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ThemaBekleidungsordnung Feuerwehr NRW45 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorManf8red8 M.8, Finnentrop / NRW531876
Datum01.01.2009 18:0318131 x gelesen
Hallo
Suche die aktuelle Bekleidungsordnung (Vorschrift) für Feuerwehrleute aus NRW.
Weiß einer wo ich diese bekommen kann? Wäre euch sehr dankbar.
Danke


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AutorLars8 G.8, Marl / NRW531885
Datum01.01.2009 19:0114712 x gelesen
Meinst du die hier? link


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AutorManf8red8 M.8, Finnentrop / NRW531886
Datum01.01.2009 19:0314606 x gelesen
Nein
Ich meinte die wo geregelt wird welche Uniformjacke , Hose usw geregelt ist.


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AutorMich8ael8 G.8, Wadersloh / NRW531906
Datum01.01.2009 20:1414543 x gelesen
Hallo Manfred,

es gibt soweit ich weiß einen aktuellen Entwurf, der aber noch nicht veröffentlich ist.


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AutorManf8red8 M.8, Finnentrop / NRW531908
Datum01.01.2009 20:2014435 x gelesen
Weißt du vielleicht wo ich den vorherigen Entwurf bekommen kann?
Konnte leider im Netz der Netze nichts finden.


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW531911
Datum01.01.2009 20:2414608 x gelesen
Geschrieben von Manfred MolitorWeißt du vielleicht wo ich den vorherigen Entwurf bekommen kann?
Konnte leider im Netz der Netze nichts finden.


wurde m.W. vor Weihnachten zur Stellungnahme über die BezReg. verschickt.
Glaube nicht, dass der Entwurf überhaupt im Netz steht...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen / NRW531929
Datum01.01.2009 21:5014401 x gelesen
Hallo Manfred,

den Erlass dazu findest Du in dem zweibändigen FSHG/Erlasse Ordner. Ich weiß gerade nicht genau, wie er heisst. Falls Du weisst welchen ich meine, viel Spaß beim suchen, ist irgendwo jenseits der 180er Seiten. Ansonsten sehe ich Samstag auf der Wache mal nach und kann ihn dir evtl. kopieren.
Allerdings würde ich momentan, falls du ihn zu irgendeiner Beschaffung brauchst nicht anwenden und erst mal die nächsten Wochen abwarten, ob unser IM nicht was neues rausbringt.
Der alte Erlass dazu ist übrigens so alt, da bekommen Frauen noch Röcke und Schiffchen :-)
Vielleicht konnte ich Dir helfen, sonst melde dich einfach
LG Christian


Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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AutorDani8el 8R., Wuppertal / NRW531988
Datum02.01.2009 02:3714404 x gelesen
Wie bereits erwähnt wurde, ist der bestehende Erlass schon sehr alt. Und ein neuer Erlass ist momentan in Arbeit. Offiziell veröffentlicht wurde er noch nicht. Seitens des LFV rechnet man im ersten Quartal 2009 mit der Veröffentlichung des neuen Erlasses. Zumindest wurde dies so auf der letzten Landesjugendfeuerwehrausschusssitzung so mitgeteilt.

Der neue Erlass soll - vermutlich auf Grund der angespannten Haushaltslage vieler Kommunen - nur für Neubeschaffungen gelten.


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen531992
Datum02.01.2009 08:1314457 x gelesen
Geschrieben von Daniel RuppDer neue Erlass soll - vermutlich auf Grund der angespannten Haushaltslage vieler Kommunen - nur für Neubeschaffungen gelten.

Es wird doch bestimmt eh nur eine Empfehlung, oder?

Selbst die derzeit gültige Dienstgradabzeichen-Regelung ist ja nur eine Empfehlung...


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW531995
Datum02.01.2009 09:0614469 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamEs wird doch bestimmt eh nur eine Empfehlung, oder?

