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ThemaVerbandkasten18 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen533529
Datum06.01.2009 20:577117 x gelesen
Moin,

als RA und Krpfl. habe ich die Nachschau des Sanitätsgeräts auf Auge gedrückt bekommen (was mir auch ganz recht ist).

Nun sind unsere FW-Verbandkästen auf neuestem Stand, und die vorherigen Inhalte im Museum. Bei weiterer Durchsicht der Fahrzeuge ist mir aufgefallen, daß außer den besagten FW-Verbandkästen auch KFZ-Verbandkästen auf zwei der vier Fahrzeuge vorhanden wahren(welche aus Altergründen SOFORT aus dem aktiven Dienst ausschieden) .

Meine Frage ist nun, ob der FW-VK den Kfz-VK ersetzt oder ergänzt, sprich: Muss ich nun noch mehr Verbandmaterial zum Vergammeln auf die Fahrzeuge packen oder reicht das alleinige Vorhanden sein der FW-VK straßenverkehrsrechtlich aus.

Ich werde veranlassen, daß euch mein Dank bereits jetzt ereilt.

Gruß

Lutz


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AutorAlex8and8er 8 R.8, Hof / Bayern533535
Datum06.01.2009 21:035113 x gelesen
Ich denke nicht, dass der Fw-VK den KFZ-Verbandkasten ersetzt ... ein KFZ muß grundsätzlich ein Behältniß nach DIN-schmeißmichtot mitführen ...
selbst ein RTW ..


Bitte niemals den Sand in den Kopf stecken !

Gruß,
Alexander "Truthahn" Rosenthal

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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz533538
Datum06.01.2009 21:055032 x gelesen
Geschrieben von Lutz RichterMeine Frage ist nun, ob der FW-VK den Kfz-VK ersetzt oder ergänzt, sprich: Muss ich nun noch mehr Verbandmaterial zum Vergammeln auf die Fahrzeuge packen oder reicht das alleinige Vorhanden sein der FW-VK straßenverkehrsrechtlich aus.

Schauen wir dafür mal in die STVZO:

Geschrieben von StVZO § 35h Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen
(1) In Kraftomnibussen sind Verbandkästen, die selbst und deren Inhalt an Erste-Hilfe-Material dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 entsprechen, mitzuführen, und zwar mindestens
1.
ein Verbandkasten in Kraftomnibussen mit nicht mehr als 22 Fahrgastplätzen,
2.
2 Verbandkästen in anderen Kraftomnibussen.
(2) Verbandkästen in Kraftomnibussen müssen an den dafür vorgesehenen Stellen untergebracht sein; die Unterbringungsstellen sind deutlich zu kennzeichnen.
(3) In anderen als den in Absatz 1 genannten Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern, Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie anderen Zug- oder Arbeitsmaschinen, wenn sie einachsig sind, ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 entspricht. Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muß, daß es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt.
(4) Abweichend von Absatz 1 und 3 darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt.


Es geht um den Feuerwehrverbandkasten DIN 14142?
Das Behältnis dürfte den anforderungen der StVZO entsprechen.
Vergleiche mal das Inhaltsverzeichnis eines Kfz-Verbandkasten (DIN 13164) mit dem Inhalt euren Kastens. Wenn du da zu dem Entschluss kommst, dass das Material gleicher Art, Menge und Beschaffenheit wie in der DIN 13164 ist (oder noch etwas mehr) sollte es vollkommen ok sein nur den Feuerwehr-Verbandkasten mitzuführen.

Zu beachten ist dann natürlich, dass dieser Kasten _immer_ mitgeführt werden muss wenn das Fahrzeug im Geltungsbereich der StVZO bewegt wird. Also auch bei einer Werkstattfahrt.


Grüße, Manuel


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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen533540
Datum06.01.2009 21:054827 x gelesen
Geschrieben von Lutz Richteroder reicht das alleinige Vorhanden sein der FW-VK straßenverkehrsrechtlich aus.

