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ThemaStroboskopblitzer und Blaue LED Paneel - Privat PKW16 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorRobe8rt 8L., Lengefeld / Sachsen536514
Datum18.01.2009 11:479627 x gelesen
Hallo Kameraden,

Ich kenne Feuerwehrleute die haben bei sich im Privat PKW Stroboskopblitzer in Blinker und Scheinwerfer eingebaut und zusätzlich noch selbstgebaute blaue LED Paneele die blau blinken, ebenfalls wurden auch gekaufte LED Blitzer eingebaut.

LED Stroboskop Paneel Blitzer


Ist sowas erlaubt ?

Was ist wenn die POLIZEI einen damit erwischt ?

Was für Strafen erwarten einen ?

Wer hat Links, oder am besten nen Gesetzesauszug ?

Ich bräuchte aussagekräftige Fakten

Mit kam. Gruß

Robert


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AutorEric8 S.8, Erlensee / Hessen536521
Datum18.01.2009 12:026523 x gelesen
Natürlich ist das VERBOTEN !
Es kann sich doch nicht jeder der gerne will Blaulicht ans Fahrzeug basteln.


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 536523
Datum18.01.2009 12:056466 x gelesen
Geschrieben von Robert LöschnerIst sowas erlaubt ?

Sofern man es in die Fahrzeugpapiere eingetragen bekommt .. ja
Aber das dürfte als 08/15 Feuerwehrmann nicht der Fall sein. Obwohl einige BL da Sonderausnahmen für besondere Führungskräfte kennen.

Die Benutzung blauer Rundumleuchten ist in Paragraph 52 StVZO geregelt. Erlaubt sind diese Leuchten für Einsatzfahrzeuge von:

- Polizei
- Militärpolizei
- Bundesgrenzschutz
- Zolldienst
- Feuerwehr
- Katastrophenschutz
- Rettungsdienst
-Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe
- Krankentransport
- Notfallrettung

Alle anderen Fahrzeuge dürfen KEINE blauen Rundumleuchten führen.

Folgen?

Im Zweifelsfall erlöschen der Betriebserlaubniss durch Betrieb nicht zulässiger lichttechnischer Anlagen.

Wäre ich Führungskraft wäre das der letzte Einsatz des Fahrers für die nächste Zeit gewesen.


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

Ich bin ein Freund der klaren Worte

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz536527
Datum18.01.2009 12:106428 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Robert LöschnerIst sowas erlaubt ?

Nein.

Geschrieben von Robert LöschnerWas ist wenn die POLIZEI einen damit erwischt ?

Gibt's mindestens 'n Knöllchen.

Geschrieben von Robert LöschnerWas für Strafen erwarten einen ?

Kommt drauf an, was damit gemacht wurde. Wurden die einfach nur eingeschaltet bei "normaler Fahrweise" könnte es rein ein Knöllchen wegen der illegalen Beleuchtung geben. Benimmt man sich aber wie ein Einsatzfahrzeug (also nimmt Wegerechte in Anspruch bzw. versucht das) wird's schnell teuer und der Führerschein könnte auch mal weg sein.

Geschrieben von Robert LöschnerWer hat Links, oder am besten nen Gesetzesauszug ?

Dann schau mal in die StVZO, den Bußgeldkatalog und weitere Literatur. Für solch einen Quatsch, von dem eigentlich jeder normaldenkende wissen sollte, dass es verboten ist, such ich keine Quellen raus. Ansonsten wurde dieses Thema auch schon lang und breit hier im Forum diskutiert.

Geschrieben von Robert LöschnerIch bräuchte aussagekräftige Fakten

Bei den verlinkten Blitzern reicht schon der Fakt, dass sie keinerlei Prüfzeichen haben. Bei Stroboskopblitzern in Scheinwerfern reicht schon der Fakt, dass eine zugelassene Leuchteinheit unzulässig umgebaut wird. Ansonsten einfach mal das Hirn einschalten oder mal bei Polizei oder TÜV nachfragen, was zulässig ist und was nicht.

Gruß,
Michael


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AutorRobe8rt 8L., Lengefeld / Sachsen536530
Datum18.01.2009 12:186144 x gelesen
@ Michael

1. Habe ich sowas nicht !
2. Wollt ich mich nur erkundigen, wie die Rechtslage ist


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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern536534
Datum18.01.2009 12:336288 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschIm Zweifelsfall erlöschen der Betriebserlaubniss durch Betrieb nicht zulässiger lichttechnischer Anlagen.


