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ThemaVU auf dem Weg zum GH - zu schnell und angetrunken43 Beträge
RubrikUnfallverhütung
 
AutorManf8red8 R.8, Rösrath / NRW534722
Datum11.01.2009 18:5620841 x gelesen
Meldung auf Kölner Stadt-Anzeiger online:

40 Meter auf dem Dach gerutscht

Ein spektakulär wirkender Autounfall auf der Bergstraße in Kürten-Weiden ist glimpflich verlaufen. Der 23-jährige Fahrer, Mitglied bei der Freiwilligen Feuerwehr, kam von der Straße ab, woraufhin sich der Wagen überschlug.
Kürten - Glimpflich verlief am Sonntag, 11. Januar, ein spektakulär wirkender Unfall auf der Bergstraße in Kürten-Weiden. Wie Polizei und Feuerwehr vor Ort mitteilten, seien zwei Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr auf dem Weg zur Rettungswache gewesen, weil Alarm ausgelöst worden sei. Laut Polizeibericht kam der 23-jährige Fahrer von der Straße ab; die Beamten vermuteten überhöhte Geschwindigkeit. Der Wagen knallte gegen den linken Bordstein, überschlug sich, zerstörte einen Gartenzaun und rutschte auf dem Dach 40 Meter weit - quer über die Einmündung Weidener Straße in eine Grundstückseinfahrt. Dort krachte er gegen zwei geparkte Autos und blieb auf dem Dach liegen. Fahrer und Beifahrer kamen mit leichten Verletzungen davon. Ein Atemalkoholtest beim Fahrer war laut Polizei positiv; eine Blutprobe wurde entnommen, der Führerschein sichergestellt. Der Alarm, zu dem die beiden hätten ausrücken wollen, sei übrigens unbegründet gewesen, sagte ein Mitglied der Feuerwehr am Unfallort. (fc)

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW534723
Datum11.01.2009 18:5915981 x gelesen
RESPEKT!!!

Mehr fällt mir dazu nicht mehr ein!

Gruß


:-) Alles auf meinen Mist gewachsen, was ich so von mir gebe.....

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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü534724
Datum11.01.2009 19:1015844 x gelesen
Geschrieben von Manfred RemmelDer Wagen knallte gegen den linken Bordstein, überschlug sich, zerstörte einen Gartenzaun und rutschte auf dem Dach 40 Meter weit - quer über die Einmündung Weidener Straße in eine Grundstückseinfahrt. Dort krachte er gegen zwei geparkte Autos und blieb auf dem Dach liegen.

Wer kommt eigentlich bei dieser Konstellation für die Fremdschäden auf?


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorMarc8o H8., Loiching / Bayern534725
Datum11.01.2009 19:1215821 x gelesen
Hallo zusammen,

was bitteschön ist denn ein "unbegründeter Alarm"?
Meiner Meinung nach ist jeder Alarm begründet, zumindest einmal zunächst zu dem Zeitpunkt der Alarmierung.
Im Nachhinein kann sich das Ganze natürlich als Fehlalarm od. minder schwerer Fall herausstellen, der an sich keiner Alarmierung bedurft hätte.
Aber der Feuerwehrmann hat zum Alarmzeitpunkt zunächst einmal davon auszugehen, dass der Alarm "begründet" ist.
Sollte eine Durchsage folgen, kann er sich eventuell ja schon ein genaueres Bild machen.

Wie das in diesem Fall konkret abgelaufen ist, wissen wir nicht.
Somit sind den Spekulanten hier im Forum wieder Tür und Tor geöffnet ....


Mit kameradschaftlichem Gruß

Marco Heine

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AutorPete8r K8., Bruchsal/Hamburg / Ba-Wü534726
Datum11.01.2009 19:1315631 x gelesen
Tach

Geschrieben von Josef MäschleWer kommt eigentlich bei dieser Konstellation für die Fremdschäden auf?

Ich gehe davon aus, das die Haftpflichtversicherung erstmal alles zahlen darf und dann den jungen Idiot Mann in Regress nehmen wird.


Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW534727
Datum11.01.2009 19:1615652 x gelesen
Hallo!

Ich hoffe, der Fahrer!

Gruß


:-) Alles auf meinen Mist gewachsen, was ich so von mir gebe.....

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen534728
Datum11.01.2009 19:1715578 x gelesen
Geschrieben von Marco Heine
Wie das in diesem Fall konkret abgelaufen ist, wissen wir nicht.
Somit sind den Spekulanten hier im Forum wieder Tür und Tor geöffnet ...


Stimmt schon. Aber mir recht da die Information: Alkohol - Verkehrsteilnehmer

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorPete8r K8., Bruchsal/Hamburg / Ba-Wü534729
Datum11.01.2009 19:1715467 x gelesen
Tach

Geschrieben von Marco HeineAber der Feuerwehrmann hat zum Alarmzeitpunkt zunächst
einmal davon auszugehen, dass der Alarm "begründet" ist


Vollkommen egal. Der "Kollege" hatte Alkohol, genug das die den FS sicher gestellt haben. WEgen 0,2 Promille wird der nicht eingezogen.

Geschrieben von Marco HeineWie das in diesem Fall konkret abgelaufen ist, wissen wir nicht.

Wir wissen, das der Kollege Alkohol hatte und damit Auto gefahren ist. Damit brauchen wir nicht spekulieren.

Ich weiß nicht wie oft gepredigt wurde a) ohne Alkohol in den Einsatz zu gehen b) auf die Wetterlage Rücksicht zu nehmen c) NORMAL ins GH zu fahren.


Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorOlaf8 G.8, Haiger / Hessen534730
Datum11.01.2009 19:1915970 x gelesen
Wollte gerade zum gleichen Thema auch einen Thread eröffnen, hoffe mal das dass nicht unhöflich ist hier anzuhängen.

Mehr oder weniger das gleiche in "ROT":

Feuerwehrmann verliert Führerschein
11. Januar 2009 / 17:27
Rote Ampel überfahren


Weilmünster (red). Nach einem Verkehrsunfall an der Kreuzung Weilstraße und Möttauer Straße in Weilmünster (Landkreis Limburg-Weilburg) am Samstagmittag hat die Polizei den Führerschein eines 19-jährigen Feuerwehrmanns beschlagnahmt. Zu dem Unfall kam es nach Polizeiangaben, als der 19-Jährige wegen einer Alarmierung mit seinem privaten Pkw von Weilmünster nach Weilburg fahren wollte. An der Ampel der Kreuzung Weilstraße und Möttauer Straße habe er bei Rotlicht an einem vor der Ampel wartenden Pkw links vorbei fahren wollen und sei mit einem entgegen kommenden Fahrzeug zusammen gestoßen.

Quelle: www.mittelhessen.de

Soviel zum Thema Sonderrechte auf der Anfahrt! (Das brauchen wir aber glaube nicht mehr weiter zu diskutieren an dieser Stelle!)

Gruß
Olaf Gyrnich


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern534731
Datum11.01.2009 19:1915225 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Marco Heinewas bitteschön ist denn ein "unbegründeter Alarm"?
ich frage mich, warum man als FW hier überhaupt eine Stellungnahme an die Presse abgibt, mit solchen Aussagen ist in dieser Situation keinem geholfen. Ob die Aussagen wirklich so getroffen wurden weiß natürlich nur der Reporter selbst.

Insgesamt natürlich wieder mal ein Riesen Imageschaden für die FW.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorMarc8o H8., Loiching / Bayern534732
Datum11.01.2009 19:2015372 x gelesen
Geschrieben von ---Peter Koffler--- Ich weiß nicht wie oft gepredigt wurde a) ohne Alkohol in den Einsatz zu gehen b) auf die Wetterlage Rücksicht zu nehmen c) NORMAL ins GH zu fahren.

Stimmt ja beides!

Aber ich habe mittlerweile gelernt, erst einmal genauere Informationen abzuwarten und dann den Ansatz einer Beurteilung zu versuchen.