Wenn du den Inhalt des KFZ-Verbandkastens incl. PVC Handschuhe, EH Anleitung und Inhaltsverzeichnis dabei hast reicht das aus.
Ich würde die 8 EUR für einen KFZ Verbandkasten Investieren und mir überlegen ob ich noch mehr Verbandmaterial brauche.

Gruß
Ingo


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg533541
Datum06.01.2009 21:064857 x gelesen
Geschrieben von Lutz RichterMeine Frage ist nun, ob der FW-VK den Kfz-VK ersetzt oder ergänzt,

Im Zweifel nein, da das Fahrzeug ja auch mal unbeladen, mit Fremdpersonal (Werkstatt),... unterwegs sein könnte. Selbst RTW haben den KfzVK an Bord.

Und einen KfzVK bekomme ich für 10€.


Geschrieben von Lutz RichterMuss ich nun noch mehr Verbandmaterial zum Vergammeln auf die Fahrzeuge packen

Vergammeln würde ich es nicht nennen. Ich würde es eher als vorausschauende Beschaffung von zukünftigem Übungsmaterial bezeichnen ;-)


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz533543
Datum06.01.2009 21:074873 x gelesen
Hi Lutz,
Du musst definitiv Kfz Verbandskasten und FW-EH Kasten nach Norm mitführen. Ist eigentlich unsinnig, aber nach StVZo leider ein muss.
Hier mit Suche ...schon öfters gefragt

Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorMich8ael8 S.8, Neustadt an der Aisch / Bayern533544
Datum06.01.2009 21:094838 x gelesen
Meines Wissens nach braucht man beide am Fahrzeug.

Den FW-VK laut Normbeladung z.B LF und den normalen Kfz-VK laut den Vorschriften aus dem Bereich der StVO , also wie im normalen PKW.


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AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen533551
Datum06.01.2009 21:185068 x gelesen
Moin,

genau das ist das Problem, im RTW ist es der Krankenkraftwagen-Verbandkasten (Nach eigener DIN) . Mal wird gesagt (und vom TÜV abgenommen) daß der KrKW-VK den KFZ-VK ersetzt , weil der RTW ein Sonder-KFZ ist und auch einen besonderer Verbandkasten benötigt, aber nicht als Zusatzbeladung, sondern grundsätzlich. Andere Aussagen lauten gegenteilig.

Da unsere Fahrzeuge allesamt So.Kfz Feuerwehr sind gibt es da bestimmt auch wieder 2 Meinungen. Interessant sind da wieder einschlägige Vorschriften, weniger die DIN, da Feuerwehrfahrzeuge auch abweichend der DIN bestückt werden können, ohne daß es eine Ordnungswiederigkeit darstellt. Das wäre andersrum endlich mal eine Möglichkeit den "Edelschrott" einer sinvolleren verwendung zu zu führen, und für das Geld mal vernünftige Sanitätsausrüstung wie Beatmungsbeutel, O2, Absaugung etc. zu beschaffen.

Aber das ist ein anderes Thema, mir ist zunächst wichtig, daß sich kein Kamerad mit einem OW-Verfahren in der tasche bei mir einfindet, und mich fragt, wo der KFZ-VK ist.

Dank und Gruß

Lutz


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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz533552
Datum06.01.2009 21:194754 x gelesen
Ich muss mich revidieren, Danke Manuel :-)

letze Änderung seit September 2008:

§ 35h StVZO
Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen
B. (Fahrzeuge)
III. (Bau- und Betriebsvorschriften)
2. (Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger)


(1) In Kraftomnibussen sind Verbandkästen, die selbst und deren Inhalt an Erste-Hilfe-Material Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 entsprechen, mitzuführen, und zwar mindestens 1.
ein Verbandkasten in Kraftomnibussen mit nicht mehr als 22 Fahrgastplätzen,
2.
2 Verbandkästen in anderen Kraftomnibussen.