Aus dem bisher mir bekannten Text seh ich das eher anders...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorManf8red8 M.8, Finnentrop / NRW531998
Datum02.01.2009 09:2614196 x gelesen
Vielen dank für eure Antworten, werde das gute Stück wohl jetzt finden und warte erst einmal den neuen Erlass ab.


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW532017
Datum02.01.2009 10:4614155 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Andreas BräutigamEs wird doch bestimmt eh nur eine Empfehlung, oder?

Zumindestens wird es in weiten Teilen als Empfehlung behandelt werden...

Geschrieben von Andreas BräutigamSelbst die derzeit gültige Dienstgradabzeichen-Regelung ist ja nur eine Empfehlung...

Die für das hauptamtliche Personal, ja.
Für das ehrenamtliche Personal ist es ja in der LVO-FF "verbindlich" festgelegt...

Gruß,
Henning


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen532028
Datum02.01.2009 11:3014187 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoAus dem bisher mir bekannten Text seh ich das eher anders...

Dann weiß ich jetzt schon, wie die Stellungnahmen ausfallen :-)


Gruß

A.

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INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorDani8el 8R., Wuppertal / NRW532106
Datum02.01.2009 15:1314252 x gelesen
Eine Empfehlung würde das Ziel, welches das IM und der LFV verfolgen - nämlich eine einheitliche Dienstbekleidung der Feuerwehren in NRW zu etablieren - zu nichte machen. Deshalb gehe ich nicht davon aus, dass es nur eine Empfehlung werden wird.


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW532110
Datum02.01.2009 15:2714105 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Daniel RuppEine Empfehlung würde das Ziel, welches das IM und der LFV verfolgen - nämlich eine einheitliche Dienstbekleidung der Feuerwehren in NRW zu etablieren - zu nichte machen. Deshalb gehe ich nicht davon aus, dass es nur eine Empfehlung werden wird.

Durch eine verbindliche Anordnung würde man das ZIel aber auch nicht wirklich erreichen können.
Warum sollte man sich dann die dabei zwangsläufigen Diskussionen und Klimaverstimmungen antun?

Gruß,
Henning


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen532123
Datum02.01.2009 16:1914134 x gelesen
Eine verbindliche Vorgabe würde aber ca. 350 (Ober)bürgermeister, ein paar Dutzend Landräte sowie deren jeweilige komm. Spitzenverbände auf den Plan rufen, weil das Kosten verursacht. Und Erlasse, die Kosten verursachen, sind auf kommunaler Ebene generell nicht gern gesehen. Sogar dann nicht, wenn es darum geht, eine bereits eingekleidete Feuerwehr einzukleiden ;-)


Gruß

A.

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AutorDani8el 8R., Wuppertal / NRW532542
Datum03.01.2009 16:5714064 x gelesen
Das kommt doch immer darauf an.....

Falls die neue Dienstbekleidung nicht teurer als die alte sein sollte, dann macht es für die Kommunen keinen Unterschied. Und da der Erlass - soweit mir bekannt ist - nur für Neuanschaffungen und nicht den aktuellen Bestand gelten soll, würden auch hier keine zusätzlichen Kosten anfallen.


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW532648
Datum03.01.2009 20:5014033 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von Daniel RuppFalls die neue Dienstbekleidung nicht teurer als die alte sein sollte, dann macht es für die Kommunen keinen Unterschied. Und da der Erlass - soweit mir bekannt ist - nur für Neuanschaffungen und nicht den aktuellen Bestand gelten soll, würden auch hier keine zusätzlichen Kosten anfallen.

Dann müsste man aber für die nächsten 10-20 Jahre ein uneinheitliches Erscheinungsbild akzeptieren...

Gruß,
Henning


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AutorStef8an 8F., Oschatz / Sachsen532650
Datum03.01.2009 21:0513985 x gelesen
Hallo,

Also nimmt man den Erlass zur Kenntnis, beschafft aber weiterhin nur nach der Kleiderordnung, die man vorher schon hatte und es gibt wieder keine einheitliche Kleidung? Wenn ich als Feuerwehr neue Schutzkleidung beschaffe und zu einem Zeitpunkt X auf ein neues Design umstelle, muss ich auch mit einem uneinheitlichen Erscheinungsbild rechnen...

