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ThemaBenutzung einer Atemschutzstrecke5 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorWilh8elm8 S.8, Kierspe / NRW533349
Datum06.01.2009 14:584732 x gelesen
Benutzung einer Atemschutzstrecke
hier mal eine Frage in die Runde, ich habe mich mit einem Feuerwehrmann unterhalten zum Thema Atemschutz und der jährlichen Gewöhnungsübung auf einer Atemschutzstrecke, er hat mit gesagt , dass er Verantwortlich ist, für die Strecke wenn die Feuerwehr XYZ auf die Kreis eigene Strecke fährt diese ist in Iserlohn, Kreis MK, Land NRW.

Er sagt mir, dass er nur aufschließt und die Kameraden danach Üben, ich kenne das aus meiner aktiven Zeit ganz anders und die FwDV 7 sagt doch hier auch was anderes aus, auch die UVV, oder liege ich da falsch.(er ist kein Atemschutzgerätewart)

Habe hier einmal einen Link aus Hessen wo ich früher meinen Dienst gemacht habe, hier steht sogar ein Arzt und ein Sani in Bereitschaft, wie ist es den bei euch in der Feuerwehr und Kreisen geregelt.

Ich bin ein Link


Wilhelm Sperling

Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG
Beiträge von mir sind meine persönliche Meinung, da ich keiner Feuerwehr mehr angehöre, sage ich hier was ich zu dem Thema Feuerwehr denke aus ganz privaten Stücken.

Es gibt Feuerwehr die brauchen kein Wissen aus 35 Jahre aktiven Dienst.

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AutorPhil8ipp8 F.8, Johannesberg / Bayern533363
Datum06.01.2009 15:252491 x gelesen
Hallo,

bei uns im LK, bei einem Streckendurchgang sind immer noch Atemschutzgerätewarte/Ausbilder da, die alles leiten und kontrollieren, also auch vom "Kontrollzentrum" aus. Auch steht immer ein Rucksack mit Defi etc bereit soweit ich mitbekomme, da in dieser Strecke es schon zu einem Zwischenfall 2003 gekommen ist.


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AutorTobi8as 8L., Riegelsberg / Saarland533369
Datum06.01.2009 15:362299 x gelesen
Hallo Wilhelm,

reden wir von der jährlichen Belastungsübung nach FWDV7 oder einer
Geschrieben von Wilhelm Sperlingjährlichen Gewöhnungsübung
?

Bei den Belastungsübungen sind auf der Strecke die wir besuchen auch immer Kräfte der BF (RettAss) vor Ort.

Mal abgesehen von der ärztlichen Betreuung bin ich auch der Meinung das die Übenden schon etwas geführt werden sollten und man auch eine kleine Vor- und Nachbesprechung machen sollte. Daher sollte schon ein AGW oder ein Ausbilder vor Ort sein.


Gruß aus dem Saarland

t0bias
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alles nur meine private Meinung

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen533453
Datum06.01.2009 19:192184 x gelesen
Geschrieben von Wilhelm Sperling
die FwDV 7 sagt doch hier auch was anderes aus, auch die UVV
Was sagen denn deiner Meinung nach FwDv7 und UVV dazu aus? Ich hab da nix gefunden....

Geschrieben von Wilhelm Sperling
hier steht sogar ein Arzt und ein Sani in Bereitschaft
Das ist auch aufgrund der (außergewöhnlichen) Belastung mehr als sinnvoll, mind. sollte meiner Meinung nach ein AED bereit stehen.
Leider hilft aber auch das nicht immer: Todesfall in der Atemschutzstrecke

Geschrieben von Tobias Lana
Daher sollte schon ein AGW oder ein Ausbilder vor Ort sein.
Der AGW ist ja auch nötig, zum Flaschen füllen...., aber was soll der Ausbilder da?! Ist vom Grundsatz her ja schließlich keine Ausbildung....

Geschrieben von Tobias Lana
man auch eine kleine Vor- und Nachbesprechung machen sollte.
Die wollen aber leider manche gar nicht haben, ganz getreu dem Motto: "was will der von mir, bin doch schon groß/kein Anfänger!"
Trotzdem werden alle bei den von mir geleiteten Belastungsübungen vorher vergattert. Ganz einfach weil wir alle ja wissen, wie mancherorts die laufende Ausbildung durchgeführt wird und dann werden schon gerne mal die grundlegenden Dinge "vergessen". Erwähnt man diese Dinge nicht, werden die entsprechenden Fehler prompt gemacht, angefangen schon beim Aufsetzen der Maske/Maskendichtprobe.


Geschrieben von Wilhelm Sperling
wie ist es den bei euch in der Feuerwehr und Kreisen geregelt
vor Ort sind bei uns:
- Kreisausbilder => Führen der Anlage/(Fach-)Aufsicht in der Strecke
- Leiter Atemschutz der jeweiligen Stadt/Gemeinde => Verantwortlich für die Belastungsübung

Was stellst du dir denn vor, Wilhelm?


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

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Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorPhil8ipp8 F.8, Johannesberg / Bayern533464
Datum06.01.2009 19:462070 x gelesen
Geschrieben von ---Lars Tiedemann---

Der AGW ist ja auch nötig, zum Flaschen füllen...., aber was soll der Ausbilder da?! Ist vom Grundsatz her ja schließlich keine Ausbildung....

Bei uns werden die "Aufsichtspersonen", vom Kreis gestellt (mit den Verantwortungsbereichen bin ich mir nicht sicher) und diese machen,also bis jetzt alle die mit denen ich dort zu tun habe beides, also Ausbildung und Streckendurchgang.
Was ich auch für sehr sinnvoll erachte, denn man KÖNNTE ja evtl es miteinander verknüpfen, man lernt ja nie aus. ;)


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 06.01.2009 14:58 ., Kierspe
 06.01.2009 15:25 ., Johannesberg
 06.01.2009 15:36 Tobi7as 7L., Riegelsberg
 06.01.2009 19:19 Lars7 T.7, Oerel
 06.01.2009 19:46 ., Johannesberg
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