Die Zeiten sind lange vorbei, als noch durch die Anbringung nicht zugelassener lichttechnischer Einrichtung die BE erloschen ist.


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AutorJoch8en 8G., St. Wendel / Saarland536556
Datum18.01.2009 13:176085 x gelesen
Hallo Alexander,
Geschrieben von Alexander HorcherDie Zeiten sind lange vorbei, als noch durch die Anbringung nicht zugelassener lichttechnischer Einrichtung die BE erloschen ist.

Prinzipiell hast du Recht. Eine quasi zwangsweises Erlöschen der Betriebserlaubnis durch den Anbau nicht genehmigter Fahrzeugteile gab es bis 1993. Zwischenzeitlich hat sich die Rechtslage diesbezüglich gteändert. Jedoch sind auch nach Einführung der FZV diesbezügliche Normen der StVZO noch gültig.

Heute müssen andere Tatbestandsmerkmale zum Erlöschen der BE erfüllt sein. Eine pauschale Aussage zu Beispielen ist wie so oft schwierig. Es bedarf einer konkreten Einzelfallprüfung.

Wenn man jedoch den Eingangsthread liest, wo von Änderung an bestehenden lichttechnischer Einrichtungen die Rede ist, wage ich zu behaupten, dass eine Prüfung bzgl. § 19 (2) StVZO - hier: die Gefährdungsvariante- positiv verläuft und somit bei den genannten Veränderungen die Betriebserlaubnis erlischt.


Gruß Jochen


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AutorTim 8H., Karlsruhe / Baden536563
Datum18.01.2009 13:286067 x gelesen
Geschrieben von ---Robert Löschner---
Ist sowas erlaubt ?

Geschrieben von ---Florian Besch--- Sofern man es in die Fahrzeugpapiere eingetragen bekommt .. ja


Nein. Sofern die Rennleitung was anderes sagt nützt Dir der Eintrag in den Fahrzeugpapieren rein garnichts.


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz536577
Datum18.01.2009 14:166000 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Tim HaberkammNein. Sofern die Rennleitung was anderes sagt nützt Dir der Eintrag in den Fahrzeugpapieren rein garnichts.

Und Stoboskoplampen im Scheinwerfer oder Blinker sowie chinesische Blitz- oder Blinkleuchten ohne jegliches Prüfzeichen wird dir sicher kein TÜV eintragen...

Gruß,
Michael


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AutorLutz8 M.8, Krüden / Sachsen-Anhalt536632
Datum18.01.2009 17:415882 x gelesen
Hallo Robert

in Sachsen-Anhalt ist das so geregelt

ich bin ein Link

Seite 2 unter Punkt 2:Berechtigter Personenkreis

Und das ist, meiner Meinung nach, auch gut so!!!

Gruß Lutz


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AutorChri8sti8an 8H., Karlsruhe / Baden-Württemberg536643
Datum18.01.2009 19:055765 x gelesen
Was ist bei den Berechtigten mit Abschnittsleiter gemeint. Bei uns wird vor Ort bei größerem Einsatz in Abschnitte aufgeteilt und vorhandene (ich glaube Zugführer) mit weißen Abschnittsleiterwesten des ELW ausgestattet.


Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun.

Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hinterher mobbing betrieben wird.

WICHTIGER HINWEIS!
Die Beiträge, die ich hier im Forum auf www.feuerwehr.de schreibe und veröffentliche, sind lediglich für dieses Forum bestimmt. Ich untersage jegliches Kopieren und Wiederveröffentlichen, auch auszugsweise, ohne meine schriftliche Einwilligung.

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AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen536647
Datum18.01.2009 19:175624 x gelesen
Moin,

nur der Vollständigkeit halber, die verlinkten Frontblaulichter dürfen auch in Einsatzfahrzeugen nicht verwendet werden. Das fehlende Prüfzeichen wurde schon erwähnt. Wer sein Fahrzeug also nicht gerade für einen Auslandseinsatz außerhalb der EU "fit" machen möchte, sollte die Finger von solchen Selbstbauten und Importwaren lassen.

Außerdem frage ich mich bei solchen Threads immer, was die Leute meinen mit den Dingern zu ereichen ?!! Es gab auf meiner alten Rettungswache mal so einen Spruch :

Entweder eben schnell ohne, oder vorsichtig mit.