(2) Verbandkästen in Kraftomnibussen müssen an den dafür vorgesehenen Stellen untergebracht sein; die Unterbringungsstellen sind deutlich zu kennzeichnen.

(3) In anderen als den in Absatz 1 genannten Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern, Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie anderen Zug- oder Arbeitsmaschinen, wenn sie einachsig sind, ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 entspricht. Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muss, dass es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt.

(4) Abweichend von Absatz 1 und 3 darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt.



"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen533565
Datum06.01.2009 21:404794 x gelesen
Danke, besonders für den STVO-Auszug. Demnach reicht der FW-Verbandkasten (DIN14142) aus, da er der Mindestanforderung lt. DIN 13164 (Kfz-VK) entspricht bzw. diese übertrifft.

Zitat:

ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit MINDESTENS Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998.

Folglich werde ich mir den Weg zum OBM sparen können.

Aber nuntrotzdem die Frage, es haben einige ein eindeutiges Ja zum zusätzlichen Kfz.-VK gegeben. Wie kommt es , das trotz des eindeutigen Gesetzestextes immer wieder anderslautende Aussagen auftreten. Das soll bitte nicht als Vorwurf verstanden werden, aber es interessiert mich einfach, wie solche Auffassungen zu stande kommen.

Nochmal vielen Dank

Lutz


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg533574
Datum06.01.2009 21:594874 x gelesen
Geschrieben von Lutz RichterAber nuntrotzdem die Frage, es haben einige ein eindeutiges Ja zum zusätzlichen Kfz.-VK gegeben. Wie kommt es , das trotz des eindeutigen Gesetzestextes immer wieder anderslautende Aussagen auftreten. Das soll bitte nicht als Vorwurf verstanden werden, aber es interessiert mich einfach, wie solche Auffassungen zu stande kommen.



Weil die EH-Ausstattung des FwKfz nicht immer an Bord ist und ggf. nicht durch jeden gefunden wird. z.B. der Kfz-Mechaniker der das Ding zum TÜV fährt, die Überführungsfahrt zum Hersteller zu einer Revision,...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen533583
Datum06.01.2009 22:104729 x gelesen
Glaube mir, die KFZ-VK waren noch Viiiiieel besser versteckt, ich selber habe sie erst nach einem Jahr entdeckt, wo ich mal die Warnwesten vernünftig zusammen legen wollte *g*.

Gruß und vorläufig gute Nacht ;-)

Lutz


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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz533596
Datum06.01.2009 22:194648 x gelesen
Ich meine das hätte mal so in den Normen gestanden...bin mir aber nicht sicher
Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen533610
Datum06.01.2009 22:374679 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Lutz RichterMeine Frage ist nun, ob der FW-VK den Kfz-VK ersetzt oder ergänzt,

gab da mal ein Schreiben des TÜV in Filderstadt (?), dass der Verbandkasten nach DIN 14142 ausreicht und KEIN zusätzlicher Kfz-Verbandkasten noch mitgeführt werden muss.
Vielleicht hat das ja jemand noch zur Hand...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorAlex8and8er 8T., Mannheim / Baden-Württemberg533616
Datum06.01.2009 22:404710 x gelesen
Hallo,

um bei einer evtl. Fahrzeugkontrolle (ist uns im Konvoifahren schon passiert) der Polizei nicht lange argumentieren und erklären zu müssen, würde ich den normalen DIN-Kfz.-Verbandkasten im FW-Fahrzeug belassen.
Auch TÜV-Prüfer sind nur Menschen, und könnten evtl. erst mal Probleme machen, wenn nicht "Ihre" DIN-Norm auf der Kiste steht.
Aus diesem Grund haben wir im Privat-PKW auch einen DIN-Verbandkasten und halt als exktra noch eine San.-Tasche. Da ist halt das Verbandmaterial etwas abgespeckt drin, da der Verbandkasten ja dann mit genutzt werden kann.

