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ThemaMitnahme von Privatpersonen im Feuerwehrfahrzeugen14 Beträge
RubrikUnfallverhütung
 
AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW534007
Datum08.01.2009 11:089521 x gelesen
Hallo Forum,

immer wieder hört man das Privatpersonen im Feuerwehrfahrzeugen nicht versichert sind. Was bedeutet dies genau? Bleiben sie im Falle eines Unfalles auf den Kosten sitzen? Dürfen nicht Feuerwehrangehörige im Feuerwehrfahrzeugen mitgenommen werden? Es geht nicht um die Mitnahme von Kindern beim Tag der offenen Türe.

Fallbeispiel mir selber passiert:

Ich bin mit unserem ELW 1 auf Dienstfahrt und sehe einen Freund am Straßenrand laufen. Da er in die gleiche Richtung wollte wie ich gefahren bin, habe ich ihn ein Stück mitgenommen. Bevor Diskussionen wegen Sprit aufkommen. Ich bin keinen Umweg gefahren. Was wäre im Falle eines Unfalles?


MkG Axel


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Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!!


ICQ: 84523418

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Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!!

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern534012
Datum08.01.2009 11:316539 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Axel UrbanBleiben sie im Falle eines Unfalles auf den Kosten sitzen?

Warum sollte jemand durch das bloße Betreten eines Feuerwehrfahrzeug seinen Kranken-/ Unfall- oder sonstigen Versicherungsschutz verlieren?


Geschrieben von Axel UrbanDürfen nicht Feuerwehrangehörige im Feuerwehrfahrzeugen mitgenommen werden?
Mir ist kein diesbezügliches Verbot bekannt.


Grüße
Magnus

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AutorAdri8an 8H., Lippstadt / NRW534014
Datum08.01.2009 11:346786 x gelesen
Geschrieben von Axel UrbanIch bin mit unserem ELW 1 auf Dienstfahrt und sehe einen Freund am Straßenrand laufen. Da er in die gleiche Richtung wollte wie ich gefahren bin, habe ich ihn ein Stück mitgenommen. Bevor Diskussionen wegen Sprit aufkommen. Ich bin keinen Umweg gefahren. Was wäre im Falle eines Unfalles?

Eins scheint bei diesem Fallbeispiel sicher: Dein Freund ist definitiv nicht über die Feuerwehr-Unfallkasse versichert. Er ist weder versicherte Person noch handelt es sich bei ihm um eine Versicherte Tätigkeit. Er wird sich im Schadensfall an seine Krankenversicherung halten müssen.

Sollte bei dem Unfall ein schuldhaftes Verhalten vom Unfallverursacher vorliegen (i.d.R. grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz), wird die Krankenversicherung versuchen, sich ihren Aufwand zurückzuholen.

Du hingegen bist im Fall versicherte Person und führst eine versicherte Tätigkeit durch, also kommt die Unfallkasse dafür auf. Bei einem Umweg könnte es sein, dass die versicherte Tätigkeit nicht mehr gegeben ist. Dann käme deine Krankenversicherung auf.

Auch hier gilt wie bei der Privatperson: Bei schuldhaftem Verhalten des Verursacher könnte der in Regress genommen werden.

EinGeschrieben von Axel UrbanBleiben sie im Falle eines Unfalles auf den Kosten sitzen?

Niemand bleibt auf seinen Kosten sitzen! Aber wie immer im Leben: Wer sich schulhaft verhält, kann dafür in Regress genommen werden!


Ich kenn' die Hälfte von euch nicht' halb so gut wie Ichs gern' möchte und ich mag weniger als die Hälfte euch auch nur halb so gern wie Ihr's verdient. (Bilbo Beutlin)

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AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW534028
Datum08.01.2009 12:166067 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Adrian HorbertEins scheint bei diesem Fallbeispiel sicher: Dein Freund ist definitiv nicht über die Feuerwehr-Unfallkasse versichert.Ok, das war mir klar. :)

Geschrieben von Adrian HorbertEr wird sich im Schadensfall an seine Krankenversicherung halten müssen. Also ganuso als wenn ich ihn in meinem Privat-PKW mitgenommen hätte?


MkG Axel


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio534038
Datum08.01.2009 12:475967 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Adrian HorbertEr wird sich im Schadensfall an seine Krankenversicherung halten müssen.

Sollte bei dem Unfall ein schuldhaftes Verhalten vom Unfallverursacher vorliegen (i.d.R. grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz), wird die Krankenversicherung versuchen, sich ihren Aufwand zurückzuholen.


Dafür hat der Fahrzeughalter ja seine PKW-Haftpflichtversicherung.

Geschrieben von Adrian HorbertDu hingegen bist im Fall versicherte Person und führst eine versicherte Tätigkeit durch,

Das fahren eines Feuerwehrfahrzeugs alleine ist nicht grundsätzlich eine versicherte Tätigkeit.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...."

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio534039
Datum08.01.2009 12:486048 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Axel UrbanAlso ganuso als wenn ich ihn in meinem Privat-PKW mitgenommen hätte?

Genau. Warum sollte es auch anders sein?


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...."

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AutorAdri8an 8H., Lippstadt / NRW534043
Datum08.01.2009 13:085823 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierDas fahren eines Feuerwehrfahrzeugs alleine ist nicht grundsätzlich eine versicherte Tätigkeit

Grundsätzlich nicht, aber in dem Fall schon: Er schreibt ja "Dienstfahrt" und nicht "Bier für meine Geburtstagsparty holen". Schwierig wird es sicher, wenn man einen Umweg fährt und der Unfall in der Situation dabei passiert. Der Umweg war ja dann nicht dienstlich begründet, da könnte sich die Unfallkasse querstellen.