Mit kameradschaftlichem Gruß

Marco Heine

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen534733
Datum11.01.2009 19:2515157 x gelesen
Geschrieben von Christof Stroblich frage mich, warum man als FW hier überhaupt eine Stellungnahme an die Presse abgibt

Fragt sichob das eine offizielle Aussage der Fw war oder irgendein FA der meinte irgendetwas von sich zu geben.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
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Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW534734
Datum11.01.2009 19:2515237 x gelesen
Hallo!

Sicherlich ist es richtig, erst mal genaueres abzuwarten.

Auf der anderen Seite, wenn der Kollege unter Alkoholeinfluß gefahren ist, dann darf er jetzt auch bitte die komplette Konsequenz tragen!

Gruß
Martin


:-) Alles auf meinen Mist gewachsen, was ich so von mir gebe.....

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio534735
Datum11.01.2009 19:2615279 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Peter KofflerWEgen 0,2 Promille wird der nicht eingezogen.

Richtig, aber bei 0,3 Promille. Zusätzlich gibts 7 Punkte plus Geld- oder Freiheitsstrafe.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...."

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern534736
Datum11.01.2009 19:2915184 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Marc DickeyFragt sichob das eine offizielle Aussage der Fw war oder irgendein FA der meinte irgendetwas von sich zu geben.
leider hast du Recht. Vielen ist nicht bewusst, dass sie keine "Aussagen" gegenüber der Presse zu machen haben, außerdem ist es ihnen grundsätzlich verboten.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
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AutorMarc8o H8., Loiching / Bayern534737
Datum11.01.2009 19:3115139 x gelesen
Hallo Christof,

Geschrieben von ---Christof Strobl--- Vielen ist nicht bewusst, dass sie keine "Aussagen" gegenüber der Presse zu machen haben, außerdem ist es ihnen grundsätzlich verboten.

wo steht das?


Mit kameradschaftlichem Gruß

Marco Heine

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AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen534738
Datum11.01.2009 19:3415026 x gelesen
Geschrieben von Marco Heinewas bitteschön ist denn ein "unbegründeter Alarm"?

Vielleicht einfach nur ein "unwichtiger" Alarm, wo keine Eile oder Sonstiges geboten war. Auch wenn er sich ein Bild von einer Durchsage machen könnte ...

hat niemand was, bei Alkoholkonsum, hinterm Steuer zu suchen, geschweige denn bei einem Einsatz!! Da gibt es doch nicht mehr zu diskutieren?!


MkG
Patricia

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AutorMarc8o H8., Loiching / Bayern534740
Datum11.01.2009 19:3715075 x gelesen
Bitte nicht falsch (provokant) verstehen!

Möchte nur wissen, ob's irgendwo eine allgemeingültige Vorschrift diesbezüglich gibt!


Mit kameradschaftlichem Gruß

Marco Heine

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AutorSven8 R.8, Brakel / NRW534741
Datum11.01.2009 19:4014834 x gelesen
Geschrieben von Marco Heine
Möchte nur wissen, ob's irgendwo eine allgemeingültige Vorschrift diesbezüglich gibt!


Hallo
Auch hier hilft schon der gesunde Menschenverstand. Dafür gibt es einen Einsatzleiter der hat Massnahmen angeordnet dafür hält er den Kopf hin, dann kann er auch sich selbst rechtfertigen vor der Presse. Oder er beauftragt halt einen dafür aber dann weis er das dieser jemand ihm das abgenommen hat und nicht der Löschknecht Anton der sich grad berufen fühlt.


Greets Sven

Meine Meinung und nix anderes.

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland534742
Datum11.01.2009 19:4115076 x gelesen
Zuerst gute Besserung dem verletzten Kameraden!

Hier ist sicherlich alles falsch gemacht worden. Wer jedoch ohne Sünde ist der werfe den ersten Stein. Die Konsequenzen hat der Kamerad nun zu tragen. Hoffentlich lernt man aus diesem (Un-)Fall in der Wehr des Kameraden und auch Deutschlandweit. Aber bei 1,x Mio Feuerwehrleuten ist die Konstelation Alkohol, überhöhte Geschwindigkeit und junger Fahrer als Abbild der Gesellschaft nichts ungewöhnliches. Gott seis gedankt kein weiterer Personenschaden und das Lehrgeld wird teuer im vorliegenden Fall.