Um sich die Arbeit des checkens etwas zu erleichtern, kann man ja beide Kästen mit den gleichen Haltbarkeitsdaten ausstatten (Sammelbestellung für beide Kästen).

Kommt immer gesund wieder

Alex


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 533640
Datum07.01.2009 05:204763 x gelesen
Mahlzeit

Geschrieben von Lutz Richterenau das ist das Problem, im RTW ist es der Krankenkraftwagen-Verbandkasten (Nach eigener DIN) . Mal wird gesagt (und vom TÜV abgenommen) daß der KrKW-VK den KFZ-VK ersetzt , weil der RTW ein Sonder-KFZ ist und auch einen besonderer Verbandkasten benötigt, aber nicht als Zusatzbeladung, sondern grundsätzlich. Andere Aussagen lauten gegenteilig.


Und was passiert wenn du den RTW leer in die Werkstatt überführst?

Geschrieben von Lutz RichterDa unsere Fahrzeuge allesamt So.Kfz Feuerwehr sind gibt es da bestimmt auch wieder 2 Meinungen.

Meine bescheidene Auffassung zu dem Thema:

Fzg muss Verbandsmaterial nach DIN XYZ mitführen.
Fzg führt aber deutlich mehr Material mit.
Ich würde das Material in eine Tabelle auflisten und markieren was zur "Verbandkastenbeladung" gehört". Was fehlt muss natürlich ergänzt werden.

Den Schriebselschrieb würde ich einlaminieren und auf Fahrzeug legen.


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

Ich bin ein Freund der klaren Worte

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 533641
Datum07.01.2009 05:264687 x gelesen
Geschrieben von Stefan JurgahnDu musst definitiv Kfz Verbandskasten und FW-EH Kasten nach Norm mitführen. Ist eigentlich unsinnig, aber nach StVZo leider ein muss.

So definitv ist der Link nicht. Wenn ich sicherstelle das immer der Feuerwehrverbandkasten auf dem Fahrzeug ist dann brauche ich es nicht.

Ich kenne Firmen da ist zum Teil so ein Verbandkoffer auf dem Fahrzeug, weil das Unternehmen da schon gefühlte 10 Millionen gekauft hat. Und nun?


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen533660
Datum07.01.2009 08:374732 x gelesen
Geschrieben von Lutz Richterim RTW ist es der Krankenkraftwagen-Verbandkasten (Nach eigener DIN)

Ist seit der Einführung der DIN EN 1789 (das war erst vor 9 Jahren) nicht mehr vorgeschrieben

Gruß
Ingo


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 06.01.2009 20:57 Lutz7 R.7, Weener
 06.01.2009 21:03 Alex7and7er 7 R.7, Hof
 06.01.2009 21:18 Lutz7 R.7, Weener
 07.01.2009 05:20 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 07.01.2009 08:37 Ingo7 z.7, LK Harburg
 06.01.2009 21:05 ., Westerwald
 06.01.2009 21:05 Ingo7 z.7, LK Harburg
 06.01.2009 21:06 Chri7sti7an 7F., Wernau
 06.01.2009 21:07 Stef7an 7J., Birlenbach
 07.01.2009 05:26 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 06.01.2009 21:09 Mich7ael7 S.7, Neustadt an der Aisch
 06.01.2009 21:19 Stef7an 7J., Birlenbach
 06.01.2009 21:40 Lutz7 R.7, Weener
 06.01.2009 21:59 Chri7sti7an 7F., Wernau
 06.01.2009 22:10 Lutz7 R.7, Weener
 06.01.2009 22:19 Stef7an 7J., Birlenbach
 06.01.2009 22:37 Chri7sti7an 7F., Fürth
 06.01.2009 22:40 Alex7and7er 7T., Mannheim
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