Ich kenn' die Hälfte von euch nicht' halb so gut wie Ichs gern' möchte und ich mag weniger als die Hälfte euch auch nur halb so gern wie Ihr's verdient. (Bilbo Beutlin)

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AutorChri8sti8an 8H., Baden / Baden-Württemberg534049
Datum08.01.2009 13:225946 x gelesen
Hallo Christian,

brauche ich dafür eigentlich einen Personenbeförderungsschein oder für was ist der dann?

Christian


Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun.

Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hinterher mobbing betrieben wird.

WICHTIGER HINWEIS!
Die Beiträge, die ich hier im Forum auf www.feuerwehr.de schreibe und veröffentliche, sind lediglich für dieses Forum bestimmt. Ich untersage jegliches Kopieren und Wiederveröffentlichen, auch auszugsweise, ohne meine schriftliche Einwilligung.

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AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW534055
Datum08.01.2009 13:275631 x gelesen
Geschrieben von Adrian HorbertEr schreibt ja "Dienstfahrt" und nicht "Bier für meine Geburtstagsparty holen". Ich hatte Dienstfahrt geschrieben damit eigentlich zu verstehen ist, dass ich nicht sinnlos durch die Gegend gefahren bin. Alles andere könnte man auch unter Fahrerschulung abhaken...


MkG Axel


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AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW534105
Datum08.01.2009 16:455624 x gelesen
Hi

Geschrieben von Christi@n PannierGenau. Warum sollte es auch anders sein?Der Meinung war ich eigentlich auch immer. Aber es gibt halt ab uns zu Gerüchte die sich recht hartnäckig halten.


MkG Axel


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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg534122
Datum08.01.2009 17:295674 x gelesen
Nunja,
die Frage, die geklärt werden müsste, ist:
Fällt das Fahrzeug unter die Bestimmungen der Kraftfahrzeugrichtlinien NRW oder hat die zuständige Kommune ähnliche Regelungen (z.B. durch eine Dienstanweisung) für ihren Bereich und ihre Fahrzeuge erlassen?
(Hintergrund: Kommunen sind teilweise "Selbstversicherer", die wollen sich natürlich gegen Forderungen Dritter (z.B. Schmerzensgeld) absichern.)

Auszug "KFZ-Rl NRW"§ 16 Mitbenutzung durch Privatpersonen
Die Mitnahme von Privatpersonen hat grundsätzlich zu unterbleiben; sie ist nur zulässig, wenn die Dienstgeschäfte es erfordern und die mitfahrende Privatperson vor Fahrtantritt eine Erklärung über den Haftungsausschluß nach dem Muster der beiliegenden Anlage 4 unterschrieben hat;



Beste Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein: www.helferportal.org

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AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW534131
Datum08.01.2009 17:375411 x gelesen
Geschrieben von Udo BurkhardFällt das Fahrzeug unter die Bestimmungen der Kraftfahrzeugrichtlinien NRW oder hat die zuständige Kommune ähnliche Regelungen (z.B. durch eine Dienstanweisung) für ihren Bereich und ihre Fahrzeuge erlassen?
(Hintergrund: Kommunen sind teilweise "Selbstversicherer", die wollen sich natürlich gegen Forderungen Dritter (z.B. Schmerzensgeld) absichern.)
Uff das ist ja mal wieder kompliziert. Ich weiß leider nicht, wie unsere Fahrzeuge versichert sind. Muss ich mal beim O-Amt nachfragen.


MkG Axel


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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg534145
Datum08.01.2009 18:315398 x gelesen
Das ist nicht kompliziert. ;)

Einfach nur mal fragen, ob die Landes-KFZ-Richtlinie oder eine entsprechende Fahrzeug-Dienstanweisung gilt.

Selbstversicherer heisst nur, das keine Versicherungen für z.B. die Fahrzeuge, Gebäude etc. abgeschlossen wurde.
Die Bekanntesten hierbei sind die Polizeien und die Bundeswehr.
Heisst im Schadenfall musst du Ansprüche direkt gegenüber dem Bund bzw. dem Land geltend machen.


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 534255
Datum09.01.2009 07:485432 x gelesen
Geschrieben von Christian Heitzmannbrauche ich dafür eigentlich einen Personenbeförderungsschein oder für was ist der dann?

Wicki als kurze Übersicht.

Zusammenfassung: Du brauchst in der Regel dann einen P Schein wenn du mit der Fahrgastbeförderung Geld verdienst.


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

Ich bin ein Freund der klaren Worte

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 08.01.2009 11:08 Axel7 U.7, Bergkamen (NRW)
 08.01.2009 11:31 Magn7us 7H., Pöttmes
 08.01.2009 11:34 Adri7an 7H., Lippstadt
 08.01.2009 12:16 Axel7 U.7, Bergkamen (NRW)
 08.01.2009 12:48 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 08.01.2009 13:22 Chri7sti7an 7H., Baden
 09.01.2009 07:48 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 08.01.2009 16:45 Axel7 U.7, Bergkamen (NRW)
 08.01.2009 17:29 Udo 7B., Aichhalden
 08.01.2009 17:37 Axel7 U.7, Bergkamen (NRW)
 08.01.2009 18:31 Udo 7B., Aichhalden
 08.01.2009 12:47 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 08.01.2009 13:08 Adri7an 7H., Lippstadt
 08.01.2009 13:27 Axel7 U.7, Bergkamen (NRW)
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