Als negativbeispiel werde ich den Link an meine Kameraden schicken (heute morgen hatten wir Übung Thema UVV).


________________________________________________

Gruß Daniel

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern534743
Datum11.01.2009 19:4215002 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Marco Heinewo steht das?
Schweigepflicht. Darüber haben wir schon mal diskutiert und mancher legt das anders aus. Ich habe bei der Stadt eine Belehrung bzgl. der Schweigepflicht unterschrieben als ich meinen FME bekam. Für mich fällt nicht nur das was ich am Funk höre, sondern auch das was ich am Einsatz sehe unter die Schweigepflicht.

Und es macht keinen Sinn, wenn JEDER an der EST seine Meinung der Presse mitteilt!


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://hvo-vilseck.de/index1.html
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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü534745
Datum11.01.2009 19:4514857 x gelesen
Guck mal bei den Kollegen von Bischfswerda...


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorMarc8o H8., Loiching / Bayern534746
Datum11.01.2009 19:4714924 x gelesen
Hallo Christof,

das ist mir schon alles klar und sollte auch für jeden logisch sein, dass an der Einsatzstelle nur der EL oder ein von ihm bestellter Pressesprecher etwas von sich geben sollte.
Das hat aber nichts mit der Schweigepflich beim Sprechfunker zu tun.
Mich würde jedoch immer noch interessieren, ob so etwas irgendwo auch schriftlich zu haben ist.


Mit kameradschaftlichem Gruß

Marco Heine

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen534747
Datum11.01.2009 19:5114987 x gelesen
Geschrieben von Marco HeineMöchte nur wissen, ob's irgendwo eine allgemeingültige Vorschrift diesbezüglich gibt!

Art. 20 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern

MkG
Marc


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Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMarc8o H8., Loiching / Bayern534748
Datum11.01.2009 19:5214838 x gelesen
Hallo Marc,

aaah, das ist doch mal ned Aussage!
Link?


Mit kameradschaftlichem Gruß

Marco Heine

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen534749
Datum11.01.2009 19:5314770 x gelesen
Geschrieben von Marco Heinedas ist mir schon alles klar und sollte auch für jeden logisch sein, dass an der Einsatzstelle nur der EL oder ein von ihm bestellter Pressesprecher etwas von sich geben sollte.

So einfach ist das auch nicht immer (s. FAQ)

Geschrieben von Marco HeineDas hat aber nichts mit der Schweigepflich beim Sprechfunker zu tun.

Jein. Sie sind als Sprechfuinker für den öffentlichen Dienst besonders verpflichtet. Und diese Verpflichtung bringt hinsichtlich gewisser Tatbestände weitere Probleme mit sich.

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen534750
Datum11.01.2009 19:5314846 x gelesen
Geschrieben von Marco Heineaaah, das ist doch mal ned Aussage!
Link?


Link

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg534753
Datum11.01.2009 20:0014796 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Marco Heine

wo steht das?

Im Entwurf zur geplanten Änderung des Feuerwewhrgesetzes für Ba-Wü soll in die künftige Fassung des § 14 "Dienstpflichten" folgender Absatz aufgenommen werden:

" § 14 Dienstpflichten
(1)
...
7. über alle Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren, von denen sie im Rahmen ihrer Dienstausübung Kenntnis erlangen und deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich ist"


Gibt es in anderen Länderfeuerwehrgesetzen bisher ähnliche Vorgaben ?

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen534756
Datum11.01.2009 20:0214905 x gelesen
Geschrieben von Bernhard DeimannGibt es in anderen Länderfeuerwehrgesetzen bisher ähnliche Vorgaben ?

Leider sind mir da spontan keine bekannt. Jedoch findet man in allen Kommunalordnungen entsprechende Regelungen.

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorKevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein534766
Datum11.01.2009 21:0714597 x gelesen
In Land der Selbstauflösungen ;-) geregelt im § 9 Absatz 7 des Brandschutzgesetzes. Leider kann ich nicht sagen, in welchem Umfang das in Lehrgängen thematisiert wird.

