzeigen kann, kann man schon mal die erste Schlinge von seinem Hals entfernen, die man bei solchen Vorfällen umhängen hat. Weitere Schlingen kann man ablegen, wenn Inhalt und Form der Unterweisung stimmten, Fristen eingehalten wurden, Geräteprüfungen ok sind usw. MkG Sascha | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 528207 | |||
Datum | 16.12.2008 12:47 | 3721 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha TrögerUnterweisungen sind zu dokumentieren Ok. "vertraut sein" = Bedienungsanleitung kennen + evtl. Unterweisung. Unterweisungen sind zu dokumentieren V A1 , §4. Genaue Dokuausführung ist nicht geregelt, das Unterweisungsbuch stellt eine gute Hilfe dar... Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Rain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen | 528209 | |||
Datum | 16.12.2008 13:14 | 3537 x gelesen | |||
MoinDokumentation der Unterweisung Quelle GUV R A1 Gruß, Rainer --Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge-- | |||||
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