Gruß
Stefan


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW532718
Datum04.01.2009 09:2514090 x gelesen
Geschrieben von Henning KochDann müsste man aber für die nächsten 10-20 Jahre ein uneinheitliches Erscheinungsbild akzeptieren...

wenn wirklich nur eine Empfehlung werden sollte passiert das gleiche - nur noch schlimmer und noch länger (vgl. zu dem Thema das mit den Dienstgradabzeichen...)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen532722
Datum04.01.2009 09:3714087 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinowenn wirklich nur eine Empfehlung werden sollte passiert das gleiche - nur noch schlimmer und noch länger (vgl. zu dem Thema das mit den Dienstgradabzeichen...)

Also hoffen wir gemeinsam auf eine allgemeine Weisung nach § 33 (2) FSHG inkl. Kontrolle.


Gruß

A.

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio532723
Datum04.01.2009 09:3914067 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Andreas BräutigamAlso hoffen wir gemeinsam auf eine allgemeine Weisung nach § 33 (2) FSHG inkl. Kontrolle.

Geplant als Runderlaß des IM nach § 33 (3) FSHG-NW.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...."

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen532726
Datum04.01.2009 09:4313981 x gelesen
Sorry, (3) war auch gemeint. Wobei die Kontrolle das entscheidende ist :-)


Gruß

A.

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AutorUdo 8W., Dinslaken / NRW532740
Datum04.01.2009 12:2313992 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamWobei die Kontrolle das entscheidende ist :-)

Verfassung NRW
Jeder Beamte leistet folgenden Amtseid:

,,Ich schwöre, daß ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. ...."


Da hier überwiegend Beamte mit der Beschaffung befasst sind wäre eine Kontrolle eigentlich überflüssig. Da gibts einen Erlass nach entsprechender Ermächtigungsgrundlage und der ist einzuhalten. In den ca. 49 Seiten wird ja wohl jeder seine Anforderungen an die Dienstkleidung von Angehörigen der Feuerwehr wiederfinden. Setzt natürlich voraus das zwischen Entwurf und Endfassung die Verbindlichkeit nicht aufgeweicht wird.

Unabhängig von der Rechtslage bin ich allerdings sehr gespannt was der ein oder andere so macht. Wäre schön wenn einige Große sofort als Vorbild vorangehen und damit die Akzeptanz schaffen.


Gruß

Udo Walbrodt

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW532744
Datum04.01.2009 12:4213960 x gelesen
Geschrieben von Udo WalbrodtWäre schön wenn einige Große sofort als Vorbild vorangehen und damit die Akzeptanz schaffen.

Das Vorbild läuft je jetzt schon auseinander....
Vgl. allein die neuen bzw. alten Dienstgradabzeichen (gern auch - bzw. v.a. - die mit Schulterklappen) bzw. deren Anwendung!


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUdo 8W., Dinslaken / NRW532753
Datum04.01.2009 13:0513964 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino
Vgl. allein die neuen bzw. alten Dienstgradabzeichen (gern auch - bzw. v.a. - die mit Schulterklappen) bzw. deren Anwendung!

?

Hatte gehoft das jeder sich den Erlass (Entwurf) erstmal in Ruhe durchliest. Die Verbreitung ist ja zur Zeit noch nicht so groß. Dann eine deutliche Empfehlung der AGBF NW nach der Einführung (Achtung, Ironie; mit Ächtung aller die sich nicht daran halten). Soweit ich das beurteilen kann steht der LFV voll dahinter (verbesser mich jemand der es anders weiß).

Wir haben sicherlich größere Probleme als eine einheitliche Dienstkleidung aber gerade deswegen sollte so eine banale Sache kurz und schmerzlos von allen Beteilgten umgesetzt werden.


