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Thema | Zeitwert von Fw-Fahrzeugen | 6 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 535513 | |||
Datum | 14.01.2009 20:22 | 3928 x gelesen | |||
Hallo! Mir stellt sich gerade die Frage wie denn Versicherungen den Zeitwert von Feuerwehrfahrzeugen ermitteln. Kennt man ja auch von Privat-PKW, daß der Nutzwert und der Zeitwert nach spätestens 10 Jahren stark voneinander abweichen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 535517 | |||
Datum | 14.01.2009 20:39 | 2156 x gelesen | |||
Möglicherweise irgendwie über Abschreibung und das dann vom damaligen Beschaffungswert oder aktuellen Widerbeschaffungswert abziehen? Müsste man nur wissen welche Nutzdauer man annimmt, gesetzlich ist die für Fahrzeuge ja 6 Jahre, aber real bei Feuerwehrfahrzeugen deutlich höher, dann kommt noch der Unterschied BF/FF dazu. War jetzt nur so eine Idee von mir da ich da gerade mit zu tun habe. mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 535766 | |||
Datum | 15.01.2009 14:08 | 1815 x gelesen | |||
Geschrieben von Dennis EdnerMöglicherweise irgendwie über Abschreibung und das dann vom damaligen Beschaffungswert oder aktuellen Widerbeschaffungswert abziehen? Müsste man nur wissen welche Nutzdauer man annimmt, gesetzlich ist die für Fahrzeuge ja 6 Jahre, aber real bei Feuerwehrfahrzeugen deutlich höher, dann kommt noch der Unterschied BF/FF dazu. Ich hab heute nochmal ein wenig rumtelefoniert aber irgendwie scheint keiner ein klare Antwort zu wissen. Wundert mich eigentlich, da doch jedes Jahr bundesweit eine Reihe von Fahrzeugen aus verschiedenen Gründen vorzeitig ausscheidet. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 535801 | |||
Datum | 15.01.2009 16:15 | 1854 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyMir stellt sich gerade die Frage wie denn Versicherungen den Zeitwert von Feuerwehrfahrzeugen ermitteln. Keine Ahnung... Unsere Fahrzeuge unterliegen der Eigenversicherung der Stadt. Die Stadt schreibt linear ab. Nutzt Dir als Bedarfsträger aber wenig, wenn Du dann auf die "Versicherungsleistung" (= Wert) angewiesen bist, weil Du eh den vollen Preis für ein Neufahrzeug zahlen musst! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Thom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg | 535841 | |||
Datum | 15.01.2009 18:08 | 1712 x gelesen | |||
Hallo miteinander, ich habe ´mal einen Kfz-Sachverständigen und Unfallgutachter meines Vertrauens befragt: das ist ein heikles Thema Also wohl viel individuelles Verhandeln mit der zahlungspflichtigen Versicherung, um sich irgendwo zwischen Buchwert und Wiederbeschaffungspreis bei stark schwankendem Angebot und Preis treffen zu können. Ein TSF ist da mit Sicherheit einfacher zu berechnen als ein RW2 mit Staffelkabine... denkt Thomas :-) Meine Einsatzfotos in Ulm, um Ulm und um Ulm herum http://www.einsatzfoto.net | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 535902 | |||
Datum | 15.01.2009 21:05 | 1678 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas Heckmann Also wohl viel individuelles Verhandeln mit der zahlungspflichtigen Versicherung, um sich irgendwo zwischen Buchwert und Wiederbeschaffungspreis bei stark schwankendem Angebot und Preis treffen zu können. die Probleme wirst du imemr dann haben, wenn versucht wurde das Fahrzeug auf einem aktuellen Stand zu halten... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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