Gruß
Kevin


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AutorMich8ael8 S.8, Neustadt an der Aisch / Bayern534770
Datum11.01.2009 21:1314643 x gelesen
Sehr sehr Schade......

Wieder ein Feuerwehrdienstleistender mehr in der Kategorie:

... Piepser an --- klick --- Hirn schaltet aus ...

Viel Erfolg beim Richter.


Meine persönliche Meinung !! Nicht die der FFW Neustadt /Aisch

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen534772
Datum11.01.2009 21:2014649 x gelesen
Geschrieben von Kevin Müller In Land der Selbstauflösungen ;-) geregelt im § 9 Absatz 7 des Brandschutzgesetzes.

Der Satz 3 dieses Absatzes ist auch sehr interessant. Dürfte meines Wissens das einzige BL sein wo man schon per Gesetz diesem Personenkreis explizit "Redeerlaubnis" (und dementsprechend letztendlich auch "Redepflicht") gibt.

MkG
Marc


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 534782
Datum11.01.2009 22:4514513 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyJedoch findet man in allen Kommunalordnungen entsprechende Regelungen.

Funktioniert aber nur dann wenn

a) jeder FA diese Gemeindeordnung o.ä. auch kennt. ( Och nö, nicht schon wieder Rechtskunde)
b) seitens der Feuerwehr und der Gemeinde auch Einklang herrscht das die Feuerwehr ein Teil der Kommunalstruktur ist.


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

Ich bin ein Freund der klaren Worte

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern534783
Datum11.01.2009 22:4614742 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Michael Schöner... Piepser an --- klick --- Hirn schaltet aus ...
gibt es leider (unabhängig von diesem Fall) nur zu oft! Ich muss gestehen, ich war in jungen Jahren nicht anders, aber ich glaube, so geht es vielen von uns. Wenn heute mein FME piept, höre ich erst mal die Durchsage und "renne nicht einfach los". Wenn ich dann ohne zu große Anspannung einige Kameraden so beobachte, wundere ich mich darüber, dass ich wohl auch mal so war.

Aber es gibt wohl bei jeder FF den ein oder anderen, dem sogar die Ölspur oder der Baum auf Fahrbahn den Puls ins unermessliche schießen lässt. Ist dann IMHO sehr wichtig, dass Führungskräfte sich nicht davon anstecken lassen, sondern "eher für etwas Ruhe sorgen". Es soll ja aber auch erfahrene Kameraden geben, die das auch nach x Jahren nicht schaffen.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
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AutorDenn8is 8E., Menden / NW534792
Datum12.01.2009 00:1814678 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyAber mir recht da die Information: Alkohol - Verkehrsteilnehmer

Sehe ich genau so. Ein Einsatz rechtfertigt keine Fahrt unter Alkoholeinfluss! Werder Privat- noch Einsatzfahrzeug! Niemals!


mit kameradschaftlichen Grüssen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW534873
Datum12.01.2009 13:2614486 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblAber es gibt wohl bei jeder FF den ein oder anderen, dem sogar die Ölspur oder der Baum auf Fahrbahn den Puls ins unermessliche schießen lässt. Ist dann IMHO sehr wichtig, dass Führungskräfte sich nicht davon anstecken lassen, sondern "eher für etwas Ruhe sorgen". Es soll ja aber auch erfahrene Kameraden geben, die das auch nach x Jahren nicht schaffen.

Ja es gibt schon Mecker bei den jungen Kameraden, wenn man das TLF für den gemeldeten Flächenbrand nicht mehr raus läßt.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz534888
Datum12.01.2009 15:4014350 x gelesen
Hallo Christof,

Geschrieben von Christof StroblAber es gibt wohl bei jeder FF den ein oder anderen, dem sogar die Ölspur oder der Baum auf Fahrbahn den Puls ins unermessliche schießen lässt.

Geschrieben von Christof StroblEs soll ja aber auch erfahrene Kameraden geben, die das auch nach x Jahren nicht schaffen.