Gruß

Udo Walbrodt

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW532759
Datum04.01.2009 13:2713930 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Henning KochDann müsste man aber für die nächsten 10-20 Jahre ein uneinheitliches Erscheinungsbild akzeptieren...

wenn wirklich nur eine Empfehlung werden sollte passiert das gleiche - nur noch schlimmer und noch länger (vgl. zu dem Thema das mit den Dienstgradabzeichen...)


Du missverstehst mich:

Ich meinte, die örtlichen Entscheidungsträger müssten eine Uneinheitlichkeit innerhalb der eigenen Wehr akzeptieren.

Das ist böse.

Was du meinst ist eine Individualität zwischen verschiedenen Wehren, bei denen die einzelne Wehr ihre traditionelle Position und ihr Selbstverständnis stärken bzw. beibehalten kann. Die klassischen örtlichen Gegebenheiten eben.

Das ist wichtig.

Zwei ganz grundverschiedene Dinge, aus Sicht eines örtlichen Entscheidungsträgers...

Gruß,
Henning


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg532762
Datum04.01.2009 13:3813919 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Andreas Bräutigam

Selbst die derzeit gültige Dienstgradabzeichen-Regelung ist ja nur eine Empfehlung...

In anderen Bundesländern liebt man es auch, dies über " Empfehlungen " zu regeln, mit dem Erfolg, dass das selbe Dienstgradabzeichen nicht in jeder Feuerwehr den gleichen Dienstgrad bedeutet ;-)))

Gruß azs der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW532764
Datum04.01.2009 13:4213904 x gelesen
Geschrieben von Udo Walbrodt?

die gewählten Schulterklappen entsprechen nicht denen, die seit Jahren von Feuerwehren in NRW auf Hemden und Pullovern verwendet werden. Glaubst Du im Ernst, die werfen die alle weg?

Die einzuführende Form entspricht auch nicht ganz der der Fw Köln, die auch eine neue Version hat. (M.W. gibts da auch Unterschiede in der Kleidung.)
Glaubst Du wirklich, die Fw Köln wirft die gerade neu beschaffte Kleidung auf den Müll?

Die Beschriftung mit "Feuerwehr" auf der Vorderseite der Uniformen stößt in Teilen derselben auf Ablehnung. S.o.


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUdo 8W., Dinslaken / NRW532774
Datum04.01.2009 14:1913886 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinodie gewählten Schulterklappen entsprechen nicht denen, die seit Jahren von Feuerwehren in NRW auf Hemden und Pullovern verwendet werden. Glaubst Du im Ernst, die werfen die alle weg?
Davon war ich auch überrascht aber die Laufzeit von Hemden und Pullovern ist überschaubar und am Einzelpreis für die Schulterklappen sollte es nicht scheitern. Mir sind auch nicht so viele Feuerwehren bekannt die bisher die Schulterklappen nutzten.

Geschrieben von Ulrich CimolinoDie einzuführende Form entspricht auch nicht ganz der der Fw Köln, die auch eine neue Version hat. (M.W. gibts da auch Unterschiede in der Kleidung.)
Ein Teil der Bilder im Entwurf ist ja von Köln, keine Ahnung ob das identisch ist, das müßte jemand von Köln sagen.

Geschrieben von Ulrich CimolinoDie Beschriftung mit "Feuerwehr" auf der Vorderseite der Uniformen stößt in Teilen derselben auf Ablehnung. S.o.
Da habe ich bisher nur Anmerkungen zur Farbe des Schriftzuges gehört. Das wäre ja noch änderbar. Außerdem war es doch immer gewünscht das eine klare Unterscheidung zur neuen blauen Pol Uniform besteht. Das kann nun jeder der auch lesen kann.

Geschrieben von Ulrich CimolinoGlaubst Du wirklich, die ....
Glauben tu ich gar nichts mehr, aber wenn alle ein bisschen Willen zeigen .....


