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| Thema | BOS-Sprechfunklizenz (war: Pageboy 2 Mithören programmieren) | 6 Beträge | |||
| Rubrik | Kommunikationstechnik | ||||
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 532649 | |||
| Datum | 03.01.2009 20:55 | 5330 x gelesen | |||
| Mahlzeit! Geschrieben von Michael Weyrich Geht bis zum Entzug der BOS- Sprechfunklizenz! Wo ist denn überhaupt Erteilung und Entzug dieser Lizenz rechtlich geregelt? Gruß, Henning | |||||
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| Autor | Stef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 532660 | |||
| Datum | 03.01.2009 21:56 | 3347 x gelesen | |||
| TKG BOS-Richtliniefrühere Bezeichnung: "Vorschriften zum Errichten und/oder Betreiben von Funknetzen oder Funkanlagen des nicht-. öffentlichen mobilen Landfunks" (VornömL .) Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | |||||
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| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 532664 | |||
| Datum | 03.01.2009 22:17 | 3198 x gelesen | |||
| Hallo! Geschrieben von Stefan Jurgahn TKG und wo steht da jeweils etwas von der (personenbezogenen) Erteilung bzw. dem Entzug einer Lizenz? suchend, Henning | |||||
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| Autor | Stef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 532675 | |||
| Datum | 03.01.2009 22:59 | 3189 x gelesen | |||
| Hallo Henning, es gibt keine "Lizenz" im Sinne eines Führerscheins. Es wird eine personenbezogene Verpflichtung nach Verpflichtungsgesetz für jeden Teilnehmer erstellt und diese Verpflichtung ist praktisch eine Art "Teilnehmerlizenz" Verpflichtungsgesetz Die Verpflichtung ist in der PVD 810.3 exemplarisch als Muster hinterlegt, hier kommen folgende Paragraphen zur Anwendung: § 201 Abs. 3 StGB: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes § 203 Abs. 2 StGB: Verletzung von Privatgeheimnissen § 331 StGB: Vorteilsannahme § 332 StGB: Bestechlichkeit § 353 b StGB: Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderer Geheimhaltungspflicht § 358 StGB: Nebenfolgen §§ 89, 148 TKG: Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen Auf Grundlage der Gesetze ist dir strafrechtliche Verfolgung sicher und dir kann eine Teilnahme am nichtöffentlichen mobilen Lanfunk untersagt werden. Ich hoffe das konnte Dir helfen Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | |||||
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| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 532699 | |||
| Datum | 04.01.2009 00:46 | 3184 x gelesen | |||
| Hallo! Geschrieben von Stefan Jurgahn es gibt keine "Lizenz" im Sinne eines Führerscheins Das ist ja auch mein Kenntnisstand. Da hier aber ganz selbstverständlich davon gesprochen wurde und ja auch alles ganz klar war, wollte ich aber doch nochmal nachgefragt haben... Geschrieben von Stefan Jurgahn Auf Grundlage der Gesetze ist dir strafrechtliche Verfolgung sicher für möglich stimme ich dir sofort zu, für das sicher wurde ja schon von anderen (vergeblich) nach konkreten Fällen gefragt... Geschrieben von Stefan Jurgahn ir kann eine Teilnahme am nichtöffentlichen mobilen Lanfunk untersagt werden. gibts denn wenigstens dafür eine Fundstelle, abgesehen von rein dienstlichen Dingen wie einem "du fasst nie wieder ein FuG an" vom LdF? Gruß, Henning | |||||
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| Autor | Stef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 532702 | |||
| Datum | 04.01.2009 01:14 | 3134 x gelesen | |||
| Hier gibt es eine ganz interessante Fallzusammenstellung was illigales Abhöhren mit Scannern betrifft. Link Es gibt wohl Einzelfälle, aber die rechtliche Durchsetzung erscheint schwierig. Persönlich ist mir kein Fall bekannt indem ein Anghörger einer HiOrg oder FW verurteilt worden wäre...ich such noch mal ein bisschen ;-) Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | |||||
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