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Thema | Kennzeichnung von Mehrkammer-Tankfahrzeugen | 7 Beträge | |||
Rubrik | ABC-Gefahren | ||||
Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 534286 | |||
Datum | 09.01.2009 11:09 | 5719 x gelesen | |||
Hallo, wie sieht denn die aktuelle Kennzeichnungspflicht bezüglich Warntafeln für Mehrkammerfahrzeuge aus? Größte Gefahr vorne und hinten, sonst nix? Gruß Markus | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 534288 | |||
Datum | 09.01.2009 11:11 | 3831 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus GroßGrößte Gefahr vorne und hinten, sonst nix? Aktueller Stand die Woche an der Tankstelle bei meiner Frau jede Kammer einzeln (1202 / 1203) beschriftet, vorne und hinten nur orange... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 534290 | |||
Datum | 09.01.2009 11:17 | 3565 x gelesen | |||
Genau wie Florian schrieb. Vorn und hinten orange Warntafel und dann beidseitig die Einzelbeschriftung pro Kammer. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Marc8o V8., Appen / Schleswig Holstein | 534294 | |||
Datum | 09.01.2009 11:21 | 3712 x gelesen | |||
Siehe dazu ADR 09 Abschnitt 5.3.1.4.1 Die Großzettel (Placards) sind an beiden Längsseiten und hinten am Fahrzeug anzubringen. Wenn das Tankfahrzeug... mehrere Tankabteile hat, in denen 2 oder mehrere gefährliche Güter befödert werden, sind die entsprechenden Placards an beiden Längsseiten in der Höhe des jeweiligen Tankabteils und jeweils ein Muster der an den Längsseiten angebrachten Placards hinten anzubringen. es ist somit nur vorgeschrieben an welchem "Abteil" welcher Gefahrzettel zu kleben hat. Wo der Fahrer nun welches Produkt lädt ist ihm überlassen. Gruß Marco | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 534295 | |||
Datum | 09.01.2009 11:21 | 3746 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Florian Besch Aktueller Stand die Woche an der Tankstelle bei meiner Frau Die Realität muss nicht immer den Vorschriften entsprechen :-) Vielleicht hat ja einer die aktuelle ADR rumliegen, meine Sammlung geht nur bis 2005. Gruß Markus | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 534298 | |||
Datum | 09.01.2009 11:31 | 3696 x gelesen | |||
Bitteschön (ADR 2009, Abschnitt 5.3.2.1) Grundsatz: Vorne und hinten orange Tafel. Fahrzeuge mit mehreren Abteilen: an jedem Abteil eine orange Tafel mit UN-Nummer und Gefahrnummer. Tankfahrzeuge mit UN 1202, 1203, 1223, 1268, 1863: mindestens vorne und hinten orange Warntafel mit UN-Nummer und Gefahrnummer des Stoffes mit dem niedrigsten Flammpunkt. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 534302 | |||
Datum | 09.01.2009 11:39 | 3551 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Udo Burkhard Tankfahrzeuge mit UN 1202, 1203, 1223, 1268, 1863: Ah jetzt ja. Somit bezieht sich die Aussage in meinem ersten Beitrag nur auf die hier genannten Stoffe. Dort kann dann auf die seitlichen Tafeln verzichtet werden, muss aber nicht. Gruß Markus | |||||
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