Gruß

Udo Walbrodt

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AutorUdo 8W., Dinslaken / NRW532779
Datum04.01.2009 14:3613781 x gelesen
Geschrieben von Henning KochIch meinte, die örtlichen Entscheidungsträger müssten eine Uneinheitlichkeit innerhalb der eigenen Wehr akzeptieren.

Das ist böse.


Das müssen die dann halt.

Zeitplan aufstellen, die Einheiten informieren das und wann für jeden einzelnen umgestellt wird und suksessive im Rahmen der allgemeinen Ersatzbeschaffung umstellen. Die Diskussion haben wir jedes Mal wenn wir die Einsatzkleidung aktualisieren. Es ist niemals möglich für bei uns 250 Mann/Frau komplett auf eine neue Überjacke umzustellen das geht nur über die Laufzeit. Ähnliches bei Stiefeln oder zuletzt bei uns bei den Helmen. Dann hat man halt über eine Dauer von einem Jahr zwei Helmsorten. Zuerst die Einsatzkräfte für die der Helm am wichtigsten ist und ganz zum Schluss die Führungskräfte. Das da der ein oder andere nicht glücklich ist kann ich ja verstehen, aber wenn wir wegen den möglichen Bedenken keine Veränderung anpacken ändert sich in 20 Jahren nichts.


Gruß

Udo Walbrodt

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW532781
Datum04.01.2009 14:4713951 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Udo WalbrodtDas müssen die dann halt.

Oder sie lassen es einfach.

Wetten, dass dann auch niemandem der Kopf abgerissen wird?

Wenn ich mir anschaue, wie kreativ vielerorts der Feuerwehr-Dienstvorschlag 7 interpretiert wird, habe ich mit Abweichungen bei der Dienstbekleidung doch noch die geringsten Bauchschmerzen...

Geschrieben von Udo WalbrodtDie Diskussion haben wir jedes Mal wenn wir die Einsatzkleidung aktualisieren.

Ich erinnere mich da bei verschiedenen Feuerwehren an sehr intensive Diskussionen. Das ging schon soweit, dass jemand sein Exemplar der neuen Einsatzbekleidung zur Kammer zurückbrachte und um ein Exemplar der alten Version bat. Weil er einfach seine Ruhe haben wollte.

Geschrieben von Udo WalbrodtDann hat man halt über eine Dauer von einem Jahr zwei Helmsorten.

Ein Jahr ist ja nichts. In der Zeit haben ja noch nichtmals alle gemerkt, dass sich überhaupt was ändert. Bei uns gibt es noch ein paar Leute (OK, das sind wirklich extrem wenige), die haben noch Exemplare der Erstausstattung von der Dienstkleidung. Wir sind 1975 eingemeindet worden...

Gruß,
Henning


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen532798
Datum04.01.2009 15:5614147 x gelesen
Das können wir in NRW besser: Da schaffen es etliche hauptamtliche Feuerwehren, dass noch nicht mal in der gleichen Feuerwehr ein Dienstgradabzeichen immer dasselbe bedeutet. So können einige Brandmeister je nach Jacke (alt: 3 Streifen, neu: 1 Streifen) entscheiden, ob sie in A7 oder A9 aus dem Haus gehen...


Gruß

A.

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AutorUdo 8W., Dinslaken / NRW532804
Datum04.01.2009 16:2413872 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamSo können einige Brandmeister je nach Jacke (alt: 3 Streifen, neu: 1 Streifen) entscheiden, ob sie in A7 oder A9 aus dem Haus gehen...

Der RdErl ist vom 16.11.02, naja, was sind schon 6 Jahre.


Gruß

Udo Walbrodt

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg532811
Datum04.01.2009 16:4814158 x gelesen
Hallo Andreas, Hallo Forum,

Geschrieben von Andreas Bräutigam
Das können wir in NRW besser: Da schaffen es etliche hauptamtliche Feuerwehren, dass noch nicht mal in der gleichen Feuerwehr ein Dienstgradabzeichen immer dasselbe bedeutet. So können einige Brandmeister je nach Jacke (alt: 3 Streifen, neu: 1 Streifen) entscheiden, ob sie in A7 oder A9 aus dem Haus gehen...
Da können wir locker Mithalten.
Es gibt Feuerwehren, da werden neue Rangabzeichen nur bei Beförderung ausgegeben.
Als sitzen 2 FWA der gleichen Feuerwehr mit 2 Roten Winkel nebeneinander.
1x Löschmeister (alt) = Gruppenführer
1x Oberfeuerwehrmann (neu) = Truppführer.