Was tun, wenn diese Leute bei gleichem Verhalten - weil immer noch sehr jung - nun zu Führungskräften werden?

Wer geht dann noch mit gutem Beispiel voran?

Gruß
Christian


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AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz534891
Datum12.01.2009 15:4714369 x gelesen
Hallo Patricia,

Geschrieben von Patricia Klotthat niemand was, bei Alkoholkonsum, hinterm Steuer zu suchen, geschweige denn bei einem Einsatz!! Da gibt es doch nicht mehr zu diskutieren?!

Im Gegensatz zu einigen Firmen anderen HiOrg, gibt es in der Feuerwehr leider keine Dienstanweisung, die ausdrücklich (!!) den Einsatz nach Alkoholkonsum verbietet. Warum kann die Unfallkasse hier nicht klare Worte finden um Alkohol und Feuerwehr Einsätze strikt zu trennen?

Daher bekommt hört man dann auch von Aussagen eines Kommandanten wie:
"Ich kann keinem vorschreiben mit wieviel Alkohol er nicht mehr einsatztauglich ist, das muss jeder für sich entscheiden."

Bei Feuerwehrangehörigen, die überzeugt sind mit steigendem Alkoholgehalt immer besser zu werden, kann diese Aussage dramatische Folgen haben.

verzweifelt *kopfschüttelnd*
Christian


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AutorSeba8sti8an 8H., Wuppertal / NRW534898
Datum12.01.2009 16:0614251 x gelesen
Hallo Christian,

die Unfallversicherungsträger haben eine klare Aussage getroffen in der GUV-V A1 bzw der BGV A1, den Grundregelwerken der öffentlichen bzw gewerblichen Unfallverischerungsträger steth ganz eindeutig:

§ 15 allgemeine Unterstützugspflichten und Verhalten
...
(2) Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.
(3) Absatz 2 gilt auch für die Einnahme von Medikamenten.

Dies wird in der GUV-R A1 genauer erläutert:
Der Konsum von Alkohol lässt, wie der Konsum von Drogen oder anderen berauschenden
Mitteln, in der Regel eine Gefährdung vermuten.


Viele Grüße
Sebastian

Ein Experte ist ein Mann, der hinterher genau sagen kann, warum seine Prognose nicht gestimmt hat.
Sir Winston Churchill (1874 - 1964)

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AutorThom8as 8H., Nettetal / NRW535421
Datum14.01.2009 17:3514151 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thomas Edelmann
Ja es gibt schon Mecker bei den jungen Kameraden, wenn man das TLF für den gemeldeten Flächenbrand nicht mehr raus läßt.


Ja und es gab auch Mecker von einem Gruppenführer an die jungen Kameraden, die sich beschweren wollten über die Entscheidung des GFs... ;-)

Viele Grüsse
Thomas


Dieser Beitrag stellt selbstredend meine persönliche Meinung dar.
Bei Unstimmigkeiten kläre ich diese gern!

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW535473
Datum14.01.2009 19:2214027 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Thomas HarmesJa und es gab auch Mecker von einem Gruppenführer an die jungen Kameraden, die sich beschweren wollten über die Entscheidung des GFs... ;-)

So soll es auch sein ;-)

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorHess8e J8., Angermünde / Brandenburg536112
Datum16.01.2009 17:4014254 x gelesen
Vorab möchte ich dem Kameraden gute Besserung wünschen.

So nun kanns los gehen. Leute ich muss sagen ich bin erschrocken was hier für Spekulationen und Schadenfreude kursieren. Es ist schlimm genug was passiert ist und eigentlich sollten alle froh sein, dass keine Personen zu schaden gekommen sind.
Glaubt ihr allen ernstes ihr helft dem Fahrer mit solchen Vorwürfen, ala "Hitzkopf" oder "Einsatzgeil"?
Schlimmer noch sind Aussagen wie "ich hoffe die Versicherung nimmt ihn in Regress."

