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ThemaKennzeichnung von Mehrkammer-Tankfahrzeugen7 Beträge
RubrikABC-Gefahren
 
AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen534286
Datum09.01.2009 11:095719 x gelesen
Hallo,

wie sieht denn die aktuelle Kennzeichnungspflicht bezüglich Warntafeln für Mehrkammerfahrzeuge aus?
Größte Gefahr vorne und hinten, sonst nix?


Gruß
Markus

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 534288
Datum09.01.2009 11:113831 x gelesen
Geschrieben von Markus GroßGrößte Gefahr vorne und hinten, sonst nix?

Aktueller Stand die Woche an der Tankstelle bei meiner Frau

jede Kammer einzeln (1202 / 1203) beschriftet, vorne und hinten nur orange...


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

Ich bin ein Freund der klaren Worte

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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen534290
Datum09.01.2009 11:173565 x gelesen
Genau wie Florian schrieb.

Vorn und hinten orange Warntafel und dann beidseitig die Einzelbeschriftung pro Kammer.

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorMarc8o V8., Appen / Schleswig Holstein534294
Datum09.01.2009 11:213712 x gelesen
Siehe dazu ADR 09 Abschnitt 5.3.1.4.1

Die Großzettel (Placards) sind an beiden Längsseiten und hinten am Fahrzeug anzubringen.

Wenn das Tankfahrzeug... mehrere Tankabteile hat, in denen 2 oder mehrere gefährliche Güter befödert werden, sind die entsprechenden Placards an beiden Längsseiten in der Höhe des jeweiligen Tankabteils und jeweils ein Muster der an den Längsseiten angebrachten Placards hinten anzubringen.

es ist somit nur vorgeschrieben an welchem "Abteil" welcher Gefahrzettel zu kleben hat. Wo der Fahrer nun welches Produkt lädt ist ihm überlassen.

Gruß
Marco


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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen534295
Datum09.01.2009 11:213746 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Florian BeschAktueller Stand die Woche an der Tankstelle bei meiner Frau

jede Kammer einzeln (1202 / 1203) beschriftet, vorne und hinten nur orange...

Die Realität muss nicht immer den Vorschriften entsprechen :-)

Vielleicht hat ja einer die aktuelle ADR rumliegen, meine Sammlung geht nur bis 2005.


Gruß
Markus

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg534298
Datum09.01.2009 11:313696 x gelesen
Bitteschön (ADR 2009, Abschnitt 5.3.2.1)

Grundsatz:
Vorne und hinten orange Tafel.

Fahrzeuge mit mehreren Abteilen:
an jedem Abteil eine orange Tafel mit UN-Nummer und Gefahrnummer.

Tankfahrzeuge mit UN 1202, 1203, 1223, 1268, 1863:
mindestens vorne und hinten orange Warntafel mit UN-Nummer und Gefahrnummer des Stoffes mit dem niedrigsten Flammpunkt.


Beste Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein: www.helferportal.org

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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen534302
Datum09.01.2009 11:393551 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Udo BurkhardTankfahrzeuge mit UN 1202, 1203, 1223, 1268, 1863:
mindestens vorne und hinten orange Warntafel mit UN-Nummer und Gefahrnummer des Stoffes mit dem niedrigsten Flammpunkt.

Ah jetzt ja. Somit bezieht sich die Aussage in meinem ersten Beitrag nur auf die hier genannten Stoffe. Dort kann dann auf die seitlichen Tafeln verzichtet werden, muss aber nicht.


Gruß
Markus

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 09.01.2009 11:09 ., Bockenheim
 09.01.2009 11:11 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 09.01.2009 11:17 Pete7r L7., Flöha
 09.01.2009 11:21 ., Bockenheim
 09.01.2009 11:31 Udo 7B., Aichhalden
 09.01.2009 11:39 ., Bockenheim
 09.01.2009 11:21 Marc7o V7., Appen
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