Aber wie heißt es so schön:
Jeder Vorgesetzte fragt sich: "Wie Motiviere ich meine Leute?"
Aber keine fragt sich: "Was habe ich getan um sie zu demotivieren?"


Gruß
Michael

PS: Als das ganze weglassen, dann gibt es darüber keinen Ärger. :-)


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen532818
Datum04.01.2009 17:5213814 x gelesen
Geschrieben von Udo WalbrodtDer RdErl ist vom 16.11.02, naja, was sind schon 6 Jahre.

Eben, die betreffende FW hat 2002 angefangen, alle neuen Jacken nach neuem Modell auszustatten. Nur wechselt man halt seine Jacken nicht so oft...


Gruß

A.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW532918
Datum05.01.2009 09:0413871 x gelesen
Geschrieben von Udo WalbrodtDavon war ich auch überrascht aber die Laufzeit von Hemden und Pullovern ist überschaubar und am Einzelpreis für die Schulterklappen sollte es nicht scheitern. Mir sind auch nicht so viele Feuerwehren bekannt die bisher die Schulterklappen nutzten.

machen etliche schon viele Jahre (auf Hemden und auf "Bw-Marine-Pullover").


Geschrieben von Udo WalbrodtDa habe ich bisher nur Anmerkungen zur Farbe des Schriftzuges gehört. Das wäre ja noch änderbar.

Die "gefühlte Ablehnung" des Schriftzugs im Kreis diverser Kollegen in einem Seminar in MS war unüberhörbar....


Geschrieben von Udo WalbrodtAußerdem war es doch immer gewünscht das eine klare Unterscheidung zur neuen blauen Pol Uniform besteht. Das kann nun jeder der auch lesen kann.

Klar - und wie nah musst Du dafür davor stehen?


Geschrieben von Udo WalbrodtGlauben tu ich gar nichts mehr, aber wenn alle ein bisschen Willen zeigen .....

genau, wie bei der Umsetzung der 1. Typenreduzierung (die einzige die bisher sinnvoll gewesen wäre....)


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW532919
Datum05.01.2009 09:0513753 x gelesen
Geschrieben von Udo WalbrodtDer RdErl ist vom 16.11.02, naja, was sind schon 6 Jahre.

wo steht, dass der umgesetzt werden muss (m.W. ist das nur eine Empfehlung) und v.a. wer kontrollierts?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUdo 8W., Dinslaken / NRW532968
Datum05.01.2009 11:2613673 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinowo steht, dass der umgesetzt werden muss (m.W. ist das nur eine Empfehlung) und v.a. wer kontrollierts?

Habe ich gar nicht gesagt, wenn ich einen Erlass anführe dann kann man davon ausgehen das ich den auch kenne ;-)

Zitat Erlass
"An der Dienstkleidung sollen .....
Empfehlung für die Dienstgradabzeichen .... s. Anlage 1 bis 3"

Warum muss man unbedingt alles kontrollieren, bzw. soll die Bez.Reg durch die Wachen laufen und den Dienstgrad mit den Streifen vergleichen.

Wenn irgendeine FW von A7 bis A9 drei Streifen trägt ist mir das herzlich egal. Wir haben 2003 umgestellt, war eine kleine Vfg. und bei 40 Mann A7/A8 auch überschaubar. Gar nichts tun und mal schauen was der einzelne sich auf die Jacke näht geht natürlich auch.