Vergesst bitte nicht ER wollte helfen!! Sicher er hat einen Fehler gemacht und muss nun damit Leben. Doch Vorwürfe bringen hier gar nichts, im Gegenteil, denn ich denke er fühlt sich schon beschissen genug und bei solchen Aussagen frag ich mich was ihr unter Kameradschaft versteht.

Er ist 19 Jahre alt und hat somit im günstigstem Fall seinen PKW-Führerschein seid einem Jahr.
Vieleicht hätte er mal Hilfe und Anleitung von älteren Kameraden nötiger als Vorwürfe?

Just my 4 Cent


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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg539186
Datum27.01.2009 23:0814060 x gelesen
Hallo Forum, Hallo Jens,

Geschrieben von Hesse Jens
Vergesst bitte nicht ER wollte helfen!! Sicher er hat einen Fehler gemacht und muss nun damit Leben.
Richtig, er wollte helfen. Aber bei der Entfernung Weilburg - Weilmünster, musste ihm klar sein das er die erst Ausrückende Einheit nicht erreichen kann. Von daher war die Nutzung von Sonderrechten nicht angezeigt.
Und Ja er wollte helfen, aber:Helfen kann nur der der selbst keiner Hilfe bedarf!

Geschrieben von Hesse Jens
Vieleicht hätte er mal Hilfe und Anleitung von älteren Kameraden nötiger als Vorwürfe?
Die Hilfe gibt es bei den Rechtsgrundlagen im TM1.


Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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 11.01.2009 18:56 Manf7red7 R.7, Rösrath
 11.01.2009 18:59 ., Dinslaken
 11.01.2009 19:10 Jose7f M7., Bad Urach
 11.01.2009 19:13 Pete7r K7., Bruchsal/Hamburg
 11.01.2009 19:16 ., Dinslaken
 11.01.2009 19:12 Marc7o H7., Loiching
 11.01.2009 19:17 ., Bad Hersfeld
 12.01.2009 00:18 Denn7is 7E., Menden
 11.01.2009 19:17 Pete7r K7., Bruchsal/Hamburg
 11.01.2009 19:20 Marc7o H7., Loiching
 11.01.2009 19:25 ., Dinslaken
 11.01.2009 19:26 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 11.01.2009 19:19 Chri7sto7f S7., Vilseck
 11.01.2009 19:25 ., Bad Hersfeld
 11.01.2009 19:29 Chri7sto7f S7., Vilseck
 11.01.2009 19:31 Marc7o H7., Loiching
 11.01.2009 19:37 Marc7o H7., Loiching
 11.01.2009 19:40 Sven7 R.7, Brakel
 11.01.2009 19:45 Jose7f M7., Bad Urach
 11.01.2009 19:51 ., Bad Hersfeld
 11.01.2009 19:52 Marc7o H7., Loiching
 11.01.2009 19:53 ., Bad Hersfeld
 11.01.2009 19:42 Chri7sto7f S7., Vilseck
 11.01.2009 19:47 Marc7o H7., Loiching
 11.01.2009 19:53 ., Bad Hersfeld
 11.01.2009 20:00 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 11.01.2009 20:02 ., Bad Hersfeld
 11.01.2009 22:45 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 11.01.2009 21:07 Kevi7n M7., Kronshagen
 11.01.2009 21:20 ., Bad Hersfeld
 11.01.2009 19:34 Patr7ici7a K7., Kelkheim
 12.01.2009 15:47 Chri7sti7an 7D., Budenheim
 12.01.2009 16:06 Seba7sti7an 7H., Wuppertal
 11.01.2009 19:19 Olaf7 G.7, Haiger
 16.01.2009 17:40 Hess7e J7., Angermünde
 27.01.2009 23:08 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 11.01.2009 19:41 Dani7el 7G., Überherrn
 11.01.2009 21:13 Mich7ael7 S.7, Neustadt an der Aisch
 11.01.2009 22:46 Chri7sto7f S7., Vilseck
 12.01.2009 13:26 Thom7as 7E., Nettetal
 14.01.2009 17:35 Thom7as 7H., Nettetal
 14.01.2009 19:22 Thom7as 7E., Nettetal
 12.01.2009 15:40 Chri7sti7an 7D., Budenheim
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