Machen wir uns doch nichts vor, wenn wir nicht gerade im Feierabendverkehr unterwegs sind, bringen uns die Sondersignalanlagen nicht all zu viel. Da frage ich mich ernsthaft: wenn schon eine echte und komplette SoSi Anlage nicht viel bringt, was bringt und dann bitte eine halbe oder viertel Sondersignalanlage ?

Gruß

Lutz


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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen536649
Datum18.01.2009 19:345695 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Christian HeitzmannWas ist bei den Berechtigten mit Abschnittsleiter gemeint. Bei uns wird vor Ort bei größerem Einsatz in Abschnitte aufgeteilt und vorhandene (ich glaube Zugführer) mit weißen Abschnittsleiterwesten des ELW ausgestattet.

Es dürften die Brandschutzabschnittsleiter damit gemeint sein, wenn ein Landkreis in mehrere Brandschutzabschnitte unterteilt ist. NICHT der Abschnittsleiter als taktische Funktion an der Einsatzstelle.

Gruß,
Thorben


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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen536653
Datum18.01.2009 19:425704 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Christian Heitzmann:
Was ist bei den Berechtigten mit Abschnittsleiter gemeint.
Da in Sachsen-Anhalt ein paar Sachen ähnlich Niedersachsen geregelt sind, dürfte es sich auch dort so verhalten: Die Abschnittsleiter (AL) sind die Führungskräfte auf Kreisebene unterhalb des Kreisbrandmeisters (als oberster (FW-) Führungskraft im Kreis). Ab einer gewissen Größe bzw. Anzahl von Ortsfeuerwehren ist ein Landkreis in (Brandschutz-) Abschnitte aufzuteilen, für die dann eben ein sog. Abschnittsleiter (von denen einer i.d.R. auch stellv. KBM ist - nominell, faktisch vertritt er ja ohnehin den KBM) zuständig ist, in anderen Bundesländern gibt es ähnliche Konstruktionen, z.B. Bayern mit KBR, KBI und KBM.


Bei uns wird vor Ort bei größerem Einsatz in Abschnitte aufgeteilt
Hier und sicherlich auch in SAH ebenfalls, ist von den AL auf Kreisebene unabhängig.


Gruß

Daniel


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AutorWern8er 8G., Wernigerode/Harz / Sachsen-Anhalt536706
Datum19.01.2009 08:025580 x gelesen
Geschrieben von Thorben GruhlEs dürften die Brandschutzabschnittsleiter damit gemeint sein, wenn ein Landkreis in mehrere Brandschutzabschnitte unterteilt ist. NICHT der Abschnittsleiter als taktische Funktion an der Einsatzstelle.

Richtig ! ;-)


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Werner Greif

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AutorLutz8 M.8, Krüden / Sachsen-Anhalt537122
Datum20.01.2009 18:095326 x gelesen
Hallo Christian,

bei uns, ist der Landkreis ( LK Stendal) in 5 Brandschutzabschnitte unterteilt. Für jeden dieser Brandschutzabschnitte gibt es eine Abschnittsleiter und ab einer bestimmten Anzahl von Feuerwehren, in diesem Brandschutzabschnitt, gibt es auch einen stellv. Abschnittsleiter ( ich glaube bei mehr als 30 Feuerwehren im Brandschutzabschnitt).

Gruß Lutz


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 18.01.2009 11:47 Robe7rt 7L., Lengefeld
 18.01.2009 12:02 ., Erlensee
 18.01.2009 12:05 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 18.01.2009 12:33 ., Neuburg
 18.01.2009 13:17 Joch7en 7G., St. Wendel
 18.01.2009 13:28 ., Karlsruhe
 18.01.2009 14:16 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 18.01.2009 12:10 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 18.01.2009 12:18 Robe7rt 7L., Lengefeld
 18.01.2009 17:41 Lutz7 M.7, Krüden
 18.01.2009 19:05 Chri7sti7an 7H., Karlsruhe
 18.01.2009 19:34 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 19.01.2009 08:02 Wern7er 7G., Wernigerode/Harz
 18.01.2009 19:42 Dani7el 7R., Peine
 20.01.2009 18:09 Lutz7 M.7, Krüden
 18.01.2009 19:17 Lutz7 R.7, Weener
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