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ThemaZeitwert von Fw-Fahrzeugen6 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen535513
Datum14.01.2009 20:223928 x gelesen
Hallo!

Mir stellt sich gerade die Frage wie denn Versicherungen den Zeitwert von Feuerwehrfahrzeugen ermitteln. Kennt man ja auch von Privat-PKW, daß der Nutzwert und der Zeitwert nach spätestens 10 Jahren stark voneinander abweichen.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
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AutorDenn8is 8E., Menden / NW535517
Datum14.01.2009 20:392156 x gelesen
Möglicherweise irgendwie über Abschreibung und das dann vom damaligen Beschaffungswert oder aktuellen Widerbeschaffungswert abziehen? Müsste man nur wissen welche Nutzdauer man annimmt, gesetzlich ist die für Fahrzeuge ja 6 Jahre, aber real bei Feuerwehrfahrzeugen deutlich höher, dann kommt noch der Unterschied BF/FF dazu.
War jetzt nur so eine Idee von mir da ich da gerade mit zu tun habe.


mit kameradschaftlichen Grüssen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen535766
Datum15.01.2009 14:081815 x gelesen
Geschrieben von Dennis Edner Möglicherweise irgendwie über Abschreibung und das dann vom damaligen Beschaffungswert oder aktuellen Widerbeschaffungswert abziehen? Müsste man nur wissen welche Nutzdauer man annimmt, gesetzlich ist die für Fahrzeuge ja 6 Jahre, aber real bei Feuerwehrfahrzeugen deutlich höher, dann kommt noch der Unterschied BF/FF dazu.

Ich hab heute nochmal ein wenig rumtelefoniert aber irgendwie scheint keiner ein klare Antwort zu wissen. Wundert mich eigentlich, da doch jedes Jahr bundesweit eine Reihe von Fahrzeugen aus verschiedenen Gründen vorzeitig ausscheidet.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW535801
Datum15.01.2009 16:151854 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyMir stellt sich gerade die Frage wie denn Versicherungen den Zeitwert von Feuerwehrfahrzeugen ermitteln.

Keine Ahnung...
Unsere Fahrzeuge unterliegen der Eigenversicherung der Stadt. Die Stadt schreibt linear ab. Nutzt Dir als Bedarfsträger aber wenig, wenn Du dann auf die "Versicherungsleistung" (= Wert) angewiesen bist, weil Du eh den vollen Preis für ein Neufahrzeug zahlen musst!


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorThom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg535841
Datum15.01.2009 18:081712 x gelesen
Hallo miteinander,

ich habe ´mal einen Kfz-Sachverständigen und Unfallgutachter meines Vertrauens befragt:das ist ein heikles Thema
Z.B. damaliger Neupreis geteilt durch 30 - 35 (lineare Abschreibung)
Überprüfung am Spezifischen Markt (falls möglich)
a bissel Sachverstand (darf nicht jeder ermitteln)

Also wohl viel individuelles Verhandeln mit der zahlungspflichtigen Versicherung, um sich irgendwo zwischen Buchwert und Wiederbeschaffungspreis bei stark schwankendem Angebot und Preis treffen zu können.
Ein TSF ist da mit Sicherheit einfacher zu berechnen als ein RW2 mit Staffelkabine...

denkt
Thomas
:-)


Meine Einsatzfotos in Ulm, um Ulm und um Ulm herum
http://www.einsatzfoto.net

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen535902
Datum15.01.2009 21:051678 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thomas HeckmannAlso wohl viel individuelles Verhandeln mit der zahlungspflichtigen Versicherung, um sich irgendwo zwischen Buchwert und Wiederbeschaffungspreis bei stark schwankendem Angebot und Preis treffen zu können.
Ein TSF ist da mit Sicherheit einfacher zu berechnen als ein RW2 mit Staffelkabine...


die Probleme wirst du imemr dann haben, wenn versucht wurde das Fahrzeug auf einem aktuellen Stand zu halten...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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 14.01.2009 20:22 ., Bad Hersfeld
 14.01.2009 20:39 Denn7is 7E., Menden
 15.01.2009 14:08 ., Bad Hersfeld
 15.01.2009 16:15 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 15.01.2009 18:08 Thom7as 7H., Dornstadt
 15.01.2009 21:05 Chri7sti7an 7F., Fürth
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