Damit ich aber nicht falsch verstanden werde, ich hielt die Änderung 2002 ein bzw. drei Streifen für überflüssig und sehr unglücklich. Ändert aber nichts anderen Umsetzung da es Blödsinn wäre für 60 Mann eine stadtinterne Regelung anzufangen weil einem die Empfehlung nicht passt.


Gruß

Udo Walbrodt

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AutorUdo 8W., Dinslaken / NRW532971
Datum05.01.2009 11:5113702 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoDie "gefühlte Ablehnung" des Schriftzugs im Kreis diverser Kollegen in einem Seminar in MS war unüberhörbar....

Klar - und wie nah musst Du dafür davor stehen?


Nur zur Klarstellung, war weder an der Bekleidungsordnung beteiligt noch möchte ich sie hier im Detail vertreten. Habe aber noch nicht verstanden wo das Problem mit dem Schriftzug ist.


Gruß

Udo Walbrodt

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AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern532974
Datum05.01.2009 12:0513822 x gelesen
Hi,

zwar leicht OT, aber den kann ich mir nicht verkneifen ;-)

Geschrieben von Michael BayerAls das ganze weglassen, dann gibt es darüber keinen Ärger. :-)


Volle Zustimmung, ist bei uns (da in Bayern freigestellt, ob Dienstgrade vergeben werden) schon Jahrzehnte so und ich hab bis heute noch keinen Dienstgrad, Dienstgradabzeichen o.ä. vermisst...


mkG
Adrian Ridder

atemschutzunfaelle.eu LIVE 2009 - Infos zum Programm online

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW532997
Datum05.01.2009 13:4413894 x gelesen
Geschrieben von Udo WalbrodtHabe aber noch nicht verstanden wo das Problem mit dem Schriftzug ist.

ich - und etliche andere - eher nicht, wo das Problem OHNE Schriftzug liegt... (den Du im übrigen an der Uniform auch nur von vorn, nicht von der Seite und nicht von hinten aus der Nähe lesen kannst)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUdo 8W., Dinslaken / NRW533005
Datum05.01.2009 14:0813642 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinoich - und etliche andere - eher nicht, wo das Problem OHNE Schriftzug liegt...

Ob das -ohne- für andere ein Problem ist weiß ich nicht, gehe aber davon aus, das der der es nicht möchte seine entsprechende Stellungnahme abgegeben hat.


Gruß

Udo Walbrodt

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AutorUdo 8W., Dinslaken / NRW533068
Datum05.01.2009 18:1713586 x gelesen
Vorschlag zur „Güte“, obwohl die "Ungüte" gar nicht vorhanden war.

Was wäre denn wenn einer mal alle Modelle der verschiedenen Hersteller anfordert und wir eine Art Messe der Dienstkleidung machen. Irgendwo in der Mitte von NRW (z.B. Do, K, D). Allerdings nur die Modelle die auch wirklich dem dann gültigen Erlass entsprechen (über den Schriftzug kann man ja hinwegsehen ;-).

Z. Zt. müssen wir feststellen das die Anbieter momentan alles mögliche unter dem Begriff „Erlass NRW“ vorstellen und es eine mühselige Arbeit ist die einzelnen Angebote mit dem Erlassentwurf zu vergleichen. Und hier besteht die Gefahr, dass die die umstellen wollen das falsche bekommen, natürlich unbeabsichtigt durch den Anbieter (ich glaube immer an das Gute im Menschen).

Wenn der ein oder andere im Vorfeld einen Fachmann zur Vorprüfung abstellt haben wir in kürzester Zeit eine vernünftige Übersicht. Ein solches Verfahren müsste doch auch bei den Anbietern auf fruchtbaren Boden fallen.


Gruß

Udo Walbrodt

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW533152
Datum05.01.2009 23:2113585 x gelesen
Geschrieben von Udo WalbrodtZ. Zt. müssen wir feststellen das die Anbieter momentan alles mögliche unter dem Begriff „Erlass NRW“ vorstellen

das dürfte daran liegen, dass da unterschiedlichste Info-Stände vorliegen dürften....


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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